Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 21.09.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.09.2020)
Protokoll (erschienen am 13.11.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 02.11.2020

PROTOKOLL

39. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 21. September 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU) 18.55 - 22.25 Uhr
Bezirksratsherr Baathe (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Funda) (PIRATEN)
(Bezirksratsherr Hoffmann) (CDU)
(Bezirksratsherr Hogh) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Käthner (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Ramani (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Sommer (CDU)
Bezirksratsherr Stavropoulos (SPD)
Bezirksratsfrau Stock (Bündnis 90/ Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)

Gäste:
Frau Baljasnaja Projektleiterin DB Netz AG

Presse:
Herr Bohnenkamp
Herr Carstens
Herr Dr. Schinkel

Verwaltung:
Frau Tegtmeyer-Dette 1. Stadträtin
Frau Hammann Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Frau Göttler Stadtbezirksmanagerin
Frau Roth Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Stricks Bezirksratsbetreuung


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Dr. Fabian Feil
(Drucks. Nr. 15-1493/2020)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Einwohner*innenfragestunde

5. Informationen über das Bauvorhaben der DB in der Herschelstraße

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12.1.4. Unterbringung von Obdachlosen
(Drucks. Nr. 15-2012/2020)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Zeppelinstraße
(Drucks. Nr. 1640/2020 mit 1 Anlage)

12.3.1. Grundstück Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-2021/2020)

7.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 - Große Pfahlstraße, Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist
(Drucks. Nr. 1950/2020 mit 1 Anlage)

7.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 1950/2020 Bebauung Grundstück Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-2177/2020)

7.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 1874, Reitwallstraße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1974/2020 mit 3 Anlagen)

7.4. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020)
7.4.1. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

7.5. Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2042/2020 mit 1 Anlage)

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-1514/2020 mit 2 Anlagen)

8.1.1. Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-1514/2020 N1 mit 2 Anlagen)

8.1.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1514/2020 N1 Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-2176/2020)

9. M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung

10. EIGENE MITTEL

10.1. des Stadtbezirksrates

10.1.1. Zuwendung für Selbstbestimmtes Leben Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2027/2020)

10.2. des Integrationsbeirates

10.2.1. Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-2028/2020)

11. A N T R Ä G E

11.1. aus der letzten Sitzung

11.1.1. Prinzenstraße Freigabe für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-1479/2020)

11.1.1.1. Änderungsantrag Prinzenstraße Freigabe für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-2003/2020)

11.1.2. Sanierung Sodenstraße, Eckerstraße
(Drucks. Nr. 15-1488/2020 N1)

11.2. der CDU-Fraktion

11.2.1. Vorstellung des Veloroutenkonzeptes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2004/2020)
11.2.2. Veloroute 3
(Drucks. Nr. 15-2005/2020)

11.2.3. Radtour des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 15-2006/2020)

11.2.4. Weihnachtsmarkt - Wintermarkt
(Drucks. Nr. 15-2007/2020)

11.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.3.1. Spielplatzbau in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1992/2020)

11.3.1.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1992/2020 Kunststoffbeläge beim Spielplatzbau im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2178/2020)

11.3.1.2. Spielplatzbau in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1992/2020 N1)

11.3.2. Zugang zum Spielplatz Angerstraße schließen
(Drucks. Nr. 15-1993/2020)

11.3.3. Parken in gekennzeichneten Bereichen
(Drucks. Nr. 15-2000/2020)

11.3.4. Lieferzonen Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2001/2020)

11.4. der SPD-Fraktion

11.4.1. zusätzliche Fahrradbügel am Goetheplatz/Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2019/2020)

11.4.2. weitere Wertstoffinsel (Leichtverpackungen) fürs Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2020/2020)

11.5. von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)

11.5.1. Sicherung von Altbäumen am Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-2026/2020)

12. A N F R A G E N

12.1. der CDU-Fraktion

12.1.1. Städtischer Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-2008/2020)

12.1.2. Wartezeit bei städtischen Behörden
(Drucks. Nr. 15-2009/2020)

12.1.3. Stellwerk
(Drucks. Nr. 15-2011/2020)

12.1.5. Boulebahn auf dem Ballhofplatz
(Drucks. Nr. 15-2013/2020)

12.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

12.2.1. Ersatzmaßnahme in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1996/2020)

12.2.2. Unterbringung von Tonnen für Leichtverpackungen im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-1997/2020)

12.2.3. Fahrradbügel
(Drucks. Nr. 15-1998/2020)

12.2.4. Ahndung unzulässiges Gehwegparken im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1999/2020)

12.3. der SPD-Fraktion

12.3.2. Pflegeplätze und -qualität im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2022/2020)

12.3.3. kostenfreie Tests für systemrelevante MitarbeiterInnen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2023/2020)

12.3.4. Quarantäne in Einrichtungen in Mitte/Corona-Infektionen
(Drucks. Nr. 15-2025/2020)

12.4. von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)

12.4.1. Befragung der Bevölkerung im Rahmen des Bürgerpanels
(Drucks. Nr. 15-1962/2020)

13. Genehmigung von Protokollen

13.1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 08.06.2020

13.2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2020

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

14. Genehmigung von Protokollen

14.1. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 08.06.2020

14.2. Genehmigung des nichtöffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2020
15. Bericht des Stadtbezirksmanagements

16. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Kupsch eröffnete die 39. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie teilte mit, dass TOP 7.2.1., TOP 7.4.1., TOP 8.1.1.1. und TOP 11.3.1.1. eingefügt werden. TOP 12.1.4 wird nach TOP 6. und TOP 12.3.1. nach TOP 7.1. verlesen.

Bezirksratsherr Schmidt sagte, dass er TOP 7.4.1., TOP 8.1.1., TOP 11.2.2. und TOP 11.4.2. in die FDP-Fraktion ziehe.

Bezirksratsherr Kriwall erklärte, dass seine Fraktion über TOP 8.1.1. abstimmen wolle. Über die Vertagung solle abgestimmt werden.

Bezirksratsherr Schmidt merkte an, dass es keiner Abstimmung bedürfe. Eine Abstimmung sei nach der Geschäftsordnung (GO) nur dann vorgesehen, wenn es sich um eine besondere Dringlichkeit handele. Eine besondere Dringlichkeit liege nicht vor.

Frau Stricks verlas § 13 Abs. 2 der GO. Demnach gelte mit dem Antrag einer Fraktion oder Gruppe als beschlossen, dass ein Tagesordnungspunkt abgesetzt oder vertagt ist, wenn die Angelegenheit keine besondere Dringlichkeit beanspruche. Vor einer Absetzung oder Vertagung ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, ihren/seinen Antrag zu begründen. Über die besondere Dringlichkeit entscheide der Rat bzw. der Bezirksrat mit der Mehrheit der Stimmen. Sie merkte an, dass über die Dringlichkeit und nicht über die Vertagung ein Beschluss gefasst werde. Die Dringlichkeit müsse noch begründet werden.

Bezirksratsherr Kriwall begründete die Dringlichkeit der Drucksache. Seine Fraktion wolle die Anhörung der Anlieger umgehend vornehmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass eine Dringlichkeit nach seinem Verständnis nicht gegeben sei. Dies sei der Fall, wenn der Bezirksrat sich sonst nicht mehr mit der Drucksache befassen könne oder eine Maßnahme unverzüglich begonnen werden müsse. Er wies darauf hin, dass seit zwei Jahren über die Umbenennung der Hindenburgstraße im Bezirksrat diskutiert werde. Eine Dringlichkeit sehe er deshalb nicht.

Bezirksratsherr Schmidt erläuterte, dass nach der juristischen Definition eine besondere Dringlichkeit grundsätzlich dann anzunehmen sei, wenn bedeutende Rechtsgüter über Leben und Leib oder hohe Vermögenswerte unmittelbar gefährdet seien. Diesen Tatbestand konnte er im vorliegenden Fall nicht erkennen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch merkte an, dass nach der juristischen Definition eine Dringlichkeit nicht vorliege. Sie bat, dass bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Bezirksratsherr Schmidt wies darauf hin, dass es nach Einschätzung seiner Fraktion aufgrund der mangelnden Dringlichkeit keine Abstimmung bedürfe.

Frau Stricks verlas noch einmal den § 13 Abs. 2 GO.

Bezirksratsherr Baathe beantragte eine Sitzungsunterbrechung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch unterbrach die Sitzung.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch nahm die Sitzung wieder auf.

Frau Stricks teilte mit, dass entgegen ihrer ersten Annahme die Dringlichkeit von der Verwaltung begründet werden müsse, da es sich um eine Verwaltungsdrucksache handele. Aus Sicht der Verwaltung liege eine Dringlichkeit nicht vor, so dass über die Dringlichkeit auch nicht abgestimmt werden müsse. Der Tagesordnungspunkt gelte als abgesetzt.

Der so geänderten Tagesordnung wird mit 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Dr. Fabian Feil
(Drucks. Nr. 15-1493/2020)

Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Dr. Fabian Feil die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.

Einstimmig

TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass Bezirksratsherr Dr. Fabian Feil seinen Sitz im Stadtbezirksrat Mitte niedergelegt habe. Da er durch Listenwahl gewählt wurde, habe der Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 44 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Herrn Arne Käthner als die nächste zur Sitzübernahme bereite Ersatzperson mit der niedrigsten Listennummer des Wahlvorschlages von Bündnis 90/Die Grünen in den Stadtbezirksrat Mitte berufen. Herr Arne Käthner habe das Mandat angenommen. Sie beglückwünschte ihn zu der Berufung in den Stadtbezirksrat Mitte und hoffte, dass er seine Kraft zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover, insbesondere aber des Stadtbezirkes Mitte, zur Verfügung stellen werde. Sie verpflichtete ihn gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Sie wies außerdem auf die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot sowie zur Treuepflicht hin. Diese Bestimmungen seien vom Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten gesondert übersandt worden. Der Hinweis auf diese Pflichtenbelehrung werde aktenkundig gemacht. Sie nahm die Verpflichtung durch symbolischen Handschlag vor.



TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner wollte sich zum Thema Hindenburgstraße äußern. Solche Umbenennungsverfahren seien für die Anwohner sehr lästig und sehr teuer. Er fragte, warum nicht die Bürger danach befragt werden, ob der Name geändert werden soll, sondern nur wie. Er hielt die Vorgehensweise für scheindemokratisch. Er sagte, dass Hindenburg 1929 den Erhalt der Handlungsfähigkeit und der Kompromissfähigkeit unter Demokraten angemahnt habe. Die Fraktionen haben das offenbar vergessen. Die meisten Vorgängerparteien der jetzigen Parteien haben noch 1932 Hindenburg gegen Hitler als Präsidenten durchgesetzt. Er wies darauf hin, dass er und seine Mitstreiter vor neun Monaten ein umfangreiches Historikergutachen allen Fraktionen im Rat und Bezirksrat vorgelegt haben. Heute habe er die erste Reaktion auf dieses Gutachten erhalten. Er fragte, wie ein solch oberflächliches Gutachten eines angeblich wissenschaftlichen Beirats der Stadtverwaltung habe entstehen können. Die Bürgerinitiative habe Verständnis für den Vorschlag Loebensteinstraße. Er war der Auffassung, dass eine neue Straße oder die Fritz-Behrens-Allee, die im gleichen Verkehrszug liege wie die Hindenburgstraße, sinnvoller seien. Fritz Behrens könne auch anderweitig geehrt werden. Er hielt auch ein Denkmal als Erinnerung an das ermordete Mädchen für denkbar. Die Bürgerinitiative würde sich daran beteiligen.

Ein anderer Einwohner bezog sich auf den Brandschutz im Gebäude Leinstraße. Die Drucksache bezüglich der Ertüchtigung des Gebäudes Leinstraße sei vom Bezirksrat abgelehnt worden. Er habe am Samstag der Presse entnehmen können, dass dort eine opulente Lounge entstehe. Er meinte, dass die Bürger kein Verständnis für die Ausgabe von dermaßen viel Geld für den Umbau eines Provisoriums, dass angeblich nur zwei Jahre genutzt werden soll, haben. Die Bürger hätten insbesondere aufgrund von Minderleistungen der Verwaltung zum Beispiel bei der KFZ-Zulassungsstelle, den Bürgerämtern, dem Standesamt, der Bauverwaltung usw. kein Verständnis. Er hatte den Eindruck, dass sich die Verwaltung um sich selbst drehe. Er fragte, wer die Kosten trage und wie teuer die Maßnahme sei. Er wollte außerdem wissen, warum die Maßnahme gegenüber der Sanierung einer Schultoilette priorisiert worden sei und ob die Politik dabei mitgeredet habe. Er fragte weiter, für wie sinnvoll die Bezirksratsmitglieder einen solchen Pausenraum halten, zu dem man aus dem Rathaus erst fünf Minuten hingehen müsse und der für viele Dienststellen viel zu weit entfernt sei.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass der Bezirksrat zur Eröffnung nicht eingeladen worden sei. In Bezug auf die Ertüchtigung des Gebäudes in der Leinstraße habe es Diskussionen im Bezirksrat gegeben und der Bezirksrat habe geschlossen gegen die Drucksache gestimmt. Ein Co-Working-Space sei grundsätzlich eine gute Sache. Sie nutze diese Möglichkeit selbst. Sie war der Auffassung, dass in Corona-Zeiten gut überlegt werden müsse, wofür Geld ausgegeben werde. Das Geld hätte in diesem Fall besser für eine andere Sanierung ausgegeben werden sollen. Viele Co-Working-Spaces seien momentan geschlossen, weil kein Publikumsverkehr stattfinden könne oder die Nachfrage aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorhanden sei. Sie meinte, dass zunächst auf diese Co-Working-Spaces hätte ausgewichen werden sollen.

Protokollantwort: Der Zwischenraum stellt eine temporär befristete Nutzung eines weiterhin im Eigentum und Betrieb der LHH befindlichen Gebäudes dar. Die Diensträume werden ausschließlich städtischen Beschäftigten als mobiler Arbeitsplatz, Co-Working oder Workshop-Raum zur Verfügung gestellt. Bei der Nutzungsänderung von bestehenden Gebäudeeinheiten ohne Publikumsverkehr ist in der Regel eine vorhergehende Befassung des Stadtbezirksrats nicht üblich. Eine Begehung durch den Stadtbezirksrat werden wir auf Anfrage gerne ermöglichen.

Der Großteil an Kosten ist in die Ausstattung geflossen, die auch in neuen/nachfolgenden Räumlichkeiten weiterverwendet werde können. Diese Kosten wurden aus dem Teilhaushalt aus den vorhandenen Mitteln finanziert. Die Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Bereiches für den Zwischenraum belaufen sich auf ca. 10.000,-€. Sie resultieren aus der Ertüchtigung der Wandachsen als F90 Wände zu den angrenzenden Nutzungsbereichen und dem Austausch der in den Wandachsen befindlichen Türen in Fh-DS-Qualität (feuerhemmend, dich und selbstschließen). Diese Kosten wurden aus dem TH19 Bauunterhaltung finanziert.

Das Gebäude Leinstraße wurde in Teilbereichen für die Nutzung als Verwaltungsgebäude brandschutztechnisch ertüchtigt. Dabei wurde abgewogen in welchem Maße eine Sanierung von Teilbereichen zu einer vorübergehenden Nutzung (ca. 2 Jahre) wirtschaftlich im Verhältnis steht. Aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur und den bereits vorhandenen zwei Treppenhäusern in Trakt A wurde sich für eine Ertüchtigung dieses Traktes entschieden. Zusätzlich war eine Ertüchtigung im EG (Flucht ebenerdig möglich) des Trakts C denkbar und wurde auf Wunsch des GBOB für das Projekt Zwischenraum umgesetzt. Das Brandschutzgutachten fordert auch nach Ertüchtigung des Bestandes ortskundige Personen und minimalen Besucherverkehr. Somit ist die Nutzung auch in den ertüchtigten Bereichen auf Verwaltungseinheiten ohne externe Besucher*innen und die Nutzung durch städtische Mitarbeiter*innen begrenzt. Alle an die Verwaltung herangetragenen Nutzungen erfüllten diese Voraussetzungen nicht, da ausschließlich Nutzungen durch ortsfremde Dritte und Nutzungen mit Besucher*innenverkehr angefragt wurden. Dies wurde allen Anfragenden ausführlich erläutert.

Alle ertüchtigten Bereiche sind durch die Verwaltung genutzt. Unter anderem für Zwischenunterbringungen des Fachbereiches Recht und der Servicegruppe Innenstadt. Zudem wird das städtische Rechenzentrum noch bis zur Verlegung an den neuen Standort in der Feuerwache Weidendamm im Gebäude am Standort betrieben. Leerstand in den ertüchtigten Bereichen besteht daher nicht. Die weiterhin ungenutzten Bereiche im Gebäude wurden aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht ertüchtigt und dürfen daher auch weiterhin nicht genutzt werden.

Ein weiterer Einwohner erklärte, dass er Bewohner des Ihme-Zentrums sei und auf den noch vorhandenen Baumbestand an der Ihme gucken könne. Daraus sei der Antrag von Bezirksratsfrau Funda hervorgegangen. Er warb dafür, den Antrag anzunehmen. Er fragte, wer für die Bäume, die direkt am Ufer stehen würden, zuständig sei. Er habe nicht herausfinden können, ob es städtische Bäume oder Bäume des Wasser- und Schifffahrtsamtes seien. Sollte es sich um städtische Bäume handeln, stelle sich die Frage, warum die Verwaltung auf die Problematik nicht bereits aufmerksam geworden sei. Die Stadt sei verpflichtet, die Standfestigkeit von Bäumen zu überprüfen.

Frau Roth antwortete, dass es sich um städtische Bäume handele.

Eine Einwohnerin berichtete, dass sie Bewohnerin der mittleren Calenberger Neustadt sei. In direkter Nähe befinde sich der Grünzug an der Leine. Der Franz-Mock-Weg sei bekannt. Im letzten Jahr habe es dort einen Vergewaltigungsfall gegeben. Daraufhin seien Straßenlaternen platziert worden. Der gesamte Grünzug sei allerdings in einem recht verwahrlostem Zustand. Sie habe Kontakt zum Fachbereich Umwelt und Stadtgrün aufgenommen. Sie würde gerne erreichen, dass der Bereich in einen besseren Zustand versetzt werde. Ein guter Zustand beinhalte auch einen pfleglicheren Umgang damit. Sie habe angeregt dort einen Hundetütenspender aufzustellen, da der Bereich überwiegend aber nicht nur durch Hunde stark verkotet sei. In dem Bereich gäbe es eine sehr aktive Drogenszene, die sich vom Steintor dorthin verlagert habe. Um einen Anfang zu machen, sollten an den Eingängen Hundetütenspender aufgestellt werden. Sie habe gehört, dass die Bezirksratssitzung der richtige Ort sei, einen solchen Antrag zu stellen.

Frau Göttler sagte, dass ihr der Schriftverkehr mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bekannt sei. Sie erläuterte, dass Hundetütenspender in ihren Aufgabenbereich fallen und aus ihrem Budget finanziert werden. Für dieses Jahr beteilige sich der Bezirksrat mit Bezirksratsmitteln an den Nachfülltüten. Sie fragte, ob Frau Ostermann sich als Patin für die Hundetütenspender zur Verfügung stelle.

Die Einwohnerin bejahte die Frage.

Frau Göttler sagte, dass sie sich mit der Fachverwaltung in Verbindung setzen werde.

Ein Einwohner erläuterte, dass er zusammen mit Herrn Junk und Herrn Bauer von der Initiative armutstinkt.de in die Sitzung gekommen sei. Sie seien von Obdach- und Wohnungslosigkeit bedroht. Die Initiative armutstinkt.de forsche seit einem Jahr zu den Lebenslagen von Obdachlosen und Wohnungslosen und den Akzeptanzproblemen der Schlafeinrichtungen in Hannover und habe hierzu einen Zwischenbericht veröffentlicht. Wie in der Studie der Initiative nachgewiesen worden sei, würden die Akzeptanzprobleme der Unterbringung weiterhin bestehen. Die Hauptprobleme würden in unzureichender Sozialarbeit, mangelnder materieller Ausstattung, Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betroffenen, sowie andauernder Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb der Einrichtungen bestehen. Er fragte, ob die Verwaltung die Probleme wahrgenommen habe und wie die Verwaltung gedenke, Betroffene zu informieren und als Expert*innen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten einzubinden.

Ein anderer Einwohner wollte wissen, inwieweit der Bezirksrat Mitte sich vorstellen könne, neue Wohnkonzepte zu fördern und neue Wohnformen gemeinsam mit Betroffenen im Dialog zu entwickeln, um auch in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes kurz- und mittelfristig zu tragfähigen Lösungen zu kommen.

Ein weiterer Einwohner wollte der Anfrage der CDU-Fraktion nicht vorgreifen. Er fragte den Bezirksrat aber, ob die Kapazitäten der Tagesaufenthalte für obdachlose Menschen ausgeweitet werden sollen, die ohne Corona bereits überlaufen waren und nun durch Einlassbeschränkungen völlig überfordert seien. Er meinte, dass das zu einer Entlastung der angespannten Situation der bedürftigen obdachlosen und drogengebrauchenden Menschen führen würde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass das Verlesen der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion vorgezogen werde. Sie lud dazu ein, zumindest bis dahin in der Sitzung zu bleiben.

Bezirksratsherr Sandow berichtete, dass es dem Bezirksrat Mitte bereits seit Jahren ein großes Anliegen sei, das Thema Obdachlosigkeit für die Betroffenen Stück für Stück zu verbessern. Es müsse mit den politischen Möglichkeiten versucht werden, Perspektiven zu vergrößern und die Aussichten auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Seine Fraktion habe vor drei bis vier Jahren den Antrag gestellt, die Standards in den Unterkünften deutlich zu erhöhen. Es seien präsente Sozialarbeiter und Sicherheitskräfte gefordert worden. Außerdem sollte ein Mindestmaß an Privatsphäre ermöglicht und abschließbare Spinte zur Verfügung gestellt werden. Es sei ihm bewusst, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend seien. Er erläuterte, dass der Bezirksrat auch dafür kämpfe, den kommunalen Wohnungsbestand in der Stadt drastisch zu erhöhen. Die Stadt müsse investieren. Die SPD-Fraktion im Bezirksrat kämpfe seit Jahren dafür, dass sich die Zahl der städtischen Wohnungen über hanova oder die Zusatzversorgungskasse (ZVK) deutlich erhöhen. Bei diesen Unterkünften habe die Stadt die Möglichkeit die Vergabe und die Höhe der Mieten zu regeln. Dasselbe gelte für die Belegrechte, die dringend notwendig seien. Das Wohnungsamt müsse verstärkt in die Lage versetzt werden, Wohnungen vermitteln zu können. Bezahlbarer Wohnraum sei notwendig. Es dürfe nicht, wie grade im Zooviertel, nur hochpreisiger Wohnraum entstehen. Er versprach weiter an dem Thema zu arbeiten.

Bezirksratsherr Albrecht berichtete, dass er heute Nachmittag im Sozialausschuss des Rates gewesen sei. Über die Thematik Wohnungs- und Obdachlosigkeit sei sehr lange beraten worden. Es habe zunächst eine umfangreiche Anhörung gegeben. Zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit habe einiges auf der Tagesordnung des Sozialausschusses gestanden. Partei- und fraktionsübergreifend setzen sich im Stadtbezirk Mitte alle Bezirksratsmitglieder massiv dafür ein, dass sich die Lage der Wohnungslosen verbessere. Er teilte mit, dass im Sozialausschuss zum Beispiel ein Duschbus beschlossen worden sei. Die Stadt Hannover mache kleine aber kontinuierliche Schritte, um die Situation der Wohnungs- und Obdachlosen zu verbessern. Es bestehe noch kein Idealzustand, aber es werde beständig an dem Thema gearbeitet.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt teilte mit, dass ein großes Interesse daran bestehe, mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Sie sagte, dass das Projekt in der Jugendherberge sehr gut angekommen sei. Sie fragte, warum es sich dabei um ein gutes Projekt gehandelt habe. Sie konnte sich vorstellen, erfolgreiche Projekte fortzuführen.

Ein Einwohner erläuterte, dass ein wesentlicher Punkt für den Erfolg des Projektes in der Jugendherberge die Unterbringung in Einzelzimmern gewesen sei. Die Betroffenen konnten sich sammeln und Kraft schöpfen und konnten dadurch wieder in das Hilfesystem einsteigen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sicherte zu, dass sich der gesamte Bezirksrat weiterhin einsetzen werde. Sie merkte an, dass sie eine Lösung bis zum Winter nicht zusichern könne. Sie sagte aber zu, dass der Bezirksrat zusammen mit den Betroffenen kämpfen werde. Sie bedankte sich dafür, dass die Betroffenen ihrer Einladung auf der Demonstration für die menschenwürdige Unterbringung von Obdachlosen am 10.09.2020 gefolgt und in die Sitzung gekommen seien.

Frau Göttler wies darauf hin, dass im Zooviertel nicht nur hochwertige Wohnbebauung stattfinde. Vor ungefähr einem halben Jahr habe der Bezirksrat das Projekt „Kleefelder Straße 31“ beschlossen. Dort werde es in sechs bis neun Monaten 100 Einzelappartements geben, die für die Unterbringung von Personen vorgesehen seien.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch übergab die Sitzungsleistung an den stellv. Bezirksbürgermeister Engelke.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke übernahm die Sitzungsleitung.

Eine Einwohnerin von der Bürgerinitiative (BI) Hannovers Mitte wies auf das Schreiben hin, dass die BI allen habe zukommen lassen. In dem Schreiben seien die Problemlagen am Marstall und in der Altstadt aufgeführt. Sie sei auf Einladung von Bezirksratsherrn Dr. Ramani bei der SPD-Fraktion gewesen und haben die Probleme dort vorgetragen. Sie seien gebeten worden aufzuschreiben, was die BI verändert haben wolle. Den Katalog habe sie heute bei Bezirksratsherrn Dr. Ramani abgegeben. Sie könne den Katalog an Frau Göttler zum weiteren Verteilen senden. Sie erläutert, dass die Verhältnisse stetig schlechter geworden seien. Seit der Corona-Zeit würden ca. 20 Prostituierte am Marstall massiv mögliche Freier ansprechen. Die Anzahl der Drogendealer nehme auch zu. Letzte Woche haben sich zwei junge Männer abgestochen, die beide schwer verletzt zusammen mit drei weiteren Beteiligten ins Krankenhaus gekommen seien. Den ganzen Vormittag sei die Spurensicherung in weißen Anzügen auf Spurensuche gewesen, wie man es aus dem Tatort kenne. Dies sei der Anblick, der sich den Anwohnern während des sonntäglichen Frühstücks biete. Bei den ungeraden Hausnummern am Marstall entlang, die der Altstadt zugewandt seien, handele es sich um ein reines Wohngebiet. Sie betonte, dass es den Anwohnern wirklich reiche.

Frau Göttler sagte, dass sie das Schreiben der BI Hannovers Mitte erhalten habe. Sie habe zugesichert, dass sie die Antworten in der Bezirksratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt Bericht des Stadtbezirksmanagements verlesen werde.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bat darum, den Vortrag kurz zu halten und die ausführliche Antwort dem Protokoll beizufügen.

Bezirksratsherr Dr. Ramani sagte, dass er sehr betroffen sei. Es könne nicht sein, dass die Anwohner und insbesondere Kinder beim Frühstück beobachten können, wie Drogen gedealt und Frauen beleidigt werden. Er fühle sich als Teil des Bezirksrates machtlos. Es könne nicht sein, dass die Kommunalpolitik nichts tun könne. Er bedankte sich bei Frau Göttler und Polizeioberkommissar und Kontaktbeamten Wallbaum, die alles ihnen mögliche tun. Er sei sprachlos angesichts dessen, was den Anwohnern angetan werde. Ziel müsse es sein, dass sich die Anwohner wieder wohl fühlen. Nachts würden die Anwohner unter der Lärmbelästigung leiden und könnten nicht schlafen. Studierende hätten Probleme zu lernen. Alle politischen Parteien müssen zusammen daran arbeiten, die Situation zu verändern. Hannover sei grundsätzlich eine kinderfreundliche Stadt. Es sei an der Zeit überparteilich etwas für die Menschen zu tun.

Eine andere Einwohnerin teilte mit, dass sie Sozialarbeiterin bei der Beratungsstelle La Strada sei. La Strada sei eine Anlauf- und Fachberatungsstelle für Sexarbeiterinnen. Sie sagte Gesprächsbereitschaft zu und bat um Kontaktaufnahme. Sie sei selbst regelmäßig als Straßensozialarbeiterin am Marstall unterwegs. Sie habe festgestellt, dass sie die meisten Frauen am Marstall nicht kenne. Der Platz in der Innenstadt sei hochfrequentiert von sehr vielen Menschen. Sie sehe eine Problematik, wenn es um die Frage gehe, wie öffentliche Räume genutzt werden und wo diese noch verfügbar seien. Sie merkte an, dass Substanzmissbrauch und Sexarbeit urbane Realitäten seien. Gleichzeitig nehme die Möglichkeit aber ab, Räume zu haben, wo das stattfinden könne. Diese beiden Seiten passen nicht zueinander. Der Marstall sei ein Symptom zu der Frage, wie Plätze in der Innenstadt genutzt werden. Sie erlebe in ihrer Arbeit, dass die Menschen ganz viel hin- und hergeschickt werden. Sie ging davon aus, dass sich das am Marstall balle. Sie lud herzlich dazu ein, über das Thema Lebenswelten ins Gespräch zu kommen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bedankte sich für das Angebot. Er sagte, dass La Strada bereits seit vielen Jahren sehr gute und erfolgreiche Arbeit leiste. Es sei bekannt, dass es sich beim Marstall um einen Brennpunkt handele. Frau Göttler habe vor einiger Zeit sehr anschauliche Bilder gezeigt. Er meinte, dass der Bezirksrat in den Einwohnerfragestunden die Problemlagen geballt geschildert bekomme. Er riet dazu, die Oberbürgermeister-Sprechstunde zu nutzen und die Situation dort auch einmal zu schildern.

Ein Einwohner schilderte, dass er mit seiner Familie am Weißekreuzplatz wohne. Es sei bekannt, dass es auf dem schönen und lebendigen Platz eine Trinker- und Drogenszene gäbe. An gutgelaunten Tagen freue er sich über die urbanen Realitäten und die soziale Durchlässigkeit. An schlechtgelaunten Tagen wünschte er sich Hilfe für die Kranken und Drogensüchtigen und das diese verschwinden. Inzwischen mehren sich die schlechtgelaunten Tage. Er gehöre nicht zu den Menschen, die davon ausgehen, dass immer alles schlimmer werde. Die Situation am Weißekreuzplatz sei jedoch schlimm. Er sei müde, an Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen, aus denen sich keine spürbaren Verbesserungen ergeben. Er sei müde, morgens über Körperausscheidungen zu steigen. Er wisse nicht, wie er seinem Sohn erklären soll, warum sich Menschen anbrüllen, prügeln, tagsüber komatös rumliegen oder mit Schreckschusspistolen rumwedeln. Es habe in den vergangenen acht Jahren eine Woche gegeben, in der die Szene nicht vor Ort war. In dieser Woche sei der Einkaufsladen renoviert worden und somit der Zugang zu günstigem Alkohol nicht vorhanden gewesen. Hinweisschilder für gutes Benehmen und ein ab und zu patrouillierender Sicherheitsdienst seien reine Symbolik und keine wirksamen Maßnahmen. Er sagte, dass er in der öffentlichen Diskussion zwei Diskussionsstränge wahrnehme, warum sich nichts ändern lasse. Der erste Strang sei juristischer Natur und besage, dass es für ein Alkoholverbot keine rechtliche Handhabe gäbe. Beim zweiten Strang gehe es um Teilhabe. Es werde gesagt, dass der Platz für alle da sei und niemand ausgeschlossen werden dürfe. Tatsache sei es aber, dass der Platz nur noch von ca. 50 Personen genutzt werde. Alle diejenigen, die nicht den ganzen Tag Genussmittel zu sich nehmen wollen, seien von der Nutzung des Platzes ausgeschlossen. Er war der Auffassung, dass es eine dringende Notwendigkeit für eine wirksame Maßnahme gäbe. Er konnte sich zum Beispiel vorstellen auf einer Ecke des Platzes einen Spielplatz einzurichten, weil dort ganz klar ein Alkoholverbot bestehe. Er würde dies für einen Anfang halten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke sagte, dass es vor drei Jahren eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Weißekreuzplatzes gegeben habe. Es habe gute Ideen gegeben, aber keine der Ideen sei umgesetzt worden.

Frau Göttler legte dar, dass es das Bürgerbeteiligungsverfahren nach Auflösung des Sudanesencamp stattgefunden habe. Es seien Arbeitsgruppen gebildet und auch Ergebnisse erzielt worden. Es seien Kleinigkeiten umgesetzt worden, die das Problem jedoch nicht lösen. Im Bereich hinter dem Bahnhof seien in den letzten Jahren 21 Organisationen, Vereine und Hilfsangebote für drogen-, alkoholabhängige und wohnungslose Menschen eingerichtet worden. Diese Menschen nehmen die Angebote an und halten sich in der Umgebung der Einrichtungen auf. Es habe im Vorfeld Warnhinweise gegeben. Jedoch erfolgte die Bündelung der Einrichtungen, um die betroffenen Menschen gut versorgen zu können. Der städtische Außendienst patrouilliere im Bereich Weißkreuzplatz fünf bis sieben Mal täglich. Eine Verdrängung der Menschen würde zu Problemen in den angrenzenden Wohnbereichen führen. Sie sagte, dass sich die Menschen irgendwo aufhalten können müssen. Die Verwaltung habe einen hohen Nachholbedarf. Sie teilte mit, dass sie aufgrund der aktuellen Beschwerden ein Gespräch mit der PK Ost gehabt habe. Ihr sei zugesagt worden, dass die Polizeikontrollen verstärkt werden. Sie bedankte sich für den Vortrag, da die Thematik nur auf diese Art wachgehalten werde. Sie erläuterte, dass es zu wenig Entzugsplätze gäbe. Außerdem seien derzeit nur noch 2 ½ Street-Worker auf der Straße.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi bestätigte als Anwohnerin des Weißekreuzplatzes die vorgetragene Problemlage. Die Anzahl der Menschen, die sich auf dem Platz aufhalten, habe sich verdoppelt. Sie war der Auffassung, dass zunächst die unterschiedlichen Gruppen vor Ort analysiert werden müssten. Es gäbe Menschen, die nur zum Trinken auf den Platz gehen, jedoch eine Wohnung hätten. Hier könne gut ein Platzverbot ausgesprochen werden. Sie hielt die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Platz nicht für die richtige Lösung des Problems. Nach der Bürgerbeteiligung seien lediglich die Bänke saniert und ein Hinweisschild aufgestellt worden. Sie ging davon aus, dass die häufige Reinigung des Platzes hohe Kosten verursache. Sie sagte, dass der Ordnungsdienst mehrmals täglich patrouilliere, aber nichts unternehme. Abends gäbe es regelmäßig Polizei- und Krankenwageneinsätze. Die Frustration bei ihr und anderen Anwohnern sei hoch. Es müsse überlegt werden, welche Prioritäten gesetzt werden und ob diese Prioritäten nicht bei den Menschen, die dort seit Jahren wohnen und den Platz gerne nutzen möchten, anzusiedeln seien. Die Möglichkeit den Platz zu nutzen, gäbe es nicht mehr. Sie sagte, dass täglich mehr Menschen kommen und der harte Kern inzwischen auf dem Platz wohne und ihn gar nicht mehr verlasse.

Bezirksratsherr Sandow erläuterte, dass sich der Bezirksrat seit Jahren mit dem Thema beschäftige. Die Problemlagen auf dem Weißekreuzplatz seien ein Grund gewesen, den kommunalen Ordnungsdienst zu schaffen. Der Ordnungsdienst habe sich als wenig effizient erweisen. Es sei nicht förderlich, dass der Ordnungsdienst so wenig machen könne und dürfe. Die Aufenthaltsqualität des Platzes müsse für alle Menschen wiederhergestellt werden. Die Belästigungen müssen aufhören. Er lud dazu ein, in die Fraktion zu kommen und gemeinsam an einem Maßnahmenkatalog zu arbeiten.

Die Einwohnerin konnte nachvollziehen, dass es sich um eine belastende Lebenssituation handele. Als Straßensozialarbeiterin sehe sie aber, dass sich auch die Menschen, die sich auf dem Platz aufhalten; in belastenden Lebenssituationen befinden. Sie war ebenfalls der Ansicht, dass eine Differenzierung getroffen werden müsse. Es handele sich um unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Bedarfen. Viele der Menschen würden eine Erkrankung haben. Der Zugang zum psychiatrischen System sei aber sehr schwierig. Es müsse ein niedrigschwelliges Angebot gegen, wo Menschen mit entsprechenden Medikamenten versorgt werden können. Gleichzeitig komme man wieder zu dem Thema Wohnen. Seit es weniger Wohnraum gäbe, sei die Drogenszene wieder größer geworden. Insbesondere Frauen seien davon betroffen. Bei Verlust der Wohnung sei es sehr schwierig, eine neue zu finden. Um die Lebensrealität auszuschalten, werde der Konsum erhöht. Es entstehe eine schwer zu durchbrechende Dynamik. Sie war der Auffassung, dass es keine einfache Lösung geben werde. Sie und ihre Kolleginnen würden für Fragen bereitstehen. Sie und ihre Kolleginnen wollen mit der Stadt ins Gespräch kommen, um kooperativ Lösungen zu finden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke übergab die Sitzungsleitung zurück an
Bezirksbürgermeisterin Kupsch.

TOP 5.
Informationen über das Bauvorhaben der DB in der Herschelstraße

Frau Baljasnaja erläuterte anhand einer Präsentation das Bauvorhaben Stützmauer Herschelstraße. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch wollte wissen, ob Schallschutz vorgesehen sei, da sich in dem Bereich Wohnhäuser befinden. Sie hielt, aufgrund des durch die Züge entstehenden Lärms, Schallschutz für angemessen.

Frau Baljasnaja antwortete, dass Schallschutzmaßnahmen an der bestehenden Wand nicht vorgesehen seien. Die Bauarbeiten an sich finden tagsüber an Werktagen statt. Die Nachtruhe und die Wochenenden würden ungestört von den Baumaßnahmen bleiben.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass es nicht um Schallschutz bezüglich der Bauarbeiten gehe. Es gehe vielmehr um einen Schallschutz vor den Lärmemissionen der Züge für die Anwohner.

Frau Baljasnaja antwortete, dass ein Schallschutz momentan nicht vorgesehen sei.

Bezirksratsherr Kriwall fragte, an wen man sich bei der DB Netz wenden müsse, um auf die Errichtung einer Schallschutzwand hinzuwirken. Er hielt eine Schallschutzwand für sehr

wichtig. Er wollte außerdem wissen, ob im Rahmen der Erneuerung der Stützwand auch darüber nachgedacht worden sei, die Unterführung Celler Straße zu verbreitern.

Frau Baljasnaja antwortete, dass eine Verbreiterung der Unterführung im Rahmen der vorgestellten Baumaßnahme nicht vorgesehen sei. Ansprechpartner sei das Abschnittsmanagement und in Person Herr Sehnke.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies darauf hin, dass für das Gebiet eine Umwidmung geplant sei. Das Gebiet solle ein urbanes Gebiet werden. Damit verbunden sei eine Herabsetzung der Richtwerte für die Emissionen. Es sei daher richtig auf den Schallschutz hinzuweisen.

Bezirksratsherr Baathe fragte, ob eine ähnlich intensive und häufige Instandhaltung und Pflege der Stützmauer vorgesehen sei, wie sie sich im inneren des Posttunnels darstelle.

Frau Baljasnaja sagte, dass sie keine Erkenntnisse über den Posttunnel habe.

Herr Baathe merkte an, dass Hannover eine schöne Stadt sei. Das Innenleben des Posttunnels sei jedoch katastrophal. Der erste Eindruck, den man beim Durchqueren des Posttunnels gewinne sei, dass Hannover die schäbigste Stadt Deutschlands sein könnte. Er würde es begrüßen, wenn auch der Posttunnel bei Instandsetzung und Erneuerung Berücksichtigung finden würde.

Frau Baljasnaja sagte zu, das Anliegen weiterzugeben.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Göttler sagte, dass sie jetzt zu den Problemlagen am Marstall die Antworten verlesen werde.

- Öz Urfa
Frau Göttler verlas die Antwort der Region Hannover. Die Region Hannover habe mitgeteilt, dass durch die vom Schornsteinfeger durchzuführende Kehrung des Schornsteins Rußansatz gelöst werde, der über die Schornsteinmündung abgeführt werde. Dieses könnte eine gelegentliche Verschmutzung mit Rußpartikeln bei den Anwohnern erklären. Aus diesem Grund führe der Schornsteinfeger die Arbeiten früh morgens und nach Möglichkeit bei Windstille durch. Da allerdings in der näheren Umgebung mehrere (ca. 13) ähnliche Betriebe ansässig seien, die Ihre Öfen mit Buchenholz betreiben und deren Schornsteine regelmäßig gekehrt werden, stelle sich aufgrund der obigen Ausführungen die Frage, ob hier der Betrieb Öz Urfa tatsächlich ursächlich für die Rußpartikel Verschmutzung sei. Derzeit liege keine detaillierte Beschreibung der Anwohner zur Beschwerdesituation hinsichtlich Tag, Uhrzeit, Ausmaß und Dauer der Belästigung vor, geschweige denn genaue Angaben zu betroffenen Personen. Das Vorliegen dieser Informationen sei zur weiteren Bearbeitung unerlässlich.

- Bona´me
Frau Göttler verlas, dass Regelungen zur Abluft im Rahmen der Baugenehmigung zu regeln gewesen wären. Von Seiten der Region Hannover sei auf die ausstehende bauordnungsrechtliche Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hingewirkt worden. Ferner seien technische Maßnahmen zur Verbesserung der Abluftsituation durch den Betreiber durchgeführt worden. Weiterhin haben Betreiber und Eigentümer gegenüber dem Team Immissionsschutz der Region erklärt, dass sie bei etwaigen weiterhin bestehenden Geruchsbelästigungen weitere Verbesserungsmaßnahmen freiwillig umsetzen wollen.

- Glascontainer
Frau Göttler trug vor, dass Glascontainer auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover durch das vom Rat 2012 beschlossene Konzept nur auf Wertstoffinseln zusammen mit Alttextil- und Altpapierbehältern aufgestellt werden. Die Planung einer neuen Wertstoffinsel in dem beschriebenen Bereich am Leineufer sei nicht möglich, da die notwendigen Kriterien an Verkehrssicherheit, Entleerungsstandards usw. nicht erfüllt seien.

- Einbahnstraßen
Frau Göttler sagte, dass in der Reuterstraße Leitungsarbeiten mit Querungen der Straße durchgeführt worden seien. Dafür habe die Reuterstraße an der Einmündung Goethestraße gesperrt und eine Sackgasse eingerichtet werden (24.05. – 25.05.20) müssen. Direkt im Anschluss erfolgte die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Flächen. Um einen Abfluss des Verkehrs zu ermöglichen, wurde der Einbahnstraßenabschnitt am Machwitz-Haus aufgehoben. Inzwischen sei alles vollständig zurückgebaut und der Ursprungszustand wiederhergestellt.

- Autoposer
Frau Göttler erläuterte, dass zu dieser Thematik die Polizei eine Stellungnahme abgeben müsse.

- Verkehrsfluss
Frau Göttler verlas, dass die Lichtsignalanlagen entlang der Goethestraße so optimiert seien, dass sie einen bestmöglichen Verkehrsablauf entlang der Goethestraße und damit auch eine möglichst gute Beschleunigung der Stadtbahnen und Busse ermöglichen. Die gleichzeitige Freigabe der Reuterstraße sowie des folgenden Querschnitts entlang der Goethestraße sei damit leider nicht möglich. Zudem werde darauf hingewiesen, dass ein derart verbesserter Abfluss des Verkehrs aus der Reuterstraße mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch zu einer höheren Verkehrsbelastung in diesem Bereich führen würde.

- Pflanzbeete
Frau Göttler teilte mit, dass die Pflanzbeete am Marstall neben der Gewährleistung einer einheitlichen optischen Gestaltung insbesondere aus Gründen der Pflege und Unterhaltung mit Feinsplit abgedeckt seien. Die Splitdicke ermögliche das an diesem Ort erforderliche Betreten zu Bewässerungs- und Reinigungszwecken. Sie schütze den Wurzelraum der Pflanzen, erleichtere das Krauten und das Absammeln von Laub und Unrat. Entgegen der häufigen Praxis bei privaten Schottergärten, wo zwischen Kiespackungen und anstehendem Boden ein wasser- und wurzelundurchlässiges Flies eingebracht werde, sei am Marstall darauf verzichtet worden, um den Gas- und Wasseraustausch im Boden nicht zu unterbinden. Eine Versickerung von Regenwasser sei nach wie vor möglich.

Frau Göttler berichtete, dass die Bürgersprechstunde wieder eingeführt worden sei. Sie legte dar, dass die Autoposer stark verfolgt werden. Sie sei zwei Nächte mit der Polizei unterwegs gewesen.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch versprach, dass der Bezirksrat am Thema dranbleiben und gemeinsam mit der BI kämpfen werde. Sie sagte, dass die Übergabe des Bürgerpreises immer noch ausstehe. Aufgrund der Corona-Pandemie werde sich das auch noch verzögern. Sie bat darum, den Bürgerpreis nicht als Trostpflaster zu verstehen, sondern als Anerkennung des unermüdlichen Einsatzes.



TOP 12.1.4.
Unterbringung von Obdachlosen
(Drucks. Nr. 15-2012/2020)

Im Frühjahr wurde die, bedingt durch die sog. Corona-Pandemie, nicht nachgefragte Jugendherberge seitens der Stadt zur Unterbringung von obdachlosen Menschen angemietet und zur Verfügung gestellt. In der Folge wurde diesen Menschen eine Unterbringung im Hotel Central ermöglicht, welche jedoch im letzten Monat endete.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Welche Unterbringungsmöglichkeiten bietet die Verwaltung aktuell für obdachlose Menschen an?
2) Welche Maßnahmen erwägt die Verwaltung für das Winterhalbjahr?
3) Gibt es eine mittelfristige Planung/ ein Gesamtkonzept und wie sieht diese/s aus?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1) Die Verwaltung bietet im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringung Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose an. Zudem werden obdachlose Personen auch dezentral in Wohnungen durch den Bereich Unterbringung untergebracht. Darüber hinaus sind die bekannten Notschlafstellen geöffnet.
Hinweis: Das in der Anfrage benannte Hotel Central steht als coronabedingte Sondermaßnahme nicht mehr zur Verfügung. Die dort untergebrachten Personen wohnen bis zum 15.10.2020 im Naturfreundehaus. Mehrere Bewohner*innen dieser Maßnahme sind bereits in die ordnungsbehördliche Unterbringung gewechselt.
2) Im Winterhalbjahr, ab dem 01.11.2020, sind die Notschlafstellen von abends 17:00 bis 09:00 Uhr morgens geöffnet. Die Notschlafstellen stehen allen Obdachlosen in Hannover offen und können direkt ohne Anmeldung aufgesucht werden. Eine Vorsprache im Bereich Unterbringung ist nicht erforderlich, eine rechtliche Prüfung wird vor Ort nicht durchgeführt. Die Notschlafstellen können ohne zeitliche Begrenzung mehrere Tage hintereinander genutzt werden. Die Angabe der Personalien ist erforderlich. Die Benutzung der Notschlafstellen ist kostenlos.
Zudem plant die Verwaltung im Winterhalbjahr zur Erreichung der Notschlafstelle Alter Flughafen 12 wieder einen kostenlosen Bustransfer (sog. Shuttle-Bus) einzusetzen.
3) Die Verwaltung hat 2018 ein Unterbringungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept wurde mit der Drucksache Nr. 0492/2018 „Unterbringungskonzept - Unterkünfte für Obdachlose“ zur Beschlussfassung vorgelegt und mit der DS 0492/2018 E1 beschlossen. Das Unterbringungskonzept sieht vor, dass diverse Unterkünfte zu Obdachlosenunterkünften umgewidmet werden sollten, um neue Kapazitäten für den Obdachbereich zu gewinnen. Diese Maßnahmen wurden sukzessive umgesetzt. Die letzte Umwidmung erfolgte im Juli dieses Jahres.
Darüber hinaus sollten neue Standort gewonnen werden. Hierfür wurde das Bestandgebäude „Kleefelder Str. 31“ zu Unterbringungszwecken angekauft (vgl. DS Nr. 3217/2019). Dieses Objekt bietet eine gute Grundstruktur für Unterbringungszwecke und muss nur geringfügig für unsere Bedarfe baulich angepasst werden, jedoch teilweise noch erneuert werden (Leitungssysteme, Elektrik). Die Planungen hierfür laufen an.
Bezirksbürgermeisterin Kupsch fragte, ob eine Aussage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme möglich sei.

Frau Roth sagte eine Antwort zum Protokoll zu.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wollte wissen, ob in Bezug auf die Obdachlosen Corona kein Thema sei.

Frau Göttler antwortete, dass die Obdachlosen, die in der Jugendherberge untergebracht waren, zunächst ins Hotel Zentral umgezogen seien. Derzeit erfolge eine Unterbringung im Naturfreundehaus. Bis auf den Alten Flughafen seien alle anderen Unterkünfte geöffnet.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt meinte, dass bei einer Unterbringung unter Corona-Bedingungen sich weniger Menschen in den Unterkünften aufhalten dürften. Sie war ratlos, dass diese Problematik kein Thema sei.

Frau Göttler sagte, dass sich die Verwaltung des Themas durchaus annehme. Von diversen Trägern und den Streetworkern sei berichtet worden, dass die Menschen bei dem derzeitigen Wetter lieber draußen schlafen würden. Sie berichtete, dass ab dem 01.11.2020 der Alte Flughafen wieder geöffnet sei. Hygienemaßnahmen werden dort strengstens eingehalten.

Frau Tegtmeyer-Dette berichtete, dass das Thema Obdachlosigkeit in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses behandelt worden sei. Sie sagte, dass es bei der Unterbringung mehrere Aspekte gäbe. Ein Aspekt sei die reguläre Unterbringung in den bekannten Unterkünften. Im Winter seien regelmäßig weitere Unterbringungsmöglichkeiten geöffnet. Es handele sich nicht um Luxusunterbringungen, sondern um Notunterkünfte. Es soll dadurch gewährleistet werden, dass die Menschen nicht auf der Straße erfrieren. Für Menschen, die sich in den Gemeinschaftsunterkünften aufhalten und sich mit Corona infizieren, habe das Baudezernat zwei Hotels angemietet gehabt. In diesen Hotels wurden die Infizierten untergebracht, um alle anderen zu schützen. Nach ihrem Kenntnisstand sei noch eines der beiden Hotels für diesen Zweck angemietet. Das Modell mit der Unterbringung in der Jugendherberge, den Hotels und dem Naturfreundehaus sei aus der Corona-Not entstanden und soll die Menschen gezielt aus der Wohnungslosigkeit herausführen. Gemeinsam mit der Region und dem Land befinde sich die Stadt in Gesprächen, wie das Projekt weitergeführt werden könne. Ein direkter lückenloser Anschluss sei aufgrund vieler ungeklärten Fragen jedoch nicht möglich. Sie sagte, dass die Menschen, die untergebracht werden müssen oder wollen, auch untergebracht werden. Eine Unterbringung in Einzelzimmern sei jedoch nicht immer möglich. Dafür seien die Möglichkeiten und finanziellen Ressourcen nicht vorhanden.

Protokollantwort: Eine konkrete Aussage kann derzeit nicht getroffen werden. Nach aktuellen Stand ist davon auszugehen, dass das Objekt Mitte / Ende 2021 zum Zwecke der Unterbringung genutzt werden kann.

TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Zeppelinstraße
(Drucks. Nr. 1640/2020 mit 1 Anlage)
Bezirksratsfrau Stock sagte, dass sie die Drucksache in die Fraktion ziehen wolle.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass in der Zeppelinstraße ein neues Gebäude mit einer Tiefgarage gebaut worden sei. Die Tiefgaragenzufahrt führe momentan über die in der Drucksache genannte Grünfläche. Es gehe hier lediglich um die Zufahrtsmöglichkeit.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass sie wenig Information bekommen habe und die Drucksache deshalb in die Fraktion ziehen wolle.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch legte dar, dass die Fläche bisher ein Grünstreifen gewesen sei. Das alte Gebäude sei abgerissen und ein neues Wohngebäude mit Tiefgarage errichtet worden. Die Zufahrt zur Tiefgarage führe über den Grünstreifen.

Frau Roth berichtete, dass sich an der Situation selbst nichts ändern werde. Es gehe darum, die Zugänge und Zuwegungen an den Weg anzuschließen. Die Fläche, die dafür in Anspruch genommen werden müsse, sei im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Nehme man die Grünfläche für den Weg in Anspruch und verkaufe sie, sei es im Bebauungsplan immer noch eine öffentliche Verkehrsfläche. Bei Änderung des Bebauungsplans würde das entsprechend angepasst. Die Vorgartensituation, die erweitert werde, entspreche der Grundstücksflucht, die westlich angrenzend weitergeführt werde. Die Straße selbst sei nicht eingeschränkt und könne bei zukünftigen Umbaumaßnahmen genauso ausgebaut werden. Sie stellte das Vorhaben anhand von Skizzen und Bildern vor. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt)

Bezirksbürgermeisterin Kupsch fragte, ob die Informationen nunmehr ausreichend seien.

Bezirksratsfrau Stock bejahte die Frage.

Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Zeppelinstraße 6/6A/7/7A entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1251 nicht ausgebaut wird.

Einstimmig

TOP 12.3.1.
Grundstück Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-2021/2020)

Frau Roth verlas die Antwort der Verwaltung.

Vor vielen Jahren wurde der ehemalige Taxenstand in der Großen Pfahlstraße zwischen Rambergstraße und Sedanstraße abgerissen und das Grundstück an einen Investor verkauft, der angab, dort 37 Wohnungen errichten zu wollen, 14 im Hinterhaus, 23 im Vorderhaus. Dem Vernehmen nach wurde das Grundstück unbebaut weiterverkauft, mittlerweile wird es teilweise meterhoch von Pflanzen überwuchert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Was ist Stand der Dinge mit diesem Grundstück? Wie oft hat der Eigentümer in den letzten 10 Jahren gewechselt? Greifen noch die einst gegenüber dem Voreigentümer vereinbarten Regelungen zur Schaffung von 37 Wohnungen auch gegenüber dem aktuellen Eigentümer? Auf welcher rechtlichen Grundlage?
2. Inwiefern wurden die umliegenden Gebäude bei den Abbrucharbeiten beschädigt und sind diese Schäden mittlerweile behoben?
3. Inwiefern prüft die Stadt zur Vermeidung weiterer Spekulationsgeschäfte die Schaffung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs.1 BauGB und den Erlass eines Baugebots nach § 176 BauGB? Welche (Zwischen-)ergebnisse haben die Prüfungen ergeben?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Für das Grundstück Große Pfahlstraße sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1803 (Drucksachen Nr. 1698/2016) sowie der dazugehörige Durchführungsvertrag (Drucksache Nr. 1304/2016) vom Rat bzw. Verwaltungsausschuss beschlossen worden. Sowohl der rechtskräftige Bebauungsplan als auch der Durchführungsvertrag haben Bestandskraft und bilden die Rechtsgrundlage.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben drei Grundstücksübertagungen stattgefunden. Die derzeitige Grundstückeigentümerin ist auch die Endnutzerin des in Bau befindenden Vorhabens. Die vertraglichen Regelungen gelten aufgrund einer Rechtsnachfolgeklausel auch gegenüber etwaigen Rechtsnachfolgern.
Am 28.12.2016 hat die Stadt eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt. Die Vorhabenträgerin hat mit dem Bau des Vorhabens entsprechend den vertraglichen Fristen begonnen.
Im Anschluss an den fristgerechten Baubeginn mussten die Bauarbeiten jedoch gestoppt werden, da beim Ausheben der Grube Beschädigungen der Kellerfundamente des Nachbarhauses drohten. Die Bauarbeiten am Bauvorhaben ruhten bis Anfang 2018. Die Vorhabenträgerin hatte sich dann entschlossen, eine veränderte, aber vertragskonforme Bauausführung des Vorhabens vorzunehmen, die einen Änderungsantrag zur erteilten Baugenehmigung zur Folge hatte. Der Änderungsantrag wurde genehmigt. Bis dahin konnten nur geringfügige Bauaktivitäten festgestellt werden.
Im Jahr 2019 hat sich die Vorhabenträgerin von ihrem Generalunternehmen getrennt.
Nach Information der Vorhabenträgerin sollen im Herbst dieses Jahres die Bautätigkeiten mit einem neuen Generalunternehmen wieder aufgenommen werden.
2. Da die umliegenden Gebäude teilweise mit Fundamenten und Wänden unmittelbar an die Baugrube heranreichen, wurden diese baulich abgesichert. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde der Gebäudezustand über ein Beweissicherungsverfahren dokumentiert. Bisher sind keine größeren Bauschäden entstanden, die dem Bauvorhaben zuzuordnen sind. In einem Fall werden gerade Vorbereitungen getroffen, um Schäden an einer Garage zu beheben.
3. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwingende Voraussetzung. Der Durchführungsvertrag beinhaltet unter anderem für das Bauvorhaben detaillierte Realisierungsfristen. Ein Baugebot nach § 176 BauGB ist von daher obsolet.
Der Erlass eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 BauGB wird aktuell nicht in Erwägung gezogen, da es sich bei dem Baustopp offensichtlich um bautechnische und bauwirtschaftliche Probleme handelt.

TOP 7.2.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 - Große Pfahlstraße, Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist
(Drucks. Nr. 1950/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,
einem Wechsel bei der Vorhabenträgerin auf nunmehr allein die Legacis Projekte GmbH, Theaterstraße 1, 30159 Hannover, zuzustimmen und eine Verlängerung der Frist für die Fertigstellung des Bauvorhabens an der Großen Pfahlstraße bis zum 30.11.2022 zu beschließen.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 1950/2020 Bebauung Grundstück Große Pfahlstraße
(Drucks. Nr. 15-2177/2020)

Frau Roth sagte, dass die Durchführungsfrist für das Bauvorhaben bis zum 30.11.2022 verlängert und dem Vorhabenträgerwechsel zugestimmt werden soll. Es handele sich dabei nicht um einen richtigen Wechsel, sondern aus zwei Partnern werde jetzt nur ein Vorhabenträger. Geplant sei ein Wohnbauprojekt mit 37 Wohnungen. Davon seien sieben Wohnungen gefördert. Neben der Baulückenschließung zur Großen Pfahlstraße entstehe im Innenbereich ein dreigeschossiges Gebäude. Die Wohnungen werden nach Fertigstellung in das Eigentum der Wohnungsgenossenschaft Heimkehr übergehen. Die Situation, wie sie sich auf dem Grundstück bisher dargestellt habe, sei sowohl für die Verwaltung als auch für die Anwohner mehr als ärgerlich gewesen. Die Verwaltung habe nach Gesprächen mit dem Vorhabenträger und der Wohnungsgenossenschaft einen neuen Bauzeitenplan vorgelegt bekommen. Der neue Bauzeitenplan sei ursächlich für die neue Befristung. Es müsse üblicherweise bei einem solchen Bauvorhaben von einer zweijährigen Bauzeit ausgegangen werden. Für die Verwaltung sei außerdem ausschlaggebend gewesen, dass mit der Heimkehr ein verlässlicher Partner zur Verfügung stehe. Neben den geförderten Wohnungen könne bei der Genossenschaft davon ausgegangen werden, dass sich auch die Mieten für die anderen Wohnungen in einem bezahlbaren Rahmen befinden werden.

Bezirksratsherr Sandow bedauerte, dass aufgrund von Fusch im Bereich des Abbruchwesens die Nachbarhäuser massiv beschädigt worden seien. Im Haus Pfahlstraße 19 seien zwei senkrechte Risse zwar zunächst behandelt worden, hätten sich aber bis zum Dach verbreitert. Er wies auf die Ängste einiger Bewohner hin. Es sei ein Ärgernis, dass es mittlerweile lukrativer sei, ein Grundstück zu kaufen, unbebaut weiterzuverkaufen und damit Gewinne zu machen. Auf diese Weise werden die Grundstücke hochspekuliert. Die Stadt müsse diese Vorgehensweise abstellen. Das Baugesetzbuch gäbe ein umfangreiches Instrumentarium an die Hand. Die Antwort auf die Anfrage, dass zum Beispiel der Erlass eines Baugebotes obsolet sei oder Vorkaufsrechte nicht angedacht werden, sei unbefriedigend. Er sagte, dass andere Städte damit mit großem Erfolg arbeiten würden. Er war der Meinung, dass Wohnungsneubau unbedingt notwendig sei. Der Wohnraum müsse aber bezahlbar bleiben. Die Stadt müsse anfangen die staatlichen Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch zur Verfügung stelle, zu nutzen. Andere Städte haben damit das Wohnungspreisniveau drastisch gesenkt. Ulm sei zum Beispiel mit besonderen Vorkaufsrechten sehr erfolgreich. Die Stadt müsse ihrer Verantwortung den Menschen gegenüber, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen seien, deutlicher nachkommen. Er begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
· Die Frist zur Fertigstellung der Bebauung wird bis zum 31.05.2022 verkürzt.

7 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 1874, Reitwallstraße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1974/2020 mit 3 Anlagen)
Bezirksratsherr Sandow erinnerte daran, dass das Projekt bereits Anfang letzten Jahres im Bezirksrat behandelt worden sei. Aufgrund der Einwendungen habe es einige Änderungen im Gesamtvorhaben gegeben. Die Drucksache ziehe er daher in die Fraktion.

Antrag
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1874 mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.4.
Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020)

Ersetzt

TOP 7.4.1.
Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1995/2020 N1)

Frau Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Innenstadt das Herz von Hannover sei. Es handele sich nicht nur um das geografische Herz, sondern auch um das Herz des Wirtschaftsstandorts Hannover. Die Innenstadt trage mit ihrer vornehmlichen Funktion als Handelsplatz maßgeblich dazu bei, dass Hannover als Wirtschaftsstandort so gut aufgestellt sei. Es sei bekannt, dass sich in der Innenstadt viel verändere. Corona habe viele dieser Veränderungen nochmal beschleunigt. Sie sagte, dass durch den Internethandel immer weniger Menschen in der Innenstadt einkaufen würden. Klimatische Veränderungen führen dazu, dass die Innenstadt immer wärmer werde und die Menschen sich immer weniger gerne dort aufhalten. In Umfragen, die alle zwei Jahre zusammen mit dem Handelsverband gemacht werden, sei festgestellt worden, dass immer weniger junge Menschen in die Innenstadt kommen. Gelinge es nicht die Innenstadt attraktiv zu machen für junge Menschen, werde diese aussterben. Sie merkte an, dass auch der Handel in der Innenstadt sich verändere. Die Schließung von Karstadt in der Toplage Georgstraße hänge auch damit zusammen, dass sich die Konzepte für den Handel verändern. Es stelle sich die Frage, ob große Kaufhäuser noch zukunftsfähig seien. Sie merkte an, dass sich in der Innenstadt viele Menschen bevorzugt aufhalten, die kein eigenes soziales Umfeld haben oder aufgrund ihrer Lebenssituation gezwungen seien, sich draußen aufzuhalten. Viele dieser Menschen seien wohnungslos und/oder drogenabhängig. Mit der Fragestellung, was das für die Innenstadt bedeute, habe man sich in der Vergangenheit intensiv beschäftigt. Es müsse überlegt werden, wie die verschiedenen Funktionen einer Innenstadt vernünftig miteinander vereinbart werden können. Auslöser für die Diskussion sei die Zukunft des Verkehrs in der Innenstadt gewesen. Bei diesen Überlegungen sei deutlich geworden, dass bevor über die verkehrliche Erschließung der Innenstadt nachgedacht werden könne, darüber nachgedacht werden müsse, welche Funktionen die Innenstadt zukünftig haben werde. Um die Menschen und Institutionen zu befragen, die ein Interesse an der Innenstadt haben, werde ein breit angelegter Beteiligungsprozess angestrebt. Alle Menschen und Institutionen sollen eingeladen werden, um gemeinsam die Innenstadt zukunftsfähig aufzustellen. Die vorliegende Drucksache beinhalte den ersten Schritt. Die Menschen sollen ihre Vorstellungen über eine lebendige Innenstadt und die vorhandenen Problemlagen sowie Handlungsbedarfe äußern. Aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Menschen und Gruppen handele es sich um einen intensiven Schritt, für den Zeit eingeplant werden müsse. Eine Herausforderung des Prozesses liege darin, dass die unterschiedlichen Menschen und Gruppen auf unterschiedliche Weise erreicht werden müssen. Die Mitglieder der City-Gemeinschaft zu beteiligen, sei unproblematisch über eine Online-Abfrage möglich. In Bezug auf die Jugendlichen, die nicht in die Stadt gehen, müsse sich andere Gedanken über die Erreichbarkeit gemacht werden. Sie sagte, dass sie sich über eine Unterstützung und Zustimmung zur Drucksache freuen würde und für Fragen und Antworten zur Verfügung stehe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke bewertete die Drucksache grundsätzlich positiv. Er hatte zu Beginn der Überlegungen den Eindruck, dass der Oberbürgermeister seinen Fokus auf den Verkehr gelegt habe. Der Oberbürgermeister habe dann aber festgestellt, dass es bei einer attraktiven Innenstadt um mehr gehe, als nur den Verkehr. In der Drucksache seien die unterschiedlichen Aspekte dann auch angesprochen worden. Er berichtete, dass es in der Einwohner*innenfragestunde bewegende Berichte zur Lage am Marstall und Weißekreuzplatz gegeben habe. Ihm seien weitere Orte bekannt, wo es ähnliche Problemlagen gäbe. Er hoffte, dass diese Bereiche zur Sprache kommen und gewürdigt werden. Eine Innenstadt werde nicht allein durch die Errichtung von Radwegen attraktiver. Vielmehr müssen die Flächen, die für alle da seien, auch von allen genutzt werden können. Derzeit erlebe er die Situation so, dass die Flächen von bestimmten Gruppen genutzt werden und andere sich dort nicht hin trauen. Er hielt die geplante Bürgerbeteiligung für richtig. Er teilte aber mit, dass seine Fraktion die Drucksache in die Fraktion gezogen habe. Er ging davon aus, dass das Ziel Sommer 2021 trotzdem eingehalten werden könne.

Frau Tegtmeyer-Dette sagte, dass die Drucksache einen umfangreichen Beratungslauf habe. Der Verwaltung sei es wichtig, dass das Vorhaben alle mittragen. Sie berichtete, dass sie bereits gefragt worden sei, warum der Bereich nicht eingegrenzt werde wie zum Beispiel durch den City-Ring. Sie merkte an, dass sich bestimmte Fragestellungen nicht auf den City-Ring reduzieren lassen. Aus diesem Grund sei der Bereich offengelassen worden. Den Weißekreuzplatz und den Andreas-Hermes-Platz könne man zum Beispiel nicht isoliert betrachten, sondern in einem größeren Gefüge. Die Innenstadt müsse in diesem Zusammenhang als funktionale Abgrenzung begriffen werden.

Bezirksratsherr Albrecht war von der Aussage überrascht, dass Jugendliche nicht in die Innenstadt gehen. 2013 habe es eine Umfrage gegeben, die in Form einer Drucksache mit dem Namen Jugendbefragung 2020+ auch im Bezirksrat beraten worden sei. Ergebnis der Befragung sei es gewesen, dass die jungen Leute durchaus gerne in die Innenstadt zum Shoppen und anderen Vergnügungen gehen. Er stellte die Frage, was sich in der Zwischenzeit verändert habe. Er war der Auffassung, dass die Altstadt zu kurz komme. Er hätte sich gewünscht, dass der Begriff in die Drucksache eingeflossen wäre. Die Altstadt sei einmal die Kernzelle der Innenstadt gewesen und sei seit Jahren das Sorgenkind. Der Bezirksrat habe sich immer wieder mit der Altstadt beschäftigt und versucht, der Verwaltung Impulse im Umgang mit der Altstadt zu geben.

Frau Tegtmeyer-Dette wies auf die Umfragen mit dem Handelsverband hin, die alle zwei Jahre durchgeführt werden. Aus der Umfrage resultiere die Erkenntnis, dass Jugendliche insbesondere zum Einkaufen nicht gern in die Stadt gehen. Jugendliche gehen nur aus kulturellen Anlässen oder Ähnlichem in die Stadt. Ziel sei es herauszufinden, warum das so sei und was unternommen werden kann, damit die Jugendlichen die Innenstadt als attraktiv empfinden. Die Altstadt sei wie alle anderen Bereiche nicht explizit erwähnt worden. Sie gehöre zu Innenstadt. Die Altstadt sei, so wie sie sich heute darstelle, nicht der Kern der Innenstadt, sondern das was nach dem 2. Weltkrieg davon übriggeblieben sei. Ausgehend von einer funktionalen Betrachtung sei die Altstadt nicht mehr der Kern. Darunter leide die Altstadt sehr. Sie fühle sich von der Kern-Innenstadt abgehängt. Es handele sich um eine der Aufgaben, die in dem Zusammenhang betrachtet werden müssen. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung habe sie sich intensiv mit der Altstadt beschäftigt. Gemeinsam habe man überlegt, wie man die Altstadt attraktiver machen und besser anbinden könne. Auch diese Aufgabe stehe auf der Agenda. Sie hielt die Ausgangsbedingungen durch die städtebaulichen Maßnahmen am Hohen Ufer für gut und ging davon aus, dass der Altstadt eine neue Funktion zukommen werde.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt hielt Bürgerbeteiligungen für eine gute Sache. Bürgerbeteiligungen dürfen aber keine kommunikative Einbahnstraße sein. Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde sei es auch um die vielen Bürgerbeteiligungen gegangen, die stattgefunden haben. Die Bürger würden sich in den Entscheidungen nicht wiederfinden. Sie konnte das nachvollziehen. Sie sei in die Politik gegangen, weil sie im vorpolitischen Raum zum Beispiel als Elternvertreterin aktiv gewesen sei. Über diese Arbeit und ihre Erfahrungen bei Bürgerbeteiligungen hatte sie nicht das Gefühl, als Bürger etwas ausrichten zu können. Ihrer Meinung nach gehe es jetzt darum, dass alle Parteien zusammenhalten und die Bürger mitnehmen. Bei der Bürgerbeteiligung am Steintorplatz habe sie nicht den Eindruck gehabt, dass alle Bürger mitgenommen worden seien. Sie wünschte sich, dass gegebenenfalls unter Beteiligung des Bezirksrates Qualitätsrichtlinien für die Bürgerbeteiligung festgelegt werden, damit der Bürger das Gefühl einer echten Beteiligung bekomme.

Frau Tegtmeyer-Dette merkte an, dass Beteiligung nicht Mitentscheidung heiße. Sie sagte, dass wir in einer parlamentarischen Demokratie leben und das hoffentlich auch so bleibe. Sie war auch der Auffassung, dass die Bedingungen klar sein müssen, bevor ein Beteiligungsverfahren begonnen werde. Beteiligungsverfahren heiße aber nicht, dass abgestimmt werde und die Mehrheit gewinne. Viele glauben, dass ihre Meinung umgesetzt werden müsse. Das ist aber nicht möglich, da im Rahmen einer Bürgerbeteiligung zu viele unterschiedliche Positionen geäußert werden. Bürgerbeteiligung heiße, dass so viel wie möglich mitgenommen und ein Stimmungsbild eingefangen werde. Eine Umsetzung 1:1 sei aber nicht machbar. Sie nehme mit, dass man in der Kommunikation der Kriterien ganz deutlich sein müsse.

Bezirksratsfrau Pollok-Jabbi berichtete, dass sie als Anwohnerin die Entwicklung an der Lister Meile verfolgen könne. Auf der Lister Meile gäbe es sehr viel Leerstand. Außerdem schließen jetzt auch noch mehrere inhabergeführte Geschäfte. Exorbitant steigende Mieten würden die kleinen Unternehmer vertreiben. Sie war der Auffassung, dass ein Weg gefunden werden müsse, um auf die Hauseigentümer in Bezug auf die Mietpreise einzuwirken. Die Lister Meile müsse unbedingt in das Konzept einbezogen werden. In der Innenstadt sei auch nicht nur Karstadt betroffen, sondern auch viele andere Geschäfte. Es stelle sich die Frage, wie sich die Innenstadt verändern müsse und ob sie nur noch als Einkaufsparadies zu sehen sei. Sie sagte, dass Jugendliche im Internet einkaufen würden. Für Jugendliche ende die Innenstadt bei den Clubs. Die Räume der Innenstadt werden nicht mehr als sichere Räume empfunden. Der Stadt mangele es an Aufenthaltsqualität. Eine Bürgerbeteiligung sei richtig. Bürgerbeteiligungen, die keine Veränderungen bewirken, seien aus Erfahrung jedoch frustrierend und würden nicht dazu motivieren an einer nächsten Bürgerbeteiligung teilzunehmen.

Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob es tatsächlich so schlimm sei, dass sich keine Jugendlichen, von denen am Opernplatz abgesehen, in der Innenstadt aufhalten würden. Die Menschen, die sich jetzt in der Innenstadt aufhalten, haben sich als Jugendliche möglicherweise auch nicht dort aufgehalten. Sie ging davon aus, dass die Jugendlichen in ein paar Jahren, wenn sie älter geworden seien, auch in die Innenstadt kommen werden. Sie fragte, ob es ein Schwerpunkt sei, für alle Angebote in der Innenstadt zu schaffen. Schon aufgrund der zentralen Lage könne die Innenstadt für Jugendliche interessant sein. Sie konnte sich daher vorstellen, die Aufenthaltsqualität für Jugendliche zu verbessern. Sie sagte, dass es bereits einen Auftakt zu dem Innenstadt-Entwicklungsprojekt und eine Presseberichterstattung gegeben habe. Sie habe dem Pressebericht mit Freude entnommen, dass auch das Thema Klimawandel und nachhaltige Stadtentwicklung in der Stadtverwaltung mitgedacht werde. Sie hatte große Sorge, dass die Stadt irgendwann durch die Hitzebelastung unbewohnbar sein werde. Sie ging davon aus, dass die Hitzeperioden sich zukünftig noch verstärken werden. Es sei klug, über Begrünungskonzepte, mehr Wasser in der Innenstadt und alles andere, was die Stadträume kühlen könne, nachzudenken. Sie wollte wissen, ob es weitere Drucksachen geben werde oder ob der Beteiligungsprozess auch in dieser Hinsicht Ergebnisse bringen soll. Sie fragte, ob auch dafür zunächst Ideen gesammelt werden sollen und ob es bereits Ideen gäbe. Die Lebensfähigkeit von Städten sei ein wichtiges Thema für sie. Die Innenstadt sei weit weg von kühlenden Elementen wie der Eilenriede oder anderen Grünzügen. Es sei bei der Entwicklung neuer Konzepte wichtig da einen Schwerpunkt zu setzen.

Frau Tegtmeyer-Dette glaubte, dass die Jugendlichen von heute auch in der Zukunft nicht in die Innenstadt gehen werden. Sehe man die Hauptfunktion der Innenstadt als Einkaufsort, werden die Jugendlichen nur zu einem geringen Teil vom digitalen zum analogen Einkaufen abweichen. Es müsse insofern damit gerechnet werden, dass die Jugendlichen, wenn sie älter werden, nicht so häufig in die Innenstadt gehen werden, wie unsere Generation. Sie war daher der Auffassung, dass die Jugendlichen nach ihren Bedürfnissen befragt werden müssen. Sie erläuterte, dass es zum Beteiligungsverfahren keine weitere Drucksache geben werde. Die vielen Ergebnisse der Bürgerbeteiligung müssen ausgewertet werden. Aus der Auswertung müssen für die Politik dann Vorschläge in Form von Drucksachen gemacht werden. Sie ging davon aus, dass es in Bezug auf die Vielzahl der zu erwartenden Ergebnisse mehrere Drucksachen geben werde. Möglicherweise müsse man unterschiedliche Schwerpunkte festsetzen. Insgesamt sei aber ein rundes Bild für die Innenstadt das Ziel.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke war der Meinung, dass die Bürgerbeteiligung am Steintor sehr ausgeprägt gewesen sei. Zwischenzeitlich würden sich andere Städte an dem Beispiel orientieren, wie eine gute Bürgerbeteiligung durchgeführt werden könne. Er erinnerte an die Bürgerbeteiligung Weißekreuzplatz von vor ein paar Jahren. Bei der Auftaktveranstaltung seien ca. 300 Bürger anwesend gewesen. Es habe sich um eine intensive Beteiligung mit vielen tollen Ideen gehandelt. Es sei richtig, dass eine Bürgerbeteiligung nur Anregungen geben könne und letztendlich die Politik entscheide. Bei der Bürgerbeteiligung am Weißekreuzplatz sei nichts rausgekommen. Es sei noch nicht mal eine Drucksache vorgelegt worden, über die man diskutieren können. Die Zustände auf dem Platz haben sich nicht verändert. Er erwartete bei der Bürgerbeteiligung Innenstadt Ergebnisse.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch sagte, dass sie sich bei der Bürgerbeteiligung Weißekreuzplatz/Andreas-Hermes-Platz auch sehr eingebracht habe. Eine Zusammenarbeit der beiden betroffenen Fachbereiche sei nicht erkennbar und das Verfahren würde nicht weitergehen. Jeder Antrag für den Bereich um die beiden Plätze, der zu kleinen Verbesserungen führen könne, werde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass der Abschluss des Verfahrens abgewartet werden müsse.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt merkte an, dass die BI Hannover Mitte in ihrem Schreiben auf die Aufheizung des Platzes am Marstall durch die Versiegelung der Fläche hingewiesen habe. Das noch recht neue Bauprojekt am Schützenplatz sei ebenfalls komplett versiegelt. Sie fragte, warum klimatische Fragestellungen nicht bereits beherzigt und für mehr Aufenthaltsqualität gesorgt worden sei. Sie berichtete, dass ihre 17- und 18-jährigen Kinder immer gerne in die Innenstadt gegangen seien. Inzwischen würde aber die Diversität der Geschäfte fehlen und es würde hauptsächlich Ketten geben. Dies führe dazu, dass mehr im Internet gekauft werde oder Jugendliche nach Hamburg oder Berlin fahren, um dort einzukaufen.

Frau Tegtmeyer-Dette antwortete, dass es in anderen Städten ebenfalls vermehrt Ketten gäbe. Der Trend in den Städten sei überall gleich. Die Anzahl der inhabergeführten Geschäfte nehme überall ab. Häufig finden sich keine Personen, die die Geschäfte übernehmen wollen. Sie ging davon aus, dass auch im Internet nicht bei inhabergeführten Geschäften gekauft werde, sondern bei amazon usw. Aus diesem Grund sei es so wichtig, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Sie sagte, dass die Jugendlichen aber nur eine der Gruppen seien, mit denen das Gespräch gesucht werden soll.

Bezirksratsfrau Stock meinte, dass ihr die Diskussion zu konsumlastig sei. Eine Innenstadt habe mehrere Funktionen und nicht nur shopping. Sie meinte, dass ein diverses Publikum in der Innenstadt Hannovers und eine höhere Aufenthaltsqualität wünschenswert sei. Sie merkte an, dass Jugendliche vielleicht Orte haben wollen, an denen sie sich treffen, Sport treiben können usw. Sie konnte sich vorstellen, daraus ein Schulprojekt zu machen. In Schulen könne man Kinder und Jugendliche abholen. Sie bestätigte bereits getätigte Äußerungen. Konzepte würden nichts helfen, wenn keine Taten folgen.

Bezirksratsherr Sandow legte dar, dass eine breite Befragung bei einer Bürgerbeteiligung wichtig sei. Verschiedene Aspekte und Bereiche müssen zum Thema gemacht werden, um die Bedarfe zu erfahren. Das betreffe sowohl die Kultur, die Jugendlichen, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Menschen auf der Durchreise usw. Die Innenstadt 2050 müsse die Bedarfe von Anfang an in Augenschein nehmen. Zu den Bedarfen gehöre neben dem Wohnen in der Innenstadt, die Kinderbetreuung, Spielplätze, Sport aber auch die Wahrnehmung der Innenstadt als gesellschaftlicher, sozialer und kommunikativer Raum. Dies könne das Internet nicht bieten. Daraus könne ein Vorteil für die Innenstadt entstehen. Aus den genannten Gründen sei es wichtig, die entsprechenden Weichenstellungen vorzunehmen und aktiv und konkret bei den verschiedenen Themen im Rahmen der Bürgerbeteiligung nachzufragen. Er sagte, dass Innenstadt mehr als Einkaufen und Auto ja oder nein sei. Es werde ein Gesamtkonzept benötigt, bei dem die Aufenthaltsqualität im Vordergrund stehe.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch bedankte sich für die Ausführungen bei Frau Tegtmeyer-Dette. Sie bedankte sich auch dafür, dass der Bezirksrat ernst genommen werde. Das Thema bekomme die richtige Gewichtung. Es sei der Begriff Aufenthaltsqualität genannt worden. Sie ging davon aus, dass der Konsum folge, wenn die Aufenthaltsqualität der Innenstadt hoch sei. In Europa gäbe es diverse Städte, die ähnliche Probleme haben und diese angehen. Aus den Erfahrungen dieser Städte könne Hannover lernen. Skandinavische Städte können zum Beispiel viele Erfahrungen zum Thema Fahrradverkehr beitragen. Auch aus den Fehlern der anderen könne man lernen und so am Ende zu einem guten Ergebnis kommen.

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des sich schon vor geraumer Zeit andeutenden, durch Corona aber deutlich hervortretenden Strukturwandels in der Innenstadt, ein integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt unter Berücksichtigung der bestehenden Beschlusslagen des Rates und der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Facetten der Gesellschaft zu erarbeiten und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen. Dafür werden Haushaltsmittel von insgesamt 400.000 € bereitgestellt. Hierbei sind insbesondere der (Einzel-)Handel, die Gastronomie, aber auch Kulturangebote, Aufenthaltsqualität und Grünflächen, Wohnen und Arbeiten sowie Freizeit als wesentliche Nutzungen in den Blick zu nehmen. Klimaschutz, eine notwendige Mobilitätswende, sowie Belange der Teilhabe aller Menschen sind besonders zu berücksichtigen.
2. Im ersten Schritt ist dafür ein Beteiligungsverfahren unter Einbindung der unterschiedlichen Interessen- und Nutzer*innengruppen und der Stadtgesellschaft zu konzeptionieren und bis zum Sommer 2021 durchzuführen, die sich aus dem Strukturwandel ergebenden Veränderungsbedürfnisse sind in diesem Beteiligungsprozess herauszuarbeiten. Die wesentlichen Ergebnisse sind in einer Informationsdrucksache den politischen Gremien vorzulegen und zur Diskussion zu stellen.
3. Vor dem Hintergrund der Tragweite des zu erstellenden Innenstadtkonzeptes wird die Verwaltung beauftragt, ein Meinungsbild der Stadtbevölkerung zu den im Beteiligungsprozess aufgeworfenen Fragen und Positionen zur Entwicklung der Innenstadt im Rahmen der geplanten Repräsentativerhebung im Sommer 2021 zu erfragen.
Mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses und der Repräsentativerhebung werden dann unter Würdigung der öffentlichen Diskussion ab Herbst 2021 die nächsten Schritte für eine zukunftsfähige Innenstadt eingeleitet.
4. Während des gesamten Prozesses soll die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen, die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagen werden (z.B. im Bereich Mobilität), begleitend umzusetzen, um ihre Auswirkungen zu testen und die Resultate in weiteren Schritten zu berücksichtigen.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 7.5.
Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 2042/2020 mit 1 Anlage)

Frau Hammann erläuterte, dass die Stadt eine Schenkung vom Förderverein Sehbehinderten-Modell, der von Dr. Madan Arora gegründet worden sei, bekommen soll. Herr Dr. Arora sei mit der Idee, ein Blinden-Stadtmodell zu installieren, auf die Sozialdezernentin Frau Beckedorf zugegangen. Solche Blinden-Stadtmodelle gäbe es bereits in vielen Städten. Die Erstellung des Blinden-Stadtmodells soll von den gleichen Künstlern erfolgen. In der Verwaltung sei die Idee gut angekommen. Es habe Begehungen gegeben, um einen Ort für das Modell zu finden. Der Aufstellort am Ernst-August-Platz/ Bahnhofstraße sei mit allen abgestimmt worden. Sie berichtete, dass sich das hannoversche Modell von den anderen Modellen insofern unterscheiden werde, als es unterfahrbar sein werde. Dadurch können auch rollstuhlfahrende Menschen möglichst dicht an das Modell kommen und es fühlen können. Der Blindenverband sei beteiligt worden. Der Verband befürworte das Modell sehr. In der Vergangenheit habe es bereits Anregungen des Blindenverbandes gegeben, die Marktkirche und andere Ort haptisch erfühlbar zu machen. Sie berichtete, dass das Modell die Innenstadt abbilden soll. Sie hoffte, dass das Modell viel genutzt werde und auch sehende Menschen im Rahmen des Inklusionsgedankens etwas von dem Modell haben. Das erfühlen des Modells würde eine andere Verbindung zur Stadt herstellen. Die Höhe der tatsächlichen Kosten könne noch nicht genau beziffert werden. Herr Dr. Arora vom Förderverein treibe Spenden ein. Die Verwaltung habe ihre Unterstützung zugesagt, falls die eingetriebenen Spenden nicht ausreichend sein sollten. Die Aufstellung soll im nächsten Jahr erfolgen. Evtl. werde es Ende des Jahres ein kleineres Modell aus Plastik geben, um eine Vorstellung zu bekommen. Sie begleite die Drucksache durch die Gremien. Sie sagte, dass sich der Fachbereich Tiefbau sehr eingebracht habe. Das Modell soll mit dem Blindensystem Bahnhof verbunden werden. Die Schenkung werde der Fachbereich Kultur annehmen.

Bezirksratsherr Dr. Ramani hielt das Blinden-Stadtmodell für ein exzellente Initiative und hielt das Modell im Zusammenhang mit der Bewerbung Hannovers als Kulturhauptstadt für wichtig. Aus internationaler Sicht und aus Sicht einer inklusiven Stadt sei das Modell hervorragend.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke berichtete, dass er ein solches Modell in der Partnerstadt Poznan gesehen habe. Es handele sich nicht nur um Teilhabe für Blinde. Auch Sehende können sich mittels des Modells eine Stadt ertasten. Er hielt den Standort für das Modell für sehr geeignet durch die Nähe zum Bahnhof und die dort ankommenden Menschen. Das Modell auch für Rollstuhlfahrer nutzbar zu gestalten, sei eine sehr gute Idee. Er lobte Dr. Arora und den Förderverein für das erfolgreiche einsammeln der Spenden, was grade unter den derzeitigen Bedingungen nicht einfach sei. Er sei froh über

die Entscheidung der Stadt, finanziell zu unterstützen. Er war der Auffassung, dass der Drucksache problemlos zugestimmt werden könne.

Frau Hammann berichtete, dass der Standort als sehr wichtig empfunden worden sei. Das Modell muss gut auffindbar und gut erreichbar sein. Sie habe in anderen Städten erlebt, dass nach den Modellen gesucht werden müsse. Sie war aus diesem Grund froh, dass für Hannover ein so guter Standort gefunden worden sei.

Bezirksratsherr Sandow fragte, ob das Modell angepasst werden könne, wenn es Veränderungen im Stadtbild gäbe.

Frau Hammann ging davon aus. Sie meinte, dass das in anderen Modellen schon passiert sei. Sie erläuterte, dass sich die Planungen der Künstler in Hannover als recht einfach dargestellt haben, da auf viele digitalisierte Daten hätte zurückgegriffen werden können. Sie lobte außerdem die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche.

Antrag,
der Annahme einer Sachzuwendung (Blinden-Stadtmodell) zuzustimmen.
Name des Zuwendungsgebers:
Förderverein Blinden-Stadtmodell, Vorsitzender Dr. Madan Arora
Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung):
Sachspende
Wert der Zuwendung:
ca. 70.000 EUR
Ein genauer Wert kann nicht beziffert werden.

Einstimmig

TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-1514/2020 mit 2 Anlagen)

Ersetzt

TOP 8.1.1.
Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-1514/2020 N1 mit 2 Anlagen)


Antrag,
das mit den Beschlüssen zu den Drucksachen Nr. 15-1464/2018 sowie Nr. 15-0948/2019 begonnene Verfahren zur Umbenennung der Hindenburgstraße (Übersichtskarte siehe Anlage 1) fortzuführen. Dafür wird entweder die Anhörung der von einer Adressänderung betroffenen Anlieger*innen mit einem der im Rahmen des öffentlichen Bürgerbeteiligungsverfahrens eingebrachten nachstehenden Namensvorschläge durchgeführt:
1. Loebensteinstraße oder
2. Zooallee oder
3. alternativ werden die Anlieger*innen über die Beendung des Verfahrens durch die Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung Hindenburgstraße informiert.
Zur Ermittlung des weiteren Vorgehens soll folgendes Verfahren angewandt werden:
In der ersten Abstimmung werden alle drei Vorschläge einzeln aufgerufen. Erreicht nur ein Vorschlag in der ersten Runde die absolute Mehrheit der Stimmen, dann ist die Auswahl beendet und das weitere Vorgehen steht fest.
Andernfalls kommen die zwei Vorschläge mit den meisten Stimmen aus der vorangegangenen Abstimmung in eine Stichwahl.
Kommt es dabei zu einer Stimmengleichheit, erfolgt die Fortführung des Verfahrens durch die Anhörung mit den stimmengleichen Namensvorschlägen.
Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handaufheben. Die gesetzlich gewählten Mitglieder des Bezirksrats haben die Möglichkeit, für jeden Vorschlag mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.
In Fortführung des Verfahrens folgt die Anhörung der betroffenen Anlieger*innen und Eigentümer*innen nach § 28 VerwVfG mit dem ausgewählten Namensvorschlag, bzw. mehreren Vorschlägen bei Stimmengleichheit.
Die endgültige Abstimmung im Bezirksrat erfolgt anschließend unter Vorlage der Ergebnisse aus dem Anhörungsverfahren.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 8.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1514/2020 N1 Straßenumbenennung im Stadtteil Zoo
(Drucks. Nr. 15-2176/2020)

Antrag
Der letzte Absatz des vorbezeichneten Antrages ist wie folgt zu fassen (zusätzlicher Text kursiv):
„In Fortführung des Verfahrens folgt die Anhörung der betroffenen Anlieger*innen und Eigentümer*innen nach § 28 VerwVfG mit dem ausgewählten Namensvorschlag, bzw. mehreren Vorschlägen bei Stimmengleichheit. Bei der Anhörung werden den Betroffenen die drei eingebrachten Namensvorschläge mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis im Bezirksrat vorgelegt.“

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 9.
M I T T E I L U N G E N
- der Bezirksbürgermeisterin
- der Verwaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch teilte mit, dass sie an der Demo der Wohnungslosen teilgenommen habe. Sie habe dort die Einladung in die Bezirksratssitzung ausgesprochen. Sie freute sich, dass der Einladung nachgekommen wurde. Sie hielt es für wichtig, den Kontakt auf eine kommunikative Ebene zu heben, um auch zukünftig Entscheidungen nicht über sondern mit Menschen zu treffen. Sie berichtete außerdem, dass sie an verschiedenen Veranstaltungen „Musik im Hinterhof“ teilgenommen habe. Sie soll Grüße von den Künstlern aussprechen. Die Künstler haben sich sehr gefreut, dass seitens der Stadt Auftritte ermöglicht worden seien.

TOP 10.
EIGENE MITTEL

TOP 10.1.
des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.1.
Zuwendung für Selbstbestimmtes Leben Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2027/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Selbstbestimmtes Leben Hannover e.V. erhält für das Projekt „Terassenmöbel und Markise“ eine Zuwendung in Höhe von bis zu 3.500,00 €.

Einstimmig

TOP 10.2.
des Integrationsbeirates

TOP 10.2.1.
Zuschuss des Integrationsbeirates Mitte für den Nachbarschaftskreis Hannover Mitte
(Drucks. Nr. 15-2028/2020)

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass er der Zuwendung nicht zustimmen werde. Er sagte, dass er den integrativen Charakter des Projektes nicht erkennen könne. Es sei hier von einer Unterstützung des Zoo-Besuches die Rede. Ein wesentlicher Teil der beantragten Projektsumme werde für das Begleitpersonal verwendet. Er hielt das für eine Integration nicht für zielführend.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch meinte, dass ein Zoobesuch eine integrative Möglichkeit darstelle, den Menschen zu zeigen, dass sie in unserer Gesellschaft angekommen seien. Einen Zoobesuch könne sich auch nicht jeder leisten. Sie konnte die Bedenken verstehen. Integrationsprojekte müssen aber nach ihrer Meinung nicht immer etwas produzieren. Sie hielt den Integrationscharakter durch einen entspannten Besuch im Zoo auch gewahrt. Sie teilte mit, dass sie als Bezirksbürgermeisterin und Vorsitzende des Integrationsbeirates den Zoobesuch begleiten werde. Sie werde von dem Besuch berichten.

Antrag
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Nachbarschaftskreis Hannover Mitte 740,70 € für das Projekt „Aktivitäten mit Geflüchteten“ zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 27.08.2020.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 11.1.1.
Prinzenstraße Freigabe für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-1479/2020)

Antrag
zu beschließen, dass
1. das Hinweisschild auf den Bahnverkehr entfernt wird und
2. ein Schild "Radverkehr frei" angebracht wird.
Pkt. 1: Einstimmig
Pkt. 2: 12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung

TOP 11.1.1.1.


Änderungsantrag Prinzenstraße Freigabe für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-2003/2020)

Bezirksratsherr Schmidt beantragte für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte.

Bezirksratsfrau Muschter teilte mit, dass ihre Fraktion den Änderungsantrag der CDU-Fraktion unterstützen werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird durch folgenden Text ergänzt:
„3. Die noch vorhandenen Gleise der ehemaligen Stadtbahnstrecke sind, bis zu deren endgültiger Demontage, durch ein geeignetes Material zu verfüllen.“

Einstimmig

TOP 11.1.2.
Sanierung Sodenstraße, Eckerstraße
(Drucks. Nr. 15-1488/2020 N1)

Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass seine Fraktion hier auch eine getrennte Abstimmung vornehmen wolle. Als ersten Punkt wolle er den Teilsatz bis zu dem Wort „durch“ verstanden wissen und ab dem Wort „und“ den zweiten Punkt.

Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass dem Antrag insgesamt zugestimmt werden könne. In dem Moment, in dem Rechtsansprüche bestehen würden, werde die Verwaltung immer versuchen, diese Rechtsansprüche auch durchzusetzen und die Investoren an den Kosten zu beteiligen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover führt für die Straßenzüge Sodenstraße, Angerstraße und Eckerstraße eine Grundsanierung durch und beteiligt insbesondere im Bereich der Sodenstraße auch die Investoren an den Kosten, sofern Rechtsansprüche bestehen und die Schäden im Zuge der durchgeführten Baumaßnahmen entstanden sind.

Teil 1 bis zum Wort "durch": Einstimmig
Teil 2 ab dem Wort "und": 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.2.
der CDU-Fraktion

TOP 11.2.1.
Vorstellung des Veloroutenkonzeptes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2004/2020)

Bezirksratsherr Albrecht begründete den Antrag seiner Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke hielt die Forderung für angemessen. Die Verwaltung sei nicht von allein auf die Idee gekommen, so einschneidende Maßnahmen dem Bezirksrat vorzustellen, der von allen Velorouten betroffen sei. Er teilte mit, dass er den Antrag „Veloroute 3“ in die Fraktion zeihen werde. Bevor über einen solchen Antrag beschlossen werden könne, müsse das Veloroutenkonzept zunächst vorgestellt werden.

Bezirksratsherr Sandow verwies auf die Drucksache 1307/2020, in der die stadtteilverbindenden Velorouten vorgestellt werden. Aufgrund der beigefügten Karte soll das Veloroutennetzkonzept als Grundlage für weitere Planungs- und Abstimmungsschritte erst initiiert werden. Er erwartete von der Verwaltung die Vorlage von durchdachten Plänen. Die Verwaltung soll zunächst Konzepte entwickeln, bevor der Bezirksrat seine Ideen und Änderungsvorschläge einbringe. In der Drucksache stehe, dass die Verwaltung die jeweiligen Sachen zur Beratung und Beschlussfassung in die Bezirksräte geben werde. Er war der Auffassung, dass das zunächst abgewartet werden solle und teilte mit, dass der Antrag daher zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werde.

Bezirksratsherr Kriwall bat um Beantwortung einer Frage zum Protokoll. Er wollte zur Drucksache „Veloroute 3“ wissen, ob die Friesenstraße unter der Bedingung, dass sie Veloroute würde, auch Fahrradstraße werden könnte.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Mitte in einer der nächsten Sitzungen den aktuellen Stand zum Veloroutenkonzept und dabei insbesondere die Teilstrecken im Stadtbezirk Mitte vorzustellen. Der Stadtbezirksrat ist frühzeitig bei der weiteren Planung einzubeziehen.

6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Protokollantwort: Die Friesenstraße ist auf weiten Bereichen Bestandteil des Hauptverkehrs- und Vorbehaltsstraßennetzes. Aufgrund der derzeitigen Verkehrszahlen erfüllt die Friesenstraße nicht die Kriterien zur Einrichtung einer Fahrradstraße.

TOP 11.2.2.
Veloroute 3
(Drucks. Nr. 15-2005/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Planung der sogenannten Veloroute 3 (siehe DS 1307/2020) die Routenführung über die Lister Meile - Friesenstraße - Yorckstraße gegenüber der Führung über den Volgersweg - Lärchenstraße zu präferieren.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 11.2.3.
Radtour des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 15-2006/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Bei künftigen Inaugenscheinnahmen von Velorouten im Stadtbezirk durch den Oberbürgermeister ist der Bezirksrat zu beteiligen und vorab zu informieren.

4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.2.4.
Weihnachtsmarkt - Wintermarkt
(Drucks. Nr. 15-2007/2020)

Bezirksratsfrau Muschter hatte den Eindruck, dass die Planungen der Stadt längst laufen würden. Es sei auch der Presse zu entnehmen gewesen, dass für die Weihnachtszeit und darüber hinaus über solche Veranstaltungen nachgedacht werde und die Stadt sich in Gesprächen mit Standbetreibern und deren Interessenvertretern befinde. Sie fragte, warum jetzt der Antrag noch gestellt werde.

Bezirksbürgermeisterin Kupsch antwortete, dass sie in der kommunalpolitischen Vereinigung tätig sei. Es sei noch nicht entschieden, dass Weihnachtsmärkte durchgeführt werden dürfen. Die derzeit im Stadtgebiet verteilten Stände seien nur ein Unterstützungsangebot für Schaustellerinnen und Schausteller, die aufgrund der ausgefallenen Sommer- und Schützenfeste sonst keine Einnahmen hätten. Dieses Angebot verlängere sich nicht automatisch in die Vorweihnachtszeit. Der Schaustellerverband erwarte, dass Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen stattfinden können. Der Antrag ihrer Fraktion sei als Unterstützung zu verstehen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt sagte, dass die Idee gewesen sei, den Weihnachtsmarkt dezentraler zu gestalten, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Karusselle könnten auf einem Marktplatz auch über einen längeren Zeitraum stehen bleiben, um die Kinder zu erfreuen.

Bezirksratsherr Albrecht wies darauf hin, dass dieser Antrag von seiner Fraktion bereits vor langer Zeit beraten worden sei. Es gäbe außerdem einen Vorlauf von 14 Tagen vor der Sitzung zum Einreichen von Anträgen. In der Zwischenzeit habe die Verwaltung an der Fragestellung gearbeitet, was möglicherweise am Antrag seiner Fraktion gelegen habe. Er habe häufiger die Erfahrung gemacht, dass Bewegung in die Verwaltung gekommen sei, wenn solche Anträge gestellt worden sein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob dezentral über das Gebiet des Stadtbezirkes Buden verteilt werden können.
Des Weiteren soll geprüft werden, ob auf den Plätzen in den einzelnen Stadtteilen, lokale Angebote geschaffen werden können.
Die Genehmigung entsprechender Buden und Angebote soll für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes bis maximal Ende Januar 2021 erfolgen.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 11.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.3.1.
Spielplatzbau in Mitte
(Drucks. Nr. 15-1992/2020)


Ersetzt


TOP 11.3.1.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-1992/2020 Kunststoffbeläge beim Spielplatzbau im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2178/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird wie folgt geändert:
· Beim Bau von Spielplätzen im Stadtbezirk Mitte werden in Zukunft nach Möglichkeit keine Kunststoffbeläge mehr verwendet.

Zurückgezogen

TOP 11.3.1.2.
Spielplatzbau in Mitte

(Drucks. Nr. 15-1992/2020 N1)
Bezirksratsfrau Muschter begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke meinte, dass das Gesagte den Änderungsantrag der SPD-Fraktion unterstütze. Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde die Verwendung von Kunststoff gänzlich ausgeschlossen. Jetzt sei gesagt worden, dass Kunststoff dort, wo er als Fallschutz diene, ausnahmsweise verwendet werden könne. Diese Möglichkeit räume der SPD-Antrag ein.

Bezirksratsherr Kriwall begründete den Antrag seiner Fraktion.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass der Änderungsantrag aus ihrer Sicht ein Freibrief dafür sei, so weiterzumachen wie bisher. Eine Begründung für den Einbau von Kunststoff würde sich immer finden lassen. Sie sei daher dafür, eine gute Formulierung zu finden und den Ursprungsantrag etwas abzuändern. Der Vorschlag der SPD-Fraktion gehe ihr zu weit.

Bezirksratsfrau Stock ging ebenfalls davon aus, dass sich durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion nichts verändern werde. Es werde nicht dazu kommen, dass ein Spielplatz nicht gebaut werde, weil eine Matte nicht verlegt werden dürfe. Es gehe um fest verbaute Materialien im Bodenbereich, die nicht mehr verwendet werden sollen. Mit dem Änderungsantrag wäre das aber möglich. Sie meinte, dass zum Beispiel Mulch verwendet werden könne. Der Antrag ihrer Fraktion schließe die Verwendung einer Matte im Ausnahmefall jedoch nicht aus.

Bezirksratsherr Schmidt hielt die Formulierung im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für zu apodiktisch. Er bekräftigte, dass der Antrag der SPD-Fraktion deutlich in die Richtung gehe, aber das Ganze in einen realistischen Kontext bringe. Seine Fraktion werde dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.

Bezirksratsfrau Rieck-Vogt trug vor, dass ihre Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Verbindung mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion ebenfalls zustimmen werde. Sie meinte, dass man sich manchmal auf die Kompetenz der Experten verlassen müsse. Nicht alles, was zunächst nachhaltig erscheine, sei auch tatsächlich nachhaltig. Es müsse ein guter Kompromiss gefunden werden. Ihres Erachtens sei der Kompromiss mit dem Änderungsantrag gefunden worden. Sie hielt es für richtig so wenig Kunststoff wie möglich auf Bodenbeläge aufzubringen. Sie sagte, dass es sich auch bei Kunstrasenplätzen um eine Kompromissfindung handele. Es müsse überlegt werden, ob es um Regenwasserversickerung oder die Bewirtschaftung von Rasenplätzen gehe. Die Alternative sei, dass gegebenenfalls kein Fußball oder Hockey mehr gespielt werden könne.
Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke teilte mit, dass bei den Kunststoffrasenplätzen ein guter Kompromiss gefunden worden sei. Die Plastikkügelchen, die unten drunter verbaut wurden, dürfen nicht mehr aufgebracht werden. Er machte den Vorschlag, die Formulierung „Ausnahmen seien zulässig, soweit Fallschutz nur durch Kunststoffmatten erfolgen könne“ zu nehmen.

Bezirksratsfrau Muschter machte den Vorschlag Satz 1 zu belassen und einzufügen, dass Kunststoff kleinflächig und zur Unfallprävention weiterhin verwendet werden dürfe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke stellt klar, dass es auch andere Möglichkeiten als Kunststoff gäbe.

Bezirksratsfrau Stock sagte, dass Kunststoff ausgeschlossen bleiben sollte. Die Spielplätze werden von Fachmenschen gebaut, die entsprechende Materialien kennen. Dabei könne es sich um Seegras, Mulch usw. handeln.

Stellv. Bezirksbürgermeister Engelke wiederholte seinen Vorschlag.

Bezirksratsherr Albrecht machte den Vorschlag nach dem Satz aus dem Antrag „außer für Fallschutzflächen unter Schaukeln, Klettergeräten und dergleichen“ anzuhängen.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass auch die Formulierung Kunststoff oder alternative Baustoffe verwendet werden könne.

Bezirksratsherr Stavropoulos schlug vor, den Antrag der SPD-Fraktion dahingehend zu ändern, dass es heißen soll „bevorzugt keine Kunststoffbeläge mehr zu nutzen“.

Bezirksratsherr Albrecht las seinen Änderungsanschlag noch einmal vor.

Bezirksratsfrau Muschter sagte, dass sie im Hinblick auf ein zügiges Fortschreiten der Sitzung die Änderung unterschreiben werde.

Bezirksratsherr Sandow zog den Änderungsantrag seiner Fraktion zurück.

Frau Stricks verlas den geänderten Antragstext.

Antrag
Im Stadtbezirk Mitte werden keine weiteren Spielplätze mit Kunststoffbelägen gebaut, außer für Fallschutzflächen unter Schaukeln, Klettergerüsten u.d.gl.

Einstimmig

TOP 11.3.2.
Zugang zum Spielplatz Angerstraße schließen

(Drucks. Nr. 15-1993/2020)

Antrag
Der Zugang zum Spielplatz Angerstraße, der dem für den KFZ-Verkehr freigegebenen Teil der Angerstraße zugewandt ist, wird geschlossen. Die Verwaltung prüft geeignete Möglichkeiten, Kinder am Verlassen des Spielplatzes an dieser Stelle zu hindern.
13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.3.3.
Parken in gekennzeichneten Bereichen
(Drucks. Nr. 15-2000/2020)

Antrag
Auf der Wegenerstraße das Parken in gekennzeichneten Berreichen zu gestatten. Dazu werden Parkräume auf einer Straßenseite oder wechselseitig markiert.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 11.3.4.
Lieferzonen Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2001/2020)


Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt an der Münz- und Goethestraße zwischen Steintor und Clevertor – auf der Seite der Münzstraße – sämtliche derzeitig ausgewiesenen Parkflächen als Ladezone auszuweisen und dies mit den entsprechenden Schildern kenntlich zu machen (eingeschränktes Halteverbot & Verkehrszeichen Ladezone).
Die Verwaltung wird beauftragt an der Goethestraße zwischen Clevertor und Goetheplaz beidseitig jeweils vier Parkplätze als Lieferzonen (wie unter 1.) auszuweisen.
Darüber hinaus sollen die Kontrollen durch das Ordnungsamt in diesem Bereich ausgeweitet werden, um sowohl die Einhaltung der Nutzung der Lieferzonen als auch die eingeschränkte Parkdauer (1 bzw. 2,5 Stunden) sicherzustellen.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 11.4.
der SPD-Fraktion

TOP 11.4.1.
zusätzliche Fahrradbügel am Goetheplatz/Goethestraße
(Drucks. Nr. 15-2019/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover errichtet am Goetheplatz im Bereich der Einmündung zur Goethestraße Fahrradbügel auf den schraffierten und anderen geeigneten Flächen mit dem Ziel, dass Falschparken auf dem Fahrradweg oder dem Fußweg unmöglich gemacht wird.

Einstimmig

TOP 11.4.2.
weitere Wertstoffinsel (Leichtverpackungen) fürs Zooviertel
(Drucks. Nr. 15-2020/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover nimmt Gespräche mit der Region Hannover und aha mit dem Ziel auf, dass im Zentrum bzw. im westlichen Teil des Zooviertels eine zusätzliche Wertstoffinsel zumindest für Leichtverpackungen (Gelber Sack) geschaffen wird.
Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 11.5.
von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)


TOP 11.5.1.
Sicherung von Altbäumen am Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-2026/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sorgt ggf. in der Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen außerhalb der Verwaltung der Stadt Hannover für die Sicherung des Altbaumbestands am Ihmeufer, insbesondere im Bereich zwischen Ida-Arenhold-Brücke und Gustav-Bratke-Allee.

Einstimmig

TOP 12.
A N F R A G E N

TOP 12.1.
der CDU-Fraktion

TOP 12.1.1.
Städtischer Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-2008/2020)

Der 2018 ins Leben gerufene Ordnungsdienst nimmt im Rahmen seiner eingeschränkten Dienstzeiten unter anderem die originären Aufgaben der Gefahrenabwehr in der Landeshauptstadt wahr.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wie bewertet die Verwaltung die Erfahrungen der letzten zwei Jahre im Hinblick auf den Ordnungsdienst im Allgemeinen, die eingeschränkten Dienstzeiten sowie die Zusammenarbeit mit der in vielen Bereichen nur subsidiär zuständigen Polizei?
2) Welche Ordnungswidrigkeiten (außer im ruhendem Verkehr) wurden durch den Ordnungsdienst im Stadtbezirk zur Anzeige gebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr - Monat - Anzahl Anzeigen - Bezeichnung des Tatbestandes)
3) Welche Verbesserungspotentiale des Städtischen Ordnungsdienstes sind aus Sicht der Verwaltung gegeben?

Schriftlich beantwortet

1) Die Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes und seiner Dienstzeiten wurde vom Rat der LHH in der Beschluss-DS 1611/2017 beschlossen. Eine Evaluation der Dienstzeiten findet gerade statt und eine neue Dienstvereinbarung zu den Dienstzeiten ist in Arbeit. Grundsätzlich besteht eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei und es finden viele gemeinsame Einsätze statt in deren Rahmen es vielfach eine optimale Ergänzung der unterschiedlichen Zuständigkeiten gibt. Änderungen der Dienstzeiten freitags und sonnabends bis 24.00 Uhr für bestimmte Örtlichkeiten (z. B. Steintor, Marstall) haben bereits stattgefunden. Weitere Anpassungsbedarfe wird ggf. die Evaluation ergeben.

2) 2018 wurden die Zahlen nicht für jeden Stadtbezirk, sondern nach den Tatbeständen erfasst. Daher können die gewünschten Zahlen für 2018 nicht geliefert werden.
Die Zahlen für 2019 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Monat
Agressive Bettler
Tauben füttern
Straßenmusiker
nicht angel. Hunde
Wildpinkler
OWI - Anzeige
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OWI - Anzeige
Jan 19
6
Feb 19
5
Mrz 19
1
2
9
Apr 19
2
15
Mai 19
4
26
Jun 19
4
15
Jul 19
6
1
13
Aug 19
3
2
15
Sep 19
2
3
1
11
Okt 19
2
1
4
2
9
Nov 19
1
5
2
7
Dez 19
14
8
1
5
Neben den Ordnungswidrigkeitenanzeigen hatte der Ordnungsdienst im Jahr 2019 u.a. noch die nachfolgenden Tätigkeiten im Stadtbezirk Mitte ausgeübt:
2.405 Personen aus der Trinkerszene erhielten eine mündliche Ermahnung, 512 erhielten einen Platzverweis. 2.260 aggressive Bettler wurden angesprochen, für 1.218 ein Platzverweis erteilt. 2.561 Straßenmusiker wurden wegen der Regeln angesprochen und ermahnt. Darüber hinaus wurden 18.186 Auskünfte an Bürger*innen erteilt.
3) Der städtische Ordnungsdienst befindet sich in einem stetigen Wandel. Es wurde bereits Verbesserungspotentiale erkannt und umgesetzt. So wurden die ursprünglichen Schulungsmaßnahmen angepasst, zusätzliche Ausrüstung angeschafft und Dienstzeit und Sondereinsätze an die jeweilige Lage angepasst. Zu den ursprünglichen Weiterbildungen (u. a. Ausbildung zum Vollzugsbeamten/zur Vollzugsbeamtin, Interkulturelle Handlungskompetenz, Deeskalationstraining mit der Polizei) wurden Weiterbildungen hinzugefügt (u. a. Ausbildung von Multiplikatoren/Multiplikatorinnen durch die Polizei zur Schulung der Kolleg*innen für den Selbstschutz, vertiefende rechtliche Grundlagen im ruhenden Verkehr, umfassende rechtliche Schulungen) Die Ausrüstung zu Beginn des Ordnungsdienstes (u. a. einheitliche Uniform, Diensttelefon, mobiler Drucker) wurde um Schutzwesten, Tierabwehrspray und Funkgeräte erweitert. Die ursprünglichen Dienstzeiten (Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr) wurden aufgrund entsprechender Beschwerdelagen und Bedarfe bis 24:00 Uhr an Wochenenden (Freitag/Samstag) ausgeweitet. Sondereinsätze an Feiertagen fanden Himmelfahrt und am 01.05. beim „Maikäfertreffen“ statt.
Weitere Verbesserungen in der Aufgabenerledigung des Ordnungsdienstes durch Etablierung spezifischer Ausbildungsformate oder Verbesserung des internen Reportings sind nur einige Beispiele für mögliche Optimierungsmaßnahmen. Im Zuge der dynamischen Aufgabenerledigung des städtischen Ordnungsdienstes ist die Stadtverwaltung stetig im Austausch mit anderen Institutionen, Städten oder Organisationen um weitere Verbesserungspotentiale zu identifizieren und umzusetzen.

TOP 12.1.2.
Wartezeit bei städtischen Behörden
(Drucks. Nr. 15-2009/2020)
In den letzten Monaten sind zahlreiche Beschwerden über die Wartezeiten auf einen Termin bei städtischen Behörden vorgetragen worden. Neben den Bürgerämtern sind die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, die Elterngeldstelle sowie die Ausländerbehörde traurige Spitzenreiter bei der Vernachlässigung städtischer Pflichtaufgaben.
Auch die geringe sichtbare Präsenz des Städtischen Ordnungsdienstes wird bemängelt.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wurde im Rahmen der sog. Corona-Pandemie seitens der Stadt für Mitarbeitende Kurzarbeit beantragt und wenn ja, in welchem Umfang und warum? (Bitte aufschlüsseln nach den o.a. Bereichen, Anzahl der Vollzeitstellen und Dauer sowie Umfang der Kurzarbeit)
2) Wie vielen Mitarbeitenden in den o.a. Bereichen wurde/ wird HomeOffice und in welchem Umfang ermöglicht?
3) Wie sieht der konkrete Stellenplan für die o.a. Bereiche aus; wie viele der Vollzeitstellen sind tatsächlich besetzt, wie viele vakant?

Schriftlich beantwortet

1) Grundsätzlich beabsichtigte die Landeshauptstadt Hannover die Einführung von Kurzarbeit für Beschäftigte des HCC ab dem 01.04.2020 und aufgrund neuer tariflicher Regelungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst z. B. dem Jugendferienservice ab Mai 2020.
Zur Umsetzung der Kurzarbeit sind weiterhin örtliche betriebliche Vereinbarungen zwischen den Betriebsparteien, d. h. der Verwaltung und dem Personalrat notwendig.
Die für das Inkrafttreten dieser örtlichen Vereinbarungen notwendigen Genehmigungen des KAV und der Kommunalaufsicht liegen noch nicht vor.
2) In den genannten Sachgebieten des Fachbereiches Öffentliche Ordnung sind jeweils nur ein*e Mitarbeiter*in mit Homeoffice Arbeitsplätzen ausgestattet. Diese werden jeweils nur stundenweise genutzt.
Bei der Elterngeldstelle des Fachbereiches Jugend und Familie sind zwei Mitarbeiter*innen an einzelnen Tagen im HomeOffice tätig. Seit Beginn der Corona-Pandemie handelt es sich dabei um ca. 20 Arbeitstage.
3) OE 32.11 (Bürgeramt)
Von den 90 Planstellen sind aktuell 8 Stellen nicht besetzt. Ein Auswahlverfahren findet statt.
OE 32.13 (Zulassungsbehörde)
Von den 46,5 Planstellen sind aktuell 5 nicht besetzt. Im Oktober werden 5 neue Mitarbeiter*innen eingestellt, sodass alle Stellen besetzt sind.
OE 32.31 (Standesamt)
Von den 43 Planstellen sind aktuell 2,5 Stellen nicht besetzt. Ein Auswahlverfahren findet statt.
OE 32.33 (Ausländerbehörde)
Von den 93,5 Planstellen sind aktuell 11 nicht besetzt. Die Personalgewinnung ist schwierig, eine Dauerausschreibung ist veröffentlicht. Derzeit stehen keine Einstellungen in Aussicht, dafür wurde eine „Task Force“ mit Personal aus anderen Arbeitsbereichen zur Unterstützung eingerichtet.
OE 51.16 (Elterngeld)
Von den 12,5 Planstellen der Sachbearbeitung sind derzeit 11,5 besetzt. Die Stellenbesetzung der derzeit unbesetzten Planstellen ist in Bearbeitung.


TOP 12.1.3.
Stellwerk
(Drucks. Nr. 15-2011/2020)
In der Antwort auf die Anfrage 15-3189/2019 führte die Verwaltung am 16.12.2019 u.a. aus, dass das „Aufstellen von Müllbehältnissen, die Installation von Beleuchtung und die Errichtung eines geeigneten Witterungsschutzes inkl. Sitzgelegenheiten in Planung“ seien. Eine Umsetzung dieser avisierten Maßnahmen ist allerdings nicht erfolgt.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann werden die avisierten Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung der Beleuchtungssituation sowie das Aufstellen von Müllbehältnissen, umgesetzt?
2) Was ist der Grund für die nicht erfolgte Umsetzung?

Schriftlich beantwortet

1) Die Beleuchtung des Vorplatzes ist seit dem 01. April 2020 in Betrieb. Auf der Rückseite des Amtsgerichtes befinden sich sechs Leuchtkörper und zur Fernroder Straße eine zusätzliche Beleuchtung. Die Nutzungsfrequenz wird durch das Personal des Gerichtes eingestellt und auf Wunsch verändert. Derzeit schalten sich alle Lampen mit Beginn der Dämmerung gleichzeitig an und leuchten durchgehend bis zur Dämmerung am nächsten Morgen. Im Januar 2020 wurden vier Mülleimer im hinteren Bereich des Vorplatzes aufgestellt. Auf Nachfrage verzichtete der MEC – Modelleisenbahncub Hannover auf eine Installation weiterer Mülleimer im Bereich ihrer beiden Eingänge. Die vier Mülleimer werden im Rahmen der täglichen Reinigung des Platzes ebenfalls entleert. Insgesamt werden die baulichen Entscheidungen stets in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft, der Region Hannover, abgesprochen.
2) Zum Thema Witterungsschutz/Sitzgelegenheiten sind finanzielle Mittel im Rahmen des Konzeptes „Suchtkranke in der Innenstadt“ gebunden. Für die konkrete Ausgestaltung hat es einen umfangreichen Beteiligungsprozess gegeben. Dem bisherigen Planungsstand haben bereits die Feuerwehr (Berücksichtigung von Rettungswegen) und aha (keine Beeinträchtigung für die tägliche Reinigung durch eine Kehrmaschine) zugestimmt. Nach Vorgesprächen mit der Polizei im Mai/Juni gab es am 07. Juli eine gemeinsame Begehung, zusammen mit dem zu beauftragenden Architekten. Im Zuge und im Nachgang zu der Begehung sind noch einige bauliche Änderungswünsche seitens der Polizei geäußert worden, die Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere aufgrund der engen Kooperation im Konzept bahnhof.sicher ist ein abgestimmtes Vorgehen bei diesem Thema notwendig. Wir werden zeitnah über das Ergebnis berichten können.

TOP 12.1.5.
Boulebahn auf dem Ballhofplatz
(Drucks. Nr. 15-2013/2020)

Die auf dem Ballhofplatz befindliche Boulebahn ist derzeit nicht bespielbar und mit Platten abgedeckt. Durch eine Reaktivierung würde die Aufenthaltsqualität verbessert.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum wurde die Boulebahn bis dato nicht wiederbelebt?
2) Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Boulebahn wieder in Betrieb nehmen zu können? (Bitte Einzeldarstellung samt Kostenprognose)
3) Welche Voraussetzungen zum Betrieb der Bahn müssen nach Einschätzung der Verwaltung gegeben sein?

Schriftlich beantwortet

1) Bei der Boulebahn handelte es sich um eine Sondernutzung der ehemaligen inzwischen aufgelösten Hannover-City GmbH, die den Bau und Betrieb der Anlage incl. Verkehrssicherungspflicht im Rahmen ihrer Tätigkeiten 2009 übernommen hatte. Eine Nachfolge gibt es nicht.
2) Welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Boulebahn wieder in Betrieb zu nehmen, ist der Verwaltung nicht bekannt. Insofern können keine Kosten genannt werden. Es ist jedoch zu vermuten, dass aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit die Bahn weitestgehend neu gebaut werden muss.
3) Zum Betrieb der Bahn muss ein neuer Betreiber gesucht werden, der die alte Bahn instand setzt oder neu baut und dann den Betrieb incl. der Verkehrssicherungspflicht für die Fläche übernimmt.

TOP 12.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 12.2.1.
Ersatzmaßnahme in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-1996/2020)

Mit der Drucksache Nr. 1686/2018 N1 wurde die Asphaltierung eines Waldwegs zwischen Zoo und Pferdeturm mit zwei Ersatzmaßnahmen beschlossen. Das Vorhaben wurde vor längerer Zeit umgesetzt, kürzlich wurde auch die erste der beiden Ersatzmaßnahmen, der Rückbau eines Weges, durchgeführt.
Wann wird auch die zweite Ersatzmaßnahme, der Rückbau einer Brücke und die Stilllegung der Zuwegung in der Vorderen Eilenriede, umgesetzt?

Schriftlich beantwortet

Die Maßnahme des Brückenrückbaus und Wegestilllegung befindet sich derzeit in Planung. Wir beabsichtigen, die Maßnahme im Herbst auszuschreiben. Der genaue Termin für den Baubeginn ist derzeit noch nicht terminierbar.

TOP 12.2.2.
Unterbringung von Tonnen für Leichtverpackungen im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-1997/2020)

Die Abfallentsorgung Region Hannover (aha) hat angekündigt, die gelben Säcke abschaffen zu wollen und durch Tonnen zu ersetzen.
Gerade in Straßen mit Mehrfamilienhäusern zeigt die Erfahrung (auch mit der sogenannten „orangefarbenen Tonne“, die sich in Mitte nicht durchsetzen konnte), dass es oft schwierig wird, die neuen Behälter unterzubringen. Zugänge zu den Kellern sind sehr häufig nicht barrierefrei, sondern nur über Treppen erreichbar.
Die Unterbringung der zusätzlichen Tonne auf den Grundstücken ist in Mitte häufig nicht mehr möglich. Die Umwandlung von Vorgartenflächen in Müllplätze kann städtebaulich weder erwünscht sein noch ist sie bauordnungsrechtlich zulässig.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche Problemlösungen kann die Verwaltung anbieten, wenn auf den Grundstücken kein Platz für die neue Tonne zur Verfügung steht?
2. Wo ist es vorstellbar, im öffentlichen Raum Müllbehälter unterzubringen, z.B. auf Gehwegen (sofern sie breit genug sind) oder im Straßenraum durch Umwandlung von Parkraum...?
3. Stellt sich die Verwaltung eine Eingrünung, versenkbare Tonnen oder eine sonstige Gestaltung dieser neuen Wertstoffinseln“ vor, um den negativen Effekt für das Stadtbild abzumildern?
Schriftlich beantwortet

1. Wenn nachweislich kein Platz auf dem eigenen Grundstück für ein Sammelgefäß zur Verfügung steht, kann der Grundstückseigentümer einen Antrag auf Sondernutzung bei der LHH stellen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Platzverhältnissen kann die LHH diesem Antrag stattgegeben.
2. Hierfür gibt es im gesamten Stadtgebiet bereits gute Beispiele. An verschiedenen Stellen wurden auf geeigneten Gehweg-Flächen verschließbare Käfige aus Stahlgittermatten (Zink) aufgestellt und durch Rankpflanzen anschließend begrünt. In diesem Käfigen stehen bereits heute Sammelbehälter verschiedener Abfallfraktionen. Zugang haben nur die jeweiligen Anwohner. Am Abfuhrtag werden die verschlossenen Käfige durch einen Verantwortlichen geöffnet, sodass eine Entsorgung stattfinden kann. Diese bereits vorhandenen Käfige können selbstverständlich auch Sammelgefäße für Leichtverpackungen aufnehmen. Da wo es noch keine Käfige gibt, können in Verbindung mit der Stadt Anträge auf Errichtung solcher Sammelstellen gestellt werden.
3. Die Gestaltung solcher Sammelstellen sind mit dem Grundstückseigentümer und der Stadt abzustimmen. Die Kosten zur Errichtung solcher Sammelstellen trägt in der Regel der Grundstückseigentümer.

TOP 12.2.3.
Fahrradbügel
(Drucks. Nr. 15-1998/2020)

Bereits kurz nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen sind zahlreiche Fahrradbügel in der Goethestraße, der Kurt-Schumacher-Straße und der Wedekindstraße beschädigt.
In ihrer Antwort auf die Anfrage „Sachbeschädigungen in der Wedekindstraße“ (Drucksache Nr. 15-1346/2020 F1, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List, 29.06.2020) spricht die Verwaltung von einem „’Gewöhnungsprozess’ der parkenden Kfz-Fahrer*innen an die neue bauliche Situation”.
Daher soll der Austausch beschädigter Bügel und Poller erst „gebündelt” erfolgen, sobald der noch laufende „‘Gewöhnungsprozess‘“ abgeschlossen ist. Inzwischen wurden einige beschädigte Bügel ausgetauscht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was versteht die Verwaltung unter diesem – selbst in Anführungszeichen gesetzten – Gewöhnungsprozess bzw., worin besteht für ein- und ausparkende Kfz-Fahrer*innen der Unterschied zwischen einer Parklücke, die vorne und hinten von PKW begrenzt wird und einer Parklücke die vorne und hinten von Fahrradbügeln bzw. Fahrrädern begrenzt wird?
2. Wie lange hat die Stadtverwaltung für diesen „Gewöhnungsprozess“ veranschlagt und wann wurden bzw. werden demnach die beschädigten Fahrradbügel ersetzt? Wie viele Fahrradbügel wurden seit Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen in der Kurt-Schumacher-Straße, der Wedekindstraße und der Goethestraße beschädigt und müssen (mussten) ersetzt werden?
3. Liegen der Verwaltung Kenntnisse über Beschädigungen an Fahrrädern vor, die an Parkbuchten begrenzenden Fahrradständern (im gesamten Bezirk) von ein- und ausparkenden PKW verursacht wurden? Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus den beschädigten Fahrradbügeln für zukünftige Planungen des seitlichen Straßenraum bei Umbaumaßnahmen (mit Blick auf Anordnung von Fahrradbügeln und KFZ-Stellflächen), z.B. bei der anstehenden Erneuerung der Braunstraße?

Schriftlich beantwortet

1. Die Begrenzung einer Parklücke sollte aus der Sitzposition eines einparkenden Fahrzeuges gut zu erkennen sein. Dabei spielt die Übersichtlichkeit am eigenen Fahrzeug eine wesentliche Rolle. Poller oder Fahrradbügel können aufgrund ihrer relativ niedrigen Bauhöhe beim rückwärtigen Einparken eher übersehen werden, als parkende Fahrzeuge.
2. Ausstattungselemente wie zum Beispiel Leuchten oder Baumstandorte sind ausreichend gegen Anfahren zu schützen. Die Dauer des „Gewöhnungsprozesses“ ist schwer zu bestimmen und abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Beleuchtung, Länge der freien Parklücke, Verkehrsbelastungen, Anteil der regelmäßig dort parkenden Fahrzeuge sind dabei bestimmende Parameter. Insbesondere der zuletzt genannte Aspekt hat im Rahmen der „Gewöhnung“ einen wesentlichen Einfluss. Aber auch nach Abschluss der „Gewöhnungsphase“ kann es weiterhin zu vereinzelten Beschädigungen an Fahrradbügeln kommen.
Anzahl der Fahrradbügel, die seit Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen wegen Beschädigungen ersetzt werden mussten:
· 3 Fahrradbügel in der Kurt-Schumacher-Straße
· 12 Fahrradbügel in der Goethestraße
· 6 Fahrradbügel in der Wedekindstraße
3. Ob der Anteil von beschädigten Fahrradbügeln bzw. Fahrrädern in den benannten Straßen im Vergleich zu anderen Straßen signifikant höher ist, könnten nur umfassende Auswertungen von polizeilichen Anzeigen ergeben. Ob allerdings die notwendigen Kriterien bei der Anzeigenaufnahme mit abgefragt und katalogisiert werden entzieht sich unserer Kenntnis.
Für zukünftige Planungen ist eine deutliche Abgrenzung zwischen anschließenden Funktions- und Stellplatzflächen zu berücksichtigen.

TOP 12.2.4.
Ahndung unzulässiges Gehwegparken im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1999/2020)


Im Stadtbezirk Mitte ist in zahlreichen Straßen halbseitiges oder vollständiges Parken auf den Gehweg angeordnet (Zeichen 315 der StVO). Allerdings ist dies nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen erlaubt; maßgeblich ist dabei nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das in den Papieren ausgewiesene zulässige Gesamtgewicht.
Zu schwer für solche Parkplätze sind laut ACE beispielsweise sogenannte SUV wie etwa Audi Q7, Mercedes GLS und GLE, Range Rover oder auch Kleinbusse wie VW T5 (siehe Anlage 1). Verstöße sind nach Nr. 54 Bußgeldkatalog (BKat) zu ahnden.
Gerade bei gepflasterten Gehwegen ist von einem höherem Verschleiß bzw. einer Beschädigung der Gehwegs zu rechnen, wenn die Gewichtsgrenzen überschritten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind der hannoverschen Verwaltung bzw. dem Verkehrsaußendienst die Beschränkungen mit Blick auf das Gehwegparken (Zeichen 315) bekannt?
2. Wurden Verstöße aufgrund des überschrittenen zulässigen Gesamtgewichts beim Gehwegparken vom Verkehrsaußendienst in der Vergangenheit geahndet?
3. Falls ja, wie häufig wurden im vergangenen Jahr Bußgelder aufgrund des genannten Verstoßes geahndet; falls nein, warum nicht?

Schriftlich beantwortet

1. Der Stadtverwaltung sind die gesetzlichen Vorgaben bekannt.
2. Der Stadtbezirk Mitte wird täglich vom Verkehrsaußendienst überwacht. Im Rahmen der allgemeinen Überwachung des ruhenden Verkehrs werden Verstöße bezüglich des überschrittenen zulässigen Gesamtgewichts aufgrund von Beschwerden und bei deutlich erkennbarer Überschreitung geahndet. Wie in Ihrer Anfrage erläutert ist das zulässige Gesamtgewicht in der jeweiligen Zulassungsbescheinigung fahrzeugspezifisch ausgewiesen und für die Außendienstmitarbeiter*innen nicht anhand allein eines Fahrzeugmodelles erkennbar.
3. Vom 1.1.2019 bis zum 15.09.2020 wurden insgesamt 5 Verstöße bezüglich der Gewichtsüberschreitung aufgenommen.

TOP 12.3.
der SPD-Fraktion

TOP 12.3.2.
Pflegeplätze und -qualität im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2022/2020)

Im Zuge der demographischen Entwicklung nimmt der Bedarf an qualitativ guten Plätzen in Alten- und Pflegeheimen kontinuierlich zu, so auch im Stadtbezirk Mitte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie viele Plätze in Alten- und Pflegeheimen gibt es im Stadtbezirk Mitte, wie teilen sich diese auf? Wie viele davon werden von der Stadt, von Wohlfahrtsverbänden und anderen gemeinnützigen Einrichtungen gestellt und wie viele privatwirtschaftlich durch gewinnorientierte Unternehmen?
2. Inwiefern stellt die Stadt im Rahmen ihrer Heimaufsicht die Qualität in Alten- und Pflegeheimen in Mitte sicher, wie viele unangekündigte Kontrollen gab es in den letzten 10 Jahren, inwiefern werden die Einrichtungen auch auf nicht gerichtlich angeordnete Fixierungen und decubitus-Symptome bei BewohnerInnen untersucht?
3. Wie häufig mussten Einrichtungen aus Mitte in den letzten 10 Jahren zur Einhaltung von rechtlichen Vorgaben angehalten werden?

Schriftlich beantwortet

1. Im Stadtbezirk Mitte stehen insgesamt 716 vollstationäre Plätze in Alten- und Pflegeheimen zur Verfügung zuzüglich 10 Plätzen in einer freigemeinnützigen Tagespflege.
Die 716 vollstationären Plätze teilen sich wie folgt auf:

295 Einzelzimmer/plätze
358 Plätze in Doppelzimmern (179 DZ)
653 (darin enthalten sind eine Hausgemeinschaft sowie ein beschützter Bereich mit
insgesamt 61 Plätzen für demenziell erkrankte Bewohner*innen)

55 Plätze spezial (9 EZ, 23 DZ) für schädelhirngeschädigte Bewohner*innen
8 Plätze spezial (4 EZ, 2 DZ) für demenziell erkrankte Bewohner*innen
716

Insgesamt stehen drei Einrichtungen unter einer freigemeinnützigen Trägerschaft. Fünf Einrichtungen werden von privaten Trägern geführt.
2. Das Team der Heimaufsicht (in der Regel bestehend aus einem Prüfer/ einer Prüferin und einer oder zwei Pflegefachkräften je nach Größe der Einrichtung) führt in den vollstationären Einrichtungen neben grundsätzlich einmal jährlich stattfindenden, angemeldeten wiederkehrenden Prüfungen auch unangemeldete, anlassbezogene Prüfungen infolge eingehender Beschwerden durch. Dabei wird geprüft, ob die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) sowie die zur Durchführung dieses Gesetzes vom Ministerium erlassenen Verordnungen erfüllt bzw. eingehalten werden und damit u. a. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner*innen geachtet und vor Beeinträchtigungen geschützt wird. Ebenso wird dabei überprüft, ob eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens, der Verpflegung und Betreuung der Bewohner*innen gesichert ist und die Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse für pflegebedürftige Bewohner*innen gewährleistet und sichergestellt ist. Auch wird bei den Heimprüfungen die bewohnerbezogen und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Arzneimittel kontrolliert. Zusätzlich werden mehrmals jährlich Nachtwachenkontrollen durchgeführt, die vorrangig dazu dienen, festzustellen, ob eine ausreichende Anzahl an Fachkräften auch des Nachts dauerhaft anwesend sind, ob freiheitsentziehende Maßnahmen – des Nachts hauptsächlich gezogene Bettgitter-rechtmäßig angewandt werden und Spätmahlzeiten für Bewohner*innen in den Wohnbereichen vorgehalten werden.
Das Team der Heimaufsicht macht sich regelmäßig während der wiederkehrenden Prüfungen einerseits in Form von Hausrundgängen und damit verbundenen Inaugenscheinnahmen von Bewohner*innen einen Eindruck davon, welche freiheitsentziehenden Maßnahmen bei welchen und wie vielen Bewohner*innen eingesetzt werden, um anschließend anhand der Einsichtnahme in die Pflegedokumentation zu prüfen, ob die Betreiber*innen stationärer Einrichtungen ihrer Aufzeichnungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 NuWG betreffend der bei den Bewohner*innen angewandten freiheitsentziehenden und unterbringungsähnlichen Maßnahmen nachkommen. Hier werden insbesondere die Anbringung von Bettgittern, Stecktischen an Rollstühlen, Fixierungen durch Bauchgurte, das Abschließen von Zimmertüren und das Verabreichen sedierender Medikamente soweit diese auch in der Absicht gegeben werden, die Bewegungsfreiheit des Betroffenen einzuschränken in den Blick genommen.
Die Überprüfung der Aufzeichnungspflichten durch die Heimaufsicht bezieht sich in der Regel auf folgende Varianten:
- Hat ein*e einwilligungsfähig*er Bewohner*in, dem das Wesen, die Bedeutung und die Tragweite der freiheitsentziehenden Maßnahme bewusst ist, eine aktuelle Eigeneinwilligung unterschrieben. Diese Einwilligungserklärung ist in regelmäßigen Abständen – die Heimaufsicht empfiehlt halbjährlich - zu wiederholen. Sollten Zweifel daran bestehen, dass die Einwilligungsfähigkeit des/der Bewohner*in fortbesteht, wird das Gericht eingeschaltet.
- Prüfung des vormundschaftsgerichtlichen Beschlusses mit der Fragestellung, ob dieser noch Gültigkeit besitzt und auch tatsächlich nur die darin aufgeführte freiheitsentziehende Maßnahme eingesetzt wird.
- Sollten Bewohner*innen keinen natürlichen Fortbewegungswillen mehr haben, ist ein ärztliches Attest zur Bescheinigung von Immobilität oder nicht willentlich steuerbaren Bewegungen vorzulegen.
Um während der Prüfungen in den stationären Einrichtungen feststellen zu können, ob die pflegerische Versorgung der Bewohner*innen i.S.v. § 5 Abs. 2 Nr. 5 und 9 NuWG sichergestellt ist, lässt sich die Heimaufsicht zu Beginn der Prüfungen neben einer tagesaktuellen Bewohner*innenliste auch eine sogenannte Risikoliste (Liste von Bewohner*innen mit besonderen gesundheitlichen oder pflegerischen Risiken) vorlegen, um an Hand dieser Listen strichprobenmäßig Bewohner*innen auszuwählen, die z. B. unter einem Dekubitus oder anderen pflegerischen Risiken leiden. Die von den Pflegefachkräften der Heimaufsicht ausgewählten Bewohner*innen werden daraufhin in ihren Bewohner*innenzimmern besucht, um deren einwandfreie pflegerische Versorgung zu prüfen. Anschließend erfolgt die Durchsicht der dazugehörigen Pflegedokumentation, um feststellen zu können, ob die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung der Pflegeplanungen für die Bewohner*innen dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entspricht.
Stellt die Heimaufsicht im Rahmen ihrer Prüfungen erstmalig fest, dass die o. g. gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, wird die Betreiber*in darüber informiert und beraten, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die festgestellten Mängel abzustellen sind. Sollte festgestellt werden, dass bereits in der Vergangenheit kommunizierte Mängel trotz Aufforderung nicht abgestellt worden sind, kann die Heimaufsicht die für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Anordnungen – wie Aufnahme-/Belegungsstopps in einzelnen oder mehreren Wohnbereichen bzw. der gesamten vollstationären Einrichtung oder nur in Bereichen mit bestimmten, meist höheren Pflegegraden, treffen. Um feststellen zu können, ob die aufgezeigten Mängel zeitnah abgestellt werden, erfolgen im Anschluss daran sogenannte Nachprüfungen.
Für den gewünschten Zeitraum von 10 Jahren gibt es bei der Heimaufsicht keine umfassende statistische Erfassung. Nach Durchsicht der Akten ist jedoch festzuhalten, dass die Heimaufsicht in den vollstationären Einrichtungen des Stadtbezirks Mitte insgesamt 83 unangekündigte Prüfungen durchgeführt hat.
3. Das Team der Heimaufsicht stellt bei vielen wiederkehrenden und auch anlassbezogenen Prüfungen immer wieder mangelbehafteten Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben fest. Wie unter 2. aufgeführt, wird dann zunächst der/die Betreiber*in von der Heimaufsicht informiert und beraten, wie die festgestellten Mängel in einer anzusetzenden Frist abgestellt werden können, ohne eine Anordnung auszusprechen oder zu verfügen, was nach § 10 Abs. 1 NuWG so vorgesehen ist. Die Vergangenheit hat in der Praxis gezeigt, dass dieses Vorgehen in der Regel nicht nur zum zügigen Abstellen der Mängel führt, sondern auch zur Qualitätsverbesserung der gesamten pflegerischen Versorgung der Bewohner*innen. Auch trägt dieses Vorgehen zu einer positiven Kommunikation zwischen den Prüfer*innen der Heimaufsicht und den Mitarbeiter*innen der Betreiber*innen bei, so dass Leitungskräfte der Betreiber*innen immer häufiger bereits vorab den Kontakt zur Heimaufsicht suchen, um sich bei bevorstehenden Problemen bzw. Konflikten Unterstützung bei der Heimaufsicht zu holen. Diese informierenden und beratenden Tätigkeiten werden statistisch nicht erfasst.
In den Einrichtungen des Stadtbezirks Mitte wurden von der Heimaufsicht in den letzten acht Jahren insgesamt zehn Anordnungen getroffen.

TOP 12.3.3.
kostenfreie Tests für systemrelevante MitarbeiterInnen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-2023/2020)

Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland ist verstärkt aufgefallen, welche für die Gesellschaft unentbehrlichen wichtigen Tätigkeiten Mitmenschen vollbringen, die im Bereich der Altenpflege, im Bereich der Medizin, in Schulen, KiTas und Krippen ihre volle Arbeitskraft für Mitmenschen einsetzen. Diese sind im Hinblick auf Corona in einem besonderen Maße gefährdet, so dass bei vielen im Stadtbezirk Mitte Arbeitenden der Wunsch besteht, sich regelmäßig kostenfrei freiwillig testen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen sich Mitarbeitende aus den o.a. Bereichen derzeit testen lassen?
2. Inwiefern kann die Stadt den o.a. Mitarbeitenden den Zugang noch weiter erleichtern? Für wann ist das ggf. geplant?
3. Inwiefern werden Wärmetester und Luftfilter für die o.a. Einrichtungen im Bezirk Mitte für die Zukunft geplant?

Schriftlich beantwortet

Die beiden Anfragen der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Mitte (DS Nr. 15-2023/2020 und DS Nr. 15-2025/2020) beantworten wir zusammenfassend wie folgt:
Die Anfragen beziehen sich zwar auf das Gebiet des Stadtbezirks Mitte, sind aber inhaltlich so gefasst, dass sie weit über die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover hinausgehen.
So wären in der Anfrage zum Thema kostenfreie Tests alle Einrichtungen und Unternehmen der aufgeführten Arbeitsbereiche zu befragen, die ihren Standort im Stadtbezirk Mitte haben und in unterschiedlicher Trägerschaft geführt werden. Aus diesem Grund kann auch keine Aussage zu etwaigen Planungen bezüglich des Einbaus von Wärmetestern und Luftfiltern getroffen werden.
Ähnlich unspezifisch wird in der Anfrage zur Quarantäne in Einrichtungen gefragt. Auch hier übersteigt eine Beantwortung der Fragen 1. und 2. aus den zuvor genannten Gründen die Möglichkeiten der Landeshauptstadt Hannover.
Für die Beantwortung der konkreten Fragen zur Testung von Mitarbeitenden sowie zum Infektionsgeschehen und bisher verordneten Quarantänen ist nicht die Landeshauptstadt Hannover, sondern das Gesundheitsamt der Region Hannover zuständig. Beide Anfragen wurden deshalb mit der Bitte um Unterstützung dorthin weitergeleitet. Die Beantwortung dieser Fragen durch das zuständige Gesundheitsamt würde allerdings voraussetzen, dass eine Erhebung der Zahlen stadtbezirksweise erfolgt. Sobald uns eine Antwort des Gesundheitsamtes vorliegt, wird diese umgehend weitergeleitet.

TOP 12.3.4.
Quarantäne in Einrichtungen in Mitte/Corona-Infektionen
(Drucks. Nr. 15-2025/2020)

Seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wird verstärkt getestet und die Zahl der Corona-Infizierten ausgewertet, das Infektionsschutzgesetz wurde überarbeitet und angepasst, um größere lokale Ausbrüche zu verhindern. Leider kommt es dennoch immer wieder mal zu Häufungen von Infizierten auch in Einrichtungen der Medizin, der Altenpflege, von Schulen und Kitas und Krippen auch im Stadtbezirk Mitte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. In welchen Einrichtungen im Stadtbezirk Mitte kam es bereits zu Ausbrüchen und bei welchen wurde die ganze Einrichtungen unter Quarantäne gestellt?
2. Inwiefern sorgt die Stadt dann dafür, dass auch bei entsprechenden Quarantänemaßnahmen menschenwürdige Umstände für die Mitarbeitenden und die Patienten, die Pflegebedürftigen, die SchülerInnen und die Kleinkinder sichergestellt werden?
3. Wie viele Fälle von Corona hat es unter den EinwohnerInnen des Stadtbezirks Mitte bisher gegeben?

Schriftlich beantwortet

Die beiden Anfragen der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Mitte (DS Nr. 15-2023/2020 und DS Nr. 15-2025/2020) beantworten wir zusammenfassend wie folgt:
Die Anfragen beziehen sich zwar auf das Gebiet des Stadtbezirks Mitte, sind aber inhaltlich so gefasst, dass sie weit über die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover hinausgehen.
So wären in der Anfrage zum Thema kostenfreie Tests alle Einrichtungen und Unternehmen der aufgeführten Arbeitsbereiche zu befragen, die ihren Standort im Stadtbezirk Mitte haben und in unterschiedlicher Trägerschaft geführt werden. Aus diesem Grund kann auch keine Aussage zu etwaigen Planungen bezüglich des Einbaus von Wärmetestern und Luftfiltern getroffen werden.
Ähnlich unspezifisch wird in der Anfrage zur Quarantäne in Einrichtungen gefragt. Auch hier übersteigt eine Beantwortung der Fragen 1. und 2. aus den zuvor genannten Gründen die Möglichkeiten der Landeshauptstadt Hannover.
Für die Beantwortung der konkreten Fragen zur Testung von Mitarbeitenden sowie zum Infektionsgeschehen und bisher verordneten Quarantänen ist nicht die Landeshauptstadt Hannover, sondern das Gesundheitsamt der Region Hannover zuständig. Beide Anfragen wurden deshalb mit der Bitte um Unterstützung dorthin weitergeleitet. Die Beantwortung dieser Fragen durch das zuständige Gesundheitsamt würde allerdings voraussetzen, dass eine Erhebung der Zahlen stadtbezirksweise erfolgt. Sobald uns eine Antwort des Gesundheitsamtes vorliegt, wird diese umgehend weitergeleitet.
TOP 12.4.
von Bezirksratsfrau Funda
(PIRATEN)


TOP 12.4.1.
Befragung der Bevölkerung im Rahmen des Bürgerpanels
(Drucks. Nr. 15-1962/2020)

Die repräsentative Befragung der Bevölkerung im Rahmen des Bürgerpanels als einzigartig in Deutschland gelobt.
Eine bis sogar zwei Befragungen pro Jahr waren ursprünglich geplant. Seit 2012 erlebten wir das letzte Bürgerpanel in der ersten Jahreshälfte 2018. Damit fehlt schon einmal die Befragung im Jahr 2019.
Mit DS 15-0533/2019 hat der Bezirksrat Mitte an 18.2.2019 folgendes beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, beim nächstem Bürgerpanel ein Meinungsbild zu der Frage einzuholen, wie die Einwohner der Stadt zu Straßenumbenennungen stehen. Hierbei sind beispielsweise Fragen aufzunehmen, wie wissenschaftlich kritischen Betrachtungsweisen einer Persönlichkeit grundsätzlich bewertet werden und damit umzugehen ist, aber auch, ob die Einwohner für neue Straßenbenennungen eher Namen von Persönlichkeiten oder neutrale Namen (z.B. Orte, Lebewesen, Berufe) bevorzugen. Das Ergebnis der Umfrage ist selbstverständlich für die Politik nicht bindend.
Antwort Verwaltung war:
Die Verwaltung wird ein Bürgerpanel vorbereiten, das die Fragestellungen zu Straßenumbenennungen aufgreifen wird.
Die Umsetzung ist für die 2. Jahreshälfte 2019 geplant.
Dies vorausgeschickt, frage ich die Verwaltung:
1. Warum kam es nicht zur Umsetzung unseres Beschlusses?
2. Wann ist damit zu rechnen?

Wird nachgereicht

TOP 13.
Genehmigung von Protokollen

TOP 13.1.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 08.06.2020

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 13.2.
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2020

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.


Bezirksbürgermeisterin Kupsch schloss die Sitzung um 22:25 Uhr.

Kupsch Stricks
Bezirksbürgermeisterin Schriftführerin