Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 26.02.2021

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 16.02.2021)
Protokoll (erschienen am 19.03.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07 - Datum 10.03.2021

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Freitag, 26. Februar 2021,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.10 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Ike (CDU)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsherr Pöppelwiehe (CDU)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsherr Weinem (PIRATENPARTEI)
Bezirksratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
Bürgermeister Hermann (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz (Fachbereicht Personal und Organisation)
Frau Groenigk (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Lahde-Fiedler (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)





Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.12.2020

3. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0312/2021)

4. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

5. Einwohner*innenfragestunde

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Erneuerung Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen, Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0250/2021 mit 2 Anlagen)

6.2. Grundschule Otfried-Preußler-Schule, Umbau der Flurnischen zu Gruppenräumen
(Drucks. Nr. 15-3065/2020 mit 3 Anlagen)

6.3. Platzbenennung im Stadtteil Bult
(Drucks. Nr. 15-0311/2021 mit 1 Anlage)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 0024/2021)

7.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0024/2021 - Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 15-0461/2021)

7.1.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0024/2021 - Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 15-0461/2021 N1)

7.2. Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)
(Drucks. Nr. 0146/2021 mit 1 Anlage)

7.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885 Höltystraße/Hildesheimer Straße - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0210/2021 mit 4 Anlagen)

7.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung Höltystraße/Marienstraße - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0211/2021 mit 4 Anlagen)

7.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Bürohaus Hildesheimer Straße 114 - Modifizierter Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0235/2021 mit 3 Anlagen)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Schaltung der Ampel in der Stresemannallee Ecke Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-0313/2021)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Ausstehende Umsetzungen von Anträgen – Fahrradanlehnbügel an div. Orten
(Drucks. Nr. 15-0314/2021)

8.2.2. Bewertungsmöglichkeit für Bezirksratsmitglieder bei Vergabedrucksachen verbessern
(Drucks. Nr. 15-0315/2021)

9. A N T R Ä G E

9.1. Gemeinsam von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN, FDP, LINKE., PIRATEN

9.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0316/2021 mit 1 Anlage)

9.2. Gemeinsam von SPD und B90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Logistikparkplätze im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0317/2021)

9.2.2. Anhörung Schulwegsicherheit
(Drucks. Nr. 15-0318/2021)

9.2.3. Fahrradanlehnbügel in Rimpaustraße - Kirchenparkplatz
(Drucks. Nr. 15-0319/2021 mit 1 Anlage)

9.2.4. Umbaumaßnahmen im Bereich Am Südbahnhof/Gr. Düwelstraße
(Drucks. Nr. 15-0320/2021 mit 1 Anlage)

9.2.5. Einrichtung einer Spielstraße am Spielplatz Große Barlinge
(Drucks. Nr. 15-0321/2021 mit 1 Anlage)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Mehr Verkehrssicherheit am NDR-Funkhaus
(Drucks. Nr. 15-0322/2021)

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. Informationen über Bauvorhaben






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Zu TOP 7.1. wurde von Bezirksratsherrn Kluck ein Änderungsantrag eingebracht, der unter TOP 7.1.1. behandelt wurde.
Des Weiteren wurden die TOPs 7.2. und 12. in die Fraktionen gezogen.

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.12.2020

Bezirksbürgermeister Pollähne fragte nach Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0312/2021)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherr
Steffen Neumann die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Pollähne begrüßte Frau Asja Bek als neues Mitglied des Bezirksrates und führte die Verpflichtung durch.


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde

Die Einwohner*innenfragestunde wurde nicht durchgeführt.


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Erneuerung Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen, Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0250/2021 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. der Erneuerung des Spielplatzes Sallstraße/Struckmeyerbrunnen in Hannover-
Südstadt mit Gesamtkosten in Höhe von 135.200,- € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 (NKomVG)

2. die Ausstattung entsprechend der Anlage zu beschließen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 (NKomVG)

Bezirksratsherr Kluck bedankte sich bei der Verwaltung für die Vorlage des überarbeiteten Planentwurfs, in dem die Bedenken und Wünsche des Bezirksrates berücksichtigt worden seien.

Bezirksratsherr Siekermann ergänzte, dass ein tragbarer Kompromiss für alle Bewohner*innen in dem Bereich um den Spielplatz herum entstanden sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.
Grundschule Otfried-Preußler-Schule, Umbau der Flurnischen zu Gruppenräumen
(Drucks. Nr. 15-3065/2020 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum Umbau der Flurnischen in der Grundschule Otfried-Preußler-Schule zu Gruppenräumen in Höhe von insgesamt 254.000 €

sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.3.
Platzbenennung im Stadtteil Bult
(Drucks. Nr. 15-0311/2021 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
den Platz vor dem Neubau der Firmenzentrale der Continental AG an der Hans-Böckler-Allee zu benennen in

Continentalplaza.

Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 0024/2021)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag, zu beschließen:
Das Volumen des Haushaltssicherungskonzepts X (HSK X) wird bezogen auf das strukturelle Defizit für die Jahre 2021 bis 2024 mit 90 Mio. € festgesetzt. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen kann über diesen Zeitraum hinausgehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

Für die coronabedingten Anteile der Fehlbeträge 2020 bis 2022 wird von der Regelung des § 182 Abs. 4 Ziffer 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Gebrauch gemacht. Für den Abbau dieser Fehlbeträge in Höhe von 214 Mio. € für 2021 und 2022 zuzüglich des massiven Fehlbetrages aus dem Jahr 2020, der noch nicht abschließend feststeht, sind ab 2023 jährlich 10 Mio. € als Aufwand im Ergebnishaushalt eingestellt worden. Bei der Ermittlung der Jahresergebnisse ist dieser Fehlbetrag gesondert auszugewiesen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-0461/2021 N1 mit
19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 7.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0024/2021 - Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 15-0461/2021)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die o. g. Drucksache wird auf Seite 10, IV.4.5 Werberechtsverträge, dahingehend verändert, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer beabsichtigten Neuverhandlungen mit den Werberechtsnehmer*innen aufgefordert wird, keine neuen Flächen im Stadtbezirk Südstadt-Bult für Werbeflächen zur Verfügung zu stellen.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen lehnte eine Zustimmung für diesen Antrag mit der Begründung ab, dass es sich hier um ein Gesamtkonzept der Stadt Hannover handele, in dem für einen einzelnen Stadtbezirk das Haushaltssicherungskonzept nicht abgeänderte werden könne.

Bezirksratsherr Kluck erwiderte, dass mit diesem Antrag nicht das Ziel verfolgt werde, sich der HSK-Maßnahme (Digitalisierung) komplett zu entziehen. Es gehe darum, zu vermeiden, dass weitere neue Standorte bzw. Werbeflächen entstehen. Im Stadtbezirk Südstadt-Bult gebe es schon genügende Werbeflächen, selbst an Standorten, die zur Gefährdung des Verkehrs führen würden. Daher sei dieser Antrag eher als ein Zusatzantrag als ein Änderungsantrag zu werten.

Bezirksratsherr Scholz erklärte ebenfalls, dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen zu können und wies auch darauf hin, dass in der Vergangenheit neue Standorte für Werbeflächen eingerichtet worden seien, ohne vorher den Bezirksrat über die geplante Einrichtung zu informieren. Daher biete es sich an, den Änderungsantrag dahingehend zu ändern, dass sofern neue Standorte geplant seien, diese dem Bezirksrat vor der Umsetzung vorgestellt werde und der ADFC um eine Stellungnahme gebeten werde.

Bezirksratsherr Kluck machte den Vorschlag, den Änderungsantrag dahingehend zu ändern, dass der Bezirksrat über geplante Einrichtungen von neuen Standorten vor der Umsetzung informiert werden müsse.

Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-0461/2021 N1



TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0024/2021 - Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 15-0461/2021 N1)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die o. g. Drucksache wird auf Seite 10, IV.4.5 Werberechtsverträge, dahingehend verändert, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer beabsichtigten Neuverhandlungen mit den Werberechtsnehmer*innen aufgefordert wird, keine neuen Flächen im Stadtbezirk Südstadt-Bult für Werbeflächen zur Verfügung zu stellen, ohne dass diese dem Bezirksrat Südstadt-Bult zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen beschlossen.


TOP 7.2.
Vergleich zur Beendigung des beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Landeshauptstadt Hannover (Az.: 12 KN 192/18)
(Drucks. Nr. 0146/2021 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Vergleich zuzustimmen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 7.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885 Höltystraße/Hildesheimer Straße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0210/2021 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1885 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung Höltystraße/Marienstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0211/2021 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124, 3. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Bürohaus Hildesheimer Straße 114 -
Modifizierter Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0235/2021 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 20.11.2020 (Anlage 2) zu beschließen.

Bezirksratsherr Niculescu wollte wissen, ob der Bezirksrat nochmals im Vorfeld einer Abstimmung über das Vorhaben informierte werde.

Frau Lahde-Fiedler wies nochmals auf die lebhafte Diskussion zu diesem Thema in der September-Sitzung 2020 hin. Alle wesentlichen Ausführungen zum Grundstück, Inhaber und Vorhaben seien bereits erläutert worden. Die KSG habe das Grundstück der ehemaligen Tankstelle erworben, über das die KSG auch verfügen könne. Ursprünglich sei geplant gewesen, auf diesem Grundstück die KSG-Geschäftsstelle zu bauen, was auch mit diesem modifizierten Antrag vorgestellt werde.

Bezirksratsherr Siekermann äußerte sein Bedauern darüber, dass es sich bei dem Vorhaben um ein reines Geschäftsgebäude handele. Nun stünde auch fest, dass die Zufahrt zur Parkgarage auch über die Siemenstraße erfolgen solle. Es sei zu begrüßen gewesen, weitere Erläuterungen bzw. Information des KSG in der Sitzung zu erhalten.

Frau Lahde-Fiedler erklärte, dass eine Teilnahme der KSG-Geschäftsführung an der Sitzung geplant gewesen sei, aber unter den gegebenen Umständen nicht umgesetzt werden konnte. Dem Wunsch des Bezirksrates entsprechend, werde die KSG gebeten, in der nächsten Sitzung zu diesem Thema teilzunehmen.

Bezirksratsherr Weinem äußerte ebenfalls Kritik an dem Bauvorhaben ohne Wohnraum, erklärte aber, dass es auch ein gutes Recht der KSG sei, an die eigenen Interessen zu denken. Es stelle sich die Frage, inwieweit der Bezirksrat hierbei noch einen Gestaltungsraum habe.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass die KSG mit ihrem Standort in Hannover einen Büroraum für die Niederlassung brauche und dass da wenig Spielraum vorhanden sei, das Vorhaben weitgehend zu ändern.

Bezirksratsherr Schmitz erklärte, die Drucksache in die Fraktionen zu ziehen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Schaltung der Ampel in der Stresemannallee Ecke Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-0313/2021)

Einer Mutter, die ihr Kind morgens auf dem Schulweg begleitet ist aufgefallen, dass die Ampel in der Stresemannallee, Ecke Altenbekener Damm, sehr kurz geschaltet zu sein scheint.
Morgens um 8 Uhr schafften es die Schülerinnen und Schüler kaum bei Grün auf der anderen Straßenseite anzukommen. Der Übergang ist insbesondere in Bezug auf Kinder sehr frequentiert, weil sich im Umfeld viele Schulen befinden (Elsa Brändström, Grundschule Tiefenriede, Montessori Schule, IGS Südstadt). Zusätzliche Gefahren für die Kinder schafft, dass wenn sie den letzten Meter des Überweges bei Rot überqueren, sich teilweise bereits Autofahrer im Rechts-Abbiegevorgang befinden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Ist der Verwaltung die Problematik bei dieser Ampel bekannt?
2. Welche Möglichkeiten der Verbesserung der Situation sieht die Verwaltung?
3. Sind möglicherweise Schülerlotsen ein sinnvolles Mittel, um kurzfristig Gefahren zu minimieren?

Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1.:
Die Gehgeschwindigkeiten für zu Fuß Gehende sind in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen mit 1,2 m/s definiert. Die Dauer der Freigabe der zu Fuß Gehenden wird dann mit dieser Geschwindigkeit so bemessen, dass zumindest die halbe Fahrbahn überquert werden kann. In Hannover geht die Verwaltung deutlich großzügiger vor. Als Mindestmaß werden zwei Drittel der Fahrbahnbreite angesetzt, in vielen Fällen auch die ganze Fahrbahn. In diesem Fall sind die Furten über den Altenbekener Damm z. B. ca. 12 bis 13 m lang und die Freigabezeit beträgt 11 s. Die Furten über die Stresemannallee haben eine Länge von ca. 10 m und werden für mindestens 10 s freigegeben. Es kann also jeweils rein rechnerisch die ganze Fahrbahn gequert werden.
Unter anderem für langsame zu Fuß Gehende aber auch für solche, die erst in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten, schließt sich an die Grünzeit der zu Fuß Gehenden eine Räumzeit an, bis die Kraftfahrzeuge Grün bekommen. Damit ist dann sichergestellt, dass sie auch dann die Fahrbahn noch sicher verlassen können, wenn das Fußgängersignal bereits wieder Rot zeigt.

Zu 2.:
Die Verwaltung sieht vor dem Hintergrund der unter 1. aufgeführten Analysen und Erläuterungen keine Notwendigkeit zur Veränderung der Situation.

Zu 3.:
Die Ausbildung zum Schülerlotsen erfolgt durch die Verkehrswacht. Üblicherweise gibt es eine Kooperation zwischen Schule und Verkehrswacht, um Schülerlotsen auszubilden und dann entsprechend einzusetzen. Die Initiative müsste also von der Schule ausgehen. Somit ist klar, dass dies keine kurzfristige Lösung wäre.
In den meisten Fällen werden Schülerlotsen im Bereich von Grundschulen eingesetzt, wobei die Schülerlotsen deutlich älter sind und von weiterführenden Schulen kommen. In Ausnahmefällen wurden auch schon Eltern als Schülerlotsen ausgebildet.
Schülerlotsen werden oft nur an unsignalisierten Querungen eingesetzt, um dem Kfz-Verkehr zu verdeutlichen, dass Schüler die Straße queren.


TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Ausstehende Umsetzungen von Anträgen – Fahrradanlehnbügel an div. Orten
(Drucks. Nr. 15-0314/2021)

In den Bezirksrat Südstadt-Bult sind in diversen Sitzungen Anträge zur Verbesserung der Fahrradparkinfrastruktur eingebracht und auch beschlossen worden. Erfreulicherweise hat die Verwaltung bei den u. g. Anträgen stets auch die Umsetzung positiv beschieden, den Zeitpunkt bedauerlicherweise aber nicht konkretisiert. Eine gewisse Bearbeitungs- und Umsetzungszeit ist dabei selbstverständlich einzukalkulieren. Eine mehrjährige Wartezeit ist allerdings nicht mehr nachzuvollziehen und auch Bürger*innen nicht mehr zu vermitteln. Folgende beschlossene Maßnahmen sind Gegenstand der Anfrage:

Pos.
Maßnahme/Gegenstand
B-Drucks.
B-Datum
01
Fehlende Fahrradanlehnbügel in Redenstr.
15-2957/2018
19.12.2018
02
Zusätzl. Fahrradanlehnbügel am Bischofsholer Damm – Haltestelle Kinderkrankenhaus
15-2958/2018
19.12.2018
03
Zusätzl. Fahrradanlehnbügel in Sallstr. – südl. Bereich
15-0701/2019
20.03.2019
04
Fahrradanlehnbügel – Hildesheimer Str. 75 - 77
15-1560/2019
19.06.2019
05
Fahrradanlehnbügel im Mündungsbereich Sonnenweg/Kl. Düwelstr.
15-1561/2019
19.06.2019
06
Fahrradabstellbügel auf der Sallstraße
15-1925/2019
21.08.2019

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Aus welchen Gründen sind die o. g. Maßnahmen bisher noch nicht ausgeführt worden, obwohl andere vom Bezirksrat später beschlossene Anträge bezüglich Fahrradanlehnbügeln bereits umgesetzt wurden (die Argumentation der fehlenden HH-Mittel in der Beschlussmonitoringliste also nicht zutrifft)?

2. Wann werden die in der o. g. Tabelle aufgelisteten Maßnahmen endlich zeitnah ausgeführt? (bitte jeweils einzeln auflisten)
Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1.:
In den vergangenen Jahren wurden im Stadtbezirk Südstadt-Bult mehr Fahrradanlehnbügel eingebaut als in anderen Stadtbezirken. Dabei wurde den in der Anfrage aufgeführten Maßnahmen leider nicht die höchste Priorität zugeordnet.

Zu 2.:
Die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen


TOP 8.2.2.
Bewertungsmöglichkeit für Bezirksratsmitglieder bei Vergabedrucksachen verbessern
(Drucks. Nr. 15-0315/2021)

Die Verwaltung hat mit Beschluss-Drucksache 0117/2021 dem Bezirksrat eine umfassende, vertrauliche Drucksache zum Abschluss eines Betreibervertrages für eine Unterkunft vorgelegt. Vier Seiten sind objektbezogen, 49 Seiten als Standardanlage beigegeben – wie bei allen Betreiberdrucksachen. In den vier ersten Seiten wird –wie von den Ratsgremien beschlossen und bekannt- eine Gewichtung nach Angebotspreis (35 %) und inhaltlichem Konzept (65 %) vorgenommen. Der Gesamtpreis pro Bieter*in wird in keiner Weise näher aufgeschlüsselt dargestellt und ist für die/den Leser*in nicht nachvollziehbar. Das inhaltliche Konzept wird inzwischen mit vier Kriterien gewichtet und nun auch einzeln aufgeführt, ebenfalls in Punkten. Letzteres ist ein lobenswerter Fortschritt. Es bleibt allerdings weiterhin unklar, wie und weshalb die Verwaltung die Bieter*innen jeweils so gewichtet hat, da den Mitgliedern des Bezirksrates die Konzepte der Bieter*innen zur Entscheidungsfindung vorenthalten bleiben. Das hindert Bezirksräte daran, ggfs. in der Sache notwendige Änderungsanträge zur Einschätzung der Verwaltung zu stellen.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung bzw. kann sie nachvollziehen, dass Bezirksratsmitglieder dieser Drucksache und der Verwaltung somit “blind“ vertrauen müssen und keine Möglichkeit der eigenständigen Kontrolle haben und dass die Bewertung von Vergabedrucksachen verbessert werden kann, ohne die Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens zu verletzen?
2. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, hier mehr Transparenz für Bezirksratsmitglieder herzustellen, und hat die Verwaltung eigene Vorschläge, um die Bewertungsmöglichkeit zu verbessern?
3. Wie fließen positiv und negativ gemachte Vorerfahrungen der Verwaltung mit den jeweiligen Bieter*innen in eine mögliche „Angebotsprosa“ mit ein? Wenn nein, warum nicht?
Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1.:
Die Verwaltung kann nachvollziehen, dass die Beurteilung der Bewertung von den Bezirksratsmitgliedern lediglich beschränkt erfolgen kann. Verbesserungen hierbei können nur minimal aufgrund der gesetzlichen Regelungen erzielt werden. Neben den vergaberechtlichen Vorschriften, die Daten schützen, müssen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gewahrt werden. Die berechtigten Interessen der bietenden Firmen sind unstrittig anzunehmen, dass es sich hierbei um Informationen handelt, die Wettbewerbsrelevant sind. Sowohl bei dem Konzept der sozialen Betreuung, als auch bei den einzelnen Angebotspreisen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Daher ist der Personenkreis, der Zugang zu diesen Informationen hat, größtmöglich einzuschränken. Um dies zu wahren, hat die Verwaltung Maßnahmen ergriffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung vor dem Gremienlauf durch das Rechnungsprüfungsamt überprüft wird.
Zudem kann die Verwaltung Änderungsanträge zu einer rechtmäßigen Vergabeentscheidung nicht folgen, da die Entscheidung bei rechtmäßiger Bearbeitung bindend ist und eine Änderung zu einem rechtswidrigem Vergabeverfahren führen würde.

Zu 2.:
Den Bezirksratsmitgliedern kann die Bewertungsmatrix für das Konzept zur sozialen Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Dieser kann entnommen werden, welche geforderten Inhalte mit wie vielen Punkten bewertet werden. Ebenfalls kann das Formblatt „Kostenkalkulation“ übersandt werden, so dass die einzelnen Positionen bekannt sind. Die einzelnen Konzepte und Preise der jeweiligen Bieter/-innen können aus dem genannten Gründen unter der Antwort zu Frage 1 nicht mitgeteilt werden. Eine Akteneinsicht kann durch den Rat der LHH beantragt werden.

Zu 3.:
Die Bewertungen von Vorerfahrungen sind im Vergabeverfahren nicht zulässig. Dem Vergabeverfahren ist immanent immer wieder neuen Wettbewerb mit gleichen Chancen sicherzustellen. Lediglich gravierende Vertragsverstöße in der Vergangenheit können einen Ausschluss in zukünftigen Verfahren begründen. Ansonsten gilt die Leistung in der Vergangenheit als erfüllt und somit zufriedenstellend. Die Bieter/-innen können jedoch in ihrem sozialen Konzept ihre bisherige Arbeit aufgreifen.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Gemeinsam von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN, FDP, LINKE., PIRATEN


TOP 9.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0316/2021 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 19 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 9.2.
Gemeinsam von SPD und B90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Logistikparkplätze im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0317/2021)
Bezirksratsherr Taplick stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, an welchen Standorten im Stadtbezirk die Schaffung von Logistikparkplätzen möglich ist.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
TOP 9.2.2.
Anhörung Schulwegsicherheit
(Drucks. Nr. 15-0318/2021)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anhörung zum Thema Schulwegsicherheit im Stadtbezirk Südstadt-Bult durchzuführen. Einzuladen sind Vertreter*innen der Grundschulen inklusive Elternvertreter*innen, der Polizei und der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover.

Bezirksratsherr Siekermann ergänzte, dass es sich bei diesem Antrag um ein wichtiges Thema handele, welches schon vor einigen Jahren intensiv im Bezirksrat thematisiert worden sei. Er bat darum, im Vorfeld zur Anhörung die Schulwegpläne dem Bezirksrat zu übermitteln.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.2.3.
Fahrradanlehnbügel in Rimpaustraße - Kirchenparkplatz
(Drucks. Nr. 15-0319/2021 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
die auf dem Kirchenparkplatz der Melanchtonkirchengemeinde in der Rimpaustraße vorhandenen Fahrradklemmbügel gegen zeitgemäße Fahrradanlehnbügel an gleicher Stelle auszutauschen. Die Ausrichtung der neu installierten Bügel sollte identisch bleiben.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.2.4.
Umbaumaßnahmen im Bereich Am Südbahnhof/Gr. Düwelstraße
(Drucks. Nr. 15-0320/2021 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, folgende Maßnahmen bei der Sanierung und Neugestaltung der Straße Am Südbahnhof und in den Randbereichen mit zu berücksichtigen:
1. Die Litfaßsäule (bisher Einmündung Rautenstr.) wird nicht versetzt direkt neben die
Garageneinfahrt zum Haus Große Düwelstraße 8, deren Tiefgaragenzufahrt in die Straße Am Südbahnhof mündet, sondern nur innerhalb des Areals an der Einmündung Rautenstr.
2. Der neben der o. g. Einfahrt vorgesehene neu zu pflanzende Baum sollte etwas weiter entfernt von der Einfahrt gepflanzt werden –soweit möglich.
3. Das an der Ecke Rautenstraße/ (Lokal Runde Ecke) noch vorhandene große Schild als Firmenwegweiser, welches Lkws zum „Gewerbegebiet“ durch die Große Düwelstraße führt, sollte dauerhaft demontiert werden.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.2.5.
Einrichtung einer Spielstraße am Spielplatz Große Barlinge
(Drucks. Nr. 15-0321/2021 mit 1 Anlage)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt stellte den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,

1. zu prüfen, wie der Teil der Straße „Große Barlinge“, der als Anlieger- und Zufahrtsstraße östlich und nördlich um den Spielplatz „Große Barlinge“ herumführt, zur verkehrsberuhigten Zone ausgebaut wird werden kann und

2. dafür zu sorgen, dass die Eingangsbereiche so mit Fahrradanlehnbügeln abgegrenzt werden, dass davor ein unrechtmäßiges Pkw-Parken nicht mehr möglich sein wird und Kinder und Erwachsene mühelos Zugang haben werden.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Mehr Verkehrssicherheit am NDR-Funkhaus
(Drucks. Nr. 15-0322/2021)
Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten den Zweirichtungsradweg auf der Ostseite des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers vor dem NDR-Funkhaus Höhe Mooksgang durch geeignete Maßnahmen auch für aus Westen (vom Maschsee) kommende Fußgänger und Radfahrer kenntlich zu machen (z.B. eigene farblich abgehobene Pflasterung und/oder farbliche Markierungen auf dem Boden und/oder entsprechende Beschilderung).

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Groenigk berichtete kurz, dass am 10.03.2021 in einem Kiosk in der Krausenstr. 44 eine neue Post-Filiale eröffnet werde.

Bezirksratsherr Siekermann wollte wissen, ob die Deutsche Post dafür die Filiale am Stephansplatz schließen werde.

Frau Groenigk sagte zu, dies in Erfahrung zu bringen.


TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Lahde-Fiedler informierte über den Realisierungswettbewerb "Außenseite der Wilhelm-Raabe-Schule" anhand der als Anlange 1 zum Protokoll angehängten Präsentation.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Sitzung um 19:10 Uhr.)


für das Protokoll:



Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung