Sitzung Ratsversammlung am 18.03.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.03.2021)
Protokoll (erschienen am 15.07.2021)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 02.06.2021

PROTOKOLL

53. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 18. März 2021,
Hannover Congress Centrum, Kuppelsaal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, Haupteingang (Hybridform)

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.46 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU) ViKo
Ratsherr Alter (SPD) ViKo
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) ViKo
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU) ViKo
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) ViKo
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) ViKo
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU) ViKo
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) ViKo
Ratsherr Finck (SPD) ViKo
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) ViKo
Beigeordnete Gamoori (SPD) ViKo
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) ViKo
Ratsherr Gill (SPD) ViKo
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU) ViKo
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD) ViKo
Ratsherr Hofmann (SPD) ViKo
Ratsfrau Iri (SPD) ViKo
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU) ViKo
Ratsfrau Jeschke (CDU) ViKo
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD) ViKo
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD) ViKo
Ratsherr Klapproth (CDU) ViKo
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) ViKo
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) ViKo
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) ViKo
Ratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ViKo
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD) ViKo
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) ViKo 15.00 - 17.53 Uhr
Ratsherr Markurth (SPD) ViKo
Ratsherr Marski (CDU) ViKo
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) ViKo
Ratsherr Dr. Menge (SPD) ViKo
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) ViKo
Ratsherr Nicholls (SPD) ViKo
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU) ViKo
Ratsfrau Pluskota (SPD) ViKo
Ratsherr Pohl (CDU) ViKo
(Ratsherr Prieß) (AfD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)ViKo
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) ViKo
Ratsherr Semper (CDU) ViKo 17.10 - 19.46 Uhr
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) ViKo
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) ViKo
Ratsherr Wiechert (CDU) ViKo
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD) ViKo
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) ViKo

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadträtin Bruns
Stadtbaurat Vielhaber


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19. November 2020

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der SPD-Fraktion zur Teilnahme am Bundesprojekt „Demokratie leben!“
(Drucks. Nr. 0365/2021)

3.2. Anfrage der CDU-Fraktion zum Mittelansatz für Sportentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 0366/2021)

3.3. Anfrage der Fraktion die FRAKTION zu Schneeräumarbeiten
(Drucks. Nr. 0472/2021)

3.4. Anfrage der SPD-Fraktion zum Equal Pay in der Stadtverwaltung und bei den städtischen Beteiligungen
(Drucks. Nr. 0475/2021)

3.5. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zum Winterdienst auf Radwegen in Hannover
(Drucks. Nr. 0501/2021)

3.6. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Hybrid- und E-Fahrzeugen
(Drucks. Nr. 0535/2021)

3.7. von Ratsherrn Braune

3.7.1. "Richtig Gendern"
(Drucks. Nr. 0390/2021)

3.7.2. zu Diplomatenpässen
(Drucks. Nr. 0401/2021)

3.7.3. zum Speiseverbot nach der Coronaverordnung
(Drucks. Nr. 0402/2021)

4. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0636/2021)

5. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß
§ 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0370/2021 mit 1 Anlage)

6. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0576/2021 mit 3 Anlagen)


7. hanova WOHNEN GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 2877/2020 N1 mit Anl. 1 bis 3 nur online;
Änderungen aus Anl. 1.1 und 1.2 beigefügt. Anlagen)

7.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0051/2021)

7.1.1. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucksache
2877/2020 N1: hanova WOHNEN GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0634/2021)

8. Umsetzung des Investitionsmemorandums 500plus sowie aller baulichen Maßnahmen des Fachbereiches Gebäudemanagement mit geplanter Fertigstellung bis 2025
(Informationsdrucks. Nr. 0026/2021 mit 4 Anlagen)

9. 4. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005
(Drucks. Nr. 0400/2021 mit 1 Anlage)

9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0521/2021)

10. Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover (Taxiordnung)
(Drucks. Nr. 0493/2021 mit 1 Anlage)

11. Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0494/2021 mit 1 Anlage)

12. Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen
(Drucks. Nr. 2669/2020 N1 mit 2 Anlagen)

12.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode

13. Anpassung des Essengeldes bei Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0074/2021 mit 1 Anlage)

13.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0328/2021)

13.2. und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0355/2021)


13.3. sowie Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner
(Drucks. Nr. 0610/2021)

14. Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung
(Drucks. Nr. 0009/2021 mit 1 Anlage)

15. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2021 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0362/2021 mit 1 Anlage)

16. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung,
Karolinenstraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0394/2021 mit 3 Anlagen)

17. Förderantrag Modellprojekt Smart Cities "Stadtentwicklung und Digitalisierung"
(Drucks. Nr. 0536/2021 mit 3 Anlagen)

18. Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2511/2020 mit 2 Anlagen)

18.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 3027/2020)

18.2. sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0120/2021)

18.3. und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0252/2021)

19. Befreiung vom Eintrittsentgelt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in den Museen für Kulturgeschichte und dem Sprengel Museum Hannover
(Drucks. Nr. 3056/2020 mit 2 Anlagen)

19.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0354/2021)

20. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Stark belastete Anwohner unterstützen: Wiedereinführung der „Privilegierung“
(Drucks. Nr. 0280/2021)

21. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Wiedereröffnung der Bürgerämter Döhren und Ricklingen
(Drucks. Nr. 0282/2021)

22. Antrag der CDU-Fraktion zur Online-Befragung zum städtischen Ordnungsdienst (Bürger-Panel Hannover)
(Drucks. Nr. 0285/2021)



23. Antrag von Ratsherrn Braune zur Soforthilfe für Beirut
(Drucks. Nr. 0096/2021)

24. Antrag von Ratsherrn Braune zu Einladung des Botschafters der Vereinigten Staaten
(Drucks. Nr. 0100/2021)

25. Antrag von Ratsherrn Braune zur Anschaffung von Bio-Masken
(Drucks. Nr. 0101/2021)

26. Antrag von Ratsherrn Braune zu Sozialstunden
(Drucks. Nr. 0104/2021)

27. Antrag von Ratsherrn Braune zur Umstellung der Servernutzung
(Drucks. Nr. 0106/2021)

28. A N T R Ä G E

28.1. von Ratsherrn Braune

28.1.1. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: "Einwohnerfragestunde"
(Drucks. Nr. 0383/2021)

28.1.2. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu einer Machbarkeitsstudie eines Dual Fluid Reaktors
(Drucks. Nr. 0388/2021)

28.1.3. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Corona-Beerdigungskosten
(Drucks. Nr. 0389/2021)

33. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche bei der Landeshauptstadt Hannover und beim HCC vorhandene Unterlagen zur Ausrichtung des städtischen Wirtschaftsempfangs und für durchgeführte Veranstaltungen des Presseclubs Hannover zur Verleihung des "Leibniz-Rings"
(Drucks. Nr. 0650/2021)

29. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß
§ 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0371/2021 mit 1 Anlage)

30. Neubau eines Schwimmbades in Misburg
(Drucks. Nr. 0429/2021 mit 8 Anlagen)

31. Betreiberverträge

31.1. für die Obdachlosenunterkunft Schulenburger Landstr. 335
(Drucks. Nr. 3058/2020 mit 1 Anlage)





31.2. für die Obdachlosenunterkunft Burgweg 13
(Drucks. Nr. 3071/2020 mit 1 Anlage)

32. Berufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 0413/2021)

Vor Eröffnung der Sitzung erinnerte Ratsvorsitzender Hermann (SPD) an den vor einigen Tagen verstorbenen Paul Pawelski. Dieser habe über mehr als 35 Jahre hinweg in der Kommunalpolitik in Hannover für die CDU ehrenamtlich gewirkt. Paul Pawelski habe lange Zeit als Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion, im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten und bei fast allen Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt Hannover in den jeweiligen Aufsichtsräten mitgearbeitet. Ratsvorsitzender Hermann hob die besondere Stellung der Persönlichkeit Paul Pawelski für die CDU in Hannover hervor und beschrieb diesen als eine im positiven Sinne „echte Type“, der sich über alle Fraktionsgrenzen hinweg große Wertschätzung und Beliebtheit erworben habe.
Der Rat der Stadt Hannover ehrte Paul Pawelski mit einer Schweigeminute.

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass aufgrund der epidemischen Lage die Sitzung nach § 182 Abs. 2, Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung werde die Meeting Software Zoom verwandt. Ratsvorsitzender Hermann wies darauf hin, dass bei der Nutzung von Zoom personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung sei allen Ratsmitgliedern vorab übersandt worden. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzender Hermann bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rate hin.
Nach Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach § 3a der Hauptsatzung gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.



Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 29 bis 32 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19. November 2020
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
19. November 2020 in der vorliegenden Fassung.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der SPD-Fraktion zur Teilnahme am Bundesprojekt „Demokratie leben!“
(Drucks. Nr. 0365/2021)

Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsfrau Iri (SPD) aus Drucks. Nr. 0365/2021 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den vergangenen Jahren durch die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durchgeführt und wie hoch war der jeweilige Mitteleinsatz?

In der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ von 2015 – 2019 wurden insgesamt 48 Projekte mit 196.638,72€ aus dem Jugendfonds sowie Aktions- und Initiativfonds gefördert. Eine Übersicht aller geförderten Projekte samt Mitteleinsatz von 2015 – 2019 ist dieser Anfrage als Anhang beigefügt, Sie erhalten diese Übersicht mit dem Protokoll.
Nachfolgend möchte ich die jeweiligen Gesamtfördersummen der o. g. Jahre mit beispielhaften Projekten benennen:
Im Jahr 2015 wurden Projekte in Höhe von insgesamt 30.818,10 € gefördert, unter anderem das Projekt „Kinderparlament“ von Spats e. V. mit 2.510,00 € und das „Bandprojekt“ vom Mädchenhaus KOMM mit 2.180,00 €.
2016 betrug die finanzielle Förderung der Projekte durch das Bundesprogramm insgesamt 24.285,00 €, darunter sind beispielsweise das Projekt „Vielfalt ist die Grundlage für Demokratie“ von gEMiDe e.V. (Förderung des gesellschaftlichen Engagements von MigrantInnen und eingebürgerten Deutschen e. V.) mit 1.900,00 € und das Projekt „Entwicklung jugendgerechter Lehrmaterialien zur Demokratiestärkung“ vom Verein Internationaler Kultureller Jugend Austausch (IKJA e.V.) mit 2.300,00 €.
Im Jahr 2017 wurden Projekte mit insgesamt 52.922,62 € unterstützt, unter anderem das Projekt „Qualifizierung von Akteuren in den Stadtteilbezirken zu Fragen der Bürgerbeteiligung“ vom Bürgerbüro Stadtentwicklung Hannover e. V. mit 3.046,07 € und das „Lasst uns drüber reden: Was bedeutet für uns Demokratie leben?“ von der Heinrich-Böll-Stiftung mit Hometown e.V. (8.868,58 €).
Unter den im Jahre 2018 geförderten Projekten sind beispielsweise das Projekt „Mut, Weitblick und Menschlichkeit“ von Förderverein der Leonore Goldschmidt Schule mit 4.180,00 € sowie das Projekt „Jetzt geht´s erst richtig los! - Wir leben gemeinsam Demokratie!“ vom Hometown e.V. mit 5.642,00 € zu nennen. Die Gesamtfördersumme in diesem Jahr betrug 44.952,00 €.
2019 betrug die Förderung aus dem Bundesprogramm insgesamt 43.661,00 €, unter den geförderten Projekten sind z. B. „Demokratie gemeinsam (er)leben“ vom Andersraum e. V. (8.760,00 €) und „Spielend gegen Ausgrenzung“ vom Förderverein der IGS Linden e. V. (11.196,00 €). Im Jahr 2020 begann die zweite Förderperiode des Bundesprogrammes. Seitdem liegt die Koordinierungs- und Fachstelle und das federführende Amt im Sachgebiet Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus
des Fachbereichs Soziales. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten zwei Personalstellen im Sachgebiet erst im Herbst 2020 besetzt werden. Diese fehlenden Personalkapazitäten trugen genauso wie die Pandemie an sich dazu bei, dass im Jahr 2020 keine Mittel verausgabt wurden.
2021 wird nun ein neuer Beirat gewählt, da der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft für Demokratie Hannover von 2015 – 2019 auf dem Thema Demokratiestärkung lag, und nun die thematische Ausrichtung auf die Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung gelegt wurde. Da seit 2020 die Koordinierungs- und Fachstelle nun nicht mehr bei dem Verein Politik zum Anfassen e.V. liegt, sondern bei der LHH, stehen in der zweiten Förderperiode der Stadt Hannover nun auch die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung, Coaching sowie zu Analysezwecken des Bundesprogrammes zur Verfügung.

Frage 2:
Welche Strukturen wurden nachhaltig mit der Umsetzung der Projekte geschaffen, um sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit stark zu
machen?

Mit den Projektförderungen aus den Töpfen des Jugendfonds sowie Aktions- und Initiativfonds wurden von 2015 - 2019 36 verschiedene lokale Träger*innen in ihrer Demokratie-Arbeit unterstützt. Einige wurden durch die Möglichkeit der Antragstellung erst auf das Thema gebracht, andere sind schon lange auf dem Feld und ständig mit Demokratiebildung beschäftigt. In allen Fällen wurden zu einem hohen Anteil junge Menschen erreicht, fast 62 Prozent aller Beteiligten waren Kinder und Jugendliche bis 27 Jahren, wobei der Schwerpunkt eindeutig
bei Jugendlichen (42 Prozent) lag. Diese positiven Erfahrungen mit der Aneignung politischer Themen und eigener Beteiligung zu vermitteln, war das verbindende Ziel fast aller Projekte. Auf diesem Wege wurden Lernprozesse angestoßen, von denen man hoffen kann, dass sie eine dauerhafte Wirkung entfaltet haben. Grundsätzlich ist von befristeten Projektförderungen mit wenigen Monaten Laufzeit nicht zu erwarten, dass sie in dem Sinne nachhaltig wirken, dass hieraus dauerhafte Strukturen entstehen – zumal wenn wegen der Bindung an die Haushaltsjahre der Bundesförderung eine Laufzeit über das Jahresende hinweg ausgeschlossen ist. Längerfristig waren hingegen die Eigenprojekte der „Demokratie leben!“-Koordinierungs- und Fachstelle von 2015 - 2019 beim Verein Politik zum Anfassen e.V. angelegt. Hier ist besonders das Vorhaben der „Demokratieorte“ hervorzuheben. Mit dieser Idee sollten Orte gefunden, gefördert und weiterentwickelt werden, an denen Demokratie alltäglich gelebt wird und die Vorbildcharakter für andere entfalten können. Die Umsetzung dieses Konzepts war jedoch mühsamer als erwartet. Es sind schließlich in 2018 sieben Demokratieorte ausgezeichnet und beworben worden, die– ein jeder auf seine Weise – demokratische Prinzipien praktisch leben. Allerdings ist der nächste Schritt, mit Hilfe der Weiterentwicklung dieser Orte Nachahmungseffekte
anzuregen, in 2019 nur sehr zäh in Gang gekommen. Mit der Corona-Pandemie im Jahr 2020 konnten auch diese Ansätze nicht wirklich fruchtbar gemacht werden. Die Koordinierungs- und Fachstelle hat daher im Wesentlichen durch ihre kontinuierliche Vor-Ort-Aufklärungsarbeit bei unzähligen öffentlichen Ereignissen in der Stadt Werbung für demokratisches Engagement im direkten Kontakt mit den Einwohner*innen realisieren können und ist dabei selbst zu einem heute nicht mehr wegzudenkenden Motor der öffentlichkeitswirksamen politischen Bildung in der Stadt geworden. Deshalb erhält Politik zum Anfassen e.V. mittlerweile auch eine dauerhafte Förderung aus kommunalen Haushaltsmitteln zur Fortsetzung dieser Arbeit.
Wie bereits in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt, ist das Sachgebiet Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus der LHH seit Beginn der zweiten Förderperiode des Bundesprogrammes in 2020 sowohl Koordinierungs- und Fachstelle als auch federführendes Amt. Durch diese Bündelung der Aufgaben und Andockung an die stetige Arbeit des Sachgebietes wird auch die Verstetigung und Nachhaltigkeit weiter in den Fokus genommen.

Frage 3:
Welches Resümee zieht die Stadt Hannover aus der Teilnahme am Bundes-programm Demokratie Leben und an welchen Schwerpunkten wird die Landeshauptstadt
Hannover in der kommenden Förderperiode arbeiten?

Im Laufe der ersten Förderperiode wurde deutlich, dass die Weiterleitung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ an zivilgesellschaftliche Projekte im Stadtgebiet mit erheblichem Verwaltungsaufwand sowohl für die Antragsteller*innen als auch die Stadtverwaltung verbunden ist. Für die Antragsteller*innen stellen die Anforderungen des Bundesprogramms eine vergleichsweise hohe Hürde dar, die manche Antragsteller*innen überfordert. Insbesondere bei Projekten, die eine eher geringe finanzielle Förderung in
Anspruch nehmen, ist der Aufwand für Antragstellung und Verwendungsnachweis unverhältnismäßig. Da mit der Teilnahme am Bundesprogramm für die Stadtverwaltung keine finanzielle Förderung von Stellenanteilen verbunden ist, muss die zeitintensive Bearbeitung aus vorhandenen Personalkapazitäten geleistet werden. Dennoch sind die Bundesmittel sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Zivilgesellschaft eine hilfreiche Ergänzung zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen in diesem Kontext.
Nachdem in der ersten Förderperiode der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft für Demokratie Hannover auf dem Thema Demokratiestärkung lag, wurde für die zweite Förderperiode die thematische Ausrichtung auf die Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung gelegt. Es wird angestrebt, über die Neuzusammensetzung des Beirats, der über die zu fördernden Einzelmaßnahmen entscheidet, die verschiedenen Aspekte gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abzubilden. Mit den Mitteln, die nun der Stadtverwaltung als Fach- und Koordinierungsstelle zustehen, ist als eine Maßnahme ein Testing zu Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und eine Tagung zu diesem Thema am 2. Juli 2021 in Planung. Darüber hinaus werden derzeit Materialien in Form von Postkarten vorbereitet, die Diskriminierungserfahrungen sichtbar machen. Im Herbst 2021 soll außerdem ein Fachtag zum Thema Antisemitismuskritik stattfinden. Auch eine Veranstaltung zu Spuren des Kolonialismus in Hannover im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2021 ist Teil der Partnerschaft für Demokratie Hannover.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es möglich wäre eine Übersicht der genannten Organisationen und deren Veranstaltungen, unter Angabe der Teilnehmerzahlen, zu Protokoll nachzureichen.

Stadträtin Bruns antwortete, dass die Erhebungen zu Bundesprojekten zumeist mit Finanzierungssummen und Tagungstagen dokumentiert würden, sodass diese Angaben wahrscheinlich zu Protokoll nachgereicht werden könnten.



Antwort der Verwaltung:
Im Anhang befindet sich eine Übersicht aller Förderprojekte von 2015 – 2019 sowie Jahresauswertungen zur Zielgruppe und der Teilnehmendenanzahl. Zudem wurden Daten zum Alter, Geschlecht und möglichen Migrationshintergrund erfasst. Außerdem ist als digitaler Anhang die Broschüre „Zwischenbilanz der lokalen Partnerschaft für Demokratie in Hannover“ beigefügt. Die Broschüre zeigt verschiedene Beispielprojekte der ersten Förderperiode auf und geht auf die jeweilige Zielgruppe und Teilnehmenden der Projekte ein.

Ratsfrau Zaman (SPD) fragte, ob die Fördermittel von den Kommunen direkt angefordert werden könnten und fragte weiter, ob und wie das neu eröffnete Zeitzentrum für Zivilcourage davon profitieren könnte.

Stadträtin Bruns antwortete, dass die Verwaltung die Antwort zu Protokoll nachreichen müsste, da die Förderrichtlinien in der zweiten Auflage angepasst worden seien.

Antwort der Verwaltung:
Die Fördermittel, über die das Jugendforum entscheidet (jährlich 10.000 Euro) sowie die Mittel, die der Beirat vergeben kann (jährlich 35.000 Euro), richten sich an zivilgesellschaftliche Organisationen in Hannover. Als Koordinierungs- und Fachstelle fungiert in der aktuellen Förderperiode das Sachgebiet Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus (OE 50.62) der LHH.
Die Koordinierungs- und Fachstelle ist für die Steuerung der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert als Ansprechpartnerin und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei. Ihr stehen zusätzliche Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung, Coaching sowie zu Analysezwecken zur Verfügung (jährlich 55.000 Euro). Hier wäre ein Kooperationsprojekt mit dem Zeitzentrum für Zivilcourage grundsätzlich denkbar. Dieses Projekt müsste zu dem inhaltlichen Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode passen. Der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode von 2020 – 2024 liegt bei den Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Arbeit gegen menschenfeindliche Ideologie und (Mehrfach-) Diskriminierung. Zudem müssen Projektideen jeweils mit Vorlauf für das Folgejahr eingereicht und von Demokratie leben! genehmigt werden.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, wie hoch der städtische Anteil bei den Projekten gewesen wäre.

Stadträtin Bruns erklärte, dass der städtische Anteil zu Protokoll nachgereicht werden müsste.

Antwort der Verwaltung:
Neben der Einbringung von personellen Kapazitäten des Bereichs 50.6 als federführendes Amt ist die Förderung seit dem zweiten Förderjahr von einer Mitfinanzierung durch die Kommune abhängig. Im zweiten und dritten Förderjahr musste die LHH jährlich jeweils 5.000 Euro Eigenmittel stellen, ab dem vierten Förderjahr jeweils 10.000 Euro pro Jahr. Zulässig war allerdings auch eine Anrechnung von Dritt- und Eigenmittel, die von den Trägern der Förderprojekte selbst für die Projekte akquiriert und eingebracht wurden, auf den kommunalen Eigenanteil. Von dieser Möglichkeit ist in der ersten Förderperiode regelmäßig Gebrauch gemacht worden.


TOP 3.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zum Mittelansatz für Sportentwicklungsplanung
(Drucks. Nr. 0366/2021)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klapproth (CDU) aus Drucks. Nr. 0366/2021 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Ist es richtig, dass die im Investitionsmemorandum und im Sportentwicklungsplan vorgesehenen Mittel für den Sportbereich bereits abschließend für andere Bedarfe beziehungsweise ausschließlich für die Sanierung der städtischen Bäder eingeplant sind?

In der Informationsdrucksache „Umsetzung des Investitionsmemorandums 500plus sowie aller baulichen Maßnahmen des Fachbereiches Gebäudemanagement mit geplanter Fertigstellung bis 2025 (Nr. 0026/2021)“ ist dazu Folgendes ausgeführt:
„In den Haushaltsjahren ab 2021 werden u. a. die Mittel der Sportentwicklungsplanung des Investitionsmemorandums (0,5 Mio. €) und die Mittel des Korridors in Höhe von 0,3 Mio. € (insgesamt 0,8 Mio. €) für die teilweise Deckung von Mehrkosten für Maßnahmen des Bäderkonzeptes im Finanzkorridor benötigt.“

Frage 2:
Wenn ja, warum hat die Verwaltung diesen Umstand vor Beschlussfassung im Sportausschuss nicht dem Gremium mitgeteilt?

Aufgrund der o. g. Informationsdrucksache Nr. 0026/2021, die zeitgleich im Sportausschuss beraten worden ist, hatten die Mitglieder des Sportausschusses Kenntnis von den Planungen der Verwaltung, die ursprünglich für die Sportentwicklung vorgesehenen Mittel für die Umsetzung des Bäderkonzeptes zu verwenden. Mit der Einbringung der entsprechenden Haushaltsanträge nahm der Rat hier das Budgetrecht wahr, sodass sich aus Sicht der Verwaltung ein Hinweis in der genannten Sitzung des Fachausschusses erübrigte.

Frage 3:
Falls nein, aus welchem Produkt beabsichtigt die Verwaltung den jeweiligen Betrag dem Mittelansatz zuzuführen und welche anderen Projekte werden dadurch angesichts der Haushaltslage zurückgestellt?

Ergänzend der soeben vorgetragenen Erläuterung ist festzustellen, dass durch die Haushaltsanträge insgesamt 2,14 Mio. € nicht zur Verfügung stehen, die seitens der Verwaltung zur Abdeckung der Mehrkosten für die Umsetzung des Bäderkonzeptes vorgesehen waren. Vor diesem Hintergrund wird nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung das Bäderkonzept zeitlich weiter gestreckt werden müssen. Die Verwaltung wird dazu im Zuge der Überarbeitung des Bäderkonzeptes einen Vorschlag unterbreiten.

Ratsherr Alter (SPD) bat um eine Einschätzung zum Vorhaben des TKH und dessen Auswirkung für den Stadtteil Kirchrode vor dem Hintergrund der Versorgung mit Sportflächen.

Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass der Umbau einer Sportanlage zu einem Zentrum mit Familiensportanlage genau die aktuelle Situation träfe. Das Leben der Menschen verändere sich, der Sport verändere sich und es müssten andere Anforderungen bedient werden. Stadtbaurat Vielhaber konstatierte, dass der Verein an der Stelle ganz offensichtlich versuche, interessanter für alle Personengruppen zu werden und Angebote zu schaffen, die zurzeit nicht vorhanden wären. Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass der Standort relativ günstig gewählt sei, sodass dieser unter anderem auch aus Kleefeld und Teilen Bemerodes gut erreichbar sei. Darüber hinaus befänden sich in der näheren Nachbarschaft einige Neubauflächen, die eine rege Nachfrage der Anlage zusätzlich befördern könnten. Stadtbaurat Vielhaber resümierte, dass das Vorhaben genau in die aktuellen Fragestellungen der Stadtentwicklung passen würde, nämlich Bewegungsangebote verknüpft mit anderen Angeboten an zentraler Stelle in die Stadtbezirke zu bringen.

Ratsherr Klapproth (CDU) fragte wiederholt, ob die ursprünglich für die Sportförderung eingestellten Mittel komplett in das Bäderkonzept einfließen würden. Ratsherr Klapproth fragte ferner, ob es nicht sinnvoll gewesen wäre den Fraktionen mitzuteilen, dass die eingebrachten Haushaltsanträge, auch vor dem Hintergrund des Investitionsmemorandums, keine finanzielle Deckung erfahren könnten. Ratsherr Klapproth fragte zudem, ob er richtig verstanden habe, dass der Bädersanierung aufgrund der erfolgten Beschlüsse im Sportausschuss jährlich 2,14 Mio. € fehlen würden.

Stadträtin Beckedorf erklärte, dass die ursprünglichen Mittel zurr Bädersanierung nicht zur Verfügung stünden und verwies auf die Vorlage eines von der Verwaltung im Anschluss an die Haushaltsplanberatungen neu zu erarbeitenden Bäderkonzepts. Stadträtin Beckedorf stellte wiederholt klar, dass sich aus der Informationsdrucksache zum Investitionsmemorandum ergebe, dass die Mittel von Seiten der Verwaltung für die Bädersanierung eingesetzt würden. Stadträtin Beckedorf sagte, dass es vielleicht besser gewesen wäre in der Sitzung des Sportausschusses explizit auf die Informationsdrucksache hinzuweisen. Die Verwaltung nehme den Hinweis gerne in kommende Haushaltsplanberatungen mit, sodass sich die Verwaltung an der entsprechenden Stelle gern dazu zu Wort melden werde.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob davon auszugehen sei, dass die Verwaltung die Mittel entsprechend des neuen Bäderkonzeptes einsetzen werde, wenn der TKH sein Vorhaben nicht umsetze und auch keine anderen Förderanträge gestellt würden.

Stadträtin Beckedorf bejahte die Frage.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob anderen hannoverschen Vereinen eine ähnliche Förderung für vergleichbare Vorhaben bewilligt werden könnte oder ob die Förderung für den TKH andere Vereine animieren könnte ein ähnliches Vorhaben angehen zu wollen.

Stadträtin Beckedorf führte aus, dass das Vorhaben des TKH ganz besonderer Natur sei. Es sei eine Familiensportanlage, eine Einrichtung mit sozialen Anspruch und Kindertagesstätte mit besonderer Prägung für den Stadtteil und darüber hinaus. Der TKH sei mit seiner Größe dafür privilegiert, ein solches Projekt andenken und planen zu können. Stadträtin Beckedorf stellte fest, dass kleinere Vereine derartige Möglichkeiten vielleicht nicht hätten, wobei natürlich alle Vereine frei und unabhängig in ihrer Entwicklung wären. Stadträtin Beckedorf wies darauf hin, dass die Sport- und die Bauverwaltung den TKH bei der Vorbereitung des Projektes entsprechend unterstützt habe. Allerdings gehe die Entscheidung zur finanziellen Unterstützung des TKH auf einen politischen Beschluss zurück. Die Verwaltung habe die Mittel nicht auf eigene Initiative in den Haushalt eingestellt.



TOP 3.3.
Anfrage der Fraktion die FRAKTION zu Schneeräumarbeiten
(Drucks. Nr. 0472/2021)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert
(Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 0472/2021 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
In welchem Umfang (zeitlich, welches Gebiet / ggf. welche priorisierten Wege) ist die Räumung der Radwege vorgesehen? Sollte die Räumung der Radwege nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen sein, bitten wir dies zu erläutern und zu begründen.

Eine gesetzliche Räum- und Streupflicht besteht für Radwege grundsätzlich nicht. Eine allgemeine Räum- und Streupflicht besteht für Fahrbahnen nur an Stellen (damit sind nicht ganze Straßen gemeint), die als verkehrswichtig (dauerhaftes + hohes Verkehrsaufkommen gemessen an der Größe der Stadt bzw./Gemeinde) und gefährlich gelten (z.B. schwierige Kurven, Gefälle, Kreuzungen). Diese Bereiche müssen dann zu ortsüblichen Zeiten geräumt und gestreut werden. Das bedeutet für Hannover, dass im Rahmen der gesetzlichen Räum- und Streupflichten nur ein sehr geringer Anteil der Verkehrsflächen gesetzlich verpflichtend zu räumen und zu streuen ist.
Für Radwege in Hannover kommt die gesetzliche Räum- und Streupflicht nicht in Betracht. Daher hat sich die Landeshauptstadt Hannover (LHH) seit vielen Jahren eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt. Diese beinhaltet, dass ca. 250 km städtische Radwege auch im Winter in der obersten Dringlichkeit durch aha zu räumen und zu streuen sind. Die Auswahl dieser Straßen erfolgte seinerzeit unter Beteiligung u.a. des ADFC und ist im Internet https://www.aha-region.de/service/stadtreinigung-und-winterdienst/winterdienst/sichere-radwege/ einsehbar. Das bedeutet konkret, dass die Räum- und Streumannschaften bei diesen 250 km Radwegen genauso zeitlich und einsatztechnisch vorgehen, wie auf den D1-klassifizierten Straßen (einschließlich Rufbereitschaften und Einsatzzeiten etc.). Alle anderen Radwege werden wie die D2-klassifizierten Straßen nachrangig geräumt und gestreut.

Frage 2:
Bei den Räumarbeiten entstehen immer wieder Schneeberge an den Straßenübergängen. Diese machen es Menschen mit Kinderwagen oder bewegungseingeschränkten Menschen kaum möglich, Straßen zu überqueren. Warum werden diese Schneeberge nicht beseitigt, um ein barrierefreies Vorankommen zu gewährleisten?

Aufgrund der bundesweiten Extremwetterlage, die zum andauernden Ausfall von Zugverbindungen im Nah- und Fernverkehr führte, streckenweise Bundesautobahnen lahmlegte und auch in Hannover zu tagelangem starken Schneefall und sogar Schneeverwehungen führte, waren die Räum- und Streufahrzeuge im Dauereinsatz. Dennoch konnte dieser Einsatz immer wieder nur temporär Abhilfe schaffen, weil die anhaltenden Schneefälle und Verwehungen die Fahrbahnen und Radwege nach Räumung/Streuung direkt wieder mit größeren Schneemassen überdeckten. Die vorübergehenden Beeinträchtigungen im barrierefreien Vorankommen des fußläufigen Verkehrs durch Schneeablagen der großen Räum- und Streufahrzeuge kann durch deren notwendige Betriebsabläufe entstehen und wird durch eine maschinelle oder manuelle Nachberäumung der rund 3800 Überwege im Stadtgebiet, binnen weniger Stunden beseitigt.
Grundsätzlich sind die maschinell bearbeiteten Räum- und Streutouren organisatorisch so geplant, dass die Fahrbahnen, mit einer größeren am Straßenrand rechtsseitig abzulegenden Schneemenge zeitlich vor den manuell bearbeiteten Kreuzungen und Überwegen abgearbeitet werden, um ein nachträgliches zuschieben der bereits beräumten Überwege zu verhindern. Insofern erfolgt gezielt eine zeitversetzte Bearbeitung der unterschiedlichen Verkehrswege, mit dem Ziel die satzungsgemäße Sicherstellung der Verkehrssicherheit zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr zu gewährleisten. Bei plötzlichen und unerwarteten Störungen dieser Betriebsabläufe, beispielsweise durch Fahrzeugausfälle, kann sich die Nachberäumung der Überwege stellenweise verzögern.

Frage 3:
Was muss geschehen, damit auch Radwege (im Sinne eines zusammen-hängenden, lückenlos befahrbaren Straßennetzes) geräumt werden können und ein barrierefreies Vorankommen in Hannover auch bei Schneefall möglich ist? Welche Maschinen sind notwendig und welche personellen Kapazitäten?

Das Radwegenetz in der Dringlichkeitsstufe 1 wird einsatztechnisch genauso behandelt wie die prioritären Straßen. Allerdings sind Radwege deutlich intensiver zu bearbeiten als Straßenfahrbahnen, soweit diese im Erscheinungsbild ebenso vollständig von Schnee und Eis befreit werden sollen. Aufgrund deutlich geringerer Nutzung bzw. Fahrbeziehungen mit geringerer Reibung/Fahrzeugbelastung und quantitativer Fahrbahnbewegung vereisen Radwege deutlich schneller als Straßenfahrbahnen mit höherer Frequenz und motorisiertem Verkehr, der geringe Mengen Schnee antaut oder zur Seite drückt/verweht. Zudem lässt sich ein vierrädriges Kraftfahrzeug bei leichter Glätte/Schneebildung deutlich sicherer führen als ein zweirädriges Fahrrad. Sollte anstatt der „normalen“, bisher bereits herausgehobenen Bearbeitung der zentralen Radwege im D1-Einsatz, eine permanente „Schwarzräumung“ dieser Radwege gewünscht werden, müssten diese Strecken deutlich häufiger und intensiver bearbeitet werden. Dies ist möglich, würde aber eine deutliche Aufstockung von technischen und personellen Ressourcen erfordern.
Nach ersten erfahrungswertbasierten Schätzungen würde sich der Arbeitszeitaufwand im Winterdienst mindestens verdoppeln und es müssten bereits zum Zeitpunkt der Implementierung dieses neuen Standards ausreichend Fahrzeuge mit Vorräumbesen und Kombistreuung für die Bearbeitung der Radwege, sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
Ein Radwege-Winterdienstspezialfahrzeug kostet ca. 200.000 € bei einer Abschreibungsdauer von 8 Jahren, was eine Erhöhung der Abschreibungskosten von 275 T € jährlich bei 11 neuen Fahrzeugen im Etat der Straßenreinigung bedeuten würde.
Hinzu kämen Personal- und Sachkosten für 11 Mitarbeiter*innen von derzeit ca. 715 T € jährlich. Der Zusatzaufwand würde somit knapp 1 Mio. € jährlich betragen.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob die Verwaltung Angaben dazu machen könnte, wie viele Radfahrer*innen an den schneereichen Tagen unterwegs gewesen wären.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Anzahl der Radfahrenden sicherlich ermittelt werden könnte. Allerdings sei die Aussagekraft einer solchen Erhebung in Zweifel zu ziehen. Denn bei Eis und Schnee werden sich deutlich weniger Menschen auf das Rad begeben haben, als das bei geräumten, gut befahrbaren Wegen der Fall gewesen wäre.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor dem Hintergrund von Schwarzräumungen, was für eine Vereinbarung zur Räumung der Radwege abgestimmt worden sei. Ratsherr Gast fragte ferner, ob die Verwaltung dazu Angaben machen könnte, dass bei ungeräumten Radwegen weniger Radfahrer*innen unterwegs gewesen wären oder ob viele Radfahrende auf die geräumten Straßen ausgewichen wären.




Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass eine derartige Erhebung vollkommen wertfrei sei, da jeder, der an den schneereichen Tagen unterwegs gewesen sei feststellen konnte, dass die Radwege nicht zu befahren gewesen seien. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erinnerte daran, dass er in Zusammenhang mit der Schwarzräumung lediglich auf den zu erwartenden Personal- und Geräteaufwand sowie die zusätzlichen Kosten hingewiesen habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe informierte darüber, dass er „aha“ darum gebeten habe, verschiedene Szenarien zu einem gradual ausgebauten Reinigungsniveau für die Zeit nach Ostern vorzulegen, sodass die Ratsgremien über einen eventuellen zusätzlichen Mitteleinsatz, der über Gebühren eingeholt werden müsste, beraten könnten. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass dem heutigen Standard nach die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und die gute Befahrbarkeit der Flächen zu gewährleisten sei.

Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, wie andere Kommunen, in der Größenordnung von über 500.000 Einwohner*innen, ihren Winterdienst auf Radwegen erfüllen würden. Ratsherr Bingemer fragte zudem, wie die Verwaltung das Verhältnis von Kosten zum Nutzen des Winterdienstes für eine minimale Anzahl an Radfahrenden beurteilen würde.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, dass sich die Verwaltung nicht auf eine politische Einschätzung von Kosten und Nutzen einlassen würde. Dazu würden den Fraktionen und der Gruppe die Rahmendaten zur Verfügung gestellt. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass in Hinblick auf die freiwillige Selbstverpflichtung 250 Kilometer des Radwegenetzes geräumt würden.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte zu den Zählungen auf Radwegen, ob die Verwaltung die Zahlen von den schneereichen Tagen im Kontext zum Radverkehr an schneefreien Tagen liefern könnte.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) konstatierte, dass die Verwaltung das Zahlenmaterial nachreichen könnte.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte in Hinblick auf die Probleme mit den Reinigungsintervallen, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass eine erneute Gebührenanpassung zurzeit keine gute Idee wäre. Ratsherr Engelke fragte vor dem Aspekt mehrerer milder Winter ohne Winterdienst, ob es von „aha“ nicht redlich gewesen wäre jetzt bei Bedarf ein wenig mehr zu tun, da man in den vergangenen Wintern trotzdem die Gebühren für den Winterdienst eingenommen habe und der Einsatz von Personal, Geräten oder Salz und Splitt nicht notwendig gewesen wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe entgegnete, dass die Verwaltung nicht die Ansicht teilen würde, dass man einen vom Rat getroffenen, einstimmigen Beschluss als Debakel titulieren sollte. Zudem habe das Unternehmen zugesichert, dass man zukünftig ein höheres Maß an Transparenz schaffen wollte. Darüber hinaus würde herausgearbeitet, welche Notwendigkeit bestünde, eine Erhöhung der Intervalle einzurichten und was eine derartige Maßnahme für finanzielle Auswirkungen habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass die Gebühren für den Winterdienst aufgrund der milden Winter gesenkt worden seien. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass die Mitarbeitenden, die auf den Straßen eingesetzt worden wären, im wahrsten Sinne des Wortes die Ärmel hochgekrempelt und einen guten Job gemacht hätten. Dazu habe man eine Kooperationsvereinbarung zwischen „aha“ und der Stadtverwaltung eingelöst, wonach zusätzlich Mitarbeitende der Verwaltung eingesetzt worden seien. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe hob zum Aufwand hervor, dass im gesamten Winter 2019/2020 15.000 bis 18.000 Kilometer und in den wenigen, schneereichen Tagen fast 60.000 Kilometer Straße geräumt worden wären. Deshalb könnte man es auch nur dahin gehend bewerten, dass in einer Ausnahmesituation Besonderes geleistet worden sei.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Möglichkeit bestünde, dass man dahingehend auf „aha“ einwirke, dass wenigstens die vereinbarten 250 Kilometer Radweg auch in Ausnahmesituationen von Schnee und Eis geräumt würden, damit diejenigen Menschen ohne Kraftfahrzeug sicher zur Arbeit gelangen könnten. Ratsfrau Klingenburg-Pülm fragte ferner, ob die Verwaltung eine Statistik zu verunfallten Radfahrer*innen für den Zeitraum der schneeintensiven Tage vorlegen könnte um dokumentieren zu können, wie schwer es diese Menschen gehabt hätten.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass es einen enormen Aufwand, mit Abfragen bei Ärzten, Krankenhäusern, der Polizei und sogar bei den Radfahrer*innen selbst, bedeuten würde eine solche Statistik zu erstellen. Dazu käme, dass eine derartige Aufstellung wenig Aussagekraft darüber geben könnte, wie viele Menschen an den Tagen auf das Rad verzichtet hätten. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass ein viel höherer Arbeitsaufwand notwendig wäre, wenn man einem Radweg, ebenso wie einer Straße, die Dringlichkeitsstufe 1 zuordnen würde, da Radwege viel schneller wieder verschneit und vereist wären. Darüber hinaus müsste eine derartige Entscheidung mittels eines politischen Beschlusses herbeigeführt werden. Deshalb könnte es sinnvoll seien die von der Verwaltung für das zweite Quartal angekündigte Aufstellung zu den Szenarien eines erweiterten Winterdienstes auf den Radwegen und den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen abzuwarten.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob es für den Katastrophenfall einen Notfallplan gebe, wonach Unternehmen dazu verpflichtet werden könnten mit ihren betriebseigenen Fahrzeugen die Straßen in ihrer unmittelbaren Umgebung von Schnee und Eis Freizuräumen.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass verschiedene Notfallpläne für unterschiedliche Katastrophenszenarien vorlägen.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Auffassung teilen würde, dass nicht nur Autofahrende, sondern auch Radfahrer*innen Abgaben zahlen würden. Ratsherr Gast fragte zudem, ob an den schneeintensiven Tagen alle verfügbaren Arbeitskräfte auf den Straßen gewesen wären oder ob noch personelle Kapazitäten vorhanden gewesen seien.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bejahte die erste Frage und ergänzte, dass entsprechend dem vorhandenen technischen Geräten und Fahrzeugen Mitarbeiter*innen auf den Straßen tätig gewesen wären.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Hannover Standard, vor dem Hintergrund der verlegten Steinplatten, „aha“ zusätzliche Probleme beim Schneeräumen bereitet habe, da die Platten, aufgrund der Kälte und somit ohne Fremdeinwirkung, an vielen Stellen angehoben worden seien. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian fragte diesbezüglich, ob der umstrittene Hannover Standard demzufolge noch einmal überdacht werden könnte.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe sagte, dass die Verwaltung Kenntnis davon habe, weil ein Mitglied der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen darauf aufmerksam gemacht habe. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erörterte, dass sich die Verwaltung zu dem Thema mit „aha“ verständigt habe. Die Verwaltung habe daraufhin die Antwort erhalten, dass vereinzelte Fälle aufgetreten wären, dass diese jedoch nicht für eine zusätzliche Erschwernis bei der Räumung beigetragen hätten.


TOP 3.4.
Anfrage der SPD-Fraktion zum Equal Pay in der Stadtverwaltung und bei den städtischen Beteiligungen
(Drucks. Nr. 0475/2021)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.5.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zum Winterdienst auf Radwegen in Hannover
(Drucks. Nr. 0501/2021)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Hybrid- und E-Fahrzeugen
(Drucks. Nr. 0535/2021)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.
von Ratsherrn Braune

TOP 3.7.1.
" Richtig Gendern"
(Drucks. Nr. 0390/2021)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.2.
zu Diplomatenpässen
(Drucks. Nr. 0401/2021)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.7.3.
zum Speiseverbot nach der Coronaverordnung
(Drucks. Nr. 0402/2021)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0636/2021)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0636/2021.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 0370/2021 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0370/2021 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0576/2021 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0576/2021 mit 3 Anlagen.


TOP 7.
hanova WOHNEN GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 2877/2020 N1 mit Anl. 1 bis 3 nur online;
Änderungen aus Anl. 1.1
und 1.2 beigefügt. Anlagen)


TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0051/2021)
Von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zurückgezogen.

TOP 7.1.1.
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucksache 2877/2020 N1:
hanova WOHNEN GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0634/2021)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass sich die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zum vorliegenden Antrag enthalten würde, da man es besser gefunden hätte, wenn eine klare Formulierung zum Sozialen Wohnungsbau im Gesellschaftervertrag verblieben wäre und verwies auf den eigenen Änderungsantrag.


Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass es wichtig gewesen sei, dass die Verwaltung eine Neufassung vorgelegt habe, wonach man eine soziale Verantwortung in Verbindung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit untermauert habe.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass alle Anwesenden und die hanova selbst ihrem Auftrag folge leisten wollten und die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum weiter erfolgreich fortsetzen wollten. Deshalb begrüße man die Erstellung einer Neufassung, um diese Zielsetzung im Gesellschaftervertrag sichtbar machen zu können.
Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucksache 2877/2020 N1: hanova WOHNEN GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0634/2021 ab.

Mit 54 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung des Gesellschaftsvertrages der hanova WOHNEN GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2877/2020 N1 mit 3 Anlagen.


TOP 8.
Umsetzung des Investitionsmemorandums 500plus sowie aller baulichen Maßnahmen des Fachbereiches Gebäudemanagement mit geplanter Fertigstellung bis 2025
(Informationsdrucksache Nr. 0026/2021 mit 4 Anlagen)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 9.
4. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005
(Drucks. Nr. 0400/2021 mit 1 Anlage)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0521/2021)

Beigeordnete Seitz (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der vorliegenden Ursprungsdrucksache zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen könnte, da Hannover bei der Hundesteuer sowieso schon an der Spitze der vergleichbaren Großstädte läge. Darüber hinaus seien zu Zeiten einer Pandemie viele Menschen in Kurzarbeit und müssten jeden einzelnen Cent dreimal umdrehen. Beigeordnete Seitz stellte fest, dass die Hundesteuer eine Abgabe ohne jede Gegenleistung der Kommunen darstellen würde.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte, dass die letzte Anhebung der Hundesteuer im Jahr 2010 und bei den Zweithunden bzw. den gefährlichen Hunderassen im Jahr 2002 erfolgt wären. Zudem falle die Erhöhung mit 18 € im Jahr bei den Ersthunden sehr moderat aus, wobei denjenigen Menschen, die sich eine Erhöhung wirtschaftlich nicht leisten könnten, Ersparnisse angeboten werden könnten. Ratsherr Dr. Menge machte deutlich, dass die Erhöhung grundsätzlich bei den gefährlichen Hunderassen ansetzen würde und unterstrich, dass es für Steuererhöhungen überhaupt keinen richtigen Zeitpunkt geben könnte.



Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass derartige Maßnahmen sozial gerecht und abgestuft erfolgen müssten. Zudem seien die Erhöhungen von monatlich 1,5, 3 und 10 € nicht von existenzieller Natur und könnten zudem für Bedürftige abgemildert werden.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) machte zum Wortbeitrag der finanzpolitischen Sprecherin der Fraktion der CDU deutlich, dass für die Beseitigung von durch Hunde verursachte Verunreinigungen und den für gefährliche Hunderassen anfallenden Verwaltungsaufwand finanzielle Mittel eingesetzt werden müssten.


Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass das Erhöhen von Gebühren und Steuern nur das allerletzte Mittel zur Haushaltskonsolidierung sein könnte. Zudem würde sich die Frage zu Gebühren- oder Steuererhöhungen erübrigen, wenn die Verwaltung Millionen für ein offensichtlich gescheitertes Migrationsmanagement oder für ein Gleichstellungsreferat ohne Mehrwert ausgäbe und sich darüber hinaus ein zusätzliches Dezernat mit jährlichen Kosten in Höhe von 800.000 € leisten würde. Beigeordneter Hauptstein erklärte, dass der vorliegende Antrag mit Nachdruck abzulehnen wäre.

Ratsherr Bingemer (FDP) merkte an, dass die Errichtung von Hundeauslaufwiesen mit Abfallbehältern und Kunststofftütenspendern für die Hinterlassenschaften von Hunden in den Stadtteilen sicherlich als Gegenleistung der Verwaltung zu betrachten wären. Ratsherr Bingemer gab zu bedenken, dass die Erhöhung bei den gefährlichen Hunderassen unter Umständen dazu führen könnte, dass eine ganz bestimmte Klientel ihre Hunde überhaupt nicht mehr anmelden würde und sich somit auch der Kontrolle der Hunde entziehen würden.

Ratsherr Hirche (AfD) bemerkte, dass der Stadtkämmerer sicher gut auf ein paar Hunderttausend Euro verzichten könnte, wenn man beobachte wie an anderer Stelle das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinausgeworfen würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, auch wenn man sich weiterhin für die Gleichberechtigung aller Hunderassen einsetzen wollte.

Beigeordnete Seitz (CDU) erläuterte, dass es absolut nebensächlich sei, wann die letzte Erhöhung der Hundesteuer ergangen sei. Allerdings sei grundsätzlich zu beachten, dass Hannover bereits an der Spitze bei der Veranlagung der Hundesteuer läge. Beigeordnete Seitz betonte, dass die Hundesteuer nicht geeignet sei, um den Haushalt konsolidieren zu können.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der Erhöhung nicht zustimmen würde, da zu Zeiten von Corona viele Menschen finanzielle Einbußen hinnehmen müssten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass die Hundesteuer Arme und Reiche gleichermaßen belasten würde und dass diese deshalb nicht geeignet sei, um zusätzliche Steuergelder zu generieren.






Mit 42 Stimmen gegen 13 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0521/2021 ab.

Mit 35 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat die 4. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0400/2021 mit 1 Anlage.


TOP 10.
Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover (Taxiordnung)
(Drucks. Nr. 0493/2021 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover (Taxiordnung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0493/2021 mit 1 Anlage.

TOP 11.
Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0494/2021 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0494/2021 mit 1 Anlage.


TOP 12.
Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen
(Drucks. Nr. 2669/2020 N1 mit 2 Anlagen)

TOP 12.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Drucksache Nr. 2669/2020 (s. Anlag
(Drucks. Nr. 2669/2020 E1 mit 2 Anlagen)

Ratsfrau Iri (SPD) erörterte, dass der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit seinem Neubaugebiet der am stärksten wachsende Stadtbezirk in Hannover sei, denn am Standort Kronsberg Süd würden 3.500 neue Wohneinheiten für ca. 7.000 Menschen entstehen. Im Weiteren stellte Ratsfrau Iri die drei Punkte des Antrages inhaltlich vor.
Mit 4 Enthaltungen beschloss der Rat die 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2669/2020 E1 mit 2 Anlagen.

Einstimmig beschloss der Rat die Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes in Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2669/2020 N1 mit 2 Anlagen.

TOP 13.
Anpassung des Essengeldes bei Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0074/2021 mit 1 Anlage)

TOP 13.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0328/2021)

TOP 13.2.
und Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0355/2021)

TOP 13.3.
Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 0074/2021: Anpassung des Essensgeldes
(Drucks. Nr. 0610/2021)

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Änderungsantrag der SPD, FDP und der Bündnis 90/Die Grünen auf die aktuelle Situation in einer Pandemie eingehe und die durchaus moderate Erhöhung des Essengeldes zunächst einmal zu verschieben beabsichtige.

Ratsherr Finck (SPD) verwies darauf, dass die Landeshauptstadt Hannover als erste Kommune in Niedersachsen mit der Aussetzung der Kitagebühren im Rahmen des Lockdowns reagiert habe und dass man dadurch für eine Entlastung der Familien in Höhe von 10 Mio. € gesorgt habe. Ratsherr Finck machte deutlich, dass ferner eine Geschwisterregelung greifen würde, sodass nur ein Kind aus einer Familie von der Erhöhung betroffen wäre. Ferner würde in den Krippen generell keine Erhöhung vorgenommen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) ging auf den eigenen Änderungsantrag ein, wonach die Erhöhung des Essengeldes auch wirklich bei den Kindertagesstätten ankommen müsste. Ratsherr Böning erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Ursprungsdrucksache nur zustimmen könnte, wenn im Vorfeld dem Änderungsantrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zugestimmt worden wäre.

Stadträtin Rzyski informierte darüber, dass die Verwaltung pro Kind und Monat zwischen 100 und 120 Euro für die Essenversorgung zahle. Demnach würde man mit der Erhöhung lediglich einen Bruchteil davon als Reduzierung geltend machen können. Es sei ferner festzuhalten, dass die Qualität der Essen in den Kindertagesstätten sehr hoch sei, da dort mit Bioprodukten frisch gekocht würde.

Ratsherr Döring (FDP) machte deutlich, dass er die Debatte um das Essengeld in Hannover nie verstanden habe. Denn keine Familie wäre in der Lage für 35 € im Monat ausgewogen und gesund für ein Kind zu kochen. Deshalb sei diese kleine Kostenbeteiligung zur Verminderung des Zuschussbedarfs aus dem allgemeinen Haushalt durchaus angemessen und vernünftig. Zudem sei die Streckung für die Zeit nach Corona sozial verträglich und vertretbar.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION alle vorliegenden Anträge ablehnen würde. Ratsherr Klippert betonte, dass die Aussetzung der Kitagebühren eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Darüber hinaus sei zu kritisieren, dass wieder einmal Kosten bei den Kommunen hängen blieben, obwohl das Land eine Beitragsfreiheit verabschiedet habe. Zudem sei von der sogenannten Qualitätsoffensive, wie der dritten Betreuungskraft, schon länger nicht mehr die Rede.

Ratsherr Pohl (CDU) stellte klar, dass bereits mehrfach darauf hingewiesen worden sei, dass die Erhöhung nicht der Essenversorgung zugeführt werde, sondern den städtischen Haushalt aufbessern sollte. Ratsherr Pohl erklärte, dass die Fraktion der CDU eine zusätzliche Belastung der Familien zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnen würde, da im Besonderen Menschen, die am unteren Ende der Gehaltslisten angesiedelt wären, finanzielle Einbußen zu verkraften hätten. Ratsherr Pohl erklärte, dass die Fraktion der CDU alle vorgelegten Anträge ablehnen würde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass diejenigen, die in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise Millionen von Euro für ideologische Sinnlosigkeiten ausgeben würden, sich davor hüten sollten, die Familien als Grundfeste der Gesellschaft zusätzlich belasten zu wollen. Das Essengeld sei ein sinnvolles Zuschussgeschäft für die Verwaltung, da es im Sinne der Gesellschaft sei, dass die Kinder in den Betreuungseinrichtungen gut versorgt würden. Im Weiteren wies Beigeordneter Hauptstein auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion hin.

Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN alle vorliegenden Anträge ablehnen würde, da man grundsätzlich schon immer gegen das Essengeld gewesen wäre.

Ratsherr Finck (SPD) erläuterte, dass in den vergangenen Jahren keinerlei Beschwerden in Hinblick auf die Essenversorgung in den Betreuungseinrichtungen an ihn herangetragen worden seien. Ratsherr Finck stellte klar, dass man die Aussetzung der Beitragspflicht als herausragende Leistung der Landeshauptstadt Hannover und nicht als Selbstverständnis wahrnehmen sollte.
Gegen 2 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die Hannoveraner zu Drucks. Nr. 0074/2021: Anpassung des Essensgeldes, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0610/2021 ab.

Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0355/2021 ab.

Mit 34 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0328/2021.

Mit 34 Stimmen gegen 26 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0328/2021), die Anpassung des Essengeldes bei Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0074/2021 mit 1 Anlage.


TOP 14.
Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung
(Drucks. Nr. 0009/2021 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0009/2021 mit 1 Anlage.

TOP 15.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2021 auslaufenden Bewilligungszeiträume

(Drucks. Nr. 0362/2021 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2021 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0362/2021 mit 1 Anlage.


TOP 16.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung,
Karolinenstraße, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0394/2021 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung, Karolinenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0394/2021 mit 3 Anlagen.


TOP 17.
Förderantrag Modellprojekt Smart Cities "Stadtentwicklung und Digitalisierung"
(Drucks. Nr. 0536/2021 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass der Förderantrag 4,7 Mio. € an zusätzlichen Kosten für die Stadtkasse bedeuten würde. Ratsherr Wruck machte deutlich, dass sich seine Skepsis gegenüber dem Antrag auf die finanziellen Bedenken und vor allem auf die betont positive Sprache und die Inhalte des Antragstextes bezögen. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Wruck die, seiner Ansicht nach, völlig unkonkrete und umständliche Ausdrucksweise im Antragstext. Ratsherr Wruck stellte in Frage, dass innerhalb von nur vier Jahren und unter dem Einsatz von 15 Mio. € die gesamte Innenstadt in Hinblick auf Umweltschutz, Klimaschutz, Mobilität, Logistik sowie Partizipation und Kultur auf den neusten Stand gebracht werden könnte. Ratsherr Wruck resümierte, dass die für sich selbst entscheidenden Bürger*innen in dem vorgestellten Zukunftsentwurf nicht vorkämen und dass es sich dabei um ein Obrigkeitsstaatliches Modell für eine formierte Gesellschaft handeln würde. Ratsherr Wruck empfahl, dass man den vorliegenden Antrag ablehnen sollte.

Ratsherr Hirche (AfD) monierte, dass der Antragstext eine sprachliche Zumutung, eine Ansammlung von modischen Ausdrucksformen, leerer Phrasen und hohler Floskeln darstellen würde. Ratsherr Hirche sagte, dass seit Jahren von der Digitalisierung geredet würde. Allerdings sei davon bislang nichts umgesetzt worden. Die Realität zeige, dass beispielsweise die baltischen Staaten und Finnland der Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich längst meilenweit voraus wären. Ratsherr Hirche unterstrich, dass der gesamte Antragstext als linksgrüne Ideologie und Weltbeglückung sowie in Form einer sehr fragwürdigen Transparenz im Sinne von George Orwells 1984 anmuten würde. Ratsherr Hirche erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass man im Rat der Stadt selten eine derart große Ansammlung von unqualifizierten Bemerkungen ertragen musste, als das bei den Wortbeiträgen ihrer beiden Vorredner der Fall gewesen wäre. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian stellte klar, dass man mit derartigen Ausführungen die Qualifizierung von Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die Kompetenz des Deutschen Städtetages und die Innovationsfähigkeit der Deutschen Bundesregierung diskreditiere. Darüber hinaus sei ein Beteiligungsprozess im Rahmen des Projektes geplant, zu dem bereits viele Bürger*innen ihre Mitarbeit signalisiert hätten.

Beigeordneter Kelich (SPD) schloss sich den Worten seiner Vorrednerin an und wies darauf hin, dass man sich am Beginn eines Prozesses befände und dass die daraus letztendlich resultierenden Themen noch gar nicht im Detail spezifiziert werden könnten. Beigeordneter Kelich betonte, dass man mit der Ablehnung des Förderantrages die Zukunftsfähigkeit der Stadt nachhaltig beschädigen bzw. die Entwicklung derselben um Jahre verzögern könnte. Beigeordneter Kelich unterstrich, dass die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung beispielsweise auf den Verkehrsfluss enorme, positive Auswirkungen haben könnte. Beigeordneter Kelich bekräftigte, dass diejenigen, die den vorliegenden Förderantrag ablehnen würden, für einen rückwärtsgewandten Umgang mit der Zukunft stünden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) informierte darüber, dass Städte wie Bristol, Santander und weitere spanische Kommunen bereits vor 10 bis 15 Jahren in den Prozess zu Smart Cities eingetreten wären. Die Effekte seien eine wahnsinnig tolle Luftqualität, herausragende Verkehrssysteme und eine vorbildliche Kommunikation mit den Bürger*innen, wie z.B. das kostenlose Ausdrucken von Meldebescheinigungen an frei zugänglichen Automaten. Ratsherr Wolf wies explizit darauf hin, dass dabei auf keinen Fall der Datenschutz in Vergessenheit geraten dürfte. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Bewerbung in der Hoffnung unterstütze, dass in den Bereichen Verkehrssteuerung, Klimaschutz, Bildung, ÖPNV, Energieverbrauch, soziales Miteinander sowie interner und externer Kommunikation in den kommenden Jahren entscheidende Schritte nach vorn gemacht werden könnten.

Ratsherr Semper (CDU) erörterte, dass es im Kern darum gehen würde, dass man die Stadt digitalisieren und modernisieren wollte. Es gehe um zukunftsweisende Ideen, damit auch Hannover für kommende Generationen attraktiv, nachhaltig und leistungsfähig bleibe. Diese Konzepte seien technisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu entwickeln. Ratsherr Semper erklärte, dass die CDU-Fraktion die Bewerbung unterstützen würde, da die Digitalisierung ein Thema für die kommenden Jahre bzw. Jahrzehnte wäre.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) kritisierte die Ausführungen des verkehrspolitischen Sprechers der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und stellte die Gleichbehandlung aller Ratsmitglieder durch die Sitzungsleitung in Frage.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass auch Kritik konstruktiv und vor allem mit dem gebotenen Respekt formuliert werden sollte und hob diesbezüglich den Wortbeitrag des Vorsitzenden der Fraktion der SPD hervor.

Ratsherr Braune brachte das Schlagwort Lebensqualität mit der Beendigung des Lockdowns in Zusammenhang.

Ratsherr Hirche (AfD) kritisierte das Nichteingreifen der Sitzungsleitung zum Wortbeitrag des verkehrspolitischen Sprechers der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und die Inakzeptanz der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen von konträren Meinungen. Abschließend prognostizierte Ratsherr Hirche, dass auch bei diesem Förderprojekt im Vorfeld wieder viel Geld eingesetzt würde und am Ende jemand anderes den Zuschlag erhalten würde.
Mit 55 Stimmen gegen 6 Stimmen beschloss der Rat den Förderantrag Modellprojekt Smart Cities "Stadtentwicklung und Digitalisierung" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0536/2021 mit 3 Anlagen.


TOP 18.
Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2511/2020 mit 2 Anlagen)


TOP 18.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 3027/2020)

TOP 18.2.
sowie Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0120/2021)

TOP 18.3.
und Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0252/2021)

Ratsherr Alter (SPD) erläuterte, dass man die Sportvereine bei ihren zukünftigen Herausforderungen angemessen und zeitgemäß unterstützen wollte. In diesem Zusammenhang sei für die Fraktion der SPD besonders wichtig, dass die Förderung der Gemeinnützigkeit Vorrang habe. Das Ehrenamt in Sportvereinen sei unschätzbar wertvoll und entspräche dem Verständnis der SPD-Fraktion von einer solidarischen Gesellschaft, in der die Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zusammenstünden und in schwierigen Zeiten auch zusammenhalten würden. Im Weiteren ging Ratsherr Alter auf die Ursprungsdrucksache und den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, und FDP ein.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte den Änderungsantrag der CDU-Fraktion inhaltlich vor und sagte, dass dieser die ohnehin schon sehr gute Verwaltungsvorlage lediglich sinnvoll ergänzen würde.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Vereinssport ein großer Träger der sozialen und multikulturellen Integration in Hannover wäre und somit auch die erste Priorität genießen würde. Darüber hinaus würden alle Sporttreibenden etwas für ihre Gesundheit tun, was im Besonderen zurzeit überaus wichtig sei. Deshalb begrüße man das Vorhaben der Stadtverwaltung, Anfang April 2021 unter Maßgabe eines entsprechenden Hygienekonzeptes die Schwimmbäder wieder öffnen zu wollen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass man den Vereinssport beschädigen würde, wenn man vereinsfreie Gruppen zu fördern beabsichtige. Die Aussicht darauf, dass man Fördermittel generieren könnte, ohne Vereinsarbeit leisten oder Vereinsregeln einhalten zu müssen, würde die Vereinsverdrossenheit weiter vorantreiben.



Beigeordneter Hauptstein (AfD) wies auf eine unangemessene, politische Meinungsäußerung im Hintergrundbild des sportpolitischen Sprechers der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen hin. Beigeordneter Hauptstein gab zu bedenken, dass der Verwendungszweck der Fördermittel bei losen Sportgruppen nur schwer kontrolliert werden könnte.

Ratsherr Bingemer (FDP) erörterte, dass die politische Zielsetzung der FDP-Fraktion ganz eindeutig die Stärkung des Vereinssports im Blick habe. Denn viele Vereine seien zurzeit in ihrer Existenz bedroht. Deshalb läge die Fraktion der FDP Wert darauf, dass Ressourcenzusammenlegungen in Form von Kooperationen in Hinblick auf eine gemeinsame Nutzung von Sportanlagen oder die Schaffung von Spielgemeinschaften usw. stattfänden, um die Zukunftsfähigkeit der Vereine in Hannover sicherstellen zu können. Ratsherr Bingemer wies darauf hin, dass die Förderung von losen Sportgruppen in einem sehr geringen finanziellen Umfang und zudem auf zwei Jahre begrenzt erfolgen würde.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass der Punkt zur Förderung von freien Sportgruppen im eigenen Änderungsantrag eine Einschränkung dessen darstellen würde, was die Verwaltung dazu vorschlage.

Ratsherr Hirche (AfD) bekräftigte die Inakzeptanz der Handlungsweise des sportpolitischen Sprechers der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen und stellte fest, dass ein respektvolles Miteinander nicht allen Mitgliedern des Rates gelingen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) monierte, dass die Förderung der freien Sportgruppen einer Verschwendung von Zuwendungen gleichkäme.

Ratsherr Alter (SPD) erläuterte, dass die Förderung von freien Sportgruppen den Veränderungen in der Gesellschaft geschuldet sei. Zudem müssten mit dem Förderantrag gewisse Voraussetzungen, wie z.B. die Teilnehmerzahl oder der Wohnort, erfüllt werden. Ein weiterer Bestandteil sei die Vorlage von Quittungen und Belegen zur nachvollziehbaren Abrechnung.

Ratsherr Jacobs (AfD) verwies auf die Absprachen aus der Geschäftsordnungskommission und warf der Sitzungsleitung Untätigkeit vor.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bestätigte die Vereinbarungen aus der Sitzung der Geschäftsordnungskommission und erklärte, dass von seiner Position aus keine in der beschriebenen Art bemängelte Meinungsäußerung im Hintergrund des sportpolitischen Sprechers der Bündnis 90/Die Grünen sichtbar wäre.

Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass der sportpolitische Sprecher der Bündnis 90/Die Grünen eine beleidigende Aussage zu einer Ratsfraktion in seinem Hintergrund sichtbar machen würde.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) forderte Ratsherrn Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) auf, dass dieser den benannten Schriftzug aus seinem Hintergrund entfernen möge.
Mit 37 Stimmen gegen 20 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0252/2021.

Mit 53 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0120/2021 ab.

Mit 39 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3027/2020 ab.

Mit 38 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0252/2021), die Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2511/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 19.
Befreiung vom Eintrittsentgelt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in den Museen für Kulturgeschichte und dem Sprengel Museum Hannover
(Drucks. Nr. 3056/2020 mit 2 Anlagen)

TOP 19.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0354/2021)

Ratsherr Jacobs (AfD) verwies auf den eigenen Änderungsantrag und erläuterte, dass die Rentner*innen, die Hannover mit aufgebaut hätten und jahrzehntelang ihren Beitrag geleistet hätten nicht entsprechend gewürdigt würden und wieder einmal leer ausgingen.

Ratsfrau Zaman (SPD) führte aus, dass die Fraktion der SPD der Auffassung sei, dass der Besuch eines Museums nicht am Einkommen scheitern dürfte. Der vorliegende Antrag sei ein Beitrag zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb habe man bereits den freien Freitag, mit dem freien Eintritt für alle in den städtischen Museen und den Hannover Aktiv Pass, zur Teilhabe von Transferleistungsempfänger*innen, eingerichtet. Darüber hinaus sei es legitim, dass ältere Menschen mit einem guten Einkommen, abgesehen vom freien Freitag, den Eintritt in die hannoverschen Museen entrichten sollten.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dezidiert dafür eingesetzt habe, dass eine Testphase von zwei Jahren eingerichtet würde um ergründen zu können, ob der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in die hannoverschen Museen einen Beitrag zur kulturellen Bildung erbringen könnte. Ratsherr Dr. Gardemin machte deutlich, dass innerhalb der verschiedenen Generationen Einkommensunterschiede vorhanden wären und dass nun auch für alle, durch das Mitführen von Kindern und Jugendlichen, Einsparungen möglich seien. Ratsherr Dr. Gardemin machte am Beispiel des Sprengel Museums deutlich, dass eine Tageskarte für zwei Erwachsene und fünf Kinder zwischen 13 und 17 Jahren 20 € und eine ermäßigte Eintrittskarte für Rentner*innen 4 € kosten würde. Das bedeute, dass zwei Rentner*innen, die mit ihren Enkelkindern das Sprengel Museum besuchten, bis zu 12 € einsparen könnten.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den vorliegenden Antrag für nicht notwendig halten würde, da Kinder und Jugendliche, Eltern, Alleinerziehende und Rentner*innen unabhängig vom Einkommen an den Freitagen kostenlos die hannoverschen Museen besuchen könnten.

Ratsherr Markurth (SPD) berichtete, dass auch er seine Kinder mit mehr oder weniger sanftem Druck zu einem Museumsbesuch überreden musste. Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche könnte in diesem Zusammenhang die finanzielle Barriere abmildern. Denn wenn man die Kinder erst einmal im Museum habe, würde sich zumeist auch ein Erlebnis einstellen. Ratsherr Markurth wies darauf hin, dass die hannoverschen Museen, bei den zurzeit geltenden Eintrittspreisen, ein Zuschussgeschäft für die Verwaltung darstellen würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) merkte an, dass der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche einen Beitrag dazu leisten könnte, dass diese auch allein die hannoverschen Museen besuchten, da diese nicht mehr ihr ohnehin knapp bemessenes Taschengeld dafür einsetzen müssten. Zudem sei es ungeheuer wichtig, dass Kinder und Jugendliche schon frühzeitig mit kultureller Bildung zusammengebracht würden und es dürften auf keinen Fall unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der verschiedenen Einkommensverhältnisse der jeweiligen Familien entstehen.

Ratsfrau Zaman (SPD) sagte, dass es den Rentner*innen immer gelingen müsste, dass diese den freien Freitag für einen Besuch im Museum nutzen könnten. Die Familien mit den berufstätigen Eltern hätten da schon wesentlich geringere Chancen. Die zwei Jahre andauernde Erprobung sollte dazu dienen, dass die Familien ganzzeitig die Eintrittsgelder der Kinder einsparen könnten. Das sei nach den bereits eingeleiteten Maßnahmen ein Beitrag an dem alle Familien partizipieren könnten.

Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) informierte darüber, dass in den hannoverschen Museen ebenfalls Workshops und ähnliche Aktionen temporär angeboten würden.
Mit 54 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0354/2021 ab.

Mit 55 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat die Befreiung vom Eintrittsentgelt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in den Museen für Kulturgeschichte und dem Sprengel Museum Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3056/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 20.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Stark belastete Anwohner unterstützen: Wiedereinführung der „Privilegierung“
(Drucks. Nr. 0280/2021)

Beigeordnete Seitz (CDU) stellte den Antrag inhaltlich vor.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass es in der aktuellen Haushaltssituation nicht angemessen sei, wenn die Landeshauptstadt Hannover die Privilegierung aufrechterhalte und dem städtischen Haushalt Lasten in Millionenhöhe aufbürde. Ratsherr Dr. Menge wies darauf hin, dass „aha“ für den Sommer eine Drucksache angekündigt habe, in der dargestellt würde, wie sich die Reinigungsklassen in der näheren Zukunft entwickeln sollten. Ratsherr Dr. Menge erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) erwiderte, dass die Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2017 ebenfalls in der Lage gewesen sei, die Bürger*innen auf diese Weise zu entlasten. Zudem könnte es keine Lösung sein, wenn man die Intervalle marginal reduziere.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehne, da die CDU-Fraktion keinen Vorschlag anbieten würde, wie die Privilegierung haushalterisch gegenfinanziert werden sollte.

Ratsherr Semper (CDU) machte deutlich, dass es in der Drucksache zur Erhöhung der Reinigungskosten nicht nur um eine prozentuale Erhöhung, sondern auch um die Anpassung der Reinigungsklassen gegangen wäre. Ratsherr Semper sagte, dass die dadurch für die Bürger*innen tatsächlich im Resultat anfallenden zusätzlichen Kosten zum einen in der Drucksache nicht ausreichend kenntlich gemacht worden wären und zum anderen auch nicht vertretbar seien.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass in der Drucksache lediglich auf eine Erhöhung in Höhe von 5,8 %, jedoch nicht auf die finanziellen Auswirkungen zur Anpassung der Reinigungsklassen eingegangen worden wäre. Ratsherr Dr. Gardemin informierte darüber, dass „aha“ bereits tätig werde und das nicht nur, weil zurzeit mehr als 600 Klagen diesbezüglich anhängig wären.

Ratsherr Engelke (FDP) erörterte, dass die Wiedereinführung der Privilegierung das Problem überhaupt nicht lösen könnte, da von der Erhöhung Straßen betroffen wären, die zuvor von der Privilegierung nicht erreicht worden seien. Ratsherr Engelke betonte, dass der Rat der Stadt von „aha“ seinerzeit bewusst in Hinblick auf die Reinigungsintervalle in Unkenntnis gelassen worden sei. Ratsherr Engelke erklärte, dass die Fraktion der FDP den vorliegenden Antrag ablehne, da dieser lediglich die Zurschaustellung von Bürgernähe bedienen sollte.

Beigeordneter Seidel (CDU) hob hervor, dass die CDU-Fraktion seinerzeit die insgesamt drei Anträge zur Gebührenerhöhung sehr genau gelesen und sehr wohl erkannt habe, dass im Stadtbezirk Linden-Limmer 25 Straßen von der Anpassung der Reinigungsklassen betroffen wären. Beigeordneter Seidel unterstrich, dass überhaupt kein Problem vorliegen würde, wenn man 2017 nicht die Privilegierung aufgehoben hätte.

Beigeordnete Seitz (CDU) schloss sich den Worten ihres Vorredners an und bemerkte, dass der Wortbeitrag des Vorsitzenden der FDP-Fraktion suggeriere, dass man die Anträge bezüglich der Gebührenanpassung überhaupt nicht gelesen habe.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass die CDU-Ratsfraktion seinerzeit der Gebührenanpassung ebenfalls zugestimmt habe und das obwohl man eben explizit hervorgehoben habe, dass man die Drucksachen aufmerksam gelesen und allumfassend verstanden habe.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass auf den Straßen, in den Grünanlagen und Parks ein verändertes Müllaufkommen zu beobachten wäre und dass ganz eindeutig neue Wege, wie größere Mülleimer bzw. Container, gefunden werden müssten. Darüber hinaus müsste ebenfalls in Hinblick auf die Reinigungsklassen dringend eine Lösung gefunden werden, damit in manchen Bereichen eine Erhöhung von 300 % nicht möglich wäre. Ratsherr Dr. Gardemin bekräftigte, dass die Wiedereinführung der Privilegierung in der aktuellen Haushaltssituation, ohne entsprechende Vorschläge zur Gegenfinanzierung, nicht vertretbar wäre.
Mit 34 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Stark belastete Anwohner unterstützen: Wiedereinführung der „Privilegierung“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0280/2021 ab.


TOP 21.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Wiedereröffnung der Bürgerämter Döhren und Ricklingen
(Drucks. Nr. 0282/2021)

Beigeordnete Seitz (CDU) erläuterte, dass die Fraktion der CDU der Ansicht sei, dass die Bürgerämter in Bemerode und Ricklingen beispielsweise mit halber Besetzung, unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln, wieder geöffnet werden könnten. Damit im Besonderen Mobilitätseingeschränkte Personen nicht bis zum Schützenplatz fahren müssten, um ihre Angelegenheiten regeln zu können.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) sagte, dass zumindest in diesem Zusammenhang und in Anbetracht der pandemischen Lage Sicherheit vor Schnelligkeit gehen müsste. Darüber hinaus könnte durch die Zusammenlegung der beiden Bürgerämter im technischen Rathaus am Schützenplatz eine effizientere Arbeitsstruktur bedient werden. Ratsherr Dr. Menge betonte, dass sich die Fraktion der SPD ganz eindeutig zu den dezentralen Standorten der Bürgerämter bekennen würde.

Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP den vorliegenden Antrag ablehne, da man sich zu einer Digitalisierung und damit verbunden gegen eine Dezentralisierung der Bürgerämter ausspräche.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) appellierte daran, dass der Verwaltung auch einfach einmal dahingehend Vertrauen entgegen gebracht werden sollte, dass diese angemessene Maßnahmen ergreifen würde. Ratsherr Böning erklärte, dass sich die Fraktion DIE HANNOVERANER zu der Drucksache enthalten würde.

Beigeordnete Seitz (CDU) konstatierte, dass im Rahmen der Aufgabenkritik die Wiedereröffnung der Bürgerämter in Bemerode und Ricklingen zur Disposition stünden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe hob hervor, dass einzig und allein die räumliche Beschaffenheit der Bürgerämter für die temporäre Schließung verantwortlich sei. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte klar, dass die Bedienung eines Bürgeramtes mit nur zwei Mitarbeiter*innen, besonders vor dem Hintergrund von einem Terminvorlauf von acht Wochen, nach der Auffassung der Verwaltung nicht effizient wäre. Es sei eindeutig sinnvoller, ein neues Bürgeramt mit der personellen Kapazität der beiden temporär geschlossenen Bürgerämter zu unterhalten.

Ratsherr Braune bemerkte, dass der Inzidenzwert nicht tauglich sei, um eine objektive Betrachtung des Sachverhaltes abbilden zu können. Zudem sei die Heranziehung des Inzidenzwertes ebenso wenig tauglich eine Pandemie bekämpfen zu können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) entgegnete, dass es durchaus sinnvoll wäre, wenn jeweils zwei Mitarbeitende in den Bürgerämtern in Ricklingen und in Bemerode den Bürger*innen vor Ort zur Verfügung stünden.

Ratsherr Markurth (SPD) führte aus, dass die Bürgerämter in den Stadtbezirken überaus wichtig wären und gab zu Bedenken, dass eine allumfassende Digitalisierung noch lange nicht von allen Bürger*innen bewältigt werden könnte. Deshalb müssten die Bürgerämter so schnell wie möglich wieder öffnen, wenn die Sicherheits- und Gefahrenlage vor dem Hintergrund der Pandemie dies zulasse.

Beigeordnete Seitz (CDU) merkte an, dass es doch eigentlich völlig unerheblich wäre, wenn jeweils zwei Mitarbeitende in Bemerode oder Ricklingen und die Übrigen im Bürgeramt am Schützenplatz arbeiteten, da sich die personelle Kapazität dadurch insgesamt nicht verändere.
Mit 35 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Wiedereröffnung der Bürgerämter Döhren und Ricklingen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0282/2021 ab.


TOP 22.
Antrag der CDU-Fraktion zur Online-Befragung zum städtischen Ordnungsdienst (Bürger-Panel Hannover)
(Drucks. Nr. 0285/2021)

Ratsherr Pohl (CDU) stellte den Antrag kurz vor.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erwiderte, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehne, da bereits eine viel weitreichende Evaluation durch die Verwaltung in Vorbereitung wäre.
Mit 36 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Online-Befragung zum städtischen Ordnungsdienst (Bürger-Panel Hannover) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0285/2021 ab.

TOP 23.
Antrag von Ratsherrn Braune zur Soforthilfe für Beirut
(Drucks. Nr. 0096/2021)

Ratsherr Braune stellte fest, dass das Abstimmergebnis aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses, vor dem Hintergrund einer Beteiligung der LINKEN, ernüchternd wäre.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) sagte, dass man als Kommune nicht über die finanziellen Ressourcen verfüge, um bei allen auf der Welt auftretenden Notsituationen hilfreich seien zu können. Die Landeshauptstadt Hannover sei diesbezüglich gezwungen Prioritäten zu setzen und diese setze man bei den offiziellen Partnerstädten Hannovers.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Soforthilfe für Beirut nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0096/2021 ab.

TOP 24.
Antrag von Ratsherrn Braune zu Einladung des Botschafters der Vereinigten Staaten
(Drucks. Nr. 0100/2021)

Ratsherr Braune erläuterte, dass die Einladung des Botschafters der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Verhältnisse beitragen könnte.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu Einladung des Botschafters der Vereinigten Staaten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0100/2021 ab.


TOP 25.
Antrag von Ratsherrn Braune zur Anschaffung von Bio-Masken
(Drucks. Nr. 0101/2021)

Ratsherr Braune drückte sein Missverständnis darüber aus, dass man weiterhin die billigen Masken aus China den guten Biomasken vorziehen wollte.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Anschaffung von Bio-Masken nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0101/2021 ab.


TOP 26.
Antrag von Ratsherrn Braune zu Sozialstunden
(Drucks. Nr. 0104/2021)

Ratsherr Braune stellte den Antrag inhaltlich vor.
Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu Sozialstunden nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0104/2021 ab.

TOP 27.
Antrag von Ratsherrn Braune zur Umstellung der Servernutzung
(Drucks. Nr. 0106/2021)

Ratsherr Braune erläuterte, dass eine Serverumstellung zum Schutz der städtischen Daten notwendig wäre, da die Daten von Microsoft-Servern in den USA gespeichert würden.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Umstellung der Servernutzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0106/2021 ab.


TOP 28.
A N T R Ä G E

TOP 28.1.
von Ratsherrn Braune

TOP 28.1.1.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: "Einwohnerfragestunde"
(Drucks. Nr. 0383/2021)
Eingebracht und überwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 28.1.2.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu einer Machbarkeitsstudie eines Dual Fluid Reaktors
(Drucks. Nr. 0388/2021)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 28.1.3.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Corona-Beerdigungskosten
(Drucks. Nr. 0389/2021)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!



TOP 33.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in sämtliche bei der Landeshauptstadt Hannover und beim HCC vorhandene Unterlagen zur Ausrichtung des städtischen Wirtschaftsempfangs und für durchgeführte Veranstaltungen des Presseclubs Hannover zur Verleihung des "Leibniz-Rings"
(Drucks. Nr. 0650/2021)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion oder Gruppe Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Emmelmann, Ratsherr Pohl (CDU),
Ratsherr Spiegelhauer, Ratsherr Alter (SPD),
Ratsherr Dr. Gardemin, Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Döring (FDP),
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER).
Die AfD-Fraktion und Ratsherr Braune haben verzichtet.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt den Saal zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für die Niederschrift:



H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter


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Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.

Für die Niederschrift:



H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter