Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 14.12.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.12.2020)
Protokoll (erschienen am 31.03.2021)
Protokoll (erschienen am 31.03.2021)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 BRB - Datum 15.01.2021

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 14. Dezember 2020,
Aula des Gymnasiums Limmer, Wunstorfer Str. 14, 30453 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.55 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsherr Grote (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
(Bezirksratsfrau Hußmann) (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
(Bezirksratsherr Okumus) (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei) ab TOP 6
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
(Bezirksratsfrau Windhorn) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement
Herr Scholz FB Jugend und Familie

Presse:
Frau Hilbig HAZ





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.11.2020
- öffentlicher Teil

4. S A N I E R U N G

4.1. Bericht aus der Sanierungskommission

5. Information über Bauvorhaben

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Zustand der Kita Fischteichweg
(Drucks. Nr. 15-2886/2020)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Schließzeiten der Kita Fischteichweg wegen bautechnischer Mängel
(Drucks. Nr. 15-2887/2020)

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. Umbau/Grunderneuerung der Turm- sowie Hüttenstraße
(Drucks. Nr. 2693/2020 mit 2 Anlagen)

7. A N H Ö R U N G zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022

7.1. Haushaltsplan 2021/2022 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 2386/2020 mit 1 Anlage)

7.2. Haushaltssatzung 2021/2022
(Drucks. Nr. 2384/2020 mit 3 Anlagen)

7.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2384/2020 (Haushaltsplanentwurf 2021/2022), hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2021/2022/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2967/2020)







7.2.2. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Nord zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022
(Drucks. Nr. 15-2965/2020 mit 8 Anlagen)

Anfragen

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Neubau/Nachfolgelösung Jugendzentrum Feuerwache
(Drucks. Nr. 15-2932/2020)

8.3.2. Grundsanierung der Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-2934/2020)

8.3.3. Sanierung der Grundschule "Auf dem Loh"
(Drucks. Nr. 15-2930/2020)

8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. Mauereinfassung "Klinikum Nordstadt"
(Drucks. Nr. 15-2946/2020)

9. A N T R Ä G E

9.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

9.1.1. Zwischennutzung Kleingartenfläche der KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-2566/2020)

9.1.2. Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Asternstraße, Im Moore, Hahnenstraße und Fliederstraße
(Drucks. Nr. 15-2945/2020)

9.2. Interfraktionell

9.2.1. Sicherstellung angemessenen Wohnraums für derzeit Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2599/2020 N1)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Integration der Parkhäuser "Bodestraße" und "Nordstädter Markt" in das zentrale Parkleitsystem
(Drucks. Nr. 15-2948/2020)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendungen des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-3046/2020)

10.2. Zuwendung des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-3047/2020)

11. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.11.2020
(nichtöffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Aufgrund der besonderen Situation wurde auf einen Berichterstatter zur Einwohner*innenfragestunde verzichtet. Alle Anliegen aus der Einwohner*innenfragestunde konnten unter Angabe der Kontaktdaten auf den bereitliegenden Vordrucken vermerkt werden.
TOP 5 wurde abgesetzt. Die Anfragen aus TOP 8.1.1. und TOP 8.2.1. werden nun hier behandelt und in der Tagesordnung vorgezogen.
Bezirksratsfrau Jagemann beantragte, anwesenden Vertretern des Kita Elternbeirates die Möglichkeit einzuräumen, beim entsprechenden TOP Fragen stellen zu dürfen.
Das Gremium erklärte sich hiermit einverstanden.
Zu TOP 7.2.2. lag ein weiterer Haushaltsantrag der CDU Fraktion vor.
Bezirksratsfrau Jagemann zog den TOP 9.1.2. in die Fraktion.
Der bisherige Antrag zu TOP 9.2.1. wurde durch eine interfraktionelle Neufassung ersetzt.
Bezirksratsherr Winter zog den TOP 9.3.1. in die Fraktion.
Zu TOP 10 lag ein weiterer Antrag zur Vergabe eigener Mittel vor.
Über diesen Antrag werde extra abgestimmt, da im Interkreis nicht alle
einverstanden waren.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Eine Vertreterin des Elternbeirates der Kita Fischteichweg erklärte, sie habe über die Kitaleitung bei der Stadt Hannover nachgefragt, welche Möglichkeiten es gebe, die bestehenden Mängel abzustellen, bisher aber noch keine Antwort erhalten.
Bezirksbürgermeisterin Geschke verwies auf die unter TOP 8.1.1. und TOP 8.2.1. vorliegenden Antworten.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.11.2020 - öffentlicher Teil
Das Protokoll wurde mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung genehmigt.

TOP 4.
S A N I E R U N G

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksratsherr Winter berichtete aus der letzten Sanierungskommission.



Die Drucksache Umbau/Grunderneuerung der Turm- sowie Hüttenstraße - die heute im Bezirksrat behandelt werde - habe auf der TO gestanden und sei einstimmig beschlossen worden.
Fragen bezüglich der Zufahrt Fenskestraße seien geklärt worden. Die Mehrkosten für den Natursteinbelag werden ggfs. aus dem städtischen Haushalt getragen.
Ladestationen für E-Autos werden bei der Planung berücksichtigt.
Mittel des Quartierfonds wurden an den Kulturspielraum und an das Kulturhaus Hainholz für die Einrichtung eines Moderationsraums zur Durchführung von Videokonferenzen vergeben.


TOP 5.
Information über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Zustand der Kita Fischteichweg
(Drucks. Nr. 15-2886/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

In der Sitzung des Bezirksrates vom 21. September 2020 wurde in der Einwohnerfragestunde über bauliche Mängel an der Kita Fischteichweg, Hannover-Vinnhorst berichtet. Dort wurden horrende Mängel, sowie Schließzeiten und der weiterhin schlechte bauliche Zustand der Kita angemerkt. Eine Stellungnahme der Stadt zu diesem Bericht liegt bisher nicht vor.
Daher bitten wir um die Beantwortung von folgenden Fragen:

1. Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind innerhalb der letzten 10 Jahre an den Räumlichkeiten erfolgt. Bitte um vollständige Auflistung unter Angabe der seitens der Stadt aufgewendeten Mittel und Schließzeiten der Kita (Kostenschätzung, falls nicht anderweitig ermittelbar).

2. Welche baulichen Mängel liegen laut aktuellem Kenntnistand der Stadt noch vor bzw. wie gedenkt die Stadt diese zu beseitigen? Bitte unter Angabe einer weiterer Kostenschätzung für die Behebung dieser Mängel und voraussichtlicher Schließzeiten.

3. Wird die Kita Fischteichweg für eine Komplettsanierung oder Neubau in Betracht gezogen und in welchem Zeitrahmen kann dies stattfinden? Falls nein, bitte begründen.


Herr Kaczmarek trug die Antwort des Fachbereiches Gebäudemanagement wie folgt vor:

Zu 1) In den letzten 8 Jahren wurden insgesamt rund 620.000 € für Bauunterhaltung und Sanierung aufgewendet. (Details siehe Tabelle in der Anlage)


Jahr
Maßnahme
Grund
Schließzeit
Dauer
Kosten

2013
BU
Bauunterhaltung
nein
ganzjährig
29.663,65 €


2014
BU
Bauunterhaltung

ganzjährig
38.446,58 €
Pro
Küchensanierung
Mängel an Küchenausstg.
nein
01.07.-01.12.2014
106.488,16 €


2015
BU
Bauunterhaltung

ganzjährig
30.256,54 €
Pro
Karrenunterstand
Bedarf an Unterstellmögl.
nein
19.11.2014-31.03.2015
42.024,49 €
Pro
Müllplatz
Platzbedarf für Müllcon.
nein
10.04.-30.09.2015
3.464,00 €


2016
BU
Bauunterhaltung

ganzjährig
95.579,84 €
Pro
Außenanlagen
Versetzung Trafostation
nein
07.12.2015-30.09.201
41.337,17 €


2017
BU
Bauunterhaltung

ganzjährig
21.840,75 €


2018
BU
Bauunterhaltung

ganzjährig
38.091,18 €
BU
Wasserschaden 1 Krippe
defektes Fallrohr
ja
11/2018 bis 01/2019
Pro
Schaukel
marode Schaukel
nein
13.03.-03.12.2018
13.186,25 €
G
Schallschutztüren
Gesundheitsschutzmaßn.
nein
8.000,00 €
G
Trennwand Gruppenraum
Gesundheitsschutzmaßn.
nein
2.000,00 €


2019
BU
Bauunterhaltung

ganzjährig
97.624,96 €
BU
Wasserschaden 2 Krippe
defektes Heizungsrohr
nein
März - Mai 2019
BU
BU
Wasserschaden Personal
defektes Fallrohr
nein
10/2019 bis 02/2020
BU
G
Sonnenschutzfolie Fenster
Gesundheitsschutzmaßn.
nein
Okt 19
1.500,00 €


2020
BU
Bauunterhaltung

116.808,55 €
Wasserschaden 3 Krippe
defektes Wasserrohr
nein
Juni bis August 2020
BU
Sonnenschutz Dachkuppeln
Gesundheitsschutzmaßn.
nein
Mai 20
1.500,00 €

2013-2020
619.701,89 €
Zu 2) Die innere Organisation der Kita stammt aus den 70-iger Jahren und entspricht nicht mehr den heutigen pädagogischen Anforderungen.
Zu kleine und enge Räume erschweren die tägliche Arbeit, so dass Aktivitäten in die Flurzonen verlagert werden.
Dies trägt aber zusätzlich zur allgemeinen Unübersichtlichkeit der Räumlichkeiten bei, sodass man von einem erheblichen funktionalen Mangel in der Kita sprechen kann. Die Nutzung der Verkehrsflächen erzeugt außerdem Probleme bei der Verkehrssicherheit durch das dort vorhandene, als Brandlast zu betrachtende Mobiliar.

Eine Barrierefreiheit, wie sie heute als allgemeine und damit bindende Anforderung an öffentliche Nutzungen gestellt wird, ist für das Obergeschoss nicht gegeben.
Auch das Erdgeschoss ist durch seine engen und verwinkelten Räume und Flure für Rollstuhlfahrer nicht geeignet.

Das beauftragte Schadstoffgutachten enthält viele Aussagen zu den verbauten Materialien, die zurzeit keine Gefahr für die Kinder darstellen, beim Ausbau aber aufwändig als Sondermüll zu entsorgen sind und bei einer Sanierung auf keinen Fall im Gebäude bleiben dürfen. Im Gebäude dürfen an den massiven Innenwänden keine Baumaßnahmen mit zerstörendem Eingriff (Bohren, Schneiden, Stemmen, Fräsen etc.) ohne Beachtung der einschlägigen Richtlinien (z. B. TRGS 519) mehr vorgenommen werden.

Nachdem zum wiederholten Mal diverse Wasserschäden durch das marode Heizungssystem und durch verstopfte innenliegende Regenwasserabflüsse aufgetreten sind, wurde eine Teilerneuerung der Heizung und der Regenentwässerung geprüft. Beide Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass dies ohne längere Schließzeiten und erhebliche Eingriffe in die Gebäudesubstanz nicht durchführbar ist.

Die Küche wurde 2014 bis 2015 grundhaft einschl. sämtlicher Zuleitungen erneuert. Allerdings blieb das Problem bestehen, dass der Küchenraum zu klein ist, um die bestehende Anzahl von Kindern und Erwachsenen zu versorgen.

Die Sanitärräume wurden im Zuge der Modernisierung 2001 erneuert, allerdings blieben Zu- und Ableitungen unberührt, sodass auch hier bereits Wasserschäden durch marode Leitungen in den letzten Jahren entstanden sind.

Elektroinstallation stammt ebenfalls in Teilbereichen noch aus der Erbauungszeit. Der Lastenaufzug und dessen Betrieb gehört ebenfalls dazu. Defekte sind an der Tagesordnung, so dass ein reibungsloser Betrieb des Lastenaufzuges nicht gewährleistet werden kann.

Die Dachabdichtung ist am Ende Ihrer Lebenszeit angelangt, so dass ein zunehmend höheres Risiko für Schäden durch eindringendes Regenwasser besteht. Eine reine Erneuerung der Dachhaut macht aber keinen Sinn, da das Gefälle unzureichend auf die innenliegenden Regenwasserabläufe bezogen wurde. Eine neue Gefälledämmung ist nicht herstellbar, da die darunter befindliche Dachkonstruktion keine Mehrlasten aufnehmen kann.

Die Fassadenkonstruktion aus vorgehängten Holzfassadenelementen sowie die Holzschalung im Obergeschoss ist mittlerweile ebenfalls abgängig und muss komplett erneuert werden; dies betrifft auch die Fenster.
Das Kita-Gebäude entspricht dem Energiestandard der 70-iger Jahre.



Zu 3) Fasst man die Ergebnisse aller bisherigen Untersuchungen zusammen, bedeutet dies eine langfristige Auslagerung der Kita, um das Gebäude sanieren zu können.
Nach einer Schadstoffsanierung, die einen Ausbau sämtlicher Ausstattungen und den Abbruch der Putzflächen zu Folge hätte, blieben nur die wenigen Rohbauwände stehen. Da die Dachkonstruktion den heutigen Lastanforderungen von Schnee und Regen nicht mehr entspricht, muss mit einem Komplettabbruch gerechnet werden.
Notwendige funktionale und räumliche Verbesserungen führten zu Eingriffen in die wenigen verbleibenden Bauteile. Da sämtliche Technikinstallationen ebenfalls komplett erneuert werden müssten, sind auch die Abflüsse und Grundleitungen unter der Bestandsbodenplatte betroffen.

Betrachtet man zusammenfassend o.g. Sanierungsaufwand und den damit verbundenen Nutzen, so ist nur folgende Entscheidung wirklich sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar:

· Auslagerung der Kita in eine temporär zu errichtende Modulanlage
· Abbruch des Bestandsgebäudes unter Erhalt des Naturdenkmals (Schutz der hundert Jahre alten Eiche erforderlich)
· Neubau einer zeitgemäßen 5-Gruppen-Kita auf dem vorhandenen Grundstück
Vor diesem Hintergrund befasst sich die Verwaltung aktuell mit der Frage, wann die für diese Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von ca. 10 Mio. € bereitgestellt werden können und wird nach Klärung entsprechend informieren.


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Schließzeiten der Kita Fischteichweg wegen bautechnischer Mängel
(Drucks. Nr. 15-2887/2020)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor:

Durch den schlechten baulichen Zustand und immer wieder kehrende Mängel musste die Kita Fischteichweg in den letzten Jahren immer wieder kurzfristig ihren regulären Kitabetrieb einstellen. Hier werden Eltern kurzfristig immer wieder vor Betreuungsprobleme gestellt.


Wir fragen die Verwaltung :

1) Wie oft und für welchen Zeitraum musste die Kita Fischteichweg in den letzten 5 Jahren wegen baulicher Mängel schließen, waren dadurch alle Kinder betroffen oder nur einzelne Gruppen?

2) Wurden die Kinder zu den Schließzeiten in anderen Räumlichkeiten betreut oder mussten die Eltern private Betreuungen organisieren?

3) Gab es für die Familien eine finanzielle Entschädigung in den Ausfallzeiten indem keine Betreuung wegen Wasserschäden etc. stattfinden konnte?





Herr Scholz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

1. In den letzten fünf Jahren mussten die Einrichtung oder einzelne Gruppen, aus den nachfolgend genannten Gründen und Zeiträumen schließen:
2015; ca. 5 Wochen: Rohrbruch Küche Küchenschließung
10.01.19 – 20.02.19: Heizungsausfall Krippe in Dresdener Str. ausgelagert

20.02.19 – 26.04.19: Wasserschaden Krippe in Bewegungsraum ausgelagert
16.10.19 – 18.10.19: Wasserschaden Schließung der gesamten Kita
16.10.19 – 23.10.19: Wasserschaden Krippe weiter geschlossen
28.08.20 – 09.09.20: Defektes Abwasserrohr Hort geschlossen
07.09.20 – 11.09.20: Defektes Abwasserrohr Krippe in Isernhagener Str. ausgelagert.

2. In begründeten Einzelfällen konnte während der Ausfallzeiten eine Notbetreuung angeboten werden; ferner siehe bitte Antwort zu Frage 1.

3. Die Landeshauptstadt Hannover war bestrebt, die eingetretenen Schäden möglichst kurzfristig zu beheben und bei Bedarf geeignete Auslagerungsdomizile anbieten zu können, um die Schließzeiten und damit die Belastungen für die betroffenen Eltern möglichst gering zu halten. Die Ausfallzeiten konnten dadurch tatsächlich kurzgehalten werden.

Für die Ausfallzeiten gibt es keine Möglichkeit, die Eltern finanziell zu
entschädigen.

Bezirksratsfrau Jagemann sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass Eltern trotz Schließzeiten zahlen müssten.
Sie vermisse die Auflistung von Schließzeiten in der Antwort des Gebäudemanagements. Sie bat um eine Ergänzung bzw. Nachlieferung.
Weiterhin plädierte sie für die Findung eines angemessenen Ausweichquartieres in Vinnhorst.

Herr Scholz erläuterte, die in der Antwort aufgelisteten Schließzeiten seien mit der Einrichtungsleitung abgestimmt. Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb seien sicherlich nicht angenehm, ließen sich aber nicht immer vermeiden.
Die als Ausweichquartier genutzte Containerkita in Vahrenheide war noch nicht von den späteren Nutzern bezogen gewesen und stand daher zur Verfügung. Sie sei in 10 Minuten mit dem Auto zu erreichen gewesen.

Die anwesende Elternvertreterin erklärte dazu, dass die Eltern Fahrgemeinschaften gebildet hätten. Dies habe gut funktioniert.

Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, sie empfände die aufgeführten Unterhaltungskosten in Höhe von 620.000 € als extrem hoch.
Bezirksratsherr Winter sagte, in der Antwort seien 10 Millionen als notwendige Bausumme genannt worden. Er fragte, von welchem Zeithorizont man hier ausgehe, ob die Kita Fischteichweg schon in der Finanzplanung des Fachbereiches Gebäudemanagement verankert sei, wann mit einer Konkretisierung zu rechnen sei.

Herr Scholz erläuterte auf Nachfrage, die Eigentümerfunktion liege beim FB Gebäudemanagement. Dieser verantworte die Finanzierung des Hochbaues.
Seine Funktion als Kindertagesstättenplaner des FB Jugend und Familie sei es, die Strukturen für eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen zu schaffen. In den gemeinsamen Gesprächen zwischen den Fachbereichen sei der vor Ort vorhandene Bedarf deutlich gemacht worden. Es sei ein wichtiger Standort.

Bezirksratsherr Winter bat darum zu Protokoll zu nehmen, dass der Bezirksrat es sehr bedauere, dass niemand vom Fachbereich Gebäudemanangement in die Sitzung gekommen ist.

Zum Protokoll nachgereichte Antwort des FB Gebäudemanagement
zu Schließzeiten:
Die vom FB Jugend und Familie (OE 51.4) aufgeführten Schließzeiten mit genauer Datumsangabe sind korrekt. Da das Gebäudemanagement nicht für den Betrieb, sondern für die Abwicklung der Baumaßnahmen zuständig ist, werden nicht alle Auslagerungs- und Schließzeiten aufgrund von Schadensfällen im Detail erfasst und archiviert.
Dies fällt in den Aufgabenbereich von OE 51.4. Daher konnte bei der Beantwortung der Fragen nach Baumaßnahmen, Kosten und Schließzeiten innerhalb der letzten Jahre nur ein ungefährer Auslagerungszeitraum zum Jahreswechsel 2018/2019 angegeben werden.
Es erklärt auch die Nichterfassung von besonders kurzen Schließzeiten, wie sie von OE 51.4 aufgeführt werden.

Zum Protokoll nachgereichte Antwort des FB Gebäudemanagement
zur Finanzierung:
In der Investitionsplanung für 2021/22 stehen keine Finanzmittel zur Verfügung. Der Haushaltsentwurf mit allen geplanten Investitionsmaßnahmen liegt auch den Stadtbezirksräten vor.
Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel und Kapazitäten ist die Verwaltung gezwungen zu priorisieren. Die zur Verfügung stehende Finanzmittel und personellen Ressourcen reichen nicht aus, alle baulich sinnvollen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Das Gebäudemanagement bereitet derzeit eine entsprechende Vorlage zu den Sanierungsbedarfen im Objekt vor, um verwaltungsintern abzustimmen, wie und wann eine Sanierung zeitlich und finanziell abbildbar ist.


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
Umbau/Grunderneuerung der Turm- sowie Hüttenstraße
(Drucks. Nr. 2693/2020 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 2693/2020 auf.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig
1. dem Umbau / der Grunderneuerung der Turmstraße und der Hüttenstraße zwischen Fenskestraße und Bunnenbergstraße/Turmstraße, wie in Anlage 1 und 2 dargestellt, mit Gesamtbaukosten i.H.v. 1.037.000 € zuzustimmen.

und

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.


TOP 7.
A N H Ö R U N G zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022


TOP 7.1.
Haushaltsplan 2021/2022 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 2386/2020 mit 1 Anlage)
Zur Kenntnis genommen


TOP 7.2.
Haushaltssatzung 2021/2022
(Drucks. Nr. 2384/2020 mit 3 Anlagen)

Der Bezirksrat Nord nahm die Haushaltssatzung 2021/2022 in Verbindung mit den beschlossenen Haushaltsanträgen zur Kenntnis.


TOP 7.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2384/2020 (Haushaltsplanentwurf 2021/2022), hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2021/2022/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-2967/2020)

Der Bezirksrat Nord beschloss einstimmig:

aus den in der Haushaltssatzung 2021/2022 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, für den Stadtbezirk Nord (13) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel jeweils für die Jahre 2021/2022 ausgewiesen:

Konto 43180000, Repräsentationsmittel Bezirk Nord 3.000,00 Euro


TOP 7.2.2.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Nord zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022
(Drucks. Nr. 15-2965/2020 mit 8 Anlagen)

Antrag,
der Bezirksrat bittet die Verwaltung um Umsetzung der Vorhaben bzw. Förderung der einzelnen Institutionen die in den vorliegenden beschlossenen Haushaltsanträgen genannt wurden.
- siehe nachfolgende Auflistung -









Beratungsvorlage Haushalt 2021/2022
Drucks. Nr. 15-2965/2020
Stadtbezirksrat Nord 14.12.2020
Zu TOP. 7.2.2. - vorliegende Änderungsanträge zum Haushalt

Antrag
Nr.
Teilhaushalt
Bezeichnung
des Vorhabens
Antrag von
Abstimmung
1
50
51

Dez. III
Dez IV

SozialA
JugendHA
Institutionelle Förderung von Vereinen und Verbänden im Stadtbezirk Nord

1. Jugendhilfe e.V. -
Jugendberatung Hinterhaus

2. Naturfreundehaus Hannover e.V., Standort Möhringsberg

3. Mädchenhaus KOMM e.V., Engelbosteler Damm 87,30167 Hannover

4. Stadtteilorientiertes Gewaltpräventionsprojekt „Starkes Hainholz“, Diakonisches Werk Stadtverband Hannover, Burgstraße

5. UJZ Kornstraße, Kornstr.28-30
30167 Hannover

6. Werft 64 e.V. Bömelburgstr.42,30165 Hannover

7. Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V., Helmkestr.20, 30165 Hannover
Interfraktionell
alle Einstimmig

Ziffer 6 ohne Mitwirkung von Herrn Grote
2
19
Dez.VI
Bau A
Mittelbereitstellung für die Sanierung der GS Vinnhorst im HH 2021/2022
i.R. des Investitionsmemorandum 500 plus
Interfraktionell
Einstimmig
3
61
Dez. VI
BauA
Mittelbereitstellung für die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der „Roten Reihe“ in Hainholz (an der Schulenburger Landstraße)
Interfraktionell
Einstimmig
4
66
Dez. VI
Bau A
Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen im Stadtbezirk Nord
1. Neuanlegung Kreuzungssituation Alt Vinnhorst und Beneckeallee

2. Neue Beleuchtung/Beschilderung für die Fuß- und Radwegeverbindung vom Erlenweg-Vinnhorst zur Voltmerstraße-Hainholz
Interfraktionell
Alle Einstimmig
Fort-
setzung

4
66
Dez. VI
Bau A
3. Übergang Ecke Hahnenstraße/Callinstraße zum Welfengarten

4. Grundsanierung der Straße „Schneiderberg“ sowie Aufpflasterung Höhe Callinstraße
Interfraktionell
Alle Einstimmig
5
66
Dez. VI
Bau A
Erweiterung der Straße Beneckeallee in Höhe Eggewiese um eine Linksabbiegerspur
Interfraktionell
Mit 8:4:2
beschlossen
6
67
Dez. V
AUG
Weiterführung des Programms Ökologische Umgestaltung von Schulhöfen, Spiel- und Grünflächen
(ökologisches Sonderprogramm
Interfraktionell
Einstimmig
7
nicht beschlossen
Fahrradparkhaus für den
Stadtteil Hannover-Nordstadt
CDU-Fraktion
Mit 6:8:0
abgelehnt



TOP 8.
Anfragen

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Neubau/Nachfolgelösung Jugendzentrum Feuerwache
(Drucks. Nr. 15-2932/2020)
Ratsherr Nicholls trug die Anfrage vor.

Die steigende Zahl an Kindern und Jugendlichen in der Nordstadt macht den dringenden Bedarf für ein zukunftsfähiges Jugendzentrum mehr als deutlich. Das Gebäude des Jugendzentrums Feuerwache in der Nordstadt ist aber dringend sanierungsbedürftig.

In der vom Verwaltungsausschuss am 05.02.2015 beschlossenen Drucksache Nr. 1336/2014 E1: Änderungsantrag zu DS Nr. 1336/2014 „Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Nord“ war beschlossen worden, dass das Gebäudemanagement aufgefordert wird, Maßnahmen zur Situationsverbesserung zu prüfen und vorzuschlagen. In der Begründung zu der Drucksache wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass in der Projektprüfungsgruppe im Januar 2014 seitens der Verwaltung eine Sanierung des Objektes Jugendzentrum Feuerwache in der Nordstadt als unwirtschaftlich bewertet wurde.
Die derzeitige Nutzung im Jugendzentrum Feuerwache werde voraussichtlich bis Ende 2015 weiterbestehen. Parallel werde die Suche nach einem alternativen Standort für das Jugendzentrum in der Nordstadt fortgeführt, eine Umsetzung werde perspektivisch ab 2016 angestrebt.
Geschehen ist seither nach unserem Kenntnisstand nichts. Auch der gegenwärtige Haushaltsentwurf lässt nicht erkennen, dass konkrete Planungen zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen Jugendzentrums in der Nordstadt bestehen. Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022 (DS 2384/2020) werden zur Sanierung des Jugendzentrums Feuerwache lediglich im Verwaltungsentwurf unter Investive Deckungsringe Haushalt 2021/2022 zu DR01900001 Fachbereich 19 zugehörige Investitionsmaßnahmen folgende Projekte benannt:


36601302 JZ Feuerwache, Mädchenzentrum
36601303 JZ FW, Mädchenzentrum, San.Umbau Seite
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Maßnahmen zur Situationsverbesserung beim Jugendzentrum Feuerwache sind seitens der Verwaltung mit welchem Ergebnis geprüft und vorgeschlagen worden?

2. Welche Art und Weise und welchen zeitlichen Umfang hat eine Sanierungsmaßnahme des JZ FW bzw. die Etablierung eines Ersatzstandortes in der Nordstadt und wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?

3. Welche konzeptionellen Überlegungen sollen aus Sicht der Verwaltung für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Jugendzentrums Feuerwache bzw. einer Nachfolgeeinrichtung im Stadtteil zugrunde gelegt werden?


Die Verwaltung beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Folgende Maßnahmen am denkmalgeschützten JZ Feuerwache wurden seitens der Verwaltung in den letzten Jahren geplant, geprüft, umgesetzt, vorbereitet oder zurückgestellt:

2013 Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Nutzung des JZ Feuerwache als Mädchenhaus. Ergebnis der Studie war, dass es infolge des den Bestand deutlich übersteigenden Raumbedarfs nicht ohne umfangreiche Erweiterungen und Umbaumaßnahmen möglich ist, das Mädchenhaus in der Feuerwache unterzubringen. Von einer Umsetzung wurde daher abgesehen.

2016 Die Küche im EG des JZ Feuerwache wurde erneuert.

2017 Die Statik der Remise wurde geprüft und das Gebäude als nicht standsicher eingeschätzt. Eine Nutzbarkeit ist seitdem nicht mehr gegeben. Für eine umfassende Ertüchtigung sind derzeit keine Mittel vorhanden, daher sind aktuell kurzfristige Notmaßnahmen zur Stabilisierung des Gebäudes in Vorbereitung.

2018 Ein Brandschutzkonzept für das JZ Feuerwache wurde erstellt. Notwendige Umbauten zur Sicherstellung des Brandschutzes wurden umgesetzt.

2018 Auf Wunsch der Nutzer*innen des JZ Feuerwache wurde ein Antrag für die Umnutzung der Diskothek in einen Parkour-Raum gestellt. Eine wesentliche Auflage der dazu erteilten Baugenehmigung ist, die Decke über dem Erdgeschoss brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Infolge des damit verbundenen Aufwands (Abbruch Unterdecke, Deinstallation Technik, Brandschutznachrüstung Bestandsdecke, Wiederherstellung Unterdecke und Neuinstallation Technik) konnte diese Maßnahme bislang nicht umgesetzt werden.

2020 Die Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlage sowie der Batterieanlage wird zurzeit umgesetzt.

Zur Sicherstellung des Betriebs fanden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Bauunterhaltung statt. Sie betrafen sowohl die Baukonstruktion als auch die technischen Anlagen im Bereich Elektro, Heizung und Lüftung.


Neben den oben genannten Maßnahmen wurde die Mitbenutzung von öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Bibliotheken ebenso von der Verwaltung geprüft wie die Anmietungen von Flächen am Immobilienmarkt.

Die Mitbenutzung anderer öffentlicher Standorte wurde aufgrund der unterschiedlichen Nutzungskonzepte und den daraus resultierenden Anforderungen als konfliktbehaftet bewertet und von daher seitens der Verwaltung verworfen.

Bislang konnte keine Anmietung realisiert werden. Zum Teil waren die angebotenen Flächen für die erforderliche Nutzung nicht auskömmlich, das zugrundeliegende Raumprogramm hätte nicht umgesetzt werden können. Ebenso ließ der bauliche Zustand vieler Flächen eine Anmietung nicht zu. Auch in Bezug auf die Lage mussten Objekte wieder verworfen werden, da sie für die Zielgruppe keine adäquate Lage hatten.

Zu Frage 2:
Bis einschließlich 2025 ist mit investiven Mitteln keine Sanierung geplant. Die Auftragslage bei den Investitionen überschreitet für die kommenden Jahre deutlich das Volumen, welches sich über den Personalschlüssel abbauen ließe. Dabei werden zu rd. 90 % Pflichtaufgaben oder Aufgaben mit „Gefahr für Leib und Leben“ in Schulen abgearbeitet. Insofern müssten für eine schnellere Sanierung des JZ andere Projekte zurückgestellt werden.

Eine Aussage zur Dauer bzw. zu den Kosten einer möglichen Sanierung kann kurzfristig nicht getroffen werden.

Zu Frage 3:
Die Arbeit im Jugendzentrum Feuerwache basiert grundsätzlich auf drei Säulen:
- Offene-Tür-Arbeit
Vorhalten von Räumen zur unverbindlichen und freiwilligen Nutzung für jugendliche Besucher*innen.
- Angebote
Niedrigschwellig ausgerichtete Angebote, die sich durch Nähe zum Wohnort auszeichnen und die zeitlichen Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigen.
- Beteiligung
Mitbestimmung an der Gestaltung der Räume sowie der inhaltlichen Angebotsstrukturen durch die jugendlichen Besucher*innen mit Unterstützung der Mitarbeitenden der Einrichtung.

Darüber hinaus verfügt das Jugendzentrum Feuerwache über folgende Schwerpunktbereiche:
- Breaking und Hip-Hop an bis zu sieben Tagen in der Woche unter Einbeziehung professioneller und pädagogischer Betreuung montags bis freitags
- DJ-ing und Graffiti Workshops
- Berufsbildung als wöchentliche Angebote in Kooperation mit PASE
- Erste Parkour-Halle in einem Jugendzentrum unter Begleitung professioneller Trainer*innen und Pädagog*innen. Aktuell ist noch die Ertüchtigung einer erforderlichen Brandschutzdecke ausstehend.

Die generelle Anerkennung von Flächen eines Jugendzentrums lässt sich wie folgt darstellen:


Jugendzentren
Zielgruppe
Jugendliche von 13 bis Anfang 20
MA-Anzahl
2
Funktion
Anzahl
gesamt m²
Erläuterungen
Offene-Tür-Bereich
120
1
120
OT-Raum (Offene-Tür-Raum) wird vielfältig genutzt, Eingangsbereich einbeziehen
Gruppenräume
30
3
90
für Schularbeitenhilfe, geschlechtsspezifische Arbeit und PC-Angebote
Werkstatt
70
1
70
Abstellraum
15
1
15
für bewegliches Material
Büro
20
1
20
nach Standardraumprogramm Verwaltungsgebäude
Küche
25
1
25
Bestandteil der pädagogischen Arbeit unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung
WC Anlagen
nach aktuellen baulichen und gesetzlichen Vorgaben
Raum für
Reinigungskraft
Gesamt:
8
340

Für das Jugendzentrum in der Feuerwache kommt die beschriebene hohe Aktivität der Hip-Hop-Community hinzu. Es gibt aktuell einen großen Sport-/Tanzraum, der stark frequentiert ist – mit zunehmendem Bedarf. Demgegenüber hat sich der Bedarf in Bezug auf die Werkstatt deutlich verringert, da kaum noch Nachfrage an der Nutzung vorhanden ist. Wir schlagen daher vor, die vorgesehene Fläche einer Werkstatt entsprechend in einen Sport-/Tanzraum umzuwidmen. Die Option angeschlossener Duschen und Umkleiden wäre wünschenswert. Der aktuelle Sport-/Tanzraum umfasst ca. 180 qm und diese Größe sollte zukünftig im Idealfall aufrechterhalten werden.
Zusätzlich befindet sich im Erdgeschoss ein identisch großer Raum, der wie beschrieben für die Parkour-Szene hergerichtet wurde, aber aktuell wegen baulicher Fragen noch nicht freigegeben ist. Auch hier wäre eine Aufrechterhaltung der Angebotsstruktur generell wünschenswert.
Die Anerkennung für eine Nutzfläche in Höhe von 350 qm für das Jugendzentrum Feuerwache liegt auf Grundlage der PPG vom 23.01.2014 vor.

Bezirksratsherr Dr. Abend erläuterte die Intention zur Stellung dieser Anfrage. Es sei ein großes Anliegen, dass es weiterhin Jugendarbeit in der Nordstadt gebe.
Es bestehe die Sorge, dass evtl. an dieser Stelle nichts mehr funktioniere - Stichwort Parcourraum. Auch wenn es wenig finanzielle Spielräume gebe, sei das Jugendzentrum ein wichtiger Baustein.
Ratsherr Nicholls sagte, im Jahr 2016 sei eine mangelnde Standsicherheit attestiert worden, verbunden mit der Feststellung, dass eine wirtschaftliche Sanierung nicht durchführbar sei.
Die Idee, im Kontext mit den Neubaumaßnahmen der Lutherschule etwas für die Feuerwache zu verwirklichen, sei nicht auf positive Resonanz gestoßen.
Aber das Argument "kein Geld" könne nicht dazu führen, dass gar nichts mehr passiere. Wenn man die Alterentwicklung in der Nordstadt beleuchte, sei dies nicht vertretbar.

Herr Kaczmarek erläuterte, die Remise - ein kleiner Anbau - sei nicht standsicher. Einzelne Räume könnten zwar nicht genutzt werden, aber man gebe sich vor Ort sehr viel Mühe, dass die Jugendarbeit auf einem guten Niveau bleibe.
Bezirksbürgermeisterin Geschke kündigte an, sobald dies wieder möglich sei, Vertreter des Jugendbereiches zur Vorstellung des Konzeptes der Jugendarbeit in der Nordstadt in eine Sitzung einladen zu wollen.


TOP 8.3.2.
Grundsanierung der Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-2934/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022 (DS 2384/2020) ist die Investitionsmaßnahme 54101113 „Dornröschenbrücke“ mit 6 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2023 eingestellt.
Diese Maßnahme oder überhaupt der Sanierungsbedarf der Dornröschenbrücke wurde bisher im Bezirksrat nicht vorgestellt. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der gegenwärtige Zustand dieser Brücke, kann diese noch als „sicher“ betretbar eingestuft werden?

2. Welche Art und zeitlichen Umfang hat die angedachte Sanierung? Insbesondere soll auf die zeitliche Abfolge der Vorstellung bzw. Beschlussfassung im Bezirksrat und eine etwaige Schließung der Brücke eingegangen werden.

3. Werden für die Sanierung auch Neuanlegung von Begleitflächen (Abgänge zum Wasser, Zuwegungen, Bänke, Fahrradabstellmöglichkeiten) in Betracht gezogen?


Die Verwaltung beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Ja, die Brücke ist noch sicher zu betreten. Für den Geh- und Radverkehr ist ausreichend Tragsicherheit vorhanden. Ein höherer Lasteintrag durch querende Kraftfahrzeuge ist nach Sperrung der Brücke durch Abpollerung nicht mehr möglich.

Zu 2: Die vorhandene Brücke wird erneuert. Der Baubeginn ist in 2022 und die Fertigstellung in 2023 vorgesehen. Die Entwurfsplanung für die neue Brücke soll Mitte 2021 abgeschlossen sein und wird dann mit einer Drucksache den Stadtbezirksräten und im Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Zu 3: Ja, die Begleitflächen werden in die Planung mit einbezogen. Erste Gespräche mit der Stadtgestaltung und der Planungsabteilung im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün haben dazu bereits stattgefunden.

Bezirksratsherr Dr. Abend führte aus, dass er sich hierzu weitere Erläuterungen zu den Beweggründen der Verwaltung gewünscht hätte. Ebenso äußerte er seine Verwunderung darüber, dass die Bezirksräte Nord und Linden-Limmer noch nicht einbezogen wurden, evtl. könnten noch eigene Ideen einfließen.
Anmerkung zum Protokoll: Die Verwaltung plant hierzu für beide Bezirksräte eine gesonderte Infoveranstaltung.

TOP 8.3.3.
Sanierung der Grundschule "Auf dem Loh"
(Drucks. Nr. 15-2930/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022 (DS 2384/2020) ist die Investitionsmaßnahme 21102300 „GS Auf dem Loh, Sanierung“ mit 11,2 Millionen Euro in den Jahren 2023 bis 2025 anvisiert. Weder diese Maßnahme, noch der Sanierungsbedarf der Grundschule „Auf dem Loh“ wurden bisher im Bezirksrat thematisiert. Bei der Sanierung der Grundschule Vinnhorst, deren Bedarf offenkundig ist und eine deutlich kleineren Finanzbedarf hat, werden wir über ein Jahrzehnt immer wieder vertröstet und diese wird in der Haushaltsatzung erst für ab 2024 terminiert. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der gegenwärtige Zustand der Grundschule „Auf dem Loh“ bzw. warum ist aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung erforderlich? Oder handelt es sich hierbei um eine Vergrößerung/Verbesserung des Umfangs/Erweiterung?

2. Welche Art und zeitlichen Umfang hat die angedachte Sanierungsmaßnahme und wann ist mit einer Vorstellung im Bezirksrat zu rechnen?

3. Warum ergibt sich der Bedarf für eine Sanierungsmaßnahme in dieser Größe so „plötzlich“ bzw. warum wurde bisher nicht im Bezirksrat berichtet?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1)
In den letzten Jahren ist der Umfang an notwendigen Reparaturen an den
Schulgebäuden kontinuierlich gewachsen.

Im unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäude sind vor allem die Fenster der Nordfassade, die Kelleraußenwände sowie Unterdecken in allen Geschossen sanierungsbedürftig. Die technische Gebäudeausrüstung muss dringend überholt werden, was umfangreiche bauliche Maßnahmen wie z.B. Putzarbeiten nach sich zieht. In den Treppenhäusern sind die Geländer und Brüstungen hinsichtlich der aktuell zulässigen Absturzhöhen und Stababstände gem. Schulbaurichtlinie zu überprüfen und wenn erforderlich entsprechend, unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte, zu ertüchtigen, oder zu ergänzen.

Im Bereich der unteren Sporthalle verursacht der hohe Grundwasserstand in Verbindung mit anfallendem Oberflächenwasser zunehmend Probleme. Durch die Lage der Sohlplatte im Grundwasserbereich, einer nicht funktionierenden Ringdrainage, der schadhaften Abdichtung und fehlender Horizontalsperren kommt es immer wieder zu Nässeschäden im Untergeschoss. Die Fassade aus Stahlbeton-Fertigteilplatten weist Schäden durch korrodierende Bewehrungen und Ankerplatten auf.

Die Wandputze sind als asbestbelastet eingestuft; im gesamten Gebäude sind KMF-haltige Materialien vorhanden. Insgesamt besteht aus Sicht der Verwaltung erheblicher Handlungsbedarf.
Darüber hinaus soll das Schulgebäude zukünftig eine inklusive und barrierefreie Nutzung ermöglichen und mit einem Ganztagsbereich mit Mensa, Freizeitstationen, sowie Differenzierungsräumen ausgestattet werden.

Zu 2)
Die Verwaltung wird zur Klärung von Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen in Kürze Verfahren zur Gewinnung geeigneter Planer ausschreiben.
Die von den beauftragten Architekten und Ingenieuren in Abstimmung mit den Nutzern ausgearbeiteten Planungen werden dem Stadtbezirksrat und den weiteren zu beteiligenden Gremien in Form einer Beschlussdrucksache gem. § 12 NKomVG vorgelegt.

Zu 3)
Der Sanierungsbedarf, ist, wie unter 1) ausgeführt, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Eine Vielzahl von städtischen Gebäuden weisen einen hohen Sanierungsbedarf auf.
Aus diesen Gründen wurde 2015 das Investitionsmemorandum500+ auf den Weg gebracht. Die ursprüngliche Absicht, die Sanierung und Ertüchtigung der Grundschule Auf dem Loh im Rahmen des Investitionsmemorandums 500+ zu finanzieren, konnte wegen der Überzeichnung dieses Programms jedoch nicht umgesetzt werden.

Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die für diese Maßnahme notwendigen Mittel in den Teilhaushalten des Fachbereichs Gebäudemanagement für die kommenden Jahre bereitzustellen. Hierzu soll dann, wie unter Ziffer 2) im Stadtbezirksrat berichtet und eine entsprechende Beschlussdrucksache zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, es könne nicht sein, dass eine Schule runtergewirtschaftet werde, dadurch schneller in die Sanierung komme, ohne Teil des Investitionsmemorandums zu sein.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, im Vergleich zur Grundschule Vinnhorst sei dies nicht nachvollziehbar.
Ratsherr Nicholls wies darauf hin, dass die Grundschule Auf dem Loh aktuell für mobilitätseingeschränkte Kinder nicht nutzbar wäre.
Er hätte sich aber eine frühzeitige Information des Bezirksrates gewünscht. Es wäre sinnhaft, eine Ahnung zu bekommen, wie gesamtstädtische Entscheidungsprozesse vonstattengehen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke wird von der Verwaltung eine Erklärung zu dieser Entscheidung einfordern.

TOP 8.4.
der CDU-Fraktion

TOP 8.4.1.
Mauereinfassung "Klinikum Nordstadt"
(Drucks. Nr. 15-2946/2020)

Bezirksratsherr Dr. Huneke trug die Anfrage vor.

Vor einigen Jahren wurde durch die Region Hannover das Gelände und teilweise die dort ansässigen Gebäudes des Klinikums Nordstadt („Nordstadtkrankenhaus“) saniert. Im Zuge der Sanierung wurde auch die Grundstücksklinkermauer des Klinikgeländes, die zur „Haltenhoffstraße“ aufgestellt war, abgerissen und nicht wieder aufgebaut.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1.) Handelt es sich bei der o.g. Grundstücksmauer um einen denkmalgeschützten Teil des Gesamtensembles „Klinikum Nordstadt“?


2) Wenn ja, warum wurde diese Mauer nach den Sanierungsarbeiten nicht wieder hergestellt bzw. wann soll eine Wiederherstellung möglicherweise erfolgen?

3) Wenn nein, mit welcher Begründung wurde durch die zuständige Denkmalschutzbehörde eine Einordnung dieses Grundstückteils als nicht schützenswertes Baudenkmal i.S.d. Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes eingestuft?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Hinsichtlich der Vorbemerkungen zu den einzelnen Fragen ist festzustellen, dass in diesem Klinikbereich an der Haltenhoffstraße vor einigen Jahren diverse Neubauvorhaben durchgeführt wurden, während die erforderliche Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen zurückgestellt wurde.

zu Frage 1:
Die Einfriedung des Krankenhausgeländes ist im Verlauf der Straßen An der Strangriede, Schneiderberg, Haltenhoffstraße und Herrenhäuser Kirchweg als konstituierender Bestandteil der Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Absatz 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz im Denkmalverzeichnis eingetragen.

zu Frage 2:
Ein Abbruch und eine Wiedererrichtung der Mauer wurde aufgrund mangelnder Standsicherheit der Mauer 2006 beantragt und denkmalrechtlich genehmigt. Eine zeitnahe Wiedererrichtung verschob sich aufgrund der damals direkt dahinter befindlichen Baustelle zum ersten Neubauabschnitt.
Eine weitere denkmalrechtliche Genehmigung für eine leicht veränderte Ausführung der Mauer wurde 2012 erteilt. Auch diese Wiedererrichtung wurde jedoch 2014 als Bestandteil damaliger Verhandlungen zwischen KRH, LHH und Region Hannover um die Verkaufsgrundstücke Landesfrauenklinik und Oststadtkrankenhaus bis auf weiteres ausgesetzt. Die Forderung der Wiedererrichtung hat also weiterhin Bestand, die Umsetzung der Forderung verzögert sich aber.

zu Frage 3:
Die Inventarisation und Erfassung von Gebäuden und baulichen Anlagen als Baudenkmale in der Denkmalliste ist die Aufgabe des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.

Ratsherr Klapproth äußerte seinen Unmut darüber, dass die Wiederherstellung so lange dauere.
Ratsherr Nicholls verwies auf die Krankenhausfinanzierung. Er sei froh, dass das Krankenhaus seine Priorität auf die Krankenversorgung lege und nicht auf den Wiederaufbau der Mauer.
Bezirksratsherr Winter verwies auf die Wiederherstellungspflicht. Bei Privaten werde ein Bußgeld festgesetzt, die öffentliche Hand sollte ebensolche Verpflichtungen haben.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen




TOP 9.1.1.
Zwischennutzung Kleingartenfläche der KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-2566/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2566/2020 auf, und informierte darüber, dass Herr Dr.Köhler von Transition Town im letzten Interkreis die angedachten Nutzungen vorgestellt habe.

Sodann beschloss der Bezirksrat mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Verein Transition Town Hannover einen Vertrag zur Zwischennutzung der Kleingartenfläche KGV Friedenau für einen Zeitraum von 18 Monaten zu schließen. Das Ziel der Zwischennutzung soll die Entwicklung und Ausarbeitung eines Konzepts zu einer ökologischen Gewerbeflächennutzung für das Gebiet sein.

TOP 9.1.2.
Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Asternstraße, Im Moore, Hahnenstraße und Fliederstraße
(Drucks. Nr. 15-2945/2020)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.2.
Interfraktionell

TOP 9.2.1.
Sicherstellung angemessenen Wohnraums für derzeit Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2599/2020 N1)

Bezirksratsherr Rahabi brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Er war erfreut darüber, dass dieser Antrag nun interfraktionell gestellt würde.
Es gebe auch in der Zivilgesellschaft eine große Bereitschaft, sich zu diesem Thema zu engagieren. Das Gelände "Rote Reihe" solle wieder dem Zweck zugeführt werden, für den es 1923 gebaut wurde. Er erhoffe sich ein baldiges Handeln der Verwaltung.

Bezirksbürgermeisterin Geschke plädierte dafür, dass die Nutzung nicht verändert werden solle, es sollten keine Flüchtlings- oder Obdachlosenheime mit externen Betreibern eingerichtet werden, sondern städtisch verwaltete Behelfsheime bleiben.
Bezirksratsherr Spatzker fragte, welche Mietverhältnisse mit den Obdachlosen geschlossen würden.
Bezirksbürgermeisterin Geschke erläuterte, zur Zeit würden immer Jahr für Jahr neue Verträge abgeschlossen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja empfand den Zeitraum von nur einem Jahr als Zumutung.
Herr Kaczmarek erläuterte, dass es sich hier um eine Zuweisung von Wohnraum handele, dies sei ein völlig anderes Rechtsverhältnis als ein Mietvertrag.
So werde sichergestellt, dass eine Unterkunft vorhanden ist.
Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Jagemann erläuterte Herr Kaczmarek, dass die Häuser sukzessive leergezogen wurden. Aktuell seien noch zwei Häuser bewohnt , es handele sich bei diesen beiden Häusern noch um die besseren, alle anderen seien sehr marode. Dies stellte Bezirksratsfrau Jagemann in Abrede. Sie sagte, sie kenne die Häuser, dies stimme nicht.
Ratsherr Nicholls sagte, das Thema der Unterbringung von wohnungslosen Menschen beschäftige die Stadt Hannover schon seit mehrere Monaten. Er freue sich grundsätzlich über ein Umdenken, zu dem es bei der Stadt gekommen sei.
Z.B. sei aktuell in Ahlem eine Tagesunterbringung geschaffen worden, es passiere was. Aber was bei der Roten Reihe passiert sei, sei eine einzige Katastrophe.
Vor diesem Hintergrund handele es sich hier um einen vernünftigen Antrag, der kurzfristig Lösungsmöglichkeiten bringe.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu eruieren, welche Wohnungsleerstände und freie Bettenkapazitäten in Übernachtungseinrichtungen (wie Hotels und Pensionen) im Stadtbezirk Nord auf welche Weise herangezogen werden können, um schnellstmöglich obdachlose Menschen so einzuquartieren, dass die Anforderungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (Hygiene- und Abstandsregeln) konsequent eingehalten werden können.

Insbesondere ist die weitgehend leerstehende Wohnanlage an der Schulenburger Landstraße (Hausnummern 169 - 197, 197 A-H und 199 - 225, 199 A-H) in Hainholz (auch als sogenannte Rote Reihe bekannt) kurzfristig und bis zum deutlichen Abklingen der Coronavirus-Pandemie für Obdachlose zu öffnen. Zur Koordination der Unterbringung können ggfs. ehrenamtliche Initiativen, die im Arbeitsfeld Obdachlosigkeit aktiv sind, einbezogen werden.

Prinzipiell notwendige Sanierungsarbeiten sollen nach Ende der Coronavirus-Pandemie schrittweise erfolgen, ohne gleich wieder die ganz Anlage von Bewohner*innen zu räumen. Die "Rote Reihe" soll perspektivisch wieder dauerhaft als soziales Behelfswohnheim dienen.

TOP 9.3.

der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.

Integration der Parkhäuser "Bodestraße" und "Nordstädter Markt" in das zentrale Parkleitsystem (Drucks. Nr. 15-2948/2020)



Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendungen des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-3046/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-3046/2020 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
(Zuwendung für die Bürgerschule ohne Mitwirkung von Herrn Dr. Abend):

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Stadtteilzentrum Bürgerschule,
Lichtverbesserung im Theatersaal 1.300 €
Ev.Luth. Kindertagesstätte Hainholz,
Anschaffung eines Spiel- und Klettergerüstes 2.300 €
24 Grad Herr Glaubitz, Hundetütenbox incl. Pfosten 330 €

TOP 10.2.
Zuwendungen des Bezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-3047/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-3047/2020 auf.
Bezirksratsherr Spatzker sagte, er finde, es sei ökologischer Unsinn, solche Heizstrahler aufzustellen.
Bezirksratsherr Rahabi erläuterte, er habe sich vor Ort ein Bild gemacht. Es gebe einen Pavillon im Hof. Außerhalb des Hauses im Hof sei der geeignete Aufstellplatz. Zugegebenermaßen handele es sich hier um eine Notlösung, aber so hätten die Wartenden wenigstens die Möglichkeit, sich etwas aufzuwärmen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja äußerte Bedenken, dass die Menschen dort zu dicht zusammen stehen würden und die zur Zeit gebotenen Abstandsregelungen nicht eingehalten würden. Bezirksratsherr Rahabi erläuterte, es sei immer jemand vom Personal dabei und es würde auf Abstände geachtet.
Bezirksratsherr Winter fand, dass der Ausbau des Pavillons besser investiertes Geld gewesen wäre.
Sodann bewilligte der Bezirksrat Nord mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen aus seinen Haushaltsmitteln die folgende Zuwendung:

Tagestreff Nordstadtbahnhof,
Anschaffung von Infrarot Heizstrahlern für bis zu 1.200 €

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
Herr Kaczmarek berichtete, dass die zuständige Sachbearbeiterin bezüglich des beschlossenen Antrages zur Aufwertung der Verkehrsfläche vor dem Spielplatz "Am Kleinen Felde" und Warstraße 10 einen Ortstermin vorgeschlagen habe. Dieser Vorschlag fand keine Zustimmung. Seitens des Gremiums wurde ein weiterer Ortstermin als nicht notwendig erachtet, da viele Wünsche und Vorschläge von Anwohner*innen bereits bekannt seien. Die Verwaltung solle aufgrund der vorhandenen Vorschläge ein Konzept erstellen und eruieren, was vor Ort möglich sei. Danach könne man entscheiden.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss die letzte Sitzung des Jahres 2020 um 20.55 Uhr. Sie bedankte sich bei allen Mitgliedern, wünschte frohe Weihnachten und einen guten Rutsch, verbunden mit dem Wunsch, dass alle gesund bleiben mögen.

Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin