Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 07.10.2020

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 22.01.2021

PROTOKOLL

36. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 7. Oktober 2020,
Neues Rathaus, Ratssaal, Trammplatz 2, 30159 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic 18.50 - 22.30 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
(Bezirksratsfrau Barth) (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
(Bezirksratsherr Depenbrock) (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Grandt (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
(Bezirksratsfrau Lukac) (SPD)
(Bezirksratsherr Mader) (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Gäste:
Herr Neuhaus, STRABAG REAL ESTATE GMBH
Herr Seidensticker, STRABAG REAL ESTATE GMBH
Verwaltung:
Herr Schulz, OE 66.21.2
Frau Major, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Sufin, OE 18.63.11 SBM

Presse:
Frau Ebeling

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. Einwohner*innenfragestunde

3. I N F O R M A T I O N E N

3.1. Information der Fa. STRABAG Real Estat zum Bauvorhaben Riethorst

6.2. Umbau der General-Wever-Straße zwischen Haus Nr. 68 und Spessartweg zur Einrichtung einer Querungsstelle
(Drucks. Nr. 15-2183/2020 mit 1 Anlage)

4. M I T T E I L U N G E N

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.1.1. Anfragen aus der letzen Sitzung

4.1.1.1. Durchsetzung des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbots durch die LHH

4.1.1.2. Stolpersteine im Stadtbezirk Bothfeld- Vahrenheide

4.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Sirenen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2226/2020)

5.1.2. Abbiegespiegel im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2227/2020)

5.1.3. Umsetzung des Rahmenhygieneplans an Schulen
(Drucks. Nr. 15-2228/2020)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Kontrollen auf P+R-Parkplätzen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2229/2020)

5.2.2. Erhöhter Schleichverkehr im Bereich An den Hilligenwöhren, Schäfertrift, Am Fasanenbusch, Große Heide
(Drucks. Nr. 15-2230/2020)

5.3. von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

5.3.1. PC-Nutzung in der Stadt-/Schulbibliothek
(Drucks. Nr. 15-2231/2020)

5.3.2. Reinigung oder Austausche der verschmutzten und nicht erkennbaren Verkehrsschilder / Straßenschilder
(Drucks. Nr. 15-2233/2020)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Zuwendung aus kommunalen Mitteln "Sozialer Zusammenhalt“ an den SPATS e.V. für die Sozialberatung im NachbarschaftsDienstLaden
(Drucks. Nr. 15-1641/2020)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Neubau IGS Bothfeld
Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld (5-zügig Sek I, 4-zügig Sek II) mit einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und einer Einfeld-Sporthalle sowie einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff
(Drucks. Nr. 1729/2020 mit 1 Anlage)

7.1.2. Anträge dazu

7.1.2.1. Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1741/2020 N1)

7.1.2.2. Neubau der IGS-Bothfeld - Kulturelle Mitte Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1409/2020)

7.1.2.3. Konkretisierung der Bezirksratsbeschlüsse zum Neubau der IGS-Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1410/2020)

7.1.2.3.1. Änderungsantrag zu DS 15-1410/2020
(Drucks. Nr. 15-2065/2020)

7.1.2.4. Änderungsantrag zu DS 1729/2020, Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2314/2020)




8. A N T R Ä G E

8.1. gemeinsam von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion

8.1.1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Drucksache 1307-2020 - Stadtteilverbindende Radverkehrsinfrastruktur - Velorouten
(Drucks. Nr. 15-2237/2020)

8.1.2. Tempo-30-Zone vor dem Spielpark Holzwiesen
(Drucks. Nr. 15-2317/2020)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Begehung des Landschaftsschutzgebiets Hannover - Laher Wiesen (LSG H-S 10)
Bezug: Drucksache Nr. 15-0084/2019 Anfrage
(Drucks. Nr. 15-2234/2020)

8.2.2. Tempo 30 – Zone vor dem Spielpark Holzwiesen
(Drucks. Nr. 15-2236/2020)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Tempo-30-Zone auf Höhe des Spielparks Holzwiesen
(Drucks. Nr. 15-2238/2020)

8.4. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

8.4.1. Rattenbekämpfung
(Drucks. Nr. 15-2239/2020)

8.5. Interfraktionell

8.5.1. Änderung des B-Plans Nr. 346
(Drucks. Nr. 15-2318/2020)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. SV Borussia, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung eines Überwachungskamera-Sets
(Drucks. Nr. 15-2319/2020)

9.2. Stadtteilbauernhof, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Einrichtung eines Pavillons
(Drucks. Nr. 15-2320/2020)

9.3. SV Kickers Vahrenheide und 1. FFC Hannover von 2004 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers
(Drucks. Nr. 15-2321/2020)

10. Genehmigung des Protokolls über die 35 Sitzung am 09.09.2020 -öffentlicher Teil

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. A N H Ö R U N G E N

11.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 1867/2020 mit 1 Anlage)

12. Informationen über Bauvorhaben

13. Genehmigung des Protokolls über die 35 Sitzung am 09.09.2020 -nichtöffentlicher Teil

4.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und gratulierte Bezirksratsherrn Fiege, Bezirksratsfrau Barth und Bezirksratsherrn Hedrich nachträglich zum Geburtstag.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Grunenberg die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, des Bezirksratsherrn Butz und des Bezirksratsherrn Yilmaz zum Neubau der IGS Bothfeld wurde unter TOP 7.1.2.4. in die TO aufgenommen.

Ein weiterer gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einem Tempolimit vor dem Spielpark Holzwiesen wurde unter TOP 8.1.2. aufgenommen.

Ein interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zur Änderung des B-Plans 346 wurde unter TOP 8.5.1. aufgenommen, nachdem die Dringlichkeit einstimmig festgestellt worden war.

Die Anträge zu TOP 7.1.2.1., 7.1.2.2., 7.1.2.3. und 7.1.2.3.1. wurden zugunsten des Antrags unter 7.1.2.4. zurückgezogen.

Die Anträge zu TOP 8.2.2. und 8.3.1. wurden zugunsten des Antrags zu TOP 8.1.2. ebenfalls zurückgezogen.

TOP 12 wurde abgesetzt.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 2. - 8.ff beteiligen können.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies auf die Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen und die Abstands- und Hygieneregeln bezüglich der Corona Pandemie hin.

Einstimmig


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Keine Beiträge


TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 3.1.
Information der Fa. STRABAG Real Estat zum Bauvorhaben Riethorst

Herr Neuhaus stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor.

Fragen und Anregungen aus dem Bezirksrat zu den Themen Stellplätze, Parkmöglichkeiten für Fahrräder, Zufahrten, Anzahl der Arbeitsplätze, Flächen für Einzelhandel und Unterteilung der geplanten Gebäude wurden von Herrn Neuhaus dahingehend beantwortet, dass vorgesehen sei, jedem Nutzer einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen, um die Nachbarschaft nicht zu belasten. Es würden sehr viele Fahrradstellplätze, auch im Untergeschoss eingeplant, ebenso wie Stellplätze für Car-Sharing Modelle und Ladestationen für Elektromobilität. Eine Zufahrt von der Podbielskistraße sei vorgesehen. Zur Anzahl der zukünftigen Arbeitsplätze könne derzeit noch nichts Konkretes gesagt werden, man gehe zurzeit aber anhand der Bruttogeschossfläche von einer Zahl von 650 Arbeitsplätzen aus. Einzelhandel würde man sehr begrüßen. Es werde 3 Baufelder mit 3 selbständigen Gebäuden geben.


TOP 6.2.
Umbau der General-Wever-Straße zwischen Haus Nr. 68 und Spessartweg zur Einrichtung einer Querungsstelle
(Drucks. Nr. 15-2183/2020 mit 1 Anlage)

Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Grunenberg wurde dieser TOP vorgezogen. Er wies darauf hin, dass die Drucksache auf Grund von erhöhtem Abstimmungsbedarf noch nicht in der Sanierungskommission beschlossen worden sei und der Bezirksrat daher einen Vorbehaltsbeschluss fassen müsse.

Herr Schulz stellte die Drucksache vor (Anlage 2).

Zur Frage einer zusätzlichen Signalleuchte (Blinklicht) wurde von der Verwaltung folgende Antwort zu Protokoll gegeben:
Mit der durchgezogenen Linie im Bereich der Bushaltestellen bis zu der Mittelinsel wird StVO-konform verdeutlicht, dass ein Überholen eines an der Bushaltestelle stehenden Busses nicht erlaubt ist. Eine weitere Verdeutlichung dieser Regelung durch z. B. ein gelbes Blinklicht wird in der StVO nicht vorgesehen und auch seitens der Verwaltung nicht befürwortet, da ein derart ungewöhnliches Element an einer Bushaltestelle auch zu einer Handlungsunsicherheit führen kann, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Umbau General-Wever-Straße zwischen Haus Nr. 68 und Spessartweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 139.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Sufin teilte mit, dass in der General-Wever-Straße die Radspur mit Einbahnstraßenregelung und Tempo 30 fertiggestellt worden sei (Bilder Anlage 3).

TOP 4.1.1.
Anfragen aus der letzen Sitzung
2 Anfragen aus der letzten Sitzung wurden auf Wunsch von Bezirksratsfrau Heinrich öffentlich vorgetragen.

TOP 4.1.1.1.
Durchsetzung des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbots durch die LHH

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Seit einigen Jahren besteht ein Verbot für Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet von Hannover für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen. Dieses Durchfahrtsverbot ist vor den entsprechenden Autobahnabfahrten (z.B. auf der A2 vor der Abfahrt Bothfeld) deutlich ausgeschildert. Das letzte „Nadelöhr“, durch das der LKW-Schwerlastverkehr über den Kugelfangtrift ohne entsprechende Verbotsausschilderung in unseren Stadtbezirk einfließen konnte, wurde auf Antrag der SPD-Fraktion (DS 15-0085/2015) bereits 2015 durch Aufstellen der entsprechenden Verbotsschilder geschlossen. Somit ist im Ergebnis ausschließlich LKW-Zielverkehr für das Gesamtgewicht größer 12 Tonnen zulässig.

Sobald auf den angrenzenden BAB 2 bzw. 7 jedoch durch Baustellen oder Unfallereignisse sich größere Staus bilden, verlagert sich der Schwerlastverkehr als Durchgangsverkehr in hohem Maße weiterhin direkt auf die Straßen unseres Stadtbezirks. Wie entsprechende Aufnahmen vom 13.07.2020 exemplarisch zeigen, stehen die LKWs dann zeitweilig Stoßstange an Stoßstange, um die offiziellen großräumigen Umleitungen zu umgehen. Dies stellt für die Bevölkerung eine hohe Belastung dar (Abgase, Lärm, Risiken für Fußgänger und Radfahrer u.s.w.). Selbst Gefahrguttransporte, u.a. mit Flüssigaluminium, werden bei solchen Verkehrslagen durch das Stadtgebiet vorgenommen und stellen für die Anwohner ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur wird mittel- und langfristig durch Missachtung des Verbots in Mitleidenschaft gezogen.
Gespräche mit der Polizeistation Lahe ergaben, dass entsprechende Gespräche der Stadtverwaltung mit der Polizei zu dieser Problematik nicht bekannt sind bzw. nicht geführt wurden.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Welche Anstrengungen hat die LH Hannover in den letzten 3 Jahren unternommen, um das LKW-Durchfahrtsverbot ab 12 Tonnen auch faktisch durchzusetzen?
2. Welche Planungen gibt es, um künftig die Situation zu entschärfen?
3. Welche Traglast sind baulich für die Brücken über den Mittellandkanal, hierbei insbesondere die Brücken Noltemeyer, Eulenkamp und General-Wever-Straße vorgesehen und wie lassen sich Schäden durch den Schwerlastverkehr dauerhaft vermeiden (Beispiel Brücke Weidetorkreisel)?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2
Die Verwaltung hat leider keine Möglichkeit das bestehende Lkw-Durchfahrverbot durchzusetzen.

Die vorhandene Beschilderung ist eindeutig und gut sichtbar. Aufgrund der seit Jahren gleichbleibenden Regelung ist davon auszugehen, dass die geltenden Durchfahrbeschränkungen allgemein bekannt sind. Insofern ist zu unterstellen, dass Verstöße dagegen vorsätzlich begangen werden. Solchem vorsätzlichen Handeln kann nur mit Überwachung und Ahndung entgegen getreten werden.
Die Ahndung von Verstößen kann jedoch nur durch die Polizei erfolgen, weil nur dort ein Recht zum Eingriff in den fließenden Verkehr gesetzlich gegeben ist.

Durchgangsverkehr im Sinne der gesetzlichen Vorschrift liegt nicht vor, wenn die jeweilige Fahrt
a) dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße zu erreichen oder zu verlassen oder
b) dem Güterkraftverkehr in einem Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75 km – gerechnet vom Beladeort des jeweiligen Fahrzeugs – dient.
Ein Kontrolle/Prüfung, ob die vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, oder ein Verstoß begangen wurde, macht das Anhalten des Fahrzeugs und die Überprüfung vor Ort
(ggf. anhand der Frachtpapiere) unumgänglich.

Die zuständige Polizeiinspektion Hannover hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass bei Staulagen auf den Bundesautobahnen (BAB) 2 und 7 folgende Szenarien zu unterscheiden sind:
a) Bei zähfließendem Verkehr oder einem Stau ohne Vollsperrung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die LKW-Fahrer durch das Stadtgebiet Hannover fahren. Vielmehr bleiben die LKW-Fahrer grundsätzlich auf den BAB oder umfahren das Stadtgebiet weiträumig.
b) Bei einer Vollsperrung mit einer Zwangsableitung kommt es selbstverständlich vor, dass auch Schwerlastverkehr die BAB verlässt und durch das Stadtgebiet fährt.
Dieses lässt sich jedoch nicht vermeiden, da es nicht im Ermessen des LKW-Fahrers liegt, wo er durch die Polizei abgeleitet wird.

Insofern gibt es aus Sicht der Polizei hier keinen zusätzlichen Bedarf der Überwachung des Durchgangsverkehrs.

Zu 3
Bei den genannten Brücken über den Mittellandkanal handelt es sich um die Bauwerke Nr. 235, 236 und 237 des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) des Bundes, die sich somit nicht in der Zuständigkeit der LHH befinden. Wir haben beim WSA bzgl. der Traglast nachgefragt, aber leider noch keine Antwort erhalten.
Schäden an Brücken durch den LKW- bzw. Schwerlastverkehr lassen sich grundsätzlich dauerhaft nicht vermeiden. Jede Brücke hat infolge der Belastungen – insbesondere aus Verkehr – eine begrenzte Lebensdauer, z. B. 100 Jahre für Stahlbeton- und Spannbetonbrücken. Bei der Planung von Brücken werden Belastungsannahmen getroffen, unter denen die Lebensdauer erreicht werden soll. Allerdings hat der Straßenverkehr und hierbei insbesondere der Lkw- und Schwerlastverkehr, in den letzten Jahrzehnten extrem zugenommen. Neben den erhöhten Lasten ist dabei insbesondere die Häufigkeit der Belastung gestiegen, die maßgeblichen Einfluss auf die Lebensdauer einer Brücke haben. Bei älteren Brücken konnten diese Belastungszunahmen und –häufigkeiten nicht eingerechnet werden, weswegen viele ältere Brücken große Schäden noch vor dem Erreichen der vorgesehenen Lebensdauer aufweisen. Bei Brückenneubauten wird dieser gestiegenen Belastung durch die Berücksichtigung von wesentlich höheren Belastungsannahmen in der Planung Rechnung getragen.


TOP 4.1.1.2.
Stolpersteine im Stadtbezirk Bothfeld- Vahrenheide

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das seit dem Jahr 1992 an Menschen erinnert, die während des Nationalsozialismus verfolgt, deportiert, ermordet, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Auch in Hannover wurden bereits 423 Stolpersteine verlegt, um an den letzten Wohnort der Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern.
Erinnerungskultur ist in der heutigen Zeit, in der Tendenzen zu Rassismus und Antisemitismus leider wieder eine zunehmende Rolle in unserer Gesellschaft spielen, unabdingbar. Es gilt den Blick der jüngeren Generationen auf das Unrecht und die Schicksale des Nationalsozialismus zu lenken, um zu verdeutlichen, welche dramatischen gesellschaftlichen Folgen mit diesem Unrecht verbunden waren. Aus dieser Geschichte gilt es zu lernen.
Die meisten der über 400 hannoverschen Stolpersteine sind im Stadtbezirk Mitte verlegt worden, aber auch in unseren Nachbarstadtbezirken sind Stolpersteine zu finden. Unter www.Hannover.de ist in der Aufschlüsselung der verlegten Stolpersteine nach Stadtbezirken zu erkennen, dass in unserem Stadtbezirk bislang keine Steine verlegt wurden.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Gibt es Hinweise auf letzte Wohnorte von Opfern des Nationalsozialismus in unserem Stadtbezirk, die aus Sicht der Erinnerungskultur der LHH mit Hilfe von Stolpersteinen markiert werden sollten? Wie viele? Welche?
2. In den Jahren 1938/39 wurden viele Menschen der Volksgruppe der Sinti und Roma in den Bereich des Altwarmbüchener Moores abgeschoben, von dort erfolgte 1940 die Deportation. Lebten vor der Umsiedlung Familien der Betroffenen in unserem Stadtbezirk??
3. Sind fehlende finanzielle Mittel der wesentliche Grund, weshalb in unserem Stadtbezirk keine Stolpersteine vorhanden sind?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1. Hinweise liegen für die Stadteile Bothfeld, Lahe, Sahlkamp und Vahrenheide aus unterschiedlichen Gründen nicht vor. Stolpersteine werden für verschiedene Verfolgtengruppen verlegt, die unterschiedlich intensiv erforscht sind.
Zu den verschiedenen Verfolgtengruppen vgl. den aktuellen Flyer.
- Einen vergleichsweise guten Kenntnisstand gibt es bei den verfolgten Menschen, die nach den Nürnberger Gesetzen als jüdisch galten; der vergleichsweise geringste Kenntnisstand liegt bei der Ermittlung der Opfer des Krankenmords vor.
- Eine generelle Problematik bei Stolpersteinrecherchen ist die Diskrepanz zwischen allgemeinem guten Forschungsstand und trotzdem fehlenden Kenntnissen über Wohnorte oder Wohnortwechsel; die Verlegung eines Steins soll ja am letzten frei gewählten Wohnort erfolgen.
- Zum Beispiel (1): Die Städtische Erinnerungskultur kann von etwa 1.000 Verfolgten Juden den letzten frei gewählten Wohnort benennen. Keine dieser bekannten Adressen liegt im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide (Stand August 2020).
- Beispiel (2): Nahezu alle bekannten Adressen der Opfer des nationalsozialistischen Krankenmords in Hannover sind auf der Grundlage von Informationen aus den betroffenen Familien bei der Städtische Erinnerungskultur bekannt geworden (Stand August 2020). Es gibt für diese Opfergruppe noch keine zentrale Übersicht der Opferzahlen und -schicksale. Keine der uns bekannt gewordenen Krankenmord-Opfer lebte zuletzt im Gebiet des heutigen Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide.

2. Wohnorte von Sinti und Roma im Stadtbezirk sind in der Städtischen Erinnerungskultur nicht bekannt. Die Hauptwohnorte der Sinti und Roma im Stadtgebiet befanden sich im Stadtbezirk Mitte. Von den Außenbezirken ist noch der Stadtteil Stöcken als Wohnungsbezirk von Sinti und Roma nachweisbar. Allgemein ist bei dieser Fragestellung zu bedenken, dass ein Teil der Sinti und Roma einen festen Wohnsitz hatte; viele lebten aber auch in ihren Wagen.

3. Nein, fehlende Mittel sind nicht der wesentliche Grund. - Stolpersteine erhalten -auch nach dem Willen des Künstlers- ihren Sinn nicht zuletzt dadurch, dass sie von Menschen aus dem heutigen Stadtbezirk vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge setzen viel stadtteilbezogene Kenntnisse über Nachbarschaft und örtliche Familienbeziehungen voraus. Etliche Stolpersteine im Stadtgebiet sind so initiiert worden. Vielleicht kann eine öffentliche „Stolperstein-Veranstaltung“ des Stadtbezirksrats unterstützt von der Städtischen Erinnerungskultur und/oder dem Projektpartner Netzwerk Erinnerung und Zukunft zur Sensibilisierung für solche Fragestellungen beitragen.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass die Anregung aus der Beantwortung zu Frage 3 von ihrer Fraktion aufgegriffen werde und bat um Unterstützung.


TOP 4.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Grunenberg informierte zu folgenden Themen:
· Teilnahme des Oberbürgermeisters an der kommenden Sitzung
Er bat darum, sich hierzu Fragen zu überlegen.
· Vergabe des Ehrenamtspreises des Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide an die Gruppe für Bedürftigenessen.
· Umbenennung der General-Wever-Straße.
Es seien 127 Vorschläge eingereicht worden.

Anschließend wurde eine Pause zum Lüften des Sitzungssaales eingelegt.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion



TOP 5.1.1.
Sirenen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2226/2020)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Nach den Erfahrungen des bundesweiten Warntags am 10.09.2020 hat sich gezeigt, dass durch digitale Medien nicht die gesamte Bevölkerung zeitnah auf eine besondere Gefahrensituation aufmerksam gemacht werden kann. Der Katastrophenschutz hat aktuell Lücken, so dass eine Katastrophenwarnung nur mit teilweise erheblicher Verzögerung die Menschen erreicht.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport empfiehlt den Kommunen: „Um zudem einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen, sollten Warnmeldungen auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden.“ Dieser sogenannte Warnmix setzt sich neben Meldungen durch satelitengestützte modulare Warnsysteme (MoWaS), Warn-Apps (zB KatWarn, NINA) sowie Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen auch aus stationären Sirenen zusammen. Sirenen haben dabei den sogenannte Weckeffekt, um die Bevölkerung auf eine Situation zuerst hinzuweisen, damit die Menschen sich dann anschließend aktiv informieren können, z.B. durch Rundfunkdurchsagen oder aufgrund der Informationen über die o.g. Warn-Apps.
Die Sirenen wurden in den 1990er Jahren vom Bund den Kommunen zur Übernahme angeboten, dies wurde jedoch nur von wenigen Kommunen genutzt. Die Warnung durch Warn-Apps erfolgte beim Warntag am 10.09.2020 teilweise mit erheblichem Zeitverzug, setzt entsprechende technische Ausstattung bei den Menschen sowie ein ausreichend dimensioniertes Netz voraus.

Die SPD – Fraktion fragt hierzu die Verwaltung:
1. Wie schätzt die Verwaltung der LHH die aktuelle Situation auf Basis des Warntags ein, sind zum Katastrophenschutz weitere Maßnahmen erforderlich?

2. Gibt es Stadtbezirk Bothfeld- Vahrenheide Sirenen, die vom Bund übernommen wurden und noch in Betrieb sind? Falls nein, wo und unter welchen Voraussetzungen könnten Sirenen so installiert werden, dass ein Alarm im gesamten Stadtbezirk wahrzunehmen ist?

3. Welche Kosten fallen (einmalig und laufend) durch den Betrieb von Sirenen bezogen auf unseren Stadtbezirk an?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1. Der bundesweite Warntag am 10.09.2020 hat gezeigt, dass die Warnung der Bevölkerung in der gesamten Bundesrepublik noch optimierbar ist. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, sollen verschiedene Warnmittel genutzt werden. Die Katastrophenschutzbehörden bedienen sich dieser verschiedenen Warnmöglichkeiten. Einheitliche Vorgaben seitens des Bundes oder der Länder gibt es nicht. Aus diesem Grund werden in den Städten und Landkreisen die Menschen auf unterschiedlichen Wegen gewarnt.

Die LHH nutzt seit 2016 die Warn-App KatWarn. Sie kann über die Regionsleitstelle bedient werden und innerhalb der LHH stadtteilgenau Warnmeldungen produzieren. Die Warn-App KatWarn löste am 10.09.2020 pünktlich aus. Gleichzeitig wurde auch die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Verfügung gestellte Warn-App NINA durch die Regionsleitstelle angesteuert. Auch sie löste in der LHH pünktlich aus.

Unabhängig von den Warnmeldungen per App können innerhalb der LHH Lautsprecherfahrzeuge genutzt werden, die durch die betroffenen Stadtteile fahren.

Die Warnmöglichkeit über Sirenen ist in der LHH nicht möglich, da alle Sirenen in den Neunziger Jahren abgebaut wurden.

Da die Warn-Apps bundesweit von nur etwa 10% der Bevölkerung installiert sind, ist ein flächendeckender Weckeffekt nicht gegeben. Sirenenanlagen würden diese Lücke schließen.

2. Innerhalb der LHH gibt es keine Sirenen zur Warnung der Bevölkerung. Sie wurden in den Neunziger Jahren abgebaut.
Um ein Sirenensystem wieder aufzubauen, bedarf es einer Fachplanung durch ein Ingenieurbüro. Nur hier können Reichweiten und die Schallausbreitung anhand des Gelände- und Bebauungsprofils berechnet und ein Vorschlag für die Sirenen-Standorte gemacht werden. Diese Planung wäre für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

3. Ohne eine vorherige Fachplanung für mögliche Standorte neuer Sirenenanlagen kann keine verlässliche Kostenangabe gemacht werden.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte nach, was in der Antwort zu 1 unter pünktlich zu verstehen sei und wie die Lücke bei der Alarmierung von immerhin 90% der Bevölkerung ohne Sirenen geschlossen werden könne.

Protokollantwort:
a) Eines der Ziele des bundesweiten Warntages war es, die vorhandenen Warnsysteme von Bund, Ländern und Kommunen zu proben. Auf Bundesebene kam es zu deutlichen Verzögerungen bei der zentralen Auslösung des Modularen Warnsystems (MoWaS) des Bundes und in Folge dessen auch zu einer deutlich verzögerten Probewarnung über die an MoWaS angeschlossenen Warnmultiplikatoren (z.B. Radio- oder Fernsehsender, Warn-Apps, wie NINA oder KatWarn); teilweise wurden Warnungen auch gar nicht zugestellt. Zeitgleich zur bundesweiten Warnung wurden von der Landeshauptstadt Hannover die Warn-Apps KatWarn und NINA selbst ausgelöst. Diese Warnungen wurden innerhalb weniger Minuten an die mobilen Endgeräte der App-Nutzer*innen zugestellt.
b) Lässt man Sirenen bei der Betrachtung, wie der Erreichungsgrad in der Bevölkerung erhöht werden könnte, außen vor, wäre es u.a. förderlich, die Nutzung der Warn-Apps weiterhin aktiv zu bewerben. Vielversprechend erscheint vor allem auch die Einführung und Nutzung eines sogenannten Cell-Broadcasts zusätzlich zu den vorhandenen Warn-Apps. Anders als bei den Warn-Apps, die von den Nutzer*innen erst aktiv heruntergeladen werden müssen, werden beim Cell-Broadcast Warnungen als Nachrichten an alle Geräte innerhalb einer Mobilfunkzelle gesendet. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe prüft mit anderen beteiligten Stellen, ob die Einführung von Cell-Broadcast in Deutschland sinnvoll ist und wie sich dies umsetzen ließe.

Bezirksratsherr Jacobs wollte wissen, ob eine Auswertung der Übung im Hinblick auf die Alarmierung vorgesehen sei.

Protokollantwort:
Der bundesweite Warntag wird umfassend vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aufgearbeitet. Sämtliche aus dem bundesweiten Warntag gewonnenen Erkenntnisse werden bei der weiteren Entwicklung der Warnsysteme berücksichtigt. Der Abschlussbericht steht noch aus.

Es wurde außerdem von Bezirksratsherrn Butz bemängelt, dass bei 3 im Haushalt vorhandenen Mobilgeräten nur bei einem KatWarn alarmiert habe.

Protokollantwort:
Die Ursachen können ohne weitere Kenntnisse der Gesamtumstände von der Verwaltung nicht aufgeklärt werden.

TOP 5.1.2.
Abbiegespiegel im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2227/2020)

Bezirksratsherr Ahmetovic trug die Anfrage vor.

Mit Drucksache 1759/2020 werden von der Ampelkoalition im Stadtrat sogenannte Trixi-Spiegel zur Verhinderung von LKW-Abbiegeunfällen gefordert. Das Konzept zur Umsetzung soll im II. Quartal 2021 im Rat vorgestellt werden. Noch davor sind bereits jetzt an mehreren Stellen des Stadtgebiets Trixi-Spiegel angebracht worden, zum Beispiel in Buchholz an der Kreuzung Klingerstraße/Hermann-Bahlsen-Allee/Groß Buchholzer-Straße.
Auch im Stadtbezirk Bothfeld- Vahrenheide hat es in der Vergangenheit schwere Abbiegeunfälle gegeben, zum Teil mit Todesfolge (z.B. Sutelstraße Ecke Kugelfangtrift).


Die SPD – Fraktion fragt die Verwaltung:
1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Standorte mit Trixi-Spiegeln ausstatten zu können? Und nach welchen Kriterien wurden bereits vor Erstellung eines Umsetzungs-Konzepts Kreuzungen ausgewählt?
2. An welchen Kreuzungen im Stadtbezirk Bothfeld- Vahrenheide gab es in den letzten 10 Jahren tödliche Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern bzw. Unfälle mit schwerem Personenschaden, an denen Radfahrer beteiligt waren? Wie viele dieser Unfälle waren sogenannte „Abbiegeunfälle“? (Bitte tabellarische Aufstellung der Kreuzungen mit Angabe der Personenschäden und Jahre)
3. Welche Kosten sind mit der Ausstattung einer Kreuzung mit Trixi- Spiegeln verbunden?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Verwaltung hat am 02.09.2020 zur Optimierung Verkehrssicherheit für Radfahrende mit der Installation von Verkehrsspiegeln (so genannten Trixi-Spiegeln) begonnen. Die Spiegel sollen die Sichtbeziehungen für rechtsabbiegende Fahrzeuge auf den Radverkehr verbessern.

Es sollen insgesamt 100 Spiegel im Stadtgebiet installiert werden. Zunächst wird vorrangig die Installation an lichtsignalgeregelten Kreuzungen/Einmündungen erfolgen, an denen
1. der Rechtsabbieger nicht separat signalisiert ist (d.h. der geradeausfahrende Radverkehr gleichzeitig mit den Rechtsabbiegern grün hat) und
2. sich in den vergangenen Jahren vereinzelt Verkehrsunfälle zwischen Rechtsabbiegern und Radfahrenden ereignet haben.

Aber die Spiegel werden auch an anderen Örtlichkeiten (insb. dort, wo ein hoher Radverkehrsanteil ist und auch vermehrt Schwerlastverkehr rechts abbiegt) installiert, wo Sichtbeziehungen noch weiter optimiert werden können.
Damit soll die Verkehrssicherheit für Radfahrende auch präventiv optimiert werden, so wie beispielsweise auch durch die seit etwa 2 Jahren laufenden Maßnahmen zur Rotmarkierung aller Radwegefurten an Knotenpunkten im Stadtgebiet.

Die Kosten betragen ca. 100 €/Spiegel

Die für die Unfallstatistik zuständige Polizeiinspektion Hannover hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sich im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide seit 2011 insgesamt 3 Verkehrsunfälle (VU) mit Radfahrer*innenbeteiligung mit tödlichen Unfallfolgen erfasst sind und bei weiteren Unfällen mit Radfahrer*innenbeteiligung insg. 35 Personen schwer verletzt wurden (als schwer verletzt gilt eine Person, wenn als Unfallfolge ein mindestens 24-stündiger, stationärer Krankenhausaufenthalt erfolgt)

Die Unfälle mit tödlichen Verletzungsfolgen ereigneten sich 2013 (Sutelstraße/Kugelfangtrift), 2017 (Hebbelstraße/Eulenspiegelweg) und 2018 (Vahrenwalder Straße/Industrieweg). Bei den Unfällen in 2013 und 2018 handelte es sich um Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen und Radfahrenden, bei dem Unfall 2017 kam ein Rad fahrender Senior auf nassem Laub zu Fall und verstarb an den Folgen des Sturzes.
Alle vorgenannten Örtlichkeiten wurden durch die Unfallkommission zeitnah begutachtet und – sofern möglich und erforderlich - Optimierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt.



Die Unfälle mit Radfahrenden, die schwere Verletzungen erlitten haben, ereigneten sich an nachfolgenden Örtlichkeiten:


General-Wever-Straße
Kugelfangtift
2011
Emil-Berliner-Straße
Ithweg
2011
Kugelfangtrift
Bahnstift
2011
Sündernstraße
Lerchenstieg
2011
Hägewiesen
Odenwaldstraße
2011
Sahlkamp
Weimarer Allee
2012
Kugelfangtrift
Peter-Strasser-Allee
2012
Sutelstraße
Ebellingstraße
2012
Sahlkamp
Wietzengraben
2012
Eulenkamp
Posener Straße
2013
Langenforther Straße
General-Wever-Straße
2013
Kugelfangtrift
Lilienthalstraße
2013
Langenforther Straße
Am Alten Gehäge
2013
Langenforther Straße
An den Hilligenwöhren
2014
Vahrenwalder Straße
Wohlenbergstraße
2014
Kugelfangtrift
Scheffelfeld
2015
Sahlkamp
Dresdener Straße
2016
Sahlkamp
Hallesche Straße
2016
Im Heidkampe
Gernsstraße
2016
Kugelfangtrift
Bahnstift
2016
Alte Gärtnerei
Böckerstraße
2016
Prüßentrift
Lindenallee
2017
Sahlkamp
Lister Damm
2017
Kugelfangtrift
Bahnstift
2017
Im Heidkampe
Laher Kirchweg
2017
Kugelfangtrift
Sündernstraße
2018
Im Heidkampe
Laher Kirchweg
2018
Vahrenwalder Straße
Heinrich-Heine-Straße
2018
Kugelfangtrift
Peter-Strasser-Allee
2019
Weimarer Allee
Ilmenauer Weg
2019
Sutelstraße
Ludwig-Sievers-Ring
2019
Vahrenwalder Straße
Industrieweg
2019
Burgwedeler Straße
Eichenweg
2019
Leipziger Straße
Emmy-Lanzke-Weg
2020
Gebrüder-Hartmann-Straße
Adolf-Emmelmann-Straße
2020

An diesen Örtlichkeiten hat nicht in allen Fällen eine Detailanalyse (Unfallart/-hergang, Optimierungsmöglichkeiten) stattgefunden. Unabhängig davon, wurden natürlich trotzdem an einzelnen Örtlichkeiten Optimierungen vorgenommen (z.B. Bau einer Mittelinsel auf Kugelfangtrift in Höhe Peter-Strasser-Allee)

Unfallhäufungsstellen mit Beteiligung von Radfahrenden (d.h. Örtlichkeiten, an denen sich innerhalb von drei Jahren fünf vergleichbare Unfälle ereignet haben) gibt es im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide aber nicht.

Es ist vorgesehen, dass in den kommenden Wochen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide an nachfolgenden Kreuzungen/Einmündungen Trixi-Spiegel installiert werden:



Vahrenwalder Straße
Kugelfangtrift
Industrieweg
Vahrenwalder Straße


Podbielskistraße
Sutelstraße
Podbielskistraße
Eulenkamp
Eulenkamp
Podbielskistraße
Podbielskistraße
Klingerstraße



TOP 5.1.3.
Umsetzung des Rahmenhygieneplans an Schulen
(Drucks. Nr. 15-2228/2020)
Bezirksratsfrau Heitmann trug die Anfrage vor.

In der Corona-Pandemie werden an die Schulen in unserem Stadtbezirk sehr große Herausforderungen gestellt. Dabei bietet der Rahmenhygieneplan, der vom Kultusministerium für alle Schulen erstellt wurde, Hilfe und Orientierung. Den Kommunen als Schulträger kommt die Aufgabe der Umsetzung zu. Dies betrifft auch den Bereich der Lüftung der Räume.

Die SPD – Fraktion fragt die Verwaltung:
1. Wie ist der Sachstand der Umsetzung des Rahmenhygieneplans an allen Schulen im Stadtbezirk, wo gibt es aktuell welche Probleme? Findet an allen Schulen im Stadtbezirk eine ausreichende Belüftung gem. den Anforderungen im des Rahmenhygieneplans statt? (Bitte für jede Schule beide Informationen tabellarisch darstellen)
2. Welche Bedarfsmeldungen darüber hinaus sind von den Schulen im Zusammenhang mit dem Umgang mit der Corona-Pandemie bei der Verwaltung eingegangen und konnten allen bestehenden Bedürfnissen inzwischen ausreichend Rechnung getragen werden? Welchen nicht?
3. Sind aus Sicht des Schulträgers alle Schulen auf den Beginn der kalten Jahreszeit ausreichend vorbereitet bzw. welche Maßnahmen sind noch zusätzlich geplant bzw. aus Sicht der Verwaltung erforderlich?
Frau Sufin beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Erstellen der Hygienekonzepte liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulleitung. Sollten die baulichen Voraussetzungen dem standortbezogenen Hygienekonzept nicht entsprechen, wird der Bedarf über die Schulleitung der Verwaltung gemeldet.
Die Verwaltung stimmt die erforderlichen und möglichen Maßnahmen individuell, im Bedarfsfall raumweise und iterativ ab. Wenn baulich keine mittelfristige Lösungen umsetzbar ist, werden organisatorische Lösungen zur Umsetzung des Hygienekonzeptes abgestimmt. Aktuell liegen keine Problemanzeigen aus dem Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vor. In Bezug auf das angefragte Berichtswesen verweist die Verwaltung auf die sich im Gremienlauf befindende Drucksache Nr. 2097/2020.
Ein vorab gesondertes Berichtswesen ist kurzfristig kapazitiv nicht leistbar.

Damit die Händehygiene eingehalten werden kann, wurden sowohl bauliche Lösungen gefunden, als auch mobile Handwaschbecken beschafft. Das ist insgesamt ein laufender Prozess. Es kommen immer wieder einzelne neue Bedarfe, die dann bearbeitet werden. Auch zur Nutzung der Mensen wurden die Schulen beraten.
Die Schulen sind von der Landeshauptstadt Hannover mit den notwendigen Materialien zur Umsetzung des Rahmenhygieneplans ausgestattet worden. Hierzu zählen u.a. Seife, Handtuchpapier, Desinfektionsmittel sowie erforderliches Equipment zur Markierung von Abstandsregelungen und Wegeführungen (Flatterband etc.).
Folgende Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sind darüber hinaus mit mobilen Waschbecken und/oder Desinfektionssäulen ausgestattet worden, da die im Bestand vorhandenen Waschbecken zur Umsetzung der Hygienekonzepte nicht ausreichend waren:
· GS Fridtjof-Nansen-Schule
· GS Gartenheimstraße
· GS Grimsehlweg
· GS Tegelweg
· IGS Bothfeld
Aktuelle Probleme hinsichtlich der Umsetzung des Rahmenhygieneplans sind der Verwaltung nicht bekannt.

Zu Frage 2: Für die Schulen der Landeshauptstadt Hannover wurden zum Beispiel Sanitärcontainer, Spuckschutz, Trennwände, mobile Waschbecken und Desinfektionssäulen beschafft. Damit konnten alle Bedürfnissen, die durch Regelungen im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplanes Corona Schule verankert sind, auch Rechnung getragen werden. Laufend werden einzelnen Nachbestellungen bearbeitet.
Mund- und Nasenschutz für Lehrkräfte und Schüler*innen müssen laut Punkt 6.4 des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplanes Corona Schule selbst mitgebracht werden. Es ist aber ein Notbestand für alle Schulen sichergestellt.

Zu Frage 3: Aus Sicht des Schulträgers sind die Schulen auf den Beginn der kalten Jahreszeit ausreichend vorbereitet. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Kontrollen auf P+R-Parkplätzen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-2229/2020)

Bezirksratsherr Stanke trug die Anfrage vor.

Einem HAZ-Artikel Ende August war zu entnehmen, dass die infra aufgrund zunehmender Beschwerden von Kund*innen seit dem 1. September 2020 Kontrollen auf ihren P+R-Parkplätzen in der Region durchführt. Die Grüne Bezirksratsfraktion begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich, da Missnutzungen in relevantem Umfang den verkehrlichen und ökologischen Nutzungszielen der P+R-Anlagen entgegenstehen.
Quelle: https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Hannover-Parksuendern-auf-Park-and-Ride-Plaetzen-droht-ein-Bussgeld
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Auf welchen P+R-Parkplätzen im Stadtbezirk hat die infra seit dem 1. September wann und wie oft Kontrollen durchgeführt?
2. Wann, aus welchem Grund und wie oft wurden dabei Bußgelder verhängt?
3. Inwieweit hat die infra zwischenzeitlich ggf. einen Sinneswandel bezüglich der Erarbeitung einer regionsweiten technischen Lösung mit Schranken, Parkscheinautomaten o.ä. vollzogen, um der Missnutzung von P+R-Parkplätzen entgegenzuwirken?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet. Die infra teilte mit:
Zu 1
„Paracelsusweg zur morgendlichen Hauptverkehrszeit stichpunktartig mind. 1 mal pro Woche.
Zu 2
Es wurden keine Bußgelder verhängt, vielmehr handelt es sich um Vertragsstrafen.
Vertragsstrafen wurden verhängt, wenn sich Parkende nicht an die P+R-Nutzungsbedingungen gehalten haben. Diese können an jeder Einfahrt einer Parkplatzanlage auf Schildern nachgelesen werden und darüber hinaus auf der Homepage der infra GmbH.
Bei den kontrollierten P+R Anlagen – in den o.a. Zeiten – wurden die Fahrer von einfahrenden Autos von protec-Mitarbeitern darüber informiert, dass die P+R Anlage ausschließlich zum Zweck des Parkens bei der weiteren Nutzung der ÖPNV erlaubt ist. Zuwiderhandlungen können zu einer Vertragsstrafe seitens des Betreibers führen.
Sollte ersichtlich sein, dass gegen die o.a. Anweisungen seitens der protec-Mitarbeiter bzw. gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird, werden die Kerndaten des Fahrzeuges erfasst (Datum, Uhrzeit, Kfz Typ, Kfz, Farbe, Kfz Kennzeichen, evtl. Besonderheiten). Nach dem die Daten auf einem Vertragsstrafzettel eingetragen wurden, wird dieser an die Windschutzscheibe geklemmt. Damit für das weitere Vorgehen nachvollzogen werden kann, um welches Fahrzeug es sich handelt, wird noch eine Fotodokumentation durchgeführt.
GVH-Kunden die im Besitz einer Monatsfahrkarte sind, ist die Nutzung als Dauerparkplatz ebenso nicht gestattet. Die Parkplätze dienen genauso wenig als Treffpunkte jeglicher Art oder für Lieferverkehre.
Die Protec-Mitarbeiter haben die Fahrer dabei beobachtet, wie diese nicht unmittelbar nach dem Parkvorgang die Stadtbahnhaltestelle aufgesucht haben, weshalb diese sofort eine Vertragsstrafe an die Windschutzscheibe geheftet bekommen haben. Dies verstößt gegen Ziffer 1 der Einstellbedingungen auf der P+R-Anlage an der Stadtbahnhaltestelle.
Es wurden 65 Vertragsstrafen ausgestellt für die Parkplatz-Anlage Paracelsusweg
Zu 3
Schrankenlösungen ließen sich nur kostenpflichtig lösen oder durch Zugangsberechtigung mit Fahrscheinen. Dadurch würde aber der Nutzungszweck, dass die Anlagen nur zur unmittelbaren Nutzung des ÖPNV genutzt werden dürfen, umgangen.
Die Nutzung der P+R-Parkplätze kostenpflichtig zu machen wäre keine Entscheidung der infra sondern des Aufgabenträgers bzw. des GVH.“
TOP 5.2.2.
Erhöhter Schleichverkehr im Bereich An den Hilligenwöhren, Schäfertrift, Am Fasanenbusch, Große Heide
(Drucks. Nr. 15-2230/2020)

Bezirksratsherr Steiner sagte, dass man die Antwort schriftlich zur Kenntnis nehme.

Aufgrund der Baumaßnahmen rund um die Bahnhaltestelle Bothfeld und den damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen (u.a. eine Einbahnstraßenregelung) berichten Anwohner*innen von einem deutlich erhöhten Schleichverkehr zwischen den Straßen An den Hilligenwöhren, Schäfertrift, Am Fasanenbusch und Große Heide. Die Verwaltung hat darauf nach eigenen Angaben bereits reagiert.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Welche elektronischen/händischen Messungen wurden in diesem Zusammenhang in dem besagten Bereich mit welchem Ergebnis durchgeführt und sollen diese zwecks Vergleichbarkeit ggf. wiederholt werden? Wenn ja, wann?
2. Welche Maßnahmen wurden seither ergriffen bzw. sollen noch ergriffen werden, um die Situation zu entspannen?
3. Hält die Verwaltung es für praktikabel, den nach Norden fließenden Verkehr über eine temporäre Einbahnstraßenregelung über die Straßen Schäfertrift und Am Fasanenbusch (bis zur Einmündung Föhrenwinkel) und den nach Süden fließenden Verkehr analog über die Straßen Am Holderbusch, Jägerstieg und Am Wildpfad zu leiten, um den Schleichverkehr damit insgesamt unattraktiver zu machen?
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet.
Die infra beantwortet die Fragen nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde
wie folgt:

Zu 1.:
Während der Sommerferien 2020 wurden tagsüber händische Messungen durchgeführt, um einen ersten Eindruck zu gewinnen.
Vom 24.07. – 3.08.2020 wurden im Bereich der Autobahnbrücke Hilligenwöhren und Am Fasanenbusch Geschwindigkeitsüberprüfungen (Trailer) durchgeführt. Dabei wurden auch die Fahrzeuge gezählt. Anlage
Ab Anfang Oktober 2020 werden weitere Messungen voraussichtlich in An den Hilligenwöhren, Am Fasanenbusch und Große Heide durchgeführt.
Anschließend erfolgt die Auswertung und Gegenüberstellung mit früheren Zahlen (soweit vorhanden).

Zu 2.:
Nachdem vereinzelt Beschwerden bei der Stadtverwaltung und der Infra eingegangen sind, wurden am 02.07.2020 zusätzliche Hinweistafeln auf die Einbahnstraßenregelung im Kugelfangtrift angeordnet und aufgestellt, um den Verkehr durch die Straßen An den Hilligenwöhren, Schäfertrift, Am Fasanenbusch und Große Heide zu verringern.
Auf der Straße An den Hilligenwöhren wurde eine Straßeneinengung installiert. Die Straßenbegrenzungslinien wurden erneuert. Es wurde der Hinweis auf die „Ortsgeschwindigkeit 50 km/h“ zwischen Hausnummer 25 und der Autobahnbrücke A2 aufgestellt. Zwischen dem Donarweg und Hausnummer 25 werden demnächst die Leitpfosten auf der westlichen Straßenseite wieder installiert.
Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

Zu 3.:
Die temporäre Anordnung eines Einbahnstraßensystems in dem o.g. Wohngebiet ist nicht sinnvoll. Hierdurch werden lediglich Verkehre auf andere Straßen verlagert. Das Ziel, weniger Verkehr im Wohngebiet zu haben, wird hierdurch nicht erreicht.“






TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Jacobs (AfD)

TOP 5.3.1.
PC-Nutzung in der Stadt-/Schulbibliothek
(Drucks. Nr. 15-2231/2020)

Bezirksratsherr Jacobs trug die Anfrage vor.

Eine Bibliothek ist eine Dienstleistungseinrichtung, die ihren Benutzern Zugang zu Information vermittelt. Im Hinblick auf die Vielfalt der von Bibliotheken gesammelten Inhalte kann eine Bibliothek im weitesten Sinn als Sammlung veröffentlichter Informationen definiert werden. Bibliotheken sammeln, erschließen, bewahren und machen Informationen verfügbar. Zumeist geschieht dies durch die Bereitstellung von Medien, digitalen Inhalten und Dienstleistungen.

Es wird auf der Homepage der Stadt Hannover die Nutzung der Arbeitsplätze (PC und kostenfreies Internet) angeboten, leider sind diese teilweise defekt und somit nicht nutzbar. Die Bibliothek im Herzen von Hannover-Bothfeld, wird nicht nur von Menschen aus dem Stadtteil genutzt, sie dient auch der anliegenden Schule als Treffpunkt und als Rückzugsort für entspanntes Lernen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass die PCs in der Bibliothek momentan defekt sind?
2. Wann wird die Nutzung der PCs wieder gewährleistet?
Frau Sufin beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der Corona-Pandemie bietet die Stadtbibliothek in allen Zweigstellen ihre Dienstleistungen zum Schutz von Kund*innen und Mitarbeiter*innen derzeit noch eingeschränkt unter Beachtung eines Schutz- und Hygienekonzepts an. Hierzu zählen u. a. die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,5 m. In der Stadt-/Schulbibliothek Bothfeld stehen den Kund*innen grundsätzlich drei Internet-PCs zur Nutzung zur Verfügung. Um die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands zu Kund*innen im Durchgangsverkehr zu gewährleisten, sind derzeit zwei der Internet-PCs für die Nutzung nicht freigegeben. Diese Geräte sind jedoch voll funktionsfähig. Beim dritten PC war die Nutzung für einen Tag ausgefallen und konnte am nächsten Tag wieder in Betrieb genommen werden.
Zu Frage 2:
Die räumliche Situation in der Stadt-/Schulbibliothek wird dahingehend angepasst (Aufstellung einer Hygieneschutzwand, Umräumung von Regalen), dass den Kund*innen wieder zeitnah ein zweiter Internet-PC mit Druckeroption angeboten werden kann.

TOP 5.3.2.
Reinigung oder Austausche der verschmutzten und nicht erkennbaren Verkehrsschilder / Straßenschilder
(Drucks. Nr. 15-2233/2020)

Bezirksratsherr Jacobs trug die Anfrage vor.

Im Stadtteil Bothfeld, gibt es einige Verkehrsschilder / Straßenschilder, die stark verschmutzt und teilweise nicht erkennbar sind. Bspw. Auf der Straße „Kugelfangtrift“ (gegenüber des „Neidenburger Weges“) ist ein Verkehrsschild durch die Witterung so stark verschmutzt, dass man es nicht mehr erkennen kann. Auch das Straßenschild „Gumbinner Weg“, vom Kugelfangttrift abgängig, ist kaum zu erkennen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es Straßenschilder oder Verkehrsschilder im Stadtteil gibt, die man nicht erkennen kann?
2. Werden die Straßenschilder auf Ihre Funktion (Erkennbarkeit) regelmäßig überprüft?

Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen?

Wenn nein, warum nicht?



Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Soweit der Verwaltung bekannt ist, dass Verkehrszeichen nicht mehr erkennbar sind, werden umgehend ausgetauscht oder gereinigt.
Hinweise hierzu erfolgen in der Regel durch Mitarbeiter*innen der Verwaltung (siehe Pkt.2), aber auch von Bürger*innen.
Die in der Anfrage aufgeführten Verkehrszeichen werden umgehend gereinigt bzw. ausgetauscht. Sollten die Straßennamenschilder nicht vorrätig sein, so kann dies bei einem erforderlichen Austausch bis zu 6 Wochen dauern.

Zu 2.: Ja, je nach Bedeutung der Straßen und Plätze werden diese von Mitarbeitern des Fachbereiches Tiefbau wöchentlich, monatlich aber spätestens 1mal pro Quartal begangen.
Die dort festgestellten Mängel werden dokumentiert und zur weiteren Bearbeitung an die betreffenden Abteilungen geleitet.


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Zuwendung aus kommunalen Mitteln "Sozialer Zusammenhalt“ an den SPATS e.V. für die Sozialberatung im NachbarschaftsDienstLaden
(Drucks. Nr. 15-1641/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies darauf hin, dass auch hier ein Vorbehaltsbeschluss zu fassen sei, da die Sanierungskommission nicht beschlussfähig gewesen sei.
Anschließend brachte er die Drucksache ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Verein SPATS e.V. für die Sozialberatung im NachbarschaftsDienstLaden aus dem Ergebnishaushalt 2020, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, eine einmalige Zuwendung

in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro

zu bewilligen.

Einstimmig




TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

Bezirksbürgermeister Grunenberg erinnerte daran, dass die Anträge zu TOP 7.1.2.1., 7.1.2.2., 7.1.2.3. und 7.1.2.3.1. zurückgezogen worden seien.

TOP 7.1.1.
Neubau IGS Bothfeld
Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld (5-zügig Sek I, 4-zügig Sek II) mit einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und einer Einfeld-Sporthalle sowie einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff

(Drucks. Nr. 1729/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Steiner beantragte zu Pkt. 3 und 4 der Drucksache getrennte Abstimmung.

Der Bezirksrat empfahl, unter Berücksichtigung des beschlossenen Änderungsantrags,
1. einen Ersatzneubau für die bestehende IGS Bothfeld, einschließlich einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff, und darüber hinaus in einem gesonderten Baukörper eine Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und eine Einfeld-Sporthalle, unter Zugrundelegung der anerkannten Raumprogramme, zu errichten
2. die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans in einem gesonderten Verfahren herbeizuführen,
3. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstestes als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren sowie
4. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das Projekt als ÖPP-Modell mit den Leistungsbestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
Einzelabstimmung:
zu Pkt. 1 und 2: Einstimmig
zu Pkt. 3 und 3: 11 ja, 0 nein, 4 Enthaltungen


TOP 7.1.2.
Anträge dazu






TOP 7.1.2.1.
Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1741/2020 N1)

Zurückgezogen


TOP 7.1.2.2.
Neubau der IGS-Bothfeld - Kulturelle Mitte Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1409/2020)

Zurückgezogen


TOP 7.1.2.3.
Konkretisierung der Bezirksratsbeschlüsse zum Neubau der IGS-Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1410/2020)

Zurückgezogen


TOP 7.1.2.3.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1410/2020
(Drucks. Nr. 15-2065/2020)
Zurückgezogen

TOP 7.1.2.4.
Änderungsantrag zu DS 1729/2020, Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-2314/2020)
Bezirksratsfrau Heinrich, Bezirksratsherr Steiner, Bezirksratsherr Butz, Bezirksratsherr Bredow und Bezirksratsherr Yilmaz brachten nacheinander jeweils einen Teil des Antrags ein und begründete ihn.

Der eingebrachte Antrag wurde von Sprechern aller Fraktionen und von den Einzelvertretern gelobt. Insbesondere der maßgebliche Beitrag von Bezirksratsfrau Heinrich wurde hervorgehoben.

Bezirksbürgermeister Grunenberg ließ daraufhin über den Antrag abstimmen und stellte dann die ursprüngliche Verwaltungsdrucksache zur Abstimmung.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Planung zum Neubau der IGS Bothfeld Folgendes konkret zu verankern:
1. Für die IGS-Bothfeld als Kulturschule:
a) eine barrierefreie Schulaula, die in der Größe auf 500 Personen ausgelegt ist
b) eine festinstallierte Bühne von mindestens 80 qm
c) ein Backstagebereich, Lagerraum für Möbel, Instrumente, Requisiten etc. (ca. 30 qm)
d) barrierefreie Zugänge auf die Bühne von hinten vom Backstagebereich aus sowie von vorn an der Bühnenkante
e) eine vollständige Verdunkelungsmöglichkeit der Aula
f) mit Theatervorhang bzw. Möglichkeiten zur (mehrfachen) Unterteilung
g) für kulturelle Angebote (u.a. Musicals, Konzerte, kulturelle Abende) ausgerichtete Akustik
h) mit unabhängigem Starkstrom- und Internet-Anschluss
i) eine dauerhaft fest installierte Technik (für Beleuchtung, Projektionstechnik, Tontechnik etc.)
j) ein separater Technikraum gegenüber der Bühne (Steuerung Vorhänge, Scheinwerfer, Akustik etc.)
2. Für den Kulturtreff Bothfeld/Kulturelle Mitte Bothfeld:
a) Ein separater, barrierefreier Mehrzweckraum (ca. 110-140 qm), der unabhängig von der o.g. Schulaula genutzt wird
b) zuzüglich einer Bühne (ca. 40 qm)
c) an den Mehrzweckraum angegliederte, barrierefreie Toiletten
d) ein Foyer mit Garderoben für den Mehrzweckraum sowie die weiteren Räumlichkeiten des Kulturtreffs
e) einen Backstagebereich bzw. Künstler*innen-Umkleide-Garderobenraum (ca. 30 qm)
f) einen Lagerraum für Möbel und Requisiten (ca. 15 qm)
g) einen Technikraum (ca. 8 qm)


3. Für den Sportbereich zur schulischen Nutzung sowie Vereinsnutzung:
a) Eine 2-Feld-Sporthalle mit einem Handballfeld mit Auslaufzone (insgesamt mindestens 1215 qm) und Tribüne für mindestens 280 Personen
b) Eine weitere 2-Feld-Sporthalle mit ebenfalls einem Handballfeld (insgesamt mindestens 1056 qm)
c) Ein Foyer, über das beide Hallen miteinander verbunden sind, in dem neben einer kleinen Teeküche auch ein Tresen für den Hallenverkauf und einige Sitzmöglichkeiten vorhanden sind
d) Geräteräume von mindestens 70 qm Größe für jede Halle, die aus beiden Hallen erreichbar sind
e) im Tribünenbereich der größeren Halle ein abgetrennter Bereich für das Kampfgericht mit Netzdosen
f) je Halle jeweils 4 Umkleiden incl. Toiletten und Duschen
g) technische Ausstattung der Wettkampfhalle: Digitalanzeigen an den Wänden, Lautsprechersystem, WLAN, Sprecherplatz
h) zusätzlich 4 getrennte Umkleiden incl. Toilette und Duschen für Lehrkräfte und Trainer*innen
i) ein integrierter Medienraum für Sporttheorie, Bewegungsanalysen, Bewegungslehre/Biomechanik etc. ist eine Anforderung für den zeitgemäßen Sportunterricht in der Oberstufe
j) Außensportflächen: Laufbahn, zwei Fußballfelder, Flächen für Leichtathletik (Sprunggrube, Kugelstoßen, 100 m Lauf etc.)

Alle Räumlichkeiten müssen im Sinne der Inklusion Barrierefrei geplant und errichtet werden.

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
gemeinsam von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Drucksache 1307-2020 - Stadtteilverbindende Radverkehrsinfrastruktur - Velorouten
(Drucks. Nr. 15-2237/2020)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der „Drucksache Nr. 1307/2020: Stadtteilverbindende Radverkehrsinfrastruktur – Velorouten“ bezogen auf den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide unter Einbeziehung der geltenden Beschlusslage des Stadtbezirksrates abzugeben (siehe Drs. 15-1736/2019 (S1)).
Dabei soll von der Verwaltung insbesondere auf den angestrebten Ausbaustandard entlang der Veloroute 03, die zugrundeliegenden Kriterien für die Auswahl der Streckenführung, die teils divergierende(n) Streckenführung(en) in den genannten Drucksachen sowie jene Streckenabschnitte eingegangen werden, die als Erstes ausgebaut bzw. ertüchtigt werden sollen.

Einstimmig


TOP 8.1.2.
Tempo-30-Zone vor dem Spielpark Holzwiesen
(Drucks. Nr. 15-2317/2020)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Auf der Straße Holzwiesen wird zwischen der Fußgängerampel, Querung Pinocchioweg und der Lotte-Lemke-Straße eine Tempo-30-Zone eingerichtet.

Einstimmig


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Begehung des Landschaftsschutzgebiets Hannover - Laher Wiesen (LSG H-S 10)
Bezug: Drucksache Nr. 15-0084/2019 Anfrage

(Drucks. Nr. 15-2234/2020)

Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide führt mit der zuständigen Verwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde in der Region noch in 2020 eine öffentliche Begehung des Landschaftsschutzgebiets Hannover - Laher Wiesen (LSG H-S 10) durch.

Einstimmig


TOP 8.2.2.
Tempo 30 – Zone vor dem Spielpark Holzwiesen
(Drucks. Nr. 15-2236/2020)

Zurückgezogen


TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Tempo-30-Zone auf Höhe des Spielparks Holzwiesen
(Drucks. Nr. 15-2238/2020)

Zurückgezogen


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 8.4.1.
Rattenbekämpfung
(Drucks. Nr. 15-2239/2020)

Bezirksratsherr Butz brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Rat und Verwaltung werden aufgefordert, zu testen, ob eine zeitlich koordinierte Rattenbekämpfung in Hannover erfolgreicher sein kann als „Runde Tische“ und Einzelaktionen in jedem Stadtteil.
Für einen Test bieten sich die Stadtteile Vahrenheide und Sahlkamp an.

Einstimmig


TOP 8.5.
Interfraktionell










TOP 8.5.1.
Änderung des B-Plans Nr. 346
(Drucks. Nr. 15-2318/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, durch eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 346 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein integratives Wohnprojekt an der Sutelstraße zu schaffen.

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Grunenberg ließ über die vorliegenden Anträge en bloc abstimmen, da diesem Vorschlag von ihm nicht widersprochen wurde.


TOP 9.1.
SV Borussia, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung eines Überwachungskamera-Sets
(Drucks. Nr. 15-2319/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : SV Borussia
Betrag : bis zu 600,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Anschaffung eines Überwachungskamera-Sets
(Beihilfeantrag Nr. 22/2020)

Einstimmig


TOP 9.2.
Stadtteilbauernhof, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Einrichtung eines Pavillons
(Drucks. Nr. 15-2320/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Stadtteilbauernhof
Betrag : bis zu 1.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Einrichtung eines Pavillons
(Beihilfeantrag Nr. 23/2020)

Einstimmig


TOP 9.3.
SV Kickers Vahrenheide und 1. FFC Hannover von 2004 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers
(Drucks. Nr. 15-2321/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : SV Kickers Vahrenheide und 1. FFC Hannover von 2004 e.V.
Betrag : bis zu 3.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers
(Beihilfeantrag Nr. 24/2020)

Einstimmig


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die 35 Sitzung am 09.09.2020 -öffentlicher Teil

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 22:30 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer