Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 16.11.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.11.2020)
Protokoll (erschienen am 16.12.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13 BRB - Datum 07.12.2020

PROTOKOLL

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 16. November 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.45 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
(Bezirksratsherr Grote) (Piraten)
Bezirksratsherr Dr. Huneke (CDU)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jagemann (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Okumus (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Schrank (Die Partei) ab TOP 2
Bezirksratsherr Spatzker (FDP)
(Bezirksratsfrau Windhorn) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Förste) (Die FRAKTION)
Ratsherr Klapproth (CDU)

Verwaltung:
Frau Erdmann FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Kaczmarek Stadtbezirksmanagement

Presse:
Frau Hilbig HAZ




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.09.2020
(öffentlicher Teil)


4. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.2. Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-2593/2020)

4.3. Zuwendungen des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-2678/2020)


5. Informationen über Bauvorhaben


6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Träger*innenwechsel für den Kleinen Jugendtreff Hainholz
(Drucks. Nr. 2095/2020)


7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Rote Reihe Hainholz
(Drucks. Nr. 15-2575/2020)

7.1.2. Verlegung der Verkehrsinsel/Fußgängerüberweg Haltenhoffstr.
- Bereich GY Goetheschule
(Drucks. Nr. 15-2576/2020)

7.1.3. ehemalige Ladenzeile Hartungstraße 11 - Vinnhorst, Bebauungsplan Nr. 858
(Drucks. Nr. 15-2577/2020)

7.1.4. Wasserzulauf zum Mittellandkanal, Nachfragen zu DS 15-0478/2019 F1
(Drucks. Nr. 15-2578/2020)



7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Übergang Ecke Hahnenstraße/Callinstraße zum Welfengarten
(Drucks. Nr. 15-2549/2020)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Kioskbetrieb Friedenauer Str. /Ecke Niederaue
(Drucks. Nr. 15-2579/2020)

7.3.2. Gelände Burgweg
(Drucks. Nr. 15-2580/2020)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

8.1.1. Zwischennutzung Kleingartenfläche der KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-2566/2020)

8.1.2. Barrierefreier Ausbau des Aufganges zur Brücke hinter der Wasserkunst auf der Seite der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2581/2020)

8.1.3. Geschwindigkeitsprüfung Alt Vinnhorst (K13) - Höhe Vinnhorst Ortsschild
(Drucks. Nr. 15-2582/2020)

8.1.4. Einrichtung eines offenen Bücherschrankes an der Lutherkirche
(Drucks. Nr. 15-2583/2020)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Änderung der Verkehrssituation Eggewiese
(Drucks. Nr. 15-2588/2020)

8.2.2. Aufstellen von Abfallbehältern in der Gertrud-Knebusch-Straße
(Drucks. Nr. 15-2589/2020)

Interfraktioneller Antrag

8.2.3. Parkverbot in der Voltmerstraße und Durchfahrtsperre für LKW ab 7,5 t
(Drucks. Nr. 15-2590/2020 N1)

8.3. der Fraktion DIE LINKE.

8.3.1. Sicherstellung angemessenen Wohnraums für derzeit Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2599/2020)

8.4. Interfraktionell

8.4.1. Antrag für die Erhöhung des Mindestabstandes zwischen Vergnügungsstätten in Gebieten des Stadtbezirks Nord
(Drucks. Nr. 15-2584/2020)

8.4.2. Aufwertung der Verkehrsfläche vor dem Spielplatz "Am Kleinen Felde" und Warstr.10
(Drucks. Nr. 15-2585/2020)

8.4.3. Sperrung der Durchfahrt von der Helmkestraße zum Rehhagen mit Pollern in Höhe der Kreuzung mit dem Radrundweg "Julius-Trip-Ring"
(Drucks. Nr. 15-2586/2020)

8.4.4. Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen Stadtbezirk Nord (13) und Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken (12)
(Drucks. Nr. 15-2587/2020)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-2708/2020)

10. M I T T E I L U N G E N



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.09.2020
(nichtöffentl. Teil)

12. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 2325/2020 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Zu TOP 5 begrüßte sie die für Vinnhorst zuständige Stadtplanerin Frau Erdmannn.
Zu TOP 4.3. und TOP 9 lagen Tischvorlagen vor.
Der Antrag aus TOP 8.2.3. werde nun interfraktionell gestellt.
Bezirksratsherr Dr. Abend zog den Antrag TOP 8.3.1., Drucks. Nr. 15-2599/2020 in die Fraktion.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Anwohner aus der Friedenauer Straße schilderte die belastende Situation ständiger Lärmbelästigung - ausgehend von einem dortigen Kiosk.
Es stünden regelmäßig Bier trinkende Menschen vor dem Kiosk. Im Sommer sogar - bei entsprechendem Geräuschpegel - bis 1 Uhr nachts.
Nun, in der dunklen Jahreszeit stünden täglich ab 16.00 Uhr 3-4 Personen vor dem Kiosk. Es seien immer die gleichen Trinker. Momentan schließe der Kiosk um 21.00 Uhr, aber der Geräuschpegel sei auch tagsüber sehr hoch. Er bitte um Klärung, ob ein solcher Ausschank dort zulässig sei.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, das Problem sei bekannt. Der Betreiber sei auch bereits direkt angesprochen worden. Es werde etwas unternommen. Sie verwies auf die Anfragebeantwortung unter TOP 7.3.1.

Eine Anwohnerin äußerte sich zur Verkehrssituation in der Eggewiese. Sie berichtete über Raser im Dunkeln, die mit hoher Geschwindigkeit über die Kreuzung von der Beneckeallee Richtung Friedenauer Straße führen.
Weiterhin berichtete sie, dass die Parkverbotsschilder in der Eggewiese seit bereits einem Monat aufgestellt seien, aber nun erst die Baumaßnahmen begonnen hätten. Sie habe mit dem Fachbereich Tiefbau in Kontakt gestanden, die Stadt Hannover werde den dortigen Bauleiter ansprechen. Ihre eigene dort vorgeschlagene Schilderidee sei aber vom Fachbereich Tiefbau als nicht zielführend angesehen worden.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.09.2020 (öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung genehmigt.

TOP 4.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Ratsfrau Neveling berichtete aus der Integrationsbeiratssitzung am 4. November 2020 wie folgt:

Am 4. November hat die 50. Sitzung des Integrationsbeirats Nord stattgefunden – und zu unserem großen Bedauern hat sich bei diesem Termin auch Fernando Angel Cubillos aus diesem Gremium verabschiedet, weil er für seinen Ruhestand große Veränderungen plant. Herr Angel Cubillos war seit Gründung des Integrationsbeirats Nord dabei.
Damit könnten wir aktuell vier Sitze neu vergeben – jeweils zwei an Multiplikator*innen und zwei an Einwohner*innen oder Engagierte aus dem Stadtbezirk mit Migrationshintergrund. Interessierte mögen sich gerne melden.

Zu Gast war Alexandra Faruga, die den Antrag von „Unter einem Dach“ aus der Nordstadt vorgestellt hat.
Darüber hinaus sind noch kurzfristig zwei Anträge eingegangen.
Bei dem Projektantrag aus der Unterkunft Alt-Vinnhorst freuen wir uns, die Initiative eines Bewohners unterstützen zu können. Er hat – hauptsächlich aus Verpackungsmaterial – ein Modell von einem der Unterkunftsgebäude gebaut. Für die Ausstellung des Modells an verschiedenen Orten möchte er nun eine Vitrine aus Plexiglas bauen und hat dafür Geld beantragt.
Der dritte Antrag kam vom Unterstützerkreis für Geflüchtete, der für Schüler*innen aus den Unterkünften gebrauchte Laptops beschaffen will und die Schüler*innen mit ihren Familien durch sogenannte Digitalpat*innen begleiten lassen wird, von denen die Hälfte selbst Geflüchtete sind. Dankenswerter Weise hat unser Mitglied Andreas Peters in einem Telefoninterview noch Rückfragen an den UFU klären können, so dass die Abstimmung über den Antrag rechtzeitig zur heutigen Bezirksratssitzung stattfinden und eine Empfehlung ausgesprochen werden konnte.


Herr Peters, der ja hauptberuflich beim Jugendmigrationsdienst der Caritas arbeitet, hat uns darüber hinaus in der letzten Sitzung die Beratungslandschaft zum Aufenthaltsrecht vorgestellt und uns eine kleine Einführung in das Thema gegeben, die wir in loser Folge fortsetzen wollen.

Für den Jahresanfang planen wir wieder einen Klausurtermin – als Rückblick und für die Jahresplanung. Im März soll dann wieder die erste öffentliche Sitzung des Integrationsbeirats stattfinden.

TOP 4.2.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord
(Drucks. Nr. 15-2593/2020)

Der Bezirksrat beschloss einstimmig
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat Nord festzustellen:

I. Mitglieder mit Migrationshintergrund

Bisher Neu
Fernando Angel Cubillos N.N.

TOP 4.3.
Zuwendungen des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-2678/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-2678/2020 auf. Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig folgende Zuwendungen für Projekte von Initiativen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord:

1. Unter einem Dach", Zuwendung für die Nähwerkstatt 2020 - 1.200 €

2. Ausstellung des Modells "Alt Vinnhorst" - 350 €

3. Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte/Nachbarschaftskreis Nordstadt, Notebooks für geflüchtete Schulkinder in Schulen des Stadtbezirks Nord (13) - 1.750 €

TOP 5.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Erdmann gab einen Überblick über Entwicklungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Im Bereich Brink Hafen sei die Situation ruhig. Zum in der letzten Bezirksratssitzung vorgestellten Bebauungsplan Nr.1884 - Kabelkamp - berichtete sie, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nun abgeschlossen sei. Der Bebauungsplanentwurf gehe zu Beginn des Jahres 2021 ins Verfahren.
Vinnhorst sei sehr rege. Viele Private nutzten die ruhigere Zeit, um Pläne zu schmieden und es gebe eine hohe Anzahl von Bauanfragen. Bisher habe dies aber noch nicht zu konkreten Umsetzungen geführt.
Zum Poelzig Bau berichtete sie, dass ein Geschäftsführer krankheitsbedingt seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen könne.
Dies sei eine unglückliche Situation. Die Wirtschaftsförderung stehe in Kontakt mit der Gesellschaft. Seitens der Stadt sei aber keine Rückabwicklung des Grundstücksgeschäftes geplant.



Zum Vinnhorster Bunker berichtete sie, dass eine Baugenehmigung im Sommer erteilt worden sei. Es sei ein komplizierter Bauprozess, Corona bedingt gestalte es sich noch schwieriger. Baurechtlich gelte, dass innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Bau begonnen werden müsse.

Bezirksratsfrau Jagemann berichtete zum Thema Befesa, dass es wieder zu Beschwerden von Anwohnern wegen Geruchsbelästigungen gekommen sei.
Sie fragte, ob es stimme, dass der geplante Anbau vom Tisch sei.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, es sollten doch verfahrenstechnische Dokumentationen aus Spanien kommen und dem Bau sollte nichts mehr im Wege stehen.
Frau Erdmann sagte, es habe einen Bauantrag zu einem ganzen Maßnahmenbündel gegeben.
Bezirksratsfrau Jagemann bat um Informationen wie weit die Maßnahmen seien und bat um eine Antwort zum Protokoll.

Ergänzende Informationen von Frau Erdmann zum Protokoll:
„Nach Rücksprache mit der Firma Befesa ist der Antrag mit den besprochenen Maßnahmen (u.a. Erweiterung der Anlage mit Schließung der Serox-Halle und Installation einer Abluftreinigungsanlage) wie vereinbart im Oktober 2019 eingereicht worden. In Absprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt wurde im Laufe des Verfahrens entschieden, die Maßnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes (u.a. Schließung der Halle und das Bauen der Abluftreinigungsanlage) bei der Landeshauptstadt Hannover separat zu beantragen. Diesen Bauantrag über die Maßnahmen, die nicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geprüft werden müssen, hat die Firma Befesa im August 2020 beim Bauamt eingereicht. Weitere Maßnahmen zur Anlagenerweiterung, die unter das BImSchG fallen, sind Ende Oktober 2020 bei dem Gewerbeaufsichtsamt beantragt worden.
Die Firma Befesa rechnet damit, im April 2021 mit den Baumaßnahmen beginnen zu können. Das Projekt soll bis Oktober 2021 abgeschlossen sein.“

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Träger*innenwechsel für den Kleinen Jugendtreff Hainholz
(Drucks. Nr. 2095/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 2095/2020 auf. Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig dem Träger*innenwechsel für den Kleinen Jugendtreff Hainholz vom DRK-Region Hannover e.V. zur DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH zum 01.01.2020 rückwirkend zuzustimmen und der neuen Trägerin den im Haushalt für 2020 für den Kleinen Jugendtreff Hainholz vorgesehenen Zuwendungsbetrag zu gewähren.

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Rote Reihe Hainholz
(Drucks. Nr. 15-2575/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

Die Gebäude mit großen Außengelände an der Schulenburger Landstr. (169 – 197,
197 A-H und 199 – 225, 199 A-H) in Hainholz - die auch als so genannte Rote Reihe benannt werden, sollten einer Totalsanierung unterzogen werden. Die Gärten, Zäune im hinteren Bereich der Häuser wurden komplett entfernt. Grund war, damit die Baumaschinen auch an die Häuser gelangen sollten. Große Aufregung erlebten die Bewohner mit der Angst dort bald ausziehen zu müssen. Nun aber scheint die beabsichtigte Sanierung ins Stocken geraten zu sein, denn alles liegt brach und es scheint nichts dort zu passieren. Daher bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Warum wurde/wird mit den begonnenen Arbeiten nicht fortgefahren?

2. Warum wurde mit der Sanierung so frühzeitig und radikal mit dem Außengelände begonnen, wenn nun monatelang keine Anschlussarbeiten an den Häusern bzw. Außengelände erfolgen?

3. Welche Zeitschiene ist nun angedacht, um das Projekt - wie geplant und dem Bezirksrat Nord vorgestellt - umzusetzen?

Die Verwaltung beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1 und 2:
Bei den durchgeführten Arbeiten handelt es sich nicht um vorbereitende Maßnahmen zur Gebäudesanierung, sondern um gärtnerische Arbeiten.

Zum Hintergrund:
Die Gärten an den Häusern wurden zuletzt in Teilen unsachgemäß genutzt, teilweise waren von den Bewohnern*innen auch illegale Bauten errichtet worden. Um die Außenanlagen einheitlich zu gestalten und den Pflegeaufwand deutlich zu reduzieren, wurden die angesprochenen Arbeiten durchgeführt. Die Umgestaltung der Außenanlagen, die also in keiner Verbindung zu der Gesamtsanierung der Gebäude steht, ist bis auf weiteres abgeschlossen.


zu Frage 3:

Derzeit erfolgt eine interne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Gesamtsanierungsmaßnahme. Erst nach deren Abschluss können weitere Bearbeitungsschritte erfolgen.

Derzeit sind noch vier Wohneinheiten mit Bewohner*innen in Nutzung.

Ratsherr Nicholls zeigte sich sehr irritiert über die Antwort der Verwaltung. In seiner Funktion beschäftige er sich intensiv mit dem Thema Obdachlosigkeit.
Ihm sei unverständlich wie es sein könne, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht vor einer Räumung angestellt werde.
Ratsherr Klapproth pflichtete dieser Aussage bei.


Gerade diese Siedlung sei sehr dafür geeignet, dass Obdachlose dort würdevoll leben könnten. Hierfür müsse man einfach mal Geld in die Hand nehmen.
Bezirksbürgermeisterin Geschke war es unverständlich, dass die Zäune auch weggenommen wurden. Vom zuständigen Bereich habe sie die Antwort erhalten, diese müssten entfernt werden damit größere Fahrzeuge drauf fahren könnten und nun passiere nichts. Dies wären Wohnungen und Häuser die die Leute auffangen würden.
Bezirksratsfrau Jagemann sagte, die Dächer seien vor einigen Jahren gedämmt worden.
Sie schlug die Stellung eines interfraktionellen Antrages zum Thema vor.
Ratsfrau Neveling fragte nach, wo denn die bisherigen Bewohner geblieben seien.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, alle wären vor Ort fest verwurzelt gewesen und hätten Schwierigkeiten gehabt etwas Neues zu finden. Eine Person habe etwas in Vinnhorst gefunden, eine Person in Stöcken. Die die noch vor Ort sind sind etwas älter und nicht mehr flexibel. Sie sagte, ihres Wissens nach wären die ersten vier Häuser bereits gemacht.
Man müsse sich zu diesem Thema gemeinsame politische Maßnahmen überlegen.

TOP 7.1.2.
Verlegung der Verkehrsinsel/Fußgängerüberweg Haltenhoffstr. - Bereich GY Goetheschule
(Drucks. Nr. 15-2576/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

Aufgrund der Wiedereröffnung mit gleichzeitiger Verlegung der Eingangsbereiche der Goetheschule hat sich das Querungsverhalten auf der Haltenhoffstraße durch Fußgänger*innen/ Radfahrer*innen (schieben die Räder oft über die Fahrbahn) dementsprechend verändert.
Auch durch die neuerrichteten Studentenunterkünfte ist künftig mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (aller Verkehrsteilnehmer*innen) zu rechnen, so fragen wir die Verwaltung:

1. Menschen nehmen immer den angedachten schnellsten Weg. Aufgrund der Verlegung des Schuleingangsbereiches wurde daraufhin von Seiten der Verwaltung auf das Überquerungsverhalten und dem Aufkommen (bei Schulbeginn und Schulende) eingegangen/überprüft?

2. Die Verkehrsinsel trägt in erheblichen Maßen zu einer großen Beruhigung des fließenden Verkehrs bei. Die stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge werden “quasi ausgebremst“ und der Autoverkehr verlangsamt sich zusehends. Wurde von der Verwaltung bereits angedacht die Verkehrsinsel den aktuellen Bedürfnissen anzupassen?

3. Muss eine Neuinstallierung im Haushaltsplan 2021/2020 aufgenommen werden, oder kann eine Ortsverbesserung aus den laufenden Mitteln erfolgen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage1:
Nein. Durch die neue Verortung des Schuleingangsbereiches nutzen die Schüler*innen
den Verbindungsweg zwischen dem Franziusweg und der Haltenhoffstraße.
Dieser Verbindungsweg führt direkt auf die Verkehrsinsel zu.
Die Zahl der die Haltenhoffstraße über die Verkehrsinsel Querenden hat sich nach
dem Schulneubau nicht wesentlich verändert.
Die Lage der Verkehrsinsel ist für Schüler wie auch für Nutzer der Buslinie und der dort vorhandenen Bushaltestelle optimal.

Zu Frage 2:
Nein. Eine Anpassung der Verkehrsinsel ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.

Zu Frage 3:
Nein. Es ist keine Umverlegung bzw. Anpassung der Verkehrsinsel erforderlich.

Ratsherr Klapproth sagte, evtl. sei ein Ampelüberweg denkbar.
Bezirksratsherr Schön sagte, aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit kenne er die
örtlichen Gegebenheiten gut. Er erläuterte, neu sei der D - Trakt, - dort wo das Mosaik
zu sehen sei. Dies sei aber kein Haupteingang. Der kleine Fahrradkeller befände sich
unverändert am gleichen Ort. Er gab einige Informationen bezüglich der Haltebereiche
der Busse zog aber das Fazit, dass seiner Meinung nach die Verkehrsinsel in Ordnung
sei.

TOP 7.1.3.
ehemalige Ladenzeile Hartungstraße 11 - Vinnhorst, Bebauungsplan Nr. 858
(Drucks. Nr. 15-2577/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

In der Anfragenbeantwortung DS 15-0454/2017 F1 wurde uns mitgeteilt, dass noch keine Bauvoranfrage bzw. kein Bauantrag eingereicht/gestellt worden ist.
Jetzt gab es viel Bewegung in der abgesperrten Baufläche und das Grundstück wurde ausgekoffert. Da bei privatrechtlichen Vorgängen der Bezirksrat nicht informiert wurden muss, fragen wir die Verwaltung:

1. Liegt der Bauverwaltung jetzt ein Bauantrag vor?

2. Was hat beantragt und was beinhaltet der Bauantrag?

3. Im Bebauungsplan Nr. 858 steht als Grundstücksbezeichnung „Ladenzeile“. Bei einer nun evtl. Wohnungsbebauung muss der Bezirksrat mit einbezogen werden. Wann durch ein Bebauungsplanverfahren angestrebt?

Frau Erdmann beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1:
Es liegt ein Bauantrag vor, die Baugenehmigung ist im Juni 2020 erteilt worden.

zu Frage 2:
Informationen in Absprache mit dem Vorhabenträger:
Das beantragte Vorhaben sieht ein Mehrfamilienhaus mit 23 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit von ca. 165 m² Nutzfläche für eine wohnverträgliche Nutzung vor.

Das geplante Gebäude entspricht in seiner städtebaulichen Kubatur (III Vollgeschosse, Ost-West-Ausrichtung, Satteldach, durchgehende Trauflinie) den benachbarten Wohnzeilen in der Hartungstraße. Nach Aussagen des Vorhabenträgers B&T Immobilien GmbH aus Hannover beginnen im November 2020 die Erdarbeiten, die Fertigstellung ist bis zum Frühjahr 2022 geplant.


zu Frage 3:
Der Bebauungsplan Nr. 858 setzt für das gesamte Plangebiet ein Wohngebiet fest. Gewerbliche Nutzungen, die der Versorgung des Gebietes dienen, sind auf dem benannten Grundstück ausdrücklich zulässig und stadtplanungsrechtlich erwünscht. Auf Grundlage von § 2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist ebenfalls eine Wohnnutzung als Art der baulichen Nutzung zulässig. Von daher entspricht das genehmigte Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht. Damit besteht hier kein Planerfordernis nach § 1 (3) BauGB, es muss kein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes eingeleitet werden.

TOP 7.1.4.
Wasserzulauf zum Mittellandkanal, Nachfragen zu DS 15-0478/2019 F1
(Drucks. Nr. 15-2578/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

Ausgehend von unserem Antrag DS 15-2101/2018 S1 und der erhaltenen Antworten – speziell zur Frage 3 – aus der Anfrage 15-0478/2019 F1, möchten wir nun die daraus resultierenden Ergebnisse von der Verwaltung benannt bekommen:

1. Was haben die durchgeführte hydrodynamische Nachrechnung im Juni 2019 erbracht?

2. Wurden, wie aufgeführt mit notwendigen Bauten im Sommer 2019 bzw. für eine evtl. erforderliche Sanierungsmaßnahme im April bzw. Mai 2020 begonnen?

3. Unabhängig von dem Eigentümer aus dem Haus Dörpefeld 46 - der sich abgesichert hat, war der ganze Siedlungstrakt in Mitleidenschaft gezogen worden. Wenn die Antwort zur Frage 2) nein ist, fragen wir, was wurde dann zur örtlichen Verbesserung des Regenabflusses angedacht, wenn eine Umsetzung eines Wasserlaufes zum Mittellandkanal nicht für sinnvoll bzw. als zu kostenaufwendig angesehen wird?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1.
Das gesamte Einzugsgebiet des Schmutz- und Regenwasserkanalnetzes, in dem sich der Teilabschnitt Dörpefeld befindet, konnte im hydrodynamischen Modell exakt nachgebildet werden. Mittels Kopplung dieses 1D-Kanalnetzmodells mit einem 2D-Oberflächenmodell konnten die tatsächlich aufgetretenen Überflutungen im Bereich Dörpefeld 46 modelltechnisch nachgewiesen werden.

Dieses Berechnungsmodell stellt nun die Grundlage für die Betrachtung einzelner Lösungsvarianten und deren Auswirkungen auf das Abflussverhalten im Kanalnetz dar. Derzeit werden verschiedene Varianten zur Optimierung der Vorflut überprüft.

Erste Ergebnisse haben jedoch gezeigt, dass allein die Herstellung eines Wasserzulaufs zum Mittellandkanal die Situation im Bereich Dörpefeld nicht ausreichend entschärfen würde.

zu Frage 2.
Nein, bislang wurden noch keine Baumaßnahmen durchgeführt, weil zunächst weitere detaillierte Untersuchungen und Planungen notwendig sind.




zu Frage 3.
Der Zulauf zum Mittellandkanal ist als Einzellösung für die Situation im Dörpefeld 46 nicht sinnvoll, da er für den weiteren Siedlungstrakt keine ausreichende Entschärfung zeigt. In den weiteren Planungsphasen werden Varianten wie z.B. eine Querschnittsvergrößerung der unterhalb liegenden Regenwasserkanäle betrachtet, die neben einer ausreichenden Entschärfung im Bereich Dörpefeld 46 auch die Situation des weiteren Siedlungstraktes ausreichend verbessern.

Nach Abschluss der noch ausstehenden Untersuchungen wird mit der Umsetzung der dann beschlossenen Maßnahmen begonnen.

Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, irgendwann müsse auch mal Schluss sein mit den Untersuchungen und forderte die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen.

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Übergang Ecke Hahnenstraße/Callinstraße zum Welfengarten
(Drucks. Nr. 15-2549/2020)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor:

Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 unter intensiver Einbeziehung der
Anwohner beschlossen, dass der Fußgängerweg in der Kurve Ecke Hahnenstraße/
Callinstraße auf der Seite des „Klein Kröpcke“ um den aktuell mit Parkverbot gekennzeichneten Bereich vorgezogen wird. Mit Antwort der Verwaltung (15-0394/2018 S1) am 24.05.2018 wurde dem Antrag gefolgt.

Folgender Entscheidungstext wurde mitgeteilt:
‘Beabsichtigt ist, die Objektplanung und die bauliche Ausführung im Rahmen des Aktionsprogramms „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ umzusetzen. Die Erstellung der Objektplanung ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen, die bauliche Umsetzung soll in 2019 erfolgen.‘

In der Antwort der Verwaltung zur Anfrage von B90/Die Grünen (15-3181/2019 F1 vom 11.12.2019 wird ausgeführt, dass sich die Planung im internen Abstimmungsprozess
(Entwurfsstadium) befindet und es wegen anderweitiger Planungskapazitäten und Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Personen zu Verzögerungen kommt.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Hinderungsgründe zur Umsetzung des Bezirksratsbeschlusses gibt es und
wann ist endlich mit der baulichen Umsetzung zu rechnen?

2. Wie sieht die Entwurfsplanung/Objektplanung konkret aus?

3. Wie lange wird die bauliche Ausführung im Rahmen des Aktionsprogramms „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ dauern?





Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Querungsstellen werden immer unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit geplant. Dazu gehören auch die Leitelemente für Sehbehinderte.

Die gewünschte Querungsstelle im Kurvenbereich bieten aufgrund der schmalen Gehwege und größeren vorhandenen Quergefälle keine optimalen Bedingungen für den Einsatz von barrierefreien Leitelementen.
Daher wurden verschiedene Örtlichkeiten untersucht, ob es in der direkten Umgebung nicht besser geeignete Querungsstellen gibt.

Die Prüfungen ergaben, dass aufgrund von vorhandenen Baumstandorten, großen Versorgungsschächten kein besserer Standort gefunden wurde.
Daher erfolgt nun eine Umsetzung an dem gewünschten Standort.
Die Querung für den Rollstuhlfahrer befindet sich in der Zufahrt, so dass die Leitelemente gelegentlich überfahren werden und möglicherweise öfter zu ersetzen sind.

Die Maßnahme ist für Frühjahr 2021 vorgesehen.

Zu Frage 2:
Es ist geplant die Innenkurve soweit vorzuziehen, damit die Sichtbeziehungen entlang der parkenden Fahrzeugen verbessert wird.

Wir werden die Planung der Bezirksratsbetreuung diesen Monat zukommen lassen, so dass diese an den Bezirksrat weitergeleitet und zur Verfügung gestellt werden kann.

Zu Frage 3:
Ab Baubeginn ist mit einer Bauzeit von 4-6 Wochen zu rechnen.

Anmerkung zum Protokoll:
Die Ausbauplanungsübersicht ist allen Bezirksratsmitgliedern am 04.12.2020 per Mail zugeleitet worden.

TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Kioskbetrieb Friedenauer Str. /Ecke Niederaue
(Drucks. Nr. 15-2579/2020)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Seit dem Inhaberwechsel an der Friedenauerstr. / Ecke Niederaue kommt es immer wieder zu massiven Beschwerden der Anlieger im angrenzen Bereich. Es steht vor dem Kiosk ein Stehbiertisch, wo sich immer eine Gruppe Alkoholtrinkend aufhält. Oft ist es bis in den späten Abendstunden recht laut. Es wird sich oft nicht an die Öffnungszeiten gehalten und an Sonn- und Feiertagen ist die offizielle Öffnungszeit von 9.00 – 21.00 Uhr angegeben.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wurden schon Maßnahmen ergriffen, um die Lärmsituation am Kiosk einzudämmen und gegen die Öffnungszeiten am Sonntag, da der Verwaltung schon Beschwerden vorliegen?

2) Hat der Betreiber eine Schankgenehmigung, wenn nein, darf dort Alkohol am Kiosk getrunken werden und wie werden die Hygienemaßnahmen umgesetzt und kontrolliert, da die Trinker sehr eng ohne Maske um den Stehbiertisch stehen.

3) Hat der Kiosk eine Toilette die benutzt werden darf, sollte eine Ausschankgenehmigung vorliegen?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Beim städt. Ordnungsdienst ging Ende Juli ein Hinweis wegen Coronaverstößen und Lärm ein. Dieser Beschwerde wurde umgehend nachgegangen. U.a. wurde der Kioskbetreiber angesprochen. Inhaber und Kunden verhielten sich dann sofort regelkonform. Da seitdem keine weiteren Hinweise eingegangen sind, sind wir davon ausgegangen, dass es zu keinen Störungen mehr gekommen ist. Aufgrund der vorliegenden Bezirksratsanfrage waren Außendienstmitarbeitende jetzt erneut mehrfach vor Ort, konnten dort aber keine Personen antreffen.

zu 1) Zuständig für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden ist auch für das Stadtgebiet Hannover die Region Hannover. Dort ist der Sachverhalt bekannt und die Behörde hat mit dem Betreiber Kontakt aufgenommen. Dieser sicherte daraufhin Mitte September 2020 mündlich zu, dass er den Kiosk spätestens um 22 Uhr schließen wird. Seither hat die Region Hannover keine Lärmbeschwerden oder Lärmprotokolle mehr erhalten (Auskunft vom 10.11.2020). Gewerberechtlich ist der Kiosk als Gaststätte zu behandeln, für deren Betrieb keine besonderen Schließzeiten nach dem Nds. Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz gelten. Eine Gaststätte darf rund um die Uhr an jedem Wochentag betrieben werden.
Allerdings lässt die vorliegende Baugenehmigung hier keinen Ausschank von Getränken zu. Daher wurde durch den Bereich Bauordnung ein Anhörungsverfahren wegen unzulässiger Nutzungserweiterung eingeleitet.

zu 2) Seit der Einführung des Nds. Gaststättengesetzes am 01.01.2012 gibt es das Erfordernis einer „Schankgenehmigung“ in Niedersachsen nicht mehr. Für die Abgabe von alkoholischen Getränken („Gaststätte“) reicht eine formelle Gewerbeanzeige aus. Die Anzeige durch den Betreiber erfolgte am 24.07.2020 rückwirkend zum 01.05.2020.
Wie bereits unter 1) beantwortet, liegt allerdings keine Baugenehmigung vor, die den Ausschank von Getränken umfasst.
Die Einhaltung der Corona-Vorgaben werden von der Polizei und in Amtshilfe für die Region Hannover von der Lebensmittelüberwachung der LHH überwacht. Ein Verzehr an Ort und Stelle ist vom 2.-30.11.2020 aufgrund der Nds. Corona-Verordnung nicht zulässig.

zu 3) Der Kiosk verfügt über eine Personaltoilette, die grundsätzlich auch von Kunden genutzt werden könnte. Ob der Betreiber das zulässt, ist uns nicht bekannt. Eine entsprechende gewerberechtliche Vorschrift gibt es nicht.

Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, sie habe gesehen, wie Leute zur
Toilettenbenutzung rein gegangen seien. Sie habe sie auch direkt angesprochen, da alle
ohne Maske unterwegs waren.
Bezirksratsherr Jagemann ergänzte, er selbst habe sich im November bei der Polizei
beschwert, Beschwerden die direkt bei der Polizei erfolgten wären in der Antwort gar nicht
aufgeführt. Wenn die Polizei vor Ort kontrolliere, müsse sie doch auch wegen Corona
Maßnahmen handlungsfähig sein. Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, am besten
seien Kontrollen ab 18.00 Uhr.

Ratsherr Klapproth bat um weitere Informationen im Hinblick auf das anstehende
Bauordnungsrechtliche Verfahren, bzw. über Prüfungen seitens der Region.

TOP 7.3.2.
Gelände Burgweg
(Drucks. Nr. 15-2580/2020)

Bezirksratsfrau Jagemann trug die Anfrage vor.

Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass das Areal der früheren Obdachlosenunterkunft der Paul-Dohrmann- Schule kontaminiert ist. Gegenüber auf der anderen Straßenseite befinde sich eine weitere Obdachlosenunterkunft (Burgweg 13), eine Betriebsstätte vom Stadtentwässerungsamt und AHA.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Ist der Verwaltung bekannt, das das Gelände gegenüber der Paul-Dohrmann-Schule, mit der Obdachlosenunterkunft Burgweg 13, der Stadtentwässerung und AHA auch kontaminiert ist, bzw. wurde die Fläche dahingehend untersucht?

2) Wenn das Areal bislang noch nicht untersucht wurde, warum schließt man eine Kontaminierung auf dieser Straßenseite aus?

3) Falls eine Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände der Paul-Dohrmann-Schule stattfindet, kann man diese auch bis auf die andere Seite des Burgwegs ausweiten?

Herr Kaczmarek beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1. und 2.
Dem Sachgebiet Boden- und Grundwasserschutz der Stadt Hannover liegen
keine Hinweise auf Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche
Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) vor. Daher wurde die Fläche nicht untersucht.


Die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Region Hannover
antwortet wie folgt:

Bezüglich des Grundstückes Burgweg 13 sind der Unteren
Bodenschutzbehörde der Region Hannover (UBB) keine Untersuchungen
bekannt. Ebenfalls gibt es für das Grundstück keine Eintragung im Altlasten-
und Verdachtsflächenkataster der Region Hannover.“

„Konkrete Anhaltspunkte, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen
Bodenveränderung oder Altlast auf dem Grundstück Burgweg 13 begründen,
liegen der UBB nicht vor.“

Antwort zu Frage 3:
Die Untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover(UBB)
antwortet wie folgt:

„Der UBB liegt kein hinreichender Verdacht einer schädlichen
Bodenveränderung oder Altlast und entsprechend kein Hinweis einer sich
daraus ergebenden Grundwasserbeeinflussung auf dem Grundstück Burgweg
13 vor.

Aus Sicht der UBB ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine
Untersuchung des Grundwassers im Bereich des Grundstückes Burgweg 13
nicht erforderlich.“

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 8.1.1.
Zwischennutzung Kleingartenfläche der KGV Friedenau
(Drucks. Nr. 15-2566/2020)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Rahabi sagte, er habe gehofft, inhaltlich etwas mehr zu erfahren, als das was im Antrag stehe.
Das Transition Town nun ins Spiel käme, deute für ihn darauf hin, dass es dort wohl nicht so viele Gewerbeinteressenten gebe.
Er erwähnte, dass manche Gärtner dort noch um ihre Entschädigungen kämpfen würden.
Er wolle hierzu mehr Informationen haben und zog den Antrag in die Fraktion.
Bezirksratsherr Spatzker fagte, wieso man sich hier auf 18 Monate beschränke.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte, die Zeit solle genutzt werden um ein Konzept asuzuarbeiten. Es gehe darum Anträge zu stellen und Partner zu suchen.
Bezirksratsherr Rahabi würde Vertreter von Transition Town gerne einladen wollen.
Bezirksratsherr Winter äußerte sein Bedauern darüber, dass dieser Antrag in die Fraktion gezogen wurde. Damit verliere man nur Zeit.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, sie fände es sehr interessant, wenn die Möglichkeit geschaffen würde, die Fläche anders als gewerblich zu nutzen.
Das Gremium einigte sich darauf, einen Vertreter von Transition Town in den nächsten Interkreis einzuladen.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen

TOP 8.1.2.
Barrierefreier Ausbau des Aufganges zur Brücke hinter der Wasserkunst auf der Seite der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-2581/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für den barrierefreien Ausbau oder zumindest barrierearmen Ausbau des Aufganges an der Brücke hinter der Wasserkunst zum Wasserkraftwerk Herrenhausen vorzulegen.

TOP 8.1.3.
Geschwindigkeitsprüfung Alt Vinnhorst (K13) - Höhe Vinnhorst Ortsschild
(Drucks. Nr. 15-2582/2020)

Bezirksratsherr Okumus brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Auf der Straße Alt-Vinnhorst wird in Höhe des Ortsschild Vinnhorst von Godshorn kommend eine Tafel zur Anzeige der Geschwindigkeit des Autoverkehrs installiert.

TOP 8.1.4.
Einrichtung eines offenen Bücherschrankes an der Lutherkirche
(Drucks. Nr. 15-2583/2020)

Bezirksratsherr Jung brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Herr Kaczmarek gab zu Bedenken, dass es in relativer Nähe auf dem Engelbosteler Damm auch einen Bücherschrank gibt. Dieser wurde gerade umgesetzt. Man müsse sich Gedanken machen, wie man beide positionieren wolle. Er informierte darüber, dass ein Bücherschrank mit Aufstellung rund 3.500 € kosten würde. Dieser Betrag wäre durch den Bezirksrat zu finanzieren.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, die Entfernung zum Schrank am E-Damm betrage mehr als 150 m. Es wären auch bereits zwei Bücherschrankpaten vorhanden. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Deja sagte, die Aufstellung solle in Abstimmung mit der Kirchengemeinde erfolgen, der Standort solle auch nicht zwingend auf der Pflasterung sein. Bezirksratsherr Schrank äußerte sein Unverständnis über die Kostenhöhe. Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, man könne den Standort des jetzigen Schrankes nocheinmal überdenken. Vielleicht könne er dort bleiben und nicht wieder umgesetzt werden. Einen Standort an der Lutherkirche halte er für optimal. Die Aufstellung an sich sei eine politische Entscheidung und er wolle die Kosten nicht in Frage stellen. Er wäre als Bezirksrat bereit hierfür entsprechend zu investieren.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, am Vorplatz der Lutherkirche in der Nordstadt in Abstimmung mit der Kirchengemeinde einen „Offenen Bücherschrank“ aufzustellen.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Änderung der Verkehrssituation Eggewiese
(Drucks. Nr. 15-2588/2020)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Herr Kaczmarek informierte darüber, dass die zuständige Kollegin aus dem FB Tiefbau der Bürgerin die sich beschwert hatte bereits ausführlich geantwortet habe.
Bezirksratsfrau Jagemann betonte, dass Parkverbot solle nicht am Wochenende oder Nachts gelten.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, wenn schon Vorarbeit geleistet worden sei, könne die Entscheidung ja nicht so lange dauern.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftrag das absolute Halteverbot für die Eggewiese in ein eingeschränktes Halteverbot werktags in der Zeit von 6.00 – 18.00 Uhr zu ändern und zusätzlich eine Durchfahrsperre für Nichtanlieger. Ausnahmeregelungen für Umzüge, aufstellen von Containern bei Entrümpelung, ect. muss für die Anlieger gewährleistet werden.


TOP 8.2.2.
Aufstellen von Abfallbehältern in der Gertrud-Knebusch-Straße
(Drucks. Nr. 15-2589/2020)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Dr. Abend schlug vor, einen direkt neben dem dort vorhandenen Glascontainer aufzustellen.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt in der Gertrud-Knebusch-Straße sowohl auf Höhe des Bistro Andronaco als auch auf Höhe der DHL-Zustellbasis ausreichend Abfalleimer an den Geh- und Radwegen aufzustellen.

Interfraktioneller Antrag

TOP 8.2.3.
Parkverbot in der Voltmerstraße und Durchfahrtsperre für LKW ab 7,5 t
(Drucks. Nr. 15-2590/2020 N1)

Bezirksratsfrau Jagemann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksbürgermeisterin Geschke sagte, sie habe dort neulich 33 abgestellte Kastenwagen gezählt. Ein Handlungsbedarf sei gegeben.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig:

Die Verwaltung wird aufgefordert die Voltmerstr. stadtauswärts von Chamissostraße bis Krepenstraße als Parkverbotszone auszuweisen und eine LKW Durchfahrtssperre ab 7,5 T (ausgenommen Zulieferverkehr und Baufahrzeuge) zu veranlassen.

TOP 8.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.3.1.
Sicherstellung angemessenen Wohnraums für derzeit Obdachlose
(Drucks. Nr. 15-2599/2020)

Bezirksratsherr Spatzker erinnerte daran, dass man sich in der Vorbesprechung im Interkreis an dem im Antrag verwendeten Wort "Beschlagnahmung" gestoßen habe.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.4.

Interfraktionell

TOP 8.4.1.

Antrag für die Erhöhung des Mindestabstandes zwischen Vergnügungsstätten in Gebieten des Stadtbezirks Nord

(Drucks. Nr. 15-2584/2020)


Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat Nord beschloss sodann einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich am Anschluss an die Verabschiedung des Vergnügungsstättenkonzeptes (Drucksache Nr. 0783/2020 N1) durch den Rat der Stadt Hannover den Mindestabstand zwischen Vergnügungsstätten im Sanierungsgebiet Hainholz, im ehemaligen Sanierungsgebiet Nordstadt sowie im nördlichen Engelbosteler Damm auf 500 m, andernfalls den von der Verwaltung als maximal möglich angesehen Abstand zu erhöhen.

TOP 8.4.2.
Aufwertung der Verkehrsfläche vor dem Spielplatz "Am Kleinen Felde" und Warstr.10
(Drucks. Nr. 15-2585/2020)

Bezirksratsherr Winter brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat Nord beschloss sodann einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Verkehrsfläche vor dem Spielplatz „Am Kleinen Felde“ bis zur Ecke Warstraße ein Konzept zu einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität vorzulegen. Ziel soll hierbei eine ausgewogene Planung sein, so dass es dem Kinderladen Warstraße weiterhin die Nutzung der Außenfläche tagsüber erlaubt, aber eine Aufwertung für die Anwohner*innen ermöglicht. Die Möglichkeit zur Aufstellung von Fahrradbügeln soll hierbei geprüft werden.

TOP 8.4.3.
Sperrung der Durchfahrt von der Helmkestraße zum Rehhagen mit Pollern in Höhe der Kreuzung mit dem Radrundweg "Julius-Trip-Ring"
(Drucks. Nr. 15-2586/2020)

Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein, erläuterte die Hintergründe und informierte darüber, dass mit dem Werkstatt-Treff über die Planung gesprochen wurde. Es seien keine großen baulichen Maßnahmen geplant, man erhoffe sich aber insgesamt eine örtliche Verbesserung.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sperrung der Durchfahrt (nur für KFZ) von der Helmkestraße zum Rehagen durch geeignete Baumaßnahmen (Poller) im Bereich kurz vor der Kreuzung mit dem Radrundweg „Julius-Trip-Ring“ einzurichten. Die weitere Zufahrt zum Parkplatz des Kleingartenvereins muss weiterhin gewährleistet sein. Die Helmkestraße muss als Sackgasse beschildert werden und es besteht keine Einbahnstraßenregelung mehr.
Der Ausbau einer Wendemöglichkeit ist im östlichen Abschnitt möglich und muss dazu umgesetzt werden. Beachtung sollten auch die rechts- und linksseitigen Rad- und Fußwege finden, die so zu sichern sind, dass Autos diese nicht unrechtmäßig doch noch queren können.
Vom Rehagen her muss die Einbahnstraße aufgehoben werden, so dass die Bewohner*innen vom Bauwagenplatz ihre Zuwegung behalten.
Im Zuge der Sperrung sollte der öffentliche Straßenraum klar ausgestaltet werden: Neben der Wendefläche am neuen Ende der Straße sollten vor den Grundstücken 20 und 22 für die Betriebe die notwendigen PKW-Stellflächen ausgewiesen und ein ersichtlicher Fußweg abgegrenzt werden.

TOP 8.4.4.
Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen Stadtbezirk Nord (13) und Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken (12)
(Drucks. Nr. 15-2587/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke rief die Drucks. Nr. 15-2587/2020 auf.
Sodann beschloss der Bezirksrat Nord einstimmig:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine Drucksache zu erstellen und den zuständigen Gremien vorzulegen, das mit Beginn der nächsten Wahlperiode im Jahr 2021 (§ 55 Abs. 3 NGO) die Grenze zwischen dem Stadtbezirk Nord (Stadtteil Vinnhorst) und Herrenhausen-Stöcken (Stadtteil Ledeburg) wie nachfolgend verlegt wird:
das Gebiet (Siedlung Mecklenheide) mit dem Straßenzug Kurländer Weg - abgehend von der Mecklenheiderstraße bis zur Schulenburger Landstr. - wird dem Stadtbezirk (13) Nord zugeordnet:
Schulenburger Landstr. bis zur Revaler Straße, das Gebiet enthält den Kurländer Weg bis zur Revaler Straße den Kurländer Weg, der einmündet in die Friedrich-Klug-Straße bzw. Försterweg (Kleingartenkolonie).


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Eigene Mittel
(Drucks. Nr. 15-2708/2020)

Bezirksbürgermeisterin Geschke trug die einzelnen Zuwendungen aus der Drucks. Nr. 15-2708/2020 vor.
Der Bezirksrat stimmte einstimmig für die so vorgetragene Mittelvergabe.

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Betreutes Wohnen Substituierter, Regenerationsfreizeit - 2.500 €
Ev.-Luth. Nordstädter Kirchengemeinde, Kinderfreizeit - 500 €
Straßenkino, Dauerwerbeplakat - 600 €
Elfi Ignaz, Tanzprojekt Hannover-Nordstadt - 1.000 €
Atelier Grammophon, bauliche Erhaltungsmaßnahme - 1.000 €
Kino im Sprengel, Zu-Abluftanlage, bzw. Projektionsanlage - 1.300 €
Jugendberatung Hinterhaus, Behindertengerechte Rampe - 2. Abschlag 3.000 €

TOP 10.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeisterin Geschke berichtete über die Aufstellung des aus Mitteln des ökologischen Sonderprogrammes des Stadtbezirkes Nord angeschaffte Spielgerät im Hof der Grundschule Vinnhorst. Ein Bild habe Sie per Mail an alle Mitglieder versandt.
Bei den Sitzungsterminen für 2021 gebe es eine kleine Änderung. Die erste Sitzung des Jahres 20211 werde am 08.02.2021 stattfinden.
Eine neue Übersicht werde von Frau Struiksma versandt.
Sie gab den Hinweis auf einige positive Entscheidungen der Verwaltung, die auf beschlossenen Bezirksratsanträgen beruhen.
Alle Entscheidungen seien auch im Internet auf Hannover.de einzusehen.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss die Sitzung um 21.45 Uhr.

Geschke Struiksma
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung