Sitzung Jugendhilfeausschuss am 28.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 19.09.2020)
Protokoll (erschienen am 03.11.2020)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 29.09.2020

PROTOKOLL

35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 28. September 2020,
Hannover Congress Centrum (HCC), Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.30 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordneter Hauptstein (AfD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Herr Breitling
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Finck (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 17.26 Uhr
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
Frau Jörk
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Frau Kniesz-Nettlau)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Prante)
(Herr Rauls)
Herr Rüter
(Herr Dr. Schubert)
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wilke
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) 15.36 - 17.30 Uhr
(Herr Wolf)
Ratsfrau Zaman (SPD) 15.00 - 17.21 Uhr
(Ratsherr Zingler) (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Bergen 15.00 - 16.15 Uhr
Frau Bloch 15.13 - 17.11 Uhr
(Frau Böhme)
(Frau Braecklein)
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
(Frau Löbcke)
Frau Merkel 15.00 - 17.26 Uhr
(Frau Panafidina)
Herr Pohl
Frau Schnieder 15.23 - 17.30 Uhr
Frau Venzke
(Frau Voigt)
(Frau Wenzel)
Frau Wittenberg

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 15.32 - 17.30 Uhr

Gast:
Herr Czimczik

Verwaltung:
Herr Anders (51.15)
Herr Belitz (51.3)
Frau Frerking (51.50)
Frau Frischen (51.5)
Herr Herschel (51.6)
Herr Neumann (40.13)
Frau Ortmann (41.5)
Herr Pietzko (51.0)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)
Frau Schindler (67.22)
Herr Seiser (51.20.10)
Frau Stärk (51.4)

Gremienbetreuung:
Frau Fritz (51.02-R)
Herr Tietz (51.02-R)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls

3.1. über die gemeinsame, öffentliche Sondersitzung des - federführenden - Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Jugendhilfeausschusses, des Kulturausschusses und des Sportausschusses am 14. 05.2020

3.2. über die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.05.2020

3.3. über die 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.06.2020

3.4. über die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.07.2020

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 04.09.2020

5. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Beratung und Unterstützung für Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche in Trennungssituationen
(Drucks. Nr. 1649/2020)

6. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Kindertagesstätten: Bau und Erhalt
(Drucks. Nr. 1650/2020)

7. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 1758/2020)

7.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1758/2020: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 2089/2020)

8. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 2067/2020)

9. Rechtskreisübergreifender Pool für Klassenassistenz in der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 1690/2020 mit 1 Anlage)

10. Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2020
(Drucks. Nr. 1312/2020)

11. Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost
Erneuerung Spielplatz Nenndorfer Platz
(Drucks. Nr. 1841/2020 mit 2 Anlagen)

12. Finanzbericht Juni 2020 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 1703/2020 mit 1 Anlage)

13. Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Berggartenstr. 2 A"
(Drucks. Nr. 1545/2020)

14. Temporäre Erweiterung des Familienzentrums St. Nikolai um eine Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1726/2020)

15. Temporäre Nutzung der Kita "Zur Linde" in Hannover-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1856/2020)

16. Einrichtung einer integrativen Hortgruppe im Familienzentrum St. Vinzenz
(Drucks. Nr. 1861/2020)

17. Anerkennung des Vereins zur Förderung von Jugendkultur und Sport e. V. (Gleis D) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII [Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe]
(Drucks. Nr. 1427/2020 mit 2 Anlagen)

18. Gesamtstrategie Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 1691/2020)

19. Zuwendungen für Bauvorhaben in Kinder- und Jugendeinrichtungen im Haushaltsjahr 2020
(Drucks. Nr. 1702/2020)

20. Bericht über den Stand der Arbeit des Märchenkoffer e. V.
(Informationsdrucks. Nr. 1727/2020 N1 mit 3 Anlagen)

21. Bericht über den Stand der Arbeit des Vereins Soziales Netzwerk Stöcken e. V. am Standort Lüssenhopstraße 17 ("Leckerhaus")
(Informationsdrucks. Nr. 1728/2020 mit 1 Anlage)

22. Träger*innenwechsel für den Kleinen Jugendtreff Hainholz
(Drucks. Nr. 2095/2020)

23. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

23. Bericht der Dezernentin



Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Hauptstein eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem verwies er auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Sodann zog Ratsherr Pohl die Tagesordnungspunkte 6. und 8. in die Fraktionen. Ratsherr Gast informierte, den Tagesordnungspunkt 18. in die Fraktionen zu ziehen und bat um eine Vorstellung dieses Tagesordnungspunktes.

Frau Wilke zeigte ein Mitwirkungsverbot für sich bei dem Tagesordnungspunkt 16., Herr Breitling zeigte dieses für sich bei Tagesordnungspunkt 19. an.



TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein*e Einwohner*in informierte über die Situation des Eltern-Initiativ-Kindergarten in der Jakobigemeinde e.V. und fragte, ob es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gebe. Diese Anfrage sei auch verschriftlicht worden und könne an die Verwaltung überreicht werden.

Stadträtin Rzyski bat um Überlassung der Anfrage und informierte, dass man die Anfrage prüfen und Klärungsgespräche anbieten werde.



TOP 3.
Genehmigung des Protokolls

TOP 3.1.
über die gemeinsame, öffentliche Sondersitzung des - federführenden - Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Jugendhilfeausschusses, des Kulturausschusses und des Sportausschusses am 14. 05.2020

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen



TOP 3.2.
über die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.05.2020

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 3.3.
über die 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.06.2020

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 3.4.
über die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.07.2020

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 04.09.2020

Ratsherr Pohl berichtete über die Inhalte der Sitzung der Kommission, u. a. über die Anerkennung des Vereins zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. (Gleis D) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und dass die Kommission die Anerkennung einstimmig empfehle. Weiterhin informierte er über den Bericht zum Stand der Arbeit des Märchenkoffer e.V., den Bericht zum Stand der Arbeit des Vereins Soziales Netzwerk Stöcken e.V. und abschließend über den offenen Austausch „Kinder- und Jugendarbeit zu Coronazeiten“, der in der kommenden Kommissionssitzung fortgeführt werde. Zudem informierte Ratsherr Pohl, dass die neue Uhrzeit der Kommissionssitzung gut angenommen worden sei.

Zur Kenntnis genommen



TOP 5.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Beratung und Unterstützung für Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche in Trennungssituationen
(Drucks. Nr. 1649/2020)

Ratsherr Gast informierte, dass u. a. der Bericht und die Handlungsempfehlungen „Allein- und getrennterziehend - vom Kind her denken“ (Informationsdrucksache 0058/2020) Grundlage für diesen Antrag gewesen seien.

Ratsherr Finck ergänzte, dass es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe handele, entsprechende Beratungsangebote vorzuhalten. Der Bericht habe Lücken verdeutlicht, die konzeptionell geschlossen werden müssten.

Ratsherr Pohl gab zu Bedenken, dass dem Antrag keine finanziellen Vorschläge beigefügt seien. Da die Haushaltsplanberatungen kurz bevorständen, könne es schwierig werden, ein Konzept kurzfristig zu erstellen, welches im Doppelhaushalt 2021/2022 finanziell berücksichtigt werden könne. Ergänzend berichtete Ratsherr Pohl, dass die bestehenden Beratungszentren sich ein solches Konzept mit finanzieller Deckung für die entsprechende Zielgruppe sehr gut vorstellen könnten.

Es gebe in der Stadt Hannover solche Angebote, so Herr Teuber. Man müsse prüfen, wie die Vermittlung optimiert werden könne. Tenor des Antrags dürfe es nicht sein, eine neue Stelle zu schaffen, sondern die Vermittlung an Beratungsstellen und der Ausbau von bestehenden Beratungsstellen voranzutreiben.

Antrag,
zu beschließen:

die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen und darzustellen, wie ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche in Trennungssituationen im FamilienServiceBüro oder über die Jugend- und Familienberatung (OE 51.3) bereitgestellt werden kann. Weiteres Ziel dieses Angebotes soll eine zeitliche und organisatorische Entlastung von Alleinerziehenden sein. Dieses wird erreicht, indem die betroffenen Eltern und Kinder an einer zentralen Stelle einen Überblick erhalten über die von der Stadt oder den freien Trägern bereitgehaltenen Institutionen, Ansprechpartner*innen, Hilfs- und Beratungsangebote sowie besonderen Informationen und Fragestellungen, die für Alleinerziehende relevant sind. Die Anlaufstelle soll explizit auch für Kinder und Jugendliche offenstehen (auch ohne elterliche Begleitung).

Das Angebot soll niedrigschwellig sein und kann auch einen digitalen Zugang beinhalten. Darüber hinaus soll es Fortbildungsangebote für Fachkräfte in Kitas und Familienzentren zum Umgang mit Familien in Trennungssituationen konzipieren und durchführen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, alternative Möglichkeiten mit der Angabe eines ungefähren Kostenrahmens darzulegen und diese schnellstmöglich vorzulegen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 6.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Kindertagesstätten: Bau und Erhalt
(Drucks. Nr. 1650/2020)

Antrag,
zu beschließen:

Zur Beschleunigung des Ausbaus und für die Verbesserung der Betreuungssituation von Kleinkindern (1-3 Jahre) und Kindern (3 Jahre bis zum Eintritt in die Grundschule) wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2020 den Ratsgremien ein Kitabau-Förderkonzept vorzulegen. Besonders im Fokus sollen hierbei Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf bzw. einer Unterversorgung mit Betreuungsplätzen stehen.

Ziel soll es sein, die Gesamtdauer für Kitaneubauten von aktuell bis zu fünf Jahren erheblich zu verkürzen. Dabei soll auch deutlich werden, welche Faktoren zur Beschleunigung verwaltungsseitig nutzbar sind bzw. welche Faktoren außerhalb der Einflussnahme durch die Verwaltung liegen.

Das zu entwickelnde Kitabau-Förderkonzept soll die bestehenden Förderrichtlinien für gesetzliche Zuschüsse an freie und gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen zum Betrieb als auch mögliche Varianten zur Refinanzierung der Investitionskosten (z.B. Anmietung, Pacht oder Gebäudeüberlassung etc.) berücksichtigen.

Freigemeinnützigen Trägern soll es ermöglicht werden, Kindertageseinrichtungen sowohl selber zu errichten als auch im Anschluss an den fertiggestellten Bau zu betreiben.
Im Rahmen der Entwicklung des Kitabau-Förderkonzeptes soll geprüft werden,

1. unter welchen Bedingungen sowohl der Bau einer neuen Kindertageseinrichtung als auch der Umbau bereits vorhandener Räume in eine Kindertageseinrichtung zusammen mit dem späteren Betrieb der Kindertageseinrichtung aus einer Hand angeboten und unterstützt werden kann bzw. welche Bedingungen dafür geändert werden müssten.
1. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen den Bau und Betrieb aus einer Hand ermöglichen, ist dieser Ansatz sofort für alle Bauvorhaben bzw. -vorschläge gemeinnütziger Träger zu berücksichtigen.
2. ob die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Fachbereiche u.a. Kindertagesstättenplanung, Gebäudemanagement, Wirtschaft (Liegenschaften) sowie Bau und Finanzen, noch enger miteinander verzahnt werden können,
3. ob die beteiligten Stellen personell so ausgestattet sind, dass sie eine komplexe und anspruchsvolle Kitaoffensive schnell und effizient bewältigen können,
4. inwieweit die Bildung fachbereichsspezifischer Kitabauplanerteams einen sinnvollen Beitrag zur beschleunigten Kitabauplanung leisten kann, d.h. ob es günstig wäre, in den einzelnen Fachbereichen Kitabauplanerteams einzusetzen,
5. inwieweit Baugenehmigungsverfahren insgesamt beschleunigt werden können,
6. inwieweit stadtplanerische Aspekte zu Kindertagesstätten die Versorgung verbessern könne, bspw. durch eine Aktualisierung des Infrastrukturkostenkonzeptes bzw. dessen Anlagen zur Bedarfs- und Versorgungssituation in den Stadtbezirken (DS 1928/2016) und
7. wie es gelingen kann, auch kleinere Kindertagesstätten mit einer oder zwei Gruppen (z.B. bei Platzmangel in verdichteten Gebieten) wirtschaftlich zu planen und zu bauen.

Nach drei Jahren ist das Konzept zu evaluieren und den Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, inwieweit es möglich ist, bei Kitaneubauten darauf zu achten, dass die Krippen- bzw. Kindergartenräume mit möglichst wenig Aufwand in die jeweils andere Form umgewandelt werden können, um möglichen Veränderungen beim Platzbedarf schnell zu begegnen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, möglichst kurzfristig Maßnahmen zum Erhalt und zur Schaffung von Plätzen für Kindertagesbetreuung (etwa in Kitas und bei in der Tagespflege, bspw. in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium und mit Elternvereinen) darzustellen und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

Ist im Einzelfall die Miete aus der Mietpauschale nicht zu finanzieren und sind auch keine alternativen Räumlichkeiten in der Nähe zu finden, so können die Mietkosten durch die Landeshauptstadt Hannover auf Antrag befristet und verhältnismäßig aus vorhandenem Ansatz erhöht werden.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 7.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1758/2020: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 2089/2020)

Ratsherr Klapproth informierte, dass man dem Antrag der Mehrheitsfraktion bei fehlender Mehrheit für den Änderungsantrag sicherlich zustimmen werde, dennoch sei der Änderungsantrag der CDU-Fraktion weiterführender. Man wolle bei einem solchen Projekt gern das gesamte Stadtgebiet einbeziehen.

Antrag:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,

die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit mit Vertretern aus dem Bereich des Fun- und Freestyle-Sports (z. B. mit der Interessengemeinschaft Freestyle-Sport im Umfeld der Gleis D Skate-halle Hannover) aufzunehmen, um aktuelle und zukünftige Bedarfe hinsichtlich erforderlicher Sportanlagen, auch im öffentlichen Raum im Umfeld von Gleis D, im gesamten Stadtgebiet zu ermitteln. Hierbei soll in einem gemeinsam erarbeiteten Konzept dargelegt werden, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen mittelfristig umgesetzt werden können. Das Konzept soll den Ratsgremien bis zum II. Quartal 2021 vorgestellt werden. Die Verantwortlichen vom Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. als Träger der Gleis D Skatehalle Hannover sind hierbei einzubeziehen.

2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 7.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 1758/2020)

Ratsherr Gast berichtete, dass man bewusst sich auf das Stadtgebiet um den im Antrag genannten Träger fokussiert habe.

Antrag,
zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit mit Vertretern aus dem Bereich des Fun- und Freestyle-Sports (Interessengemeinschaft Freestyle-Sport im Umfeld der Gleis D Skate-halle Hannover) aufzunehmen, um aktuelle und zukünftige Bedarfe hinsichtlich erforderlicher Sportanlagen, auch im öffentlichen Raum im Umfeld von Gleis D, zu ermitteln. Hierbei soll in einem gemeinsam erarbeiteten Konzept dargelegt werden, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen mittelfristig umgesetzt werden können. Das Konzept soll den Ratsgremien bis zum II. Quartal 2021 vorgestellt werden. Die Verantwortlichen vom Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. als Träger der Gleis D Skatehalle Hannover sind hierbei einzubeziehen.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 8.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 2067/2020)

Antrag,
zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße

- das Verkehrsgutachten gleichzeitig mit der Drucksache zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 1861 vorzulegen und darzustellen, in welchem Maße darin der Messeverkehr wie auch der prognostizierte Verkehrszuwachs durch das Wohngebiet Kronsberg-Süd („Kronsrode") berücksichtigt worden ist,
- präventiv intensive Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich Wilhelm-Göhrs-/ Wülferoder Straße unter Berücksichtigung der über das unmittelbare Umfeld hinausgehenden Verkehrsströme vorzusehen, die eine Gefährdung von, Schulkindern weitestgehend ausschließen (z.B. signalisierte Vollkreuzung, Aufpflasterungen, Aufstellspuren), das auf dem Gebiet vorhandene Grün so weit wie möglich zu erhalten und ggf. Ersatzpflanzungen auf diesem Gebiet und nur in Ausnahmefällen auf nahegelegenen Ausgleichsflächen vorzunehmen,
- die Kostenschätzung zu aktualisieren und
- den Life Tower zu erhalten.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 9.
Rechtskreisübergreifender Pool für Klassenassistenz in der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 1690/2020 mit 1 Anlage)


Ratsherr Finck bat um eine Einschätzung der Verwaltung, ob das Verfahren so wie beantragt umgesetzt werden könne und welche Bedarfe beständen.

Bei der Klassenassistenz handele es sich um einen individuellen Einzelanspruch, so Stadträtin Rzyski. Daneben bestehe die Erfahrung, dass ein solches Poolmodell allen Kindern zu Gute komme. Das Modellprojekt habe Schwierigkeiten im Abrechnungsbereich aufgezeigt. Man prüfe gemeinsam mit der Region Hannover die Anwendung eines anderen Modells. Man beabsichtige einen fiktiven Anspruch zu ermitteln, um so den Trägern den geregelten Einsatz von Schulassistenzen zu ermöglichen. Diese Methode werde den individuellen Anspruch der Familien nicht begrenzen oder aushebeln. Im Oktober finde ein weiterer Abstimmungstermin mit der Region Hannover statt. Voraussichtlich werde es bei diesem Modell so sein, dass die Region Hannover in Vorfinanzierung treten werde. Man werte zurzeit die Datenmengen aus, um Beschlussvorschläge vorbereiten zu können.

Auf die Frage von Ratsherrn Finck, welcher Ausschuss federführend sei, informierte Stadträtin Rzyski, dass der Jugendhilfeausschuss federführend werde, sofern die Mittel nach dem SGB VIII bewilligt würden.

Ratsherr Pohl bat um Beantwortung, welche Schulen an dem Modellprojekt beteiligt würden, um dadurch unterschiedliche Erfahrungswerte sammeln zu können.

Welche Schulen beteiligt werden können, sei mit den Schulen gemeinsam zu vereinbaren, so Stadträtin Rzyski. Wichtig sei, dass auch seitens der Schule hinsichtlich einer Pool-Lösung für Schulassistenz eine intensive Beratung und Begleitung der Eltern erfolge.

Im Zuge der Inklusion sei ein Poolmodell sicherlich ein gutes Instrument, so Herr Teuber. Es dürfe aber nicht der individuelle Anspruch vernachlässigt werden. Da der Klassenverbund durch das Modell gefördert werde, müsse im Grunde genommen die Schulgesetzgebung verantwortlich sein. Sodann bat er um Erläuterung zum Integrationsbeirat.

Stadträtin Rzyski informierte, dass laut Satzung Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses im Beirat vertreten sind, ebenso die Sprecher aller Schulformen, die Landesschulbehörde, so wie die Leitung der regionalen Inklusionszentren. Der „Beirat schulische Inklusion“ sei der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung ähnlich. Da man zurzeit einen Bericht über die Arbeit des Beirates vorbereite, könne man diesen auch dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung stellen.

Herr Teuber bat um Prüfung, ob die Wohlfahrtsverbände an diesem Beirat beteiligt werden könnten.

Auf die Frage von Herrn Teuber, wie der „Beirat schulische Inklusion“ vom Runden Tisch Behindertenhilfe abzugrenzen sei, berichtete Stadträtin Rzyski, dass es sich bei den Themen des Beirats gezielt um schulische Inklusionsthemen handele.

Zur Kenntnis genommen



TOP 10.
Initiativen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche 2020
(Drucks. Nr. 1312/2020)

Beigeordneter Hauptstein informierte, dass es sich überwiegend um sinnvolle und unterstützungswürdige Projekte handele. Dennoch gebe es einige fragwürdige Projekte, die die gesamtgesellschaftliche Sicht nicht berührten, sondern individuelle Belange gefördert würden, wie zum Beispiel beim Projekt zu Ziffer 3.2.8. Ggf. müsse hierbei eine andere, evtl. private Finanzierung gefunden werden und es dürfe keine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erfolgen. Manche dieser Projekte ließen zudem Zweifel entstehen, was diese Projekte mit Bildung für Kinder und Jugendliche zu tun hätten. Man vermisse eine kritische Auseinandersetzung der Verwaltung zu diesen Projekten. So sei das Projekt zu Ziffer 3.2.5 fragwürdig, da man bezweifle, dass das Projekt altersgerecht sei. Auch das Projekt zum Kulturhafen sei kritisch zu betrachten, da dieser aktuell wegen einer fehlenden Baugenehmigung nicht tätig sein dürfe.

Ratsfrau Zaman informierte, dass die Projekte sehr gut erläutert und beschrieben seien und man die Ansicht nicht teile. Es handele sich um gute Projekte. Für mehr Informationen und mehr Hintergrundwissen bestehe stets die Möglichkeit, sich mit den Trägern der Projekte in Verbindung zu setzen.

Herr Breitling betonte, dass gerade in der aktuellen Situation und bei der angespannten finanziellen Lage der Träger solche Projekte wichtig und im Interesse der Öffentlichkeit seien. Auch er empfehle ein Treffen mit den Projektträgern, um dadurch mehr Hintergrundinformationen zu erhalten.

Ratsherr Wolf berichtete, dass auch bereits kleine Kinder die Fähigkeit entwickelten, kritisch zu denken und zu hinterfragen. Er sehe keine Bedenken in der Altersgerechtigkeit der Projekte. Mit dem Ziel der Kulturhauptstadt 2025 sehe er eine gesteigerte Beteiligung am Projekt Kulturhauptstadt durch Kinder und Jugendliche, insbesondere, wenn man bereits jetzt Bildungsmaßnahmen im Kinder- und Jugendbereich durchführe und dadurch ein Interesse fördere.

Eine Sparmaßnahme an dieser Stelle, so Ratsherr Gast, sei ein fatales Signal, da die Jugendarbeit und die Jugendkultur im besonderen Maße durch die aktuelle Situation betroffen seien.

Herr Tietz informierte, dass die Verwaltung eine getrennte Abstimmung empfehle, da zu Ziffer 3.2.1 ein Mitwirkungsverbot für Herrn Breitling vorliegen könne.

Um die Abstimmung zu der Drucksache nicht zu verzögern, erklärte Herr Breitling freiwillig sein Mitwirkungsverbot.

Antrag,

der Förderung der in der Übersicht 3.1 aufgeführten Projekte und Vorhaben zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zuzustimmen.

Getrennte Abstimmung zu Ziffer 3.2.1:
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Restliche Ziffern:
14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Breitling nahm an der Beratung und Abstimmung zu Ziffer 3.2.1 des Tagesordnungspunktes nicht teil.)



TOP 11.
Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost
Erneuerung Spielplatz Nenndorfer Platz

(Drucks. Nr. 1841/2020 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Finck fragte, wie und mit welcher Beteiligung das Projekt durchgeführt worden sei.

Eine Spielplatzplanung beinhalte grundsätzlich eine Kinderbeteiligung, so Stadträtin Rzyski. Zur Realisierung dieser Beteiligung werde in der Regel ein Kinder- und Jugendhilfeträger beauftragt.

Man habe über Flugblätter interessierte Eltern und Kinder zu einem Vororttermin eingeladen, so Frau Schindler. In diesem Fall habe die Verwaltung die Veranstaltung organisiert und moderiert. Man habe bisher durchgängig positive Erfahrung mit der Art der Beteiligung machen können.

Antrag,

1. der Erneuerung des öffentlichen Spielplatzes Nenndorfer Platz in Hannover-Oberricklingen mit Gesamtkosten in Höhe von 870.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 S.1 NKomVG
2. die Ausstattung entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr. 1a NKomVG

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 12.
Finanzbericht Juni 2020 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucksache Nr. 1703/2020 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl fragte, um welche konkreten Projekte es sich bei der verzögerten Schaffung von Kindertagesstättenplätzen handele und was die konkreten Ursachen seien.

Stadträtin Rzyski informierte, dass Baumaßnahmen in Verbindung mit Erdbauarbeiten zu Beginn der Pandemie seitens der Region untersagt gewesen seien, da man bei einem evtl. Bombenfund eine Evakuierungsmaßnahme unter Look down Bedingungen kaum hätte durchführen können.

Um welche Projekte es sich handele, werde zu Protokoll gegeben, so Frau Stärk.1

Ratsherr Döring fragte, wie viele Plätze bis zum 31.12.2020 geschaffen werden könnten.

Anstelle der geplanten 210 Plätze werde man voraussichtlich 140 Plätze schaffen können, so Stadträtin Rzyski.

Ratsherr Finck fragte, ob die zu erreichende, hohe Zahl an Kindergartenplätzen aus einer Zielvorgabe von 2019 und 2020 bestehe oder einzig die für 2020 geplante Erhöhung sei.

Frau Stärk informierte, dass es sich unter anderem auch um die Schaffung von Kindergartenplätzen bezogen auf die Flexiregelung handele. Deswegen habe man die Anzahl deutlich erhöhen müssen, um Bedarfe decken zu können.

Zur Kenntnis genommen

1(Anm.: Insgesamt haben sich die Umsetzungszeiträume bei 5 Maßnahmen verzögert mit einem Gesamtvolumen von 75 Plätzen.

Aufgrund der Veränderung der Gesamtkonzeption (Neubauplanung) sind bei den Einrichtungen Kita Schleswiger Straße SBZ Vahrenwald-List und „Kinderoase“ Linden SBZ Linden-Limmer Verzögerungen eingetreten.

Aufgrund der laufenden Baugenehmigungsverfahren sind folgende Maßnahmen noch nicht abgeschlossen: Kita Paulus-Kirche SBZ Südstadt-Bult; „Kibs“ SBZ Döhren-Wülfel; „Little Giants“ SBZ Herrenhausen-Stöcken.)



TOP 13.
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Berggartenstr. 2A"
(Drucks. Nr. 1545/2020)

Antrag,

zu beschließen

· in der städtischen Kindertagesstätte Berggartenstr. 2 A, 30419 Hannover-Herrenhausen, in Trägerschaft der DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH (DRK) eine Kindergartengruppe (25 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) und eine laufende Beihilfe auf der Grundlage der Drucksache-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration" - gemäß Anlage 2 - zu gewähren.


15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 14.
Temporäre Erweiterung des Familienzentrums St. Nikolai um eine Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1726/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· das Familienzentrum St. Nikolai, Sackmannstraße 34, 30453 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes, temporär vom 01.09.2020 bis zum 31.07.2021 um eine Kindergartengruppe mit 7 Plätzen in Ganztagsbetreuung zu erweitern

und

· dem Träger ab dem 01.09.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung von verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 15.
Temporäre Nutzung der Kita "Zur Linde" in Hannover-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1856/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· der temporären Nutzung der Kindertagesstätte "Zur Linde" mit zwei Kindergartengruppen (20 und 25 Plätze in Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) in Trägerschaft der LHH am Standort Strelitzer Weg 5, 30625 Hannover, ab dem 01.10.2020 zuzustimmen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 16.
Einrichtung einer integrativen Hortgruppe im Familienzentrum St. Vinzenz
(Drucks. Nr. 1861/2020)

Antrag,

zu beschließen,

· in dem Familienzentrum St. Vinzenz, Allerweg 9, 30449 Hannover, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V., zum 01.08.2020 eine Hortgruppe (20 Plätze für Kinder ab dem Schuleintritt) in eine integrative Hortgruppe mit bis zu vier Integrationsplätzen umzustrukturieren

und

· dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Frau Wilke nahm an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 17.
Anerkennung des Vereins zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. (Gleis D) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII [Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe]
(Drucks. Nr. 1427/2020 mit 2 Anlagen)

Antrag,

zu beschließen, den Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 18.
Gesamtstrategie Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. 1691/2020)

Herr Pohl informierte über die Inhalte der Drucksache.

Ratsherr Finck schlug vor, dass die Begründung als Rahmenkonzeption umgearbeitet und als Anlage zur Verfügung gestellt werde, da die Begründung sehr viele Informationen enthalte und auch Handlungsvorschläge erkennen lasse.

Stadträtin Rzyski informierte, dass ein globales Konzept noch in der Bearbeitung sei. Die vorliegende Drucksache behandele nur punktuell einige der Themen, sei jedoch insgesamt gesehen noch nicht abschließend. Man sei offen für Änderungen bzw. Ergänzungen der Drucksache.

Beigeordneter Hauptstein schlug vor, dass im Falle einer beabsichtigten Ergänzung oder Änderung, die sich inhaltlich auf die Begründung beziehe, der Wortlaut der Begründung als Änderungsantragstext formuliert werden könne.

Herr Pohl erläuterte, dass man bewusst kein Konzept geschrieben habe, sondern viele informative Punkte in der Begründung aufgeführt habe. Die fünf zu beschließenden Kernpunkte seien ein Verwaltungsvorschlag, um die Schwerpunkte für die nächsten zwei Jahre zu setzen. Nutze man jedoch die Begründung bereits als Konzept, so gebe es für die nächsten zwei Jahre keine Möglichkeit, ggf. besser geeignete Alternativen bzw. neu gewonnene Erkenntnisse in die Entwicklung der Gesamtstrategie einzubeziehen. Ein bereits bestehendes Konzept mit Inhalten aus der vorliegenden Begründung stände der Flexibilität entgegen.

Ratsherr Pohl fragte in Bezug auf den beabsichtigten Doppelhaushalt, ob die beabsichtigte Stelle identisch mit der Stelle des Jugendbeteiligungsbüros sei und ob die aufgeführten Sachmittel für den Haushalt angemeldet seien.

Die bisherigen Mittel, so Stadträtin Rzyski, seien nur für die Haushaltsjahre 2019/2020 beantragt gewesen. Die Fortführung der Stelle des Jugendbeteiligungsbüros sei eingeplant.

Herr Teuber bat um weiterführende Erläuterungen, inwieweit das vorliegende Konzept mit dem Jugendbeteiligungsbüro zusammenhänge, wie dementsprechend die Träger beteiligt würden und wie mit Jugendlichen umgegangen werde, die nicht institutionell erfasst seien.

Es sei nicht gelungen, so Herr Pohl, ausreichend Jugendliche für den Aufbau des Jugendbeteiligungsbüros zu gewinnen. Zudem sei die mit den Trägern installierte Fachgruppe in den letzten Jahren nicht so weit vorangeschritten, so dass gemeinsame Zielvereinbarungen hätten entwickelt werden können. So fehle es an einer einheitlichen Struktur, um gemeinschaftlich arbeiten zu können. Daher sei die Empfehlung entstanden, in der Verwaltung eine Fachstelle zu implementieren. Diese Fachstelle werde mit weiteren, fachlich erfahrenen Trägern zusammenarbeiten.

Herr Breitling ergänzte, dass die vorliegende Drucksache optimiert werden könne und dass man die Expertise der Jugendverbände heranziehen solle. Digitalisierung sowie das Jugendforum seien wichtige Themen. Die Art der Jugendbeteiligung müsse genauer beschrieben sein.

Antrag,

die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung für die Jahre 2021 und 2022 als besondere Umsetzung der Einwohner*innenbeteiligung in den Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover zu beschließen.

Die Gesamtstrategie beinhaltet die Handlungsfelder:

1. Aufbau von Jugendvertretungen in allen Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in Hannover im Sinne eines Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover
2. Durchführung eines jährlichen Jugendforums mit den Jugendvertretungen von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Vertreter*innen der Jugendverbände, Vertreter*innen frei organisierter Jugendszenen und jugendlicher Initiativen und der städtischen Schüler*innenvertretungen
3. Aufbau einer Fachstelle Jugendbeteiligung in der Fachplanung der Kinder- und Jugendarbeit
4. Betrieb eines Jugend(beteiligungs)büros als Anlaufstelle für engagierte Jugendliche zur Information und zur Unterstützung in ihrem Beteiligungswillen
5. Kooperation mit Beteiligungsstrukturen im Bereich der Ganztagsgrundschulen und der Hortbetreuung mit dem Ziel der Nachwuchsförderung

Die Jugendverwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt, indem zur Verfügung stehende Haushaltsmittel wie im Abschnitt Kostentabelle beschrieben eingesetzt werden.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 19.
Zuwendungen für Bauvorhaben in Kinder- und Jugendeinrichtungen im Haushaltsjahr 2020
(Drucks. Nr. 1702/2020)

Auf die Frage von Herrn Teuber, ob es noch mehr Anträge gebe, informierte Frau Frerking, dass es für 2020 insgesamt fünf Anträge gegeben habe. Drei Anträge seien im Vorfeld abgelehnt worden, da es sich nicht um bauliche Angelegenheiten gehandelt habe.

Antrag,

zu beschließen, den nachstehend aufgeführten Jugendverbänden Zuwendungen für Bauvorhaben in Jugendeinrichtungen in den vorgeschlagenen Höhen zu gewähren:

1. CVJM Hannover für die Sanierung des Sanitärbereichs
in der Gutenberghütte 14.000,00 €


2. Deutsche Jugend in Europa für die Erneuerung einer Glas-
Brandschutztür im Gruppenhaus in Meinsen 6.598,20 €

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

(Anm.: Herr Breitling nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)



TOP 20.
Bericht über den Stand der Arbeit des Märchenkoffer e. V.
(Informationsdrucksache Nr. 1727/2020 N1 mit 3 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen



TOP 21.
Bericht über den Stand der Arbeit des Vereins Soziales Netzwerk Stöcken e. V. am Standort Lüssenhopstraße 17 ("Leckerhaus")
(Informationsdrucksache Nr. 1728/2020 mit 1 Anlage)

Ratsherr Pohl fragte bezogen auf die für den aktuellen Doppelhaushalt beantragten und bewilligten Mittel für den neuen Standort, wie diese abgerechnet worden seien, da der neue Standort nicht wie geplant am 01.01.2019 realisiert worden sei, sondern erst zum 01.01.2021 umgesetzt werde.

Die Antwort werde zum Protokoll gegeben, so Stadträtin Rzyski.1

Zur Kenntnis genommen

1(Anm.: Die Ausweitung der Angebote des Leckerhauses auf den neuen Standort war zum 01.01.2019 geplant. Um dort die beabsichtigte Arbeit von Beginn an gewährleisten zu können, wurde aus der erhöhten Zuwendung zusätzliches Personal eingestellt. Da sich die Eröffnung des Freizeitheims dann jedoch verzögert hat, gleichzeitig aber die Nutzer*innenzahl in der bisherigen Einrichtung in der Lüssenhopstraße angestiegen ist, wird das zusätzliche Personal dort eingesetzt.)



TOP 22.
Träger*innenwechsel für den Kleinen Jugendtreff Hainholz
(Drucks. Nr. 2095/2020)

Antrag,

dem Träger*innenwechsel für den Kleinen Jugendtreff Hainholz vom DRK-Region Hannover e.V. zur DRK-Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH zum 01.01.2020 rückwirkend zuzustimmen und der neuen Trägerin den im Haushalt für 2020 für den Kleinen Jugendtreff Hainholz vorgesehenen Zuwendungsbetrag zu gewähren.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtbezirksrat Nord: 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 23.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski informierte über den Sachstand zum Stabilitätspaket. Bisher seien 43 Anträge auf Förderung gestellt worden. Neun dieser Anträge seien zurückgezogen und sieben Anträge seien abgelehnt worden. 21 Anträge seien bereits bewilligt worden. Es gebe Kritik, dass das Antragsverfahren umständlich sei. Allerdings unterliege man einer hohen Prüfungspflicht, um so Missbrauch oder Doppelförderungen vermeiden zu können.

Sodann berichtete Stadträtin Rzyski, dass der Fachbereich Jugend und Familie die UN-Kinderrechte als Kartenspiel veröffentlicht habe. Man wolle dadurch eine spielerische Sensibilisierung der Kinderrechte bei den entsprechenden Zielgruppen erreichen.

Als abschließenden Punkt informierte Stadträtin Rzyski über die vergabekonforme Ausschreibung sozialpädagogischer Maßnahmen. Die Ausschreibung sei in dreizehn Fachlose aufgeteilt. Durch Miniwettbewerbe könnten Anbieter ihr Interesse bekunden. Ggf. sei eine Verhandlungsvergabe im nächsten Schritt erforderlich, da es an Angeboten fehle und die Anforderungen in den einzelnen Maßnahmen speziell seien. Zumindest werde das Verfahren dadurch verzögert. Da das aktuelle Verfahren nicht optimal erscheine und aufgrund der bisherigen Erkenntnisse beabsichtige man, ein vergaberechtskonformes und auf die Schulsozialarbeit abgestimmtes Verfahren zu entwickeln.

Stadträtin Rzyski bestätigte die Nachfrage von Ratsherrn Gast, dass die Verzögerungen in der Vergabe das aktuelle Schuljahr beträfen.

Herr Teuber informierte, dass viele kleinere Bildungsträger sich aufgrund des Verfahrens nicht beteiligt hätten. Teilweise hätten bereits gestartete Maßnahmen aufgrund der Pandemie beendet werden müssen. Es sei gut, dass das Verfahren geprüft werde. Ggf. sei das Rechnungsprüfungsamt nicht die richtige Stelle, um die Unterschwellenvergabeordnung richtig umzusetzen.

Herr Rüter fragte, ob es beabsichtigt sei, auch im kommenden Jahr Mittel zur Verfügung zu stellen, die den Mitteln aus dem Stabilitätspaket ähnlich seien. Dadurch könne eine bessere Planungssicherheit erreicht werden.

Sicher sei es, dass der kommende Haushalt deutlichen Restriktionen unterliegen werde, so Stadträtin Rzyski. Zu der Frage, ob erneut Mittel ähnlich dem Stabilitätspaket zur Verfügung gestellt werden könnten, sei aktuell ungewiss.

Herr Breitling bat darum, dass die Jugendverbände frühzeitig in Planungen einbezogen würden, um so mögliche Situationen adäquat handhaben zu können.

Auf die Frage von Herrn Teuber, aus welchem Haushalt das Stabilitätspaket finanziert werde, informierte Stadträtin Rzyski, dass die Mittel projektabhängig aus den jeweiligen Teilhaushalten herangezogen würden.

Daraufhin schloss Beigeordneter Hauptstein die Sitzung um 17:30 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll