Sitzung Ratsversammlung am 24.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 18.09.2020)
Protokoll (erschienen am 08.04.2021)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 09.12.2020

PROTOKOLL

46. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 24. September 2020,
Hannover Congress Centrum, Glashalle, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, Haupteingang

Beginn 14.00 Uhr
Ende 20.01 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsherr Prieß) (AfD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
(Stadträtin Beckedorf)
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28. Mai 2020

3. Wahl der Stadträtin/des Stadtrates

3.1. Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat I Personal, Digitalisierung und Recht
(Drucks. Nr. 2055/2020)

3.2. Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat III Soziales und Integration
(Drucks. Nr. 2056/2020 N1)

3.2.1. Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat III Soziales und Integration
(Drucks. Nr. 2056/2020 N2)

3.3. Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat VI Stadtentwicklung und Bauen
(Drucks. Nr. 2058/2020 N1)

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion zu Finanzhilfen für Hannover im Rahmen von „Korb II“
(Drucks. Nr. 1354/2020)

4.2. der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Veränderungen der Arbeitsrealitäten während und nach der Corona-Pandemie
(Drucks. Nr. 1355/2020)

4.3. der CDU-Fraktion zur Überwachung durch die Bauordnung
(Drucks. Nr. 1356/2020)

4.4. der AfD-Fraktion zu

4.4.1. zu Kriminalität ausreisepflichtiger Ausländer in Hannover
(Drucks. Nr. 1357/2020)

4.4.2. zur Corona-Pandemie: Rückstände im Abwasser?
(Drucks. Nr. 1399/2020)

4.5. der Fraktion DIE HANNOVERANER

4.5.1. "Erkannter Betrug bei Corona-Soforthilfen"
(Drucks. Nr. 1629/2020)

4.5.2. zu EU-Vorgaben zur Beschaffung von Neufahrzeugen für die Fuhrparks öffentlicher Körperschaften
(Drucks. Nr. 1637/2020)

4.6. der CDU-Fraktion zu Begehungen städtischer Immobilien durch den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 1683/2020)

4.7. der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Abschiebung krimineller EU-Ausländer
(Drucks. Nr. 1851/2020)

4.8. der Fraktion Die FRAKTION zur Sanierung des Maritim Hotels
(Drucks. Nr. 1730/2020)

4.9. der Gruppe LINKE & PIRATEN zu (Geheim-)Gutachten der LHH
(Drucks. Nr. 2109/2020)

4.10. der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Altlasten im Gebiet der LHH
(Drucks. Nr. 2110/2020)

4.11. der SPD-Fraktion zu Erzieher*innen in der LHH
(Drucks. Nr. 2112/2020)

4.12. von Ratsherrn Braune

4.12.1. zu Halonfeuerlöschsystemen
(Drucks. Nr. 1628/2020)

4.12.2. zu Kreditvergaben
(Drucks. Nr. 1631/2020)

4.12.3. zum Sicherheitsdienst
(Drucks. Nr. 1643/2020)

4.12.4. zur Kantine im Gebäude der LHH am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 1644/2020)

4.12.5. zur Soforthilfe I
(Drucks. Nr. 1645/2020)

4.12.6. zur Zwangsprostitution
(Drucks. Nr. 1646/2020)

4.12.7. zur Zwangsisolierung
(Drucks. Nr. 1648/2020)

4.12.8. zum Strafvollzug
(Drucks. Nr. 1653/2020)

4.12.9. zur Kameraüberwachung einer Fußgängerampel
(Drucks. Nr. 1675/2020)

4.12.10. zur Remonstrationspflicht
(Drucks. Nr. 1676/2020)

4.12.11. zu Roma-Familien
(Drucks. Nr. 1677/2020)

4.12.12. zum 5G-Netzausbau
(Drucks. Nr. 1678/2020)

4.12.13. zu Sozialstunden in Kitas
(Drucks. Nr. 1684/2020)

4.12.14. zu Sozialstunden und päd. Konzepte
(Drucks. Nr. 1685/2020)

4.12.15. zu COVID-19 Todesopfern
(Drucks. Nr. 1686/2020)

4.12.16. zu COVID-19 Tests
(Drucks. Nr. 1693/2020)

4.12.17. zur Übersterblichkeit
(Drucks. Nr. 1696/2020)

4.12.18. zu Ventilatoren
(Drucks. Nr. 1697/2020)

4.12.19. zu Arbeitsplätzen
(Drucks. Nr. 1698/2020)

4.12.20. zur Bauordnung - Corona
(Drucks. Nr. 1699/2020)

4.12.21. zu Gastroaußenflächen
(Drucks. Nr. 1705/2020)

4.12.22. zu § 839 BGB
(Drucks. Nr. 1942/2020)

4.12.23. zur Kantinenkarte
(Drucks. Nr. 1957/2020)

4.12.24. zu Corona WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 1958/2020)

4.12.25. zur Maskenpflicht in Schulen
(Drucks. Nr. 2082/2020)

4.12.26. "TRAC 19"
(Drucks. Nr. 2083/2020)

4.12.27. zu Todesursachsen
(Drucks. Nr. 2084/2020)

4.12.28. zu Prostitution / COVID-19
(Drucks. Nr. 2085/2020)

4.12.29. zu Intensivbetten für COVID 19 Patienten
(Drucks. Nr. 2086/2020)

4.12.30. zu Kinderrechten
(Drucks. Nr. 2087/2020)

5. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5.1. Beirat UNESCO City of Music Hannover – Nachbenennung von Beiratsmitgliedern
(Drucks. Nr. 0727/2020 mit 2 Anlagen)

5.2. Berufung in das Kuratorium der Gustav-Brandt´sche-Stiftung
(Drucks. Nr. 2060/2020)

5.3. Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)
(Drucks. Nr. 2128/2020)

5.4. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2131/2020)

6. Jahresabschluss 2019 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 1651/2020 mit 2 Anlagen)

7. 16. Änderung der ZVK Satzung
(Drucks. Nr. 1680/2020 mit 2 Anlagen)

8. Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gemäß der städtischen Entgeltregelung für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 1577/2020 mit 1 Anlage)

9. Förderung von Solar-Gründächern durch Umwidmung der städtischen KWK-Fördergelder
(Drucks. Nr. 0522/2020)

9.1. dazu Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1425/2020)

10. Anpassung der Förderkriterien für das städtische Förderprogramm „Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom“
(Drucks. Nr. 0819/2020 mit 1 Anlage)

10.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1275/2020)

11. Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2019
(Drucks. Nr. 1024/2020 mit 4 Anlagen)

12. Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2019
(Drucks. Nr. 1240/2020 mit 1 (nur Online) Anlagen)

13. Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0790/2020 N1)

14. Bebauungsplanangelegenheiten

14.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1251, 1. Änderung - Sophienschule, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1366/2020 mit 3 Anlagen)

14.2. Bebauungsplan Nr. 1825, Östlich Hermann-Ehlers-Allee,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1692/2020 mit 4 Anlagen)

14.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung,
Nordmannblock, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1848/2020 mit 3 Anlagen)

14.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2014/2020 mit 4 Anlagen)

15. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung, Aufstellung und Betrieb eines Ausgabeterminals für Personalausweise und Reisepässe
(Drucks. Nr. 0967/2020)

16. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Lokaler Integrationsplan und Jugendliche
(Drucks. Nr. 0979/2020)

17. Antrag der CDU-Fraktion zu einer Neuauflage „Sport im Park“
(Drucks. Nr. 1023/2020)

18. Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Ankündigung des NDR die alljährlich stattfindende Opernaufführung hinter dem Rathaus nicht nur während der Corona-Krise, sondern zukünftig generell wegfallen zu lassen
(Drucks. Nr. 1055/2020)

19. Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zu öffentlichen Äußerungen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1089/2020)

20. Antrag der AfD-Fraktion zur Einführung eines Ein-Jahres-Haushaltsplans in Hannover für das Haushaltsjahr 2021
(Drucks. Nr. 1231/2020)

21. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Positive Stellungnahme des RPA zur Ausschreibung zur Anmietung eines Archiv- /Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Drucks. Nr. 1448/2020)
22. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Transparenz des Haushaltsplans für die Stadtbezirksräte erhöhen
(Drucks. Nr. 1756/2020)

23. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu kostenlosen Golfkursen für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 0385/2020)

24. A N T R Ä G E

24.1. der AfD-Fraktion

24.1.1. zur Kürzung der Personalzuwendungen für Ratsfraktionen ab 2021
(Drucks. Nr. 2041/2020)

24.2. Antrag der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“
(Drucks. Nr. 2079/2020)

24.3. von Ratsherrn Braune

24.3.1. zu Rudolf Steiner - Waldorfschulen
(Drucks. Nr. 1353/2020)

24.3.2. zur Abschaffung der Genderformulierungen in der Verwaltungssprache der LHH
(Drucks. Nr. 1430/2020)

24.3.3. zu Roma-Familien im Burgweg sowie auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: Unterbringung von Roma-Familien im Burgweg
(Drucks. Nr. 1688/2020)

29. Antrag der Fraktion Die FRAKTION auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Besetzung der Position des Stadtbaurats der LHH
(Drucks. Nr. 2184/2020)

25. Grundstücksangelegenheiten

25.1. Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück "Davenstedter Straße 102"
(Drucks. Nr. 0771/2020 mit 3 Anlagen)

25.2. Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück „Am Lindener Hafen 30“
(Drucks. Nr. 1167/2020 mit 3 Anlagen)

25.3. Aufhebung des Sporterbbaurechtes für den S.S.C. Mittelfeld von 1980 e.V.
(Drucks. Nr. 1513/2020 mit 1 Anlage)

25.4. Grundstücksverkauf in Misburg
(Drucks. Nr. 1152/2020 mit 5 Anlagen)

25.4.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2044/2020)

25.5. Grundstücksverkauf in Bemerode (Kronsberg III)
(Drucks. Nr. 1721/2020 mit 2 Anlagen)

25.5.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2045/2020)

25.6. Grundstücksverkauf in Bemerode (Kronsberg Nord III)
(Informationsdrucks. Nr. 1722/2020 mit 1 Anlage)

25.7. Grundstücksverkauf in Bemerode (II)
(Drucks. Nr. 1735/2020 mit 3 Anlagen)

25.7.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2048/2020)

25.8. Grundstücksverkauf in Wülferode
(Drucks. Nr. 1736/2020 mit 3 Anlagen)

25.8.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 2051/2020)

26. Berufung einer Prüferin für das Rechnungsprüfungsamt
(Drucks. Nr. 1623/2020)

27. Berufung der Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1666/2020 mit 1 Anlage)

28. Betreibervertrag für die Aussiedler*innen- und Flüchtlingsunterkunft Ohebruchstraße 10
(Drucks. Nr. 1102/2020 mit 1 Anlage)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass Stadtbaurat Bodemann in der Ratsversammlung am 20. September 2007, mit Wirkung zum 1. Januar 2008, auf 8 Jahre, in geheimer Wahl mit 56 Stimmen gegen 3 Stimmen und bei 2 Enthaltungen zum Stadtbaurat der Landeshauptstadt Hannover gewählt worden sei. Am 12. März 2015 sei seine Wiederwahl, mit Wirkung zum 1. Januar 2016, mit 41 Stimmen gegen 19 Stimmen und 1 Enthaltung, in geheimer Wahl, auf weitere 8 Jahre erfolgt. Der Rat der Stadt habe Stadtbaurat Bodemann als einen über die Grenzen Hannovers hinaus anerkannten und geschätzten Fachmann seines Metiers kennengelernt. Ratsvorsitzender Hermann erklärte, dass sich die Mitglieder des Rates für die jahrelang gute und fruchtbare Zusammenarbeit bedanken und Uwe Bodemann für die nun anbrechende Zeit alles Gute, Zufriedenheit und das vor allem bei guter Gesundheit, wünschen würde.
Ratsvorsitzender Hermann bemerkte, dass die vielen Wettbewerbe, die man in der Amtszeit von Uwe Bodemann, unter Fürsprache von Politik und Architekten, gemeinsam durchgeführt habe, immer wieder deutlich gemacht hätten, dass man auf diesem Weg die beste Qualität für die Quartiere erreiche. Ein besonderer Wettbewerb und auch absolutes Neuland für die Landeshauptstadt Hannover sei sicherlich der Stadtentwickelungsdialog Hannover City 2020+ mit einem zweistufigen Projekt gewesen. Das Thema Wohnungsbau, mit der unter Stadtbaurat Bodemann wieder auferstandenen kommunalen Wohnungsbauförderung, habe ebenso eine bundesweite Anerkennung erlangt. Ab dem Jahr 2015 habe man dann vor der großen Herausforderung gestanden, eine Vielzahl an Flüchtlingen unterzubringen. Man müsste insgesamt in Hannover dankbar dafür sein, dass es gelungen sei, dass alle Flüchtlinge in festen Gebäuden untergebracht werden konnten.
Oberbürgermeister Onay stellte fest, dass es in Hannover Tradition wäre, dass die Stadtbaurät*innen bis zu ihrer Pensionierung im Amt bleiben würden. Das sei bei Stadtbaurat Bodemann nur bedingt der Fall gewesen, da dieser in einer sehr schwierigen Zeit dazu bereit gewesen sei, weitere Monate Verantwortung zu übernehmen. Oberbürgermeister Onay bedankte sich ausdrücklich für den großen Einsatz, den hohen Grad an Flexibilität und die damit verbundene Zurückstellung der weiteren Lebensplanungen.
Oberbürgermeister Onay führte weiter aus, dass Stadtbaurat Bodemann in der Ratsversammlung am 27. September 2007 vom Rat der Stadt Hannover zum Stadtbaurat gewählt worden wäre und dass dieser mit Wirkung zum 1. Januar 2008 das Baudezernat geführt habe. Stadtbaurat Bodemann und seine Dezernatsmitarbeiter*innen seien unter anderem für das Dezernatscontrolling und den Bürgerservice Bauen, den Fachbereich Planen und Stadtentwickelung sowie den Fachbereich Tiefbau zuständig gewesen. Dazu kämen die Mandatein verschiedenen Aufsichtsräten. Oberbürgermeister Onay betonte, dass diese verkürzte Aufzählung keineswegs darüber Auskunft geben könnte, was Stadtbaurat Bodemann in den vergangenen fast 13 Jahren tatsächlich geleistet habe. Denn in Zusammenhang mit bloßen Kennzahlen und Fakten würde nicht abgebildet, dass Stadtbaurat Bodemann, gemeinsam mit den anderen Dezernent*innen, sehr viel Verantwortung übernommen habe, als kein Oberbürgermeister an der Spitze der hannoverschen Verwaltung gestanden habe. Es sei ebenfalls im Jahr 2015 der Anspruch des Stadtbaurates Bodemann gewesen, dass keiner der aufgenommenen Menschen in Zelten untergebracht werden müssten.

Oberbürgermeister Onay machte deutlich, dass die neu geschaffenen Lebensräume in Hannover unübersehbar wären. Diese hätten Akzente gesetzt und das Stadtbild geprägt. Im Zuge des Stadtentwicklungsprojektes Hannover City 2020+ seien viele Projekte realisiert bzw. umgesetzt worden. Dazu gehörten unter anderen die Bebauung des Klagesmarktes, die Bebauung der Rossmühle einschließlich Volkshochschule und des Marstalls oder die Umgestaltung des Hohen Ufers (Leineraum), die Generationen von Hannoveraner*innen zum Flanieren oder zu einen Besuch von Gastronomie einladen würden. Daneben sei der über mehrere Jahre andauernde Umbau des zentralen Punktes in der Stadt, der Kröpcke, eine wichtige Herausforderung gewesen. Ferner sei der kommunale Wohnungsbau ein überaus wichtiger Beitrag in der Schaffenszeit des Stadtbaurates Bodemann gewesen. Unlängst habe man die mit der Wohnungsbauwirtschaft seit fünf Jahren andauernde Wohnungsbauoffensive 2016 um weitere zwei Jahre verlängert. Zeitgleich würde eine Ausstellung zur Wohnungsbauentwickelung zeigen, wie sich das Stadtbild in den vergangenen Jahren positiv verändert habe.
Oberbürgermeister Onay betonte, dass diese Aufzählung nicht einmal im Ansatz den Charakter einer Vollständigkeit erfüllen könnte. Es sei jedoch nachvollziehbar, dass man sich nach derart vielen Jahren intensiver Arbeit auch ein wenig auf den Ruhestand freuen würde.
Oberbürgermeister Onay sagte, dass man in Hannover nicht nur die Arbeit, sondern auch den Menschen Uwe Bodemann sehr zu schätzen gelernt habe. Denn am Ende wären es nicht nur die Projekte, die man erfolgreich abgeschlossen habe, sondern es wären die Begegnungen, die einen inspirierten und den weiteren Lebensweg begleiten würden.
Oberbürgermeister Onay bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit, die Sachkompetenz, den Elan, das Verantwortungsbewusstsein und die Offenheit und wünschte Uwe Bodemann für die Zukunft alles Gute und Gesundheit auf seinem weiteren Lebensweg.

Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass der erfolgreiche Umgang mit der Flüchtlingsfrage nicht der ausschließlichen Leistung des Baudezernats, sondern vielmehr dem Erfolg einer gelungenen Zusammenarbeit von Baudezernat, Gebäudemanagement, Wirtschaftsdezernat, Büro Oberbürgermeister sowie weiteren Dezernaten und Fachbereichen, zuzuordnen sei. Stadtbaurat Bodemann bedankte sich für eine gute und engagierte Zusammenarbeit und für das in ihn gesetzte Vertrauen mit seiner Wahl im Jahr 2007 und seiner Wiederwahl im Jahr 2015 bei den Mitgliedern des Rates. Gemeinsam mit dem Rat der Stadt habe man in den vergangenen 13 Jahren eine nicht unerhebliche Reihe von Projekten nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt. Stadtbaurat Bodemann bedankte sich ferner bei den Mitarbeiter*innen im Baudezernat sowie der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover für eine immer loyale und fachlich kompetente Unterstützung. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass er das große Glück gehabt habe, in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten für die drei großen Norddeutschen Metropolen tätig sein zu dürfen. In diesem Rahmen habe er an der Entwicklung ganz wesentlicher Projekte in Hamburg - Hafencity, in Bremen - Oberseestadt und in Hannover - Kröpcke sowie an infrastrukturellen und wohnungsbaurelevanten Entwicklungen maßgeblich mitwirken können. Es sei eine wichtige Arbeit die Infrastruktur zu pflegen und instandzuhalten, um diese den nachfolgenden Generationen zukunftsfähig übergeben zu können.
Stadtbaurat Bodemann betonte, dass es für ihn überaus interessant zu erfahren gewesen sei, wie unterschiedlich diese drei Städte in Norddeutschland, trotz ihrer geografischen Nähe, tatsächlich seien, welchen Einfluss die jeweilige Stadtgesellschaft auf die jeweilige Stadt nehme, welche Themen an den jeweiligen Orten formuliert würden und welche Möglichkeiten sich für die jeweilige Stadt aufgrund ihrer wirtschaftlichen Kapazität, ihrer Aufgeschlossenheit, ihres Mutes zur Veränderung oder ihrer Weltläufigkeit ergeben würden. Stadtbaurat Bodemann hob diesbezüglich hervor, dass man in den vergangenen 10 bis 12 Jahren in Hannover eine außergewöhnlich lange Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs durchlaufen habe. Darüber hinaus sei es allerdings auch eine Begabung, seine Chancen auch real erkennen und nutzen zu können. Dies sei nur in einer Kooperation von Verwaltung und Politik möglich. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass er den Vertreter*innen des Rates wünsche, dass es trotz aller Unsicherheiten vor dem Hintergrund der Pandemie gelingen möge, dass die Arbeit in diesem Sinne weitergeführt werden könnte, um die Geschicke der Landeshauptstadt Hannover in eine positive Zukunft leiten zu können. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass es ihm eine Ehre gewesen sei, für die Landeshauptstadt Hannover arbeiten zu dürfen.

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des § 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 5.3. zur Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NkomVG (sogenannte Pflichtmandate des Oberbürgermeisters) mit der Drucks. Nr. 2128/2020 von der Tagesordnung abgesetzt worden wäre.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD gemäß § 13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates den Antrag auf Nichtbefassung für alle 23, von Ratsherrn Braune vorgelegten Dringlichkeitsanträge einbringe, da alle diese Anträge auf dem üblichen Weg in das Verfahren gegeben werden könnten. Beigeordneter Kelich konstatierte, dass man aufgrund der Art und Vielzahl der Anträge den Eindruck gewinnen könnte, dass diese lediglich dazu dienen sollten, den Rat zu blockieren.

Ratsherr Braune stellte in Frage, dass sich der Vorsitzende der Fraktion der SPD in ausreichender Form mit den vorliegenden Anträgen auseinandergesetzt habe. Der erste Antrag, zum Friedens-Nobelpreis für den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, sei allein deswegen dringlich, da ein Verlauf durch die entsprechenden Ratsgremien den Zeitrahmen bis zur Verleihung deutlich überschreiten würde. Ratsherr Braune bemerkte, dass laut Geschäftsordnung des Rates zu jedem einzelnen Antrag über eine Nichtbefassung zu entscheiden wäre.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune: Friedensnobelpreis für US-Präsident Donald Trump
(Drucks. Nr. 2127/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2127/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Umbenennung von Beigeordneten
(Drucks. Nr. 2150/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2150/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu einer Beirut-Soforthilfe
(Drucks. Nr. 2151/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2151/2020.


Dringlichkeitsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung
(Drucks. Nr. 2153/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2153/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Einladung des neuen Botschafters der Vereinigten Staaten in Berlin nach Hannover
(Drucks. Nr. 2154/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2154/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Bio-Masken
(Drucks. Nr. 2155/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2155/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Facetime
(Drucks. Nr. 2156/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2156/2020.


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Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Vekaufserlaubnis für Kioske
(Drucks. Nr. 2157/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2157/2020.



Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zurAufhebung der Maskenpflicht
(Drucks. Nr. 2158/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2158/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Sozialstunden
(Drucks. Nr. 2159/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2159/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Umstellung der Servernutzung
(Drucks. Nr. 2160/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2160/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Vergabekommission
(Drucks. Nr. 2161/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2161/2020.

Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Uber
(Drucks. Nr. 2162/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2162/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: Streichung des Punktes "Antrag auf Nichtbefassung"
(Drucks. Nr. 2171/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2171/2020.



Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Änderung der Geschäftsordnung: Reihenfolge der Ratsanfragen
(Drucks. Nr. 2172/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2172/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Veröffentlichung der Audioaufzeichnung des Rates vom 24.09.2020 als Podcast auf Hannover.de
(Drucks. Nr. 2173/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2173/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zur Kulturhauptstadtbewerbung 2025
(Drucks. Nr. 2174/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2174/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune: "Vater Unser" zu Beginn einer Ratssitzung
(Drucks. Nr. 2175/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2175/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Drogentests für Ratsmitglieder
(Drucks. Nr. 2198/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2198/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu PCR- Coronatests
(Drucks. Nr. 2199/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2199/2020.



Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Fritz H. und Weihnachten
(Drucks. Nr. 2201/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2201/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu KfZ- Zulassungen in Bürgerämtern
(Drucks. Nr. 2203/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2203/2020.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Gottesdiensten
(Drucks. Nr. 2240/2020)
Mit 55 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. e der Geschäftsordnung des Rates die Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages von Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 2240/2020.


Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2169/2020)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erläuterte, dass die Freiluftbühnen zu Zeiten von Corona aktuell in Hannover benötigt würden.

Ratsherr Braune erklärte, dass er der Dringlichkeit zustimmen würde.
Gegen 8 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (min. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktion Die FRAKTION mit der Drucks. Nr. 2169/2020 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 29. Oktober 2020 behandelt.


Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 2170/2020)

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) sagte, dass auch dieser Antrag zur Bereitstellung von Freiflächen für nicht kommerzielle Jugendpartys vor dem Hintergrund von Corona dringlich wäre.

Ratsherr Braune erklärte, dass er der Dringlichkeit zustimme.
Gegen 8 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktion Die FRAKTION mit der Drucks. Nr. 2170/2020 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 29. Oktober 2020 behandelt.


Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU
(Drucks. Nr. 2207/2020 N1)

Ratsherr Emmelmann (CDU) erörterte, dass sich der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU auf die Sondernutzungssatzung zu Heizpilzen im öffentlichen Raum aus dem Jahr 2008 beziehe. Das Verbot, vor dem Hintergrund des damals hohen CO² Ausstoßes der Geräte, müsste heute aufgrund der weiterentwickelten Technologien relativiert werden. Ratsherr Emmelmann erklärte, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag zurückziehe, da von der Verwaltung ein diesbezügliches Vorgehen signalisiert worden wäre und bat darum, dass zeitnah eine Übersicht zu den geplanten Maßnahmen an die Fraktionsgeschäftsstellen versandt würde.
Von der Fraktion der CDU zurückgezogen.


Dringlichkeitsantrag der Fraktion der AfD
(Drucks. Nr. 2235/2020)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass der Rat der Stadt erklären möge, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht bereit sei Flüchtlinge aus dem Flüchtlingslager Moria aufzunehmen. Der Antrag sei dringlich und dürfte nicht erst monatelang durch die entsprechenden Ratsgremien gehen, da der Landeshauptstadt Hannover dadurch unmittelbarer Schaden entstehen könnte.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass ausschließlich zur Dringlichkeit gesprochen werden möge.

Ratsherr Braune erklärte, dass er der Dringlichkeit zustimme.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) betonte, dass man Oberbürgermeister Onay an der Stelle ausdrücklich für seine in Aussicht gestellte Hilfe danken sollte, da die Europäische Union insgesamt schon viel zu lange weggesehen habe.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass der Vorsitzende des Deutschen Landkreistages vor einer direkten Aufnahme von Flüchtlingen durch die Kommunen warnen würde, da ansonsten eine Sogwirkung zu befürchten wäre.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bekräftigte, dass an der Stelle ausschließlich zur Dringlichkeit gesprochen würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER der Dringlichkeit zustimmen würde.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister ) der Fraktion der AfD mit der Drucks. Nr. 2235/2020 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 29. Oktober 2020 behandelt.



Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE HANNOVERANER
(Drucks. Nr. 2241/2020)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) hob hervor, dass die Formulierung des vorliegenden Antrages dem ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter*innen der Justizbehörde entspräche.

Ratsherr Braune erklärte, dass er der Dringlichkeit zustimme, da er alle Dringlichkeitsanträge im Rahmen der Tagesordnung behandelt wissen wollte.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktion DIE HANNOVERANER mit der Drucks. Nr. 2241/2020 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 29. Oktober 2020 behandelt.


Beigeordneter Hauptstein (AfD) erläuterte, dass den Ratsmitgliedern eine nicht öffentliche Drucksache zur Besetzung der Dezernentenstelle im Dezernat Soziales und Integration ausgehändigt worden sei. Beigeordneter Hauptstein sagte, dass zunächst einmal die Unklarheiten zu beseitigen wären, bevor die Wahl zur Dezernentin vorgenommen werden könnte. Beigeordneter Hauptstein bat darum, dass die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hergestellt würde, damit die Fragen zur Drucksache beantwortet werden könnten. Beigeordneter Hauptstein kündigte an, dass die Fraktion der AfD die benannte Drucksache zur weiteren Beratung in die Fraktionen ziehe, wenn die offenen Fragen dazu nicht beantwortet werden könnten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass die Ratsversammlung dem Ausschluss der Öffentlichkeit, vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen, zustimmen müsste.
Einstimmig beschloss der Rat die Herstellung der Nichtöffentlichkeit.

...
Mit 58 Stimmen gegen 4 Stimmen beschloss der Rat die Punkte 25 bis 28 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28. Mai 2020

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der Genehmigung des vorliegenden Protokolls nicht zustimmen könnte, da die Wortbeiträge der AfD-Fraktion erneut gegendert worden wären.
Mit 54 Stimmen gegen 6 Stimmen und bei 2 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 28. Mai 2020 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
Wahl der Stadträtin/des Stadtrates

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass Stadtbaurat Uwe Bodemann mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 auf seinen Antrag hin in den Ruhestand versetzt würde. Zudem habe der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 20. März 2020, aufgrund der Dezernatsneugliederung beschlossen, die Stellen einer Stadträtin / eines Stadtrates im Dezernat I – Personal, Digitalisierung und Recht, im Dezernat III – Soziales und Integration sowie im Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bauen auszuschreiben.
Auf die öffentlichen Ausschreibungen für das Dezernat I seien insgesamt 45, für das Dezernat III 42 und für das Dezernat VI 23 Bewerbungen eingegangen.
Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und aufgrund der geführten Bewerbungsgespräche schlage Oberbürgermeister Onay dem Rat gemäß § 109 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) in Verbindung mit § 14der Hauptsatzung vor:
- Herrn Prof. Dr. Lars Baumann zum Stadtrat für das Dezernat I zu wählen und zu beschließen, ihm dieses Amt mit Wirkung zum 1. Oktober 2020, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zu verleihen.
- Frau Sylvia Bruns zur Stadträtin für das Dezernat III zu wählen und zu beschließen, ihr dieses Amt mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zu verleihen und
- Herrn Thomas Vielhaber zum Stadtbaurat für das Dezernat VI zu wählen und zu beschließen, ihm dieses Amt mit Wirkung zum 1. November 2020, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zu verleihen.

TOP 3.1.
Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat I Personal, Digitalisierung und Recht
(Drucks. Nr. 2055/2020)

Herr Prof. Dr. Baumann führte aus, dass er beabsichtige im Rahmen seiner Arbeit als Stadtrat im Dezernat I – Personal, Digitalisierung und Recht - vier Schwerpunktthemen zu behandeln.
Herr Prof. Dr. Baumann erläuterte, dass die Einführung agiler Arbeitsformen ein Thema mit hoher Priorität werden würde. Dazu würde im Bereich der städtischen Verwaltung geprüft, ob Möglichkeiten vorhanden seien,agile Teams einzurichten. Parallel dazu würden die Führungskräfte im Rathaus gemeinsam erarbeiten, wie moderne Personalführung bei der Stadtverwaltung in Zukunft aussehen sollte. Im Besonderen das Thema Führung im Sinne einer Unterstützung und gestärkte Teams würden dabei im Fokus stehen.
Herr Prof. Dr. Baumann erörterte, dass weiterhin das Verständnis dahingehend gestärkt werden sollte, dass die Bürger*innen in das Zentrum des Verwaltungshandelns gesetzt würden. Insbesondere in der Projektarbeit sollten diese Ziele klar und deutlich erkennbar werden. Ferner seien Entscheidungen innerhalb der hierarchischen Struktur, aber auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Fachbereichen, zu beschleunigen und zu verbessern. Eine wesentliche Grundlage für Digitalisierung bzw. digitale Transformation sei die Fähigkeit, schnell und effizient in Teams zusammenzuarbeiten und sehr zügig Arbeitsergebnisse zu erreichen. Zukünftig sollten schneller Resultate geliefert werden, die den Bürger*innen einen klaren Nutzen lieferten. Das Ziel müsste sein, dass alle wesentlichen Prozesse der Verwaltung in digitaler Form nutzbar gemacht würden.
Herr Prof. Dr. Baumann führte weiter aus, dass es ein weiterer Erfolgsmotor moderner Verwaltung wäre, wenn sich die Führungskräfte stetig weiterentwickelten, eine Perspektive für sich selbst hätten und als Vorbilder und Mentor*innen ihrer Mitarbeitenden motivieren könnten. Das Ziel müsste sein, dass man bestehende Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung halte und neue Fach- und Führungskräfte gewänne. Die Stadt Hannover sollte eine Arbeitgeberin werden, die attraktiv sei und deren Mitarbeiter*innen aktive Multiplikatoren wären. Herr Prof. Dr. Baumann sagte, dass er daran mitarbeiten wollte, dass die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover ein buntes Spiegelbild der Bürger*innen der Stadt würden. Denn umso mehr Diversität man in der Verwaltung habe, desto mehr positive Impulse würden davon ausgehen. Teams mit hoher Diversität seien langfristig erfolgreicher als zu homogene Teams. Herr Prof. Dr. Baumann betonte, dass er beabsichtige, sofern er gewählt würde, die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung bei der Vermeidung von Mobbing, Diskriminierung und schlechter Führung aktiv zu unterstützen.
Herr Prof. Dr. Baumann machte deutlich, dass es ihm als Personaldezernent ein zentrales Anliegen wäre, mit dem Personal und dem Personalrat der Landeshauptstadt Hannover sehr gut und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.s Personal sei der wertvollste Bestandteil der Verwaltung. Die Gebäude und Prozesse wären blutleer, wenn nicht die qualifizierten und motivierten Menschen vorhanden wären, die Entscheidungen träfen, Verfahren bearbeiteten und die Probleme in der Landeshauptstadt Hannover anpackten und lösen würden. Zudem müsste die Balance zwischen Aufgabenzuwachs und zur Verfügung stehender Ressourcen gewahrt bleiben und dürfte nicht zu einer weiteren Arbeitsverdichtung führen. Priorisierung sei das Schlüsselwort, den Aufgaben und Herausforderungen bei steigenden Anforderungen gewachsen zu sein. Abschließend wies Herr Prof. Dr. Baumann darauf hin, dass die Bedrohung gegenüber den Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst zunähmen. Das gelte im Besonderen für die Bereiche Vollstreckung, Bürgeramt oder der Feuerwehr. Dazu seien gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen Maßnahmen zu erarbeiten, welche die Beschäftigten auch tatsächlich schützten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte vor dem Hintergrund der angekündigten Veränderungen, was veränderungswürdig, was verändernswert oder welche Veränderungen notwendig wären.

Herr Prof. Dr. Baumann antwortete, dass er als Außenstehender seine Informationen bislang lediglich aus Gesprächen bezogen habe und dass er sicherlich ein paar Wochen im Dienst hinter sich gebracht haben müsste, um konkretere Angaben dazu machen zu können. Herr Prof. Dr. Baumann ergänzte, dass sich aus den bisherigen Gesprächen ergeben habe, dass sich die Geschwindigkeit durch den Einsatz von agilen Teams in der Stadtverwaltung verändern müsste.


TOP 3.2.
Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat III Soziales und Integration
(Drucks. Nr. 2056/2020 N2)

Zur Einleitung stellte Frau Sylvia Bruns ihre persönlichen Eckdaten, unter Benennung von Geburtsort, Alter, Familienstand, Anzahl der Kinder, Studien- sowie aktuellem Wohnort und ihren beruflichen Werdegang vor. Frau Sylvia Bruns sagte, dass sie seit ihrem Einzug in den Niedersächsischen Landtag im Jahr 2013 als Sprecherin der Fraktionen für die Themen Soziales, Gesundheit, Familie, Gleichstellung, Migration, Jugend und Verbraucherschutz fungiere.
Frau Sylvia Bruns erläuterte, dass es ihre Überzeugung als Sozialpolitikerin sei, dass man die Menschen dabei unterstützen müsste ihre Träume zu verwirklichen, ihre Potentiale auszuschöpfen und Lebenskrisen, wie auch mögliche Benachteiligungen, zu überwinden. Das sei für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft insgesamt wichtig. „Man erkenne den Wert einer Gesellschaft daran, wie diese mit seinen schwächsten Gliedern umgehe“ (Gustav Heinemann).
Frau Sylvia Bruns machte deutlich, dass die Obdachlosenzahlen in Hannover anstiegen, dass die Trinkerszene am Raschplatz problematisch sei und dass es eine humanitäre Verpflichtung wäre, dass sich die Gesellschaft um diese Menschen kümmere und ihnen eine Perspektive anbieten würde. Zudem sollte ein besonderes Augenmerk auf obdachlose Frauen gelegt werden. Denn auch wenn diese auf den ersten Blick im Stadtbild nicht erkennbar wären, so würden doch alle Anwesenden eine Vorstellung dazu haben, wo sich diese Frauen tatsächlich aufhielten. Darüber hinaus seien Gewalterfahrungen auf der Straße von Frauen ganz anders zu beurteilen, als die von Männern.
Frau Sylvia Bruns führte weiter aus, dass in der Pflege dringender Handlungsbedarf bestünde. Der Fachkräftemangel auf der einen Seite und der demografische Wandel auf der anderen Seite, stelle die Gesellschaft vor große Herausforderungen. In diesem Zusammenhang sei es gut und richtig, dass die Landeshauptstadt Hannover eigene Pflegeeinrichtungen betreiben würde. Dadurch kenne man die Herausforderungen und könne mit allen Akteuren direkt ins Gespräch kommen. Frau Silvia Bruns sagte, dass sie beabsichtige, wie bereits in der Tagespresse kolportiert, einen Runden Tisch Pflege ins Leben zu rufen, um mit allen Akteuren in Hannover gemeinsam Lösungen finden zu können.
Frau Sylvia Bruns erläuterte, dass sie für eine bunte, diverse Gesellschaft stünde und dass Integration als Querschnittsaufgabe zu betrachten wäre. In ihrem Wohnhaus wären die Ukraine, die Türkei, Guinea, Bremen Nordfriesland, Hessen und in ihrer Wohnung sogar ein Braunschweiger vertreten. Frau Sylvia Bruns wies darauf hin, dass Diversität als Stärkung der Demokratie zu betrachten wäre und wichtig für die Gesellschaft insgesamt sei. Dies habe Hannover schon lange erkannt und einen Lokalen Integrationsplan (LIP) aufgestellt, der zurzeit weiterentwickelt würde. Frau Sylvia Bruns hob hervor, dass man es sich nicht leisten könnte, dass man junge Menschen ohne Perspektive ins Leben schicke. Der Bildungsverlierer in Hannover sei seit Jahren männlich und Migrant. Im Weiteren ging Frau Sylvia Bruns auf die besonderen Schwierigkeiten zur Erreichbarkeit von geflüchteten Frauen ein. Frau Sylvia Bruns unterstrich, dass Drogensucht eine Krankheit sei und dass Drogenabhängige nicht an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden dürften. Abschließend stellte Frau Sylvia Bruns fest, dass die Herausforderungen in Hannover groß wären und nur gemeinsam im Team gelöst werden könnten. Denn viele Ideen könnten verloren gehen, wenn man nicht gemeinsam nach Lösungen suchen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte vor dem Hintergrund der benannten zunehmenden Obdachlosigkeit, ob die distinguierte Sozialdezernentin dies für ein von Gott gegebenes Problem halte oder vielmehr der Ansicht sei, dass man die Entwicklung steuern oder sogar eine Einschränkung erwägen sollte.

Frau Sylvia Bruns entgegnete, dass sie natürlich noch nicht alle Zahlen, Maßnahmen und Projekte kennen würde und deshalb erst nach einer gewissen Einarbeitungszeit verlässlich auf das Thema eingehen könnte. Frau Sylvia Bruns stellte zum zweiten Teil der Frage klar, dass sich die Bürger*innen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union überall in Europa aufhalten dürften.

TOP 3.3.
Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat VI Stadtentwicklung und Bauen
(Drucks. Nr. 2058/2020 N1)

Herr Thomas Vielhaber skizzierte seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang chronologisch, detailliert vom Studium in den neunzehnhundertachtziger Jahren an der TU Dortmund bis hin zur Ernennung im Jahr 2018 zum Planungs- und Baudezernenten in Arnsberg.
Herr Thomas Vielhaber führte aus, dass aktuell alle Kommunen – auch Hannover, vor gewaltigen Herausforderungen stünden. Zu den demografischen und gesellschaftlichen Herausforderungen träten nun immer stärker die Auswirkungen durch den Klimawandel, die Fragen der Nachhaltigkeit sowie der Digitalisierung in den Vordergrund. Die Folgen durch die Corona Pandemie, nicht nur auf die wirtschaftlichen Aspekte bezogen, verursachten einen neuen Blick auf die Stadt und verstärkten Anpassungserfordernisse an öffentliche Räume und Infrastrukturen. Man müsste in vielerlei Hinsicht, immer mit Blick auf das Ganze, umsteuern und manchmal auch experimentelle Wege gehen. Denn was heute normal sei, könne in Zukunft schon die Ausnahme sein – und umgekehrt. Gelingen könnte das, wenn die Bürger*innen diese Wege grundsätzlich mitgingen. Dafür gäbe es viele gute Beispiele und Ansätze, wie im Übrigen auch in Hannover, die bei der Strategie zur Konsolidierung und Weiterentwicklung der Stadt sehr hilfreich sein könnten.
Herr Thomas Vielhaber erläuterte zur Stabilisierung und Stärkung der Innenstadt, dass es wichtig sei einen Nutzungsmix in der Innenstadt vorzunehmen, wobei die vorhandenen Funktionen durch die neuen Varianten unterstützt werden sollten. Dabei ginge es um Wohnen und Arbeiten, wie in mischgenutzten Immobilien, um Kultur- und Kulturwirtschaft, um Sport, Bewegung und Freizeit. Es gehe folglich um den Umbau und die Qualifizierung öffentlicher Räume (Straßen, Plätzen, Wegen, Grünflächen), die als begleitendes Instrument zur Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität umgesetzt werden sollten.

Herr Thomas Vielhaber machte zum Verkehr und integrierter Mobilität deutlich, dass man individuelle Mobilitätslösungen einfordern und auch anbieten müsste, die multimodal und intermodal seien. Es sei nicht immer dasselbe Verkehrsmittel notwendig, um von A nach B gelangen zu können. Dabei sollte man die neuen Entwicklungen und Chancen nutzen, wie z.B. einfache Bezahlsysteme durch Digitalisierung, autonomes Fahren oder verschiedene Sharingmodelle. Auf dem Weg zur autofreien Innenstadt müssten die vom motorisierten Individualverkehr ausgehenden Belastungen (Lärm, Abgase, Unfallgefahr insbesondere aber auch Platzbedarf) zügig auf ein Minimum reduziert werden. Den Raumgewinn dann zu verteilen böte riesige Chancen für Radfahrer*innen, Fußgänger*innen, Sport und Spiel, Außengastronomie, Entwicklung von Ruhezonen und, in Abstimmung mit den Händler*innen, die Neugestaltung der Innenstadtlogistik.
Im Weiteren ging Herr Thomas Vielhaber auf die Themen Wohnen, Nachverdichtung und Freiraumschutz, Baukultur, nachhaltige Stadtentwicklung und Klimaschutz, grüne und gesunde Stadt, Partizipation und bürgerliches Engagement, Chancen der Digitalisierung, Investitionen in die Stadt und die Stadt als regionales Zentrum und Wirtschaftsstandort ein.
Herr Thomas Vielhaber betonte, dass er sich für seine mögliche Verpflichtung eine enge, konstruktive, am Ziel und der Sache orientierte Zusammenarbeit, unter Beteiligung der Stadtgesellschaft, der Lokalpolitik sowie dem Rat der Stadt und seinen Gremien wünschen würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob der Kandidat ein nach seinen Vorstellungen ideales Gebäude, unter Berücksichtigung von grünen Aspekten, skizzieren könnte.

Herr Thomas Vielhaber führte aus, dass in diesem Zusammenhang das Thema Nachhaltigkeit, vor dem Hintergrund von Raubbau, dem illegalen Handel mit Sand und den ständig steigenden Preisen bei Rohstoffen, zwingend zu berücksichtigen wäre. Darüber hinaus sei es wichtig grün bzw. mit nachwachsenden Rohstoffen wie Holz zu bauen. Herr Thomas Vielhaber wies darauf hin, dass man sich dem Thema ebenso städteplanerisch nähern könnte, wobei die örtlichen Gegebenheiten zu beachten wären. Demzufolge könnte es nicht richtig sein zu sagen, das ideale Gebäude sei groß und rot, habe bestimmte Funktionen und stünde an Ort XY. Es sei vielmehr sinnvoll, dass die umliegenden Gebäude miteinander harmonierten ohne diese vereinheitlichen zu wollen.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, welche Auswirkungen die erwähnten infrastrukturellen Veränderungen und Experimente für die Autofahrer in Hannover haben könnten und welche Ausmaße die autofreie Stadt räumlich haben sollte. Ratsherr Karger fragte ferner, welche Veränderungen vorstellbar wären, damit Baugenehmigungsverfahren schneller in die Umsetzung gebracht werden könnten.

Herr Thomas Vielhaber erklärte, dass er zur Beantwortung der zweiten Frage eine gewisse Einarbeitungszeit hinter sich bringen müsste. Herr Thomas Vielhaber erläuterte ferner, dass objektiv betrachtet sehr viel Raum in Hannover vorhanden wäre und dass diesbezüglich infrastrukturelle Veränderungen zur Umverteilung der Verkehrswege – mehr Raum für Radfahrer*innen- und Fußgänger*innen, bei einem weiterhin funktionierenden Verkehrsfluss, angestrebt werden sollte. Denn jedes Auto weniger auf den Straßen könnte auch ein Gewinn für die übrigen Autofahrenden sein.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob sich der Kandidat den tatsächlichen Sprung von der beschaulichen Mittelstadt Arnsberg zur Großstadt Hannover vorstellen könnte. Ratsherr Wruck fragte zudem, ob der Kandidat beabsichtige, die großen Geschäftshäuser der Innenstadt in Wohnhäuser mit kleinen Verkaufsateliers umzuwandeln.

Herr Thomas Vielhaber entgegnete, dass er sicherlich von einer Bewerbung Abstand genommen hätte, wenn er sich den Sprung nicht vorstellen könnte. Zudem sei das Arbeitsspektrum in mittelgroßen Städten nur unwesentlich geringer als in Großstädten, wobei er in Hannover sicherlich auf eine dementsprechende, personelle Unterstützung treffen würde. Herr Thomas Vielhaber erörterte, dass bekannt sei, dass der stationäre Einzelhandel, auch in den exklusiven Lagen von Großstädten, bis zum Jahr 2030 auf 30 % der aktuell bestehenden Ladenflächen zurückgehen würde. Deswegen gehe es darum Alternativen zu entwickeln, um die Menschen weiter in die Städte zu holen. Zudem sei der Innenstadtbereich schon immer auch Wohnort gewesen. Die Digitalisierung würde ferner ganz andere Möglichkeiten des Arbeitens und des Wohnens zulassen. Deshalb gehe es darum nicht nur für die Ladenöffnungszeiten, sondern vielmehr darum mehr Wohnbevölkerung, zur Belebung und einer damit einhergehenden Sicherheit sowie einer sozialen Kontrolle, in die Innenstädte zu bekommen.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass die Verantwortlichen in Hannover bislang keine anderen Visionen gehabt hätten als aus Platzmangel Container vor Schulen und Kindertagesstätten zu stellen und fragte, ob der Kandidat Ideen habe, um diesen Zustand ändern zu können.

Herr Thomas Vielhaber antwortete, dass in diesem Bereich schnelle infrastrukturelle Lösungen notwendig wären, sodass auf den ständig wechselnden Bedarf direkt eingegangen werden könnte. Die Belegungszahlen von Schulen und Kindertagesstätten seien ein hochkomplexes Thema und diese würden nicht für die kommenden zwei bis drei Jahre, sondern in Bezug auf den demografischen Wandel für mindestens 10 bis 15 Jahre geplant.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung die Drucksachen zur Wahl der Stadträtin / des Stadtrates im Dezernat I – Personal, Digitalisierung und Recht, im Dezernat III – Soziales und Integration sowie im Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bauen mit den Nummern 2055/2020, 2056/2020 N2 und 2058/2020 N1 formal behandelt habe. Nach § 67 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) und § 21 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates würde schriftlich gewählt. Wenn, wie heute, nur ein Vorschlag pro Wahl gemacht worden wäre, würde, falls niemand widerspräche, auf Zuruf oder Handaufheben gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP gemäß der Geschäftsordnung des Rates eine geheime Abstimmung für die Tagesordnungspunkte 3.1., 3.2. und 3.3. beantrage.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte weiter aus, dass nach § 109 in Verbindung mit § 67 NkomVG die Person gewählt sei, für die die Mehrzahl der Ratsmitglieder gestimmt habe. Demzufolge seien mindestens 33 Ja-Stimmen notwendig. Ein zweiter Wahlgang fände nach § 109 Abs. 1 NkomVG bei der Wahl von Beamt*innen auf Zeit nicht statt.

Mit 40 Stimmen gegen 18 Stimmen und bei 3 Enthaltungen wählte der Rat Herrn Prof. Dr. Lars Baumann zum Stadtrat im Dezernat I - Personal, Digitalisierung und Recht, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2055/2020.
Herr Prof. Dr. Lars Baumann erklärte, dass er die Wahl annähme.

Mit 39 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 1 Enthaltung wählte der Rat Frau Sylvia Bruns zur Stadträtin im Dezernat III - Soziales und Integration, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2056/2020 N2.
Frau Sylvia Bruns erklärte, dass sie die Wahl annähme.

Mit 37 Stimmen gegen 24 Stimmen wählte der Rat Herrn Thomas Vielhaber zum Stadtbaurat im Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bauen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2058/2020 N1.
Herr Thomas Vielhaber erklärte, dass er die Wahl annähme.

TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion zu Finanzhilfen für Hannover im Rahmen von „Korb II“
(Drucks. Nr. 1354/2020)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Finck (SPD) aus Drucks. Nr. 1354/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
In welcher Höhe sind vom Land Niedersachsen für die Landeshauptstadt Hannover bis jetzt Finanzmittel aus dem sogenannten „Korb II“ bereitgestellt und abgerufen worden
und wofür wurden sie verwendet?

Die in Korb II bereitgestellten Mittel betrugen durch Erhöhung der Finanzhilfen des Landes ca. 23 Mio. € im Jahr 2019 sowie ca. 26 Mio. € für das Jahr 2020 für die Landeshauptstadt
Hannover und wurden direkt als Ausgleich der Beitragsfreiheit verwendet.
Darüber hinaus hat die LHH den Härtefallfonds in Anspruch genommen und Leistungen in Höhe von 3.210.983,30 € erhalten.
Davon entfallen auf das

Kitajahr 2018/2019: 1.876.733,51 €

Kitajahr 2019/2020: 945.093,60 €

Kitajahr 2020/2021: 389.156,19 €

Diese Leistungen sind ebenfalls zum Ausgleich der Beitragsfreiheit für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt verwendet worden.
Für die Refinanzierung der Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergartenalter in
Kindertagespflege
hat die Landeshauptstadt Hannover vom Land Niedersachsen gemäß der Richtlinie
„Billigkeit“ für das Kalenderjahr 2019 Finanzmittel in Höhe von 326.559,50 € erhalten. Anmerkung: Die Kindertagespflege wird im Wesentlichen von Kindern im Krippenalter genutzt.

Frage 2:
Falls bisher keine Finanzmittel abgerufen wurden, welche Ursache sieht die Verwaltung hierfür?

Entfällt.

Frage 3:
Mit welcher finanziellen Unterstützung aus dem „Korb II“ in den kommenden drei Jahren rechnet die Verwaltung?

Im Rahmen der Richtlinie Billigkeit wird die Jahreswochenstundenpauschale der Finanzhilfe bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 um 2,5 % statt wie bisher um 1,5 % steigen. Dieses wird eine Summe von ca. 2,3 Mio. € ausmachen.
Für die Kindertagespflege rechnet die Verwaltung in den Folgejahren mit Zuschüssen in ähnlicher Höhe wie im Vorjahr, also jeweils ca. 0,3 Mio. €.

Ratsherr Finck (SPD) fragte, inwieweit über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Qualitätssteigerung weitere Maßnahmen der Verwaltung geplant wären.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Mittel zurzeit ausschließlich zum Ausgleich der Beitragsfreiheit eingesetzt würden. Das „gute Kita-Gesetz“ würde landesweit zum Ausgleich der Beitragsfreiheit umgesetzt, um die Kommunen nicht weiter über Gebühr finanziell zu belasten.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass zurzeit keine Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung unterstützt und die Mittel ausschließlich zum Ausgleich der Beitragsfreiheit eingesetzt würden. Ratsherr Gast fragte ferner, ob selbst die Mittel aus dem Härtefonds nicht ausreichten, um die Ausfälle kompensieren zu können.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass der Korb II Teil der Umsetzung des gute Kita Gesetzes sei und dass dieser zur Regulierung der Defizite in den Kommunen durch fehlende Elternbeiträge aufgrund der Beitragsfreiheit eingesetzt würde. Das sei eine Entscheidung, die das Land an der Stelle getroffen habe. Das benannte Paket beinhalte, dass die Landesfinanzhilfe sukzessive ab dem Kita Jahr 2018/2019 von ursprünglich 20 % auf 55 bis 58 % entsprechend erhöht würde. Stadträtin Rzyski sagte, dass sich die Auswirkung, auch vor dem Hintergrund der neuen Beitragsstaffel, noch nicht annähernd verlässlich dahingehend eingeschätzt werden könnten, wie hoch die Einnahmen oder Ausfälle tatsächlich zu beziffern wären. Die Stadt würde zukünftig etwa 17,7 Mio. € pro Jahr an Betreuungsentgelten einnehmen und dass dazu die Erstattungen des Landes hinzukommen würden. Stadträtin Rzyski bemerkte, dass die Beitragsfreiheit ein wichtiges Signal sei, da auch die Kita Betreuung als eigenständiges Bildungsangebot angesehen würde. Die Kritik der Wohlfahrtsverbände und der Freien Träger sei, dass die Mittel ausschließlich zum Ausgleich der Beitragsfreiheit und nicht zum Ausbau der Qualität eingesetzt würden.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, ob es über den Städtetag oder andere Initiativen der betroffenen Städte auf Ebene der Dezernent*innen Bestrebungen gäbe, dass die Beschlüsse, vor der Maßgabe einer Vollerstattung, nachverhandelt würden.

Stadträtin Rzyski bejahte die Frage und erläuterte, dass Ende des Jahres 2020 der Härtefonds auslaufen würde und dass man dem Städtetag dann entsprechende Zahlen liefern könnte, auf dessen Basis dieser dann die Gespräche mit dem Land suchen könnte. Stadträtin Rzyski konstatierte, dass eine Nachbesserung durch das Land wenig wahrscheinlich sei. Zudem habe das Kita Jahr gerade erst begonnen, sodass dazu aus gegebenen Anlass noch einmal im Jugendhilfeausschuss berichtet werden müsste.

Ratsherr Finck (SPD) fragte, ob es in Hinblick der neuen Beitragsstaffel bereits Zahlen gäbe, wonach das Vorhaben zur finanziellen Entlastung der Stadt konkret als Erfolg bewertet werden könnte.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob das Land Niedersachsen die Kommunen vor dem Hintergrund der Corona Pandemie bedingten Beitragsausfälle unterstützen würde.

Stadträtin Rzyski verneinte die Frage und ergänzte, dass die Landeshauptstadt Hannover, gemeinsam mit weiteren niedersächsischen Kommunen, diesbezügliche Zahlen an den Städtetag weiterleiten würde.


TOP 4.2.
der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Veränderungen der Arbeitsrealitäten während und nach der Corona-Pandemie
(Drucks. Nr. 1355/2020)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1355/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover führt aktuell eine verwaltungsweite Mitarbeiter*innenbefragung zum Thema Homeoffice durch. Hierbei werden insbesondere auch die Auswirkungen auf die Arbeitsrealität während der Coronapandemie abgefragt. Es ist geplant, dass die Ergebnisse voraussichtlich im September/Oktober 2020 als Informationsdrucksache im Organisations- und Personalausschuss vorgestellt werden. Die Ergebnisse werden größtenteils auch neue Erkenntnisse zur Beantwortung der von Ihnen eingebrachten Fragen bringen.
Vor diesem Hintergrund nehmen wir zu der o. g. Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt Stellung (Änderungen nach Vorliegen der Umfrageergebnisse sind nicht ausgeschlossen):

Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über das massenhafte Arbeiten aus dem Homeoffice gesammelt?
a) Sind signifikante Veränderungen bzgl. der Qualität der Arbeit und ihrer Ergebnisse zu verzeichnen?
Nein
b) Welche gegebenenfalls auch technischen Defizite sind aufgetreten, insbesondere bei Mitarbeiterführung, Datenaustausch und Kommunikation?

Die Stadtverwaltung verfügt über 10.134 IT-Endgeräte (Computer, Notebooks, Tablets, Mini-PCs). In diesem Rahmen wurden vor der Coronapandemie ca. 1.000 Anträge für mobiles Arbeiten oder Teleheimarbeit gestellt. In der Hochphase der Pandemie wurden zusätzlich ca. 3.000 verschiedenste Geräte zum Arbeiten im Homeoffice umgerüstet.
Aktuell hat sich diese Zahl bei ca. 1.000 aktiven Clients stabilisiert. Aus Sicht des Datenschutzes und der Datensicherheit gab es keine Probleme beim Datenaustausch zwischen den dienstlichen Endgeräten und dem städtischen Netzwerk. Die erforderlichen technischen Ressourcen (Bandbreite, Serverkapazitäten) wurden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
Zur Mitarbeiter*innenführung und Kommunikation wurden Telefonkonferenzen über ein Webportal sowie das Diensttelefon, Microsoft Sharepoint, ein verwaltungsinterner Messenger (Signal) und die Opensource-Software Jitsi als technische Unterstützung bereitgestellt.

c) In welchen Bereichen der Verwaltung hat sich die Homeoffice-Variante als sinnvoll herausgestellt und in welchen nicht?

Homeoffice ist in den Bereichen sinnvoll, in denen die Bearbeitung sämtlicher Vorgänge sowohl am Büroarbeitsplatz als auch im Homeoffice vollumfänglich wahrgenommen werden kann. Das ist überwiegend bei Büroarbeitsplätzen der Fall.
Eingeschränkt wird diese Möglichkeit durch die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens bei der Antragstellung (z.B. bei Bürgerämtern) und bei Beratungen, bei denen ein persönlicher Kontakt (z.B. Familienberatung) vonnöten ist. Darüber hinaus sind ca. 4.000 Arbeitsplätze bei der Stadtverwaltung vorhanden, bei denen die Arbeit nicht vom PC zu erledigen ist (z.B. Stadtentwässerung, Bäder, Reinigung, Küche usw.)

Frage 2:
Ist eine Akzeptanzsteigerung für Telearbeit bei Beschäftigten und Vorgesetzten feststellbar und inwiefern haben Mitarbeiter*innen gegenüber der Verwaltung bereits Interesse geäußert, künftig nicht mehr im bisherigen Umfang „normal“ im Büro zu arbeiten, bzw. Anträge auf partielle oder weitergehende Tätigkeiten im Homeoffice gestellt?

Im Sommer 2017 ist die Dienstvereinbarung Telearbeit abgeschlossen worden. Diese regelt u.a., dass nur an maximal. 2 von 5 Wochenarbeitstagen im Homeoffice gearbeitet werden darf. Diese Regelung wurde vereinbart nach der Erkenntnislage vor Corona. Seit dem 05.07.2017 wurden 580 Telearbeitsanträge genehmigt, davon sind ca. 525 noch aktiv. Im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.08.2020 haben 280 Anträge die zentrale Prüfstelle durchlaufen.
Im März 2020 ist diese Dienstvereinbarung in Teilen außer Kraft gesetzt worden, um weitreichend Homeoffice zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr zu ermöglichen. Demnach ist auch ohne Antrag die Arbeit im Homeoffice möglich, wenn der Vorgesetzte zustimmt.
Zurzeit wird eine verwaltungsweite Umfrage zum Thema Homeoffice ausgewertet.
Eine Akzeptanzsteigerung ist deutlich zu verspüren, es liegen aktuell noch keine repräsentativen Erkenntnisse vor. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse dieser Umfrage im Organisations- und Personalausschuss zu präsentieren und zu diskutieren. Eine Änderung der Dienstvereinbarung Telearbeit und eine Lockerung der Regelungen ist sehr wahrscheinlich.


Frage 3:
Inwieweit kann sich die Verwaltung vorstellen, eine vermehrte Homeoffice-Beschäftigung zu forcieren, dabei durch Arbeitsplatz-Pooling möglicherweise zugleich den Bedarf an städtischen Büroräumen zu reduzieren und könnte dies Einsparpotentiale hervorbringen (und ggf. welche konkret)?

Die Arbeit im Homeoffice ist ein Angebot der Stadtverwaltung, welches die Mitarbeitenden freiwillig in Anspruch nehmen können. Über eine Überprüfung und ggf. Änderung dieser Haltung wird nach der Auswertung der Umfrage entschieden. Es zeichnet sich jedoch schon ab, dass sowohl die Mitarbeitenden als auch deren Führungskräfte das Arbeiten im Homeoffice sehr positiv einschätzen. Jedoch werden auch kritische Punkte, wie der Verlust von sozialen Kontakten und die Entgrenzung der Arbeit in die Bewertung mit einfließen.
Unabhängig davon hat die Verwaltung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit neuen Arbeitsformen beschäftigt. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge sind neben dem „desk-sharing und homeoffice“ zukünftig weitere Faktoren bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes zu beachten. Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist im hohem Maße von freien Wahlmöglichkeiten abhängig - Ausgehend von ihrer Aufgabenstellung wollen sie in der Lage sein, das passende Arbeitsumfeld zu wählen. Ein Arbeitsplatz der Zukunft sollte daher offene und transparente Räume bieten, um vernetztes Arbeiten sowie informellen Austausches zu ermöglichen.
Gleichzeitig müssen abgeschlossene Bereiche geschaffen werden, in denen vertraulich und konzeptionell gearbeitet wird. Es ist davon auszugehen, dass die vermehrte Arbeit im Homeoffice unter Berücksichtigung moderner Arbeitsformen zu einer Reduzierung der Flächenstandards von Büroräumen führt. Andere Verwaltungen gehen diesbezüglich von einer Reduzierung in Höhe von ca. 20 % aus.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, ob der geschlechtsspezifische Hintergrund (männlich, weiblich, divers) im Rahmen der Befragung berücksichtigt würde.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung keine Fragen zum Geschlecht aus datenschutzrechtlichen Gründen gestellt habe, da ansonsten bei kleinen Arbeitsgruppen sehr schnell auf einzelne Personen abgehoben werden könnte.

Ratsherr Gill (SPD) fragte, wie die Arbeitssicherheit und –Gesundheit der Mitarbeitenden im Homeoffice kontrolliert würde.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass diese Themen im Rahmen des Homeoffice weiter etabliert bzw. im Blick behalten werden müssten, da bei den ersten Videokonferenzen im Hintergrund deutlich geworden sei, dass es sich dort vereinzelt nicht um klassische Arbeitsplatzumgebungen gehandelt habe. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die früheren Telearbeitsplätze von einem Team, bestehend aus EDV-Kräften und Mitarbeitenden aus dem Bereich Arbeitssicherheit und –Gesundheit, die Heimarbeitsplätze ausgestattet und begutachtet hätten. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass man im Rahmen der Pandemiemaßnahmen darauf verzichtet habe, da in diesem Zusammenhang der Faktor Zeit das entscheidende Kriterium gewesen sei. Stadträtin Rzyski betonte, dass beispielsweise die Themen Bildschirmgröße, ergonomische Arbeitsplatzausstattungen und sogar eine Vereinbarung zum Abstellen der Diensthandys aktuell behandelt würden. Zudem stünde es in der Verantwortung der Führungskräfte darauf zu achten, dass Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten eingehalten und Arbeitsschutz und Sicherheitsaspekte im Zuge der Heimarbeit umgesetzt würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Telearbeitsplätze bzw. das Homeoffice eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen sein könnte, um für die Landeshauptstadt Hannover arbeiten zu können ohne beispielsweise das Rathaus aufsuchen zu müssen.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass diese Möglichkeit sowohl für Pendler*innen als auch für Menschen mit Behinderungen vorhanden gewesen wären und dass diese vor dem Hintergrund der Pandemie zurzeit stärker wahrgenommen würden. Es sei zudem deutlich erkennbar, dass die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Vereinbarung von Lebensort und Arbeitsort durch das Homeoffice deutlich an Qualität gewonnen habe.

Ratsfrau Keller (SPD) fragte, ob die Verwaltung in Bezug auf das mobile Arbeiten eine Verschlechterung der Kommunikation zwischen Fachbereichen oder den einzelnen Arbeitsteams habe feststellen können.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass dazu noch keine zuverlässigen Daten vorhanden wären. Dieser Punkt sei ein Teil der Befragung gewesen. Darüber hinaus habe die Verwaltung vorab dazu viele unterschiedliche Hinweise erhalten, sodass eine gewisse Tendenz, jedoch kein aussagekräftiges Ergebnis daraus erhoben werden könnte. Stadträtin Rzyski merkte an, dass Mitarbeitende, die vorzugsweise in Teams arbeiten würden, das Modell Homeoffice nicht befürworten würden. Ferner sei feststellbar, dass Informationen, die in der Pause beim Kaffee oder in der Kantine nebenbei ausgetauscht würden, auf der Strecke blieben. Denn während der Telefon oder Videokonferenzen würde weder geplaudert noch informelle Gespräche geführt, sondern ausschließlich dienstlich gesprochen.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sich die Verwaltung schon damit beschäftigt habe, wie sich das Homeoffice auf die Stadtentwicklung insgesamt auswirken könnte.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Befragung der Landeshauptstadt Hannover dies natürlich nicht liefern könnte. Daten zu Auswirkungen, die alle Büroarbeitsplätze in Hannover einbeziehen würden, seien sicherlich noch nicht abrufbar. Stadträtin Rzyski bemerkte, dass vorzugsweise an den Freitagen Homeoffice betrieben würde. Allerdings seien auch dazu keine verkehrlichen oder pendlerspezifische Erhebungen durchgeführt worden.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie hoch die Verwaltung den ökologischen Nutzen einschätze, wenn Pendler*innen nicht mehr mit den Personenkraftwagen aus den Umlandkommunen in die Landeshauptstadt fahren würden.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass derartige gesamtstädtische Erhebungen sicherlich im Nachgang einer überstandenen Pandemie durchgeführt werden könnten. Aktuell könne man diesbezüglich von Momentaufnahmen berichten, wobei festzuhalten sei, dass die Landeshauptstadt Hannover über mehr als 4.000 nicht Homeoffice geeignete Arbeitsplätze verfüge. Diese Mitarbeitenden müssten Tag für Tag am Arbeitsplatz erscheinen und abends wieder nach Hause gelangen. Stadträtin Rzyski betonte, dass das ein gesamtstädtisches Thema zur Mobilitätsentwicklung mit viel Potential wäre.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob für die im Homeoffice Arbeitenden irgendeine Form der Kompensation vorgesehen oder in Vorbereitung sei, da diese einen Teil ihres privaten Wohnraum zur Verfügung stellen würden.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die bisherigen ungefähr 1.000 Telearbeitsplätze von der Landeshauptstadt Hannover ausgestattet worden seien und dass die Mitarbeitenden, je nach Anzahl der jährlichen Heimarbeitstage, eine steuerliche Kompensierung geltend machen könnten. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass der ursprünglichen Regelung nach, bei einer fünf Tage Woche, zwei Arbeitstage im Homeoffice abgeleistet werden dürften. Allerdings befände man sich dazu mitten in einem Umbruch, wobei die Mitarbeiter*innenbefragung aufschlussreiche Daten und Fakten liefern sollte.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob im Rahmen der Heimarbeit ein verstärktes Nachfragen von Schulungen aufgefallen wäre und ob diese dann über das Internet oder an der Volkshochschule wahrgenommen würden. Ratsherr Wolf fragte zudem, ob die Verwaltung den Ratsmitgliedern den Befragungsbogen für die Mitarbeiter*innen zur Verfügung stellen könnten. Ratsherr Wolf fragte weiterhin, ob es sich bei den ca. 3.000 zur Verfügung gestellten Geräten um Laptops handeln würde.

Stadträtin Rzyski erläuterte in Bezug auf Schulungen, dass die Mitarbeitenden im Rahmen der Heimarbeit mit denselben Programmen arbeiten würden und dass demnach diesbezüglich keine Schulungen notwendig wären. Stadträtin Rzyski erklärte, dass der Drucksache zur Mitarbeiter*innenbefragung der Fragebogen als Anlage beigefügt würde. Stadträtin Rzyski sagte, dass man den Mitarbeiter*innen Mini-PCs, Tablets oder Laptops zur Verfügung gestellt habe.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob tatsächlich Kompensationen durch den Arbeitgeber vorgesehen seien, da viele Wohnungen aufgrund ihrer Größe überhaupt nicht absatzfähig wären.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass es keine Möglichkeit gäbe quadratmetermäßige Kompensationen zu zahlen. In diesem Zusammenhang sei einzig und allein die steuerliche Absetzung von Arbeitszimmern vorgesehen. Stadträtin Rzyski betonte, dass es nicht möglich sei, Wohn- und Arbeitsflächen im Sinne einer Geltungmachung zu trennen. Darüber hinaus sei das Thema von den Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Hannover bislang nicht aufgegriffen worden.


TOP 4.3.
der CDU-Fraktion zur Überwachung durch die Bauordnung
(Drucks. Nr. 1356/2020)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Jeschke (CDU) aus Drucks. Nr. 1356/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorbemerkung allgemein:
Die Tätigkeit einer unteren Bauaufsichtsbehörde als Gefahrenabwehrbehörde gliedert sich in eine präventive Tätigkeit und eine repressive Tätigkeit:
Präventiv werden Anträge geprüft, um bei gesetzlichen Erlaubnisvorbehalten durch entsprechende Genehmigungsverfahren sicherzustellen, dass bauliche Anlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen und insbesondere gefahrlos genutzt werden können.
Repressiv wird ordnungsbehördlich (auch baupolizeilich genannt) gegen baurechtswidrige Zustände eingeschritten, und zwar insbesondere um gefährliche Zustände zu vermeiden bzw. zu unterbinden.
Die Bauausführung ist nach den gesetzlichen Vorgaben der Nds. Bauordnung verfahrensfrei, das heißt, sie unterliegt zusätzlich zu einem etwaigen Genehmigungserfordernis keinem gesonderten Erlaubnisvorbehalt, auch wenn es der Bauaufsichtsbehörde selbstverständlich jederzeit erlaubt ist, die Bauausführung zu kontrollieren.
Aus diesem Grund wird nach Erteilung einer Baugenehmigung bei der Landeshauptstadt Hannover wie auch bei anderen Bauaufsichtsbehörden nach Erteilung einer Baugenehmigung die Bauausführung insoweit im Rahmen der vorgenannten präventiven Tätigkeit überwacht, als z.B. statische Zwischenabnahmen oder nach Beendigung der Durchführung der Baumaßnahme Schlussabnahmen angeordnet und durchgeführt werden. Repressiv wird während der Bauausführung eingeschritten, wenn Hinweise auf gefährliche Bauzustände vorliegen, z.B. durch drohendes Einstürzen von bereits errichteten Gebäudeteilen. Nicht Aufgabe einer unteren Bauaufsichtsbehörde als Gefahrenabwehrbehörde ist es indes, die Bauleitung zu übernehmen oder ständig zu kontrollieren, die Bauaufsicht ist weder Ersatz- noch Oberbauherr. Denn Aufgabe einer Bauaufsichtsbehörde als Gefahrenabwehrbehörde ist es, Gefahren abzuwehren, nicht hingegen, den Bauherrn vor zivilrechtlichen Schäden durch Rückbauverpflichtungen durch nicht genehmigte, abweichende Bauausführungen zu bewahren. Da abgesehen von gefährlichen Zuständen auf der Baustelle durch z.B. Gebäudeteile, die einzustürzen drohen, während der Bauausführung aber grundsätzlich keine Gefahr von einer baulichen Anlage ausgeht, da sie noch nicht in Nutzung genommen wurde und auf der Baustelle bauablaufbedingt immer Zustände herrschen, die noch nicht den gesetzlichen Anforderungen an den Endzustand der baulichen Anlage entsprechen und den diesbezüglichen Gefahren durch die Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle begegnet wird, gibt es keine Veranlassung für eine untere Bauaufsichtsbehörde, die Baustellen der Landeshauptstadt ständig darauf zu überprüfen, ob irgendetwas abweichend von einer erteilten Baugenehmigung ausgeführt wird. Der Verwaltung ist aus ihrem regelmäßigem Austausch mit diversen anderen Bauaufsichtsbehörden auch nicht bekannt, dass andernorts ein solches, aus dem Blickwinkel einer Gefahrenabwehrbehörde wenig zweckmäßiges Vorgehen praktiziert wird, zumal jede Kontrolle gleichzeitig eine Behinderung des oftmals eng getakteten Bauablaufs darstellt.
Insofern liegt der Anfrage nach Auffassung der Verwaltung eine Verkennung der Rollen von Bauherr und seinen beauftragten Baufirmen einerseits und der als Gefahrenabwehrbehörde tätigen Bauaufsicht andererseits zu Grunde; der die Anfrage einleitende Pauschalvorwurf, die Bauordnung würde ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausführen, ist unbegründet und beruht auf einer Verkennung des Baurechts einerseits und der Gepflogenheiten des Bauablaufs einschließlich der Tatbestände, bei denen Bauaufsichtsbehörden bundesweit regelmäßig Kontrollen des Bauablauf anstellen, andererseits.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung aller Oberverwaltungsgerichte ein repressives Einschreiten einer Bauaufsichtsbehörde gegen einen Hoheitsträger nicht statthaft ist. Selbst wenn die Bauaufsicht nach den oben genannten Voraussetzungen repressiv gegen einen Hoheitsträger einschreiten wollte- wozu es vorliegend in der Tat keinen Anlass gab-, so wäre sie darauf beschränkt, diesen über den Dienstweg auf die Missstände hinzuweisen bzw. die Aufsichtsbehörde einzuschalten. Insofern ist der verschiedentlich vom hiesigen Fragesteller immer wieder geäußerte Vorwurf, die Bauaufsicht würde im repressiven Bereich gegenüber städtischen Verantwortlichen anders vorgehen als gegen Private, rechtlich nicht nachvollziehbar.

Vorbemerkung zur Feuer- und Rettungswache
Die letzte Genehmigung der Feuer- und Rettungswache datiert vom 13.7.2020.
Anlass für die Nachtragsgenehmigung war eine veränderte Ausführung des ursprünglich genehmigten Bauvorhabens.
Die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung betrafen verschiedene Bauteile, zum Beispiel Öffnungen in der Brandwand und diverse veränderte brandschutzrelevante Bauteilausführungen und -qualitäten.
Die abweichende Ausführung des fraglichen Fluchttreppenraums war zu der Zeit nicht Bestandteil der veränderten Bauvorlagen, man konnte davon ausgehen, dass er, wie bereits genehmigt, ausgeführt werden sollte. Mit Vorlage von nachgeforderten Unterlagen zur veränderten Ausführung, wurde festgestellt, dass gegenüber der vorherigen Planfassung nicht die Lage des Treppenhauses an sich geändert wurde, jedoch wesentliche Bestandteile seiner bautechnischen und brandschutzrelevanten Ausführung. Geändert wurde zudem die Art der notwendigen und rechtlich vorgeschriebenen Anbindung des innenliegenden Treppenhauses ins Freie. Der fragliche Treppenraum erschließt alle Geschosse des Bauteils und ist erheblich sicherheitsrelevant.
Die brandschutztechnische Qualität des Bauabschnitts war anzupassen, indem die Treppenhauswände, die Türen des angrenzenden Flures und die Fluchtmöglichkeit ins Freie den brandschutztechnischen Bestimmungen entsprachen. D.h., die Kosten bzgl. des Treppenhauses entstanden nicht zusätzlich, sondern waren, wie anzunehmen ist, in der ursprünglichen Kostenkalkulation der Ursprungsgenehmigung bereits enthalten.

Frage 1:
In welchem Umfang findet bei Neu-, An- und Umbauten und bei Sanierungsmaßnahmen eine bauordnungsrechtliche Überprüfung vor, während und nach Realisierung statt und welche Unterschiede gibt es hierbei bei städtischen und privaten Bauherren?

Eine bauordnungsrechtliche Überprüfung findet im Rahmen einer Schlussabnahme in der Regel stichprobenartig nach Baufertigstellung und vor Inbetriebnahme statt. Städtische und private Bauherr*innen werden nach dem Gleichheitsprinzip behandelt, es werden keine Unterschiede vorgenommen. Entscheidend, ob eine Schlussabnahme durchgeführt wird oder nicht, ist ausschließlich fachlich begründet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Frage 2:
Wie oft finden Begehungen statt und zu welchem Zeitpunkt ergreift die Bauordnung erforderliche Maßnahmen, um ggfs. baurechtmäßige Zustände (wieder-) herzustellen?

Wird während einer Schlussabnahme festgestellt, dass es Mängel in der Ausführung von Auflagen aus der Baugenehmigung gibt, so wird zunächst die Beseitigung der Mängel vor einer erneuten Schlussabnahme verlangt. Hier sind ausschließlich die Mängel relevant, die sich aus der Baugenehmigung ergeben.
Mängel, die aufgrund von nicht fachgerechter Bauausführung entstanden sind, sofern sie nicht die bauordnungsrelevanten Bereiche betreffen, sind für die Herstellung und Sicherung baurechtmäßiger Zustände durch die Bauordnung nicht relevant. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Frage 3:
Inwiefern gibt bzw. hat es eine laufende Bauüberwachung bei
- der Feuer- und Rettungswache Weidendamm,
- dem Anbau des Sprengel Museums,
- beim Museum August Kestner,
- dem Verwaltungsgebäude Leinstraße 14,
- der Goetheschule,
- und dem Gebäude der Bauverwaltung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1,
gegeben, welche etwaigen Mängel wurden zu welchem Zeitpunkt entdeckt, wann wurden welche Maßnahmen eingeleitet, wie konnte es zu erheblichen Missständen kommen und wie funktionierte der Austausch zwischen dem Bauordnungsamt auf der einen Seite und dem jeweiligen städtischen Bauherrn auf der anderen Seite?

Durch die Bauaufsicht wird keine laufende Bauüberwachung während der Baumaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen einer bauaufsichtlichen Schlussabnahme werden keine handwerklichen Mängel begutachtet, sondern nur ein Abgleich des gebauten Zustands mit der genehmigten Ausführung vorgenommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Die laufende Bauüberwachung - also Bauleitung - erfolgt in der Regel durch die extern beauftragten Ingenieurbüros. Diese werden durch den Fachbereich Gebäudemanagement als Bauherr*innen-Vertretung und Projektsteuerung begleitet.
Bei der Feuer- und Rettungswache ist zu beachten, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht Bauherrin ist. Diese Funktion übt die Firma Züblin aus.
Während der laufenden Baumaßnahme für Maßnahmen, bei denen die LHH Bauherrin ist, werden von der Projektsteuerung des FB 19 in den - i.d.R. wöchentlichen - Baubesprechungen mit den Ingenieurbüros und beauftragten Handwerksfirmen kontinuierlich die z.B. bei den Baustellenrundgängen erkannten Probleme und Mängel angesprochen und die Abarbeitung mit Fristsetzung in den Besprechungsprotokollen aufgenommen. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt durch die Ingenieurbüros und den Fachbereich Gebäudemanagement i.d.R gemeinsam mit den beauftragten Handwerksfirmen jeweils Gewerke- bzw. Auftragsweise eine Abnahme, bei der alle eventuell noch offenen Mängelpunkte und Restarbeiten erfasst und mit einer Frist zur Beseitigung belegt werden.
Um sämtliche während einer Baumaßnahme erkannten Mängel und deren Abarbeitung mit zeitlicher Einordnung aufzulisten, müssten sämtliche Protokolle der Baubesprechungen und die gewerkeweisen Abnahmeprotokolle durchgesehen werden. Der Umfang dieser Unterlagen ist bei den Baumaßnahmen z.T. erheblich und außerdem – wie z.B. beim Projekt Sprengel Museum Hannover – auch bereits im Archiv abgelegt. Bei Bedarf können die umfangreichen Unterlagen zum Sprengel Museum Hannover im Archiv des Fachbereichs Gebäudemanagement am Ihmeplatz und die ebenfalls umfangreichen Unterlagen für die übrigen genannten Bauprojekte im Dienstgebäude am Aegidientorplatz 1 eingesehen werden.
Nur für die Sanierung der Bauverwaltung existieren noch keine Baumängelprotokolle, da die Baumaßnahme vor Ort noch nicht begonnen hat. Erhebliche Missstände liegen bei keiner der genannten Baumaßnahmen vor.
Die Baumaßnahmen werden durchgängig von einer Bauleitung (i.d.R. externe Ingenieurbüros) überwacht und vom Fachbereich Gebäudemanagement gesteuert. Die Anzahl der während einer Baumaßnahme auftretenden Mängelpunkte hängt von der Arbeitsweise und vom Zusammenspiel der beauftragten Handwerksfirmen ab.
Die Bauordnung kommuniziert in einem Baugenehmigungsverfahren ausschließlich mit dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser oder mit am Verfahren beteiligten Gutachtern bzw. Fachplanern, sowie ggf. eingeschaltete Rechtsbeistände.
Darüber hinaus ist die Bauordnung in internen Arbeitsgruppen vertreten wie z. B. in der AG Bauverwaltung oder der AG Schulbau.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, was es für den Personalaufwand bedeuten würde, wenn dauerhaft Baustellenbegehungen durchgeführt würden. Beigeordneter Kelich fragte ferner, ob jede zusätzlich erbrachte Leistung über die Niedersächsische Bauordnung hinausgehen würde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man einen grundsätzlichen Unterschied zwischen der bauleitenden Aufgabe des Bauherrn und der bauordnungsrechtlichen Überwachung erkennen müsste. Die Bauleitung bedeutet, dass man die Erfüllung der privatwirtschaftlichen oder privatrechtlichen vereinbarten Vertragsgegenstände überwache. Diese würde von einem Ingenieurbüro, dem Bauherrn oder von einer kompetenten Fachkraft der Verwaltung aus dem Bereich Gebäudemanagement durchgeführt. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, dass bei der bauaufsichtlichen Überwachung, die im Zuge einer optionalen Schlussabnahme abgearbeitet würde, zu prüfen sei, ob baurechtlich diejenigen Dinge eingehalten worden wären, die genehmigt worden seien. Dies bedeute, ob beispielsweise die Treppenhäuser an Ort und Stelle in entsprechender brandschutztechnischer Ausführung hergestellt worden seien. Die Schlussabnahme könnte bei entsprechender Komplexität eines Gebäudes vorgenommen werden, wobei sich die Abnahme nicht darauf bezöge, ob ein Handwerker eine vertraglich vereinbarte Wandfarbe verarbeitet habe, sondern darauf, dass das baupolizeiliche Vokabular erfüllt wäre. Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass es nicht der Praxis entspräche, dass bei jedem Bau eine Schlussabnahme erfolge. Dabei gehe es nicht um die Größe eines Gebäudes, sondern vielmehr darum, ob das Gebäude bauordnungsrechtlich, in Bezug auf Brandschutz in Verbindung mit der Baugeometrie und den Fluchtwegen, kompliziert sei. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Verwaltung mit dem vorhandenen Personal überhaupt nicht zurechtkommen würde, wenn jeder baugenehmigungspflichtige Bau schlussabgenommen werden müsste. Deshalb sei der § 75 der Niedersächsischen Bauordnung zur Durchführung von Schlussabnahmen eine Kann-Vorschrift. Es sei im Erwägen der unteren Bauaussicht, ob eine Schlussabnahme durchgeführt würde. Stadtbaurat Bodemann hob hervor, dass bei der letzten Nachtragsgenehmigung eine Schlussabnahme optional vorgesehen wäre.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Überprüfung der Verträge an eine externe Bauleitung weitergegeben würde ohne dass die Verwaltung einbezogen sei.

Stadtbaurat Bodemann konstatierte, dass in der Frage der Vorwurf stecken würde, dass die Bauaufsicht ihre Aufgaben nicht richtig wahrgenommen habe. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die reklamierte Aufgabe am besagten Gebäude nicht von der Bauaufsicht, sondern vom Gebäudemanagement wahrgenommen würde. Das Gebäudemanagement überprüfe, ob das bestellte Gewerk in der Form wie gewünscht erstellt würde. Die baupolizeiliche Sicherheitsrelevanz würde ausschließlich von der Baugenehmigungsbehörde überprüft. Die Baugenehmigungsbehörde arbeite als untere, staatliche Baupolizeibehörde, die zwar bei den großen Gemeinden, bei der Landeshauptstadt Hannover im Baudezernat ansässig wären, allerdings würden diese im übertragenen Wirkungskreis arbeiten. Die Bauherrenfunktion vom Gebäudemanagement, Fachbereich 19, akkreditiert beim Wirtschaftsdezernat, sei eine Bestelleraufgabe – Bestellung einer Schule, Renovierung des Bauverwaltungsgebäudes, Bau von Kitas, welche darauf zu achten habe, dass der Bau die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erhalte. Stadtbaurat Bodemann verwies in Bezug auf die Besonderheiten der Feuerwache 1 darauf, dass der Bauherr ein privates Bauunternehmen sei. Man ließe das Gebäude von einem privaten Unternehmen bauen und kaufe dieses dann schlüsselfertig ab. Dabei würde im Rahmen einer privatrechtlichen Abnahme geprüft, ob die Feuerwache 1 all das beinhalte, was diese leisten müsste. Die untere Bauaufsichtsbehörde im übertragenen Wirkungskreis des Landes überprüfe, ob Mitarbeiter*innen der Feuerwehr im Falle eines Brandes, durch ein wie auch immer gestaltetes Treppenhaus, sicher ins Freie gelangen könnten.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, wie viele Stellenplätze die Bauordnung beinhalten würde und wie viele davon aktuell unbesetzt wären.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass das Bauamt sich zurzeit in der glücklichen Lage befände nahezu alle Stellen besetzt zu haben. Man habe zudem im Jahr 2019 die erfreuliche Möglichkeit erhalten, dass man acht zusätzliche Stellen neu einrichten und besetzen durfte. Deshalb sei man, zumindest im Bereich technische Baugesuchsprüfung, personell relativ gut aufgestellt. Man sei zusätzlich in der Lage gewesen in Mittelbaubereich zwei Sachgebietsleitungen besetzen zu können, sodass man, abgesehen von einer unbesetzten Stelle, relativ gut dastünde. Darüber hinaus sei man versucht im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2021/2022 im Verwaltungsbereich weitere Stellen einzuwerben. Diese, nach Möglichkeit vier zusätzlichen Stellen, sollten im Bereich Widerspruchsbearbeitung und dem neu hinzugekommenen Aufgabengebiet Schottergärten eingesetzt werden. Die Bauordnung würde ungefähr 60 Mitarbeiter*innen umfassen und sei natürlich einer normalen Fluktuation, wie Renteneintritte oder Kündigungen, unterworfen.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, ob sie richtig verstanden habe, dass die CDU-Fraktion dieselbe Anfrage noch einmal an das Dezernat V stellen und mehrere Akteneinsichten beantragen müsste, wenn man Informationen zu den Kosten und sämtliche Mängellisten zu den benannten Gebäuden einsehen wollte.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es nicht der Verwaltung obläge der CDU-Ratsfraktion zu empfehlen, wie diese sich im Nachgang zu der Beantwortung der Anfrage verhalten möge. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass es tatsächlich so sei, dass das Gebäudemanagement die von der CDU-Fraktion deklarierten, erheblichen Mängel nicht feststellen könnte, da man anhand der wöchentlichen Baubesprechungen mit laufenden Protokollierungen als Belege für ein ordnungsgemäßes Arbeiten vorlegen könnte.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Ansicht teilen würde, dass eine Schlussabnahme zwingend durchgeführt werden sollte, da auch bei geringen Abweichungen von der Baugenehmigung eines Gebäudes dieses als Schwarzbau festzustellen sei und dass die Tatsache, dass es sich bei den Mängeln um Brandschutzaspekte handeln würde, die Dringlichkeit zur Durchführung einer Schlussabnahme noch erhöhen würde.

Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass der Bauherr oder die Architekt*innen für die Einhaltung des Baurechts bzw. die genehmigungsfähige Ausführen einer Baumaßnahme verantwortlich wären. Darüber hinaus gäbe es strafrechtliche Instrumente, die bei Missachtung der Baugenehmigung und damit einhergehender Gefahr für Leib und Leben, eingesetzt werden könnten. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass der § 75 Niedersächsische Bauordnung, welcher sich auch zu Abnahmen und Schlussabnahmen verhalte, die Schlussabnahme als Kann-Vorschrift auszeichne. Dies bedeute, dass es im Belieben der unteren, staatlichen Bauaufsichtsbehörde stünde zu entscheiden, ob an der Stelle eine Schlussabnahme durchzuführen sei oder nicht.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, ob die Verwaltung der Auffassung sei, dass die unter der Frage drei benannten Objekte keine erheblichen Missstände aufweisen würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete zum Gebäude der Bauverwaltung, dass die Renovierung dort noch nicht begonnen habe und dass dort eventuell vorhandene Mängel durch Reparatur behoben würden. Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass dort erst kürzlich eine Treppe an einer Außentür zum Treppenhaus angebracht worden wäre. Denn es sei auch bei der Bauverwaltung üblich kleinere Reparaturen zur Beseitigung von Missständen durchzuführen. Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass er sich nicht dazu veranlasst sähe durch die Goetheschule, das Kestner Museum oder das Sprengel Museum zu laufen, um dort bautechnische Mängel festzustellen. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass diese Gebäude nicht in der Verwaltung des Baudezernats stünden, sodass man in diesem Zusammenhang lediglich auf die entsprechenden Bauprotokolle verweisen könnte.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Abweichung von der Baugenehmigung als sogenannter Schwarzbau zu bezeichnen sei und fragte weiter, ob vor dem Hintergrund des Wissens, dass ein Schwarzbau vorhanden sei, eine Schlussabnahme zwingend durchzuführen wäre.

Stadtbaurat Bodemann machte zum Gebäude der Feuerwache 1 deutlich, dass durch einen Nachtrag zum Bauvorhaben auffällig geworden sei, dass in dem Treppenhaus entgegen der Baugenehmigung gebaut worden wäre. Es sei in dem Fall kenntlich geworden, dass gewisse Eigenschaften von Wänden und Türen nicht gegeben wären, sodass der Bauherr aufgefordert worden sei dies zu reparieren, um den genehmigungsfähigen Zustand herstellen zu können. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass ein ohne Baugenehmigung in die Landschaft gestelltes Gebäude die klassische und gravierendste Form eines Schwarzbaus sei. Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass man im Fall der Feuerwache 1 nicht von einem Schwarzbau sprechen könnte, da die Nutzung des Gebäudes so lange unterbunden worden sei, bis der baurechtliche Zustand wieder hergestellt worden wäre.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte erneut, ob die Tatsache, dass eventuell ein Schwarzbau vorläge, eine Schlussabnahme nicht mehr optional sei, sondern dadurch für die Stadt zwingend verpflichtend würde.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung ein Objekt so lange sperren würde bis der bauordnungsrechtliche Zustand wieder hergestellt sei, wenn in einem Gebäude ein bauordnungsrechtlicher Missstand festgestellt würde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte wiederholt, ob im vorliegenden Zusammenhang eine Schlussabnahme zwingend vorgeschrieben sei.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass die Verwaltung die Frage inzwischen mehrfach beantwortet habe. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass die Verwaltung bei der Feststellung eines bauordnungsrechtlichen Missstandes innerhalb eines Objektes, wie z.B. bei einer Beeinträchtigung des Brandschutzes, das Gebäude so lange sperren würde, bis der bauordnungsrechtliche Zustand wieder hergestellt worden sei.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte noch einmal, ob die Verwaltung bzw. das Bauamt explizit bei diesem Bauvorhaben die Durchführung einer Schlussabnahme planen würde.


Stadtbaurat Bodemann erwiderte, dass die Verwaltung im Baubescheid zum Nachtrag für das betreffende Treppenhaus eine Schlussabnahme optional vorgesehen habe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) wiederholte seine Frage abermals und ergänzte, ob die Verwaltung ihre Antwort um die Formulierung: „dass man noch darüber nachdenke und später dazu berichte“, erweitern wollte, da ein konkretes Ja oder Nein bislang nicht möglich gewesen sei.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass die Formulierung: “das man noch einmal darüber nachdenken wollte“, die Übersetzung für optional sein könnte.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Verwaltung aufgrund der Komplexität eines Gebäudes entscheiden würde, ob man eine Schlussabnahme vornähme oder nicht.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung versucht habe zu vermitteln, dass nicht bauplanerische, sondern die baupolizeirechtliche Komplexität unter anderen ein Abwägungskriterium sei, um eine Schlussabnahme durchführen zu lassen. Stadtbaurat Bodemann führte weiter aus, das anlässlich eines Nachtrages in dem Gebäudeteil, in dem eine veränderte Bauausführung gegenüber der genehmigten Unterlagen aufgefallen sei, dass das Treppenhaus in mehrerlei Hinsicht bauordnungsrechtlich nicht in der Form hergestellt worden wäre, wie dies nach der Baugenehmigung der Fall hätte sein müssen. Dies habe sich auf die Beschaffenheit der Wände, auf die Qualität der Treppenhaustür und auf die Ausgangssituation ins Freie bezogen. Gelegentlich dieser Nachtragsüberprüfung sei der Bauherr als ausführende Firma aufgefordert worden, den der Baugenehmigung gemäßen Zustand herzustellen. Stadtbaurat Bodemann sagte, dass dieser Aufforderung nachgegangen worden wäre und dass der Nachtrag, der auf einen anderen Sachverhalt bezogen gewesen sei, dann auch entsprechend genehmigt worden wäre. Dieser habe jedoch mit dem baurechtswidrigen Zustand des Treppenhauses nichts zu tun gehabt. Der Missstand sei nur aufgrund des Nachtrages überhaupt aufgefallen.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, wer die Überprüfung des Nachtrages vorgenommen habe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass bei der Prüfung des Nachtrages durch die Bauaufsichtsbehörde aufgefallen sei, dass das betreffende Treppenhaus nicht in der Form hergestellt worden sei, wie dies im Ursprungsantrag genehmigt worden sei. Darauf sei die Verwaltung dann eingegangen und dies sei auch dem entsprechend ausgeführt worden, sodass der Nachtrag genehmigt werden konnte und der baurechtmäßige Zustand hergestellt worden wäre.


TOP 4.4.
der AfD-Fraktion

TOP 4.4.1.
zur Kriminalität ausreisepflichtiger Ausländer in Hannover
(Drucks. Nr. 1357/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


zur Corona-Pandemie: Rückstände im Abwasser?
(Drucks. Nr. 1399/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.5.
der Fraktion DIE HANNOVERANER

TOP 4.5.1.
"Erkannter Betrug bei Corona-Soforthilfen"
(Drucks. Nr. 1629/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.5.2.
zu EU-Vorgaben zur Beschaffung von Neufahrzeugen für die Fuhrparks öffentlicher Körperschaften
(Drucks. Nr. 1637/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.6.
der CDU-Fraktion zu Begehungen städtischer Immobilien durch den vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Hannover
(Drucks. Nr. 1683/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.7.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Abschiebung krimineller EU-Ausländer
(Drucks. Nr. 1851/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.8.
der Fraktion Die FRAKTION zur Sanierung des Maritim Hotels
(Drucks. Nr. 1730/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.9.
der Gruppe LINKE & PIRATEN zu (Geheim-)Gutachten der LHH
(Drucks. Nr. 2109/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.10.
der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Altlasten im Gebiet der LHH
(Drucks. Nr. 2110/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.11.
der SPD-Fraktion zu Erzieher*innen in der LHH
(Drucks. Nr. 2112/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.
von Ratsherrn Braune

TOP 4.12.1.
zu Halonfeuerlöschsystemen
(Drucks. Nr. 1628/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.2.
zu Kreditvergaben
(Drucks. Nr. 1631/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.3.
zum Sicherheitsdienst
(Drucks. Nr. 1643/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.4.
zur Kantine im Gebäude der LHH am Schützenplatz
(Drucks. Nr. 1644/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.5.
zur Soforthilfe I
(Drucks. Nr. 1645/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.6.
zur Zwangsprostitution
(Drucks. Nr. 1646/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.7.
zur Zwangsisolierung
(Drucks. Nr. 1648/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.8.
zum Strafvollzug
(Drucks. Nr. 1653/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.9.
zur Kameraüberwachung einer Fußgängerampel
(Drucks. Nr. 1675/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.10.
zur Remonstrationspflicht
(Drucks. Nr. 1676/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.11.
zu Roma-Familien
(Drucks. Nr. 1677/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.12.
zum 5G-Netzausbau
(Drucks. Nr. 1678/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.13.
zu Sozialstunden in Kitas
(Drucks. Nr. 1684/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.14.
zu Sozialstunden und päd. Konzepte
(Drucks. Nr. 1685/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.15.
zu COVID-19 Todesopfern
(Drucks. Nr. 1686/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.16.
zu COVID-19 Tests
(Drucks. Nr. 1693/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.17.
zur Übersterblichkeit
(Drucks. Nr. 1696/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.18.
zu Ventilatoren
(Drucks. Nr. 1697/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.19.
zu Arbeitsplätzen
(Drucks. Nr. 1698/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.20.
zur Bauordnung - Corona
(Drucks. Nr. 1699/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.21.
zu Gastroaußenflächen
(Drucks. Nr. 1705/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.22.
zu § 839 BGB
(Drucks. Nr. 1942/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.23.
zur Kantinenkarte
(Drucks. Nr. 1957/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.24.
zu Corona WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 1958/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.25.
zur Maskenpflicht in Schulen
(Drucks. Nr. 2082/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.26.
"TRAC 19"
(Drucks. Nr. 2083/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.27.
zu Todesursachen
(Drucks. Nr. 2084/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.28.
zu Prostitution / COVID-19
(Drucks. Nr. 2085/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.29.
zu Intensivbetten für COVID 19 Patienten
(Drucks. Nr. 2086/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.12.30.
zu Kinderrechten
(Drucks. Nr. 2087/2020)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 5.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 5.1.
Beirat UNESCO City of Music Hannover – Nachbenennung von Beiratsmitgliedern
(Drucks. Nr. 0727/2020 mit 2 Anlagen)


Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag zustimmen würde. Allerdings sei eine Frauenquote von 30 %, gerade auch aufgrund der vielen Nachbenennungen, vor dem Hintergrund einer Parität nicht nachzuvollziehen.
Einstimmig beschloss der Rat die Nachbenennung von Beiratsmitgliedern - Beirat UNESCO City of Music Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0727/2020 mit 2 Anlagen.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.2.
Berufung in das Kuratorium der Gustav-Brandt´sche-Stiftung
(Drucks. Nr. 2060/2020)
Einstimmig beschloss der Rat die Berufung in das Kuratorium der Gustav-Brandt´sche-Stiftung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2060/2020.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 5.3.
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

(Drucks. Nr. 2128/2020)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 5.4.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2131/2020)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2131/2020.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 6.
Jahresabschluss 2019 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 1651/2020 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2019 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1651/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 7.
16. Änderung der ZVK Satzung
(Drucks. Nr. 1680/2020 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die 16. Änderung der ZVK Satzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1680/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 8.
Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gemäß der städtischen Entgeltregelung für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen
(Drucks. Nr. 1577/2020 mit 1 Anlage)
Mit 34 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat die Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gemäß der städtischen Entgeltregelung für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1577/2020 mit 1 Anlage.


TOP 9.
Förderung von Solar-Gründächern durch Umwidmung der städtischen KWK-Fördergelder
(Drucks. Nr. 0522/2020)

TOP 9.1.
dazu Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1425/2020)

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD den vorliegenden Antrag ablehne, da man die im Antrag formulierten und gigantisch teueren Klimaziele sowie die damit einhergehende, anvisierte Klimawende grundsätzlich nicht mittragen wollte. Darüber hinaus kritisiere man den geplanten Ausbau der hochsubventionierten und unzuverlässigen Solarenergie. Ratsherr Hirche betonte, dass die Fraktion der AfD die Dachbegrünungen ausdrücklich unterstützen würde, da diese einer Verbesserung des Innenstadtklimas dienlich wären, der Biodiversität zuträglich seien und sogar ästhetische Gewinne erzielen könnten.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) kritisierte, dass die Verwaltung die Richtlinie zur Solarstromgewinnung für Kleingärtner als Geschäft der laufenden Verwaltung ansehen würde, sodass der Rat der Stadt keinen Einfluss auf die Richtlinie aus dem Jahr 2004 ausüben könnte. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimme, da man den Antrag insgesamt als sinnvoll erachte.
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Zusatzantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1425/2020.

Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Zusatzantrag (Drucks. Nr. 1425/2020), die Förderung von Solar-Gründächern durch Umwidmung der städtischen KWK-Fördergelder nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0522/2020.

TOP 10.
Anpassung der Förderkriterien für das städtische Förderprogramm „Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom“
(Drucks. Nr. 0819/2020 mit 1 Anlage)

TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 1275/2020)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) monierte, dass die Punkte 1 und 2 des vorliegenden Änderungsantrages eher liberal und nicht sozialdemokratisch-grün motiviert wären. Der dritte Punkt des Antrages sei hingegen begrüßenswert, da eine Evaluation grundsätzlich sinnvoll wäre. Ratsherr Wolf stellte den Antrag zur getrennten Abstimmung des Änderungsantrages nach Punkten und erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Punkte 1 und 2 desselben ablehnen würde.
Getrennte Abstimmung:
Mit 46 Stimmen gegen 8 Stimmen beschloss der Rat die Punkte 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1275/2020.
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat den Punkt 3 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1275/2020.

Gegen 4 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1275/2020), die Anpassung der Förderkriterien für das städtische Förderprogramm „Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0819/2020 mit 1 Anlage.


TOP 11.
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2019
(Drucks. Nr. 1024/2020 mit 4 Anlagen)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) merkte an, dass Ratsherr Zingler laut der Anlage 3 Nr. 5 zur Zusammensetzung des Betriebsausschusses mit der Zuordnung DIE LINKE aufgeführt sei. Ratsvorsitzender Hermann betonte, dass Ratsherr Zingler natürlich der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN angehören würde.
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1024/2020 mit 4 Anlagen.


TOP 12.
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2019
(Drucks. Nr. 1240/2020 mit 1 (nur Online) Anlagen)

Ratsherr Jeng (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimme, sich zum Punkt 3 enthalte und den Punkt 4 ablehnen würde. Ratsherr Jeng stellte fest, dass es unsolide und verantwortungslos gegenüber den Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaft sei, wenn man beabsichtige den städtischen Haushalt mit
800.000 € aus demjenigen Unternehmen sanieren zu wollen, welches einen Bilanzverlust von 1. Mio. € aufweisen würde.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) wies den Vorwurf zurück, wonach die Stadt versuchen würde auf Kosten der Städtischen Häfen ihren Haushalt sanieren zu wollen, da in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses erklärt worden wäre, dass nach der Ausschüttung an die Landeshauptstadt Hannover die Eigenkapitalquote und die Liquidität des Unternehmens gut dastünden. Ratsherr Dr. Menge stellte fest, dass es kein positives Signal an die Mitarbeiter*innen insgesamt und an die Betriebsleitung der Städtischen Häfen im Besonderen sei, wenn man sich zur Entlastung der Betriebsleitung enthalten würde.

Ratsherr Jeng (CDU) entgegnete, dass in der heutigen Unternehmensführung die Liquiditätslage und –Entwicklung, der Cashflow, entscheidend sei. Denn die größte Kapitaleinlage sei nichts wert, wenn das Unternehmen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen könnte. Zudem entspräche es nicht dem Verständnis von Verantwortung der CDU-Fraktion, wenn man die Betriebsleitung dazu zwingen wollte eine Gewinnausschüttung vorzunehmen, von der man selbst wissen würde, dass diese nicht solide wäre.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte zum Abstimmverhalten der Fraktion der CDU in Bezug auf die Entlastung der Betriebsleitung, dass es im vergangenen Jahr zu einem Verstoß gegen die Vergabevorschriften gekommen sei. Ratsherr Pohl erklärte, dass man bei einem derartigen Verstoß die Entlastung eigentlich ablehnen müsste. Allerdings sei eine Enthaltung deshalb zu rechtfertigen, da die Betriebsleitung des Unternehmens versichert habe, dass sich ein derartiger Verstoß nicht wiederholen würde.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass dem Protokoll des Betriebsausschusses zu entnehmen sei, dass sich die Kritik der CDU-Ratsfraktion allein auf die Ausschüttung beziehe. Deshalb sei das Abstimmverhalten zur Entlastung der Betriebsleitung unredlich.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass der Wortbeitrag von Ratsherrn Jeng impliziere, dass die CDU-Fraktion eine getrennte Abstimmung wünsche.

Getrennte Abstimmung:

Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 1 und 2 des Antrages zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1240/2020 mit 1 Anlage.
Mit 47 Stimmen und bei 15 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 3 des Antrages zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1240/2020 mit 1 Anlage.

Mit 40 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Punkt 4 des Antrages zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2019 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1240/2020 mit 1 Anlage.


TOP 13.
Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0790/2020 N1)


Ratsherr Markurth (SPD) erläuterte, dass sich alle Mitglieder des Stadtbezirksrates Ricklingen gefreut hätten, dass der Bereich Oberricklingen Nord-Ost Sanierungsgebiet geworden sei. Ratsherr Markurth wies darauf hin, dass die Sanierungsziele im Antrag bewusst nicht durchnummeriert worden wären, da diese gleichberechtigt nebeneinander stehen sollten. Man hoffe auf eine gute Zusammenarbeit von Sanierungskommission und Verwaltung, da man viele gute Ideen und viele engagierte Bürger*innen habe, die ihren Stadtbezirk aktiv mitgestalten wollten.
Einstimmig beschloss der Rat die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0790/2020 N1.


TOP 14.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 14.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1251, 1. Änderung, Sophienschule,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1366/2020 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1251, 1. Änderung, Sophienschule, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1366/2020 mit 3 Anlagen.


TOP 14.2.
Bebauungsplan Nr. 1825, Östlich Hermann-Ehlers-Allee,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1692/2020 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Hirche (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der vorliegenden Drucksache nur mit heftigen Bedenken zustimme, da an der Stelle ein über 25 Jahre währendes, unberührtes Stück Natur vernichtet würde.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache ausdrücklich zustimmen würde. Zur Vernichtung der Grünfläche erörterte Beigeordneter Kelich, dass die Kleingärten um das Gebiet herum erhalten blieben und dass es sich bei dem benannten Stück Natur um eine Tierversuchsanstalt handeln würde. Zudem habe man die Kreissiedlungsgesellschaft, eine Tochter der Region Hannover, als Partner für die Errichtung hunderter Wohneinheiten, darunter viele sozial geförderte, gewinnen können.

Ratsherr Hirche (AfD) unterstrich seine Kritik zur Vernichtung von Freiflächen.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass es sich bei der Freifläche um eine ehemalige Tierversuchsanstalt mit ein wenig Grün gehandelt habe, auf der ein einzelner Mann in sehr alten Gebäuden allein gelebt habe, welches zudem von einem hohen Drahtzaun umschlossen gewesen sei. Demnach sei diese Freifläche auch nicht frei zugänglich gewesen. Darüber hinaus würden Ersatzpflanzungen, wenn auch ein wenig zu weit außerhalb, vorgenommen. Ratsfrau Falke erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN der vorliegenden Drucksache zustimmen würde, da man dringend zusätzliche Wohnungen benötige.
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1825, Östlich Hermann-Ehlers-Allee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1692/2020 mit 4 Anlagen.


TOP 14.3.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung,Nordmannblock, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1848/2020 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung, Nordmannblock, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1848/2020 mit 3 Anlagen.


TOP 14.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2014/2020 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1863, ehemaliger Holländischer Pavillon, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2014/2020 mit 4 Anlagen.


TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung, Aufstellung und Betrieb eines Ausgabeterminals für Personalausweise und Reisepässe
(Drucks. Nr. 0967/2020)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung, Aufstellung und dem Betrieb eines Ausgabeterminals für Personalausweise und Reisepässe nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0967/2020.


TOP 16.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Lokaler Integrationsplan und Jugendliche
(Drucks. Nr. 0979/2020)
Mit 40 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Lokaler Integrationsplan und Jugendliche; nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0979/2020.


TOP 17.
Antrag der CDU-Fraktion zu einer Neuauflage „Sport im Park“
(Drucks. Nr. 1023/2020)
Mit 33 Stimmen gegen 24 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einer Neuauflage „Sport im Park“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1023/2020 ab.


TOP 18.
Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Ankündigung des NDR die alljährlich stattfindende Opernaufführung hinter dem Rathaus nicht nur während der Corona-Krise, sondern zukünftig generell wegfallen zu lassen
(Drucks. Nr. 1055/2020)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass der NDR einen unfreundlichen Akt gegen die Stadt, die sich immer noch im Bewerbungsverfahren zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 befände, inszeniert habe und erklärte, dass sich die Landeshauptstadt Hannover dagegen zur Wehr setzen sollte. Der Antrag sei noch immer aktuell, obwohl die Stadtverwaltung zum einen Verhandlungen mit dem NDR angekündigt und zum anderen eigene Konzepte in Aussicht gestellt habe. Allerdings habe man dazu bislang keinerlei Fortschritte wahrnehmen können.
Mit 55 Stimmen gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Ankündigung des NDR die alljährlich stattfindende Opernaufführung hinter dem Rathaus nicht nur während der Corona-Krise, sondern zukünftig generell wegfallen zu lassen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1055/2020 ab.


TOP 19.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zu öffentlichen Äußerungen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1089/2020)

Ratsherr Karger (AfD) erinnerte daran, dass für den 8. Mai 2020 eine Demonstration unter dem Titel: „Freiheit ist nicht verhandelbar“ angemeldet worden wäre und dass für dasselbe Datum eine Veranstaltung vom Bündnis Bunt statt Braun angemeldet gewesen sei. Ratsherr Karger sagte, dass die AfD-Demonstration aufgrund der Hygienemaßnahmen nicht zugelassen worden sei. Die Veranstaltung von Bunt statt Braun, bei der unter anderen auch der Oberbürgermeister zugegen gewesen sei, wäre natürlich genehmigt worden. Dasselbe galt für die Black Lives Matter Demonstration im Juni 2020 mit etwa 8.500 Teilnehmer*innen. Ratsherr Karger stellte fest, dass die Black Lives Matter Demonstration in Hannover nicht hätte durchgeführt werden dürfen, da diese für nur 1.000 Teilnehmer*innen angemeldet gewesen wäre und zudem die Hygienerichtlinien missachtet worden wären. Ratsherr Karger berichtete weiter, dass der Oberbürgermeister auf der Veranstaltung des Bündnisses Bunt statt Braun die AfD verbal heftig angegriffen und beleidigt habe, dass dieser damit auch mindestens 10 % der hannoverschen Wähler*innen diskreditiert habe und damit die Hetze betrieben habe, die man der AfD-Fraktion immer vorwerfen würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER die schlimmen, rassistisch motivierten Beleidigungen und Drohungen gegen Oberbürgermeister Onay auf das Schärfste verurteile. Ratsherr Böning konstatierte, dass der Bürger Belit Onay auf der Veranstaltung Bunt statt Braun sicherlich nicht an das Rednerpult gebeten worden wäre, wenn dieser als Regalauffüller in einem Lebensmitteldiscounter tätig wäre. Es sei hingegen sehr viel wahrscheinlicher, dass die Privatperson Belit Onay auf der Veranstaltung des Bündnisses Bunt statt Braun als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt wahrgenommen worden sei. Deshalb könnte die Fraktion DIE HANNOVERANER nur zu der Einschätzung finden, dass der Bürger Belit Onay, auch wenn dieser als Privatperson an der Veranstaltung teilgenommen habe, seine politische Neutralität als öffentliche Person und Oberbürgermeister verletzt habe.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) machte deutlich, dass es nicht der Würde eines Oberbürgermeisters entspräche, wenn dieser einen Teil seiner Bürger*innen diskreditiere und beleidige. Zudem entspräche es im Übrigen auch nicht der Würde eines Stadtparlaments, wenn deren Mitglieder bei der Wiederholung der Beleidigungen durch die Antragstellenden in Beifall und Jubelrufe ausbrächen. Beigeordneter Hauptstein betonte, dass die Beschimpfungen und Bedrohungen gegen den Oberbürgermeister zwingend zu verurteilen wären. Allerdings sollte in einer anständigen Demokratie die menschliche Größe vorhanden sein, auch einmal ein falsches Verhalten oder eine verbale Verfehlung eingestehen zu können.
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zu öffentlichen Äußerungen des Oberbürgermeisters nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1089/2020 ab.


TOP 20.
Antrag der AfD-Fraktion zur Einführung eines Ein-Jahres-Haushaltsplans in Hannover für das Haushaltsjahr 2021
(Drucks. Nr. 1231/2020)

Ratsherr Jacobs (AfD) verwies auf die Haushaltseinbringung in der Regionsversammlung und erläuterte, dass man mit der Verabschiedung eines zweijährigen Haushaltsplanentwurfs der nachfolgenden Ratsversammlung einen Haushaltsplan überlassen würde, zu dem mit an hoher Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit dem Rat der Stadt ein Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung vorgelegt werden müsste, da die im Zweijahreshaushalt eingestellten Mittel bereits nach einem Jahr aufgezerrt wären.
Gegen 5 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Einführung eines Ein-Jahres-Haushaltsplans in Hannover für das Haushaltsjahr 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1231/2020 ab.


TOP 21.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Positive Stellungnahme des RPA zur Ausschreibung zur Anmietung eines Archiv- /Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur
(Drucks. Nr. 1448/2020)
Mit 38 Stimmen gegen 15 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Positive Stellungnahme des RPA zur Ausschreibung zur Anmietung eines Archiv- /Depot- und Bürogebäudes für den Fachbereich Kultur, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1448/2020 ab.


TOP 22.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Transparenz des Haushaltsplans für die Stadtbezirksräte erhöhen
(Drucks. Nr. 1756/2020)
Mit 5 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Transparenz des Haushaltsplans für die Stadtbezirksräte erhöhen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1756/2020.


TOP 23.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu kostenlosen Golfkursen für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 0385/2020)

Ratsherr Karger (AfD) brachte die mutmaßlichen Vorlieben von Flüchtlingen hinsichtlich ihrer sportlichen Aktivitäten mit nächtlichen, gewalttätigen Auseinandersetzungen in Verbindung und fragte vor diesem Hintergrund, warum man Flüchtlingen nicht auch Golfkurse anbieten sollte.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erteilte Ratsherrn Karger einen offiziellen Ordnungsruf nachdem er diesen mehrfach aufgefordert hatte, dass dieser zur Sache sprechen möge.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) gab zu Protokoll, dass man Satire den Profis überlassen sollte.
Einstimmig lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu kostenlosen Golfkursen für Flüchtlinge nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0385/2020 ab.


TOP 24.
A N T R Ä G E

TOP 24.1.
der AfD-Fraktion

TOP 24.1.1.
zur Kürzung der Personalzuwendungen für Ratsfraktionen ab 2021
(Drucks. Nr. 2041/2020)
Eingebracht und überwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 24.2.
Antrag der AfD-Fraktion: Sicherheitsantrag zum Konzept „Bahnhof sicher“
(Drucks. Nr. 2079/2020)
Eingebracht und überwiesen:
In den Finanzausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 24.3.
von Ratsherrn Braune

TOP 24.3.1.
zu Rudolf Steiner - Waldorfschulen
(Drucks. Nr. 1353/2020)
Eingebracht und überwiesen:
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 24.3.2.
zur Abschaffung der Genderformulierungen in der Verwaltungssprache der LHH
(Drucks. Nr. 1430/2020)
Eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.3.3.
zu Roma-Familien im Burgweg sowie auf Durchführung einer Anhörung zum Thema: Unterbringung von Roma-Familien im Burgweg
(Drucks. Nr. 1688/2020)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 29.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Besetzung der Position des Stadtbaurats der LHH
(Drucks. Nr. 2184/2020)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Beigeordneter Kelich, Ratsherr Gill (SPD),
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Pohl (CDU),
Beigeordneter Hauptstein, Ratsherr Hirche (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherrr Bingemer (FDP),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER).

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt den Saal zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:



H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter


...



Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.



Für die Niederschrift:



H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter