Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 16.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 04.09.2020)
Protokoll (erschienen am 14.11.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07 - Datum 02.11.2020

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 16. September 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.02 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
(Bezirksratsherr Hauptstein) (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENn)
Bezirksratsfrau Ike (CDU)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsherr Neumann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Niculescu) (CDU)
(Bezirksratsherr Pöppelwiehe) (CDU)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
(Bezirksratsfrau Straßburger) (SPD)
Bezirksratsherr Weinem (PIRATEN)
(Bezirksratsherr Zingler) (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Beigeordnete Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz Fachbereich Personal und Organisation
Frau Groenigk Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Berger Fachbereich Personal und Organisation



Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung mit dem AAGBOB vom 12.03.2020

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.06.2020

4. Einwohner*innenfragestunde

8.3.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP) Stand 24.04.2020
(Drucks. Nr. 15-1893/2020)

8.3.4.1. Gemeinsamer Änderungsantrag zu DS 15-1893/2020 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“
(Drucks. Nr. 15-2123/2020)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Südstadt
(Drucks. Nr. 1281/2020 mit 2 Anlagen)

5.2. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1802 - Tiestestraße 14 c
(Drucks. Nr. 1865/2020 mit 1 Anlage)

6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T Südstadt-Bult

6.1. Zuwendung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2061/2020)

6.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Spielplätze in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1876/2020)

7.1.2. Tablets aus dem Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht
(Drucks. Nr. 15-1877/2020)

7.1.3. Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 15-1878/2020)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Mehr Verkehrssicherheit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1879/2020)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Stellplätze für Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-1880/2020)

7.3.2. Krähensichere Abfallkörbe
(Drucks. Nr. 15-1881/2020 mit 1 Anlage)

7.3.3. Zulieferverkehr in der Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-1882/2020 mit 1 Anlage)

7.3.4. Aufhebung Zweirichtungsradweg am Bischofsholer Damm zwischen Am Südbahnhof und Braunschweiger Platz
(Drucks. Nr. 15-1883/2020 mit 1 Anlage)

7.3.5. Ampelschaltzeiten für Fußgänger*innen am Braunschweiger Platz
(Drucks. Nr. 15-1884/2020)

7.4. von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATEN)

7.4.1. Zukunft Feuerwache 3 in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1885/2020)

8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE., PIRATEN

8.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1886/2020 mit 1 Anlage)

8.2. Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Parkverbot (wieder) sichtbar machen
(Drucks. Nr. 15-1887/2020)

8.2.2. Verengung des Kreuzungsbereichs Stolzestraße/Rautenstraße
(Drucks. Nr. 15-1888/2020 mit 1 Anlage)

8.2.3. Fahrradmarkierungen im Wendehammer Kestnerstr.
(Drucks. Nr. 15-1889/2020 mit 1 Anlage)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Vorstellung des Veloroutenkonzeptes im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1890/2020)

8.3.2. Verkehrssichertheit auf der Berliner Allee
(Drucks. Nr. 15-1891/2020 mit 1 Anlage)

8.3.3. Optimierung des Ideen- und Beschwerdemanagements www.hannover-hinweis.de
(Drucks. Nr. 15-1892/2020)

8.3.5. Fahrradbügel für die Grundschule Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-2124/2020)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

- Einbringung des Dringlichkeitsantrages zu TOP 8.3.5.. Die Dringlichkeit wurde einstimmig bestätigt.
- TOP 5.1. wird in die Fraktionen gezogen
- die TOPs 8.3.4. und 8.3.4.1. werden nach der Einwohner*innenfragestunde behandelt

Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat zu Ehren des verstorbenen UHu-Theaterdirektors Hubert Korén um eine Schweigeminute.
Des Weiteren verabschiedete Bezirksbürgermeister Pollähne den langjährigen Stadtbezirksmanager Sven Berger und bedankte sich für die lange und gute Zusammenarbeit im Stadtbezirk und begrüßte zugleich als Nachfolgerin die Stadtbezirksmanagerin Birte Groenigk.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung mit dem AAGBOB vom 12.03.2020

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Das Protokoll wurde mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.06.2020

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Die Einwohner*innenfragestunde wurde in der Zeit von 18:40 bis 19:05 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Verkehrskonzept Maschseefest
- ALDI-Bebauung Mozartstraße
- Mietvertrag Klavierschule

Der 1. Sprecher nahm Bezug auf das jährliche Maschseefest und die damit verbundenen Verkehrsprobleme und Lärmbelästigungen und wollte wissen, ob es bezüglich der angekündigten Maßnahmen schon weitere Erkenntnisse gebe.

Bezirksbürgermeister Pollähne verneinte dies.

Die 2. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin der Mozartstraße vor und nahm Bezug auf die geplante ALDI-Bebauung. Die Sprecherin äußerte ihren Unmut über den bereits sehr fortgeschrittenen Planungsstand bzgl. der Zufahrt zum ALDI-Markt und monierte, dass die betroffenen Anwohner*innen nicht angehört worden seien.

Frau Lahde-Fiedler erklärte, dass der Bebauungsplan 6 Wochen ausgelegen habe und dass alle eingegangenen Anmerkungen und Stellungnahmen ausgewertet werden.

Der 3. Sprecher ging bei dem geplanten ALDI-Neubau auf die vorhandenen 31 Parkplätze in der Mozartstraße ein, die kaum leer stehen würden. Es gebe ohnehin schon ein Mangel an Parkplätzen und der Sprecher befürchtet, dass die knappen Parkplätze mit dem Neubau wegfallen würden.

Der 4. Sprecher nahm Bezug auf das Mobilitätskonzept der Stadt Hannover und das damit verfolgte Ziel, den Verkehr in der Stadt und in den Wohngebieten auf ein Minimum zu reduzieren und fragte, wie es sich mit diesem Konzept vereinbaren ließe, wenn wie geplant die Garageneinfahrt des Neubaus über die Mozartstraße erfolgen solle. Laut einem Gutachten würde dies zu einem Verkehrsaufkommen mit übe 600 PKWs am Tag führen. Der Sprecher wollte daher wissen, ob es schon Überlegung dahingehend gebe, die Garageneinfahrt auf die Hildesheimer Straße zu verlegen und ob der Bezirksrat die Bürgerinitiative eventuell auch rechtlich unterstützen würde.

Bezirksbürgermeister Pollähne erklärte, dass eine rechtliche Unterstützung der Bürgerinitiative seitens des Bezirksrates nicht möglich sei.

Auch der 5. Sprecher nahm Bezug auf das Verkehrsaufkommen in der Mozartstraße und bat darum, dass hierbei darauf geachtet werden müsse, dass mit diesem Vorhaben keine Nachteile für die Anwohnerschaft entstünden.

Der 6. Sprecher fragte nach dem weiteren Vorgehen des geplanten Neubaus.

Frau Lahde-Fiedler erläuterte kurz den üblichen Ablauf eines mehrstufigen Bauleitverfahrens und wann betroffene Bürger*innen die Gelegenheit haben, mit ihren Stellungnahmen mitzuwirken und erklärte zudem, wann der Bezirksrat vor Beschlussfassung durch den Rat angehört werde.

Der 4. Sprecher wies darauf hin, dass die zu Beginn des Verfahrens nicht eingebrachten Einwände ein Zeichen für fehlende transparente Kommunikation seien. Mit den Anwohner*innen sei zu keinem Zeitpunkt über die geplante Bebauung kommuniziert worden.

Frau Lahde-Fiedler entgegnete, dass die Bürgerbeteiligung schon seit Jahren gesetzlich gesichert sei und dass sich Bürger*innen bzw. Anwohner*innen üblicherweise über die Presse bzw. Tageszeitungen oder auch Internet über Bauvorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten informieren können.

Der 1. Sprecherin fragte zusätzlich, wie in der Vorplanung davon ausgegangen werde könne, dass die Zufahrt zur Garage über die ohnehin schon enge Mozartstraße baulich möglich sei.

Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass hierfür ein Gutachten eingeholt worden sei. Danach sei die Zufahrt über die Mozartstraße ohne Bedenken möglich.

Der 7. Sprecher wies darauf hin, dass eine Klavierschule in dem ALDI-Gebäude betrieben werde und dass der entsprechende Mietvertrag bis zum 30.06.2026 gültig sei und wollte wissen, ob dies dem Bezirksrat bekannt sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne erklärte, dass dies keinem bekannt sei. Diese neue Information werde zur Prüfung an die entsprechende Stelle weitergeleitet.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohner*innenfragestunde um 19:05 Uhr.


TOP 8.3.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP) Stand 24.04.2020
(Drucks. Nr. 15-1893/2020)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1) Die Verwaltung wird aufgefordert im laufenden Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Tiefgarage und der gesamte Anlieferverkehr nur über die Hildesheimer Straße erfolgen soll.
2) Die Verwaltung wird aufgefordert im laufenden Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass die momentan als Teil des Bauvorhabens vorgesehene Schaffung eines Kiosks an der Ecke Siemensstraße / Mozartstraße entfällt.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-2123/2020 einstimmig
beschlossen.

TOP 8.3.4.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zu DS 15-1893/2020 – Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“
(Drucks. Nr. 15-2123/2020)

Bezirksratsherr Schmitz-Justen stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sowohl die Zufahrt zur Tiefgarage als auch der Anlieferverkehr an anderer Stelle erfolgen kann als in der Mozartstraße.

Bezirksratsherr Siekermann machte deutlich, dass es wichtig sei, die Zufahrt bzw. Anlieferung nicht über die enge Mozartstraße zu führen. Große Lieferwagen könnten nicht ohne Probleme Zugang erhalten.

Bezirksratsherr Kluck erklärte ebenfalls, dass die Mozartstraße sehr eng sei für eine Anlieferung. Eine Anlieferung über die Hildesheimer Straße sei ebenfalls keine optimale Lösung. Mit dem Änderungsantrag soll der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden, die geeignetste Lösung zu finden. Was den Kiosk beträfe, so sei dies die Entscheidung des Investors. Eine Lärmbelästigung durch evtl. Trinkgelagen sehe Bezirksratsherr Kluck dabei nicht, da direkt an einem Kiosk nicht getrunken werden dürfe.

Auch Bezirksratsherr Weinem erklärte, dass eine Zufahrt über die Mozartstraße möglicherweise nicht die geeignetste Lösung sein könnte. Allerdings sei die Forderung im Hauptantrag, die Zufahrt über die Hildesheimer Straße zu führen, nicht beschlussfähig, da das Bauleitverfahren schon im Gange sei. Die Verwaltung könne allenfalls gebeten werden zu prüfen, ob die Zufahrt über die Mozartstraße wirklich sinnvoll sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne fasste zusammen und erklärte, dass die Mehrheit eine Zufahrt über die Mozartstraße in Frage stelle und dass die Verwaltung damit beauftragt werden müsse, die geplante Zufahrt bzw. Anlieferung nochmals zu überprüfen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Südstadt
(Drucks. Nr. 1281/2020 mit 2 Anlagen)

Antrag,

1. der Einführung von drei Bewohner*innenparkzonen im Stadtbezirk Südstadt-Bult, Stadtteil Hannover Südstadt, wie in den Anlagen dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 220.000 € zuzustimmen.
2. der Einstellung einer zusätzlichen ½ E04-Stelle (derzeit 24.000 €/Jahr) für die Unterhaltung und den Betrieb zusätzlicher Parkscheinautomaten im Fachbereich 66 zuzustimmen.
3. der Einstellung von zusätzlichen Mitarbeiter*innen (2,5 VZÄ) beim Verkehrsaußendienst sowie zusätzlichen Mitarbeiter*innen (2,5 VZÄ) beim städtischen Ordnungsdienst mit Personalkosten von derzeitig insgesamt 349.581 €/Jahr zuzustimmen.
4. der Anschaffung von einem zusätzlichen Dienstfahrzeug für den Verkehrsaußendienst (ca. 2.750 €/Jahr Leasingraten) sowie den Kosten für den Dienstbetrieb in einer Gesamthöhe (incl. der Fahrzeuge) von ca. 18.760 €/Jahr und der Bereitstellung von ca. 9.800 € für die technische Ausstattung der Arbeitsplätze zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) mit § 10 Abs. 2.3 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


Bezirksratsherr Kluck monierte, dass die Fachverwaltung zur Beantwortung von Fragen seitens des Bezirksrates in der Sitzung nicht zugegen sei. So würde sich die Beratung in den Fraktionen als schwierig erweisen.

Bezirksbürgermeister Pollähne erklärte, dass die Fachverwaltung nicht gekommen sei, da vor Sitzungsbeginn bekannt gewesen sei, dass die Drucksache in die Fraktionen gezogen werde.


TOP 5.2.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1802 - Tiestestraße 14 c
(Drucks. Nr. 1865/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1802 – Tiestestraße 14 c - mit der Tiestestrasse Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, Albert-Einstein-Straße 4, 30926 Seelze zu den in der nachfolgenden Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T Südstadt-Bult

TOP 6.1.
Zuwendung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2061/2020)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag,
die nachfolgende Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult zu beschließen:


1. Antrag Nr. 2020-04
Empfänger: VfL Eintracht Hannover von 1848 e.V.
Verwendungszweck: Koordinierungsstelle Sport und Geflüchtete in Hannover
Zuwendungsbetrag: 1.150,00 €

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat Südstadt

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese informierte, dass folgende Themen in der letzten Sitzung des Integrationsbeirates behandelt worden seien:
- personelle Veränderungen im Integrationsbeirat (Wechsel im Stadtbezirksmanagement)
- Zuwendungsantrag (Nr. 04/2020)
- Vorstellung des Vereins Unterstützerkreis für Flüchtlingsunterkünfte e.V.
- Information zu Angeboten der frühkindlichen Bildung im Stadtbezirk
- Umgang mit Rassismus im Alltag


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Spielplätze in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1876/2020)

Der Anteil der Familien in der Südstadt hat über die Jahre massiv zugenommen. Damit einher geht ein erhöhter Bedarf an attraktiven Spielplätzen, damit die motorischen Fähigkeiten der Kinder optimal gefördert werden können.
Bei vielen Spielplätzen in der Südstadt hat sich in der Zusammensetzung der Spielgeräte und an deren Größe seit langer Zeit nichts geändert. Die Spielplätze am Bertha-von-Suttner-Platz und am Stephansplatz sind am Wochenende häufig überlaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wäre es möglich die Spielplätze am Stephansplatz oder am Bertha-von-Suttnerplatz zu erweitern und mit Spielgeräten auszustatten, die auf spielerische Art und Weise zur Bewegung anregen (s. z.B. die Spielgeräte auf dem beliebten Spielplatz am Moltkeplatz in der List)?
2) Wäre es möglich abgängige Spielgeräte auf anderen Spielplätzen in der Südstadt gegen solche unter 1 erwähnte zu ersetzen?

3) Was würden die Maßnahmen unter 1 und 2 ca. kosten?
Wurde schriftlich beantwortet
Zu 1.:
Auf dem Stephansplatz wurde erst 2018 der nördliche Spielplatz vollständig
erneuert und für die kleineren Kinder mit zeitgemäßen Spielgeräten
aufgewertet. Auf dem südlichen Spielplatz wurde im gleichen Zeitraum eine
neue Schaukel und in diesem Frühjahr eine Karussellschale ergänzt. Eine
Erweiterung der Spielflächen ist nicht geplant.
Auf dem Bertha-von Suttner-Platz wurde 2013 der östliche Spielplatz
grundlegend erneuert. Der Spielplatz an der Westseite wird voraussichtlich im
kommenden Jahr teilerneuert, da hier einzelne Spielgeräte abgängig sind.

Zu 2.:
Die Spielgeräteausstattung der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet wird
regelmäßig abhängig vom Nutzungsbedarf und den verfügbaren
Haushaltsmitteln im Rahmen der laufenden Verwaltung erneuert. Wenn bei
einzelnen Geräten aufgrund Verschleiß oder gravierender Schäden eine
Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, erfolgt die Erneuerung zeitnah unter
Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse zur Förderung der motorischen
Fähigkeiten z.B. beim Klettern, Balancieren und Schaukeln.

Zu 3.:
Pauschale Kostenangaben sind hierzu nicht möglich. Abhängig vom konkreten
Einzelfall werden die Kosten für Lieferung, Montage und erforderliche
Anpassungen im Umfeld sowie der Fallschutzböden ermittelt.


TOP 7.1.2.
Tablets aus dem Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht
(Drucks. Nr. 15-1877/2020)

Die Landeshauptstadt Hannover wird mit Mitteln des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht zahlreiche iPads beschaffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann werden die Tablets geliefert, welche Schulen im Stadtbezirk werden wie viele Tablets erhalten und was sind die Kriterien für die Verteilung?
2. An welche Schulplattform werden die Tablets angebunden und wer übernimmt die Wartung der Tablets?
3. In welchem Umfang und mit welchem Zeitplan erfolgt eine Schulung der Lehrkräfte bzw. Schüler?
Wurde schriftlich beantwortet

Zu 1.:
Alle Schulen im Stadtbezirk werden im Sofortausstattungsprogramm berücksichtigt.
Die Verteilung richtet sich dabei nach dem Anteil, der nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) berechtigten Schüler*innen einer Schule im Verhältnis zur Gesamtzahl aller BuT-berechtigten Schüler*innen in der Stadt Hannover.
Für die Schulen in Ihrem Stadtbezirk ergeben sich hieraus folgende Endgerätezahlen:

· GS Tiefenriede: 7 Endgeräte
· GS Kestnerstraße: 13 Endgeräte
· GS Otfried-Preußler-Schule: 29 Endgeräte
· GY Bismarckschule: 30 Endgeräte
· GY Elsa-Brändström-Schule: 0 Endgeräte
· GY Tellkampfschule: 18 Endgeräte
· GY Wilhelm-Raabe-Schule: 38 Endgeräte
· IGS Südstadt: 83 Endgeräte
· SbpP Südstadtschule: 53 Endgeräte

Gegen das Vergabeverfahren der Landeshauptstadt Hannover zum Kauf von Endgeräten finanziert durch das Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht wurde am 31.07.2020 von einem Unternehmen, welches selbst kein Angebot abgegeben hat, ein Nachprüfungsverfahren bei der Niedersächsischen Vergabekammer in Lüneburg eingeleitet.
Der Nachprüfungsantrag ist von der Vergabekammer am 13.08.2020 zu Gunsten der Landeshauptstadt Hannover zurückgewiesen worden. Der Antragsteller hat gegen diese für die LHH positive Entscheidung inzwischen Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle eingelegt.
Bis zum Ende der daraus resultierenden aufschiebenden Wirkung kann der Zuschlag an den Anbieter, der die Ausschreibung gewonnen hat, nicht erteilt werden.
Der früheste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung wird nicht vor Mitte September 2020 liegen, ein genaues Datum kann wegen des laufenden Verfahrens leider nicht genannt werden, die Lieferfrist beträgt 14 Tage.
Die Verwaltung möchte nach wie vor eine schnellstmögliche Austeilung der Endgeräte an die Schüler*innen erreichen.

Zu 2.:
Die Anbindung erfolgt über das Internet (browser-basiert) an die pädagogische Plattform www.schulen-hannover.de, sowie das städtische Mobile Device Management, damit die Schulen die Endgeräte verwalten können.

Zu 3.:
Die Schulung und Weiterbildung der Lehrkräfte als Landesbedienstete ist Aufgabe des Landes Niedersachsen. Zusätzlich können die Schulen an externen Fortbildungsangeboten teilnehmen.
Um die Schulen seitens des Schulträgers zu unterstützen gibt es für die von der Landeshauptstadt Hannover bereitgestellten Angebote (z. B. die Plattform schulen-hannover.de) einen Support von der LHH, sowie verschiedene Hilfestellungen wie FAQ, Handreichungen und Video-Tutorials, die online abgerufen werden können.


TOP 7.1.3.
Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung
(Drucks. Nr. 15-1878/2020)

Seit diesem Jahr erfolgt die Anmeldung zur Kindertagesbetreuung über ein zentrales Portal im Internet (www.kinderbetreuung-hannover.de), bei dem allerdings Presseberichten zu Folge nicht alle Einrichtungen vertreten sind.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Einrichtungen im Stadtbezirk nehmen am Onlineportal teil und aus welchen Gründen verzichten andere Einrichtungen auf die Möglichkeit?
2. Welche Erfahrungen wurden mit dem Onlineportal gemacht bzw. welche Schwierigkeiten ergaben sich in der Praxis und wie wird dem begegnet?
3. In welchen Einrichtungen im Stadtbezirk gibt es derzeit noch freie Plätze?
Wurde schriftlich beantwortet
Zu 1.:
Im Wesentlichen sind die Einrichtungen folgender Träger im Onlineportal vertreten:
· AWO
· Caritasverband
· DRK
· Ev.-luth. Stadtkirchenverband
· Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit (GGPS)
· Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden
· Einrichtungen der Landeshauptstadt Hannover
Daneben nehmen auch weitere kleinere Träger und Einrichtungen teil.

Damit sind rund. 75 % der in Hannover angebotenen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Portal verfügbar.
Es sind zum großen Teil kleinere Einrichtungen wie Elternvereine, die (noch) nicht aktiv am Kita-Onlineportal teilnehmen wollen. Als wesentlicher Aspekt wird ein vermeintlicher Verwaltungs-(Mehr)aufwand gesehen, der angesichts der Vielzahl eingehender Anmeldungen über das Portal im Verhältnis zur oftmals geringen Anzahl der zu vermittelnden Plätze entstehen würde.
Auch sind diese Einrichtungen oft sehr gut in ihrem Stadtteil vernetzt, so dass sie ihre Betreuungsplätze in Anbetracht der großen Nachfrage schon durch andere Kanäle als das Onlineportal belegen können und daher bislang auf eine Teilnahme verzichten.

Gemeinsam mit der Kinderladen-Initiative sind wir weiterhin bestrebt, dass auch diese Einrichtungen sich noch zur Teilnahme entschließen. Die Verwaltung kann die Einrichtungen jedoch nicht zur Teilnahme verpflichten, sondern muss auf Überzeugungsarbeit und die Herausstellung der Vorteile des Onlineportals setzen.

Zu 2.:
Aktuell sind über 260 Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet im Onlineportal vertreten. Aus dem Stadtbezirk Südstadt-Bult nehmen 17 Einrichtungen teil.
Über 16.000 Eltern haben sich im Portal registriert. Zum Kitajahr 2020/2021 wurde auf dieser Basis bereits ein Großteil der Platzvermittlungsverfahren erfolgreich durchgeführt.

Die Praxis hat gezeigt, dass Eltern mit weniger ausgeprägten Deutschkenntnissen oder schwächerer technischer Affinität Schwierigkeiten bei der Nutzung des Portals haben. Um diesen Personenkreis zu unterstützen, sind Anleitungen in neun Sprachen auf der Startseite des Portals aufrufbar.
Zudem nimmt die Verwaltung an Stadtteilrunden teil und informiert auch in Veranstaltungen wie z.B. vom „MigrantenElternNetzwerk“ über die Funktionsweise des Onlineportals und gibt auf diese Weise Hilfestellung und Beratungsunterstützung für Einrichtungen, die insbesondere Eltern mit weniger ausgeprägten Deutschkenntnissen betreuen und beraten.

Vereinzelt wird bisweilen bemängelt, dass Eingaben im Portal auf mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones nicht komfortabel genug vorgenommen werden können. Hierzu ist eine Optimierung der Anwendung geplant, die in den nächsten Wochen umgesetzt werden soll.
Darüber hinaus haben Eltern spezifische Verständnisfragen zum Portal, wie etwa zum Ausfüllen von Eingabefeldern oder zu der Möglichkeit, weitere individuelle Informationen mitzuteilen. Eltern finden hierzu Unterstützung durch das städtische Familienservicebüro sowie die speziell von der Verwaltung eingerichtete Service-Hotline und das zur Verfügung stehende E-Mail-Support-Postfach.

Zu 3.:
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult haben folgende Kindertagesstätten und Kindertagespflegen zum Stand 31.08.20 freie Plätze gemeldet:
· Kindertagesstätte „Strandläufer“, Schwesternhausstr. 10, 30173 Hannover
· Kindertagesstätte Wilhelmstr. 7, 30171 Hannover

Hinweis:
Dem Familienservicebüro werden täglich freie Plätze durch Einrichtungsleitungen und Tagespflegepersonen gemeldet, die suchenden Eltern in der Regel innerhalb weniger Tage nach deren Anfrage angeboten werden.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Mehr Verkehrssicherheit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1879/2020)

Bundesweit wird seit geraumer Zeit über die Ausweisung geschlossener Ortschaften als 30-kmh-Zonen diskutiert, um die Sicherheit der Anwohner*innen zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung des innerörtlichen Mikroklimas zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist es möglich, im Rahmen eines Pilotprojekts den Stadtbezirk Südstadt-Bult mit Ausnahme der überregional bedeutsamen Straßen (Hildesheimer Straße, Hans-Böckler-Allee und Bischofsholer Damm) als 30-kmh-Zone auszuweisen?

2. Wenn ja, welche Rahmenbedingungen sind für eine zeitnahe Umsetzung aus Sicht der
Verwaltung zwingend erforderlich?"

3. Wen nein: welche rechtlichen oder praktischen Gründen sprechen gegen die Umsetzung?


Wurde schriftlich beantwortet

Zu 1.:
Die Fragestellung betrifft einen Großteil der Hauptverkehrsstraßen sowie alle Straßen
des Vorbehaltsnetzes im Stadtbezirk Südstadt-Bult. Diese Straßen wurden im Rahmen
der großräumigen Ausweisung von Tempo-30-Zonen als Vorfahrtsstraßennetz
festgelegt, welches auch die Bedürfnisse des öffentlichen Personennahverkehrs und
des Wirtschaftsverkehrs sicherstellen muss.
Eine Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zonen auf das Vorfahrtstraßennetz ist
unter Bezugnahme auf die rechtlichen Vorschriften zu 3) nicht möglich.

Zu 2.:
-

Zu 3.:
Gemäß § 45 Abs. 1c StVO darf sich die Anordnung von Tempo-30-Zonen nicht auf
Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Tempo-30-Zonen dürfen nur Straßen ohne
Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen,
Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen. An Kreuzungen und
Einmündungen innerhalb der Tempo-30-Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel
„rechts vor links“ gelten.

Die zur StVO erlassene Verwaltungsvorschrift führt zu § 45 aus, dass
Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht kommen, wo der
Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der
Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer.


TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Stellplätze für Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-1880/2020)

Am 22.11.2019 erfolgte die Grundsteinlegung für das zukünftige Mutter-Kind-Zentrum
Henrike, betrieben dann später von Diakovere. Die beiden bisherigen Standorte der
Geburtskliniken von Diakovere, Friederikenstift und Henriettenstift, werden später
aufgegeben und an diesem neuen Standort zentralisiert. Mehrere Festredner*innen
erwähnten, dass nun eine Baugenehmigung vorliege. Vor diesem Hintergrund und der
beantworteten Anfragen, Drucksachen 15-1915/2019 F1 und 15-2316/2019 F1, aus August
und September 2019 fragen wir die Verwaltung nun erneut auf eine noch nicht beantwortete Frage.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wie viele Stellplätze wird die neue Einrichtung nachweisen müssen?

2. Wo sollen diese Parkplätze angesichts der bereits herrschenden Flächenknappheit
und Auslastung bestehender Parkplätze neu entstehen (bitte graphisch darstellen,
danke)?

Antwort wird nachgereicht

Zu 1.:
Für den Neubau des Mutter-Kind-Zentrum müssen 21 Stellplätze nachgewiesen
werden.

Zu 2.:
Die Parkplätze werden auf der bestehenden Stellplatzanlage des SPZ nachgewiesen
(s. Plan-Anlage). Bei der bestehenden Stellplatzanlage handelt es sich um bisher nicht
notwendige Stellplätze, von denen nunmehr für den Neubau 21 Stellplätze per Baulast
‘zugewiesen‘ bzw. gesichert werden.


TOP 7.3.2.
Krähensichere Abfallkörbe
(Drucks. Nr. 15-1881/2020 mit 1 Anlage)

Die Stadt Hannover hat angekündigt, an besonders frequentierten Plätzen wie Maschsee, Hoppenstedtwiese, Alte Bult etc zusätzliche und größere Abfallbehälter zu installieren, um der derzeitigen Vermüllung der Plätze entgegenzuwirken. Die Ursache für die Vermüllung der Plätze ist aber nicht allein die zu geringe Anzahl oder Größe der Abfallbehälter. Ursache ist leider auch, dass die Behälter nicht vor dem Herausziehen des Mülls durch die Krähen gesichert sind, die auf der Suche nach Futter, den Abfall aus den Behältern ziehen und in der Gegend verteilen. Um aber nachhaltig gegen die Vermüllung der Plätze vorzugehen, ist es erforderlich, auch dafür zu sorgen, dass die Krähen den Müll nicht wieder herausziehen und in der Landschaft verteilen können. Krähensichere Abfallbehälter mit Deckel würden das verhindern (siehe Anlage).

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Krähen aus den offenen Abfallbehältern den Abfall herausziehen und um den Abfallbehälter herum verteilen?

2. Wenn ja, wird die Verwaltung auf diesen Plätzen größere und krähensichere Behälter mit Deckel installieren und damit nachhaltig gegen die Vermüllung vorgehen?
Wurde schriftlich beantwortet
Zu 1.:
Das Verhalten von Rabenvögeln (Corviden) ist der Verwaltung bekannt.

Zu 2.:
Aktuell werden nur noch Abfallbehälter mit kleinem Einwurf „krähensicherer
Deckel“ beschafft.
Krähen im Allgemeinen die Schuld an der Vermüllung unserer Grünflächen zu
geben greift wesentlich zu kurz.
Auf eine nachhaltige Änderung der Müllsituation kann nur gehofft werden,
wenn sich eine soziale Verantwortung und Wertschätzung bei der Nutzung
unserer Grünflächen und Parks durch den Menschen wieder etabliert.


TOP 7.3.3.
Zulieferverkehr in der Heinrich-Heine-Straße
(Drucks. Nr. 15-1882/2020 mit 1 Anlage)

Von einem Anwohner ist uns berichtet und mit Fotos belegt worden (siehe Anlage), dass zunehmend Lieferverkehr die Heinrich-Heine-Straße nutzt, um beim Fachmarktzentrum An der Weide anzuliefern. Da in der Heinrich-Heine-Straße sich die IGS Südstadt befindet und zukünftig ein Kindergarten sein wird, stellen zunehmende Lieferverkehre mit großen Lastkraftfahrzeugen ein Risiko für die Kinder dar. Zudem ist die Anna-Zammert-Straße extra für den Anlieferverkehr gebaut worden. Der derzeit stattfindende Baustellenverkehr und die zukünftigen Anlieferungen für die Schule sind von dieser Anfrage ausgenommen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen in Jordanstraße auch für den Kreuzungsbereich Jordanstraße/Heinrich-Heine-Straße gültig?
2. Wie oft und mit welchen Ergebnissen wurde von der Polizei die Einhaltung des Verbots für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen in der Jordanstraße, seit dem letzten Vororttermin mit dem Bezirksrat, durchgeführt?
3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um zukünftig den Anlieferverkehr für das Fachmarktzentrum aus der Heinrich-Heine-Straße herauszuhalten?
Wurde schriftlich beantwortet

Zu 1.:
Die Überfahrt von der Heinrich-Heine-Straße in die Straße An der Weide ist auch für Kraftfahrzeuge > 7,5t rechtmäßig möglich.

Zu 2.:
Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass – im Rahmen der dortigen personellen Ressourcen – vereinzelt Kontrollen stattgefunden haben und Verstöße zur Anzeige gebracht wurden.

Zu 3.:
Eine Maßnahme könnte die Ausweitung des Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge > 7,5t (Anlieger frei) auf die umliegenden Nebenstraßen sein.
Eine andere Möglichkeit wäre die Freigabe der Jordanstraße in dem Teilabschnitt zwischen Altenbekener Damm und An der Weide für Kraftfahrzeuge über 7,5t.
Beide Möglichkeiten bedürfen eines politischen Beschlusses.


TOP 7.3.4.
Aufhebung Zweirichtungsradweg am Bischofsholer Damm zwischen Am Südbahnhof und Braunschweiger Platz
(Drucks. Nr. 15-1883/2020 mit 1 Anlage)

Der Beschilderung des Zweirichtungsradwegs ist auf dem Stück zwischen Am Südbahnhof und dem Braunschweiger Platz stadteinwärts entfernt und mit dem Verkehrszeichen Z 254 StVO (Siehe Foto) neu beschildert worden. Des Weiteren ist auf der Radwegmarkierung im Kreuzungsbereich noch der Zweirichtungsradweg ausgewiesen.

Auf der geplanten Veloroute 6 der Stadt Hannover ist hier eine Verschwenkung nach links in die Straße Am Südbahnhof vorgesehen. Trotz dieser sinnvollen Wegeführung der Veloroute ist der Zweirichtungsradweg bis zum Braunschweiger Platz an dieser Stelle aus unserer Sicht notwendig, da diese Strecke von vielen FahrradfahrerInnen als Arbeitsweg aus der Bult und Teilen der Südstadt dient und in den Morgen- und Abendstunden gut frequentiert wird. Auch für Pendler*innen, die die U-Bahn- und Busstation Braunschweiger Platz erreichen wollen, ist dies eine wichtige Radwegeverbindung.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurde der Zweirichtungsradweg in diesem Bereich aufgehoben?

2. Ist durch die Wohnbebauung Am Südbahnhof die Verkehrssituation an der Kreuzung Am Südbahnhof und Bischofholer Damm von der Verwaltung neu bewertet worden?
3. Sind in diesem Bereich weitere Änderungen für den Radverkehr vorgesehen und wenn ja, welche ?

Wurde schriftlich beantwortet

Im Bereich Bischofsholer Damm zwischen Am Südbahnhof und Braunschweiger Platz galt bisher auf beiden Radwegen eine Benutzungspflicht in beiden Richtungen. Dies ist nach aktueller Rechtslage (VG Hannover 7. Kammer, Urteil vom 17.11.2016, 7 A 2528/16; § 2 Abs 4 S 2 StVO, § 41 Abs 1 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 StVO, Zeichen 240 StVO, § 43 VwGO, § 44 VwVfG) jedoch nicht mehr zulässig.

Eine Radwegbenutzungspflicht ist dort aufgrund der Verkehrsstärke, Gefahrenlage sowie des ampelgeregelten Knotens Braunschweiger Platz geboten. Insofern war es nicht möglich, die beidseitige Benutzungspflicht in ein beidseitiges Benutzungsrecht mit Zweirichtungsfreigabe umzuwandeln.
Eine sichere Querungsmöglichkeit ist an der Ampelanlage Höhe Am Südbahnhof vorhanden. Alternativ kann die Marienstraße über die Straße Am Südbahnhof erreicht werden.

Die aktuelle Änderung musste aufgrund eines berechtigten Prüfauftrages eines/einer rechtskundigen Radfahrenden erfolgen.

Weitere Änderungen sind derzeit nicht geplant.


TOP 7.3.5.
Ampelschaltzeiten für Fußgänger*innen am Braunschweiger Platz
(Drucks. Nr. 15-1884/2020)

Bei der Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung am Braunschweiger Platz sind die Zeitschaltung für Fußgänger*innen, die die Kreuzung aus Richtung Zooviertel/Bultstraße Richtung Bischofsholer Damm überqueren wollen, so kurz, dass sie nicht in einem überquert werden kann, ohne im starken Verkehr und bei Lärm sowie schlechter Luftqualität auf der Mittelinsel warten zu müssen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Ampelschaltung so zu gestalten, dass Fußgänger*innen die LSA, ohne Pause auf der Mittelinsel, überqueren können?
Wurde schriftlich beantwortet
Zu 1.:
Die Freigabezeiten der einzelnen Fußgängerfurten sind jeweils ausreichend lang. Aufgrund der komplexen Signalprogrammstruktur, mit der z. B. alle links abbiegenden Ströme gesichert freigegeben werden, ergibt sich jedoch nur eine geringe gleichzeitige Freigabe der beiden hier genannten Furten. Für die in Richtung Bischofsholer Damm zu Fuß Gehenden ergibt sich damit in vielen Fällen ein Halt auf der Mittelinsel. In der Gegenrichtung hingegen besteht eine gute Abfolge der Freigabezeiten.

Zu 2.:
Eine längere gleichzeitige Freigabe der beiden Furten kann nicht gegeben werden, da innerhalb eines Signalprogrammumlaufs und der Vielzahl der zu berücksichtigenden Phasen keine weiteren zeitlichen Freiheitsgrade bestehen.
Als weitere Möglichkeit einer Querung steht an dieser Stelle auch die Verteilerebene der Stadtbahnstation zur Verfügung.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Weinem (PIRATEN)

TOP 7.4.1.
Zukunft Feuerwache 3 in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1885/2020)

Bereits im Jahr 2015 hat der Verwaltungsausschuss mit der DS 2175 / 2015 für den Bereich der Feuerwache 3 und von nördlich davon liegenden Flächen den Beginn eines Verfahrens zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beschlossen. Anfragen der Linken (DS 15-0797/2018, 18.04.2018,) und der Piratenpartei zum Zustand und zur Zukunft der Feuerwache 3 (DS 15-0411/2019, 08.02.20) ergaben bislang keine konkreten Aussagen zum Zeitpunkt und zur Art der Nachnutzung.
Am 19.06.2019 wurde mit dem einstimmigen Beschluss der Drucksache 15-1585/2019 der Auftrag an die Verwaltung erteilt, Möglichkeiten zur weiteren Nutzung zu prüfen. Am 03.10.2019 teilte die Verwaltung in einer Entscheidung zur Drucksache 15-1585/2019 mit, dass die in der Drucksache benannten Aspekte aktuell geprüft würden und eine Grundsatzdrucksache vorbereitet werden solle.
Inzwischen ist die Feuerwache 3 in die neuen Räumlichkeiten in Kirchrode umgezogen, jedoch sind bislang noch immer keine konkreten Angaben zum Zeitpunkt und zur Art der Nachnutzung bekannt. .

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gemäß den Aussagen der Verwaltung zur Anfrage Dr. 15-1913/2019 der CDU-Fraktion wollte die Feuerwehr die Immobilie noch bis mindestens 31.07.2020 weiter nutzen. wann wird eine Nachnutzung oder Umgestaltung des Geländes der Feuerwache 3 möglich sein?
2. Mit welchem (Zwischen-)Ergebnis wurden die Möglichkeiten zur Nachnutzung der Feuerwache 3 entsprechend der Entscheidung der Verwaltung zur Drucksache 15-1585/2019 bislang geprüft?
3. Wann wird die angekündigte Grundsatzdrucksache vorgelegt?
Wurde schriftlich beantwortet
Zu 1.:
Der Auszug der verbliebenen Nutzungen aus der alten Feuerwache 3 kann erst nach
endgültiger Fertigstellung der Feuerwache 1 am Weidendamm erfolgen. Der aktuelle
Stand der Belegung stellt sich wie folgt dar: Die Hallen an der Jordanstraße sind nach
Fertigstellung der neuen Feuerwache 3 zum 31.07.2020 geräumt worden. In dem alten
Gebäudebestand am Altenbekener Damm sind nach wie vor Nutzungen der Feuerwehr
untergebracht, die zukünftig in der Feuerwache 1 am Weidendamm abgebildet werden.
Das Gebäude befindet sich bekanntermaßen in einem altersentsprechenden Zustand,
als Ausweichfläche für die in das Gebäude integrierte gesperrte Fahrzeughalle, wird
die im gegenüberliegenden Gebäudeteil angeordnete Fahrzeughalle genutzt.

Zu 2.:
Derzeit prüft die Verwaltung, die notwendige Größe und den Zuschnitt für zusätzliche
Schulsporthallenflächen auf dem Grundstück. Die weitere Entwicklung der
verbleibenden Flächen und des vorhandenen Bestandes befindet sich nach wie vor in
der verwaltungsseitigen Prüfung.

Zu 3.:
Nach der Klärung der konkreten Grundstückszuschnitte und der dazugehörigen
Vermarktungsstrategie, soll eine Grundsatzdrucksache hierzu vorbereitet und den
Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE
LINKE., PIRATEN

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1886/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 8.2.
Gemeinsam von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Parkverbot (wieder) sichtbar machen
(Drucks. Nr. 15-1887/2020)

Bezirksratsherr Gertz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Straßenmarkierungen des Parkverbotes (sogenannte „Zick- Zack-Linien“) in den Straßen Mommsenstraße und Adickesstraße zu erneuern
beziehungsweise neu zu schaffen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.

TOP 8.2.2.
Verengung des Kreuzungsbereichs Stolzestraße/Rautenstraße
(Drucks. Nr. 15-1888/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
den Kreuzungsbereich Stolzestraße/Rautenstraße an der nordöstlichen Ecke durch das Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln zu verengen.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.

TOP 8.2.3.
Fahrradmarkierungen im Wendehammer Kestnerstr.
(Drucks. Nr. 15-1889/2020 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
dafür zu sorgen,
1. dass die inzwischen verblichenen Fahrradmarkierungen im Wendehammer Kestnerstraße zum Überweg in die Marienstraße wieder aufgetragen werden und
2. dass dieser Bereich für Fahrradfahrende von falsch parkenden Kfz freigehalten wird, so dass ein zügiges und gefahrloses Passieren in und aus Kestnerstraße möglich wird.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Vorstellung des Veloroutenkonzeptes im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1890/2020)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat in der nächsten Sitzung den aktuellen Stand zum Veloroutenkonzept und dabei insbesondere die Teilstrecke im Stadtbezirk vorzustellen. Der Stadtbezirksrat ist frühzeitig bei der weiteren Planung einzubeziehen.

Bezirksratsherr Kluck erklärte, dass eine Vorstellung des Veloroutenkonzeptes dringend notwendig sei.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 8.3.2.
Verkehrssicherheit auf der Berliner Allee
(Drucks. Nr. 15-1891/2020 mit 1 Anlage)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die auf der Berliner Allee an der Einmündung Kestnerstraße aufgestellte elektronische Werbetafel wegen Sichtbehinderung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt und sie ggf. an einen geeigneten anderen Ort zu versetzen.

Zurückgezogen


TOP 8.3.3.
Optimierung des Ideen- und Beschwerdemanagements www.hannover-hinweis.de
(Drucks. Nr. 15-1892/2020)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert alsbald eine für den Einsatz auf mobilen Endgeräten optimierte Version der Seite hannover-hinweis.de zur Verfügung zu stellen und bekannt zu machen bzw. am besten eine entsprechende App für Smartphones zu entwickeln.

Bezirksratsherr Schmitz-Justen erklärte, den Antrag mit der Begründung abzulehnen, dass der Bezirksrat hierfür nicht zuständig sei.

Bezirksratsherr Kluck fügte hinzu, dass sich die Hannover-Sauber-App nicht so einfach übertragen ließe. Eine Umsetzung des Antrages würde hohe Kosten mit sich bringen. Daher sei der Antrag haushaltsrelevant und läge somit in der Zuständigkeit des Rates.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 3 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen abgelehnt.





TOP 8.3.5.
Fahrradbügel für die Grundschule Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-2124/2020)

Bezirksratsherr Scholz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert rechts neben der Hofeinfahrt der Grundschule Tiefenriede am Wendehammer in der Duisburger Straße an geeigneter Stelle unverzüglich eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellbügeln aufzustellen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Groenigk wies darauf hin, dass der geplante 3. Bürgerdialog zum Ausbau der Geibelstraße im Herbst 2020 als Online-Veranstaltung durchgeführt werden soll und erläuterte, wie das Verfahren ablaufen werde.


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Lahde-Fiedler informierte darüber, dass bei den Bauarbeiten der Wohnungsbaugenossenschaft Gartenheim an der Dürerstraße der Wohnraum für die Mieter*innen vergrößert werde und zeigte dies anhand von Bildern.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Sitzung um 20:02 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung