Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 28.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.09.2020)
Protokoll (erschienen am 08.12.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 29.10.2020

PROTOKOLL

42. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag, 28. September 2020, Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.35 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) 14.00 - 15.17 Uhr

Beratende Mitglieder:
Herr Dirscherl
(Frau Heitmüller-Schulze)
Herr Keller
Herr Kruse
(Herr Mittelstädt)
Herr Nieder
(Frau Sandkühler)
(Frau Thome-Bode)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 15.20 Uhr

Verwaltung:
Frau Rzyski (Bildungs-, Jugend- und Familiendezernat)
Herr Dr. von der Ohe (Finanz- und Ordnungsdezernat)
Herr Hartmann (Wirtschafts- und Umweltdezernat)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Frau Büchle (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Mühler (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Zapke (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Prote (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Wächtler (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Mehnert (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Lohkemper (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Otte (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde

2. Genehmigung des Protokolls über die 41. Sitzung am 07.09.2020

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020)

3.1.1. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

3.2. Stadtfriedhof Seelhorst: Machbarkeitsstudie für ein Kolumbarium
(Informationsdrucks. Nr. 1843/2020 mit 1 Anlage)

3.3. 1. Ergebnisbericht 2020 zum Teilergebnishaushalt 67
(Informationsdrucks. Nr. 1724/2020 mit 1 Anlage)

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Modellprojekt Grünfassaden
(Drucks. Nr. 1720/2020)

4.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Naturerlebnis in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 1754/2020)

4.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 1758/2020)

4.3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1758/2020: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 2089/2020)

4.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 2067/2020)

4.5. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Notwendige Verkehrswende einleiten und Fahrradverkehr adäquat fördern
(Drucks. Nr. 1338/2020)

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

10. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -

Die Vorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian eröffnete die Sitzung um 14.00 Uhr und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:

· TOP 2. wurde vertagt.

· TOP 3.1. (DS Nr. 1995/2020) und TOP 3.1.1. (DS Nr. 1995/2020 N1) wurden abgesetzt.

· TOP 4.4. (2067/2020) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde

Keine Wortmeldungen

2. Genehmigung des Protokolls über die 41. Sitzung am 07.09.2020

Vertagt

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020)

Abgesetzt
3.1.1. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

Abgesetzt

3.2. Stadtfriedhof Seelhorst: Machbarkeitsstudie für ein Kolumbarium
(Informationsdrucksache Nr. 1843/2020 mit 1 Anlage)

Frau Büchle berichtete, man habe das Ergebnis einer baulichen Machbarkeitsstudie vorliegen. Mit der Prüfung dazu sei die Verwaltung im Rahmen der DS Nr. 3157/2017 beauftragt worden. Die Studie betreffe die Umnutzung der Kapelle auf dem Seelhorster Friedhof in ein Kolumbarium. Dafür habe man eine Präsentation vorbereitet. Die beiden Planer des Projektes würden das Ergebnis anhand einiger Folien nun kurz erläutern.

Herr Mühler stellte die Machbarkeitsstudie anhand eines kurzen Vortrags vor, siehe Anlage Nr. 1.

Frau Büchle erläuterte zu den Kosten, dass man das ganze Paket in zwei Aufbaustufen unterteilt habe, wobei die Vorstufe zusammen mit der ersten Ausbaustufe eine Stufe ergebe. Die erste Ausbaustufe bedeute das Herrichten des Kolumbariums, während die zweite Ausbaustufe das gesamte Gebäude einschließlich der WC-Anlagen in einer Gesamtkonzeptionierung zu einem Abschluss bringe und das Gebäude der neuen Nutzung zuführe.
Der für Baumaßnamen relativ geringe Ansatz erkläre sich u. a. auch durch die wenig vorhandenen, haustechnischen Installationen, wie bspw. Heizanlagen. Es handele sich beim Kolumbarium um einen Kaltraum.
Im mittelfristigen Haushalt sei die Summe der Gesamtkosten noch nicht veranschlagt.

Ratsherr Kreisz fragte, aus welchem Grund die Gelder bisher nicht für den Haushalt angemeldet worden seien und ob sich nicht zumindest die Ausbaustufe 1 bereits in direkter Umsetzung befinde.

Frau Wächtler erklärte dazu, dass der Verwaltung zunächst nur die Prüfung der Machbarkeit aufgetragen worden sei. Welche Priorität das Projekt später aus dem politischen Raum bekommen werde, habe anfangs nicht festgestanden.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Gebäudemanagement, in dessen Eigentum sich das Gebäude befinde, sei eine große Reihe an Maßnahmen deutlich geworden, die mit dem vorhandenen Personal und den verfügbaren Mitteln zuerst bzw. vorrangig durchgeführt werden müssten. Das Kolumbarium sei darin vorerst nicht vorgesehen. Erst nach einer entsprechenden politischen Entscheidung könne man die Maßnahme anmelden.

Ratsfrau Keller fragte, wie lange der Einschätzung der Verwaltung nach keine Mittel für die Maßnahme eingestellt werden könnten, wie lange die Bauzeit je Ausbaustufe betragen würde und wie lange die betroffenen Gebäude unter den heutigen Voraussetzungen überhaupt noch standhalten würden. Es wäre schade, wenn sie erst komplett zusammenbrechen müssten und man erst dann Sanierungsmittel zur Verfügung stelle.

Frau Büchle antwortete zum Zeitpunkt der Verfügungsstellung der Mittel, dass diese bislang nicht in den Haushalt eingestellt worden seien, wie Frau Wächtler bereits erwähnt habe. Der Auftrag sei zunächst die Durchführung einer Machbarkeitsstudie gewesen. Das Gebäudemanagement habe tatsächlich eine Reihenfolge an anderen Maßnahmen, die man nach und nach abarbeite. Momentan habe man bspw. sehr viele Schul- und Kitabauten auf der Liste. Ein Beginn der Maßnahme sei anhand dieses Aufgabenspektrums daher bislang nicht vorgesehen.
Wenn das Projekt erst später zum Zuge käme, unterläge die Schätzung des Ansatzes dem Baupreisindex 2020. Der Index entwickle sich in der Regel weiter nach oben. Das Gebäudemanagement würde einen Planungsauftrag erhalten, wenn das Projekt in die nächste Stufe käme. Dann würde eine Machbarkeitsstudie mit der Planungsleistung nach HOAI beginnen. Das Ziel des Gebäudemanagements sei, das Ganze in Eigenfertigung zu errichten. Erst dann würden sich die realen Kosten entwickeln und man käme in die Leistungsphase 3, was der Politik als Drucksache vorgestellt würde. In diesem Rahmen würde man auch den dann gültigen Baupreisindex mit berücksichtigen.
Zu der Frage mit der zeitlichen Schiene werde eine Protokollantwort erfolgen.

Protokollantwort:


Die Umsetzung des Gesamtprojekts einschließlich aller Planungsphasen, Gremienlauf, Genehmigungsplanung, Ausschreibung und Ausführung beansprucht eine Zeitschiene von ca. 3 Jahren ab Beauftragung der Verwaltung.

Ratsherr Bingemer gab an, dass die Machbarkeitsstudie sehr begrüßenswert sei, denn von der Marktseite aus gebe es eine sehr große Nachfrage nach dieser Art der Bestattung und dieser Art von Kolumbarium. Derzeit gebe es nur zwei funktionierende Kolumbarien in Hannover, die mit viel weniger finanziellem Aufwand umgestaltet werden konnten. Daher wolle er fragen, ob man alternativ auch die Kosten eines Neubaus im Vergleich zu der hier vorgestellten Sanierung berechnet habe.

Frau Wächtler verneinte die Frage. Die Kapelle stehe unter Denkmalschutz, weshalb eine Verpflichtung zu ihrer Erhaltung bestehe. Wenn man sowieso Geld zum Erhalt in ein Gebäude stecken müsse, könne es zugleich auch entsprechend einer Nutzung zugeführt werden. Der Auftrag aus dem Bezirksrat sei auch gewesen, die Kapelle zu einem Kolumbarium umzunutzen.

Herr Dirscherl griff das Argument von Ratsherrn Bingemer dazu, dass die Nachfrage nach dieser Bestattungsform steige, auf. Er fragte, ob die vorgestellten Zahlen bedarfsgerecht vorausgerechnet worden seien, oder ob man zukünftig noch weitere Gelder für den Bau neuer Kolumbarien investieren müsse. Zudem frage er sich, wie man ein Denkmal wie die hier vorgestellte Kapelle so verfallen lassen könne.

Frau Wächtler erläuterte, dass man die Bedarfe in der Regel leider kaum vorhersagen könne, da sie sich im Lauf der Jahre oft verändern würden. Das Kolumbarium der Kirche Herz-Jesu sei dadurch entstanden, dass die katholische Kirche die Anzahl ihrer Kirchen reduzieren sollte, aber die Möglichkeit bekommen habe, mit dem Kolumbarium den Erhalt der Kirche entsprechend zu refinanzieren.
So sei man davon abgekommen, langfristige Pläne für die Bedarfe in der Zukunft zu machen, da sich vieles bereits innerhalb weniger Jahre völlig verändern könne. Man könne das Angebot eines städtischen Kolumbariums unter wirtschaftlichen Aspekten als eine Erweiterung des Angebotsspektrums betrachten, welches von den evangelischen und katholischen Gemeinden deren Mitgliedern zur Verfügung gestellt werde.
Auf demselben Friedhof wie die Kapelle befinde sich der "Seelwald", wo man Bestattungen an Bäumen im Wald anbiete. Damit schaffe und biete man ein anderes Angebot im Vergleich zu einem Ruheforst oder Friedwald, so dass für die vielfältige Nachfrage auch ein vielfältiges Angebot da sei. Der Reiz der Ausbaustufe 2 sei aus Sicht der Verwaltung, dass damit eine Öffnung des Gebäudekomplexes erfolge und dass in dem überdachten Vorraum bzw. Atrium eine gewisse Aufenthaltsqualität bestünde. Damit hätte die LHH ein Alleinstellungsmerkmal.

Frau Büchle erklärte zu der zweiten Frage, dass das Gebäudemanagement nicht mutwillig Denkmäler verfallen ließe. Bauunterhaltungsmaßnahmen führe man in der Regel an allen städtischen Gebäuden durch, sowie es die Kapazitäten erlaubten. In diesem Gebäude seien jedoch noch Abhangdecken und Schadstoffbelastungen vorhanden, da das Gebäude aus den sechziger Jahren stamme. Seitdem hätten sich viele Normen geändert. Es gebe viele Gebäude im Bestand, die entsprechend der heutigen Normen ein Problem darstellen würden und nach und nach untersucht werden müssten. In der Machbarkeitsstudie sei in diesem Sinne eine Umnutzung der Kapelle untersucht worden. Hier müsse man u. a. die Maßstäbe eines bestehenden Denkmals ansetzen, welche eine klassische Bauunterhaltung erschweren würden.
Flächendeckend in der Stadt sei das Thema der Gebäudedecken, die das Gebäudemanagement untersuchen müsse und bei dem es aktiv werden müsse, wenn eine Decke die heutigen Anforderungen nicht mehr erfülle. Hier gebe es eine Prioritätenliste, bei der zumeist die Schulen und andere stark genutzte Gebäude weit oben stünden.
So habe man der hier betroffenen Kapelle zunächst andere Deckensanierungen vorgezogen und die Kapelle vorerst für die Nutzung gesperrt.

Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass man wahrscheinlich nicht mehr allzu viel Zeit haben werde, bevor die Kapelle in sich zusammenfalle, wenn sowieso Denkmalschutzmaßnahmen zur Bauerhaltung getroffen werden müssten. Würde man zu lange damit warten, sei vielleicht bald nichts Sanierungsfähiges mehr vorhanden, egal, wie viele Machbarkeitsstudien man dazu in Auftrag gebe. Dass kein Geld dafür zur Verfügung stehe, sei ein Trauerspiel in Zeiten, in denen sich die Beerdigungsrituale generell so massiv ändern würden. Hier müsse die LHH neben einem Friedwald-Angebot verstärkt Kolumbarien anbieten, und zwar in den Stadtbezirken. Er fordere die Fachverwaltung auf, ihre Haltung diesbezüglich nochmals zu überprüfen und ggf. durch eine Umschichtung die Errichtung eines Kolumbariums möglich zu machen, ganz abgesehen von der dringend nötigen Sanierung.

Ratsherr Bindert fragte, wie hoch die laufenden Kosten für die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz seien. Davon könne letztendlich abhängig gemacht werden, wie viel Geld man einmalig und zusätzlich in die Hand nehmen müsse, um das Baudenkmal langfristig zu erhalten und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Er fragte zudem, welche Personalkapazitäten nötig wären, um das möglich zu machen. Davon könne wiederum abhängig gemacht werden, welche anderen Maßnahmen man auf die lange Bank schieben müsse oder könne. Denn andere Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung von Schultoiletten, bewerte er persönlich höher als ein Kolumbarium.
Die Frage sei also, wie man an dieser Stelle handeln müsse und welche Mittel sowieso zur Verfügung stünden.

Frau Büchle gab dazu an, dass sie die realen Bauunterhaltungskosten recherchieren und zur Protokollantwort geben müsse. Wahrscheinlich werde der Kostenumfang eher gering ausfallen, da es sich am ehesten um Sicherungsmaßnahmen handele.

Protokollantwort:


Die Verwaltung hat in den vergangenen 10 Jahren für die gesamte Kapelle, einschließlich der sogenannten Neuen Kapelle, knapp 150.000,- Euro brutto für Instandhaltung und Wartung ausgegeben.

Das Gebäudemanagement sei derzeit mit den vorhandenen Aufgaben in der Umsetzung kapazitär komplett ausgebucht. Für diese Maßnahme seien bisher keine freien Kapazitäten vorhanden gewesen. Hier wäre eine Umschichtung zwingend notwendig, diese führe jedoch nicht die Verwaltung durch. Man arbeite die Aufträge der Politik mit einer klaren Prioritätsliste ab.
Bisher seien für die Machbarkeitsstudie hauptsächlich zwei Planer der Eigenfertigung kapazitär eingebunden gewesen, zusätzlich würden in der Umsetzung auch Kapazitäten in der Steuerung und im haustechnischen Bereich benötigt. Es bedürfe in jedem Fall eines Projektteams mit ein bis zwei Hochbauern und einem haustechnischen Steuerer.

Ratsfrau Keller fragte, wie lange das betroffene Gebäude geschätzt seinen jetzigen Zustand noch durchhalten könne, ehe alles zusammenbreche.
Im vorliegenden Fall halte sie eine Haushaltsumschichtung für absolut notwendig, weil es sich hier um Objekte handle, mit denen die LHH auch Geld verdienen, also Mittel hereinholen könne.
Sie fragte, ob bereits darüber nachgedacht worden sei, die Ausbaustufen zeitlich aufzuteilen.

Frau Büchle antwortete, dass die Standzeit des Gebäudes nicht von der Maßnahme betroffen sei. Man spreche hier von Abhangdecken, die, ebenso wie das Dach, in ihrer Dichtigkeit betroffen seien. Das Gebäude selbst sei nicht in seiner Statik gefährdet. 430.000 Euro habe man für Rückbau und Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Gebäudes vorgesehen.
Die Kapazitäten des Gebäudemanagements seien grundsätzlich in Projekten gebunden. Für zusätzliche Kapazitäten brauche es, ebenso wie für den Haushalt, eine klare Beschlusslage. Derzeit seien solche Mittel und Personal im Haushalt nicht veranschlagt.
Die Ausbaustufen wären bereits aufgeteilt. Untergliedert habe man darin noch das Thema der mit der Stufe 1 zusammengelegten Vorstufe. Eine weitere Aufteilung wäre aus Sicht der Verwaltung kein Gewinn für das Projekt.

Herr Dirscherl kritisierte, dass auf den vorgestellten Darstellungen des Projekts kein Maßstab mehr vorhanden sei, an dem man bspw. die Länge der Wände ermitteln könne. Leider würden solche Maßstäbe seit einigen Jahren auf Plänen nicht mehr eingefügt. Mit vorhanden Größenangaben wäre man in der Lage, sich bspw. eine Vorstellung von den Baukosten machen. Er schlage daher vor, dass die Stadt auf ihren Plänen zukünftig wieder Maßstabsdarstellungen einführe.

Ratsherr Hirche erinnerte an die Aussage von Ratsherrn Bindert bezüglich dessen Ansicht zur Dringlichkeit einiger Maßnahmen.
Wenn ihm die Sanierung von Schultoiletten so wichtig sei, frage man sich, was all die Jahre bisher in der Politik überhaupt stattgefunden habe, damit die Toiletten in einen so desolaten Zustand geraten konnten.
Behandelt

3.3. 1. Ergebnisbericht 2020 zum Teilergebnishaushalt 67
(Informationsdrucksache Nr. 1724/2020 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen

4. A N T R Ä G E

4.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Modellprojekt Grünfassaden
(Drucks. Nr. 1720/2020)

Ratsherr Kreisz erläuterte kurz den Antrag. Die SPD würde sich über Zustimmung dazu freuen, weil er ein weiterer Schritt zu einer klimaverträglichen Großstadt sein könne.

Ratsherr Oppelt bestätigte, dass man einer Meinung über Fassadenbegrünungen als sinnvolle Maßnahme sei. Aufgrund dieses unbestrittenen Nutzens wäre die CDU auch überzeugt davon, dass es dafür nicht extra ein Modellprojekt brauche. Wie im Antrag erwähnt werde, hätten sich andere Städte damit ebenfalls schon beschäftigt. Zudem habe die CDU vor einiger Zeit bereits einen eigenen Antrag zum Thema gestellt (DS Nr. 2205/2019: "Die Stadt muss bei der Begrünung Vorbild sein"). Der Anlass dafür sei damals das Thema der starken Versiegelung am "Zweiten Rathaus" gewesen.
Insofern könne man gleich einen Schritt weitergehen und bei den Haushaltsberatungen in begrenztem Umfang Fördermittel für private Hauseigentümer*innen zur Verfügung stellen. Die Intention des Antrags sei also richtig, die CDU wünsche sich aber ein mutigeres Vorgehen.

Ratsherr Bindert erklärte, dass der vorliegende Antrag als Ergänzung und als ein weiterer Baustein zum bereits bestehenden Grünfassaden- Programm zu verstehen sei. Im Rahmen der folgenden Haushaltsberatungen könne man sich natürlich auch über eine - die üblichen Maßnahmen übersteigende - Einstellung von Fördermitteln für Grünfassaden verständigen, soweit bis dahin noch zusätzliche Mittel dafür vorhanden seien. Die Verwaltung habe nun den Auftrag für das Modellprojekt, auch als Ergänzung zum bestehenden Programm, welches der BUND Region Hannover federführend betreue. Er gehe daher von schnellen Umsetzungsmaßnahmen aus, vielleicht sogar ohne zusätzliche Mittel.

Ratsherr Böning gab zu bedenken, dass solche Begrünungen nur bei richtiger Pflege gut aussehen und auch Nutzen bringen würden, erst dann wäre das Ganze auch eine gute Idee. Er vermute einen hohen Pflegeaufwand, bspw. im Bereich des nötigen Bewässerns in trockenen Sommern. Hier sei fraglich, wie das in der Realität funktionieren solle. Bei mangelnder Pflege könnten Begrünungen schnell völlig vertrocknet, heruntergekommen oder verwildert aussehen. Er würde jedoch dem Modellprojekt zustimmen.

Ratsherr Wolf gab an, dass sich seine Ratsgruppe ausführlich mit dem Antrag beschäftigt habe. Die Ampel beantrage hier ein Modellprojekt mit mobilen Modulen zur Fassadenbegrünung. Es werde dabei auf die Stadt Wien verwiesen.
Seines Erachtens liege der Knackpunkt in der Finanzierung. In Wien seien die Grünfassadenmodule in einem Modellprojekt installiert worden, allerdings maßgeblich gefördert von dem Bundesprogramm für Technologie und Innovation namens "Stadt der Zukunft". Wien habe für Neubauten die Verpflichtung einer Teilfassadenbegrünung eingeführt, flankiert von einem umfänglichen, städtischen Grünfassaden- Förderprogramm, welches auch Finanzierungsmöglichkeiten enthalte. Sein Eindruck sei, dass sich die Ampelfraktionen nicht trauen würden, den Bauleuten in Hannover weitere "Öko-Vorgaben" zu machen, wie bspw. eine verpflichtende Fassadenbegrünung. Stattdessen wolle man auf ein sogenanntes Modellprojekt ausweichen und damit in der Öffentlichkeit die Suggestion umweltmäßigen Engagements erzeugen.

Laut Antrag sollten u. a. Technik und Wirkung derartiger Grünfassadenmodule geprüft werden. Dies sei völlig überflüssig und man müsse dafür auch keine Verwaltungskapazitäten verschwenden.


Die kleine, aber positive Wirkung auf das Mikroklima sei bereits bestens bekannt. Technisch werde das Ganze in Wien bereits evaluiert.
Er fragte, ob man hier nun ernsthaft darstellen wolle, dass die technischen Rahmenbedingungen in Wien so ganz anders wären als die in Hannover und dass es deswegen auch hier eine entsprechende Prüfung geben müsse. Es bliebe noch, für den im Antrag enthaltenen Auftrag die Möglichkeit einer Finanzierung mit Drittmitteln zu prüfen. Grundsätzlich gehe er davon aus, dass die Umweltverwaltung bei jeder Maßnahme, insbesondere bei Innovationen, von sich aus die Möglichkeit einer Generierung von Drittmitteln prüfe. Dazu habe es in vergangenen Sitzungen des Umweltausschusses schon entsprechende Dialoge gegeben. Insofern erscheine ihm hier ein Antrag eher entbehrlich.

Auffällig werde das Ganze jedoch, wenn die Ampel fordere, dass das Konzept Grünfassaden-Modellprojekt den Ratsgremien rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen vorzulegen sei. Hier sei fraglich, ob die Haushaltsberatungen im Jahr 2021 gemeint seien oder erst die im Jahr 2023. Wenn tatsächlich die Haushaltsberatung für 2021/22 gemeint sei, könne der Antrag doch nur als ökologischer Show-Antrag im Vorfeld des Kommunalwahlkampfs verstanden werden. Dem wolle er nicht zustimmen.



Ratsherr Hirche erinnerte daran, dass in der Stadt alles zugebaut werde, so dass eine gute Durchlüftung nicht mehr gewährleistet sein könne. Nun solle alles begrünt werden. Man könne das Pferd nicht von hinten aufzäumen. Er schlage vor, dass zunächst die Stadt nicht weiter zugebaut werde, dann könne man auch Begrünungen umsetzen.

Ratsherr Kreisz griff den Hinweis von Ratsherrn Bindert zur erfolgreichen Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem BUND Region Hannover auf. Dies sei von der Ampel bzw. von Rot-Grün immer wieder finanziert und aufgegleist worden. Es gehe der Ampel darum, einen weiteren Baustein hinzuzufügen, um das Ganze für Hausbesitzer*innen noch einfacher durchführen zu können.

Ratsherr Semper kritisierte, dass er den Antrag als zusammengewürfelt empfinde. Er betrachte ihn nicht als weiteren Baustein, sondern als das Aufspringen auf einen bereits abgefahrenen Zug. Weltweit entstünden seit vielen Jahren Gebäude mit grünen Fassaden. Dies sei also kein neues, zu prüfendes Phänomen.
Es werde zudem ausdrücklich von einem Modellprojekt gesprochen, während gleichzeitig bereits ein angeblich sehr erfolgreiches Projekt mit dem BUND existiere. Er könne sich leider an keine größere Grünfassade in der Stadt erinnern, die einen nachhaltigen Eindruck hinterlasse. Ratsherr Oppelt habe mit dem "Zweiten Rathaus" bereits ein exemplarisches Beispiel genannt. Weitere davon seien der Anbau am Sprengelmuseum oder die neu gebaute Feuerwache. Die Stadt mache also genau das Gegenteil von Begrünung.
Daher sei völlig unklar, was mit dem Antrag bezweckt werden solle, während weltweit bereits genügend Beispiele vorlägen. Man könne dies tatsächlich nur auf den kommenden Kommunalwahlkampf und eine dementsprechende Themensuche zurückführen.

Ratsherr Bingemer erläuterte, dass das, was in anderen Städten funktioniere, dies nicht unbedingt auch in Hannover tun würde. Als Liberale setze man stets auf Angebot und Nachfrage. So schaue man, ob das vorliegende Angebot eines Modellversuchs angenommen werde, weil man versuche, dies mit städtischen Mitteln entsprechend zu fördern. Daher solle das Ganze einen Modellcharakter haben. Man versuche immer, auf die Freiwilligkeit der Hausbesitzer*innen zu setzen, damit eine entsprechende Begrünung stattfinden könne. Das Schlechteste, was passieren könne, wäre eine kommunale Verschärfung, dies sei keine liberale Absicht oder Zielsetzung.

Ratsherr Hirche gab an, dass er bei seiner Meinung bliebe, was die Bauwut angehe. Natürlich sei ihm bewusst, dass Wohnungen benötigt würden, dazu habe er auch bereits Vorschläge gemacht. Er forderte die SPD dazu auf, einmal vorwärts zu gehen und visionär zu sein.

Ratsherr Bindert wies Ratsherrn Semper darauf hin, dass die älteren Ratsleute meist mehr Erfahrungen gesammelt hätten als die jüngeren. Er trage bereits seit langer Zeit zur Begrünung von Fassaden in Hannover bei, so u. a. an der Herschelschule, wo mittlerweile seit über 30 Jahren Wein ranke. An solchen Beispielen könnten sich die jüngeren Ratsmitglieder auch ein Beispiel nehmen, um dann ihrerseits Projekte in Angriff zu nehmen, die dann 30 Jahre später zu ihrem oder dem Vorteil ihrer Kinder gelangen würden.

Herr Dirscherl berichtete, dass er kürzlich im Fernsehen eine Sendung zum Thema Begrünung gesehen habe. Dort seien alle in der Stadt möglichen Fassadenbegrünung genannt worden. Er glaube sich zu erinnern, dass in der Sendung über Wien berichtet worden sei.
Auch die Versorgung des Grüns mit Wasser sei angesprochen worden, ebenso Pflanzungen auf zueinander verschobenen Balkon, so dass dadurch grüne Wände entstünden. Den Bericht habe er recht beeindruckend gefunden, man könne ihn sicherlich in einer Internet- Mediathek erhalten.
Vor der Durchführung eines Modellprojekts, wie in der vorliegenden Drucksache vorgeschlagen, halte er es für ratsam, sich über solche Sendungen vorab ein Bild über entsprechende Projekte und deren Preise zu machen.

6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

4.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Naturerlebnis in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 1754/2020)

Ratsherr Wolf erinnerte daran, dass er in der Diskussion zur Drucksache, die während der letzten AUG-Sitzung stattgefunden habe, auf die seiner Meinung nach unzureichende Beratungsreihenfolge hingewiesen hatte. Er habe daher erwartet, dass die antragsstellende Fraktion entsprechend eine Neufassung vorlege und zunächst den Eilenriedebeirat über den Vorschlag beraten lasse.
Obwohl der Beirat inzwischen am 04.09.2020 eine Sitzung durchgeführt habe, sei er jedoch nicht von vornherein mit einbezogen worden, obwohl dies problemlos möglich gewesen wäre.
Er fragte, wie es sich daher mit dem im Antrag vorhandenen Satz "Der Eilenriedebeirat wird beteiligt" verhalte. Er interpretiere dies nun dahingehend, dass diese Beteiligung nicht ernsthaft stattfinden solle. Der § 2 in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Erhaltung der Eilenriede schreibe zwingend eine gutachterliche Anhörung des Eilenriedebeirats zur Errichtung oder Erweiterung von Bauten vor.
Wenn also die Beteiligung des Beirats ernst genommen werde, sollte der erste Schritt sein, dieses Gremium dazu zu befragen, was es grundsätzlich von diesem Vorschlag halte und welche Ideen es ggf. dazu einbringen wolle. Erst danach solle ggf. die Verwaltung damit beauftragt werden, Vorschläge im Sinne des Antrags zu entwickeln. Ansonsten werde der Beirat von einem Beteiligungsmedium zu einem reinen "Kenntnisnahmegremium" degradiert.
Es müsste bekannt sein, dass sich der Eilenriedebeirat vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung über die Baumwipfelpläne ausgetauscht habe, allerdings ohne Vorlage der Drucksache als Beratungsgegenstand. Er plädiere erneut dafür, dass die Ampelfraktion den Beirat in die Beratungsfolge mit aufnehme. Es sei wichtig, die fachlich-ökologische Expertise des Gremiums zu kennen, bevor der AUG über den Antrag entscheide. Er selbst könne dem Antrag ohne die konkrete und formelle Einbeziehung des Beirats bei allem Interesse und aller Sympathie leider nicht zustimmen.

Ratsherr Kreisz erläuterte zum Antrag, dass damit die Verwaltung lediglich zur Vorlage von Vorschlägen zum "Wie und Ob" einer weiteren Stärkung des Naturerlebnisses in der Eilenriede aufgefordert werde. Diese stelle nicht nur den Stadtwald dar, sondern auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Einwohner*innen der Stadt.
Der von Ratsherrn Wolf erwähnte Satz sei hier ehrlicherweise eher Makulatur. Selbstverständlich werde der Eilenriedebeirat beteiligt, wenn an der Eilenriede etwas getan werden solle, das verstünde sich von selbst. Daher verstehe er die künstliche Aufregung in keiner Weise. Es irritiere zudem auch, dass Ratsherr Wolf sich offensichtlich nicht mit dem Inhalt des Antrags auseinandergesetzt habe. Hier gehe es nicht um eine solche Formalie, sondern lediglich um Vorschläge der Verwaltung, die anschließend natürlich auch dem Beirat zur entsprechenden Beteiligung vorgelegt würden.

Ratsherr Oppelt hielt die Grundintention, mehr Menschen an die Vorzüge des Stadtwaldes heranzuführen, für eine gute Idee. Gerade auch für Schulklassen wären entsprechende Angebote interessant, um die Eilenriede verstärkt zu nutzen. Die CDU halte den Beschluss dieses Antrags daher für richtig.
Er wolle jedoch darauf hinweisen, dass man generell nicht den Eindruck erwecken sollte, dass der Baumwipfelpfad mit diesem Antrag bereits beschlossene Sache sei. Es müsse bekannt sein, dass die aktuelle Haushaltslage alles andere als rosig aussehe. Ein Baumwipfelpfad koste im Zweifel mehrere Millionen Euro. Daher wäre der Weg, sich zuerst Vorschläge der Verwaltung vorlegen zu lassen und diese auf Finanzierbarkeit zu prüfen, zunächst der bessere.
Die CDU finde jede weitere Maßnahme sinnvoll, die die Eilenriede weiterhin schütze, zugleich aber auch zugänglich und für Menschen erlebbar mache bzw. an das Thema Wald heranführe.

Ratsherr Hirche gab an, dass er ebenfalls der Meinung sei, dass der Eilenriedebeirat zuerst gefragt und nicht wieder halb übergangen werden solle. Daher werde er dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Ratsherr Förste bemerkte, dass der Antrag inhaltlich eine gute Idee sei, man sich bei dem aktuellen Waldsterben jedoch beeilen müsse, um noch rechtzeitig sinnvolle Vorschläge umsetzen zu können.
Im Übrigen sehe er solche Maßnahmen nicht unbedingt als öffentliche Aufgabe an. Er gehe davon aus, dass in anderen Kommunen so etwas durchaus auch durch private Betreiber*innen durchgeführt werde. Andererseits könnte die Stadt bei einer eigenen Umsetzung Einnahmen generieren, dies sei abzuwägen.

Ratsherr Bindert fand es bedauerlich, dass aus dem Kreis der AUG-Mitglieder scheinbar vielfach kein Kontakt zu den Fachleuten der einzelnen Gremien aufgenommen werde, um diese zur Beratung heranzuziehen. Die Grüne Fraktion pflege im Gegensatz dazu einen solchen Umgang mit den Leuten aus dem Eilenriedebeirat und bände sie in die politische Arbeit mit ein. Daher sei der Beirat auch über den vorliegenden Antrag informiert und habe sich in der Grünen Umwelt AG bereits dazu geäußert. Deshalb könne er die hier herrschende, formale Aufregung über die Einbeziehung einzelner Gremien nicht nachvollziehen.

Ratsherr Böning lobte die Idee des Antrags. Das Ganze hätte bei einer Verwirklichung einen Bestand weit über das Jahr 2025 hinaus. Dann gäbe es in der Eilenriede den Baumwipfelpfad und - hoffentlich - in der City die Roofwalks und auf der Raschplatzhochstraße einen grünen Park. Da müssten andere Kommunen erst einmal mithalten können. Er befürworte daher den Antrag.
9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

4.3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 1758/2020)

Einstimmig

4.3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1758/2020: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Förderung des Fun-Sports und der Freestyle-Sportszene
(Drucks. Nr. 2089/2020)

Ratsherr Oppelt erläuterte kurz den Antrag.

Ratsherr Bindert wies darauf hin, dass im Februar 2020 eine Veranstaltung aller Interessent*innen aus dem Bereich Fun-Sport stattgefunden habe, zu der eine der beteiligten Initiativen eingeladen hatte. Der Ursprungsantrag sei mit diesen Leuten gemeinsam entstanden und der Sportbereich der gesamten Stadt mit eingebunden. Daher wäre der vorliegende Änderungsantrag nicht hilfreich und sein Inhalt im Ursprungsantrag bereits mit enthalten.
4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

4.4. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße
(Drucks. Nr. 2067/2020)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

4.5. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Notwendige Verkehrswende einleiten und Fahrradverkehr adäquat fördern
(Drucks. Nr. 1338/2020)

Ratsherr Förste erläuterte zum Antrag, er habe einige Fakten und Zahlen zu den Themen Auto und Fahrrad zusammengetragen. Das meiste habe er der Presse entnommen.
So hätten die Autozulassungen in Niedersachsen innerhalb der letzten zehn Jahre um 17,5% zugenommen und die Autos wären zusätzlich noch größer geworden. Das Auto belege 85% des Verkehrsraums in der Stadt, werde aber nur für 25% der Wege genutzt.
Laut einer aktuellen Greenpeace-Studie zu Hannover gebe es 2,25 Mio m² Fläche, die mit Parkplätzen belegt seien. In Hannover wären laut Greenpeace 77,5 km an neuen Radwegen notwendig. Dies würde 150 € pro Person und Jahr kosten.
In Berlin habe man errechnet, dass die Bewirtschaftung eines Parkplatzes am Straßenrand durch die öffentliche Hand um die 220 € jährlich koste. Die Einrichtung eines neuen Parkplatzes koste zwischen 8.000 und 10.000 €.
Als Radfahrer atme man die durch Autos erzeugte, schlechte Luft mit ein.
Das Thema stehe zudem im Zusammenhang mit einer sozialen Frage. Wohlhabende Familien wohnten so oft eher im Grünen und besäßen meist mehr als ein Auto, um damit in die Stadt fahren zu können, während an den Ausfallstraßen eher Menschen mit geringem Einkommen wohnten, die aus Kostengründen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad angewiesen seien.
Der Antrag fordere also, dass die Stadt endlich fahrradgerecht werde. Er hoffe darauf, dass der zukünftige Baudezernent als Raumplaner hier ein offeneres Ohr haben werde. Für die Förderung des Fahrradverkehrs müssten Parkplätze weichen.

1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

5. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N
Herr Lohkemper erläuterte das Thema "Notfallorientierungspunkte" anhand eines Vortrags, siehe Anlage Nr. 2.
Diese Punkte sollten dazu dienen, dass Rettungskräfte in Notfällen schneller den Einsatzort bzw. verunfallte Personen finden könnten. Im Internet seien die vorhandenen Rettungspunkte in der Stadt unter dem Link www.hannover-gis.de und unter der Themenauswahl "Umwelt - Rettungspunkte" entsprechend einseh- bzw. abrufbar.

Herr Prote informierte zum neuen "Insekten-Bündnis für Hannover", dass dieses in Vorbereitung und die Gründungsveranstaltung dazu für den 12.10.2020 geplant sei. Mit dabei wären diverse Umwelt- und Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen, die Universität Hannover, die Deutsche Umwelthilfe, die Region Hannover, das Landvolk, die Landwirtschaftskammer, Kleingärtner*innen und Imker*innen sowie weitere Akteur*innen.
Eine Deklaration mit den grundsätzlichen Zielstellungen des - vor dem Hintergrund des Artensterbens - forcierten Insektenschutzes liege als Entwurf vor und befinde sich in der finalen Abstimmung mit den Kooperationspartner*innen. Nach dem Abschluss weiterer Arbeitsgruppensitzungen plane man, die fertige Deklaration in Form einer Beschlussdrucksache in die Ratsgremien zu geben.

Herr Mehnert berichtete zu den coronabedingten Auswirkungen auf den Haushalt des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün. Die Situation stelle sich wie folgt dar, dass den Mindererträgen i. H. v. rund 55.000 € die Minderaufwendungen i. H. v. rund 40.000 € gegenüber stünden.
Die Mindererträge enthielten 40.000 €, die sich aus der Absage der "Hannoverschen Pflanzentage" ergeben hätten. Weitere 15.000 € an Mindererträgen ergäben sich aus nicht beantragten Genehmigungen für die Sondernutzung öffentlicher Grünflächen, zu denen bspw. Veranstaltungen wie Zirkusgastspiele, Osterfeuer, Schützenfeste oder Ballon-Starts gehörten.
Die Minderaufwendungen i. H. v. 40.000 € stünden ebenfalls in Zusammenhang mit der Absage der "Hannoverschen Pflanzentage". Darunter fielen Kosten für Werbung und Aufsichtsdienste.
Durch die Beschaffung diverser Spuckschutzwände für Doppelbüros bzw. für Büros mit Besucher*innenverkehr sowie durch die Beschaffung von Desinfektionsmitteln seien dem Fachbereich Mehraufwendungen i. H. v. ca. 15.000 € entstanden.

Ratsfrau Keller fragte, ob man die Pflanzentage im Jahr 2021 nicht eher in den Außenbereich verlegen und unter den gängigen Hygieneregelungen durchführen könne. Der Trammplatz böte sich hier an. Ggf. könne man den Termin auch bedarfsbezogen verschieben.

Herr Prote gab dazu an, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die Zielsetzung teile, die "Hannoverschen Pflanzentage" bald wieder durchführen zu können. Vor dem Hintergrund der noch unbekannten Pandemie-Entwicklung könne er leider noch keine verbindlichen Aussagen bzw. Prognosen dazu treffen. Die Anregungen zur Durchführung nehme er jedoch gerne mit.

Berichtet

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Herr Nieder kam auf die Informationsdrucksache Nr. 0658/2019
(Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover 1990 - 2015) zu sprechen. In der Diskussion dazu hatte die Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette auf das Ziel der Stadt hingewiesen, dass man 40% der CO2-Emissionen bis Ende 2020 reduzieren wolle. Damals habe sie jedoch - auf der Basis der Zahlen aus 2015 - bereits ausgeschlossen, dass dieses Ziel erreicht werden könne. Sie habe ausgesagt, dass man aus dieser Bilanz lernen müsse. Dies sei inzwischen 1,5 Jahre her, so dass er fragen wolle, was die Verwaltung daraus inzwischen gelernt habe, ob z. B. etwas nachgeschärft worden sei und ab wann bzw. für wann man die CO2-Einsparung von 40% erwarte.

Herr Prote wies auf die Komplexität dieses Themas hin, welches eine umfangreiche Datenverarbeitung erfordere. Nach seinem Kenntnisstand sei der aktuelle Stand der Beschlusslage, dass die CO2-Bilanz alle vier bis fünf Jahre aktualisiert bzw. neu aufgelegt werde. An dieser Stelle habe die Verwaltung also noch etwas Zeit zur Vorlage einer aktuellen CO2-Bilanz.
Inwieweit die Zielstellung einer Minimierung des CO2-Ausstoßes tatsächlich zu erreichen sei, könne er momentan nicht beantworten. Der Bereich Umweltschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün arbeite aktuell an einer Neuauflage des Klimaschutzprogramms. In diesem Rahmen sei auch die Umsetzung der Zielstellung, Hannover möglichst bis zum Jahr 2035 klimaneutral aufzustellen, entsprechend in Arbeit.

Ratsherr Kreisz wies darauf hin, dass der Rat am 25.06.2020 den Änderungsantrag DS Nr. 2469/2019 beschlossen habe. Dieser enthielte in seinem Punkt 4. des Antragstextes, dass die Verwaltung die Energie- und CO2-Bilanz für die Landeshauptstadt Hannover zeitgleich zu den Berichten laut landes- und bundesrechtlichen Regelungen vorlegen müsse, mindestens aber alle drei Jahre. Dies wolle er klarstellen, damit man nicht über unterschiedliche Sachen rede.

Herr Nieder wies darauf hin, dass das Nds. Umweltministerium im Jahr 2016 das Gutachten "Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050" herausgegeben habe. Darin sei durchgerechnet worden, inwieweit Niedersachsen für eine 80%-ige Treibhausgas-Emissionsreduktion im Jahr 2050 aufgestellt werden müsse. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass dafür 33% aller Häuser im Passivhaus-Standard gebaut werden sowie eine jährliche Sanierungsquote von 2,6% erfolgen müssten.
Er fragte, wie es mit dem Masterplan 2035 und der Ausarbeitung eines neuen Klimaschutzplans zusammenpasse, dass man in der letzten AUG-Sitzung Häuser im bzw. Bauverträge mit dem KfW-Effizienzhaus 55 Standard durchgewunken habe.
Er fragte zudem, ob die Verwaltung der Meinung sei, dass die Klimaneutralität für das Jahr 2035 auch ohne größere Anstrengungen im Passivhaus-Baubereich möglich sei oder ob hier die Politik nachschärfen und als neuen Baustandrad in Hannover eher die Passivhausbauweise fordern solle.

Herr Prote gab an, dass aufgrund der Komplexität des Themas hierzu eine Protokollantwort erfolgen müsse.

Protokollantwort:

Zu Frage 1)


Die ökologischen Standards der Stadt Hannover schreiben für den Durchführungsvertrag zum B-Plan 1863 als Mindestanforderung den Niedrigenergiehaus-Plus Standard vor. Dieser beinhaltet eine um 15 % verschärfte Wärmeschutz-Anforderung im Vergleich zur geltenden Energieeinsparverordnung.
Am 27.06.2018 und am 5.11.2019 führten die Klimaschutzleitstelle und der proKlima-Fonds mit dem Investor Beratungsgespräche zu den Vorteilen der Passivhaus-Bauweise und zur vertraglichen Ausgestaltung der energetischen Anforderungen. Erreicht wurde eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den ökologischen Mindeststandards der Stadt Hannover:
Der vertraglich vereinbarte KfW Effizienzhaus 55 Standard beinhaltet ein um 30 % verbessertes Wärmeschutzniveau sowie einen um 45 % verbesserten primärenergetischen Kennwert.

Zu Frage 2)
Die Umsetzung hocheffizienter Gebäude ist ein notwendiger Baustein für das Erreichen von Klimaneutralität. Eine Überarbeitung der „ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ aus dem Jahr 2009 wird aus Sicht der Klimaschutzleitstelle als erforderlich angesehen. Eine Weiterentwicklung der Vorgaben im Gebäudesektor ist ein sinnvoller Schritt zur beschleunigten Erreichung der Klimaziele bis 2035.
Die Verwaltung empfiehlt, die hocheffiziente Bauweise nicht ausschließlich auf die Passivhaus-Bauweise zu konzentrieren und Neuentwicklungen zu berücksichtigen. Inzwischen existiert ein breites Spektrum an Definitionen für hocheffiziente Gebäude und Quartiere, die teilweise um die lokale erneuerbare Energieerzeugung ergänzt sind.
Beispiele für energetische Gebäude-/Quartiersstandards sind: KfW-Förderstandards, Plus-Energie-Standard nach Hessen-Leitfaden, Effizienzhaus Plus nach Förderrichtlinie Zukunft Bau, Aktivhaus – Vision Triple Zero.
Es wird vorgeschlagen, diese im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzprogrammes 2035 zu bewerten und hieraus praxistaugliche Anforderungsniveaus abzuleiten. Darüber hinaus werden die Vorgaben zur Wärmeversorgung als überarbeitungsbedürftig angesehen, die auf den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung abzielen. Eine Neuausrichtung auf den Aufbau erneuerbarer Energiesysteme wird als zielführend angesehen.

Herr Dirscherl wies auf das für den 10.10.2020 geplante Tiergartenfest hin. Aufgrund der Pandemie werde es dieses Jahr wohl leider ausfallen müssen. Er fragte, ob dennoch die Kinder die eingesammelten Eicheln und Kastanien für die Tiere an Sammelstellen abgeben könnten bzw. ob dafür etwas in der Richtung geplant werde.

Herr Prote erwiderte, dass man dazu bereits entsprechende Pressemeldungen auf den Weg gebracht habe. Die gesammelten Eicheln und Kastanien könnten auf einigen Betriebshöfen abgegeben werden, so dass die Wildtierfütterung ausreichend erfolgen könne.

Herr Dirscherl fragte nach, ob als Belohnung für das Sammeln auch wieder Baumscheiben an die Kinder ausgeteilt werden sollten.

Herr Prote bestätigte, dass dies tatsächlich geplant sei, allerdings werde man die Scheiben dieses Jahr nicht in der aufwendigen, künstlerischen Gestaltung herstellen können.
Die Kinder würden daher einfache, gesägte Baumscheiben zum Basteln etc. erhalten.

Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian beendete die Sitzung um 15:35 Uhr.




Rzyski Dr. von der Ohe Bach
Stadträtin Stadtkämmerer Für das Protokoll