Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 27.07.2021
PROTOKOLL
55. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 22. April 2021,
Hannover Congress Centrum, Kuppelsaal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, Haupteingang
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.51 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Albrecht (CDU) Zoom
Ratsherr Alter (SPD) Zoom
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)Zoom
Ratsherr Braune 17.30 - 17.51 Uhr Zoom
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Zoom
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU) Zoom
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) Zoom
Ratsherr Finck (SPD) Zoom
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) Zoom
Beigeordnete Gamoori (SPD) Zoom
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Gill (SPD) Zoom
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU) Zoom
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD) Zoom
Ratsfrau Iri (SPD) Zoom
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU) Zoom
Ratsfrau Jeschke (CDU) Zoom
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD) Zoom
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD) Zoom
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Zoom
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Ratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zoom
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD) Zoom
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD) Zoom
Ratsherr Marski (CDU) Zoom
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) Zoom
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Zoom
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Nicholls (SPD) Zoom
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU) Zoom
Ratsfrau Pluskota (SPD) Zoom
Ratsherr Pohl (CDU) Zoom
(Ratsherr Prieß) (AfD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD) Zoom
Bürgermeister Scholz (CDU) Zoom
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) Zoom
Ratsherr Semper (CDU) Zoom
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) Zoom
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU) Zoom
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD) Zoom
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Zoom
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadträtin Bruns
Stadtbaurat Vielhaber
Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 27.07.2021
PROTOKOLL
55. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 22. April 2021,
Hannover Congress Centrum, Kuppelsaal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, Haupteingang
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.51 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Albrecht (CDU) Zoom
Ratsherr Alter (SPD) Zoom
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)Zoom
Ratsherr Braune 17.30 - 17.51 Uhr Zoom
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) Zoom
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU) Zoom
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) Zoom
Ratsherr Finck (SPD) Zoom
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) Zoom
Beigeordnete Gamoori (SPD) Zoom
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Gill (SPD) Zoom
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU) Zoom
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD) Zoom
Ratsfrau Iri (SPD) Zoom
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU) Zoom
Ratsfrau Jeschke (CDU) Zoom
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD) Zoom
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD) Zoom
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Zoom
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Ratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zoom
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD) Zoom
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD) Zoom
Ratsherr Marski (CDU) Zoom
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) Zoom
Ratsherr Dr. Menge (SPD) Zoom
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) Zoom
Ratsherr Nicholls (SPD) Zoom
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU) Zoom
Ratsfrau Pluskota (SPD) Zoom
Ratsherr Pohl (CDU) Zoom
(Ratsherr Prieß) (AfD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD) Zoom
Bürgermeister Scholz (CDU) Zoom
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) Zoom
Ratsherr Semper (CDU) Zoom
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) Zoom
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU) Zoom
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD) Zoom
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) Zoom
Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadträtin Bruns
Stadtbaurat Vielhaber
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26. November 2020
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der CDU-Fraktion zur Stabsstelle Mobilität
(Drucks. Nr. 0646/2021)
3.2. der SPD-Fraktion
3.2.1. Einzigartig Vielfältig – Beteiligungswoche im Mai 2021
(Drucks. Nr. 0652/2021)
3.2.2. zu Europäischen Hilfefonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
(Drucks. Nr. 0654/2021)
3.3. von Ratsherrn Braune
3.3.1. Anfrage von Ratsherrn Braune zur Ausstattung der Krankenhäuser mit IMC Betten
(Drucks. Nr. 0608/2021)
3.3.2. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Diplomatenpässen
(Drucks. Nr. 0752/2021)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
5. Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord
(Drucks. Nr. 0330/2021 mit 2 Anlagen)
6. Einführung der App "Gut versorgt in Stadt und Region Hannover" in Kooperation mit der "Gut versorgt in…" GmbH
(Drucks. Nr. 0465/2021)
7. Einrichtung der Kindertagesstätte Walter-Ballhause-Straße
(Drucks. Nr. 0657/2021)
8. Bebauungsplanangelegenheiten
8.1. Durchführungsplan Nr. 90 - Aufhebung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3061/2020 mit 3 Anlagen)
8.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800, Hainhölzer Markt Süd,
Modifizierter Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3062/2020 mit 3 Anlagen)
8.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885, Höltystraße/Hildesheimer Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0210/2021 mit 4 Anlagen)
8.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung ,Höltystraße/Marienstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0211/2021 mit 4 Anlagen)
9. Förderung für ein neues Bürgerradio
(Drucks. Nr. 0745/2021)
9.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0745/2021
(Förderung für ein neues Bürgerradio)
(Drucks. Nr. 0918/2021)
10. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Aufhebung der Coronamaßnahmen - Petition
(Drucks. Nr. 0169/2021)
11. A N T R Ä G E
11.1. Antrag der AfD-Fraktion zu Kosten im Zusammenhang mit "Asyl" - "Herrschaft des Unrechts" beenden!
(Drucks. Nr. 0544/2021)
15. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 NKomVG in sämtliche bei der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Unterlage, Verträgen unden aktuellen Schriftverkehr zum Veranstaltungszentrum "Schwule Sau"
(Drucks. Nr. 0927/2021)
12. Grundstücksangelegenheiten
12.1. Verlängerung eines Erbbaurechtes
(Drucks. Nr. 0264/2021 mit 2 Anlagen)
12.2. Verlängerung eines Erbbaurechtes in Bothfeld
(Drucks. Nr. 0607/2021 mit 3 Anlagen)
12.3. Verkauf des Grundstücks Rendsburger Straße
(Drucks. Nr. 0663/2021 mit 2 Anlagen)
12.3.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0858/2021)
14. Gemeinsame Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) und des Fachbereiches Gebäudemanagements zur Ausschreibung einer Anmietung eines Archiv- /Depot und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Informationsdrucks. Nr. 0749/2021)
13. Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Drucks. Nr. 0522/2021 mit 2 Anlagen)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass aufgrund der epidemischen Lage die Sitzung nach § 182 Abs. 2, Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung werde die Meeting Software Zoom verwandt. Ratsvorsitzender Hermann wies darauf hin, dass bei der Nutzung von Zoom personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung sei allen Ratsmitgliedern vorab übersandt worden. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzender Hermann bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin.
Nach § 64 Abs. 2 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach der Hauptsatzung gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 4 zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien von der Tagesordnung abzusetzen sei, da keine Umbesetzungsanträge vorlägen.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zu "Sport im Freien unter Vereinsaufsicht möglich machen!"
(Drucks. Nr. 0926/2021)
Beigeordneter Hauptstein (AfD) gab den Antragsinhalt wieder.
Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die Dringlichkeit ablehne, da bereits Regelungen für Sporttreibende im Freien klar formuliert wurden.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass der Punkt 12.2 zur Verlängerung eines Erbbaurechtes in Bothfeld mit der Drucks. Nr. 0607/2021 mit 3 Anlagen ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser in der Sitzung des Verwaltungsausschusses zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass auf Antrag aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses im nicht öffentlichen Teil der Punkt 14 zur Gemeinsamen Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) und des Fachbereiches Gebäudemanagements zur Ausschreibung einer Anmietung eines Archiv- /Depot und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur mit der Informationsdrucks. Nr. 0749/2021 vor dem Punkt 13 zur Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur mit der Drucks. Nr. 0522/2021 mit 2 Anlagen behandelt werde.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26. November 2020
Ratsherr Hirche (AfD) erklärte vor dem Hintergrund der gendergerechten Sprache, dass die Fraktion der AfD das Protokoll ablehnen würde.
Beigeordneter Seidel machte deutlich, dass sich die Fraktion der CDU zur Genehmigung des Protokolls vom 26. November 2020 enthalten würde, da man sich darauf verständigt habe, dass die Protokolle des Rates innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden sollten.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Stabsstelle Mobilität
(Drucks. Nr. 0646/2021)
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Semper (CDU) aus Drucks. Nr. 0646/2021 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der Einrichtung und welche weiteren Schritte sind geplant?
Zum Stellenplan 2021/2022 wurden drei Stellen eingerichtet, für die nach Beschluss über den Stellenplan unmittelbar die Vorbereitung der Ausschreibung erfolgt ist. Ein
Besetzungsverfahren soll kurzfristig durchgeführt werden.
Frage 2:
Welche Stellen werden hierfür eingerichtet, sind die Stellen bereits ausgeschrieben, welche Qualifikationen werden vorausgesetzt und was sind die jährlichen Kosten (je Stelle)?
Von den drei eingerichteten Stellen sollen zwei Stellen für wissenschaftliche Sachbearbeitung ausgeschrieben werden, mit dem Erfordernis eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses, beispielsweise in den Studienbereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Fahrzeug- und Verkehrstechnik, Geografie, Raumplanung. Die dritte Stelle soll mit einer Verwaltungskraft mit abgeschlossener Berufsausbildung im büroorganisatorischen oder kaufmännischen Bereich, welche in der Regel auf eine 3-jährige Ausbildungsdauer ausgelegt ist, besetzt werden.
Die jährlichen Brutto-Personalaufwendungen betragen für die wissenschaftliche Sachbearbeitung jeweils 88.799,- € und für die Verwaltungskraft 56.105,- €. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale von 9.700.- € pro Stelle. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stellenbesetzung werden die Kosten für das Jahr 2021 entsprechend geringer ausfallen.
Frage 3:
Welche Aufgaben, welche Kompetenzen und welche Ziele soll die Stabsstelle Mobilität haben?
Mit dem Beschluss zu Drucksache Nr. 0697/2020 hat die Ratsversammlung der Einrichtung einer Stabsstelle Mobilität zugestimmt, die direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet ist. Aufgabe ist, eine nachhaltige und zukunftsfähige integrierte Mobilitätsstrategie für die LHH zu entwickeln. Dafür soll sie direkt mit dem Oberbürgermeister zusammenarbeiten und die Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Zivilgesellschaft sowie erfolgreiche Beispiele aus anderen Kommunen einbeziehen. Die Stabsstelle wird in Bezug auf die Umsetzung der Strategie verwaltungsintern zwischen den Dezernaten und Fachbereichen koordinieren. Die fachliche Zuständigkeit der Fachbereiche bleibt unverändert.
Ratsherr Semper (CDU) fragte, ob sich die Verwaltung eine Besetzung der Stabsstelle Mobilität mit mehr als nur 3 Mitarbeitenden gewünscht hätte und fragte ferner, warum die Drucksache bei der Dringlichkeit des Themas Mobilität einen derart langen Vorlauf gehabt habe.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung der Ansicht sei, dass die Stabsstelle Mobilität mit drei Personalstellen ausreichend Druck auf die Straße bringen könnte und als Projektkerngruppe die Aufgabe habe, mit den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft entsprechend zusammenzuarbeiten. Stadtrat Prof. Baumann wies darauf hin, dass die Stellen in den Stellenplan 2021/2022 eingearbeitet worden seien und dass dieser erst kürzlich genehmigt worden wäre, sodass die Verwaltung nun mit der Ausschreibung und Umsetzung beginnen könnte.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, in welcher Form die Anbindung der Stabsstelle Mobilität an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen erfolgen sollte.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Stabstelle Mobilität sicherlich mit mehreren Bereichen Schnittmengen erarbeiten würde. Die Ansatzpunkte dazu müssten jedoch erst herausgearbeitet werden und seien mit den Ausschussvorsitzenden abzustimmen.
Ratsherr Semper (CDU) fragte, ob er die Aussage zwischen den Zeilen richtig interpretiere, wonach für diesen Bereich Kompetenz und Zuständigkeit noch nicht eindeutig zugeordnet worden wären.
Stadtrat Prof. Baumann bejahte die Frage und erläuterte, dass man auch deshalb Mitarbeitenden mit eher breitem Qualitätsspektrum zu besetzen beabsichtige, da die verschiedensten Bereiche berührt würden.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Stabsstelle Mobilität selbst forschen oder ausschließlich sammeln, sichten und begutachten sollte. Ratsherr Wruck fragte ferner, ob vor dem Hintergrund der von der Ratsmehrheit angestrebten autofreien Innenstadt das Sachgebiet nicht vielmehr Stabsstelle für Mobilität und Immobilität heißen müsste.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass natürlich kein internes Forschungsinstitut entstehen sollte. Die Mitarbeitenden müssten allerdings in der Lage sein, mit wissenschaftlichen Berichten und Gutachten zu arbeiten sowie die Kommunikation mit wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen zu führen. Stadtrat Prof. Baumann führte weiter aus, dass sich Mobilität auch in Veränderungen wie z.B. in neuen Formen oder dem Ausbau des ÖPNV sowie veränderter Logistik vor dem Hintergrund von Be- und Zulieferungen widerspiegeln würden. Deshalb sei die Bezeichnung „Stabsstelle Mobilität“ ausreichend konkret gewählt.
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragte zur Darstellung des verkehrspolitischen Sprechers der Fraktion DIE HANNOVERANER, ob Mobilität nicht auch die Bereiche Fußgänger*innen und Radfahrende beinhalten würde.
Stadtrat Prof. Baumann bejahte die Frage und ergänzte, dass für ihn Personen, Gegenstände und Objekte als Immobilien zu bezeichnen wären, die nicht bewegungsfähig wären. Darüber hinaus sei es nicht sinnvoll Mobilität blockieren zu wollen, sondern vielmehr sinnvoll neue Formen der Mobilität zu generieren.
Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob in diesem Zusammenhang die Immobilität nicht mit dem Ausbleiben von auswärtigen Kund*innen und somit den Wegfall von Verkaufserlösen und Steuern gleichgesetzt werden könnte.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf das Thema der Anfrage hin und bat darum, dass dementsprechende Fragen formuliert werden sollten.
Ratsherr Semper (CDU) fragte, warum in der heutigen Fragestunde keine konkrete Darstellung des Sachverhaltes durch den Oberbürgermeister stattgefunden habe.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung verpflichtet sei sachgerecht auf die Fragen der Ratspolitik zu antworten und dass dies seiner Ansicht nach auch geschehen wäre und dass die Verwaltung auch weiterhin bereit sei auf die Fragen zu antworten. Darüber hinaus sei in der Anfrage nicht formuliert worden, dass explizit eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu dem Thema gewünscht sei.
TOP 3.2.
der SPD-Fraktion
TOP 3.2.1.
Einzigartig Vielfältig – Beteiligungswoche im Mai 2021
(Drucks. Nr. 0652/2021)
Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsfrau Iri (SPD) aus Drucks. Nr. 0652/2021 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
In Anbetracht der Lockdownverlängerung wurde entschieden, dass die Durchführung der Aktionswoche nicht wie geplant stattfinden kann, da die ursprünglich geplanten öffentlichen Stände in den Stadtteilen unter nicht veränderten Coronabedingungen und den damit einhergehenden Abstandsregelungen nicht durchführbar sind. Um vor Ort mit den Einwohnenden über WIR 2.0 Themen ins Gespräch zu kommen, waren Stände als niedrigschwelliges Beteiligungsformat gedacht. In folgenden Stadtteilen sollten Aktionen stattfinden, acht Integrationsbeiräte waren involviert:
- Südstadt-Bult und Sahlkamp am Dienstag der Aktionswoche vom 17.-21.05.2021;
- Misburg-Anderten und Mühlenberg am Mittwoch;
- Nordstadt und Vahrenwald-List am Donnerstag;
- Herrenhausen-Stöcken und Kronsberg (Kirchrode-Bemerode-Wülferode) am Freitag.
Dieser Kernteil der Aktionswoche wurde am 31.03.21 abgesagt.
Als Alternativformat wurde eine gestreckte Variante der Woche entschieden, die folgenden Rahmen bietet:
Der Auftakt am 17.5.21 um 18:00 Uhr im Historischen Museum wird als Hybridveranstaltung durchgeführt. Ein neuer Ablauf ist hierzu aktuell in Arbeit, um einigen der Akteur*innen aus den Stadtteilen die Möglichkeit zu geben, sich vor Ort zu präsentieren. Die Zuschauer*innen erhalten somit einen kleinen Einblick, was in einer Welt ohne Corona in den Stadtteilen in dieser Woche stattgefunden hätte. Zudem werden beim Auftakt die ersten Exponate zur digitalen Ausstellung zur Geschichte der Migration in Hannover präsentiert. Die Ausstellung wird bis November stetig mit neuen Beiträgen, auch aus den Stadtteilen, erweitert. Alle anderen Akteur*innen können bis zu einer großen zentralen Abschlussveranstaltung im November, ihre Veranstaltungen flexibel zu einem späteren Zeitpunkt planen und würden dazu von einem mobilen WIR 2.0-Team besucht werden, das darüber online auf www.hannover.de/wir-2.0 berichtet.
Alle Veranstaltungen, die online geplant waren, finden in der Woche statt. Über andere Aktionen, z.B. die der Bibliotheken, entscheiden die Träger selbst. Es können auch neue Aktionen in das gestreckte Programm aufgenommen werden.
Frage 1:
Wie wird öffentlichkeitswirksam auf die Aktionswoche hingewiesen?
Nach Fertigstellung des neuen angepassten Programms, spätestens Anfang Mai, wird über Instagram, Facebook, Hannover.de und Welt-in-Hannover.de geworben. Ein
Veranstaltungsflyer wird gedruckt und in den Einrichtungen, die aktuell geöffnet sind, verteilt.
Frage 2:
In wieweit sind die Integrationsbeiräte und die Akteur*innen vor Ort eingebunden?
Die Integrationsbeiräte wurden über das Bezirksmanagement kontaktiert und zeigten reges Interesse an der Mitwirkung. Sie konnten eigenständig entscheiden, in welcher Form sie sich einbringen wollen. Über einen Aufruf zur Beteiligung wurden im Anschluss auch weitere Akteure vor Ort informiert. Allein die Stadtbibliotheken hatten 16 Aktionen geplant.
Frage 3:
Werden die gesammelten Ideen je nach Stadtbezirk aufgelistet und werden diese den politischen Gremien zur Verfügung gestellt?
Es war geplant, die gesammelten Inputs, Vorschläge und Ideen in den WIR 2.0 Prozess einzubringen, d.h. sie sollten den Expert*innengruppen zur Verfügung gestellt werden. Die Woche sollte also primär den Expert*innen zur Überprüfung von Bedarfen und Ideen dienen. Auf diesem Wege hätten die Informationen auch die Politik erreicht. Die niedrigschwelligen Gespräche vor Ort sind jedoch nicht automatisch durch Online-Befragungen zu ersetzen, hierzu wird aktuell ein neues Vorgehen konzipiert.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, in welche Richtung das neue Konzept des Netzwerks gehen sollte und fragte weiter, ob der Zeitpunkt zur Aufarbeitung genauer definiert werden könnte.
Stadträtin Bruns antwortete, dass man zurzeit im Rahmen der Aufnahme und Wertschätzung des gesamten Prozesses versuche ein Netzwerk abzubilden. Stadträtin Bruns sagte, dass eine zeitliche Einschätzung nur sehr schwer zu definieren wäre, da niemand genau zu wissen vermag, wie es mit der Pandemie weitergehen würde. Darüber hinaus versuche man mit allen Akteur*innen, die Ideen entwickelt hätten, auch weiter in Kontakt zu bleiben. Ferner versuche man über mobile Teams beispielsweise auf hannover.de zu dokumentieren, welche Anstrengungen in den Stadtbezirken unternommen worden seien.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob es Überlegungen gäbe, die Auftaktveranstaltung in Präsenzform durchzuführen und ob vielleicht die Möglichkeit bestünde beim Fest der Kulturen einen Stand zu gestalten, an dem die Projekte und Aktionen aus den Stadtbezirken vorgestellt würden. Ratsfrau Iri fragte zudem, ob es Überlegungen gäbe, dass die Aktionswochen, losgelöst vom Lokalen Integrationsplan, regelmäßig wiederholt werden könnten.
Stadträtin Bruns antwortete, dass die Anzahl der Teilnehmenden noch nicht beziffert werden könnte, da die Einladungen erst Ende der Woche versandt würden. Stadträtin Bruns sagte, dass eine Verstetigung der Veranstaltung im Rahmen des Festes der Kulturen tatsächlich sinnvoll wäre, da die unglaubliche Kreativität und das enorme Engagement in den Stadtbezirken es wert wären, festgehalten und entsprechend gewürdigt zu werden.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte wiederholt, ob es Überlegungen dahingehend gäbe, dass die Auftaktveranstaltung in Präsenzform durchgeführt würde.
Stadträtin Bruns verneinte die Frage und ergänzte, dass für den Monat November bereits Planungen zu dem Thema vor dem Hintergrund aufgenommen worden wären, dass dann eventuell wieder größere Veranstaltungen in Präsenzform durchgeführt werden könnten.
Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie viele Steuergelder zur Durchführung der Veranstaltung eingeplant wären.
Stadträtin Bruns erklärte, dass die Verwaltung eine derartige Aufstellung nachliefern müsste, da sich diese aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen würde.
Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob im Vorfeld derartiger Planungen ein Höchstbetrag festgelegt würde.
Stadträtin Bruns verwies auf die entsprechenden Stellen im von der AfD-Fraktion nicht mitbeschlossenen Haushaltsplan und bemerkte, dass sie in der Fragestellung eigentlich von aktuell relevanten Zahlen ausgegangen wäre.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob man die Aktionswoche auf weitere Dimensionen der Vielfalt und auf zwei Wochen ausweiten könnte.
Stadträtin Bruns betonte, dass sie die Intention für einen total spannenden Ansatz halte. Allerdings sei es in Zeiten einer Pandemie überaus fraglich eine derartige Umsetzung auf zwei Wochen ausweiten zu können.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob sich die Finanzierung der im Rahmen des Lokalen Integrationsplan genehmigte Aktionswoche auf mehrere Kostenstellen verteilen würde und ob dann nicht die Gefahr bestünde, dass am Ende mehr bezahlt würde, als eigentlich veranschlagt worden sei.
Stadträtin Bruns antwortete, dass im einzelnen noch nicht beziffert werden könnte wie hoch die Kosten wären, da noch nicht einmal abschließend feststünde, in welchem Format welche Veranstaltung durchgeführt würde. Stadträtin Bruns hob hervor, dass der ursprünglich veranschlagte Gesamtbetrag natürlich nicht überschritten würde.
TOP 3.2.2.
zu Europäischen Hilfefonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
(Drucks. Nr. 0654/2021)
Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsherrn Finck (SPD) aus Drucks. Nr. 0654/2021 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover ist mit ihren Kooperationspartner*innen bereits seit 2016 mit Projekten im EHAP vertreten. In der ersten Förderperiode vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 wurden zwei Projekte durchgeführt. Damals wurde die Unterstützung von erwachsenen Zugewanderten und die von Kindern bis 6 Jahre noch unterschieden. Im Teilziel 1 (Unterstützung erwachsener Personen) waren die LH Hannover, der Caritas-Verband Hannover e.V., das Diakonische Werk Hannover und Can Arkadaş e.V. vertreten.
Im 2. Teilziel (Unterstützung von Kindern zugewanderter Personen) waren die LH Hannover, die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., das Deutsche Rote Kreuz Region Hannover e.V. und Kargah e.V. vertreten.
In der zweiten Förderperiode wurden beide Ziele zusammengefasst. Bis auf Kargah e.V. haben alle Projektpartner*innen weiter in Kooperation mit der LH Hannover im Projekt gearbeitet. Die ursprüngliche Laufzeit dieser Förderperiode war vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021. Mitte des Jahres 2020 wurden die teilnehmenden Projektpartner*innen darüber informiert, dass eine Verlängerung bis zum 30.06.2022 möglich sei. Diese wurde beantragt und mit Bescheid vom 21.01.2021 bewilligt.
Die LH Hannover und ihre Partner*innen haben als Zielgruppe neuzuwandernde Personen aus Rumänien und Bulgarien im Fokus, beraten aber auch neuzuwandernde Personen anderer europäischer Nationalitäten, da das Projekt EHAP sich nicht nur an Personen aus Rumänien und Bulgarien richtet.
Frage 1:
Welche Summe wurde für die Landeshauptstadt Hannover für diesen Förderzeitraum bewilligt?
Für die erste Förderperiode 2016 – 2018 wurden für die zwei Projekte insgesamt 1.313.833,05 € bewilligt (Teilziel 1: 735.340,01 €; Teilziel 2: 578.493,04).
Für die zweite Förderperiode 2019 – 2020 wurden 897.701,24 € bewilligt. Durch die Verlängerung bis zum 30.06.2022 hat sich der bewilligte Betrag auf 1.513.772,35 € für den gesamten Zeitraum (01.01.2019 – 30.06.2022) erhöht.
Frage 2:
Welche Strukturen wurden von der bewilligten Summe finanziert und welche Angebote konnten der Zielgruppe gemacht werden?
Die Finanzierung war und ist zum überwiegenden Teil für Personalstellen gedacht. Es werden sowohl Berater*innen bei allen Projektpartner*innen als auch eine halbe Stelle zur finanztechnischen Abwicklung mit dem Fördergeber bei der LH Hannover finanziert. In den Fördersummen ist außerdem ein kleiner Teil einer sogenannten Verwaltungskosten-pauschale enthalten.
Die der Zielgruppe gemachten Angebote beinhalten Beratung zu allen Aspekten des Lebens, ausgenommen sind die Themen Arbeitssuche, Jobcenterleistungen und damit zusammenhängende Aspekte. Dies wurde vom Fördergeber ausdrücklich ausgeschlossen. Zum Beratungsumfang gehört auch die Begleitung zu Behörden und Institutionen wie z. B. der Wohnungsvermittlung, Kindergärten u.ä.. Ebenfalls enthalten ist die Vermittlung in Angebote wie z. B. Sprachkurse, Sportkurse o. ä.
Über die Verwaltungskostenpauschale ist es möglich, Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe zu organisieren. Diese Möglichkeit wurde in der ersten Förderperiode durchaus wahrgenommen. Im Jahr 2020 waren die Möglichkeiten an dieser Stelle pandemiebedingt deutlich eingeschränkt.
Frage 3:
Wie viele Personen wurden über die Mittel aus dem EHAP Förderfonds erreicht und welche Beratungsschwerpunkte gab es?
Um die Frage der erreichten Personen zu beantworten, muss zuerst verdeutlicht werden, dass hier bei der Zählweise in Erwachsene, in Erziehungsberechtigte (Eltern) und in Kinder
unterschieden wird. Dies ergibt folgende Zahlen:
Die Zahlen von 2020 sind noch vorläufig, da gerade der Zwischenbericht für den Fördergeber zusammengestellt wird. Die Tendenz ist jedoch erkennbar. Die Beratungsschwerpunkte zu benennen ist schwierig, da die Personen mit vielfältigen Problemstellungen konfrontiert sind. Es wird aber insbesondere zu den Themen Wohnen, Gesundheit und Finanzen beraten. Dies sind zumindest aus Sicht der Berater*innen die größten Problemfelder, da die neuzuwandernden Personen häufig nach Hannover (Deutschland) kommen und keine Unterkunft und auch keinen Arbeitsplatz haben. Sie übernachten dann bei Bekannten, Freunden oder Verwandten, was wiederum zu Problemen mit den Vermietern führt. In Bezug auf die Arbeitssuche können die Berater*innen des EHAP die Ratsuchenden nicht unterstützen, da dies wie schon erwähnt ausdrücklich ausgeschlossen ist. Es wird in diesen Fällen geschaut, an wen weitervermittelt werden kann. Auf die besondere Notwendigkeit er Arbeitsaufnahme wird aber explizit hingewiesen. Nur eine Arbeitsstelle sorgt dafür, dass es bei einer geringfügigen Beschäftigung auch finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter gibt und nur die Arbeitnehmereigenschaft gewährleistet auf Dauer ein Freizügigkeitsrecht und damit einen gesicherten Aufenthalt. Das Thema Gesundheit ist deshalb ein wichtiger Aspekt, weil der Krankenversichertenstatus oft nicht klar und damit die ärztliche Versorgung nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Dies führt häufig dazu, dass die Personen nicht zum Arzt gehen oder erst wenn es wirklich nicht anders geht. Konnte vorher keine Klärung des KV Schutzes herbeigeführt werden und die Personen gelten als nicht versichert, werden die entstehenden Kosten ihnen in Rechnung gestellt. Kosten, die sie aber oft aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht begleichen können. Dadurch sammeln sich Schulden an, die alles Weitere in der Zukunft wie z. B. die Anmietung einer Wohnung erschweren. Deutlich wurde und wird immer wieder, dass die Angebote der frühkindlichen Förderung nicht in der Häufigkeit angenommen werden, in der es wünschenswert wäre. Nach unserem Eindruck ist das kein Thema, das bisher im Leben der Zugewanderten eine besondere Rolle gespielt hat. In diesem Bereich muss im Vorfeld sehr viel Vertrauensarbeit geleistet werden und dies braucht einfach Zeit. Hinzu kommt, dass die Notwendigkeit durch die Eltern nicht immer gesehen wird und auch dies nur in einem langwierigen Prozess verdeutlicht werden kann. Hinzu kommt, dass die Personen oft stärker mit sehr „alltäglichen“ Problemen wie der Wohnungssuche und Sicherung des Lebensunterhaltes beschäftigt sind und damit keine Kapazitäten haben, sich mit so etwas wie dem Vereinsbesuchs eines Kindes zu beschäftigen.
Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob der Rückgang der Zahlen in Bezug auf die Beratung von Kindern auf einen verminderten Beratungsbedarf oder auf eine zahlenmäßig kleinere Gruppe von Kindern zurückzuführen wäre.
Stadträtin Bruns erläuterte, dass der Vergleich von 2019 und 2020 vor dem Hintergrund des Lockdowns betrachtet werden müsste, sodass ein geringerer Beratungsbedarf nicht eingetreten wäre.
Ratsherr Finck (SPD) fragte vor dem Hintergrund das der EHAP ab 2022 im Europäischen Sozialfonds Plus aufgehen sollte, ob bereits Kenntnis darüber vorherrsche, wie und ob die bisherigen Programme weitergeführt werden könnten.
Stadträtin Bruns erläuterte, dass ab 2022 ein Bundesprogramm EHAP Plus, mit der identischen Zielgruppe (neu zugewanderte EU-Bürger*innen, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen) in Vorbereitung sei und dass eine Erweiterung der ersten Zielgruppe (Menschen unter 18 Jahren) vorgesehen wäre.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob es Erhebungen darüber gäbe, dass Personen seit 2016 mehrfach gefördert worden wären und ob es diesbezüglich eine Erfolgsevaluation gegeben habe. Ratsherr Jacobs fragte vor dem Hintergrund von psychologischen Problemen der Menschen, ob Hilfestellungen zur freiwilligen Rückführung in die Heimatländer angeboten worden seien.
Stadträtin Bruns erörterte, dass zu Fördermitteln von der Europäischen Union grundsätzlich im Verwendungsnachweis eine Evaluation gefordert würde und dass das Programm sicherlich nicht verlängert worden wäre, wenn diese gefehlt hätte. Stadträtin Bruns erinnerte daran, dass die Verwaltung bereits darauf hingewiesen habe, dass es sich um vertrauliche Beratungen ohne die Aufnahme von personenbezogenen Daten handeln würde. Stadträtin Bruns stellte klar, dass sich die EU-Bürger*innen im gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union aufhalten dürften.
Ratsherr Jacobs (AfD) entgegnete, dass in diesem Fall tatsächlich eine Rückführung der Menschen auf freiwilliger Basis gemeint gewesen sei, um die Menschen aus ihrem eigenen Antrieb heraus in ihr gewohntes Umfeld mit Bekannten und Verwandten zurückzuführen. Ratsherr Jacobs machte ferner deutlich, dass seine erste Frage darauf abzielen würde, ob Daten dazu vorhanden wären, dass Menschen seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Förderung gewesen wären.
Stadträtin Bruns entgegnete, dass die Verwaltung nicht die Menschen selbst, sondern deren Beratung fördern würde und dass dazu keine personenbezogenen Daten gespeichert würden.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte wiederholt, ob Menschen seit 2016 mehrfach die Beratungen in Anspruch genommen hätten, da eine erste Beratungsrunde keinen Erfolg gebracht habe.
Stadträtin Bruns antwortete, dass die Beratung einzelfallbezogen und vertraulich erfolgen würde.
Ratsherr Alter (SPD) fragte vor dem Hintergrund der 61 benannten Förderinteressenten, ob es sich dabei tatsächlich um 61 verschiedene Organisationen handeln würde oder ob sich einige Organisationen mehrfach beworben hätten. Ratsherr Alter fragte ferner, ob für besonders erfolgreiche Projekte Prämien von der Europäischen Union ausgeschüttet worden wären.
Stadträtin Bruns erklärte, dass die Verwaltung keine detaillierte Liste der Organisationen vorliegen habe, dass die Verwaltung jedoch gern bereit sei diese im Nachgang der Sitzung zu übermitteln. Stadträtin Bruns sagte, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang auch die benannten 45 bundesweiten Projekte nachreichen könnte, falls ein Interesse dazu bestünde, was in anderen Kommunen angeboten würde.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, wie denn überhaupt eine Erfolgsevaluation erstellt werden könnte ohne das personenbezogene Daten verwandt würden.
Stadträtin Bruns entgegnete, dass der Vorsitzende der AfD-Fraktion einem Irrtum aufgesessen sei zu glauben, dass eine Evaluation nur unter Verwendung persönlicher Daten durchgeführt werden könnte. Stadträtin Bruns hob hervor, dass die Verwaltung bereits darauf hingewiesen habe, dass EU-Mittel nur in Verbindung mit einem Verwendungsnachweis generiert werden könnten. Stadträtin Bruns bot an, dass die Verwaltung der Fraktion der AfD gern die öffentlichen Abrechnungsmodalitäten der EU übermitteln könnte.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung überhaupt an einer Erfolgs- bzw. Kontrollnachfrage interessiert wäre.
Stadträtin Bruns antwortete, dass sich der Vorsitzende der AfD-Fraktion diese Frage seinem Weltbild entsprechend selbst beantworten möge.
TOP 3.3.
von Ratsherrn Braune
TOP 3.3.1.
Anfrage von Ratsherrn Braune zur Ausstattung der Krankenhäuser mit IMC Betten
(Drucks. Nr. 0608/2021)
TOP 3.3.2.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Diplomatenpässen
(Drucks. Nr. 0752/2021)
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 5.
Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord
(Drucks. Nr. 0330/2021 mit 2 Anlagen)
TOP 6.
Einführung der App "Gut versorgt in Stadt und Region Hannover" in Kooperation mit der "Gut versorgt in…" GmbH
(Drucks. Nr. 0465/2021)
TOP 7.
Einrichtung der Kindertagesstätte Walter-Ballhause-Straße
(Drucks. Nr. 0657/2021)
TOP 8.
Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 8.1.
Durchführungsplan Nr. 90 - Aufhebung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3061/2020 mit 3 Anlagen)
TOP 8.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 - Hainhölzer Markt Süd
Modifizierter Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3062/2020 mit 3 Anlagen)
TOP 8.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885 Höltystraße/Hildesheimer Straße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0210/2021 mit 4 Anlagen)
TOP 8.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung Höltystraße/Marienstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0211/2021 mit 4 Anlagen)
TOP 9.
Förderung für ein neues Bürgerradio
(Drucks. Nr. 0745/2021)
TOP 9.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0745/2021 (Förderung für ein neues Bürgerradio)
(Drucks. Nr. 0918/2021)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er den vorliegenden Antrag unterstützen würde. Ratsherr Böning machte deutlich, dass das neue Bürgerradio, welche Initiative auch immer den Zuschlag erhalte, ein Programm für alle Hannoveraner*innen senden sollte.
Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass die für zwei Jahre geplante Anschubfinanzierung durchaus vertretbar sei, da die zwei vorangegangenen Bürgerradios letztendlich aus finanziellen Gründen ihre Arbeit einstellen mussten. Beigeordneter Kelich merkte an, dass das Format Bürgerradio explizit darauf abzielen würde, dass vollkommen unabhängig, von Bürger*innen für Bürger*innen Radio gemacht würde. Das würde bedeuten, dass sich jeder, auch unabhängig von der politischen Ausrichtung, einbringen und Sendungen gestalten könnte. Beigeordneter Kelich betonte, dass die Fraktion der SPD im Betrieb eines Bürgerradios einen echten Mehrwert für die Landeshauptstadt Hannover und die Region erkennen könnte, da dort tatsächlich lokale Vereine, Initiativen und Veranstaltungen in den Fokus genommen würden.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag ausdrücklich zustimmen würde, da ein Bürgerradio die Medienlandschaft in Hannover erweitern und bereichern würde. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass die garantierte Anschubfinanzierung eine grundlegende Bedingung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wäre und dass man deshalb die Einbringung des Änderungsantrages nicht nachvollziehen könnte.
Ratsherr Döring (FDP) konstatierte, dass Stadt und Region Hannover in die Verlegenheit zur Finanzierung einer Anschubleistung kämen, da die Landesmedienanstalt in der Vergangenheit wahrscheinlich eher der Idee, als einem Finanzierungskonzept zum Betrieb eines Bürgerradios geglaubt habe. Denn im Gegensatz zu vielen Bürgerradioinitiativen in Niedersachsen seien diese in Stadt und Region Hannover aus finanziellen Gründen gescheitert. Ratsherr Döring erklärte, dass die Fraktion der FDP nur noch einmal bereit sei, ein Bürgerradio mit kommunalen Mitteln zu unterstützen.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Ursprungsdrucksache und auch den Änderungsantrag ablehnen würde, da man vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der Ansicht sei, dass die Finanzierung eines Bürgerradios mit öffentlichen Geldern zurzeit nicht vertretbar wäre.
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) stellte klar, dass das ehemalige Bürgerradio Flora nicht aus finanziellen Gründen eingestellt werden musste, sondern dass es einen politischen Beschluss der damaligen Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Wulff gegeben habe, den Betrieb einzustellen. Das mit Hilfe der CDU installierte Bürgerradio Leineherz sei dann tatsächlich aus finanziellen Gründen gescheitert. Ratsherr Förste erinnerte daran, dass Flora seinerzeit Migrantenradio in 18 verschiedenen Landessprachen gemacht habe und zudem Ausbildungskooperationen mit der Stadt und der Region unterhalten habe. Ratsherr Förste erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag zustimmen würde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass das Land nicht noch einen Radiosender, der anderen Meinungen und Ansichten grundsätzlich das Wort verweigern würde, benötige. Darüber hinaus sei es überaus befremdlich, dass kommerzielle Aspekte ausgeblendet würden und im Gegensatz dazu die Finanzierung durch die öffentliche Hand gewollt sei. Ratsherr Wruck erklärte, dass er die Ursprungsdrucksache und den Änderungsantrag ablehnen würde.
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass ein Bürgerradio ohne Hürden Meinungsbildung betreibe, Kultur nahe bringe, integrativ und inklusiv wäre und Gruppen sowie Einzelpersonen eine Stimme geben könnte, die ansonsten nie eine Chance dazu erhalten würden. Darüber hinaus bediene das Bürgerradio einen direkten lokalen Bezug. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem vorliegenden Antrag zustimmen würde.
Ratsherr Döring (FDP) sagte, dass die Landesmedienanstalt seinerzeit die Lizenzen neu ausgeschrieben habe, weil Radio Flora die geringste Hörerakzeptanz aller Bürgerradiolizenzen in Niedersachsen erhalten habe. Ratsherr Döring erinnerte daran, dass die Bürgerradios damals mit Mitteln der Rundfunkgebühren finanziert worden wären. Ratsherr Döring stellte klar, dass man keine Kritik an der Verwaltungsvorlage äußern würde, sondern dass vielmehr der Antrag als Kritik an die Landesmedienanstalt zu betrachten sei. Denn nun würden Bürgerradios nicht nur über Gebühren und Initiativen, sondern auch mit Steuergeldern gefördert.
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) entgegnete, dass das Ende von Radio Flora einer Initiative aus der Staatskanzlei zu verdanken sei. Denn beim Betreiben eines Bürgerradios gehe es nicht primär um Hörerquoten, sondern darum, dass man den Bürger*innen eine Stimme gäbe.
Ratsherr Albrecht (CDU) erinnerte daran, dass Radio Flora die Lizenz sieben Jahre lang gehalten habe und dass bei einer erneuten Ausschreibung dann andere den Zuschlag erhalten hätten. Es sei nun natürlich ein Leichtes dahingehend zu argumentieren, dass diejenigen, die die Lizenz erhalten hätten, nicht so weit Links angesiedelt wären, weil gleichzeitig auch ein Wechsel in der Staatskanzlei stattgefunden habe. Ratsherr Albrecht bemerkte abschließend, dass Radio Flora im Internet immer noch erreichbar wäre.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Landesmedienanstalt eine unabhängige Behörde mit eigenen Aufgaben wäre. Zu den wichtigsten Aufgaben gehörten die Erteilung von Erlaubnissen und die Überwachung von privaten, kommerziellen und nicht kommerziellen Radio- und Fernsehsendern. Darüber hinaus sei im Niedersächsischen Mediengesetz genau geregelt, wie die Finanzierung von nicht kommerziellen Sendern erfolgen und sich zusammensetzen dürfte. In diesem Zusammenhang müsste offengelegt werden, wie und von wem Zuwendungen und Spenden generiert würden. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass es beim Bürgerradio darum gehen würde, dass breiten Bevölkerungsschichten eine Stimme gegeben werden könnte. Zudem seien die Bürgerradios wichtige Kooperationspartner bei der Ausbildung von jungen Menschen im Bereich Medien (Technik, Gestaltung, Kommunikation).
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) bekräftigte, dass der Lizenzentzug von Radio Flora politisch motiviert gewesen sei und nichts mit den Einschaltquoten zu tun gehabt habe.
TOP 10.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Aufhebung der Coronamaßnahmen - Petition
(Drucks. Nr. 0169/2021)
TOP 11.
A N T R Ä G E
TOP 11.1.
Antrag der AfD-Fraktion zu Kosten im Zusammenhang mit "Asyl" - "Herrschaft des Unrechts" beenden!
(Drucks. Nr. 0544/2021)
...
TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 NKomVG in sämtliche bei der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Unterlage, Verträgen unden aktuellen Schriftverkehr zum Veranstaltungszentrum "Schwule Sau"
(Drucks. Nr. 0927/2021)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion oder Gruppe Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
TOP 12.
Grundstücksangelegenheiten
TOP 12.1.
Verlängerung eines Erbbaurechtes
(Drucks. Nr. 0264/2021 mit 2 Anlagen)
TOP 12.2.
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Bothfeld
(Drucks. Nr. 0607/2021 mit 3 Anlagen)
TOP 12.3.
Verkauf des Grundstücks Rendsburger Straße
(Drucks. Nr. 0663/2021 mit 2 Anlagen)
TOP 12.3.1.
Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 0858/2021)
TOP 14.
Gemeinsame Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) und des Fachbereiches Gebäudemanagements zur Ausschreibung einer Anmietung eines Archiv- /Depot und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Informationsdrucksache Nr. 0749/2021)
TOP 13.
Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Drucks. Nr. 0522/2021 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wo zurzeit der marktübliche Zinssatz für ein Objekt dieser Größenordnung angesiedelt wäre. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) sei inzwischen auch nicht mehr aktuell, da die Zinsentwicklung einer Tendenz nach unten folgen würde.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass nicht der aktuelle Zinssatz, sondern vielmehr derjenige interessant sei, der beim eigentlichen Abschluss Gültigkeit habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass das RPA anhand von Erfahrungswerten aus dem vergangenen Jahr von einem Zinssatz um 0,5 % ausgegangen sei. Das RPA habe ferner darauf hingewiesen, dass bei der Generierung von KFB-Fördermitteln noch günstiger abgeschlossen werden könnte. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass die Verwaltung von einem Abschluss ausgehe, der sich um 1 % bewege, was in Bezug auf 0,45 % und vor dem Hintergrund der langen Laufzeit einen Unterschied von ca. 6 Mio. € ausmachen würde. Diesen Wert habe man aufgrund der aktuellen Erhöhung von ungefähr 30 Basispunkten und einem in der Zukunft noch nicht feststehenden Abschlusstermin anvisiert. Darüber hinaus hätten die Förderprogramme eine Zinsbindung von höchstens 10 Jahren, was grundsätzlich ein Risiko für die Zukunft darstellen würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang absolut sicher und konservativ handele und eine Zinsbindung für mindestens 20 Jahre anstrebe. Der Unterschied in den Berechnungen sei, dass das RPA von einem optimalen Abschluss zu 0,45 % und die Verwaltung von einem realistischen, sicheren Abschluss von 1 % ausgehen würde.
Ratsherr Engelke (FDP) merkte an, dass die Stellungnahmen der Verwaltung und des RPA einige Unklarheiten ausgeräumt hätten. Ratsherr Engelke hob die unglaublich aufwendigen Darstellungen in der Stellungnahme und die hohe Transparenz im Rahmen einer Videokonferenz hervor und unterstrich die Wichtigkeit zur Anmietung eines Gebäudes für das „Gedächtnis der Stadt“. Ratsherr Engelke erinnerte an das konstruktive Veto aus dem Kulturausschuss zur Ursprungsdrucksache und erklärte, dass erst dadurch eine adäquate Beteiligung der Politik und die notwendige Transparenz möglich geworden wären.
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Sicherheit des Gedächtnisses der Stadt über die avisierten 30 Jahre hinweg der Verwaltung 6 Mio. € Wert sein sollten. Beigeordneter Machentanz betonte, dass das gesamte Vorhaben viel zu teuer eingekauft würde und dass die Kosten wieder einmal den nachfolgenden Generationen aufgebürdet würden, anstatt Verhältnisse zu schaffen, wonach das Stadtarchiv auch in 50 Jahren noch an dem Standort vorzufinden sei.
Ratsherr Braune fragte, ob die Finanzverwaltung plane, ähnlich wie der ehemalige Stadtkämmerer, die Kredite bei Versicherungsgesellschaften aufzunehmen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass auch sein Vorgänger keine Kredite bei Versicherungsgesellschaften aufgenommen habe. Die Verwaltung habe und würde auch weiterhin Schuldscheine und Anleihen annektieren. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass man über die Modalitäten erst in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Abschluss und unter Betrachtung der dann geltenden Marktbestimmungen entscheiden könnte.
Ratsfrau Zaman (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Verwaltungsvorlage zustimmen würde. Ratsfrau Zaman erläuterte, dass sich die Kulturpolitik ein eigenes Gebäude gewünscht hätte, dass dies jedoch zurzeit aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar sei. Das Objekt sei ein gut erreichbarer Neubau an der Vahrenwalder Straße mit ausreichend Platz um Außenstellen des Stadtarchivs integrieren zu können. Ferner seien ausreichend Büroflächen und Ausstellungsraum vorhanden. Ratsfrau Zaman hob hervor, dass es zudem überaus wichtig wäre, dass die Umsetzung relativ zeitnah realisiert werden könnte, damit die Sanierungsarbeiten im Historischen Museum zügig fortgesetzt werden könnten und eine damit verbundene sachgerechte Lagerung der Exponate gewährleistet wäre.
Ratsherr Engelke (FDP) erörterte zum Wortbeitrag des Vorsitzenden der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, dass der Mietvertrag zunächst einmal über 20 Jahre mit Option für zweimal 5 weitere Jahre Verlängerung abgeschlossen würde. Zum Ablauf des Mietverhältnisses würde dann, unter Berücksichtigung der dann geltenden Möglichkeiten, neu verhandelt. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass keineswegs heute schon klar sei, dass man nach Ablauf der 30 Jahre wieder ausziehen müsste.
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION der Verwaltungsvorlage zustimme, da man es für absolut unproblematisch halte, dass die Stadt ein sachgerechtes Gebäude anmieten würde.
Ratsherr Marski (CDU) beleuchtete den gesamten Sachverhalt zur vorliegenden Drucksache chronologisch und kritisierte, dass die Verwaltung, zumindest zu Beginn, die Anmietung als Geschäft der laufenden Verwaltung etikettiert und ohne Beteiligung der Kommunalpolitik und der Öffentlichkeit tätig geworden wäre. Erst durch mehrere Interventionen und einen Heranziehungsbeschluss durch den Rat sei dann eine Beteiligung der Politik möglich geworden. Allerdings habe sich auch dann ein transparentes Handeln nicht eingestellt, sodass beispielsweise der Bericht des RPA erst nach mehrfachen Nachfragens zugänglich gemacht worden sei. Außerdem habe sich bei der CDU-Fraktion der Eindruck manifestiert, dass sich die Verwaltung sehr schnell auf ein Objekt festgelegt und alle Bemühungen darauf ausgerichtet habe, dass ein Abschluss in diese Richtung umgesetzt würde. Ratsherr Marski monierte ferner, dass die sehr lange Laufzeit des Mietverhältnisses nicht optimal wäre und zudem mit hohen Kosten einhergehen würde. Ratsherr Marski erklärte, dass die Fraktion der CDU der vorliegenden Drucksache zustimme, da endlich eine Lösung gefunden werden müsste.
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte fest, dass nach eingehender Betrachtung der Informationsdrucksache die Verwaltungsvorlage eigentlich einstimmig abgelehnt werden müsste.
Ratsherr Markurth (SPD) erörterte, dass der gesamte Ablauf gezeigt habe, dass ein derartiges Vorhaben eben nicht zum laufenden Geschäft der Verwaltung gehöre, sondern dass an der Stelle eine transparente Beteiligung der Politik zwingend erforderlich wäre.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass sich ein intransparentes Handeln der Verwaltung höchstens auf den Zeitraum vor dem Heranziehungsbeschluss beziehen könnte. Im Weiteren sei noch mehr Transparenz eigentlich nicht möglich gewesen, auch wenn die Stellungnahme des RPA erst sehr spät zugänglich gemacht worden wäre. Ratsherr Engelke stellte fest, dass sich wahrscheinlich jeder einen zentraleren Standort für das Gedächtnis der Stadt gewünscht hätte. Allerdings habe man einen zusätzlichen Ausstellungsort in zentraler Lage zugesichert und mit dem Standort Vahrenwalder Straße die Vorgabe der Politik erfüllt, wonach höchsten 100 Meter Wegstrecke bis zur nächsten Haltestelle des ÖPNV zurückgelegt werden sollten.
Ratsfrau Zaman (SPD) erläuterte, dass die Vorlage der ersten Drucksache zur Anmietung eines Gebäudes für das Stadtarchiv lediglich gezeigt habe, dass die Politik aufmerksam mitarbeiten müsste. Ratsfrau Zaman wies darauf hin, dass sich auch die SPD-Fraktion einen eigenen Neubau in zentraler Lage gewünscht hätte. Allerdings sei dies zum einen aus Platzgründen und zum anderen aus finanziellen Gründen zurzeit nicht umsetzbar. Außerdem befände sich das Stadtarchiv zwar momentan in zentraler Lage, aber sicher nicht derart prominent, dass alle Hannoveraner*innen den Standort genau benennen könnten. Darüber hinaus könnte der Neubau mit Portal zur Vahrenwalder Straße hin dahingehend gestaltet werden, um eine angemessene Aufmerksamkeit zu erzielen.
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN von Anfang an und später auch das RPA einen eigenen Neubau favorisiert hätten, da dies auf lange Sicht die eindeutig sinnvollere Lösung gewesen wäre. Ferner sei der Standort natürlich nicht das, was man sich gewünscht habe. Denn andere Großstädte in Deutschland, Europa und der ganzen Welt würden ihr Gedächtnis in zentraleren Lagen positionieren. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass der Neubau an der Vahrenwalder Straße funktionell und flächenmäßig die Möglichkeiten eröffnen könnte, dass Digitalisierungen und Installationen zukünftiger Technologien problemlos umgesetzt werden könnten. Ratsherr Wolf erklärte, dass er sich aus den vorangegangenen Gründen zu der vorliegenden Drucksache enthalten würde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass das Stadtarchiv demnächst in einem modernen und leistungsfähigen Gebäude untergebracht würde, wobei es eigentlich egal wäre, ob dieses an der Vahrenwalder Straße oder an der Hildesheimer Straße entstünde.
Ratsherr Marski (CDU) stellte die Transparenz des Vorgangs grundsätzlich in Frage und betonte, dass die CDU-Fraktion vehement einen zusätzlichen Standort des Stadtarchivs in Zentraler Lage gefordert habe.
Ratsherr Braune fragte, warum die ungenutzte U-Bahn Station unter dem Hauptbahnhof nicht als neuer Standort für das Stadtarchiv genutzt werden könnte.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass es von besonderer Wichtigkeit sei, dass Fahrzeuge direkt in das Gebäude einfahren könnten, um Wetter- bzw. Klimaschwankungen ausgleichen zu können. Denn gerade historische Exponate wären bei Temperaturschwankungen extrem gefährdet. Darüber hinaus würde die U-Bahn Station unter dem Hauptbahnhof nicht über ausreichend viele Notausgänge verfügen.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass aufgrund der epidemischen Lage die Sitzung nach § 182 Abs. 2, Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung werde die Meeting Software Zoom verwandt. Ratsvorsitzender Hermann wies darauf hin, dass bei der Nutzung von Zoom personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung sei allen Ratsmitgliedern vorab übersandt worden. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzender Hermann bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin.
Nach § 64 Abs. 2 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach der Hauptsatzung gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 4 zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien von der Tagesordnung abzusetzen sei, da keine Umbesetzungsanträge vorlägen.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zu "Sport im Freien unter Vereinsaufsicht möglich machen!"
(Drucks. Nr. 0926/2021)
Beigeordneter Hauptstein (AfD) gab den Antragsinhalt wieder.
Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die Dringlichkeit ablehne, da bereits Regelungen für Sporttreibende im Freien klar formuliert wurden.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der AfD-Fraktion zu "Sport im Freien unter Vereinsaufsicht möglich machen!" mit der Drucks. Nr. 0926/2021 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 20.05.2021 behandelt.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 20.05.2021 behandelt.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass der Punkt 12.2 zur Verlängerung eines Erbbaurechtes in Bothfeld mit der Drucks. Nr. 0607/2021 mit 3 Anlagen ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser in der Sitzung des Verwaltungsausschusses zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass auf Antrag aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses im nicht öffentlichen Teil der Punkt 14 zur Gemeinsamen Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) und des Fachbereiches Gebäudemanagements zur Ausschreibung einer Anmietung eines Archiv- /Depot und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur mit der Informationsdrucks. Nr. 0749/2021 vor dem Punkt 13 zur Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur mit der Drucks. Nr. 0522/2021 mit 2 Anlagen behandelt werde.
Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat die Punkte 12 bis 14 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26. November 2020
Ratsherr Hirche (AfD) erklärte vor dem Hintergrund der gendergerechten Sprache, dass die Fraktion der AfD das Protokoll ablehnen würde.
Beigeordneter Seidel machte deutlich, dass sich die Fraktion der CDU zur Genehmigung des Protokolls vom 26. November 2020 enthalten würde, da man sich darauf verständigt habe, dass die Protokolle des Rates innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden sollten.
Gegen 4 Stimmen und bei 16 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 26. November 2020 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Stabsstelle Mobilität
(Drucks. Nr. 0646/2021)
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Semper (CDU) aus Drucks. Nr. 0646/2021 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der Einrichtung und welche weiteren Schritte sind geplant?
Zum Stellenplan 2021/2022 wurden drei Stellen eingerichtet, für die nach Beschluss über den Stellenplan unmittelbar die Vorbereitung der Ausschreibung erfolgt ist. Ein
Besetzungsverfahren soll kurzfristig durchgeführt werden.
Frage 2:
Welche Stellen werden hierfür eingerichtet, sind die Stellen bereits ausgeschrieben, welche Qualifikationen werden vorausgesetzt und was sind die jährlichen Kosten (je Stelle)?
Von den drei eingerichteten Stellen sollen zwei Stellen für wissenschaftliche Sachbearbeitung ausgeschrieben werden, mit dem Erfordernis eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses, beispielsweise in den Studienbereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Fahrzeug- und Verkehrstechnik, Geografie, Raumplanung. Die dritte Stelle soll mit einer Verwaltungskraft mit abgeschlossener Berufsausbildung im büroorganisatorischen oder kaufmännischen Bereich, welche in der Regel auf eine 3-jährige Ausbildungsdauer ausgelegt ist, besetzt werden.
Die jährlichen Brutto-Personalaufwendungen betragen für die wissenschaftliche Sachbearbeitung jeweils 88.799,- € und für die Verwaltungskraft 56.105,- €. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale von 9.700.- € pro Stelle. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stellenbesetzung werden die Kosten für das Jahr 2021 entsprechend geringer ausfallen.
Frage 3:
Welche Aufgaben, welche Kompetenzen und welche Ziele soll die Stabsstelle Mobilität haben?
Mit dem Beschluss zu Drucksache Nr. 0697/2020 hat die Ratsversammlung der Einrichtung einer Stabsstelle Mobilität zugestimmt, die direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet ist. Aufgabe ist, eine nachhaltige und zukunftsfähige integrierte Mobilitätsstrategie für die LHH zu entwickeln. Dafür soll sie direkt mit dem Oberbürgermeister zusammenarbeiten und die Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Zivilgesellschaft sowie erfolgreiche Beispiele aus anderen Kommunen einbeziehen. Die Stabsstelle wird in Bezug auf die Umsetzung der Strategie verwaltungsintern zwischen den Dezernaten und Fachbereichen koordinieren. Die fachliche Zuständigkeit der Fachbereiche bleibt unverändert.
Ratsherr Semper (CDU) fragte, ob sich die Verwaltung eine Besetzung der Stabsstelle Mobilität mit mehr als nur 3 Mitarbeitenden gewünscht hätte und fragte ferner, warum die Drucksache bei der Dringlichkeit des Themas Mobilität einen derart langen Vorlauf gehabt habe.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung der Ansicht sei, dass die Stabsstelle Mobilität mit drei Personalstellen ausreichend Druck auf die Straße bringen könnte und als Projektkerngruppe die Aufgabe habe, mit den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft entsprechend zusammenzuarbeiten. Stadtrat Prof. Baumann wies darauf hin, dass die Stellen in den Stellenplan 2021/2022 eingearbeitet worden seien und dass dieser erst kürzlich genehmigt worden wäre, sodass die Verwaltung nun mit der Ausschreibung und Umsetzung beginnen könnte.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, in welcher Form die Anbindung der Stabsstelle Mobilität an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen erfolgen sollte.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Stabstelle Mobilität sicherlich mit mehreren Bereichen Schnittmengen erarbeiten würde. Die Ansatzpunkte dazu müssten jedoch erst herausgearbeitet werden und seien mit den Ausschussvorsitzenden abzustimmen.
Ratsherr Semper (CDU) fragte, ob er die Aussage zwischen den Zeilen richtig interpretiere, wonach für diesen Bereich Kompetenz und Zuständigkeit noch nicht eindeutig zugeordnet worden wären.
Stadtrat Prof. Baumann bejahte die Frage und erläuterte, dass man auch deshalb Mitarbeitenden mit eher breitem Qualitätsspektrum zu besetzen beabsichtige, da die verschiedensten Bereiche berührt würden.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Stabsstelle Mobilität selbst forschen oder ausschließlich sammeln, sichten und begutachten sollte. Ratsherr Wruck fragte ferner, ob vor dem Hintergrund der von der Ratsmehrheit angestrebten autofreien Innenstadt das Sachgebiet nicht vielmehr Stabsstelle für Mobilität und Immobilität heißen müsste.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass natürlich kein internes Forschungsinstitut entstehen sollte. Die Mitarbeitenden müssten allerdings in der Lage sein, mit wissenschaftlichen Berichten und Gutachten zu arbeiten sowie die Kommunikation mit wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen zu führen. Stadtrat Prof. Baumann führte weiter aus, dass sich Mobilität auch in Veränderungen wie z.B. in neuen Formen oder dem Ausbau des ÖPNV sowie veränderter Logistik vor dem Hintergrund von Be- und Zulieferungen widerspiegeln würden. Deshalb sei die Bezeichnung „Stabsstelle Mobilität“ ausreichend konkret gewählt.
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragte zur Darstellung des verkehrspolitischen Sprechers der Fraktion DIE HANNOVERANER, ob Mobilität nicht auch die Bereiche Fußgänger*innen und Radfahrende beinhalten würde.
Stadtrat Prof. Baumann bejahte die Frage und ergänzte, dass für ihn Personen, Gegenstände und Objekte als Immobilien zu bezeichnen wären, die nicht bewegungsfähig wären. Darüber hinaus sei es nicht sinnvoll Mobilität blockieren zu wollen, sondern vielmehr sinnvoll neue Formen der Mobilität zu generieren.
Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob in diesem Zusammenhang die Immobilität nicht mit dem Ausbleiben von auswärtigen Kund*innen und somit den Wegfall von Verkaufserlösen und Steuern gleichgesetzt werden könnte.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf das Thema der Anfrage hin und bat darum, dass dementsprechende Fragen formuliert werden sollten.
Ratsherr Semper (CDU) fragte, warum in der heutigen Fragestunde keine konkrete Darstellung des Sachverhaltes durch den Oberbürgermeister stattgefunden habe.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung verpflichtet sei sachgerecht auf die Fragen der Ratspolitik zu antworten und dass dies seiner Ansicht nach auch geschehen wäre und dass die Verwaltung auch weiterhin bereit sei auf die Fragen zu antworten. Darüber hinaus sei in der Anfrage nicht formuliert worden, dass explizit eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu dem Thema gewünscht sei.
TOP 3.2.
der SPD-Fraktion
TOP 3.2.1.
Einzigartig Vielfältig – Beteiligungswoche im Mai 2021
(Drucks. Nr. 0652/2021)
Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsfrau Iri (SPD) aus Drucks. Nr. 0652/2021 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
In Anbetracht der Lockdownverlängerung wurde entschieden, dass die Durchführung der Aktionswoche nicht wie geplant stattfinden kann, da die ursprünglich geplanten öffentlichen Stände in den Stadtteilen unter nicht veränderten Coronabedingungen und den damit einhergehenden Abstandsregelungen nicht durchführbar sind. Um vor Ort mit den Einwohnenden über WIR 2.0 Themen ins Gespräch zu kommen, waren Stände als niedrigschwelliges Beteiligungsformat gedacht. In folgenden Stadtteilen sollten Aktionen stattfinden, acht Integrationsbeiräte waren involviert:
- Südstadt-Bult und Sahlkamp am Dienstag der Aktionswoche vom 17.-21.05.2021;
- Misburg-Anderten und Mühlenberg am Mittwoch;
- Nordstadt und Vahrenwald-List am Donnerstag;
- Herrenhausen-Stöcken und Kronsberg (Kirchrode-Bemerode-Wülferode) am Freitag.
Dieser Kernteil der Aktionswoche wurde am 31.03.21 abgesagt.
Als Alternativformat wurde eine gestreckte Variante der Woche entschieden, die folgenden Rahmen bietet:
Der Auftakt am 17.5.21 um 18:00 Uhr im Historischen Museum wird als Hybridveranstaltung durchgeführt. Ein neuer Ablauf ist hierzu aktuell in Arbeit, um einigen der Akteur*innen aus den Stadtteilen die Möglichkeit zu geben, sich vor Ort zu präsentieren. Die Zuschauer*innen erhalten somit einen kleinen Einblick, was in einer Welt ohne Corona in den Stadtteilen in dieser Woche stattgefunden hätte. Zudem werden beim Auftakt die ersten Exponate zur digitalen Ausstellung zur Geschichte der Migration in Hannover präsentiert. Die Ausstellung wird bis November stetig mit neuen Beiträgen, auch aus den Stadtteilen, erweitert. Alle anderen Akteur*innen können bis zu einer großen zentralen Abschlussveranstaltung im November, ihre Veranstaltungen flexibel zu einem späteren Zeitpunkt planen und würden dazu von einem mobilen WIR 2.0-Team besucht werden, das darüber online auf www.hannover.de/wir-2.0 berichtet.
Alle Veranstaltungen, die online geplant waren, finden in der Woche statt. Über andere Aktionen, z.B. die der Bibliotheken, entscheiden die Träger selbst. Es können auch neue Aktionen in das gestreckte Programm aufgenommen werden.
Frage 1:
Wie wird öffentlichkeitswirksam auf die Aktionswoche hingewiesen?
Nach Fertigstellung des neuen angepassten Programms, spätestens Anfang Mai, wird über Instagram, Facebook, Hannover.de und Welt-in-Hannover.de geworben. Ein
Veranstaltungsflyer wird gedruckt und in den Einrichtungen, die aktuell geöffnet sind, verteilt.
Frage 2:
In wieweit sind die Integrationsbeiräte und die Akteur*innen vor Ort eingebunden?
Die Integrationsbeiräte wurden über das Bezirksmanagement kontaktiert und zeigten reges Interesse an der Mitwirkung. Sie konnten eigenständig entscheiden, in welcher Form sie sich einbringen wollen. Über einen Aufruf zur Beteiligung wurden im Anschluss auch weitere Akteure vor Ort informiert. Allein die Stadtbibliotheken hatten 16 Aktionen geplant.
Frage 3:
Werden die gesammelten Ideen je nach Stadtbezirk aufgelistet und werden diese den politischen Gremien zur Verfügung gestellt?
Es war geplant, die gesammelten Inputs, Vorschläge und Ideen in den WIR 2.0 Prozess einzubringen, d.h. sie sollten den Expert*innengruppen zur Verfügung gestellt werden. Die Woche sollte also primär den Expert*innen zur Überprüfung von Bedarfen und Ideen dienen. Auf diesem Wege hätten die Informationen auch die Politik erreicht. Die niedrigschwelligen Gespräche vor Ort sind jedoch nicht automatisch durch Online-Befragungen zu ersetzen, hierzu wird aktuell ein neues Vorgehen konzipiert.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, in welche Richtung das neue Konzept des Netzwerks gehen sollte und fragte weiter, ob der Zeitpunkt zur Aufarbeitung genauer definiert werden könnte.
Stadträtin Bruns antwortete, dass man zurzeit im Rahmen der Aufnahme und Wertschätzung des gesamten Prozesses versuche ein Netzwerk abzubilden. Stadträtin Bruns sagte, dass eine zeitliche Einschätzung nur sehr schwer zu definieren wäre, da niemand genau zu wissen vermag, wie es mit der Pandemie weitergehen würde. Darüber hinaus versuche man mit allen Akteur*innen, die Ideen entwickelt hätten, auch weiter in Kontakt zu bleiben. Ferner versuche man über mobile Teams beispielsweise auf hannover.de zu dokumentieren, welche Anstrengungen in den Stadtbezirken unternommen worden seien.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob es Überlegungen gäbe, die Auftaktveranstaltung in Präsenzform durchzuführen und ob vielleicht die Möglichkeit bestünde beim Fest der Kulturen einen Stand zu gestalten, an dem die Projekte und Aktionen aus den Stadtbezirken vorgestellt würden. Ratsfrau Iri fragte zudem, ob es Überlegungen gäbe, dass die Aktionswochen, losgelöst vom Lokalen Integrationsplan, regelmäßig wiederholt werden könnten.
Stadträtin Bruns antwortete, dass die Anzahl der Teilnehmenden noch nicht beziffert werden könnte, da die Einladungen erst Ende der Woche versandt würden. Stadträtin Bruns sagte, dass eine Verstetigung der Veranstaltung im Rahmen des Festes der Kulturen tatsächlich sinnvoll wäre, da die unglaubliche Kreativität und das enorme Engagement in den Stadtbezirken es wert wären, festgehalten und entsprechend gewürdigt zu werden.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte wiederholt, ob es Überlegungen dahingehend gäbe, dass die Auftaktveranstaltung in Präsenzform durchgeführt würde.
Stadträtin Bruns verneinte die Frage und ergänzte, dass für den Monat November bereits Planungen zu dem Thema vor dem Hintergrund aufgenommen worden wären, dass dann eventuell wieder größere Veranstaltungen in Präsenzform durchgeführt werden könnten.
Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie viele Steuergelder zur Durchführung der Veranstaltung eingeplant wären.
Stadträtin Bruns erklärte, dass die Verwaltung eine derartige Aufstellung nachliefern müsste, da sich diese aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen würde.
Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob im Vorfeld derartiger Planungen ein Höchstbetrag festgelegt würde.
Stadträtin Bruns verwies auf die entsprechenden Stellen im von der AfD-Fraktion nicht mitbeschlossenen Haushaltsplan und bemerkte, dass sie in der Fragestellung eigentlich von aktuell relevanten Zahlen ausgegangen wäre.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob man die Aktionswoche auf weitere Dimensionen der Vielfalt und auf zwei Wochen ausweiten könnte.
Stadträtin Bruns betonte, dass sie die Intention für einen total spannenden Ansatz halte. Allerdings sei es in Zeiten einer Pandemie überaus fraglich eine derartige Umsetzung auf zwei Wochen ausweiten zu können.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob sich die Finanzierung der im Rahmen des Lokalen Integrationsplan genehmigte Aktionswoche auf mehrere Kostenstellen verteilen würde und ob dann nicht die Gefahr bestünde, dass am Ende mehr bezahlt würde, als eigentlich veranschlagt worden sei.
Stadträtin Bruns antwortete, dass im einzelnen noch nicht beziffert werden könnte wie hoch die Kosten wären, da noch nicht einmal abschließend feststünde, in welchem Format welche Veranstaltung durchgeführt würde. Stadträtin Bruns hob hervor, dass der ursprünglich veranschlagte Gesamtbetrag natürlich nicht überschritten würde.
TOP 3.2.2.
zu Europäischen Hilfefonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
(Drucks. Nr. 0654/2021)
Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsherrn Finck (SPD) aus Drucks. Nr. 0654/2021 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover ist mit ihren Kooperationspartner*innen bereits seit 2016 mit Projekten im EHAP vertreten. In der ersten Förderperiode vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 wurden zwei Projekte durchgeführt. Damals wurde die Unterstützung von erwachsenen Zugewanderten und die von Kindern bis 6 Jahre noch unterschieden. Im Teilziel 1 (Unterstützung erwachsener Personen) waren die LH Hannover, der Caritas-Verband Hannover e.V., das Diakonische Werk Hannover und Can Arkadaş e.V. vertreten.
Im 2. Teilziel (Unterstützung von Kindern zugewanderter Personen) waren die LH Hannover, die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., das Deutsche Rote Kreuz Region Hannover e.V. und Kargah e.V. vertreten.
In der zweiten Förderperiode wurden beide Ziele zusammengefasst. Bis auf Kargah e.V. haben alle Projektpartner*innen weiter in Kooperation mit der LH Hannover im Projekt gearbeitet. Die ursprüngliche Laufzeit dieser Förderperiode war vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021. Mitte des Jahres 2020 wurden die teilnehmenden Projektpartner*innen darüber informiert, dass eine Verlängerung bis zum 30.06.2022 möglich sei. Diese wurde beantragt und mit Bescheid vom 21.01.2021 bewilligt.
Die LH Hannover und ihre Partner*innen haben als Zielgruppe neuzuwandernde Personen aus Rumänien und Bulgarien im Fokus, beraten aber auch neuzuwandernde Personen anderer europäischer Nationalitäten, da das Projekt EHAP sich nicht nur an Personen aus Rumänien und Bulgarien richtet.
Frage 1:
Welche Summe wurde für die Landeshauptstadt Hannover für diesen Förderzeitraum bewilligt?
Für die erste Förderperiode 2016 – 2018 wurden für die zwei Projekte insgesamt 1.313.833,05 € bewilligt (Teilziel 1: 735.340,01 €; Teilziel 2: 578.493,04).
Für die zweite Förderperiode 2019 – 2020 wurden 897.701,24 € bewilligt. Durch die Verlängerung bis zum 30.06.2022 hat sich der bewilligte Betrag auf 1.513.772,35 € für den gesamten Zeitraum (01.01.2019 – 30.06.2022) erhöht.
Frage 2:
Welche Strukturen wurden von der bewilligten Summe finanziert und welche Angebote konnten der Zielgruppe gemacht werden?
Die Finanzierung war und ist zum überwiegenden Teil für Personalstellen gedacht. Es werden sowohl Berater*innen bei allen Projektpartner*innen als auch eine halbe Stelle zur finanztechnischen Abwicklung mit dem Fördergeber bei der LH Hannover finanziert. In den Fördersummen ist außerdem ein kleiner Teil einer sogenannten Verwaltungskosten-pauschale enthalten.
Die der Zielgruppe gemachten Angebote beinhalten Beratung zu allen Aspekten des Lebens, ausgenommen sind die Themen Arbeitssuche, Jobcenterleistungen und damit zusammenhängende Aspekte. Dies wurde vom Fördergeber ausdrücklich ausgeschlossen. Zum Beratungsumfang gehört auch die Begleitung zu Behörden und Institutionen wie z. B. der Wohnungsvermittlung, Kindergärten u.ä.. Ebenfalls enthalten ist die Vermittlung in Angebote wie z. B. Sprachkurse, Sportkurse o. ä.
Über die Verwaltungskostenpauschale ist es möglich, Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe zu organisieren. Diese Möglichkeit wurde in der ersten Förderperiode durchaus wahrgenommen. Im Jahr 2020 waren die Möglichkeiten an dieser Stelle pandemiebedingt deutlich eingeschränkt.
Frage 3:
Wie viele Personen wurden über die Mittel aus dem EHAP Förderfonds erreicht und welche Beratungsschwerpunkte gab es?
Um die Frage der erreichten Personen zu beantworten, muss zuerst verdeutlicht werden, dass hier bei der Zählweise in Erwachsene, in Erziehungsberechtigte (Eltern) und in Kinder
unterschieden wird. Dies ergibt folgende Zahlen:
Erreichte Personen | 2016-2018 | 2019 | 2020 | Gesamt |
Erwachsene | 2.983 Pers. | 482 Pers. | 340 Pers. | 3.805 Pers. |
Erreichte Erziehungsberechtigte | 527 Pers. | 196 Pers. | 250 Pers. | 973 Pers. |
Kinder | 496 Pers. | 213 Pers. | 136 Pers. | 845 Pers. |
Die Zahlen von 2020 sind noch vorläufig, da gerade der Zwischenbericht für den Fördergeber zusammengestellt wird. Die Tendenz ist jedoch erkennbar. Die Beratungsschwerpunkte zu benennen ist schwierig, da die Personen mit vielfältigen Problemstellungen konfrontiert sind. Es wird aber insbesondere zu den Themen Wohnen, Gesundheit und Finanzen beraten. Dies sind zumindest aus Sicht der Berater*innen die größten Problemfelder, da die neuzuwandernden Personen häufig nach Hannover (Deutschland) kommen und keine Unterkunft und auch keinen Arbeitsplatz haben. Sie übernachten dann bei Bekannten, Freunden oder Verwandten, was wiederum zu Problemen mit den Vermietern führt. In Bezug auf die Arbeitssuche können die Berater*innen des EHAP die Ratsuchenden nicht unterstützen, da dies wie schon erwähnt ausdrücklich ausgeschlossen ist. Es wird in diesen Fällen geschaut, an wen weitervermittelt werden kann. Auf die besondere Notwendigkeit er Arbeitsaufnahme wird aber explizit hingewiesen. Nur eine Arbeitsstelle sorgt dafür, dass es bei einer geringfügigen Beschäftigung auch finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter gibt und nur die Arbeitnehmereigenschaft gewährleistet auf Dauer ein Freizügigkeitsrecht und damit einen gesicherten Aufenthalt. Das Thema Gesundheit ist deshalb ein wichtiger Aspekt, weil der Krankenversichertenstatus oft nicht klar und damit die ärztliche Versorgung nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Dies führt häufig dazu, dass die Personen nicht zum Arzt gehen oder erst wenn es wirklich nicht anders geht. Konnte vorher keine Klärung des KV Schutzes herbeigeführt werden und die Personen gelten als nicht versichert, werden die entstehenden Kosten ihnen in Rechnung gestellt. Kosten, die sie aber oft aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht begleichen können. Dadurch sammeln sich Schulden an, die alles Weitere in der Zukunft wie z. B. die Anmietung einer Wohnung erschweren. Deutlich wurde und wird immer wieder, dass die Angebote der frühkindlichen Förderung nicht in der Häufigkeit angenommen werden, in der es wünschenswert wäre. Nach unserem Eindruck ist das kein Thema, das bisher im Leben der Zugewanderten eine besondere Rolle gespielt hat. In diesem Bereich muss im Vorfeld sehr viel Vertrauensarbeit geleistet werden und dies braucht einfach Zeit. Hinzu kommt, dass die Notwendigkeit durch die Eltern nicht immer gesehen wird und auch dies nur in einem langwierigen Prozess verdeutlicht werden kann. Hinzu kommt, dass die Personen oft stärker mit sehr „alltäglichen“ Problemen wie der Wohnungssuche und Sicherung des Lebensunterhaltes beschäftigt sind und damit keine Kapazitäten haben, sich mit so etwas wie dem Vereinsbesuchs eines Kindes zu beschäftigen.
Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob der Rückgang der Zahlen in Bezug auf die Beratung von Kindern auf einen verminderten Beratungsbedarf oder auf eine zahlenmäßig kleinere Gruppe von Kindern zurückzuführen wäre.
Stadträtin Bruns erläuterte, dass der Vergleich von 2019 und 2020 vor dem Hintergrund des Lockdowns betrachtet werden müsste, sodass ein geringerer Beratungsbedarf nicht eingetreten wäre.
Ratsherr Finck (SPD) fragte vor dem Hintergrund das der EHAP ab 2022 im Europäischen Sozialfonds Plus aufgehen sollte, ob bereits Kenntnis darüber vorherrsche, wie und ob die bisherigen Programme weitergeführt werden könnten.
Stadträtin Bruns erläuterte, dass ab 2022 ein Bundesprogramm EHAP Plus, mit der identischen Zielgruppe (neu zugewanderte EU-Bürger*innen, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen) in Vorbereitung sei und dass eine Erweiterung der ersten Zielgruppe (Menschen unter 18 Jahren) vorgesehen wäre.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob es Erhebungen darüber gäbe, dass Personen seit 2016 mehrfach gefördert worden wären und ob es diesbezüglich eine Erfolgsevaluation gegeben habe. Ratsherr Jacobs fragte vor dem Hintergrund von psychologischen Problemen der Menschen, ob Hilfestellungen zur freiwilligen Rückführung in die Heimatländer angeboten worden seien.
Stadträtin Bruns erörterte, dass zu Fördermitteln von der Europäischen Union grundsätzlich im Verwendungsnachweis eine Evaluation gefordert würde und dass das Programm sicherlich nicht verlängert worden wäre, wenn diese gefehlt hätte. Stadträtin Bruns erinnerte daran, dass die Verwaltung bereits darauf hingewiesen habe, dass es sich um vertrauliche Beratungen ohne die Aufnahme von personenbezogenen Daten handeln würde. Stadträtin Bruns stellte klar, dass sich die EU-Bürger*innen im gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union aufhalten dürften.
Ratsherr Jacobs (AfD) entgegnete, dass in diesem Fall tatsächlich eine Rückführung der Menschen auf freiwilliger Basis gemeint gewesen sei, um die Menschen aus ihrem eigenen Antrieb heraus in ihr gewohntes Umfeld mit Bekannten und Verwandten zurückzuführen. Ratsherr Jacobs machte ferner deutlich, dass seine erste Frage darauf abzielen würde, ob Daten dazu vorhanden wären, dass Menschen seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Förderung gewesen wären.
Stadträtin Bruns entgegnete, dass die Verwaltung nicht die Menschen selbst, sondern deren Beratung fördern würde und dass dazu keine personenbezogenen Daten gespeichert würden.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte wiederholt, ob Menschen seit 2016 mehrfach die Beratungen in Anspruch genommen hätten, da eine erste Beratungsrunde keinen Erfolg gebracht habe.
Stadträtin Bruns antwortete, dass die Beratung einzelfallbezogen und vertraulich erfolgen würde.
Ratsherr Alter (SPD) fragte vor dem Hintergrund der 61 benannten Förderinteressenten, ob es sich dabei tatsächlich um 61 verschiedene Organisationen handeln würde oder ob sich einige Organisationen mehrfach beworben hätten. Ratsherr Alter fragte ferner, ob für besonders erfolgreiche Projekte Prämien von der Europäischen Union ausgeschüttet worden wären.
Stadträtin Bruns erklärte, dass die Verwaltung keine detaillierte Liste der Organisationen vorliegen habe, dass die Verwaltung jedoch gern bereit sei diese im Nachgang der Sitzung zu übermitteln. Stadträtin Bruns sagte, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang auch die benannten 45 bundesweiten Projekte nachreichen könnte, falls ein Interesse dazu bestünde, was in anderen Kommunen angeboten würde.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, wie denn überhaupt eine Erfolgsevaluation erstellt werden könnte ohne das personenbezogene Daten verwandt würden.
Stadträtin Bruns entgegnete, dass der Vorsitzende der AfD-Fraktion einem Irrtum aufgesessen sei zu glauben, dass eine Evaluation nur unter Verwendung persönlicher Daten durchgeführt werden könnte. Stadträtin Bruns hob hervor, dass die Verwaltung bereits darauf hingewiesen habe, dass EU-Mittel nur in Verbindung mit einem Verwendungsnachweis generiert werden könnten. Stadträtin Bruns bot an, dass die Verwaltung der Fraktion der AfD gern die öffentlichen Abrechnungsmodalitäten der EU übermitteln könnte.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung überhaupt an einer Erfolgs- bzw. Kontrollnachfrage interessiert wäre.
Stadträtin Bruns antwortete, dass sich der Vorsitzende der AfD-Fraktion diese Frage seinem Weltbild entsprechend selbst beantworten möge.
TOP 3.3.
von Ratsherrn Braune
TOP 3.3.1.
Anfrage von Ratsherrn Braune zur Ausstattung der Krankenhäuser mit IMC Betten
(Drucks. Nr. 0608/2021)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.3.2.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Diplomatenpässen
(Drucks. Nr. 0752/2021)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 5.
Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord
(Drucks. Nr. 0330/2021 mit 2 Anlagen)
Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0330/2021 mit 2 Anlagen.
TOP 6.
Einführung der App "Gut versorgt in Stadt und Region Hannover" in Kooperation mit der "Gut versorgt in…" GmbH
(Drucks. Nr. 0465/2021)
Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Einführung der App "Gut versorgt in Stadt und Region Hannover" in Kooperation mit der "Gut versorgt in…" GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0465/2021.
TOP 7.
Einrichtung der Kindertagesstätte Walter-Ballhause-Straße
(Drucks. Nr. 0657/2021)
Einstimmig beschloss der Rat die Einrichtung der Kindertagesstätte Walter-Ballhause-Straße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0657/2021.
TOP 8.
Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 8.1.
Durchführungsplan Nr. 90 - Aufhebung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3061/2020 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Durchführungsplan Nr. 90, Aufhebung Auslegungsbeschluss, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3061/2020 mit 3 Anlagen.
TOP 8.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 - Hainhölzer Markt Süd
Modifizierter Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3062/2020 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1800, Hainhölzer Markt Süd, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3062/2020 mit 3 Anlagen.
TOP 8.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885 Höltystraße/Hildesheimer Straße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0210/2021 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885, Höltystraße/Hildesheimer Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0210/2021 mit 4 Anlagen.
TOP 8.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung Höltystraße/Marienstraße, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0211/2021 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung, Höltystraße/Marienstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0211/2021 mit 4 Anlagen.
TOP 9.
Förderung für ein neues Bürgerradio
(Drucks. Nr. 0745/2021)
TOP 9.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0745/2021 (Förderung für ein neues Bürgerradio)
(Drucks. Nr. 0918/2021)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er den vorliegenden Antrag unterstützen würde. Ratsherr Böning machte deutlich, dass das neue Bürgerradio, welche Initiative auch immer den Zuschlag erhalte, ein Programm für alle Hannoveraner*innen senden sollte.
Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass die für zwei Jahre geplante Anschubfinanzierung durchaus vertretbar sei, da die zwei vorangegangenen Bürgerradios letztendlich aus finanziellen Gründen ihre Arbeit einstellen mussten. Beigeordneter Kelich merkte an, dass das Format Bürgerradio explizit darauf abzielen würde, dass vollkommen unabhängig, von Bürger*innen für Bürger*innen Radio gemacht würde. Das würde bedeuten, dass sich jeder, auch unabhängig von der politischen Ausrichtung, einbringen und Sendungen gestalten könnte. Beigeordneter Kelich betonte, dass die Fraktion der SPD im Betrieb eines Bürgerradios einen echten Mehrwert für die Landeshauptstadt Hannover und die Region erkennen könnte, da dort tatsächlich lokale Vereine, Initiativen und Veranstaltungen in den Fokus genommen würden.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag ausdrücklich zustimmen würde, da ein Bürgerradio die Medienlandschaft in Hannover erweitern und bereichern würde. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass die garantierte Anschubfinanzierung eine grundlegende Bedingung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wäre und dass man deshalb die Einbringung des Änderungsantrages nicht nachvollziehen könnte.
Ratsherr Döring (FDP) konstatierte, dass Stadt und Region Hannover in die Verlegenheit zur Finanzierung einer Anschubleistung kämen, da die Landesmedienanstalt in der Vergangenheit wahrscheinlich eher der Idee, als einem Finanzierungskonzept zum Betrieb eines Bürgerradios geglaubt habe. Denn im Gegensatz zu vielen Bürgerradioinitiativen in Niedersachsen seien diese in Stadt und Region Hannover aus finanziellen Gründen gescheitert. Ratsherr Döring erklärte, dass die Fraktion der FDP nur noch einmal bereit sei, ein Bürgerradio mit kommunalen Mitteln zu unterstützen.
Beigeordneter Hauptstein (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die Ursprungsdrucksache und auch den Änderungsantrag ablehnen würde, da man vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der Ansicht sei, dass die Finanzierung eines Bürgerradios mit öffentlichen Geldern zurzeit nicht vertretbar wäre.
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) stellte klar, dass das ehemalige Bürgerradio Flora nicht aus finanziellen Gründen eingestellt werden musste, sondern dass es einen politischen Beschluss der damaligen Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Wulff gegeben habe, den Betrieb einzustellen. Das mit Hilfe der CDU installierte Bürgerradio Leineherz sei dann tatsächlich aus finanziellen Gründen gescheitert. Ratsherr Förste erinnerte daran, dass Flora seinerzeit Migrantenradio in 18 verschiedenen Landessprachen gemacht habe und zudem Ausbildungskooperationen mit der Stadt und der Region unterhalten habe. Ratsherr Förste erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag zustimmen würde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass das Land nicht noch einen Radiosender, der anderen Meinungen und Ansichten grundsätzlich das Wort verweigern würde, benötige. Darüber hinaus sei es überaus befremdlich, dass kommerzielle Aspekte ausgeblendet würden und im Gegensatz dazu die Finanzierung durch die öffentliche Hand gewollt sei. Ratsherr Wruck erklärte, dass er die Ursprungsdrucksache und den Änderungsantrag ablehnen würde.
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass ein Bürgerradio ohne Hürden Meinungsbildung betreibe, Kultur nahe bringe, integrativ und inklusiv wäre und Gruppen sowie Einzelpersonen eine Stimme geben könnte, die ansonsten nie eine Chance dazu erhalten würden. Darüber hinaus bediene das Bürgerradio einen direkten lokalen Bezug. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem vorliegenden Antrag zustimmen würde.
Ratsherr Döring (FDP) sagte, dass die Landesmedienanstalt seinerzeit die Lizenzen neu ausgeschrieben habe, weil Radio Flora die geringste Hörerakzeptanz aller Bürgerradiolizenzen in Niedersachsen erhalten habe. Ratsherr Döring erinnerte daran, dass die Bürgerradios damals mit Mitteln der Rundfunkgebühren finanziert worden wären. Ratsherr Döring stellte klar, dass man keine Kritik an der Verwaltungsvorlage äußern würde, sondern dass vielmehr der Antrag als Kritik an die Landesmedienanstalt zu betrachten sei. Denn nun würden Bürgerradios nicht nur über Gebühren und Initiativen, sondern auch mit Steuergeldern gefördert.
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) entgegnete, dass das Ende von Radio Flora einer Initiative aus der Staatskanzlei zu verdanken sei. Denn beim Betreiben eines Bürgerradios gehe es nicht primär um Hörerquoten, sondern darum, dass man den Bürger*innen eine Stimme gäbe.
Ratsherr Albrecht (CDU) erinnerte daran, dass Radio Flora die Lizenz sieben Jahre lang gehalten habe und dass bei einer erneuten Ausschreibung dann andere den Zuschlag erhalten hätten. Es sei nun natürlich ein Leichtes dahingehend zu argumentieren, dass diejenigen, die die Lizenz erhalten hätten, nicht so weit Links angesiedelt wären, weil gleichzeitig auch ein Wechsel in der Staatskanzlei stattgefunden habe. Ratsherr Albrecht bemerkte abschließend, dass Radio Flora im Internet immer noch erreichbar wäre.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Landesmedienanstalt eine unabhängige Behörde mit eigenen Aufgaben wäre. Zu den wichtigsten Aufgaben gehörten die Erteilung von Erlaubnissen und die Überwachung von privaten, kommerziellen und nicht kommerziellen Radio- und Fernsehsendern. Darüber hinaus sei im Niedersächsischen Mediengesetz genau geregelt, wie die Finanzierung von nicht kommerziellen Sendern erfolgen und sich zusammensetzen dürfte. In diesem Zusammenhang müsste offengelegt werden, wie und von wem Zuwendungen und Spenden generiert würden. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass es beim Bürgerradio darum gehen würde, dass breiten Bevölkerungsschichten eine Stimme gegeben werden könnte. Zudem seien die Bürgerradios wichtige Kooperationspartner bei der Ausbildung von jungen Menschen im Bereich Medien (Technik, Gestaltung, Kommunikation).
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) bekräftigte, dass der Lizenzentzug von Radio Flora politisch motiviert gewesen sei und nichts mit den Einschaltquoten zu tun gehabt habe.
Mit 40 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0918/2021 ab.
Mit 38 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Förderung für ein neues Bürgerradio nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0745/2021.
Mit 38 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Förderung für ein neues Bürgerradio nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0745/2021.
TOP 10.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Aufhebung der Coronamaßnahmen - Petition
(Drucks. Nr. 0169/2021)
Einstimmig lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Aufhebung der Coronamaßnahmen – Petition, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0169/2021 ab.
TOP 11.
A N T R Ä G E
TOP 11.1.
Antrag der AfD-Fraktion zu Kosten im Zusammenhang mit "Asyl" - "Herrschaft des Unrechts" beenden!
(Drucks. Nr. 0544/2021)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
In den Sozialausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
...
TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 NKomVG in sämtliche bei der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Unterlage, Verträgen unden aktuellen Schriftverkehr zum Veranstaltungszentrum "Schwule Sau"
(Drucks. Nr. 0927/2021)
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion oder Gruppe Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Klapproth, Ratsherr Semper (CDU),
Ratsfrau Dr. Carl, Ratsherr Alter (SPD),
Ratsfrau Steinhoff, Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsherr Wolf, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) und
Ratsherr Braune.
Ratsherr Klapproth, Ratsherr Semper (CDU),
Ratsfrau Dr. Carl, Ratsherr Alter (SPD),
Ratsfrau Steinhoff, Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr Hirche, Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Ratsherr Wolf, Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) und
Ratsherr Braune.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 12.
Grundstücksangelegenheiten
TOP 12.1.
Verlängerung eines Erbbaurechtes
(Drucks. Nr. 0264/2021 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Verlängerung eines Erbbaurechtes nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0264/2021 mit 2 Anlagen.
TOP 12.2.
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Bothfeld
(Drucks. Nr. 0607/2021 mit 3 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 12.3.
Verkauf des Grundstücks Rendsburger Straße
(Drucks. Nr. 0663/2021 mit 2 Anlagen)
TOP 12.3.1.
Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 0858/2021)
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0858/2021 ab.
Mit 55 Stimmen gegen 4 Stimmen beschloss der Rat den Verkauf des Grundstücks Rendsburger Straße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0663/2021 mit 2 Anlagen.
Mit 55 Stimmen gegen 4 Stimmen beschloss der Rat den Verkauf des Grundstücks Rendsburger Straße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0663/2021 mit 2 Anlagen.
TOP 14.
Gemeinsame Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) und des Fachbereiches Gebäudemanagements zur Ausschreibung einer Anmietung eines Archiv- /Depot und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Informationsdrucksache Nr. 0749/2021)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.
TOP 13.
Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Drucks. Nr. 0522/2021 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wo zurzeit der marktübliche Zinssatz für ein Objekt dieser Größenordnung angesiedelt wäre. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) sei inzwischen auch nicht mehr aktuell, da die Zinsentwicklung einer Tendenz nach unten folgen würde.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass nicht der aktuelle Zinssatz, sondern vielmehr derjenige interessant sei, der beim eigentlichen Abschluss Gültigkeit habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass das RPA anhand von Erfahrungswerten aus dem vergangenen Jahr von einem Zinssatz um 0,5 % ausgegangen sei. Das RPA habe ferner darauf hingewiesen, dass bei der Generierung von KFB-Fördermitteln noch günstiger abgeschlossen werden könnte. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass die Verwaltung von einem Abschluss ausgehe, der sich um 1 % bewege, was in Bezug auf 0,45 % und vor dem Hintergrund der langen Laufzeit einen Unterschied von ca. 6 Mio. € ausmachen würde. Diesen Wert habe man aufgrund der aktuellen Erhöhung von ungefähr 30 Basispunkten und einem in der Zukunft noch nicht feststehenden Abschlusstermin anvisiert. Darüber hinaus hätten die Förderprogramme eine Zinsbindung von höchstens 10 Jahren, was grundsätzlich ein Risiko für die Zukunft darstellen würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe betonte, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang absolut sicher und konservativ handele und eine Zinsbindung für mindestens 20 Jahre anstrebe. Der Unterschied in den Berechnungen sei, dass das RPA von einem optimalen Abschluss zu 0,45 % und die Verwaltung von einem realistischen, sicheren Abschluss von 1 % ausgehen würde.
Ratsherr Engelke (FDP) merkte an, dass die Stellungnahmen der Verwaltung und des RPA einige Unklarheiten ausgeräumt hätten. Ratsherr Engelke hob die unglaublich aufwendigen Darstellungen in der Stellungnahme und die hohe Transparenz im Rahmen einer Videokonferenz hervor und unterstrich die Wichtigkeit zur Anmietung eines Gebäudes für das „Gedächtnis der Stadt“. Ratsherr Engelke erinnerte an das konstruktive Veto aus dem Kulturausschuss zur Ursprungsdrucksache und erklärte, dass erst dadurch eine adäquate Beteiligung der Politik und die notwendige Transparenz möglich geworden wären.
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Sicherheit des Gedächtnisses der Stadt über die avisierten 30 Jahre hinweg der Verwaltung 6 Mio. € Wert sein sollten. Beigeordneter Machentanz betonte, dass das gesamte Vorhaben viel zu teuer eingekauft würde und dass die Kosten wieder einmal den nachfolgenden Generationen aufgebürdet würden, anstatt Verhältnisse zu schaffen, wonach das Stadtarchiv auch in 50 Jahren noch an dem Standort vorzufinden sei.
Ratsherr Braune fragte, ob die Finanzverwaltung plane, ähnlich wie der ehemalige Stadtkämmerer, die Kredite bei Versicherungsgesellschaften aufzunehmen.
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass auch sein Vorgänger keine Kredite bei Versicherungsgesellschaften aufgenommen habe. Die Verwaltung habe und würde auch weiterhin Schuldscheine und Anleihen annektieren. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass man über die Modalitäten erst in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Abschluss und unter Betrachtung der dann geltenden Marktbestimmungen entscheiden könnte.
Ratsfrau Zaman (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Verwaltungsvorlage zustimmen würde. Ratsfrau Zaman erläuterte, dass sich die Kulturpolitik ein eigenes Gebäude gewünscht hätte, dass dies jedoch zurzeit aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar sei. Das Objekt sei ein gut erreichbarer Neubau an der Vahrenwalder Straße mit ausreichend Platz um Außenstellen des Stadtarchivs integrieren zu können. Ferner seien ausreichend Büroflächen und Ausstellungsraum vorhanden. Ratsfrau Zaman hob hervor, dass es zudem überaus wichtig wäre, dass die Umsetzung relativ zeitnah realisiert werden könnte, damit die Sanierungsarbeiten im Historischen Museum zügig fortgesetzt werden könnten und eine damit verbundene sachgerechte Lagerung der Exponate gewährleistet wäre.
Ratsherr Engelke (FDP) erörterte zum Wortbeitrag des Vorsitzenden der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, dass der Mietvertrag zunächst einmal über 20 Jahre mit Option für zweimal 5 weitere Jahre Verlängerung abgeschlossen würde. Zum Ablauf des Mietverhältnisses würde dann, unter Berücksichtigung der dann geltenden Möglichkeiten, neu verhandelt. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass keineswegs heute schon klar sei, dass man nach Ablauf der 30 Jahre wieder ausziehen müsste.
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION der Verwaltungsvorlage zustimme, da man es für absolut unproblematisch halte, dass die Stadt ein sachgerechtes Gebäude anmieten würde.
Ratsherr Marski (CDU) beleuchtete den gesamten Sachverhalt zur vorliegenden Drucksache chronologisch und kritisierte, dass die Verwaltung, zumindest zu Beginn, die Anmietung als Geschäft der laufenden Verwaltung etikettiert und ohne Beteiligung der Kommunalpolitik und der Öffentlichkeit tätig geworden wäre. Erst durch mehrere Interventionen und einen Heranziehungsbeschluss durch den Rat sei dann eine Beteiligung der Politik möglich geworden. Allerdings habe sich auch dann ein transparentes Handeln nicht eingestellt, sodass beispielsweise der Bericht des RPA erst nach mehrfachen Nachfragens zugänglich gemacht worden sei. Außerdem habe sich bei der CDU-Fraktion der Eindruck manifestiert, dass sich die Verwaltung sehr schnell auf ein Objekt festgelegt und alle Bemühungen darauf ausgerichtet habe, dass ein Abschluss in diese Richtung umgesetzt würde. Ratsherr Marski monierte ferner, dass die sehr lange Laufzeit des Mietverhältnisses nicht optimal wäre und zudem mit hohen Kosten einhergehen würde. Ratsherr Marski erklärte, dass die Fraktion der CDU der vorliegenden Drucksache zustimme, da endlich eine Lösung gefunden werden müsste.
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte fest, dass nach eingehender Betrachtung der Informationsdrucksache die Verwaltungsvorlage eigentlich einstimmig abgelehnt werden müsste.
Ratsherr Markurth (SPD) erörterte, dass der gesamte Ablauf gezeigt habe, dass ein derartiges Vorhaben eben nicht zum laufenden Geschäft der Verwaltung gehöre, sondern dass an der Stelle eine transparente Beteiligung der Politik zwingend erforderlich wäre.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass sich ein intransparentes Handeln der Verwaltung höchstens auf den Zeitraum vor dem Heranziehungsbeschluss beziehen könnte. Im Weiteren sei noch mehr Transparenz eigentlich nicht möglich gewesen, auch wenn die Stellungnahme des RPA erst sehr spät zugänglich gemacht worden wäre. Ratsherr Engelke stellte fest, dass sich wahrscheinlich jeder einen zentraleren Standort für das Gedächtnis der Stadt gewünscht hätte. Allerdings habe man einen zusätzlichen Ausstellungsort in zentraler Lage zugesichert und mit dem Standort Vahrenwalder Straße die Vorgabe der Politik erfüllt, wonach höchsten 100 Meter Wegstrecke bis zur nächsten Haltestelle des ÖPNV zurückgelegt werden sollten.
Ratsfrau Zaman (SPD) erläuterte, dass die Vorlage der ersten Drucksache zur Anmietung eines Gebäudes für das Stadtarchiv lediglich gezeigt habe, dass die Politik aufmerksam mitarbeiten müsste. Ratsfrau Zaman wies darauf hin, dass sich auch die SPD-Fraktion einen eigenen Neubau in zentraler Lage gewünscht hätte. Allerdings sei dies zum einen aus Platzgründen und zum anderen aus finanziellen Gründen zurzeit nicht umsetzbar. Außerdem befände sich das Stadtarchiv zwar momentan in zentraler Lage, aber sicher nicht derart prominent, dass alle Hannoveraner*innen den Standort genau benennen könnten. Darüber hinaus könnte der Neubau mit Portal zur Vahrenwalder Straße hin dahingehend gestaltet werden, um eine angemessene Aufmerksamkeit zu erzielen.
Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN von Anfang an und später auch das RPA einen eigenen Neubau favorisiert hätten, da dies auf lange Sicht die eindeutig sinnvollere Lösung gewesen wäre. Ferner sei der Standort natürlich nicht das, was man sich gewünscht habe. Denn andere Großstädte in Deutschland, Europa und der ganzen Welt würden ihr Gedächtnis in zentraleren Lagen positionieren. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass der Neubau an der Vahrenwalder Straße funktionell und flächenmäßig die Möglichkeiten eröffnen könnte, dass Digitalisierungen und Installationen zukünftiger Technologien problemlos umgesetzt werden könnten. Ratsherr Wolf erklärte, dass er sich aus den vorangegangenen Gründen zu der vorliegenden Drucksache enthalten würde.
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass das Stadtarchiv demnächst in einem modernen und leistungsfähigen Gebäude untergebracht würde, wobei es eigentlich egal wäre, ob dieses an der Vahrenwalder Straße oder an der Hildesheimer Straße entstünde.
Ratsherr Marski (CDU) stellte die Transparenz des Vorgangs grundsätzlich in Frage und betonte, dass die CDU-Fraktion vehement einen zusätzlichen Standort des Stadtarchivs in Zentraler Lage gefordert habe.
Ratsherr Braune fragte, warum die ungenutzte U-Bahn Station unter dem Hauptbahnhof nicht als neuer Standort für das Stadtarchiv genutzt werden könnte.
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass es von besonderer Wichtigkeit sei, dass Fahrzeuge direkt in das Gebäude einfahren könnten, um Wetter- bzw. Klimaschwankungen ausgleichen zu können. Denn gerade historische Exponate wären bei Temperaturschwankungen extrem gefährdet. Darüber hinaus würde die U-Bahn Station unter dem Hauptbahnhof nicht über ausreichend viele Notausgänge verfügen.
Mit 53 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Anmietung eines Archiv-, Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0522/2021 mit 2 Anlagen.
Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.
Für die Niederschrift:
H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter
