Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 13.11.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.11.2020)
Protokoll (erschienen am 11.12.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 13.11.2020

PROTOKOLL

41. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 13. November 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Dr. Menge (SPD) für RF Schollmeyer
Ratsherr Oppelt (CDU)
(Ratsfrau Schollmeyer) (SPD)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bebek)
Frau Böhning
Frau Gahbler
(Herr Karst)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette (Dez. V)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Berg (OE 23.31)
Frau Hoffmann-Kallen (OE 67.11)
Frau Unverzagt (OE 67.11)
Frau Schunke (OE 67.20)
Herr Clausnitzer (OE 61.15)
Herr Dix (OE 15.31)
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff)
Herr Bartels (OE 23.022)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 09.10.2020 - öffentlicher Teil

3. Genehmigung des Protokolls der 40. Sitzung des AWL am 09.10.2020 - öffentlicher Teil

4. Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover - Kurzfassung -
(Informationsdrucks. Nr. 2526/2020 mit 1 Anlage (nur online))

5. Leitlinie zur Installation von Solaranlagen auf neu zu errichtenden Gebäuden in Hannover (kurz: Solar-Leitlinie)
(Drucks. Nr. 2457/2020 mit 1 Anlage)

6. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N3 mit digitalen Anlagen)

7. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 N1 mit 1 Anlage)

8. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

8.1. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1 E1)

9. A N T R Ä G E

9.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Modellprojekt 8-Euro-Wohnung
(Drucks. Nr. 1757/2020)

9.2. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Züricher Modell für nichtkommerzielle Jugendparties adaptieren
(Drucks. Nr. 2280/2020)

9.3. Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur sofortigen Umsetzung der DS 0763/2020: “Einrichtung von öffentlichen Bühnen für kulturelle Veranstaltungen”
(Drucks. Nr. 2281/2020)

9.4. Antrag der CDU-Fraktion: Task-Force - Innenstadt
(Drucks. Nr. 2304/2020)

10. Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

11. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 09.10.2020 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls der 40. Sitzung des AWL am 09.10.2020 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache bei 1 Enthaltung genehmigt.


TOP 4.
Stadtgrün 2030 - ein Freiraumentwicklungskonzept für Hannover - Kurzfassung -
(Informationsdrucksache Nr. 2526/2020 mit 1 Anlage (nur online))

Ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

TOP 5.
Leitlinie zur Installation von Solaranlagen auf neu zu errichtenden Gebäuden in Hannover (kurz: Solar-Leitlinie)
(Drucks. Nr. 2457/2020 mit 1 Anlage)

Ratsherr Döring zog den Punkt auf Wunsch der FDP in die Fraktionen, worauf Ratsherr Emmelmann um einen Kurzbericht bat, da noch einige Fragen offen seien.

Frau Unverzagt führte aus, dass es um die Errichtung von Solaranlagen auf Neubauten in Hannover gehe und die Drucksache auf einen beschlossenen Antrag der Ampel zurückgehe. Der Prozessablauf sehe eine Einzelfallprüfung vor, was dem kommunalen Handlungsspielraum entspreche. Hierbei sei die Verwaltung zur Angemessenheit verpflichtet und als Instrumente würden vertragliche Regelungen, z.B. Grundstückskaufverträge, Erbbaurechtsverträge, städtebauliche Verträge oder Durchführungsverträge, Anwendung finden.

Bereits jetzt seien Angaben zu Gebäudeeffizienzstandards und Art der Wärmebereitstellung in den Verträgen auf Basis der beschlossenen ökologischen Standards festgelegt.

Im Ausnahmefall werde die Festsetzung in Angebotsbebauungsplänen herangezogen, wobei bei vertraglichen Regelungen der Verhandlungsspielraum größer sei. Die Einzelprüfung umfasse zunächst die Prüfung des Solarpotentials, gefolgt von der Durchführbarkeit, d. h. der Angemessenheit und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dabei werde eine Lebenszyklusbetrachtung durchgeführt. Im letzten Schritt – und nur bei Flachdächern – gehe es um eine Dachbegrünung mit der entsprechenden Vereinbarkeit der Installation von Solaranlagen auf den begrünten Dachflächen.

Bei Vorliegen der technischen Durchführbarkeit und der Wirtschaftlichkeit könne eine Festsetzung erfolgen. Beim Thema Wirtschaftlichkeit sei zu sagen, dass diese vorliege, wenn ausreichend Solarstrahlung vorherrsche und Eigenverbrauch in den Gebäuden vorhanden sei.

Mit Solaranlagen könne bei Privathaushalten derzeit bis zu 60% günstiger als beim herkömmlichen Bezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung Strom abgenommen werden.

Ratsherr Döring betonte, dass die Klimaschutzleitstelle als Prüfstelle vorgesehen sei und es werde gefragt, ob dies zu personellem Mehrbedarf führe, wozu Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bemerkte, dass die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal bewältigt würden.

Ratsherr Emmelmann fragte nach, ob in Zukunft sämtliche Neubauten im Stadtgebiet, auch auf eigenem Grund, oder nur Käufer städtischer Grundstücke betroffen seien. Es sei unklar, wie eine Bestandsimmobilie mit Bauantrag und der Betrachtung des Gesamtobjektes als Neubau behandelt werde – als Beispiel sei hier das Sprengel Museum zu nennen. In dem Zusammenhang werde auch um Mitteilung gebeten, ob die Stadt in derselben Pflicht stehe, wie eine Privatperson.

Frau Unverzagt brachte zum Ausdruck, dass die Errichtung von Solaranlagen für die Stadt schon seit Längerem eine Selbstverständlichkeit sei und die entsprechende Drucksache zu ökologischen Standards für städtische Gebäude bereits vor über zwei Jahren beschlossen worden sei und für sämtliche in der Planung befindlichen Neubauten gelte.

Betroffen von der Leitlinie seien ausschließlich neu zu errichtende Neubauten und hierbei Wohngebäude und Nichtwohngebäude, wobei hinsichtlich der Nichtwohngebäude bei Angebotsbebauungsplänen auf Vorgaben verzichtet werde.

Ratsherr Emmelmann fragte nach, ob es zutreffe, dass jeder Neubau in Hannover mit Baugenehmigung einer entsprechenden Prüfung bezüglich der Solar-Leitlinie unterzogen werde, worauf Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erwiderte, dass es um vertragliche Vereinbarungen und dabei um Grundstückskaufverträge, Erbbaurechtsverträge, städtebauliche Verträge oder Durchführungsverträge gehe. Sollte im Rahmen eines Bebauungsplanes eine Baugenehmigung erteilt werden, liege keine vertragliche Vereinbarung vor.

Ratsherr Oppelt äußerte die Befürchtung, dass eine Privatperson, die auf privatem Grundstück ein Bauvorhaben plane, von der Leitlinie in irgendeiner Form betroffen sein könne und bat um Mitteilung, ob zugesagt werden könne, dass das nicht der Fall sei, worauf Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette entgegnete, dass nur dort geprüft werden könne, und so stehe es auch in der Drucksache, wo eine vertragliche Vereinbarung geschlossen worden sei. Wenn ein bestehender Bebauungsplan keine Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage beinhalte und keine vertragliche Vereinbarung vorliege, werde auch keine Prüfung vorgenommen.

Ratsherr Emmelmann erkundigte sich nach der Vorgehensweise für den Fall, dass kein Bebauungsplan vorliege oder in der Historie ohne B-Plan nach § 34a BauGB gebaut worden sei. Es sei zu fragen, ob die Stadt bei der Aufstellung eines B-Planes dann die Solaranlagen-Pflicht mit aufnehmen werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bezeichnete es als wünschenswert, für die Zukunft bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne eine entsprechende Regelung mit aufzunehmen, derzeit sei es jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Regelung.

Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass neue oder zu ändernde Bebauungspläne von der Verwaltung vorgeschlagen würden und es werde ausdrücklich gefragt, ob geplant sei, seitens der Verwaltung die Verpflichtung zur Solaranlagen-Prüfung zu integrieren.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erinnerte daran, dass der neue Baudezernent erst wenige Tage im Amt sei und sich noch keine Gelegenheit ergeben habe, über dieses Thema zu sprechen. Es müsse betont werden, dass dieser Bereich nicht Bestandteil der Drucksache sei und darin nur vertragliche Regelungen beschrieben seien.

Ratsfrau Falke betonte, dass bei einer Prüfung auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle spiele und die Vorbehalte der CDU daher unbegründet seien.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian konnte die Kritik der CDU ebenfalls nicht nachvollziehen und hob hervor, dass es um vertragliche Regelungen und auch vorhabenbezogene Bebauungspläne gehe, die extra für das Ansinnen eines speziellen Bewerbers geschaffen worden seien – und das Ganze in Verbindung mit einem Durchführungs- oder Städtebaulichen Vertrag. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, mit der Stadt einen Grundstücks- oder Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.

In allen Fällen könne die Stadt eine Solarverpflichtung vereinbaren und die Problematik dabei sei nicht zu erkennen.

Ratsherr Emmelmann bat um Erläuterung, was im Falle einer positiven Prüfung und der Verpflichtung zur Errichtung einer Solaranlage umgesetzt werden müsse. Als Stichworte seien hier die maximale Größe oder die wirtschaftlichste Lösung zu nennen. Des Weiteren sei zu sagen, dass bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit die Stromabnahme im Objekt angesetzt werde – allerdings in unbekannter Höhe und Unkenntnis der Lastkurve. In der Praxis könne das sehr unterschiedlich sein und Besonderheiten würden nicht berücksichtigt.

Es sei unklar, wie die Wirtschaftlichkeit funktionieren solle, wenn der Vermieter bzw. Eigentümer juristisch keine Handhabe besitze, dem Mieter die Stromabnahme vorzuschreiben – diese Bestrebungen seien schon bei der Abnahme von Fernwärme vor Jahren gescheitert. Die Wirtschaftlichkeit sei nur gegeben, wenn der Strom vor Ort verbraucht werde und das müsse privatrechtlich geregelt werden.

Frau Unverzagt stellte heraus, dass Mindestgrößen angesetzt und diese, ebenso wie die Strommenge, sehr zurückhaltend betrachtet würden. Bei noch nicht errichteten Gebäuden könne der zukünftige Verbrauch nicht beurteilt werden, so dass übliche Erfahrungswerte zum Ansatz gebracht würden – dazu existierten detaillierte Tabellen und darüber hinaus gebe es im Vorfeld Beratungsgespräche, um das Optimum zu finden. Oft, insbesondere bei Reihenhäusern, sei die Dachfläche der begrenzende Faktor.

Seit 01.11.2020 sei im Gebäudeenergiegesetz die Anrechenbarkeit von lokal erzeugtem, erneuerbarem Strom deutlich verbessert worden und biete einen zusätzlichen Anreiz.

Ratsherr Gast zeigte sich erfreut über die Umsetzung des Antrages und stellte die Frage an, welcher Beitrag zum Klimaschutz zu erwarten sei, worauf Frau Unverzagt entgegnete, dass dazu Zahlen aufgrund der Schätzungen nach Neubautätigkeit nachgeliefert werden könnten.

Stellungnahme OE 67.11/Prognose zum Klimaschutzbeitrag der Solar-Leitlinie:
Bei gleichbleibender Neubautätigkeit könnte durch Anwendung der Solar-Leitlinie die jährlich installierte PV-Leistung auf grob geschätzt 2.000 Kilowatt peak gesteigert werden. Das entspräche einer Verdopplung bis Verdreifachung des derzeitigen Zubaus an PV-Leistung im Neubau.


Ratsherr Emmelmann hielt die Ermittlung einer möglichen Anlagenerrichtungsgröße für wichtig und riet zu Gesprächen mit den Netzversorgern, ob die erzeugten Mengen auch verarbeitet werden könnten. Im Vorfeld habe Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärt, dass die Anlagen auch von Dritten und nicht nur vom Errichter betrieben werden dürften und dazu sei zu fragen, welcher Zeitraum dem Investor bzw. Bauherrn zur Verfügung gestellt werde, die Anlage fremderrichten zu lassen.

Frau Unverzagt führte aus, dass die Fertigstellung mit dem Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz erfolgen müsse und dafür üblicherweise ein halbes Jahr angesetzt werde.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette machte ergänzend darauf aufmerksam, dass enercity sehr großes Interesse an der Bereitstellung von Strom aus PV-Anlagen zeige und keine Netzprobleme zu erwarten seien.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen.


TOP 6.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0783/2020 N3 mit digitalen Anlagen)

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 7.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem
Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 N1 mit 1 Anlage)

Nach einstimmigem Beschluss, ein erneutes Ziehen in die Fraktionen zuzulassen, auf Wunsch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.


TOP 8.
Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten
Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

Ratsherr Spiegelhauer zog die Drucksache auf Wunsch der SPD in die Fraktionen, regte aber an, bereits heute die Inhalte durch die Verwaltung vorstellen zu lassen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass es in der Innenstadt Veränderungen gebe und sich damit beschäftigt werden müsse, wie eine Zukunftsfähigkeit erreicht werden könne.

Hauptmerkmal der Innenstadt sei die Handelsfunktion mit ihrer Bedeutung weit über die Stadt und die Region hinaus. Gleichzeitig habe es Veränderungen gegeben, die vor Corona bereits sichtbar gewesen seien und sich jetzt noch massiv beschleunigt hätten. Der Onlinehandel mache dem stationären Handel zu schaffen und Umfragen hätten ergeben, dass die Innenstadt unabhängig von Einkaufsmöglichkeiten auch anderweitig attraktiver gestaltet werden müsse. Dazu zählten Veranstaltungen, Restaurants und Kulturangebote.

Die Form des Einkaufens habe sich geändert und es müsse die Frage gestellt werden, ob der Trend weg von großen Kaufhäusern hin zu kleineren Geschäften gehe und was das für die Entwicklung der Innenstadt bedeute.

Die verkehrliche Erschließung der Innenstadt betreffe nicht nur den Handel, sondern auch die dort arbeitende Bevölkerung und die Besucher*innen von Veranstaltungen oder Kultureinrichtungen. Es müsse geprüft werden, welche Bedarfe es gebe und wie diese umweltfreundlich und flächenschonend gestaltet werden könnten.

Der Klimawandel führe dazu, dass sich die Innenstädte immer weiter aufheizten und in der Sommerzeit häufig tropische Temperaturen vorherrschten, was bedeute, dass es eine Bebauung geben müsse, die die Auswirkungen des Klimawandels abschwäche. Die Attraktivität einer Innenstadt leide massiv unter dem Temperaturanstieg, was sich am Beispiel von Madrid zeige, wo sich in der Innenstadt zu bestimmten Zeiten aufgrund der Hitze nur wenige Menschen aufhielten.

Es müsse sich die Frage gestellt werden, ob die Innenstadt Hannovers ihre Lebendigkeit nur über den Handel erhalten könne oder ob Wohnen, Kultur und Freizeit stärker in den Fokus gerückt werden müssten.

Im Hinblick auf die Bürogebäude müsse geprüft werden, ob die durch Corona veränderte Form der Arbeit, wie z.B. im Homeoffice, auch zukünftig dauerhaft erhalten bleibe und dies zu einer Reduzierung von Büroarbeitsplätzen in der Innenstadt führen werde.

Nicht vernachlässigt werden dürfe auch der Umgang mit bestimmten Gruppen wie Obdachlosen und Drogenabhängigen, die zur Innenstadt gehörten und verträglich für alle Nutzerinnen und Nutzer integriert werden müssten.

Die gesamte Fragestellung zeige, dass es sich um ein komplexes Thema mit vielen Beteiligten handele und durch die Drucksache solle die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Möglichkeiten und Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung einer attraktiven Innenstadt zu äußern und einzubringen. Zu den Interessengruppen zählten Geschäftsleute, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Einkaufende, Restaurantbetreiberinnen und –betreiber, Kulturschaffende usw.

Die Innenstadt sei das Herz von Hannover und alle Menschen in und um die Landeshauptstadt seien dazu aufgefordert, sich an dem Zukunftsprozess zu beteiligen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 8.1.
Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1 E1)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Modellprojekt 8-Euro-Wohnung
(Drucks. Nr. 1757/2020)
Ratsherr Spiegelhauer stellte den Antrag vor, rief die ausführliche Diskussion im Bauausschuss zu diesem Thema in Erinnerung um bat um Zustimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.2.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Züricher Modell für nichtkommerzielle Jugendparties adaptieren
(Drucks. Nr. 2280/2020)

Ratsherr Spiegelhauer schlug vor, den Antrag in den Jugendhilfeausschuss zu überweisen – so wie bereits im AUG geschehen.

Keine Einwände.

Überwiesen in den Jugendhilfeausschuss.


TOP 9.3.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION zur sofortigen Umsetzung der DS 0763/2020: “Einrichtung von öffentlichen Bühnen für kulturelle Veranstaltungen”
(Drucks. Nr. 2281/2020)

Ratsherr Spiegelhauer bat um formale Behandlung, da die originäre Zuständigkeit beim Kulturausschuss gesehen werde.

Keine Bedenken.

Formal behandelt.


TOP 9.4.
Antrag der CDU-Fraktion: Task-Force - Innenstadt
(Drucks. Nr. 2304/2020)

Ohne Aussprache auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 10.
Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bezog sich auf das Thema Weihnachtsmarkt und die bereits im Vorfeld per Mail übersandte Information und führte aus, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der bestehenden Verordnung, die ein Verbot bis Ende November vorgebe, keine Möglichkeit gesehen werde, die Planung für einen Weihnachtsmarkt weiter voranzutreiben.

Die Verwaltung stehe auf Stand-by und es gebe Vorüberlegungen und ein Konzept, was der Region vorliege, so dass es möglich sei, im Falle einer positiven Änderung sofort zu reagieren und den Schaustellerinnen und Schaustellern und damit auch der Bevölkerung einen, wenn auch nicht in der üblichen Form durchzuführenden, Weihnachtsmarkt zu ermöglichen.

Im Anschluss berichtete Frau de Cassan über den Sachstand zum Deutschen Pavillon und wies auf das ausgelegte Beratungsexposé für das Interessenbekundungsverfahren hin. Das Verfahren starte am morgigen Tage und laufe bis zum 22.01.2021 und es werde gehofft, dass das Potential des Objektes erkannt und es viele tragfähige Konzepte geben werde. Nach Fristablauf werde berichtet und im Falle einer positiven Entwicklung eine Drucksache für den Verkauf der Immobilie vorgelegt.

Des Weiteren werde darüber informiert, dass bezüglich des anstehenden Verkaufs der Immobilie Wasseler Str. 1, dem ehemaligen Hotel Kronsberger Hof, über den der Rat jüngst entschieden habe und der ohne das aufstehende Gebäude erfolge, Kampfmittelverdacht bestanden habe. Zusätzlich habe es auf der Verdachtsfläche aufstehenden Bewuchs gegeben, der nach Erhalt der notwendigen Genehmigung zur Baumfällung durch die Stadt und artenschutzrechtlicher Genehmigung durch die Region Hannover habe beseitigt werden müssen. Kampfmittel seien nicht gefunden worden und der Abriss des Gebäudes, der nach derzeitiger Planung ca. 5 – 6 Wochen andauern werde, beginne in der kommenden Woche.

Der Fortschritt sei ausdrücklich zu begrüßen, da in der Vergangenheit an der Stelle des Öfteren Vandalismus zu verzeichnen gewesen sei.

Ratsherr Spiegelhauer bezog sich auf die Ausführungen zum Weihnachtsmarkt und bezeichnete die Entwicklung als gravierend, aber auch als sinnvoll und notwendig, um die Infektionszahlen im Griff zu behalten und möglicherweise nach Verbesserung der Situation doch noch Perspektiven für ein vorweihnachtliches Angebot zu haben. Daher sei es zu begrüßen, dass die Verwaltung bei ihren Planungen in den Startlöchern stehe.

Es müsse nicht betont werden, wie einschneidend die Auswirkungen für das Schausteller- und Kunsthandwerkgewerbe seien und jegliche Art eines Weihnachtsmarktes sei für die Bewältigung der Situation hilfreich.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass bei einer möglicherweise noch durchführbaren Weihnachtsmarktvariante das Angebot hauptsächlich aus Speisen und Getränken sowie kleineren Fahrgeschäften bestehen würde, da bereits viele Händlerinnen und Händler aus der Bereich des Kunsthandwerks abgesagt hätten.

Ratsherr Spiegelhauer merkte zum Bericht über die Planungen zum Deutschen Pavillon an, dass die Entwicklungen erfreulich seien und stellte die Frage an, ob es sich um ein offenes Verfahren handele, worauf Frau de Cassan erwiderte, dass es einige Punkte gebe, die nicht zur Umsetzung geeignet seien und die in dem Exposé genannt würden – Wünsche seien seitens der Verwaltung aber nicht vorgegeben worden, es seien lediglich die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Entwicklung des Gebietes, der Nachbarschaft, des Einzelhandelskonzeptes usw. genannt worden.

Ratsherr Oppelt stellte zu den Weihnachtsmarktplanungen die Frage, wie ein alternatives Format aussehen könne, von welcher Größe gesprochen werde und welche Plätze dafür infrage kämen. Zusätzlich werde um Mitteilung gebeten, ob aktuell und/oder für das kommende Jahr geplant sei, den Schaustellerinnen und Schaustellern Hilfe in Form von Liquiditäts- oder Investitionskostenzuschüssen zukommen zu lassen, da dieses Gewerbe stark mit der Stadt verbunden sei und dessen Geschäftsmodell unter normalen Voraussetzungen gut funktioniere.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass ein Hygienekonzept für die Durchführung eines Weihnachtsmarktes nur funktionieren könne, wenn entweder ein abgegrenzter Raum mit Ein- und Auslasskontrolle, wie auf dem Schützenplatz, oder ein ausreichend großer Bereich mit Abstandsmöglichkeiten zur Verfügung stehe.

Die Schaustellerinnen und Schausteller hätten sich ausdrücklich gegen den Schützenplatz und für einen Bereich in der Innenstadt ausgesprochen, so dass von der Verwaltung alle möglichen Plätze in der Innenstadt bei der Planung mit einbezogen worden seien, wobei trotzdem, auch aufgrund der Absagen aus dem Kunsthandwerk, insgesamt deutlich weniger als 100 Buden aufgestellt sein würden.

Neben der Unterstützung durch die 10 Mio. €-Soforthilfe gebe es eine Reduzierung der Standgebühren um 50%, wobei die bereits geleisteten Standgebühren, die durch die Absage für den gesamten November hinfällig geworden seien, umgehend zurückerstattet würden.

Im Moment seien weitere Zuschüsse, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage, nicht geplant. Die Schaustellerbranche sei, genau wie Kultur- und Veranstaltungswesen, stark gebeutelt und ein weiteres Hilfsprogramm müsste ein sehr hohes Volumen haben, was derzeit sehr schwierig sei. Das 10 Mio. €-Programm sei zur kurzfristigen und unbürokratischen Unterstützung aufgelegt worden und weitere Hilfen seien in der Zuständigkeit von Bund und Land und von der Kommune kaum zu leisten.

Die Stadt könne den betroffenen Branchen durch verbesserte Rahmenbedingungen das Leben leichter machen und setze das auch konsequent um.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann warf die Frage auf, ob Schaustellerinnen und Schausteller, die ihren Firmensitz außerhalb Hannovers hätten, überhaupt in den Genuss von finanzieller Hilfe der Stadt kämen, was Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette verneinte.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian stellte die Fragen, ob es Planungen hinsichtlich einer Art Wintermarkt gebe, der vielleicht auch erst im Januar oder Februar stattfinden könne und ob alle Kommunen in ähnlicher Weise von der Situation betroffen seien. Des Weiteren sei zu fragen, wie sich die Plattformen „Support your local“ bzw. „Gemeinsam für Hannover“ entwickelten und ob sie von den Beteiligten als hilfreich empfunden würden.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette führte aus, dass der Weihnachtsmarkt zunächst im Vordergrund stehe, aber selbstverständlich auf Veränderungen und Entwicklungen reagiert werde und alternative Lösungen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage denkbar seien.

Andere Kommunen seien ähnlich stark betroffen und die Weihnachtsmärkte in vielen Städten auch abgesagt worden. Innerhalb des Niedersächsischen und des Deutschen Städtetages finde ein ständiger Austausch statt, wobei es um Tendenzen und nicht konkret um einzelne Städte gehe.

Zum lokalen Onlinehandel sei zu bemerken, dass die Online-Präsenz des stationären Handels in Zeiten von Corona stark an Bedeutung gewonnen habe, aber für viele Unternehmen eine organisatorische Hürde darstelle und nicht jeder Betroffene die Wichtigkeit erkenne – insbesondere in der Phase eines Lockdowns.

Als gutes Beispiel sei die Standortgemeinschaft Nordost zu nennen, bei der sich nach jahrelangem Zögern innerhalb kurzer Zeit 600 Händlerinnen und Händler beteiligten. Die Plattform „Gemeinsam für Hannover“, die von Madsack betrieben werde, habe eine gute Entwicklung vollzogen, sei auch technisch gut aufgestellt und werde von Institutionen in Hannover unterstützt – auch finanziell.

Ratsherr Döring erkundigte sich nach den Standgebühren für einen möglicherweise im Dezember stattfindenden Weihnachtsmarkt, worauf Frau de Cassan darlegte, dass es sich bei einem ähnlichen Konzept so verhalte wie beim Sommervergnügen und dafür die Sondernutzungssatzung herangezogen werde, die für solche Veranstaltungen Spielraum biete.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 11.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Ratsherr Emmelmann bat um Mitteilung, wie der Sachstand beim Thema Heizpilze sei, zu dem es vor einiger Zeit einen Antrag der CDU im Rat gegeben habe, der zurückgezogen worden sei, nachdem die Verwaltung mitgeteilt habe, dass sich bereits um das Thema gekümmert werde. In diesem Zusammenhang werde die Frage gestellt, warum Gastronomen die Aufstellung von Pavillonzelten mit der Begründung der Brandgefährdung verweigert worden sei, wenn sich Ähnliches ohne Probleme beim Maschseefest im Einsatz befunden habe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette betonte, dass das Verbot nur die gasbetriebenen Heizpilze betreffe und elektrisch betriebene erlaubt seien. Da der Rat grundsätzlich die Änderung der Sondernutzungssatzung beschließen müsse, habe die Verwaltung die entsprechende Regelung im Sinne der Gewerbetreibenden und des Rates ausgelegt, um einen langen Beschlussweg zu vermeiden.

Die Sondernutzungssatzung definiere auch die Beschaffenheit eines Pavillons, der nicht zulässig sei und daran auch keine großzügige Auslegung etwas ändern könne.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Ratsherrn Emmelmann erwiderte Frau Cassan, dass ein Unterschied zwischen großflächigen Schirmen, die erlaubt seien, und Pavillonzelten klar zu erkennen sei. Eine ähnliche Diskussion habe es damals bei der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten gegeben, worauf sich auch die deutliche Regelung in der Sondernutzungssatzung beziehe und die bei der aktuellen Betrachtung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden dürfe.

Im Anschluss begrüßte Vorsitzender Ratsherr Hellmann Frau Anna Böhning als neues, von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenes, beratendes Mitglied. Frau Böhning stellte sich kurz vor und freute sich auf die Zusammenarbeit im Ausschuss.

Zur Kenntnis genommen.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 15.25 Uhr.

gez. Tegtmeyer-Dette gez. Bartels