Sitzung Jugendhilfeausschuss am 18.05.2021

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 12.05.2021)
Protokoll (erschienen am 30.06.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 18.05.2021

PROTOKOLL

Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, 18. Mai 2021,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 12.30 Uhr
Ende 13.23 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
(Herr Breitling)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Finck (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
(Frau Jörk)
(Ratsherr Karger) (AfD)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Frau Kniesz-Nettlau
Herr Mesch
Ratsherr Pohl (CDU)
Herr Rauls
(Herr Rüter)
(Herr Dr. Schubert)
Frau Spieker-Kuhmann
(Herr Steimann)
Herr Teuber
(Frau Wilke)
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
(Ratsherr Zingler) (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Bergen
Frau Bloch
(Frau Böhme)
Frau Braecklein
Herr Czimczik
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
(Frau Löbcke)
(Frau Merkel)
(Frau Panafidina)
Herr Pohl
(Frau Schnieder)
(Frau Venzke)
(Frau Voigt)
(Frau Wenzel)
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Herr Borg (Dez. IV)
Herr Belitz (51.3)
Herr Klemke (51.4)
Herr Pudert (51 ÖPR)
Frau Ritter-Brandl (51.P)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Frau Stroppe (15.31)

Gremienbetreuung:
Frau Fritz (51.02-R)
Frau Höffler (51.02-R)
(Herr Tietz) (51.02-R)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche
(Drucks. Nr. 1083/2021 mit 1 Anlage)

3. Änderung der Richtlinien über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen auf Grund der bestehenden pandemischen Lage
(Drucks. Nr. 1084/2021)

4. Bericht der Dezernentin





Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Dr. Carl eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem verwies sie auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover] sowie auf die Datenschutzbestimmungen während öffentlicher, hybrider Sitzungen.

Frau Kniesz-Nettlau und Frau Spieker-Kuhmann zeigten jeweils für sich ein Mitwirkungsverbot bei Tagesordnungspunkt 2 an.



TOP 2.
Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche
(Drucks. Nr. 1083/2021 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Dr. Carl informierte über die möglichen Mitwirkungsverbote.

Herr Teuber erklärte, dass das Kreisjugendwerk der AWO mit einem eigenen Vorstand und einer eigenen Geschäftsführung selbständig sei und dass der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. nur den Dachverband darstelle. Er sehe daher kein Mitwirkungsverbot für sich als Vorstandsvorsitzender des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 4 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen gegen ein Mitwirkungsverbot für Herrn Teuber und Herrn Rauls. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass bei der Drucksache kein Mitwirkungsverbot bestehe.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass man dem Auftrag aus dem Haushaltsantrag gefolgt sei und daher diese Verteilung der Fördermittel vorschlage. Die Verteilung der Mittel beziehe sich bewusst auf das Haushaltsjahr 2021. So könne man die Bedarfe und die Mittelverwendung zum Ende des Jahres auswerten, um so Rückschlüsse ziehen zu können, inwiefern eine Verteilung für das Haushaltsjahr 2022 aussehen könne.

Durch den ausschließlichen Beschluss für das Haushaltsjahr 2021 werde eine Entscheidungs-flexibilität für 2022 geschaffen, so Ratsherr Döring.

Die Mittel verschafften den in der Drucksache genannten Trägern mehr Möglichkeiten, Kindern, Jugendlichen und Familien mehr Angebote zu bieten, so Ratsherr Finck. Gerade für Familien im Transferleistungsbezug sei das wichtig. Es werde quartierbezogen die Kinder- und Jugendarbeit gestärkt. Ggf. könne man auch demnächst einen Vorschlag für die Mittelverteilung für 2022 erarbeiten. Dadurch entstehe Planungssicherheit für die Träger.

Ratsherr Gast ergänzte, dass die Mittel ebenfalls geeignet seien, um auf coronabedingte Mehrausgaben bei den Trägern reagieren zu können.

Aus Sicht der Jugendverbände werde mehr Handlungsspielraum für die Träger ermöglicht, so Herr Mesch. Bei der zukünftigen Auswahl der Träger sei eine stärkere Einbindung der Jugendhilfeplanung zu begrüßen. Es sei hilfreich und transparent, wenn nach klaren Kriterien eine Verteilung erfolge. Es sei vorstellbar, dass es noch mehr Träger gebe, die eine finanzielle Unterstützung benötigten.

Stadträtin Rzyski bat den Jugendhilfeausschuss um Rückmeldung, ob die vorliegende Drucksache um das Haushaltsjahr 2022 erweitert werden solle.

Ratsherr Pohl plädierte dafür, die Mittelverwendung abzuwarten, um dann Ende des Jahres eine neue Drucksache basierend auf den kommenden Erfahrungswerten zu erstellen.

Es sei interessant zu erfahren, so Frau Bloch, wie es zu der aktuellen Verteilung der Mittel gekommen sei.

Antrag
zu beschließen,

dass die in 2021 vorgesehenen 100.000 EUR zur strukturellen Stärkung vorhandener Projekte für Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet (Haushaltsbegleitantrages H-0378/2021) wie folgt verwendet werden:
1. Kleiner Jugendtreff Hainholz 8.000 EUR
2. Kids Club Vahrenheide 10.000 EUR
3. Vahrenheider Kids 6.000 EUR
4. Die Wellenbrecher 8.000 EUR
5. Kl. Kinder- und Jugendtreff Nordstadt 10.000 EUR
6. Kl. Jugendtreff Südstadt 8.000 EUR
7. Kindertreffpunkt Butze22 8.000 EUR
8. Hallo Einstein 3.000 EUR
9. Kl. Jugendtreff Bornum 6.000 EUR
10. JZ Glocksee 10.000 EUR
11. Leckerhaus 8.000 EUR
12. Kinderzentrum 15.000 EUR

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Frau Kniesz-Nettlau und Frau Spieker-Kuhmann nahmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 3.
Änderung der Richtlinien über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen auf Grund der bestehenden pandemischen Lage
(Drucks. Nr. 1084/2021)

Herr Czimczik informierte kurz über die Inhalte und die Hintergründe der Drucksache.

Antrag,

die Richtlinien über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen vom 01.07.2019 für den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2021 in folgenden Punkten zu ändern (Änderungen sind fett und kursiv hervorgehoben).

6.2.5 Die Höhe der Zuwendung für Ferien- und Freizeitmaßnahmen beträgt je Übernachtung und Teilnehmer*in sowie förderungsfähiger Betreuungsperson 10,00 Euro.

6.2.6 Als förderfähige Ferienmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinien werden auch solche Vorhaben anerkannt, die in Hannover stattfinden und keine Übernachtungen von Teilnehmer*innen vorsehen.
Zur Berechnung der Fördersumme wird die Zahl der Übernachtungen entsprechend angenommen (Durchführungstage minus eins).
6.2.7 Kann der*die Antragsteller*in eine Ferienmaßnahme auf Grund der bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Sars-Cov-2-Pandemie nicht durchführen und entstehen dadurch Stornierungskosten, sind diese im Sinne dieser Richtlinien ebenfalls förderfähig. Der Fördersumme zu Grunde zu legen sind in diesem Falle die Anmeldelisten sowie die im Antrag formulierte Dauer des Vorhabens.

8.2.5 Die Höhe der Zuwendungen für wohnortnahe Ferienbetreuungsmaßnahmen beträgt je Teilnehmer*in 10,00 Euro.

Die Änderungen gelten für alle zum Zeitpunkt dieses Beschlusses noch nicht durchgeführten Vorhaben. Ab dem 01.01.2022 gelten die mit dieser Drucksache geänderten Punkte der Richtlinien wieder in ihrer beschlossenen Form vom 01.07.2019.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 4.
Bericht der Dezernentin

Herr Klemke informierte zum Sachstand zu Tests in Kindertagesstätten. Im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 04.04.2021 habe seitens des Landes die „Vereinbarung über die Durchführung und die Erstattung von Kosten für Testungen von Beschäftigten in Kitas, Kindertagespflegepersonen von kommunalem Personal an öffentlichen Schulen“ gegolten. Hierin habe sich das Land verpflichtet, eine Zuwendungsrichtlinie zu schaffen, nach welcher abgerechnet werden könne. Im Zeitraum vom 12.4.2021 bis zum 31.7.2021 solle die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) in Eigenanwendung durch Laien“ gelten. Für beide Zuwendungszeiträume seien die maßgeblichen Förderrichtlinien noch nicht durch das Land erlassen, ein konkreter angekündigter Zeitpunkt hierfür sei nicht bekannt. Mit den Trägern sei ein Verfahren zur Abrechnung der Testkosten gegenüber der Landeshauptstadt Hannover vereinbart. Die Landeshauptstadt Hannover werde die Gesamtkosten gegenüber dem Land geltend machen, das Land werde 50% der Gesamtkosten übernehmen und an die Landeshauptstadt Hannover erstatten.

Weiterhin berichtete Herr Klemke zu dem Thema der Corona-Selbsttests für Kita-Kinder. Einleitend wies er darauf hin, dass es derzeit noch keine Richtlinie zum Verfahren und seitens des Landes keine über die Presseerklärung hinausgehende Informationslage gebe. Die Landeshauptstadt Hannover werde auf die angekündigte Beschaffung von Corona-Selbsttests für Kita-Kinder vertrauen und im Vorfeld keine Beschaffung auf eigene Kosten vornehmen. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens habe die Landeshauptstadt Hannover dem Land einige konstruktive Vorschläge zum angestrebten Verfahren unterbreitet, insbesondere zur Art der Testung sowie der Verteilung an Träger und Standorte.

Seit dem 10.05.2021 habe wieder der eingeschränkte Regelbetrieb im Szenario B in den Kindertagesstätten anlaufen können, so Herr Klemke. Allen Familien habe ein Betreuungsangebot gemacht werden können. Es gebe einzelne geschlossene Gruppen, da die Kinder aufgrund der Verordnung in festen Gruppen betreut werden müssten. Der damit einhergehende erhöhte Personalbedarf könne teilweise aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen nicht gedeckt werden.

Auf die Fragen von Ratsherrn Gast, ab wann die Corona-Selbsttests für Kita-Kinder verfügbar seien und weswegen die Landeshauptstadt nicht selber Tests beschaffe, antwortete Stadträtin Rzyski, dass es im Rahmen des Niedersächsischen Städtetages Abstimmungen gegeben habe und man sich einig sei, dass die selbständige Beschaffung in den größeren Städten nicht effizienter und schneller sei als die einheitliche Beschaffung durch das Land Niedersachsen. Seitens des Landes sei kein konkretes Datum für die Verfügbarkeit der Tests genannt worden. Nach unbestätigten Aussagen müsse man mit einer Verfügbarkeit ab Ende Juli bzw. Anfang August rechnen.

Ratsherr Finck bat um Ausführungen zur Teststrategie in der Ganztagsschulbetreuung und fragte, welche Rechtsfolge es gebe, wenn Eltern ihre Kinder nicht testen ließen.

Hinsichtlich der Testung der Beschäftigten der Kooperationspartner im Rahmen der Ganztagsschulbetreuung gebe es einen Vorschlag, dass je ein Test über die Landeshauptstadt Hannover und über den jeweiligen Träger finanziert werde, so Stadträtin Rzyski. Zurzeit liefen noch Abstimmungen. Es werde auch geprüft, inwieweit der kostenlose Bürgertest in Anspruch genommen werden könne. Grundsätzlich müsse es eine Kostenbeteiligung durch das Land Niedersachsen geben.

Bezogen auf die Testung von Kita-Kindern führte Stadträtin Rzyski aus, dass die Corona-Selbsttestung von Kita-Kindern sei freiwillig. Eine Weigerung habe daher auch keine Rechtsfolge. Hinzukomme, dass der Kindertagesstättenbesuch anders als der Schulbesuch freiwillig sei.

Die Durchführung von Tests sei sehr zu empfehlen und müsse vorangetrieben werden, so Herr Teuber. Nur so könne zeitnah auf eine Infektion reagiert und die Verbreitung vermieden werden, um so den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Prognosen seien momentan positiver als vermutet. Ggf. werde es eine geänderte Haltung zu dem Thema seitens des Landes geben. Der Fachkräftemangel sowie die geschlossenen Gruppen erschwerten die aktuelle Betreuungssituation.

Ratsherr Gast fragte, welche Möglichkeiten der Finanzierung beständen, wenn Träger sich selbständig Tests besorgten, um so die Zeit bis August zu überbrücken.

Aktuell müsse man davon ausgehen, dass das Land Niedersachsen nur die eigenen selbstbeschafften Tests finanzieren werde, so Stadträtin Rzyski. Weitere Informationen könne man nicht geben, da sich die Kommunalen Spitzenverbände zurzeit noch abstimmten.

Daraufhin schloss Ratsfrau Dr. Carl die Sitzung um 13:26 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll