Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 09.09.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.09.2020)
Protokoll (erschienen am 13.10.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 01.10.2020

PROTOKOLL

35. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am Mittwoch, 9. September 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.34 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic 20.00 - 22.34 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Grandt (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
(Bezirksratsfrau Lukac) (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)



Verwaltung:
Frau Berger, OE 40.11
Herr Fulge, OE 40.1
Frau Oldenburg, OE 40.1
Herr Bär, OE 19.1
Frau Deppe-Lorenz, OE 19.15
Herr Schaefer, OE 52.2
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Presse:
Frau Ebeling

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. Einwohner*innenfragestunde

3. I N F O R M A T I O N E N

3.1. Vorstellung des Schulentwicklungsplans

4. M I T T E I L U N G E N

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

6.1. aus der letzten Sitzung

6.1.1. Bebauungsplan Nr. 1891
– IGS Bothfeld Hintzehof –
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1423/2020 mit 3 Anlagen)

6.1.1.1. Änderungsantrag zur DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Neubau - Alteneinrichtungen
(Drucks. Nr. 15-1739/2020)

6.1.1.2. Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Parkdeck
(Drucks. Nr. 15-1740/2020)

6.1.1.4. Änderungsantrag zur Drucksache 15-1423/2020, Bebauungsplan Nr. 1891
(Drucks. Nr. 15-2064/2020)


7.2. Neubau IGS Bothfeld
Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld (5-zügig Sek I, 4-zügig Sek II) mit einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und einer Einfeld-Sporthalle sowie einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff
(Drucks. Nr. 1729/2020 mit 1 Anlage)

5.1.4. Kosten für den Bau einer 2-Feld-Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1782/2020)

5.2.1. Sporthallenneubau der IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1744/2020)

6.1.1.3. Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1741/2020)

6.1.1.3.1. Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1741/2020 N1)

8.1.1. Neubau der IGS-Bothfeld - Kulturelle Mitte Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1409/2020)

8.1.2. Konkretisierung der Bezirksratsbeschlüsse zum Neubau der IGS-Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1410/2020)

8.1.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-1410/2020
(Drucks. Nr. 15-2065/2020)

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Durchsetzung des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbots durch die LHH
(Drucks. Nr. 15-1779/2020)

5.1.2. Sanierung der AWO-Krippe Dunantstraße 3 A
(Drucks. Nr. 15-1780/2020)

5.1.3. Stolpersteine im Stadtbezirk Bothfeld- Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1781/2020)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

5.3.1. Vermüllung der Wietze in Isernhagen Süd
(Drucks. Nr. 15-1738/2020)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.2. Nachbesetzung im Integrationsbeirat Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1786/2020)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1377/2020 mit 4 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der letzten Sitzung

8.1.3. Fußgängerüberweg Klein Buchholzer Kirchweg vor Einmündung „Im Heidkampe“
(Drucks. Nr. 15-1412/2020)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Absperrpfosten an der Kolonie Fuchswinkel
(Drucks. Nr. 15-1785/2020)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Umsetzen der Abfallcontainer Eichenweg 1
(Drucks. Nr. 15-1742/2020)

8.3.1.1. Umsetzen der Abfallcontainer Eichenweg 1
(Drucks. Nr. 15-1742/2020 N1)

8.3.2. Freigabe Rad- und Fußweg südlicher Sahlkamp nur für Radfahrer von Hoppelweg bis Krasseltweg
(Drucks. Nr. 15-1743/2020)

8.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.4.1. Hinweisschild auf den TuS Vahrenwald 08
(Drucks. Nr. 15-1745/2020)

8.4.2. Aufstellung eines Mülleimers an der Kirchhorster Straße südlich der HEM Tankstelle
(Drucks. Nr. 15-1746/2020)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. STT Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Fortführung der Balkonkonzerte 2020
(Drucks. Nr. 15-2062/2020)

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 13.05.2020 -Öffentlicher Teil

10.2. Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung am 01.07.2020 -Öffentlicher Teil

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Informationen über Bauvorhaben

12. PERSONALANGELEGENHEIT
(Drucks. Nr. 15-1787/2020)

13. Genehmigung von Protokollen

13.1. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 13.05.2020 –Nichtöffentlicher Teil-

13.2. Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung am 01.07.2020 –Nichtöffentlicher Teil-


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und gratulierte Bezirksratsfrau Armagan, Bezirksratsherrn Steiner, Bezirksratsherrn Ahmetovic und Bezirksratsherrn Jacobs nachträglich zum Geburtstag.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Grunenberg die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grunenberg schlug vor, alle Anträge und Anfragen zum Themenkomplex „Neubau IGS Bothfeld“ zusammenzufassen und nach TOP 4 zu behandeln. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde unter TOP 6.1.1.4. aufgenommen. Die Neufassung des Änderungsantrags der CDU-Fraktion (DS Nr.: 15-1741/2020 N1) wurde unter TOP 6.1.1.3.1. aufgenommen. Ein weiterer Änderungsantrag der CDU zu TOP 8.1.2. wurde unter TOP 8.1.2.1. aufgenommen.
Zu TOP 8.3.1. wurde eine Neufassung unter TOP 8.3.1.1. aufgenommen.
TOP 4.2. und 11 wurden abgesetzt.

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 2. - 8.ff beteiligen können.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies auf die Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen und die Abstands- und Hygieneregeln bezüglich der Corona Pandemie hin.

Einstimmig


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Anwohner beklagte die Zustände in der Alten Peiner Heerstraße. Im Hinblick auf die Wegeverbindung zur Kirchhorster Straße sei die Situation zwar besser geworden, es stünden aber immer noch regelmäßig Fahrzeuge auf dem Fuß- und Radweg gegenüber der Unterkunft und es gebe dort auch noch ein Problem mit Müllablagerungen. Er schlug vor, dort Prozesse zu vereinfachen und Zuständigkeiten so zu klären, dass schneller reagiert werden könne.

Frau Raab legte dar, dass es auf Grund der Vorsprache des Anwohners in der Januarsitzung einige Anträge des Bezirksrates gegeben habe. Es sei ein Ortstermin mit verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung und der Polizei durchgeführt worden. In der Folge sei die Wegeverbindung von der Alten Peiner Heerstraße zur Kirchhorster Straße schnell ertüchtigt worden, um eine Alternative zum Weg an der Alten Peiner Heerstraße anbieten zu können. Andere Punkte, die bei diesem Termin besprochen wurden, seien leider nicht so schnell umzusetzen. Aktuell gebe es eine Absprache mit dem FB Tiefbau, die Betonrollen vor der Unterkunft so zu versetzen, dass dort geparkt werden könne und es sollte eine Beschilderung des Fuß- und Radwegs entlang der Alten Peiner Heerstraße erfolgen. Im Hinblick auf die Vermüllung werde weiterhin versucht, zu einer praktikablen Lösung zu kommen. Es gebe diesbezüglich Verhandlungen zwischen Aha und der Landeshauptstadt Hannover.

Von 18:15 - 18:30 Uhr


TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 3.1.
Vorstellung des Schulentwicklungsplans

Herr Fulge stellte den Schulentwicklungsplan (SEP) anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor.

Anschließend ging Herr Bär auf die bauliche Entwicklung der Herschelschule ein.

Bezirksratsherr Hedrich wollte wissen, wie die Schule bei den Planungen hinsichtlich der Neugestaltung des Lehrerzimmers und der Rettungswege einbezogen werde.

Herr Bär antwortete, dass die Planungen mit der Schulleitung und den Gremien der Schule abgestimmt würden, um die Akzeptanz der Maßnahme sicherzustellen. Es seien aber auch noch andere Beteiligte, wie z.B. der Denkmalschutz oder Umwelt und Stadtgrün einzubeziehen und deren Belange zu berücksichtigen.
Die Größe des Lehrerzimmers werde durch das Standardraumprogramm vorgegeben.

Bezirksratsfrau Heinrich sagte, dass sie dem SEP entnommen habe, dass im Schuljahr 2019/2020 erstmalig eine Gruppe mit 6 I-Kindern aufgemacht worden sei. Sie hätte gerne gewusst, ob das eine Versuchsgruppe sei oder eine Dauereinrichtung werden solle. Weitere Ausweisungen hierzu habe sie nicht gefunden.

Frau Oldenburg meinte, das GE-Inklusion an Gymnasien ein schwieriges Thema sei. Man habe gemeinsam mit den Gymnasien und der Landesschulbehörde ein Konzept aufgelegt, dass jedes Gymnasium mit einer GE-Gruppe startet, um das Inklusionsthema anzugehen. An der Herschelschule sei man schon dabei, es sei aber noch nicht absehbar, ob jedes Gymnasium zukünftig jedes oder jedes 2. Jahr eine GE-Klasse einrichten werde. Es sei die Absicht der Stadt als Schulträger, die Gymnasien in die Beschulung der GE-Kinder einzubeziehen. Dieser Prozess entwickle sich gerade, könne aber noch nicht im SEP dargestellt werden.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte nach, ob berichtet werden könne, ob im neuen Schuljahr, welches ja schon begonnen habe, eine weitere GE-Klasse entstanden sei.

Frau Oldenburg sagte Klärung im Protokoll zu.

Protokollantwort:
Die Herschelschule hat weder im Schuljahr 2020/21 eine neue GE-Klasse im Jahrgang 5 gebildet, noch wird sie dieses im kommenden Schuljahr 2021/22 tun.

In diesem laufenden Schuljahr 2020/21 haben folgende Gymnasien GE-Schüler*innen neu in Klasse 5 aufgenommen:
- Tellkampfschule
- Käthe-Kollwitz-Schule
- KWR
- Goetheschule

Im Schuljahr 2021/22 werden sich diese Gymnasien an GE-Inklusion beteiligen:
- Elsa-Brändström-Schule
- Leibnizschule
- Sophienschule
- Gymnasium Limmer

Bezirksratsherr Butz wollte wissen, ob die Lüftungssituation in der Aula der Herschelschule verbessert werden solle und ob in Zukunft wieder alle Klassenzimmer mit einem Waschbecken ausgestattet werden sollen.

Herr Bär konnte die konkrete Frage nach der Belüftung nicht beantworten. Beim Umbau würden aber alle derzeit geltenden Vorschriften eingehalten, um so ein Gebäude nach dem aktuellen Stand der Technik zu schaffen.
Zum Thema Waschbecken gebe es einen Ratsbeschluss, alle Klassen im Rahmen von Umbau- oder Neubaumaßnahmen wieder mit einem Waschbecken auszustatten. An der grundsätzlichen Position der Verwaltung, aus hygienischen Gründen auf Waschbecken zu verzichten, habe sich dadurch aber nichts geändert. Bei jeder Zapfstelle gebe es das Risiko der Verkeimung, wenn ein oder zwei Wochen kein Wasser gezapft werde. Hier müsse sichergestellt werden, dass es durch technische Vorrichtungen gelinge, eine Gefährdung auszuschließen. Das sei ein relativ teures Programm.

Herr Fulge stellte die IGS Vahrenheide-Sahlkamp vor.

Herr Bär gab Informationen zu baulichen Vorhaben.

Bezirksratsfrau Heinrich hatte Fragen zu den Sportflächen, der Anzahl der zu fördernden Kinder im Vergleich zu anderen Schulen und zu Räumlichkeiten für die Sprachlernklasse.

Herr Fulge bestätigte, dass es an der IGS Vahrenheide-Sahlkamp überdurchschnittlich viele Kinder mit Förderungsbedarf gebe. Wie sich das im Vergleich mit anderen Schulen darstelle, könne er aber nicht sagen.

Frau Berger legte dar, dass die vorhandenen Sporthallenflächen nicht ganz dem Standardraumprogramm für Neubauten entsprächen. Es sei aber nicht ohne weiteres möglich, das im Bestand zu ändern. Sie habe bisher nicht von der Schule gehört, dass es negative Auswirkungen auf den Schulsport gebe.
Für die Sprachlernklasse gebe es keinen extra Raum, sondern nutze hierfür einen Raum im Bestand.

Bezirksratsherr Steiner hatte Fragen zu den Planungen hinsichtlich der Büroräume und ob sich im Vergleich zum SEP 2019 etwas bezüglich freier Kapazitäten geändert habe.

Frau Berger antwortete, dass man im Hinblick auf die Büroräume in einem engen Austausch mit der Schule stehe, es aber noch keine Ergebnisse gebe. Man wolle das aber so schnell wie möglich verwirklichen.

Herr Fulge meinte, dass die Kapazitäten durch Schulformwechsel und normale Anmeldungen jetzt komplett ausgelastet seien. Das habe sich in jüngster Vergangenheit so entwickelt.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, wie viel der dargestellte Neubau der Modulanlage gekostet habe.

Herr Bär antwortete, dass die Gesamtmaßnahme noch nicht abgerechnet sei und er daher im Moment noch nichts zu den Gesamtkosten sagen könne.

Herr Fulge stellte den SEP zur IGS-Bothfeld vor.

Herr Bär verwies auf die folgende Vorstellung der entsprechenden Drucksache zum Neubau der IGS-Bothfeld und stellte die Modulanlage vor.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wie viele Schulformwechsler im vergangene Jahr an den beiden IGS´en im Stadtbezirk aufgenommen worden seien.

Herr Fulge antwortete, das die IGS Bothfeld nicht von Schulformwechseln betroffen sei, da sie schon ab Jahrgangsstufe 5 immer voll belegt sei.
Bei der IGS Vahrenheide-Sahlkamp habe es in der Vergangenheit immer freie Kapazitäten gegeben. Dieses habe sich aber, wie dargestellt jetzt erledigt.

Anschließend stellte er die Albrecht-Dürer-Schule vor.

Herr Bär ging dann auf die Planungen hinsichtlich des Gebäudes ein.

Bezirksratsfrau Barth wollte wissen, ob die Schule dem Denkmalschutz unterliege.

Herr Bär verneinte dieses, meinte aber, dass sich das jederzeit ändern könne.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass im Investitionsmemorandum ursprünglich auch Mittel zur Umgestaltung der Albrecht-Dürer-Schule vorgesehen waren, die dann aber für Sanierungsmaßnahmen an der Herschelschule eingesetzt wurden. Dass diese Schule leerlaufen werde, war schon lange abzusehen und daher habe ihre Fraktion schon seit langem gefordert, Planungen für eine Nachnutzung zu erstellen und entsprechend die bauliche Substanz für eine Nachnutzung zu sichern. Gebe es diesbezüglich schon Überlegungen und seien dafür schon Finanzmittel eingeplant?

Herr Bär antwortete, dass ein längerer Leerstand sich sehr negativ auf die Gebäudesubstanz auswirke und daher hoffe man, dass dieser Schule dieses Schicksal erspart bleibe. Es gebe nun aber das Problem, dass die Stadt ein riesiges Renovierungsprogramm vor sich habe und die Mittel daher nicht für alle wünschenswerten Vorhaben reichten. In Absprache mit der Schul- und Finanzverwaltung würden Bedarfe priorisiert. Für den Standort Albrecht-Dürer-Schule könnten in den nächsten Jahren keine Investitionsmittel bereitgestellt werden. Die notwendige bauliche Unterhaltung und Instandsetzung werde sichergestellt, mehr sei aber nicht zu leisten.

Anschließend schloss Bezirksbürgermeister Grunenberg diesen TOP und unterbrach die Sitzung für 10 Minuten, um den Sitzungsraum zu lüften.


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab informierte zu folgenden Themen:
  • Verkehr Hilligenwöhren
Es habe einen Ortstermin mit Anwohnern, Bezirksbürgermeister und Straßenverkehrsbehörde gegeben. In der Folge seien 2 Schilder „Ortsverkehr Tempo 50“ aufgestellt worden. Außerdem sei eine Einengung vor Beginn der Tempo-30-Zone geschaffen worden.
Geschwindigkeitskontrollen wurden mittels Trailer (Blitzer) in den Hilligenwöhren, Schäfertrift und Große Heide durchgeführt.
Verschiedene Verkehrszählungen und –messungen mittels Display und Handzählung (LHH, Infra und Polizei) seien ebenfalls erfolgt, eine Auswertung stehe noch aus.
  • Umbenennung General-Wever-Straße
Die Flyerverteilung in der General-Wever-Straße sei Anfang August erfolgt. Sie seien auch im Stadtteiltreff Sahlkamp, NaDiLa, Bürgeramt, Stadtbibliothek Bothfeld, Kulturtreff Bothfeld, St. Nicolai, IGS Bothfeld, KGS FeSch und im Freien Gymnasium ausgelegt worden.
Ein Aufruf zum Beteiligungsverfahren sei über das Internet, Social Media und Presse erfolgt.

TOP 4.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

Abgesetzt

Anschließend leitete Bezirksbürgermeister Grunenberg zum Themenkomplex „Neubau IGS Bothfeld über und stellte das weitere Verfahren vor. Danach werde zunächst der Bebauungsplan mit den dazu gestellten Änderungsanträgen behandelt. Anschließend werde er die Drucksache zum Neubau der IGS Bothfeld aufrufen und dabei zunächst die in diesem Zusammenhang gestellten beiden Anfragen beantworten lassen. Im Anschluss daran könnten dann die Änderungsanträge zu dieser Drucksache eingebracht und diskutiert werden.


TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1891
– IGS Bothfeld Hintzehof –
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1423/2020 mit 3 Anlagen)

Herr Holland stellte die B-Planänderung vor (Anlage 2).

Bezirksratsherr Butz fragte nach dem nicht erwähnten Weg über den Kirchhof und wollte wissen, wie die Zuwegung zum Baugebiet sein werde.

Herr Holland antwortete, dass der Weg über den Kirchhof nur nicht eingezeichnet sei, da die Darstellung sonst zu unübersichtlich geworden wäre.
Zuwegungen müssten in der Folge durch Fachplaner*innen genauer untersucht und festgelegt werden.

Bezirksratsherr Hedrich stellte fest, dass die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Kleinklima ausgeglichen werden müssten.

Bezirksratsherr Bredow wollte wissen, ob der Reinickeweg für den Verkehr geöffnet werden solle, da er im Plan als öffentliche Verkehrsfläche gekennzeichnet sei.

Herr Holland erwiderte, dass sich aus der vorliegenden Planung keine Notwendigkeit einer Öffnung ergebe. Eine im B-Plan dargestellte öffentliche Verkehrsfläche bedeute nicht, dass diese auch mit PKW befahrbar sein müssen. Beispielsweise sollten Ver- und Entsorgungsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen verlegt werden.

Bezirksratsherr Jacobs fragte, ob der vorhandene Parkplatz bleibe und ob für eine mögliche Wohnbebauung Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen seien.

Herr Holland antwortete, dass die Stellplatzanlage vermutlich für die neue Schule und die erweiterten Sporthallenkapazitäten nicht ausreichen werde. Sie müsse wahrscheinlich erweitert werden. Dafür sei aber ausreichend Fläche vorhanden.
Das Thema Lärm müsse im weiteren Verfahren untersucht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es aber zu früh, um etwas dazu sagen zu können.

Eine Bürgerin wies auf mögliche Probleme hin, die sich aus der Nutzung der neuen Kulturellen Mitte und einer möglichen Wohnbebauung ergeben könnten. Hier müsse darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Einschränkung der Angebote kommen könne.

Bezirksratsherr Steiner meinte, dass für seine Fraktion die zukünftigen Bedarfe hinsichtlich des Schulstandortes derzeit nicht absehbar seien. Sie müssten aber bei den Planungen berücksichtigt werden können.

Bezirksbürgermeister Grunenberg dankte für die Klärung zu den gestellten Fragen und leitete dann zu den Änderungsanträgen über, die nacheinander eingebracht und abgestimmt werden sollten. Über die Verwaltungsdrucksache soll dann danach abgestimmt werden.



TOP 6.1.1.1.
Änderungsantrag zur DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Neubau - Alteneinrichtungen
(Drucks. Nr. 15-1739/2020)

Bezirksratsherr Grandt brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Steiner lehnte den Antrag für seine Fraktion ab, da bei Annahme die weitere Entwicklung des Schulstandortes beeinträchtigt werden könnte.

Bezirksratsfrau Heinrich lehnte den Antrag unter Hinweis auf den eigenen Änderungsantrag ebenfalls ab.

Bezirksratsfrau Barth begründete den Antrag der CDU dahingehend, dass mit dem Neubau etwas für die Jugend, für die Sportvereine und die Kultur getan werde. Für ältere Menschen solle die Möglichkeit geschaffen werden, dort zu wohnen, wo es optimale Bedingungen gebe.

Bezirksratsherr Bredow wies darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag handele und kein Ergebnis vorweggenommen werde. Daher bitte er um Zustimmung.

Bezirksratsherr Hedrich erwiderte, dass man mit dem Bau des Klaus-Bahlsen-Hauses schon etwas für ältere Menschen getan habe.

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies über den Antrag abstimmen.

6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.1.1.2.
Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Parkdeck
(Drucks. Nr. 15-1740/2020)

Bezirksratsfrau Armagan brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Steiner lehnte den Antrag für seine Fraktion ebenfalls ab, da er durch die Neuplanungen eine Chance sah, die Erreichbarkeit des Bothfelder Angers durch die Aufhebung der Blockbildung wesentlich zu verbessern. Diese Möglichkeit werde bei Annahme des Antrags konterkariert.

Bezirksratsherr Hedrich lehnte für seine Fraktion den Bau eines Parkdecks aus städtebaulichen Gründen ab.

Bezirksratsfrau Barth wies darauf hin, dass es durch den Ausbau der Sporthallenkapazitäten zu verstärktem Parkdruck kommen könne, was zu Problemen in den Nebenstraßen führen würde.

Bezirksratsherr Bredow sprach sich für ein Parkdeck aus, um so einen großen versiegelten Parkplatz zu vermeiden.

Bezirksratsherr Jacobs meinte, dass es auf jeden Fall ausreichen Parkmöglichkeiten geben müsse, auch im Hinblick auf Veranstaltungen des Kulturtreffs.

Bezirksratsherr Bredow wies auch hier darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag handele. Daher bitte er um Zustimmung.

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies über den Antrag abstimmen.

8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen




TOP 6.1.1.4.
Änderungsantrag zur Drucksache 15-1423/2020, Bebauungsplan Nr. 1891
(Drucks. Nr. 15-2064/2020)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass durch den Antrag zu viel Fläche für den theoretischen Fall einer Schulerweiterung blockiert werde.

Bezirksratsherr Bredow sah eine zu starke Einschränkung für eine mögliche Wohnbebauung. Bei den in Bothfeld aufgerufenen Preisen für Einfamilienhäusern sei es dringend erforderlich, mehr Möglichkeiten zu schaffen. Man müsse wenigstens solche Planungen ermöglichen.
Bezirksratsherr Steiner sah dem relativen Vorteil, einige Wohneinheiten zu schaffen, einen gravierenden Nachteil entgegenstehen. Dieser Nachteil sei eine möglicherweise erforderliche Erweiterung der Schule unmöglich zu machen. Man müsse hier in größeren Zeiträumen denken. Daher werde seine Fraktion für den Antrag stimmen.

Bezirksratsfrau Heinrich ergänzte, dass derzeit gar nicht vorstellbar sei, wie sich die Schullandschaft und schulische Konzepte in den kommenden Jahrzehnten verändern werden.

Bezirksratsherr Hedrich betonte, dass man mit dem Antrag eindeutig Position beziehen wolle.

Bezirksratsherr Bredow sah in einer möglichen Wohnbebauung keine Einschränkung für eine Erweiterung der Schule, da es ja auch noch sehr große Grünflächen gebe, die in diesem Fall in einigen Jahrzehnten genutzt werden könnten. Wohnraum werde aber jetzt gebraucht.

Bezirksbürgermeister Grunenberg lies zunächst über den Änderungsantrag und dann über die Ursprungsdrucksache abstimmen, nachdem er den Antragstext vorgetragen hatte.

Antrag

Der Bezirksrat beschloss:
Die im Bebauungsplan neu für Wohnbebauung samt Erschließung ausgewiesene Fläche westlich des bestehenden Schulgebäudes wird mit Ausnahme des Bereichs der ehemaligen Hausmeisterwohnungen dem „Gemeinbedarf Schule, Sport und Kultur“ gewidmet und keine Wohnbebauung vorgesehen. Diese Fläche bleibt als Vorratsfläche für eine weitere Entwicklung des Schulstandorts erhalten.

11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Der Bezirksrat beschloss:
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1891
– IGS Bothfeld Hintzehof – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen, und

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.


10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen


TOP 7.2.
Neubau IGS Bothfeld
Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule Bothfeld (5-zügig Sek I, 4-zügig Sek II) mit einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne und einer Einfeld-Sporthalle sowie einer Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff

(Drucks. Nr. 1729/2020 mit 1 Anlage)

Frau Deppe-Lorenz stellte die Drucksache vor.

Anschließend lies Bezirksbürgermeister Grunenberg die in diesem Zusammenhang eingereichten Anfragen behandeln.


TOP 5.1.4.
Kosten für den Bau einer 2-Feld-Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1782/2020)
Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Im Zuge des Neubaus der IGS-Bothfeld wird auch der Sportbereich neu gebaut, da die vorhandene 3-Feld-Sporthalle Hintzehof einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist und zudem dem Kapazitätsbedarf der IGS gemäß Standardraumprogramm nicht mehr entspricht. Die Baukosten für das Gesamtprojekt für Schule, Kulturtreff und Stadtbibliothek befinden sich geschätzt im sehr hohen 2-stelligen Millionenbereich.
Für den Schulsport, das sportliche Angebot der Ganztagsschule sowie den Vereinssport ist eine erhebliche Erweiterung der Sporthallenkapazitäten erforderlich, um dem heutigen Bedarf und den Anforderungen durch die Zunahme der Schülerzahlen an der IGS sowie der stark wachsendem Bevölkerung im Stadtteil Bothfeld mit umfangreichen Neubauvorhaben in der direkten Umgebung auch künftig gerecht zu werden.
In den vorliegenden Planungen der Verwaltung ist eine 1-Feld-Halle vorgesehen gewesen, die Sportvereine benötigen für den Vereinssportbedarf (zum Beispiel für Handball-Turniere) größere Hallen ab 2 Felder.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Welche Mehrkosten ergeben sich erfahrungsgemäß durch die Planung einer 2-Feld-Halle gegenüber einer 1-Feldhalle (selbstverständlich unter gleichen Rahmenbedingungen bezüglich Ausstattung, Umkleiden, Dusche etc.), welche Beispielhallen wurden in der jüngeren Vergangenheit gebaut und können als Referenz dienen?
2. Welche Mieteinnahmen kann die Stadtverwaltung durch die Vermietung einer 1-Feld-Halle und durch eine 2-Feld-Halle im Jahr erzielen und wie hoch steigen vermutlich die Fixkosten im Verhältnis?
3. Welche Kosten entstehen, wenn nach Fertigstellung des neuen Sportbereichs festgestellt wird, dass durch die geplante Doppelnutzung der 1-Feld-Halle für den Bereich „Darstellendes Spiel“ und „Sport“ in der schulischen Nutzung die Kapazitäten nicht ausreichen und eine Erweiterung später vorgenommen werden muss, um die erforderlichen Kapazitäten vorzuhalten?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im jetzigen Stadium des Projekts können Kosten ausschließlich auf Basis von programmbezogenen Flächen und Kostenkennwerten ermittelt werden.
Dieser Kostenermittlungsmethode liegt keine Planung zugrunde; sie kann daher keine Synergieeffekte o. ä. ausweisen und berücksichtigt auch keine örtlichen Gegebenheiten wie Baugrund, Infrastruktur, Erschließung etc. Ebenso wenig sind etwaige Genehmigungsauflagen und konkrete baukonjunkturelle Aspekte erfasst; erhebliche Abweichungen zu den tatsächlichen Kosten sind nicht auszuschließen.
Auf dieser Grundlage ergeben sich prognostizierte Kosten für eine Einfeldhalle in Höhe von ca. 2,5 - 3,0 Mio. €, für eine Zweifeldhalle in Höhe von ca. 5,5 - 6,6 Mio. €. Die in Relation höheren Kosten für die Zweifeldhalle leiten sich primär aus der hierbei anzusetzenden Spielfeldgröße von 22 x 44 m ggü. 15 x 27 m bei einer Einfeldhalle ab.
Als Referenzobjekte aus jüngerer Zeit können die Einfeldhallen der Grundschule Am Welfenplatz und die noch im Bau befindliche Halle der IGS Südstadt, sowie die Dreifeldhallen des GY Goetheschule, der Grundschule Otfried-Preußler-Schule, der IGS Leonore-Goldschmidt-Schule und des GY Limmer herangezogen werden. Aktuelle Referenzobjekte für Zweifeldhallen sind nicht verfügbar; in Vorbereitung ist derzeit die Halle der Grundschule Buchholz-Kleefeld II.

zu 2:
Die Mieteinnahmen können nur aufgrund von Erfahrungswerten an vergleichbaren Standorten geschätzt werden. Hiernach wären für eine Einfeldhalle ca. 7.500 €, für eine Zweifeldhalle ca. 10.500 € an Mieteinnahmen pro Jahr zu erwarten.
Wenn als Fixkosten die gebäudebezogenen Kosten wie Kapitalkosten, Abschreibung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Modernisierung, Ersatzbeschaffung sowie die nutzungsbezogenen Kosten wie Reinigung, Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Versicherung, Müllentsorgung, Außenanlagenpflege etc. verstanden werden, so stehen diese in Relation zu den Herstellungskosten des Objekts, der Größe der Flächen, den Nutzungsarten, dem Nutzerkreis und der Nutzungsfrequenz.
Ohne konkrete Kenntnis dieser Faktoren können diese Betriebskosten nicht beziffert werden; es ist aber mit einem höheren einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentsatz pro Jahr, bezogen auf die Herstellungskosten zu rechnen.

zu 3:
Die Einfeldsporthalle wird vorrangig zur Abbildung des Sportunterrichts der IGS mit zukünftig 5 Zügen im Sek I-Bereich und 4 Zügen im Sek II-Bereich benötigt.
Freie Stundenkapazitäten können vom Fach „Darstellendes Spiel“ genutzt werden.
Eine regelmäßige Doppelnutzung ist derzeit nicht vorgesehen.
Synergien werden sich bei Veranstaltungen/Aufführungen in den späten Nachmittags- oder Abendstunden ergeben. Im Rahmen des derzeit durchgeführten Beteiligungsverfahrens (sog. Phase Null) wird mit allen Beteiligten erarbeitet, wo und mit welchen Flächen das Fach „Darstellendes Spiel“ im Neubau der IGS Bothfeld abgebildet werden kann.






TOP 5.2.1.
Sporthallenneubau der IGS Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1744/2020)

Bezirksratsherr Steiner trug die Anfrage vor.

Die im Verfahren befindlichen Drucksachen zum Neubau der IGS Bothfeld (DS 15-1423/2020 sowie 1729/2020) sehen nach derzeitigem Stand die Errichtung einer neuen Dreifeldhalle sowie einer zusätzlichen Einfeldhalle vor. Mit Schreiben vom 30.06.2020 unter dem Titel „Neubau der Sporthalle der IGS Bothfeld“ haben sich demgegenüber eine Reihe von örtlichen Sportvereinen für den Bau von zwei Dreifeld- bzw. Zweifeldhallen ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Verwaltung für die Realisierung einer Dreifeld- und einer Einfeldhalle, welche für die Realisierung zweier Zweifeldhallen bzw. Dreifeldhallen?
2. Welche formalen Voraussetzungen müssen Sporthallen im Hinblick auf Punktspiele von Vereinen (in höheren) Ligen erfüllen (etwa bei der Größe der Spielfelder, der Tribüne und möglichen Zuschauerkapazitäten) und kann eine Einfeldhalle dies gegenüber einer Zwei- oder Dreifeldhalle gleichermaßen gewährleisten?
3. Wie beurteilt die Verwaltung – auch mit Blick auf die bereits bestehende Flächenknappheit und die absehbar weiter steigende Bevölkerungszahl im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide – die Möglichkeiten, im Stadtbezirk künftig für den Vereinsspielbetrieb überhaupt noch ausreichend dimensionierte Sporthallen realisieren zu können?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Das Standardraumprogramm für Schulen gibt vor, dass eine Schule in der Größe der IGS Bothfeld 4 Hallenfelder mit je 15 x 27 m = 405 m² zur Abdeckung des Curriculums benötigt.
Diese Sportübungsflächen sind vom Schulträger verpflichtend bereit zu stellen.
Außerhalb der Schulnutzungszeiten werden die Hallenflächen üblicherweise für Sportvereine zur Verfügung gestellt.
Aus sportfachlicher Sicht ist die Anordnung der 4 Hallenfelder in einer Dreifeldhalle und einer Einfeldhalle im Vergleich mit einer Anordnung in zwei Zweifeldhallen vorteilhaft, weil dadurch neben der Abbildung regelgerechter Sportarten wie Handball auch die Durchführung gesundheits- und trendsportorientierter sowie gestaltender und darstellender Angebote ermöglicht wird. Letztere gewinnen auch im Sportverein zunehmend an Bedeutung und Popularität. Aktivitäten wie Gymnastik, Tanz oder Parkour benötigen jedoch eine spezifische Raumstruktur, Atmosphäre (Licht, Klima, Akustik etc.) und Ausstattung, die in einer Zweifeldhalle nicht oder nur mit erheblichen Aufwand dargestellt werden können. Die „3+1-Lösung“ ist mithin die idealtypische Antwort auf das veränderte Sportverhalten der Bevölkerung.

zu 2.
Maßgeblich für die Anforderungen an Sporthallen ist die DIN 18032 sowie die spezifischen Wettkampfbestimmungen/Hallenstandards der jeweiligen Fachverbände. Um den Wettkampfbetrieb von Sportarten wie Handball und Fußball in der Halle durchführen zu können, muss die Sportfläche der Halle mindestens die Größe von 22 x 44 m haben. Vorgaben zu Tribünenkapazitäten gibt es nur für Mannschaften, die an höheren Spielklassen teilnehmen. Diese sind von Sportart zu Sportart und Spielklasse unterschiedlich. Es macht allerdings wenig Sinn eine Halle, die für den Wettkampfbetrieb – auch auf unterer Ebene - genutzt werden soll, ohne Aufenthaltsmöglichkeiten für Zuschauende zu errichten.
Eine Einfeldhalle (15 x 27 m) ist nur bedingt (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Volleyball) wettkampftauglich. Ein Punktspielbetrieb in Sportarten wie Basketball, Handball und Fußball ist in einer solche Halle nicht möglich.

zu 3.
Auf Basis der Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 2019 besteht im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide aktuell ein Bedarf an normgebundenen Sportinnenraumflächen von 10.795 m². Bei einem gegenwärtigen Bestand von 12.313 m² ergibt sich entsprechend ein Überschuss von 1.518 m². Dies entspricht einem Bedarfsdeckungsgrad von 114 %.
Durch die geplante Schaffung zusätzlicher Kapazitäten an der IGS Bothfeld steigt der Bestand perspektivisch um 405 m² auf 12.718 m². Ausgehend von einer für das Jahr 2030 prognostizierten Bevölkerungszahl von 50.810 (Basis 30. Juni 2019) erhöht sich der Bedarf voraussichtlich um 126 m² auf 10.921 m².
Der durch die Neubaugebiete „Hilligenwöhren“ und „Gartenstadt Nord“ zu erwartende Bevölkerungszuwachs und damit verbundene Anstieg der Sportvereinsmitglieder ist im berechneten Bedarf bereits abgebildet. Bei einem Bestand von 12.718 m² ergibt sich somit ein Überschuss von 1.392 m². Der Bedarfsdeckungsgrad beträgt mithin 113 %.
Aus sportentwicklungsplanerischer Sicht ist der vorgehaltene Sporthallenbestand somit – zumindest auf Basis der o. g. Orientierungswerte – ausreichend, um den derzeitigen und zukünftigen vereinseitigen Bedarf zu decken.
Sollte sich die dargestellte Versorgung längerfristig gravierend negativ verändern und die städtische Finanzlage den Bau einer weiteren Sporthalle erlauben, wird sich die Verwaltung bemühen, in dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Grundstücksangebot einen passenden Standort zu identifizieren.

Bezirksbürgermeister Grunenberg kam dann zurück auf TOP 7.2.

Herr Riebe vom TuS Bothfeld verwies auf das Schreiben der Sportvereine vom Juli des Jahres und forderte, 2 Großfeldsporthallen zu bauen. Für die angesprochenen Sportarten, die in einer Einfeldhalle durchgeführt werden sollen, stünden andere Räumlichkeiten zur Verfügung. In der Handballabteilung habe man einen Aufnahmestopp und um den aufheben zu können benötige man für den Trainings- und Punktspielbetrieb große Hallen. Die erhöhten Kosten hierfür seien eine gute Investition in die Zukunft. Nachteile für die Schule sehe er da nicht.

Herr Kamphus sprach sich als Leiter der IGS Bothfeld für den Bau einer Einfeldhalle aus, da hierdurch der Bedarf der Schule am besten abgebildet werden könne. Diese Halle werde einen anderen Boden haben und verdunkelbar sein und biete dadurch einen großen Mehrwert für die Schule. so werde diese Halle beispielsweise auch für die Einschulungsveranstaltungen benötigt, da die Aula hierfür nicht ausreichend Platz biete. Dieses sei das Ergebnis der Gespräche in der Phase 0.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wie die Verwaltung zu der Aussage komme, die Hallenbedarfe zu kennen, wenn es gar keine Möglichkeiten gebe, Bedarfe, die über das Angebot an vorhandenen Hallenflächen hinausgehen, anzumelden. Die Bedarfe der Sportvereine seien in der Phase 0 genauso einzubeziehen, wie die der Schule.

Bezirksratsherr Bredow meinte, dass es doch bei einem Neubau einer Schule möglich sein müsse, sie so zu planen, dass die Aula groß genug für alle schulischen Veranstaltungen ist und nicht noch eine Sporthalle dafür benötigt werde.
So wie er es verstanden habe, sei die Einfeldhalle nach der derzeitigen Planung gar nicht für Ballsportarten geeignet, da immer die Gefahr bestünde, die eingebauten Scheinwerfer zu zerstören.

Bezirksratsherr Mader unterstützte ausdrücklich die Forderungen der Sportvereine. Wenn in der Auslastungsliste Zeiten von 21 – 22 Uhr frei blieben, weil sie nicht sinnvoll genutzt werden könnten und es so statistisch zu einer Überversorgung mit Hallenflächen komme, entspreche das nicht dem tatsächlichen realistischen Bedarf.

Auf Nachfrage von Bezirksbürgermeister Grunenberg zog Bezirksratsfrau Heinrich die Drucksache zum Neubau der IGS Bothfeld in die Fraktion. Man könne sich die Abwägung zwischen den Belangen der Schule und denen der Sportvereine sowie den anderen potentiellen Nutzern nicht leichtmachen, sondern wolle ein zukunftsfähiges Schulzentrum schaffen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Die TOP 6.1.1.3.1. und 8.1.2.1. wurden ebenfalls von der SPD in die Fraktion gezogen.

Die TOP 8.1.1. und 8.1.2. wurden von der CDU in die Fraktion gezogen.

Herr Schäfer verwies auf den Sportentwicklungsplan, den er vor einiger Zeit dem Bezirksrat vorgestellt habe. In diesem Plan sei ein Berechnungsmodell hinterlegt, wie Sporthallenbedarfe für Vereine zu berechnen seien. Erschwerend wirkten sich derzeit die vielen Hallensanierungen aus. Die Vereine hätten die Möglichkeit, weitere Bedarfe auch außerhalb des angebotenen Portals anzumelden. Hierfür gebe es eine Warteliste. Perspektivisch arbeite man darauf hin, alle Hallen zu sanieren, um dann ein bedarfsgerechtes Angebot zu haben.

Bezirksbürgermeister Grunenberg unterbrach dann die Sitzung noch einmal für 5 Minuten, um zu lüften.


TOP 6.1.1.3.
Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1741/2020)

siehe Neufassung


TOP 6.1.1.3.1.
Änderungsantrag DS 15-1423/2020; Bebauungsplan 1891 IGS Bothfeld Hintzehof - Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-1741/2020 N1)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.1.1.
Neubau der IGS-Bothfeld - Kulturelle Mitte Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1409/2020)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 8.1.2.
Konkretisierung der Bezirksratsbeschlüsse zum Neubau der IGS-Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-1410/2020)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1410/2020
(Drucks. Nr. 15-2065/2020)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 5.
A N F R A G E N

Es wurde auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Grunenberg festgelegt, dass die Fraktionen mitteilen, welche Anfragen in der kommenden Sitzung unter dem TOP „Mitteilungen“ verlesen werden sollen.


TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Durchsetzung des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbots durch die LHH
(Drucks. Nr. 15-1779/2020)

Seit einigen Jahren besteht ein Verbot für Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet von Hannover für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen. Dieses Durchfahrtsverbot ist vor den entsprechenden Autobahnabfahrten (z.B. auf der A2 vor der Abfahrt Bothfeld) deutlich ausgeschildert. Das letzte „Nadelöhr“, durch das der LKW-Schwerlastverkehr über den Kugelfangtrift ohne entsprechende Verbotsausschilderung in unseren Stadtbezirk einfließen konnte, wurde auf Antrag der SPD-Fraktion (DS 15-0085/2015) bereits 2015 durch Aufstellen der entsprechenden Verbotsschilder geschlossen. Somit ist im Ergebnis ausschließlich LKW-Zielverkehr für das Gesamtgewicht größer 12 Tonnen zulässig.

Sobald auf den angrenzenden BAB 2 bzw. 7 jedoch durch Baustellen oder Unfallereignisse sich größere Staus bilden, verlagert sich der Schwerlastverkehr als Durchgangsverkehr in hohem Maße weiterhin direkt auf die Straßen unseres Stadtbezirks. Wie entsprechende Aufnahmen vom 13.07.2020 exemplarisch zeigen, stehen die LKWs dann zeitweilig Stoßstange an Stoßstange, um die offiziellen großräumigen Umleitungen zu umgehen. Dies stellt für die Bevölkerung eine hohe Belastung dar (Abgase, Lärm, Risiken für Fußgänger und Radfahrer u.s.w.). Selbst Gefahrguttransporte, u.a. mit Flüssigaluminium, werden bei solchen Verkehrslagen durch das Stadtgebiet vorgenommen und stellen für die Anwohner ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur wird mittel- und langfristig durch Missachtung des Verbots in Mitleidenschaft gezogen.
Gespräche mit der Polizeistation Lahe ergaben, dass entsprechende Gespräche der Stadtverwaltung mit der Polizei zu dieser Problematik nicht bekannt sind bzw. nicht geführt wurden.


Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Welche Anstrengungen hat die LH Hannover in den letzten 3 Jahren unternommen, um das LKW-Durchfahrtsverbot ab 12 Tonnen auch faktisch durchzusetzen?
2. Welche Planungen gibt es, um künftig die Situation zu entschärfen?
3. Welche Traglast sind baulich für die Brücken über den Mittellandkanal, hierbei insbesondere die Brücken Noltemeyer, Eulenkamp und General-Wever-Straße vorgesehen und wie lassen sich Schäden durch den Schwerlastverkehr dauerhaft vermeiden (Beispiel Brücke Weidetorkreisel)?
Schriftlich beantwortet
Zu 1 und 2
Die Verwaltung hat leider keine Möglichkeit das bestehende Lkw-Durchfahrverbot durchzusetzen.

Die vorhandene Beschilderung ist eindeutig und gut sichtbar. Aufgrund der seit Jahren gleichbleibenden Regelung ist davon auszugehen, dass die geltenden Durchfahrbeschränkungen allgemein bekannt sind. Insofern ist zu unterstellen, dass Verstöße dagegen vorsätzlich begangen werden. Solchem vorsätzlichen Handeln kann nur mit Überwachung und Ahndung entgegen getreten werden.
Die Ahndung von Verstößen kann jedoch nur durch die Polizei erfolgen, weil nur dort ein Recht zum Eingriff in den fließenden Verkehr gesetzlich gegeben ist.

Durchgangsverkehr im Sinne der gesetzlichen Vorschrift liegt nicht vor, wenn die jeweilige Fahrt
a) dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße zu erreichen oder zu verlassen oder
b) dem Güterkraftverkehr in einem Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75 km – gerechnet vom Beladeort des jeweiligen Fahrzeugs – dient.
Ein Kontrolle/Prüfung, ob die vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, oder ein Verstoß begangen wurde, macht das Anhalten des Fahrzeugs und die Überprüfung vor Ort
(ggf. anhand der Frachtpapiere) unumgänglich.

Die zuständige Polizeiinspektion Hannover hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass bei Staulagen auf den Bundesautobahnen (BAB) 2 und 7 folgende Szenarien zu unterscheiden sind:
a) Bei zähfließendem Verkehr oder einem Stau ohne Vollsperrung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die LKW-Fahrer durch das Stadtgebiet Hannover fahren. Vielmehr bleiben die LKW-Fahrer grundsätzlich auf den BAB oder umfahren das Stadtgebiet weiträumig.
b) Bei einer Vollsperrung mit einer Zwangsableitung kommt es selbstverständlich vor, dass auch Schwerlastverkehr die BAB verlässt und durch das Stadtgebiet fährt.
Dieses lässt sich jedoch nicht vermeiden, da es nicht im Ermessen des LKW-Fahrers liegt, wo er durch die Polizei abgeleitet wird.

Insofern gibt es aus Sicht der Polizei hier keinen zusätzlichen Bedarf der Überwachung des Durchgangsverkehrs.

Zu 3
Bei den genannten Brücken über den Mittellandkanal handelt es sich um die Bauwerke Nr. 235, 236 und 237 des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) des Bundes, die sich somit nicht in der Zuständigkeit der LHH befinden. Wir haben beim WSA bzgl. der Traglast nachgefragt, aber leider noch keine Antwort erhalten.
Schäden an Brücken durch den LKW- bzw. Schwerlastverkehr lassen sich grundsätzlich dauerhaft nicht vermeiden. Jede Brücke hat infolge der Belastungen – insbesondere aus Verkehr – eine begrenzte Lebensdauer, z. B. 100 Jahre für Stahlbeton- und Spannbetonbrücken. Bei der Planung von Brücken werden Belastungsannahmen getroffen, unter denen die Lebensdauer erreicht werden soll. Allerdings hat der Straßenverkehr und hierbei insbesondere der Lkw- und Schwerlastverkehr, in den letzten Jahrzehnten extrem zugenommen. Neben den erhöhten Lasten ist dabei insbesondere die Häufigkeit der Belastung gestiegen, die maßgeblichen Einfluss auf die Lebensdauer einer Brücke haben. Bei älteren Brücken konnten diese Belastungszunahmen und –häufigkeiten nicht eingerechnet werden, weswegen viele ältere Brücken große Schäden noch vor dem Erreichen der vorgesehenen Lebensdauer aufweisen. Bei Brückenneubauten wird dieser gestiegenen Belastung durch die Berücksichtigung von wesentlich höheren Belastungsannahmen in der Planung Rechnung getragen.


TOP 5.1.2.
Sanierung der AWO-Krippe Dunantstraße 3 A
(Drucks. Nr. 15-1780/2020)

Der Verwaltung ist der Sanierungsbedarf der Krippe Dunantstraße seit Jahren bekannt. Die Sanierung ist seit Jahren in Planung (s.a. Anfrage vom 18.12.2019).
Die Anfrage der SPD vom 18.12.2019 wurde von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass der Sanierungsbeginn zum Frühjahr 2020 terminiert sei.
Bis zum heutigen Datum sind keine Maßnahmen oder konkrete Planungen erfolgt.

Die SPD – Fraktion fragt die Verwaltung:
1. Warum wurde die Corona bedingte Schließzeit nicht für Sanierungsmaßnahmen genutzt?
2. Was ist der aktuelle Stand der Sanierungsarbeiten und welche Umbau-Sanierungsmaßnahmen sind konkret geplant?
3. Wann werden die Maßnahmen konkret begonnen? Bitte den Zeitplan benennen.
Schriftlich beantwortet
zu 1.)
Zum Zeitpunkt der Corona bedingten eingeschränkten Nutzung der Kita Dunantstraße war die Planung für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen noch nicht umsetzungsreif.

zu 2.)
Die Entwurfsplanung für die Sanierungs- und Umbauarbeiten ist jetzt abgeschlossen. Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen ist es notwendig einen politischen Beschluss zu erwirken und einen Bauantrag zu stellen. Die Einreichung des Bauantrags soll im 4. Quartal 2020 erfolgen.
Es ist konkret geplant, dass die Gruppenräume durch Einbeziehung von Flurflächen vergrößert werden.
Es werden drei neue Waschräume mit je 2 WCs, Wickeltisch und Waschrinne inkl. eines Vorraumes hergerichtet. Darüber hinaus wird ein neues barrierefreies WC für die Einrichtung geschaffen.


In den gesamten Flächen werden Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen ausgeführt.
Durch diese beschriebenen Umbaumaßnahmen können fünf neue Krippenplätze in dieser Einrichtung geschaffen werden.

zu 3.)
Voraussichtlich kann mit der Ausführung der Arbeiten im 3. Quartal 2021 begonnen werden. Der genaue Zeitplan ist abhängig von der Erteilung der Baugenehmigung, diese ist Voraussetzung für den Start der Baumaßnahmen.
Das Gebäude ist in der Anmietung. Alle Maßnahmen, die im Gebäude ausgeführt werden, bedürfen einer Zustimmung des Vermieters. Diese wird parallel zum o. g. laufenden Verfahren mit dem Vermieter abgestimmt und eingeholt.


TOP 5.1.3.
Stolpersteine im Stadtbezirk Bothfeld- Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1781/2020)

Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das seit dem Jahr 1992 an Menschen erinnert, die während des Nationalsozialismus verfolgt, deportiert, ermordet, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Auch in Hannover wurden bereits 423 Stolpersteine verlegt, um an den letzten Wohnort der Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern.
Erinnerungskultur ist in der heutigen Zeit, in der Tendenzen zu Rassismus und Antisemitismus leider wieder eine zunehmende Rolle in unserer Gesellschaft spielen, unabdingbar. Es gilt den Blick der jüngeren Generationen auf das Unrecht und die Schicksale des Nationalsozialismus zu lenken, um zu verdeutlichen, welche dramatischen gesellschaftlichen Folgen mit diesem Unrecht verbunden waren. Aus dieser Geschichte gilt es zu lernen.
Die meisten der über 400 hannoverschen Stolpersteine sind im Stadtbezirk Mitte verlegt worden, aber auch in unseren Nachbarstadtbezirken sind Stolpersteine zu finden. Unter www.Hannover.de ist in der Aufschlüsselung der verlegten Stolpersteine nach Stadtbezirken zu erkennen, dass in unserem Stadtbezirk bislang keine Steine verlegt wurden.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Gibt es Hinweise auf letzte Wohnorte von Opfern des Nationalsozialismus in unserem Stadtbezirk, die aus Sicht der Erinnerungskultur der LHH mit Hilfe von Stolpersteinen markiert werden sollten? Wie viele? Welche?
2. In den Jahren 1938/39 wurden viele Menschen der Volksgruppe der Sinti und Roma in den Bereich des Altwarmbüchener Moores abgeschoben, von dort erfolgte 1940 die Deportation. Lebten vor der Umsiedlung Familien der Betroffenen in unserem Stadtbezirk??
3. Sind fehlende finanzielle Mittel der wesentliche Grund, weshalb in unserem Stadtbezirk keine Stolpersteine vorhanden sind?
Schriftlich beantwortet
1. Hinweise liegen für die Stadteile Bothfeld, Lahe, Sahlkamp und Vahrenheide aus unterschiedlichen Gründen nicht vor. Stolpersteine werden für verschiedene Verfolgtengruppen verlegt, die unterschiedlich intensiv erforscht sind.
Zu den verschiedenen Verfolgtengruppen vgl. den aktuellen Flyer.
- Einen vergleichsweise guten Kenntnisstand gibt es bei den verfolgten Menschen, die nach den Nürnberger Gesetzen als jüdisch galten; der vergleichsweise geringste Kenntnisstand liegt bei der Ermittlung der Opfer des Krankenmords vor.
- Eine generelle Problematik bei Stolpersteinrecherchen ist die Diskrepanz zwischen allgemeinem guten Forschungsstand und trotzdem fehlenden Kenntnissen über Wohnorte oder Wohnortwechsel; die Verlegung eines Steins soll ja am letzten frei gewählten Wohnort erfolgen.
- Zum Beispiel (1): Die Städtische Erinnerungskultur kann von etwa 1.000 Verfolgten Juden den letzten frei gewählten Wohnort benennen. Keine dieser bekannten Adressen liegt im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide (Stand August 2020).
- Beispiel (2): Nahezu alle bekannten Adressen der Opfer des nationalsozialistischen Krankenmords in Hannover sind auf der Grundlage von Informationen aus den betroffenen Familien bei der Städtische Erinnerungskultur bekannt geworden (Stand August 2020). Es gibt für diese Opfergruppe noch keine zentrale Übersicht der Opferzahlen und -schicksale. Keine der uns bekannt gewordenen Krankenmord-Opfer lebte zuletzt im Gebiet des heutigen Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide.

2. Wohnorte von Sinti und Roma im Stadtbezirk sind in der Städtischen Erinnerungskultur nicht bekannt. Die Hauptwohnorte der Sinti und Roma im Stadtgebiet befanden sich im Stadtbezirk Mitte. Von den Außenbezirken ist noch der Stadtteil Stöcken als Wohnungsbezirk von Sinti und Roma nachweisbar. Allgemein ist bei dieser Fragestellung zu bedenken, dass ein Teil der Sinti und Roma einen festen Wohnsitz hatte; viele lebten aber auch in ihren Wagen.

3. Nein, fehlende Mittel sind nicht der wesentliche Grund. - Stolpersteine erhalten -auch nach dem Willen des Künstlers- ihren Sinn nicht zuletzt dadurch, dass sie von Menschen aus dem heutigen Stadtbezirk vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge setzen viel stadtteilbezogene Kenntnisse über Nachbarschaft und örtliche Familienbeziehungen voraus. Etliche Stolpersteine im Stadtgebiet sind so initiiert worden. Vielleicht kann eine öffentliche „Stolperstein-Veranstaltung“ des Stadtbezirksrats unterstützt von der Städtischen Erinnerungskultur und/oder dem Projektpartner Netzwerk Erinnerung und Zukunft zur Sensibilisierung für solche Fragestellungen beitragen.


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 5.3.1.
Vermüllung der Wietze in Isernhagen Süd
(Drucks. Nr. 15-1738/2020)

Es geht um einen geschützten Landschaftsbestandteil entlang der Wietze
in Isernhagen Süd. Die Wietze in Isernhagen ist ein Gewinn für den ganzen Stadtteil, schöne Spazierwege begleiten den Wasserlauf. Ein idyllischer Platz, der zu Recht unter Schutz steht.

Leider missbrauchen Anlieger, in letzter Zeit zunehmend, Wegränder und Uferbereiche zur Ablage von Gartenabfällen, aber auch von Müll.
Wenn nichts dagegen getan wird, führt dies zu regelrechten Müllplätzen.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welches Amt ist für den Wasserlauf zuständig und in welchen Intervallen wird dort gereinigt?
2. Welches Amt ist für den Uferbereich zuständig und wird dieser über die jährlichen Mäharbeiten hinaus gepflegt?
3. Sollten Bürger die Missstände über die „Müll-App“ melden?


Schriftlich beantwortet
Zu 1. und 2.

Die Gewässerparzelle (Sohle und Böschung) befindet sich im Eigentum der Stadtentwässerung Hannover. Für die Gewässerunterhaltung ist der Unterhaltungsverband Wietze zuständig – Verbandsingenieur Herr Roloff, Telefon 05139-9835180. Zur Ahndung eines Missstandes am Gewässer kann auch die Untere Wasserbehörde der Region Hannover (hier: Team Ost) eingeschaltet werden. Wasserlauf und Ufer werden vom Unterhaltungsverband gemäß eines mit der Region abgestimmten Arbeitsplans turnusmäßig unterhalten. Eine Pflege darüber hinaus ist nicht notwendig. Im Sinne einer naturnahen Gewässerentwicklung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie ist sogar über eine Reduzierung der Gewässerunterhaltung nachzudenken.


Die Zuständigkeit für den Grünzug entlang der Wietze und für den geschützten Landschaftsbestandteil des „Wäldchens“ liegt beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün. Die Flächen wurden noch einmal überprüft und vereinzelte Ablagerungen beseitigt. In dem Bereich sind aber auch bewusst kleinere Haufen mit Ästen und Holz von Baumfällungen für Tiere belassen worden,

Zu 3.

Die Bürger*innen können zum Melden von Müllfunden die „Müll-App“ nutzen oder sich an die Stadtverwaltung über Tel. 168-0 wenden, bei Verunreinigungen der Wietze/Alte Wietze auch direkt beim Unterhaltungsverband Wietze (Kontakt siehe oben), bei der Region Hannover und/oder der Stadtentwässerung Hannover, Tel. 47373 oder Email: 68@Hannover-Stadt.de .

Solche Missstände wurden in den letzten Jahren immer wieder entdeckt und von der Verwaltung an die Untere Wasserbehörde der Region Hannover gemeldet. Bei der Stadtentwässerung wird eine enge Zusammenarbeit mit der Region, der Stadt und dem Unterhaltungsverband angestrebt, die leider bislang die wiederkehrenden Missstände ebenso wenig verhindern konnte wie ein wiederkehrendes direktes Anschreiben und Informieren der Anlieger*innen bzgl. des Umgangs und der Entwicklung von Gewässer und Randstreifen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wäre ein Werben des Bezirksrates für naturnahe Gewässerentwicklung, Respekt und Akzeptanz dieses Lebensraumes wünschenswert und hilfreich.

Bei Verunreinigungen im Grünzug oder in dem geschützten Landschaftsbestandteil können sich Einwohner*innen direkt an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bürgertelefon Bereich Öffentliche Grünflächen, Tel. 168-44353 oder per Email: 67.3Buergeranfragen@Hannover-Stadt.de wenden.


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N







TOP 6.2.
Nachbesetzung im Integrationsbeirat Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-1786/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss,

festzustellen, dass

Bezirksratsherr Adrian-Marius Grandt anstelle von Bezirksratsherrn Echtibar Ganijev als Mitglied des Stadtbezirksrates benannt wird.

Einstimmig


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 1377/2020 mit 4 Anlagen)
Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein und wies darauf hin, dass die Planung durch die Fa. STRABAG in der kommenden Sitzung vorgestellt werden solle.

Der Bezirksrat empfahl,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 473, 2. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 473, 2. Änderung – Festsetzung eines Sondergebietes (So) für Büro, Verwaltung und Dienstleistung - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und,
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
Einstimmig

TOP 8.
A N T R Ä G E

Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Grunenberg wurde bei den folgenden Anträgen aus Zeitersparnisgründen auf das Verlesen der Begründungen verzichtet.


TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 8.1.3.
Fußgängerüberweg Klein Buchholzer Kirchweg vor Einmündung „Im Heidkampe“
(Drucks. Nr. 15-1412/2020)

Bezirksratsherr Hedrich brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen zu entwickeln, um den Fußgänger*innen nach Wegfall des Fußgängerüberweges eine gefahrlose Querung auch in den verkehrsreichen Zeiten zu ermöglichen.

Einstimmig


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Absperrpfosten an der Kolonie Fuchswinkel
(Drucks. Nr. 15-1785/2020)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Am Beginn des Märchenweges an der Straße Hägewiesen sowie im Weg Fuchswinkel 2 hinter dem Parkplatz und am namenlosen Weg zwischen der Kolonie Fuchswinkel und der Wohnanlage Aladinweg werden Absperrpfosten für PKWs aufgestellt.

Einstimmig


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Umsetzen der Abfallcontainer Eichenweg 1
(Drucks. Nr. 15-1742/2020)

siehe Neufassung









TOP 8.3.1.1.
Umsetzen der Abfallcontainer Eichenweg 1
(Drucks. Nr. 15-1742/2020 N1)

Bezirksratsherr Mader brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Umsetzung /Teilung der zehn Container an der Straße Eichenweg 1 und nimmt hierzu Kontakt mir der Firma Lidl auf, die Container auf dem Grundstück des Supermarktes aufzustellen. bzw. eine Neuanordnung.

Einstimmig


TOP 8.3.2.
Freigabe Rad- und Fußweg südlicher Sahlkamp nur für Radfahrer von Hoppelweg bis Krasseltweg
(Drucks. Nr. 15-1743/2020)

Bezirksratsherr Fiege brachte den Antrag ein.

Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag zurückgezogen.

Zurückgezogen


TOP 8.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.4.1.
Hinweisschild auf den TuS Vahrenwald 08
(Drucks. Nr. 15-1745/2020)

Bezirksratsherr Stanke brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Aufstellung eines verbesserten Hinweisschildes am Eingang der Stichstraße zum Vereinsgelände des TuS Vahrenwald 08 (Sahlkamp 4c, 30179 Hannover) zu prüfen und bei einem positiven Ergebnis umzusetzen. Das Schild soll insbesondere auch auf die vom Verein angebotenen Sportarten hinweisen. Die abgebildeten Informationen sind mit dem TuS Vahrenwald 08 im Vorfeld abzustimmen.

Einstimmig








TOP 8.4.2.
Aufstellung eines Mülleimers an der Kirchhorster Straße südlich der HEM Tankstelle
(Drucks. Nr. 15-1746/2020)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, entlang des Gehweges an der Kirchhorster Straße südlich der HEM Tankstelle einen Mülleimer aufzustellen.

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
STT Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Fortführung der Balkonkonzerte 2020
(Drucks. Nr. 15-2062/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein und begründete ihn

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : STT Sahlkamp
Betrag : bis zu 1.200,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Fortführung der Balkonkonzerte 2020
(Beihilfeantrag Nr. 21/2020)

Einstimmig


TOP 10.
Genehmigung von Protokollen

TOP 10.1.
Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung am 13.05.2020
-Öffentlicher Teil


Einstimmig


TOP 10.2.
Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung am 01.07.2020
-Öffentlicher Teil

Einstimmig

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 22:34 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer