Sitzung Ratsversammlung am 25.02.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 19.02.2021)
Protokoll (erschienen am 15.07.2021)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 03.06.2021

PROTOKOLL

52. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 25. Februar 2021, 15.00 Uhr,
Hannover Congress Centrum, Kuppelsaal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, Haupteingang (in Hybridform)
Ende: 19.08 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU) (Zoom)
Ratsherr Alter (SPD) (Zoom)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU) (Zoom) 15.15 - 19.08 Uhr
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) (Zoom)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU) (Zoom)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) (Zoom)
Ratsherr Finck (SPD) (Zoom)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) (Zoom)
Beigeordnete Gamoori (SPD) (Zoom)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsherr Gill (SPD) (Zoom)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU) (Zoom)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD) (Zoom)
Ratsfrau Iri (SPD) (Zoom)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU) (Zoom)
Ratsfrau Jeschke (CDU) (Zoom)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD) (Zoom)
Beigeordneter Kelich (SPD) (Zoom)
Ratsfrau Keller (SPD) (Zoom)
Ratsherr Klapproth (CDU) (Zoom)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) (Zoom)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) (Zoom)
Ratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zoom)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD) (Zoom)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) (Zoom)
Ratsherr Markurth (SPD) (Zoom)
Ratsherr Marski (CDU) (Zoom)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU) (Zoom)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsherr Nicholls (SPD) (Zoom)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU) (Zoom)
Ratsfrau Pluskota (SPD) (Zoom)
Ratsherr Pohl (CDU) (Zoom)
(Ratsherr Prieß) (AfD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD) (Zoom)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) (Zoom)
Ratsherr Semper (CDU) (Zoom)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) (Zoom)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) (Zoom)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) (tlw. Zoom) 15.00 - 18.30 Uhr
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD) (Zoom)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN) (Zoom)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadträtin Bruns
Stadtbaurat Vielhaber


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 29. Oktober 2020

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Beschäftigten in der Verwaltung mit Migrationshintergrund
(Drucks. Nr. 0233/2021)

3.2. Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand der Fenster in den Schulen Hannovers – Lüftung
(Drucks. Nr. 0308/2021)

3.3. von Ratsherrn Braune

3.3.1. zu Besuchen von Kultusminister Tonne in Städtischen Fachbereichen
(Drucks. Nr. 0237/2021)

3.3.2. zu Anwaltskosten
(Drucks. Nr. 0238/2021)

3.3.3. zu Kommunalbeamten
(Drucks. Nr. 0239/2021)

3.3.4. zu Suiziden in Hannover
(Drucks. Nr. 0240/2021)

3.3.5. zu Impfstoffen
(Drucks. Nr. 0245/2021)

3.3.6. zur Isolation
(Drucks. Nr. 0246/2021)

3.3.7. zur Uestra
(Drucks. Nr. 0258/2021)

3.3.8. "Stillstand durch Frost"
(Drucks. Nr. 0326/2021)

3.3.9. zur Schließung von Konzertsälen
(Drucks. Nr. 0332/2021)

4. Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
(Drucks. Nr. 0432/2021)


5. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1-4 des
Nds. Kommunalprüfungsgesetzes - NKPG- durch den Nds. Landesrechnungshof; Fraktionszuwendungen
(Informationsdrucks. Nr. 0003/2021 mit 2
Anlage 1 nur online Anlagen)

6. Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung in der GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH ab dem Jahr 2021
(Drucks. Nr. 0283/2021)

7. Verwaltungsentwurf „Wir sind Hannover – Zusammenleben in der Stadt. Strategien für Migration und Teilhabe“
(Drucks. Nr. 0108/2021 mit 1 (teilweise online) Anlagen)

8. Befreiung von der Entgeltpflicht für die Nutzung städtischer
Kindertageseinrichtungen im Januar 2021
(Drucks. Nr. 0092/2021)

9. Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0093/2021 mit 3 Anlagen)

10. Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

10.1. (Drucks. Nr. 0137/2021 N1)

10.2. (Drucks. Nr. 0261/2021)

10.3. (Drucks. Nr. 0356/2021 mit 1 Anlage)

10.4. "Schutzpaket-Corona" Unterstützungs-Angebot der ARCTIC GmbH
(Drucks. Nr. 0436/2021 mit 1 Anlage)

11. Lieferung elektrischer Energie für die Jahre 2022- 2023
(Drucks. Nr. 2242/2020 mit 1 Anlage)

11.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0132/2021)

11.1.1. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucksache Nr. 0132/2021
(Drucks. Nr. 0179/2021)

11.2. sowie Änderungsantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 0165/2021)

12. Veränderungssperre Nr. 113 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 124, 3 Änderung - Höltystraße / Marienstraße -
(Drucks. Nr. 2931/2020 mit 3 Anlagen)


13. Verlängerung Ratsauftrag "Mein Quartier 2030" bis 2024
(Drucks. Nr. 3066/2020)

14. Antrag der CDU-Fraktion: Task-Force - Innenstadt
(Drucks. Nr. 2304/2020)

15. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Livestream für Kulturschaffende"
(Drucks. Nr. 2737/2020)

15.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0011/2021)

16. Antrag der Fraktion der Hannoveranere zu Tafeln an der Walderseestraße statt Umbenennung der Starße
(Drucks. Nr. 2992/2020)

17. Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Hilfe für Hannovers Gewerbetreibende
(Drucks. Nr. 0162/2021)

18. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Wahrung der politischen Neutralität bei Carsharing-Anbietern
(Drucks. Nr. 0234/2021 mit 1 Anlage)

19. von Ratsherrn Braune

19.1. zur Umbenennung von Beigeordneten
(Drucks. Nr. 0088/2021)

19.2. zu Audioaufzeichnungen des Rates
(Drucks. Nr. 0089/2021)

19.3. zur Anfragenfolge in Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 0090/2021)

19.4. "Uber"
(Drucks. Nr. 0091/2021)

19.5. zur Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Teilnahme an Sitzungen des Betriebsausschusses Stadtentwässerung
(Drucks. Nr. 0094/2021)

19.6. zur Aufhebung der Maskenpflicht
(Drucks. Nr. 0095/2021)

19.7. "Livestream"
(Drucks. Nr. 0097/2021)

19.8. zu Drogentests für Ratsmitglieder
(Drucks. Nr. 0098/2021)

19.9. zur Verkaufserlaubnis für Kioske 24/7
(Drucks. Nr. 0102/2021)

19.10. zur Nichtbefassung
(Drucks. Nr. 0103/2021)

19.11. zu PCR-Coronatests
(Drucks. Nr. 0105/2021)

20. A N T R Ä G E

20.1. von Ratsherrn Braune

20.1.1. "Strompreise senken"
(Drucks. Nr. 0163/2021)

20.1.2. "Zinsen für Unternehmen stunden"
(Drucks. Nr. 0164/2021)

20.1.3. zur Aufhebung der Coronamaßnahmen - Petition
(Drucks. Nr. 0169/2021)

20.1.4. zu einer Winterausrüstung für das Ordnungsdezernat
(Drucks. Nr. 0259/2021)

21. Betreiberverträge

21.1. für die Obdachlosenunterkunft Am Seelberg 45
(Drucks. Nr. 2347/2020 mit 1 Anlage)

21.2. für die Obdachlosenunterkunft Am Waterlooplatz 8 A-F
(Drucks. Nr. 2608/2020 mit 1 Anlage)

21.3. für die Spätaussiedler*innen- und Flüchtlingsunterkunft Grazer Str. 5
(Drucks. Nr. 2739/2020 mit 1 Anlage)

21.4. für die Obdachlosenunterkunft Am Annateich 3
(Drucks. Nr. 2935/2020 mit 1 Anlage)

22. Berufung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 0133/2021)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass aufgrund der epidemischen Lage die Sitzung nach § 182 Abs. 2, Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung würde die Meeting Software Zoom verwandt. Ratsvorsitzender Hermann wies darauf hin, dass bei der Nutzung von Zoom personenbezogene Daten verarbeitet würden. Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung sei allen Ratsmitgliedern vorab übersandt worden. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzender Hermann bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen. Ferner wies Ratsvorsitzender Hermann auf die Pflicht zur Verschwiegenheit nach § 40 NKomVG für den nicht öffentlichen Teil der Sitzung hin.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin.
Nach Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach der Hauptsatzung gelte nach § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Verwaltungsvorlage
"Schutzpaket-Corona" Unterstützungs-Angebot der ARCTIC GmbH
(Drucks. Nr. 0436/2021 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) zur Verwaltungsvorlage zum "Schutzpaket-Corona" Unterstützungs-Angebot der ARCTIC GmbH mit der Drucks. Nr. 0436/2021 mit 1 Anlage.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 10.4 der Tagesordnung behandelt.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: "Einwohnerfragestunde"
(Drucks. Nr. 0383/2021)

Ratsherr Braune sagte, dass der vorliegende Antrag dazu dienen sollte, dass die Einwohner*innen enger in den politischen Prozess eingebunden würden.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU der Dringlichkeit nicht zustimmen würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Dringlichkeit ablehne.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) von Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: "Einwohnerfragestunde", mit der Drucks. Nr. 0383/2021 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 18. März 2021 behandelt.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu einer Machbarkeitsstudie eines Dual Fluid Reaktors
(Drucks. Nr. 0388/2021)


Ratsherr Braune erläuterte, dass der Antrag Enercity näher bringen sollte, dass dort eine Machbarkeitsstudie zu einem Dual Fluid Reaktor erstellt werden möge.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) von Ratsherrn Braune zu einer Machbarkeitsstudie eines Dual Fluid Reaktors mit der Drucks. Nr. 0388/2021 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 18. März 2021 behandelt.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Corona-Beerdigungskosten
(Drucks. Nr. 0389/2021)


Ratsherr Braune erörterte, dass die Landeshauptstadt Hannover die Familien von Corona Opfern dringen finanziell unterstützen sollte.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) von Ratsherrn Braune zu Corona-Beerdigungskosten mit der Drucks. Nr. 0389/2021 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 18. März 2021 behandelt.

Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die Punkte 21 und 22 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 29. Oktober 2020

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD das vorliegende Protokoll ablehne, da die Wortbeiträge der AfD-Fraktion gegendert worden wären. Das sei eine Verunglimpfung der deutschen Sprache, welche die Fraktion der AfD ablehnen würde.
Gegen 4 Stimmen und bei 2 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 29. Oktober 2020 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Beschäftigten in der Verwaltung mit Migrationshintergrund
(Drucks. Nr. 0233/2021)

Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning
(DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 0233/2021 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wenn eine Stelle öffentlich (nicht intern!) ausgeschrieben wird: Wie hoch ist dann der durchschnittliche Anteil der Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund auf diese Stelle und sind die Bewerberinnen und Bewerber dann auch entsprechen qualifiziert für diese Stelle (Wie ist der Anteil Männer bzw. Frauen bei den Bewerbungen, wie viele werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen, wie viele erhalten vor bzw. nach dem Gespräch eine Absage?)

Der Hinweis auf einen möglichen Migrationshintergrund ist eine freiwillige Angabe. Sie kann insofern nicht repräsentativ ausgewertet und dementsprechend im Bewerbungsverfahren
nicht verifiziert werden.
Wir können daher nur den Anteil an der Zahl der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover benennen. Zum Stichtag 31.12.2019 hatten rund 14,9 % der Beschäftigten einen Migrationshintergrund. Insgesamt ist der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund höher als der Anteil von Männern mit Migrationshintergrund.
Bei den Auszubildenden hatten zum Stichtag 31.12.2019 bereits 24,9 % der Auszubildenden einen Migrationshintergrund. Dies wurde in den letzten Jahren durch eine gezielte Ausbildungskampagne erreicht.

Frage 2:
Gibt es Bereiche der Verwaltung, bei denen sich auf ausgeschriebene Stellen anteilsmäßig besonders viele Personen mit Migrationshintergrund bewerben? Wenn ja, welche und woran könnte das erhöhte Interesse liegen?

Für die Kommunale Gebäudereinigung - 18.7 interessieren sich viele Personen mit Migrationshintergrund. Das Interesse begründet sich häufig darin, dass entweder die Personen nicht über höhere Qualifikationen verfügen bzw. vorhandene Qualifikationen nicht anerkannt werden oder verminderte Deutschkenntnisse weniger Einfluss auf die Tätigkeit haben.

Frage 3:
Von Seiten der Politik wird über eine Quote nachgedacht, um so den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Verwaltung zu erhöhen.
Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um das Interesse bei potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund generell zu erhöhen und so auf diese Weise mehr Bewerbungen zu erhalten?

Aus vielen Gesprächen ist bekannt, dass noch wenige Menschen mit Migrationsbiografie den öffentlichen Dienst als möglichen Arbeitgeber wahrnehmen. Sie wissen nicht, dass sie gemeint und gewollt sind, wenn Stellen ausgeschrieben werden.
Um mehr Bewerber*innen mit Migrationsbiografie zu erreichen, hat daher in den vergangenen Jahren eine gezielte Ausbildungskampagne stattgefunden. Hierbei wurden die unterschiedlichen Akteur*innen der Stadtgesellschaft (z. B. Migrantenselbstorganisationen, Haus der Religionen, Sportvereine) besucht, um über die Ausbildungsmöglichkeiten bei der LHH zu informieren. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Kontakt zum MigrantInnenSelbstOrganisationen (MiSO)-Netzwerk Hannover e.V.
Zur Steigerung der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit wurde in 2019 ein Imagefilm (Filmlänge sechs Minuten) zur interkulturellen Öffnung der LHH in Kooperation mit OE 15.22
Wissenschaftsstadt Hannover gedreht. Dargestellt wird das Leitbild der Stadtverwaltung Hannover „Vielfalt ist unsere Stärke“ und die interkulturelle Öffnung der LHH mit den Teilhandlungsfeldern aus dem Handlungsfeld 6 des LIP (Fortbildung, Personalwirtschaft, Dolmetscherdienste, Organisationsentwicklung). Der Film wurde im interkulturellen Forum 2019 zum ersten Mal vorgeführt und im Februar 2020 in dem Portal www.wissen.hannover.de veröffentlicht.
https://wissen.hannover.de/Einrichtungen/Landeshauptstadt-Hannover/Interkulturelle-Öffnung-der-Landeshauptstadt-Hannover
In der Personalauswahl wurde interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation verankert sowie in die Anforderungsprofile integriert. In dem aktuellen Stellenausschreibungstext wird über den Vielfaltspassus hinaus, die ausdrückliche Ermutigung von Bewerber*innen mit Migrationsbiografie beibehalten: „Die Landeshauptstadt Hannover hat das Ziel, die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Stadtverwaltung abzubilden. Sie erkennt damit Vielfalt als wichtigen Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein offenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen unabhängig von deren kulturellen und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung und sexueller Identität gleiche Chancen bietet.“
Die Stadtverwaltung Hannover bestärkt Menschen mit Migrationsbiografie sich zu bewerben, das Ziel ist, ihren Anteil in allen Bereichen und Ebenen zu erhöhen.


TOP 3.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand der Fenster in den Schulen Hannovers – Lüftung
(Drucks. Nr. 0308/2021)

Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0308/2021 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wird in allen hannoverschen Schulen und ihren Räumen mit der üblichen Klassenraumgröße der festgelegte Lüftungsquerschnitt eingehalten?

Der genannte Lüftungsquerschnitt wird überwiegend, aber nicht in allen Räumen sämtlicher Schulen eingehalten.

Frage 2:
Falls nein, weshalb nicht und welche Maßnahmen werden wann ergriffen, um den festgelegten Lüftungsquerschnitt einzuhalten?

In einigen Räumen wird aufgrund der vorhandenen Raumzuschnitte im Verhältnis zu den vorhandenen Öffnungsmaßen der Fenster, die zur Errichtungszeit genehmigt und rechtskonform waren, der genannte Lüftungsquerschnitt im Vergleich zur Grundfläche nicht erreicht. Zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, kann dieser Querschnitt auch i.d.R. gar nicht verändert werden (z.B. GS Stammestraße). Die Unterschreitung des genannten Lüftungsquerschnitts ist in allen Fällen aber gering und kann durch geringfügig längere Lüftungszeiten ausgeglichen werden.
Der Erfolg einer Lüftung über Fensterflügel hängt neben dem qualitativen und zeitlichen Umgang der Nutzer*innen mit diesem Angebot auch von weiteren Faktoren wie Windrichtung und Windstärke, Temperaturunterschied zwischen innen und außen, standortspezifischen Bedingungen etc. ab.
An diversen Standorten, an denen der Lüftungsquerschnitt z.B. durch aus Sicherheitserwägungen angebrachte Drehsperren stark eingeschränkt war, wurden diese Sperren entfernt, bzw. die Schulen in die Lage versetzt, die Sperren selber zu deaktivieren (z.B. GS Loccumer Straße, Dietrich-Bonhoeffer-Realschule, GY Tellkampfschule, u.s.w). An einzelnen Standorten wurden auch neue Fensterflügel eingebaut, um den Lüftungsquerschnitt zu vergrößern (z.B. GS Gebrüder-Körting-Schule).
In neu errichteten oder aktuell grundsanierten Schulen wird der vorgegebene Lüftungsquerschnitt natürlich erfüllt, bzw. spielt die Fensterlüftung aufgrund des Einbaus mechanischer Lüftungsanlagen eine untergeordnete Rolle.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte vor dem Hintergrund des Runderlasses der Niedersächsischen Landesregierung zur Lüftung von Klassenräumen, ob der Begriff „überwiegend“ in Hinblick auf die Klassenräume in einer Prozentzahl dargestellt werden könnte. Ratsherr Emmelmann fragte zur Verlängerung des Lüftungszeitraums ferner, welche wissenschaftliche Formel dazu herangezogen werde.

Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die Prozentzahl zu den Klassenräumen nachreichen müsste. Stadtbaurat Vielhaber erörterte, dass sich in diesem Zusammenhang die CO²-Ampel bewährt habe. Dadurch könnten die Unterrichtsabschnitte und die Lüftungszeiten variabel gestaltet werden.

Protokollantwort (Quelle: Rahmenhygieneplan des Landes Niedersachsen Version 3.2):
In den AUR und FUR der allgemeinbildenden Schulen der LHH wurden in Zusammenarbeit der Schulverwaltung mit dem Gebäudemanagement keine Räume aus der Nutzung für den Unterricht genommen, sondern durch Reparaturen, weitere Baumaßnahmen oder organisatorische Regelungen Lösungen gefunden. Insofern sind 100% der Unterrichtsräume weiterhin nutzbar.
Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Es ist zwingend das „20 – 5 – 20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen. Während des Lüftens kann grundsätzlich Unterricht stattfinden.

Die Lüftung hat als eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen (in Abhängigkeit von der Außentemperatur über 3 bis 10 Minuten).
In den Pausen kann und sollte darüber hinaus länger gelüftet werden.
Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.

Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.


Die Raumluft kühlt beim Stoßlüften in Räumen über wenige Minuten nur um ca. 2-3 Grad ab, was für die Schülerinnen und Schüler gesundheitlich unbedenklich ist. Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen. Andauernde Zugluft ist zu vermeiden.

Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.
Soweit vorhanden, kann eine sogenannte Luftgüteampel („CO²-Ampel“), die die CO2-Konzentration misst, an das regelmäßige Lüften erinnern.
Alternativ kann die CO2-App der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, welche die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung bestimmen und an die nächste Lüftung erinnern kann https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=dp1317760


Soweit eine Lüftung an der CO2-Konzentration orientiert wird, können Lüftungspausen ggf. angepasst werden. Dabei ist ein Stundenmittelwert von < 2.000 ppm CO2 anzustreben. Bei 1.500 ppm CO2 soll gelüftet werden. Bei Erreichen von 2.000 ppm CO2 muss gelüftet werden.

Eine alleinige Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Die Öffnungsbegrenzungen an horizontalen Schwingflügelfenstern dürfen allerdings aufgrund der hohen Unfallgefahr nicht außer Kraft gesetzt werden.
Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist der Raum für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.
Üblicherweise sind CO²-Ampeln und auch die zitierte App der DGUV mit folgenden Grenzwerten eingestellt: bis 1000 ppm grün, 1000-2000 ppm gelb, ab 2000 ppm rot

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob es eine wissenschaftliche Untersuchung dazu gäbe, dass die CO²-Ampel in Zusammenhang mit den Aerosolen der Corona Pandemie stünden und ob man die Anzeige als Richtwert nutzen könnte.

Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die Antwort nachreichen würde.

Protokollantwort:
Der CO2 -Wert ist ein Referenzwert, wenn eine gewisse Konzentration von CO2 in der Raumluft ist, ist im Umkehrschluss zu Lüften. Insofern wird die Anzeige als Richtwert genutzt. Eine direkte Messung von Aerosolen findet nicht statt.
Beim natürlichen Ausatmen werden CO² sowie auch Feuchtigkeit in Form von Aerosolen (mit eventuell haftenden Viren) abgegeben. Daraus entwickelt sich die Annahme, dass mit einer erhöhten CO²-Konzentration auch eine höhere Aerosolkonzentration einhergeht und somit die einfach messbare CO²-Konzentration auch ein Maß der möglichen Virenkonzentration darstellt. Ein definierter Rückschluss aus der CO²-Konzentration auf eine Ansteckungsgefahr ist nicht möglich (Umweltbundesamt).

Ratsherr Braune fragte, ob in den Klassenzimmern gemessen würde oder ob die Messungen mittels entsprechender Geräte erst erfolgen sollten.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass er nicht gesagt habe, dass in den Klassenzimmern gemessen würde. Er habe diesbezüglich lediglich einen Vergleich gezogen. Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass es kein Programm zur Einführung der CO²-Ampeln gäbe. Es sei jedoch eine Möglichkeit für die Schulen, unter Einbezug der Fördergelder, eine relativ kostengünstige Lösung umsetzen zu können.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob festgestellt werden müsste, dass etliche Klassenräume dem Rahmenhygieneplan nicht entsprächen, da das mögliche Instrument, welches zur Messung herangezogen werden könnte, nirgendwo vorhanden sei.

Stadtbaurat Vielhaber entgegnete, dass die Verwaltung für die Fenster verantwortlich wäre. Das Lüften und den Umgang damit müssten die Schulen selbst übernehmen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass CO² unterhalb einer bestimmten Sättigung der Atmosphäre als Gas für den Menschen völlig ungefährlich sei und insofern überhaupt nicht als Kriterium für das Lüften herangezogen werden könnte.

Stadtbaurat Vielhaber erwiderte, dass er davon ausgehe, dass ab einem bestimmten CO²-Wert gelüftet würde.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) fragte, ob sie richtig verstanden habe, dass in den Schulen noch keine CO²-Ampeln vorhanden wären und dass die Schulen diese aus ihrem Budget zu den Corona Schutzmaßnahmen finanzieren sollten. Ratsfrau Dr. Matz fragte weiter, ob nicht vielmehr die Verwaltung für die technische Ausstattung der Schulen zuständig wäre.

Stadtbaurat Vielhaber wiederholte, dass die CO²-Ampeln nicht zur standardmäßigen Ausstattung der Schulen gehörten und dass die Schulen diese über die Fördermittel beschaffen könnten.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung einen Zeitraum benennen könnte, wann der Fraktion der CDU die geforderten Daten zu denjenigen Räumen Zugänglich gemacht würden, die aufgrund nicht ausreichend vorhandener Lüftungsmöglichkeiten außer Betrieb genommen werden müssten.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung dargelegt habe, dass alle Räume zu 100 % belüftet werden könnten. Man habe ferner darauf verwiesen, dass diejenigen Räume, die beispielsweise aus Gründen des Denkmalschutzes nicht baulich verändert werden könnten, durch längere Lüftungsintervalle entsprechend zu belüften seien. Stadträtin Rzyski sagte, dass alle Räume, mit wenigen Ausnahmen wie z.B. die innenliegenden Räume in der IGS-Linden und der IGS-Roderbruch, genutzt werden könnten. Demnach gäbe es keinen Anlass Räume aus der Nutzung herauszunehmen, da man die entsprechenden Vorschriften, wie bereits ausgeführt, einhalten könnte.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, warum die Stadtverwaltung das Angebot eines Unternehmens zur Teilnahme an einem bundesweiten, wissenschaftlichen Feldversuch, in Verbindung der Zurverfügungstellung von zwei Lüftungsanlagen abgelehnt habe, wenn doch Räume vorhanden wären, die baulich nicht verändert werden dürften.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass dem Schul- und Bildungsausschuss eine vom Gesundheitsministerium geprüfte Studie zur Verfügung gestellt worden wäre, wonach viele Kommunen vom Einsatz von nachträglich installierten Lüftungsanlagen Abstand genommen hätten, da die Nachteile in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden. Die Anlagen wären zu sperrig und viel zu laut. Darüber hinaus könnten die Anlagen allein die Luft nicht im ausreichenden Maße verbessern.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie die Verwaltung Empfehlungen zur Länge von Lüftungsintervallen abgeben wollte, wenn man überhaupt keine Daten zum Lüftungsquerschnitt der einzelnen Räume vorliegen habe.

Stadträtin Rzyski erinnerte daran, dass man sich zum Zeitpunkt der Akteneinsicht in der Bestandsaufnahme befunden habe und dass die Schulverwaltung unter Beteiligung des Gebäudemanagement denjenigen Rückmeldungen der Schulhausmeister nachgegangen sei, in denen kein vollständiger Vollzug gemeldet worden sei. In diesem Rahmen habe man Drehsperren entfernt, feststehende Fensterflügel wieder geöffnet und Fenster ausgetauscht. Stadträtin Rzyski konstatierte, dass sicherlich keine schriftlichen Dokumentationen darüber abgelegt worden seien, wenn in Gesprächen eventuell auf die Verlängerung von Lüftungsintervallen eingegangen worden wäre.




TOP 3.3.
von Ratsherrn Braune

TOP 3.3.1.
zu Besuchen von Kultusminister Tonne in Städtischen Fachbereichen
(Drucks. Nr. 0237/2021)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 0237/2021 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele persönliche Besuche hat Kultusminister Tonne im zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt seit 2016 wahrgenommen und wie viele dieser Präsenzbesuche
davon fanden im Coronazeitalter seit März 2020 statt?

Es hat kein Besuch durch Herrn Kultusminister Tonne im Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover stattgefunden.

Frage 2:
Wie viele Besuche hat Kultusminister Tonne in dem größten Schul- und Bildungsausschuss Niedersachsens persönlich wahrgenommen?

Es hat kein Besuch durch Herrn Kultusminister Tonne im Schul- und Bildungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover stattgefunden.

Frage 3:
Wie viele Termine hat Kultusminister Tonne im Rathaus der Landeshauptstadt Hannover mit den gewählten schulpolitischen Sprechern wahrgenommen und in welchem
Umfang und Zeitraum?

Fragen, die durch die Verwaltung nicht beantwortet werden können, werden üblicherweise an die dafür zuständigen Stellen weitergeleitet. In diesem Fall wurde die Frage an die
schulpolitischen Sprecher*innen, bzw. die entsprechenden Geschäftsstellen weitergeleitet. Folgende Rückmeldungen liegen der Verwaltung dazu vor:

- „Unsere Fraktion verbittet es sich, anderen Fraktionen, der Verwaltung, Einzelvertretern oder sonst jemandem gegenüber Rechenschaft über Treffen der politischen Mandatsträger im Rahmen ihrer Tätigkeit abzugeben. Von daher kann ich Ihnen bei der Beantwortung dieser Ratsanfrage leider nicht behilflich sein.“

- „Leider kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben. Aus Sicht unserer Schul- und bildungspolitischen Sprecherin ist es nicht Aufgabe der Verwaltung, anderen Ratsmitgliedern mitzuteilen, wie viele und welche Termine Fraktionen mit wem wahrnehmen. Diesbezügliche Fragen sollten, wenn eine Auskunft erwünscht ist, direkt an die Fraktionen gestellt werden.“

- „Unsere schulpolitische Sprecherin behält es sich ebenfalls vor, in dieser Angelegenheit keine Auskunft zu erteilen.“

- „Mit mir hat Herr Tonne nicht gesprochen. Muss er ja auch nicht.“

- „Mit mir gab es keine Termine mit Herr KM Tonne in der gesamten letzten Amtsperiode.“


OP 3.3.2.
zu Anwaltskosten
(Drucks. Nr. 0238/2021)

Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 0238/2021 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Zu wie vielen Klagen von Bürgern oder Firmen gegen die Landeshauptstadt Hannover kam es in den letzten 5 Jahren seit Januar 2016 und an welchen jeweiligen Gerichten
(Verwaltungsgericht / Amtsgericht / Landgericht / usw.) sind diese anhängig gewesen oder sind noch nicht final entschieden ?

Bei OE 30.1 sind folgende Verfahren im Zeitraum 2016 bis 2020 folgende Verfahren neu eingegangen (einschließlich solcher Verfahren, in denen die LHH Klägerin oder Antragstellerin war):
2016:646 Verfahren, davon 495 x Verwaltungsgericht (VG), 67 x Oberverwaltungsgericht (OVG), 1 x Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 53 x Amtsgericht (AG), 10 x Landgericht
(LG), 1 x Oberlandesgericht (OLG), 13 x Sozialgericht (SG), 6 x Landessozialgericht (LSG)
2017: 627 Verfahren, davon 477 x VG, 69 x OVG, 56 x AG, 17x LG, 1 x OLG, 7 x SG
2018: 583 Verfahren, davon 463 x VG, 45 x OVG, 59 x AG, 11 x LG, 1 x SG, 4 x LSG
2019: 658 Verfahren, davon 561 x VG, 24 x OVG, 53 x AG, 18 x LG, 1 x OLG, 1 x SG
2020: 594 Verfahren, davon 504 x VG, 11 x OVG, 49 x AG, 23 x LG, 5 x SG, 2 x LSG
Bei OE 20.3 wurden im Berichtszeitraum insgesamt 446 Klage-/Antragsverfahren geführt. Davon wurden 433 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover und 13 Verfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geführt.
Bei OE 20.4 werden pro Jahr ca. 20 bis 25 vollstreckungsrechtliche Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach ZPO und InsO bei verschiedenen Gerichtszweigen der ordentlichen Gerichte (Vollstreckungsgericht, Insolvenzgericht, Versteigerungsgericht, Landgericht) geführt.
Bei OE 68 wurden im Berichtszeitraum insgesamt 42 Klageverfahren geführt. Davon wurden 36 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover und 6 Verfahren vor dem Landgericht Hannover geführt.

Frage 2:
Wie viele dieser Prozesse wurden durch die Landeshauptstadt Hannover gewonnen und bei wie vielen Klagen wurde ein Vergleich geschlossen oder das Verfahren
eingestellt und welche Dezernate sind anteilig betroffen?

a) Bei OE 30.1 werden die im Berichtszeitraum abgeschlossenen Verfahren dargestellt. Diese sind nicht mit den unter Ziffer 1 genannten Neueingängen identisch.
2016: 318 x gewonnen, 2 x teilweise gewonnen, 24 x verloren, 6 x Vergleich, 37 x anderweitige Erledigung
2017: 326 x gewonnen, 8 x teilweise gewonnen, 30 x verloren, 5 x Vergleich, 42 x anderweitige Erledigung
2018: 392 x gewonnen, 3 x teilweise gewonnen, 42 x verloren, 5 x Vergleich, 59 x anderweitige Erledigung
2019: 421 x gewonnen, 5 x teilweise gewonnen, 26 x verloren, 9 x Vergleich, 42 x anderweitige Erledigung
2020: 413 x gewonnen, 5 x teilweise gewonnen, 39 x verloren, 7 x Vergleich, 73 x anderweitige Erledigung.
Bei OE 20.3 wurden von den 446 Verfahren 6 Verfahren im Wege eines Vergleichs erledigt, 20 Verfahren wurden eingestellt, in 277 Fällen wurden die Klagen/Anträge zurückgenommen und in 140 wurden die Klagen/Anträge zurückgewiesen. Für 3 Verfahren ist das Ergebnis (noch) nicht bekannt.
Bei OE 20.4 wurden die Verfahren weit überwiegend für die LHH erfolgreich abgewickelt und abgeschlossen.
Bei OE 68 wurden in den 42 Verfahren die Klagen in 23 Fällen zurückgewiesen, in 7 Fällen wurde das Verfahren nach Erledigung der Hauptsache eingestellt, in 5 Fällen wurde ein Vergleich geschlossen und 7 Verfahren sind noch offen.
b) Für die Aufteilung der Fälle auf die einzelnen Dezernate liegen keine vollständigen Daten vor. Für die Jahre 2019 und 2020 hat eine Auswertung für OE 30.1 die nachstehende
Aufteilung der neu eingegangenen Verfahren auf die einzelnen Fachbereiche ergeben:
OE 18: 2 Verfahren
OE 19: 10 Verfahren
OE 20: 104 Verfahren
OE 32: 824 Verfahren
OE 40: 4 Verfahren
OE 41: 4 Verfahren
OE 50: 6 Verfahren
OE 57: 1 Verfahren
OE 61: 172 Verfahren
OE 66: 47 Verfahren
OE 67: 14 Verfahren
Summe 1.188 Verfahren
Die Daten sind hinsichtlich der Größenordnungen weitgehend repräsentativ für den gesamten Berichtszeitraum.

Frage 3:
Welche Anwälte / Kanzleien haben die Landeshauptstadt Hannover in den letzten 5 Jahren vertreten, bitte nach VG usw. auflisten, wann gab es dazu die Auftragsvergabe
und welche Kosten sind der Landeshauptstadt Hannover in den letzten 5 Jahren dadurch entstanden?

a) OE 30.1 hat im Berichtszeitraum folgende Anwält*innen/Kanzleien mit der Prozessvertretung der LHH beauftragt:
- Kanzlei Iburg, Upheber und Kollegen
- Kanzlei Dageförde
- Koenen Bauanwälte
- Leiss Rechtsanwälte & Notar
- Rechtsanwälte Huxholl Gühlstorf
- Rechtsanwaltskanzlei Gerbig und Eicher
- Scharf Rechtsanwälte
- Wiese und Kollegen
OE 30.1 hat im Berichtszeitraum ausschließlich Prozessbevollmächtigte für Gerichtsverfahren mandatiert, die vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof geführt werden. Dort gilt für Körperschaften des öffentlichen Rechts ein gesetzlicher Anwaltszwang. Verfahren vor den Amtsgerichten, den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten, den Landessozialgerichten,

vor dem Bundesverwaltungs- oder Bundessozialgericht sowie vor der Vergabekammer Lüneburg und dem Vergabesenat beim Oberlandesgericht Celle führen die nach der Geschäftsverteilung zuständigen Justiziar*innen selbst. Dadurch entstehen der LHH keine zusätzlichen Kosten.
Von OE 20.3 und 20.4 wurden keine Anwälte mit der Prozessvertretung beauftragt. Von OE 68 wurde Rechtsanwalt Dr. Niehoff für die Verfahren vor dem Landgericht beauftragt.
b) Die Beauftragung erfolgt für jeden Einzelfall unmittelbar nach Eingang einer Klage- oder Antragsschrift, in der die LHH zur Anzeige ihrer Verteidigungsbereitschaft aufgefordert wird.
Die Beauftragung von Rechtsanwält*innen zur eigenen Prozessvertretung unterliegt nicht dem Vergaberecht.
c) Die Vergütung der von der LHH beauftragten Rechtsanwält*innen erfolgt regelmäßig zu den streitwertabhängigen gesetzlichen Gebühren nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für OE 30.1 ergeben sich per Saldo folgende Aufwendungen für Prozess-, Anwalts- und Sachverständigenkosten:
Haushaltsjahr 2016: 136.767,14 Euro
Haushaltsjahr 2017: 88.475,21 Euro
Haushaltsjahr 2018: 354.276,20 Euro (inkl. einer Einzelrückstellung über 200.000 Euro)
Haushaltsjahr 2019: 192.133,68 Euro
Haushaltsjahr 2020: 136.912,00 Euro
Summe: 908.564,23 Euro
Für die Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Niehoff durch OE 68 sind im TH 68 Verfahrenskosten in Höhe von ca. 25.000 Euro entstanden.
Die für OE 30.1 ermittelten Kosten umfassen neben den Kosten für die eigene Prozessvertretung auch die Kosten für das Gerichtsverfahren, für gegnerische Rechtsanwält*innen sowie für Sachverständige und sonstige Auslagen, soweit die LHH im Prozess zur Kostentragung verpflichtet wurde. Die den Prozessbevollmächtigten zugeflossenen Gebühren für die eigene Prozessvertretung lassen sich aus dem SAP nicht ermitteln, da die Rechtsanwaltsgebühren je nach Prozessausgang ganz oder teilweise von der Gegenseite erstattet werden müssen. In der Regel erfolgt dieser Kostenausgleich unmittelbar zwischen den Anwälten, so dass die Kosten der Beauftragung im SAP nicht oder nur hinsichtlich der nicht durch die Gegenseite ausgeglichenen Kosten erfasst werden können.
Ferner wurden bei der Kostenerhebung die Bildung von Rückstellungen für zukünftig drohende Prozesskosten bei besonders hohen Klageforderungen als werterhöhend sowie Kostenerstattungen durch Dritte als wertmindernd berücksichtigt. Die o.g. Einzelrückstellung in Höhe von 200.000 Euro aus dem Jahr 2018 wurde bisher erst zu einem sehr geringen Teil in Anspruch genommen und kann im günstigsten Fall Ende 2022 nahezu vollständig wieder zurückgegeben werden.
Nicht erfasst sind schließlich von OE 30.2 geführte Verfahren in Haftpflichtangelegenheiten, da deren Kosten über ein getrenntes Umlagesystem über den Haftpflichtschadenausgleich Deutscher Großstädte (HADG) abgerechnet werden und den Teilhaushalt von OE 30 daher nicht berühren.

Stadtrat Prof. Baumann merkte an, dass die Ausarbeitung für einen derart langen Zeitraum einen hohen Aufwand und Arbeit verursacht habe. Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn derartige Anfragen für einen kleineren Zeitraum adressiert würden. Die Verwaltung habe für die Ausarbeitung mindestens 20 Arbeitsstunden einsetzen müssen.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass die Anfrage wenig politischen Nährwert für die Allgemeinheit mit sich bringe.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung das Recht der Fraktionen, der Gruppe und der Einzelvertreter akzeptiere, dass diese Anfragen gestellt werden dürften. Allerdings wäre im vorliegenden Fall ein deutlich kleinerer Zeitraum ebenso aussagekräftig gewesen, da die Anzahl der gerichtlichen Verfahren, welche die Landeshauptstadt Hannover Jahr für Jahr zu bewältigen habe, nur unwesentlich variierten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies Ratsherrn Braune und Ratsherrn Hirche (AfD) auf den Charakter einer Fragestunde hin und stellte klar, dass Stellungnahmen, insbesondere themenfremder Natur, in diesem Rahmen nicht statthaft wären.

Ratsherr Döring (FDP) fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Auffassung teilen würde, dass die angezeigten Gerichtsverfahren nur im Kontext der vielen durch die Landeshauptstadt Hannover ergangenen Verwaltungsbescheide eine politische Aussagekraft entwickeln könnten.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass der Verwaltung keine Zahl zum Verhältnis der Klageverfahren zu den Verwaltungsbescheiden vorläge. Die Verwaltung würde nach vorsichtigen Schätzungen davon ausgehen, dass eine solche Ausarbeitung den Aufwand für die vorliegenden Antworten mindestens um den Faktor 10 erhöhen würde.


TOP 3.3.3.
zu Kommunalbeamten
(Drucks. Nr. 0239/2021)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.4.
zu Suiziden in Hannover
(Drucks. Nr. 0240/2021)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.5.
zu Impfstoffen
(Drucks. Nr. 0245/2021)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.6.
zur Isolation
(Drucks. Nr. 0246/2021)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.7.
zur Uestra
(Drucks. Nr. 0258/2021)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.3.8.
"Stillstand durch Frost"
(Drucks. Nr. 0326/2021)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.3.9.
zur Schließung von Konzertsälen
(Drucks. Nr. 0332/2021)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
(Drucks. Nr. 0432/2021)
Einstimmig beschloss der Rat die Mitglieder des Umlegungsausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0432/2021.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1-4 des
Nds. Kommunalprüfungsgesetzes - NKPG- durch den Nds. Landesrechnungshof;
Fraktionszuwendungen

(Informationsdrucksache Nr. 0003/2021 mit 2 Anlage 1 nur online Anlagen)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) verwies auf die Seite 55 des Prüfberichts zu möglichen Verstößen der Fraktionen in Hinblick auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und erläuterte, dass im ersten Abschnitt darauf hingewiesen würde, dass eine Fraktion aus dem Rat der Stadt für eine Klausurtagung den Betrag von 27.000 € abgerechnet habe. Beigeordneter Hauptstein fragte, um welche Fraktion aus dem Rat der Stadt es sich dabei handeln würde.

Stadtrat Prof. Baumann erklärte, dass die Verwaltung die Information nachliefern müsste.

Ratsherr Engelke (FDP) berichtete, dass die Prüfer*innen des Landesrechnungshofs mitgeteilt hätten, dass der Bericht zum Schutz der Fraktionen anonymisiert würde. Deshalb halte er es für nicht zielführend, wenn die Verwaltung etwas versuchen wollte, was ihr überhaupt nicht gelingen könnte.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) stellte fest, dass die Öffentlichkeit durchaus ein legitimes Interesse daran habe zu erfahren, welche Fraktion 27.000 € für eine Klausurtagung abgerechnet habe. Beigeordneter Hauptstein stellte in Frage, dass die Verwaltung keine diesbezüglichen Informationen habe, da die Fraktionen ihre Abrechnungen bei der Verwaltung einreichen müssten.

Ratsherr Braune schloss sich den Worten seines Vorredners an und bat darum, dass sich die betreffende Fraktion zu erkennen geben möge.

Ratsherr Karger (AfD) sagte, dass die Bürger*innen ein Recht darauf hätten zu erfahren, wie ihre Steuergelder eingesetzt würden. Ratsherr Karger bat darum, dass die Verwaltung nach Möglichkeit in ihrer Antwort darauf eingehen sollte, was genau abgerechnet worden wäre.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN diese Summe nicht abgerechnet habe. Man sei allerdings auch der Ansicht, dass derartige Informationen dem Datenschutz unterliegen sollten.

Stadtrat Prof. Baumann erklärte, dass die Verwaltung den Vorgang insgesamt und die rechtliche Zulässigkeit zur Weitergabe der Daten vor dem Hintergrund der Vertraulichkeit prüfen würde.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) machte deutlich, dass auch die Fraktion Die FRAKTION mit ihren zwei Mitgliedern und einer Handvoll Mitarbeiter*innen es nicht geschafft habe, eine solche Summe abzurechnen.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP den Betrag nicht abgerechnet habe. Ratsherr Engelke äußerte die Vermutung, dass die Fraktion der AfD die geforderte Information bewusst im Kommunalwahlkampf verwenden wollte. Ratsherr Engelke informierte darüber, dass auch der AfD-Fraktion bekannt sei, dass man eine Kommission eingerichtet habe, die sich mit der Verhinderung derartiger Verfehlungen und ob überhaupt welche vorlägen, befassen würde. Diese Ergebnisse würden anschließend in den Gremien des Rates und der Ratsversammlung behandelt, sodass der Vorwurf von Intransparenz nicht haltbar wäre.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bestätigte, dass die Fraktion der AfD die Informationen im Wahlkampf einsetzen würde und betonte, dass die Bürger*innen ein Recht darauf hätten zu erfahren, wie mit ihren Steuergeldern umgegangen werde.

Ratsherr Döring (FDP) erörterte, dass die bloße Summe überhaupt keine Aussagekraft habe. Der Betrag sei in Relation mit der Anzahl der Teilnehmer*innen, dem Zeitrahmen und angemessener Unterbringung und Verpflegung in Zusammenhang zu bringen. Ratsherr Döring fragte, ob die eventuelle Klage der AfD-Fraktion nicht eher an den Landesrechnungshof adressiert werden müsste.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung zur Adressierung der Klage spontan keine Angabe machen könnte.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU die benannte Summe nicht abgerechnet habe. Beigeordneter Seidel erläuterte, dass er die gesamte Diskussion ein wenig befremdlich fände, da suggeriert würde das es schlimm wäre, wenn sich politische Fraktionen und Gruppen zu Klausurtagungen oder dem Austausch von Informationen treffen würden. Zudem habe sicherlich auch die Fraktion der AfD ihre Aufwendungen für die Durchführung einer Klausurtagung bei der Verwaltung eingereicht und vielleicht könnten auch diese Informationen interessant seien. Beigeordneter Seidel machte deutlich, dass die AfD-Fraktion sich schon einmal zur Mitarbeit durchringen sollte, wenn man eine Arbeitsgemeinschaft Fraktionszuwendungen eingerichtet habe. Denn es sei nicht sonderlich kollegial, wenn man einfach nur eine Frage in den Raum stelle und damit sämtliche Fraktionen in einer öffentlichen Sitzung unter Generalverdacht stelle.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er ausdrücklich daran interessiert sei zu erfahren, wer für die Ausgabe der benannten Summe verantwortlich sei.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) sagte, dass die Fraktionen und die Gruppe eigenständig entscheiden könnten, wie viel Geld diese im Rahmen ihres Budget für eine Klausurtagung einsetzen wollten. Klar sei nämlich auch, dass die jeweiligen Fraktionen oder Gruppen an anderer Stelle, für Broschüren oder Ähnliches, weniger Mittel zur Verfügung hätten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) informierte darüber, dass auf der Seite 55 des Prüfberichts darauf eingegangen würde, dass die 27.000 € mehr als 50 % vom Jahressachkostenbudget der noch anonymen Fraktion darstellen würde. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass die Fraktion der AfD sicherlich keine 50 % von ihrem Jahressachkostenbudget für die Durchführung ihrer Klausurtagung verwandt habe.

Ratsherr Bingemer (FDP) erläuterte, dass seines Wissens nach der Landesrechnungshof ähnlich wie ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen arbeite. Die Prüfungsfeststellung würde dem Geprüften mitgeteilt und erläutert. In Bezug auf den Landesrechnungshof entscheide der „kleine Senat“ darüber, ob die Prüfungsfeststellung veröffentlicht würde. Im vorliegenden Fall müsste der entsprechende Dezernent eine Anfrage an den „kleinen Senat“ stellen, ob die Verwaltung die geforderten Informationen an die Mitglieder der Ratsversammlung weitergeben dürfte.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 6.
Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung in der GENAMO Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH
ab dem Jahr 2021

(Drucks. Nr. 0283/2021)
Einstimmig beschloss der Rat die Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung in der GENAMO - Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg Ost mbH, ab dem Jahr 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0283/2021.


TOP 7.
Verwaltungsentwurf „Wir sind Hannover – Zusammenleben in der Stadt. Strategien für Migration und Teilhabe“
(Drucks. Nr. 0108/2021 mit 1 (teilweise online) Anlagen)

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass in Hannover sehr viele Nationalitäten und Völker vertreten wären und auch sehr gut leben könnten. Die Fraktion der AfD würde die vorliegende Drucksache ablehnen, da von den eingestellten 400.000 € ungefähr die Hälfte für Personalkosten verwandt worden seien. Das würde im Ergebnis bedeuten, dass der Stadtgesellschaft 200.000 € weniger zur Verfügung gestellt werden könnten.

Ratsfrau Iri (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache zustimmen würde. Denn gute Integration könnte noch viel mehr bewirken als den Einsatz einer türkischen Krankenschwester, das Engagement eines türkischen Fußballtrainers oder die Gründung eines Mainzer Forschungsinstituts durch ein türkisches Ehepaar, welches als erste einen Corona Impfstoff entwickelt habe.

Ratsherr Klapproth (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion die Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplans (LIP) ausdrücklich begrüßen würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) schloss sich den Worten seines Vorredners an und hob die interfraktionelle Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen im Rat hervor.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimmen würde und hob die interfraktionelle Zusammenarbeit zur Erstellung der Verwaltungsvorlage hervor. Ratsherr Wolf betonte, dass sich gewisse Kräfte im Land damit abfinden müssten, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei und dass es den „reinrassigen“ Deutschen überhaupt nicht gäbe.

Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Weiterentwicklung des LIP ausdrücklich begrüßen würde. Hannover sei eine weltoffene und bunte Stadt und man würde deshalb gern auf neue Strategien zur Migration und Integration eingehen.

Ratsherr Jacobs (AfD) sagte zum Wortbeitrag des migrationspolitischen Sprechers der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, dass das ständige hervorheben von Nationalitäten und das einteilen und Sortieren der Menschen in Gruppen viele Migrant*innen in Parallelwelten drängen würden. Denn viele Menschen und das zeige auch die Beteiligung an der Drucksache, würden es unangenehm finden, wenn man sie ständig in der Öffentlichkeit vorführen wollte.

Ratsherr Döring (FDP) machte deutlich, dass über die Netzwerkarbeit und die Organisationsstrukturen, die sich im Besonderen nach 2015 in Hannover herausgebildet hätten, ein großer Teil derer, die mit Integrationsthemen beschäftigt wären, im Vorfeld bereits an der Erarbeitung des Strategiepapiers beteiligt gewesen seien. Deshalb sei die reine Zahl der abgegebenen Stimmen überhaupt nicht aussagefähig. Ratsherr Döring hob hervor, dass zum Glück die ganz überwiegende Mehrheit des Rates daran interessiert sei einen guten Integrationsplan 2.0 vorlegen zu können.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) sagte, dass er persönlich die Hoffnung noch nicht aufgegeben habe, dass man die AfD-Fraktion, inklusive ihrer ostdeutschen Wirtschaftsflüchtlinge, irgendwann integrieren könnte. Allerdings müsste diese dann auch irgendwann einmal anfangen mitarbeiten zu wollen.

Beigeordneter Kelich (SPD) gab zu bedenken, dass hinter den Damen und Herren, die sich an der Abstimmung beteiligt hätten, zum Teil große Vereine und Organisationen verbergen würden, sodass sich die bloße Zahl um ein vielfaches potenziere. Beigeordneter Kelich unterstrich die enorme Bedeutung der Weiterentwicklung des LIP auch für Menschen, die erst in Hannover ankommen würden und erklärte, dass für den Entwicklungsprozess bereits Mittel im letzten und im künftigen Haushaltsplan eingestellt worden wären und zusätzliche Personalstellen eingerichtet worden seien.
Mit 53 Stimmen gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Verwaltungsentwurf: „Wir sind Hannover – Zusammenleben in der Stadt - Strategien für Migration und Teilhabe“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0108/2021 mit 1 Anlage.


TOP 8.
Befreiung von der Entgeltpflicht für die Nutzung städtischer
Kindertageseinrichtungen im Januar 2021

(Drucks. Nr. 0092/2021)
Einstimmig beschloss der Rat die Befreiung von der Entgeltpflicht für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen im Januar 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0092/2021.


TOP 9.
Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0093/2021 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0093/2021 mit 3 Anlagen.


TOP 10.
Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

TOP 10.1.
(Drucks. Nr. 0137/2021 N1)
Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 50.000,00 € für das Vorhaben Plan B – OK, vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrages, von der Bürgerstiftung Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0137/2021 N1.

TOP 10.2.
(Drucks. Nr. 0261/2021)

Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG die Annahme der zweckgebundenen Spende der Hannover Rück SE in Gesamthöhe von 8.000 € nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0261/2021.


TOP 10.3.
(Drucks. Nr. 0356/2021 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG die Annahme der zweckgebundenen Spende der Stadtteilstiftung Sahlkamp-Vahrenheide in Höhe von 4.000 € nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0356/2021 mit 1 Anlage.


TOP 10.4.
"Schutzpaket-Corona" Unterstützungs-Angebot der ARCTIC GmbH
(Drucks. Nr. 0436/2021 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat gemäß §111 Abs. 7 NKomVG die Annahme einer Sachspende - Mund-Nasen-Maske 20.8.5.0715 - der ARCTIC GMBH mit einem Sachwert in Höhe von 23.980,00 EUR nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0436/2021 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Lieferung elektrischer Energie für die Jahre 2022- 2023
(Drucks. Nr. 2242/2020 mit 1 Anlage)

TOP 11.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 0132/2021)

TOP 11.1.1.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucksache Nr. 0132/2021
(Drucks. Nr. 0179/2021)

TOP 11.2.
sowie Änderungsantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 0165/2021)

Ratsherr Hirche (AfD) merkte an, dass zunächst einmal zu begrüßen sei, dass die Einkaufskooperationsvereinbarung mit der Region Hannover fortgesetzt werden sollte. Ratsherr Hirche erklärte, dass das jedoch das einzig positive an dem vorliegenden Antrag sei, da es sich ansonsten um ein Dokument der Augenwischerei und der Täuschung handeln würde. Im Weiteren begründete Ratsherr Hirche seine Einschätzung mit einem Diskurs durch die verschiedenen Erzeugungsverfahren (fossil, erneuerbar, atomar etc.) und deren Marktanteile und verwies darauf, dass es nur ein Stromnetz gäbe. Ratsherr Hirche unterstrich, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Ratsherr Kreisz (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Ursprungsdrucksache zustimme und stellte den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vor. Ratsherr Kreisz stellte klar dass die Fraktion der SPD von der Verwaltung erwarte, dass bei zukünftigen Ausschreibungen mehr Anstrengungen, vor dem Hintergrund, dass die Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2035 CO² neutral seien wollte, erwarten würde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) verlas den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und verwies auf die finanziellen Risiken und die Gefährdung der Versorgungssicherheit, die durch den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eintreten könnten.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) kommentierte die Änderungsanträge der CDU-Fraktion und Ratsherrn Braune und erläuterte zum Wortbeitrag des umweltpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, dass der beinahe Blackout im Frühjahr dadurch zu erklären wäre, dass zu viel konventionell erzeugter Strom in den Netzen vorhanden gewesen sei und dass dadurch die Transformatoren im südlichen Teil des Europanetzes überlastet gewesen wären. Man habe die Netze voneinander getrennt, um einen Kaskadeneffekt verhindern zu können.

Ratsherr Braune erläuterte, dass man mittelfristig nicht ohne Atomstrom auskommen würde, da die Generierung von erneuerbaren Energien bzw. Photovoltaik den stark ansteigenden Stromverbrauch nicht allein bedienen könnten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er die Ursprungsdrucksache ablehnen würde, da er es für einen schwerwiegenden Fehler halte, dass die Gewinnung von Strom aus Kohlekraftwerken und der Kernenergie keine Berücksichtigung fände.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erläuterte, dass es eine besondere kaufmännische Herausforderung sei vermitteln zu wollen, dass jemand Photovoltaik mit einer Rechtssicherheit von nur zwei bis drei Betriebsjahren installieren sollte. Es könnte allerdings gelingen, wenn man den Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen städtische Dächer zur Verfügung stelle und dann den Strom direkt vom Erzeuger erwerbe.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Fraktion der CDU mit dem vorliegenden Antrag mitgehen würde und dass im Rat der Stadt insgesamt deutlich mehr Zustimmung für derartige Anträge vorherrschen würde, als das vor drei Jahren noch der Fall gewesen wäre. Ratsherr Dr. Gardemin wies anhand eines Beispiels aus Großbritannien ferner darauf hin, dass Atomstrom inzwischen die teuerste Energie darstellen würde. Darüber hinaus habe man im Frühjahr die Privathaushalte in Frankreich aufgefordert, dass diese zwischen 07:00 Uhr morgens und 13:00 Uhr mittags möglichst keinen Strom verbrauchen sollten, da durch die ungewöhnliche Kälte einige Atomkraftwerke ausgefallen wären.
Mit 60 Stimmen gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag von Ratsherrn Braune nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0165/2021 ab.
Mit 44 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucksache Nr. 0132/2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0179/2021 ab.

Mit 36 Stimmen gegen 26 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0132/2021.

Mit 40 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0132/2021), die Lieferung elektrischer Energie für die Jahre 2022- 2023 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2242/2020 mit 1 Anlage.


TOP 12.
Veränderungssperre Nr. 113 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 124, 3 Änderung - Höltystraße / Marienstraße -
(Drucks. Nr. 2931/2020 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 113 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 124, 3 Änderung - Höltystraße / Marienstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2931/2020 mit 3 Anlagen.


TOP 13.
Verlängerung Ratsauftrag "Mein Quartier 2030" bis 2024
(Drucks. Nr. 3066/2020)

Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass die bisherigen Ergebnisse aus den Stadtbezirksräten sehr beeindruckend wären. Es sei darüber hinaus erfreulich, dass durch die Verlängerung weitere Stadtbezirke in die Beteiligung gelangen könnten.



Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die integrierte Stadtteilbeteiligung als überaus wichtig erachten würde. Stadt-Integrität sei ein wichtiger Baustein der Teilhabe für die Selbst- und Mitgestaltung der Bürger*innen in ihrem direkten Umfeld und ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung der Stadtbezirke.

Ratsfrau Jeschke (CDU) erläuterte, dass die Fraktion der CDU an einigen Veranstaltungen teilgenommen habe und dass dabei festgestellt worden wäre, dass weder eine besonders große Beteiligung stattgefunden habe noch ein Erkenntnisgewinn erzielt worden sei. Deshalb sähe man keine Notwendigkeit diese Maßnahme in eine Verlängerung geben zu müssen.

Ratsherr Semper (CDU) ergänzte, dass es sich beim vorliegenden Antrag um einen möglichst geräuschlosen Abbruch eines nicht erfolgreichen Vorhabens handeln würde, da ursprünglich ein über zehn Jahre laufender Beteiligungsprozess in den Stadtbezirksräten hätte stattfinden sollen.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Ausführungen der CDU-Fraktion eine Respektlosigkeit gegenüber allen Beteiligten in den Stadtbezirksräten und den daraus erarbeiteten Zielen, Perspektiven und Herausforderungen für die Stadtbezirksräte darstellten. Die einzige Einschränkung beziehe sich auf den Infektionsschutz, da Beteiligungsprozesse vor Ort erfahrungsgemäß intensiver geführt werden könnten als das im virtuellen Raum der Fall sei.

Ratsherr Albrecht (CDU) entgegnete, dass der vorliegende Antrag selbst einen nicht optimalen Verlauf des Vorhabens dokumentieren würde, da ansonsten keine Einschränkungen im Beteiligungsprozess und bei den Planungsinhalten vorgeschlagen worden wären.

Ratsherr Markurth (SPD) erwiderte, dass die bislang gemachten Erfahrungen natürlich Auswirkungen auf die unter den Punkten 1 und 2 des Antrages haben könnten. Ratsherr Markurth berichtete von seinen Erfahrungen aus Ricklingen, wonach sich dort viele Bürger*innen beteiligt hätten, Fragen eingebracht worden wären und ihnen die entsprechenden Perspektiven vorgestellt worden seien.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass man ein Vorhaben doch nicht als gescheitert ablehnen könnte, nur weil die Verwaltung eine zeitliche Straffung vorschlage. Denn es läge im Wesen eines lang angelegten Vorhabens, dass gemachte Erfahrungen genutzt würden, um Beteiligungsprozesse und Inhalte straffen zu können.

Beigeordneter Kelich (SPD) schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und bemerkte, dass das vorgebrachte Argument eher ein Statement für den Antrag darstelle. Denn wenn von der Verwaltung keine Erkenntnisse aus dem bisherigen Vorhaben in den Antrag übernommen worden wären, dann hätte ein Anlass zur Kritik bestanden.
Mit 40 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Verlängerung des Ratsauftrages "Mein Quartier 2030" bis 2024 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3066/2020.


TOP 14.
Antrag der CDU-Fraktion: Task-Force - Innenstadt
(Drucks. Nr. 2304/2020)

Ratsherr Semper (CDU) verwies auf die großen Probleme des Einzelhandels und der Gastronomie in der Innenstadt und stellte den Antrag vor. Ratsherr Semper sagte, dass die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nicht einen Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in das Verfahren gegeben habe, der sich mit der Entwicklung der Innenstadt beschäftigen würde. Deshalb sei der Einsatz einer Task-Force ein erster Baustein in die richtige Richtung.

Beigeordneter Kelich (SPD) sagte, dass der vorliegende Antrag keinerlei Substanz habe und lediglich das Fehlen eines eigenen Konzeptes kaschieren sollte. Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass Stadtentwicklung ein langwieriger Beteiligungsprozess sei und dass beispielsweise die Umgestaltung der Schmiedestraße und die Neuordnung des Köbelinger Marktes längst beschlossene Maßnahmen des Rates im Rahmen einer Weiterentwicklung der Innenstadt wären.

Ratsherr Karger (AfD) erläuterte, dass die Task-Force Innenstadt zur Problemlösung beitragen könnte. Mit einer besseren Aufenthaltsqualität und der Benennung der Probleme könnte man die Gewerbetreibenden unterstützen und die negativen Faktoren in der City minimieren. Ratsherr Karger betonte, dass die Attraktivität Hannovers in Bezug auf Sicherheit und Sauberkeit einen sehr hohen Nachholbedarf habe. Ratsherr Karger erklärte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag zustimmen würde.

Ratsherr Döring (FDP) bemerkte, dass man sich nach dem Wortbeitrag seines Vorredners ernsthaft fragen müsste, warum die Georgstraße vor Corona zu den fünf am meisten frequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands gehört habe. Ratsherr Döring hob hervor, dass der Rat der Stadt in der letzten Ratsversammlung ein umfangreiches Konzept zur Resilienz der Innenstadt verabschiedet und entscheidende Arbeitsschritte zur Beteiligung festgelegt habe. Ratsherr Döring bemerkte, dass es bemerkenswert auffällig sei, dass die antragstellende Fraktion der Auffassung sei, dass die Verwaltung allein die Situation lösen könnte. Ratsherr Döring erklärte, dass in der sozialen Marktwirtschaft zunächst einmal die anderen Akteure, wie z.B. die Händler*innen, die Mieter*innen und die Immobilienbesitzer*innen, gefragt wären. Zudem sei der Eindruck der FDP-Ratsfraktion, dass niemand aus der Stadtverwaltung guten und innovativen Ideen aus der Händlerschaft, der Nutzerschaft oder der Anliegerschaft fundamental entgegengewirkt habe. Ratsherr Döring unterstrich, dass der Handel in der City am dringendsten eine Öffnungsperspektive benötigen würde. Denn es sei nicht vermittelbar, dass etwas, was in einem kleinen Frisiersalon funktioniere, nicht in einem großflächigen Kaufhaus möglich seien sollte.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Fraktionen der SPD, der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Haushalt eingestellt habe, wonach dem Fachbereich Finanzen für nachhaltige Stadtentwicklung pro Jahr 1 Mio. € zur Verfügung gestellt würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass eine Task-Force von Berlin aus gegen die Vernichtung des Einzelhandels agieren müsste. Allerdings würde man in Berlin, unter einer CDU-Kanzlerin, überhaupt nicht daran denken Task-Force in irgendeiner Hinsicht sein zu wollen.

Ratsherr Braune schloss sich den Worten seines Vorredners an und ergänzte, dass man der Intention des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion folgen sollte, wonach eine Strategie zur Öffnung aus dem Lockdown heraus notwendig wäre.

Ratsherr Jacobs (AfD) erörterte, dass eine Task-Force nur dann Sinn mache, wenn man umgehend reagieren würde. Man sollte aus dem Lockdown im vergangenen Jahr gelernt haben und so schnell wie möglich versuchen die Innenstadt attraktiv, sauber und sicher zu bekommen, damit der Einzelhandel möglichst schnell wieder hochgefahren werden könnte.

Ratsherr Semper (CDU) stellte klar, dass sich die CDU-Ratsfraktion keine Untätigkeit vorwerfen lassen müsste. Denn man habe beispielsweise ein Konzept für die Markthalle, Anträge für ein elektronisches Fahrradparkhaus, für mehr Grün in der Innenstadt und zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität sowie Sauberkeit in das Verfahren gegeben.

Beigeordneter Kelich (SPD) entgegnete, dass das Einbringen von Einzelanträgen nicht mit der Nachhaltigkeit eines Konzeptes zu vergleichen wäre und dass das Aufzählen derselben dem vorliegenden Antrag auch nicht mehr Substanz verschaffen würde.
Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Task-Force – Innenstadt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2304/2020 ab.


TOP 15.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Livestream für Kulturschaffende"
(Drucks. Nr. 2737/2020)

TOP 15.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 0011/2021)

Ratsherr Marski (CDU) erläuterte, dass es der Fraktion der CDU um einen Schwerpunkt im Bereich regionaler Radio- und Fernsehsender gehen würde, da nicht zwangsläufig alle Haushalte über einen Internetanschluss verfügen würden. Zudem sollten die Kulturschaffenden über möglichst viele Formate erreichbar sein, damit diese sichtbar blieben und nicht in Vergessenheit gerieten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass insbesondere soloselbstständige Künstler*innen sowohl finanziell als auch hinsichtlich ihrer Auftrittsmöglichkeiten eiskalt erwischt worden wären. Durch die Schaffung eines unabhängigen Livestreams könnten diese auch in Coronazeiten ihren Auftritten in virtueller Form nachkommen und damit Geld verdienen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) hob hervor, dass jede Möglichkeit, die den Kulturschaffenden nützlich seien könnte, auch wahrgenommen werden sollte. Ratsherr Böning bat um eine getrennte Abstimmung des Änderungsantrages.

Ratsherr Engelke (FDP) informierte darüber, dass das Kommunale Kino (KoKi) bekannt gegeben habe, dass man seine Bühne inklusive professioneller Aufzeichnung und in Kooperation mit dem H1-Fernsehen den Kulturschaffenden in Hannover regelmäßig zur Verfügung stellen wollte.

Ratsfrau Zaman (SPD) betonte, dass sehr viel für die Kultur in Hannover getan würde und verwies auf die in den Haushalt eingestellten Anträge der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD, zu denen sich die übrigen Fraktionen lediglich enthalten hätten, obwohl sich diese nur in Nuancen von ihren eigenen Anträgen unterscheiden würden.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich, dass KoKi, H1, die Stadt Hannover mit dem Livestream, das Musikzentrum und Faust-TV auf Sendung wären. Eine Kooperation mit dem NDR oder anderen überregionalen Sendeanstalten könnte wünschenswert sein, sollte jedoch nicht mehr in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover liegen.

Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass der AfD-Fraktion bekannt geworden sei, dass der Radiosender Leineherz seine Frequenz verliere und fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover in Kooperation mit der Region beabsichtigen würde die Frequenzen für ein Bürgerradio in Hannover zu sichern.

Ratsherr Braune bekräftigte, dass alles dafür getan werden müsste, um die Kulturschaffenden in der Stadt unterstützen zu können. Die bereits beschlossenen Hilfen seien zwar angelaufen, diese seien jedoch deutlich zu gering ausgefallen.

Ratsfrau Zaman (SPD) merkte an, dass letztendlich nur eine Perspektive zur Öffnung der Kulturstätten eine tatsächliche Hilfe darstellen könnte, da ein Livestream, mit seinen eher geringen Beteiligungszahlen, nicht als Allheilmittel herangezogen werden könnte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, da dieser eine weitere Möglichkeit für die Kulturschaffenden darstellen könnte. Darüber hinaus würde sich die Kulturszene in Hannover mehr Impulse aus der Politik heraus wünschen.

Ratsherr Jacobs (AfD) erinnerte an seine Fragestellung.

Stadträtin Beckedorf informierte darüber, dass die Frequenz, auf der Radio Leineherz gesendet habe, gesichert und frei wäre. Die Landesmedienanstalt beabsichtige jedoch die Frequenzen aus Kostengründen abzugeben. Darüber hinaus gäbe es drei Initiativen in Hannover, die gern wieder ein Bürgerradio in Hannover anbieten würden. Diese seien mit der Landesmedienanstalt, der Region und der Stadtverwaltung, unter Vorlage entsprechender Konzepte, in Kontakt getreten. Stadträtin Beckedorf führte weiter aus, dass es vor dem Hintergrund einer finanziellen Förderung der Initiativen erste Gespräche zwischen Stadt und Region gegeben habe. Die Landesmedienanstalt würde bereits in ihrer Hauptversammlung Anfang April 2021 darüber entscheiden wollen, ob man die Frequenzen weiterhin freihalte, um einer der drei Initiativen die Chance zum Betrieb eines Bürgerradios eröffnen zu können. Grundvoraussetzung dafür sei allerdings ein gutes Konzept und eine finanzielle Kooperation von Region und Stadt.
Getrennte Abstimmung:
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 1 des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0011/2021 ab.
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Punkt 2 des Änderungsantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0011/2021 ab.

Mit 33 Stimmen gegen 24 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu "Livestream für Kulturschaffende" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2737/2020 ab.



TOP 16.
Antrag der Fraktion der Hannoveraner zu Tafeln an der Walderseestraße statt Umbenennung der Straße
(Drucks. Nr. 2992/2020)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bemerkte, dass die Hindenburgstraße gegen den Willen der ganz überwiegenden Mehrheit der Anwohner*innen umbenannt würde. Ratsherr Böning verwies auf den vorliegenden Antrag und sagte, dass am Anfang und Ende der Straße eine Hinweistafel zu Generalfeldmarschall Waldersee angebracht werden sollte und dass dies auch in Zukunft in der Form gehandhabt werden sollte. Denn auch Straßenumbenennungen gegen den Willen der Bürger*innen würden die Politikverdrossenheit weiter vorantreiben.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Tafeln an der Walderseestraße, statt Umbenennung der Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2992/2020 ab.


TOP 17.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Hilfe für Hannovers Gewerbetreibende
(Drucks. Nr. 0162/2021)

Ratsherr Karger (AfD) verlas den Antrag einschließlich Begründung.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Hilfe für Hannovers Gewerbetreibende nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0162/2021 ab.


TOP 18.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Wahrung der politischen Neutralität bei Carsharing-Anbietern
(Drucks. Nr. 0234/2021 mit 1 Anlage)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) machte deutlich, dass das Verhalten von Stadtmobil als politische Einflussnahme zu bewerten sei und dass Stadtmobil aufzufordern sei, sich politisch neutral zu verhalten. Ratsherr Böning betonte, dass es nicht darum gehe, dass man irgendwelche Gruppierungen in Schutz nehmen wollte. Er persönlich würde den sogenannten „Querdenkern“ durchaus skeptisch gegenüberstehen. Allerdings hätten auch diese Leute ein Recht ihre Meinung zu sagen.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Wahrung der politischen Neutralität bei Carsharing-Anbietern nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0234/2021 mit 1 Anlage ab.


TOP 19.
von Ratsherrn Braune

TOP 19.1.
zur Umbenennung von Beigeordneten
(Drucks. Nr. 0088/2021)

Ratsherr Braune erläuterte, dass an dem Begriff Beigeordneter / Beigeordnete, der in den neunzehnhundertdreißiger Jahren entstanden sei, ein Hauch der nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) haften würde.
Gegen 2 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Umbenennung von Beigeordneten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0088/2021 ab.


TOP 19.2.
zu Audioaufzeichnungen des Rates
(Drucks. Nr. 0089/2021)

Ratsherr Braune bat um die Zustimmung dafür, dass die Ratsversammlung ihre Sitzungen als Audioaufzeichnung in Form eines Podcast zur Verfügung stellen möge.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu Audioaufzeichnungen des Rates nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0089/2021 ab.


TOP 19.3.
zur Anfragenfolge in Ratsversammlungen
(Drucks. Nr. 0090/2021)

Ratsherr Braune bemerkte, dass es nicht im Sinne der Gleichberechtigung sein könnte, wenn Anfragen von Einzelvertreter*innen, unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung, immer hinten angestellt würden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag aus Gründen der Fairness zustimmen würde.
Gegen drei Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Anfragenfolge in Ratsversammlungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0090/2021 ab.


TOP 19.4.
"Uber"
(Drucks. Nr. 0091/2021)

Ratsherr Braune sagte, dass ein gemeinschaftliches „Zurarbeitfahren“ wirtschaftlich und umweltfreundlich wäre und eine gesunde Konkurrenz zum Taxi darstellen könnte.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune "Uber" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0091/2021 ab.

TOP 19.5.
zur Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Teilnahme an Sitzungen des Betriebsausschusses Stadtentwässerung
(Drucks. Nr. 0094/2021)

Ratsherr Braune regte einen Vermerk in die Geschäftsordnung des Rates an, um eine Rechtssicherheit für die Sitzungsleitungen herstellen zu können.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Teilnahme an Sitzungen des Betriebsausschusses Stadtentwässerung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0094/2021 ab.


TOP 19.6.
zur Aufhebung der Maskenpflicht
(Drucks. Nr. 0095/2021)

Ratsherr Braune sagte, dass das Masken tragen unter freiem Himmel vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens überhaupt keinen Sinn machen würde.
Gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Aufhebung der Maskenpflicht nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0095/2021 ab.


TOP 19.7.
"Livestream"
(Drucks. Nr. 0097/2021)

Ratsherr Braune bat um Zustimmung, da man ziemlich sicher sein könnte, dass spätestens in einem halben Jahr ein ähnlich lautender Antrag auf der Tagesordnung erscheinen würde.
Gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zum "Livestream" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0097/2021 ab.


TOP 19.8.
zu Drogentests für Ratsmitglieder
(Drucks. Nr. 0098/2021)

Ratsherr Braune bat um die Zustimmung für den vorliegenden Antrag, da man für eine verantwortungsbewusste Ratsarbeit einen klaren Kopf benötigen würde.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu Drogentests für Ratsmitglieder nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0098/2021 ab.


TOP 19.9.
zur Verkaufserlaubnis für Kioske 24/7
(Drucks. Nr. 0102/2021)

Ratsherr Braune erörterte, dass man den durch die Pandemie entstandenen Nachteil der Kioske durch einen 24-Stunden-Betrieb teilweise ausgleichen könnte.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Verkaufserlaubnis für Kioske 24/7 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0102/2021 ab.


TOP 19.10.
zur Nichtbefassung
(Drucks. Nr. 0103/2021)

Ratsherr Braune bat um die Zustimmung für die Änderung der Geschäftsordnung des Rates – Streichung der Nichtbefassung, um ein wertschätzendes Miteinander gestalten zu können.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zur Nichtbefassung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0103/2021 ab.


TOP 19.11.
zu PCR-Coronatests
(Drucks. Nr. 0105/2021)

Ratsherr Braune verlas den Antragstext.
Gegen 1 Stimme und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Braune zu PCR-Coronatests nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0105/2021 ab.


TOP 20.
A N T R Ä G E

TOP 20.1.
von Ratsherrn Braune

TOP 20.1.1.
"Strompreise senken"
(Drucks. Nr. 0163/2021)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!




TOP 20.1.2.
"Zinsen für Unternehmen stunden"
(Drucks. Nr. 0164/2021)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 20.1.3.
zur Aufhebung der Coronamaßnahmen - Petition
(Drucks. Nr. 0169/2021)

Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Schul- und Bildungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 20.1.4.
zu einer Winterausrüstung für das Ordnungsdezernat
(Drucks. Nr. 0259/2021)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt den Saal zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:





H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter



...

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.


Für die Niederschrift:



H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter