Protokoll:
PROTOKOLL
31. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 3. Dezember 2020,
Aula der Grundschule In der Steinbreite,
In der Steinbreite 54, 30455 Hannover
Beginn 18:00 Uhr
Ende 20:10 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
(Bezirksratsherr Breitkreuz) (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) 18:00 - 19:50
Bezirksratsfrau Guaqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Bezirksratsfrau Loß) (CDU)
Bezirksratsherr Politze (SPD)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU) 18:00 - 20:00
Verwaltung:
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Arki (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Ernst (Fachbereich Wirtschaft)
Presse:
Frau Eimermacher (HAZ / Stadtanzeiger)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.09.2020
3. Austausch mit der Verwaltung
4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
5.1. Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 0578/2020 mit 2 Anlagen)
5.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt - Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 15-2078/2020)
5.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) - Einschränkungen des Grabartenangebotes: Anhörung zur Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu)
(Drucks. Nr. 15-2740/2020)
5.1.2.1. NEUFASSUNG: Anhörung zur Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu)
(Drucks. Nr. 15-2740/2020 N1)
5.2. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Altes Dorf
(Drucks. Nr. 2266/2020 mit 1 Anlage)
5.3. Widmung von Straßen in den Stadtbezirken Ahlem - Badenstedt - Davenstedt und Herrenhausen - Stöcken
(Drucks. Nr. 2432/2020 mit 2 Anlagen)
6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T
6.1. Nachbesetzung Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2381/2020)
6.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2738/2020)
7. A N H Ö R U N G
zum Haushaltsplanentwurf
7.1. Haushaltsplan 2021/2022 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 2386/2020 mit 1 Anlage)
7.2. Haushaltssatzung 2021/2022
(Drucks. Nr. 2384/2020 mit 3 Anlagen)
7.2.1. Zusammenfassung der Änderungsanträge der Fraktionen und Einzelvertreter*innen des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu Drucks. Nr. 2384/2020 - Haushaltssatzung 2021/2022
(Drucks. Nr. 15-2906/2020)
7.2.2. Interfraktioneller Änderungsantrag (Haushaltsplanentwurf 2021/2022 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2021/2022 - Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2788/2020)
8. A N F R A G E N
8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.1.1. Rattenplage im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2374/2020)
8.1.2. Mittelkürzungen in Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2375/2020)
8.2. der SPD-Fraktion
8.2.1. Nutzungskonzept für das Bürgergemeinschaftshaus Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2382/2020)
8.3. der CDU-Fraktion
8.3.1. Baumfällungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2392/2020)
8.3.2. Umwidmung von leerstehenden Flüchtlingsunterkünften in Obdachlosenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-2393/2020)
8.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)
8.4.1. Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2310/2020)
8.5. von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)
8.5.1. Parken mit laufendem Motor
(Drucks. Nr. 15-2399/2020)
8.6. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
8.6.1. Buslinie 120
(Drucks. Nr. 15-2741/2020)
9. A N T R Ä G E
9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
9.1.1. Piktogramme auf der Straße Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-2376/2020)
9.1.1.1. NEUFASSUNG: Piktogramme auf der Straße Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-2376/2020 N1)
9.1.2. Fußgängerampel über Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 15-2377/2020)
9.1.3. Zick-Zack-Linie vor Einfahrt Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-2378/2020)
9.1.4. Belüftung der Klassenräume
(Drucks. Nr. 15-2389/2020)
9.2. der SPD-Fraktion
9.2.1. Neue Mobilität im Quartier
(Drucks. Nr. 15-2383/2020)
9.2.2. Dringlichkeitsantrag: Schaffung von betreutem Wohnen für obdachlose Menschen
(Drucks. Nr. 15-2975/2020)
9.3. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
9.3.1. Einsatz von Verstärkungsbussen auf der Linie 581 in den Morgenstunden
(Drucks. Nr. 15-2024/2020)
9.3.2. Ausrüstung der Unterrichtsräume im Stadtbezirk mit Luftmessgeräten
(Drucks. Nr. 15-2371/2020)
9.3.3. Verwendung von Schulturnhallen als temporäre Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 15-2742/2020)
9.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)
9.4.1. Fahrradbügel an Haltestellen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2210/2020)
9.4.2. Kommunale Ehrenämter wertschätzen
(Drucks. Nr. 15-2311/2020)
9.5. von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)
9.5.1. Zick-Zack-Linie Nibelungenweg
(Drucks. Nr. 15-2395/2020)
9.5.2. Beseitigung von Baumaterial
(Drucks. Nr. 15-2396/2020)
9.5.3. Halteverbot Im kleinen Bruche
(Drucks. Nr. 15-2397/2020)
9.5.4. Heckenschnitt Nibelungenweg
(Drucks. Nr. 15-2400/2020)
9.5.5. Errichtung einer Absenkung Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-2401/2020)
10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
10.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2502/2020)
10.2. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt; Ergänzung
(Drucks. Nr. 15-2790/2020)
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
11. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
11.1. Verkauf von Erbbaugrundstücken in Ahlem, Misburg und Anderten
(Drucks. Nr. 2345/2020 mit 2 Anlagen)
11.2. Verleihung Ehrenpreis 2020
(Drucks. Nr. 15-2787/2020)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung und stellt zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend begrüßt Bezirksbürgermeister Göbel die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen. Er verweist auf die nach wie vor besonderen Umstände, unter welchen diese Sitzung stattfinden muss. Durch die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen, welche sich aus der Verordnung des Landes Niedersachsen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ableiten, müsse nicht nur auf einen anderen Sitzungsort zurückgegriffen werden, sondern auch wiederum eine begrenzte Anzahl an Teilnehmenden in Kauf genommen werde.
Er bittet daher alle Anwesenden die bestehenden Maßgaben zu beachten und im Sinne des Gesundheitsschutzes insbesondere die Abstandsregelungen einzuhalten. Zudem wird auf die Verpflichtung zur Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen, welcher erst bei Einnahme des Sitzplatzes abgenommen werden kann. Zudem wird – unter Zuhilfenahme der ausgeteilten Schutztüten – bei Wortbeiträgen um eine Nutzung der vorhandenen Mikrofone gebeten, um auf diese Weise eine bessere Verständigung und die akustischen Voraussetzungen zur Dokumentation der wesentlichen Redebeiträge zu gewährleisten.
Außerdem verweist Bezirksbürgermeister Göbel auf die Begrenzung der bestehenden Nutzungszeit für das Schulgebäude. Eine maximale Sitzungszeit bis 21:45 Uhr sei daher einzuhalten.
Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:
Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Schaffung von betreutem Wohnen für obdachlose Menschen“ der SPD-Fraktion vorliegt.
Bezirksratsfrau Klebe-Politze begründet die gebotene Dringlichkeit des Antrags. Der vorliegende Antrag sei insbesondere aufgrund der derzeit schwierigen Unterbringungssituation von obdachlosen Menschen in Corona-Zeiten dringlich. Viele Anlaufstellen würden derzeit entfallen oder könnten lediglich in begrenztem Umfang genutzt werden. Hieraus ergäbe sich ein erhöhter Raumbedarf.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.
Einstimmig zugestimmt.
Der Antrag erreicht somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder. Der Antrag wird daher im weiteren Sitzungsverlauf unter TOP 9.2.2. zu Drucks. Nr. 15-2975/2020 behandelt.
Anschließend teilt Bezirksbürgermeister Göbel mit, dass ein weiterer Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Islamistische Gefährder im Stadtbezirk“ von Einzelvertreter Hirche (AfD) vorliegt.
Auch hierzu bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Begründung der Dringlichkeit.
Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass es sich bei diversen Terroranschlägen in den vergangenen Wochen und Monaten im europäischen Umfeld um Weckrufe gehandelt habe. Es sei daher dringend geboten den Kampf gegen den islamistischen Terrorismus aufzunehmen, um weiteren Taten auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland präventiv begegnen zu können.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet wiederum um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.
1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
Der Antrag erreicht somit nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder. und wird daher Eingang auf die Tagesordnung der 32. Bezirksratssitzung am 04.02.2021 zu Drucks. Nr. 15-2985/2020 finden.
Bezirksratsherr Bretthauer teilt mit, dass er die eingebrachten Anträge zu TOP 9.5.2. („Beseitigung von Baumaterial, Drucks. Nr. 15-2396/2020) und zu TOP 9.5.4. („Heckenschnitt Nibelungenweg“, Drucks. Nr. 15-2400/2021) zurückzieht.
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek stellt einen Antrag auf schriftliche Beantwortung der vorliegenden Anfragen zu TOP 8. Eine verkürzte Sitzungsdauer sei auch unter Beachtung der Infektionslage dringend geboten.
13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
Die Anfragen werden somit schriftlich beantwortet.
Herr Löpp ergänzt, dass die Antworten den anwesenden Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertretern*innen bereits zum Sitzungsende persönlich ausgehändigt werden.
Bezirksratsherr Hirche bemängelt das schriftliche Verfahren. Es sei nicht in Ordnung, dass die zahlenmäßig stärkeren Fraktionen die vertretenen Einzelvertreter*innen überstimmen würden. Dies müsse man als undemokratisch betrachten.
Bezirksbürgermeister Göbel widerspricht dieser Einlassung. Selbstverständlich handele es sich um ein demokratisches Verfahren, welches auf einem mehrheitlichen Beschluss beruhe.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung über die vorliegende Tagesordnung.
Einstimmig zugestimmt.
Im Folgenden bittet Bezirksbürgermeister Göbel die anwesenden Personen, sich für eine Traueransprache und eine Schweigeminute von den Plätzen zu erheben.
Bezirksbürgermeister Göbel würdigt den am 01.12.2020 verstorbenen, langjährigen Bezirksbürgermeister Günter Politze. Er führt aus, dass Herr Politze über eine Dauer von 25 Jahren in der Zeit von 1981 bis 2006 mit viel Engagement und Herzblut Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gewesen sei. Seine kommunalpolitische Tätigkeit habe für den Verstorbenen stets eine große Bedeutung gehabt. So habe er die Entwicklungen und Geschicke des Stadtbezirkes maßgeblich prägen und mitbestimmen können. Neben vielen anderen erfolgreichen Projekten sei in dieser Zeit unter anderem der Ausbau des Badenstedter Marktes als großer Verdienst von Herrn Politze zu benennen. Auch nach seiner Tätigkeit als Bezirksbürgermeister habe er sich weiterhin politisch hervorgetan und zum Beispiel das Vereinsleben im Stadtbezirk nachdrücklich unterstützt und gefördert. Er habe stets als verlässlicher und kompetenter Ratgeber zur Verfügung gestanden und immer ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Einwohner*innen gehabt. Herr Politze werde den Menschen fehlen – man habe nicht nur ein politisches Urgestein, sondern vor allem ein Vorbild, einen Kollegen und Freund verloren.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.09.2020
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig genehmigt.
TOP 3.
Austausch mit der Verwaltung
Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Arki von der Landeshauptstadt Hannover (Leiterin des Bereiches Unterbringung / Fachbereich Planen und Stadtentwicklung).
Frau Arki gibt im weiteren Verlauf Auskunft zum Thema „Tagesanlaufstätte für obdachlose Menschen im ehemaligen Schulzentrum Ahlem“.
Frau Arki führt aus, dass das ehemalige Schulzentrum zum 16.11.2020 als Corona-bedingte Sofortmaßnahme als Anlaufstelle für obdachlose Personen geöffnet worden sei. Die Wahl sei insbesondere deshalb auf dieses Objekt gefallen, da es zeitnah zur Verfügung gestellt werden konnte und ausreichend viel Platz für eine größere Anzahl von Menschen biete – auch unter Beachtung der derzeit zu wahrenden Abstandsregelungen. Es werde derzeit Raum für bis zu 50 Personen im Bereich des Erdgeschosses bereitgehalten. Es bestünden zwei Aufenthaltsbereiche, welche als Ruheräume als auch zur Essensausgabe genutzt werden könnten. Ein separater Bereich werde ferner ausschließlich für weibliche Personen zur Verfügung gestellt, um diesen Personen einen geschützten Raum anbieten zu können. Zudem bestehe auch ein Angebot für Nutzer*innen mit Hunden, für welche ebenfalls ein eigenständiger Bereich eingerichtet worden sei. Die Öffnungszeiten würden sich täglich auf einen Zeitraum von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr erstrecken. Zwei Sozialarbeiter*innen würden zu diesen Zeiten als Ansprechpartner*innen die anwesenden Personen betreuen; zudem seien jeweils zwei Mitarbeiter*innen eines Wachdienstes vor Ort. Den Nutzer*innen würden in der Aufenthaltszeit warme Getränke sowie eine warme Mahlzeit angeboten, überdies bestehe auch die Möglichkeit Kleidung waschen zu lassen und eingerichtete Duschmöglichkeiten zu benutzen. An zwei Wochentagen werde außerdem eine Gesundheitssprechstunde vorgehalten. Notwendige Hygieneartikel und Artikel aus Kleiderspenden würden ebenfalls an die obdachlosen Menschen ausgegeben.
Die Auslastung und Annahme habe sich sehr zufriedenstellend entwickelt. Nach anfänglich niedrigen Nutzer*innenzahlen könne man nunmehr eine zunehmende Etablierung des Angebotes erkennen. Durchschnittlich werde das bestehende Angebotskontingent derzeit zwischen 40% und 60% genutzt. Die anwesenden Nutzer*innen kämen einerseits aus dem Kreis der Nutzer*innen der bestehenden Notschlafstellen im Stadtgebiet, als auch aus dem Kreis derer, die sich abseits dieser Einrichtungen aufhalten würden.
Bezirksratsfrau Grammel erkundigt sich, wie die obdachlosen Personen das Schulzentrum erreichen könnten, zumal dieses durchaus abgelegen vom Stadtkern verortet sei.
Frau Arki teilt mit, dass über die Notschlafstellen kostenlose Fahrkarten ausgegeben würden, sodass die öffentlichen Verkehrsmittel zur Anreise genutzt werden könnten. Anfänglich sei in Kooperation mit dem Sozialdezernat zudem ein kostenloser Shuttle-Bus eingesetzt worden. Dieses Angebot sei aber eingestellt worden, da es wenig nachgefragt worden sei. Zudem sei es zu Beschädigungen und Verschmutzungen der eingesetzten Busse gekommen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Ausgabe von kostenlosen Einzelfahrkarten auf viel Anklang stoße und die Erreichbarkeit des Schulzentrums hierdurch gewährleistet sei.
Bezirksratsfrau Klebe-Politze führt aus, dass sie das beschriebene Angebot sehr begrüße. Sicherlich werde das Gesamtproblem hierdurch noch nicht vollumfänglich gelöst, dennoch könne man einen guten und zielführenden Anfang erkennen. Es sei zudem positiv zu bemerken, dass die eingesetzten Sozialarbeiter*innen Vorfeld bereits im Vorfeld der Einrichtungsöffnung das Gespräch mit den Anwohner*innen gesucht hätten, um auf diese Weise das Angebot und die Arbeit vor Ort vorzustellen. Hierdurch habe man frühzeitig bestehenden Befürchtungen oder Vorbehalten begegnen können. Eine Einbeziehung der im Umfeld wohnenden Personen sollte auch weiterhin vollzogen werden.
Bezirksratsfrau Dudda erfragt die momentanen Nutzer*innenzahlen, die man aktuell in der Einrichtung begrüßen könne.
Frau Arki berichtet, dass die Zahl täglich variiere und sich zwischen 20 und 30 Personen bewege. An den Wochenenden sei meist eine höhere Nachfrage festzustellen. Insgesamt konstatiere man – wie eingangs berichtet – eine stetig steigende Annahme des Angebotes.
Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass den obdachlosen Menschen im Stadtgebiet ohne Zweifel geholfen werden müsse. Das beschriebene Angebot im Schulzentrum Ahlem betrachte er jedoch kritisch. Zwar werde den obdachlosen Personen ein umfangsreiches Unterstützungsangebot entgegengebracht, jedoch sei zu bemängeln, dass die Einrichtung nur bis 16:00 Uhr geöffnet sei. Ein zusätzliches Übernachtungsangebot wäre wünschenswert gewesen. Außerdem müsse man feststellen, dass insbesondere der Westen Hannovers mit einer Vielzahl von Einrichtungen für geflüchtete und/oder obdachlose Menschen bedacht worden sei. Es stelle sich die Frage, weshalb man nicht im Innenstadtbereich entsprechende Objekte anmieten und bereithalten würde. Dies hätte den Vorteil, dass die betroffenen Menschen nur kurze Wegstrecken zurücklegen müssten, um die jeweilige Einrichtung erreichen zu können.
Frau Arki antwortet, dass die bestehenden Angebote für obdachlose Menschen über das gesamte Stadtgebiet verteilt seien. Ferner könnten die Personen, die das Angebot im Schulzentrum nutzen würden, täglich ab 17:00 Uhr in den bereitgehaltenen Notschlafstellen einkehren, sodass auch ein ausreichendes Übernachtungsangebot gewährleistet sei.
Bezirksratsherr Höhne betrachtet die Ausgabe von Einzelfahrkarten aufgrund der hiermit verbundenen Kosten kritisch. Es sollte stattdessen über die Aushändigung von Tages-Tickets oder – so es einen regelmäßig in Erscheinung tretenden Personenkreis betreffe – die Vergabe von Monatskarten nachgedacht werden. Es stelle sich auch die Frage, wie man der Situation vor Ort begegnen wolle, wenn sich mehr Personen im Schulzentrum einfinden würden, als es das derzeit vorgesehene Kontingent (= 50 Personen) erlaube. Er erkundigt sich zudem, ob ein Ausbau des Angebotes samt Schlafplätzen vorgesehen sei. Das Schulzentrum sei in der Vergangenheit als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt worden und werde auch weiterhin als Kapazitätsreserve für diesen Zweck vorgehalten. Eine grundsätzliche Nutzung für Übernachtungen müsste demzufolge auch weiterhin möglich sein. Schließlich erfragt Bezirksratsherr Höhne die Situation in der eingerichteten Container-Anlage auf dem angrenzenden, ehemaligen Lehrkräfte-Parkplatz am Schulzentrum Ahlem und ob es sich bei den dort untergebrachten Personen um denselben Personenkreis handele, welcher nun auch das Tagesangebot im Schulzentrum nutze.
Frau Arki antwortet, dass die Aushändigung von Einzelfahrkarten derzeit aus organisatorischen und Abrechnungs-Gründen das einfachste Mitte darstelle. Es handele sich um einen täglich wechselnden Personenkreis, der auf das Angebot zurückgreife, sodass Abonnement- oder ähnliche Lösungen nicht geeignet seien. Interessierte Nutzer*innen würden stets zwei Einzelfahrkarten für die Hin- und Rückfahrt zur Einrichtung erhalten.
In der Tat würde derzeit ein Platzkontingent für 50 Personen vorgehalten. Jedoch handele es sich um ein weiträumiges Objekt, sodass man in einem unvorhergesehenen Bedarfsfall auch kurzfristig weitere Plätze anbieten könne. Man beobachte die Entwicklung der Nutzer*innenzahlen täglich und könne so auch angemessen auf ein eventuelle Nachfrageerhöhung reagieren. Eine grundsätzliche Obergrenze sei bislang noch nicht festgelegt worden, da die bestehenden Kapazitäten sehr viel Handlungsspielraum zulassen würden, sofern es tatsächlich zu einer massiv steigenden Nachfrage kommen sollte.
Die vorhandenen Räumlichkeiten seien in der Tat noch immer möbliert (u.a. auch mit potentiellen Schlafplätzen), ein Ausbau zu einer Übernachtungsstätte sei jedoch derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Notschlafplätze im Stadtgebiet würden den vorhandenen Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten momentan vollumfänglich abdecken. Die Auslastung der insgesamt vorhandenen Schlafplätze liege demnach bei 60%.
Die angesprochene Container-Anlage auf dem ehemaligen Lehrkräfte-Parkplatz werde derzeit als feste Einrichtung für obdachlose Männer genutzt und sei zwischen 80% und 90% ausgelastet. Es handele sich hierbei jedoch ausdrücklich nicht um eine Notschlafstelle. Diese Unterkunft werde ausschließlich durch einen fest zugewiesenen Personenkreis dauerhaft genutzt.
Bezirksratsfrau Grammel erkundigt sich, ob die Tagesanlaufstelle im Schulzentrum auch ohne vorherige Ankündigung durch obdachlose Personen genutzt werden könne.
Frau Arki bejaht dies. Genau hierin sei das eigentliche Wesen der Tagesanlaufstelle zu sehen. Die Einrichtung sei zu den Öffnungszeiten jederzeit kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.
Bezirksratsfrau Grammel erinnert an die vergangenen Wintermonate, in welchen die zuvor thematisierte Container-Unterkunft auf dem Parkplatz des Schulzentrums kurzfristig auch als Notschlafstelle geöffnet wurde, um auf diesem Weg weitere Schlafmöglichkeiten in besonders kalten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen. Es stelle sich die Frage, ob ein entsprechendes Angebot auch in der jetzt beginnenden Winterzeit wieder denkbar sei.
Frau Arki verweist auf die aktuelle Auslastung der vorhandenen Notschlafplätze. Diese würden derzeit ein ausreichendes Angebot abdecken. Sofern sich jedoch abzeichnen sollte, dass diese Kapazitäten nicht mehr die Nachfrage befriedigen könnten, würde man ggf. auch die in der Container-Anlage noch vorhandenen Kontingente erneut zur Verfügung stellen. Man behalte die Entwicklung tagesaktuell im Auge und könne im Zweifel kurzfristig auf eine neue Situation reagieren. Dies betreffe jedoch auch andere Reservekapazitäten, die man in einer solchen Lage zusätzlich aktivieren würde.
Ergänzend weist Bezirksratsfrau Grammel darauf hin, dass insbesondere die große Notschlafstelle am Alten Flughafen nicht von allen obdachlosen Personen gern genutzt werde, da es in dem dortigen Umfeld auch immer wieder zu Schwierigkeiten mit Menschen aus dem Drogenmilieu oder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen komme. Insofern könne das Schulzentrum Ahlem eine sinnvolle Alternative für die Personen darstellen, die sich einem solchen Umfeld entziehen möchten.
Frau Arki teilt mit, dass auch noch weitere Notschlafstellen im Stadtgebiet vorgehalten werden, die nicht in dem beschriebenen Maße durch die genannten Probleme in Erscheinung treten. Obdachlose Personen könnten daher im Zweifel auch einen anderen Schlafplatz wählen, wenn sie nicht in der Einrichtung am Alten Flughafen übernachten möchten.
Bezirksratsfrau Klebe-Politze bezieht sich auf freistehende Räumlichkeiten im Umfeld der Christkönig-Gemeinde/Am Soltekampe. Der u.a. im Rahmen der Flüchtlingshilfe tätige Verein „Gemide e.V.“ befinde sich derzeit auf dringlicher Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit für die Einrichtung einer Kleiderkammer. Es sei daher von großem Interesse, ob die genannten Räume für diesen Zweck eingesetzt werden könnten.
Frau Arki sagt eine Überprüfung der Angelegenheit zu.
Bezirksratsherr Reglitz berichtet, dass er die eröffnete Tagesanlaufstelle im Schulzentrum bereits selbst in Augenschein genommen habe und dort sowohl mit einer Sozialarbeiterin als auch mit Nutzern*innen ins Gespräch gekommen sei. Er teile die Schilderung, dass das Angebot gut angenommen werde.
Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die vorangegangenen Ausführungen und Informationen.
TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 18:35 Uhr.
Ein erster Sprecher erkundigt sich zum Fortgang des Verfahrens zur künftigen Nutzung des Bürgergemeinschaftshauses Ahlem. In diesem Zusammenhang sei durch verschiedene Vereinsvertreter*innen der Wunsch nach einem gemeinsamen Austausch mit der Verwaltung geäußert worden.
Herr Löpp teilt mit, dass zu dieser Thematik auch eine Anfrage der SPD-Fraktion für die heutige Tagesordnung vorliege. Der zuständige Fachbereich Gebäudemanagement befinde sich hierzu derzeit noch in Abstimmung mit der Feuerwehr, welche vor Aufnahme entsprechender Gespräche eine vollumfängliche Betrachtung des Gebäudekomplexes unter Gesichtspunkten des Brandschutzes vornehmen müsse. Sobald diese Maßnahme abgeschlossen sei, werde man ein geeignetes Nutzungskonzept unter Beteiligung der interessierten Vereine erstellen. Hierfür sei die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehen.
Bezirksratsherr Höhne unterstreicht, dass die bisher im Bürgergemeinschaftshaus verorteten Vereine im Rahmen des neuen Nutzungskonzeptes keinesfalls ihre bislang bestehenden Nutzungsbefugnisse verlieren sollten.
Ein zweiter Sprecher bezieht sich auf TOP 9.5.1. der heutigen Tagesordnung („Zick-Zack-Linie Nibelungenweg“) und spricht sich gegen die Einrichtung einer entsprechenden Markierung aus. Die vorhandenen Sicht- und Raumkapazitäten seien in diesem Bereich völlig ausreichend, sodass die Einzeichnung einer Zick-Zack-Linie nach seiner Auffassung unnötig sei. Überdies würde durch diese Maßnahme weiterer, dringend benötigter Parkraum beseitigt. Zudem bezieht sich der Sprecher auf die Verkehrssituation in der Burgundischen Straße. Dort sei häufig das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge festzustellen, ohne dass dies zu nachhaltigen Maßnahmen durch die Verwaltung führe. Durch diese Fahrzeuge würden benötigte Parkplätze belegt, was im Umkehrschluss auch dazu führe, dass auf angrenzende Straßenbereiche ausgewichen werden müsse.
Bezirksratsherr Alfermann sagt eine Prüfung der Angelegenheit durch den Abfallwirtschaftsbetrieb aha zu, mit dem Ziel, in dem benannten Bereich intensivere Kontrollen herbeizuführen.
Bezirksratsherr Höhne bezieht sich auf die vorangegangenen Ausführungen zum Thema „Zick-Zack-Linie“ und führt aus, dass eine Umsetzung dieser Maßnahme selbst dann nicht zwingend erfolge, wenn sich der Stadtbezirksrat mehrheitlich für den thematisierten Antrag ausspreche. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Beschluss an die Stadtverwaltung übermittelt werde, welche dann eine Umsetzbarkeit der Maßnahme unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften prüfe.
Eine dritte Sprecherin stellt sich als Anwohnerin des Nibelungenweges vor und bekräftigt die Aussagen des Vorredners. Die bestehenden Parkplätze würden keine Schwierigkeit darstellen, vielmehr würden sie zu einer Drosselung der herrschenden Fahrtgeschwindigkeiten des Durchgangsverkehrs beitragen. Man müsse immer wieder beobachten, dass man sich dort nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte. Insofern sei die Einrichtung einer Zick-Zack-Linie auch aus ihrer Sicht abzulehnen.
Ein vierter Sprecher nimmt Bezug auf die Situation auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt. Ältere Besucher*innen der Einrichtung hätten verärgert darauf hingewiesen, dass die dortigen öffentlichen Toiletten regelmäßig versperrt seien. In der Tat sei es so, dass die sanitären Anlagen mit Verlassen der städtischen Friedhofsmitarbeiter*innen zugeschlossen würden. Somit seien die Anlagen täglich ab 15:10 Uhr nicht mehr zugänglich (freitags bereits ab 12:00 Uhr; an den Wochenenden erfolge gar keine Öffnung).
[Anmerkung: der Hinweis wurde zwischenzeitlich an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Städtische Friedhöfe, weitergeleitet und durch eine Stellungnahme beantwortet. Der Einwohner wurde hierzu schriftlich informiert, die Mitglieder des Stadtbezirksrates erhielten die entsprechenden Hinweise am 04.01.2021 per E-Mail.]
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 18:48 Uhr.
TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 5.1.
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 0578/2020 mit 2 Anlagen)
Antrag,
1. durch den Stadtbezirksrat gem. § 93 NKomVG i.V.m. § 9 (1) Nr. 1 der Hauptsatzung der LHH:
zu beschließen, das Angebot für Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) schnellstmöglich einzustellen,
2. durch den Rat gem. § 58 NKomVG zu beschließen:
b. der erforderlichen Neufassung des § 4 der Friedhofssatzung zuzustimmen.
TOP 5.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt - Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 15-2078/2020)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache ist wie folgt zu ändern und den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:
1. Der Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) ermöglicht bis zum Jahr 2050 noch Erdbestattungen in bestehenden Familiengrabstätten. Eine Umbettung bereits Verstorbener findet nicht statt. Ab dem 01.01.2050 sind Erdbestattungen jeglicher Art einzustellen. Urnenbestattungen sind auch nach 2050 erlaubt.
2. Für die bis zur Teilschließung eingerichteten Erdgrabstätten ist entsprechende Rechtssicherheit bis zum Auslaufen der jeweiligen Ruhezeit herzustellen.
3. Es ist jährlich das Grundwasser auf Substanzen im Zusammenhang mit Erdbestattungen im nahen Umfeld des Friedhofes zu untersuchen.
4. Die Verwaltung hat ein Informationskonzept zu erarbeiten und umzusetzen, in dem alle relevanten Akteure umfassend informiert werden (Bürgerinnen und Bürger Badenstedt, Bürgerverein Badenstedt, umliegende Kirchengemeinden, das Seniorenheim des Diakonischen Werks, etc.).
5. Für neue Erdbestattungen ist für Bürgerinnen und Bürger aus Badenstedt und Davenstedt die Möglichkeit einzurichten auf dem Stadtteilfriedhof Ahlem bestattet zu werden.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Bürgerversammlung anzuberaumen und in dieser noch einmal ausführlich die Gründe für die notwendige Einstellung von Erdbegräbnissen darzulegen und hierzu auch einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen.
TOP 5.1.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) - Einschränkungen des Grabartenangebotes: Anhörung zur Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu)
(Drucks. Nr. 15-2740/2020)
Der Bezirksrat möge beschließen:
1.
Die Beschlusspunkte 1.) und 2.) der DS 0578/2020 werden bis zu nachfolgender Anhörung
zurückgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anhörung des Stadtbezirksrats Ahlem-Badenstedt-
Davenstedt zum Thema ‘Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu):
Einschränkungen des Grabartenangebotes?‘ durchzuführen und folgende Personen bzw.
Institutionen einzuladen:
- Untere Wasserschutzbehörde, Region Hannover
- Rainer Müller-Brandes, Stadtsuperintendent Hannover
- Pastor Dr. Manuel Kronast, Paul-Gerhard Kirchengemeinde Badenstedt
- Dr. Michael Albrecht, Sachverständiger für Friedhofsbodenkunde
- Dr. Pelzer & Partner, Beratende Ingenieure Geologen und Geoökologen, Hildesheim
- Institut für Bodenkunde, Leibniz Universität Hannover
- Uwe Stapelmann, Treuhandstelle für Dauergrabpflege
- Bundesvorstand Deutscher Bestatter
Bezirksratsherr Politze verweist darauf, dass zwischenzeitlich ein weiterer Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorliege, welcher die Durchführung einer Anhörung zu dieser Thematik vorsieht. Insofern sei es sinnvoll, wenn eine abschließende Behandlung und Abstimmung über die Drucks. 0578/2020 (samt vorliegender Änderungsanträge) erst dann erfolge, wenn eine entsprechende Anhörung auch tatsächlich vollzogen wurde (so sie denn mehrheitlich beschlossen werde).
Ratsherr Seidel bedankt sich für den Beitrag und schließt sich diesen Ausführungen für die CDU-Fraktion an. Hierbei verweist er zudem auf eine zwischenzeitlich erfolgte Informationsveranstaltung, durch welche weitere Argumente und Einlassungen durch die hierbei anwesenden Einwohner*innen vorgebracht worden seien. Auch aus diesem Grund sei es zweifellos zu begrüßen, wenn im Rahmen einer Anhörung entsprechende Aspekte erörtert und auch aus Sicht von Experten bewertet werden könnten.
Herr Löpp teilt mit, dass im Vorfeld der heutigen Sitzung bereits ein Austausch mit der zuständigen Fachverwaltung erfolgt sei. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün steht einer weiteren Vertagung in diesem besonderen Ausnahmefall offen gegenüber, um auf diesem Weg dem weiteren Beratungswunsch des Stadtbezirksrates begegnen zu können.
Bezirksratsherr Rosenzweig schlägt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die vorliegende Drucks. Nr. 0578/2020 mehrheitlich durch das Gremium abzulehnen. Es wäre – in Anbetracht der vielen bereits erfolgten Diskussionen und Änderungsanträge – wünschenswert, wenn die Verwaltung eine neue Drucksache zu diesem Thema erstellen würde, welche die zahlreichen vorgebrachten Argumente der Einwohner*innen berücksichtigen und aufnehmen würde.
Bezirksbürgermeister Göbel unterbricht die Sitzung für die Dauer von fünf Minuten, um den politischen Vertreter*innen die Möglichkeit zu geben, sich über das weitere Verfahren zu verständigen.
Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung verkündet Bezirksbürgermeister Göbel, dass sich die Fraktionen und Einzelvertreter*innen darauf geeinigt hätten, dass die Drucks. Nr. 0578/2020 erneut vertagt werden solle (samt Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2078/2020). In der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates am 04.02.2021 solle zunächst die durch die CDU-Fraktion vorgeschlagene Anhörung zu dieser Thematik durchgeführt werden, unter Einladung der in diesem Zusammenhang benannten Experten und Beteiligten. Der hierauf basierende Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2740/2020 werde dementsprechend neugefasst und in der heutigen Sitzung zur Abstimmung gestellt.
Bezirksratsfrau Dudda verliest den Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2740/2020.
Bezirksratsherr Reglitz teilt mit, dass auch ein/e Vertreter*in des „Bürgervereins Badenstedt und Umgebung e.V.“ zu dieser Anhörung eingeladen werden sollte, da gerade die Vereinsmitglieder zu dieser Thematik viel Engagement und Kommunikationsbedarf eingebracht hätten.
Bezirksratsfrau Dudda stimmt dem zu und verweist darauf, dass die bislang benannten Personen und Institutionen auch nicht als abschließende Aufstellung gedacht gewesen seien.
TOP 5.1.2.1.
NEUFASSUNG: Anhörung zur Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu)
(Drucks. Nr. 15-2740/2020 N1)
Der Bezirksrat möge beschließen:
1.
Die Beschlusspunkte 1.) und 2.) der DS 0578/2020 werden bis zu nachfolgender Anhörung
zurückgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anhörung des Stadtbezirksrats Ahlem-Badenstedt-
Davenstedt zum Thema ‘Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu):
Einschränkungen des Grabartenangebotes?‘ durchzuführen und folgende Personen bzw.
Institutionen einzuladen:
- Untere Wasserschutzbehörde, Region Hannover
- Rainer Müller-Brandes, Stadtsuperintendent Hannover
- Pastor Dr. Manuel Kronast, Paul-Gerhard Kirchengemeinde Badenstedt
- Dr. Michael Albrecht, Sachverständiger für Friedhofsbodenkunde
- Dr. Pelzer & Partner, Beratende Ingenieure Geologen und Geoökologen, Hildesheim
- Institut für Bodenkunde, Leibniz Universität Hannover
- Uwe Stapelmann, Treuhandstelle für Dauergrabpflege
- Bundesvorstand Deutscher Bestatter
- eine/n Vertreter*in des Bürgervereins Badenstedt und Umgebung e.V.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 5.2.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Altes Dorf
(Drucks. Nr. 2266/2020 mit 1 Anlage)
Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Altes Dorf 4 A entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1251 nicht ausgebaut wird.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 5.3.
Widmung von Straßen in den Stadtbezirken Ahlem - Badenstedt - Davenstedt und Herrenhausen - Stöcken
(Drucks. Nr. 2432/2020 mit 2 Anlagen)
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T
TOP 6.1.
Nachbesetzung Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2381/2020)
Antrag,
folgende Nachbesetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen: Frau Najla Al-Amin als Mitglied mit Migrationshintergrund.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2738/2020)
Bezirksbürgermeister Göbel stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und bittet anschließend um ganzheitliche Abstimmung über alle Anträge.
Antrag,
die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:
1. Antrag Nr. 2020-08-IB 11:
Empfänger*in: Grundschule Friedrich-Ebert-Schule
Zuwendungszweck: Projekt "Friedensweg - eine ganzheitliche Schulordnung, die friedliches Miteinander ermöglicht"
Zuwendungsbetrag: 1.043,79 €
2. Antrag Nr. 2020-09-IB 11:
Empfänger*in: Jugendzentrum Salem
Zuwendungszweck: Projekt "Förderung der Teilhabe im schulischen Kontext durch pädagogische/fachliche Begleitung und Unterstützung"
Zuwendungsbetrag: 1.400,00 €
3. Antrag Nr. 2020-10-IB 11:
Empfänger*in: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. / Flüchtlingswohnheim Woermannstraße
Zuwendungszweck: "Kicker-Projekt"
Zuwendungsbetrag: 220,00 €
4. Antrag Nr. 2020-13-IB 11:
Empfänger*in: Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V. (UFU)
Zuwendungszweck: Projekt "Notebooks für geflüchtete Schulkinder (in Schulen des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt)"
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Die Zuwendungsanträge
Nr. 2020-08-IB 11
Nr. 2020-09-IB 11
Nr. 2020-10-IB 11
Nr. 2020-13-IB 11
werden mit 14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.
TOP 7.
A N H Ö R U N G
zum Haushaltsplanentwurf
TOP 7.1.
Haushaltsplan 2021/2022 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 2386/2020 mit 1 Anlage)
TOP 7.2.
Haushaltssatzung 2021/2022
(Drucks. Nr. 2384/2020 mit 3 Anlagen)
Antrag,
die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 zu beschließen.
Bezirksbürgermeister Göbel ruft – im Sinne des vorgeschriebenen Verfahrens – zunächst TOP 7.2.1. „Zusammenfassung der Änderungsanträge zur Haushaltssatzung 2021/2022“ auf und bittet um Vorstellung der eingebrachten Änderungsanträge.
TOP 7.2.1.
Zusammenfassung der Änderungsanträge der Fraktionen und Einzelvertreter*innen des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu Drucks. Nr. 2384/2020 - Haushaltssatzung 2021/2022
(Drucks. Nr. 15-2906/2020)
Antrag:
Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beschließt die in der Anlage aufgeführten Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 (siehe jeweilige Darstellung der Einzelabstimmungsergebnisse).
Haushaltsbegleitantrag Nr. 1 gemäß Beratungsvorlage Haushalt 2021/2022 – Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu Drucks. Nr. 15-2906/2020
Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.): Haushaltsmittel für regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk bereitstellen
Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, Mittel für eine regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in den Haushaltsplan 2021/2022 einzustellen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
Haushaltsbegleitantrag Nr. 2 gemäß Beratungsvorlage Haushalt 2021/2022 – Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu Drucks. Nr. 15-2906/2020
Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.): Haushaltsmittel für eine öffentliche Uhr bereitstellen
Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, Mittel für eine öffentliche Uhr, die vor dem REWE-Markt in der Lenther Straße in Badenstedt ihren Platz einnehmen soll, in den Haushaltsplan 2021/2022 einzustellen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; somit abgelehnt.
Haushaltsbegleitantrag Nr. 3 gemäß Beratungsvorlage Haushalt 2021/2022 – Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu Drucks. Nr. 15-2906/2020
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ökologisches Sonderprogramm
Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für das Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und
Spielplätzen sind wie in den vorhergehenden Jahren jeweils 260.000 Euro bereit zu
stellen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
TOP 7.2.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag (Haushaltsplanentwurf 2021/2022 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2021/2022 - Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2788/2020)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den in der Haushaltssatzung 2021/2022 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel jeweils für die Jahre 2021 und 2022 ausgewiesen: Konto 42711000, Repräsentationsmittel Bezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, 3.000,00 €.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung über die Drucks. Nr. 2384/2020 „Haushaltssatzung 2021/2022“ mit den zuvor beschlossenen Änderungen aus den Drucks. Nr. 15-2906/2020 und 15-2788/2020.
Bezirksratsherr Rosenzweig teilt mit, dass die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushalte durch den Stadtbezirksrat stets zur Kenntnis genommen worden seien und schlägt vor, auch in diesem Jahr entsprechend zu verfahren.
Bezirksbürgermeister Göbel stellt dieses Verfahren zur Diskussion.
Es liegen keine Einwände vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet hierzu um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
Die Haushaltssatzung 2021/2022 wird demzufolge durch den Stadtbezirksrat zur Kenntnis genommen.
Die zuvor beschlossenen Änderungsanträge werden zur abschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Ausschüsse und letztlich dem Rat der Landeshauptstadt Hannover zugeführt.
TOP 8.
A N F R A G E N
Gemäß des zu Beginn der Sitzung gefassten Mehrheitsbeschlusses werden die Anfragen schriftlich beantwortet.
TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.1.1.
Rattenplage im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2374/2020)
Immer häufiger erreichen uns Hilferufe aus der Bevölkerung, wo sich Bürger aus dem Stadtbezirk 11, über die steigende Anzahl von Ratten beschweren. In der Gebrüder-Körting-Schule musste kürzlich ein Raum gesperrt werden, weil dort Rattenkot gefunden wurde.
Außerdem wurden nach Öffnung eines Kanaldeckels, die verwesenden Kadaver von 5 Ratten gefunden. Kinder hatten sich im Vorfeld über den unangenehmen Geruch an dieser Stelle beschwert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die aktuelle Rattenplage im Stadtbezirk bekannt?
2. Was tut die Verwaltung gegen die Ratten?
3. Wie kann die Bevölkerung unterstützt werden, wenn sie selbst in Ihrer Umgebung etwas gegen die Ratten unternehmen will?
Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1:
Der Vorfall in der Gebrüder-Körting-Schule ist im Fachbereich Schule bekannt. Eine sog. Rattenplage im Stadtbezirk 11 kann aktuell durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung nicht bestätigt werden. Der Stadtentwässerung ist das Auftreten von Ratten im Stadtbezirk 11 bekannt.
zu Frage 2:
Befinden sich Ratten auf einem Grundstück, so hat nach § 2 Nr.1der Verpflichtete diese gem. § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (Nds. RattV) auf seine Kosten zu bekämpfen. Wenn der Fachbereich Öffentliche Ordnung Hinweise auf Ratten bekommt, wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, sein Grundstück auf das Vorhandensein von Ratten zu kontrollieren und ggf. die Schädlinge professionell bekämpfen zu lassen. Wenn Eigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann die Verwaltung im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers selbst bekämpfen lassen. Die Stadtentwässerung ist für die Rattenbekämpfung in der Kanalisation und in betroffenen Gräben zuständig. Sie hat ein Projekt zur Bekämpfung vor Ort umgesetzt und in der Kanalisation Köder ausgelegt. Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle auf Annahme der Köder und, wenn erforderlich, findet eine Nachlegung statt. Werden die Köder nicht mehr gefressen, wird das Projekt abgeschlossen. Derzeit wird das Projekt noch durchgeführt. Die Schule/der Schulhausmeister hat den Fall in der Gebrüder-Körting-Schule dem Fachbereich Gebäudemanagement gemeldet und es wurde ein Schädlingsbekämpfer beauftragt und tätig. Der Raum konnte hernach wieder freigegeben werden.
zu Frage 3:
- Präventiv und aktiv kann ein jeder der Rattenvermehrung Einhalt gebieten. Die Verwaltung appelliert an alle Bürger und Anlieger
o offen zugängliche Stellen (dazu gehören im weiteren Sinne auch Gullys) nicht mit Lebensmittelresten und anderen Abfällen zu belasten.
o Enten- oder Taubenfütterungen an Gewässern bzw. Gräben zu unterlassen: Nicht nur ist altes Brot u. ä. ein schädliches Futter für Wasser-/Vögel, auch locken die Reste insbesondere nachts Ratten und Ungeziefer an.
- Die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke können gemeinschaftlich und auf eigene Kosten eine notwendige Rattenbekämpfung durch Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers veranlassen.
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass sich der Schädlingsbekämpfer mit dem Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben im Fachbereich Öffentliche Ordnung in Verbindung setzt, um ggf. weitere notwendige Maßnahmen abzusprechen.
TOP 8.1.2.
Mittelkürzungen in Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2375/2020)
In der HAZ vom 29.9.2020 werden neun Sozialeinrichtungen aus dem Bereich Sahlkamp vorgestellt, die zukünftig mit massiven Einbußen bei der Förderung rechnen müssen. Daraus schlussfolgernd für unseren Stadtbezirk bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Inwieweit sind auch soziale Einrichtungen wie die ASG oder die Plantage im Stadtbezirk 11 betroffen?
2. Mit welchen Mittelkürzungen je Einrichtung ist zu rechnen? Bitte tabellarische Darstellung.
3. Sind weitere Projekte wie KITA Steinbreite, Umzug Plantage, Schulsanierungen oder Ausbauten etc. von den Kürzungen betroffen? Bitte tabellarische Darstellung.
Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1:
Nach Abstimmung innerhalb der Verwaltung sind keine sozialen Einrichtungen im Stadtbezirk 11 von Kürzungen betroffen.
- Veranstaltungen im Stadtbezirksbüro im Haus der Begegnung, Krugstr. 7, 30453 Hannover, finden weiterhin unverändert statt – sofern es nicht zu Beeinträchtigungen infolge der Corona-Pandemie kommt.
- Das Infocenter Quartier "Diakonie direkt nebenan" wird weiterhin in unveränderter Höhe von rd. 15 Tausend Euro gefördert.
zu Frage 2:
Eine tabellarische Übersicht entfällt, da keine Mittelkürzungen vorgesehen sind.
zu Frage 3:
Die im Stadtbezirk geplanten bzw. beschlossenen Baumaßnahmen sowie die Anmietung des Kulturtreffs Plantage werden wie geplant weiterverfolgt. Die Kita In der Steinbreite wird als Nachfolge-Einrichtung der Kita in der Wunstorfer Landstraße fungieren. Letztere Einrichtung ist bereits im Haushalt berücksichtigt und wird laufend finanziert. Sie wechselt dann im vollen Umfang in die Steinbreite.
Insofern entfällt auch hier eine tabellarische Übersicht, da keine Mittelkürzungen vorgesehen sind.
TOP 8.2.
der SPD-Fraktion
TOP 8.2.1.
Nutzungskonzept für das Bürgergemeinschaftshaus Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2382/2020)
Auf der Bezirksratssitzung am 06.02.2020 wurde durch einen interfraktionellen Antrag im Bezirksrat beschlossen, dass die Verwaltung für die in der oberen Etage leerstehenden Räume des Bürgergemeinschaftshauses Ahlem ein Nutzungskonzept für Vereine und Verbände erstellen soll.
Acht Monate sind vergangen und ein Nutzungskonzept liegt noch immer nicht vor. Die Vereine und Verbände sind dringend auf die Räumlichkeiten angewiesen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der derzeitige Status?
2. Wann ist damit zu rechnen, dass Vereine und Verbände die Räumlichkeiten nutzen können?
Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1 und 2:
Die Erstellung des Nutzungskonzeptes ist abhängig von den umfassenden Abstimmungen mit der Feuerwehr für das gesamte Gebäude, diese werden zurzeit durchgeführt. Danach wird die Verwaltung wie beschrieben ein Nutzungskonzept parallel zum Brandschutzkonzept entwickelt. Die Entwicklung des Nutzungskonzeptes unter Beteiligung der derzeitigen Nutzer ist für die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehen, unter dem Vorbehalt ausreichender personeller Ressourcen sowie der aktuellen Corona bedingten Entwicklung.
Nach der Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen stehen die Räumlichkeiten entsprechend dem neuen Konzept den Nutzern, Vereinen und Verbänden wieder zur Verfügung.
TOP 8.3.
der CDU-Fraktion
TOP 8.3.1.
Baumfällungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2392/2020)
Zur aktuell beginnenden Fäll-Saison hat die Verwaltung angekündigt, bis zum März 2021
stadtweit 1.135 kranke und abgestorbene Bäume zu fällen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wie viele Bäume im Stadtbezirk sind an welchen Standorten von Fällungen und in
welchem Zeitablauf betroffen und besteht bereits die Gefahr von Astbruch?
2) Um welche Baumarten handelt es sich jeweils und inwiefern findet mit welchen evtl.
veränderten Baumarten eine Aufforstung statt?
3) Wie hat sich der Baumbestand in den letzten Jahren im Stadtbezirk entwickelt und wo stehen evtl. noch nicht ausgeführte Nachbepflanzungen an?
Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1:
Der im Anhang angefügte Ausschnitt aus der Fällliste 2020/2021 vom 02.11.2020 zeigt die betroffenen Bäume im Stadtbezirk 11.
Die Pflegebetriebe haben in der 41. KW mit den Fällungen begonnen und arbeiten die Fällungen sukzessive und nach Gefährdungsprioritäten ab. Besteht eine akute Astbruchgefahr, erfolgt umgehend die Absperrung des betroffenen Bereiches.
Anhang zur Beantwortung von Frage 1:

zu Frage 2:
Die Baumarten können ebenfalls der Liste entnommen werden. Die Gattungen für die Nachpflanzungen sind noch nicht abschließend abgestimmt. Diese werden im Einzelfall gemäß den vorhandenen Rahmenbedingungen (gestalterisches Ziel, Standorteigenschaften wie Bodenart, Nährstoff- und Wasserverfügbarkeit sowie Klimaresilienz) ausgewählt.
Bei der Baumartenauswahl orientiert sich die Verwaltung neben den eigenen Erfahrungen unter anderem an der GALK Straßenbaumliste (www. strassenbaumliste.galk.de) und der Empfehlungsliste „Stadtbaumarten im Klimawandel“ der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.
zu Frage 3:
Der Baumbestand hat sich in der Anzahl marginal verringert, da aufgrund der ursprünglich dichten Bepflanzung z.B. in den Grünanlagen und den Gehölzstreifen im Verkehrsgrün eine Nachpflanzung nicht immer möglich ist. Die Biomasse nimmt jedoch weiter zu. Die Verwaltung strebt eine Nachpflanzung unter Berücksichtigung des Leitungsbestandes und der Flächenverfügbarkeit im Verhältnis 1:3 an. Im Zuge des 1000-Bäume-Programms wird ebenfalls versucht, neue Baumstandorte zu finden und auch zu besetzen.
So werden im Herbst 2020 Am Soltekampe vier Bäume und in der Lenther Straße acht Bäume neu gepflanzt.
TOP 8.3.2.
Umwidmung von leerstehenden Flüchtlingsunterkünften in Obdachlosenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-2393/2020)
Die Zahl der Flüchtlinge in der LHH liegt weit hinter den in 2015 angenommenen Personen. Aus diesem Grund wird immer wieder von nicht mehr benötigten Plätzen berichtet, die aber wegen langfristiger Mietverträge auch im Leerstand bezahlt werden müssen. Hier könnten Ressourcen für dringend benötigte Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wie hoch ist die Auslastung in den Flüchtlingsunterkünften in unserem Stadtbezirk und in der Stadt gesamt?
2) Bei einer Zusammenlegung von Flüchtlingen zur besseren Ausnutzung der Unterkünfte, (alternativ Ausnutzung von Leerstand in Regionskommunen) würden sich wie viele freie Plätze/ Unterkünfte ergeben?
3) Wie viele Obdachlose könnten in Einzelzimmern der ‘ehemaligen‘ Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden, welche gesetzlichen Hindernisse sprechen gegen eine Unterbringung von Obdachlosen und was kann getan werden, um unter Corona-Bedingungen Sonderlösungen zu vereinbaren?
Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1:
Die Flüchtlingsunterkünfte sind nahezu ausgelastet (aktuell 96%). Die Unterkünfte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind zu 97,7 % ausgelastet.
zu Frage 2:
Die freien Plätze verteilen sich auf die einzelnen Unterkünfte. Eine Zusammenlegung von Plätzen ist nicht ohne weiteres möglich, da die Plätze nur für bestimmte Personengruppen geeignet sind (je nach Unterkunft und freiem Platz). Zudem würde die Zusammenlegung der freien Plätze bei einer Gesamtauslastung von 96 % zu keiner freien Unterkunft führen.
Wir weisen zudem daraufhin, dass die Verwaltung mit der Umsetzung der Drucks. Nr. 0492/2018 E1 bereits diverse Flüchtlingsunterkünfte zu Obdachlosenunterkünften umgewidmet hat, um neue Kapazitäten für den Obdachbereich zu gewinnen. Diese Maßnahmen wurden sukzessive umgesetzt. Die letzte Umwidmung erfolgte im Juli dieses Jahres. Ein Leerstand in Flüchtlingsunterkünften ist daher nicht mehr vorhanden.
Eine Unterbringung in Regionskommunen kann rechtlich nicht erfolgen.
zu Frage 3:
Zur Frage, wie viele Obdachlose in Einzelzimmern oder in "ehemaligen" Flüchtlingsunterkünften untergebracht werden könnten, verweist die Verwaltung auf die Beantwortung der Frage 1.) dieser Anfrage.
Zur weitergehenden Frage nach gesetzlichen Hinternissen teilt die Verwaltung mit, dass die Unterbringung obdachloser Personen eine Gefahrenabwehrmaßnahme gemäß § 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes darstellt. Der Bereich Unterbringung führt bei jeder Vorsprache eines obdachlosen Menschen eine umfassende Prüfung der Obdachlosigkeit durch. Neben der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit werden insbesondere die Selbsthilfemöglichkeiten intensiv geprüft. Sofern ein Anspruch auf Unterbringung im Rahmen der Prüfung bejaht werden kann, erfolgt die Zuweisung eines dauerhaften Unterbringungsplatzes.
Für nicht anspruchsberechtigte Personen hält die Stadtverwaltung Notschlafstellen vor. Diese können kostenlos und unbegrenzt genutzt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage und der bevorstehenden Winterzeit plant der Bereich Unterbringung zusätzlich das befristete Angebot eines Tagesaufenthaltes.
TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)
TOP 8.4.1.
Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2310/2020)
Mitten in Deutschland leben hunderte Minderjährige in Kinderehen – oft, weil sie von ihren Eltern dazu gezwungen werden und die Behörden überfordert sind. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ geht davon aus, dass in Deutschland jede Woche eine Minderjährigen-Ehe geschlossen wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bekannt?
2.. Wie will die Verwaltung verhindern, dass es zu (weiteren) Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt kommt?
Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1:
Dem Kommunalen Sozialdienst sind keine Minderjährigenehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bekannt.
zu Frage 2:
Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Sozialdienstes beraten und bieten Hilfsangebote zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Erziehungsfragen und familiären Problemen an. Ziel ist der Schutz des Kindeswohls, die Förderung der Entwicklung, der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien.
Dabei haben Kinder und Jugendliche gemäß § 8 SGB VIII auch das Recht, sich in allen Angelegenheiten an den Kommunalen Sozialdienst zu wenden, und auch den Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten.
Dieses Vorgehen trifft auch auf den Fall einer drohenden Zwangsverheiratung und der Schließung einer Minderjährigenehe zu. In möglichen Gefährdungsfällen gehen Mitarbeiter*innen besonders umsichtig vor, damit das Wohl der*des Minderjährige*n sichergestellt werden kann.
Das fachliche Handeln ist darauf ausgerichtet, den Zugang zu Beratung zu ermöglichen, über Rechte aufzuklären, intensiven Kontakt zu halten und bedarfsgerechte Hilfen anzubieten. Kann eine Gefährdung der Minderjährigen durch eine mögliche Zwangsverheiratung nicht ausgeschlossen werden, werden Minderjährige, auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten, in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht.
Neben seiner eigenen Beratungstätigkeit kooperiert der Kommunale Sozialdienst mit folgenden Beratungsstellen, die in der Landeshauptstadt Hannover bzw. niedersachsenweit Unterstützung, Beratung und Hilfe zum Thema Minderjährigenehen und Zwangsverheiratung anbieten:
- Mädchenhaus zwei 13 e.V.
- KOBRA- Koordienierungs- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel und Zwangsheirat
- Anonyme Schutz – und Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen
- Niedersächsische Krisentelefon gegen Zwangsheirat
- Nummer gegen Kummer
TOP 8.5.
von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)
TOP 8.5.1.
Parken mit laufendem Motor
(Drucks. Nr. 15-2399/2020)Darf man ein herrenloses Fahrzeug, das mit laufendem Motor im Halteverbot mit zwei
Rädern auf dem Fußweg parkt, auf einen sicheren Parkplatz fahren?
Antwort der Verwaltung:
Es wird vorangestellt, dass der Fachbereich Öffentliche Ordnung den ruhenden Verkehr überwacht und die Stadtverwaltung insgesamt keine Rechtsberatung vornehmen darf.
Eine herrenloses Fahrzeug ist ein Fahrzeug, an dem das Eigentum aufgegeben wurde. Wenn ein Fahrzeug mit laufendem Motor abgestellt wird, ist davon auszugehen, dass der Fahrer/die Fahrerin in Kürze zum Fahrzeug zurückkehrt und dieses wegfährt und es sich daher nicht um ein herrenloses Fahrzeug handelt.
TOP 8.6.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
TOP 8.6.1.
Buslinie 120
(Drucks. Nr. 15-2741/2020)
Die Linie 120 wird mit dem neuen Fahrplan 2021 einige Änderungen erfahren. So soll der eingeführte 10-Minuten-Takt zu den Hauptverkehrszeiten nur bis 17 Uhr werktags gelten und dann auf einen 20-Minuten-Takt wechseln.
Jede*r weiß, dass die Hauptverkehrszeit mit Sicherheit nicht schon gegen 17 Uhr endet, zumal die Buslinie die Innenstadt bedient und dann in einen Außenbezirk fährt. Auch in Zeiten von Corona eine bedenkliche Änderung, wenn gerade in den Abendstunden viele Fahrgäste die Linie 120 für die Fahrt von der Arbeit nach Hause nutzen und die Strecke dann nicht mit großen Gelenkbussen bedient wird.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Welche Fahrplan- und Fahrroutenänderungen sollen auf der Buslinie 120 vorgenommen werden?
2. Warum endet die Hauptverkehrszeit auf der Linie 120 stadtauswärts schon
ab 17 Uhr?
3. Haben die Fahrplangestalter*innen die derzeitigen Corona-Bedingungen berücksichtigt und während der Hauptverkehrszeiten nur den Einsatz von großen Gelenkbussen und auch nach 17 Uhr auf der 120er-Linie vorgesehen?
Antwort der Verwaltung:Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet.
Die ÜSTRA teilt mit:
zu Frage 1 und 2:
Die Linie 120 verkehrt ab Fahrplanwechsel am 13.12.2020 über den jetzigen Endpunkt Aegidientorplatz hinaus bis zur Endhaltestelle Kröpcke.
Zwischen ca. 7:00 – 10:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr wird werktags auf dem gesamten Fahrweg ein 10-Minuten-Takt eingerichtet. Neu ist, dass dieser Takt in beide Fahrtrichtungen und auf dem gesamten Fahrweg gefahren wird.
Zwischen ca. 10:00 – 13:00 Uhr und ca. 17:00 – 19:30 Uhr gibt es werktags einen 20-Minuten-Takt, danach wegen der Taktumstellung der Stadtbahn auf 15 Minuten einen 15- bzw. 30 Minuten-Takt. Samstags verkehrt die Linie 120 durchgehend von ca. 9:00 – ca. 23:00 Uhr alle 15 Minuten, davor und danach alle 30 Minuten. Sonntags bleibt es bei einem durchgehenden 30-Minuten-Takt.
In der Beschlussdrucksache vom Frühjahr 2020 wurde für die Linie 120 werktags ein 10-Minuten-Takt für die Hauptverkehrszeit, vorgesehen. Die Region Hannover hatte eine darüberhinausgehende Taktverdichtung angefragt.
Dies konnte aber nicht kurzfristig zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 umgesetzt werden, da neben der Linienverlängerung und Taktverdichtung auf der Linie 120 noch weitere umfangreiche Fahrplanmaßnahmen beschlossen wurden (wie z. B. die Verlängerung der sprintH-Linie 800 in die Innenstadt zusammen mit einer entsprechenden Taktverdichtung). Für die Summe aller Fahrplanmaßnahmen entsteht ein entsprechend hoher Fahrzeug- und Fahrpersonalbedarf, der so kurzfristig nicht abgedeckt werden kann.
Daher wird der 10-Minuten-Takt in den Zeitlagen eingeführt, in denen die höchste Fahrgastnachfrage ist. Zum Fahrplan 2022 kann dann eine Ausweitung des 10-Minuten-Taktes vorgesehen werden.
zu Frage 3:
Die Corona-Pandemie war nicht vorhersehbar, somit werden die vorhandenen Fahrzeugkapazitäten (bestehend aus Solofahrzeugen und Gelenkbussen) entsprechend ihrer Nachfrage und Umläufe auf den verschiedenen Linien verteilt. Eine Zusage auf der Linie 120 ausschließlich Gelenkbusse einzusetzen, können wir daher nicht tätigen.
Diese Stellungnahme ist mit der Region Hannover abgestimmt.
TOP 9.
A N T R Ä G E
TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 9.1.1.
Piktogramme auf der Straße Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-2376/2020)
Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Wiederherstellung bzw. Überarbeitung der farbigen Piktogramme „Tempo 30“ auf der Straße im Davenstedter Holz.
Ergänzend fügt Bezirksratsherr Rosenzweig an, dass in dem beschriebenen Bereich häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen seien. Es sei fraglich, ob die vorgeschlagenen Piktogramme als Maßnahme gänzlich ausreichen würden, zweifellos handele es sich jedoch um eine hilfreiche Installation, die eine Verbesserung herbeiführen könne. Überdies bezieht er sich auf eine installierte Geschwindigkeits-Überwachungsanlage im Bereich der Straße Geveker Kamp. Es sei wünschenswert, eine Auswertung der zwischenzeitlich erfolgten Messungen zu erhalten.
[Anmerkung: der Hinweis wurde zwischenzeitlich an den Fachbereich Tiefbau weitergeleitet und durch eine Stellungnahme beantwortet. Die Mitglieder des Stadtbezirksrates erhielten die entsprechenden Hinweise am 14.12.2020 per E-Mail.]
Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass in der Vergangenheit bereits ein ähnlich lautender Antrag der CDU-Fraktion gestellt worden sei. Die Verwaltung habe hierauf mitgeteilt, dass die Installation von Piktogrammen im Sinne der Straßenverkehrsordnung gar nicht vorgesehen sei und es sich hierbei stets um eine freiwillige Leistung der jeweiligen Gemeinde handele. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag zustimmen, gehe jedoch davon aus, dass es vermutlich zu einer Ablehnung durch die Verwaltung kommen werde.
Bezirksratsfrau Dudda schlägt vor, den vorgetragenen Antrag auch auf den Bereich der Straße Rebhuhnfeld zu erweitern. Häufig werde von den Verkehrsteilnehmern*innen auch auf diese Strecke ausgewichen, sodass auch dort Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen seien.
Bezirksratsherr Rosenzweig stimmt diese Änderungsvorschlag zu und veranlasst eine Neufassung des Antrags.
TOP 9.1.1.1.
NEUFASSUNG: Piktogramme auf der Straße Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-2376/2020 N1)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Wiederherstellung bzw. Überarbeitung der farbigen Piktogramme „Tempo 30“ auf der Straße "Davenstedter Holz" und "Rebhuhnfeld".
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 9.1.2.
Fußgängerampel über Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 15-2377/2020)
Bezirksratsherr Rosenzweig verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Fußgängerampel über die Carlo Schmidt Allee (Kieselgrund in Richtung Charlies Brücke) als Schlafampel auszustatten und dies für alle Beteiligten deutlich zu kennzeichnen.
Ergänzend führt Bezirksratsherr Rosenzweig an, dass es für den Verkehrsfluss sinnvoll wäre, in diesem Bereich eine sogenannte „Schlafampel“ zu installieren, welche dann ihren Betrieb aufnimmt, sobald sie durch Passanten aktiviert werde, die die Straße überqueren möchten. Außerhalb der üblichen Rush-Hour-Zeiten werde diese Straße nur selten von Personen überquert, sodass überflüssige Wartezeiten für Verkehrsteilnehmer*innen vermieden werden könnten.
Bezirksratsfrau Dudda beurteilt den eingebrachten Antrag skeptisch. Im direkten Umfeld befinde sich der Sportverein „TSV Limmer e.V.“, welcher von vielen Kindern und Jugendlichen besucht werde. Im Rahmen des Gedankens der Verkehrserziehung könnte die angetragene Installation einer Schlafampel dazu führen, dass die Jugendlichen womöglich zu einer Überquerung des vielbefahrenen Straßenbereiches bei rotem Signallicht animiert würden. Hieraus resultiere eine Gefahrensituation, die man nicht durch eine entsprechende Modifizierung der Lichtsignalanlage forcieren sollte.
Bezirksratsherr Egyptien stellt ebenfalls eine Ablehnung des Antrags in Aussicht. Es sei in diesem Verkehrsbereich eine hohe Frequentierung durch Kraftfahrzeuge festzustellen. Außerdem müsse man oftmals beobachten, dass die Autofahrer*innen selbst bei rotem Signallicht noch die Kreuzung überfahren würden.
Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen seien immer wieder zu bemerken. Eine zeitweise Deaktivierung der Ampelanlage würde sicherlich zu weiteren und zunehmenden Verstößen dieser Art führen.
Bezirksratsherr Bretthauer teilt diese Auffassung nicht und schließt sich den vorangegangenen Darstellungen von Bezirksratsherrn Rosenzweig an. Eine Deaktivierung der Ampelanlage solle lediglich in den Zeiten erfolgen, in welchen diese von Passanten wenig bis gar nicht genutzt werde. Es sei überflüssig, dass in diesen Phasen die Autofahrer*innen anhalten müssten und der Verkehrsfluss stocken würde, obwohl niemand an einer Überquerung der Straße interessiert sei. Durch eine einfache Betätigung könne zudem jederzeit eine Aktivierung der Ampel im Bedarfsfall herbeigeführt werden. Dem Antrag sollte demzufolge zugestimmt werden.
Bezirksratsherr Rosenzweig unterstreicht, dass der vorgetragene Antrag explizit beinhalte, dass eine deutliche Kennzeichnung an der Ampelanlage erfolgen solle, welche ausdrücklich darauf hinweise, dass die Ampel jederzeit aktiviert werden könne. Die Signalanlage befinde sich – im Fall einer entsprechenden Modifizierung – durchgehend in einem latenten Betrieb und stehe den Passanten im Bedarfsfall auch durchgehend zur Verfügung.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.
10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 9.1.3.
Zick-Zack-Linie vor Einfahrt Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-2378/2020)
Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Zick-Zack-Linie (Verkehrzeichen 299) vor der Einfahrt Siegfriedweg 6 - 6E zu erneuern.
Anschließend weist Bezirksratsherr Alfermann darauf hin, dass die früher bereits aufgezeichneten Markierungen insbesondere für die Fahrzeuge des Abfallwirtschaftsbetriebes erfolgt seien, damit diese über ausreichend viel Rangierraum verfügen konnten. Diese Markierungen seien nunmehr verblasst und verwittert und bedürften daher dringend einer Erneuerung.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 9.1.4.
Belüftung der Klassenräume
(Drucks. Nr. 15-2389/2020)
Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
In allen Schulen des Stadtbezirks die Fenster unverzüglich einzubauen, die für eine Belüftung der Klassenräume, nach dem Hygieneplan der Landesregierung, notwendig sind.
Anschließend teilt Bezirksratsherr Reglitz mit, dass die benötigten Fensteranlagen in der Gebrüder-Körting-Schule zwischenzeitlich bereits installiert worden seien. Entsprechende Bedarfe seien jedoch auch an allen anderen Schulen des Stadtbezirkes festzustellen, sodass eine ausreichende Belüftung der Klassenräume erfolgen könne.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 9.2.
der SPD-Fraktion
TOP 9.2.1.
Neue Mobilität im Quartier
(Drucks. Nr. 15-2383/2020)
Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Bezirksrat, Verbänden/Interessengruppen und Bewohnern von noch zu definierenden geeigneten Stadtquartieren, wie eine neue und optimierte Mobilität im Stadtquartier unter Berücksichtigung der Aspekte Bequemlichkeit, (Verkehrs-)Sicherheit, Gerechtigkeit der Platzverteilung zwischen den Verkehrsarten und Schulwegsicherung gestaltet werden kann.
Dabei wird ausdrücklich das Fahrrad als mindestens gleichberechtigtes Verkehrsmittel zum Autoverkehr betrachtet. Es soll ein Angebot geschaffen werden, das im Sinne einer Verkehrswende Lust auf Fahrradfahren, Zufußgehen und ÖPNV-Nutzung schafft. Ideen und Erkenntnisse aus anderen Städten in Deutschland und Europa werden ausgewertet und finden Berücksichtigung.
Bezirksratsfrau Dudda teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag in die Fraktionen ziehe.
Der Antrag wird somit in der 32. Sitzung des Stadtbezirksrates am 04.02.2021 erneut behandelt.
TOP 9.2.2.
Dringlichkeitsantrag: Schaffung von betreutem Wohnen für obdachlose Menschen
(Drucks. Nr. 15-2975/2020)
Der Antrag wurde in Bezug auf seine Dringlichkeit zu Sitzungsbeginn abgestimmt und erhielt mit der erforderlichen Mehrheit Eingang auf die heutige Tagesordnung.
Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, in den leerstehenden Häusern im Schlichtwohngebiet Geveker Kamp, 20 Wohnungen zeitnah für Menschen aus dem Obdachlosenmilieu herzurichten und im Sinne von "Housing first" die Menschen betreut durch städtische Sozialarbeit wieder zu integrieren.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 9.3.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
TOP 9.3.1.
Einsatz von Verstärkungsbussen auf der Linie 581 in den Morgenstunden
(Drucks. Nr. 15-2024/2020)
Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Region als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr mit sofortiger Wirkung 3 Verstärkungsbusse zusätzlich zum fahrplanmäßigen Bus auf der Linie 581 Richtung Mühlenberger Markt für unsere Schüler*innen des Schulzentrums Badenstedt und der Leonore Goldschmidt Schule vor Schulbeginn (Abfahrt Ahlem 7:26 Uhr, Ankunft Mühlenberger Markt 7:44 Uhr) einzusetzen.
Sollte dies mangels Personal und/oder Fahrzeugen nicht mit Bussen der ÜSTRA (oder ggf. ‚Leih-Bussen‘ von regiobus) realisierbar sein, ist der Unterstützungsauftrag alternativ an ein privates (Reise-)Bus-Unternehmen zu vergeben.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 9.3.2.
Ausrüstung der Unterrichtsräume im Stadtbezirk mit Luftmessgeräten
(Drucks. Nr. 15-2371/2020)
Bezirksratsfrau Grammel stellt den Antrag kurz vor.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schulen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit Messgeräten auszustatten, die die Luftqualität in den Unterrichtsräumen, hier den Kohlenstoffdioxid-Anteil, anzeigen.
Bezirksratsherr Stamer erkundigt sich, ob die geforderten Luftmessgeräten einfach zu bedienen seien und von welchem Gesamtkostenvolumen auszugehen sei, wenn eine Beschaffung für alle Klassenräume der Stadtbezirksschulen erfolge.
Bezirksratsfrau Grammel geht von einem überschaubaren Finanzvolumen aus und bezieht sich hierbei auf die anfallenden Kosten für vergleichbare Luftsäuberungsanlagen. Diese seien für wesentlich größere Räumlichkeiten vorgesehen und würden in der Beschaffung etwa 800,00 € kosten. Klassenräume seien deutlich kleiner, sodass bei der Anschaffung ähnlicher Technik auch entsprechend geringere Kosten anfallen sollten.
Bezirksratsherr Politze führt aus, dass das Land Niedersachsen den Schulen einen Betrag in Höhe von 25.000.000,00 € zur Verfügung stelle, welcher u.a. für die Anschaffung von FFP2-Masken, Luftreinigungsgeräten und auch sogenannten „CO2-Ampeln“ vorgesehen sei. Die jeweiligen Schulen könnten bedarfsorientiert entscheiden, für welche konkreten Maßnahmen die eingeräumten Mittel verwendet werden sollen. Insofern sei davon auszugehen, dass die Mittel der Landeshauptstadt Hannover von einer entsprechenden Maßnahme gar nicht tangiert wären, da die Landes-Mittel die anfallenden Bedarfe bereits größtenteils abdecken sollten.
Bezirksratsherr Bretthauer führt ergänzend an, dass aus wissenschaftlicher Sicht die Anschaffung von Sauerstoff-Messgeräten wesentlich zielführender sei.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 9.3.3.
Verwendung von Schulturnhallen als temporäre Unterrichtsräume
(Drucks. Nr. 15-2742/2020)
Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Schule und das Gebäudemanagement) wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Schulturnhallen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt den Schulen temporär als Unterrichtsräume dienen können.
Bezirksratsfrau Dudda stellt eine Ablehnung der CDU-Fraktion in Aussicht, da die Schulturnhallen auch weiterhin für den Sportbetrieb zur Verfügung stehen sollten.
Bezirksratsfrau Grammel erwidert, dass die Turnhallen derzeit pandemiebedingt für die Durchführung von Sportunterricht gesperrt seien.
Bezirksratsherr Politze schließt sich der Darstellung von Bezirksratsfrau Dudda an und teilt überdies mit, dass eine Durchführung von Sportunterricht – unter Einhaltung entsprechender Einschränkungen und Maßgaben – auch weiterhin möglich sei. Außerdem sei die Nutzung von Turnhallen zu Unterrichtszwecken insgesamt als schwierig zu bewerten, da sich insbesondere die Belüftungssituation (im Gegensatz zu üblichen Klassenräumen) kaum bewerkstelligen ließe.
Bezirksratsfrau Klebe-Politze fügt mit Bezugnahme auf die Friedrich-Ebert-Schule an, dass die Abhaltung von Sportunterricht in der Tat weiterhin vorgesehen sei, wenngleich dies natürlich die Einhaltung unterschiedlicher Maßnahmen und Beschränkungen beinhalte.
Auch Bezirksratsherr Reglitz bestätigt, dass Sportunterricht weiterhin stattfinde, wie ihm von der Gebrüder-Körting-Schule und der IGS Badenstedt bekannt sei. Ferner könne er berichten, dass vereinzelt bereits Turnhallen oder vergleichbare Sportstätten als Unterrichtsräume genutzt würden, sofern dies die jeweiligen Begebenheiten zulassen würden. Dies sei andernorts auch ohne einen zugrundeliegenden Bezirksratsbeschluss eingeleitet worden, sodass eine entsprechende Beschlussfassung gar nicht notwendig sei.
Bezirksratsherr Höhne verweist außerdem darauf, dass Sporthallen grundsätzlich nur mit Sportschuhen betreten werden dürften und dass auch die Bereitstellung von Tischen, Stühlen und anderen Materialien bedacht werden müssten. Kostenintensive Beschädigungen der Hallenböden könnten nicht ausgeschlossen werden.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.
1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung; somit angelehnt.
TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)
TOP 9.4.1.
Fahrradbügel an Haltestellen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2210/2020)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext
Antrag,
die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, an welchen Bus- und Bahnhaltestellen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zusätzliche Fahrradbügel installiert werden können und diese bei Bedarf nachzurüsten.
Anschließend teilt Bezirksratsherr Hirche ergänzend mit, dass die Einrichtung von Fahrradbügeln an verschiedenen Orten im Stadtbezirk sinnvoll sei, um wild abgestellten oder herumliegenden Fahrrädern entgegenzuwirken. Hierbei müsse jedoch stets bewertet werden, an welchen konkreten Standorten Bedarfe bestehen würden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
TOP 9.4.2.
Kommunale Ehrenämter wertschätzen
(Drucks. Nr. 15-2311/2020)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.
Antrag,
den Bezirksratsfrauen und -herren nach Ausscheiden aus dem Bezirksrat eine Urkunde als Wertschätzung für ihr kommunales Ehrenamt zu überreichen.
Bezirksratsherr Alfermann führt aus, dass es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten handele, die nach seiner Wahrnehmung bereits beinhalten würden, dass man einer bestimmten Tätigkeit aus eigener Überzeugung und aus eigenem Antrieb nachgehe, für welche es grundsätzlich keiner besonderen Belobigung bedürfe. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass ausscheidende Ehrenamtsträger*innen in der Tat bereits eine wertschätzende Urkunde erhalten würden und für langjährige Bezirksratsmitglieder in der Vergangenheit überdies sogar eine besondere materielle Wertschätzung ausgehändigt worden sei.
Bezirksratsherr Hirche bemängelt die Art und Weise der vorangegangenen Ausführung und verbittet sich künftig entsprechende Belehrungen durch den Vorredner.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
2 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; somit abgelehnt.
TOP 9.5.
von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP)
TOP 9.5.1.
Zick-Zack-Linie Nibelungenweg
(Drucks. Nr. 15-2395/2020)
Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, eine „Zickzacklinie „ von 3 Autolängen“ gegenüber der Garagenausfahrt Nibelungenweg 4 zu genehmigen.
Bezirksratsherr Politze bezieht sich auf die Einwohner*innenfragestunde zum Sitzungsbeginn und verweist darauf, dass die Wortmeldungen eindrucksvoll aufgezeigt hätten, weshalb die Installation einer solchen Markierung an diesem Standort unsinnig sei. Es sei keine Notwendigkeit erkennbar, zumal im Nibelungenweg bereits entsprechende Fahrbahnmarkierungen vorhanden seien. Zudem habe sich Bezirksratsherr Politze davon überzeugen können, dass die im Umfeld der Hausnummer 4 des Nibelungenweges zur Verfügung stehenden Parkflächen vor allem mit abgedeckten Motorrädern und Anhängern belegt seien. Ein Abstellen dieser Fahrzeuge sei ebenso gut auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite denkbar, sodass eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit gewährleistet und faktisch die Einzeichnung von Markierungen überflüssig sei.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; somit abgelehnt.
TOP 9.5.2.
Beseitigung von Baumaterial
(Drucks. Nr. 15-2396/2020)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Den Eigentümer Nibelungenweg 8 aufzufordern, das Baumaterial auf dem Standstreifen zu beseitigen.
Zu Sitzungsbeginn zurückgezogen.
TOP 9.5.3.
Halteverbot Im kleinen Bruche
(Drucks. Nr. 15-2397/2020)
Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Ein Halteverbot von ca. 20 m auf beiden Seiten am Anfang der Straße „Im kleinen Bruche“ einzurichten.
Bezirksratsherr Stamer geht davon aus, dass die Einrichtung eines Halteverbotes nichts bewirken würde. Personen, die ihr Fahrzeug nur für einen kurzen Einkauf abstellen würden, ließen sich von einer entsprechenden Maßnahme nicht beeindrucken. Auch die Länge von 20 Metern erscheine zu hoch gegriffen, da dies Im kleinen Bruche zu einem Verlust von benötigten Parkflächen führen würde. Stattdessen sei eine Abpollerung über eine Distanz von etwa 10 Metern ein probates Mittel, um ein Freihalten des notwendigen Bereiches gewährleisten zu können.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
TOP 9.5.4.
Heckenschnitt Nibelungenweg
(Drucks. Nr. 15-2400/2020)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Den Eigentümer Nibelungenweg 10 aufzufordern, den Hecken- und Baumschnitt vor seinem Eckgrundstück verkehrssicher zu machen.
Zu Sitzungsbeginn zurückgezogen.
TOP 9.5.5.
Errichtung einer Absenkung Siegfriedweg
(Drucks. Nr. 15-2401/2020)
Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Siegfriedweg Ecke Fußweg Riechersstr. eine Absenkung einzubauen.
Bezirksratsherr Alfermann stimmt dem eingebrachten Antrag zu und bestätigt, dass an dieser Stelle insbesondere für Rollstuhlfahrer*innen oder anderweitig beeinträchtigte Personen ein erhebliches Hindernis bestehe, welches ein uneingeschränktes Passieren verhindere.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 10.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2502/2020)
Bezirksbürgermeister Göbel stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und bittet anschließend um eine gebündelte Abstimmung.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:
1. Antrag Nr. 2020-36-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände (AGAV)
Verwendungszweck: Anschaffung von Faltzelten
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
2. Antrag Nr. 2020-37-STBR 11
Empfänger*in: Kulturtreff Plantage
Verwendungszweck: Projekt "Lichtblicke in Badenstedt"
Zuwendungsbetrag: 800,00 €
3. Antrag Nr. 2020-38-STBR 11
Empfänger*in: Jugendzentrum Salem
Verwendungszweck: Anschaffung PC´s - Projekt "Vermeidung schulischer Benachteiligung"
Zuwendungsbetrag: 1.200,00 €
4. Antrag Nr. 2020-39-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände (AGAV)
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches im Stadtteil Ahlem
Zuwendungsbetrag: 500,00 €
5. Antrag Nr. 2020-40-STBR 11
Empfänger*in: Bürgerverein Badenstedt und Umgebung e.V.
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches im Stadtteil Badenstedt
Zuwendungsbetrag: 500,00 €
6. Antrag Nr. 2020-41-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft Davenstedter Vereine
Verwendungszweck: Weihnachtliche Ausstattung des Marktbereiches im Stadtteil Davenstedt
Zuwendungsbetrag: 500,00 €
Die Zuwendungsanträge
Nr. 2020-36-STBR 11
Nr. 2020-37-STBR 11
Nr. 2020-38-STBR 11
Nr. 2020-39-STBR 11
Nr. 2020-40-STBR 11
Nr. 2020-41-STBR 11
werden einstimmig beschlossen.
TOP 10.2.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt; Ergänzung
(Drucks. Nr. 15-2790/2020)
Bezirksbürgermeister Göbel stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge erneut kurz vor und bittet anschließend wiederum um eine gebündelte Abstimmung.
Der Stadtbezirksrat möge beschließen,
aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:
1. Antrag Nr. 2020-42-STBR 11
Empfänger*in: Grundschule In der Steinbreite
Verwendungszweck: Anschaffung von mobilen Tischen
Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
2. Antrag Nr. 2020-43-STBR 11
Empfänger*in: Johanniter-Unfall-Hilfe /
Flüchtlingswohnheim Woermannstraße
Verwendungszweck: Anschaffung eines TV-Gerätes
Zuwendungsbetrag: 300,00 €
3. Antrag Nr. 2020-44-STBR 11
Empfänger*in: Johanniter-Unfall-Hilfe /
Flüchtlingswohnheim Woermannstraße
Verwendungszweck: Anschaffung einer Spielkonsole (Playstation)
Zuwendungsbetrag: 300,00 €
4. Antrag Nr. 2020-45-STBR 11
Empfänger*in: Sportvereinigung Ahlem von 1908 e.V.
Verwendungszweck: Unterstützung bei Einnahmeeinbußen
Zuwendungsbetrag: 803,00 €
5. Antrag Nr. 2020-46-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine
und Verbände e.V. - AGAV
Verwendungszweck: Durchführung Neujahrsempfang 2021
bzw. Sommerempfang 2021
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
(aus den eigenen Mitteln des Haushaltsjahres 2021)
Die Zuwendungsanträge
Nr. 2020-42-STBR 11
Nr. 2020-43-STBR 11
Nr. 2020-44-STBR 11
Nr. 2020-45-STBR 11
Nr. 2020-46-STBR 11
werden einstimmig beschlossen.
neues Jahr und schließt die Sitzung um 20:10 Uhr.
Für das Protokoll:
Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung
