Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 09.11.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.10.2020)
Protokoll (erschienen am 03.02.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB- Datum 25.11.2020

PROTOKOLL

40. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 9. November 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Funda) (PIRATEN)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Käthner (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
(Bezirksratsherr Schmidt) (FDP)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Sommer) (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Roth FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Informationen zum Dualen System - Verbandsgeschäftsführer Schwarz, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 1874, Reitwallstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1974/2020 mit 3 Anlagen)

5.1.1. Ergänzungsantrag zur DS Nr. 1974/2020 Bebauungsplan Nr. 1874 - Reitwallsraße
(Drucks. Nr. 15-2637/2020)

5.2. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

5.2.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1995/2020 N1 Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-2290/2020)

5.2.2. Änderungsantrag zur DS Nr. 1995/2020 Integriertes Konzept zu einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-2638/2020)

5.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2391/2020 mit 4 Anlagen)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-1514/2020 N1 mit 2 Anlagen)

6.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1514/2020 N1 Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-2176/2020)

6.1.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1514/2020 N1 (Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo)
(Drucks. Nr. 15-2634/2020)

7. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendung für Tiliae e.V.
(Drucks. Nr. 15-2454/2020)

8.2. Zuwendung für das Diakonische Werk Hannover
(Drucks. Nr. 15-2455/2020)

8.3. Zuwendung für die Gartenkirche Sankt Marien
(Drucks. Nr. 15-2456/2020)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung

9.1.1. Veloroute 3
(Drucks. Nr. 15-2005/2020)

9.1.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2005/2020 Verlauf der Veloroute 3 von der City in die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2639/2020)

9.1.2. Parken in gekennzeichneten Bereichen
(Drucks. Nr. 15-2000/2020)

9.1.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2000/2020 Markierung Parkplätze Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-2641/2020)

9.1.3. weitere Wertstoffinsel (Leichtverpackungen) fürs Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2020/2020)

9.2. Gemeinsamer Antrag von der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Blühstreifen vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2444/2020)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Parksituation Seelhorststraße
(Drucks. Nr. 15-2445/2020)

9.3.2. Rückbau freier Rechtsabbieger
(Drucks. Nr. 15-2446/2020)

9.3.3. Fahrradparken Herrenstraße
(Drucks. Nr. 15-2447/2020)

9.3.4. Fahrradbügel Wedekind-, Kurt-Schumacher- sowie Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2448/2020)

9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Unterbringung obdachloser Menschen
(Drucks. Nr. 15-2434/2020)

9.4.2. Vermüllung der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2435/2020)

9.4.3. Änderung der Baumschutzsatzung
(Drucks. Nr. 15-2436/2020)

9.4.4. Dringlichkeitsantrag Mund-Nase-Schutz
(Drucks. Nr. 15-2643/2020)

9.5. der SPD-Fraktion

9.5.1. Sanierung des Fahrradweges Emma-Frede-Weg
(Drucks. Nr. 15-2450/2020)

9.5.2. Gratis-Tests für systemrelevante Berufsgruppen
(Drucks. Nr. 15-2451/2020)

9.5.3. Dringlichkeitsantrag effektive Luftreinigungsanlagen für Schulen, Kindertagesstätten, Krippen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
(Drucks. Nr. 15-2642/2020)

10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Rückbau des Endpunkts Aegidientorplatz
(Drucks. Nr. 15-2449/2020)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Hermine-Stindt-Weg
(Drucks. Nr. 15-2437/2020)

10.2.2. Wohnwagen, Wohnmobile und sogenannte Little Homes im Bereich Bremer Damm/Moorwegsgasse
(Drucks. Nr. 15-2438/2020)

10.2.3. Öffentliche Toilette am Marstall
(Drucks. Nr. 15-2439/2020)

10.2.4. Stellenplan Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-2440/2020)

10.3. der SPD-Fraktion


10.3.1. Verlauf Veloroute 3
(Drucks. Nr. 15-2452/2020)

10.3.2. Kinderbetreuung im Stadtbezirk Mitte aktuell
(Drucks. Nr. 15-2453/2020)

11. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.09.2020




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 40. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass Frau Stadtmüller verstorben sei. Frau Stadtmüller habe zehn Jahre den Seniorenbeirat der Stadt und seit zwei Jahren den Seniorenbeirat der Region geleitet. Frau Stadtmüller habe ihre Ehrenämter hervorragend ausgefüllt. Es sei immer eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihr möglich gewesen. Sie bat alle, sich zu erheben und Frau Stadtmüller zu gedenken.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass ein Dringlichkeitsantrag der SPD und ein Dringlichkeitsantrag der CDU vorliege.

Bezirksratsherr Sandow begründete die Dringlichkeit des Antrages seiner Fraktion.

Die Dringlichkeit des Antrages wurde einstimmig beschlossen.

Bezirksratsherr Hoffmann begründete die Dringlichkeit des Antrages seiner Fraktion.

Die Dringlichkeit des Antrages wurde einstimmig beschlossen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass die beiden Dringlichkeitsanträge unter TOP 9.5.3. und TOP 9.4.4. eingefügt werden. Außerdem werden TOP 5.1.1., TOP 5.2.2., TOP 6.1.2., TOP 9.1.1.1. und TOP 9.1.2.1. eingefügt.

Bezirksratsherr Kriwall teilte mit, dass er TOP 9.4.3. in die SPD-Fraktion ziehe.
Bezirksratsherr Hoffmann zog TOP 9.3.3. in die Fraktion.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sie den Antrag der SPD bezüglich der Veloroute in die Fraktion ziehen wolle. Sie fragte, ob das möglich sei, weil der Hauptantrag bereits einmal in die Fraktion gezogen worden sei.

Frau Stricks verlas § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover. Demnach sei es möglich einen Antrag ein zweites Mal in die Fraktion zu ziehen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen und der vorgesehene Verfahrenslauf gewahrt bleibe. Der heute eingereichte Änderungsantrag könne als besonderer Grund gewertet werden. Über den Geschäftsordnungsantrag entscheide die Mehrheit der Stimmen.

Bezirksratsfrau Stock erklärte, dass sie den Haupt- und den Änderungsantrag in die Fraktion ziehen wolle.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch ließ über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mit 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner berichtete, dass der Bezirksrat vor ca. einem Jahr beschlossen habe ein Bürgerpanel zum Thema Straßenumbenennung durchzuführen. Es sollte ermittelt werden, ob Straßen mit neutralen Namen benannt werden sollen oder nach Persönlichkeiten. Die Verwaltung habe die Durchführung zunächst zugesagt. Inzwischen gäbe es eine zweite Entscheidung. Die Verwaltung habe nunmehr mitgeteilt, dass im Rahmen eines Bürgerpanels nur konkrete Fragen gestellt werden können. Er fragte, wie der Bezirksrat zu der Meinungsänderung der Verwaltung stehe.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass der Bezirksrat die Fragestellung mitnehmen werde.

Ein anderer Einwohner bezog sich auf die Umbenennung der Hindenburgstraße. Er war entsetzt darüber, dass das Thema nach 70 Jahren immer noch nicht abgeschlossen sei. Hindenburg habe Hitler nicht aus freien Stücken ernannt, sondern durch äußere Ereignisse sei ihm das zwingend auferlegt worden. Er fragte, ob es nicht andere Probleme gäbe, mit denen sich der Bezirksrat beschäftigen könne. In Bezug auf die Luftreinigungsanlagen gab er zu bedenken, dass Corona kein Thema für die nächsten zehn Jahre sei. In Räumen, in denen Fenster nicht geöffnet werden können, könne ein Luftreinigungsgerät angezeigt sein. Es müsse aber Augenmaß gewahrt bleiben. Wo grundsätzlich Fenster geöffnet werden können, sei ein zusätzliches Luftreinigungsgerät nicht erforderlich.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch erläuterte das Prozedere zu Straßenumbenennungen.

Bezirksratsherr Sandow sagte, dass es für ihn eine entscheidende Frage sei, ob Kinder und Jugendliche im Winter bei geöffneten Fenster sitzen müssen. Ebenso wolle er nicht, dass ältere Menschen in den Einrichtungen in Gemeinschaftsräumen im Zug sitzen müssen. Es sei für ihn eine Frage der Menschenwürde. Er hielt das Lüften nicht für die bessere, sondern für die schlechtere Lösung. Die Gesundheit habe klaren Vorrang vor den Sparinteressen einzelner.

Der Einwohner stellte die Frage, warum sich der Bezirksrat in Bezug auf Hindenburg nach 70- 80 Jahren überhaupt noch mit dem Thema befasse. Irgendjemand müsse das doch initiiert haben. Das Thema sei nicht von alleine auf die Diskussionsebene gekommen. In Bezug auf die Luftreinigungsgeräte sagte er, dass in den Schulen ohnehin immer Pausen gemacht und die Räume gelüftet werden. In den Pausen seien die Räume sowieso zu leeren. Wenn Fenster geöffnet werden können, erübrigen sich Luftreinigungsgeräte. Gemeinschaftsräume können für die Zeit der Lüftung geräumt werden. Eine Investition in dem Ausmaß sei nicht zu vertreten. Er ging davon aus, dass das Thema Corona in spätestens zwei Jahren vorbei sei.

Bezirksratsherr Baathe war der Auffassung, dass man in einer globalisierten Welt in den nächsten Jahrzehnten häufiger mit virenbedingten Pandemien zu tun haben werde. Die Luftreinigungsgeräte würden dann für die nächsten Krisen zur Verfügung stehen. Er hielt die Investition daher nicht für überflüssig. In Bezug auf die Umbenennung der Hindenburgstraße erläuterte er, dass die SPD einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Er hielt die Umbenennung für inhaltlich richtig. In einem Gutachten seien alle straßennamengebende Akteure, die von 1933 bis 1945 handelnde Personen gewesen seien, überprüft worden. Der Bezirksrat sei einhellig zu dem Entschluss gekommen, die Straße umzubenennen. Er sagte, dass es eine Aufgabe des Bezirksrates sei, über die Pflege der Kunst und die Repräsentation des Stadtbezirks Politik zu betreiben. Die Repräsentation des Stadtbezirks mit einer Aufrechterhaltung der Ehrung Hindenburgs im 21. Jahrhundert stelle ein Problem dar. Das Ansinnen dieser Stadt und der meisten Anwohnerinnen und Anwohnern sei es, dass ein Militarist, ein Antidemokrat, ein Demokratiefeind und Monarchist nicht weiterhin geehrt werde. Die Frage, warum das Umbenennungsverfahren so lange dauere, sei verständlich. Es sei zwar formal erlaubt, eine Drucksache in die Fraktion zu ziehen und offene Fragen zu klären. Er würde sich aber wünschen, dass die aus den Antworten gezogenen Erkenntnisse dargelegt werden. Er ging nicht davon aus, dass es neue Erkenntnisse gegeben habe.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch betonte, dass der Beschluss nicht einhellig, sondern mehrheitlich gefasst worden sei. Die Verwaltung habe die Drucksache noch einmal geprüft und eine Neufassung erstellt. Aus der Neufassung ergeben sich die Gründe, die das In-die-Fraktion-ziehen der Drucksache notwendig gemacht haben. Die Vertagung einer Drucksache zu beantragen sei ein Recht, das in Anspruch genommen worden sei.

Eine Einwohnerin erläuterte, dass sie obdachlos sei. Das Thema Obdachlosigkeit finde jeden Tag in den Medien statt. Es sei ein fürchterliches Durcheinander. Sie wünschte sich eine Beruhigung der Situation. Sie wünschte sich außerdem kompetentes Handeln. Sie hielt ein analytisches reflektieren der Situation in der Jugendherberge für erforderlich. Sie fragte, ob es einen Bericht über das halbe Jahr der Unterbringung von Obdachlosen in der Jugendherberge gäbe. Sie hielt es für wichtig, aus der Zeit Erkenntnisse zu ziehen und daraus zu lernen. Sie sagte, dass die Berichterstattung in der Presse nicht zu dem passe, was sie erlebt habe. Menschen seien dort traumatisiert rausgekommen. Sie wünschte sich einen achtsamen Umgang. Dafür sei Fachkompetenz erforderlich. Die Fachkompetenz sah sie bei den Obdachlosen selbst. Diese würden jedoch ausgeschlossen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch antwortete, dass der Bezirksrat nur für den Stadtbezirk Mitte zuständig sei. Das Thema Obdachlosigkeit sei bei der Stadt und dem Rat verankert. Sie sagte, dass eine Aufarbeitung auf Ratsebene stattfinde. Dort liege auch die Weisungsbefugnis. Sie bedankte sich für die Anregungen.



TOP 3.
Informationen zum Dualen System - Verbandsgeschäftsführer Schwarz, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

Abgesetzt

TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

- Tierarztmobil
Frau Göttler berichtete, dass es ab Februar 2021 ein Tierarztmobil im Stadtbezirk geben werde. Das Tierarztmobil sei von der Ulli-Stein-Stiftung gestiftet worden. Tiere, die mit ihren Menschen auf der Straße leben, können dort einmal wöchentlich versorgt werden. Das Tierarztmobil werde in der Calenberger Neustadt aufgestellt.
- Kältebus
Frau Göttler teilte mit, dass der Kältebus seit dem 01.11.2020 wieder unterwegs sei. Montags, mittwochs und freitags stehe der Kältebus ab 18 Uhr an der Nikolaikapelle. Der Raschplatz werde nicht mehr angefahren.
- Ökumenischer Mittagstisch
Frau Göttler wies darauf hin, dass der ökumenische Mittagstisch ab dem 01.01.2021 wieder in der evangelisch reformierten Freikirche in der Archivstraße stattfinden soll.
- Sachstandsbericht des Konzeptes „Suchtkranke in der Innenstadt“
Frau Göttler sagte, dass sie die Drucksache Sachstandsbericht des Konzeptes „Suchtkranke in der Innenstadt“ den Mitgliedern des Bezirksrates zugesandt habe. Sie entschuldigte sich dafür, dass die Drucksache versehentlich nicht für den Stadtbezirksrat Mitte ausgezeichnet worden sei.
- Unterstützungsangebote für Obdachlose
Frau Göttler bezog sich auf die einseitige Berichterstattung in der Presse zu den Unterstützungsangeboten für Obdachlose. Sie erläuterte, welche Hilfsangebote es für Obdachlose gäbe. Die Angebote würden sich über den ganzen Tag verteilen. Zurzeit gäbe es 1.200 Notschlafplätze und Dauerschlafplätze. Dort seien noch freie Kapazitäten vorhanden. Sie wies auf die medizinischen Angebote hin. Im April sei unter Zusammenarbeit mit den hannöverschen Trägern ein umfangreiches Hilfspaket gestartet, das gut angekommen sei. Aufgrund der derzeitigen Bedingungen können in den Tagestreffs nicht so viele Menschen versorgt werden, wie in normalen Zeiten. Sie berichtete, dass in Ahlem ein neuer Tagestreff eröffnet werde. Es befinde sich derzeit noch in Klärung, ob die Menschen Fahrkarten bekommen, um dort hinzukommen oder ob ein Shuttle-Service eingerichtet werde. Sie merkte an, dass es regelmäßige Arbeitsgruppen-Treffen mit städtischen Mitarbeitern und Mitarbeitern der caritativen Einrichtungen gäbe. Bis hin zur Dezernats.- und Oberbürgermeisterebene gäbe es einen ständigen Austausch. Der Vorwurf von dem einen oder anderen Träger, dass die Stadt ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkomme, sei unverständlich. In den Arbeitsgruppen seien derartige Problemlagen nie an die Stadt herangetragen worden.

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N



TOP 5.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 1874, Reitwallstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1974/2020 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1874 mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu beschließen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 5.1.1.
Ergänzungsantrag zur DS Nr. 1974/2020 Bebauungsplan Nr. 1874 - Reitwallstraße
(Drucks. Nr. 15-2637/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Ergänzungsantrag seiner Fraktion.



Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass er in der Sache ebenfalls die Meinung der Notwendigkeit einer ständigen Polizeipräsenz im Bereich Marstall vertrete. Die Reitwallstraße sei ihm jedoch zu weit weg vom Marstall. Er wies darauf hin, dass sowohl der zuständige Minister als auch die Polizeidirektion Hannover keine fachliche Notwendigkeit für eine Polizeiwache in dem Bereich sehe. Der Antrag sei für ihn daher reine Show.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke erinnerte daran, dass es diese Diskussion bereits einmal gegeben habe, als der Marstall bebaut werden sollte. Dort sollte eine Polizeidienststelle eingerichtet werden. Die Polizei habe sich dann letztendlich doch anders entschieden. Er sagte, dass das gesamte Gebiet Polizeipräsenz brauche. Es sei insofern unerheblich, ob die Reitwallstraße zu weit entfernt sei. Druck aufzubauen und einen neuen Versuch zu starten, hielt er für richtig.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

· Es wird von Seiten der Landeshauptstadt mit der Polizeidirektion Hannover, dem Niedersächsischen Innenministerium und dem Vorhabenträger geprüft, ob auf der Erdgeschossebene des noch zu errichtenden Gebäudes nicht eine rund um die Uhr geöffnete kleine Polizeistation eingerichtet werden kann.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 5.2.
Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des sich schon vor geraumer Zeit andeutenden, durch Corona aber deutlich hervortretenden Strukturwandels in der Innenstadt, ein integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt unter Berücksichtigung der bestehenden Beschlusslagen des Rates und der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Facetten der Gesellschaft zu erarbeiten und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen. Dafür werden Haushaltsmittel von insgesamt 400.000 € bereitgestellt. Hierbei sind insbesondere der (Einzel-)Handel, die Gastronomie, aber auch Kulturangebote, Aufenthaltsqualität und Grünflächen, Wohnen und Arbeiten sowie Freizeit als wesentliche Nutzungen in den Blick zu nehmen. Klimaschutz, eine notwendige Mobilitätswende, sowie Belange der Teilhabe aller Menschen sind besonders zu berücksichtigen.
2. Im ersten Schritt ist dafür ein Beteiligungsverfahren unter Einbindung der unterschiedlichen Interessen- und Nutzer*innengruppen und der Stadtgesellschaft zu konzeptionieren und bis zum Sommer 2021 durchzuführen, die sich aus dem Strukturwandel ergebenden Veränderungsbedürfnisse sind in diesem Beteiligungsprozess herauszuarbeiten. Die wesentlichen Ergebnisse sind in einer Informationsdrucksache den politischen Gremien vorzulegen und zur Diskussion zu stellen.
3. Vor dem Hintergrund der Tragweite des zu erstellenden Innenstadtkonzeptes wird die Verwaltung beauftragt, ein Meinungsbild der Stadtbevölkerung zu den im Beteiligungsprozess aufgeworfenen Fragen und Positionen zur Entwicklung der Innenstadt im Rahmen der geplanten Repräsentativerhebung im Sommer 2021 zu erfragen.
Mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses und der Repräsentativerhebung werden dann unter Würdigung der öffentlichen Diskussion ab Herbst 2021 die nächsten Schritte für eine zukunftsfähige Innenstadt eingeleitet.
4. Während des gesamten Prozesses soll die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen, die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagen werden (z.B. im Bereich Mobilität), begleitend umzusetzen, um ihre Auswirkungen zu testen und die Resultate in weiteren Schritten zu berücksichtigen.

6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen

TOP 5.2.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1995/2020 N1 Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-2290/2020)

Antrag zu beschließen:
Die Verwaltungsdrucksache wird in folgenden Punkten geändert:
1. Der letzte Satz von Punkt 1 entfällt und wird ersetzt durch: Fragen der zukünftigen Mobilitätsinfrastruktur sind insbesondere im Hinblick auf die Belange der Teilhabe aller Menschen zu betrachten.
2. Der zweite Absatz von Punkt 3 entfällt und wird ersetzt durch: Aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses und der Repräsentativerhebung wird unter Würdigung der öffentlichen Diskussion im Herbst 2021 ein Konzept erstellt, dass den Ratsgremien zum Beschluss vorgelegt wird.
3. Der vierte Punkt wird folgendermaßen geändert: ..., die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagen werden, begleitend testweise und zeitlich befristet...umzusetzen.
4. Der Absatz Ziele in der Begründung wird ergänzt: .... Es geht darum, die wirtschaftlich nachhaltige Transformation der Innenstadt zu sichern...
5. In Absatz 4 auf Seite 5 wird das Wort ,,antizipiert" durch ,,erkannt" ersetzt
6. Der letzte Satz des 4. Absatzes auf Seite 5 entfällt.

Pkt. 1: 2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Pkt. 2: 8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Pkt. 3: 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 4: 2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Pkt. 5: 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
Pkt. 6: 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.2.2.
Änderungsantrag zur DS Nr. 1995/2020 Integriertes Konzept zu einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-2638/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass der Antrag aus elf Punkten bestehe und mit drei DINA4-Seiten sehr umfangreich sei. Er habe den Antrag, wie alle anderen Bezirksratsmitglieder auch, erst vor zwei Stunden bekommen. Er habe nicht die Möglichkeit gehabt, den Antrag durchzulesen. Ob in der Drucksache sinnvolle Punkte enthalten seien, könne er daher nicht abschätzen. Er werde sich aus den genannten Gründen bei der Abstimmung enthalten. In die Fraktion könne die Drucksache nicht erneut gezogen werden, weil der Bezirksrat dann aus dem Beratungslauf raus wäre. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow ging davon aus, dass bei der Seitenangabe bei Punkt Nr. 5 und Nr. 6 Seite 4 gemeint sei. Er beantragte getrennte Abstimmung der Punkte.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke merkte an, dass sich je nach Wahl des Druckers die Seitenanzahl verändern könne.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird in folgender Fassung und mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Für eine zukunftsfähige, resiliente Innenstadt Hannovers wird durch die Landeshauptstadt Hannover in enger Zusammenarbeit mit fachkundigen gemeinnützigen Dritten unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen vergleichbarer Großstädte ein umfassendes Konzept entwickelt, das insbesondere folgende Gesichtspunkte mit berücksichtigt:
· Die Aufenthaltsqualität für die Menschen in der Innenstadt wird deutlich verbessert; die Innenstadt der Zukunft soll für alle zum Verweilen und Wohlfühlen einladen – für diejenigen, die in der Innenstadt einkaufen, für ältere Mitmenschen, für Menschen mit Behinderungen, für Familien, für Kinder und Jugendliche, für EinwohnerInnen Hannovers und der Region und Durchreisende, für Touristen, für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Mit weiteren Sitzgelegenheiten, die zum Lagern nicht geeignet sind, und einer Prüfung der Erweiterung der Flächen für die Außengastronomie an geeigneten Orten soll das Verweilen und Wohlfühlen in der Innenstadt attraktiver werden. Mit der Schaffung von weiteren Spielgeräten bzw. -plätzen für Jüngere und Bewegungsparcouren auch für Ältere soll die Innenstadt attraktiver werden.
· Es wird ein Maßnahmenkonzept auf den Weg gebracht, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl für die Mitmenschen, die sich in der Innenstadt aufhalten, nachhaltig zu erhöhen. Dabei werden insbesondere auch unter Einbeziehung von entsprechenden Fachleuten frauengerechte Lösungen entwickelt und Angsträume identifiziert und entschärft. Der kommunale Ordnungsdienst und die Polizeiinspektion werden in die Konzeption mit einbezogen. Mit dem Land Niedersachsen werden Gespräche aufgenommen, um an entsprechenden geeigneten Brennpunkten (Marstall und/oder Steintor) mit einer Polizeistation Präsenz zeigen zu können.
· Die Wirtschaftsentwicklung in der Innenstadt wird in den Fokus genommen und Konzepte für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels und anderer Branchen sowie für die Sicherung von tausenden von Arbeitsplätzen in der Innenstadt entwickelt. Es muss geprüft werden, welche kommunalpolitische Maßnahmen ergriffen werden können, um das Gewerbemietenniveau in der Innenstadt nicht weiter ansteigen zu lassen und schädlichen Finanzspekulationen wie dem Crossborderleasing entgegenzuwirken.
· Im Hinblick auf die Mobilität innerhalb der Innenstadt, in die und aus der Innenstadt heraus werden insbesondere umweltfreundliche Verkehrsarten wie der ÖPNV, das Fahrrad und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu Fuß besonders gefördert. Die Innenstadt bleibt in einem geringeren Maße für den Individualverkehr erreichbar, die Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern deutlich sicherer und besser ausgeleuchtet gestaltet; der Durchgangsverkehr wird dort, wo es sinnvoll ist, verlagert.
· In geeigneten Bereichen der Innenstadt wird im zulässigen Rahmen Wohnen insbesondere in oberen Etagen ermöglicht, um die Bandbreite der Nutzungen und die soziale Kontrolle zur Stärkung der Sicherheit zu erhöhen.
· Für die Kunst und Kultur werden konzeptionell Bereiche in der Innenstadt vorgesehen, um den Kunst- und Kulturschaffenden weitere Möglichkeiten zu verschaffen, ihre Werke zu präsentieren. Der kommunikative Gemeingebrauch soll so eröffnet bleiben, dass es für alle erträglich bleibt.
· Im Hinblick auf das Thema Soziales wird intensiv und umfassend konzeptionell daran gearbeitet, mit qualifiziertem aufsuchendem Fachpersonal obdachlosen Mitmenschen Perspektiven und Unterkünfte zu eröffnen, um bettelnden Mitmenschen Alternativen anzubieten, aggressives Betteln und Betteln mit Minderjährigen oder Tieren konsequent zu unterbinden. Es werden dazu an geeigneten Orten auch weitere Anlaufstellen geschaffen, um den gestiegenen Bedarfen im Bereich Soziales Rechnung zu tragen.
· Es werden für die Nach-Corona-Zeit innenstadtumfassende Veranstaltungskonzepte entwickelt, die es ermöglichen, an geeigneten Orten in der Innenstadt gut aufeinander abgestimmt politische, gewerkschaftliche, kulturelle Veranstaltungen (z.B. fete de la musique) oder andere Veranstaltungen stattfinden zu lassen.
· In das Gesamtkonzept sind auch Planungen für Grün- und Parkflächen an geeigneten Stellen und Orten mit einzubeziehen.
2. Das dann erarbeitete Konzept wird nach seiner Erstellung Mitte 2021 zur konzeptionellen Grundlage für die dann folgende Bürgerbeteiligung, für die insbesondere auch Frauen und Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme aufgefordert werden sollen, und bei der Einbindung der politischen Gremien (Bezirksrat Mitte und Rat der Stadt) dienen.
3. Der vorgesehene Betrag von 400.000,- € wird vorrangig für die Ausfertigung und die Erstellung dieses umfassenden Gesamtkonzepts verwendet.

7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 5.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2391/2020 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1226, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-1514/2020 N1 mit 2 Anlagen)

Antrag,
das mit den Beschlüssen zu den Drucksachen Nr. 15-1464/2018 sowie Nr. 15-0948/2019 begonnene Verfahren zur Umbenennung der Hindenburgstraße (Übersichtskarte siehe Anlage 1) fortzuführen. Dafür wird entweder die Anhörung der von einer Adressänderung betroffenen Anlieger*innen mit einem der im Rahmen des öffentlichen Bürgerbeteiligungsverfahrens eingebrachten nachstehenden Namensvorschläge durchgeführt:
1. Loebensteinstraße oder
2. Zooallee oder
3. alternativ werden die Anlieger*innen über die Beendung des Verfahrens durch die Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung Hindenburgstraße informiert.
Zur Ermittlung des weiteren Vorgehens soll folgendes Verfahren angewandt werden:
In der ersten Abstimmung werden alle drei Vorschläge einzeln aufgerufen. Erreicht nur ein Vorschlag in der ersten Runde die absolute Mehrheit der Stimmen, dann ist die Auswahl beendet und das weitere Vorgehen steht fest.
Andernfalls kommen die zwei Vorschläge mit den meisten Stimmen aus der vorangegangenen Abstimmung in eine Stichwahl.
Kommt es dabei zu einer Stimmengleichheit, erfolgt die Fortführung des Verfahrens durch die Anhörung mit den stimmengleichen Namensvorschlägen.
Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handaufheben. Die gesetzlich gewählten Mitglieder des Bezirksrats haben die Möglichkeit, für jeden Vorschlag mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.
In Fortführung des Verfahrens folgt die Anhörung der betroffenen Anlieger*innen und Eigentümer*innen nach § 28 VerwVfG mit dem ausgewählten Namensvorschlag, bzw. mehreren Vorschlägen bei Stimmengleichheit.
Die endgültige Abstimmung im Bezirksrat erfolgt anschließend unter Vorlage der Ergebnisse aus dem Anhörungsverfahren.

Pkt. 1: 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2: 0 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
Pkt. 3: 5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1514/2020 N1 Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-2176/2020)

Antrag
Der letzte Absatz des vorbezeichneten Antrages ist wie folgt zu fassen (zusätzlicher Text kursiv):
„In Fortführung des Verfahrens folgt die Anhörung der betroffenen Anlieger*innen und Eigentümer*innen nach § 28 VerwVfG mit dem ausgewählten Namensvorschlag, bzw. mehreren Vorschlägen bei Stimmengleichheit. Bei der Anhörung werden den Betroffenen die drei eingebrachten Namensvorschläge mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis im Bezirksrat vorgelegt.“

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.1.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1514/2020 N1 (Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo)
(Drucks. Nr. 15-2634/2020)

Antrag
Dem Antrag soll an geeigneter Stellung hinzugefügt werden:
Die Anhörung der betroffenen Anlieger*innen bzw. Eigentümer*innen erfolgt unter Nennung des Abstimmungsergebnisses mit den beiden Namensvorschlägen, die nicht durch bisherige Beschlüsse des Bezirksrates ausgeschlossen worden sind.

0 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Es gab keine Berichtspunkte

TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendung für Tiliae e.V.
(Drucks. Nr. 15-2454/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Tiliae e.V. erhält für das Projekt „Nun ich singe!“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.500,00 €.

Einstimmig

TOP 8.2.
Zuwendung für das Diakonische Werk Hannover
(Drucks. Nr. 15-2455/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Diakonische Werk Hannover erhält für das Projekt „SpeakUp!Box“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 500,00 €.

Einstimmig

TOP 8.3.
Zuwendung für die Gartenkirche Sankt Marien
(Drucks. Nr. 15-2456/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Gartenkirche Sankt Marien erhält für das Projekt „Unser junges Gemüse mag es am liebsten frisch und gesund“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000,00 €.

Einstimmig
TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
Veloroute 3
(Drucks. Nr. 15-2005/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Planung der sogenannten Veloroute 3 (siehe DS 1307/2020) die Routenführung über die Lister Meile - Friesenstraße - Yorckstraße gegenüber der Führung über den Volgersweg - Lärchenstraße zu präferieren.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 9.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2005/2020 Verlauf der Veloroute 3 von der City in die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2639/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird in folgender Fassung und mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, im Rahmen der Planung der Veloroute 3 (vgl. Drucksache 1307/2020) der Routenführung über die Lister Meile – Friesenstraße – Yorckstraße gegenüber der Routenführung über den Volgersweg – Lärchenstraße den Vorzug zu geben.
2. Der erweiterte Kreuzungsbereich Bödekerstraße / Friesenstraße / Yorckstraße wird dahingehend überplant und überarbeitet, dass die Wegebeziehungen für die Veloroute 3 von der Innenstadt Richtung Wald und umgekehrt optimiert werden, die Überquerungsmöglichkeiten für den Fußverkehr insbesondere auch als Schulweg verbessert und sicherer gestaltet werden und der übrige Verkehr weitestmöglich unter Beachtung der Vorrangschaltung des ÖPNV fließend bleibt.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 9.1.2.
Parken in gekennzeichneten Bereichen
(Drucks. Nr. 15-2000/2020)

Antrag
Auf der Wegenerstraße das Parken in gekennzeichneten Berreichen zu gestatten. Dazu werden Parkräume auf einer Straßenseite oder wechselseitig markiert.

Ersetzt



TOP 9.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-2000/2020 Markierung Parkplätze Wegenerstraße
(Drucks. Nr. 15-2641/2020)

Bezirksratsfrau Stock begründete den Antrag ihrer Fraktion. Sie sagte, dass der Änderungsantrag nichts Anderes aussage. Sie verstand den Änderungsantrag insofern nicht. Beide Anträge wollen, dass die Parkplätze gekennzeichnet werden.

Bezirksratsherr Sandow begründete den Änderungsantrag. Er machte deutlich, dass es um die Markierung von Parkräumen und nicht um die Entfernung von Parkräumen gehe. Er sagte, dass das der Unterschied zum zweiten Satz des Ursprungsantrages sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass auf dem Schild die Parkmöglichkeiten dargestellt werden. Es sei eine Bordsteinkante eingezeichnet, es seien Autos abgebildet und dazwischen müsse drei Meter Platz gelassen werden. Er glaubte, dass viele Menschen nur nicht abschätzen können, was drei oder fünf Meter seien. Dem Ursprungsantrag fehle der Hinweis, dass die Hälfte der Parkplätze vernichtet werden sollen. Werde so geparkt, wie es das Schild vorsehe, verbleiben drei Meter. Fahre jemand ein extrem breites Auto, könne dieser dort halt nicht parken. In diese Richtung gehe der Antrag der SPD-Fraktion, dem er zustimmen werde.

Bezirksratsherr Hoffmann sagte, dass in dem Bereich viel ordnungswidrig geparkt werde. Er ging davon aus, dass Markierungen daran nichts ändern würden. Es müsse vielmehr mit Kontrolldruck gearbeitet werden. Klar sei, dass drei Meter übrig bleiben müssen. Sei das Auto zu breit, könne dort nicht geparkt werden. Wer sich daran nicht halte, müsse durch monetäre Schmerzen in Form von Ordnungswidrigkeitsverfahren lernen. Seine Fraktion werde sich enthalten.

Bezirksratsfrau Stock merkte an, dass der zweite Satz des Antrages gestrichen werden könne, da er irrelevant sei. Das Parken in der Wegenerstraße soll in gekennzeichneten Bereichen gestattet werden. Es sei unerheblich, ob das auf einer Seite passiere oder wechselseitig. Es soll verdeutlicht werden, wo geparkt werden dürfe. Die Art der Umsetzung könne der Verwaltung überlassen werden. Sie persönlich halte es für übersichtlicher, wenn nur auf einer Seite geparkt werden dürfe. Sie wies darauf hin, dass das beidseitige Parken jetzt schon nicht gestattet sei. Das könne jeder Antwort der Verwaltung entnommen werden. Das Schild stelle eine Möglichkeit dar, die jetzt schon verboten sei, da keine Restbreite von drei Metern überbleibe, wenn beidseitig geparkt werde. Sie sagte, dass bei beiden Anträgen Parkplätze entfallen, die es aber auch derzeit aufgrund ihrer Ausführungen gar nicht gäbe. Das Schild zeige in keiner Weise, um was es dort gehe. Es symbolisiere eine Situation, die nicht vorhanden sei. Das sei nur der Fall, wenn der Querschnitt der Straße verändert werde. Sie schlug noch einmal vor, dass sie den zweiten Satz streichen könne.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es sich um ein ungewöhnliches Schild handele. Er kenne keinen anderen Ort, an dem ein solches Schild aufgestellt sei. Er sagte, dass die Sicherstellung der Mindest-Gehweg- und der notwendigen Fahrbahnbreite das Kernthema sei. Er regte an, den Änderungsantrag zu übernehmen, da die Zielrichtung dort enthalten sei.

Bezirksratsfrau Stock erklärte, dass das Parken auf dem Gehweg nicht gestattet sei und werde es auch zukünftig nicht sein. Es gehe darum, zu zeigen, wie die Straße benutzt werden könne.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird in folgender Fassung und mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
· Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover markiert die Parkräume in der Wegenerstraße und stellt dabei sicher, dass die Gehwegmindestbreite ebenso sichergestellt wird wie die notwendige Fahrbahnbreite.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 9.1.3.
weitere Wertstoffinsel (Leichtverpackungen) fürs Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2020/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover nimmt Gespräche mit der Region Hannover und aha mit dem Ziel auf, dass im Zentrum bzw. im westlichen Teil des Zooviertels eine zusätzliche Wertstoff-insel zumindest für Leichtverpackungen (Gelber Sack) geschaffen wird.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 9.2.
Gemeinsamer Antrag von der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Blühstreifen vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2444/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag der beiden Fraktionen. Die Entscheidung der Verwaltung auf den bereits gestellten Antrag, entspreche nicht dem, was beantragt worden sei. Er hielt die Antwort der Verwaltung für schnoddrig.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke antwortete, dass die Antwort der Verwaltung nicht schnoddrig sei. Die Verwaltung habe genau aufgeführt, warum sie der Meinung sei, dass ein Blühstreifen nicht eingerichtet werden könne. Begründet habe die Verwaltung die Entscheidung damit, dass es zu wenig Sonne in dem Bereich gäbe. Aus eigener Erfahrung könne er berichten, dass es auch dort blüht, wo es oft dunkel sei. Er hielt die erneute Antragstellung daher für richtig.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass an der Vorderfront des Neuen Rathauses ein Blühstreifen mit geeigneten Pflanzen geschaffen und gepflegt wird, nach Möglichkeit mit Kräuterpflanzen.

Einstimmig

TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Parksituation Seelhorststraße
(Drucks. Nr. 15-2445/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung prüft wo in der Straße Autos parken dürfen und macht dies in einer unmißverständlichen Weise kenntlich. Z.B. durch entsprechende Markierungen.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.3.2.
Rückbau freier Rechtsabbieger
(Drucks. Nr. 15-2446/2020)

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt:
alle „freien“ Rechtsabbieger, d.h. die separaten Rechtsabbiegespuren für den KFZ-Verkehr im Bezirk Mitte (unter anderem Vahrenwalder Straße/Hamburger Allee, Friederikenplatz/Leibnizufer, Culemanstr./Friedrichswall, Karmarschstr./Friederikenplatz, usw.) zu sperren bzw. zurückzubauen, sodass die zusätzlichen Zwischeninseln für den Fuß- und Radverkehr entfallen.
5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.3.3.
Fahrradparken Herrenstraße
(Drucks. Nr. 15-2447/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. In der Herrenstraße werden im Parkraum weitere Fahrradbügel aufgestellt die min. dem Raum von 2 KFZ-Stellplätzen entsprechen. Es bieten sich einige Bereiche an: Z.B. vor dem Tor (Bild) kann der vorhandene Fahrradparkraum erweitert werden. Hier ist ein Bügel krumm gefahren worden, was dann nicht mehr passieren würde. Dort wo Stellplätze für zwei KFZ zu groß und für drei zu klein bemessen sind. Oder dort wo zwei Fahrradparkräume verbunden werden können und die Fahrräder somit vom Ein- und Ausrangieren der Autofahrenden geschützt werden.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.3.4.
Fahrradbügel Wedekind-, Kurt-Schumacher- sowie Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2448/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die beschädigten Fahrradbügel in der Wedekind-, der Kurt-Schumacher- sowie der Goethestraße zeitnah zu ersetzen.
2. Bei der anstehenden Erneuerung der Braunstraße die gewonnen Erkenntnisse bereits umzusetzen, d.h. eine deutlichere Abgrenzung der Bereiche einzuführen, sodass die Fahrradbügel nicht wieder als „Puffer“ und Parklückenbegrenzer eingesetzt werden.
Einstimmig

TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Unterbringung obdachloser Menschen
(Drucks. Nr. 15-2434/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Innenstadtnähe ein geeignetes Objekt zur Unterbringung obdachloser Menschen unter Einhaltung der pandemiebedingten Abstandsregelungen zu finden und dieses anzumieten.

Einstimmig

TOP 9.4.2.
Vermüllung der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2435/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Intervalle der Leerung der Müllbehältnisse in der Eilenriede zu verkürzen und den Städtischen Ordnungsdienst vermehrt im Stadtwald einzusetzen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 9.4.3.
Änderung der Baumschutzsatzung
(Drucks. Nr. 15-2436/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumschutzsatzung dahingehend zu ändern, dass auch nicht einheimische/gebietstypische Baumarten als Ersatzpflanzungen erlaubt sind.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 9.4.4.
Dringlichkeitsantrag Mund-Nase-Schutz
(Drucks. Nr. 15-2643/2020)

Bezirksratsherr Hoffmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke verwies auf den Erlass des Ministeriums. In dem Erlass sei genau geregelt, wann und wo ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sei. Das sei überall dort der Fall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne. Der Erlass werde immer wieder der aktuellen Situation angepasst. Die Presse habe das auch auf verständliche Weise dargestellt. Er schlug vor, an den Ortseingangsschildern Hinweise auf das Tagen der Maske und Einhaltung des Mindestabstandes anzubringen. Andernfalls müsste man hunderte von Schildern aufstellen, die dann gegebenenfalls in zwei bis drei Wochen wieder umgestellt werden müssen. Die Idee an sich sei ganz gut, gehe aber zu weit.

Bezirksratsherr Baathe sah ein weiteres Problem. Er befürchtete, dass die Aufstellung solcher Schilder dazu führe, dass die Menschen davon ausgehen, in nicht gekennzeichneten Bereichen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen. Es sei klar, dass in Bereichen, in denen die Menschen eng an eng seien, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden müsse. Ihm sei es lieber, dass die Polizei das mittels Lautsprecher nochmal durchgebe, als dass materielle und personelle Ressourcen für das Aufstellen der Schilder verwendet werden. Diese Ressourcen können besser woanders eingesetzt werden.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass die Verordnung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Fußgängerzonen und in Ladengebieten vorschreibe. Er stellte die Frage, ob alle wüssten, wo in Hannover überall Ladengebiete seien. Der Begriff Ladengebiet sei in der Bauordnung definiert. Es gäbe in Hannover Flächen, in denen neben den Fußgängerzonen eine Maskenpflicht bestehe, was die meisten gar nicht wissen. Es wäre sicherlich am einfachsten, grundsätzlich draußen eine Maske zu tragen. Diese Pflicht gäbe es aus verschiedenen Gründen aber nicht. Er hielt es für durchaus machbar, Schilder aufzustellen, auf denen die Bürger auf die Maskenpflicht hingewiesen werden. Er habe im Sommer verschiedene Städte gesehen, in denen Schilder in Bezug auf eine Maskenpflicht aufgestellt worden seien. Hannover sollte dies auch machen.

Bezirksratsherr Sandow fragte, welche Kosten das nach sich ziehen würde.

Bezirksratsfrau Stock legte dar, dass sie den Antrag ablehnen werde. Die dahinterstehende Idee sei grundsätzlich gut. Sie hielt es jedoch für nicht praktikabel, da sich die Situation schnell ändere. Gegebenenfalls werde das Tragen von Masken eine grundsätzliche Pflicht. Es sei wichtig, dass die Nachverfolgung funktioniere. Dafür können mehr Kapazitäten gebunden werden, aber nicht für das Aufstellen von Schildern. Sie hielt es für wichtig, dass die Masken auch über die gebotenen Bereiche hinaus getragen werden.

Bezirksratsherr Stavropoulos meinte, dass in der Verordnung nicht nur eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Ladenbereichen festgelegt worden sei, sondern vielmehr auch dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden könne. Mit einer Beschilderung nur in Fußgängerzonen und Ladenbereichen würde man der Verordnung nicht gerecht werden.

Bezirksratsherr Albrecht merkte an, dass die meisten Menschen gar nicht wissen, wo sie überall Maske tragen sollen. Die Tatsache, dass die Maske zu tragen sei, wenn ein Abstand von 1,50 Meter nicht einzuhalten sei, habe sich in den Köpfen noch nicht festgesetzt. Eine Erinnerung mittels eines Schildes sei daher hilfreich. Zumindest sollte das für die Bereiche gelten, in denen die Maske immer getragen werden müsse.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass es um die Sicherheit und die Einhaltung von Regeln gehe. Ihre Fraktion setze auf Prävention und Kooperation. Es seien vermehrt Bußgelder verhängt worden. Es bestehe daher Handlungsbedarf. Es sei nicht immer klar abgegrenzt, wo die Maskenpflicht bestehe. Sie verstand die Abwehr gegen eine Hilfestellung nicht. Es sei besser Hilfestellung zu leisten, anstatt nur zu bestrafen.

Bezirksratsherr Kriwall stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte wurde mit 10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsherr Stavropoulos wies darauf hin, dass der einzuhaltende Mindestabstand auch weiterhin gelte. Die Idee, die Ortseingangsschilder mit entsprechenden Hinweisen zu versehen, hielt er für nicht überlegenswert. Er merkte an, dass die Schilder fest montiert werden müssten. Er befürchtete, dass Schilder, die auf beweglichen Füßen stehen, sonst nicht lange an ihrem Platz stehen würden. Es gibt genügend unbelehrbare Menschen, die den Sachverhalt um den Virus anders sehen. Diese würde man auch mittels der Schilder nicht zum Maske tragen bringen. Er bat die Presse darum, noch einmal auf die Maskenpflicht hinzuweisen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne.

Bezirksratsherr Baathe teilte mit, dass sich sein Wortbeitrag dadurch erledigt habe.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtbezirk Mitte durch Aufstellen geeigneter Schilder die Bereiche, in welchen eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, eindeutig auszuweisen.

5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 9.5.
der SPD-Fraktion

TOP 9.5.1.
Sanierung des Fahrradweges Emma-Frede-Weg
(Drucks. Nr. 15-2450/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover saniert zeitnah den Fahrradweg des Emma-Frede-Wegs und sorgt nach Möglichkeit für die Einhaltung aller empfohlenen Standards für Fahrradwege.

Einstimmig

TOP 9.5.2.
Gratis-Tests für systemrelevante Berufsgruppen
(Drucks. Nr. 15-2451/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion. Er hatte noch einen Änderungswunsch. Für den Bereich des Stadtbezirks Mitte solle der Antrag beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt werden. Für den Bereich der gesamten Stadt solle die Forderung nicht als Anregung, sondern als Vorschlag begriffen werden. Das habe zur Folge, dass der Rat der Stadt sich zwingend mit der Frage werde beschäftigen müssen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass man dem Antrag grundsätzlich zustimmen könnte. Er wollte darüber nicht diskutieren. Er wollte aber darauf hinweisen, dass zu den systemrelevanten Berufsgruppen auch die Mitarbeiter der Stadtentwässerung, der Wasserwerke, der Feuerwehr, Klempner usw. gehören. Er wollte klarstellen, dass es sich um eine sehr große Personengruppe handele.

Bezirksratsherr Hoffmann meinte, dass das Ansinnen des Antrages begrüßenswert sei. Aufgrund der explodierenden Zahlen gäbe es nicht mehr genügend Kapazitäten, diejenigen zu testen, die nur ein Kratzen im Hals haben. Die derzeitigen knappen Kapazitäten müssen für diejenigen genutzt werden, die den Test wirklich benötigen. Er war ebenfalls der Auffassung, dass es einige systemrelevante Gruppen gäbe, die nicht aufgezählt worden seien. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen, da die Testkapazitäten für die Kranken genutzt werden müssen.

Bezirksratsfrau Stock fand den Begriff „systemrelevant“ nicht eindeutig. Sie fragte, warum es um Personen gehe, die im Stadtbezirk Mitte arbeiten und nicht um die, die in Mitte wohnen. Sie wollte wissen, welchen Sinn diese Differenzierung habe. Sie hielt es für wichtiger, die Personen zu testen, die Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, als prophylaktisch zu testen. Das wäre zwar wünschenswert, aber dafür seien keine Kapazitäten frei. Mit den zur Verfügung stehenden Tests müsse sinnvoll umgegangen werden. In vielen Fällen zahlen Arbeitnehmer, die direkten Kontakt hatten oder deren Firma die Tests, um eine Nachverfolgung sicherzustellen und die Ketten des Weitertragens zu unterbrechen. Unter den derzeitigen Voraussetzungen sei es schwierig, dem Antrag zuzustimmen.

Bezirksratsherr Baathe fragte, ob er als Lehrer in Bezug auf diese und die Drucksache zum nächsten Tagesordnungspunkt befangen sei. Er wollte wissen, ob er den Sitzungsraum zur Abstimmung verlassen müsse oder ob er abstimmen dürfe.

Frau Stricks antwortete, dass eine Befangenheit nicht vorliege und er mit abstimmen dürfe.
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass eine Befangenheit nur dann vorliegen würde, wenn es um die Schule gehe, an der er arbeite.

Bezirksratsherr Sandow antwortete, dass es viele systemrelevante Berufsgruppen gäbe. Polizisten würden in jedem Fall auch dazu gehören. Viele andere Berufsgruppen seien ebenfalls unabdingbar. Er merkte an, dass im sozialen Bereich, dem Bereich der Gesundheit und der Erziehung der unmittelbare Kontakt der Menschen untereinander deutlich höher und somit auch das Ansteckungsrisiko größer als in anderen Lebensbereichen sei, in denen die Abstandsgebote besser eingehalten werden können. Die Kapazitäten können ausgebaut werden. Man müsse sich nicht mit den vorhandenen Kapazitäten abfinden. Mittlerweise gäbe es Schnelltests und eine deutliche Erhöhung der Laborkapazitäten. Solange Profifußballer oder Personen, die aus Risikogebieten heimkehren, sich Tests verschaffen oder Personen getestet werden, die nicht zur Hochrisikogruppe gehören, sollte ein klares Bekenntnis zu und eine klare Würdigung der von ihm benannten systemrelevanten Berufsgruppen ausgesprochen werden. Das höhere Risiko, der Einsatz für die Menschen müsse anerkannt werden. Über die Einrichtungen, die im Stadtbezirk Mitte liegen, könne das besser geregelt werden, deshalb beziehe sich der Antrag auf die im Stadtbezirk Mitte arbeitenden Menschen. Außerdem beziehe sich der Schwerpunkt des Antrages auf die berufliche Tätigkeit und nicht auf das Wohnumfeld.

Bezirksratsherr Albrecht konnte die Ausschließlichkeit auf den arbeitenden Teil der Bevölkerung nicht nachvollziehen. Diejenigen, die in Mitte wohnen aber beispielsweise in der Region arbeiten, kämen nicht in den Genuss dieses Antrages. Der Antrag ziele auf eine bemerkenswerte Gruppe, bei denen jetzt schon viel getestet werde. Flächendeckende Testungen seien nicht möglich und der Antrag ziele auf Freiwilligkeit. Er hielt den Antrag für überflüssig. Insbesondere der Ausschluss der Wohnbevölkerung, die in systemrelevanten Berufen aber außerhalb des Stadtgebiets arbeiten, sei nicht schlüssig.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte sich, ob über diesen Antrag im Stadtbezirksrat Mitte überhaupt abgestimmt werden könne. Es handele sich um ein hochkomplexes Thema. Über die Testkapazitäten bestehe überhaupt kein Überblick. Es müsse eine gute Lösung für alle und nicht nur für den Stadtbezirk Mitte gefunden werden. Das Thema sei überregional oder sogar landesweit zu betrachten. Sie stellte die Frage an die Verwaltung, ob das überhaupt so im Bezirksrat entschieden werden könne.

Frau Stricks antwortete, dass der Bezirksrat laut Aussage vom stellv. Bezirksbürgermeister Engelke über alles entscheiden könne. Wie die Verwaltung mit den Anträgen umgehe, sei dann eine andere Sache.

Bezirksratsherr Sandow schlug vor, den Antrag dahingehend zu ändern, dass auch Menschen erfasst werden, die im Stadtbezirk Mitte wohnen. Es solle niemand ausgeschlossen werden. Es gehe darum, Hochrisiko-Personen, die in besonderen Zeiten besondere Leistungen erbringen, zu würdigen. Er las den Änderungsvorschlag vor.

Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass Angehörige von systemrelevanten Berufsgruppen, die im Stadtbezirk Mitte arbeiten und die mit ihrem Dienst an den Menschen und der Menschenwürde unendlich wichtige Arbeit verrichten (z.B. im Bereich des Gesundheitssystems, der Pflege, in Kitas, Krippen und Schulen u.ä.) sehr zeitnah die Möglichkeit erhalten, regelmäßig kostenfreie freiwillige Corona-Tests in Anspruch zu nehmen. Für den gesamten Bereich der Landeshauptstadt gilt dieses Anliegen als Anregung im Sinne des § 94 Abs.3 NKomVG.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.5.3.
Dringlichkeitsantrag effektive Luftreinigungsanlagen für Schulen, Kindertagesstätten, Krippen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
(Drucks. Nr. 15-2642/2020)

Bezirksratsherr Sandow begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob sich der Antrag auch auf private Einrichtungen beziehe oder nur auf die öffentlich geförderten Einrichtungen beziehe.

Bezirksratsherr Sandow antwortete, dass der Antrag keine Einschränkungen vorsehe.

Bezirksratsherr Albrecht sagte, dass die Stadt Hannover in den vergangenen Jahren ihre Gebäude vernachlässigt habe. Die Räume in den Schulen und in den Kindertagesstätten können nicht überall gelüftet werden. Bei den genannten Kosten von 3.000,00 € pro Luftreinigungsgerät würde die Ausstattung eines mittleren Gymnasiums mindestens bei 100.000,00 € liegen. Eine ausreichende Lüftung könne erreicht werden, indem die Fenster alle 20 Minuten geöffnet werden. In seiner aktiven Zeit als Lehrer habe er zu Grippezeiten genau das praktiziert. Stoßlüften sei keine neue Erfindung. Er war der Auffassung, dass die Stadt in den vergangenen neun Monaten dafür hätte Sorge tragen müssen, dass in allen Räumen Fenster geöffnet werden können. Bereits vor Monaten sei darauf hingewiesen worden. Eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion an die Schulen hätten diese auf Anweisung der Verwaltung nicht beantworten dürfen. Inzwischen wisse man, dass es eine Vielzahl von Räumen in den Schulen gäbe, die nicht geöffnet werden können.

Bezirksratsfrau Stock sah in der Umsetzung Probleme. Es würde eine große Anzahl an Geräten benötigt. Sie sah es ebenfalls so, dass das Stoßlüften sehr gut sei und ermöglicht werden müsse. Sie sagte, dass Luftreinigungsanlagen möglicherweise Vorteile haben. Es handele sich aber um ein sehr hohes Investitionsvolumen. Sie war der Meinung, dass Stoßlüften der bessere Weg sei und auch gegen Schimmel usw. helfen würde, was für die Gesundheit an sich wichtig sei. Die Geräte seien dazu nicht in der Lage.

Bezirksratsherr Sandow meinte, dass es nicht nur um diejenigen gehe, die während des Lüftens kurzfristig frieren würden. Es gehe auch um alte und kranke Menschen in Einrichtungen, die oftmals nur einen großen Aufenthaltsraum haben. Die Gesundheit der älteren Menschen werde gefährdet, wenn der Raum gelüftet werde. Er sah Probleme mit dem Lüften, wenn die Außentemperaturen im Minusbereich liegen. Es sei nicht seine Vorstellung von Menschenwürde, wenn Kinder und Jugendliche dem ausgesetzt werden. Der Unterrichtsbetrieb müsse vernünftig laufen und die Rahmenbedingungen müssen vernünftig sein. Es gehe darum, dass es Bevölkerungsgruppen gäbe, die gefährdet seien. Menschen, die wie Pflegekräfte oder Erzieherinnen Kontakt zu vielen anderen Menschen haben, seien einem hohen Risiko ausgesetzt. An diesen Personen zu sparen, sei nicht seine Vorstellung von Menschenwürde. Durch die Luftreinigungsgeräte würde der Betrieb der Einrichtungen nicht mehr unter dem Hauptfokus Corona stehen und die gesundheitlichen Bedingungen würden verbessert. Er bat um Zustimmung und der Rat müsse sich dann mit dem Thema beschäftigen.

Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass es sich beinahe so anhöre, als wenn eine Luftreinigungsanlage besser als ein Impfstoff sei. Eine Luftreinigungsanlage könne zur Prävention beitragen, sei aber kein Allheilmittel. Sitze ein Super-Spreader in der Klasse, werde dieser auch andere anstecken. Eine Luftreinigungsanlage werde eine Infizierung nicht verhindern. Sie ging ganz sicher davon aus, dass die Stadtverwaltung solche Maßnahmen durchführen werde, wenn sie als sinnvoll und notwendig erkannt werden. Sie war von dem Antrag nicht überzeugt.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover sorgt unverzüglich für die Bereitstellung, die Installation und den Betrieb von effektiven Luftreinigungsanlagen für alle gemeinschaftlich genutzten Räume in Schulen, Kindergärten, Krippen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Mitte und in der ganzen Landeshauptstadt Hannover.
Hinsichtlich des ganzen Stadtgebietes gilt dieses als Vorschlag im Sinne des § 94 Abs.3 Satz 1 und 2 NKomVG.

7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Rückbau des Endpunkts Aegidientorplatz
(Drucks. Nr. 15-2449/2020)

Der ehemalige Stadtbahn-Endpunkt Aegidientorplatz sowie die Gleise im Schiffgraben werden zurzeit zurückgebaut.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche Vorstellungen gibt es zur künftigen Gestaltung der frei werdenden Flächen, auch vor dem Hintergrund der Drucksachen 15-1466/2017 F 1 und 15-2428/2019 S 1?
2. Werden die Planungen dem Stadtbezirksrat Mitte vorgestellt?
Schriftlich beantwortet

1. Nach der Verlegung der Stadtbahnlinie 10 werden derzeit die entbehrlich gewordenen Gleisanlagen, Hochbahnsteige, Fahrleitungsmasten und Schotterbettungen im Auftrag der Infrastrukturgesellschaft Hannover zurückgebaut. Da mittelfristig auch die Gleise in der Prinzenstraße entfernt werden sollen, muss dieser Bereich neu gestaltet werden. In diese Planung soll auch der Schiffgraben, als direkt angrenzend, mit einbezogen werden. In diesem Sinne wird die freiwerdende Fläche zunächst als „Zwischennutzung“ gemäß des Antrages 15-2428/2019 im Bestand mit einfachen Mitteln gestaltet und nutzbar gemacht.
Dazu wird eine geschwungene Wegeverbindung von der Aufstellfläche am Aegidientorplatz über die ehemalige Gleistrasse bis zur Prinzenstraße mit Anbindung an die jeweiligen Fußgängerfurten über den Schiffgraben gebaut. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden in regelmäßigen Abständen Flächen mit Bänken und Abfallbehältern geschaffen. Diese Flächen werden durch Heckenanpflanzungen im Rückenbereich der Bänke geschützt. Die Grünflächen werden stadtklimatisch durch Rasenansaaten und Anlagen von Geophytenpflanzungen aufgewertet, die den alten Verlauf des Schiffgrabens visuell aufnehmen. Der alte Baumbestand wird erhalten. Auf der südlichen Seite wird die Grünfläche mit einer Baumreihe (10 Stück) zur Fahrbahn abgegrenzt, die die klassizistische Lavesachse komplettiert. Insgesamt wird mit dieser Gestaltung eine klimatische Aufwertung der ehemaligen Gleistrasse erzielt.
2. Zur Verdeutlichung der Maßnahme ist der Antwort ein Plan als PDF-Datei beigefügt. Eine Vorstellung ist nicht geplant.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Hermine-Stindt-Weg
(Drucks. Nr. 15-2437/2020)

Der Hermine-Stindt-Weg, zwischen Erika-Fisch-Stadion und Hannover 78, wird von den Sporttreibenden und Gästen der Gastronomie genutzt. In letzter Zeit wird der unbeleuchtete Weg, hauptsächlich in den dunklen Nachmittags- und Abendstunden, von jungen Männern „eingenommen“. Es soll zu verbalen und auch körperlichen Angriffen gekommen sein.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann werden welche konkreten Maßnahmen ergriffen, um die problematische Sicherheitslage zu beheben?
2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen?
3) Welche Voraussetzungen müssen für eine Installation einer Beleuchtung des Weges gegeben sein?

Schriftlich beantwortet

1) Der städtische Ordnungsdienst hat den Antrag zum Anlass genommen mehrfach vor Ort Streifengänge durchzuführen, konnte aber im Rahmen dieser Streifen nichts Auffälliges feststellen. Da es sich bei den geschilderten verbalen und körperlichen Angriffen um Straftaten handelt, empfiehlt die Stadtverwaltung den Betroffenen sich flankierend an die Polizei zu wenden, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist.
2) Siehe Antwort zu Frage 1. Daneben erfolgt die Kommunikation der spezifischen Lage im Hermine-Stindt-Weg in Richtung der Polizei mit der Bitte, im Rahmen der personellen Kapazitäten, in der nächsten Zeit eine Bestreifung des Areals durchzuführen.
3) Aus Sicht der Verwaltung würde nichts gegen die Beleuchtung des Hermine-Stindt-Weges sprechen. Die Kosten für die Beleuchtung des Weges liegen nach einer groben Kostenschätzung von enercity bei ca. 300.000 €. Mittel zur Umsetzung der Maßnahme sind im städtischen Haushalt nicht enthalten.

TOP 10.2.2.
Wohnwagen, Wohnmobile und sogenannte Little Homes im Bereich Bremer Damm/Moorwegsgasse
(Drucks. Nr. 15-2438/2020)

Seit langer Zeit stehen unter dem Bremer Damm, im Bereich Morwegsgasse, diverse Wohnwagen, Wohnmobile und sogenannte Little Homes. Diese dienen augenscheinlich dem dauerhaften Übernachten im öffentlichen Verkehrsraum, welches gemäß der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH untersagt ist.
Für die dauerhafte Übernachtung und Unterbringung persönlicher Habe bedarf es einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie möchte die Verwaltung einen rechtskonformen Zustand herstellen bzw. welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen zu erreichen?
2) Wurden den Eigentümern/ NutzerInnen der Gefährte unter dem Bremer Damm Beseitigungsverfügungen mit der Androhung der Ersatzvornahme zugestellt und wenn nein, warum nicht?
3) Wurden seitens der LHH Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt; wenn ja, wegen welcher Verstöße, wenn nein, warum nicht?

Schriftlich beantwortet

Vorbemerkungen:
Bei den in der Anfrage beschriebenen, als Parkplatz (mit einer Fahrgasse) angelegten Flächen unter der Brücke Bremer Damm zwischen Morwegsgasse und Lodyweg handelt es sich um nicht öffentliche Flächen. Diese stehen aber dennoch zum Parken zur Verfügung. Auch das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen wird von Seiten der Verwaltung geduldet, allerdings nicht das Übernachten.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1) Die Nutzung der angelegten Stellplatzflächen zum Parken bzw. Abstellen von zugelassenen Fahrzeugen und Anhängern wird von Seiten der Verwaltung geduldet und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Sobald die Verwaltung feststellt, dass in den Wohnmobilen und Wohnwagen übernachtet wird, werden die Halter ermittelt, angeschrieben und dabei darauf hingewiesen, dass das Übernachten dort nicht zugelassen ist. Parallel wird ein entsprechendes Schreiben an den Wohnwagen und Wohnmobilen hinterlegt. Dazu werden die Mitarbeitenden der Straßensozialarbeit informiert. Diese suchen dann die dort übernachtenden Personen auf. Diese gängige Praxis der Verwaltung hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird weiter so durchgeführt.
In einem Ende September 2020 gemeinsam mit der Polizei frühmorgens durchgeführten Ortstermin zur Feststellung der örtlichen Situation und der Nutzung der abgestellten Wohnwagen und Wohnmobile wurde erneut bestätigt, dass hier nur eine sehr untergeordnete Übernachtungsnutzung besteht. Little Homes stehen im Übrigen nicht auf den Flächen.
2) Beseitigungsverfügungen und Androhungen der Ersatzvornahme für die Entfernung wurden nicht erteilt, da es sich bei den Parkplätzen nicht um öffentlich gewidmete Flächen handelt.
Privatrechtliche Androhungen werden in diesem Zusammenhang vorgenommen. Diese bewirken, dass das Übernachten eingestellt wird. Die Wohnwagen und Wohnmobile wurden dann zügig von den Eigentümern entfernt.
TOP 10.2.3.
Öffentliche Toilette am Marstall
(Drucks. Nr. 15-2439/2020)
Die Nutzung der öffentlichen Toilettenanlage durch Prostituierte als Verrichtungsbox, durch Drogensüchtige als Konsumraum oder durch Obdachlose als Übernachtungsstelle führt fortdauernd zu Beschwerden.
Der lokalen Presse war zu entnehmen, dass die WC-Anlage über eine „thermostatisch geregelte Elektro-Fußbodenheizung“ verfügen soll.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie hoch waren die Kosten für den Bau/ die Errichtung der Toilettenanlage insgesamt?
2) Wie hoch waren die Kosten für die thermostatisch geregelte Elektro-Fußbodenheizung?
3) Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten für den Unterhalt inkl. Reinigung?

Schriftlich beantwortet

Vorbemerkungen:
Die Probleme in dem Quartier bestehen nicht, weil es dort eine öffentliche Toilettenanlage gibt, sondern weil dort komplexe soziale Herausforderungen bestehen. Diese zeigen sich durch die aufgezeigten Probleme rund um die WC-Anlage. Diese Probleme existierten bereits vor der baulich notwendigen Verlegung der Toilettenanlage Am Marstall, Ecke Reitwallstraße in Richtung Scholvinstraße. Würde man eine Toilette in diesem Bereich jedoch schließen, so verlagern sich die Probleme in die Hauseingänge und Hausflure der dort lebenden Menschen. Am 11. Juni wurde unmittelbar nach Information über die Probleme ein Ortstermin mit Vertretern*innen der zuständigen Polizei Dienststelle, dem städtischen Ordnungsdienst und Vertretern*innen der Stadtentwässerung sowie Vertretern*innen des Konzessionärs DSM Ströer durchgeführt.
Im Rahmen dieses Termins wurden folgende Maßnahmen vereinbart:
· Die Polizei wird den Bereich im Rahmen ihrer Arbeit regelmäßig kontrollieren und so die Bemühungen nachhaltig unterstützen.
· Der städt. Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen der regelmäßigen Streifengänge mehrmals täglich die WC-Anlage und erhält von der Stadtentwässerung dafür Schlüssel, damit dieser im Verdachtsfalle und nach erfolglosem Aufruf zum Verlassen die Räume öffnen kann.
· DSM Ströer und Stadtentwässerung vereinbaren ausreichende tägliche Reinigungen der WC-Anlage (gegenwärtig zwei- bis dreimal pro Tag).
· Mitarbeiter der Stadtentwässerung sind ebenfalls regelmäßig vor Ort, insbesondere zur Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Anlage.
Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die Corona-Pandemie ein deutlicher Treiber der Problematik ist und es dazu keine einfachen Lösungen gibt. Grundsätzliche Probleme in diesem Quartier können nicht anhand eines abweichenden Standortes oder der baulichen Beschaffenheit einer WC-Anlage am Marstall gelöst werden.
1) Am Standort Marstall wurde eine vandalismushemmende City-WC-Anlage der Firma HERING Sanikonzept GmbH, Typ O 200 B aufgestellt. Hierbei handelt es sich um modulare Systemlösungen für öffentliche Sanitärräume die in Fertigteil-Kompaktbauweise hergestellt werden und ausgerichtet sind, auf die hohen Anforderungen im öffentlichen Bereich. Hierzu gehört ein Höchstmaß an Funktionalität und Langlebigkeit. Um mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung vorzubeugen, sind alle Bauelement serienmäßig vandalismushemmend ausgestaltet. Aufgrund der diesbezüglich negativen Erfahrungen bei der vorigen Bedürfnisanstalt Am Marstall, Ecke Reitwallstraße, wurden diese Vorkehrungen als notwendig erachtet.
Die Gesamtkosten der WC-Anlage einschließlich aller Arbeiten, der notwendigen Anschlussleitungen, Fundamente usw. belaufen sich auf 252.377,70 €.
Hierzu gehört eine thermostatisch geregelte Elektro-Fußbodenheizung, da eine herkömmliche Beheizung (Heizkörper) permanent beschädigt sein würde und sich dadurch die Unterhaltungskosten vervielfachen dürften. Ferner werden hierzu die unter dem Systembauwerk verlaufenden Wasserleitungen vor dem Einfrieren im Winter geschützt.
2) Nach Auskunft der Firma HERING Sanikonzept GmbH belaufen sich die Kosten für die thermostatisch geregelte Elektro-Fußbodenheizung auf etwa 4.000 €. Es handelt sich um eine Fußbodenerwärmung, welche ausschließlich bei Bodenfrost aktiviert ist und somit die Wasserleitungen vor dem Einfrieren im Winter schützt.
3) Die Bewirtschaftung der öffentlichen Toilettenanlagen wurde vertraglich an die Firma DSM Ströer vergeben, welche für die Unterhaltung und Reinigung zuständig ist. Die monatlichen Kosten für Reinigung und Instandhaltung belaufen sich auf netto ca. 2.300,- € zuzüglich Reparaturmaterial.

TOP 10.2.4.
Stellenplan Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-2440/2020)

In der Antwort der Verwaltung zur DS15-2009/2020 fehlt unter 3) die Antwort bezüglich des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, insbesondere hinsichtlich des Städtischen Ordnungsdienstes.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie sieht der konkrete Stellenplan für den Fachbereich Öffentliche Ordnung aus; wie viele der Vollzeitstellen sind tatsächlich besetzt, wie viele vakant?
2) Wie viele Stellen beim Städtischen Ordnungsdienst sind vakant?
3) Wie viele MitarbeiterInnen des Städtischen Ordnungsdienstes sind durchschnittlich täglich „im Einsatz“?

Schriftlich beantwortet

1) Der Stellenplan des Fachbereiches umfasst 670 Vollzeitstellen. Davon sind aktuell 49 nicht besetzt. Für 15 dieser Stellen sind bereits Einstellungen veranlasst und für 29,5 Stellen laufen aktuell die Auswahlverfahren bzw. sind diese in Vorbereitung.
2) Zur Zeit sind die Stellen von fünf Außendienstkräften und einer Teamleitung unbesetzt. Die vakanten Stellen werden in Kürze ausgeschrieben.
3) Es sind durchschnittlich 28 Außendienstmitarbeitende im Einsatz, die sich in Früh- und Spätschicht aufteilen. Dabei sind Abwesenheitstage wie Urlaub, Krankheit, Fortbildungen sowie Sonderdienste an Wochenenden und späten Abendstunden berücksichtigt.

TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Verlauf Veloroute 3
(Drucks. Nr. 15-2452/2020)

Vor kurzem wurde der ungefähre Verlauf der unter dem früheren Oberbürgermeister geplanten Velorouten bekannt gegeben. Der Verlauf der Veloroute 3 soll von der Innenstadt über die Oststadt in Richtung Nordosten verlaufen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Für die Route vom Zentrum in die Eilenriede drängen sich zwei Alternativen auf – über die Friesenstraße/Yorckstraße und alternativ über den Volgersweg/Lärchenstraße; welche Erwägungen sprechen für die eine und welche für die andere Route und weswegen präferiert man die favorisierte Route?
2. Inwiefern ist angedacht, die enge Friesenstraße als Fahrradstraße auszugestalten? Welche Änderungen in dem Straßenquerschnitt sind dafür angeplant?
3. Wie ist der Übergang von der Friesenstraße in die Yorckstraße und umgekehrt geplant? Inwiefern ist eine auch bauliche Änderung der verbundenen Kreuzungsbereiche Friesenstraße/Bödekerstraße und Bödekerstraße/Yorckstraße angeplant?

Schriftlich beantwortet

1. Beide Varianten weisen verschiedene Vor- und Nachteile auf, welche bereits größtenteils aufgearbeitet wurden. Der Volgerswegtunnel stellt z. B. eine Engstelle in Variante A (Volgersweg/Lärchenstraße) dar, zudem wäre eine Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Eichstraße und Sedanstraße vonnöten sowie ein Verlust an Kfz-Stellplätzen zu erwarten (Lärchenstraße). Positiv zu bewerten sind die planfreie Querung der Berliner Allee, was Vorteile in der Reisezeit zur Folge hat sowie die auf weiten Teilen der Strecke mögliche Einhaltung der Standards einer VeloRoute. Die Umgestaltung der Fernroder Straße ist abhängig von den Planungen zur autoarmen Innenstadt.
Die Variante B (Friesenstraße/Yorckstraße) verläuft vom Weißekreuzplatz bis zur Bödekerstraße auf der Friesenstraße. Die Friesenstraße ist Teil des Vorbehaltsnetzes für Kraftfahrzeuge und aufgrund der Verkehrszahlen nicht geeignet zur Einrichtung einer Fahrradstraße (siehe Punkt 2). Dahingegen sind die baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten in der Yorckstraße für die Umsetzung einer VeloRoute geeignet.
Im Vergleich beider Varianten lässt sich feststellen, dass die Variante A die direktere Führung von der List zum Hauptbahnhof/Cityring darstellt. Beide Varianten beinhalten die plangleiche Querung der Bödekerstraße, für welche verschiedene Varianten bereits untersucht wurden. In Sachen Bauaufwand sind sowohl bei Variante A (Belagswechsel Lärchenstraße) als auch bei Variante B bei Umsetzung der VeloRouten-Standards im Zuge der Friesenstraße bauliche Veränderungen vonnöten, welche kostenmäßig ins Gewicht fallen.
Bisher wird keine der beiden Routen favorisiert. Die Verwaltung arbeitet derzeit die Vor- und Nachteile beider Varianten detailliert aus und erstellt Vorentwürfe für die Problembereiche der Strecken. Es ist eine Vorstellung und Diskussion der Varianten im Bezirksrat Mitte geplant, deren Ergebnis ebenfalls in die Findung einer Vorzugstrasse einfließt.
2. Die baulichen Gegebenheiten (Fahrbahnbreite) sprechen nicht gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße. Die verkehrlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße sind jedoch nicht gegeben. Einerseits ist die Friesenstraße Teil des Vorbehaltsnetzes für Kraftfahrzeuge, was die Machbarkeit verkehrlicher Einschränkungen für Kraftfahrzeuge erschwert. Andererseits existieren Bestands- und Prognoseverkehrsstärken von über 4.000 Kfz/Tag, weswegen die Einrichtung einer Fahrradstraße nur in Verbindung mit der Umsetzung ebensolcher Maßnahmen möglich ist. Die Machbarkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der Friesenstraße ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht gegeben.
3. Im Bereich Friesenstraße/Yorckstraße/Bödekerstraße sind sowohl bauliche als auch verkehrliche Maßnahmen in der Betrachtung, welche derzeit intern abgestimmt werden. Parallel ist der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle (Haltepunkt Dreifaltigkeitskirche) stadteinwärts vorgesehen. Ziel ist eine komfortable und sichere Verbindung zwischen der Friesen- und der Yorckstraße, welche alle wichtigen Nutzungsansprüche befriedet.

TOP 10.3.2.
Kinderbetreuung im Stadtbezirk Mitte aktuell
(Drucks. Nr. 15-2453/2020)

Die Situation im Bereich der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Stadtbezirk Mitte hat sich in den letzten Jahren verbessert, ist aber wegen eines deutlichen Bevölkerungsanstiegs noch weiter ausbaufähig. Neben den Bedarfen an Krippen- und Kindergartenplätzen für die im Stadtbezirk lebenden Kinder besteht im Stadtbezirk Mitte der zusätzliche Bedarf für die arbeitsplatznah unterzubringenden Kinder.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie stellt sich die Kinderbetreuungssituation im Stadtbezirk Mitte derzeit im Hinblick auf die Krippen- und Kindergartenplatzversorgung dar (Plätze, unterteilt nach Stadtteilen) und wie hat sie sich in den letzten 10 Jahren entwickelt?
2. Wieviele Anfragen für Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk Mitte wurden in den letzten 10 Jahren und seit Einführung des Portals webKita abgelehnt?
3. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass -bisher wegen des Stichtags 01.08.- keinerlei Kinder mehr zwischen der Krippe und dem Kindergarten eine Versorgungslücke hinnehmen müssen, sondern ein nahtloser Übergang stattfinden kann?

Schriftlich beantwortet

1. In den folgenden Übersichtstabellen ist der Zuwachs zwischen 2010 – 2019, unterteilt in Krippen- und Kindergartenversorgung, dargestellt. Diese Darstellung bezieht sich auf den gesamten Stadtbezirk Mitte.

Eine Aufteilung der Versorgungsquoten auf Stadtteilebene erfolgt nicht. Entgegen der für Grundschulen festgelegten Schuleinzugsgebiete können Eltern für die Krippen- und Kindergartenbetreuung einen Betreuungsplatz entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse frei wählen (u.a. Arbeitsplatznähe, weitere Betreuungs-personen). Aus diesem Grund stellen kleinräumige Betrachtungen der Versorg-ungsquoten auf Stadtteilebene grundsätzlich keine planerische Bedarfsgröße dar.



Entwicklung der Krippen- und Kindergartenbetreuung im Stadtbezirk Mitte von 2010 bis 2019



Im Zeitraum von 2010 bis 2019 konnte die Versorgungsquote im Krippenbereich – bezogen auf die rechtsanspruchsrelevante Altersgruppe 1 bis 2 Jahre – von 57,07% auf 80,06% ausgebaut werden.
Im Kindergartenbereich ist die Versorgungsquote von 100,41% auf 98,30% gesunken. Dies begründet sich insbesondere mit dem starken Zuwachs in der Bevölkerungsgruppe der 3 bis 5-Jährigen und des Anstiegs der betreuten 6-Jährigen im Kindergarten aufgrund der im Jahr 2018 eingeführten Flexibilisierung der Einschulung.
Damit lag 2019 die Versorgungsquote im Stadtbezirk Mitte im Krippen- und Kindergartenbereich über der gesamtstädtischen Versorgungsquote von 62,6% (Krippe) und 97,6%. (Kindergarten).
In 2020 sind 15 weitere Krippenplätze geschaffen worden.
Für 2021 befinden sich 1 Krippengruppe à 15 Plätze und eine altersübergreifende Gruppe für Krippen- und Kindergartenkinder à 20 Plätze in Planung.
In der Bevölkerungsentwicklung ist ein leichter Rückgang zu beobachten, auch wenn aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Einwohnermeldebehörde seit Ende März noch nicht alle Meldevorgänge verarbeitet werden konnten und die aktuellen Bevölkerungszahlen daher unterschätzt werden.

Bevölkerung SBZ 01
0 - 2 Jahre
1 – 2 Jahre
3 -5 Jahre
30.09.2020
968
633
738
30.09.2019
983
642
791
Veränderung
-15
-9
-53
Quelle: Sachgebiet Wahlen und Statistik der Landeshauptstadt Hannover

Insgesamt wird mit einer weiteren Verbesserung der Versorgungsquoten im Stadtbezirk Mitte gerechnet.
2. Hierzu erfolgen keine Dokumentationen. Bislang konnte den Anträgen von Eltern auf einen rechtsanspruchsrelevanten Krippen- od. Kindergartenplatz entsprochen werden.
Gleichwohl entscheiden sich Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen, eine Einrichtung nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Die dafür bestehenden Gründe können allerdings nicht über das Portal webKita abgebildet werden.
3. Durch den weiteren Ausbau an Krippen- und Kindergartenplätzen soll durch die Anzahl der dann zur Verfügung stehenden Plätze ein „nahtloserer“ Übergang gestaltet werden.

TOP 11.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 21.09.2020

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 20:50 Uhr.


Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin