Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 17.03.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.03.2021)
1. Nachtrag (erschienen am 12.03.2021)
Protokoll (erschienen am 21.07.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07 - Datum 10.05.2021

PROTOKOLL

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 17. März 2021,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 19.43 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Ike (CDU)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Nagel) (SPD)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsherr Pöppelwiehe (CDU)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsherr Weinem (PIRATENPARTEI)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
Bürgermeister Hermann (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Groenigk (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Lahde-Fiedler (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Kniep (Fachbereich Tiefbau)




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.02.2021

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)
(Drucks. Nr. 0146/2021 mit 1 Anlage)

3.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Bürohaus Hildesheimer Straße 114 - Modifizierter Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0235/2021 mit 3 Anlagen)

3.3. Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule, Sanierung Gebäudehülle
(Drucks. Nr. 0612/2021 mit 3 Anlagen)

3.4. Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach Laatzen
(Drucks. Nr. 0498/2021 mit 8, nur online Anlagen)

3.4.1. Änderungs-/Zusatzantrag zu Beschlussdrucksache 0498/2021 - Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach Laatzen
(Drucks. Nr. 15-0638/2021)

4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T Südstadt-Bult

4.1. Nachbesetzung im Integrationsbeirat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0495/2021)

4.2. Zuwendungen des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0611/2021)

4.3. Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Unterführung der Bahnlinie am Robert-Koch-Platz als Teil des Veloroutenkonzepts
(Drucks. Nr. 15-0476/2021)

5.1.2. Freiwillige Coronatestung
(Drucks. Nr. 15-0477/2021)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Fahrradstraße Schlägerstraße
(Drucks. Nr. 15-0478/2021)

5.2.2. Baumfällungen in Marienstraße und Krausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0479/2021 mit 1 Anlage)

5.2.3. Aufgeweitete Fahrradaufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer*innen im Kreuzungsbereich Sallstraße/Lutherstraße und Einfädelspur auf der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-0480/2021)

5.2.4. Rodung der Ligusterhecken auf Grundstück der Hochschule Hannover
(Drucks. Nr. 15-0481/2021)

5.3. von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

5.3.1. Digitalisierung der Schulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0482/2021)

5.3.2. Vergleich Deutsche Umwelthilfe – Landeshauptstadt Hannover, Beschlussdrucksache 0146/2021
(Drucks. Nr. 15-0483/2021)

5.4. von Bezirksratsherrn Siekermann (FDP)

5.4.1. Bushaltestelle Marienstrasse in der Sallstrasse
(Drucks. Nr. 15-0484/2021)

6. A N T R Ä G E

6.1. Gemeinsam von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN, FDP, LINKE., PIRATEN

6.1.1. Zuwendung aus den Mitteln des Bezirksrates Südstadt -Bult
(Drucks. Nr. 15-0485/2021 mit 1 Anlage)

6.2. Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Schlafampel Meterstaße
(Drucks. Nr. 15-0486/2021)

6.2.2. Fassadenbegrünung einer städtischen Immobilie – Langensalzastr.
(Drucks. Nr. 15-0487/2021)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Schnellerer Ganztagsausbau an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0488/2021)

6.3.2. Ertüchtigung des Fußwegs am Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0489/2021)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Informationen über Bauvorhaben

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 0117/2021 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Die Dringlichkeit der zur Erweiterung der Tagesordnung eingebrachten Verwaltungsdrucksache 0572/2021 - "Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Südstadt" unter TOP. 3.5. wurde mit 1 Ja-Stimme 18 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt, so dass diese Drucksache in der nächsten Sitzung des Bezirksrates beraten wird.

Die CDU-Fraktion brachte einen Dringlichkeitsantrag mit der Drucks. Nr. 15-0631/2021 ein.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung über die Dringlichkeit.
Diese wurde mit 8 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte einen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0498/2021 unter TOP 3.4. ein.

Die so festgestellte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.02.2021

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)
(Drucks. Nr. 0146/2021 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
dem Vergleich zuzustimmen.

Bezirksratsherr Hauptstein äußerte, dass dies ein Thema sei, mit dem sich der Rat der Landeshauptstadt befassen müsse und erklärte gleichwohl, die Drucksache abzulehnen, da es sich bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. um einen unseriösen Verein handele. Inzwischen sei klar, dass der von der EU vorgegebene Stickstoffdioxid-Grenzwert für den Straßenverkehr von 40 µg/m³ keine sachliche Grundlage habe.

Bezirksratsherr Weinem entgegnete, dass dies der geltenden Rechtslage in Deutschland verstoße. Der Grenzwert von 40 µg/m³ stünde in der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und müsse daher eingehalten werden. Wenn diese Grenzwerte in einer Stadt nicht eingehalten werden, habe ein Verein auch das gute Recht, für die Einhaltung der Grenzwerte zu klagen.

Bezirksratsherr Scholz erklärte ebenfalls, diese Verwaltungsdrucksache abzulehnen. Erbetene Informationen von der Verwaltung zum Vergleich stünden nach wie vor aus. Im Übrigen sei die Stadt Hannover nicht verpflichtet, mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. Vergleiche zu schließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 3.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Bürohaus Hildesheimer Straße 114 -
Modifizierter Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0235/2021 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 20.11.2020 (Anlage 2) zu beschließen.

Die Bezirksratsherren Siekermann, Schmitz-Justen und Niculesu äußerten ihr Bedauern über den nunmehr vorliegenden Bebauungsplan, der keine Wohnbebauung beinhalte.



Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 3.3.
Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule, Sanierung Gebäudehülle
(Drucks. Nr. 0612/2021 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule in Höhe von insgesamt 4.700.000 €
sowie
2. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 3.4.
Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach
Laatzen
(Drucks. Nr. 0498/2021 mit 8, nur online Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 08 mit der, in Anlage 1 dargestellten Führung über Willy-Brandt-Allee, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, Schützenallee und Wiehbergstraße, Hildesheimer Straße auf Grundlage des im Jahr 2020 erarbeiteten Veloroutenkonzeptes (Drucksache 1307/2020) und der Umsetzung der im Drucksachentext und in den weiteren Anlagen beschriebenen Maßnahmen zuzustimmen,
2. der kurzfristigen Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem rechten Fahrstreifen beider Richtungsfahrbahnen der Hildesheimer Straße zwischen den Einmündungen der Wiehbergstraße und der Stadtgrenze zu Laatzen als Teil der Interkommunalen Veloroute Hannover-Laatzen unter abschnittsweisem Verzicht auf Fahrbahnrandparken, sowie der Aufhebung der Benutzungspflicht der in diesem Bereich liegenden Hochbordradwege und der Umgestaltung der Verkehrsführung in den Knotenpunkten zu Gunsten des Radverkehrs, wie in Anlage 2 dargestellt, probeweise zunächst bis Ende 2022 zuzustimmen,
3. die Verwaltung zu beauftragen, die verkehrlichen Auswirkungen der unter 2. probeweise errichteten Radverkehrsanlage an der Hildesheimer Straße sowie der verkehrlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wiehbergstraße zu beobachten und die Ergebnisse sowie einen Vorschlag für eine endgültige Lösung einschließlich ergänzender baulicher Maßnahmen für diesen Abschnitt bis Ende 2022 erneut den politischen Gremien vorzulegen,
4. der Mittelfreigabe in Höhe von 700.000 € und dem Baubeginn der unter 1. und 2. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-0638/2021 mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen beschlossen.






TOP 3.4.1.
Änderungs-/Zusatzantrag zu Beschlussdrucksache 0498/2021 - Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach Laatzen
(Drucks. Nr. 15-0638/2021)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die o. g. Drucksache wird dahingehend erweitert bzw. geändert, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover folgende Änderungen mit ausführt:
1. Der Radweg am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer wird verbreitert.
2. Der Radweg entlang des Strandparkplatzes wird um einen zusätzlichen Fußweg ergänzt.
Bezirksratsherr Siekermann erklärte, dass die geplanten Velorouten grundsätzlich sinnvoll seien. Jedoch seien in den vergangenen Jahren viele Fahrradstraßen im Stadtbezirk eingerichtet. Dass parallel ein Veloroutennetz installiert werden soll, sei nicht nachvollziehbar. Die Verwaltung müsse sich zunächst ein Bild von allen Fahrradstraßen im Bezirk machen, um mit der Veloroute dann vorhandene Defizite auszugleichen. Da aber die Stadt Laatzen die Route bis an die Stadtgrenze baue und diese weitergeführt werden müsse, werde er dieser Drucksache zustimmen.
Des Weiteren wies Bezirksratsherr Siekermann darauf hin, dass der kombinierte Fuß- und Radweg im östlichen Bereich des Rudolf-von-Bennigsen-Ufer viel zu klein sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 18 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T Südstadt-Bult

TOP 4.1.
Nachbesetzung im Integrationsbeirat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0495/2021)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese bat um Abstimmung.

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglied mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:

Herr Theo Ngueng Mbella Frau Dr. Lena Lokschin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

bisher: neu:

Herr Jesse Jeng N.N.
(CDU)


Mitglied als Multiplikator:

bisher: neu:

Herr Dr. Sascha Rother N.N.
(SPD)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult bleibt unberührt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 4.2.
Zuwendungen des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0611/2021)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese bat um Abstimmung.

Antrag,
die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2021-01 IB
Empfänger: Rasensportverein Hannover von 1926 e.V.
Verwendungszweck: Wohnortnahe Ferienbetreuung
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €

2. Antrag Nr. 2021-02 IB
Eigene Initiative Integrationsbeirates Südstadt-Bult
Verwendungszweck: Für Aktionen im Rahmen der Aktionswoche von „Einzigartig Vielfältig“ und für die Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 18 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 4.3.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese berichtete u.a. über
- die Verabschiedung von einem Mitglied aus dem Integrationsbeirat
- die Vorstellung eines neuen Ansprechpartners für Geflüchtete beim VfL Eintracht
- Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates
- den Sachstand zum Lokalen Integrationsplan 2.0. – Vorstellung des Strategiepapiers “Wir sind Hannover – Zusammenleben in der Stadt“
- die Befassung mit dem Thema „Umgang mit Rassismus im Alltag“
- den Kurzbericht zu LIP 2.0 – Stadtteilorientierte Öffentlichkeitsarbeit- Veranstaltung in der Südstadt


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Unterführung der Bahnlinie am Robert-Koch-Platz als Teil des Veloroutenkonzepts
(Drucks. Nr. 15-0476/2021)

„Seit Jahrzehnten ist eine Unterführung der Bahnlinie am Robert-Koch-Platz im Gespräch. Das Argument der fehlenden Gelder könne im Rahmen der Bebauung des Südbahnhofes kein Problem mehr sein.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat 2003 beschlossen eine Trasse unter dem Bahndamm zur Vernetzung der Stadtteile Südstadt und Bult zusätzlich als Ziel in den Bebauungsplan Nr. 1533 aufzunehmen. In Höhe des Robert-Koch-Platzes ist ein Tunnel durch den Bahndamm als Fuß- und Radweg konzipiert. Diese Verbindung ermöglicht es den Südstädter Bürgern, auf kurzem Weg in den Stadtteil Bult zu gelangen (Bereich TiHo-Sportplatz, Kleingärten). Da diese Trasse nicht im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1679, der aus dem Bebauungsplan Nr. 1533 hervorgeht, liegt, kann dies Anliegen - 12 - mit diesem Bebauungsplan nicht planungsrechtlich abgesichert werden. Die mögliche Trassenführung liegt nördlich vom geplanten Einkaufs- und Fachmarktzentrum und wird von diesem nicht berührt, so dass die Möglichkeit der Realisierung einer Bahnquerung als Option bestehen bleibt. Allerdings ist die Realisierung wegen der hohen Kosten nur langfristig möglich.“

Vgl.S.11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1679 - Südbahnhof – Auslegungsbeschluss.

Seit dem Bestehen des Einzelhandelszentrums auf der Weide kommt es zudem zu einem erhöhten An- und Abfahrtsverkehr durch die Jordanstraße. In der Folge kommt es auch zu einem verstärkten Rückstau an der Kreuzung Jordanstraße an der Weide.

Durch die Einrichtung einer Passage für Fußgänger und Radfahrer unter dem Bahndamm würde den Bewohnern des Stadtteils Bult ein umweltfreundlicher alternativer Zugang (zu Fuß und per Fahrrad) zum Einzelhandelszentrum geboten. Die Jordanstraße würde entlastet und es gäbe eine direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Südstadt und Bult, die die Wege für viele Bürgerinnen und Bürger verkürzt. Dies wäre eine sinnvolle Ergänzung des Veloroutenkonzepts der Stadt Hannover.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Was sind die Rahmenbedingung zur Realisierung einer solchen Querung für Radfahrer und Fußgänger am Robert-Koch-Platz: technische Machbarkeit, ungefähre Kosten, Zustimmung der Deutschen Bahn AG erforderlich bzw. in Aussicht?

2. Welche Förderprogramme für den Radwegausbau könnten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zur Deckung der Kosten des Projekts in Anspruch genommen werden und in welche Höhe?

Wurde schriftlich beantwortet.

Zu 1.:
In dem vom Rat beschlossenen Radverkehrsinfrastrukturnetz mit den Velorouten in die Stadtbezirke verläuft die Veloroute 06 über die Straßen Am Südbahnhof / Anna-Zammert-Straße / Bischofsholer Damm und hat somit keinen direkten Zusammenhang zu einer Unterführung der Bahnlinie im Bereich des Robert-Koch-Platzes. Bisher wurde noch keine Machbarkeitsuntersuchung zur Realisierung einer Unterführung der Bahngleise durchgeführt und somit auch keine Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt. Die Kosten eines derartigen Bauwerkes wurden im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 1783 mit einer Höhe im Millionen Bereich abgeschätzt. Ein Projekt in der Größenordnung mit Unterquerung einer ICE-Strecke benötigt einen mehrjährigen Vorlauf.

Zu 2.:
Aufgrund des mehrjährigen Vorlaufs mit der Notwendigkeit der Einplanung im Haushalt kann nicht gesagt werden, welche Programme ggf. zum Zeitpunkt einer Realisierung möglicherweise genutzt werden könnten. Fördersätze liegen oft in einer Größenordnung von 40 – 60 % (ggf. auch mehr).

Zu 3.:
Eine Unterführung der Bahnlinie in Höhe des Robert-Koch-Platzes wurde noch nicht geplant und Gespräche mit dem OB wurden ebenfalls noch nicht geführt (s. Antwort zu Frage 1). Insofern kann zu einem Realisierungszeitpunkt noch keine Angabe gemacht werden.


TOP 5.1.2.
Freiwillige Coronatestung
(Drucks. Nr. 15-0477/2021)

In der Corona-Pandemie sind gerade die Bereiche betroffen, in den unmittelbarer Dienst am Menschen geleistet wird. Teil der nationalen Teststrategie ist es abseits von Menschen mit Krankheitssymptomen und Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten, auch vermehrt bestimmte Berufsgruppen zu testen. Dies sind unter anderem Beschäftigte in den Seniorenheimen, der ambulanten Pflege, den Kindertagesstätten und den Schulen. Hierzu sollen auch die Kapazitäten an freiwilligen Testungen ausgebaut werden. Derzeit gibt es mehrere verschiedene (Schnell-)Testverfahren: Neben den klassischen PCR-Tests kommt es zunehmend auch zu Antigentests beziehungsweise Antikörpertests.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchen Einrichtungen im Stadtbezirk ist es für die Beschäftigten möglich einen freiwilligen Corona-Test durchzuführen (und mit welchem Testverfahren)?

2. Wer führt die jeweilige Testung durch?

3. Inwiefern reichen die Kapazitäten für freiwillige Testungen aus?

Wurde schriftlich beantwortet.



Bei vielen Arbeitnehmer*innen, die z.B. im direkten Kontakt mit Menschen arbeiten, besteht der nachvollziehbare Wunsch, sich vorsichtshalber regelmäßig und kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen zu können. Zudem ist das umfangreiche Testen ein wesentlicher Faktor bei der Bekämpfung der Pandemie. Unbedingt zu bedenken ist dabei jedoch, dass das Testen ohne Anlass zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen kann. Denn auch ein negativer Antigen-Schnelltest bietet keine 100%ige Sicherheit, ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht von der weiteren Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Das Thema “Ausweitung von Corona-Schnelltests“ wurde und wird aktuell auf Bundes- und Landesebene massiv vorangetrieben. Ziel ist es dabei einerseits, beruflich besonders gefährdeten Personengruppen (z.B. Erzieher*innen, Lehrkräfte) regelmäßige Testungen zu ermöglichen und andererseits die Voraussetzungen zu schaffen, dass grundsätzlich jede*r die Möglichkeit bekommt, auch ohne Anlass und Verdacht getestet zu werden oder sich selbst testen zu können.

So wurde im Bund unter § 4a der Coronavirus-Testverordnung (TestV) mit Stand 08.03.2021 eine Regelung zur „Bürgertestung“ eingeführt, wonach nun (alle) asymptomatischen Personen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests haben. Die organisatorische Umsetzung in den Ländern erfolgt aktuell.

In Niedersachsen wurde am 03.03.2021 zwischen der niedersächsischen Landesregierung, dem Niedersächsischen Städtetag, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, diversen freien Schulträgern, dem Deutschen Hausärzteverband – Landesverband Niedersachsen e.V. etc. eine Vereinbarung zur Durchführung und der Erstattung von Kosten für Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, von Kindertagespflegepersonen, von kommunalem Personal an öffentlichen Schulen und von technischem, administrativem Personal an Schulen in freier Trägerschaft sowie von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) getroffen.

Kita-Personal und nichtlehrendes Personal in Schulen soll dadurch die Möglichkeit erhalten, sich zunächst bis zum 04.04.2021 (Personal in Schulen bis zum Beginn der Osterferien) jeweils einmal wöchentlich freiwillig mit einem Antigen-Schnelltest testen zu lassen, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt.

Die Tests können sowohl bei bestimmten Ärzt*innen, in Testzentren, in Apotheken oder durch geeignete Dritte auch an anderen Orten in Anspruch genommen werden. Über eine Förderrichtlinie fördert das Land die notwendigen Kosten, die den Kommunen entstehen, in Höhe von bis zu 50 Prozent.
Berechtigte können bei entsprechender Verfügbarkeit auch zertifizierte und verlässliche Selbsttests– neben den anderen Testverfahren - nutzen und sich im Umfang von einem Test pro Woche selbst testen.

Wie ist der aktuelle Stand in der Landeshauptstadt Hannover und damit auch im Stadtbezirk Südstadt – Bult?

Entsprechend der gültigen Coronavirus-Testverordnung (TestV) mit Stand 08.03.2021 werden derzeit auf Basis eines vom Gesundheitsamt genehmigten Testkonzepts insbesondere in Alten- und Pflegeheimen sowohl Bewohner*innen als auch Beschäftigte regelmäßig durch medizinisches Fachpersonal mit Antigen-Schnelltests getestet.

Im Vorgriff auf die o.g. Vereinbarung wurden bei der LHH bereits regelmäßige Antigen-Schnelltestungen durch geschultes Personal für Beschäftigte in städtischen Kindertagesstätten, sowie Mitarbeiter*innen des Kommunalen Sozialdienstes (KSD), des Bereichs Kinder- und Jugendarbeit und des Heimverbunds geplant und vorbereitet. Seit einigen Tagen werden diese auch durchgeführt.
Das Land fördert auch die notwendigen Kosten, die den Kommunen bei der Nutzung eigener Testmöglichkeiten, z.B. bei den Einrichtungsträgern der Kindertagesstätten, entstehen, in Höhe von maximal 50 Prozent.

Insgesamt stehen ausreichende Test-Kapazitäten zur Verfügung.


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Fahrradstraße Schlägerstraße
(Drucks. Nr. 15-0478/2021)

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 14.06.2017 dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mehrheitlich zugestimmt, dass die Schlägerstraße zukünftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden soll. Die Verwaltung hat entschieden, dass sie dem Antrag folgt.

In der Antwort auf die Anfrage zur Fahrradstraße Schlägerstraße am 19.11.2019 hat die Verwaltung geantwortet, das die Verwaltung ein externes Gutachten zur Überprüfung aller bisher ausgewiesenen 23 Fahrradstraßen im Stadtgebiet in Auftrag gegeben hat. Darin sollen auch die erweiterten Anforderungen an künftige Fahrradstraßen definiert werden.

Sobald diese vorliegen (voraussichtlich im Frühjahr 2020), sollte die abschließende Prüfung der Eignung der Schlägerstraße zur Einrichtung einer Fahrradstraße erfolgen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Liegt dieses Gutachten inzwischen der Verwaltung vor, und kann es dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt werden?

2. Ist inzwischen eine Überprüfung der Schlägerstraße erfolgt, und zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gekommen?

3. Wenn das Ergebnis positiv ausgefallen ist, wann ist dann mit einer Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung der Schlägerstraße als Fahrradstraße zu rechnen?
Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1.:
Das Ergebnis der fraglichen Untersuchung liegt der Verwaltung vor. Derzeit wird die
Drucksache erstellt, um die Inhalte und die Auswirkungen zu veröffentlichen.

Zu 2.:
Bei der Schlägerstraße liegt eine grundsätzliche Eignung zur Ausweisung als
Fahrradstraße vor.

Zu 3.:
Eine Realisierung ist im Sommer 2021 vorgesehen.


TOP 5.2.2.
Baumfällungen in Marienstraße und Krausenstraße
(Drucks. Nr. 15-0479/2021 mit 1 Anlage)

In der Marienstraße, Höhe Krankenhaus Henriettenstiftung, ist ein Baum im öffentlichen Raum ca. im Januar 2021 gefällt worden, der weder in der Fälliste 2019/2020 noch in der Liste 2020/2021 aufgeführt war. Auch in der Krausenstraße, direkt neben der Einfahrt zur Tiefgarage, westlich des Meravis-Verwaltungsgebäudes, ist ein Baum gefällt worden (wahrscheinlich letzte Woche).

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen sind die die beiden Bäume gefällt worden?
2. Lagen jeweils Genehmigungen des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün vor?
3. Wird es jeweils Ersatzpflanzungen geben, wann und wo?
Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1. -3.:
Bei dem entnommenen Baum (eine Kegelakazie) in der Marienstraße vor dem Krankenhaus Henriettenstiftung handelt es sich um den Straßenbaum Marienstraße Nr.040. Dieser musste nach einer genauen Untersuchung durch die Baumexpert*innen der Städtischen Baumkolonne aufgrund von Fäule am Stammfuß gefällt werden. Die Fällung des Baumes war in der Fäll-Liste, die am 13.01.2021 dem Stadtbezirksratsmanangement zugegangen ist, aufgeführt. Wie üblich, wird der Baum nach erfolgter und positiver Leitungsabfrage und dem Ausfräsen des Baumstubbens (voraussichtlich im kommenden Winterhalbjahr) ersetzt.

Der andere schon gefällte und gefräste Baum war ein Blutahorn, der zwar an der Krausenstraße stand, aber zum Grundstück Schlägerstr. 26-30A gehörte. Die Fällung dieses Baumes wurde als Ausnahme der bestehenden Baumschutzsatzung genehmigt, weil er aufgrund der neuen Tiefgaragenrampe und der Bautätigkeiten leider am Absterben war. Eine Ersatzpflanzung ist hier angeordnet worden. Für Fällanträge auf Basis der Baumschutzsatzung, die Privatbäume betreffen, gibt es keine Auflistung, die dem Stadtbezirksrat zugesandt wird.


TOP 5.2.3.
Aufgeweitete Fahrradaufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer*innen im Kreuzungsbereich Sallstraße/Lutherstraße und Einfädelspur auf der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-0480/2021)

Für Radfahrer*innen, die vorschriftsmäßig den Radweg an der Sallstraße stadteinwärts befahren und in die Lutherstraße nach links abbiegen wollen, ist keine Spur vorhanden, die sie vom Fahrradweg in den fließenden Verkehr auf der Sallstraße einfädelt. Ebensowenig gibt es eine Aufstellfläche für linksabbiegende Fahrräder.
Biegt man/frau vom Radweg direkt auf die Sallstraße ab, kommt es, weil keine Einfädelspur vorhanden ist, die dem Autoverkehr signalisiert, dass hier Radfahrer*innen auf die Straße fahren, zu gefährlichen Situationen.
Um sich nicht zu gefährden, müssen Radfahrer*innen auf dem Radweg bis zum Kreuzungsbereich fahren, dann mit der Ampelschaltung die Lutherstraße überqueren, warten bis die Ampelschaltung die Querung der Sallstraße zu Fuß erlaubt und dann korrekterweise wieder zu warten bis die Ampelschaltung es ermöglicht, nach rechts in die Lutherstaße einzubiegen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist diese Situation der Verwaltung bekannt?
2. Wenn ja, sind bei der Sanierung Lutherstraße Aufstellflächen Im Kreuzungsbereich bzw. Einfädelspuren auf der Sallstraße geplant?
Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1.:
Der Verwaltung ist die beschriebene Situation bekannt. Es handelt sich um eine
typische Verkehrssituation, wie sie an Knotenpunkten von Hauptverkehrsstraßen mit
benutzungspflichtigen Radwegen und Straßen des untergeordneten Netzes besteht.
Ein Verlassen des Radweges würde gleichermaßen einen Spurwechsel darstellen wie
das Verlassen einer Einfädelspur und setzt voraus, dass die Fahrspur in diesem
Moment frei ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Empfehlung jedoch eine andere: Im Zuge der
Grünphase können Radfahrende nach rechts in die Lutherstraße abbiegen, um sich
dann auf der Fahrbahn zur Querung der Sallstraße aufzustellen.

Zu 2.:
Bei der Sanierung des Abschnitts der Lutherstraße im Zuge des
Kopfsteinpflasterprogramms wird ein rot markierter Radaufstellstreifen (ARAS) aus der
Nebenstraße Lutherstraße mit umgesetzt.


TOP 5.2.4.
Rodung der Ligusterhecken auf Grundstück der Hochschule Hannover
(Drucks. Nr. 15-0481/2021)

An der Mainzer Straße und Trierer Straße befanden sich bis vor kurzem auf dem Grundstück der Hochschule Hannover Ligusterhecken. Diese sind vor kurzem durch einen Doppelstabmattenzaun ersetzt worden. Damit ist ein Rückzugsraum von Tieren entfallen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung bei der Hochschule Hannover eine Erklärung für diese nicht gerade umweltfreundliche Alternative einholen und dem Bezirksrat mitteilen?
2. War das Entfernen der Ligusterhecken genehmigungspflichtig und ist auch so vorgegangen worden?
Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1.:
Um eine termingerechte Antwort der Anfrage zu realisieren, konnte aufgrund der
kurzen Fristen, die Frage an die Hochschule Hannover (HsH) nicht mehr
weitergeleitet werden. Dies kann mit einer längeren Bearbeitungsfrist noch
nachgeholt werden, wenn die Beantwortung der Frage 2 den Sachverhalt noch nicht
umfassend darstellen sollte und noch Fragen an die Hochschule bestehen.

Zu 2.:
Das Entfernen der Hecke ist nicht genehmigungspflichtig gewesen. Als einzig in
Betracht kommende Schutznorm für Gehölze auf privaten Flächen schützt die
Baumschutzsatzung nur freiwachsende Hecken, die außerdem mindestens drei
Meter hoch und fünf Meter lang sein müssen (§ 2 Abs. 1 c) Baumschutzsatzung).
Die Ligusterhecke war jedoch weder eine freiwachsende Hecke, noch überstieg ihre
Höhe die erforderlichen drei Meter. Folglich unterlag sie nicht der
Baumschutzsatzung, sodass keine Genehmigung eingeholt werden musste.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)

TOP 5.3.1.
Digitalisierung der Schulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0482/2021)

Im Förderprogramm DigitalPakt Schule in Niedersachsen werden 522 Mio. € zur Digitalisierung der Schulen bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Welche Maßnahmen wurden im Stadtbezirk Südstadt-Bult bereits mit Mittel aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule gefördert?

2. Wie viele Schulen ím Stadtbezirk Südstadt-Bult verfügen derzeit über ein WLAN-Netz, das den Anforderungen der Anlage 1 zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen RdErl. d. MK v. 08.08. 2019 – 07.08.2024 – Stand 31.07.2019 genügt?

3. Bis wann ist geplant, sämtliche Schulen des Stadtbezirks Südstadt-Bult mit einem WLAN-Netz auszustatten, das den Anforderungen der Anlage 1 zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen RdErl. d. MK v. 08.08. 2019 – 07.08.2024 – Stand 31.07.2019 genügt?


Wurde schriftlich beantwortet.

Zu 1.:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat im Dezember 2020 die Umsetzung des DigitalPakt Schule in der Drucksache 2754/2020 beschlossen. Hierdurch wurden durch den Rat auch die für die Verwaltung notwendigen Ressourcen freigegeben.
Der Fachbereich Schule erhebt derzeit die Wünsche der Schulen und bereitet die entsprechenden Ausschreibungen vor.

Zu 2.:
Die Anlage 1 der Förderrichtlinie setzt eine strukturierte Netzwerkinfrastruktur inkl. Support und verschiedener technischer Anforderungen voraus. Die bisher in den Schulen selbst oder durch Firmen beauftragten Lösungen entsprechen diesen Lösungen nur teilweise.
Durch den Beschluss der Drucksache 2754/2020 soll dieser Status verbessert werden.

Zu 3.:
Alle Schulen im Stadtbezirk werden in den nächsten zwei Jahren mit einem Internetanschluss von 1 GBit/s versorgt.
Darauf aufbauend wird in allen Schulen ein Basis-WLAN-Netz auf der Grundlage der bisherigen Netzwerkinfrastruktur errichtet. Hierfür wird derzeit eine Netzwerkdokumentation durchgeführt, um die notwendigen Baumaßnahmen für Verkabelungsarbeiten zu veranlassen.
Zum Basis-WLAN-Netz und dem Internetanschluss gehört auch ein Jugendschutz-Filter der über eine Firewall realisiert wird.


TOP 5.3.2.
Vergleich Deutsche Umwelthilfe – Landeshauptstadt Hannover, Beschlussdrucksache 0146/2021
(Drucks. Nr. 15-0483/2021)

Die Beschlussdrucksache 0146/2021 stellt neben der Vergleichsvereinbarung umfassende Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxid-Immissionen in der Landeshauptstadt Hannover zusammen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Folgen hat die Nichteinhaltung des über das Jahr gemittelten NO2-Immissoinswertes von 40 µg/m³ nach dem Jahr 2020 über ein Jahr und über mehrere Jahre in Folge für die Vergleichsgrundlage?

2. Ist beabsichtigt, in den Rechtsstreit wieder einzutreten, falls der Vergleich nicht 1 : 1 von den zuständigen Gremien verabschiedet wird?



3. Für eine forcierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität ist ein leistungsfähiges Stromversorgungsnetz erforderlich. Z.B. entsprechen 10 Lademöglichkeiten á 100 kW in Summe 1 MW elektrischer Leistung. Warum wird vor diesem Hintergrund die Maßnahme 14 „Absprache mit der enercity Netzgesellschaft mbH über Netzinfrastruktur“ nur bei Bedarf vorgesehen?

Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1.:
Wenn der NO2-Grenzwert überschritten wird, hat die Landeshauptstadt
Hannover als die zuständige Planbehörde nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BImSchG
i.V.m. § 27 Abs. 1 der 39. BImSchV einen Luftreinhalteplan mit den
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Vermeidung von
Luftverunreinigungen aufzustellen. Als Inhalt des Luftreinhalteplans ist stets
ein Gesamtkonzept von Maßnahmen darzustellen, wie das Luftqualitätsziel
schnellstmöglich eingehalten wird. Die Maßnahmen eines Luftreinhalteplans
müssen stets geeignet sein, den Zeitraum einer Überschreitung von bereits
einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Da der
dem Gesundheitsschutz dienende gesetzliche NO2 Jahresmittelgrenzwert von
40 µg/m³ nicht nur einmalig, sondern dauerhaft einzuhalten ist, sind
Kalenderjahre mit meteorologischen und aufgrund der Corona-Pandemie
verkehrsbedingten Sondereffekten hinsichtlich der Frage, ob zukünftig der
Grenzwert eingehalten wird, nicht hinreichend repräsentativ. Mit dem Vergleich
werden nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige
Maßnahmen ergriffen, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich
und dauerhaft zu reduzieren, um so den gesetzlichen Grenzwert - unabhängig
von möglichen Sondereffekten - dauerhaft einzuhalten.

Zu 2.:
Der Rechtsstreit ist weiterhin beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
anhängig und die Landeshauptstadt Hannover ist weiterhin die beklagte Partei.
Damit sich der Deutsche Umwelthilfe e.V. und die Landeshauptstadt Hannover
einvernehmlich auf gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität in Hannover verständigen können, hat das Oberverwaltungsgericht
auf Antrag beider Parteien am 01.07.2020 das Ruhen des Verfahrens
angeordnet. Der Vergleich ist eine Möglichkeit zur Beendigung des
Rechtsstreits, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, auf deren
Inhalt die Parteien keine Einflussmöglichkeit haben. Sollten die zuständigen
Gremien den Vergleich ablehnen, ist ein Scheitern der
Vergleichsverhandlungen hinreichend wahrscheinlich. Jede Partei könnte
jederzeit die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Dann würde das
Oberverwaltungsgericht wahrscheinlich den Rechtsstreit entscheiden.

Zu 3.:
Das hannoversche Stromverteilnetz ist für die meisten aller Fälle, in denen
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufgebaut wird, vollkommen
ausreichend. Im öffentlichen Bereich ist bisher eine Ladesäule pro Standort mit
zweimal 22 kW Leistung der Normalfall. Dieser Bedarf entspricht etwa einem
zusätzlichen Einfamilienhausanschluss, für das das Netz jederzeit
Reserven hat. Der bedarfsgerechte Ausbau des Netzes im Stadtgebiet ist eine
kontinuierliche Aufgabe der enercity Netz GmbH (eNG).
Schnellladeeinrichtungen mit insgesamt bis zu 350 kW Leistung werden in
unmittelbarer Nähe zu Transformatorenstationen aufgebaut, die die Leistung
mit geringen Tiefbaustrecken für die Stromleitungen bereitstellen.
Kapazitätsprobleme treten eher bei bestehenden Hausanschlüssen auf,
weshalb die eNG inzwischen für Ladeeinrichtungen auf Außenparkplätzen
zusätzliche Hausanschlüsse zulässt. Inzwischen ist bei größeren Zahlen von
Ladeplätzen ein Lastmanagement der übliche Standard, so dass die
vorzuhaltende Gesamtleistung nicht, wie im Beispiel vorgegeben, durch
einfache Multiplikation zu errechnen ist, sondern eine wesentlich geringere
Leistung auf die gleichzeitig laufenden Ladevorgänge verteilt wird. Der Fall, in
dem die Stadtverwaltung bedarfsorientiert mit der eNG in Kontakt tritt, sind
Großplanungen neuer Siedlungen wie Kronsberg-Süd. In diesem Fall wurden
bereits 2017 Gespräche zur Klärung tatsächlicher Bedarfe in den Tiefgaragen
der Mehrfamilienhäuser geführt.


TOP 5.4.
von Bezirksratsherrn Siekermann (FDP)

TOP 5.4.1.
Bushaltestelle Marienstrasse in der Sallstrasse
(Drucks. Nr. 15-0484/2021)

In der Sallstraße ist vor fast zwei Jahren die Bushaltestelle "Marienstrasse" der Buslinie 211 in der Sallstraße vom Eingangsbereich des Krankenhauses "Heriettenstift" hinter die Notfalleinfahrt des Krankenhaus verlegt worden.

Eine Unterstellmöglichkeit ist bei dieser wichtigen Umsteigehaltestelle im ganzen Bereich nicht vorhanden, so daß die wartenden Fahrgäste z.Bsp. bei Regen und Schnee überbaupt keine Unterstellmöglichkeiten haben.
Vor dem Umbau war an dieser Stelle der jetzigen Haltestelle ein Schild mit dem Hinweis auf die Notfalleinfahrt des Krankenhaus. Der entsprechende Haltestrich für die Autofahrer ist auf der Fahrbahn noch vorhanden.

Vor Krankenhäusern in Hannover findet man eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km. Es ist sehr verwunderlich, daß nur im Bereich dieser Haltestelle das Tempo 30 km gilt. Vor dem Krankenhaus aber wird die Tempoempfehlung auf 50 km bis zur Kreuzung erhöht.

Ich frage die Verwaltung:

1. Warum fehlt bei dieser Haltestelle der Buslinie 121 immer noch eine Unterstellmöglichkeit für die wartenden Fahrgäste und wann wird sie kommen?

2. Wann kann kommt das Hinweisschild wieder, das auf die Notfalleinfahrt dieses Krankenhaus hinweist?

3. Warum wird die Tempoempfehlung vor dem Krankenhaus auf 50 km erhöht und nicht die 30 er Empfehlung zur Kreuzung aufrecht erhalten?

Wurde schriftlich beantwortet.

Zu 1.:
Die Breite der Aufstellfläche an dieser Bushaltestelle beträgt 2,60 m. Für ein standardisiertes Wartehäuschen mit entsprechender Werbefläche der Firma Stroer sind allerdings 3,25 m Aufstellfläche notwendig. Modifizierte Wartehäuschen mit zwei schmalen Seitenwänden die auch auf einer Fläche mit 2,60 m Breite aufgestellt werden können, werden nur in sehr geringer Stückzahl produziert. Ihrem Hinweis folgend werden wir die zuständige ÜSTRA bitten, an dieser Haltestelle ein modifiziertes Wartehäuschen aufzustellen.

Zu 2.:
Das Verkehrszeichen wird zeitnah wieder installiert.

Zu 3.:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO für die in diesem Bereich ansässige Kindertagesstätte sowie die Senioreneinrichtung, deren Zugänge unmittelbar an der Sallstraße liegen. Die Beendigung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 liegt hinter der Zufahrt zur Notaufnahme des Henriettenstifts. Somit wirkt die Temporeduzierung von 30 km/h auch noch im Bereich der Krankenhauszufahrt. In der Eckausrundung Sallstraße / Marienstraße befindet der Zugang zum Krankenhaus, gleichzeitig aber auch die Lichtsignalanlage, so dass eine Verlängerung der Temporeduzierung auf 30 km/h nicht rechtmäßig erfolgen konnte.


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Gemeinsam von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN, FDP, LINKE., PIRATEN

TOP 6.1.1.
Zuwendung aus den Mitteln des Bezirksrates Südstadt -Bult
(Drucks. Nr. 15-0485/2021 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführte Zuwendung.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.
Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Schlafampel Meterstaße
(Drucks. Nr. 15-0486/2021)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Schlafampel auf der Meterstraße an der Ecke Akazienstraße zu einer Dunkelampel umzubauen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.2.
Fassadenbegrünung einer städtischen Immobilie – Langensalzastr.
(Drucks. Nr. 15-0487/2021)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
die in der Langensalzastraße 18 befindliche städtische Immobilie mit einer geeigneten Fassadenbegrünung zu versehen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Schnellerer Ganztagsausbau an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0488/2021)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wir aufgefordert, den Ausbau der Grundschule Kestnerstraße zur Ganztagsschule zu beschleunigen und schnellstmöglich abzuschließen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese zeigte sich überrascht und erklärte, dass die CDU-Fraktion im Schulausschuss gegen den weiteren planerischen Ausbau wie bspw. diverse Ganztagsangebote für viele Schulen gestimmt habe. Daher sei dieser Antrag nicht ganz schlüssig.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 6 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt


TOP 6.3.2.
Ertüchtigung des Fußwegs am Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0489/2021)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den unbefestigten Teil des Fußwegs auf dem südwestlichen Teil des Bertha-von-Suttner-Platzes in der Nähe von Berthas Beete zu ertüchtigen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es lag kein Bericht vor.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Es lagen keine Informationen vor.


Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um
19:35 Uhr.



für das Protokoll:


Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung