Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 11.02.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 03.02.2021)
Protokoll (erschienen am 12.03.2021)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 08.03.2021

PROTOKOLL

35. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 11. Februar 2021,
im Rathaus, Ratssaal

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.10 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
(Bezirksratsherr Prieß) (AfD)
(Bezirksratsherr Roden) (PIRATEN)
(Bezirksratsherr Schrader) (FDP)
(Bezirksratsherr Steuer) (DIE LINKE)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Frau Yildiz Technik

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle über die 33. Sitzung am 03.12.2020 und über die 34. Sitzung am 10.12.2020

3. B E R I C H T E

3.1. „Energiequartier Oberricklingen - Erfahrungen und Erfolge“ - Fünf Jahre Energetische Stadtsanierung

3.2. Bericht aus den Sanierungskommissionen

3.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.4. Informationen über Bauvorhaben

4. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 0024/2021)

5.1.2. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Schollweg
(Drucks. Nr. 2764/2020 mit 1 Anlage)

5.1.3. Beseitigung von Graffitischmierereien
(Drucks. Nr. 0008/2021 mit 1 Anlage)

5.1.4. Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung
(Drucks. Nr. 0009/2021 mit 1 Anlage)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.3. Lastenpedelecs wechseln zu Stadtmobil Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 15-2771/2020)

5.3.1. Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2021“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt
(Drucks. Nr. 15-2996/2020)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Der „Kleine Laden“
(Drucks. Nr. 15-0112/2021)

6.1.2. Öffnungszeiten der Postfiliale Göttinger Chaussee 83
(Drucks. Nr. 15-0113/2021)

6.1.3. Fernsehberichterstattung „Brennpunkt Mühlenberg“
(Drucks. Nr. 15-0114/2021)

6.1.4. Erreichbarkeit der Bürgerämter
(Drucks. Nr. 15-0115/2021)

6.2. der AfD-Fraktion

6.2.1. Anfrage zur Sanierung im Henckellweg
(Drucks. Nr. 15-0150/2021)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Definition von „vorübergehend“ bei der Überschreitung der Zügigkeit von Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0187/2021)

6.3.2. Verfahrensstand Planfeststellung Südschnellweg
(Drucks. Nr. 15-0188/2021)

6.3.3. Lärmbelästigung B3Neu
(Drucks. Nr. 15-0189/2021)

6.3.4. Altpapierabholung
(Drucks. Nr. 15-0190/2021)

7. A N T R Ä G E

7.1. der AfD-Fraktion

7.1.1. Außenwasseranschluss für das Außengelände der Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-0151/2021)

7.1.2. Frühere Sanierung der Wilhelm-Busch-Schule ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-0152/2021)

7.1.3. Flexible Fugen für den Straßenbereich Hauptstraße/In der Rehre/An der Kirche
(Drucks. Nr. 15-0153/2021)

7.2. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.2.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 04.02.2021 -
(Drucks. Nr. 15-0116/2021)

7.3. Dringlichkeitsanträge

7.3.1. Regelmäßige Informationen zum Bau des Südschnellweges erforderlich
(Drucks. Nr. 15-0306/2021)

7.3.2. Der Stadtbezirksrat Ricklingen möchte seine Sitzungen auch in Ricklingen in Hybridform stattfinden lassen
(Drucks. Nr. 15-0307/2021)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

=> Bericht 3.1. wurde auf Wunsch der Berichtenden auf nächste Sitzung verschoben.

=> Bericht 3.2. wurde verschoben, weil die Sitzungen der Sanierungskommissionen ausgefallen sind.

=> TOP 5.2.2. wurde daraus folgend auf nächste Sitzung verschoben.

=> TOP 5.2.1. wurde von der Verwaltung abgesetzt.

Bezirksratsfrau Bergmann stellte für die SPD Bezirksratsfraktion, die Einzelvertretungen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und der Piratenpartei
zwei Dringlichkeitsanträge:

• TOP 7.3.1. (DS 15-0306/2021)„
Regelmäßige Informationen zum Bau des Südschnellweges erforderlich“
=> Die Dringlichkeit wurde einstimmig beschlossen.

• TOP 7.3.2. (DS 15-0307/2021) „
Bezirksratssitzungen auch in Ricklingen in Hybridform“
=> Die Dringlichkeit wurde einstimmig beschlossen.


Die veränderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die 33. Sitzung am 03.12.2020 und über die 34. Sitzung am 10.12.2020

Beide Protokolle wurden einstimmig bestätigt.


TOP 3.
B E R I C H T E

Auf Wunsch von Bezirksbürgermeister Markurth kündigte Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch an, in der nächsten Sitzung des Bezirksrates als Mitglied des Planungsdialogs Südschnellweg (B3) über den aktuellen Stand zu berichten.

TOP 3.1.
„Energiequartier Oberricklingen - Erfahrungen und Erfolge“ - Fünf Jahre Energetische Stadtsanierung

Der Bericht wurde auf Wunsch der Berichterstattenden auf die nächste Sitzung verschoben.


TOP 3.2.
Bericht aus den Sanierungskommissionen

Da die Sitzungen der Sanierungskommissionen ausgefallen sind, gab es keine Berichte.


TOP 3.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze berichtete.

Einkaufswagen:Bei bisher 4 Ortsbesichtigungen (Auf dem Rohe, Rohrskamp, Am Kiffkampe, Butjerbrunnenplatz) seit Mitte Dezember wurden insgesamt 36 Einkaufswagen, davon 16 von Lidl, vorgefunden. Es sei geplant, noch mehr Daten zu sammeln und im Anschluss das weitere Vorgehen mit Dez. II abzusprechen.

Bezirksratsmitglied Winnicki fragte, ob der gesamte Weg am MSV im Eigentum des MSV stünde und ob man etwas dagegen tun könne, dass der Weg nicht gewartet würde und zunehmend eine Verkehrsgefahr darstelle?

Ergänzung zum Protokoll:
Der gepflasterte Gehweg am Ossietzkyring ist bereits im Wegesanierungsprogramm 2021 aufgenommen und wird vom Stützpunkt Hölderlinstraße kurzfristig nach dem Auftauen des Untergrundes überarbeitet und verkehrssicher hergestellt.
Bezirksratsherr Winnicki bat um Klärung, wie der Stand zur Herstellung der Brücke über den Hirtenbach Richtung Hemmingen sei.

Ergänzung zum Protokoll:
Ein Grunderwerb ist noch nicht erfolgt. Die Sandsteinbrücke ist abgängig und wird in diesem Jahr 2021 abgerissen. Das momentane Provisorium wird ertüchtigt, also ein Geländer angebaut und asphaltiert. Sowohl Radfahrende als auch landwirtschaftliche Maschinen können diese „neue“ Brücke benutzen.


Es gibt momentan keinerlei Einschränkungen, alle Nutzer*innen können die vorhanden Wege benutzen

Zur Abfuhr einzelner bisher nicht abgeholter Abfallbehälter wurde informiert, dass durch Schnee und Eis nicht zugängliche bzw. festgefrorene Behälter geleert würden, sobald sich die Wetterlage entspannt habe.
TOP 3.4.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Schwarze berichtete für die Stadtplanung zum Grundstück Springer Str. / Gehrdener Str. (Kleiner Laden):
Es sei mittlerweile ein Bauantrag für den Abbruch des vorhandenen Gebäudes und die Errichtung von drei Reihenhäusern auf dem Grundstück eingereicht worden, der sich in der Prüfung befände. Wenn absehbar sei, dass das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, werde der Bauherrn bezüglich einer Vorstellung seines geplanten Vorhabens im Bezirksrat kontaktiert.


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Drei Bewohner des zero:e parks brachten eine Beschwerde über Lärm- und Lichtbelästigungen durch die neu in Betrieb genommene B3 vor. Bezirksbürgermeister Markurth habe dazu auch ein Schreiben einschließlich einer Unterschriftenliste erhalten.

Bezirksbürgermeister Markurth sagte eine schriftliche Beantwortung des Schreibens zu.

Die Einwohner*innenfragestunde wurde in der Zeit von 19:30 Uhr bis 19:35 Uhr durchgeführt.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 0024/2021)

Antrag, zu beschließen:
Das Volumen des Haushaltssicherungskonzepts X (HSK X) wird bezogen auf das strukturelle Defizit für die Jahre 2021 bis 2024 mit 90 Mio. € festgesetzt. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen kann über diesen Zeitraum hinausgehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

Für die coronabedingten Anteile der Fehlbeträge 2020 bis 2022 wird von der Regelung des § 182 Abs. 4 Ziffer 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Gebrauch gemacht. Für den Abbau dieser Fehlbeträge in Höhe von 214 Mio. € für 2021 und 2022 zuzüglich des massiven Fehlbetrages aus dem Jahr 2020, der noch nicht abschließend feststeht, sind ab 2023 jährlich 10 Mio. € als Aufwand im Ergebnishaushalt eingestellt worden. Bei der Ermittlung der Jahresergebnisse ist dieser Fehlbetrag gesondert auszugewiesen.

Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 5.1.2.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Schollweg
(Drucks. Nr. 2764/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Schollweg 1 entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 490 verkauft werden.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 5.1.3.
Beseitigung von Graffitischmierereien
(Drucks. Nr. 0008/2021 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Beschluss der Sanierungskommission Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg aus der Drucksache 0740/2020 (siehe Anlage) nicht zu folgen.

Der Antrag wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 5.1.4.
Aufklärung über Mülltrennung und Entsorgung
(Drucks. Nr. 0009/2021 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Beschluss der Sanierungskommission Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg aus der Drucksache Nr. 0741/2020 (siehe Anlage) zu folgen.

Der Antrag wurde mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen angenommen


TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.3.
Lastenpedelecs wechseln zu Stadtmobil Hannover GmbH
(Drucks. Nr. 15-2771/2020)

Antrag,
Der Bezirksrat Ricklingen beschließt, dass die von ihm angeschafften Räder demnächst über die Plattform Stadtmobil Hannover GmbH ausgeliehen werden.

Die Drucksache wurde von der Verwaltung abgesetzt.


TOP 5.3.1.
Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2021“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt
(Drucks. Nr. 15-2996/2020)

Antrag,
der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ (ASG) für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2021“ – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021 – aus dem Ergebnishaushalt 2021, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in
Höhe von bis zu 7.000 Euro
zu bewilligen.

Die Drucksache wurde vertagt.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Der „Kleine Laden“
(Drucks. Nr. 15-0112/2021)

Der „Kleine Laden“, Springer Straße 29, ist für die Anwohner*innen nicht nur ein kleiner Laden, in dem sie Zeitungen und in begrenztem Umfang Artikel des täglichen Bedarfs kaufen können. Er hat mit seiner Außenfläche, die gerne von Bewohner*innen aus der Nachbarschaft genutzt wird, eine enorme Bedeutung als der einzige Treffpunkt im Quartier. Er ist unverzichtbar für das soziale Miteinander.

Der Eigentümer der Immobilie plant, den Gebäudekomplex, zu dem der „Kleine Laden“ gehört, abzureißen und ein neues Wohngebäude zu errichten. Demzufolge hat der Mieter dieses Ladens die Kündigung bekommen.

Wir wünschen uns für die Bürger*innen, dass der „Kleine Laden“ dort oder im Quartier (ggf. bei den geplanten Miethäusern im oberen Bereich der Straße) aus den o.g. Gründen erhalten bleibt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Sieht die Stadt Möglichkeiten, hier unterstützend oder beratend zu handeln?


Antwort
Grundsätzlich handelt es sich um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Pächter des Ladenlokals Springer Straße 29. Daher wird von Seiten der Landeshauptstadt Hannover keinerlei direkten Eingriffsmöglichkeiten gesehen.

Die Gewerbesozialplanung, die schon involviert ist und die städtische Wirtschaftsförderung unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.


TOP 6.1.2.
Öffnungszeiten der Postfiliale Göttinger Chaussee 83
(Drucks. Nr. 15-0113/2021)

Bürger*innen des Stadtteils beklagen sich, dass sie häufig zu eigentlich normalen Öffnungszeiten vor verschlossener Tür der Postfiliale Göttinger Chaussee 83 stehen.

Das ist zwar immer ärgerlich, zu Corona-Zeiten ist es aber zusätzlich gefährlich. Entweder stehen die Kunden mit mehreren Leuten in der Warteschlange in der Hoffnung, dass bald wieder geöffnet wird, oder sie müssen den Weg zweimal antreten. In jedem Fall erhöht sich die Anzahl der Risikobegegnungen.

Zudem wird bemängelt, dass die üblichen Öffnungszeiten gut sichtbar ausgehängt sind, die abweichenden, – evtl. coronabedingten – Öffnungszeiten nur auf einem kleinen Zettel vermerkt wurden.

Wir fragen die Verwaltung:
Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, sich mit der Post in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass
a) die geänderten Öffnungszeiten gut sichtbar platziert werden und
b) die geänderten Öffnungszeiten veröffentlicht werden (z.B. in den Stadtteilzeitungen, im Fidelen Dörp usw.?


Antwort:

Die Landeshauptstadt Hannover sieht grundsätzlich keine Möglichkeiten in der Hinsicht auf die Post einzuwirken. Das Stadtbezirksmanagement hat über das jeder Person zugängliche Kontaktportal einen entsprechenden Hinweis an die Post gegeben.


TOP 6.1.3.
Fernsehberichterstattung „Brennpunkt Mühlenberg“
(Drucks. Nr. 15-0114/2021)



Am 21. Dezember 2020 wurde auf ZDFinfo die Dokumentation „Brennpunkt Deutschland: Hannover Mühlenberg“ ausgestrahlt, die noch bis zum 14.01.2023 in der ZDF-Mediathek abrufbar ist.
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/brennpunkt-deutschland--hannover-muehlenberg-100.html
Die Sendung zeichnet ein sehr einseitiges, stigmatisierendes und unserer Meinung nach dem Mühlenberg nicht gerecht werdendes Bild von der Lebenssituation im Stadtteil. Positive Entwicklungen, städtisches und bürgerschaftliches Engagement werden fast vollständig ausgeblendet.

Der Verwaltung war die Absicht des Drehteams, eine Dokumentation über den Mühlenberg erstellen zu wollen, frühzeitig vom Sender angezeigt worden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. War der Verwaltung Art und Zielsetzung der Berichterstattung vorher bekannt, bzw. was versprach sich die Verwaltung selbst von der Sendung?
2. Wie beurteilt die Verwaltung daraufhin die gesendete Fassung?
3. Wie wird die Verwaltung reagieren (z.B. Schreiben des Oberbürgermeisters an den Sender, Einforderung eines weiteren Berichts etc.)

Antwort

Frage 1:
Über die Pressestelle der LHH gab es am 28.9.2020 die Anfrage einer freien Redakteurin zur Unterstützung durch die Stadt bei der Umsetzung einer Dokumentation zum Mühlenberg für den Sender ZDF-Info, im Rahmen einer „mehrteiligen Reihe über "benachteiligte" Viertel in Deutschland“. Es wurde mitgeteilt, dass unter verschiedenen Gesichtspunkten wie z.B.: Migration, Armut, Kinder/Jugendliche und auch die aktuelle Corona-Lage der Stadtteil Mühlenberg in Hannover in den Fokus genommen werden solle, mit der Frage, wie er zum "Brennpunkt" geworden ist. Als Unterstützung seitens der Stadt wurden Kontakte zu Kindern und Jugendlichen gewünscht und zu Menschen, die mit ihnen arbeiten, um ein möglichst authentisches Bild im Film zeigen zu können. Dazu gab es seitens der Redakteurin den Wunsch eine städtische Kindertagesstätte zu besuchen und städtische Mitarbeiter*innen ein bis zwei Tage in Ihrem Alltag zu begleiten, um darüber in Kontakt mit den Menschen vor Ort zu kommen.
In Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat wurde die Mitwirkung der LHH bei einer Dokumentation dieser Art abgelehnt, da grundsätzlich verwaltungsseitig keine Kontakte zu Kindern, Jugendlichen, Familien oder anderen Personengruppen vermittelt werden. Die Leiterin der Kita hätte für ein Interview zur Verfügung gestanden, allerdings wurden, anders als üblich, der Bitte, Fragen und Themenschwerpunkte im Vorfeld mitzuteilen, nicht entsprochen. Da das Gespräch vor laufender Kamera in der Kita erfolgen sollte, wurde dem Interviewwunsch nicht entsprochen.
Alternativ wurde der Redakteurin telefonisch das Angebot unterbreitet, gelungene Projekte und Maßnahmen von Stadt und Trägern im Mühlenberg in der Dokumentation darzustellen, die das Miteinander der vielen Nationen im Stadtteil fördern, und über das hohe Engagement der Bewohner*innen in Vereinen, Verbänden und Initiativen sich für ihren Stadtteil einzusetzen. Dieses Angebot traf nicht auf das Interesse der Redakteurin, woraufhin sie Ihre Anfrage an die Stadtverwaltung zurückzog.

Zur weiteren Entstehung der Dokumentation liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

Frage 2:
Es ist legitim, dass Medien soziale Problemlagen journalistisch auch einseitig thematisieren.
Der Beitrag erschöpft sich wie in vergleichbaren Formaten üblich in der Darstellung sozialer Problemlagen. Ebenfalls wird nicht dargestellt, mit welchen Angeboten, Maßnahmen und infrastrukturellen Projekten der Manifestierung der Problemlagen und der Stigmatisierung des Stadtteils entgegenwirkt wird. Es fehlen Ausblicke, die die Vielfalt der Unterstützungsangebote abbilden und auch das Entwicklungspotential des Stadtteils wird vernachlässigt.

Zusammenfassend teilt die Verwaltung die in dem Antrag formulierte Auffassung, dass die gesendete Dokumentation ein recht einseitiges Bild des Stadtteils vermittelt hat.

Frage 3:
Eine Reaktion der Verwaltung ist nicht angezeigt, denn der ZDF-Beitrag ist trotz der aus unserer Sicht benannten Defizite presserechtlich in keiner Form zu beanstanden.
Die Möglichkeiten und die Absicht der Einflussnahme auf die Arbeit von Redakteur*innen und Journalist*innen bei der Erstellung von Filmen, Dokumentationen oder Berichten seitens der Stadtverwaltung sind nicht nur begrenzt, sondern auch nicht angezeigt. Die Pressefreiheit ist und bleibt ein hohes Gut. Wir akzeptieren, dass der journalistische Blick, wie in diesem Fall, nicht dem der Verwaltung entspricht.

Seitens der Verwaltung wird anfragenden Journalist*innen ein hohes Maß an Unterstützung und Begleitung angeboten. Seitens der anfragenden Journalist*innen geht es in der Regel aber nicht um vertiefende Informationen, sondern um die Vermittlung von Kontakten.

Bezirksratsherr Dr. Menge fragte ergänzend, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in anderen Folgen dieser Reihe sehr wohl Raum für positive Aspekte aus Sicht der Verwaltung eingeräumt wurde? Liege das ggf. an unterschiedlichen Redakteuren?

Darüber hinaus regte Bezirksbürgermeister Markurth an, dass die Verwaltung einen Bericht erstellen bzw. beauftragen könnte, der ein positives Gegenstück zu diesem einseitigen Bericht darstellen könnte.


Ergänzende Protokollantwort:
Zu 1:
Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass die Beiträge sowohl von der Redaktion unterschiedlich angelegt als auch von den Zuschauer*innen unterschiedlich bewertet werden können. Falls die Redakteur*innen für eventuell differenziertes Vorgehen bestimmte Gründe haben, sind diese der Stadtverwaltung nicht bekannt. Auch wenn das Ergebnis aus Sicht Hannovers unbefriedigend ist, ist dieses Vorgehen dennoch durch die journalistische Freiheit gedeckt.

Dessen ungeachtet teilt die Stadtverwaltung nach wie vor die Einschätzung, dass der Beitrag über den Stadtteil Mühlenberg sehr einseitig ist. Sie fühlt sich deshalb auch in der Praxis bestätigt, in solchen Fällen keinen Kontakt zu vermitteln, um die Personen nicht in eine unglückliche Situation zu bringen.

Offenbar hat die Redakteurin in Mühlenberg eine Reihe Gesprächspartner*innen auf anderem Wege gefunden. Es fällt auf, dass viele Aufnahmen, in denen Gesprächspartner*innen zu Wort kommen, überwiegend in die negative Richtung gehen. Welche positiven Aussagen die Redakteurin dabei weggelassen hat, lässt sich nicht beurteilen. Wenn die Befragten viel Positives gesagt haben und dies weggelassen wurde, wäre es verständlich, wenn diese sich nicht richtig wiedergegeben fühlten, und nachvollziehbar, wenn sie ihren Unmut gegenüber der Redakteurin direkt äußerten.

Zu 2):
Die Stadtverwaltung verfügt nicht über die Mittel, einen vergleichbaren Beitrag zu produzieren. Selbst wenn die Landeshauptstadt Hannover einen solchen Beitrag erstellen könnte, wäre ein Angebot an den Sender aussichtslos.

TOP 6.1.4.


Erreichbarkeit der Bürgerämter
(Drucks. Nr. 15-0115/2021)

Bürger*innen, die einen Termin im Bürgeramt benötigen, brauchen viel Geduld. Warteschleifen und besetzte Leitungen führen dazu, dass sie stundenlang (manchmal tagelang) damit beschäftigt sind, die Terminvergabe zu erreichen. Der dann erhaltene Termin liegt oftmals so weit in der Zukunft, dass wegen der demzufolge zu spät erhaltenen Papiere Fristen schuldlos durch die Beantragenden versäumt werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Die Situation ist der Verwaltung zumindest durch die Presse bekannt. Was wird die Verwaltung zeitnah unternehmen, damit die Bürger*innen ohne lange Wartezeiten mit der Terminvergabe verbunden werden bzw. per Mail zeitnahen Termin erhalten?
2. Ist der Verwaltung bewusst, was die Auswirkungen dieser Neuregelung für die Bürger*innen bedeuten?
3. Ist die Verwaltung mit uns einer Meinung, dass die Zentralisierung der Bürgerämter problematisch und wenig bürgerfreundlich ist?

Antwort



Frage 1:
Über die Online-Terminvergabe ist es jederzeit möglich einen Termin in den Bürgerämtern zu vereinbaren. Eine telefonische Terminvereinbarung ist aktuell etwas schwieriger, weil das Personal vorrangig in der Kundenbedienung und nicht in der telefonischen Erreichbarkeit eingesetzt werden muss. Ein kurzfristiger Ausbau der telefonischen Erreichbarkeit wäre nur zu Lasten der Kundenbedienung möglich.
Der auch aus Sicht der Verwaltung zu lange Terminvorlauf in den Bürgerämtern ist durch den Lockdown im Frühjahr 2020 entstanden und konnte bisher nicht vollständig abgebaut werden, auch weil es nicht gelungen ist, die in den letzten Monaten frei gewordenen Personalstellen mit qualifizierten Fachkräften nach zu besetzen.
In den letzten Monaten haben Mitarbeitende aus anderen Aufgabengebieten, die aufgrund der Corona-Situation in ihrem ursprünglichen Aufgabengebiet nicht eingesetzt werden konnten, die Bürgerämter unterstützt. Die erforderlichen qualifizierten Fachkräfte können hierdurch jedoch nicht ersetzt werden. Aktuell sind etwa 13 % der Personalstellen in den Bürgerämtern nicht besetzt. Weitere 13 % der Mitarbeitenden haben erst in den letzten Wochen und Monaten in den Bürgerämtern angefangen. Sie befinden sich noch in der Einarbeitung. Die Verwaltung versucht durch weitere Stellenbesetzungsverfahren zeitnah zu einer angemessenen Personalausstattung der Bürgerämter zu kommen. In deren Folge wird die Terminvorlaufzeit deutlich sinken. Aufgrund des breiten Aufgabenfeldes der Bürgerämter und der damit verbundenen notwendigen Einarbeitung wird dies aber noch einige Monate dauern.

zu Frage 2:
Mit der Schließung der Bürgerämter Ricklingen und Döhren, geht einher dass die Einwohner*innen beider Stadtbezirke –wie auch die Einwohner*innen einiger anderer Stadtbezirke- längere Wege zurücklegen müssen. Eine weitere Neuerung in diesem Zusammenhang besteht darin, dass für alle Anliegen ein Termin benötigt wird. Dies führt neben dem eigentlichen Ziel der Kontaktbeschränkung auch zu einer besseren Planbarkeit und Strukturierung der Arbeiten in den Bürgerämtern. Die Terminvergabe an sich führt zu keiner Einschränkung der Quantität oder Qualität der bearbeiteten Vorgänge in den Bürgerämtern.
Der Verwaltung ist bewusst, dass der lange Terminvorlauf in Einzelfällen zu Schwierigkeiten führt. Gerade bei sehr dringenden Anliegen haben die Bürgerämter in den letzten Monaten zahlreiche zusätzliche Termine ermöglicht.

zu Frage 3:
Neben einer bestmöglichen Erreichbarkeit sollen die Bürgerämter auch ein qualitativ hochwertiges Serviceangebot für die Einwohner*innen sicherstellen. Ein solches Serviceangebot ist in größeren Verwaltungseinheiten deutlich besser und wirtschaftlicher zu realisieren als in kleinen Einheiten. Gerade bei den Bürgerämtern muss ein Kompromiss zwischen Erreichbarkeit und Servicequalität gefunden werden.

Die Arbeit in den Bürgerämtern wird sich, auch vor dem Hintergrund der Di­gitalisierung, in Zukunft stark verändern. Zukünftige Bürgerämter werden jedoch immer eine bestimmte Mindestgröße und eine bestimmte Mitarbeiterzahl haben müssen, um den Ansprüchen der Einwohner*innen gerecht zu werden.
Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund im Jahr 2021 ein Zielkonzept für die zukünftige Struktur der Bürgerämter entwickeln. Dabei wird die Zukunftsfähigkeit aller Bürgerämter im Stadtgebiet ohne Vorfestlegungen kritisch untersucht werden. Inwieweit sich daraus Anpassungsbedarfe ergeben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös zu prognostizieren. In jedem Fall werden aber die Faktoren der Servicequalität sowie einer angemessenen Erreichbarkeit der Bürgerämter für alle Bürger*innen Hannovers eine wichtige Rolle bei der Konzeptentwicklung spielen. Die zuständigen Gremien werden nach dem Prozessauftakt über Inhalte, Meilensteine und Zwischenergebnisse unterrichtet.

Bezirksratsherr Winnicki fragte nach, ob
1. der Verwaltung bekannt sei, dass ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen große Probleme haben, das Bürgeramt am Schützenplatz zu erreichen?
2. die Möglichkeit bestehe, im Stadtteilzentrum eine Möglichkeit zu eröffnen, zumindest Dokumente im Stadtteilzentrum Ricklingen abzuholen?
3. die Schließung mit der Tatsache zusammenhinge, dass 13% der Planstellen unbesetzt sind? Muss das zulasten des viertgrößten Stadtbezirks mit 45.000 Einwohner*innen gehen? Wurde das berücksichtigt und inwieweit abgewogen?

Antwort
zu Nachfrage 1:
Die Verwaltung weißt in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Einwohner*innen aus Ricklingen alle Bürgerämter in Hannover nutzen können. Für Nutzer des ÖPNV kann es sich deshalb ggf. anbieten aus Gründen einer eingeschränkten Mobilität das Bürgeramt Podbi-Park zu nutzen.
zu Nachfrage 2:
Eine reine Dokumentenausgabe und -annahme im Stadtteilzentrum Ricklingen führt zu einem unverhältnismäßig hohen Personalaufwand in Relation zu der erbrachten Dienstleistung.
zu Nachfrage 3:
Wie bereits mit den Antworten bzw. Stellungnahmen zu den DS 15-1443/2020 und 15-2133/2020 erläutert, wurde das Bürgeramt Ricklingen geschlossen, weil in den Räumen die derzeitigen Hygieneregeln nicht umgesetzt werden können. Der Personalbestand hat bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt.


Bezirksratsfrau Bergmann betonte nochmal, dass die Verortung am Schützenplatz und die Schließung des Bürgeramtes in Ricklingen eine Zumutung sei und nichts mit Bürgerfreundlichkeit zu tun habe.

Bezirksbürgermeister Markurth ergänzte, dass das Bürgeramt äußerst schwer zu erreichen sei und Termine nicht zeitnah zu vereinbaren seien. Vor allem unter dem Aspekt der Ansteckungsgefahren seien kleinere Bürgerämter wesentlich sinnvoller. Das Argument des Qualitätsverlustes könne er nicht nachvollziehen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Hurtzig erläuterte Frau Schwarze nochmal, dass die Mitarbeitenden aus dem Stadtteilzentrum Ricklingen ohne Probleme am Schützenplatz eingesetzt werden konnten, da dort noch unbesetzte Stellen zur Verfügung standen.


TOP 6.2.
der AfD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Anfrage zur Sanierung im Henckellweg
(Drucks. Nr. 15-0150/2021)

Die Straße „Henckellweg” wurde fast vollständig im Bestand saniert. Lediglich der Abschnitt, welcher zur Pfarrstraße führt (ca. Haus Nr. 27-29) befindet sich im ursprünglichen Zustand. Paletten, Steine, Absperrungen sowie Baufahrzeuge sind jedoch entfernt worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum wurde der letzte Abschnitt des Henckellweges bislang noch nicht im Bestand saniert?
2. Wann wird der letzte Abschnitt des Henckellweges im Bestand saniert?

Antwort

zu Frage 1: Die Arbeiten wurden am 23.12.2020 im Zuge der bevorstehenden Feiertage unterbrochen. Wegen des erheblichen Parkdrucks und der erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Schlechtwetterperiode wurde entschieden, die Baustelle vorläufig zu räumen.

zu Frage 2: Die Arbeiten werden im 1. Quartal abgeschlossen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Definition von „vorübergehend“ bei der Überschreitung der Zügigkeit von Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0187/2021)

Lt. §4(1) Nr. 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) des Niedersäschischen Kultusministeriums (Stand 2011) darf eine Grundschule höchstens vier Züge aufweisen. Die Höchstzahlen dürfen nur vorübergehend überschritten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Seit wann wird die Vier-Zügigkeit an der Grundschule Wettbergen überschritten?
  2. Für welche Zeiträume und in welchen Jahrgangsstufen wird mit fünf und in welchen sogar mit sechs Zügen geplant?
  3. Was ist die Definition des Wortes „vorübergehend“ im Sinne dieser Richtlinie aus Sicht der Landeshauptstadt und aus Sicht des Kultusministeriums?


Antwort

Zu Frage 1:
Die 4-Zügigkeit an der GS Wettbergen wird seit dem Schuljahr 2018/19 überschritten.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung erstellt für den Grundschulbereich jedes Jahr eine Prognose der Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen. Für die Prognose der ersten Jahrgänge werden neben der aktuellen Einwohner*innenstatistik auch strukturelle Trends im Hinblick auf Fort- und Zuzüge sowie Wohnungsbauaktivitäten innerhalb der einzelnen Einzugsgebiete berücksichtigt. Die „hochwachsende“ Prognose der Jahrgänge zwei bis vier stellt eine Fortschreibung der Trends in den vergangenen Jahren dar, die Faktoren wie im Laufe der Grundschulzeit festgelegte sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe, Fort- und Zuzüge sowie Klassenwiederholungen beinhaltet (siehe kommunaler Schulentwicklungsplan 2020 Seite 20).
Durch Zufallseffekte, Veränderung langjähriger Trends und Diskrepanzen zwischen angenommenen und tatsächlichen Effekten etwa bei der Erschließung von Wohnungsbaugebieten sind Abweichungen zwischen den Prognosezahlen und den tatsächlichen Zahlen nicht zu vermeiden und nehmen mit größer werdendem Prognosehorizont zu.

Im aktuellen Schuljahr 2020/21 führt die GS Wettbergen insgesamt 20 Klassen. In den Jahrgängen eins bis vier werden jeweils fünf Klassen geführt.
Für das kommende Schuljahr 2021/22 wird prognostiziert, dass der kommende erste Jahrgang vier Klassen führt und die Jahrgänge zwei bis vier jeweils fünf Klassen, so dass dann insgesamt 19 Klassen an der GS Wettbergen beschult werden. Auch in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 werden insgesamt 19 Klassen prognostiziert. Im Schuljahr 2024/25 ist im ersten und zweiten Jahrgang mit jeweils sechs Klassen zu rechnen.

Die genaue Entwicklung bleibt vor dem Hintergrund der mit der Prognoseschätzung verbundenen Unsicherheit abzuwarten.

Zu Frage 3:
Die Landeshauptstadt Hannover versteht unter dem Begriff „vorübergehend“ im Sinne dieser Richtlinie einen Zeitraum von ca. 6 bis 10 Jahren.

Bezirksratsherrn Winnicki fragte nach,seit wann prognostiziert worden sei, dass die 4-Zügigkeit nicht ausreiche und ob es bei der Auslegung des Begriffes „vorübergehend“ unterschiedliche Auffassungen bei der Stadtverwaltung und dem Kultusministeriums gebe?


Antwort zur 1. Nachfrage in Abstimmung mit dem Kultusministerium:
2017 wurde prognostiziert, dass die 4-Zügigkeit der GS Wettbergen überschritten wird.


Ergänzende Zwischennachricht der Landeshauptstadt Hannover zur 2. Nachfrage:
Die Verwaltung hat sich bezüglich der Auslegung des Begriffs „vorübergehend“ mit dem Kultusministerium und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Verbindung gesetzt. Sobald eine Antwort dazu vorliegt, wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat berichten.


TOP 6.3.2.
Verfahrensstand Planfeststellung Südschnellweg
(Drucks. Nr. 15-0188/2021)

Für die geplante Grunderneuerung des Südschnellweges ist eine deutliche Verbreiterung für die Einrichtung von Standstreifen vorgesehen. Damit geht eine erhebliche Beeinträchtigung des Naherholungsgebietes Ricklinger Masch sowie der dort ansässigen Vereine und für die Flächen des Freibades Aegir einher. Die Verwaltung hat die umfangreichen Unterlagen erst wenige Tage für der Sitzung bereitgestellt und den Bezirksrat überrumpelt. Wir möchten einerseits sicherstellen, dass die Tunnellösung in Döhren schnellstmöglich umgesetzt wird. Gleichzeitig haben wir nach wie vor große Bedenken insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Projektes auf die Lebensqualität sowie die Umweltauswirkungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens?
  2. Besteht in rechtlicher und sachlicher Hinsicht die Möglichkeit, das Planfeststellungsverfahren aufzuteilen, so dass mit dem Tunnelbau begonnen werden kann und angemessene Zeit für die Prüfung und Diskussion über den Südschnellweg bleibt?


Protokollantwort der NLSTBV

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde (NLSTBV) für Straßenbau und Verkehr zur Beantwortung weitergeleitet. Die NLSTBV teilt mit:

Zu 1: „Für das Projekt B3I Südschnellweg wurde das Anhörungsverfahren nach § 17 a FStrG und § 73 VwVfG am 19.12.2019 beantragt. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit öffentlicher Bekanntmachung am 20.02.2020 eingeleitet. Die Antragsunterlage wurde vom 6. März 2020 bis 18.05.2020 (Verlängerung der Auslegungsfrist aufgrund der COVID 19 Pandemie) öffentlich ausgelegt. Die Erörterungstermine fanden am 26.10. und 31.10.2020 statt. Seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird mit einem Planfeststellungsbeschluss für Mitte diesen Jahres gerechnet.

Zu 2: Östlicher und westlicher Projektbereich sind untrennbar miteinander verbunden. Unter anderem dienen die Aushubmassen aus der Tunnelbaustelle unmittelbar der Dammverbreiterung in den Leineauen. Im Falle einer zeitlichen Trennung des Gesamtprojekts in einen Ost- und Westteil wäre der gesamte Tunnelaushub abzutransportieren oder geeignete Zwischenlagerflächen zu suchen und planrechtlich abzusichern. Für die Dammverbreiterung wären bei einer späteren Realisierung des Westteils zusätzliche Massen wieder anzufahren. Insgesamt wären mehr als 100.000 m³ Bodenmaterial zusätzlich ab- und wieder anzufahren, da Zwischenlagerflächen im direkten Projektbereich in diesem Umfang nicht zur Verfügung stehen. Damit wären ca. 25.000 zusätzliche LKW Fahrten außerhalb des Baustellenbereiches und in der Folge eine erhebliche Mehrbelastung der Umwelt sowie der an den Transportrouten Anliegenden verbunden. Auch unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie wirtschaftlichen Erwägungen stellt dies keine vorzugswürdige Lösung dar. Allein dieser Aspekt würde zu einer erheblichen Anpassung der Antragsunterlagen und damit zu einem Neubeginn des Planfeststellungsverfahrens mit entsprechenden zeitlichen Konsequenzen führen.

Unabhängig davon sind von den 8 im Projektbereich befindlichen Brückenbauwerken 4 nicht mehr ausreichend tragfähig und kurzfristig zu ersetzen. Hierzu zählen neben dem Bauwerk über die Hildesheimer Straße mit einer Restnutzungsdauer bis Ende 2023 die Bauwerke über die Leine und Leineflutmulde mit einer Restnutzungsdauer bis Ende 2024. Aufgrund der begrenzten Restnutzungsdauer auch der Gewässerbrücken muss die Herstellung der ersten Teilbauwerke im westlichen Projektbereich zeitgleich mit dem Bau des Provisoriums im östlichen Projektabschnitt beginnen. Eine verfahrensrechtliche
Abtrennung und Zurückstellung des westlichen Projektbereichs würde dazu führen, dass der Schnellweg gesperrt werden müsste, sobald die Restnutzungsdauer der Gewässerbrücken erreicht ist.

Eine Trennung der Verfahren würde darüber hinaus eine vollständige Anpassung sämtlicher Antragsunterlagen, einschließlich der Anpassung der Fachgutachten bedeuten. Das Planfeststellungsverfahren auch für den östlichen Bereich mit dem Tunnel wäre neu zu beginnen und würde damit mindestens zwei Jahre zeitlich verzögert werden. Eine Verfahrenstrennung führt demnach zu einer Überschreitung der Restnutzungsdauern sämtlicher kritischer Bauwerke im Projektabschnitt mit der Folge von erheblichen zusätzlichen (Ausweich-) Verkehren in den Ortslagen Koldingen, Hemmingen, dem Döhrener Quartier und der Innenstadt Hannovers, da eine Aufrechterhaltung des Verkehres auf dem Südschnellweg nicht gegeben wäre.

Grundsätzlich ist in Bezug auf das Gesamtprojekt darauf hinzuweisen, dass der durch den Verkehrslärm bereits heute vorbelastete Bereich des Südschnellweges insbesondere auch im Bereich des Ricklinger Holzes durch Lärmschutzmaßnahmen in Verbindung mit Irritations- und Kollisionsschutzwänden deutlich entlastet wird. Damit tritt im Naherholungsgebiet einschließlich des Freibades Ricklingen auch unter Zugrundelegung der prognostizierten Verkehrsentwicklung eine Verbesserung der gesamten Immissionssituation gegenüber den gegenwärtigen Bedingungen ein.
Durch raschwüchsige Pioniergehölze, z. B. Pappeln, Birken und Weiden, wird der Südschnellweg zeitnah wieder in das Landschaftsbild eingepasst.

Insgesamt werden durch das zugehörige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenkonzept sämtliche Eingriffe bilanziert und vollumfänglich kompensiert.“


TOP 6.3.3.
Lärmbelästigung B3Neu
(Drucks. Nr. 15-0189/2021)

Durch die Inbetriebnahme von B3Neu kommt es zu erheblichen Lärmemissionen in Wettbergen Auf dem Grethel und im Zero-E-Park. Eine Lärmschutzwand ist auf der betreffenden Höhe unterbrochen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt?
  2. Warum ist die Lärmschutzwand unterbrochen?
  3. Wurden bei den vom Land geplanten Lärmemissionschutzmaßnahmen, die Auswirkungen nur für den Grethel berechnet bzw. war das Planfeststellungsverfahren für die B3Neu schon abgeschlossen als der Zero E Park geplant wurde?



Antwort der NLSTBV:
„Für den Neubau der Ortsumgehung Hemmingen wurde im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahrens als eigenständiger Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen eine schalltechnische Untersuchung gemäß der 16. BImSchV durchgeführt, bei der die jeweilig zu erwartenden Lärmpegel an den Wohngebäuden nach den Vorgaben der RLS-90 berechnet wurden. Die im Zuge der Baumaßnahme hergestellten aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und -wände) sind so dimensioniert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte in den seinerzeit berücksichtigten Siedlungsgebieten eingehalten werden.

In der Schalltechnischen Untersuchung zur Planfeststellung konnten diejenigen Siedlungsgebiete berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits vorhanden oder bauordnungsrechtlich festgesetzt waren, d.h. für die ein rechtskräftiger Flächennutzungs- oder Bebauungsplan vorlag. Dies trifft auf den sog. „Zero-E“-Park in Hannover-Wettbergen nicht zu. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 17.08.1999 eingeleitet.

Für Siedlungsgebiete, die nach Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens in der Bauleitplanung festgesetzt wurden oder werden, ist der jeweilige Vorhabenträger selbst für die Bemessung und ggf. Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte verantwortlich.“

Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 1522 In der Rehre Süd wurde das Thema Lärmschutz behandelt. Weitergehender Lärmschutz als der im Rahmen des Neubaus der OU Hemmingen gebaute, ist für das Baugebiet Zero-e-Park danach nicht erforderlich.


TOP 6.3.4.
Altpapierabholung
(Drucks. Nr. 15-0190/2021)

Am Montag den 21.12.2020 fanden in Oberricklingen viele Mitbürger*innen in ihrer Post die Mitteilung von AHA, dass man das Altpapier nicht am Montag den 21.12., sondern bereits am zurückliegenden Samstag den 19.12. abhole. In Folge lag das nicht entsorgte Altpapier lange verwaist herum

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist es möglich auf AHA einzuwirken, weniger schnell zu sein?

Antwort von aha:
Jedes Jahr steht aha vor dem Problem, dass zur Weihnachtzeit zwei Feiertag in Folge stattfinden. Der Abfall dieser beiden Tage wird in der Regel nachgefahren. An dieses Vorgehen sind die Bürger und Bürgerinnen in der Region Hannover gewohnt. Im vergangenen Jahr fielen die Weihnachtsfeiertage jedoch auf den Freitag und den Samstag. Dies hatte zur Folge, dass der klassische Nachholtag (Samstag) nicht zur Verfügung stand. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden erstmalig den Feiertag vorzuholen.

Die Kommunikation hierfür begann bereits mit einem Jahr Vorlauf. Der Abfallplaner und-kalender 2020 wies bereits die vorgeholten Sammeltage aus. Die Öffentlichkeit wurde darüber hinaus mit einer aufwendigen Öffentlichkeitskampagne (print und digital) im Dezember 2020 und durch die Verteilung einer Hauswurfsendung an alle Haushalte informiert.
Mit dem Dienstleister für die Verteilung wurde ein Zeitplan abgestimmt, der gewährleisten sollte, dass alle Haushalte rechtzeitig vor dem 19.12.2020 über die Vorholtage informiert wurden. Scheinbar hat dies in Ihrem Viertel nicht vollumfänglich funktioniert. Wir sind sehr dankbar über diese Hinweise, denn nur so können wir auf den Dienstleister zugehen und mit ihm die Probleme besprechen. Es tut uns leid, wenn die Verteilung der Hauswurfsendung in Ricklingen nicht flächendeckend geklappt hat.
Die Gesamtzahl der Anrufe und Beschwerden, die bzgl. der Abholung/Feiertagsverschiebung in der Weihnachtszeit eingegangen sind, hat sich gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Lediglich punktuell sind Häufungen erkennbar gewesen, denen gehen wir nach.

Für das Jahr 2021 ist das „Vorholen“ erneut in der Karwoche geplant. Falls Sie auf das Thema angesprochen werden, können Sie den Bürgern und Bürgerinnen bereits heute diese Information geben. Ansonsten ist die Terminverschiebung bereits im diesjährigen Abfallkalender berücksichtigt und in den Wochen vor Ostern wird die Öffentlichkeit über Print- und Digitalmedien informiert werden.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der AfD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Außenwasseranschluss für das Außengelände der Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-0151/2021)

Antrag
einen Außenwasseranschluss auf dem Außengelände der Wilhelm-Busch-Schule zu installieren.

Bezirksratsherr Winnicki erinnerte daran, dass der Vorschlag ursprünglich von der CDU-Fraktion käme, die Verwaltung aber eine andere Lösung gefunden hätte.

Der Antrage wurde mit 1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.1.2.
Frühere Sanierung der Wilhelm-Busch-Schule ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-0152/2021)

Antrag
Die Verwaltung prüft, in wie fern die Prioritätenliste der Schulsanierungen in den Jahren 2021 – 2024 überarbeitet werden kann. Ziel ist es die heruntergewirtschaftete Grundschule Wilhelm-Busch früher als 2024 zu sanieren.

Der Antrage wurde mit 1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.1.3.
Flexible Fugen für den Straßenbereich Hauptstraße/In der Rehre/An der Kirche
(Drucks. Nr. 15-0153/2021)

Antrag
die Fugen des gepflasterten Straßenbereiches Hauptstraße/In der Rehre/An der Kirche mit einem flexiblen Material zu ertüchtigen bzw. auszugießen.

Der Antrage wurde mit 1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 7.2.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.2.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln - 04.02.2021 -
(Drucks. Nr. 15-0116/2021)

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge.

Bewilligungen

1. 27-2020 Die FFW Ricklingen erhält für einen Fernseher mit Dockingstation
Schulungen in Höhe von bis zu 1.766,51 €
2. 28-2020 Die GS Stammestraße erhält für ein grünes Klassenzimmer
bis zu 3.500 €
3. 30-2020 Das Stadtteilzentrum Ricklingen erhält für die Archivierung des
Stadtteilarchivs bis zu 1.003,87
4. 31-2020 Die Kleinkunstbühne Tam Tam erhält für eine Chronik anlässlich
des 25-jährigen Jubiläums 2.500,00 €

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.3.
Dringlichkeitsanträge

TOP 7.3.1.
Regelmäßige Informationen zum Bau des Südschnellweges erforderlich
(Drucks. Nr. 15-0306/2021)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, regelmäßig den Stadtbezirksrat Ricklingen in den Sitzungen und/oder auf anderen geeigneten Wegen über den Stand des laufenden Planfeststellungsverfahrens und zu anderen den Bau des Südschnellweges betreffenden Informationen zu unterrichten.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.3.2.
Der Stadtbezirksrat Ricklingen möchte seine Sitzungen auch in Ricklingen in Hybridform stattfinden lassen
(Drucks. Nr. 15-0307/2021)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend – zusätzlich zum Neuen Rathaus und dem hcc – den Fritz-Haake-Saal im Stadtteilzentrum Ricklingen für die Durchführung von Sitzungen in Hybridform auszustatten und zu prüfen, ob das Streaming für die Öffentlichkeit ermöglicht werden kann und dies ggf. ebenfalls umzusetzen.


Bezirksbürgermeister Markurth
gab während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung an Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Dette ab und trug den Antrag vor.


Bezirksratsherr Winnicki
unterstützte den für ihn unerwarteten Antrag und ergänzte, dass ihm vor allem die Verbesserung der Teilnahme der Öffentlichkeit sehr wichtig sei. Aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie sei die Öffentlichkeit der Sitzung nur sehr eingeschränkt gewährleistet.

Bezirksratsherr Karger gab den hohen Kosten- und Personalaufwand zu bedenken, der für eine solche Lösung notwendig sei. Aus seiner Sicht sei die vorübergehende Durchführung der Sitzungen im Ratssaal zumutbar.

Bezirksratsherr Dr. Menge wandte ein, dass z.B auch für die Sanierungskommissionen Räume zur Durchführung ihrer Sitzungen verfügbar gemacht werden müssten. Der Ratssaal allein reiche für die vielen Gremiensitzungen nicht aus.

Der Antrag wurde einschließlich der Ergänzung mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen angenommen.


Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 21:10 Uhr.

Protokollführung
Ulrike Spreen