Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 07.10.2020

Protokoll:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 28.10.2020

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 7. Oktober 2020,
Bürgerhaus Misburg, (Großer Saal), Seckbruchstr. 20, 30629 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.54 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Riechel-Rabe (CDU)
Bezirksratsfrau Rusiecki (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
(Bezirksratsfrau Scholvin) (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)

Mitarbeiter der Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Frau Mathieu
Frau Holthaus-Voßgröne
Herr Haupt
Herr Peters
Frau Yilmaz

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. A N F R A G E N

3.1. der SPD-Fraktion

3.1.1. Sachstand zum Neubau des Misburger Hallenbades
(Drucks. Nr. 15-2138/2020)

3.1.2. Naturtribüne im Sportpark Misburg
(Drucks. Nr. 15-2139/2020 mit 1 Anlage)

3.1.3. Beschilderung an der Kreuzung Hannoversche Str./Grenzstr./Louise-Schroeder-Str.
(Drucks. Nr. 15-2140/2020 mit 1 Anlage)

3.1.4. Bautätigkeit Am Rohfeld
(Drucks. Nr. 15-2141/2020)

3.1.5. Nutzbarkeit von Sporthallen in der Coronakrise
(Drucks. Nr. 15-2142/2020)

3.1.6. Grundsanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-2143/2020)

3.1.7. Sportplatz D im Sportpark Misburg
(Drucks. Nr. 15-2144/2020)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 15-2211/2020)

3.2.2. Tablets aus dem Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht
(Drucks. Nr. 15-2213/2020)

3.2.3. Grünfläche Buchholzer Straße/Schierholzstraße
(Drucks. Nr. 15-2214/2020)

3.2.4. Abriss Nebentrakt Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2215/2020)

3.2.5. Benötigte Flächen für den Radschnellweg in Anderten
(Drucks. Nr. 15-2216/2020)

3.2.6. Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz
(Drucks. Nr. 15-2218/2020)

3.2.7. Baumaßnahmen Verlängerung des Eisteichwegs/Bernd-Strauch-Weg

(Drucks. Nr. 15-2219/2020)

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Nachbesetzung im Integrationsbeirat Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2168/2020)

4.2. Ersatzneubau der Brücke Findstellenweg in Hannover - Misburg
(Drucks. Nr. 15-2209/2020 mit 2 Anlagen)

4.2.1. Änderungsantrag zu Drs. 15-2209/2020: Ersatzneubau der Brücke Findstellenweg in Hannover-Misburg
(Drucks. Nr. 15-2330/2020)

4.3. Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V
(Drucks. Nr. 15-2212/2020)

4.4. Ausbau einer Querungsstelle Anderter Straße auf Höhe der
Anderter Straße 13
(Drucks. Nr. 15-2285/2020 mit 1 Anlage)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Vorhabenträgerwechsel zum Durchführungsvertrag vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865 - Lehrter Straße / Gollstraße
(Drucks. Nr. 1935/2020 mit 1 Anlage)

5.2. Grundschule Pestalozzischule, Grundschule Kardinal-Galen-Schule, Containeranlage mit vier Allgemeinen Unterrichtsräumen
(Drucks. Nr. 2272/2020 mit 3 Anlagen)

5.3. Kurt-Schwitters-Gymnasium, Containeranlage mit fünf Allgemeinen Unterrichtsräumen
(Drucks. Nr. 2271/2020 mit 3 Anlagen)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N T R Ä G E

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Ökologische Aufwertung des Spielplatzes Rischweg in Anderten und des Spielplatzes Max-Kuhlemann- Straße in Misburg
(Drucks. Nr. 15-2185/2020)

8.1.1. Ökologische Aufwertung des Spielplatzes Rischweg in Anderten und des Spielplatzes Max-Kuhlemann- Straße in Misburg
(Drucks. Nr. 15-2185/2020 N1)

8.2. Gruppe DIE LINKE. & Piraten

8.2.1. Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-1429/2020)

8.2.1.1. Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-1429/2020, Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-2165/2020)

8.2.1.1. Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-1429/2020, Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-2165/2020 N1)

8.3. Gemeinsam von SPD und DIE LINKE./PIRATEN

8.3.1. Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2166/2020)

8.4. der SPD-Fraktion

8.4.1. Rohölförderpumpe vor dem Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2163/2020)

8.4.2. Neubau des Kurt-Schwitters-Gymnasiums in Misburg
(Drucks. Nr. 15-2164/2020)

8.5. der CDU-Fraktion

8.5.1. Vorstellung des Veloroutenkonzeptes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2220/2020)

8.5.2. Überholverbot Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2221/2020)

8.5.3. Müllkörbe/-Container im Bereich Lohweg/Hägenstraße
(Drucks. Nr. 15-2222/2020)

8.5.4. Nutzungsänderung von Einrichtungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2223/2020)

8.5.5. Ausbau Fahrradwege „Am Seelberg“
(Drucks. Nr. 15-2224/2020)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendung 16-2020, Schützengesellschaft Anderten, Corona-Unterstützung
(Drucks. Nr. 15-2179/2020)
9.2. Zuwendung 17-2020, Kleines Musiktheater Niedersachsen, Projekt "Fenster auf, Töne rein!"
(Drucks. Nr. 15-2180/2020)

9.3. Zuwendung 18-2020, SV Sportfreunde Anderten von 1922 e.V., Instandhaltung/Sanierung der Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2181/2020)

9.4. Zuwendung 20-2020, Ehrenamtspreis 2020
(Drucks. Nr. 15-2182/2020)

10. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

10.1. Zuwendung IB-05-2020, Obdachlosenunterkunft Am Seelberg
(Drucks. Nr. 15-2167/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
- Antwort zu TOP 3.2.7. wird schriftlich innerhalb der Frist nachgereicht
- Änderungsantrag zu TOP 4.2. wird unter 4.2.1. behandelt
- Neufassungen zu Drucksachen unter TOP. 8.1.1. und TOP 8.2.1.1.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Eine Bürgerin fragte bezüglich der Sporthalle in Anderten, wann diese modernisiert wird.
Herr Stellmann anwortete, dass man an der Neuplanung arbeite, mit einer Fertigstellung des Projektes sei aber nicht vor dem Jahr 2025 zu rechnen.

Ein Bürger bemängelte die ungenügende Pflege am Ende der Seckbruchstraße, am sogenannten Brandgraben und das nicht Vorhandensein von Bänken.
Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass es sich um Flächen der Landesforst handelt, die nur Flächen freihalte, wo mit schwerem Gerät langgefahren wird. Dazu gehörte dieser Abschnitt nicht. Die Stadt könne nicht helfen, weil ihr eben diese Flächen nicht gehören.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der SPD-Fraktion

TOP 3.1.1.
Sachstand zum Neubau des Misburger Hallenbades
(Drucks. Nr. 15-2138/2020)

Der von der hannoverschen Ratspolitik bereits beschlossene Neubau des Misburger Hallenbades wird von Bürgerinnen und Bürgern, von Schulen und Vereinen sehnlichst erwartet. Die in der Öffentlichkeit zum Stand dieses Projekts bekannten Informationen sind unklar und widersprechen sich auch teilweise.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welcher Phase befindet sich das genannte Projekt aktuell?

2. Wann wird voraussichtlich die Eröffnung des neu gebauten Misburger Hallenbades stattfinden, was ist hierzu im gegebenen Fall der Grund für Verzögerungen gegenüber vorherigen Angaben der Verwaltung?

3. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, dass das Projekt, etwa aufgrund von Finanzknappheit in Folge der Coronakrise, zur Disposition gestellt oder weiter verzögert werden könnte?


Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung befindet sich mit den potentiellen Bietern im Verhandlungsverfahren für den Neubau des Misburger Bades. In der Regel (je nach Verlauf der Gespräche) kann ein Verhandlungsverfahren drei bis neun Monate dauern. Wir gehen davon aus, dass das Verhandlungsverfahren bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung geht von einer Eröffnung des neuen Misburger Hallenbades im dritten Quartal 2023 aus. Das Freibad wird im Anschluss an die Baumaßnahme des Hallenbades saniert und soll den Bürger*innen pünktlich zur Freibadesaison im Jahr 2024 zur Verfügung stehen. Sobald das Verhandlungsverfahren abgeschlossen ist und ein positiver politischer Beschluss vorliegt, wird der siegreiche Bieter nach der Beauftragung einen detaillierten Terminplan für den Bau des Misburger Bades vorlegen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Neubau des Misburger Bad wurde mit der Drucksache Nr. 1221/2017 beschlossen. Auf Grund des weitfortgeschrittenen Planungsverfahrens geht die Verwaltung nicht davon aus, dass das Projekt zur Disposition gestellt werden muss.

TOP 3.1.2.
Naturtribüne im Sportpark Misburg
(Drucks. Nr. 15-2139/2020 mit 1 Anlage)

In den letzten Jahren gab es mehrere Ankündigungen der Verwaltung zur Errichtung einer Naturtribüne mit Stehplätzen im Sportpark Misburg. Nach mehreren Verzögerungen sind zu diesem Zweck zwischenzeitlich Betonelemente in den entsprechenden Erdwall eingebracht worden. Die beigefügten Fotos aus dem Sommer 2020 rufen den Eindruck hervor, dass für die Nutzung von Stehplätzen noch Arbeiten wie z.B. das Anbringen von Geländern nötig sind, um das Stehen sicher zu machen und ein Vornüberfallen zu verhindern, etwa im Gedränge oder wenn Zuschauer aneinander vorbei gehen wollen. Im Zusammenhang mit der Sicherheit der Tribüne steht auch die vorgesehene Zuschauerkapazität, so dass eine befriedigende Anzahl an Zuschauern aufgenommen werden kann.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche weitere Arbeiten sind bis wann an dieser Tribüne geplant, wie z.B. das Anbringen von Geländern?

2. Welche Kapazität an Zuschauern wird der Tribüne zugerechnet?

3. Was ist der Pflegerhythmus für den Erdwall, mit dem der immer wieder zu beobachtende hohe Unkrautwuchs zu bekämpfen ist?


Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Weitere Arbeiten an der neu errichteten Stehtribüne sind derzeit nicht geplant. Die Anbringung von Geländern ist nach der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung erst bei Tribünen mit mehr als fünf Stufen erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung sind in Stehplatzbereichen zwei Personen je laufenden Meter Stufenreihe zulässig. Auf die Stehtribüne im Sportpark Misburg bezogen bedeutet das, dass die Tribüne eine Kapazität von 80 Personen hat (40 lfd. Meter * 2 Personen).

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es war zunächst geplant, den Erdwall nur mit Bodendeckern zu bepflanzen. Das negative Ergebnis dieser Maßnahme ist derzeit vor Ort ersichtlich. Es sollen deshalb in Kürze höhere Gehölze (Holunder, Hartriegel, Haselnuss, in den hinteren Reihen auch Wildrose und Weißdorn) gepflanzt werden, bei denen die Pflege nur in den ersten Jahren aufwändig ist, da die Gehölze in den Folgejahren schnell aufwachsen und den Boden beschatten, wodurch Unkraut unterdrückt wird. Die Gehölze sollen direkt nach der Pflanzung alle 4-8 Wochen gepflegt werden, nach zwei, spätestens drei Jahren soll dann das Intervall auf max. zwei Pflegegänge/Jahr im Sommerhalbjahr. Einmal Ende Mai, einmal August/September gewechselt werden.
Bezirksratsherr Dr. Schmitz bezweifelte, dass auf den eingebrachten Betonelementen die erwähnten 80 Personen Platz haben.

TOP 3.1.3.
Beschilderung an der Kreuzung Hannoversche Str./Grenzstr./Louise-Schroeder-Str.
(Drucks. Nr. 15-2140/2020 mit 1 Anlage)

Auf Anregung des Bezirksrats Misburg-Anderten sind in den vergangenen Monaten und Jahren verschiedene Maßnahmen an der genannten Kreuzung durchgeführt worden. Damit soll die Verkehrssituation entschärft werden, die sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Linksabbiegen aus der Hannoverschen Str. in die Louise-Schroeder-Str. ergibt. Dieses steht im Konflikt mit dem Linksabbiegen aus der Grenzstr. in die Hannoversche Str. und ist besonders dann heikel, wenn die Fußgängerampel für den Autoverkehr auf Rot steht.

In Grenzstr. und Louise-Schroeder-Str. sind Induktionsschleifen eingebracht worden, die nach einer Wartezeit von 30 Sekunden die Ampel auf Rot für den Autoverkehr in beiden Richtungen der Hannoverschen Str. schalten. Ferner wurde ein Schild „bei Rot hier halten“ an der gestrichelten Linie auf der Hannoverschen Str. angebracht, um in dieser Situation das Linksabbiegen in die Louise-Schroeder-Str. zu unterbinden. Leider ist dieses Schild viel zu klein ausgefallen, so dass es nach unseren Beobachtungen von Autofahrern ständig ignoriert wird. Das geht sicher auch anders. (Fotos: Schild an der Hannoverschen Str., zum Vergleich ein größeres Schild an der Iltener Str. in Lehrte)

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwiefern beabsichtigt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass das Linksabbiegen aus der Grenzstr. in die Hannoversche Str. und aus der Hannoverschen Str. in die Louise-Schroeder-Str. jeweils sicher vonstatten gehen kann?

2. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Verwaltung zu der Frage, ob sich Autofahrer nach dem Schild „bei Rot hier halten“ richten?

3. In welcher Weise wird die Verwaltung dafür sorgen, dass das zu kleine Schild „bei Rot hier halten“ durch eine angemessene Maßnahme Beachtung findet?



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Die besonderen Regelungen, am Knotenpunkt Hannoversche Straße / Grenzstraße / Louise-Schroeder-Straße erfordern von allen beteiligten Verkehrsteilnehmern eine besonders hohe Aufmerksamkeit. Die allgemeinen Erfahrungen im Straßenverkehr zeigen, dass bei hoher Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer und gleichzeitiger Beachtung der Verkehrsregelung, auch komplexe Verkehrssituationen, kein besonderes Unfallgeschehen aufweisen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Am Knotenpunkt Hannoversche Straße / Grenzstraße / Louise-Schroeder-Straße haben unter Berücksichtigung der gegenwärtig gültigen Verkehrsregelungen bisher noch keine Verkehrsbeobachtungen bzw. –Untersuchungen stattgefunden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bei der Wartelinie handelt es sich um das Verkehrszeichen 341 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen lediglich an dieser Stelle zu warten. Das Verkehrszeichen hat somit keinen verbindlichen Regelungscharakter.

Mit dem Zusatzzeichen „bei Rot hier halten“ zur Wartelinie soll das Verkehrsverhalten dahingehend beeinflusst werden, dass der Empfehlung regelmäßig Folge geleistet wird. Auch das Zusatzzeichen hat keinen regelnden Charakter. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Empfehlung in der Regel befolgt wird.

Bezirksratsherr Tegeder zeigte sich mit der Antwort nicht zufrieden, da sie zeige, dass die Verwaltung sich nicht zu den Stoßzeiten ein Bild gemacht habe, da es genau dann immer wieder zu gefährlichen Situationen käme.


TOP 3.1.4.
Bautätigkeit Am Rohfeld
(Drucks. Nr. 15-2141/2020)

Insbesondere gegen Beginn der 2010er Jahre gab es eine Kontroverse um mögliche Bauprojekte in der Straße Am Rohfeld, die zum Teil zum Stadtbezirk Misburg-Anderten, zum Teil zum Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode gehört. Es ging um Für und Wider der Errichtung einer Kindertagesstätte und von Wohnbebauung. Anwohner berichten aktuell, dass dort nach Verstreichen einer längeren Zeit, und ohne Ankündigung sowie ohne Information den Anwohnern gegenüber, offensichtlich eine Bautätigkeit aufgenommen wurde.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was wird aktuell Am Rohfeld von welchem Bauträger gebaut und in welchem Zeitrahmen?

2. Was ist die rechtliche Grundlage dafür?

3. Inwiefern wird die Verwaltung dafür sorgen, dass die Anwohner umfassend über die Bautätigkeit informiert oder ggf. darin einbezogen werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aktuell wird am Dieter-Oesterlen-Weg 9-15 eine genehmigte Reihenhausbebauung durch die Firma Liemak Immobilien bis voraussichtlich 2021 realisiert. Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Baugenehmigung erfolgte Anfang 2020 auf der Grundlage des vorhandenen Bebauungsplanes Nr.1426 vom 13.9.1995. Im Vorfeld wurde das Grundstück im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens seitens der Stadt veräußert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung beabsichtigt keine gesonderte Information der Anwohner zu diesem Projekt.

Bezirksratsherr Becker fragte, ob dort ein Bauschild aufgestellt wurde und wenn nicht, warum nicht.
Frau Herzog-Karschunke antwortete, dass dies ja Pflicht sei, wenn Bautätigkeiten stattfinden und sollte keins stehen, würde dies nachgeholt werden.

Protokollantwort:
Das Schild steht bereits seit Mai 2020.
Auch das Baustellenschild der Baugenehmigung wurde aufgehängt.



TOP 3.1.5.
Nutzbarkeit von Sporthallen in der Coronakrise
(Drucks. Nr. 15-2142/2020)

Die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen, ist für die Bürgerinnen und Bürger ein hohes Gut. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Sporthallen in der Stadt Hannover schließen nun abends um 21.30 Uhr, nachdem dies über viele Jahre erst um 22 Uhr üblich war. Die Stadt begründet das mit dem Schutz von Mitarbeitern, die die Sporthallen nach Trainingsende kontrollieren und abschließen, vor dem Coronavirus. Innerhalb der eingesparten halben Stunde soll sich die Konzentration an Aerosolen in den Hallen verringern. Außerdem soll ein direkter Kontakt mit Sportlern vermieden werden.

Wegen dieser und anderer Auflagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gehen den Sportvereinen zahlreiche Stunden in den Sporthallen verloren. So sollen etwa zwischen den Trainingszeiten zweier Klubs Spielfelder, Umkleiden und Geräte für eine halbe Stunde nicht genutzt werden. Des Weiteren verwenden zur Zeit manche Schulen ihre Sporthallen für verbalen(!) Unterricht sowie Elternabende und Informationsveranstaltungen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welches Ausmaß hat aktuell die oben geschilderte coronabedingte Verknappung der Nutzungszeiten der Sporthallen im Stadtbezirk Misburg-Anderten?

2. Inwiefern beabsichtigt die Verwaltung, der gegenwärtigen und unerwünschten Verknappung der Nutzungszeiten von Sporthallen, insbesondere im Stadtbezirk Misburg-Anderten, entgegen zu wirken?

3. Inwiefern kann es insbesondere in Betracht kommen, dass die Mitarbeiter, die die Sporthallen kontrollieren und abschließen, eine halbe Stunde später tätig werden, statt dass der Sportbetrieb in den Hallen eine halbe Stunde eher eingestellt werden muss?



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Durch die coronabedingten Einschränkungen stehen in den fünf Schulsporthallen im Stadtbezirk Misburg-Anderten, die von der städtischen Sporthallenverwaltung vermietet werden, insgesamt ca. 16 Stunden/wöchentlich weniger für die außerschulische Nutzung zur Verfügung. Durchschnittlich entspricht das einer Reduzierung von knapp 40 Minuten pro Tag in jeder Halle.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die von der Verwaltung getroffenen Maßnahmen dienen dem Schutz der nutzenden Sportler*innen als auch dem Schutz der städtischen Mitarbeiter*innen. Die Verwaltung sieht aufgrund der weiterhin angespannten Situation um das Infektionsgeschehen jedoch keine Möglichkeit, hiervon abzuweichen. Die Sporthallenverwaltung im Fachbereich Schule ist bemüht, in enger Abstimmung mit den Vereinen eine unter diesen Umständen bestmögliche Auslastung der Schulsporthallen zu erreichen und die Verluste von Trainingszeiten möglichst gering zu halten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Inwiefern kann es insbesondere in Betracht kommen, dass die Mitarbeiter, die die Sporthallen kontrollieren und abschließen, eine halbe Stunde später tätig werden, statt dass der Sportbetreib in den Hallen eine halbe Stunde eher eingestellt werden muss?

Eine Verschiebung der Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen nach hinten ist nicht möglich, da diese arbeitsvertraglich und tariflich festgelegt ist. Darüber hinaus würde ein späterer Arbeitsbeginn eine durchgehende Betreuung des Schulbetriebes gefährden.

TOP 3.1.6.
Grundsanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-2143/2020)

Nach Auskunft der Verwaltung finden von August bis November 2020 einige Bauarbeiten an der Gollstraße in Anderten statt. Anschließend soll diese für die Nutzung durch den Verkehr provisorisch wiederhergestellt werden. Andererseits ist eine Grundsanierung der Gollstraße erforderlich, die auch schon vom Bezirksrat Misburg-Anderten beantragt wurde. Um die Finanzmittel für die provisorische Wiederherstellung vollständig einzusparen, wäre es optimal, die Grundsanierung der Gollstraße direkt im Anschluss an die genannten Bauarbeiten durchzuführen.

Die Gollstraße ist eine äußerst wichtige Verkehrsader im Stadtbezirk, speziell auch als Teil der einzigen Straßenverbindung zwischen Misburg und Anderten. Durch gewaltigen Schwerlast- und auch Umleitungsverkehr ist die Grundsubstanz der Gollstraße über lange Jahre auf das Schwerste beschädigt worden.

Zudem haben Teilarbeiten etwa der Stadtentwässerung sowie in Form von Kabelverlegungen und ähnlichem dafür gesorgt, dass die Straßendecke auf vielen Abschnitten einem ruckeligen Flickenteppich gleicht. All dies trägt dazu bei, dass das Fahren auf der Gollstraße besonders stark beeinträchtigt ist. Diese Erschwernisse bringen ein erhöhtes Maß an Lärm, Abgasen und auch Beschädigungen an Fahrzeugen mit sich.

Die Grundsanierung der Gollstraße muss in absehbarer Zeit geleistet werden. Deswegen ist es nicht sinnhaftig, nach den gegenwärtigen Bauarbeiten eine provisorische Wiederherstellung einzuschieben. Es wäre wünschenswert, wenn die Verwaltung von sich aus vorausschauend vorbereitende Planungen der Grundsanierung vorweisen könnte, weil die provisorischen Flickmaßnahmen nur zu zusätzlichen Störungen führen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwiefern gibt es schon Planungen für die Instandsetzung und Grundsanierung der Gollstr.?

2. Fall es keine solche Planungen gibt, in welchem Zeitraum kann man diese Planungen umsetzen, ist dies insbesondere kurzfristig möglich?

3. Muss die Fahrbahndecke in absehbarer Zeit erneut für Arbeiten an der Versorgung mit Strom, Gas, Trinkwasser oder für Kanalarbeiten usw. aufgebrochen werden?



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Planung für die Grundsanierung der Gollstraße.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das zeitliche Erfordernis zur Erstellung einer Planung resultiert aus Umfang, Komplexität und Abstimmungsbedarf der Baumaßnahme sowie den Verpflichtungen der LHH gegenüber anderen priorisierten Projekten. Innerhalb dieses Rahmens wird die Planung der Gollstraße mit ihrer langen Streckenführung, komplexen Bestandsverhältnissen und den Abstimmungen mit den einzelnen Sachstellen sowie den bereits laufenden Projekten mindestens ein Jahr Bearbeitungszeit erfordern Die Grundsanierung der Gollstraße ist allerdings derzeit nicht priorisiert und daher auch nicht im Haushaltsplan 2021/22 berücksichtigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Verwaltung liegen derzeit keine Informationen über weitere Leitungsbauarbeiten außer den bekannten Erneuerungsarbeiten am Regenwasserkanal vor.

In der Diskussion gab es diverse Nachfragen aus dem Bezirksrat, zu denen die beiden verantwortlichen Fachbereiche folgende Antworten lieferten:

Protokollantwort der Stadtentwässerung Hannover:

Die Arbeiten im Auftrag der Stadtentwässerung sahen vor, den vorhandenen und baufälligen Regenwasser-Kanal aus der östlichen Nebenanlage in die Fahrbahn zu verlegen und die aufgenommenen Befestigungen provisorisch mit bituminöser Tragdeckschicht wieder zu schließen.
Eine schlechte Fahrbahn wird durch weitere Aufbrüche nicht besser.
  • Die Gräben werden niveaugleich provisorisch mit bituminöser Tragdeckschicht geschlossen.
  • Für die Arbeiten der SEH erfolgt eine Gesamtabnahme.
  • Nachbesserungen sind vor der Abnahme erfolgt. Nach der Abnahme wird die Fahrbahn mit einer Aufbruch Meldung an den Unterhaltungsbezirk übergeben, wenn kein Neubau geplant ist werden in der Regel dann die Provisorien ersetzt.
  • Die Abnahme erfolgt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, eine Einladung Dritter ist nicht vorgesehen.
  • Die Grundstücke waren zu 95% der Bauzeit erreichbar, wenn jedoch vor einer Grundstückszufahrt die vorhandene Befestigung aufgenommen wird, der Rohrgraben ausgehoben wird, die Rohre verlegt werden und im Anschluss der Graben wieder verfüllt wird, sollte es doch jeden klar sein, dass zu diesem Zeitpunkt das Grundstück mit dem Auto nicht zu erreichen ist. Im Vorfeld wurden die Anwohner schriftlich darüber informiert, es bestand auch jederzeit die Möglichkeit die Arbeiter vor Ort zum Stand der Bauarbeiten zu befragen.

Protokollantwort des Fachbereichs Tiefbau:
  • Die Haushaltsplanungen für den Fachbereich Tiefbau erfolgen anhand der umzusetzenden Baumaßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren. Diese Baumaßnahmen werden im Laufe der Planungsphase konkretisiert und kostentechnisch überschlagen. Da der Haushalt in seinem Umfang durch die Zuwendungen der Stadtkämmerei an sich begrenzt ist kann aus der Differenz der umzusetzenden Baumaßnahmen und den verfügbaren Mitteln eine weitgehend zuverlässige Aussage über die Möglichkeiten der Haushaltsjahre getroffen werden. In diesem Zusammenhang ist abzusehen, dass keine Gelder für die Gollstraße im Haushalt 2021/2022 bereitstehen.

  • Die Gollstraße ist eine Hauptverkehrsstraße und wird somit monatlich durch den Fachbereich Tiefbau begangen bzw. kontrolliert.
  • Diese Frage lässt sich nicht mit konkreten Maßen beantworten. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die verbindlich festlegt, welche Zustände als nicht mehr verkehrssicher gelten. Lediglich durch die Rechtsprechung entwickeln sich bestimmte Grundsätze.

  • Anliegen zur Gollstraße können an den Bürgerservice des Fachbereich Tiefbau (168-41122, buergerservice-tiefbau@hannover-stadt.de) gerichtet werden.

  • Die endgültige Wiederherstellung des aktuell provisorisch geschlossenen Leitungsgrabens erfolgt in 2021

TOP 3.1.7.


Sportplatz D im Sportpark Misburg
(Drucks. Nr. 15-2144/2020)

Der Sportplatz D im Sportpark Misburg erinnert gegenwärtig an einen Acker. Für die mangelnde Nutzbarkeit dieses Platzes muss Abhilfe geschaffen werden, damit die dort ansässigen Vereine, FC Stern Misburg und SG Misburg, ausreichende Möglichkeiten zur Betätigung haben. Die Vereine erfüllen eine eminent wichtige gesellschaftliche, integrierende Funktion. Insbesondere seien die sportlichen Angebote für Kinder und Jugendliche, aber auch für Menschen mit Migrationshintergrund genannt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwieweit ist der Verwaltung die mangelnde Nutzbarkeit und Bespielbarkeit des betreffenden Platzes bekannt?

2. Inwieweit und wann beabsichtigt die Verwaltung, für das oben beschriebene Problem Abhilfe zu schaffen?

3. Inwieweit beabsichtigt die Verwaltung dafür sorgen, dass der einmal wieder hergerichtete Platz dauerhaft einen nutzbaren und bespielbaren Zustand behält?



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verwaltung ist der Zustand des D-Rasenplatzes (dem sog. „Mückenplatz“) bekannt. Der Platz wurde in der Vergangenheit vom FC Stern Misburg in Eigenregie gepflegt. Im letzten Jahr hat der Verein den bestehenden Mietvertrag gekündigt und den Platz in einem mangelhaften Zustand an die Stadt zurückgegeben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung hat bereits Abhilfe geschaffen. Während der wettkampfreien Zeit des Corona-Lockdowns wurden freie Personalkapazitäten genutzt, um die Rasenfläche nach und nach auf eine Schnitthöhe von 4cm zurückzuführen und Unebenheiten durch regelmäßiges Schleppen auszugleichen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist geplant, die Rasenmahd mangels personeller Kapazitäten regelmäßig durch einen Rasenmähroboter durchzuführen. Die dafür erforderlichen Schritte werden gerade eingeleitet. Sollten weitere Maßnahmen notwendig werden, werden diese im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten extern beauftragt.

Herr Bezirksbürgermeister Dickneite wollte wissen, ob der Verein eventuell den Platz im gleichen Zustand zurück übergeben hat, wie er ihn bekommen hat, was ja ein normaler Vorgang wäre.
Protokollantwort:
Die Antwort wird nachgereicht

Eine weitere Nachfrage beantwortete Frau Herzog-Karschunke dahingehend, dass nur die Pflege gekündigt wurde und dies ihrer Meinung nach keinen Einfluss auf die Nutzung des Platzes hat.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 15-2211/2020)

Seit diesem Jahr erfolgt die Anmeldung zur Kindertagesbetreuung über ein zentrales Portal im Internet (www.kinderbetreuung-hannover.de), bei dem allerdings Presseberichten zu Folge nicht alle Einrichtungen vertreten sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Einrichtungen im Stadtbezirk nehmen am Onlineportal teil und aus welchen Gründen verzichten andere Einrichtungen auf die Möglichkeit?

2. Welche Erfahrungen wurden mit dem Onlineportal gemacht bzw. welche Schwierigkeiten ergaben sich in der Praxis und wie wird dem begegnet?

3. In welchen Einrichtungen im Stadtbezirk gibt es derzeit noch freie Plätze?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Wesentlichen sind die Einrichtungen folgender Träger im Onlineportal vertreten:
• AWO
• Caritasverband
• DRK
• Ev.-luth. Stadtkirchenverband
• Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit (GGPS)
• Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden
• Einrichtungen der Landeshauptstadt Hannover

Daneben nehmen auch Einrichtungen weiterer Träger wie z.B. von
• pme Familienservice GmbH
• Kinderlebens(t)räume e.V.
• Kleine Königskinder e.V.
• Krabbelino e.V.
sowie mehrere als Elternverein organisierte Einrichtungen teil.

Damit sind rd. 75 % der in Hannover angebotenen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Portal verfügbar.

Es sind zum großen Teil kleinere Einrichtungen wie Elternvereine, die (noch) nicht aktiv am Kita-Onlineportal teilnehmen wollen. Als wesentlicher Aspekt wird ein vermeintlicher Verwaltungs-(Mehr)aufwand gesehen, der angesichts der Vielzahl eingehender Anmeldungen über das Portal im Verhältnis zur oftmals geringen Anzahl der zu vermittelnden Plätze entstehen würde.
Auch sind diese Einrichtungen oft sehr gut in ihrem Stadtteil vernetzt, so dass sie ihre Betreuungsplätze in Anbetracht der großen Nachfrage schon durch andere Kanäle als das Onlineportal belegen können und daher bislang auf eine Teilnahme verzichten.

Gemeinsam mit der Kinderladen-Initiative sind wir weiterhin bestrebt, dass auch diese Einrichtungen sich noch zur Teilnahme entschließen. Die Verwaltung kann die Einrichtungen jedoch nicht zur Teilnahme verpflichten, sondern muss auf Überzeugungsarbeit und die Herausstellung der Vorteile des Onlineportals setzen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Aktuell sind über 260 Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet im Onlineportal vertreten. Aus dem Stadtbezirk Misburg-Anderten nehmen 15 Einrichtungen teil. An die 17.000 Eltern haben sich im Portal registriert. Zum Kitajahr 2020/2021 wurde auf dieser Basis bereits ein Großteil der Platzvermittlungsverfahren erfolgreich durchgeführt.

Die Praxis hat gezeigt, dass Eltern mit weniger ausgeprägten Deutschkenntnissen oder schwächerer technischer Affinität Schwierigkeiten bei der Nutzung des Portals haben. Um diesen Personenkreis zu unterstützen, sind Anleitungen in neun Sprachen auf der Startseite des Portals aufrufbar.

Zudem nimmt die Verwaltung an Stadtteilrunden teil und informiert auch in Veranstaltungen wie z.B. vom „MigrantenElternNetzwerk“ über die Funktionsweise des Onlineportals und gibt auf diese Weise Hilfestellung und Beratungsunterstützung für Einrichtungen, die insbesondere Eltern mit weniger ausgeprägten Deutschkenntnissen betreuen und beraten.

Vereinzelt wird bisweilen bemängelt, dass Eingaben im Portal auf mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones nicht komfortabel genug vorgenommen werden können. Hierzu ist eine Optimierung der Anwendung geplant, die in den nächsten Wochen umgesetzt werden soll.

Darüber hinaus haben Eltern spezifische Verständnisfragen zum Portal, wie etwa zum Ausfüllen von Eingabefeldern oder zu der Möglichkeit, weitere individuelle Informationen mitzuteilen. Eltern finden hierzu Unterstützung durch das städtische Familienservicebüro sowie die speziell von der Verwaltung eingerichtete Service-Hotline und das zur Verfügung stehende E-Mail-Support-Postfach.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Stadtbezirk Misburg-Anderten haben uns die Kindertagesstätten und Kindertagespflegen zum Stand 02.10.20 keine freien Plätze gemeldet.

Hinweis:
Dem Familienservicebüro werden täglich freie Plätze durch Einrichtungsleitungen und Tagespflegepersonen gemeldet, die suchenden Eltern in der Regel innerhalb weniger Tage nach deren Anfrage angeboten werden.


TOP 3.2.2.

Tablets aus dem Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht
(Drucks. Nr. 15-2213/2020)

Die Landeshauptstadt Hannover wird mit Mitteln des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht zahlreiche iPads beschaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wann werden die Tablets geliefert, welche Schulen im Stadtbezirk werden wie viele Tablets erhalten und was sind die Kriterien für die Verteilung?

2. An welche Schulplattform werden die Tablets angebunden und wer übernimmt die Wartung der Tablets?

3. In welchem Umfang und mit welchem Zeitplan erfolgt eine Schulung der Lehrkräfte bzw. Schüler?


Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Alle Schulen im Stadtbezirk werden im Sofortausstattungsprogramm berücksichtigt.
Der Schulträger stellt im Rahmen der bewilligten Zuwendung einsatzbereite, mobile Endgeräte für seine Schulen zur Verfügung. Dabei hat der Schulträger Spielraum hinsichtlich der Verteilung der ihm zur Verfügung stehenden Geräte auf die einzelnen Schulen. Die Bedarfe aller Schulen sind hierbei zu berücksichtigen.
Die Verteilung richtet sich dabei nach dem Anteil, der nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) berechtigten Schüler*innen einer Schule im Verhältnis zur Gesamtzahl aller BuT-berechtigten Schüler*innen in der Stadt Hannover.
Für die Schulen in Ihrem Stadtbezirk ergeben sich hieraus folgende Endgerätezahlen:
• GS Kardinal-Galen-Schule 18 Endgeräte
• GS Kurt-Schumacher-Schule 30 Endgeräte
• GS Mühlenweg 64 Endgeräte
• GS Pestalozzi-Grundschule 54 Endgeräte
• OBS Pestalozzischule 130 Endgeräte
• RS Realschule Misburg 176 Endgeräte
• GY Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg 101 Endgeräte

Die Endgeräte sind schulgebunden und werden von den Schüler*innen nach Ablauf der Leihdauer zurückgegeben. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich darüber, welches Kind ein Endgerät erhält. Eine anschließende Einbindung der mobilen digitalen Endgeräte in die Infrastruktur der Schule ist vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Hannover hat am 23.09.2020 mit der Verteilung der Endgeräte begonnen. Das erste Drittel wurde bis zum 02.10.2020 ausgeliefert. Die weiteren Endgeräte werden in den kommenden Wochen verteilt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Anbindung erfolgt über das Internet (browser-basiert) an die pädagogische Plattform www.schulen-hannover.de, sowie das städtische Mobile Device Management, damit die Schulen die Endgeräte verwalten können.
Aus den Handreichungen für Schulen zur Umsetzung des Niedersächsischen Kultusministerium vom Juli 2020 geht hervor, dass eine Ersatzbeschaffung für verlorene oder defekte Geräte (mit Ausnahme von Garantiefällen) nicht vorgesehen ist. Ebenso ist der Schulträger nicht verpflichtet, Reparatur oder Support zu gewährleisten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Schulung und Weiterbildung der Lehrkräfte als Landesbedienstete ist Aufgabe des Landes Niedersachsen. Zusätzlich können die Schulen an externen Fortbildungsangeboten teilnehmen.
Um die Schulen seitens des Schulträgers zu unterstützen gibt es für die von der Landeshauptstadt Hannover bereitgestellten Angebote (z. B. die Plattform schulen-hannover.de) einen Support von der LHH, sowie verschiedene Hilfestellungen wie FAQ, Handreichungen und Video-Tutorials, die online abgerufen werden können.

Folgende Fragen kamen aus dem Bezirksrat:
  • Wie kommt der Schlüssel des BuT zustande? Müssten nicht mehr von den Tablets in die Grundschulen gehen? Wie sind die Grundlagen und die Schülerzahlen?
  • Bezirksratsherr Becker zeigte sich unzufrieden mit dem fehlenden Support, der fehlenden Reparaturmöglichkeit und eventuellen Ersatzbeschaffungen. Hier stelle sich die Frage, wer dann dafür verantwortlich sei in einem solchen Fall die weitere Lernfähigkeit der Schüler*innen zu gewährleisten.


Frau Yilmaz wies darauf hin, dass es verschiedenste beteiligte Ebenen gebe. Die Landeshauptstadt würde im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Verantwortlich sei vor allem das Land Niedersachsen. Sie würde die Fragen aber weiterreichen.
Protokollantwort:
wird nachgereicht

TOP 3.2.3.
Grünfläche Buchholzer Straße/Schierholzstraße
(Drucks. Nr. 15-2214/2020)

Die Grünfläche in o.g. Lage, gegenüberliegend der Bahnstation Schierholzstraße, wird derzeit einzig als brachliegende Grünfläche genutzt; im Winter dient sie dem Verkauf von Weihnachtsbäumen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Gibt es Planungen für die Fläche?

2. Ist eine Aufwertung, ggf. als Blumenwiese, denkbar?



Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Planung für eine Aussaat auf der Fläche ist schon abgeschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Pflege zu einer Blühwiese ist bereits umgestellt und durch noch blühende Pflanzen in Teilen erkennbar. In diesem Herbst wird eine gezielte Aussaat erfolgen. Da dieses Dreieck weiterhin für den Verkehr gut einsehbar bleiben muss und auch als Eidechsenareal dient, wird die Verkehrsgrünfläche in einigen Bereichen licht bleiben.

Bezirksratsherr Hoare fragte nach, welche Pflanzen dort ausgesäht werden, sowie welche Punkte für ein Eidechsenareal erfüllt sein müssen?
Protokollantwort:
wird nachgereicht


TOP 3.2.4.
Abriss Nebentrakt Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2215/2020)

Dem Vernehmen nach soll der Nebentrakt, der derzeit resp. bisher von der Stadtteilkultur-arbeit genutzt wurde, zurückgebaut werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welcher Ersatzbau ist mit Blick auf B-Plan und Genehmigungsrecht überhaupt möglich?

2. Was ist seitens der Stadtverwaltung geplant und welches Zeitfenster wird angestrebt?

3. Plant die Stadtverwaltung, einen potenziellen Neubau so zu genehmigen, dass weiterhin eine Gastronomie im Bürgerhaus Misburg möglich ist?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Da das Grundstück Seckbruchstraße 20 nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans liegt, gilt für eine mögliche Bebauung auf dem Grundstück Paragraph 34 BauGB. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie bereits erläutert, finden derzeit erste Überlegungen der Verwaltung zur Nachnutzung des überwiegend seit Jahren leerstehenden Nebentraktes am Bürgerhaus Misburg sowie des entsprechenden Teilgrundstücks statt. Die Überlegungen befinden sich nach wie vor in einem Anfangsstadium, so dass in der Oktobersitzung noch keine Idee einer Nachnutzung und kein Zeitfenster zur Umsetzung dieser Idee vorgestellt werden kann.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Derzeit kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Es werden unterschiedliche Alternativen geprüft.

Bezirksratsherr Hoare bat darum, dass bei allen Planungen die dieses Grundstück betreffen nicht die Chance verbaut wird wieder eine Gastronomie zu installieren. Außerdem wolle man nicht erst aus der Presse, sondern proaktiv darüber informiert werden.

TOP 3.2.5.
Benötigte Flächen für den Radschnellweg in Anderten
(Drucks. Nr. 15-2216/2020)

In der Vergangenheit gab es vom Bezirksrat zahlreiche Nachfragen zu Baumaßnahmen auf der Route des zukünftigen Radschnellwegs. Dabei wurde in einigen Antworten der Eindruck erweckt, dass sich nicht alle Teile dieser Strecke im Eigentum der Stadt Hannover befinden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Befinden sich sämtliche Wege, welche im Stadtbezirk Misburg-Anderten liegen und die für den Radschnellweg Hannover - Lehrte genutzt werden sollen, im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover?

2. Falls nicht, wie soll die Nutzung der Wege als Radschnellweg sichergestellt werden?

3. Kann ein über ein privates Grundstück geführter öffentlicher Weg ohne vorherige Absprache mit der Verwaltung für Bauarbeiten gesperrt werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Wege, die für den geplanten Radschnellweg Hannover – Lehrte 1 Bauabschnitt im Geltungsbereich des Stadtbezirks Misburg-Anderten genutzt werden sollen, befinden sich mit einer Ausnahme im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Lediglich ein kurzer Abschnitt im Bereich des Eisteichwegs befindet sich derzeit noch im Besitz der DB Netz AG.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für den zuvor beschriebenen Wegeabschnitt des Eisteichwegs ist ein Grundstücksankauf durch die Landeshauptstadt vorgesehen. Derzeit laufen die Verhandlungen. Es wird erwartet, dass diese bis zur Fertigstellung des Bauabschnitts abgeschlossen sind. Damit es diesbezüglich nicht zu unnötigen Verzögerungen im Bauablauf kommt wurde ein Bauerlaubnisvertrag mit der DB AG geschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Sofern eine vertragliche Regelung die Nutzung eines öffentlichen Weges auf privater Fläche regelt, kann dieser nicht ohne Absprache mit der Verwaltung gesperrt werden.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Amelung gab die Fachverwaltung folgende Antworten zu Protokoll:
Protokollantwort:
  • Die Kosten für den Grunderwerb betragen 6.231,92€.
  • Aufgrund der Geringfügigkeit des Kaufbetrages hat die Verwaltung der LHH auf eine Drucksache verzichtet.

TOP 3.2.6.
Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz
(Drucks. Nr. 15-2218/2020)

In Drucksache 1856/2018 N1 heißt es auf Seite 14 oben: „Südöstlich vom Eisteichweg im Landschaftsschutzgebiet „Breite Wiese - Nasse Wiese“ werden zum Ausgleich des Artenschutzes in zwei Bereichen Kleingewässer, Steinhaufen und Holzstapel angelegt. Die Einrichtung erfolgt in der Gemarkung Anderten, Flur 17, 100/2 und 99/3...“.

Vor dem Hintergrund, dass wir insbesondere die Einrichtung von Kleingewässern ausdrücklich begrüßen, fragen wir die Verwaltung:

1. Wo genau sollen die benannten Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden (bitte Darstellung auf Karte) und wie groß genau werden diese Kleingewässer nach Fertigstellung sein?
2. Wann wird die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt? Werden die genannten Bereiche für die Öffentlichkeit zugänglich sein? Falls ja: wie? Falls nein: warum nicht?
3. Wer wird künftig für den Unterhalt/Pflege (z.B. Verhinderung einer nachträglichen Verlandung) dieser Kleingewässer zuständig sein und wie ist die Finanzierung hierfür langfristig gesichert?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Ausgleichsmaßnahmen werden am Radschnellweg nach Lehrte auf südlich vom Eisteichweg gelegenen Grünflächen angelegt werden. Die Größen der beiden Kleingewässer werden 600 m² und 900 m² betragen und sind im beiliegenden Übersichtsplan eingetragen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Umsetzung erfolgt nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2022. Die genannten Bereiche werden nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein, da diese sich auf verpachteten Grundstücken befinden, die nach wie vor landwirtschaftlich genutzt werden. Es handelt es sich um Rückzugsräume für Amphibien und Reptilien, die in ihren Lebensräumen nicht gestört werden sollten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Unterhaltung der Flächen erfolgt durch OE 67 bzw. den Pächter der Flächen.

Der Übersichtsplan wird unter Anhang 3 nachgereicht.


TOP 3.2.7.
Baumaßnahmen Verlängerung des Eisteichwegs/Bernd-Strauch-Weg
(Drucks. Nr. 15-2219/2020)


Über mehrere Jahre hat sich nun die Nutzung der Verlängerung des Eisteichwegs/Bernd-Strauch-Weg entlang der Bahnstrecken als Baustraße hingezogen. Dabei enstand der Eindruck, dass die Verwaltung keinerlei Kontrolle über die auf öffentlichem Grund durchgeführten Bauarbeiten hatte.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wieso war es der Verwaltung nicht möglich, einen festen Termin für den Rückbau der Baustraße zu geben?
2. Warum war es nicht möglich, vor und während der Sperrung für den Rückbau durchgehend ausgeschilderte Umleitungen für zu Fuß gehende/Radfahrende auszuschildern?
3. Wird die Verwaltung bei zukünftigen Bauprojekten im Stadtbezirk (z.B. Neubau des Misburger Bades) ähnlich oberflächlich den Baufortschritt und die Bauausführung kontrollieren?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht
Dem Vorwurf, die Verwaltung habe keinerlei Kontrolle über die auf öffentlichem Grund durchgeführten Bauarbeiten, wird nicht gefolgt. Die über mehrere Jahre dauernden Brückensanierungen der DB wurden von den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung kontinuierlich begleitet. Es bestehen Nutzungs- und Wegebenutzungsverträge für alle durch die Baumaßnahme beanspruchten städtischen Flächen.

zu 1. Im Zuge der Bauarbeiten mussten die Durchlässe für den Landwehrgraben und einen Bahnseitengraben vollständig erneuert werden. Der als Baustellenzufahrt dienende Eisteichweg konnte erst überarbeitet werden, nachdem alle Bauarbeiten abgeschlossen waren. Die o. g. Durchlässe waren Anfang 2020 jedoch noch im Bau. Danach musste die Baustelle geräumt und die Baustelleneinrichtungsflächen wiederhergestellt werden. Anfang des Jahres mussten die Arbeiten gleich zweimal aufgrund höherer Gewalt unterbrochen werden. Zuerst kamen Niederschläge und Hochwasserstände im Landwehrgraben in einem Umfang, dass es über Wochen nicht abgepumpt werden und abfließen konnte. Danach erfolgte die erste Coronawelle, welche nach Angaben der DB die Personaldecke der ausführenden Firma so weit ausdünnte, dass für Monate nicht mehr gearbeitet werden konnte. Nach Fertigstellung der Durchlässe im Juni 2020 und der Wiederherstellung der BE-Flächen im Juli 2020 stand die verkehrssichere Überarbeitung der Wegedecke des Eisteichweges unter Federführung der Stadt Hannover aus. Von Seiten der Verwaltung wurde die Überarbeitung des Eisteichwegs ausgeschrieben; die Auftragsvergabe erfolgte Anfang September, in der 37. und 38. KW wurde die Deckschicht des Eisteichwegs erneuert. Während dieser Bauzeit wurde die Strecke gesperrt und als Sackgasse ausgeschildert.

Zu 2. Eine fußläufig vertretbare Umleitung für den Eisteichweg ist nicht vorhanden. Für Radfahrer*innen wäre eine weitläufige Umleitung über die Bugstraße, die Wirtschaftswege nördlich der Bahnlinie Hannover-Lehrte und die Kleingartenanlage „Kiebitzwiese“ zum Trog „An der Breite Wiese“ möglich. Im Zuge der Bauarbeiten der DB zogen es Fußgänger*innen wie auch Radfahrer*innen vor, Absperrungen zu ignorieren und sich entlang der Baustelle auf gewohntem Wege fortzubewegen. Hierzu wurden sogar Bauzäune unautorisiert geöffnet. Die Absperrung des Eisteichwegs im Zuge der jetzt durchgeführten Wegeüberarbeitung wurde gleich am ersten Tag unauffindbar entfernt.

Zu 3. Siehe Beantwortung zu 1.

Frau Herzog-Karschunke begründete das momentane Fehlen der Antwort damit, dass es eine zeitliche Fehlplanung zwischen 2 Fachbereichen gab. Die Antwort werde aber innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen nachgereicht.

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Nachbesetzung im Integrationsbeirat Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2168/2020)

Antrag,

folgende Nachbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglieder mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:

Herr Dr. Ayhan Ceylan Frau Ferda Binatli Gümüs

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten bleibt unberührt.



Einstimmig


TOP 4.2.
Ersatzneubau der Brücke Findstellenweg in Hannover - Misburg
(Drucks. Nr. 15-2209/2020 mit 2 Anlagen)

SPD und Bündnis90/Die Grünen sahen nicht die Notwendigkeit auf kurze Entfernung eine zweite Brücke mit einer solchen Tragfähigkeit auszustatten, wie es die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag fordert.
Diese entgegnet, dass die Vorlage der Verwaltung eine massive Verschlechterung des jetzigen Zustandes in puncto Traglast wäre und der Weg zwischen beiden Brücken doch erheblich wäre. Außerdem zweifle man die Langlebigkeit der Materialien an..
Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte anhand der Drucksache.
Die Kosten der Leichtbaubrücke lägen bei etwa 300.000,-€, die Brücke am Findstellenweg etwa 70.00,-€
Nach der Sitzung gab die Fachverwaltung folgende Stellungnahme ab:

Von Seiten der Politik wird befürchtet, dass
a) die neu zu bauende Brücke aus Holz nicht dauerhaft sei. Hier wurde auf ein Holzbauwerk an der Kita Waldstraße hingewiesen, dass in einem schlechten Zustand sei.
b) Rettungsfahrzeuge nicht ausreichend rechtzeitig Verunfallte/Brand im angrenzenden Wald erreichen können, da die Brücke als Geh- und Radwegbrücke zukünftig nicht mehr von Kfz befahren werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu a) Zu der Brücke Kita Waldstraße ist zunächst zu sagen, dass diese nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover ist und auch nicht vom Fachbereich Tiefbau unterhalten wird. Diese benannte Brücke besteht sowohl im Tragwerk als auch im Überbau aus Holz.

Anders ist dies bei der geplanten Geh- und Radwegbrücke am Findstellenweg. Diese soll ein Tragwerk aus verzinktem Stahl erhalten. Dieser Werkstoff ist ausreichend tragfähig, dauerhaft und wartungsarm. Die Verwaltung hat hier bezüglich der Dauerhaftigkeit sehr gute Erfahrungen gesammelt.

Der Überbau der Geh- und Radwegbrücke soll einen Brückenbelag aus Lärchenholz und ein Geländer aus Eichenholz erhalten. Beides sind sehr feste und dauerhafte Baumaterialien, die die Verwaltung bereits mehrfach im Stadtgebiet verwendet hat. Da der Fachbereich Tiefbau die Bauwerke regelmäßig kontrolliert und Schäden kurzfristig sowie ohne größere Verkehrsbeeinträchtigung beseitigt, kann festgestellt werden, dass sich diese Bauwerke in einem guten Zustand befinden.

Dennoch könnte die Geh- und Radwegbrücke auch mit andersartigem Material wie z.B. mit Kunststoffbohlen oder Gitterroste als Belag ausgeführt werden. Dies würde allerdings geringfügige Mehrkosten bedeuten.
Im Vergleich dazu muss auch bei einer massiven Stahlbetonbrücke ein Asphaltbelag auch nach einer gewissen Nutzungsdauer saniert werden. Unabhängig von der Materialwahl sind Instandhaltungsarbeiten am Belag eines Bauwerks während der Lebensdauer erforderlich, auch wenn abhängig von der Art des Materials richtig ist, dass ein Asphaltbelag i.d.R. etwas dauerhafter ist. Ein Unterhaltungsaufwand für den Brückenbelag würde durch Änderung des Materials nicht entfallen.

Zu b) Die Erfordernis einer Überfahrung des Ersatzneubaus Findstellenweg mit Fahrzeugen wurde im Zuge der Vorplanung, wie in der Drucksache 15-2209/2020 aufgeführt, bei allen betroffenen Anliegern und Verwaltungen abgefragt. Auch von der Regionsleitstelle, die für den Rettungsdienst und die Feuerwache zuständig ist, liegt eine schriftliche Zustimmung zum Verwaltungsvorhaben vor. Die Überfahrung über die etwa 430 m entfernte Brücke an der Seckbruchstraße ist auch für die Regionsleitstelle ausreichend, sodass auch mit der Nutzungsänderung der Brücke Findstellenweg zukünftig Rettungsfahrzeuge Zufahrt zum Wald haben.

Zudem wäre bei einem Bau einer Brücke für den Kfz-Verkehr das Überfahren der Brücke für Rettungsfahrzeuge an dieser Stelle zwar möglich, allerdings nach ca. 100 m an der 1,5m breiten Holzbrücke über den Brandgraben ein Weiterkommen für Fahrzeuge nicht mehr möglich (siehe Anlage 1). Auf diesem Abschnitt zwischen den beiden Bauwerken ist auch weder eine befestigte Verkehrsfläche noch eine Wendeanlage für Kfz vorhanden.

Durch die Nutzungsänderung zu einer Geh- und Radwegbrücke treten somit keine Verschlechterungen für die Nutzer der Brücke bzw. des Findstellenwegs ein.
Zudem ist der Verwaltungsentwurf der Geh- und Radwegbrücke an diesem Standort zum Landschaftsschutzgebiet wirtschaftlich und ökologisch geeignet. Im Vergleich zur Brücke an der Seckbruchstraße mit Kosten von etwa 300.000 € liegen die Kosten für die geplante Geh- und Radwegbrücke Findstellenweg bei geschätzten 70.000 €.
Die Verwaltung bittet weiterhin um Zustimmung zur Beschlussdrucksache 15-2209/2020 zur Nutzungsänderung zu einer Geh- und Radwegbrücke.

Antrag,

dem Ersatzneubau der Brücke mit Nutzungsänderung zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG
i.V.m. §9 (1) Nr. 2d) der Hauptsatzung
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.2.1.
Änderungsantrag zu Drs. 15-2209/2020: Ersatzneubau der Brücke Findstellenweg in Hannover-Misburg
(Drucks. Nr. 15-2330/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Drucksache wird dahingehend geändert, dass ein für Feuerwehr- und andere Rettungsfahrzeuge passierbarer Ersatzneubau errichtet wird. Der Brückenüberbau ist in fester und dauerhafter Form auszuführen (nicht in Holz). Alle bisherigen Planungen sind diesbezüglich zu ändern bzw. anzupassen. Das gilt insbesondere für die Traglast und die vorzuhaltende Durchfahrtsbreite der neu zu errichtenden Brücke.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.3.
Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V
(Drucks. Nr. 15-2212/2020)

Antrag,

der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine e.V eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 1.796,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2020 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

Einstimmig


TOP 4.4.
Ausbau einer Querungsstelle Anderter Straße auf Höhe der Anderter Straße 13
(Drucks. Nr. 15-2285/2020 mit 1 Anlage)

Herr Haupt erläuterte die Drucksache anhand einer Präsentation (Anlage 2)

Folgende Antworten gab er auf Nachfragen aus dem Bezirksrat:
  • Die Anlage wird auf Grund des jetzigen Bedarfes und der Möglichkeit an dieser Stelle angeboten. Was in früheren Jahren möglich oder nicht möglich gewesen ist, entzieht sich seiner Kenntnis.
  • Auf die Ein- und Ausfahrten der Geschäfte hat diese Anlage eine positive Wirkung. Auch für den Abbiegeverkehr.
  • Ein paralleler Bau mit den Anlagen an der Feldstraße und Am Brookland ist nicht angedacht, er wolle das aber noch einmal an die zuständigen Koordinatoren geben.
  • Für die Straße Am Seelberg sei momentan keine Lichtsignalanlage/ Fußgängerüberweg geplant.
  • Eine Vollsignalisierung am ALDI ist nicht geplant.
  • Die Anlage am Kindergarten in der Gollstraße wird nach Abschluss der dortigen Maßnahmen kommen.
  • Die Querungsstelle wurde auch deshalb nicht näher Richtung ALDI geplant, weil durch den Busverkehr auf die Sicherheit der Schulkinder geachtet werden muss und das sei an dieser Stelle eher gewährleistet.
  • Die Anlage wird so weit von der Fahrbahn entfernt aufgestellt, dass ein Umfahren/Beschädigen nicht sehr wahrscheinlich ist.

Antrag,


1. dem Ausbau einer Querungsstelle mit Bedarfs-Lichtsignalanlage auf Höhe der Anderter Straße 13, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 174.500 € zuzustimmen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt werden. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsplanbeschlusses für den Doppelhaushalt 2021/22.

Einstimmig


TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Vorhabenträgerwechsel zum Durchführungsvertrag vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1865 - Lehrter Straße / Gollstraße
(Drucks. Nr. 1935/2020 mit 1 Anlage)

Frau Mathieu erläuterte, dass es einen Vorhabenträgerwechsel gab. In der Zwischenzeit wurde aber normal weitergearbeitet. Man ist gut im Zeitplan.

Antrag,
einen Vorhabenträgerwechsel für das Bauvorhaben an der Lehrter Straße / Gollstraße zu beschließen. Die Vorhabenträgerin ist nunmehr die Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG mit Sitz in 21680 Stade, Allensteiner Weg 24-26.

Einstimmig


TOP 5.2.
Grundschule Pestalozzischule, Grundschule Kardinal-Galen-Schule, Containeranlage mit vier Allgemeinen Unterrichtsräumen
(Drucks. Nr. 2272/2020 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung an den Grundschulen Pestalozzischule und Kardinal-Galen-Schule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 490.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) und jährlichen Mietkosten in Höhe von 115.000 € zuzustimmen.
Einstimmig
TOP 5.3.
Kurt-Schwitters-Gymnasium, Containeranlage mit fünf Allgemeinen Unterrichtsräumen
(Drucks. Nr. 2271/2020 mit 3 Anlagen)
Von Bezirksratsfrau Pluskota wurde bemängelt, dass die Zügigkeit der Schule zurückgefahren werden soll. Diese müsste eher noch ausgebaut werden.
Bezirksratsherr Hoare begrüßte die Planungen und hofft, dass mit dem zukünftigen Neubau des Gymnasiums diese auch bald wieder wegfallen.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung am Kurt-Schwitters-Gymnasium in Höhe von 491.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 124.000 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig
TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Frau Herzog Karschunke berichtete über folgenden Punkt:
· Die Bauarbeiten zum Deckenprogramm Hannoversche Straße wurden von der Baufirma kurzfristig verschoben, weil sich eine Schlechtwetterfront angekündigt hatte. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Er wird unaufgefordert mitgeteilt.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz regte an, die Mensa in Misburg für die Sitzungen des Bezirksrates zu nutzen.


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Mathieu berichtete zu folgendem Projekt:
  • Zum zukünftigen ALDI-Markt ist zu berichten, dass es zusätzlich einen Backshop und 3 weitere Läden geben soll. Die Fläche des Marktes wird ca. 1.400 m² betragen und ca. 400 m² für die übrigen Ladeneinheiten. Die Baugenehmigung wurde am 21.08.2020 erteilt. Die notwendigen Stellplätze werden unter dem Markt platziert. Eine Nutzung über dem Markt wurde mit dem Anbieter erörtert, von diesem aber kritisch gesehen.
    Der Architekt werde in der Sitzung am 4.11. das Projekt vorstellen.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Ökologische Aufwertung des Spielplatzes Rischweg in Anderten und des Spielplatzes Max-Kuhlemann- Straße in Misburg
(Drucks. Nr. 15-2185/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, bis zu 25.000,- € aus den Restmitteln 2018 und den Mitteln aus 2019 und 2020 des „Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätze, Stadtteilparks und Grünflächen“ des Stadtbezirks Misburg-Anderten wie folgt zu verwenden:
1. in Anderten wird auf dem Spielplatz Rischweg ein bodengleiches Trampolin und ein kleiner Kletterturm eingerichtet. Von den dann noch übrigen Finanzmitteln soll in Misburg auf dem Spielplatz Max-Kuhlemann-Str. auch ein bodengleiches Trampolin eingerichtet werden.
2. Die Vorschläge der Verwaltung sowie die Höhe der Planungskosten sind dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vor Durchführung der Maßnahmen vorzulegen.

Erledigt durch durch Neufassung


TOP 8.1.1.
Ökologische Aufwertung des Spielplatzes Rischweg in Anderten und des Spielplatzes Max-Kuhlemann- Straße in Misburg
(Drucks. Nr. 15-2185/2020 N1)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, bis zu 25.000,- € aus den Restmitteln 2018 und den Mitteln aus 2019 und 2020 des „Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätze, Stadtteilparks und Grünflächen“ des Stadtbezirks Misburg-Anderten wie folgt zu verwenden:
1. in Anderten wird auf dem Spielplatz Rischweg ein bodengleiches Trampolin und ein kleiner Kletterturm eingerichtet. Von den dann noch übrigen Finanzmitteln soll in Misburg auf dem Spielplatz Max-Kuhlemann-Str. auch ein bodengleiches Trampolin und zudem ein Balancierbalken eingerichtet werden.
2. Die Vorschläge der Verwaltung sowie die Höhe der Planungskosten sind dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vor Durchführung der Maßnahmen vorzulegen.

Einstimmig


TOP 8.2.
Gruppe DIE LINKE. & Piraten

TOP 8.2.1.
Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-1429/2020)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, mit dem Regeln für die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Misburg-Anderten per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Grundstücksverkäufe an Privat sollen zukünftig im Regelfall nicht mehr stattfinden.

Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:

a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen
b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können
c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH
Dies „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Beschlussfassung - verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung - vorzulegen.

Mit den Änderungen aus der Drucksache Nr:
15-2165/2020 verabschiedet:
Ergebnis:
9 Ja-Stimmen, 8-Nein-Stimmen und, 0 Enthaltung
TOP 8.2.1.1.
Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-1429/2020, Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-2165/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

(Änderung der Überschrift:) Verpachtung städtischer Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, mit dem Regeln für die

bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Misburg-Anderten per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Ein solches Konzept wird grundsätzlich für die Stadt Hannover angeregt. Prüft die Verwaltung einen Grundstücksverkäufe Grundstücksverkauf an Privat, sollen sie nach dem zu erstellenden Konzept zukünftig routinemäßig auch die Möglichkeit prüfen, das Grundstück per Erbpachtvertrag zu vergeben. im Regelfall nicht mehr stattfinden. Für die Beantwortung der Frage, ob die Stadt in einem konkreten Fall den Verkauf eines Grundstückes oder die Vergabe per Erbpacht vorzieht, soll das Konzept die Entscheidungsgrundlage bereit stellen und alle relevanten Aspekte in standardisierter, d.h. auch vergleichbarer Form berücksichtigen.

Das Konzept soll innerhalb von vier Monaten nach Beschluss dieses Antrags erstellt werden.

Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:

a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen

b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können

c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH

Dies „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Beschlussfassung – verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung – vorzulegen.
Erledigt durch Neufassung

TOP 8.2.1.1.

Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-1429/2020, Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen

(Drucks. Nr. 15-2165/2020 N1)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

(Änderung der Überschrift:) Verpachtung städtischer Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, mit dem Regeln für diebevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Misburg-Anderten per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Ein solches Konzept wird grundsätzlich für die Stadt Hannover angeregt. Prüft die Verwaltung einen Grundstücksverkäufe Grundstücksverkauf an Privat, sollen sie nach dem zu erstellenden Konzept zukünftig routinemäßig auch die Möglichkeit prüfen, das Grundstück per Erbpachtvertrag zu vergeben. im Regelfall nicht mehr stattfinden. Für die Beantwortung der Frage, ob die Stadt in einem konkreten Fall den Verkauf eines Grundstückes oder die Vergabe per Erbpacht vorzieht, soll das Konzept die Entscheidungsgrundlage bereit stellen und alle relevanten Aspekte in standardisierter, d.h. auch vergleichbarer Form berücksichtigen.

Das Konzept soll innerhalb von vier Monaten nach Beschluss dieses Antrags erstellt werden.

Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:

a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von

Grundstücksneuordnungen

b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine

explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums

vorweisen können

c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH

Dies „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Beschlussfassung – verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung – vorzulegen.

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 8.3.
Gemeinsam von SPD und DIE LINKE./PIRATEN

TOP 8.3.1.
Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2166/2020)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, auch im Stadtbezirk Misburg-Anderten für eine regelmäßige Straßensozialarbeit zu sorgen, was beispielsweise Orte wie Meyers Garten und Platz der Begegnung betrifft. Diese Form der Sozialarbeit ist insbesondere auf die dortige Trinkerszene zu beziehen, im gegebenen Fall auch auf Drogenabhängige und Obdachlose. Die Personalstellen für Streetworker sind bei der Stadt Hannover dementsprechend auszubauen. Für dieses Vorhaben sind ausreichende Mittel in die zuständige Haushaltsstelle des städtischen Haushalts 2021/22 einzustellen.

Einstimmig


TOP 8.4.
der SPD-Fraktion

TOP 8.4.1.
Rohölförderpumpe vor dem Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-2163/2020)

Bezirksratsherr Becker bedauert, dass die Stadt nicht von selbst diesem immer wiederkehrenden Ansinnen nachkommt.

Antrag

Die Verwaltung wird dazu aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die als Denkmal vor dem Rathaus Misburg stehende Doppelkolbendampfrohölförderpumpe gereinigt sowie neu gestrichen und das Beet der gesamten Anlage nachhaltig begrünt wird.

Einstimmig


TOP 8.4.2.
Neubau des Kurt-Schwitters-Gymnasiums in Misburg
(Drucks. Nr. 15-2164/2020)

Antrag

Die Verwaltung wird, bereits existierenden Planungen entsprechend, aufgefordert, für die Errichtung eines Neubaus für das Misburger Kurt-Schwitters-Gymnasium zu sorgen. Über den Stand der betreffenden Planungen ist der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten in regelmäßiger und jeweils aktueller Weise zu unterrichten.

Einstimmig


TOP 8.5.
der CDU-Fraktion

TOP 8.5.1.
Vorstellung des Veloroutenkonzeptes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2220/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat in der nächsten Sitzung den aktuellen Stand zum Veloroutenkonzept und dabei insbesondere die Teilstrecke im Stadtbezirk vorzustellen. Der Stadtbezirksrat ist frühzeitig bei der weiteren Planung einzubeziehen.

Einstimmig


TOP 8.5.2.
Überholverbot Hannoversche Straße
(Drucks. Nr. 15-2221/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Kurve der Hannoverschen Straße zwischen "Am Forstkamp" und "Kampstraße" beidseitig mit dem Zeichen 277.1 ein Überholverbot anzuordnen, sodass mehrspurige Fahrzeuge keine einspurigen Fahrzeuge mehr überholen dürfen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/ Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 8.5.3.
Müllkörbe/-Container im Bereich Lohweg/Hägenstraße
(Drucks. Nr. 15-2222/2020)

Antrag

Der Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich Lohweg/Hägenstraße eine ausreichende Anzahl an Müllkörben/-containern aufstellen, sodass die akut feststellbare Verunreinigung abgestellt wird. Ebenso ist für ein regelmäßiges und den Umständen entsprechendes Leerungsintervall zu sorgen.

Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen


TOP 8.5.4.
Nutzungsänderung von Einrichtungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2223/2020)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig vor wesentlichen Nutzungsänderungen von Räumen in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Bürgerhaus Misburg, den Bezirksrat um Zustimmung zu bitten.

Einstimmig


TOP 8.5.5.
Ausbau Fahrradwege „Am Seelberg“
(Drucks. Nr. 15-2224/2020)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, dass die Fahrradwege in der Straße „Am Seelberg“ beidseitig durchgehend im aktuellen Hannover-Standard ausgebaut werden. Darüber hinaus soll in der Einmündung „Alte Schmiede“ die Aufbringung einer roten Radwegmarkierung umgesetzt werden.

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendung 16-2020, Schützengesellschaft Anderten, Corona-Unterstützung
(Drucks. Nr. 15-2179/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Schützengesellschaft Anderten eine Summe
von bis zu

2.000,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Corona-Unterstützung zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Originalrechnungen und der Gesamtabrechnung.

Einstimmig


TOP 9.2.
Zuwendung 17-2020, Kleines Musiktheater Niedersachsen, Projekt "Fenster auf, Töne rein!"
(Drucks. Nr. 15-2180/2020)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem Verein Kleines Musiktheater Niedersachsen eine Summe von bis zu

800,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für das Projekt „Fenster auf, Töne rein!“ zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Originalrechnungen und der Gesamtabrechnung.

Einstimmig


TOP 9.3.
Zuwendung 18-2020, SV Sportfreunde Anderten von 1922 e.V., Instandhaltung/Sanierung der Flutlichtanlage
(Drucks. Nr. 15-2181/2020)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem SV Sportfreunde Anderten von 1922 e.V. eine Summe von bis zu

5.000,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Instandhaltung bzw. Sanierung der Flutlichtanlage zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Originalrechnungen und der Gesamtabrechnung.

Einstimmig


TOP 9.4.
Zuwendung 20-2020, Ehrenamtspreis 2020
(Drucks. Nr. 15-2182/2020)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates werden

1.000,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Verleihung des Ehrenamtspreises 2020 zur Verfügung gestellt.

Einstimmig
TOP 10.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 10.1.
Zuwendung IB-05-2020, Obdachlosenunterkunft Am Seelberg
(Drucks. Nr. 15-2167/2020)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Obdachlosenunterkunft Am Seelberg
Projekt: Projekt "Weihnachtspäckchen"
Zuwendungssumme: bis zu 600,00 €
Zuwendungsnummer: IB-05-2020


Einstimmig

Für das Protokoll:



K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer