Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.02.2021

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.02.2021)
Protokoll (erschienen am 19.03.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.06 - Datum 27.09.2021

PROTOKOLL

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 10. Februar 2021,
Rathaus, Ratssaal

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 20:38 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Herhaus (CDU)
(Bezirksratsherr Hoffmann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Iri (SPD)
(Bezirksratsherr Konietzny) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsfrau Petermann (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Wahl
Bezirksratsherr Zimmermann (CDU)

Aufgrund der aktuellen epidemischen Lage haben 13 Bezirksratsmitglieder per Videokonferenztechnik an der Sitzung des Bezirksrates teilgenommen (gem. § 182 Abs. 2 Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Personal und Organisation
Frau Seeliger FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Frau Eimermacher Stadtanzeiger


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Einwohner*innenfragestunde

4. A N F R A G E N

4.1. der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

4.1.1. Tempo 30 auf ganzer Länge der Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0217/2021)

4.1.2. Schaukasten zur Präsentation der Parteien in Bemerode
(Drucks. Nr. 0218/2021)

4.1.3. Übernahme des Forschungszentrum Böhringer durch die TiHo
(Drucks. Nr. 15-0219/2021)

4.1.4. Barrierefreie Hauseingänge und Wege am Oheriedentrift 48 bis 52
(Drucks. Nr. 15-0220/2021)

4.2. der FDP-Fraktion

4.2.1. Radweg Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0221/2021)

4.3. der SPD-Fraktion

4.3.1. Stahl 68
(Drucks. Nr. 15-0193/2021)

4.3.2. Erdwärme Versuchsfeld Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0194/2021)

4.3.3. Wettbüroangebot rund um den Thie
(Drucks. Nr. 15-0195/2021)

4.3.4. Elektronische Anzeigen an Bushaltestellen
(Drucks. Nr. 15-0196/2021)

4.3.5. Nächste Generation der Üstra-Ticketautomaten
(Drucks. Nr. 15-0197/2021)

4.3.6. Werbemöglichkeiten für Vereine im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0198/2021)

4.3.7. Ausgestaltung Veloroute 6
(Drucks. Nr. 15-0200/2021)

4.3.8. Umbau Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-0199/2021)

4.4. der CDU-Fraktion

4.4.1. Regenrückhaltebecken Anecamp
(Drucks. Nr. 15-0201/2021)

4.4.2. (Not-)Betreuungszeiten in Grundschulen und Kitas im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0202/2021)

4.4.3. Lärmschutz auf Bolzplätzen
(Drucks. Nr. 15-0203/2021)

4.4.4. Hugo-Knappworst-Weg
(Drucks. Nr. 15-0204/2021)

4.4.5. Gastronomie im Rathaus Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0205/2021)

4.4.6. Nachfrage zur Bauanzeige „Oheriedentrift“
(Drucks. Nr. 15-0206/2021)

4.4.7. „Städte wagen Wildnis“ im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0207/2021)

5. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. E N T S C H E I D U N G E N

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 0024/2021)

9. A N T R Ä G E

9.1. der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

9.1.1. Prüfantrag zur Schaffung der Barrierefreiheit auf dem Thie
(Drucks. Nr. 15-0222/2021)

9.1.2. Herstellung des Lernhausprinzip an der 6. Grundschule im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0223/2021)

9.1.3. Prüfantrag zur Barrierefreiheit der Aussichtshügel Kronsberg-Nord und -Süd
(Drucks. Nr. 15-0224/2021)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Verkehrliche Erziehung in Kita und Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0212/2021)

9.2.1. Verkehrliche Erziehung in Kita und Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0212/2021 N1)

9.2.2. Auffindbarkeit Trautenauer Hof
(Drucks. Nr. 15-0213/2021)

9.2.3. Ausbau Laatzner Str.
(Drucks. Nr. 15-0214/2021)

9.2.3. Ausbau Laatzner Str.
(Drucks. Nr. 15-0214/2021 N1)

9.2.4. Resolution gegen politische Botschaften an Hauswänden im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0215/2021)

9.2.4. Resolution gegen politische Hassbotschaften im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0215/2021 N1)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates





























I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Die Antworten zu folgenden Anfragen wurden schriftlich nachgereicht:
4.1.2. Schaukasten zur Präsentation der Parteien in
4.3.3. Wettbüroangebot rund um den Thie
4.3.6. Werbemöglichkeiten für Vereine im Stadtbezirk
4.4.6. Nachfrage zur Bauanzeige „Oheriedentrift“
4.4.7. „Städte wagen Wildnis“ im Stadtbezirk

Zu TOP 9.2.3 lag eine Neufassung vor.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N

Es lagen keine Berichtspunkte vor.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Die Einwohner*innenfragestunde wurde durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Fahrradverkehr im Bezirk und Veloroute 6

Der 1. Sprecher stellte sich vor und wollte zum Thema Fahrradverkehr im Bezirk zum einen wissen, welchen Stand der Planung zur Verbindungen einzelner Ortsteile des Bezirkes mit dem Fahrradverkehr, insbesondere zwischen Kronsberg und Anderten. Der derzeitige Weg sein desolat. Außerdem wollte er den Stand zu der Anbindung des Wohngebietes Anecampstraße zur Veloroute 6 wissen. Er monierte zudem, dass an vielen wichtigen Routen Fahrradwege fehlte.
Des Weiteren wollte der Sprecher wissen, welche Planungen gebe es angesichts der derzeitigen schlechten Wetterlage zur Radwegreinigung im Winter.

Bezirksbürgermeister Rödel antwortete, dass es sich bei den Fragen um Themen handele, mit denen sich der Bezirksrat schon seit längerem auch beschäftige. Insbesondere der Zustand der Fahrstrecke von Wülferode nach Kronsberg sei ein großes Thema. Der Bezirksrat arbeite an einer guten Lösung für alle möglich Fahrstrecken.
Für die Veloroute 6 sei schon eine Planung vorgelegt worden, wie die Strecke dann verlaufen werde, aber hierzu sei das letzte Wort gesprochen, zumal der Bezirksrat hierzu noch angehört werde, im Zuge dessen auch Änderungsanträge gestellt werden könnten.

Bezüglich der Reinigung bzw. des Räumdienstes an den Radwegen im Winter erklärte Bezirksbürgermeister Rödel, dass die Situation auf den Geh- und Radwegen derzeit sehr schlecht und kritisch sei. Es seien Gespräche mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover geführt worden und dass aha sei bemüht, die Rad- und Gehwege schnellstmöglich vom Schnee freizubekommen. Momentan seien alle Mitarbeiter*innen vom Räumdienst im Einsatz, die nun auch von städtischer Seite unterstützt werden sollen.

Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

TOP 4.1.1.
Tempo 30 auf ganzer Länge der Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0217/2021)

Die Brabeckstraße erfährt seit ca. 2 Jahren eine lang ersehnte Rundumerneuerung
mit Deckensanierungen, Fahrbahnverengungen und modernen Radwegeanlagen.
Auf gesamter Strecke ist bisher ein Wechselbad der Tempovorgaben ausgewiesen.
Nach kurzen Tempo 30 Bereichen, folgen kurz e Tempo 50 Strecken, um dann wieder
auf einen längeren Tempo-30-Bereich zu treffen und wieder in Tempo 50 zu münden.
Ursache für das Wechselbad sind zum einen die Senioren-Wohnheime wie Am
Gutspark, Senior-Bödeker-Stift und der Heinemannhof, aber auch die bisher
schlechte Deckenbeschaffenheit in einigen Teilbereichen. Da eine Beschleunigung
von Tempo 30 auf Tempo 50 kaum lohnenswert ist, haben sich die Verkehre schon
an die durchgängige Nutzung im Tempo 30 gewöhnt.
Im Zuge dessen fragen wir die Verwaltung:
1. Ist nach Fertigstellung eine durchgängige Tempo-30 Vorgabe angedacht?
2. Womit wird die Notwendigkeit der Beibehaltung von Tempo-50-Bereichen
argumentiert?
3. Welchen Einfluss haben die Schüler*innenverkehre von GS Am Sandberge und GS
Wasserkamp (an der Brabeckstraße) auf die Tempovorgabe?

Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach Fertigstellung des Straßenbaues im nördlichen Abschnitt der Brabeckstraße zwischen Tiergartenstraße und Sudetenstraße ist keine durchgehende Beschränkung der Brabeckstraße auf 30 km / h angedacht. Diese wäre auch rechtlich nicht zulässig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Brabeckstraße gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz der Landeshauptstadt Hannover, das aus Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen besteht.

Gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften soll die Anordnung von Tempo 30-Zonen auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegt werden soll.
Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtsstraßennetz sicherzustellen.
Mit dem Netz der Hauptverkehrsstraßen und den ergänzenden Straßen des Vorbehaltsnetzes hat die LHH das hiermit geforderte „innerörtliche Vorfahrtstraßennetz“ im Rahmen der Flächennutzungs- und Verkehrsentwicklungsplanung definiert.

Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer gesamten Strecke oder auch nur einzelnen Streckenabschnitten des innerörtlichen Vorfahrtstraßennetzes ist gemäß den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) zu Zeichen 274 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit, z.B. 30 km/h) nur dann zulässig, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Sie sollen auf bestehenden Straßen nur dann angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Diese Voraussetzungen sind bei der Brabeckstraße nicht gegeben.

Eine Ausnahme von dieser Grundregel ist nach der seit Mai 2017 gültigen VwV-StVO nur dann zulässig, wenn eine so genannte „sensible“ Einrichtung an die Straße angrenzt.
Dort sind die Verkehrsbehörden grundsätzlich zur Ausweisung von Geschwindigkeitsreduzierungen im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern verpflichtet. Nach dieser verbindlichen Vorgabe ist in der Regel die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h zu beschränken, wenn die Einrichtung einen direkten Zugang zu der Tempo 50 Straße hat, oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (je nach Einrichtung z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, Parkraumsuchverkehr, Fahrbahnquerungen, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Grundschule Am Sandberge liegt an den Straßen Am Sandberge und Brabeckstraße und hat keinen Eingang zur Brabeckstraße (auch ein Nebeneingang würde die Ausweisung einer Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen, wenn den Eingang viele Schüler*innen nutzen würden bzw. dieser immer offen wäre). Da die vorgenannten Maßgaben nicht erfüllt sind, konnte daher in der Brabeckstaße im Bereich der Grundschule am Sandberge die Geschwindigkeit nicht auf 30 km / h beschränkt werden.

Die Grundschule Wasserkamspstraße liegt an den Straßen Wasserkampstraße und Kleiner Hillen in einer Tempo 30-Zone und hat den Haupteingang zur Wasserkampstraße. Diese Schule hat somit entsprechend der vorgenannten Maßgaben keinen Einfluss auf eine – nicht mögliche – Geschwindigkeitsreduzierung in der Brabeckstraße auf 30 km / h.

Den Schüler*innen der Grundschule Wasserkampstraße steht zur gesicherten Querung der Brabeckstraße die Lichtsignalanlage an der Einmündung zur Tiergartenstraße sowie die Fußgänger-Druck-Lichtsignalanlage zwischen den Einmündungen Ostfeldstraße und Kleiner Hillen zur Verfügung.


TOP 4.1.2.
Schaukasten zur Präsentation der Parteien in Bemerode
(Drucks. Nr. 0218/2021)

Viele Jahre schon gibt es in Kirchrode die Möglichkeit für die Parteien des Bezirkes, sich zu präsentieren. Der Schaukasten am Gebäude der Bäckerei Bosselmann erfreut sich seiner Bestückung und bietet Einwohner*innen des Bezirks die Möglichkeit, sich über die politischen Aktivitäten der Parteien zu informieren. In Bemerode und Wülferode gibt es diese Möglichkeit aktuell leider nicht.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wäre es grundsätzlich möglich, einen weiteren Schaukasten im Bezirk aufzustellen?
2. Wo würde ein solcher von der Verwaltung als sinnvoll erachtet?
3. Welche Voraussetzungen und Kosten würde eine Installation erfordern?

Die Antwort wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.1.3.
Übernahme des Forschungszentrum Böhringer durch die TiHo
(Drucks. Nr. 15-0219/2021)

Die in Betriebnahme des Forschungszentrums Böhringer Ingelheim in Kirchrode ist noch nicht einmal so Jahre vergangen und hat schon ein Ende genommen. Der Bericht auf der eigenen Internetseite lautet: „Am i. April 2021 wird die TiHo die Verantwortung für den Standort übernehmen und ihn künftig mit eigenem Personal für die wissenschaftlich-universitäre Arbeit nutzen. Die Forschungsarbeiten von Boehringer Ingelheim wird die TiHo nicht fortführen."
Im Zuge dessen fragen wir die Verwaltung:

1) Woran wird dort konkret geforscht werden, mit welchem Ziel und mit welchen Mitteln und Tieren?
2) Wie kann größtmögliche Transparenz für die Studierenden, Anwohner*innen sowie Lokalpolitik im laufenden Betrieb gewährleistet werden?
3) Wie wird die Forschung an Tieren zukünftig noch stärker unter ethischen Aspekten begleitet?

Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Zu den Fragen liegen der Verwaltung keine eigenen Kenntnisse vor. Sie hat deshalb Kontakt zur Stiftung Tierärztliche Hochschule aufgenommen.

Die Stiftung wird das Eigentum an der Liegenschaft zum 1. April übernehmen. Derzeit wird geprüft und sondiert, welche Forschungsprojekte am besten in diese Einrichtung verlagert bzw. welche neuen Projekte dort aufgenommen werden können. Darüber könnte im Sommer berichtet werden.

Von Seiten der Stiftung würde es begrüßt, wenn der Bezirksrat – wie in der Vergangenheit bereits geschehen – nach der Sommerpause einen Besuch in der Tierärztlichen Hochschule machen würde, bei dem die gestellten und auch alle weiteren Fragen ausführlich erörtert und beantwortet werden können. Für eine Terminvereinbarung steht das Büro des Präsidenten gern zur Verfügung.


TOP 4.1.4.
Barrierefreie Hauseingänge und Wege am Oheriedentrift 48 bis 52
(Drucks. Nr. 15-0220/2021)

Barrierefreie Hauseingänge und Wege am Oheriedentrift 48 bis 52
Es wird viel gebaut im Oheriedentrift, ... das ist erfreulich. Auch die Erschließung der Parkplätze vor der Hauszeile 48 bis 52 von hanova. Allerdings gibt es speziell für Mobilitätseingeschränkte Personen dort Wohnungen, bei denen die Menschen derzeit durch die hohen Baustellenaktivitäten ihre Not haben, aus dem oder in ihr Haus zu gelangen, bzw. verkürzte Wegebeziehungen zu nutzen.
Im Zuge dessen fragen wir die Verwaltung:

1) Wie ist das Konzept der hanova, hier Barrierefreiheit zu gewähren?
2) Wie sind Betroffene Anwohner*innen darüber informiert worden?
3) Sind bereits Beschwerden über Missstände eingegangen und wieviele?

Frau Seeliger gab folgende Zwischennachricht:

Zwischennachricht:
Die Anfrage richtet sich mit Fragen an hanova und nicht an den Ausbau der Verwaltung.
Daher wurde diese Anfrage zuständigkeitshalber an die hanova weitergeleitet. Sobald eine Antwort vorliegt wird sie schriftlich nachgereicht.


TOP 4.2.
der FDP-Fraktion

TOP 4.2.1.
Radweg Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0221/2021)

der umfangreich genutzte Radweg auf dem Bünteweg zwischen Greitheweg und Rutenbergstrasse ist aufgrund von Wurzelwerk von Bäumen deutlich geschädigt und an zwei Stellen bereits seit längerem entsprechend gesperrt.

In diesem Zusammenhang entstehen folgende Fragen:

- Wann wurde die Absperrung entsprechend eingerichtet?
- Wann ist eine Reparatur der schadhaften Stellen geplant?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Absperrung wurde im Juni 2019 aufgrund der Schäden im Radweg, die durch die Baumwurzeln entstanden sind, aufgestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Sanierung dieses Radwegbereiches ist aufgrund der Höhenlage der Wurzeln unmöglich. Die Baumwurzeln lassen sich auch nicht nach unten drücken, sodass diese Bereiche entsiegelt werden. Dies erfolgt im 1. Halbjahr 2021.


TOP 4.3.
der SPD-Fraktion

TOP 4.3.1.
Stahl 68
(Drucks. Nr. 15-0193/2021)

Vor nunmehr 11 Monaten gab es eine letzte zeitlich nicht festgelegte Aussage vom zuständigen Fachbereich wann die beschlossene Aufstellung der Skulptur „Stahl 68“ von Erich Hauser erfolgen kann. Damals wurde auf die noch ausstehende Genehmigung des Bauantrages verwiesen. Entsprechende Bautätigkeiten konnten auf der geplanten Fläche bisher, aber nicht wahrgenommen werden.

Fragen an die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bauantrag?
2. Wann ist die Aufstellung möglich?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Leider ist es aufgrund notwendiger anderer Prioritätensetzung zu Verzögerungen gekommen. Der aktuelle Stand ist, dass der Bauantrag aktuell fertiggestellt und noch im Februar 2021 eingereicht wird.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Zeitpunkt der Aufstellung ist abhängig von der Erteilung der Baugenehmigung.

Bezirksratsherr Quast merkte an, dass der Bezirksrat diese Antwort schon vor mehreren Monaten erhalten habe und dass es wünschenswert sei, wenn die Aufstellung zeitnah erfolge.

Bezirksratsfrau Stittgen wies daraufhin, dass in Antwort hinter dem Monat Februar die Jahreszahl fehle.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek bat zum Protokoll um die Ergänzung der Jahreszahl 2021.


TOP 4.3.2.
Erdwärme Versuchsfeld Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0194/2021)

Mit der Informationsdrucksache 1129/2020 „Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme; Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover“ wurden die zuständigen Ratsgremien und alle 13 Stadtbezirksräte über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Versuchsfeld Kleefeld durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) informiert. Dieses Versuchsfeld erstreckt sich über fast alle Stadtbezirke in Hannover. Erst aus der Stellungnahme der LHH ist erkennbar, dass wohl hauptsächlich Grundstücke in Bemerode und Kirchrode untersucht werden sollen. In dieser heißt es dann allerdings auch „In diesen Stadtteilen befinden sich die derzeit größten Vermarktungsgebiete der Landeshauptstadt Hannover. Wir haben Bedenken, dass der Aufbau von notwendigen Anlagen zur Erkundung von Erdwärme sich evtl. negativ auf die geplanten Vermarktungen auswirken könnte. Insbesondere möchten wir auf die laufenden Veräußerungen am Kronsberg hinweisen. Um möglicherweise eintretende Vermarktungshemmnisse ausschließen bzw. verhindern zu können, bitten wir darum, dass Vorhaben und die betroffenen Grundstücke kurzfristig zu konkretisieren.“

Fragen an die Verwaltung:


1. Ist das geplante Arbeitsprogramm des Erlaubnisantrages mit Durchführung einer geologischen Vorstudie, Datenankauf, Planung und Akquisition von 2-D-Seismik und Bohrplatzplanung inzwischen angelaufen?

2. Welche Grundstücke wurden vom LBEG oder der beantragenden Firma für die Erdwärmenutzung konkretisiert?

3. In welchem Umfang und welcher Ausgestaltung ist an welchen Standorten mit baulichen Anlagen im Versuchsfeld zukünftig zu rechnen?
Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zwischennachricht:
Diese Anfrage des Bezirksrates kann von der Verwaltung nicht direkt beantwortet werden, da die gestellten Fragen in der Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau und Energie liegen. Zuständigkeitshalber wurde diese Anfrage dorthin weitergeleitet.
Sobald die Antwort des Landesamtes für Bergbau und Energie vorliegt wird sie dem Bezirksrat schriftlich nachgereicht.


TOP 4.3.3.
Wettbüroangebot rund um den Thie
(Drucks. Nr. 15-0195/2021)

In der Sitzung am 08.07.2020 war unter anderem eine interfraktionelle Anfrage zum Wett- und Glücksspielangebot rund um den Thie (15-1561/2020) Inhalt der zu Behandelnden Tagesordnung. Eine Antwort auf diese sollte schriftlich nachgereicht werden. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Fragen an die Verwaltung:


1. Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung der in der Anfrage dargestellten Sachverhalte?

2. Bis wann wird die Antwort auf die obengenannte Anfrage nachgereicht?

3. Warum wurden die Rechte des Bezirksrates auf fristgerechte Beantwortung der ordnungsgemäß gestellten Anfrage so lange missachtet?
Antwort wird schriftlich nachgereicht

TOP 4.3.4.
Elektronische Anzeigen an Bushaltestellen
(Drucks. Nr. 15-0196/2021)

Die vor einiger Zeit aufgestellten elektronischen Abfahrtstafeln an einigen Bushaltestellen wurden wieder außer Betrieb genommen. Nach unseren Informationen geschah dies auf Grund falsch eingebauter elektronischer Bauteile.

Fragen an die Verwaltung:


1. Ab wann ist wieder mit einem ordnungsgemäßen Betrieb der entsprechenden Anzeigetafeln zu rechnen?

2. Wer trägt die Kosten für die offensichtlich notwendigen Reparatur- oder Austauscharbeiten?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zwischennachricht:
Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (Stabsbereich Netzentwicklung) weitergeleitet.

Die Üstra teilt folgendes mit:
Wir sind gerade dabei den aktuellen Stand mit der Herstellerfirma zu klären. Leider können wir Ihnen heute keine Stellungnahme zu dieser Anfrage schicken, wie werden aber eine Stellungnahme nachreichen, sobald wir den aktuellen Stand vorliegen haben. Wir bitten um Verständnis für die Verzögerung.


TOP 4.3.5.
Nächste Generation der Üstra-Ticketautomaten
(Drucks. Nr. 15-0197/2021)

Einer Mitteilung der Üstra im Dezember 2020 war zu entnehmen, dass der Austausch aller 312 Fahrkartenautomaten in den kommenden Jahren geplant ist. Zum Einsatz kommen sollen drei verschieden Varianten. In Tunnelstationen sollen größere Service-Automaten aufgestellt werden. Diese sind für den Stadtbezirk nicht von Bedeutung, da es keine richtigen Tunnelstationen gibt. Entscheidender für Kirchrode und Bemerode dürfte allerdings die Frage sein, ob überall Automaten aufgestellt werden, welche neben dem bargeldlosen Bezahlen auch weiterhin Bargeld als Zahlungsmittel akzeptieren. Es ist wohl auch der Einsatz mit reiner bargeldloser Bezahlfunktion geplant. Unter Berücksichtigung nur weniger Verkaufsstellen für den klassischen Fahrschein in Kiosken o.ä. im Stadtbezirk würde der Erwerb von gültigen Fahrscheinen mit Bargeld schwieriger werden und nicht zwingend als Steigerung der Servicequalität wahrgenommen werden. Daher bitten wir um Weiterleitung an die Üstra oder die Infra, sofern diese zuständig sind.

Fragen zum Themenkomplex:


1. Auf Grund welcher Kriterien sollen Fahrkartenautomaten nur mit der Funktion bargeldloser Bezahlung aufgestellt werden?

2. Kommen dafür auch Stationen/Haltestellen im Stadtbezirk in Frage? Was passiert bei Kontrollen, wenn Nutzerinnen und Nutzer nur Bargeld zur Verfügung steht?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet.

Die ÜSTRA teilt folgendes mit:
„Das ÜSTRA-Projekt zur Beschaffung neuer Fahrkartenautomaten befindet sich in einer frühen Phase, daher kann die ÜSTRA noch keine Details zu der Ausrüstung einzelner Haltestellen nennen. Es ist allerdings bereits entschieden, dass an allen Haltestellen mindestens ein Automat aufgestellt werden wird, der das Bezahlen mit Bargeld erlaubt. Fahrkartenautomaten ohne diese Funktion sind in erster Linie als Ergänzung gedacht und werden nur an dafür geeigneten Haltestellen eingesetzt.“



TOP 4.3.6.
Werbemöglichkeiten für Vereine im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0198/2021)

Mit dem Antrag „15-2812/2019 N1: Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk“ wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, in wieweit Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Werbeplakaten und -ständern für Vereine, Kulturveranstaltungen und andere nicht kommerzielle Veranstaltungen im Stadtbezirk, jeweils nach Einzelfallprüfung, erteilt werden können. Gerade im Nachgang zur aktuell leider immer noch alles beherrschenden Pandemie benötigen auch ehrenamtliche Organisationen jede mögliche Hilfe und Unterstützung, um auf ihre zukünftig geplanten Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr solche kaum stattfinden konnten und viele Vereine ihre finanziellen Reserven strapazieren mussten.

Fragen an die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für Vereine und Einrichtungen, um möglichst kostenneutral im Straßenraum auf ihre Termine aufmerksam zu machen?

2. ​Welches Ergebnis brachten die angedachten Gespräche mit X-City Marketing im Hinblick auf die Konditionen für nichtkommerzielle Einrichtungen?
Antwort wird schriftlich nachgereicht


TOP 4.3.7.
Ausgestaltung Veloroute 6
(Drucks. Nr. 15-0200/2021)

Örtlichen Presseerzeugnissen und dem Stadtanzeiger war zu entnehmen das es zwischen einer Fraktion des Bezirksrates und der zuständigen Fachverwaltung direkte Gespräche zur Markierung der Veloroute 6 gab und diese außerplanmäßig mit entsprechenden Zeichen versehen wurde. Es entsteht der Eindruck das statt der Veloroute 6 eigentlich eine andere Route von der Verwaltung zur Markierung vorgesehen war.

Fragen an die Verwaltung:

1. Sofern die Veloroute 6 nicht mit entsprechenden Markierungen sichtbar gemacht werden sollte, welche Veloroute sollte stattdessen markiert werden?

2. Sofern die Veloroute 6 zusätzlich markiert wurde, welche unplanmäßigen Kosten sind dadurch entstanden und durch welche Haushaltsstelle wurden diese gedeckt?
Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit dem im Juli 2020 durch den VA beschlossenen Antrag (Drucksache 1233/2020) wurde die provisorische Einrichtung von vier Velorouten zur Sichtbarmachung und zur Eröffnung der öffentlichen Diskussion gefordert. Die Verwaltung ist dem Vorschlag des ADFC gefolgt, die Routen 03, 06, 09 und 12 auszuweisen und hat diese durch Anbringen von Fahnen am Start- und Zielpunkt durch Banderolen mit GPS-Codes an Beleuchtungsmasten entlang der Strecken und Piktogrammen auf den Radwegen gekennzeichnet. Zusätzlich wurde die Veloroute 08 mit den gleichen Elementen kenntlich gemacht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Finanzierung der vorzeitigen Kennzeichnung der ausgewählten Velorouten erfolgte aus den vorhandenen Mitteln zur Förderung des Radverkehrs.


TOP 4.3.8.
Umbau Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-0199/2021)

Im Zuge der geplanten Errichtung des 18. Gymnasiums am Standort Sandberge muss nicht nur die Bezirkssportanlage Bemerode um- und ausgebaut werden. Auch die Straße „Am Sandberge“ bedarf einer Überplanung und Anpassung an die zukünftigen Erfordernisse mit passenden Seitenanlagen inklusive Geh- und Radweg sowie der nötigen Fahrbahnbreiten.

Fragen an die Verwaltung:

1. Welche Pläne zum Umbau der Straße „Am Sandberge“ gibt es?

2. Beinhaltet der Umbau auch einen beidseitigen Geh- und Radweg?

3. Wie sieht, sofern schon vorhanden, der konkrete Zeitplan für diese Arbeiten aus?

Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine komplette Grunderneuerung der Straße Am Sandberge von dem Knotenpunkt Lange-Hop-Straße/Bemeroder Straße/Emslandstraße bis zur Brabeckstraße nach Fertigstellung der Hochbauten im Zusammenhang mit der Errichtung des 18.Gymnasiums vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei den derzeitigen Planungsabsichten sind beidseitig der Straße am Sandberge getrennte Geh- und Radwege vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. Nach Erstellung eines erforderlichen Verkehrsgutachten und einer schalltechnischen Untersuchung wird der Bebauungsplan angepasst, in Folge der Hochbau geplant und erstellt und anschließend die Grunderneuerung der Straße Am Sandberge. Derzeit wird mit einer Eröffnung der Schule zum Schuljahr 2025/26 kalkuliert.


TOP 4.4.
der CDU-Fraktion

TOP 4.4.1.
Regenrückhaltebecken Anecamp
(Drucks. Nr. 15-0201/2021)

Das Rückhaltebecken macht einen stark verschlammten Eindruck und müsste also entschlammt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Vermutung richtig, und, wenn ja, wann wird das Becken entschlammt?
2. Wie sieht eine solche Maßnahme aus, und wie aufwendig ist diese?
Alter Sachstand / zurückgezogen

TOP 4.4.2.
(Not-)Betreuungszeiten in Grundschulen und Kitas im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0202/2021)

Der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung zu folge, bleiben Schulen und Kindertagesstätten weitgehend geschlossen. Die Pflicht zum Präsenzunterricht wurde aufgehoben, allerdings gibt es auch eine Notbetreuung. In der Praxis werden Unterricht und Notbetreuung unterschiedlich ausgeführt, angefangen bei den Uhrzeiten. Bei einigen gibt es zudem einen wöchentlichen Wechsel, bei anderen einen 2-3-Tages-Wechsel.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche (Ganztags-)Grundschulen und welche Kindertagesstätten im Stadtbezirk führen welches Wechselintervall durch und was sind die regulären Unterrichts-/ Betreuungszeiten (bitte einzeln auflisten)?
2. Inwiefern findet an den einzelnen (Ganztags-)Grundschulen und Kindertagesstätten ein ganztägiger Unterricht bzw. eine zeitlich erweiterte Notbetreuung statt (bitte einzeln auflisten)?
3. Kann in Kindertagesstätten im Stadtbezirk, insbesondere in denjenigen, die im Regelbetrieb das offene Gruppenkonzept verfolgen, je Regelgruppe auch eine Notbetreuungsgruppe angeboten werden?
Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Antworten aus OE 51 (Fachbereich Jugend und Familie) werden innerhalb der 10-Tages-Frist nachgereicht, da deren Bearbeitung angesichts des nicht zuletzt Corona-bedingt hohen Arbeitsaufkommen im Kita-Bereich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht zu erledigen ist.

Antworten aus OE 40 (Fachbereich Schule) zu Frage 1:
Gemäß § 13 Absatz 2 der Nds. Corona-Verordnung ist für die Dauer des Unterrichts in geteilten Lerngruppen zusätzlich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für Kinder in Schulkindergärten und für Schüler*innen der Schuljahrgänge 1 bis 6 in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr vorgesehen. Gemäß dem Leitfaden des Nds. Kultusministeriums „Schule in Corona-Zeiten – UPDATE“ wählt die Schule im Szenario B „Schule im Wechselmodell“ das jeweilige Modell für den Wechselunterricht aus. Die Schulleitung handelt hierbei im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit und berücksichtigt dabei die organisatorischen Rahmenbedingungen vor Ort.

Nach Rückmeldung der Schulleitungen arbeiten die Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode aktuell in folgenden Modellen:
Die GS Wasserkampstraße hat die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt, A + B und diese wechseln täglich.
An der GS Kronsberg wird das Modell 3 umgesetzt, d. h. jeweils die halbe Lerngruppe einer Klasse arbeitet an einem Tag in der Schule und wechselt am kommenden Tag ins Homeschooling. Hierbei wird eine verlässliche Unterrichtszeit von 08:00 – 12:00 Uhr sowie bedarfsweise eine verlässliche Notbetreuungszeit von 12:00 – 13:00 Uhr gewährleistet.
In der GS An der Feldbuschwende erfolgt ein täglicher Wechsel. Insgesamt wird ein Unterrichts- und Betreuungsrahmen in der Zeit von 7:00 – 17:00 Uhr gewährleistet.


Antworten aus OE 40 (Fachbereich Schule) zu Frage 2:
Alle Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode sind solche mit einem offenen Ganztagsangebot. Gemäß dem Leitfaden des Nds. Kultusministeriums „Schule in Corona-Zeiten – UPDATE“ findet während des Szenarios B „Schule im Wechselmodell“ an offenen Ganztagsschule kein Nachmittagsangebot statt. Es kann jedoch eine zum Vormittag zeitlich erweiterte Notbetreuung stattfinden. Diese Regelung wird in den Ganztagsgrundschulen der LHH, so auch im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wie folgt umgesetzt: Die Landeshauptstadt Hannover ergänzt die vom Land Niedersachsen vorgesehene Notbetreuung am Vormittag durch die Ganztags-Kooperationspartner*innen. Das Betreuungsangebot der Landeshauptstadt Hannover reicht von 13:00 bis 16:00 Uhr, längstens bis 17:00 Uhr im Rahmen einer Spätbetreuung. Bei Bedarf der Eltern wird auch eine Frühbetreuung von 7:00 bis 8:00 Uhr durch die Kooperationspartner*innen durchgeführt. Die Notbetreuung ist kostenfrei und kann auch von Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kinder nicht im Ganztag angemeldet sind.

Nach Rückmeldung der Schulleitungen findet die zeitlich erweiterte Notbetreuung in den Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wie folgt statt:
An der GS Wasserkampstraße findet die zeitlich erweiterte Notbetreuung von 7:00 – 8:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr Uhr statt.
An der GS Kronsberg können Eltern bei Bedarf die Frühbetreuung in der Zeit von 7:00 -8:00 Uhr sowie ab 13:00 Uhr in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die GS An der Feldbuschwende und die GS Am Sandberge.

Bezirksratsfrau Stittgen merkte an, dass die Antwort im Allgemeinen so richtig sei, dennoch müsse darauf hingewiesen werden, dass in den vergangenen zwei Tagen keine Notbetreuung gegeben habe. Teils hätten die Eltern erst den Abend zuvor erfahren, dass es am nächsten Tag keinen Unterricht geben werde. Für viele Eltern sei dies zu kurzfristig gewesen, um eine Notbetreuung zu organisieren. Es stelle sich die Frage, warum das so gekommen sei.

Frau Seeliger sagte zu, dies in der Fachverwaltung zu erfragen.


TOP 4.4.3.
Lärmschutz auf Bolzplätzen
(Drucks. Nr. 15-0203/2021)

Im Stadtbezirk befinden sich zahlreiche und rege bespielte Bolzplätze.

Immer wieder kommt es zu Beschwerden wegen des Lärms bei den zaunabprallenden Bällen. Zur Lärmminimierung gibt es Abstandshalter aus Gummi.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wurden diese Abstandshalter auf den Bolzplätzen zuletzt kontrolliert bzw. ausgetauscht?
2. Ist diese Maßnahme Teil der Verkehrssicherheitsprüfung für die Bolzplätze?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Kontrolle der Bolzplatzzäune hinsichtlich ihrer Funktionalität ist Teil der vierteljährlich stattfindenden Funktionskontrolle. Die nächste findet turnusmäßig im Februar / März statt.
Die beschriebenen Abstandshalter aus Gummi sind allerdings kein Standard. Je nach Hersteller können auch Abstandshalter aus Plastik o.ä. verbaut sein. Ein Nachrüsten oder Abändern ist bauartbedingt nicht möglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Ja, die Maßnahme ist Teil der Kontrolle im Rahmen der Verkehrssicherheit


TOP 4.4.4.
Hugo-Knappworst-Weg
(Drucks. Nr. 15-0204/2021)

Der Hugo-Knappworst-Weg wird von Spaziergängern, Kindern und Radfahrern häufig frequentiert. Jedoch halten sich auf dem Weg, besonders in Höhe der Straße Hellenkamp 10 – 20, tiefe und große Wasserpfützen. Da Radfahrer und Fußgänger diesen Pfützen ausweichen müssen, stellen diese ein Sicherheitsrisiko dar.

Die Verwaltung hatte bereits im Frühjahr 2020, auf Antrag der CDU-Fraktion, Abhilfe zugesagt.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann wird diese Maßnahme denn nun umgesetzt?



Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Sanierungsarbeiten am Hugo-Knappworst-Weg sind im Ausschreibungsverfahren für die Wegebauarbeiten im Frühjahr 2021 berücksichtigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die wassergebundene Decke je nach Witterungsverlauf und Auslastung der Firmen ab Mai 2021 erneuert wird.


TOP 4.4.5.
Gastronomie im Rathaus Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0205/2021)

Der Pachtvertrag des Gastronoms der die Restauration im Rathaus Bemerode betreibt, wurde von Seiten der LHH nicht verlängert und läuft zum 31.01.2021 aus.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es Planungen seitens der LHH für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten, wenn ja, welche?
2. Wie sieht die vertragliche Situation für den Imbisswagen, der sich vor dem Rathaus befindet, aus?
3. Kann der wie gehabt weiter untervermietet werden, oder ist der Vertrag an die Stadt übertragen worden?
Frau Seeliger beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Derzeit gibt es noch keine konkreten Nachnutzungsplanungen. Es sind zunächst Verbesserungen des baulichen Brandschutzes notwendig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der gekündigte Mietvertrag umfasste auch die Nutzung der Außenfläche zum Betrieb eines Imbisswagens.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Derzeit führt die Verwaltung Mietvertragshandlungen mit dem Betreiber der ehemaligen Gastronomie, mit dem Ziel, die Nutzung der Außenfläche in der bisherigen Form beizubehalten.


TOP 4.4.6.
Nachfrage zur Bauanzeige „Oheriedentrift“
(Drucks. Nr. 15-0206/2021)

Mit Mail vom 18.01.2021 erhielten die Mitglieder des Stadtbezirksrates die Bauanzeige „E200319004 – Oheriedentrift“ zur Kenntnisnahme. Darin ist eine Aufbruchsfläche von 4.550 qm bei 400 bzw. 450 m Länge genannt. Als Medium wird „Nebenanlage“, als Baumaßnahme „Neubau“ und als Arbeitsart „Vollausbau“ angegeben.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was ist unter den Schlagworten „Nebenanlage“, „Neubau“ und „Vollausbau“ in diesem Zusammenhang gemeint? Was genau wird dort getan?
2. Handelt es sich um vorbereitende Maßnahmen für den Ausbau der Von-Escherte-Straße als weitere Zufahrtsstraße für den Kronsberg, wie bereits u.a. in der Anfrage Nr. 15-1218/2015 gefordert, und sind die nötigen Eigentumsverhältnisse nun geklärt?
3. Falls ja: Für wann ist der Baubeginn geplant, und wann wird mit einer Fertigstellung gerechnet?
Antwort wird schriftlich nachgereicht

TOP 4.4.7.
„Städte wagen Wildnis“ im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0207/2021)

Die Landeshauptstadt Hannover ist eine von drei Städten, die seit 2016 an dem Projekt „Städte wagen Wildnis“ teilnehmen. Ziel ist die Stärkung der Artenvielfalt im urbanen Raum mittels Erprobung von wilderen Grünflächen und öffentlichkeitswirksamer Aktionen. In Hannover gibt es insgesamt elf Projektflächen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Projektflächen gibt es im Stadtbezirk, bzw. was sind die Gründe, warum es keine Projektfläche im Stadtbezirk gibt?
2. Welche Erfahrungen gibt es bisher mit dem Projekt, insbesondere mit den etwaigen Projektflächen im Stadtbezirk?
3. Welche Überlegungen gibt es, wie nach dem Projektende 2021 verfahren werden soll?
Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Zu 1. Im ursprünglichen Förderantrag, der 2014 beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) gestellt wurde, waren elf Projektflächen genannt. Eine davon liegt teilweise im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Es handelte sich hierbei um eine Kleingartenkolonie zwischen der Bemeroder Straße und dem Messeschnellweg. Hier sollten mehrere nicht mehr verpachtete Parzellen aufgelöst und zugunsten der Artenvielfalt der kontrollierten „Verwilderung“ überlassen werden. Zusätzlich sollte ökologisches Gärtnern gefördert werden. Dasselbe war in einer Kleingartenkolonie in Linden geplant.
Aufgrund einer veränderten Nachfragesituation nach Kleingärten war im Jahr 2016, als das Wildnis-Projekt startete, in den ursprünglich angedachten Gebieten kein Leerstand mehr absehbar. Zudem ergab sich Anpassungsbedarf durch das zwischenzeitig beschlossene Kleingartenkonzept.
Das Wildnis-Projekt wurde daher angepasst. Statt an zwei Standorten finden die Maßnahmen nun an einem Standort statt. Das Konzept der „wilden Gärten“ wird in modifizierter Form in der Kleingartenkolonie „Im Othfelde“ im Stadtbezirk Vahrenwald-List umgesetzt, wo geeignete Flächen zur Verfügung standen.

Zu 2. Das Projekt „Städte wagen Wildnis“ ist ein Verbundprojekt mit sieben Partner*innen. Diese sind die Stadt Frankfurt a.M. (Verbundkoordination), die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Dessau-Roßlau, Bio-Frankfurt e.V., die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, die Leibniz Universität Hannover und die Hochschule Anhalt Köthen. In den drei beteiligten Städten werden seit 2016 Maßnahmen sowohl zur Steigerung der Artenvielfalt als auch der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt, die durch die örtlichen Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen wissenschaftlich begleitet werden. In den letzten Jahren wurden ökologische und soziologische Daten erhoben.
Im Anschluss an das Verbundprojekt, das im Mai 2021 endet, wird ein Abschlussbericht erstellt. Dieser wird öffentlich verfügbar sein. Hierin werden sowohl die Erfahrungen der drei Kommunen als auch die wissenschaftlichen Ergebnisse dargestellt. Aktuell werden die Daten ausgewertet. Auf der Projektwebsite www.staedte-wagen-wildnis.de werden in Kürze die Daten verfügbar sein.

Zu 3. Die Landeshauptstadt Hannover wird die aus Projektmitteln geförderten Flächen auch über die Projektlaufzeit hinaus als Wildnisflächen erhalten und weiterentwickeln. Die in der Projektlaufzeit gesammelten Erfahrungen und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen können genutzt werden, um erfolgversprechende Ansätze auf weitere Flächen zu übertragen.
Als Vorteil erweist sich hierbei, dass die durch die Landeshauptstadt Hannover für das Wildnis-Projekt ausgewählten Flächen und damit die Erfahrungen sehr vielfältig sind. Eine Karte mit den Standorten kann online abgerufen werden: www.hannover.de/staedte-wagen-wildnis.

Das Projekt „Städte wagen Wildnis“ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
Das Projekt fügt sich in die kommunale Biodiversitätsstrategie ein, die die Landeshauptstadt Hannover seit Jahren erfolgreich verfolgt. Lebensräume sollen geschützt und Artenvielfalt in der Stadt gefördert werden.


TOP 5.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

Es lagen keine Berichtspunkte vor.





TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es lagen keine Berichtspunkte vor.


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
Haushaltssicherungskonzept (HSK X) 2021 bis 2024
(Drucks. Nr. 0024/2021)

Antrag, zu beschließen:

Das Volumen des Haushaltssicherungskonzepts X (HSK X) wird bezogen auf das strukturelle Defizit für die Jahre 2021 bis 2024 mit 90 Mio. € festgesetzt. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen kann über diesen Zeitraum hinausgehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.

Für die coronabedingten Anteile der Fehlbeträge 2020 bis 2022 wird von der Regelung des § 182 Abs. 4 Ziffer 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Gebrauch gemacht. Für den Abbau dieser Fehlbeträge in Höhe von 214 Mio. € für 2021 und 2022 zuzüglich des massiven Fehlbetrages aus dem Jahr 2020, der noch nicht abschließend feststeht, sind ab 2023 jährlich 10 Mio. € als Aufwand im Ergebnishaushalt eingestellt worden. Bei der Ermittlung der Jahresergebnisse ist dieser Fehlbetrag gesondert auszugewiesen.


Bezirksbürgermeister Rödel bat um Abstimmung.

Mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen beschlossen.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

TOP 9.1.1.
Prüfantrag zur Schaffung der Barrierefreiheit auf dem Thie
(Drucks. Nr. 15-0222/2021)

Bezirksratsherr Rücker stellte den Antrag vor.

Antrag
Prüfantrag zur Schaffung der Barrierefreiheit auf dem Thie
Die Verwaltung prüft, ob die Regenwasserrillen auf dem Stadtteilplatz Thie durch
partielle Installationen für Menschen mit einer Behinderung, insbesondere Blinde
und Rollstuhlfahrende Personen angenehmer passierbar zu machen sind. Das
Ergebnis der Prüfung wird den Bezirksratsmitgliedern mitgeteilt.

Bezirksbürgermeister Rödel bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.1.2.
Herstellung des Lernhausprinzip an der 6. Grundschule im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0223/2021)

Bezirksratsherr Rücker stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, den geplanten N eubau der Grundschule im
Bereich TSV Bemerode nach dem Lernhausprinzip zu planen.

Bezirksratsherr Quast erklärte, dass noch Klärungsbedarf bestünde und zog den Antrag zur Beratung in die Fraktionen.


TOP 9.1.3.
Prüfantrag zur Barrierefreiheit der Aussichtshügel Kronsberg-Nord und -Süd
(Drucks. Nr. 15-0224/2021)

Bezirksratsherr Rücker stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung prüft, wie eine Barrierefreiheit an den Kr onsbergern Aussichtshügeln
hergestellt werden könnte, mit dem Ziel der Zugänglichkeit auch für Rollstuhl
Fahrende und ältere Menschen mit Rollator. Das Ergebnis der Prüfung samt eventuell
bedeutender Kosten wird dem Bezirksrat mitgeteilt.

Bezirksbürgermeister Rödel bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Verkehrliche Erziehung in Kita und Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0212/2021)

Bezirksratsfrau Ehrlich stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit Kita-Trägern und Verantwortlichen im Grundschulbereich Möglichkeiten zur Erstellung von Konzepten und Abläufen für die verkehrliche Erziehung der Kinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt und nicht erst im Laufe der 4. Klasse.

Bezirksratsfrau Stittgen erklärte, dass dieser Antrag nur die Kita-Träger betreffend keinen Sinn mache und machte den Vorschlag, in den Antrag auch die Kindergärten miteinzubeziehen.

Erledigt durch die Neufassung


TOP 9.2.1.
Verkehrliche Erziehung in Kita und Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-0212/2021 N1)

Antrag
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit Kita-Trägern und Kindergarten und Verantwortlichen im Grundschulbereich Möglichkeiten zur Erstellung von Konzepten und Abläufen für die verkehrliche Erziehung der Kinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt und nicht erst im Laufe der 4. Klasse.

Bezirksbürgermeister Rödel bat um Abstimmung.

Einstimmig in der Neufassung


TOP 9.2.2.
Auffindbarkeit Trautenauer Hof
(Drucks. Nr. 15-0213/2021)

Bezirksratsherr Quast stellte den Antrag vor.

Antrag
An der Wegeverbindung von der Lausitzer Wende zu den neu errichteten Gebäuden im Trautenauer Hof wird in Höhe der Lausitzer Wende 20 ein Straßennamensschild „Trautenauer Hof“ inklusive eines Hinweises auf die Hausnummern 18,16,14,12 und 15 angebracht.

Bezirksbürgermeister Rödel bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.2.3.
Ausbau Laatzner Str.
(Drucks. Nr. 15-0214/2021)

Bezirksratsherr Quast stellte den Antrag vor.

Antrag
Im Rahmen der weiteren Bauleitplanung zum Bebauungsplan 1876 – Laatzener Straße (Rosenhof) wird auch eine Überplanung der Laatzener Str. geprüft. Bestandteil der Überprüfung soll eine mögliche Anpassung an die eingebauten Lärmschutzmaßnahmen (Erdwälle) sowie die Errichtung von Seitenanlagen mit Geh- und Radweg auf beiden Seiten sein. Eventuell ist auch ein Einzug der vorhandenen Grabelandflächen notwendig.

Erledigt durch die Neufassung


TOP 9.2.3.
Ausbau Laatzner Str.
(Drucks. Nr. 15-0214/2021 N1)

Antrag
Im Rahmen der weiteren Bauleitplanung zum Bebauungsplan 1876 – Laatzener Straße (Rosenhof) wird auch eine Überplanung der Laatzener Str. geprüft. Bestandteil der Überprüfung soll eine mögliche Anpassung an die eingebauten Lärmschutzmaßnahmen (Erdwälle) sowie die Errichtung von Seitenanlagen mit Geh- und Radweg auf beiden Seiten sein. Eventuell ist auch ein Einzug der vorhandenen Grabelandflächen notwendig.
Neufassung:
Im Rahmen der weiteren Bauleitplanung zum Bebauungsplan 1876 – Laatzener Straße (Rosenhof) erfolgt die Prüfung einer qualitativen Gestaltung, mindestens des in Bemerode liegenden Teilstückes, der Laatzener Str. Bestandteil der Überprüfung soll eine Öffnung des westlich gelegenen Erdwalles sein sowie eine Optimierung des Straßenquerschnittes inklusive der Errichtung von beidseitigen Seitenanlagen mit Geh- und Radweg. Dabei sind auch die Zuwegungen zum Wohnprojekt „Rosenhof“ und zum Grabenweg in Betracht zu ziehen. Eventuell ist auch ein Einzug der östlich vorhandenen Grabelandflächen notwendig.

Bezirksbürgermeister Rödel bat um Abstimmung.

Einstimmig in der Neufassung


TOP 9.2.4.
Resolution gegen politische Botschaften an Hauswänden im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0215/2021)

Bezirksratsfrau Iri stellte den Antrag vor.

Antrag
Bereits seit einigen Monaten prangt an der Außenwand eines Lebensmittelvollversorgers am Kronsberg der Namensschriftzug einer ehemaligen Führungsperson einer verbotenen und als terroristisch eingestuften kurdischen Organisation. Mehrere Versuche auf diesen Umstand aufmerksam zu machen waren erfolglos, auch weil der Lebensmittelvollversorger nur Mieter des Objektes ist und sich die Eigentumsverhältnisse erst kürzlich geändert haben.


Nach einigen Wortbeiträgen einigte sich der Bezirksrat darauf, den Namen des Antrages dahingehend zu ändern, dass der Antrag mit der Überschrift „Resolution gegen politische Hassbotschaften im Stadtbezirk“ aufgeführt wird.

Erledigt durch die Neufassung



TOP 9.2.4.
Resolution gegen politische Hassbotschaften im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0215/2021 N1)

Antrag
Bereits seit einigen Monaten prangt an der Außenwand eines Lebensmittelvollversorgers am Kronsberg der Namensschriftzug einer ehemaligen Führungsperson einer verbotenen und als terroristisch eingestuften kurdischen Organisation. Mehrere Versuche auf diesen Umstand aufmerksam zu machen waren erfolglos, auch weil der Lebensmittelvollversorger nur Mieter des Objektes ist und sich die Eigentumsverhältnisse erst kürzlich geändert haben.

Bezirksbürgermeister Rödel bat um Abstimmung.

Einstimmig in der Neufassung


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Entfällt

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 20:19 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 20:38 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Protokollführung in Vertretung erstellt
Bezirksbürgermeister Yıldız