Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 16.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 04.09.2020)
Protokoll (erschienen am 13.11.2020)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 17.09.2020

PROTOKOLL

35. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 16. September 2020,
Gymnasium Limmer, Aula, Wunstorfer Str. 14, 30453 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.50 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Steingrube(CDU)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Fiedler) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE Partei) 18.45 - 19.50 Uhr
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Martin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Zielke (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wolf) (Piraten)

Verwaltung:
Herr Mingers FB Personal und Organisation
Herr Pfingsten FB Personal und Organisation




Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.07.2020

3. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

3.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat Linden-Limmer

3.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2092/2020)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2121/2020 mit 3 Anlagen)

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Turn- und Sportverein Limmer e.V.
(Drucks. Nr. 15-1617/2020)

5.2. Temporäre Erweiterung des Familienzentrums St. Nikolai um eine Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1726/2020)

5.3. Einrichtung einer integrativen Hortgruppe im Familienzentrum St. Vinzenz
(Drucks. Nr. 1861/2020)

6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell / Gemeinsam

6.1.1. Zeitnahe Bereitstellung von Ersatzräumlichkeiten für den vom Umbau der Humboldtschule betroffenen Verein für Körperkultur von 1903 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1872/2020)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Trinkerszene am Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 15-1857/2020)

6.2.2. Installation von Ladestationen für E-Bikes im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1894/2020)

6.2.3. Installation eines Zusatzschildes "Radfahrer frei" an der Kreuzung an der Fössestraße/Kötnerholzweg/Nieschlagstraße zum Verkehrzeichen "Geradeaus oder rechts"
(Drucks. Nr. 15-1895/2020)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1503/2020)

6.3.1.1. Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1503/2020 N1)

6.3.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1503/2020
(Drucks. Nr. 15-1608/2020)

6.3.2. Wiederherstellung der Stolperbügel an der Rampenstraße in Höhe der Konkordiastraße
(Drucks. Nr. 15-1871/2020)

6.3.3. Anhörung zur städtebaulichen und verkehrlichen Situation des Küchengartenplatzes und der Küchengartenkreuzung: Küchengarten, ein zentraler Staadtplatz entwickelt sich"
(Drucks. Nr. 15-1905/2020)

6.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.4.1. Aufstellung von größeren Müllsammelbehältnissen im Bereich Faustwiese-Dornröschenbrücke-Pfarrlandplatz und ggf. anderen Stellen, verstärkte Leerung der Mülleimer in der Limmerstraße und am Küchengarten
(Drucks. Nr. 15-1858/2020)

6.4.1.1. Aufstellung von größeren Müllsammelbehältnissen
(Drucks. Nr. 15-1858/2020 N1)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Wasserstadt Limmer: Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag
(Drucks. Nr. 15-1896/2020)

7.2. der Fraktion DIE LINKE.

7.2.1. Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-1725/2020)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Anfrage zum Sachstand Senioreneinrichtung St.Godehard
(Drucks. Nr. 15-1897/2020)

7.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.4.1. Schafbeweidung an Ihmeauen
(Drucks. Nr. 15-1904/2020)



7.5. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

7.5.1. Umsetzung Solarradweg
(Drucks. Nr. 15-1901/2020)

7.5.2. Coronaschutzmaßnahmen an den Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1902/2020)

7.5.3. Sicherstellung der Vorbereitung auf Distanz- und Digitalunterricht in den Schulen in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1903/2020)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 35. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Bezirksratsherr Voß teilt mit, dass er die Drucksache Nummer 15-1905/2020 zu Tagesordnungspunkt 6.3.3. zur weiteren Beratung in die SPD-Fraktion zieht.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.07.2020

Genehmigt


TOP 3.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 3.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Linden-Limmer

Bezirksratsherr Ganskow berichtet aus der vergangenen Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 07.09.2020.



Zunächst wurden die eingegangenen Zuwendungsanträge beraten und entsprechende Vorschläge zur Fördersumme festgelegt. Um sicherzustellen, dass auch in der letzten Sitzung im Dezember noch Mittel zur Verfügung stehen, konnte nicht allen Anträgen in voller Höhe entsprochen werden.
Es wurde zudem ein Bericht aus dem Delegiertentreffen des Netzwerkes der Integrationsbeiräte gegeben und über die Resolution der Integrationsbeiräte zum LIP 2.0 und hier zur eigenen Wahrnehmung und zukünftigen Gestaltung der Tätigkeit der Integrationsbeiräte in Hannover diskutiert.

Es wurde berichtet


TOP 3.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2092/2020)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine mit ihren Projekten vor, die vom Integrationsbeirat Linden-Limmer für eine Zuwendung vorgeschlagen wurden.

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer zu beschließen:


1. Ev.-luth. Kirchengemeinde Linden-Nord
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Verwendungszweck: „Fortführung Bethlehemkellertreff“
2. Kiezkollektiv
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: "Mehrsprachige Broschüren zu Mietproblemen“
3. Sozial-Center-Linden
Zuwendungsbetrag: 517,50 €
Verwendungszweck: „Kommunikationskurs“
Einstimmig


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2121/2020)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Initiativen mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.

Antrag

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
- Empfänger: UJZ Glocksee
- Zuwendungsbetrag: 800,00 €
- Verwendungszweck: Dokumentation Projekt „Hola Utopia! Street Art Festival“
(Anlage 1)
- Empfängerin: Allerweltsladen e.V.
- Zuwendungsbetrag: 495,00 €
- Verwendungszweck: Softwareupdate Kassensystem
(Anlage 2)
- Empfänger: Stadtteilleben Linden e.V.
- Zuwendungsbetrag: 3.172,70 €
- Verwendungszweck: Die kleine Stadtbibliothek
(Anlage 3)
Einstimmig


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Turn- und Sportverein Limmer e.V.
(Drucks. Nr. 15-1617/2020)

Antrag,

zu beschließen, dem Turn- und Sportverein Limmer e. V. (TSV Limmer) für die energetische Modernisierung seines Vereinshauses und den Umbau seiner Umkleidekabinen in der Holzrehre eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

120.000,00 €

zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 5.2.
Temporäre Erweiterung des Familienzentrums St. Nikolai um eine Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1726/2020)

Antrag,

zu beschließen,
  • das Familienzentrum St. Nikolai, Sackmannstraße 34, 30453 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes, temporär vom 01.09.2020 bis zum 31.07.2021 um eine Kindergartengruppe mit 7 Plätzen in Ganztagsbetreuung zu erweitern


und
  • dem Träger ab dem 01.09.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung von verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

  • Einstimmig


  • TOP 5.3.
  • Einrichtung einer integrativen Hortgruppe im Familienzentrum St. Vinzenz
  • (Drucks. Nr. 1861/2020)

  • Antrag,


zu beschließen,
  • in dem Familienzentrum St. Vinzenz, Allerweg 9, 30449 Hannover, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V., zum 01.08.2020 eine Hortgruppe (20 Plätze für Kinder ab dem Schuleintritt) in eine integrative Hortgruppe mit bis zu vier Integrationsplätzen umzustrukturieren

und
  • dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell / Gemeinsam

TOP 6.1.1.
Zeitnahe Bereitstellung von Ersatzräumlichkeiten für den vom Umbau der Humboldtschule betroffenen Verein für Körperkultur von 1903 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1872/2020)

Bezirksbürgermeister Grube bringt den Antrag ein und begründet diesen. Er kritisiert, dass die Verwaltung zwar in einer Drucksache den Stadtbezirksrat Linden-Limmer über die Umbaupläne der Humboldtschule informiert hat, hierbei jedoch keine Aussage zu dem angesprochenen Verein und dessen Verbleib getätigt wurde.



Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten baldmöglichst Ersatzräumlichkeiten für den vom Umbau der Humboldtschule betroffenen „Verein für Körperkultur von 1903 e.V.“ bereitzustellen.

Einstimmig

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Trinkerszene am Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 15-1857/2020)

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Mallast nach einer räumlichen Konkretisierung des Ortes teilt stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube mit, dass die von ihr beschriebene Problemlage vorrangig am neu gestalteten Spielplatz des Pfarrlandplatzes auszumachen sei.

Bezirksratsherr Ganskow kritisiert, dass die geforderten Maßnahmen vermutlich lediglich zu einer Verdrängung der Szene führen würde.

Bezirksratsherr Machentanz teilt mit, dass er an der genannten Örtlichkeit keine Trinkerszene ausmachen kann und die Verwendung der Begrifflichkeit hier unangebracht ist.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube erklärt, dass eine Verdrängung nicht das Ziel sei, sondern es vorrangig um die Kontrolle der Ruhezeiten –gerade in den Nachstunden- gehe.

Bezirksbürgermeister Grube teilt seinen Eindruck mit, dass das Ausweichen auf die Nebenstraßen und Plätze abseits der Limmerstraße auch eine Folge der verstärkten Kontrollen von Polizei und Ordnungsdienst sei. Es bilden sich folglich Spots an neuen Orten, die aber eher von den Feierenden geschaffen werden als durch Obdachlose. Er erklärt, dass das Konzept, welches durch das LimmernLabor erarbeitet wird, auch die Nebenflächen umfasst und spricht sich dafür aus, die Präsentation des Konzeptes abzuwarten, bevor nun neue Konzepte gefordert werden.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Absprache mit Polizei, Anwohnern, Sozialarbeitern, Elterngruppen und anderen relevanten Akteuren ein Konzept zur Verbesserung der Situation am Pfarrlandplatz zu erstellen.
Es ist sicherzustellen, dass der Ordnungsdienst die Situation vor Ort vermehrt abends, auch nach 22 Uhr, kontrolliert.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.2.2.
Installation von Ladestationen für E-Bikes im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1894/2020)



Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow äußert, dass er einen nahezu identischen Antrag bereits im Januar 2019 eingebracht habe. Dieser wurde vom Stadtbezirksrat beschlossen, aber von der Verwaltung mit dem Verweis abgelehnt, dass die Akkus der Räder mittlerweile stark genug seien um verschiedenste Distanzen zurückzulegen. Die Verwaltung konnte aus diesen Gründen einen tatsächlichen Bedarf nicht erkennen. Bezirksratsherr Ganskow bewertet die Erfolgsaussichten des Antrages daher als gering.

Bezirksratsfrau Martin kritisiert den Antrag als unpräzise. Mögliche Aufstellorte mit Anschluss an die vorhandene Infrastruktur sollten genannt werden.

Bezirksratsherr Mallast bewertet das Anliegen des Antrages als grundsätzlich positiv, weist aber darauf hin, dass die Verwaltung seinerzeit auch festgestellt hat, dass es kein einheitliches Ladesystem gibt und folglich verschiedene Ladeadapter vorgehalten werden müssten. Er spricht sich dafür aus, den Antrag inhaltlich zu überarbeiten und zieht diesen zur weiteren Beratung in die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in dem o.g. Bereich Ladestationen für E-Bikes zu installieren. Idealerweise sollte vorerst mindestens eine Ladestation in jedem der vier Stadtteile geschaffen werden. Die Ladestationen sollten ausgeschildert und auch medial gekennzeichnet/beworben werden.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 6.2.3.
Installation eines Zusatzschildes "Radfahrer frei" an der Kreuzung an der Fössestraße/Kötnerholzweg/Nieschlagstraße zum Verkehrzeichen "Geradeaus oder rechts"
(Drucks. Nr. 15-1895/2020)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin beschreibt die verkehrlich unübersichtliche Situation an der Kreuzung Fössestraße und Nieschlagstraße. Er bestätigt das Fehlen des geforderten Schildes.

Bezirksratsherr Müller kann keine größere Problematik feststellen und bewertet den Antrag daher als nicht sinnvoll. Er weist darauf hin, dass Linksabbieger*innen an vielen Stellen im Stadtbezirk einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind.

Bezirksratsherr Geffers stellt bei Radfahrenden eine ausgeprägte Kreativität im Lösen verkehrlicher Probleme fest.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin teilt mit, dass diese Kreativität auch von Nöten ist, hier jedoch offensichtlich ein regelndes Verkehrszeichen fehlt und man im Falle eines Unfalls schnell bei der Haftungsfrage angelangt sein könnte.


Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in dem o.g. Bereich zusätzlich zu dem dort vorhandenen Verkehrszeichen 214 („Geradeaus oder rechts“, § 41 Abs. 1 Anlage 2 StVO) das Zusatzzeichen 1022-10 („Radfahrer frei“) für die Fössestraße in beiden Richtungsfahrbahnen zu installieren, um den Fahrradfahrern ein, wie durch die Markierungen auf den roten Radwegefurten vorgesehen, legales Abbiegen nach links jeweils in die Nieschlagstraße bzw. in den Kötnerholzweg zu ermöglichen.

Einstimmig


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1503/2020)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow bringt einen Änderungsantrag und begründet diesen.

Bezirksratsherr Mallast teilt in Bezug auf den Änderungsantrag mit, dass er diesen nicht für unterstützenswert hält. Wenn festgestellt wird, dass ein KFZ-Parkplatz nicht benötigt wird, dann muss dieser Wegfall im weiteren Verfahren auch nicht kompensiert werden. Zudem erscheint es nicht zielführend, dass die Eigentümer*innen über eine Umwandlung entscheiden. Der Bedarf wird in der Regel von denen gesehen, die im Objekt wohnen und dies müssen nicht zwangsläufig die Eigentümer*innen sein. Zudem ist es zwar grundsätzlich gut, sich auch über Abstellmöglichkeiten für Lastenräder Gedanken zu machen, jedoch sollten diese nicht ausschließlich gefordert werden.

Bezirksratsherr Müller begrüßt grundsätzlich die Schaffung weiterer sicherer Abstellmöglichkeiten, da diese Mangelware im Stadtbezirk sind.

Auch stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube spricht sich für weitere Abstellmöglichkeiten aus. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass sich Mehrheiten innerhalb einer Hausgemeinschaft beispielsweise durch Auszug auch verändern können und neue Bewohner*innen eine getroffene Entscheidung der Vorgänger*innen nicht unterstützen müssen.

Bezirksratsherr Voß teilt seinen Eindruck mit, dass es aus seiner Sicht genug Stellplätze für alle Verkehre im Stadtbezirk gibt. Die Entscheidung ob weitere Stellplätze für Fahrräder geschaffen werden und wenn ja wo und wie viele, sei zudem eine politische Entscheidung und sollte nicht von den Eigentümer*innen oder Bewohner*innen getroffen werden.

Bezirksratsfrau Martin stellt fest, dass sich aktuell ein politisches Gremium mit der Angelegenheit befasse. Sie schlägt vor, im Hauptantrag die Begrifflichkeit „Mehrheit einer Hausgemeinschaft“ durch „Mehrheit der Parteien einer Hausgemeinschaft“ zu ersetzen.



Bezirksratsherr Ganskow erneuert seine Auffassung, dass die Eigentümer*innen die Entscheidung treffen sollten. Die Eigentümer*innen wechseln nicht so häufig wie die Mieter*innen.

Bezirksratsherr Mallast bringt eine Neufassung des Antrages ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen.

Ersetzt durch Neufassung


TOP 6.3.1.1.
Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1503/2020 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit der Parteien einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder / Lastenräder zur Verfügung zu stellen.

8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.3.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1503/2020
(Drucks. Nr. 15-1608/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit der
Eigentümerinnen und Eigentümer einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. in einen solchen für das Abstellen von Lastenfahrrädern umzuwandeln, sofern keine Hinweise darauf bestehen, dass dadurch ein benötigter KFZ-Parkplatz entfällt mit Ausnahme, dass dieser durch Schaffung eines in unmittelbarer Nähe befindlichen öffentlichen Parkplatzes kompensiert werden kann.
Die Möglichkeit des Abstellens von Fahrrad-Anhängern auf derartigen Flächen ist zu prüfen.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.3.2.
Wiederherstellung der Stolperbügel an der Rampenstraße in Höhe der Konkordiastraße
(Drucks. Nr. 15-1871/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die mit der Sanierung der Rampenstraße entfernten Stolperbügel wieder einzusetzen.

Einstimmig


TOP 6.3.3.
Anhörung zur städtebaulichen und verkehrlichen Situation des Küchengartenplatzes und der Küchengartenkreuzung: Küchengarten, ein zentraler Staadtplatz entwickelt sich"
(Drucks. Nr. 15-1905/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Durchführung einer Anhörung zur Bewertung des Küchengafcenplatzes vor dem Hintergrund bevorstehender baulicher und verkehrlicher Entwicklungen unter dem Titel:
„Küchengarten, ein zentraler Stadtplatz entwickelt sich"
Es sollen eingeladen werden:
1. Gerd Runge (Sprecher AG Architektur und Städtebau der Zukunftswerkstatt Ihmezentrum e.V.)
2. Andreas Middendorf (assoziierter Partner Generalplaner Ihmezentrum RKW-Architekten)
3. Swantje Michaelsen (ADFC Hannover)
4. Heinz Masur (PGT Umwelt und Verkehr GmbH)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.4.1.
Aufstellung von größeren Müllsammelbehältnissen im Bereich Faustwiese-Dornröschenbrücke-Pfarrlandplatz und ggf. anderen Stellen, verstärkte Leerung der Mülleimer in der Limmerstraße und am Küchengarten
(Drucks. Nr. 15-1858/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, sich mit dem Zweckverband
Abfallwirtschaft Region Hannover und anderen zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, im Bereich Faustwiese - Dornröschenbrücke (beidseitig) - Pfarrlandplatz ausreichend große Müllsammelbehältnisse für die in deren Umfeld anfallenden Müllmengen durch Passanten aufzustellen.
Weiterhin sind die vorhandenen Mülleimer am Küchengarten und auf der Limmerstraße in kürzeren Abständen – insbesondere am Wochenende – zu leeren und bei Bedarf um eine entsprechende Anzahl zusätzlicher oder größerer Mülleimer an geeigneter Stelle zu ergänzen.
Begründung der Dringlichkeit:
Mit den Lockerungen der Corona-Auflagen und dem damit einhergehenden Beginn der Partysaison ist das Müllaufkommen in den benannten Bereichen so stark gestiegen, dass Anwohnende nach Ende der Einreichungsfrist Schilder an der Dornröschenbrücke aufgehängt haben, die auf die Müllproblematik hinwiesen. Mit einer Beschlussfassung bis nach den Sommerferien zu warten, wäre nicht zielführend.

Ersetzt durch Neufassung


TOP 6.4.1.1.
Aufstellung von größeren Müllsammelbehältnissen
(Drucks. Nr. 15-1858/2020 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, sich mit dem Zweckverband
Abfallwirtschaft Region Hannover und anderen zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, im Bereich Faustwiese - Dornröschenbrücke (beidseitig) - Pfarrlandplatz auf den Flächen bzw. Straßen des Stadtbezirkes ausreichend große Müllsammelbehältnisse für die in deren Umfeld anfallenden Müllmengen durch Passanten aufzustellen. Gerade bei gutem Wetter, an den sich ein Großteil der Wohnbevölkerung im Freien aufhält, fällt extrem viel Müll an.
Daher sollte gerade nach Wochenenden die Leerung der Müllsammelbehältnisse verstärkt durchgeführt werden, da besonders dann diese überquellen und viel Abfall einfach daneben geworfen wird.
Weiterhin sind die vorhandenen Mülleimer am Küchengarten und auf der Limmerstraße in kürzeren Abständen – insbesondere am Wochenende – zu leeren und bei Bedarf um eine entsprechende Anzahl zusätzlicher oder größerer Mülleimer an geeigneter Stelle zu ergänzen.
Begründung der Dringlichkeit:
Mit den Lockerungen der Corona-Auflagen und dem damit einhergehenden Beginn der Partysaison ist das Müllaufkommen in den benannten Bereichen so stark gestiegen, dass Anwohnende nach Ende der Einreichungsfrist Schilder an der Dornröschenbrücke aufgehängt haben, die auf die Müllproblematik hinwiesen. Mit einer Beschlussfassung bis
nach den Sommerferien zu warten, wäre nicht zielführend.

Einstimmig

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Wasserstadt Limmer: Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag
(Drucks. Nr. 15-1896/2020)

Für den ersten Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer ist am 23.02.2017 mit dem Satzungsbeschluss des Rates für den Bebauungsplan Nr. 1535 Baurecht für zunächst ca. 550 Wohnungen geschaffen worden.
Für den ergänzenden städtebaulichen Vertrag ist lt. Ds. 1017/2016 N1 Folgendes als wesentliche Vertragsbedingung festgelegt worden:
„Es besteht die Verpflichtung für mindestens 20 % der WE im Geschosswohnungsbau im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1535 (Vertragsgebiet, Anlage 1) einen Antrag auf Förderung nach dem städtischen Wohnförderprogramm (siehe Ursprungsdrucksache Nr. 1724/2013 zum Förderprogramm und die entsprechenden Fortschreibungen) zu stellen und im Falle der Förderung die geförderten Wohnungen der Fördervereinbarung entsprechend zu errichten und zu vermieten. Die Umsetzung dieser Verpflichtung durch die WLG kann dann in den in Anlage 2 zu dieser Drucksache gekennzeichneten Baufeldern erfolgen. Dabei kann der Anteil an gefördertem Wohnraum innerhalb dieser Baufelder zwischen 10 % und max. 35 % liegen, wenn im Übrigen die Gesamtzahl der geförderten Wohnungen eingehalten wird. Der Antrag auf Förderung ist spätestens mit der jeweiligen Bauantragstellung einzureichen.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Hinsichtlich des Sachstandes zur Realisierung des 1. Bauabschnitts und des städtebaulichen Vertrages:
1. Für wie viele Wohnungen wurden bisher insgesamt Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt, wieviele davon sind als Sozialwohnungen vorgesehen und wurden die Vorgaben des städtebaulichen Vertrages dabei eingehalten?
2. Wieviel Wohnungen für Mieter mit „mittlerem Einkommen“ wird es zwischen dem Hochpreis-Segment und den Wohnungen für B-Schein-Berechtigte geben?
3. Welche Konsequenzen erwägt die Verwaltung im Hinblick auf weitere Bauabschnitte?

In der Sitzung beantwortet


zu 1.)
Im 1. BA wurden bis zum Stichtag 10.09.20 Baugenehmigungen für insgesamt 377 Wohnungen erteilt. Weitere Bauanträge sind in Prüfung bzw. werden erwartet (JAWA, Stadtteilzentrum). Als geförderte Wohnungen sind im 1. BA mindestens 96 Wohnungen vorgesehen. Für mindestens 25 dieser Wohnungen wird die Stadt Belegrechte bekommen. Die Vorgaben des Städtebaulichen Vertrages werden damit erfüllt. Da die Planungen zu einzelnen Gebäuden noch nicht in Gänze abgeschlossen sind und die Endeigentümer*innen noch nicht feststehen, können sich diese Zahlen noch erhöhen.




zu 2.)
Diese Frage kann bisher noch nicht abschließend beantwortet werden. Nach den bisher vorliegenden Förderanträgen werden 41 Wohnungen für Mieter*innen mit niedrigem bis mittleren Einkommen (Überschreitung der Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein um bis zu 20 %) gefördert. 4 weitere Wohnungen wurden zur Förderung für Bezieher*innen mittlerer Einkommen (B-Schein-Überschreitung bis 60 %) angemeldet.
Es ist zu erwarten, dass sich diese Zahl – abgängig auch von den Entscheidungen der
Eigentümer*innen- durch weitere Förderanträge erhöhen.

zu 3.)
Ziel ist das Erreichen eines vielfältigen Wohnungsschlüssels. Wünschenswert wären weitere Baugemeinschaften und Wohnungen für Studierende. Noch ist unklar, ob die Förderprogramme des Landes, der Region und der Stadt zukünftig noch differenzierter ausgestaltet werden. Das würde einer breiteren Förderung und damit einer größeren sozialen Mischung zugutekommen.

TOP 7.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.2.1.
Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-1725/2020)
Der Bezirksrat hat einstimmig beschlossen, die Gebäudesicherung der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Linden-Limmer per Ersatzvornahme durchzuführen und die anfallenden Kosten vom Eigentümer einzufordern. Im abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurde die Ersatzvornahme als rechtmäßig erklärt.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Wann und in welcher Form wurde der Eigentümer GP Papenburg aufgefordert, die Gebäudesicherung der denkmalgeschützten Gebäude durchzuführen?
2. Welche Frist wurde dem Eigentümer zur Durchführung der Gebäudesicherung eingeräumt?
3. Wurden weitere Maßnahmen zum Erhalt der historischen Gebäude unternommen?

Antwort lag nicht zur Sitzung vor, wurde zwischenzeitlich vertraulich beantwortet


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Anfrage zum Sachstand Senioreneinrichtung St.Godehard
(Drucks. Nr. 15-1897/2020)
Der Bezirksrat wurde informiert, dass es Verhandlungen zwischen der LHH und den Betreibern der
Senioreneinrichtung St. Godehard gibt. Dabei war für den Ersatzbau ein Grundstück am Ende der Ricklinger Str. im Gespräch. Dem Bezirksrat wurde vermittelt, dass es das ernsthafte Überlegungen gibt, die Einrichtung von der Posthornstraße an den vorab genannten Ort zu verlegen bzw. eine neue Einrichtung dort zu errichten.
Jetzt ist schon sehr viel Waser die Ihme heruntergeflossen und es sind in der Öffentlichkeit keine neuen Erkenntnisse bzw. Informationen bekannt worden. Viele Interessierte aus dem näheren Umfeld (vor allen Dingen Linden-Süd) warten auf neue Informationen. Es sind die Betroffenen selbst,

Angehörige dieser Betroffenen und Menschen, die ein Interesse haben, selbst in einer Einrichtung in Linden-Süd ihre Aufnahme zu finden. Diese sind in der letzten Zeit auf Mitglieder der BZR zugegangen und haben um weitere Informationen gebeten.
Um dieser Bitte nachkommen zu können, stellen wir nachfolgende Fragen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der derzeitige Sachstand hinsichtlich Schließung bzw. Neubau der o.a. Einrichtung?
2. Ist ein vom bisherigen Betreiber geplanter Bau am Standort Ricklinger Straße/Schwarzer Bär zu realisieren?
3. Warum werden die interessierten Menschen nicht oder so unzureichend informiert?

In der Sitzung beantwortet

zu 1.)
Die beteiligten Verwaltungsbereiche der Stadt Hannover aus den Fachbereichen Wirtschaft, Senioren und Planen und Stadtentwicklung sind mit dem Betreiber der Senioreneinrichtung Godehardistift, der Johannesstift Diakonie, in kontinuierlich konstruktiven Austauschgesprächen zu den Neuplanungen. Hinsichtlich der Neuplanung ist dem Betreiber das Grundstück am Standort Ricklinger Straße / Schwarzer Bär (Parkplatz) Anhand gegeben worden. Die Anhandgabe ist inzwischen über den Februar 2020 hinaus bis zum Oktober 2020 verlängert worden.
Baurecht soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Dazu ist noch die Vorlage entsprechender Bauplanungen durch die beauftragten Architekten des Betreibers erforderlich. – Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der in den Blick genommene Planungszeitraum seitens des Betreibers nicht so eingehalten werden, dass die Planungen bereits im zweiten Anhandgabezeitraum abgeschlossen sind. Es wird deshalb seitens des Trägers über eine weitere – dritte – Verlängerungszeit der Anhandgabe nachgedacht.
Eine Schließung des bisherigen Standortes steht nicht in Rede. Momentan werden freie Plätze soweit dies im Rahmen der Corona-Pandemie möglich ist wieder belegt.

zu 2.)
Die bereits unter Ziff. 1 dargelegten Überlegungen zu einer nochmaligen Verlängerung des Anhandgabezeitraums zeigt sehr deutlich, dass sich der Betreiber um eine Realisierung des geplanten Bauvorhabens am neuen Standort bemüht und auch von den beteiligten Verwaltungsbereichen der Stadt dabei unterstützt wird. Es sind neben den bauplanungsrechtlichen Aspekten auch noch bauordnungsrechtliche Vorgaben in die vorzulegende Planung aufzunehmen.

zu 3.)
Im Rahmen des Bauvorhabens „Neubau Godehardi“ hatte sich bereits sehr frühzeitig die Godehardi-Initiativgruppe gegründet. Mit deren Sprechern, Herr Büchler und Herr Moehrs, stehen sowohl der Vertreter des Betreibers, Herr Rohleder, als auch die Stadt Hannover über die Dezernentin für Soziales, Frau Stadträtin Beckedorf, und die Fachbereichsleiterin Senioren, Frau Vogt-Janssen, in kontinuierlichem Austausch. Anfragen und Informationen der Initiativgruppe zum weiteren Vorgehen, wie auch zu möglichen Hindernissen werden beantwortet und weitergeleitet.
Aus dem Kreis der Godehardi-Initiativgruppe werden die Informationen an alle weiteren interessierten Menschen weitergegeben und auch über die sozialen Medien weitergeleitet. Zudem gibt es Berichterstattungen in der lokalen Presse – z. B. über die Anhandgabe des Grundstücks.

Sollte es dennoch nicht gelungen sein, alle interessierten Menschen ausreichend zu informieren, so besteht immer auch die Möglichkeit bei der Pressestelle der Stadt nachzufragen. Anfragen werden von dort beantwortet.

TOP 7.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.4.1.
Schafbeweidung an Ihmeauen
(Drucks. Nr. 15-1904/2020)

Lange Jahre haben Schäfer ihre Herden an den Ihmeauen weiden lassen. Inzwischen suchen Schäfer in Hannover wieder Weideflächen und andere Kommunen holen Schafe in die Städte zur natürlichen Beweidung von Rasenflächen zurück. Für die Stadtbevölkerung, vor allem für Kinder und Jugendliche, wäre die Anwesenheit von Schafherden eine Bereicherung.
Wir fragen die Verwaltung:
1 . Wie viel Fläche und welche Flächen wurden in den 1970er Jahren im Stadtgebiet Hannover (bezogen auf das heutige Stadtgebiet) beweidet und viel Fläche und welchen Flächen werden heute noch beweidet?
2. Wird es seitens der Stadt für begrüßenswert gehalten, wieder mehr Flächen zur Schafsbeweidung zur Verfügung zu stellen?
3. Sind konkrete Flächen geplant bzw. sind Flächen im Stadtbezirk Linden-Limmer zur Schafsbeweidung geplant und spricht etwas gegen die Wiedereinführung der Schafsbeweidung an den Ihmeauen?

In der Sitzung beantwortet

zu 1.)
Genaue Zahlen können nicht genannt werden, da die Beweidung von Flächen wechselt, besonders, wenn sie lediglich extensiv beweidet werden und zeitweise auch ohne Beweidung sind. Seit 1994 hat die LHH über 190 Hektar neues Grünland angeworben, sodass mittlerweile rund 390 Hektar Wiesen und Weiden im Besitz der Stadt sind, die zum Teil für die extensive Nutzung an interessierte Landwirt*innen oder private Pferde- und Schafhalter*innen verpachtet werden.

zu 2.)
Ja. Besonders eine extensive Beweidung sowohl durch Schafe als auch andere Weidetiere wird seitens der LHH begrüßt und auch seit Jahren im Rahmen des Programms zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Hannover auf ausgewählten Flächen verfolgt. Zum Beispiel pflegen seit Jahren Kamerunschafe eine wertvolle Grünfläche in Lahe und auch in der Stöckener Masch wird Grünlandpflege durch eine Schafherde betrieben. In Badenstedt wurde vor einigen Jahren im Rahmen des Projekts „Städte wagen Wildnis“ eine neue Weidefläche abgezäunt, die extensiv durch Schafe gepflegt wird. Ebenfalls in Badenstedt wird durch das Engagement einer Anwohnerin eine kleine Herde Mini-Schafe gehalten, die in Absprache mit der LHH zur Umweltbildung vor Ort eingesetzt werden.

zu 3.)
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Wiedereinführung der Schafsbeweidung an den Ihmeauen. Die Beweidung im Stadtgebiet stellt allerdings besondere Ansprüche an die Schäfer*innen und die Tiere. Zum einen spielen die Beschaffenheit der Fläche und die Pflegeziele eine Rolle. Zum anderen muss die Sicherheit für Tier und Mensch vor Ort

gegeben sein. Unter diesen Bedingungen ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Beweidung sinnvoll und praktikabel ist. Zurzeit sind im genannten Bezirk weder geeignete Flächen noch passende Schäfer*innen bekannt. Daher ist aktuell keine Schafbeweidung im Stadtbezirk Linden-Limmer geplant.

TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 7.5.1.
Umsetzung Solarradweg
(Drucks. Nr. 15-1901/2020)

Mit Änderung 15-0263-2018 [1] zum Antrag 15-0145/2018 [2] beschloss der Bezirksrat am
31.01.2018 den (teilweisen) Ausbau des Radweges auf dem Walter-Wülfing-Ufer als SolarradwegTeststrecke. Nach Aussagen der Verwaltung aus dem September 2018 sollte dies bis Ende 2019 durchgeführt sein.

Ich frage die Verwaltung:
1. Wann ist mit einem tatsächlichen Ausbau in der beschlossenen Form zu rechnen?
2. Warum ist der Ausbau bislang noch nicht erfolgt?
[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0263-2018
[2] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0145-2018


In der Sitzung beantwortet


zu 1.)
Mit einem Ausbau des Radwegs Walter-Wülfing-Ufer als Solarradweg ist nicht zu rechnen.

zu 2.)
Der Ausbau ist bislang aus folgenden Gründen nicht erfolgt:
- Ein Ausbau in Solarbauweise als spezielle Sonderbauweise – hier als erstes Pilotprojekt für die Landeshauptstadt Hannover - entspricht nicht dem Konzept des Sonderprogramms, Verkehrsflächen kostengünstig und möglichst kurzer Umsetzungsdauer auszuführen.

- Vor allem aber ist die Solarbauweise noch nicht ausgereift. Nach Recherchen sind sowohl bei der holländischen als auch bei der nordrhein-westfälischen Teststrecke bereits nach kurzer Liegedauer Mängel aufgetreten. Der Solarradweg in Erftstadt wurde erst Ende 2018 als Teststrecke ausgebaut und eröffnet aber bereits nach einigen Monaten wegen eines Schwelbrandes Anfang 2019 wieder vom Netz genommen. Die Verwaltung der Stadt Erftstadt informiert seit 28.1.2020 auf ihrer Internetseite darüber, dass wegen anlagentechnischer Mängel bis heute keine Übernahme durch die Verwaltung stattgefunden hat, der Vertrag mit der Herstellerfirma mittlerweile gekündigt wurde und gegen die Herstellerfirma Klage beim Landgericht Köln eingereicht wurde. Bis zum Abschluss des Klageverfahrens wurde der Radweg nunmehr mit PVC-Bodenmatten ausgelegt. Mit den Matten wird der Zustand gesichert (Beweissicherung für das Klageverfahren) und zumindest eine Begehbarkeit ermöglicht. Radfahrende können die Verkehrsfläche bis heute nicht nutzen.
Andere Testprojekte in Frankreich und den USA sind nach einem Bericht in der

NZZ vom 28.10.2019 ebenfalls nicht erfolgreich umgesetzt:
„Die Schwierigkeiten in Deutschland sind kein Einzelfall. In Frankreich hat eine 2016 eröffnete Solarstrasse die Erwartungen ebenfalls nicht erfüllt. Laut Medienberichten erzeugt die in Tourouvre in der Normandie gelegene Strecke deutlich weniger Strom als erhofft. Auch zeigten sich an der Oberfläche bereits deutliche Verschleisserscheinungen. Die französische Tageszeitung «Le Monde» spricht von einem «Fiasko».
Still ist es auch um die «Solar Roadways» in den USA geworden. Ein Ehepaar aus der Kleinstadt Sandpoint im Gliedstaat Idaho entwickelt seit mehreren Jahren einen Prototyp, der sowohl für Fusswege als auch für den Autoverkehr geeignet sein soll. Durch ein gut gemachtes Werbevideo schaffte es das Duo, über 2,2 Millionen Dollar per Crowdfunding zu sammeln. Später folgten Zuschüsse des Verkehrsministeriums in Höhe von mehreren hunderttausend Dollar.
Doch die angekündigte Serienproduktion ist bis heute ausgeblieben. Auf einem Platz in der Innenstadt von Sandpoint sollten 30 Photovoltaik-Module eigentlich längst Strom erzeugen. Die Webcam der Stadt zeigt jedoch lediglich eine abgesperrte Stelle mit der Aufschrift «Coming soon» (kommt bald). Auf Nachfragen der NZZ antwortete die Firma nicht. Auch die Stadtverwaltung von Sandpoint hält sich bedeckt.“
Aufgrund dieser bisherigen Erfahrungen lehnt die Verwaltung den Bau eines Solarradwegs ab.
- Die Lage des Radwegs ist bezüglich der Gewinnung von Solarenergie nicht optimal, da die Flächen größtenteils durch die Bäume bzw. durch deren Laub verschattet sind. Die Stromerzeugung wäre hier sehr eingeschränkt und der Gewinn somit eher gering.
- Die Finanzierbarkeit eines Solarradwegs auch unter Berücksichtigung einer hohen Förderquote des Bundes ist nicht gegeben. Zum Vergleich: Der ca. 100 m lange Solarradweg in den Niederlanden hat nach Internetrecherche ca. 3 Mio. € gekostet.

- Für den Transport des solarerzeugten Stroms wäre umfangreicher Leitungsneubau erforderlich. Dies würde die Kosten nochmals deutlich erhöhen.
- Auch der Betrieb einer solchen Anlage müsste verwaltungsmäßig organisiert werden und würde laufende Kosten (Sach- und Personalkosten) erzeugen.
TOP 7.5.2.
Coronaschutzmaßnahmen an den Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1902/2020)
Der Niedersächsische „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ in seiner Fassung vom 08.07.20 [1] sieht unter anderem vor:

1. Händewaschen mit Seife für 20 -30 Sekunden z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.

Vor dem Hintergrund, dass 29% der Befragten in einer Umfrage der GEW angaben, dass diese Möglichkeiten bei ihnen nicht bestehen, frage ich die Verwaltung:

a) In wie vielen der diesem Plan unterliegenden Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer gibt es nicht inallen relevanten Räumen die Möglichkeit zum Händewaschen in allen

genannten Anwendungsfällen und in welchen Schulen im Stadtbezirk ist auch die alternative Möglichkeit zur Desinfektion nicht gegeben?

b) Welche sonstigen Alternativen werden genutzt?

2. Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster über 3 bis 10 (in Abhängigkeit von der Außentemperatur) Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.

Ich frage die Verwaltung:
In wie vielen diesem Plan unterliegenden Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer ist das genannte Vorgehen nicht in allen zur Beschulung genutzten Räumen möglich und welche Alternativen werden dort vorgenommen?
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neufassung-des-rahmenhygieneplan-corona-schule-veroffentlicht-191444.html

In der Sitzung beantwortet


Zu 1a.) und 1b.):
Mit Beginn der Corona-Pandemie hat die Verwaltung gemeinsam mit den Schulen ein besonderes Augenmerk auf die Situation der sanitären Einrichtungen in den Schulen gerichtet. Grundsätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass in den Schulen ausreichend Waschbecken in Unterrichtsräumen und Sanitäranlagen vorhanden sind. Schulen, an denen es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Schwierigkeiten bzgl. der Umsetzung von Hygienekonzepten und Abstandsregeln gibt, bzw. an Standorten mit mobilen Raumeinheiten, werden diese von der Stadt Hannover zusätzlich mit mobilen Lösungen (Handwaschbecken, Desinfektionssäulen etc.) ausgestattet.

Im Stadtbezirk Linden-Limmer wurde die Grundschule Kastanienhof zusätzlich mit fünf mobilen Waschbecken ausgestattet.

Die IGS Linden erhielt drei mobile Waschbecken und weitere drei Säulen für Desinfektionsmittel.

Im Gymnasium Limmer wurden acht Säulen mit Desinfektionsmitteln aufgestellt.

zu 2.)
Sofern Lüftungsprobleme von den Schulen gemeldet werden, sorgt die Verwaltung bauseits für ausreichende Lüftungsmöglichkeiten; ist dies nicht möglich, werden die Räume nicht zur schulischen Nutzung freigegeben.

TOP 7.5.3.
Sicherstellung der Vorbereitung auf Distanz- und Digitalunterricht in den Schulen in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1903/2020)

Im Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ [1] ist aktuell für den Fall auf eine Kohorte bezogener oder Einzel-Quarantäne oder die mittels Attest nachgewiesene Berechtigung zur Befreiung vom Präsenzunterricht, sowie den Szenarien B und C, digitale Lehr- und Lernmöglichkeit vorgesehen.

Ich frage die Verwaltung:

1. An wie vielen Schulen im Stadtbezirk Linden-Limmer ist ausreichend sichergestellt, dass es im erneuten, durchaus denkbaren, Bedarfsfall einen fachlich und pädagogisch qualifizierten Distanz- bzw. Digitalunterricht geben wird?
2. Ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler - unabhängig vom Einkommen der Eltern - eineauskömmliche Ausstattung mit Hard- und Software sowie einen hochwertigen Internetzugang für Zuhause haben, damit sie vollumfänglich Distanz- bzw. Digitalunterrichtsangebote in Anspruch nehmen können?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um etwaige Defizite in beiden Punkten zeitnah aufzuheben?
[1] https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-in-corona-zeiten-so-willniedersachsen-im-neuen-schuljahr-wieder-starten-190409.html


In der Sitzung beantwortet

zu 1.)
Die pädagogische Umsetzung eines möglichen Distanz- bzw. Digitalunterrichts obliegt der jeweiligen Schule.

Um die Schulen hierbei bestmöglich zu unterstützen hat die Landeshauptstadt Hannover allen Schulen in Hannover mit der Online-Plattform schulen-hannover.de ein Lernmanagementsystem zur Verfügung gestellt, das viele Funktionen zur Unterrichtsorganisation, wie z. B. E-Mail-Adressen, Messenger, Videokonferenz, Dateiablage, Lernerfolgskontrollen und Autorenwerkzeuge zum Erstellen von interaktiven Übungen enthält und im Rechenzentrum der LHH gehostet wird.
Mit dem Sofortausstattungsprogramm erhalten die Schulen digitale Endgeräte, welche den Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden können. Über den Einsatz der Endgeräte entscheidet die Schule.

Außerdem hat die Landeshauptstadt Hannover mit der Drucksache 1000/2020 im Juni beschlossen, dass mit dem Basisangebot „Mobiles Lernen“ alle Schulen in Hannover die Möglichkeit haben, digitale Endgeräte (zur Zeit Apple iPad) in das für den Bildungsbereich konfigurierte Mobile Device Management der LHH zu integrieren. Hierdurch können Inhalte bereitgestellt und digitale Aufgaben zugewiesen werden.

zu 2.)
Der Beschluss eines Sofortausstattungsprogramms und des Basisangebots „Mobiles Lernen“, bei dem es eine zusätzliche Förderung für Familien mit besonderen finanziellen Herausforderungen (BuT-Berechtigte und Gleichgestellte nach dem AsylBLG, sowie Eltern von Geschwisterkindern) gibt, eröffnet generell die Möglichkeit einer auskömmlichen Hard- und Softwareausstattung. Die Anforderungen an die Hardware werden hierbei von der Schule festgelegt.

Die Ausstattung mit einem Internetzugang liegt in der persönlichen Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen. Ein gesetzlicher Anspruch („Grundbedarf“) für einen Internetanschluss besteht derzeit nicht.

zu 3.)
Die Verwaltung hat mit den oben beschriebenen Maßnahmen Grundlagen geschaffen, damit die Schulen digitale Lernangebote durchführen können.


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Mingers berichtet, dass die Verwaltung in der Novembersitzung einen Bericht zum Pilotprojekt „Urbane Logistik“ in Linden-Nord geben wird. Diese Information war im März von Mitgliedern des Bezirksrats gefordert worden.

Es wurde berichtet


TOP 9.
Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Einwohner 1 äußert, dass nach seiner Auffassung sehr wohl eine Trinkerszene am Pfarrlandplatz erkennbar ist und diese auch so bezeichnet werden könne. Zudem begrüßt er die Forderung nach größeren Müllsammelbehältnissen im Stadtbezirk, er erwartet jedoch pessimistisch keine Veränderung der Verhaltensweisen.

Durchgeführt in der Zeit von 19:40 Uhr - 19:45 Uhr


Für das Protokoll:



Grube Pfingsten
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer