Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 03.03.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 25.02.2021)
Protokoll (erschienen am 18.06.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 04.03.2021

PROTOKOLL

75. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 3. März 2021,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.58 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 17.40 Uhr
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU) 15.00 - 17.55 Uhr per Zoom
Beigeordneter Kelich (SPD) per Zoom
Ratsherr Klapproth (CDU) 15.00 - 17.10 Uhr per Zoom i.Vertr. f. RH Semper
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) 15.00 - 17.35 Uhr per Zoom
Ratsherr Markurth (SPD)
15.00 - 17.35 Uhr i. V. f. RH Kreisz per Zoom
Ratsfrau Pluskota (SPD) per Zoom
(Ratsherr Semper) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
(Herr Dipl.-Ing. Fahr)
(Herr Keller)
(Herr Dipl.-Ing. Kleine)
Herr Sprenz per Zoom
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Wippach
Frau Wohlfarth 15.00 - 17.35 Uhr per Zoom

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) per Zoom
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Vielhaber Dezernat VI
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister
Frau Hager PR per Zoom
Herr Brockmann Dezernat VI-DC per Zoom
Frau Malkus-Wittenberg FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Herr Gronemann FB Gebäudemanagement per Zoom
Frau Leienweber FB Gebäudemanagement per Zoom
Herr Bär FB Gebäudemanagement per Zoom
Frau Klinke FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Herr Zunft FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Herr Dr. Schlesier FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Frau Dr. Kaiser FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Frau Dr. Fröhlich FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Herr Biederbeck FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Herr Schalow FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Herr Dr. Schwalbach FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Frau Neumann FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Frau Hoff FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Frau Arki FB Planen und Stadtentwicklung per Zoom
Herr Kaminski FB Tiefbau per Zoom
Herr Bode FB Tiefbau per Zoom
Frau Oldenburg FB Schule per Zoom
Herr Michaelis FB Umwelt und Stadtgrün per Zoom
Herr Albrecht FB Büro Oberbürgermeister per Zoom


Gäste:
Herr Grunenberg BezBgm

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

3. Entwicklung eines naturnahen Naherholungsgebietes mit Badesee in Misburg
(Informationsdrucks. Nr. 0148/2021 mit 1 Anlage)

4. Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen
(Drucks. Nr. 2669/2020 N1 mit 2 Anlagen)

4.1. Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen
Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Drucksache Nr. 2669/2020 (s. Anlage 2)
(Drucks. Nr. 2669/2020 E1 mit 2 Anlagen)

5. Bauleitplanung

5.1. Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1399/2018 mit 4 Anlagen)

5.1.1. Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße - Aufstellungsbeschluss,
Information über den Interfraktionellen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1399/2018 (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)
(Drucks. Nr. 1399/2018 E1 N1)

5.2. Durchführungsplan Nr. 90 - Aufhebung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3061/2020 mit 3 Anlagen)

5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 - Hainhölzer Markt Süd
Modifizierter Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3062/2020 mit 3 Anlagen)

5.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Bürohaus Hildesheimer Straße 114 -
Modifizierter Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0235/2021 mit 3 Anlagen)

6. Stadtentwicklung

6.1. Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung
(Drucks. Nr. 0009/2021 mit 1 Anlage)

6.2. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2021 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0362/2021 mit 1 Anlage)

7. Tiefbau

7.1. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Schollweg
(Drucks. Nr. 2764/2020 mit 1 Anlage)

7.2. Herstellung einer Wendeschleife im Kreuzungsbereich zwischen der Straße Am Brabrinke und der Garvensstraße
(Drucks. Nr. 0005/2021 mit 1 Anlage)

7.3. Ausbau der Willmerstraße von der Hildesheimer Straße bis zur Schützenallee als Folgemaßnahme der Erneuerung und des Ausbaues des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel und Bahnquerung östlich der Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 0236/2021 mit 1 Anlage)

8. Hochbau / Gebäudemanagement





8.1. Neubau IGS Bothfeld
Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld (5-zügig Sek I, 4-zügig Sek II) mit einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und einer Einfeld-Sporthalle sowie einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff
(Drucks. Nr. 1729/2020 N1 mit 1 Anlage)

8.1.1. Neubau IGS Bothfeld
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur DS-Nr. 1729/2020, jetzt: 1729/2020 N1
(Drucks. Nr. 1729/2020 E1 mit 3 Anlagen)

8.1.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur DS 1729/2020N1 - Neubau IGS Bothfeld

(Drucks. Nr. 0361/2021)

9. Bericht der Verwaltung

10. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Unterbringungen

11.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 3058/2020 mit 1 Anlage)

11.2. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 3071/2020 mit 1 Anlage)

12. Mietvertrag

12.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 0136/2021)

13. Bericht der Verwaltung

14. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Albrecht begrüßte die Anwesenden im Saal und die per Zoom Teilnehmenden.
Er erklärte, dass aus Transparenzgründen nun zu Beginn der Sitzung alle per Zoom Teilnehmenden eingeblendet werden.
Des Weiteren wies er auf die geltenden Regelungen zu Film-und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen (§64 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 3a Hauptsatzung der LHH) hin.

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Albrecht eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung gab es folgende Änderungen:

TOP 7.3. wurde von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.

TOP 5.4. wurde von der Verwaltung abgesetzt.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

2. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

Ratsherr Albrecht erläuterte die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Einwohner*innen, die vor Ort Fragen stellen wollen. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, schriftliche Anfragen an die Verwaltung zu stellen, die dann auch schriftlich beantwortet werden.

Ratsherr Albrecht verlas die folgenden, schriftlich eingereichten Fragen:


a) Hat die LHH in den in Frage kommenden Unterkünften mit den Testungen begonnen. Wenn ja, seit wann und in welchem Umfang. Wenn nein, warum nicht und wann ist geplant, die seit zwei Monaten geänderte Testverordnung anzuwenden.

(Antwort der Verwaltung:
Die neue Verordnung räumt die Möglichkeit für Testungen in Obdachlosenunterkünften ein. Die Landeshauptstadt Hannover steht mit dem Gesundheitsamt der Region Hannover im regelmäßigen Austausch (mind. 14-tägig) und bewertet die Einführung von Testungen in den Obdachlosenunterkünften aufgrund des bestehenden Quarantänestandortes aktuell für nicht notwendig. Diese Einschätzung wird durch das geringe bis nicht vorhandene Infektionsgeschehen in den Obdachlosenunterkünften bestätigt. Es gibt keine Häufung von Infektionsfällen, die Testungen in diesem Umfang rechtfertigen.

Kam es in Flüchtlingsunterkünften in der Vergangenheit zu einem erhöhten Infektionsgeschehen, hat das Gesundheitsamt der Region Hannover anlassbezogen Massentestungen angeordnet. Dies kam bisher einmal im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen vor, im Obdachbereich gar nicht. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Gesundheitsamt im Falle eines erhöhten Infektionsgeschehen im Obdachbereich analog zu den Flüchtlingsunterkünften verfahren wird.)



b) In mehreren Bundesländern ist vorgesehen, unverbrauchte Impfdosen vor Verfall für die Impfung der Obdachlosen als vulnerable Gruppe zu verwenden, damit das aktive und passive Infektionsrisiko minimiert wird. Plant die LHH, dieses auch zu tun und wenn nein, warum nicht.

(Antwort der Verwaltung:
Diese Frage ist vom Gesundheitsamt der Region Hannover zu beantworten. Seitens der Stadt Hannover ist keine Einflussnahme möglich.)


c) An die StiDU e.V. – der Ombudsstelle für Obdachlose hat sich ein Betroffener gewandt, der derzeit in der vom DRK betreuten Containersiedlung "Am Ahlemer Holze" gegenüber dem dortigen Tagestreff untergebracht ist. Es wurde mit ihm ein Nutzungsvertrag auf Grundlage der ab dem 01.08.2020 geltenden Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover geschlossen. § 7 Nr. 11 der Satzung lautet:
Die Landeshauptstadt Hannover trägt dafür Sorge, dass in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen ein WLAN-Anschluss installiert ist.
Der Betroffene bemängelt nun, dass nicht in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen der Containersiedlung WLAN verfügbar ist.

Die Fragen dazu lauten:
Ist der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt? Was wurde unternommen, um dort eine durchgängige Versorgung (wieder-)herzustellen?
Wie wird überhaupt seitens der Verwaltung dafür Sorge getragen, dass WLAN in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen in allen entsprechenden Unterkünften verfügbar ist? Wird das regelmäßig kontrolliert, ggf. in welchen Abständen?

(Antwort der Verwaltung:
Der Stadtverwaltung Hannover ist bekannt, dass es in den Unterkünften der Landeshauptstadt Hannover teilweise erhebliche Rückstände mit der WLAN-Versorgung gibt.
Leider ist die Stadtverwaltung in diesem Markt nicht als Privathaushalt tätig, sondern als öffentliche Verwaltung an zahl- und umfangreiche vergaberechtliche Rahmenbedingungen gebunden, so dass die Realisierung der Versorgung in den Unterkünften allgemein bisher nicht in dem gewünschten zeitlichen Rahmen umgesetzt werden konnte.

Vorgesehen bzw. beschlossen ist folgende Vorgehensweise:
Die Sammelunterkünfte für Flüchtlinge werden in Zusammenarbeit mit dem Unterstützerkreis für Unterkünfte e. V. und Freifunk Hannover mit WLAN versorgt. Dies ist weitestgehend umgesetzt worden. Leider gibt es an einigen wenigen Standorten aktuell Probleme mit der Bandbreite oder auch der grundsätzlichen Versorgung des Grundstückes durch die Telekommunikationsunternehmen. Alle Beteiligten arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Lösung und hoffen, eine Versorgung aller Unterkünfte in Kürze gewährleisten zu können.

Wohnungen und Wohnprojekte werden mit Standard-DSL-Anschlüssen aus bestehenden Rahmenverträgen mit Internet/WLAN versorgt. Die Beauftragung der Verträge ist erfolgt und teilweise umgesetzt.

Für die Obdachlosenunterkünfte wurde - um eine europaweite Ausschreibung und die damit verbundenen weiteren Zeitverzögerungen zu umgehen - eine Versorgung mit Mobilfunkroutern aus einem bestehenden Rahmenvertrag angestrebt; die Geräte und Tarife sind beauftragt und die Umsetzung wird direkt nach Lieferung und dem Ausrollen in die Unterkünfte innerhalb der nächsten Tage erwartet.


Es findet ein bedarfsorientierter, regelmäßiger Austausch aller Beteiligten statt.)

d) Es geht um einen Herrn, welcher im neuen Modellprojekt der Stadt dem Plan B - OK untergebracht ist. Sein Aufenthalt endet nach 30 Tagen am 05.03.2021 und kann leider, nach Aussage des Bereichs Unterbringung, trotz des hohen Leerstandes (lediglich 9 der 21 Zimmer sind gegenwärtig besetzt), nicht verlängert werden. In der Zusammenarbeit mit dem Herrn sind einige Unklarheiten rund um das Projekt entstanden.




Der Plan B - OK hat eine recht geringe Auslastung. Aktuell sind 9 der 21 Zimmer belegt, da diese Woche 3 Personen wieder ausziehen müssen, reduziert sich die Zahl zum Wochenende voraussichtlich auf 6 belegte Zimmer. Zeitgleich gibt es für das Jugendgästehaus und die beiden Hotels im Innenstadtbereich, welche von Diakonie, AWO, Caritas und SeWo betreut werden eine Auslastung von 100% und eine lange Warteliste.
Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz und den großen Leerstand im Plan B - OK?

(Antwort der Verwaltung:
Die Plätze wurden entsprechend der Nachfrage vergeben. Nicht jede obdachlose Person möchte nach drei Monaten nochmals umziehen oder aktiv an ihren Perspektiven arbeiten. Da das Angebot auf Freiwilligkeit basiert, erfolgt eine Zuweisung nur, wenn dies auch von der obdachlosen Person gewollt wird. Personen, welche aktuell das Angebot in den beiden Hotels nutzen, können ebenso bei dem Bereich Unterbringung vorsprechen. Je nach bestehenden Ansprüchen auf ordnungsrechtliche Unterbringung kann eine Zuweisung in Plan B - OK für 3 Monate oder 30 Tage erfolgen.)
e) Das Projekt soll eine intensive sozialarbeiterische Betreuung beinhalten. Allerdings soll sich lediglich eine Vollzeitstelle um die Belange von 33 untergebrachten Personen kümmern, was einen direkten Kontakt von weniger als einer Stunde pro Mensch und pro Woche bedeuten würde. Inwiefern kann unter dieser konzeptionellen Ausrichtung eine angestrebte intensive Betreuung gewährleistet werden?

(Antwort der Verwaltung:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Region Hannover.)
f) Leider sind für meine Kolleg*innen und mich 5 Wochen nach dem Beginn des Projektes die genauen Zugangsbedingungen nicht bekannt. An welchen Personenkreis richtet sich der Plan B - OK genau und was gilt es beim Bewerbungsverfahren zu beachten? Ist es geplant, das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe miteinzubeziehen und zu informieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

(Antwort der Verwaltung:
In Kürze wird es ein Informationsschreiben von Stadt und Region Hannover über die
konkreten Zugangsmöglichkeiten geben.
Um den von Ihnen genannten Einzelfall zu besprechen, werden wir kurzfristig mit Ihnen
Kontakt aufnehmen.)

3. Entwicklung eines naturnahen Naherholungsgebietes mit Badesee in Misburg


(Info-Drucks. Nr. 0148/2021)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Drucks. Nr. 0148/2021 zur Kenntnis genommen.

4. Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode – weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen


(Drucks. Nr. 2669/2020 N1)

4.1. Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode – weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen


Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Drucksache Nr. 2669/2020 (s. Anlage 2)
(Beschlussdrucks. Nr. 2669/2020 E1)

Frau Hoff führte aus, dass die vorgelegten Drucksachen darauf zielen, die soziale


Infrastruktur in Bemerode zu modernisieren und so auszubauen, dass sie den Bedürfnissen
des wachsenden Stadtteils gerecht werden könne. Die Infrastrukturmaßnahmen enthalten zahlreiche Bausteine, wie z. B. Grundschulen, Kitas, die Bezirkssportanlage, etc. Zur weiteren Planung seien bereits verschiedene Anträge und Änderungsanträge beschlossen worden.

Frau Oldenburg führte weiter aus, dass das Thema schon seit längerem in
verschiedenen Runden diskutiert worden sei. Bereits im September 2020 habe es hierzu einen Antrag mit Ideen gegeben, die in die vorliegende Drucksache eingeflossen seien. Darüber hinaus sei im Dezember 2020 im Stadtbezirksrat ein Änderungsantrag
beschlossen worden. Die Ergänzungsdrucksache sei erstellt worden, da ein Teil der vom Stadtbezirksrat beschlossenen Änderungen nicht umgesetzt werden könne. Alle weiteren beschlossenen Punkte seien in die Neufassung der Drucksache aufgenommen worden.

Ratsfrau Jeschke berichtete, vor Ort werde befürchtet, dass sich die Zeitpläne rund um den Bau des Vereinsheims nicht realisieren lassen werden. Sie bat dazu um eine Stellungnahme der Verwaltung.

Frau Oldenburg antwortete, dass ihr keine Verzögerung bekannt sei. Sie versicherte, dass man mit der Umsetzung beginnen werde, sobald alle Gremien zugestimmt haben. Sollte es Verzögerungen geben, werde die Verwaltung darüber informieren.

Ratsherr Engelke fragte, ob die Änderungswünsche des Bezirksrats bezüglich der Fläche im Oheriedepark in der Neufassung der Drucksache berücksichtigt worden seien, da er hierzu keine Stellungnahme der Verwaltung habe finden können.

Frau Oldenburg erwiderte, dass die Änderungen in die Neufassung aufgenommen worden seien und der Auftrag in der weiteren Umsetzungsplanung berücksichtigt sei.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2669/2020 E1 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2669/2020 N1 einstimmig zu.

5. Bauleitplanung

5.1. Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße – Aufstellungsbeschluss,

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Beschlussdrucks. Nr. 1399/2018)

5.1.1. Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße – Aufstellungsbeschluss,
Information über den Interfraktionellen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1399/2018 (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)
(Beschlussdrucks. Nr. 1399/2018 E1 N1)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1399/2018 einstimmig zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1399/2018 E1 N1 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

5.2. Durchführungsplan Nr. 90 – Aufhebung


Auslegungsbeschluss
(Beschlussdrucks. Nr. 3061/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 3061/2020 einstimmig zu.


5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 – Hainhölzer Markt Süd Modifizierter Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 3062/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 3062/2020 einstimmig zu.

5.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 – Bürohaus Hildesheimer Straße 114 – Modifizierter Einleitungsbeschluss


(Beschlussdrucks. Nr. 0235/2021)

Die Beschlussdrucks. Nr. 0235/2020 wurde von der Verwaltung abgesetzt.

6. Stadtentwicklung

6.1. Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung


(Beschlussdrucks. Nr. 0009/2021)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0009/2021 einstimmig zu.

6.2. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen

Verlängerung der im Jahr 2021 auslaufenden Bewilligungszeiträume (Beschlussdrucks. Nr. 0362/2021)

Beigeordneter Kelich begrüßte die Verlängerung der Bewilligungszeiträume. Er fragte die Verwaltung, ob es gelungen sei, die starke Abnahme an Belegrechten in den letzten Jahren zu stoppen oder mindestens auf dem Niveau zu halten.

Herr Schalow erläuterte, dass die Wohnungsbauoffensive mit der Wohnungswirtschaft im Jahr 2016 abgeschlossen worden sei. Ein Teil dieser Offensive habe sich auf das Ansinnen bezogen, die Zahl der Belegrechte mindestens konstant zu halten und die Reduzierung zu stoppen. Man sei im Jahr 2016 mit 19.174 Belegrechten gestartet. Bis Ende 2020 habe es sogar einen leichten Zuwachs auf 19.741 ausgeübte Belegrechte gegeben. Inzwischen sei die Wohnungsbauoffensive um 2 Jahre verlängert worden, mit dem Ziel, weitere 800 Belegrechte bis Ende 2022 zu erhalten oder durch Neubau zusätzlich zu schaffen.

Beigeordneter Kelich begrüßte das bisher Erreichte. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es eine zusätzliche Mittelerhöhung gegeben habe. Er hoffe, dass es auch weiterhin gelinge, Belegrechtsverlängerungen zu erreichen bzw. neue Belegrechte zu schaffen.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian fragte, ob es sich bei den Verlängerungen um alle auslaufenden Bewilligungszeiträume handele. Weiterhin bat sie um Auskunft, ob neue Belegrechte nur durch den Neubau geschaffen werden können oder es noch andere Möglichkeiten gebe.

Herr Schalow teilte mit, dass es sich um alle auslaufenden Aufwendungszuschüsse


des Jahres 2021 handele. Mit dieser Drucksache werde u.a. versucht, für die betreffenden 348 Wohnungen die Aufwendungszuschüsse zu verlängern, um die Belegrechte
abzusichern und die Mieten dadurch auf einem bezahlbaren Niveau zu halten. Neben dem Neubau, der massiv durch das kommunale Wohnraumförderprogramm unterstützt werde sowie durch Kooperationsvereinbarungen, die die Stadt mit den Wohnungsbauunternehmen schließe, können Belegrechte geschaffen werden. Ziel sei, durch den Ankauf weitere Belegrechte zu gewinnen, um den Bestand noch auszuweiten.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian fragte, ob alle 348 Wohnungen mit auslaufenden
Belegrechten Belegrechtswohnungen bleiben werden.

Herr Schalow merkte an, dass man überall Belegrechte habe. Wenn die


Aufwendungszuschüsse nicht verlängert werden, würde in einigen Fällen, je nachdem unter
welche Kategorie die Wirtschaftseinheit falle, das ausschließliche Belegrecht, was die Stadt noch habe, entfallen. Man versuche aber, alle Belegrechte zu erhalten sowie die Mieten günstig zu halten.

Beigeordneter Machentanz bat um Auskunft, warum die Mieten und die Anzahl der Wohnungslosen weiter steigen, wenn das Ziel der Wohnungsbauoffensive erreicht worden sei.

Herr Schalow antwortete, dass der Stadtbaurat in einer der letzten Sitzung sehr umfassend
über den Sachstand in Bezug auf den Wohnungsbau berichtet habe. Daraus sei hervorgegangen, dass die gesteckten Ziele in Bezug auf die Schaffung von Baurechten und die Erteilung von Baugenehmigungen mindestens erreicht, wenn nicht sogar übererfüllt worden seien. Lediglich die Fertigstellungszahlen seien nicht so hoch, was möglicherweise eine Erklärung sein könnte.

Ratsherr Dr. Gardemin wies darauf hin, dass mit dem Beschluss dieser Drucksache die
Belegrechtsbindung um 10 Jahre verlängert und damit eine Verbesserung der Situation und des Mietniveaus erreicht werden solle. In der Drucksache sei der Hinweis enthalten, dass man Interesse habe, die Belegrechte beim Engelbosteler Damm und in der Warstraße zu behalten. Bei den anderen Straßen sei so eine Notiz hingegen nicht vorhanden. Er bat deshalb um eine Einschätzung sowie Erfahrungswerte, ob auch bei anderen Eigentümer*innen Interesse bestehe, Belegrechte zu verlängern.

Herr Schalow antwortete, die Verwaltung setze sich dafür ein, dass die Aufwendungszuschüsse für alle Wohnungen um weitere 10 Jahre verlängert werden. Inwieweit dies angenommen werde, könne er jedoch nicht abschätzen. Es seien oft harte Verhandlungen, die in der Vergangenheit nicht alle erfolgreich gewesen seien. Ob die Verhandlungen zu den genannten Wohnungen dazu gehörten, könne er jedoch nicht beurteilen.

Beigeordneter Kelich erinnerte noch einmal daran, dass die Wohnungsbauoffensive vor knapp 5 Jahren mit dem Ziel beschlossen worden sei, die Belegrechtsanzahl zu halten. Man könne festhalte, dass man ohne diese Offensive gut 1/5 der Belegrechte verloren hätte. Die Durchsetzung der Belegrechte sei jedoch nicht einfach, und man könne stolz darauf sein, dass die Verwaltung es geschafft habe, die Anzahl der Belegrechte zu steigern. Hierfür sprach er der Verwaltung seinen ausdrücklichen Dank aus.

Beigeordneter Machentanz meinte, das Ziel müsse in einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt mit stabilen Mietpreisen liegen. Die Verwaltung habe gute Arbeit geleistet, indem sie die Beschlüsse umgesetzt und die Belegrechte verlängert habe. Allerdings müsse sich die Politik selbstkritisch hinterfragen, ob ausreichend getan worden sei.

Ratsherr Hirche wies daraufhin, dass vor allem Wohnungen für die Mittelschicht fehlen.

Beigeordneter Kelich stellte fest, dass Hannover in den letzten 10 Jahren um 30.000 Menschen gewachsen sei. Darüber hinaus sei jedoch nur für knapp 11.000 Menschen Baurecht geschaffen worden. Das Problem lasse sich dementsprechend nur lösen, wenn genügend Wohnraum geschaffen werde. Es gehe aktuell nur darum, eine Art Zwischenbilanz zu ziehen und festzulegen, wie es weitergehen solle.

Ratsherr Wruck fragte die Verwaltung nach erkennbaren Motiven, warum Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsbesitzer*innen kein Interesse an der Verlängerung der Belegrechte haben.

Herr Schalow antwortete, seiner Meinung nach möchten sich Vermieter*innen ihre Mieter*innen selbst aussuchen und nicht von der Verwaltung Vorschläge bekommen, mit wem sie Mietverträge abzuschließen haben. Nur bei einem positiven finanziellen Effekt steige die Motivation, mit der Verwaltung zu kooperieren. Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt haben Vermieter*innen freie Wahl, an wen sie ihre Wohnung vermieten wollen. In anderen Zeiten seien dagegen viele dankbar gewesen, dass die Suche nach Nachmieter*innen von der Verwaltung übernommen worden sei.

Ratsherr Wruck fragte nach, ob es noch andere Motivationen gebe, Belegrechte nicht zu verlängern.

Herr Schalow äußerte, seiner Einschätzung nach gebe es außer dem finanziellen Anreiz nur die Motivation, sich Mieter*innen selbst aussuchen zu wollen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0362/2021 einstimmig zu.

7. Tiefbau

7.1. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen – Schollweg


(Beschlussdrucks. Nr. 2764/2020)

Ratsherr Engelke nahm Bezug auf die Anlage 1 der Drucksache. Seiner Meinung nach seien die Grundrisse der zu verkaufenden Grundstücke eher ungewöhnlich.

Herr Bode führte aus, dass es historisch bedingt nicht mehr nachvollziehbar sei, warum diese Grundstücke so zugeschnitten seien. Die Flächen können jedoch einer besseren Nutzung zugeschrieben werden, wenn sie nicht weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche belassen werden.

Bezirksbürgermeister Markurth betonte, er sei froh über die vorgeschlagene Regelung, da sich in der Vergangenheit weder die Stadt noch die Eigentümer*innen um die Pflege gekümmert haben. Deshalb bitte er im Namen des Stadtbezirksrates um Zustimmung.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2764/2020 einstimmig zu.

7.2. Herstellung einer Wendeschleife im Kreuzungsbereich zwischen der Straße Am Brabrinke und der Garvensstraße


(Beschlussdrucks. Nr. 0005/2021)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0005/2021 einstimmig zu.

7.3. Ausbau der Willmerstraße von der Hildesheimer Straße bis zur Schützenallee als Folgemaßnahme der Erneuerung und des Ausbaues des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel und Bahnquerung östlich der Hildesheimer Straße


(Beschlussdrucks. Nr. 0236/2021)

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian äußerte, ihrer Meinung nach sei die Gestaltung sehr ansprechend. Allerdings habe sie in Bezug auf die alleeartige Ausführung mit den großen Bäumen direkt über dem Tunnel Bedenken und fragte nach einer realistischen Lösung.



Herr Bode erwiderte, dass die Überdeckung des Tunnelbauwerks überprüft worden sei und die großen Bäume dort problemlos stehen können. Nach der erfolgten Leitungsprüfung könne man sich vorstellen, noch mehr Baumreihen im Knotenpunkt mit der Hildesheimer Straße zu setzen. Er erläuterte, dass der Tunnel in offener Bauweise mit 2 Stützwänden gebaut werde. Dabei werde der Tunnel in die Baugrube hineingelegt. Die Stützwände werden oberhalb des Tunnels abgeschnitten, die Baugrube vollständig verfüllt und die Straße letztendlich auf den Tunnel gebaut. Alle Bäume erhalten Pflanzgruben mit einer Größe von 12 qm, die auch für große Bäume auskömmlich seien, da die meisten Bäume eher Flachwurzler seien.

Ratsherr Engelke meinte, dass sich dadurch auch bei der Wegeführung der Stadtbahntunnel neue Möglichkeiten für Baumpflanzungen ergeben könnten.

Herr Bode antwortete, dass dies bei Stadtbahntunneln bereits weitestgehend berücksichtigt werde, wo es möglich sei. Im Bereich Kröpcke liege der Tunnel beispielsweise zu oberflächennah. In der Georgstraße seien die Lücken schon genutzt und Baumreihen gepflanzt worden.

Die Beschlussdrucks. Nr. 0236/2021 wurde von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion
gezogen.

8. Hochbau / Gebäudemanagement

8.1. Neubau IGS Bothfeld


Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld (5-zügig Sek I, 4-zügig Sek II) mit einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und einer Einfeld-
Sporthalle sowie einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff
(Beschlussdrucks. Nr. 1729/2020 N1)

8.1.1. Neubau IGS Bothfeld


Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur DS-Nr. 1729/2020, jetzt:1729/2020 E1)

8.1.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und der FDP zur DS 1729/2020 N1 – Neubau IGS Bothfeld


(Beschlussdrucks. Nr. 0361/2021)

Beigeordneter Kelich stellte den Änderungsantrag vor und wies darauf hin, man wolle damit erreichen, dass an diesem Standort zusätzlich auch eine Art Stadtteilzentrum vorgesehen werde.



Beigeordneter Machentanz bat darum, über die Punkte 1 und 2 sowie 3 und 4 der Hauptdrucksache getrennt abzustimmen.
Ratsfrau Jeschke erläuterte, dass ihrer Kenntnis nach eine wettkampftaugliche Halle die Maße 27m x 43m habe. Vor diesem Hintergrund bat sie um Auskunft, ob die Sporthalle wettkampftauglich sei und sich die Kosten, die durch die Änderungen aus dem Stadtbezirksrat entstehen, erhöhen werden.

Herr Bär führte aus, dass ein zentrales Thema dieses Vorhabens die Sporthallen gewesen sei. Im Vorfeld sei ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt worden, auf dessen Grundlage seitens der Verwaltung eine 3+1-Feldhalle geplant worden sei. Man wolle nun jedoch der Interessenlagen der Vereine gerecht werden und plane zwei wettkampftaugliche 2-Feldhallen. Für die Wettkampftauglichkeit werden 990 qm Hallenfläche mit den Maßen 22m x 45m benötigt. Eine nicht wettkampftaugliche 2-Feldhalle bestehe hingegen aus 2 Einzelfeldern á 405 qm, insgesamt also 810 qm. Zusätzlich müsse eine der beiden 2-Feldhallen eine Zuschauertribüne vorweisen. Der Verwaltungsvorschlag einer 3+1-Feldhalle habe eine Größe von 1620 qm, die zwei 2-Feldhallen eine Größe von 1980 qm. Hinzu komme bei beiden Varianten eine Tribüne. Der Unterschied der Varianten bestehe in einer Differenz von 360 qm Hallenfläche. Auf Grundlage einer ersten groben Schätzung, die jedoch von mehreren baulichen Faktoren abhänge, betrage der Kostenunterschied sicherlich mehr als 1 Mio. € zwischen den beiden Modellen, denn jede zusätzliche Fläche koste Geld.

Ratsfrau Jeschke wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion der Drucksache aufgrund der Mehrkosten nicht zustimmen werde.

Ratsherr Engelke äußerte, seiner Meinung nach sei die Mischnutzung aus Schule, Begegnungsstätte und Kulturzentrum in einem Gebäude eine kostengünstige Möglichkeit. Nach seiner Einschätzung sei die Abwägung zwischen den Vorschlägen der Verwaltung, des Stadtbezirksrats und des Ampel-Antrages weitsichtig und ein guter Kompromiss und sorge dafür, dass das Schulgebäude genutzt werde und nicht täglich viele Stunden leer stehe.

Ratsherr Wruck erklärte, er werde dem Verwaltungsvorschlag folgen. Seiner Ansicht nach sei eine 3-Feldhalle für wettkampftaugliche Disziplinen und eine 1-Feldhalle für Disziplinen, wo nicht so viel Platz, dafür aber Ruhe benötigt werde, wesentlich effektiver. Seinen Vorredner wies er darauf hin, es sei davon auszugehen, dass in einer Schule mit Sporthallen jeden Tag Betrieb sei.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian erwiderte, dass zahlreiche Gespräche mit Stadtbezirksrat, Schule, Kulturtreff Bothfeld und den Sportvereinen Wünsche ergeben haben, die in diesen Änderungsantrag gemündet seien. Erfahrungen und formulierte Bedarfe der Vereine seien ein wichtiger Aspekt, der aus ihrer Sicht zu berücksichtigen sei.

Ratsfrau Jeschke bekräftigte, dass die Ursprungsdrucksache eine wettkampftaugliche 3-Feld- sowie darüber hinaus eine 1-Feldhalle vorsehe, die sich den Sportvereinsverhältnissen anpassen. Diese Drucksache sei aus Ihrer Sicht abgestimmt gewesen. Allerdings habe der dort ansässige Sportverein im Anschluss daran massiven Druck für eine Berücksichtigung von zwei 2-Feldhallen aufgebaut. Dieser Änderungswunsch des Vereins verursache nun mindestens eine 1 Mio. € Mehrkosten.

Beigeordneter Kelich äußerte, er befürworte die Entscheidungsfindung in Absprache mit den Nutzer*innen. Seiner Ansicht nach komme der Abwägungsprozess bei der CDU-Fraktion zu kurz. Da dieser Sportverein voraussichtlich in der Bundesliga spielen werde, müsse man eine geeignete Sonderlösung schaffen. Der Sportverein habe sehr anschaulich darauf hingewiesen, dass man bei Wettkämpfen Auslaufflächen und eine Tribüne brauche. Er wies daraufhin, dass bei jeder einzelnen Maßnahme Steuergelder verbaut werden. Insgesamt gehe es in diesem Fall um ein Projektvolumen von rund 80 Mio. €. Dieses Projekt würde viel teurer werden, wenn man es nicht von Planungsbeginn an berücksichtige.

Ratsherr Engelke stellte klar, dass eine Multinutzung erst einmal natürlich mehr kosten werde, aber im Endeffekt viel preiswerter sei.

Beigeordneter Machentanz betonte, auch er befürworte die bestmöglichste, wenn auch teurere, Lösung.

Ratsherr Wruck wies darauf hin, dass seiner Meinung nach Beigeordneter Kelich dem Fachwissen der Verwaltung mit seiner Argumentation widersprochen habe.

Ratsherr Albrecht bat die Verwaltung um Auskunft, ob man in einer 3-Feldhalle beispielsweise auch Bundesligaspiele auch durchführen könne.

Herr Bär antwortete, dass man in einer 3-Feldhalle Wettkampfsportarten wahrnehmen könne, da sie mit einer Größe von 27m x 45m noch ein Stück größer sei als eine große 2-Feldhalle. Insofern seien alle Sportarten in dieser Halle, gerade wenn sie mit einer zusätzlichen Tribüne ausgerüstet sei, vorstellbar und keine Einschränkungen zu erwarten.

Ratsherr Klapproth äußerte sich erstaunt darüber, dass der Sportverein eine 2-Feldhalle bevorzuge. Eine DIN-Vorschrift besage, dass eine 3-Feldhalle wettkampffähig sei, wenn sie eine Größe von 27m x 43m mit Auslaufzone vorweise. Diese Maße habe eine 2-Feldhalle jedoch nicht, weshalb sie für einen Ligabetrieb zu klein sei. Es gehe nicht darum, bestimmte Vereine zu bevorzugen. Die Halle stehe sämtlichen hannoverschen Vereinen und auch der Schule zur Verfügung. Aus sportlichen Gründen sei aus Sicht der CDU-Fraktion eine 3-Feldhalle besser als jede 2-Feldhalle. Die beste Lösung sehe er allerdings in einer 2-Feld- und 3-Feldhalle.

Beigeordneter Kelich stellte fest, dass 2 wettkampftaugliche Sporthallen gebaut werden sollen.

Herr Bär erläuterte, dass ein normales Handball- oder Basketballspielfeld die Maße 20m x 40m habe, also 800 qm Spielfläche. Eine große wettkampftaugliche 2-Feldhalle habe die Abmessungen 22m x 45m. Hier stehen an den Längsflächen jeweils 1 Meter Auslauffläche sowie an den Stirnseiten jeweils 2,5 Meter Auslauffläche zur Verfügung. Daraus ergeben sich 990 qm Gesamthallenfläche. Gefordert werde mit dem Antrag, 2 Hallen mit jeweils 990 qm. Darüber hinaus solle in einer Halle noch eine Tribüne für 280 Personen zur Verfügung gestellt werden.

Ratsherr Klapproth gab zu Bedenken, dass die Vinnhorster Handballmannschaft in der gegenwärtigen Halle keinen wettkampffähigen Handball spielen könne, weshalb eine neue Halle gebaut werde. Seiner Ansicht nach sei die Auslauffläche von 1,5 Meter nicht ausreichend, um Sportler*innen gefahrlos auslaufen zulassen. Deshalb seien 3-Feldhallen mit den entsprechenden größeren Maßen und Auslaufflächen sinnvoller, wenn in höheren Ligen gespielt werde. Aus diesem Grund werde er der Drucksache nicht zustimmen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0361/2021 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1729/2020 N1 in Pkt. 1+2 mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1729/2020 N1 in Pkt. 3+4 mit 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 1729/2020 E1 mit 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zu.

9. Bericht der Verwaltung

- Innenstadtdialog

Stadtbaurat Vielhaber führte aus, dass geplant sei, eine repräsentative Erhebung unter Bürger*innen durchzuführen. Die beiden Themen Innenstadt und Mobilitätsverhalten sollen deshalb als neue Themen in die Satzung aufgenommen werden. Die Änderung der Satzung werde dem Verwaltungsausschuss und dem Rat noch vorgelegt. Mit Ergebnissen der Befragung könne man voraussichtlich im Herbst 2021 rechnen.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian fragte, welche Satzung gemeint sei.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es eine Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover gebe. Dort sei genau festgelegt, welche Themen und Merkmale abgefragt werden.

10. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Klapproth sprach das Kulturzentrum Schwule Sau in der Nordstadt an, das in einem städtischen Gebäude untergebracht sei. Dieses sei sanierungsbedürftig. Nach seinen Informationen gebe es Schwierigkeiten zwischen dem Betreiberverein und der Landeshauptstadt Hannover. Er fragte, ob Gespräche zu den dortigen Schwierigkeiten stattfinden.

Stadtbaurat Vielhaber berichtete, dass das Mietverhältnis vom Fachbereich 23 verwaltet werde und man seitens des Fachbereichs 23 in Gesprächen mit dem Betreiberverein sei.

Ratsherr Engelke bat um einen regelmäßigen Bericht über die Flüchtlingszahlen. Des Weiteren bat er um einen Sachstandsbericht zur Ständehausstraße, da es dort aufgrund von losen Platten umfangreiche Nachbesserungsarbeiten gegeben habe.

Herr Bode meinte, dass es eine Verfestigung im Untergrund, insbesondere im Bereich der Zufahrt zum Anlieferhof, gebe. Ansonsten liegen die Steine noch ganz gut. Man habe seit einiger Zeit eine deutliche Belastung durch Busse in dem Bereich, weshalb demnächst eine Drucksache vorgelegt werde. Darin sei enthalten, dass die Befestigung ausgetauscht und entsprechend der zukünftigen Belastung angepasst werden solle.

Ratsherr Engelke fragte nach, ob die Steine weggenommen werden und stattdessen Asphalt genommen werde.

Herr Bode führte aus, es sei geplant, einen Asphaltunterbau zu bauen, wie es auch am Ernst-August-Platz vorgesehen sei. Bisher sei man davon ausgegangen, dass die Situation sich mit der letzten Nachbesserung erledigt habe. Die Kurven mit der größten Belastung halten dem auch stand. Allerdings könne man sehen, dass die Pflasterung für die zusätzliche Belastung durch mehr Busse nicht ausreiche. Dies stimme mit dem rechnerischen Nachweis für eine zusätzliche Belastung überein.

Ratsherr Engelke äußerte, seiner Ansicht nach sei schon länger bekannt, dass an dieser Stelle eine höhere Belastung durch Busse vorhanden sei.

Herr Bode erwiderte, dass die Nachbesserungen bereits im letzten Sommer vorgenommen worden seien. Dass eine solche massive zusätzliche Belastung durch die Verlängerungen der Linien 800 und 121 dazu komme, sei jedoch erst mit Einführung des Winterfahrplans bekannt geworden. Die jetzige enge Taktung sei ein deutlicher Unterschied.

Ratsherr Wruck fragte, wann die noch vorhandenen Schienen in der Prinzenstraße ausgebaut werden.

Herr Bode antwortete, dass diese in den nächsten Jahren entfernt und die Verkehrsflächen umgestaltet werden. Die Maßnahme hänge mit den weiteren Arbeiten am Ernst-August-Platz und der Joachimstraße zusammen.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Albrecht schloss die Sitzung um 17.58 Uhr.





Vielhaber Döring
Stadtbaurat Schriftführerin