Sitzung Ratsversammlung am 26.11.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 20.11.2020)
1. Nachtrag (erschienen am 25.11.2020)
Protokoll (erschienen am 29.04.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60- Datum 27.11.2020

PROTOKOLL

49. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 26. November 2020,
Hannover Congress Centrum, Kuppelsaal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover.

Im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden können auf Grund der epidemischen Lage Ratsmitglieder nach § 182 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen.

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU) per Videokonferenz
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) per Videokonferenz
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 16.55 - 19.40 Uhr
Ratsherr Emmelmann (CDU) per Videokonferenz
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) per Videokonferenz
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Beigeordnete Gamoori (SPD) per Videokonferenz
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD) per Videokonferenz
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU) per Videokonferenz
Ratsfrau Jeschke (CDU) per Videokonferenz
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD) per Videokonferenz
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) per Videokonferenz
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD) per Videokonferenz
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) per Videokonferenz
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU) per Videokonferenz
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD) per Videokonferenz
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsherr Prieß) (AfD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU) per Videokonferenz
Ratsherr Semper (CDU) per Videokonferenz
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Yildirim) (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD) per Videokonferenz
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadträtin Bruns
Stadtbaurat Vielhaber


Tagesordnung:

Der Verwaltungsvorlage zum Mandatsverlust aus Drucks. Nr. 2791/2020 wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt und die Drucksache wird unter TOP 1.1. behandelt.

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

1.1. Mandatsverlust von Ratsfrau Dr. Freya Markowis
(Drucks. Nr. 2791/2020)

2. A N F R A G E N

2.1. Anfrage der SPD-Fraktion zum Tätigkeitsspektrum der Antidiskriminierungsstelle (ADS) im Zeitraum 01.01.2017 bis heute
(Drucks. Nr. 2636/2020)

2.2. Anfrage der SPD-Fraktion: Coronagerechte Ausrüstung von Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden
(Drucks. Nr. 2370/2020)

3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)
(Drucks. Nr. 2128/2020 N1)

3.2. Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)
(Drucks. Nr. 2367/2020)

3.3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2782/2020)

4. Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Änderung des Anhangs zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2775/2020 mit 4 Anlagen)

5. Abschlussbericht zum zweiten Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Informationsdrucks. Nr. 1977/2020 mit 1 Anlage)

6. Änderung der Grenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel im Bereich des Neubaugebiets Kronsberg-Süd und zugleich Änderung der Anlage zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Wirkung zum Ende der aktuellen Kommunalwahlperiode
(Drucks. Nr. 2208/2020 mit 4 Anlagen)

7. Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 12. September 2021
(Drucks. Nr. 2679/2020 mit 2 Anlagen)


8. Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und die nachfolgende Wahlperiode
(Drucks. Nr. 2680/2020)

9. Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2021-2023
(Drucks. Nr. 2274/2020 mit 2 Anlagen)

10. 10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2275/2020 mit 2 (Anlage 2 nur online) Anlagen)

11. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag aus Drs. Nr.1756/2020, Transparenz des Haushaltsplans für die Stadtbezirksräte erhöhen
(Informationsdrucks. Nr. 2631/2020 mit 1 Anlage)

12. Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 -
Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. im Zuge des Umstrukturierungsprojektes „Im Othfelde“
(Informationsdrucks. Nr. 2379/2020 mit 2 Anlagen)

13. Bebauungsplanangelegenheiten

13.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877, Hildesheimer Straße 451,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2651/2020 mit 4 Anlagen)

13.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826, LIDL Wülfeler Straße,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2652/2020 mit 4 Anlagen)

13.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802,
Wohn- und Geschäftshaus Tiestestr. 14 c, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2653/2020 mit 3 Anlagen)

14. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Periode? Läuft bei mir!
(Drucks. Nr. 1301/2020)

15. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Sondierung der Möglichkeit, das in Renovierung befindliche Ihmezentrum zum Standort für das künftige Stadtarchiv zu machen
(Drucks. Nr. 1630/2020)

16. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Kindertagesstätten: Bau und Erhalt
(Drucks. Nr. 1650/2020)

16.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2407/2020)


26. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Werden Hannovers Schulen alleingelassen mit der Pandemie? Lernen und Arbeiten im Angesicht des Corona-Virus.“
(Drucks. Nr. 2761/2020)

17. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Aktualisierung der Maschseeordnung
(Drucks. Nr. 1719/2020)

18. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Einsatz der sensorgestützten Ampelsoftware an Hauptverkehrsknotenpunkten
(Drucks. Nr. 1761/2020)

19. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu temporären Umwidmungen von Parkplätzen zu Freiflächen
(Drucks. Nr. 1933/2020)

20. Antrag der AfD-Fraktion zur Kürzung der Personalzuwendungen für Ratsfraktionen ab 2021
(Drucks. Nr. 2041/2020)

21. Antrag der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“
(Drucks. Nr. 2079/2020)

22. Antrag der Fraktion die HANNOVERANER zur Bearbeitung von Kfz-Zulassungsanträgen
(Drucks. Nr. 2300/2020)

23. Antrag der CDU-Fraktion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP), Stand 24.04.2020
(Drucks. Nr. 2303/2020)

24. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN: "Antisemitischen Hassbotschaften entschlossen entgegentreten"
(Drucks. Nr. 2305/2020 N1)

24.1. dazu Änderungs-/ Zusatzantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 1647/2020)

24.2. und Änderungs-/ Zusatzantrag (2) von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 1654/2020)

25. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Abschaffung der Genderformulierungen in der Verwaltungssprache der LHH
(Drucks. Nr. 1430/2020)



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erörterte, dass aufgrund der epidemischen Lage die Sitzung nach § 182 Abs. 2, Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Form einer Videokonferenz durchgeführt und per Livestream übertragen werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung werde die Meeting Software Zoom verwandt. Ratsvorsitzender Hermann wies darauf hin, dass bei der Nutzung von Zoom personenbezogene Daten verarbeitet würden. Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung sei allen Ratsmitgliedern vorab übersandt worden. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzender Hermann bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach der Hauptsatzung gelte nach § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass der Rat der Stadt einen Mandatsverlust zu Beginn der auf den Verlust folgenden Sitzung festzustellen habe. Daher müsste der Rat nach § 11 Geschäftsordnung des Rates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder über die Aufnahme der Drucksache in die Tagesordnung beschließen.

Ratsherr Braune fragte zum Mandatsverlust von Beigeordneter Dr. Markowis, ob Frau Dr. Markowis bei der Ablehnung des Antrages im Rat verbleiben müsste.

Herr Jäger (OE 30.1) erläuterte zur Sachaufklärung, dass die Ablehnung des Antrages die Niederlegung des Mandates nicht verhindern könnte. Die Ablehnung könnte lediglich ein Nachrücken verhindern. Der Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds müsste nach dem Wahlgesetz der Beschluss zum Mandatsverlust vorangestellt werden. Im Resultat würde das bedeuten, dass der Rat in den kommenden Sitzungen mit einer Person weniger zu tagen habe.
Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 11 Geschäftsordnung des Rates (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) die Aufnahme des Mandatsverlustes von Ratsfrau Dr. Freya Markowis mit der Drucks. Nr. 2791/2020 auf die Tagesordnung.
Der Antrag wurde unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 behandelt.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 4 zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover, Änderung des Anhangs zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks. Nr. 2775/2020 mit 4 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser von der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26. November 2020 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen/Gruppe gezogen worden sei.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Werden Hannovers Schulen alleingelassen mit der Pandemie? Lernen und Arbeiten im Angesicht des Corona-Virus“ mit der Drucks. Nr. 2761/2020 in das Verfahren gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen, der Gruppe sowie dem Einzelvertreter im Rat mit Schreiben vom 24. November 2020 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Einstimmig beschloss der Rat alle Punkte der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 1.1.
Mandatsverlust von Ratsfrau Dr. Freya Markowis
(Drucks. Nr. 2791/2020)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass Beigeordnete Dr. Markowis mit Schreiben vom 24. November 2020 mitgeteilt habe, dass sie von ihrem Ratsmandat mit sofortiger Wirkung zurücktrete. Nach § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stelle der Rat zu Beginn der ersten auf den Mandatsverzicht folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Der Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf Nachfrage habe Beigeordnete Dr. Markowis mitteilen lassen, dass sie leider nicht an der Sitzung teilnehmen könnte. Ratsvorsitzender Hermann dankte Beigeordneter Dr. Freya Markowis für ihr langjähriges, ehrenamtliches Engagement im Rat der Landeshauptstadt Hannover und seinen Gremien.
Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Mandatsverlust von Beigeordneter Dr. Freya Markowis nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2791/2020.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
Anfrage der SPD-Fraktion zum Tätigkeitsspektrum der Antidiskriminierungsstelle (ADS) im Zeitraum 01.01.2017 bis heute
(Drucks. Nr. 2636/2020)

Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsfrau Iri (SPD) aus Drucks. Nr. 2636/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Personen haben sich auf welchem Weg an die ADS gewandt und wie haben sich die Fallzahlen über den Zeitraum 01.01.2017 bis heute entwickelt?

Die Fallzahlen der Antidiskriminierungsstelle (ADS) sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Im Jahr 2017 verzeichnete die ADS 102 Fälle, 2018 122 Fälle und 2019 171 Fälle. Im laufenden Jahr 2020 gab es bisher 252 Beratungsanfragen (Stand 13.11.2020). Die Ratsuchenden wenden sich per Mail, Telefon und/oder persönlich an die Sozialarbeiter*innen, häufig auch über mehrere Kommunikationswege bei einem Fall, daher liegt keine Statistik dazu vor, wie viele Personen sich auf welchem Wege an die ADS gewandt haben.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend telefonisch und per E-Mail. Beratung wurde überwiegend persönlich angeboten, findet aber pandemiebedingt zunehmend auch telefonisch statt.

Frage 2:
Mit welchen Akteuren arbeitet die ADS zusammen und welche Schwerpunkte lassen sich für diese Zusammenarbeit nennen?

Netzwerkarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der ADS. Die ADS ist stadtintern, landesweit sowie bundesweit in Netzwerken tätig.
Die ADS der LHH ist 2019 für den Bereich Kommunen in den Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berufen worden. Laut § 30 Abs. 1 AGG berät der Beirat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an den Deutschen Bundestag und unterbreitet hierzu eigene Vorschläge. Zudem beraten die Kolleg*innen der ADS des Bundes die LHH in einzelnen Fällen. Diese Zusammenarbeit wurde somit 2019 intensiviert. Die ADS der LHH ist außerdem seit 2019 gemeinsam mit anderen kommunalen Antidiskriminierungsstellen Teil einer Vernetzung zu „Strategien kommunaler Antidiskriminierungsstellen in Deutschland“. Hier bringen die Berater*innen der ADS Hannover ihre Erfahrungen ein und erhalten wichtige Hinweise und Impulse aus anderen Kommunen.
Die ADS kooperiert aktiv mit der Bundesgeschäftsstelle des Vereins ISL e.V. - Selbstbestimmt Leben in Deutschland zum Schwerpunkt Behinderung und Menschenrechte.
Auf Landesebene bringt sich die ADS der LHH in den Aufbau niedersachsenweiter Antidiskriminierungsstrukturen und der Ausbildung von Antidiskriminierungs-Berater*innen ein, hier kooperiert sie mit dem Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd).
Auch die Kooperation mit lokalen Akteur*innen konnte in den vergangenen Jahren ausgeweitet und gestärkt werden, so etwa mit dem niedersächsischen Flüchtlingsrat (Schwerpunkt Menschenrechte in Unterkünften) und dem AStA der Leibniz-Universität (Aufbau einer AD-Beratung für Studierende und Zusammenarbeit in Einzelfällen).
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bilden Sichtbarmachung und Nachweis rassistischer Diskriminierung in Hannover (Kooperation mit der Fakultät für Soziale Arbeit an der Hochschule Hannover).
Bedarfsgerecht kooperiert die ADS mit Selbstorganisationen; Betroffene werden für ergänzende Unterstützung an passende Organisationen verwiesen.
Innerhalb der Landeshauptstadt Hannover bestehen Netzwerke und regelmäßige Kooperationen mit den Gleichstellungsbeauftragten und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die ADS ist beratendes Mitglied in der AGG-Beschwerdekommission der LHH und Teil der Arbeitsgruppe zu sexueller Belästigung.

Frage 3:
Welche Zielgruppen können über die Bildungsarbeit der ADS – und der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus (SDR) – erreicht werden, welche Programme lassen sich hier besonders hervorheben und wie wird die ADS gemeinsam mit der SDR in der Zukunft diese Bildungsarbeit unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen ausrichten?

Neben der Beratung, welche besonders bei der ADS den Aufgabenschwerpunkt darstellt, ist die Präventions-, Aufklärungs- und Bildungsarbeit ein wichtiger Bestandteil des Sachgebiets Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus. Das Sachgebiet ist verwaltungsintern und -extern Anlaufstelle für die Themen demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Zielgruppen durch vergangene Veranstaltungen waren u.a. Nachwuchskräfte der LHH Hannover (Workshop zum Thema sexuelle Belästigung), die Polizei, Personalrät*innen, die Personal- und Organisationsentwicklung der LHH, FSJler*innen, queer refugees, Integrationslots*innen, Stadtteilmütter*väter, die Landesstelle Jugendschutz, der Förderkreis der LHH (mit SDR), das Netz gegen Rassismus und die Fakultät V der Hochschule Hannover.
Die SDR erreicht durch Projekte wie u.a. Rathaus live, Schule ohne Rassismus, Weltkindertag, Kinderkonferenzen und Pimp your town die Zielgruppe Schulen und fördert die demokratische Bildung.
Die SDR fungiert zudem als Geschäftsstelle des Runden Tisches für Gleichberechtigung und gegen Rechtsextremismus und ist daher gut mit weiteren Organisationen dieses Themenfeldes vernetzt. Durch die Offensive gegen Antisemitismus und den dazugehörigen Expert*innenkreis gilt dies auch für das Thema Antisemitismus. Im Expert*innenkreis wird auch über zukünftige pädagogische Maßnahmen gesprochen, die Zielgruppen hierfür werden gemeinsam und bedarfsgerecht ausgewählt. Auch durch weitere Netzwerke wie dem KPR oder der Beteiligung an der Expert*innengruppe Demokratie des LIP 2.0 wird Expertise und somit auch Bildungsarbeit in unterschiedliche Netzwerke und Prozesse der Stadt Hannover gestreut.
Auch 2021 wird sich die SDR wie in den vergangenen Jahren wieder an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit Themenschwerpunkten Dekolonialisierung und Rassismus beteiligen.
Auch in Zukunft werden weiterhin Betroffene, Multiplikator*innen und Fachkräfte über diverse Wege wie Beratung, Veranstaltungen, Fortbildungen und Materialien angesprochen.
Obengenannte Projekte und Netzwerke werden weitergeführt.
Das Themenfeld Schule soll ab 2021 verstärkt in den Fokus der ADS rücken. Hier bestehen Kontakte zu Schüler*innen, gemeinsame Überlegungen zu einem Projekt AD-Beratung für Schulen in Hannover werden angestellt.
Zu dem Themenfeld Antidiskriminierung soll ein methodischer Koffer als Weiterbildungsmöglichkeit und als Wissensmanagement entwickelt werden. Zunächst geplant als internes Instrument für den Fachbereich Soziales soll zudem eine Handreichung über Diskriminierung und das AGG erstellt werden.
Das Sachgebiet Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus wird auch wie in den vergangenen Jahren an dem Bundesförderprogramm Demokratie Leben als Partnerschaft für Demokratie teilnehmen. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf den Themen Antidiskriminierungsarbeit, Demokratiestärkung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Aufgrund der zurzeit pandemiebedingen Sicherheits- und Hygienebedingungen werden für das Jahr 2021 liegt der Arbeitsschwerpunkt auf Onlineangeboten sowie
Kleingruppenangeboten, um Planungssicherheit zu gewinnen.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Gesamtheit der Fälle beispielsweise in die Bereiche Antisemitismus, Rassismus oder Altersdiskriminierung eingeteilt würden. Ratsfrau Klingenburg-Pülm fragte ferner, ob die Verwaltung nähere Angaben zu den Schulungen für Multiplikator*innen machen könnte.

Stadträtin Bruns antwortete, dass die Fälle nicht nach dem Diskriminierungsgegenstand, sondern nach den Gebieten eingeteilt würden. Diesbezüglich seien im Jahr 2020 (Stand Sommer 2020) im Gebiet Arbeit und berufliche Ausbildung 14, Bildung 9, private Dienstleistungen / Zugang zu Gütern 10, Mieten und Wohnungsmarkt 14, Öffentlichkeit und Freizeit 6, Medien und Internet 1, Gesundheit und Pflege 5, Ämter und Behörden 20, Polizei und Justiz 8, Sonstiges 9 und Fälle in Verbindung mit dem Corona Virus 22 aufgenommen worden. Weitere Unterteilungen wie z.B. in Geschlecht oder Religion gäbe es nicht. Stadträtin Bruns erläuterte, dass sich die Schulungen zu Multiplikator*innen aktuell in der Entstehung befänden und dass die Verwaltung zu gegebener Zeit in den entsprechenden Fachausschüssen dazu berichten könnte.

Ratsherr Braune fragte, ob sich in den Jahren 2019 und 2020 auch Minderjährige an die ADS gewandt hätten und fragte weiter wie viele Personen in der ADS arbeiten würden und wie viele davon männlich, weiblich oder divers wären.

Stadträtin Bruns antwortete, dass bereits darauf hingewiesen worden wäre, dass das Alter nicht abgefragt würde. Stadträtin Bruns sagte, dass die ADS 3 Personalstellen, davon 2 in Vollzeit und dass die Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rassismus 2 Personalstellen in Vollzeit umfassen würden.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte vor dem Hintergrund der genannten Zahlen, der aktuellen Einwohner*innenzahl von ca. 550.000 und einem Anteil von 38 % von Menschen mit Migrationshintergrund, ob die Verwaltung mit ihr die Ansicht teilen würde, dass die Dunkelziffer in Bezug auf Diskriminierungen sehr viel höher sein müsste.

Stadträtin Bruns erwiderte, dass die steigenden Zahlen zeigten, dass die Einrichtung der ADS gut und richtig gewesen wäre, da immer mehr Menschen erreicht würden. Stadträtin Bruns stimmte zu, dass tatsächlich von einer Dunkelziffer auszugehen sei. Deshalb würde man mit Programmen wie Öffentlichkeitsarbeit an Schulen sehr viel erreichen können. Darüber hinaus habe die Verwaltung in diesem Bereich eine Sachgebietsleitung eingerichtet, um im Rahmen dieser Thematik weiter vorankommen zu können.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, wie es sein könnte, dass der Runde Tisch gegen Diskriminierung und Rassismus die Zusammenarbeit mit einem Ratsherrn, nur aufgrund seiner Parteizugehörigkeit, geschlossen ablehnen könnte.

Stadträtin Bruns erklärte, dass die Verwaltung selbstverständlich alle Fraktionen und die Gruppe zur Sitzung des Runden Tisches eingeladen habe. Der Runde Tisch sei jedoch kein Organ der Verwaltung, sondern würde sich selbst verwalten und das habe dieser dann auch im benannten Fall getan.

Ratsherr Braune fragte, wie viele der Mitarbeiter*innen der ADS männlich, weiblich, divers oder mit einem Migrationshintergrund behaftet wären, da ein Spiegel der Stadtgesellschaft einer gesteigerten Empathie zuträglich wäre.

Stadträtin Bruns entgegnete, dass sie in der vergangenen Woche das erste Mal mit den Mitarbeiter*innen der ADS telefoniert habe. Stadträtin Bruns betonte, dass sie im Rahmen dieses wirklich netten Gesprächs sicherlich nicht nach dem Geschlecht oder dem Migrationshintergrund gefragt habe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte vor dem Hintergrund der bezifferten Fälle, ob die Verwaltung der Ansicht wäre, dass die Mitarbeiter*innen der ADS tatsächlich voll ausgelastet wären.

Stadträtin Bruns erklärte, dass es eindeutig zu kurz gedacht wäre, wenn man lediglich die Fälle auf die Anzahl der Mitarbeiter*innen herunterrechnen würde, da diese, wie bereits ausgeführt, weiterführende Aufgaben, wie z.B. das Vorbereiten und Durchführen von Schulungen oder die Öffentlichkeitsarbeit in den Schulen, zu bewältigen hätten.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie die Verwaltung verhindern wollte, dass sich Fälle wie der mit dem Ratsherrn der AfD-Fraktion wiederholten.

Stadträtin Bruns wiederholte, dass die Verwaltung auch zukünftig alle Fraktionen und die Gruppe zu den Sitzungen des Runden Tisches einladen würde, solange man die Geschäftsleitung desselben innehabe. Der Runde Tisch sei nicht Organ der Verwaltung, sondern würde sich selbst verwalten. Deshalb würde dort auch unabhängig entschieden, wer dort mitarbeite.

Ratsherr Braune fragte, ob dokumentiert würde, wie hoch die Fallzahlen in Verbindung mit Minderjährigen wären.

Stadträtin Bruns erinnerte daran, dass bereits mehrfach darauf hingewiesen worden sei, dass das Alter nicht statistisch erfasst würde. Da in den Schulen unter anderen auch volljährige Schüler*innen unterrichtet würde, könnte von einem fließenden Übergang ausgegangen werden. Allerdings würde es in diesem Zusammenhang nicht um das Erfassen von Altersgruppen, sondern um das Erfassen von Diskriminierungen gehen.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob er den Grundsatz der ADS richtig verstanden habe, wonach die Opfer von Rassismus und nicht etwa die Täter unterstützt werden sollten.

Stadträtin Bruns bejahte die Annahme.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Sozialdezernentin mit ihm der Ansicht sei, dass die Stadtverwaltung dem Runden Tisch gegen Diskriminierung und Rassismus nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützen dürfte, wenn dieses Gremium selbst diskriminiere und ausgrenze. Beigeordneter Hauptstein fragte ferner, ob die Verwaltung ein solches Gremium finanziell unterstützen würde, wenn dort Ratsmitglieder der SPD-Fraktion oder der Bündnis 90/Die Grünen diskriminiert und ausgegrenzt würden.

Stadträtin Bruns erklärte, dass sie diese Fragen mehrfach, in verschiedenen Varianten beantwortet habe. Stadträtin Bruns unterstrich, dass der Runde Tisch kein Gremium der Verwaltung sei.



Ratsherr Förste (Die FRAKTION) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass im Besonderen bei rassistischen Diskriminierungen gern mit der Täter-Opfer-Umkehrung gearbeitet würde.

Stadträtin Bruns bejahte die Frage.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die Verwaltung mit ihr die Auffassung teile, dass die Diskriminierungen in Hannover nicht zugenommen hätten, sondern dass aufgrund der breiteren Öffentlichkeitsarbeit der ADS vielen Menschen erst bewusst gemacht worden sei, an wen sich diese wenden könnten.

Stadträtin Bruns antwortete, dass sicherlich beide Faktoren zum Anstieg der Fallzahlen beigetragen hätten.

Ratsherr Braune fragte, ob vor dem Hintergrund der jährlichen Fallzahlen über weitere Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund nachgedacht werden sollte.

Stadträtin Bruns erwiderte, dass sie bislang überhaupt keine Auskunft darüber gegeben habe, ob in der ADS Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund arbeiten würden. Darüber hinaus habe die ADS einen guten Aufstellungsplan für das kommende Jahr.


TOP 2.2.
Anfrage der SPD-Fraktion: Coronagerechte Ausrüstung von Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden
(Drucks. Nr. 2370/2020)

Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Spiegelhauer (SPD) aus Drucks. Nr. 2370/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zur Verringerung der Virenlast in öffentlichen Gebäuden mittels geeigneter Klima- und Lüftungsanlagen?

Eine Verringerung von Schadstofflasten (so auch Viren) in der Raumluft ist eine der zentralen Anforderungen an Lüftungsanlagen.
Auch deshalb werden bei Neubauten und Sanierungen öffentlicher Gebäude bereits in der Planungsphase Überlegungen und Berechnungen bezüglich geeigneter Belüftungsarten angestellt und umgesetzt. Bei Sanierungen wird hingegen vorrangig die Möglichkeit der Fensterlüftung angestrebt. Begründet ist dies in den hohen Kosten, dem Denkmalschutz, aber auch der baulich machbaren Bestandssituation.
Im Einzelnen: Bei Neubauten, also Maßnahmen aus den letzten 10 - 15 Jahren, wurden und werden in der Regel mechanische Lüftungsanlagen eingebaut. Begründet ist dies durch die energetischen Anforderungen an das heutige Bauen und die daraus folgenden bauphysikalischen Gründe. Hier werden in der Regel im Schul- und Kita Bau reine Zu- und Abluftanlagen mit effizienter Wärmerückgewinnung eingesetzt. Diese Anlagen versorgen die Räume mit reiner Außenluft. Die Auslegung der Lüftungsanlagen in Schulen und Kitas erfolgt in der Regel nach der CO2-Konzentration in der Raumluft.
Ein zusätzliches Lüften über Fensterflächen ist weiterhin sinnvoll, allerdings nicht in dem Ausmaß notwendig, wie bei Schulen oder Kitas, die ohne mechanische Lüftungsanlage ausgestattet sind.
Bei älteren Gebäuden sind in der überwiegenden Zahl keine mechanischen Lüftungsanlagen eingebaut. Hier ist eine Stoß- bzw. Querlüftung über Fenster unabdingbar. Als Maßstab für das Erfordernis, verbrauchte Luft auszutauschen, wird die CO2-Konzentration verwendet. Berechnungen zeigen, dass die Empfehlung 20min- 5min- 20min gute Ergebnisse bringt.
Die Planung der Sanierung älterer Gebäude beinhaltet u.a. immer auch eine energetische Betrachtung. Dies schließt die Überprüfung des Einbaus von Raumlufttechnischen Anlagen ein. Aus den Ergebnissen der Überlegungen unter Einbeziehung weiterer Kriterien u.a. von Außenlärm, Bauphysik, Schadstoffe, Kosten, Wirtschaftlichkeit wird eine Entscheidung für den Einbau getroffen.
Von dem Einsatz mobiler Raumluftreiniger wurde, obwohl sie schon lange auf dem Markt erhältlich sind, in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kitas oder öffentlich zugänglichen Versammlungsstätten bisher kaum Gebrauch gemacht. Ihre eigentliche Funktion (Verringerung der Feinstaubkonzentration in der Luft) ist hier selten erforderlich. Sie können auch nicht die elementaren Funktionen einer Raumlufttechnischen Anlage (u.a. Zuführung gefilterter Außenluft und Ableitung von Feuchtigkeit, Geruchsstoffen und Gasen, insbesondere CO 2, beladener Raumluft) übernehmen. Ein Einsatz der mobilen Luftreiniger muss immer in Verbindung mit einer freien Lüftung über Fensterelemente oder einem Luftaustausch über Raumlufttechnische Anlagen erfolgen.
Die Effektivität dieser mobilen Umluftreiniger mit geeigneten Schwebstofffiltern ist bereits belegt, d.h. dass die Konzentration potentiell infektiöser Aerosolpartikel in der Raumluft stark reduziert werden kann.
Problematisch ist aber, dass diese Geräte im Umluftbetrieb fahren, d.h. die Geräte saugen Raumluft an, filtern diese im Gerät und blasen sie dem Raum wieder zu. Verwirbelungen der Raumluft werden dadurch erhöht.
Folglich könnten Viren z.B. durch Husten oder Niesen zunächst stärker verbreitet werden, bevor sie den Luftfilter überhaupt erreichen. Es ist auch zu beachten, dass die Luftreiniger das Infektionsrisiko, das durch direktes Anhusten oder beim langen Unterhalten über kurze Distanz erfolgen kann, nicht verringern können. Die Auslegung und die Platzierung im Raum sind daher von essenzieller Bedeutung und können nicht in jedem Raum korrekt vorgenommen werden.
Zu bedenken ist zudem die Wartung der Luftreinigungsgeräte. Die Filter können nicht einfach von Lehrer*innen oder von Hausmeister*innen gewechselt werden, da sich neben den Viren auch Bakterien und Schimmelpilze daran befinden könnten. Für den Filterwechsel müssen die Ausführenden entsprechend befähigt sein und entsprechende persönliche Ausrüstungen haben.
Weiterhin ist zu beachten, dass die meisten Geräte schlicht zu laut für konzentriertes Arbeiten sind. Hier müssten die Hersteller noch entscheidend nacharbeiten.
Zu empfehlen sind die mobilen Luftreinigungsgeräte deshalb nur in Ausnahmefällen. Räume, die über keine mechanischen Lüftungsanlagen verfügen und in denen eine Belüftung über Fensterflächen nur unzureichend erfolgen kann, könnten hier im Einzelfall betrachtet werden.
Es ist auch in Räumen mit Luftreinigern wichtig, auf ausreichend große Abstände zu anderen Personen zu achten und Mund-Nasen-Bedeckungen oder Atemschutzmasken zu tragen, damit neben der indirekten Infektion durch angereicherte Aerosole im Raum auch eine direkte Infektion über kurze Distanzen durch Anhusten oder längere Gespräche sicher vermieden werden kann.
Noch zu erwähnen ist hier, dass eine Ausrüstung aller Schulräume mit mobilen Luftreinigern in den nächsten Monaten schon an der Verfügbarkeit scheitern würde. Ebenso unrealistisch ist eine kurzfristige Nachrüstung raumlufttechnischer Anlagen in allen Schulen und Kitas.

Frage 2:
In welchem Umfang wird die Stadt Hannover Mittel aus diesem Fördertopf beantragen?

Eine Förderung ist ausschließlich für den Umbau vorhandener Anlagen möglich. In Betracht kommen dabei z.B. Anlagen mit einem Umluftanteil. Anlagen, die nur mit Außenluftanteilen arbeiten, müssen nicht angepasst werden. Hierzu finden aktuell Untersuchungen an solchen bestehenden Lüftungsanlagen statt, die einen Umluft- bzw. Mischluftanteil aufweisen.
Diese Anlagen sind aktuell so eingestellt, dass sie mit reiner Außenluft betrieben werden. Hier wird auch aus energetischer Sicht eine Umrüstung in Betracht gezogen werden. Es wird überprüft, ob bei diesen Anlagentypen eine zentrale Umrüstung auf geeignete Filter (HEPA Filter – H14, H13) möglich ist. Auch eine Nachrüstung von zusätzlichen Heizregistern wird geprüft, um die Laufzeit der Anlagen auch bei tiefen Außentemperaturen mit reiner Außenluft gewährleisten zu können. Weitere Untersuchungen über Vergrößerung der Zuluftauslässe in Räumen oder Vergrößerung der Luftleistung der Zentrallüftungsgeräte in Abhängigkeit der Druckverluste und Geräuschproblematik werden erfolgen.
Die aus den Untersuchungen resultierenden Umrüstmaßnahmen werden als förderfähige Maßnahmen wirtschaftlich bewertet und dann bei positivem Ergebnis bei der BAFA beantragt.


Frage 3:
Für welche Gebäude in der Stadt Hannover kann eine coronagerechte Ausrüstung von Klima- und Belüftungsanlagen in Betracht gezogen werden?

Bei Liegenschaften, in denen raumlufttechnische Anlagen im Teilumluft betrieben werden. Hierzu gehören Museen, Freizeitheime, Schwimmbäder und Sporthallen.
Lüftungsanlagen ohne Umluftanteile müssen nicht umgerüstet werden.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob es neben der Wilhelm-Busch-Grundschule weitere Grundschulen in Hannover gäbe, bei denen in einigen Räumen weder Fenster noch Oberlichter geöffnet werden könnten.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es nach Angaben des Gebäudemanagements in der Stadt einige Räume gäbe, die in der Form nicht belüftet werden könnten. Diese Räume würden zurzeit nicht genutzt. Es würde allerdings geprüft, ob diese Räumlichkeiten mittels geringfügiger Baumaßnahmen wieder nutzbar gemacht werden könnten. Die Wiederherstellung dieser Räume, die sich zudem im Promillebereich befänden, hänge zeitlich stark mit der Verfügbarkeit entsprechender Handwerksunternehmen zusammen.

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) fragte, ob es Überlegungen gäbe, dass man CO²-Sensoren in öffentlichen Gebäuden einsetzen wollte, um die Lüftungsnotwendigkeit in Räumen zeitnah erkennen zu können. Ratsherr Spiegelhauer fragte zudem, ob es bereits eine Strategie zur Lüftungssituation an den Schulen gäbe und ob Empfehlungen zur Einhaltung der Lüftungsnotwendigkeit an Schulen erarbeitet worden wären.

Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass aktuell keine Strategie zu CO²-Sensoren vorgesehen sei. Darüber hinaus sei das Stoßlüften, alle 20 Minuten, für 5 Minuten, zurzeit das sinnvollste Instrument.

Ratsherr Markurth (SPD) fragte, wie die Verwaltung der Intention gegenüber stünde, dass die Schulen bereit wären, auf eigene Kosten entsprechende Lüftungsgeräte anschaffen zu wollen.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung den Einsatz von Raumluftreinigungsgeräten extrem kritisch beurteile, da die Geräte von Fachpersonal gewartet werden müssten und weil bei unsachgemäßer Aufstellung Verwirbelungen entstehen könnten. Ferner wäre es kein gutes Signal, wenn an denjenigen Schulen, wo es sich die Eltern leisten könnten, zusätzlich zum Lüften derartige Geräte installiert würden. Es könnte zudem der Eindruck entstehen, dass das Lüften nicht mehr notwendig sei.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte vor dem Hintergrund in Planung befindlicher Schulgebäude, ob es in diesem Zusammenhang ein Konzept zur wahrscheinlich immer wichtiger werdenden Luftreinigung in öffentlichen Gebäuden wie Kitas und Schulen gäbe.

Stadtbaurat Vielhaber führte aus, dass inzwischen Standard sei, dass bei Planungen von Neubauten die Lüftung mitgeplant würde. Die aktuelle Situation zeige ganz eindeutig, dass eine Lüftungsproblematik vor allen in den älteren Gebäuden ein Thema wäre. Es sei bei der Gestaltung von Neubauten notwendig, dass unter Einhaltung der energetischen Standards eine mechanische Belüftung der Gebäude ermöglicht würde.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte explizit vor dem Hintergrund der Pandemie, ob sich die Infektionssituation für diejenigen Personen verschlechtern könnte, die im unmittelbaren Bereich der Luftansaugung sitzen würden. Beigeordneter Kelich fragte ferner, ob man vor dem Hintergrund der unterschiedlichen auf dem Markt befindlichen Modelle zunächst einmal ein Standard für mobile Luftreinigungsgeräte erstellt werden müsste.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass zum einen der Aufstellungsort für jeden einzelnen Raum fachgerecht ermittelt werden müsste und dass zum zweiten nicht alle mobilen Geräte in Bezug auf Raumvolumen, genutzter Technologie und Anzahl der Personen geeignet wären. Darüber hinaus sei die gesamte Situation zur Verkehrssicherungspflicht bei mobilen Geräten zu beachten.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob zum Thema Stoßlüften eine Berechnung zu den zusätzlichen Kosten durchgeführt worden sei.

Stadtbaurat Vielhaber verneinte die Frage und ergänzte, dass es wenig zielführend sei eine Querrechnung dazu aufstellen zu wollen, was an zusätzlichen Heizkosten anfalle und was für Behandlungskosten bei der Infizierung eines Menschen aufgebracht werden müssten. Im Übrigen wäre es vor dem Hintergrund der CO²-Emmissionen auch schon in der Vergangenheit wichtig gewesen alle 20 Minuten gründlich zu Lüften.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie die Verwaltung von einem Wert im Promillebereich der nicht zu öffnenden Fenster in Schulen sprechen könnte, wenn nach Auskunft des Gebäudemanagements gerade einmal 50 % der Schulen eine Rückmeldung erbracht hätten und davon erst 30 % der Fenster überprüft worden seien.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass er diese Information von der Fachbereichsleitung Gebäudemanagement erhalten habe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) entgegnete, dass er die benannten Zahlen aus einer Liste entnommen habe, die ihm vor wenigen Tagen vom Gebäudemanagement übersandt worden wäre.

Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Verwaltung eine Abfrage durchgeführt habe und dass bereits Rückmeldungen aller Schulhausmeister vorlägen. Daraus sei zu entnehmen, dass sehr wenige Mängel vorlägen, dass vermehrt sehr geringe und sehr wenige größere Mängel zu beheben wären. Dazu habe man mit den Schulen organisatorische Lösungen finden können. Darüber hinaus seien nicht zwingend überall Unterrichtsräume betroffen. Es könnte sich auch um Verwaltungs-, Differenzierungs- oder Fachräume handeln.



Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Verwaltung tatsächlich der Überzeugung sei die mobilen Raumluftreinigungsgeräte nicht nutzen zu wollen, wenn keine andere Möglichkeit vorhanden sei.

Stadtbaurat Vielhaber verwies auf seine vorrangegangenen Wortbeiträge und erklärte, dass die Verwaltung nicht beabsichtige diese Geräte einzusetzen, wenn andere Formen der Frischluftzufuhr ermöglicht werden könnten. Es erscheine sehr viel sinnvoller, dass diejenigen Räume gänzlich unbespielt blieben, die nicht kurzfristig, anhand von kleineren Veränderungen mit Frischluft mittels Stoßlüften versorgt werden könnten. Stadtbaurat Vielhaber stellte klar, dass Vor- bzw. Umkleideräume in Sporthallen sicherlich zu gegebener Zeit differenziert zu betrachten wären.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, in welchem Fachausschuss die Verwaltung dazu aufklären wollte, dass eine erst kürzlich erfolgte Akteneinsicht zu dem Thema und aktuelle Listen des Gebäudemanagement ein völlig anderes Bild zeichnen würden, als das am heutigen Tag präsentierte.

Stadträtin Rzyski sagte, dass die Verwaltung in der gestrigen Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses dazu berichtet habe. Ferner würden die Listen fortlaufend aktualisiert, da die Maßnahmen noch nicht im vollem Umfang abgeschlossen wären. Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung jederzeit eine aktualisierte Liste an die Fraktion der CDU weiterleiten könnte.

Ratsherr Albrecht (CDU) verwies auf einen gemeinsamen Versuch einer Integrierten Gesamtschule in Mainz und dem Max-Plank-Institut für Chemie zu einem Lüftungsanlagenselbstbau und fragte, ob dass eine kostengünstige Alternative für Hannover sein könnte.

Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass er es vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit, Statik, Stromversorgung und Platzierung für undenkbar halte, eine mit Baumarktmaterialien selbstgebastelte Lüftungsanlage in öffentlichen Gebäuden einzusetzen.

Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, ob die Verwaltung zustimmen könnte, dass das Bundesumweltamt den generellen Einsatz von Luftreinigungsgeräten kritisiert habe und dass sich auch der Niedersächsische Städtetag kritisch dazu geäußert habe, da nicht wissenschaftlich belastbar nachgewiesen werden könnte, dass die Anlagen tatsächlich wirksam dazu fähig wären Covid 19 Viren aus der Luft zu filtern.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass man das Schreiben auch den Mitgliedern des Schul- und Bildungsausschusses zur Verfügung gestellt habe und dass man nun noch auf eine Stellungnahme des Landesgesundheitsamtes dazu abwarten wollte. Das Schreiben könnte sicherlich unterschiedlich ausgelegt werden. Allerdings sei die Verwaltung der Auffassung, dass darin die Meinung der Verwaltung unterstützt würde, wonach die mobilen Raumlüftungsanlagen nicht zur Versorgung von Unterrichtsräumen mit Frischluft geeignet wären.


TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

(Drucks. Nr. 2128/2020 N1)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG (sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2128/2020 N1.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 3.2.
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

(Drucks. Nr. 2367/2020)
Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG (sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2367/2020.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 3.3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2782/2020)
Einstimmig beschloss der Rat die Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2782/2020.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 4.
Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
Änderung des Anhangs zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2775/2020 mit 4 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 5.
Abschlussbericht zum zweiten Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Informationsdrucksache Nr. 1977/2020 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 6.
Änderung der Grenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel im Bereich des Neubaugebiets Kronsberg-Süd und zugleich Änderung der Anlage zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Wirkung zum Ende der aktuellen Kommunalwahlperiode
(Drucks. Nr. 2208/2020 mit 4 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass bei der Nummerierung der Anlagen eine Verwechselung erfolgt wäre, sodass unter der Anlage 1, die als Karte deklariert sei, die eigentliche Anlage 3 zu finden wäre.
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Grenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel im Bereich des Neubaugebiets Kronsberg-Süd und zugleich Änderung der Anlage zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit Wirkung zum Ende der aktuellen Kommunalwahlperiode nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2208/2020 mit 4 Anlagen.

TOP 7.
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am
12. September 2021
(Drucks. Nr. 2679/2020 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 12. September 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2679/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 8.
Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und die nachfolgende Wahlperiode
(Drucks. Nr. 2680/2020)
Einstimmig beschloss der Rat die Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 und die nachfolgende Wahlperiode nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2680/2020.


TOP 9.
Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2021-2023
(Drucks. Nr. 2274/2020 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2021-2023 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2274/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 10.
10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2275/2020 mit 2 (Anlage 2 nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die 10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2275/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 11.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag aus Drs. Nr. 1756/2020, Transparenz des Haushaltsplans für die Stadtbezirksräte erhöhen
(Informationsdrucksache Nr. 2631/2020 mit 1 Anlage)

Ratsherr Dr. Menge (SPD) erläuterte, dass die vorliegende Informationsdrucksache auf einen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zurückgehe. Es sei deutlich nachvollziehbar, dass die Verwaltung auf dem richtigen Weg sei, sodass es den Bezirksräten zukünftig möglich sei noch mehr Informationen aus dem Haushaltsplan entnehmen zu können.

Ratsherr Markurth (SPD) bat darum, dass man die vorliegende Informationsdrucksache auch den Stadtbezirksräten zur Verfügung stellen sollte.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 12.
Umsetzung Kleingartenkonzept 2016-2025 -
Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V.
im Zuge des Umstrukturierungsprojektes „Im Othfelde“

(Informationsdrucksache Nr. 2379/2020 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Klapproth (CDU) machte deutlich, dass nicht verständlich sei, wie eine Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. im acht Kilometer Entfernung und dem Kleingartenverein Friedenau e.V. angrenzend, zusammenhängen würde. Ratsherr Klapproth berichtete, dass die Vorsitzende des KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. auf eine Rückfrage hin erklärt habe, dass sie keine Kenntnis von einer Ersatzherstellung von Kleingartenflächen für den KGV TannenKamp-Mecklenheide e.V. habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass im Bereich des KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. zurzeit keine Kleingartenflächen aufgehoben würden, sodass es sich bei der Ersatzherstellung von Kleingärten um eine Bereitstellung im Vorgriff handele. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte daran, dass im 2016 beschlossenen Kleingartenkonzept Bereiche ausgezeichnet worden wären, in denen möglicherweise Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt würden. Dazu würde auch eine Fläche gehören, die im Bereich des KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. läge. Ferner habe die Verwaltung vor zwei Jahren eine Drucksache in das Verfahren gegeben, wonach die Erschließung von Wohnflächen zurückgestellt und die Einrichtung eines Moratoriums zur Überprüfung möglicher Umwandlungen erfolgt wäre. Gleichzeitig habe die Verwaltung im Othfeld ungleichmäßig angeordnete Parzellen neu strukturiert. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte weiter aus, dass im Kleingartenkonzept ausgewiesen würde, dass Ersatzherstellungen von Kleingartenflächen im gesamten Stadtgebiet vorgenommen werden könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass nach Angaben der Kleingartenvereine eine erhöhte Nachfrage nach Kleingartenflächen bestünde und fragte, wie hoch die Verwaltung die Chancen einschätzen würde geeignete Flächen finden zu können.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erörterte, dass man bereits im Kleingartenkonzept dahingehend Flächen ausgewiesen habe. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bemerkte, dass die kürzlich im Rat beschlossene Herstellung von Kleingartenflächen im Bereich Kronsberg ebenfalls auf das Kleingartenkonzept zurückzuführen wären.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte fest, dass es sich bei der vorliegenden Informationsdrucksache sozusagen um eine Art Arbeitstitel handeln würde und dass die neuen Kleingartenflächen im Othfeld nicht in die Zuständigkeit des KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. fallen würden, sondern sich auf eventuell in der Zukunft erfolgende Umwidmungen von Kleingartenflächen des KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. bezögen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bejahte die Frage und ergänzte, dass die jeweils neuen Kleingartenflächen grundsätzlich dem ortsansässigen Kleingartenverein zugeordnet würden.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 13.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 13.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877, Hildesheimer Straße 451,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2651/2020 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1877, Hildesheimer Straße 451, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2651/2020 mit 4 Anlagen.


TOP 13.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826, LIDL Wülfeler Straße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2652/2020 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1826, LIDL Wülfeler Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2652/2020 mit 4 Anlagen.


TOP 13.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802,
Wohn- und Geschäftshaus Tiestestr. 14 c, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2653/2020 mit 3 Anlagen)
Mit 38 Stimmen gegen 14 Stimmen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802, Wohn- und Geschäftshaus Tiestestr. 14 c, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2653/2020 mit 3 Anlagen.


TOP 14.
Antrag der Fraktion die FRAKTION: Periode? Läuft bei mir!
(Drucks. Nr. 1301/2020)

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) stellte den Antrag inhaltlich vor und informierte darüber, dass Schottland als erstes Land weltweit in allen öffentlichen Gebäuden Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung stellen würde. Dem habe das Parlament in Edinburgh einstimmig zugestimmt.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag aufgrund der unter dem Punkt 2 des Antrages getroffenen Ausführung nicht zustimmen würde, da das Thema insgesamt zu wichtig sei.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) machte deutlich, dass die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf 7% ein gutes Signal gewesen wäre, was die Produzenten leider nicht daran gehindert habe die Preise dann ihrerseits wieder nach oben zu korrigieren. Darüber hinaus könnte ein derartiges Vorhaben nur Sache des Landes bzw. des Bundes seien. Ratsfrau Dr. Carl erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Ratsherr Braune sagte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen würde und bat um eine getrennte Abstimmung, damit die Mitglieder der frauenfreundlichen Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen diesem ebenfalls zustimmen könnten.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) machte vor dem Hintergrund der beantragten, getrennten Abstimmung deutlich, dass der erste Punkt des Antrages aufgrund der zu erwartenden Kosten durchaus interessant und zustimmungswürdig sei. Der zweite Punkt des Antrages könnte jedoch höchstens als Witz durchgehen.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) bemerkte, dass er den Hinweis zur Vergabe eines Prüfauftrages an die Verwaltung und die kolportierte Zuständigkeit des Landes oder des Bundes gern aufnähme.
Getrennte Abstimmung:
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 1 des Antrages der Fraktion die FRAKTION: „Periode? Läuft bei mir!“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1301/2020 ab.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Punkt 2 des Antrages der Fraktion die FRAKTION: „Periode? Läuft bei mir!“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1301/2020 ab.




TOP 15.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Sondierung der Möglichkeit, das in Renovierung befindliche Ihmezentrum zum Standort für das künftige Stadtarchiv zu machen
(Drucks. Nr. 1630/2020)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) gab den Antragsinhalt wieder und verlas die Begründung.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Räumlichkeiten zum Stadtarchiv europaweit ausgeschrieben worden wären und dass die Zukunftswerkstatt Ihmezentrum den Investor darüber informiert habe. Eine Teilnahme des Investors sei nicht ersichtlich, da das Ausschreibeverfahren unter Verschluss stünde. Ratsherr Dr. Gardemin bemerkte, dass ein Bauantrag zur Umgestaltung der Erdgeschossebene des Ihmezentrums in die Umsetzung gehen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP davon ausgegangen sei, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Antrag zurückziehen würde, nachdem im zuständigen Fachausschuss sehr detailliert erläutert habe, warum dieser Antrag, auch vor dem Hintergrund der bereits seit längerer Zeit laufenden Ausschreibung, absolut sinnfrei wäre.

Ratsfrau Zaman (SPD) brachte ihr Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Antrag weiter aufrecht erhalten würde, nachdem die Verwaltung dazu im Fachausschuss aufklärend berichtet habe und sich das europaweite Ausschreibeverfahren unmittelbar vor dem Ende befände.

Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Sondierung der Möglichkeit, das in Renovierung befindliche Ihmezentrum zum Standort für das künftige Stadtarchiv zu machen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1630/2020 ab.


TOP 16.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Kindertagesstätten: Bau und Erhalt
(Drucks. Nr. 1650/2020)

TOP 16.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2407/2020)

Ratsherr Finck (SPD) erläuterte, dass Hannover eine sehr familienfreundliche Stadt mit jährlich mehr als 5.000 Neugeburten sei und dass somit der Bedarf an Krippen- bzw. Kindergartenplätzen stetig ansteigen würde. Der Antrag sollte ein Antrieb dafür sein, dass der Bau von Kindertagesstätten noch schneller und effektiver vollzogen werden könnte. Dahinter würde die Idee stehen, dass eine Vielzahl der gemeinnützigen, freien Träger in der Stadt die Kindertagesstätten selbst bauen und auch betreiben sollten. Es sollten zudem in der Verwaltung dafür Synergien geschaffen werden, dass das Bauen in unterversorgten Stadtbezirken schneller vorangetrieben werden könnte.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Antrag zustimmen könnte. Allerdings würde die Fraktion der CDU in Zusammenhang mit beschleunigtem Bauen die Prüfung eines Musterbauverfahrens mit ihrem eingebrachten Änderungsantrag initiieren. Der Vorteil des Verfahrens sei, dass man die Architektenleistung einmal eingekauft habe und auch bauordnungsrechtlich nur eine grundsätzliche Prüfung notwendig sei, sodass bei einem erneuten Bauvorhaben auf Vorhandenes schnell zurückgegriffen werden könnte.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und der Bündnis 90/Die Grünen geprüft werden sollte, ob in dichtbesiedelten, unterversorgten Stadtteilen zusätzliches Bauen, das Einrichten von kleineren Gruppen und die verstärkte Unterstützung von Elterninitiativen, eventuell durch Erstattung höherer Mietaufwendungen, möglich gemacht werden könnte. Ratsherr Gast erklärte, dass man dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen könnte, da man den freien Trägern vor dem Hintergrund der unterschiedlichen, örtlichen Gegebenheiten keine zusätzlichen Erschwernisse auferlegen wollte.

Beigeordneter Kelich (SPD) machte deutlich, dass man es in den unterversorgten Stadtteilen mit den unterschiedlichsten Grundstücksgrößen und Grundstücksformaten zu tun habe und dass dort eine Musterhauslösung nicht funktionieren könnte.

Ratsherr Finck (SPD) gab zu bedenken, dass man den freien Trägern nicht vorschreiben könnte, dass diese in Modellhausformaten bauen sollten. Der Antrag sollte die freien Träger dazu bewegen individuell, nach vorhandenen Kapazitäten zu bauen. Ratsherr Finck unterstrich, dass die Fraktion der SPD dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen könnte.
Mit 34 Stimmen gegen 17 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2407/2020 ab.

Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Kindertagesstätten: Bau und Erhalt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1650/2020.


TOP 26.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Werden Hannovers Schulen alleingelassen mit der Pandemie? Lernen und Arbeiten im Angesicht des Corona-Virus.“
(Drucks. Nr. 2761/2020)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen würde. Die Aktuelle Stunde sei von der Gruppe LINKE & PIRATEN zum Thema: „Werden Hannovers Schulen alleingelassen mit der Pandemie? Lernen und Arbeiten im Angesicht des Corona-Virus.“ Mit der Drucks. Nr. 2761/2020 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion oder Gruppe. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Gruppe DIE LINKE & PIRATEN. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen und Gruppen ergeben.


Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) führte aus, dass das Robert-Koch-Institut 22.268 Neuinfektionen aktuell gemeldet habe, dass wären bundesweit rund 3.600 Infektionen mehr als am Vortag. Zudem habe das Robert-Koch-Institut mit 410 Verstorbenen einen alarmierenden Höchstwert vermeldet. Ratsherr Wolf konstatierte, dass zumindest ein Teil der Gesellschaft diese Tragödie einfach so hinnähme oder sogar billigend in Kauf nehmen würde. Dabei sei nicht nur an unverbesserliche Corona-Leugner, die vorzugsweise dicht gedrängt, ohne Maske zusammenkämen, zu denken. Es sei auch an diejenigen zu denken, die sich nicht damit abfinden wollten oder könnten, dass zur Eindämmung der Pandemie jede und jeder in Verantwortung für die gesamte Gesellschaft stünde. Zur Verantwortung würde nämlich auch gehören, dass man andere nicht gefährde. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass man dafür nicht in eine Gemeinde in Thüringen, in der am gestrigen Tag wieder Hunderte ungeschützt gegen den Lockdown in ihrem Landkreis demonstriert hätten, zu schauen bräuchte. Das sei der Landkreis, der mit 603 Neuinfektionen bundesweit den Höchstwert an Corona-Fällen pro Hunderttausend Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen habe. Seit dem vergangenen Mittwoch gelte dort ein lokaler Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen sowie geschlossenen Schulen und Kindergärten. In der Region Hannover gäbe es aktuell 2.391 Erkrankte. Das seien 104 pro Hunderttausend Einwohner*innen. In Hannover läge der Inszidenzwert mit 111 sogar noch knapp darüber. Aus der Regionsstatistik sei zu erkennen, dass 16 % der Infizierten unter 20 Jahre wären und dass die Altersgruppe zwischen 30 und 60 Jahren bei über 50 % liegen würde. Ratsherr Wolf betonte, dass sich der überwiegende Teil der Eltern und der Lehrkräfte in dieser Altersgruppe befände. Man habe demnach im wahrsten Sinne des Wortes ein virulentes Problem und das Märchen, dass Schulen keine Infektionsquellen wären, sei längst widerlegt. Es sei inzwischen bekannt, dass das Gesundheitsamt überhaupt nicht so schnell zählen könne, wie und wo sich die Zahlen entwickelten. Ratsherr Wolf fragte, was der Rat der Stadt tun könnte, damit sich die hannoverschen Schulen mit der Pandemie nicht alleingelassen fühlten. Dazu habe der Schul- und Bildungsausschuss mit großer Mehrheit beschlossen, dass mobile Raumluftreiniger in all denjenigen Klassen- und Unterrichtsräumen in Hannovers Schulen zu installieren wären, in denen ein effizientes Lüften durch öffnen der Fenster oder die Nutzung festinstallierter Anlagen nicht möglich sei. Allerdings sei zu befürchten, dass der Antrag im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung keine Mehrheit fände und dass sich dieser somit gegen den Willen der Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter*innen wenden würde. Ratsherr Wolf hob hervor, dass die finanziellen Mittel für die mobilen Raumluftreiniger aus dem Corona Schutzpaket des Landes genutzt werden könnten. Dasselbe gelte im Übrigen auch für Masken für Lehrer*innen und bedürftige Kinder. Darüber hinaus müsste man schneller auf die Erfordernisse des digitalen Lernens reagieren. Da geteilte Klassen und Homeschooling zur Eindämmung der Pandemie beitrügen, benötige man unverzüglich eine W-LAN-Vernetzung. Dazu käme, dass die Schulleitungen leider die Kompetenz zur individuellen Einführung eines geteilten Unterrichtsmodells bei Bedarf schnell wieder verloren hätten, nachdem die Region dieses zugesagt habe. Dem habe das Land dann sehr schnell wieder Einhalt geboten. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass der Schulträger darauf keinen Einfluss habe. Allerdings könnte man die Schulleitungen dazu anhören und deren Expertisen dazu zur Kenntnis nehmen. Deswegen würde die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN eine Anhörung unter Beteiligung von Schulleitungen und Experten zu dem Thema beantragen, wobei dazu alle beteiligten Fachausschüsse gemeinsam tagen sollten. Ratsherr Wolf unterstrich, dass der Rat der Stadt, wenn es nach der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN gehe, die Schulen nicht allein lassen würde. Es müsste geändert werden, dass viele Schulleitungen, Eltern, Kinder und Schulverwaltungsmitarbeiter*innen dieses Gefühl zurzeit in sich tragen würden.


Beigeordnete Gamoori (SPD) führte aus, dass das Lernen und Arbeiten im Angesicht von Corona eine besondere Herausforderung für Schüler- und Lehrer*innen darstellen würde. Es sei ferner eine Herausforderung für die Schulleitungen Schulassistent*innen, die Familien sowie die Verwaltungen in Stadt und Land. Trotzdem würden alle Beteiligten Tag für Tag ihr Bestes geben, um diese Herausforderungen, durch Einhalten der Abstandsregeln und der Umsetzung der Hygienerichtlinien, zu meistern. Die Schulen, Familien, die Stadtverwaltung und das Land hätten es bislang gut geschafft einen verantwortungsvollen Umgang mit der Corona Pandemie zu finden. Diese verdienten angesichts der schwierigen Umstände Respekt und Anerkennung. Beigeordnete Gamoori erläuterte, dass der Fraktion der SPD die schwierige Situation an den Schulen, vor allem für die Schüler*innen und das Personal, durchaus bekannt wäre. In Briefen und in anderen Formaten habe man regelmäßig nachgefragt, wie es vor Ort praktisch laufen würde. Um mitzuhelfen hätten auch Mitglieder der Fraktion der SPD am Anfang von Corona bei Bedarf Hygienemittel besorgt und an den Schulen verteilt. Um auf dem Hin- und Rückweg zur Schule das Infektionsgeschehen möglichst gering halten zu können, habe man mit einem Antrag mehr Fahrradabstellmöglichkeiten an den Schulen geschaffen. Demzufolge könnten die Schüler*innen und Lehrkräfte vermehrt mit dem Rad zur Schule fahren. Auf die vermehrten Nachfragen der Fraktion der SPD hin während der Pandemie sei deutlich geworden, dass sich das Schul- und Bildungsdezernat direkt nach der ersten Welle verstärkt um die Bestellung von Hygiene- und Desinfektionsartikeln sowie mobilen Waschtischen zu kümmern habe. Darüber hinaus hätten Rat und Verwaltung für eine zügige Beschaffung von 7.500 mobilen Endgeräten gesorgt. Diese Ausstattung im Besonderen für benachteiligte Kinder sei für die Fraktion der SPD aus Gründen der Chancengleichheit von erhöhter Wichtigkeit gewesen. Zudem habe man das Angebot der Sommerschule ausgeweitet und erstmals die Herbstschule durchgeführt. Beide Programme seien erfolgreich verlaufen in Kooperation mit der Leibniz Universität. Beigeordnete Gamoori betonte, dass diese Ausführungen deutlich aufzeigten, dass sich Verwaltung und Politik um alle Schüler*innen in Hannover kümmern würden. Die Elternvertreter*innen hätten sich aktiv beteiligt und einen Antrag in den Schul- und Bildungsausschuss eingebracht, wonach in vereinzelt, nicht oder nur schlecht belüftbaren Räumen das Stoßlüften ermöglicht werden sollte. Diese Forderung würde die SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und im Verwaltungsausschuss unterstützen. Beigeordnete Gamoori stellte klar, dass es die Fraktion der SPD in Anbetracht der aktuellen Situation an den Schulen für nicht angebracht halten würde, dass mit derart vorwurfsvollen Tönen, wie in dieser Aktuellen Stunde, gearbeitet würde. Denn auf allen Ebenen würde sich redlich um die Schulen gekümmert. Es würde jede erdenkliche Anstrengung unternommen, um den Familien und Schulen zu helfen. Die Corona Pandemie sollte nicht zum Spielball des politischen Wettbewerbs werden. Man habe es mit einer wirklichen Krise zu tun und diese sei nur dann zu bewältigen, wenn man gemeinsam und parteiübergreifend an einem Strang ziehen würde. Man fordere für alle Schulen gute räumliche Bedingungen und eine gute digitale wie analoge Ausstattung. Dazu gehöre für die SPD-Fraktion eine richtige Fensterbelüftung und fest installierte Belüftungsanlagen. In diesem Zusammenhang sei es besonders hervorzuheben, dass dabei keine Schule benachteiligt würde. Dort wo Nachbesserungsbedarfe vorhanden wären, würde sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Land oder mit Hilfe der Aufträge des Rates um alle Probleme kümmern. Beigeordnete Gamoori unterstrich, dass keine Schule allein gelassen würde und dass man zusammenstünde, um diese Krise gemeinsam durchstehen zu können.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erläuterte, dass irgendwann nach dem 16. März 2020 von Heute auf Morgen irgendeine Form von Homeschooling eingerichtet werden musste. Auf Nachfrage bei den Eltern hätten sich diese überaus erstaunt darüber gezeigt, wie schlecht aufgestellt die Schulen waren und seien. Ratsfrau Dr. Matz betonte, dass es an vielen Schulen wohl zum „Noschooling“ gekommen wäre, wenn es nicht die Kreativität und ein besonderes Engagement der Lehrkräfte gegeben hätte. Wie so oft in Krisensituationen würde dann offenbart, was vorher schon schlecht aufgestellt gewesen sei. Seit 2016 habe sich die Schulverwaltung dem Thema Digitalisierung der Schulen gewidmet. Der Medienentwicklungsplan sei aufgestellt worden, aber nur sechs Pilotschulen kamen in den Genuss, in den drei darauffolgenden Jahren digital ausgestattet zu werden. Jetzt zeige sich sehr deutlich, dass die Konzentration auf nur sechs Schulen der falsche Weg gewesen sei. Denn W-Lan würde wohl erst 2022 flächendeckend an den Schulen vorhanden sein. Es fehlten Beamer, interaktive Tafeln und Endgeräte für die Schüler*innen. Von der Idee digitale Klassenzimmer einzurichten sei man weit entfernt, denn von Breitbandanschlüssen mit ausreichenden Übertragungsraten könnten viele Schulen nur träumen. Ratsfrau Dr. Matz hob hervor, dass man wohl noch schlechter aufgestellt wäre, wenn nicht die Bundesregierung mit dem Digitalpakt Schule und dem Sonderprogramm für Tablet-PCs, die kürzlich erst an den hannoverschen Schulen verteilt worden seien, gewesen wäre. Deshalb würde sich die Fraktion der CDU fragen, wo eigentlich der Anteil der Stadt wäre, mit dem man sich bei den Schulen eingebracht habe. Es sei ferner legitim zu fragen, wo eigentlich das Engagement des Oberbürgermeisters an der Stelle gewesen wäre. Denn dieses Thema sei dermaßen wichtig, dass es ohne Weiteres zur Chefsache gemacht werden könnte. Ratsfrau Dr. Matz empfahl, dass Verwaltung und Rat gemeinsam überdenken sollte, ob das Medienkonzept, wie dies zurzeit an den hannoverschen Schulen ausgebracht werden sollte, tatsächlich gewünscht und zielführend sei. Die Fraktion der CDU würde jedenfalls nicht aufhören zu fordern, dass alle Schulen in Hannover bei der Digitalisierung adäquat berücksichtigt würden. Ratsfrau Dr. Matz erörterte, dass die Schulen im Mai 2020 wieder geöffnet worden wären. Ein Rahmenhygieneplan musste umgesetzt werden und es habe sich schnell gezeigt, dass die Schulen damit überfordert gewesen wären. Auch an dieser Stelle hätten wieder die Schulen mit viel Kreativität und Energie das Beste möglich gemacht. In diesen Tagen würde sich die Schulverwaltung nun endlich darum kümmern, dass die Klassenzimmer gelüftet werden könnten. Ratsfrau Dr. Matz machte deutlich, dass das Gesundheitsamt oftmals viel zu spät und meistens erst nach Ablauf der vierzehntägigen Quarantänezeit der betroffenen Schüler*innen oder Lehrer*innen tätig geworden sei. Damit wäre der Anruf der Gesundheitsbehörde für die Kontaktnachverfolgung und dem Einleiten einer Infektionsschutzmaßnahme an den Schulen viel zu spät erfolgt. Ratsfrau Dr. Matz stellte klar, dass das Argument, wonach die Region für die Gesundheitsämter zuständig wären, an der Stelle nicht angebracht sei. Es sei vielmehr zwingend notwendig, dass der Infektionsschutz der Einwohner*innen, welcher im Rahmen der Regionsumlage bezahlt würde, eingefordert werden müsste. Sich Kümmern, heraushören wo die Probleme an den Schulen seien, Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit der Regionsverwaltung an der Lösung arbeiten - das würde nicht nur die Fraktion der CDU, sondern vor allem Hannovers Schulen und die Bürger*innen fordern. Die Fraktion der CDU müsse leider feststellen, dass Hannovers Schulen für diese Pandemielage in vielerlei Hinsicht schlecht ausgestattet seien und dass deren Probleme nicht ernst genommen würden.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, dass Alleinlassen immer ein aktiver Vorgang sei und dass nur wenige der Stadtverwaltung tatsächlich vorwerfen würden, dass diese die Schulen in dieser schwierigen Zeit allein lassen würde. Ratsfrau Klingenburg-Pülm erinnerte daran, dass man zu Beginn geglaubt habe, dass man der Pandemie mit einfachen Mitteln begegnen könnte. Die Verwaltung habe Seifenspender gekauft bis alle Klassen damit versorgt gewesen seien. Man habe Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt und in Klassenzimmern ohne Wasseranschluss habe man mobile Waschtische integriert. Ferner habe man Flatterband zum Aufzeigen der neuen Wege in den Schulen und Klebeband zur Markierung auf dem Boden in Massen gekauft und an die Schulen verteilt. Die Schulen hätten ein Hygienekonzept erstellt und hätten die Fenster zum Dauerlüften freigeräumt. Ratsfrau Klingenburg-Pülm bemerkte, dass dies nicht einfach gewesen sei, da sich viele Fenster nicht hätten öffnen lassen. Dieser Zustand sei inzwischen fast überall behoben worden. Aber trotzdem müsste über Alternativformen des Lüften nachgedacht werden. Ratsfrau Klingenburg-Pülm führte weiter aus, dass dann der Lockdown verfügt worden wäre und dass sich die Schulen auf eine andere Form des Lernens einstellen mussten. Lernen musste digital erfolgen. Allerdings habe es in diesem Zusammenhang an Technik und einigem mehr gefehlt. Viele Lehrkräfte mussten sich die Möglichkeiten des digitalen Lernens erst erarbeiten. Viele Schüler*innen hätten nicht über einen Arbeitsplatz Zuhause verfügt und seien zudem auch nicht mit den entsprechenden Geräten ausgestattet gewesen. Die Schüler*innen seien dazu, aus den verschiedensten Gründen, nicht von ihren Eltern ausgestattet worden. Im Ergebnis sei festzustellen gewesen, dass der Lockdown viele Verlierer*innen produziert habe. Ratsfrau Klingenburg-Pülm machte deutlich, dass zwischenzeitlich mehrere Tausend Endgeräte verteilt worden seien. Aber die Ungleichheit, damit Zugang zu Bildung erhalten zu können, wäre nach wie vor vorhanden. In der Sommer- und Herbstschule habe man einigen Hundert Kindern dahingehend helfen können, dass diese den Anschluss in der Schule wiederfänden. Ratsfrau Klingenburg-Pülm erläuterte, dass sich die Arbeit an den Schulen stark verändert habe und dass ferner Realität sei, dass sich die Schulen mit diesem Zustand oftmals alleingelassen fühlten. Dazu gehörten unter anderen die Unsicherheit in Bezug auf die Ferienzeiten, dass plötzliche Anordnen von Unterricht in geteilter Klassenstärke, dass Nichterreichen von zuständigen Stellen beim Gesundheitsamt, die verspätete Anordnung von Quarantänemaßnahmen - und extrem belastend, das Aufrechterhalten des Schulbetriebes, wenn die Hälfte der Lehrkräfte in Quarantäne wäre. Ferner dürften Sporthallen nicht genutzt werden, Arbeitsgemeinschaften dürften nicht zusammenkommen, im Musikunterricht dürfte nicht gesungen werden und Rituale wie Morgenkreise, Schulexkursionen und Weihnachtsfeiern seien nicht möglich. Ratsfrau Klingenburg-Pülm hob hervor, dass dies Tatsachen aus dem Alltagsleben wären und dass diese die Lehrer*innen auf Dauer stark belasten würden. Es müsste allerdings auch hervorgehoben werden, dass die Verantwortung dafür nicht bei der Schulverwaltung der Stadt läge. Trotzdem müssten alle in Hannover – Verwaltung und Politik, das Wohl der Schulen im Auge behalten. Das bedeute, dass man hinhören und auftretende Probleme anpacken müsste. Und ganz wichtig sei es, dass man die Arbeit der Lehrkräfte in diesen schwierigen Zeiten wertschätze. Darüber hinaus sei der Sturm der Pandemie gewaltig und manchmal würde das Schiff- die Verwaltung, ins Schlingern geraten und würde Zeit benötigen den Kurs zu ändern. Aber ganz bestimmt habe die Verwaltung nicht die Absicht die Schulen in Hannover alleinzulassen.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) bemerkte, dass die Schulen in Hannover seit Jahrzehnten alleingelassen worden wären. Die Schulen würden verfallen, es sei kein Sanierungskonzept in Sicht und der Unterricht fände zum Teil in Containern statt. Ferner würde die Stadt vier bis fünf Jahre benötigen, um ein paar Schultoiletten zu sanieren. Deshalb sei es für die AfD-Fraktion nicht wirklich eine Überraschung, dass die Verwaltung zu Zeiten der Corona Pandemie relativ konzeptlos dastünde. Beigeordneter Hauptstein führte weiter aus, dass man es außerdem nicht hinbekommen würde einige mobile Raumluftreinigungsanlagen zu installieren. Zudem habe man bis vor wenigen Tagen keinen Überblick darüber gehabt, wo eigentlich überall Probleme mit dem Lüften vorhanden wären. Gestern in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses habe die Verwaltung vermeldet, dass man Rückmeldungen aller Schulen erhalten habe, aber noch nicht mit der Auswertung fertig wäre. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass die Verwaltung in der heutigen Sitzung dann verkünden konnte, dass die Auswertung fertig und dass die problematischen Fälle lediglich im Promillebereich liegen würden. Beigeordneter Hauptstein führte weiter aus, dass sich die Schulen darüber beschwert hätten, dass die Hygiene- und Desinfektionsmittel nicht in ausreichender Menge vorhanden wären. Allerdings würde zur ganzen Wahrheit aber auch gehören, dass die Stadt die Situation nur bedingt entlasten könnte, da man fortlaufend widersprüchliche und absurde Vorschriften von der Landesregierung erhalten würde. Dazu habe man einen völlig willkürlichen Inszindenzwert festgesetzt, ab dem die Schüler*innen dann gezwungen würden mit völlig ungeeigneten Mund-Nasenbedeckungen in den Schulen auf engstem Raum zu sitzen. Und das alles ohne Kontrolle, ob die Masken dann irgendwann einmal gewechselt werden müssten. Man wollte überdies die Schüler*innen dann jetzt mit Stoßlüftungen beglücken, sodass diese mit Jacken, Schals und Decken angetan dem Unterricht folgen müssten. Im Ergebnis würden die Schüler*innen mit Grippesymptomen zu Hause bleiben – was dann wiederum einen Anstieg der Corona Infektionszahlen nach sich ziehe. Beigeordneter Hauptstein resümierte, dass der niedersächsische Kultusminister erklärt habe, dass die Schulen keinen Hot Spot darstellten. Deshalb sei es wohl sowieso egal, dass die Schüler*innen, nach all den umgesetzten Maßnahmen, nach dem Unterricht in den überfüllten Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs nach Hause fahren würden. Man könnte deshalb abschließend festhalten, dass diese Aktuelle Stunde überhaupt nicht aktuell sei. Denn die Schulen in Hannover würden seit Jahrzehnten vernachlässigt, die Stadt agiere wie immer völlig konzeptlos und würde sich dabei in bester Gesellschaft mit dem Land und dem Bund befinden.

Ratsherr Döring (FDP) stellte fest, dass Corona viele Verlierer*innen produzieren würde. Es sei ferner unstrittig, dass in den Monaten März und April 2020 die Schüler*innen die Verlierer*innen gewesen wären. Deshalb betrachte es die Fraktion der FDP als ausgesprochen positiv, dass sich die Bundeskanzlerin, alle Ministerpräsident*innen und alle Übrigen auf den verschiedensten ebenen angestrengt hätten, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können. Denn Bildungsverlierer, wie man diese in den ersten sieben Wochen des Lockdowns gesehen habe, erneut zu produzieren, würde der Stadt weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme bereiten. Ratsherr Döring brachte sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass seine Vorredner*innen in der Form argumentiert hätten, als ob sich die Schulgebäude in Hannover in einem vergleichbaren Zustand wie mit denen im nordöstlichsten Teil der ehemaligen UDSSR und der hinteren Mongolei befänden. Ratsherr Döring erklärte, dass dies nicht zuträfe und dass Hannovers Schüler*innen natürlich auch nicht zum größten Teil in Containern unterrichtet würden. Es sei vielmehr so, dass die hannoverschen Schulgebäude aus unterschiedlichen Generationen, verschiedenen Baustilen und unterschiedlichen Raumstandardprogrammen zusammengewürfelt wären. Deshalb sei es auch nicht mit einem flüchtigen Blick zu ergründen, an welchem Schulgebäude, in welchem Raum, welche Maßnahme vollzogen werden müsste. Ratsherr Döring erörterte, dass die ersten sieben Wochen des Lockdowns, welcher der Produktivität beider Gruppen geschadet habe, hervorgebracht hätten, dass die Eltern jetzt feststellen konnten, dass nicht die Lehrkräfte schuld wären. Dazu würde allerdings auch gehören, dass es durchaus legitim sei zu fragen, was denn eigentlich die Schulleitungen und die Lehrer*innen in den sieben Wochen gemacht hätten, um Hygienekonzepte und digitale Lehrangebote zu entwickeln. Ratsherr Döring unterstrich, dass man sich in diesem Zusammenhang durchaus eine direktere und strengere Ansprache durch den Dienstherrn – das Land, gewünscht habe. Allerdings sei es obendrein mühselig und zermürbend, wenn in Elternbeiräten über Wochen hinweg darüber diskutiert würde, ob MSTeams oder Zoom das richtige Instrument sei, um den vom chinesischen Geheimdienst so eingehend verfolgten Erdkundeunterricht der Klasse 9b durchführen zu können. Ratsherr Döring stellte ferner fest, dass alle in der gestrigen Ministerpräsident*innenkonferenz getroffenen Beschlüsse all dem entgegenstünden, was der Niedersächsische Kultusminister Tonne in den vergangenen Monaten vertreten habe. Ratsherr Döring machte deutlich, dass die Landeshauptstadt Hannover die einzige Landeshauptstadt und auch als einzige Großstadt in Deutschland kein eigenes Gesundheitsamt habe. Man hätte dort vielleicht eine andere Lösung bei der Regionsbildung gefunden, wenn man geahnt hätte, dass man einmal ein derartig facettenreiches, pandemisches Problem zu bewältigen habe. Ratsherr Döring sagte, dass zur Wahrheit der Digitalisierung dazugehören würde, dass der Stadtverwaltung tatsächlich gar kein Vorwurf zu machen sei. Die Förderkulisse des Bundes sei dermaßen verkopft und geradezu theoretisierend mit Konzepten von Klasse 1 bis Klasse 13 für alle Schulformen behaftet gewesen, dass erst die pragmatischen Veränderungen der vergangenen Wochen dazu geführt hätten, dass die Mittel abfließen konnten. Ratsherr Döring unterstrich, dass für die Fraktion der FDP zwei Dinge in Bezug auf den Schulträger Landeshauptstadt Hannover übrigblieben. Denn es müsste allen klar seien, dass die Politik zum Verzicht auf Waschmöglichkeiten in den Klassenräumen überdacht werden müsste, wenn man Hygienerichtlinien einhalten wollte. Zum zweiten müsste das Standardraumprogramm perspektivisch überarbeitet werden, wenn man Hygienerichtlinien und Abstandregelungen für zurzeit geltende Zustände in der Zukunft nicht aus dem Blick verlieren wollte.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) berichtete über seine persönlichen Beweggründe zur Berufswahl, über die Hintergründe zum Fernbleiben seines Fraktionsvorsitzenden von der Ratsversammlung und verlas Statements von Schüler*innen zum Umgang mit Corona an den Schulen aus den sozialen Netzwerken. Demnach würden die Schüler*innen das pauschale verordnen von Maßnahmen für die Klasse 1 bis Klasse 13 sowie den fragwürdigen Umgang mit Infektionsfällen an den Schulen im Allgemeinen kritisieren.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass nicht nur die hannoverschen Schulen, sondern auch die Schüler*innen, die Eltern, die Lehrkräfte und alle an den Schulen beschäftigten Personen mit der Pandemie alleingelassen würden. Anstatt auf politischer Ebene eine verlässliche Basis für Unterricht, der den Namen auch verdient habe, zu schaffen, vermeide man es im Schulbereich die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts umzusetzen. Man würde nicht müde zu behaupten, dass Infektionen in den Schulen zumeist nicht stattfinden würden. Der Niedersächsische Kultusminister sei der Ansicht, dass die Infektionen in der Regel außerhalb der Schulen stattfänden und dann von außen in die Schule getragen würden. Die Kommunalpolitik würde nicht müde zu wiederholen, was von den übergeordneten politischen Instanzen vorgegeben würde. Ratsherr Böning erläuterte, dass bei dem zurzeit herrschenden Inszidenzwert die Schulen schon längst in das sogenannte „Szenario B“ hätten wechseln müssen. Genau dieses sei jedoch bislang vermieden worden, wobei man auf das Recht auf Bildung verwiesen habe, welches anscheinend wichtiger sei, als das Recht auf Gesundheit für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen. Ratsherr Böning wies darauf hin, dass der Niedersächsische Kultusminister Tonne verschweigen würde, dass die Aufnahme eines Szenario B von der Landesregierung auf die Schulen hinunter delegiert worden wäre. Dies würde den Niedersächsischen Kultusminister natürlich nicht daran hindern sich dafür rühmen zu lassen, dass das Land Niedersachsen bei der Ausgestaltung eines Szenario B eine Vorreiterrolle einnähme. Die Schulen dürften nur dann in das Szenario B wechseln, wenn es bereits Coronafälle an den Schulen gäbe. Und dies dann auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Ratsherr Böning machte deutlich, dass nur die direkten Sitznachbar*innen als Kontaktperson 1 gewertet und mit in Quarantäne geschickt würden, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Coronafall in der Schule festgestellt würde. Dies Verfahren zeige jedoch auch, dass umfangreiche Tests überhaupt nicht durchgeführt würden, da die zuständigen Gesundheitsämter längst überfordert wären. Die nun vorgezogenen Weihnachtsferien, die ohne Weiteres als Lockdown zu bewerten wären, würden allerdings aufzeigen, dass die Politik nicht wirklich überzeugt von ihren eigenen Aussagen in Bezug auf die Schulen wären. Die Stadt und die Region müssten sich gemeinsam dagegen verwahren, in eine Verantwortung genommen zu werden, der sie auch aus logistischen Gründen nicht nachkommen könnten. Ratsherr Böning betonte, dass es ganz klarer und verlässlicher Vorgaben bedürfe. Es bedürfe im Moment eines dauerhaften Wechsels in das Szenario B. Dies würde auch die Situation im oftmals überfüllten öffentlichen Personennahverkehr entzerren. Das Land müsste finanzielle Hilfen zur Verfügung stellen, damit die Schulen mit Luftfilteranlagen ausgestattet werden könnten. Ratsherr Böning bekräftigte, dass dies schon längst hätte passieren müssen, da sicherlich jedem bekannt gewesen sei, welche Probleme der Herbst mit sich bringen würde. Ratsherr Böning erläuterte, dass in diesem Zusammenhang auch nicht verschwiegen werden dürfte, dass es eine nicht geringe Anzahl an Schüler*innen in der Landeshauptstadt Hannover gäbe, die aus den unterschiedlichsten Gründen mit dem selbstständigen Lernen überfordert wären. Ratsherr Böning erörterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Sorgen der Schüler*innen und Eltern verstehen würde. Man verstünde auch, wenn Bürger*innen die Corona-Maßnahmen kritisch hinterfragten. Denn kritische Fragen seien wichtig in einer Demokratie. Ratsherr Böning hob hervor, dass es allerdings nicht gehen würde, das Plakate hochgehalten würden, auf denen Herr Drosten oder andere Personen in Sträflingskleidung und dem Schriftzug „schuldig“ dargestellt würden. Denn wer in der Form agiere, schließe sich nach Ansicht der Fraktion DIE HANNOVERANER selbst aus dem Kreis der seriösen Corona-Kritiker aus.

Ratsherr Braune wies darauf hin, dass diejenigen, die zur Schulpflicht schon einmal recherchiert hätten zum Ergebnis gelangt wären, dass dies auf dem Reichsschulgesetz von 1938 beruhe. Die NSDAP habe die Schulpflicht in Deutschland etabliert, um möglichst eine große Kontrolle über die nächste Generation erhalten zu können. In fast allen Ländern Europas gäbe es eine Unterrichts- oder Bildungspflicht. Nur in China, Nordkorea oder in Deutschlang gäbe es eine strikte Schulpflicht. Ratsherr Braune führte weiter aus, dass gerade in Zusammenhang mit der Pandemie das Desaster mit der Schulpflicht reflektiert würde. Ein Beispiel sei die KGS Hemmingen. Dort würden die Schüler*innen mit Masken im Unterricht sitzen und es würde eine Maskenpflicht auf dem Schulhof geben. Ferner säßen die Schüler*innen bei 10 Grad Celsius Innentemperatur bei geöffneten Fenstern mit Schal und Jacke im Unterricht. Neu wären für alle Schüler*innen Plexiglasscheiben dazugekommen, sodass aus den hinteren Reihen, aufgrund der Verspiegelungen, an der Tafel nichts mehr zu erkennen wäre und dass sich die Schüler*innen zudem auch noch anschreien müssten, um überhaupt verstanden zu werden. Ratsherr Braune erklärte, dass man vor diesem Hintergrund von einem pädagogischen Alptraum sprechen müsste und dass die Schüler*innen mit diesem Verfahren auf Angst konditioniert würden. Es könnte sicherlich der Empathie zuträglich sein, wenn man zukünftig einen Lehrer oder eine Lehrerin und keinen Juristen zum Kultusminister / zur Kultusministerin machen würde. Ratsherr Braune betonte, dass es längst Zeit würde, dass man sich von der Schulpflicht verabschiede und dass man zu einer Unterrichts- oder Bildungspflicht umkehre. Zudem würden unsere europäischen Nachbarländer – siehe PISA, schon seit langer Zeit davon profitieren. Der Umbau der Schulen in Hygieneschulen würde jeden Landeshaushalt komplett sprengen und wäre auch zeitlich nicht realisierbar. Ratsherr Braune stellte klar, dass deshalb nur der Weg in das weit gefächerte Homeschooling bliebe, wobei viele Lehrer*innen sehr dankbar für das Homeschooling wären. Ratsherr Braune machte deutlich, dass man viel Aktionismus und Hilflosigkeit feststellen könnte, wenn man die Corona-Krisenmaßnahmen des Landes betrachte. Die Strategie, die Maßnahmen in den Schulen fast monatlich zu ändern, verwirre die Kinder und belaste auf Dauer die Lehrer*innen. Man würde dadurch einen immensen Anstieg der Krankenzeiten bei den Lehrer*innen erreichen. Ratsherr Braune sagte, dass es bei der Krise auch nicht um einen Virus gehen würde. Im März hätten die Verschwörungstheoretiker behauptet, dass es bald eine Impflicht geben würde. Dies habe zu vehementen Widersprüchen aus der Politik, im Besonderen vom Bundesgesundheitsminister geführt. Allerdings habe nun die erste Airline eine Impflicht ins Gespräch gebracht und es sei zu befürchten, dass weitere Fluggesellschaften dem Beispiel folgen würden. Ratsherr Braune resümierte, dass auf diesem Weg Ungeimpfte von der Gesellschaft ausgeschlossen würden – vielleicht auch demnächst von der Schule. Ratsherr Braune bekräftigte, dass man in Hannover ein größeres Desaster verhindern und die Schüler*innen in das Homeschooling bringen müsste.

17.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Aktualisierung der Maschseeordnung
(Drucks. Nr. 1719/2020)

Ratsherr Alter (SPD) stellte den Antrag vor.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die letzte Änderung der Maschseeordnung im Jahr 2015, auf Grundlage aus dem neunzehnhundertsechziger und -siebziger Jahren, durchgeführt worden wäre. Die Trendsportarten hätten sich seitdem weiterentwickelt und einen Hang zum Wasser hin hervorgebracht. Deshalb sollte die Maschseeordnung bis spätestens zur nächsten Sommersaison überarbeitet werden, um die bestehenden Grenzen auf dem Maschsee in geregelte Bahnen leiten zu können. Es sei ferner wichtig, dass die gesamte Maschseeordnung überarbeitet würde, um ein gedeihliches Miteinander aller Nutzer*innen des Maschsees erreichen zu können.

Ratsherr Bingemer (FDP) erläuterte, dass die Rollstuhlsportgemeinschaft von 1994 e.V. ein sogenanntes Mega Standup Paddeling (SUP) verwenden wollte und dass dies laut Maschseeordnung nicht möglich wäre. In § 4, Satz 2 der Maschseeordnung wären die Verbote für Schlauchboote auf dem Maschsee verankert. Die Fraktion der FDP hoffe mit dem Antrag dazu beitragen zu können, dass auch die Mitglieder der Rollstuhlsportgemeinschaft von 1994 e.V. ihrem Sport auf dem Maschsee nachkommen könnten.

Ratsherr Klapproth (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem vorliegenden Antrag zustimmen würde. Ratsherr Klapproth wies darauf hin, dass der Antrag darauf abziele, dass im Allgemeinen Menschen mit Behinderungen ihren Sport auf dem Maschsee treiben könnten, sodass es nicht nur ausschließlich um die Rollstuhlsportgemeinschaft von 1994 e.V. gehen würde.
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Aktualisierung der Maschseeordnung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1719/2020.



TOP 18.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP:
Einsatz der sensorgestützten Ampelsoftware an Hauptverkehrsknotenpunkten
(Drucks. Nr. 1761/2020)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass man mit dem vorliegenden Antrag erreichen wollte, dass eine sensorgestützte Software schnell und priorisiert an den neuralgischen Verkehrsknotenpunkten eingesetzt werde. Der Antrag sei ein Beitrag für mehr saubere Luft und könnte den Menschen in Hannover Zeitersparnisse einbringen.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) bemerkte, dass sich der Einsatz von sensorgestützten Ampelschaltungen zunächst einmal gut anhören würde. Ratsherr Förste fragte, ob die neue Software negative Auswirkungen für die Fahrradmobilität in Hannover haben könnte.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung keine einseitige Bevorzugung des Autoverkehrs plane. Es sei vielmehr das Ziel, dass der Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr, die Radfahrenden und die Fußgänger*innen verbessert würde.

Ratsherr Braune fragte, wie lange es dauern würde bis die neue Software implementiert und einsatzfähig wäre.

Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass er die Frage spontan nicht beantworten könnte.

Ratsherr Semper (CDU) sagte, dass der vorliegende Antrag symbolisch für die Konzeptlosigkeit der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und auch der Verwaltung stünde. Denn bei näherer Betrachtung sei erkennbar, dass bereits vor fünf Jahren die Verkehrsrechner, die im Übrigen immer noch nicht richtig funktionierten, angeschafft worden wären. Darüber hinaus wären die sensorgestützten Ampelschaltungen längst im Einsatz. Ratsherr Semper erklärte, dass die Fraktion der CDU dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, da dieser letztendlich nicht Schädliches beinhalten würde.

Beigeordneter Kelich (SPD) entgegnete, dass die Verwaltung natürlich einer konzeptionellen Herangehensweise beim Einsatz von Verkehrsleitsystemen folgen würde und dass die Fraktion der SPD diese Konzeption mittragen würde. Der Antrag selbst würde auf eine Priorisierung zu den bereits laufenden Maßnahmen abzielen, da es nicht zwingend üblich wäre an den neuralgischen Verkehrsknotenpunkten zu beginnen. Es sei vielmehr Praxis den Einsatz regional zu starten. Beigeordneter Kelich erörterte zum Wortbeitrag des verkehrspolitischen Sprechers der Fraktion Die FRAKTION, dass HannoVerkehr die Verflüssigung des Verkehrs für alle Verkehrsteilnehmer*innen im Blick habe.

Ratsherr Engelke (FDP) erinnerte daran, dass die Verwaltung in einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen sehr dezidiert auf die Konzeption zu HannoVerkehr eingegangen sei. Zudem sei die Anschaffung des neuen Verkehrsrechners schon allein deswegen notwendig gewesen, da dieser in der Lage sei die neue Software zu verarbeiten.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich den Ausführungen ihrer Vorredner an und verwies am Beispiel des Aegidientorplatzes auf eine Entzerrung von Stauungen an neuralgischen Verkehrsknotenpunkten durch den Einsatz der neuen Software.

Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass über die Verkehrsleitzentrale der Üstra die Vorrangigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) organisiert würde. Ratsherr Jacobs fragte, ob die Software zu sensorengesteuerten Ampelschaltungen auf die Vorrangigkeit des ÖPNV abgestimmt worden wäre.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass nicht vorgesehen sei die Vorrangigkeit des ÖPNV hinten anzustellen und dass dazu Abstimmungen mit der Üstra stattgefunden hätten.

Ratsherr Albrecht (CDU) bemerkte, dass der vorliegende Antrag bestenfalls Showeffekte bediene. Denn man habe selbst darauf hingewiesen, wie lange der Verkehrsrechner im Einsatz sei und dass die sensorgestützten Ampelschaltungen sinnvoller Weise und völlig zurecht Abschnittweise eingerichtet würden.

Ratsherr Engelke (FDP) kommentierte die Zustimmung der CDU-Fraktion und unterstrich, dass das Vorfahrtsrecht des ÖPNV in jedem Fall erhalten bliebe.
Mit 51 Stimmen und bei 7 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Einsatz der sensorgestützten Ampelsoftware an Hauptverkehrsknotenpunkten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1761/2020.

TOP 19.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu temporären Umwidmungen von Parkplätzen zu Freiflächen
(Drucks. Nr. 1933/2020)

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) stellte den Antrag vor und merkte an, dass man die Gastronomie auf diesem Weg sinnvoll unterstützen könnte.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die FRAKTION zu temporären Umwidmungen von Parkplätzen zu Freiflächen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1933/2020 ab.


TOP 20.
Antrag der AfD-Fraktion zur Kürzung der Personalzuwendungen für Ratsfraktionen ab 2021
(Drucks. Nr. 2041/2020)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass allen Anwesenden bekannt sein sollte, dass sich die Landeshauptstadt Hannover in einer existenziellen Finanzkrise befände und dass die Ratsfraktionen an dieser Stelle mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Der Rat der Stadt habe einen extrem kostenintensiven Unterbau, welcher auch seit Jahren vom Bund der Steuerzahler kritisiert würde. Der Rat der Stadt habe am Ende der Ratsperiode die Möglichkeit über Personaleinsparungen bei den Fraktionsgeschäftsstellen Kosten einzusparen.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Kürzung der Personalzuwendungen für Ratsfraktionen ab 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2041/2020 ab.

TOP 21.
Antrag der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“
(Drucks. Nr. 2079/2020)

Ratsherr Karger (AfD) verlas den Antragstext inklusive Begründung.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) machte deutlich, dass die vorgetragenen Punkte in die Zuständigkeit der Bundes- und der Landespolizei gehören würden. Darüber hinaus sei es besonders entlarvend, dass im gesamten Antrag nicht einmal soziale Komponenten bzw. Lösungen angesprochen würden. Ratsherr Dr. Menge erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da dieser nicht in den Aufgabenbereich des Rates gehören würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass er dem Antrag zustimme, da die Umsetzung der darin benannten Punkte der Sicherheit am Hauptbahnhof zuträglich sein könnten.

Ratsherr Karger (AfD) entgegnete, dass im Antrag die Beteiligung aller Kräfte, demnach auch die sozialen, impliziert würde. Ratsherr Karger verwies auf die Situation am Weißekreuzplatz und sagte, dass dort keinerlei Veränderungen durch eine ganze Reihe von Projekten hervorgerufen werden konnten und dass auch die Anwohner*innen inzwischen nach mehr Law und Order verlangen würden.

Ratsherr Bingemer (FDP) verwies auf das Konzept „Bahnhof sicher“ und machte ergänzende Ausführungen zu sozialarbeiterischen Projekten im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da sämtliche Punkte desselben nicht in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover fallen würden.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) stellte fest, dass sich die Situation am Hauptbahnhof aufgrund der vielen sozialen Projekte nicht verbessert, sondern bei genauer Betrachtung sogar verschärft habe. Beigeordneter Hauptstein konstatierte, dass der Ruf nach Sozialarbeit am Hauptbahnhof keine Veränderungen herbeiführen könnte und dass demzufolge die Staatsmacht an der Stelle Flagge zeigen müsste.

Ratsherr Braune erklärte, dass er eine getrennte Abstimmung nach Punkten beantrage, da er seinem Vorredner nicht in allen Punkten beipflichten könnte.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich die Notwendigkeit der sozialen Projekte und Einrichtungen im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs und machte deutlich, dass das Ausweiten von Polizeiaktionen lediglich zur Verdrängung der Probleme in andere Bereiche der Landeshauptstadt Hannover führen würde.

Ratsherr Albrecht (CDU) erörterte, dass die CDU als Fraktion im Stadtbezirk Mitte sowie im Rat der Stadt seit über 30 Jahren für die Sicherheit in Hannover arbeiten würde. Ratsherr Albrecht betonte, dass die Intention der AfD-Fraktion zur stundenweisen Inhaftnahme von Trinker*innen nicht funktionieren würde. Denn die Trinker*innen würden derartige Aktionen höchstens mit einem Lächeln quittieren. Ratsherr Albrecht hob hervor, dass es sich bei Trinker*innen um kranke Menschen handeln würde und dass diesen nur auf sozialarbeiterischen, medizinischen und perspektivischen Wegen geholfen werden könnte.

Ratsherr Finck (SPD) sagte, dass die Inhalte des vorliegenden Antrages an eine Zeit erinnern würden, die sich sicherlich keiner der Anwesenden zurückwünschen würde. Der vorliegende Antrag würde in Zügen jegliche Rechtsstaatlichkeit vermissen lassen. Richter sollten sich in Sonderschichten bereithalten. Die Genehmigung der Ärzt*innen zur Blutentnahme sollte direkt abgeschafft werden. Die Einzelfallentscheidung sollte ausgesetzt werden, um gleich alle Trinker*innen auf einmal „einkassieren“ zu können. Ratsherr Finck bekräftigte, dass man wirklich erleichtert sein müsste, dass die ganz überwiegende Mehrheit des Rates den Antrag ablehnen würde.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) unterstrich, dass man Trinker*innen nicht mit Ordnungsstrafen beeindrucken könnte. An dieser Stelle würde höchstens eine Verdrängung in die Wohngebiete stattfinden, wie dies vor einigen Jahren mit den Drogenabhängigen vom Bahnhof geschehen sei.

Ratsherr Jacobs (AfD) stellte fest, dass der vorliegende Antrag sozusagen ein Ergänzungsantrag zum Projekt „Bahnhof sicher“ wäre, mit dem lediglich der Einsatz staatlicher Autoritäten gefordert würde. Deshalb brauche man sich auf Diskussionen zu sozialen Belangen überhaupt nicht einlassen. Es wäre jedoch sinnvoll ein Controlling dahingehend einzurichten, um die Bürger*innen darüber informieren zu können, was die sozialen Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen in den vergangenen Jahren bewirkt hätten. Ratsherr Jacobs sagte, dass man ferner Untersuchungen durchführen sollte, ob die sozialen Maßnahmen den Zustrom des betreffenden Personenkreises in den vergangenen Jahren verstärkt habe.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung des Rates: Schluss der Debatte.

Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 15 Abs. c Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Karger (AfD) kommentierte die Wortbeiträge verschiedener Vorredner und bekräftigte, dass die sozialen Maßnahmen keinerlei Verbesserungen herbeigeführt hätten.

Ratsherr Engelke (FDP) bezog Stellung zu den Wortbeiträgen der Mitglieder der AfD-Fraktion und schlussfolgerte, dass man die Anträge der AfD-Fraktion eigentlich kommentarlos ablehnen sollte. Ratsherr Engelke unterstellte, dass es der antragstellenden Fraktion überhaupt nicht um eine Umsetzung des Antrages gehen würde. Grundsätzlich würde es doch nur darum gehen, dass man den abgelehnten Antrag mit entsprechenden Kommentaren auf der Homepage veröffentlichen könnte.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass die Armut in Hannover mit den vielen Obdachlosen auf den Straßen einer falschen Politik in den vergangenen Jahrzehnten geschuldet sei.

Getrennte Abstimmung:
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 1 des Antrages der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2079/2020 ab.
Gegen 6 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Punkt 2 des Antrages der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2079/2020 ab.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 3 des Antrages der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2079/2020 ab.
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Punkt 4 des Antrages der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2079/2020 ab.
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 5 des Antrages der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2079/2020 ab.
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 6 des Antrages der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2079/2020 ab.

TOP 22.
Antrag der Fraktion die HANNOVERANER zur Bearbeitung von Kfz-Zulassungsanträgen
(Drucks. Nr. 2300/2020)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass der vorliegende Antrag darauf abziele, dass die Anträge zu KFZ-Zulassungen in der Landeshauptstadt Hannover nach Eingangsstempel bearbeitet werden sollten.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung sehr anschaulich dargelegt habe, dass die Wartezeiten für alle Antragsteller*innen insgesamt reduziert würden, wenn die Anträge nach Arbeitsaufwand behandelt würden.

Ratsherr Braune merkte an, dass an dem Antrag nichts auszusetzen sei und dass man diesem somit stattgeben sollte.
Gegen 2 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion die HANNOVERANER zur Bearbeitung von Kfz-Zulassungsanträgen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2300/2020 ab.


TOP 23.
Antrag der CDU-Fraktion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP), Stand 24.04.2020
(Drucks. Nr. 2303/2020)

Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bat um eine getrennte Abstimmung.

Getrennte Abstimmung:
Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 1 des Antrages der CDU-Fraktion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP), Stand 24.04.2020, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2303/2020 ab.
Mit 38 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP), Stand 24.04.2020, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2303/2020 ab.


TOP 24.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN: "Antisemitischen Hassbotschaften entschlossen entgegentreten" (NEUFASSUNG)
(Drucks. Nr. 2305/2020 N1)

TOP 24.1.
dazu Änderungs-/ Zusatzantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 1647/2020)

TOP 24.2.
und Änderungs-/ Zusatzantrag (2) von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 1654/2020)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass er bereits im Juni einen Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN mit dem Ziel in das Verfahren gegeben habe, wonach in Hannover gemeinsam und entschlossen antisemitischen Hassbotschaften entgegenzutreten sei. Den Anlass gaben öffentliche Versammlungen gegen die staatlichen Pandemiepräventionsmaßnahmen, in denen zunehmend antisemitische Tendenzen zu erkennen gewesen wären. Ratsherr Wolf stellte fest , dass die Polizeidirektion Hannover dringend prüfen sollte, inwiefern das Tragen von gelben Sternen verboten werden dürfte.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der vorliegende, interfraktionelle Antrag im Oktober 2020 gestellt worden sei. Damals sei es um das missbräuchliche Tragen des gelben Sterns gegangen. Keiner habe zu diesem Zeitpunkt geahnt, dass nur einen Monat später eine Zwanzigjährige eine absolut verdrehte, beschämende und beängstigende Form von Geschichtsverdrehung von sich geben würde, in der sich diese mit Sophie Scholl vergleiche.

Ratsherr Braune erklärte, dass Antisemitismus nicht nur Rechts- sondern auch Linksradikalismus bediene und verwies dies bezüglich auf Karl Marx und Friedrich Engels.

Ratsfrau Iri (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die missbräuchliche Verwendung des gelben Stern verurteile. Dieser Vergleich zum Tragen von Mund- und Nasenmasken, mit der Verfolgung von Bürger*innen jüdischen Glaubens während der Nazizeit gleichzusetzen, sei bizarr, widerwärtig und geschmacklos. Daher bitte man die Polizeidirektion Hannover darum zu prüfen, unter welchen Umständen das Tragen von gelben Sternen verboten, bzw. als Verstoß gegen die geltenden Versammlungsbestimmungen gewertet werden könnten. Man bitte ferner darum zu prüfen, wie die Verbreitung antisemitischer Hassbotschaften geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden könnten.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass man Karl Marx nicht mit den Antisemiten aus dem Jahr 2020 vergleichen könnte, da einem die Verbrechen aus der Nazizeit eine ganz andere Sichtweise eröffnen würden.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bedankte sich bei den Initiator*innen für diesen eindeutigen und klaren Antrag.

Ratsherr Hirche (AfD) betonte, dass aus dem Vorstand des Ortsverbandes der AfD in Hannover niemand an den Querdenkerdemonstrationen teilgenommen habe.

Ratsherr Döring (FDP) stellte klar, dass sich der vorliegende Antrag gegen die Antisemiten aus dem Jahr 2020 richte. Ratsherr Döring erläuterte, dass bei den benannten Demonstrationen eine erstaunliche Mischung von Althippies über Radikalveganern bis hin zu strammen Rechtsradikalen mit Reichsflaggen zusammen marschierten und dass sich schon ein komisches Gefühl einstellen würde, wenn man Regenbogenfahnen neben Reichskriegsflaggen sähe. Ratsherr Döring hob hervor, dass es ein schöner Erfolg dieses Antrages sein könnte, wenn sich die Teilnehmer*innen auf diesen Demonstrationen auch einmal umschauen würden um erkennen zu könne, mit wem man dort gemeinsam marschiere.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) konstruierte einen Zusammenhang von Querdenkern und Antisemiten vor dem Hintergrund der Macht und des Einflusses einer kolportierten jüdischen Finanzstärke, die selbst führende Wirtschaftsnationen beeinflussen könnten.

Ratsherr Braune erklärte, dass Antisemitismus aus allen zeitlichen Epochen zu verurteilen sei und dass deshalb auch Karl Marx, die Brüder Grimm und auch Martin Luther kritisiert werden sollten. Darüber hinaus würden die Teilnehmer*innen der Demonstrationen den gelben Stern völlig zu Unrecht tragen. Ratsherr Braune betonte, dass diese Menschen verzweifelt wären, Zukunftsängste hätten und zudem das Gefühl mit sich herumtragen würden, dass ihnen niemand zuhören wollte.


Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete, dass man mit diesen Menschen nicht diskutieren könnte. Denn diese Demonstrant*innen wollten weder Abstandsregelungen einhalten noch Masken tragen. Diese Personen würden das Erkranken oder den Tod der anderen Menschen billigend in Kauf nehmen.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Änderungs-/ Zusatzantrag (2) von Ratsherrn Braune nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1654/2020 ab.

Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Änderungs-/ Zusatzantrag von Ratsherrn Braune nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1647/2020 ab.

Mit 58 Stimmen gegen 1 Stimme und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN: "Antisemitischen Hassbotschaften entschlossen entgegentreten" (NEUFASSUNG), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2305/2020 N1.


TOP 25.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Abschaffung der Genderformulierungen in der Verwaltungssprache der LHH
(Drucks. Nr. 1430/2020)

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen würde. Ratsfrau Steinhoff wies darauf hin, dass ihr in der näheren Vergangenheit aufgefallen wäre, dass die Nachrichtensprecher*innen der Rundfunk- und Fernsehanstalten den Genderstar bzw. die gendergerechte Sprache verwenden würden. Das würde deutlich machen, dass man mit dem Vorstoß in Hannover sehr richtig gelegen habe.

Ratsherr Braune erwiderte, dass es aufwendig genug sei den Schüler*innen die deutsche Sprache beizubringen. Die Verwendung der Gendersprache würde den Fehlerquotienten um ein vielfaches erhöhen.

Ratsherr Hirche (AfD) betonte, dass die Fraktion der AfD dem vorliegenden Antrag unterstützen würde, da man der gendergerechten Sprache von Anfang an den Kampf angesagt habe.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) bat darum, dass man den Rat der Stadt zukünftig mit derartigen Anträgen verschonen möge. Der vorliegende Antrag sei mit pseudowissenschaftlichen Erkenntnissen unterlegt und würde auf Personen verweisen, deren Ansichten problemlos widerlegbar wären. Eine Generalkritik am Gender-Mainstreaming sei absolut überflüssig und würde zudem bekannterweise aus immer derselben politischen Ecke kommen.

Ratsherr Braune fragte, ob der Genderwahn letztendlich dahin führen sollte, dass demnächst auch Gott gegendert würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass die sogenannten Genderschreibweisen nirgendwo geregelt oder hinterlegt wären, sodass jeder entscheiden könnte, wen, was und wie gegendert würde.




Ratsfrau Dr. Carl (SPD) wies darauf hin, dass sich im Duden die Schreibweise mit dem Genderstar immer mehr durchsetze. Diese seien im Besonderen dort in dem Kontext zu finden, in denen Geschlecht nicht mehr nur als weiblich oder männlich verstanden würde oder bei Kategorisierungen von Möglichkeiten.
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Tobias Braune zur Abschaffung der Genderformulierungen in der Verwaltungssprache der LHH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1430/2020 ab.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.

Für die Niederschrift:



H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter