Protokoll:
Anlagen:
Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 26.05.2021
PROTOKOLL
34. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Montag, 3. Mai 2021,
Rathaus, Ratssaal, Trammplatz 2, 30159 Hannover
Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.31 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dickneite digital (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann digital (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota digital (SPD)
(Bezirksratsherr Riechel-Rabe) (CDU)
Bezirksratsfrau Rusiecki digital (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
(Bezirksratsfrau Scholvin) (SPD)
(Bezirksratsherr Senatore) (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder digital (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich digital (Die LINKE und PIRATEN)
(Bezirksratsherr Weidemann) (CDU)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Seitz digital (CDU)
Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Frau Mathieu digital
Herr Selig
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.03.2021 (öffentlicher Teil)
3. Einwohner*innenfragestunde
4. A N F R A G E N
4.1. der CDU-Fraktion
4.1.1. Wochenmarkt Anderten
(Drucks. Nr. 15-0751/2021)
4.1.2. Radwege im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0812/2021)
4.1.3. Zukunftsplan Kultur im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0813/2021)
4.2. der SPD-Fraktion
4.2.1. Rechtliche Kriterien und Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Winterdienst
(Drucks. Nr. 15-0877/2021)
4.2.2. Verkehrssituation im Bereich der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-0878/2021)
4.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4.3.1. Taktung der Buslinie 125
(Drucks. Nr. 15-0891/2021)
4.3.2. CO2-Ausstoß Heidelberg Cement
(Drucks. Nr. 15-0892/2021)
5. A N H Ö R U N G E N
5.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änd. - Buchholzer Straße,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änd. - Meyers Garten,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änd. - Waldstraße/ Anderter Straße und
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 717, 3. Änd. - Anderter Straße,
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0895/2021 mit 16 Anlagen)
6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
7. Informationen über Bauvorhaben
9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
9.1. Interfraktionelle Anträge
9.1.1. Zuwendung 03-2021, USG Misburg, Sanierung Funktionsraum
(Drucks. Nr. 15-0900/2021)
9.1.2. Zuwendung 04-2021, Kita St. Martin, Kinderstühle
(Drucks. Nr. 15-0903/2021)
9.1.3. Zuwendung 06-2021, NANANET, Öffentlichkeitsarbeit
(Drucks. Nr. 15-0904/2021)
9.2. Gemeinsame Anträge
9.2.1. Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Die Linke/Piraten und der Einzelvertreterin der FDP
(Drucks. Nr. 15-0896/2021)
8. A N T R Ä G E
8.1. aus vorangegangener Sitzung
8.1.1. Bereitstellung von Finanzmitteln für IWO 2024
(Drucks. Nr. 15-0359/2021)
8.2. der CDU-Fraktion
8.2.1. Am Blauen See
(Drucks. Nr. 15-0750/2021)
8.3. der SPD-Fraktion
8.3.1. Weg zum Wald hin von der Brücke Findstellenweg/Am Flöth aus
(Drucks. Nr. 15-0875/2021)
8.3.2. Begehung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0876/2021)
8.4. der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
8.4.1. Benutzungspflicht Radwege
(Drucks. Nr. 15-0893/2021)
8.4.2. Radweg Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-0894/2021)
8.5. Dringlichkeitsanträge
8.5.1. Mobile Coronatestung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1019/2021)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Die stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Sie würdigte das Leben und Wirken des ehemaligen Mitgliedes des Bezirksrates Paul Pawelski, der am 11.03.2021 verstarb. Die Anwesenden erhoben sich zu einer Minute des Schweigens.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
- Antrag unter TOP 8.1.1. wird vom Antragsteller zurückgezogen.
- Die TOPs unter Punkt 9. werden vor TOP 8 behandelt.
- Dem Antrag der CDU wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt, er erhält die TOP-Nr. 8.5.1.
- Dem Antrag der SPD wird mit 8 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen keine Dringlichkeit zuerkannt. Er wird in der nächsten Sitzung behandelt.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.03.2021 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsherr Ederhof bemängelte das Fehlen einer Ergänzung aus der Februar-Sitzung im Protokoll der Sitzung vom März.
Protokollantwort:
Die angesprochene Ergänzung kann, nach nochmaligem Anhören des Tonmitschnittes, nicht in das Protokoll aufgenommen werden.
Beide Ergänzungswünsche sind nicht Bestandteil der Sitzung am 4.2.2021 gewesen und können deshalb nicht nachträglich hinzugefügt werden. Ein Protokoll gibt nur das wieder, was in der zugeordneten Sitzung gesagt wurde.
Einstimmig
TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Ein Bürger aus der Seckbruchstraße fragte nach der Schaffung einer Radverbindung vom Misburger Wald nach Ahlten und danach, was an Stoffen bei dem Großbrand bei der Firma Kertess in die Luft gelangt ist.
Frau Herzog-Karschunke erläuterte, dass man bei Polizei und Feuerwehr auf den Internetseiten diese Angaben nachlesen könne.
Die SPD-Fraktion verwies auf ihren Dringlichkeitsantrag, wo man genau diese Fragen stellen wollte. Dies werde nun in der nächsten Sitzung erfolgen.
- Ein weiterer Bürger fragte nach einem Konzept für die Öffnung des Sportparks Misburg und durch die wärmere Jahreszeit gebe es wieder zahlreiche Personen, die an Meyers Garten und am Platz der Begegnung sitzen und Alkohol trinken. Kann dort die Straßensozialarbeit nachsehen und helfen? Was gibt es noch für Möglichkeiten, z. B. Städtischer Ordnungsdienst?
Protokollantwort:
Der Sportpark Misburg steht auch derzeit für eine Nutzung durch die ansässigen Vereine im Rahmen der Regelungen nach den Corona-Verordnungen offen. Derzeit ist nur Individualsport und kontaktloser Sport von Gruppen mit bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Sollten weitere Lockerungen für den Sport beschlossen werden, kann die Nutzung des Sportparks Misburg entsprechend ausgeweitet werden.
Der Städtische Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seiner regelmäßigen Bestreifung der Stadtteile u. a. auch den Bereich Meyers Garten sowie den Platz der Begegnung in Misburg-Nord. Sofern dabei Auffälligkeiten festgestellt werden, die ein ordnungsrechtliches Handeln erfordern, greifen unsere Mitarbeiter*innen in angemessener Art und Weise ein. Das bloße Verweilen an diesen Örtlichkeiten bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol allein rechtfertigt allerdings noch keine derartigen Maßnahmen gegen sich dort aufhaltende Personen.
Gerne können sich die Bürger*innen direkt an den Ordnungsdienst unter der 0511 / 168 – 55555 oder ordnungsdienst@hannover-stadt.de wenden, damit den Hinweisen umgehend nachgegangen werden kann.
Der Einsatz von Straßensozialarbeit im Stadtbezirk war Inhalt mehrerer Anträge, zu dem der Fachbereich Soziales zuletzt bei der Beantwortung des Antrages 15-2166/2020 berichtet hat.
Auch aktuell hat der Fachbereich Soziales weiterhin nur drei Streetworker*innen zur Verfügung, die mit dem Schwerpunkt Innenstadt tätig sind. Neu sind zwei Stellen, die stadtweit spezielle Beratung und Unterstützung für wohnungslose Frauen anbieten werden. Hierzu läuft aktuell die Stellenbesetzung, eine Mitarbeiterin hat vor wenigen Wochen mit der Arbeit begonnen.
Der Stadtbezirksrat Misburg – Anderten hat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, dass mehr Personalmittel für Straßensozialarbeit im eigenen Stadtteil in den Haushalt eingestellt werden sollen. Die Anträge aus den Stadtbezirksräten sind dem Rat mit der Drucksache 0490 / 2021 als „Änderungsanträge der Bezirksräte“ zur Kenntnis gegeben worden. Einen Beschluss zur Umsetzung dieses konkreten Antrages zur Straßensozialarbeit im Stadtbezirksrat Misburg – Anderten gab es weder in den Fachausschüssen, noch im Rat. Damit stehen uns weiterhin keine zusätzlichen Stellen für die Arbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten zur Verfügung.
Zu den geschilderten Problemen (Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen): Aufgabe von Straßensozialarbeit ist vorrangig die individuelle Beratung und Unterstützung der betroffenen Menschen. Eine regelmäßige „Betreuung von Plätzen“ einschließlich der gesicherten Präsenz vor Ort, dem Hinwirken auf das Einhalten von Regeln etc. erfordert nicht an jedem Platz den Einsatz sozialpädagogischen Personals. Dieses gilt auch und besonders für Störungen durch verstärkten Konsum von Alkohol auf Plätzen im Quartier.
Eine denkbare Vorgehensweise gegen diese Störungen wäre, nach einer detaillierteren Beurteilung der Lage, der Konkretisierung von Beratungsbedarfen, der dort sich aufhaltenden Personengruppen mit den anderen Akteuren vor Ort etc. ein Maßnahmenpaket zu schnüren. Dieses könnte ordnungsrechtliche, sozialpädagogische und sonstige (z.B. bauliche) Aspekte berücksichtigten. Eine solche fachübergreifende konzeptionelle / koordinierende Arbeit würde jedoch Personalkapazitäten (auch außerhalb von Sozialpädagogik) voraussetzen und kann vom Fachbereich Soziales ebenso wie Straßensozialarbeit vor Ort derzeit nicht angeboten werden.
A N F R A G E N
TOP 4.1.
der CDU-Fraktion
TOP 4.1.1.
Wochenmarkt Anderten
(Drucks. Nr. 15-0751/2021)Wir haben durch ein Schreiben der LH Hannover vom 24.03.2021 erfahren, dass auf dem Festplatz Anderten unter Auflagen ein privater Wochenmarkt stattfinden soll. Dieses Vorhaben begrüßen wir außerordentlich. Die Sonderbenutzung ist befristet für den Zeitraum vom 08.04.2021 bis zum 27.05.2021 erteilt worden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Warum konnte der Wochenmarkt am 08.04.2021 nicht, wie angekündigt, starten (wurde auf den 15.04.2021 verlegt)?
- Welche Auflagen müssen für die Sonderbenutzung erfüllt werden?
- Warum wurde die Sonderbenutzung nur bis zum 27.05.2021 erteilt?
Zu 1. Diese Verlegungsentscheidung wurde seitens des Antragstellers getroffen. Die Verwaltung stellt hier lediglich die Fläche in Form des Festplatzes Anderten zur Verfügung. Die weitere Organisation liegt ausschließlich beim Antragsteller.
Zu 2. Die Auflagen aus der Genehmigung vom 24.03.2021 zur Errichtung eines privaten Wochenmarktes auf dem Festplatz Anderten lauten:
2) Der*die Nutzer*in haftet für alle Schäden, die Dritten und/oder der Stadt durch die Nutzung entstehen. Er/Sie hält die Stadt von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei. Das beinhaltet auch die Inanspruchnahme der Landeshauptstadt Hannover als Zustandsstörerin.
3) Soweit Schäden an der genutzten Fläche und ihrer Bepflanzung entstehen, sind diese unverzüglich zu melden und auf Kosten der Nutzer*innen zu beseitigen.
4) Die Kronentraufbereiche der auf der Fläche oder im Grenzbereich liegenden Bäume sind von Aufstellungen freizuhalten.
5) Das Befahren der Rasenflächen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.
6) Die Durchführungszeiten sind mit der Pächterin, der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V., abzustimmen. Vereinsveranstaltungen der Pächterin haben immer Vorrang.
7) Die Klärung, ob zum Start der Maßnahme eine gesonderte Genehmigung vom Gesundheitsamt der Region Hannover erforderlich ist, ist vom Antragsteller selbst durchzuführen und ggf. selbst dort zu beantragen. Diese Sonderbenutzungserlaubnis ersetzt eine etwaig erforderliche Genehmigung der Region Hannover nicht. Alle Vorschriften der jeweils zum Zeitpunkt der Maßnahme gültigen Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Viruses sind einzuhalten.
Die Genehmigungen zur Sonderbenutzung enthalten grundsätzlich orts-und nutzungsspezifische Auflagen, die dem Schutz der Flächen, Bepflanzungen und Nutzer*innen dienen sollen.
Zu 3. Die Genehmigungen zur Sonderbenutzung sind grundsätzlich nicht auf
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion antwortete Herr Selig, dass die Verwaltung keine Testphase machen würde, wenn sie sich nicht eine längerfristige Nutzung vorstellen könne. Eine bauliche Veränderung des Platzes müsse mit der Schützengesellschaft geklärt werden.
TOP 4.1.2.
Radwege im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0812/2021)
Von der Qualität der Radwege hängt maßgeblich die Attraktivität des Fahrradverkehrs ab. Noch immer sind viel zu viele Radwege im Stadtbezirk sanierungs- oder ausbaubedürftig. Es bestehen zudem große Lücken im Radwegenetz, die dringend geschlossen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Planungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Radwegenetzes im Stadtbezirk verfolgt die Stadtverwaltung?
- Welche Instandsetzungs-, Ausbau- und Neubaubedarfe im Radwegenetz gibt es konkret im Stadtbezirk (bitte vollständige Auflistung samt kurzer Erläuterung)?
- Wann ist mit einer Realisierung der einzelnen Maßnahmen zu rechnen (bitte konkreter Zeitplan) und wie hoch sind die Mittel (bitte einzelne Auflistung), die bereits für die Maßnahmen zur Verfügung stehen, und wie hoch sind die Mittel ungefähr einzuschätzen, die noch ausstehen?
Zu 1.) Auf der Grundlage des beschlossenen Radinfrastrukturkonzeptes für insgesamt 12 Velorouten verlaufend vom City-Radring in die einzelnen Stadtbezirke werden im Stadtbezirk Misburg-Anderten zwei Routen vorgesehen. Die Velorouten 04 und 05 (Radschnellverbindung Hannover-Lehrte) durchqueren den Bezirk. In diesem Zusammenhang werden diese Strecken z.B. hinsichtlich Lückenschluss, komfortabel zu befahrener Oberflächen und Breite ertüchtigt und saniert und auch als Veloroute / RSV gekennzeichnet.
Zu 2+3.) Derzeit untersucht die Verwaltung die Machbarkeit einer Asphaltierung eines Betriebsweges entlang des Mittellandkanals, um diesen für den Radverkehr noch besser nutzbar zu machen. Sobald Ergebnisse u.a. auch zu Kosten und möglichen Realisierungszeiträumen vorliegen, wird die Verwaltung dazu berichten. Weitere konkrete Projekte können derzeit nicht benannt werden.
Die CDU-Fraktion bat um eine Präsentation des Veloroutenkonzeptes im Stadtbezirksrat.
TOP 4.1.3.
Zukunftsplan Kultur im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0813/2021)
Der „Zukunftsplan Kultur“ (Drucks. Nr. 0635/2021) soll der zukünftigen Kulturentwicklung dienen und die vielfältige Kulturlandschaft der Landeshauptstadt Hannover bereichern. In der Drucksache wird auch von einem strategischen Konzept „Kultur in den Stadtteilen“ inklusive einem Entwicklungskonzept Stadtteilzentren gesprochen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Was verbirgt sich hinter „Kultur in den Stadtteilen“ und wie soll der „Zukunftsplan Kultur“ letztendlich im Stadtbezirk umgesetzt werden?
- Wie ist das „Entwicklungskonzept Stadtteilzentren“ zu verstehen?
- Wie wird die Kultur- und Kreativszene abseits der Stadtteilzentren in den Stadtbezirken einbezogen?
Es wird beabsichtigt eine strategische Konzeption für die Kultur im Stadtteil zu entwickeln. Die Konzeption baut auf bestehenden Konzepten auf und wird unter Beteiligung der Menschen, Initiativen und Institutionen in den Quartieren in einem Bottom-Up-Prozess entwickelt.
Zu 2. Das Konzept „Kultur im Stadtteil“ ist ein strategisches Konzept zur zukunftsfähigen Ausrichtung aller Kulturangebote im Stadtteil, welches ein Entwicklungskonzept für die Stadtteilzentren beinhalten wird. Ein Baustein innerhalb dieses Konzeptes ist die Frage, welche Rolle Stadtteilkulturzentren in einer solchen Gesamtbetrachtung „Kultur in den Stadtteilen“ spielen könnten (siehe Frage 1)
Zu 3. Die Konzeption wird unter Mitwirkung externer Partner*innen aus der lokalen Kultur- und Kreativszene in einem Bottom-Up-Prozess entwickelt. Voraussichtlich wird es eine externe Begleitung nach erfolgter Ausschreibung geben.
Auf die Nachfragen aus dem Bezirksrat gibt die Verwaltung folgende Protokollantworten:
Für den Zukunftsplan Kultur ist bereits für die Jahre 2021/2022 ein Budget aus vorhandenen Haushaltsmitteln eingesetzt worden (siehe Anlage DS Nr. 15-0813/2021). Die darin enthaltenen Maßnahmen sind einerseits Projekte, die nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt werden und andererseits Maßnahmen, die in den Jahren 21/22 angeschoben werden. Für einige Maßnahmen muss für den kommenden DH 23/24 in die Haushaltsverhandlungen gegangen werden.
• Wird das Bürgerhaus als Stadtteilkulturzentrum ausgebaut?
Das Konzept „Kultur im Stadtteil“ ist ein strategisches Konzept zur zukunftsfähigen Ausrichtung aller Kulturangebote im Stadtteil, welches ein Entwicklungskonzept für die Stadtteilzentren beinhalten wird. Ein Baustein innerhalb dieses Konzeptes ist die Frage, welche Rolle Stadtteilkulturzentren in einer solchen Gesamtbetrachtung „Kultur in den Stadtteilen“ spielen könnten.
• Wie sieht der Zeitplan aus für Zukunftsplan Kultur?
Der Zukunftsplan Kultur ist ein Maßnahmenplan für die Jahre 2021/2022 mit einer Kombination aus Projekten, die bereits in den genannten Jahren umgesetzt werden als auch Maßnahmen, die langfristig wirken, analog des Zeitplans des Kulturentwicklungsplans.
• Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?
Siehe vorherige Antwort
der SPD-Fraktion
TOP 4.2.1.
Rechtliche Kriterien und Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Winterdienst
(Drucks. Nr. 15-0877/2021)Im vergangenen Winter hat der Winterdienst des Zweckverbandes aha für Kritik gesorgt. Nach zeitweise ergiebigem Schneefall waren zahlreiche Wege und Straßen im Stadtbezirk Misburg-Anderten für längere Zeit nicht oder nicht ausreichend geräumt und somit nur eingeschränkt bzw. mitunter gar nicht nutzbar.
Insbesondere die Art und Weise, wie von aha (was grundsätzlich gemäß der rechtlichen Zuständigkeit geschieht) Rad- und Fußwege sowie Bushaltestellen beim Räumen des Schnees bedacht wurden, wirft weitere Fragen auf, die in weiträumiger Vorbereitung des nächsten Winters von Interesse sind. Diese Fragen schließen an eine Anfrage und einen Antrag zum Thema Winterdienst an, die bei der Sitzung des Bezirksrats Misburg-Anderten am 3.3.2021 behandelt wurden. Es ist beispielsweise noch darauf einzugehen, dass es mobilitätseingeschränkten Personen unter den genannten Bedingungen im letzten Winter in hohem Maße erschwert war, sicher in Busse ein- und auszusteigen.
Wir fragen die Verwaltung:
(mit der Bitte, die Auskünfte bei den zuständigen Stellen einzuholen)
1. Nach welchen insbesondere rechtlichen Kriterien wird von aha Schnee von Radwegen, Fußwegen bzw. kombinierten Rad- und Fußwegen geräumt?
2. Nach welchen insbesondere rechtlichen Kriterien wird von aha Schnee an Üstra-Haltestellen geräumt?
3. Inwiefern geschehen die oben genannten Räumungen unter Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Personen, speziell im Hinblick auf Barrierefreiheit an Haltestellen?
Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover gegeben. Dieser antwortet wie folgt:
Eine gesetzliche Räum- und Streupflicht besteht für Radwege grundsätzlich nicht.
Eine allgemeine Räum- und Streupflicht ergibt sich sowohl aus § 52 Niedersächsisches Straßengesetz, als auch als Ausfluss aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB für Fahrbahnen nur an Stellen (damit sind nicht ganze Straßen gemeint), die als verkehrswichtig (dauerhaftes + hohes Verkehrsaufkommen gemessen an der Größe der Stadt bzw./Gemeinde) und gefährlich gelten (z.B. schwierige Kurven, Gefälle, Kreuzungen).
Ausschließlich diese Bereiche müssen nach herrschender Sach- und Rechtslage dann zu ortsüblichen Zeiten geräumt und gestreut werden.
Das bedeutet für Hannover, dass im Rahmen der gesetzlichen Räum- und Streupflichten nur ein sehr geringer Anteil der Verkehrsflächen gesetzlich verpflichtend zu räumen und zu streuen ist.
Da Radwege in Hannover, im Verhältnis zum motorisierten Fahrverkehr auf Fahrbahnen, derzeit kein so andauerndes und derart hohes Verkehrsaufkommen haben, dass diese verkehrswichtig wären, kommt hier die gesetzliche Räum- und Streupflicht nicht Betracht. Daher hat sich die Landeshauptstadt Hannover (LHH) seit vielen Jahren eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt.
Diese beinhaltet, dass ca. 250 km städtische Radwege auch im Winter in der obersten Dringlichkeit durch aha zu räumen und zu streuen sind. Die Auswahl dieser Straßen erfolgte seinerzeit unter Beteiligung u.a. des ADFC und ist im Internet (https://www.aha-region.de/service/stadtreinigung-und-winterdienst/winterdienst/sichere-radwege/) einsehbar.
Dieser Verpflichtung kommt aha seit vielen Jahren vollumfänglich nach. Das bedeutet konkret, dass die Räum- und Streumannschaften bei diesen 250 km Radwegen genauso zeitlich und einsatztechnisch vorgehen, wie auf den D1-klassifizierten Straßen (einschließlich Rufbereitschaften und Einsatzzeiten etc.).
Alle anderen Radwege werden wie die D2-klassifizierten Straßen nachrangig geräumt und gestreut.
Die Reinigung und der Winterdienst der dem Fußgängerverkehr dienenden Straßenflächen obliegt in Hannover, außerhalb des Cityringes, gemäß § 4 der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung) den Anliegern. Das heißt, die Anlieger sind für die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen, einschließlich Haltestellen und Wartehäuschen des ÖPNV vor ihrer Liegenschaft im gebotenen Umfang der Straßenreinigungsverordnung zuständig.
Im Innenstadtbereich übernimmt aha, gemäß § 4a Abs. 1 Straßenreinigungssatzung diese Aufgabe.Art und Umfang der Schneeräumung und Glättebeseitigung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover werden in der städtischen Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) in der Fassung vom 27.11.2020 beschrieben.
Aufgrund der bundesweiten Extremwetterlage im Februar dieses Jahres, die zum andauernden Ausfall von Zugverbindungen im Nah- und Fernverkehr führte, streckenweise Bundesautobahnen lahmlegte und auch in Hannover zu tagelangem starkem Schneefall und sogar Schneeverwehrungen führte, waren die Räum- und Streumannschaften von aha im Dauereinsatz.
Im Rahmen der Räumarbeiten auf Fahrbahnen lassen sich allerdings Aufwerfungen von Schnee am Straßenrand, so auch an ÖPNV-Haltestellen, aus technischen Gründen nicht immer vermeiden. Im Zuge einer maschinellen oder manuellen Beräumung der rund 3800 Überwege im Stadtgebiet, wird aber die Verkehrssicherheit auch an diesen Stellen binnen weniger Stunden hergestellt.
Hierzu werden an Überwegen und ÖPNV-Haltestellen, sofern eine vollständige Beräumung nicht möglich ist, an den ebenerdigen oder zum Zustiege vorgesehenen Stellen der Überwege bzw. Haltestellen mindesten 1,50 m breite Schneisen durch die Aufwerfungen geräumt, um dem Fußgängerverkehr, ggf. mit Kinderwagen, Personen mit Rollatoren oder Roll- und Krankenfahrstühlen, sowie mobilitätseingeschränkten Personen das passieren der Überwege oder den Zustieg zu Fahrzeugen des ÖPNV zu erleichtern.
Auf die Nachfragen aus dem Bezirksrat übersandte uns aha folgende Protokollantworten:
- Was sind die ortsüblichen Zeiten, an denen geräumt und gestreut werden muss?
- Wenn die Anlieger*innen auch an ÖPNV-Haltestellen zuständig sind, sorgt aha dann dort für die mobilitätseingeschränkten Personen hinsichtlich entsprechender Räumung?
- Wie oft und in welchen Abständen kontrolliert aha die Räumpflicht und das Ausmaß der Räumpflicht der Anlieger*innen, ob auch Überwege usw. geräumt sind?
- Es wurde in diesem Winter aha auch an Haltestellen usw. gesehen, gilt die Räumung durch aha doch auch außerhalb des Cityringes?
Die ortsüblichen Zeiten orientieren sich an der Größe und Bedeutung der jeweiligen Gemeinde. Oberzentren wie Hannover mit vielfältigem Berufs- und Freizeitangebot haben umfangreichere Pflichten im Winterdienst als kleinere Gemeinden. Dies orientiert sich auch an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
In Hannover sind die ortsüblichen Zeiten in § 5 Abs.2 der Straßenreinigungsverordnung festgelegt:
· Werktags von 7 bis 22 Uhr
· Sonn- u. Feiertage 8 bis 22 Uhr
Die Rechte und Pflichten im Winterdienst bestehen, dort wo Anlieger*innen zuständig sind, im vollen Umfang. Unabhängig davon, welche Personengruppe betroffen ist. Es muss, je nach Zuständigkeit, so geräumt und gestreut werden, dass auch für mobilitätseingeschränkte Personen eine sichere Nutzung möglich ist. Dies liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der jeweiligen Reinigungsverantwortlichen.
Dies erfolgt durch die Reinigungsorganisation der Stadtreinigung und die Abfallfahndung regelmäßig, aber aufgrund der großen Anzahl von Straßen stichprobenartig oder auf entsprechende Hinweise. Zudem sind Polizei und Ordnungsbehörden aufgefordert, entsprechende Missstände zu melden. In diesem Winter wurden im deutlich vermehrten Umfang Ordnungswidrigkeiten aufgrund mangelhaften Winterdienstes eröffnet. Allerdings muss man feststellen, dass die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger trotz klarer Beweislage sich in der überwiegenden Mehrheit uneinsichtig zeigen.
- Werden die Anlieger*innen an ÖPNV-Haltestellen auf ihre speziellen Pflichten und die Häufigkeit der Räumung durch aha hingewiesen?
- Was ist in den Nachtstunden, wenn eine Räumung durch die Anlieger*innen nicht erfolgen muss? Wie werden dann die Haltestellen geräumt?
Verkehrssituation im Bereich der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-0878/2021)Im Bereich der Grundschule Mühlenweg gibt es nach unseren Informationen seit einiger Zeit eine mitunter angespannte Verkehrssituation. Diese dürfte derzeit durch die Bedingungen der Coronakrise, in der der Präsenzunterricht Einschränkungen unterliegt, vorübergehend etwas beruhigt sein. Dennoch existiert dieses Thema.
Seit Mitte 2020 ist es in Absprache zwischen der Schulleitung, der Polizei und dem für Schulwegsicherung zuständigen Bereich der Stadt Hannover zu dem Versuch gekommen, das Verkehrsgeschehen zu entzerren, das entsteht, wenn Schüler*innen zur Schule gebracht oder abgeholt werden. Dabei spielt die verstärkte Nutzung des Hinterausgangs der Schule am Hans-Werner-Lampe-Weg eine Rolle.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist die Verkehrssituation im Bereich der Grundschule Mühlenweg derzeit im Detail zu bewerten, kommt es insbesondere noch zu gefährlichen Situationen?
2. Welche Maßnahmen stehen dort zukünftig im gegebenen Fall zur Verfügung, wenn das Verkehrsaufkommen wieder das Niveau erreicht, wie es vor der Coronakrise war?
3. Inwiefern werden, grundsätzlich oder absehbarer Weise, im zukünftigen Verkehrskonzept für das Neubaugebiet Steinbruchsfeld die Verkehrsströme um die Grundschule Mühlenweg herum berücksichtigt?
Zu 1:
Nach Aussagen des Polizeikommissariates PK Hannover Misburg wurde mit der alternativen Zuführung zur GS Mühlenweg entlang Hans-Werner-Lampe-Weg / Hülsinghof eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation erzielt. Seitdem sind seitens der Schulleitung, des Schulelternrates oder anderer Personen keine Anfragen oder Beschwerden über die Situation vor Ort mehr erfolgt.
Zu 2:
Durch die Vollsignalisierung des Knotens Hannoversche Straße werden die Verkehrsführung sowie die Querungsbeziehungen über die Straße Zum Brookland verbessert. Zusätzlich wird eine Aufpflasterung im Bereich Hülsinghof zur Kiefkampstraße eingebaut, wodurch ebenfalls die Sicherheit auf den Gehwegen, insbesondere die alternative Zugänglichkeit zur GS Mühlenberg erhöht wird.
Zu 3:
Im Rahmen der Verkehrsstudie zur Erweiterung des Neubaugebietes Steinbruchsfeld wurden verschiedene Konzepte der Anbindung des Baugebietes erörtert und vorgestellt. Demnach wird die Erweiterung des Baugebietes Steinbruchsfeld verkehrlich aufgeteilt, so dass Umfahrungen zur Vermeidungen der Buchholzer und Hannoversche Straße verhindert werden und die Verkehrsführung eines Teilbereiches des Neubaugebietes Steinbruchsfeld über die Kiefkampstraße erfolgt. Durch die Maßnahmen unter Punkt 2 wird jedoch die Verkehrssicherheit gegenüber dem Bestand gesteigert, auch unter Berücksichtigung der Erweiterung des Baugebietes Steinbruchsfeld.
Herr Selig erläuterte auf Nachfrage, dass das Verkehrskonzept noch nicht fertiggestellt sei, danach aber wie versprochen im Bezirksrat vorgestellt wird. Ein Termin stehe noch nicht fest.
TOP 4.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 4.3.1.
Taktung der Buslinie 125
(Drucks. Nr. 15-0891/2021)
Die Buslinie 125, die auch die Strecke von Misburg nach Anderten bedient, ist eine der wenigen Linien in Hannover, die am Samstag Abend seltener fährt als an anderen Abenden. Bei der Linie 123 beispielsweise wird der Halbstundentakt ab Noltemeyerbrücke durch ein Linientaxi sichergestellt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Gründe liegen vor, um bei der Buslinie 125 am Samstagabend keinen Halbstundentakt anzubieten?
2. Wie viele Nutzer:innen benutzen die Buslinie 125 in den Abendstunden im Verlauf der gesamten Woche, und zwar sowohl hinsichtlich des Durchschnitts als auch der Gesamtzahl der Nutzer:innen pro Fahrt innerhalb eines Intervalls von 4 Wochen?1.
Zu 1
„Das Fahrplanangebot auf der Buslinie 125 am Samstagabend entspricht der niedrigen Nachfrage. Ein dichterer Takt wäre der Nachfrage nicht angemessen.
Zu 2
Die Nachfrage bezogen auf Fahrgäste pro Fahrt auf der Linie 125 nimmt ab 20 Uhr stark ab. Diese Abnahme ist samstagsabends und sonntagsabends stärker ausgeprägt als von montags bis freitags und spiegelt sich im Fahrplanangebot wieder.“
Anmerkung der Verwaltung: Detaillierte Fahrgastzahlen der Linie 125 wurden von der Region nicht herausgegeben.
Folgende Nachfragen wurden aus dem Bezirksrat an die Region weitergegeben:
- Gibt es Einschränkungen des Taktes durch Corona (Ausgangsbeschränkung)?
- Welche Grenzwerte gibt es, um zu entscheiden, ob sich ein verstärkter Einsatz lohnt oder nicht?
- Wie verhält sich die Antwort zu den jetzigen Zeiten der Pandemie, bzw. für Zeiten danach?
TOP 4.3.2.
CO2-Ausstoß Heidelberg Cement
(Drucks. Nr. 15-0892/2021)
Das Industrieunternehmen Heidelberg Cement im Stadtbezirk Misburg-Anderten ist ein Großemittent von CO2. Pro Tonne Zement fällt nach Angaben des Unternehmens rund eine halbe Tonne CO2 an. Mit einem Ausstoß von rund 500.000 Tonnen pro Jahr übersteigen die CO2-Emissionen des Unternehmens die der Privathaushalte des Stadtbezirks bei Weitem. Stadt und Region Hannover haben sich jedoch CO2-Neutralität zum Ziel gesetzt.
Heidelberg Cement plant nach eigener Mitteilung in Misburg-Anderten eine Pilotanlage, in der ein Fünftel des bei der Produktion anfallenden CO2 abgeschieden und nicht in die Luft abgegeben wird.
Wir fragen die Verwaltung:
2. Welche Maßnahmen seitens Heidelberg Cement sind nach Kenntnis der Verwaltung geplant oder angedacht, um den CO2-Ausstoß bei der Produktion in den kommenden Jahren zu reduzieren und welche Emissionsmengen ergeben sich daraus?
3. Wie verträgt sich eine derart CO2-intensive Produktion, deren Emissionen pro Tonne durch die verwendeten Werkstoffe weitgehend unvermeidbar sind, mit dem Ziel einer CO2-neutralen Region?
Zu 1.
Generell sind in der Grundstoffindustrie (Stahl, Chemie, Zement) Sprunginnovationen erforderlich, um die Klimaneutralität erreichen zu können. Bis dahin muss auf graduelle Effizienzverbesserungen zurückgegriffen werden, die aber das Ziel der Klimaneutralität nicht verwirklichen können. Die Herstellung einer Tonne Zement setzt 700 kg CO2 frei. Das ist zwar weniger als bei der Herstellung je einer Tonne Stahl oder Aluminium, jedoch ist der Bedarf an Zement ungleich größer als bei den Metallen, so dass die Zementindustrie weltweit zu den größten Treibhausgas-Emittenten gehört.
Konkrete Entwicklungen, die im großen Maßstab anwendbar sein müssen, sind im Falle der Zementindustrie das Erfassen und sichere Einlagern von CO2 (Carbon Capture and Storage, CCs) sowie neue Bindemittel für Betonbaustoffe. Die Anwendbarkeit beider Technologien wird von der Agora Energiewende bis 2030 erwartet.
Der Ersatz von Zement durch verschiedene alternative Grundstoffe wird derzeit teilweise erforscht. So beschäftigt sich die schweizerische Empa, das interdisziplinäre Forschungsinstitut der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) mit dem Mineral Olivin. Das aus dem Erdmantel stammende Material gelangt bei Vulkanausbrüchen an die Oberfläche und kann z. B. in Skandinavien abgebaut werden. Zur Verfügbarkeit können derzeit keine Aussagen gemacht werden. In einem stark veränderten Zementherstellungsprozess könnte auf den Brennvorgang verzichtet werden. Stattdessen würde der sogenannte alkali-aktivierte Zement unter Zusatz von Schlacke, Asche oder calciniertem Ton hergestellt, indem die Bestandteile durch starke alkalische Lösungen, z. B. Natriumsilikate, zur erwünschten chemischen Reaktion animiert würden.
In einem anderen Herstellungsverfahren mit Olivin mit einem Brennprozess kann dem rohen Magnesiumsilikat zusätzlich Kohlendioxid zugeführt werden, das im Material gebunden würde. So könnte in der Zukunft ein Magnesium-basierter Zement entstehen, der in der Lage wäre, mehr CO2 zu binden als er bei seiner Herstellung freisetzt. Auch dieses Verfahren befindet sich noch in der Erforschung.
Generell ist zu alternativen Bindemitteln ohne Klinkeranteil anzumerken, dass aufgrund mangelnder Verfügbarkeit notwendiger alternativer Rohstoffe und den limitierten Einsatzmöglichkeiten dieser Bindemittel, nach Einschätzung des Europäischen Zementverbands „Cembureau“ in seiner Roadmap von einem Marktanteil von rund 5% in 2050 auszugehen ist.
Alternativ wäre vor Ort in Misburg das CCS-Verfahren zu prüfen. Es erfordert zusätzliche Technologien für die Abscheidung und Erfassung von CO2 sowie für die Aufbereitung für den Transport, da die nächstverfügbare CO2-Senke in der Nordsee läge. Im Falle des Misburger Zementwerks bestünde durch die Hafenanbindung sogar der Vorteil, dass der für die CCS-Technologie zunächst unabdingbare Transport per Binnenschiff und Seeschiff möglich wäre. Bis 2030 könnten nach Einschätzung von Agora Energiewende maximal drei Standorte bundesweit auf CCS umgerüstet werden.
Als energieintensives Unternehmen leistet HeidelbergCement einen Beitrag zum erklärten Ziel des Pariser Klimaabkommens, den weltweiten Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten. Als Markt- und Branchenführer ist HeidelbergCement Vorreiter auf dem Weg zur CO2-Neutralität.
HeidelbergCement hat sich 2017 mit den Sustainability Committments 2030 ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Diese Ziele wurden 2020 nochmals verschärft: Bis 2030 wollen wir den CO2-Fußabdruck unseres Zements im Vergleich zu 2019 um -19 % (-33 % vs. 1990; in 2019 bereits -22 % vs. 1990 erreicht) reduzieren und bis spätestens 2050 unser Endprodukt Beton klimaneutral anbieten.
Abbildung 1: CO2-Emissionsminderung im Zement bis 2030
Dieser Reduktionspfad inkludiert auch die CO2-Emissionen des Zementwerks in Hannover.
Mit der Umsetzung des LEILAC 2 Projekts am Standort Hannover wird eine innovative CO2-Abscheidungstechnologie zur direkten Abscheidung der unvermeidbaren Prozessemissionen aus der Entsäuerung des Kalksteins in der Zementklinkerproduktion weiter skaliert. Die Anlage soll rund 100.000 t CO2/a abscheiden. HeidelbergCement ist bereits in Gesprächen mit Partnern in der Region, um diese Volumen perspektivisch einer nachhaltigen Nutzung (CCU) zuführen zu können, um CO2-Emissionen zu vermeiden. Unter anderem beteiligt sich HeidelbergCement als Praxispartner im MWK-geförderten Projekt „H2-Wegweiser Niedersachsen“ und steht im Austausch mit der hannoverimpuls GmbH.
Zu 2.
Die für HeidelbergCement wichtigsten Maßnahmen zur Emissionsminderung für die nächsten zehn Jahre umfassen:
· Substitution des CO2-intensiven Klinkers im Zement durch zementähnliche Sekundärstoffe
· Umfangreiche Investitionen in Anlageneffizienz und CO2-Reduktion auf Werksebene
· Erhöhung des Anteils nachhaltiger und CO2-armer Betonprodukte
Das Projekt LEILAC 2 am Standort Hannover ist ein wichtiges Demonstrationsprojekt zur weiteren Skalierung von Technologien, die Klimaneutralität in der Zement- und Betonbranche ermöglichen.
Zu 3.
Zement gehört zu den Grundstoffen, auf die Wirtschaft und Gesellschaft auf absehbare Zeit nicht verzichten können. Räumlich ist seine Produktion an die Lagerstätten gebunden, die z. B. in Misburg, Anderten, Höver und Bilm vorkommen. Die Visionen einer weitgehend klimaneutralen Stadt Hannover 2035 und einer klimaneutralen Region Hannover 2050 sind in diesem Sektor umsetzbar, wenn die erforderlichen Sprunginnovationen rechtzeitig zur Marktreife entwickelt und eingesetzt werden.
Da die Zielsetzung zur Erreichung Klimaneutralität bis 2050 sowohl bei HeidelbergCement als auch in der Region gegeben ist, sieht HeidelbergCement hier eine grundsätzliche Vereinbarkeit zwischen unserem Standort und den Zielen der Region. Da für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 notwendige Rahmenbedingungen zwischen Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft ausgehandelt werden müssen, bietet sich HeidelbergCement sehr gerne als konstruktiver Partner für die weitere Diskussion an und würde sich über einen weiteren lösungsorientierten Austausch sehr freuen.
Quellen:
- Agora Energiewende und Wuppertal Institut (2019): Klimaneutrale Industrie: Schlüsseltechnologien und Politikoptionen für Stahl, Chemie und Zement. Berlin, November 2019.
- https://www.empa.ch/de/web/s604/a-recipe-for-eco-concrete
- https://www.swissinfo.ch/ger/empa-entwickelt-klimaneutrales-herstellungsverfahren-fuer-zement/45805898 (04.06.2020)
- Cembureau (2019): Cementing the European Green Deal – Reaching Climate Neutrality along the cement and concrete value chain by 2050, https://cembureau.eu/media/kuxd32gi/cembureau-2050-roadmap_final-version_web.pdf
Auf Nachfrage aus dem Bezirksrat ergänzt die Verwaltung mit folgender Protokollantwort:
In der Beantwortung der Drucksache Nr. 15-0892/2021 hatten die Klimaschutzleitstelle und die HeidelbergCement AG über die Pläne zur Erfassung und Einlagerung von CO2 aus dem Herstellungsprozess berichtet, das sogenannte Carbon Capture and Storage oder CCS. Derzeit ist vorgesehen, mittelfristig bis zu 100.000 Tonnen CO2 pro Jahr aus dem Werk Hannover-Misburg einzulagern.
Daneben befinden sich Verfahren zur Weiterverwendung des gefassten, technisch reinen Kohlendioxids in chemischen Prozessen in der Entwicklung. Diese Technologien werden unter dem Begriff Carbon Capture and Usage oder CCU zusammengefasst. Dabei soll das gefasste CO2 z. B. zur Herstellung von Brennstoffen, Carbonaten, Polymeren und Chemikalien oder Tierfutter dienen. Die Zementindustrie untersucht natürliche Mineralien und Industrieprodukte auf ihre Fähigkeit, CO2 dauerhaft einzulagern, um daraus marktfähige Produkte zu entwickeln. Auch bei der Methanisierung von Wasserstoff zur Einspeisung in Erdgasnetze kommt – neben Kohlenmonoxid – CO2 zum Einsatz.
Die meisten CCU-Anwendungen befinden sich noch im Stadium der Forschung und Entwicklung. Die HeidelbergCement AG hat diese Verfahren im Blick, trifft aber derzeit noch keine Aussagen über eine konkrete Anwendung.
Der Stadtverwaltung sind derzeit keine konkreten Versuche zur Weiterverwendung von gefasstem CO2 bekannt.
TOP 5.
A N H Ö R U N G E N
TOP 5.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änd. - Buchholzer Straße,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änd. - Meyers Garten,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änd. - Waldstraße/ Anderter Straße und
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 717, 3. Änd. - Anderter Straße,
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0895/2021 mit 16 Anlagen)
Antrag,
1. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1303, 1. Änderung mit der Erweiterung um das Grundstück Waldstraße 5 zu beschließen,
2. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 752, 5. Änderung mit der Erweiterung um das Grundstück Anderter Straße 11 / 11a sowie der Herausnahme der Straßenverkehrsfläche (Waldstraße) aus dem Geltungsbereich zu beschließen,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 717, 3. Änderung als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu beschließen,
4. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB für alle o.g. Bebauungspläne zu verzichten,
5. den Entwürfen der Bebauungspläne (textliche Änderungen) Nr. 1303, 1. Änderung / Nr. 1199, 2. Änderung / Nr. 752, 5. Änderung und Nr. 717, 3. Änderung mit ihren Begründungen zuzustimmen und
6. die öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig
Folgende Nachfragen beantwortete Frau Matthieu direkt:
- Im vergangenen Jahr lag ein Antrag zu einem Wettbüro vor. Durch den Aufstellungsbeschluss gab es dann eine Basis, um dieses Projekt abzulehnen.
- Der Antrag bezog sich auf einen Teilbereich einer ehemaligen Apotheke in der Waldstraße 2.
Auf andere Fragen aus dem Bezirksrat reicht die Verwaltung folgende Protokollantwort nach:
Wie im Vergnügungsstättenkonzept sowie in den Begründungen zum Bebauungsplan nachzulesen, sind unter den drei Oberbegriffen folgende Betriebstypen zusammengefasst:
- Spiel: Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros.
- Freizeit/Kultur: Discotheken / Tanzlokale, Multiplexkinos, Varietés,
Festhallen. - Erotik: Striptease-Lokale, Swingerclub, Sex-Kinos,
Videopeepshow, - Sexshops mit Videokabinen.
TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
- Die Aktionswoche Einzigartig.Vielfältig der Stadtteilorientierten Öffentlichkeitsarbeit findet ab 17.05.2021 ausschließlich digital statt. Wenn es nähere Infos gibt, versendet das SBM den Link.
- Für den Europäischen Nachbarschaftstag am 28.05.2021, der nicht in Präsenz durchgeführt werden kann, gibt es die Möglichkeit, an einer Postkartenaktion teilzunehmen. Hat der Bezirksrat daran Interesse, Postkarten mit netten Grüßen an Einwohner*innen zu versenden oder in Briefkästen zu stecken?
Auf den Postkarten wird das Motiv des Europäischen Nachbarschaftstages zu sehen sein, mit Datum und dem Hinweis „Wir denken an Euch.“
- Am 27.04.2021 fand im Gewerbegebiet in Misburg-Süd auf einem Recyclinghof ein Großbrand statt. Dabei ist eine große Halle mit Kunststoffabfällen niedergebrannt. Die Halle muss vollständig abgerissen werden. Die entsprechenden Pressemeldungen zu der Thematik wurden am 30.04.2021 per Mail an alle Bezirksratsmitglieder übersandt.
- Das Landeskriminalamt Niedersachsen bittet um rege Beteiligung an dem Projekt „Hass in der Stadt“. Das Schreiben ist an alle Mandatsträger*innen gerichtet, unabhängig davon, ob Sie selbst schon Hass oder Anfeindungen persönlich erlebt haben. Sie haben noch einige Zeit die Möglichkeit, sich per Mail zu registrieren. Der Start des Forschungsprojekts soll im Sommer 2021 sein. Ich werde ich ihnen das Schreiben morgen per Mail nochmals zusenden. Falls Sie es doppelt erhalten haben, löschen Sie es bitte einfach weg.
Informationen über Bauvorhaben
Keine Berichtspunkte
TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 9.1.
Interfraktionelle Anträge
TOP 9.1.1.
Zuwendung 03-2021, USG Misburg, Sanierung Funktionsraum
(Drucks. Nr. 15-0900/2021)
Antrag
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der USG Misburg eine Summe von bis zu
5.000,00 €
einmalig aus dem Ergebnis-HH (1.000,-€) und dem Finanz-HH (4.000,-€) für die Sanierung des Umkleide-/Funktionsraumes und die Anschaffung von Umkleideschränken und -bänken zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnungen.
Einstimmig
TOP 9.1.2.
Zuwendung 04-2021, Kita St. Martin, Kinderstühle
(Drucks. Nr. 15-0903/2021)
Antrag
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Kita St. Martin eine Summe von bis zu
800,00 €
einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Anschaffung von Kinderstühlen zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnungen.
Einstimmig
TOP 9.1.3.
Zuwendung 06-2021, NANANET, Öffentlichkeitsarbeit
(Drucks. Nr. 15-0904/2021)
Antrag
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem NANANET eine Summe von bis zu
400,00 €
einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. eine Beachflag) zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnungen.
Einstimmig
TOP 9.2.
Gemeinsame Anträge
TOP 9.2.1.
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Die Linke/Piraten und der Einzelvertreterin der FDP
(Drucks. Nr. 15-0896/2021)
Antrag
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird der gemeinnützigen GmbH „Hilfe für unsere Kinder“ eine Summe von bis zu
450,00 €
einmalig für die Anschaffung eines Trampolins und sonstiger Sportgeräte zur Verfügung gestellt.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 8.
A N T R Ä G E
TOP 8.1.
aus vorangegangener Sitzung
TOP 8.1.1.
Bereitstellung von Finanzmitteln für IWO 2024
(Drucks. Nr. 15-0359/2021)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, für die Internationale Woche (IWO), die 2024 wieder im Stadtbezirk Misburg-Anderten stattfindet, einen Betrag in Höhe von 15.000,- € bereitzustellen.
TOP 8.2.
der CDU-Fraktion
TOP 8.2.1.
Am Blauen See
(Drucks. Nr. 15-0750/2021)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche prüfen zu lassen, inwiefern in der Straße „Am Blauen See“ in Misburg Maßnahmen ergriffen werden können, die dem verkehrsberuhigten Umfeld Rechnung tragen, sodass spielende Kinder, die aus den (Vor-)Gärten direkt auf die Straße gehen, besser vor PKW-Verkehr geschützt sind. Denkbar wären beispielsweise Aufpflasterungen oder ein Hinweisschild „verkehrsberuhigter Bereich“ (Verkehrszeichen 325.1). Das Ergebnis der Prüfung möge umgesetzt und dem Bezirksrat mitgeteilt werden.
Einstimmig
TOP 8.3.
der SPD-Fraktion
TOP 8.3.1.
Weg zum Wald hin von der Brücke Findstellenweg/Am Flöth aus
(Drucks. Nr. 15-0875/2021)
Die CDU-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass die Fläche zur Zeit gemäht ist.
Antrag
Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen oder sich ggf. bei zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Weg, der von der Brücke Findstellenweg/Am Flöth in den Wald führt, regelmäßig von Überwucherungen befreit wird. Dabei ist zu gewährleisten, dass es für behinderte Menschen, die begleitet werden müssen, ein Durchkommen gibt. Auch muss es ermöglicht werden, dass Fußgänger/innen bzw. Radfahrer/innen einander zumindest halbwegs problemlos passieren können, wenn sie aus verschiedenen Richtungen kommen.
Einstimmig
TOP 8.3.2.
Begehung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-0876/2021)
Antrag
Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, Mitgliedern des Bezirksrats Misburg-Anderten die Teilnahme an einer der nächsten Begehungen der Gollstraße in Anderten zu ermöglichen, bei denen laut Verwaltung regelmäßig die Verkehrssicherheit der Straße geprüft wird. Von Seiten aller Fraktionen im Bezirksrat bzw. der Einzelvertreterin soll jeweils eine Person an der Begehung teilnehmen können.
Einstimmig
TOP 8.4.
der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
TOP 8.4.1.
Benutzungspflicht Radwege
(Drucks. Nr. 15-0893/2021)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Buchholzer Straße, der Anderter Straße und der Lehrter Straße auf voller Länge aufzuheben und durch eine neue Beschilderung klarzustellen, dass die bisher benutzungspflichtigen Radwege weiterhin von Radfahrer*innen benutzt werden dürfen, aber nicht müssen. Temporär aufgestellte Hinweisschilder sollen Kraft- und Radfahrer*innen auf die geänderten Regelungen aufmerksam machen und diese erklären.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 8.4.2.
Radweg Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-0894/2021)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Sicherheit des Radwegs an der Hannoverschen Straße zwischen Grenzstraße und Kanalbrücke in Fahrtrichtung Meyers Garten zu verbessern.
Einstimmig
TOP 8.5.
Dringlichkeitsanträge
TOP 8.5.1.
Mobile Coronatestung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1019/2021)
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen wies darauf hin, dass auch in vielen Arztpraxen getestet werde.
Aus der SPD-Fraktion wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es auch ein Testzentrum in der Hannoverschen Straße gebe und dass die Johanniter eines im Bürgerhaus aufbauten. Trotzdem könnte ein mobiles Testzentrum eine sinnvolle Ergänzung sein.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um besonders mobilitätseingeschränkten Personen, wie z.B. Seniorinnen und Senioren, eine Coronatestung im Stadtbezirk zu ermöglichen und diese einzurichten.
Einstimmig
U. ENGELHARDT G. SELIG
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Protokollführer