Sitzung Organisations- und Personalausschuss am 27.08.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 21.08.2020)
Protokoll (erschienen am 02.10.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. IV - Datum 28.08.2020

PROTOKOLL

40. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Donnerstag, 27. August 2020, Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.30 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Ratsfrau Kastning (SPD)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau David) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Gill (SPD)
(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski

Herr Bahlmann Fachbereich Feuerwehr
Herr Barske Fachbereich Personal und Organisation
Herr Bergmann Fachbereich Personal und Organisation
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Frau Gödecke Gesamtpersonalrat
Herr Kallenberg Fachbereich Personal und Organisation
Herr Kuru Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lehmann Dezernat IV
Frau Proch Fachbereich Personal und Organisation
Frau Schulte-Vieting Fachbereich Personal und Organisation
Frau Schwiertzky Fachbereich Personal und Organisation
Herr Vogel Fachbereich Personal und Organisation
Frau Volkmann Fachbereich Personal und Organisation

Für die Niederschrift
Frau Lüders Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung des Protokolls über die 39. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 08.07.2020

2. Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2020 (Stand 31.07.2020)
(Informationsdrucks. Nr. 1668/2020 N1 mit 1 Anlage)

3. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0980/2020)

3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucksache 0980/2020 (Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten)
(Drucks. Nr. 1531/2020)

3.2. Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0980/2020: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten
(Drucks. Nr. 1783/2020)

4. Antrag von Ratsherrn Braune: "Einstellungsstopp"
(Drucks. Nr. 1331/2020)

5. Information über Maßnahmen der Personalentwicklung von Fach- und Führungskräften in der Stadtverwaltung Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 1670/2020)

6. Sachstand Onlinezugangsgesetz (OZG)
(Informationsdrucks. Nr. 1669/2020)

7. Finanzbericht 2020 des Fachbereichs Personal und Organisation sowie des Fachbereichs Feuerwehr
(Informationsdrucks. Nr. 1667/2020 mit 2 Anlagen)

8. Aktueller Stand Fördergeldverfahren 5G-Projekt (5GAPS)
(Informationsdrucks. Nr. 1674/2020)

9. Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
(Informationsdrucks. Nr. 1492/2020 mit 1 Anlage)

10. Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2019
(Informationsdrucks. Nr. 1434/2020 mit 3 Anlagen)

11. Beitritt Rainbow Cities Network
(Drucks. Nr. 1626/2020)

12. Bericht der Dezernentin



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Beigeordnete Kastning begrüßte die Anwesenden zur form- und fristgerecht geladenen Sitzung des Organisations- und Personalausschusses.

Frau Diers gab an, dass die Verwaltung den Tagesordnungspunkt 3 von der Tagesordnung nehmen wolle, da dieser erst im federführenden Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten beraten werden solle. Man sei davon ausgegangen, dass dieser noch vor der heutigen Sitzung des Organisations- und Personalausschusses tage.

Beigeordnete Kastning ergänzte, dass damit auch die beiden Änderungsanträge zu TOP 3 abgesetzt würden.


TOP 1.
Genehmigung des Protokolls über die 39. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 08.07.2020

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 2.
Bericht über die Prognose zum Personalaufwand 2020 (Stand 31.07.2020)
(Informationsdrucksache Nr. 1668/2020 N1 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 3.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0980/2020)

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Förderung des Radfahrens von städtischen Beschäftigten zu ihrer Arbeit zu prüfen wie z. B.
- Verbesserung von Radabstellmöglichkeiten,
- Berücksichtigung von sicheren Radabstellmöglichkeiten bei Neuanmietungen und Neubauten,
- Angebot von Duschen,
- Angebot von Ladeinfrastruktur für Elektro-Räder,
- Werbung für die Nutzung von Rädern für den Weg zur Arbeit und auch zu Dienstzwecken,
- die Beschaffung weiterer Fahrräder oder Teilnahme an Dienstrad-Leasingmodellen, E-Räder und E-Lastenräder für Dienstzwecke,
- Fördermöglichkeiten durch das Land, den Bund und die EU.

Die Verwaltung stellt den Ratsgremien die Prüfergebnisse bis Juli 2020 dar und benennt dabei auch erforderliche Finanzmittel für die Umsetzung von Maßnahmen.

Begründung:

Radfahren dient u. a. der Förderung der Bewegung von Beschäftigten, ihrer Gesundheit, dem Schutz von Klima und Umwelt, es entlastet den Verkehr, und ist häufig sogar zeitsparend gegenüber ÖPNV und PKW, insbesondere bei kurzen Wegen.

Es gibt in den verschiedenen Fachbereichen einige Dienstfahrräder. Darüber hinaus kann auch ein Privatrad für dienstliche Zwecke (z. B. Außendienstaufgaben, Termine in anderen Dienstgebäuden) genutzt werden. Für regelmäßig nötige Einsätze dieser Art (an mindestens 8 Tagen im Monat) kann eine monatliche Fahrradentschädigung von 10,23 € beantragt werden.

Da das Radfahren dazu beiträgt, die Klimaschutzziele von Land, Bund und Europäischer Union zu erreichen, sollen Fördermöglichkeiten von dieser Seite geprüft werden.


Lars Kelich Dr. Freya Markowis Wilfried Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender

Abgesetzt

TOP 3.1.

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucksache 0980/2020 (Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten)

(Drucks. Nr. 1531/2020)

Antrag


Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird beauftragt,

denjenigen städtischen Beschäftigten, die aktiv ihr Fahrrad für den Weg zur Arbeit nutzen, als zusätzlichen Anreiz für die Wintermonate (max. für 4 „Schlechtwetter“-Monate) im Rahmen eines Großkundenabonnements kostenlose Tickets für die Nutzung der Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG zur Verfügung zu stellen.

Abgesetzt

TOP 3.2.

Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0980/2020: Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten

(Drucks. Nr. 1783/2020)

Antrag


zu beschließen:
0. Der Antragstitel wird wie folgt geändert: Förderung des Radfahrens in der Landeshauptstadt Hannover
0. Im Antragstext wird die Passage „von städtischen Beschäftigten zu ihrer Arbeit“ gestrichen, so dass die geänderte Fassung wie folgt beginnt: Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Förderung des Radfahrens zu prüfen wie z.B. (…)
0. Im letzten Satz des Antragstextes wird die Zeitvorgabe „im Juli 2020“ gestrichen und wie folgt gesetzt: Die Verwaltung stellt den Ratsgremien die Prüfergebnisse bis spätestens zum Ende des ersten Quartals 2021 dar und benennt dabei auch erforderliche Finanzmittel für die Umsetzung von Maßnahmen.

Abgesetzt

TOP 4.
Antrag von Ratsherrn Braune: "Einstellungsstopp"
(Drucks. Nr. 1331/2020)
Ratsherr Braune erläuterte die Hintergründe seines Antrags und bat die Mitglieder des Ausschusses um Zustimmung.

Ratsherr Gill gab an, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde, da insbesondere in der Begründung Unwahrheiten stünden.


Antrag

in den Rat der LHH zu beschließen:

a) Ich beantrage einen allgemeinen Einstellungsstopp für die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.08.2020 bis zum 01.082021

Eine Ausnahme bilden Einstellungen im Dezernat Bau, da es hier in den letzten Jahren durch Missmanagement zu einem Defizit gekommen ist.
b) Einen Mindestlohn von 12,- für stadtnahe betriebliche Beteiligungen.

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Information über Maßnahmen der Personalentwicklung von Fach- und Führungskräften in der Stadtverwaltung Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 1670/2020)

Frau Schulte-Vieting erklärte, dass mit der vorliegenden Drucksache über die grundlegenden Bausteine der systematischen Entwicklung der Fach- und Führungskräfte in der Stadtverwaltung Hannover informiert werden solle.

Ratsherr Wruck begrüßte die dargestellten Maßnahmen der Personalentwicklung. Er stellte die Nachfrage, ob es nicht zu spät sei, wenn erst nach fünf Jahren eine Auswertung des Führungsdialogs stattfinde. Zudem empfand er es als bedenklich, dass sich, laut Informationsdrucksache, stets mehrere 100 Teilnehmer*innen in systematischen Personalentwicklungsmaßnahmen befänden und fragte, ob man diese Zahl nicht reduzieren könne.

Frau Schulte-Vieting gab an, dass die Dienstvereinbarung nach fünfjähriger Laufzeit ausgewertet würde, nicht der Führungsdialog. Die Führungskräfte würden bei dieser Maßnahme ständig begleitet und man stehe in engem Austausch untereinander. Zudem seien die Maßnahme sehr prozessorientiert angelegt und zeitlich unterschiedlich, sodass nicht mehrere 100 Führungskräfte gleichzeitig in entsprechenden Maßnahmen seien.

Ratsherr Engelke befürwortete die Anzahl der Führungskräfte, die durch die verschiedenen Maßnahmen unterstützt würden. Er stellte die Nachfrage, durch wen die Schulungen durchgeführt und aus welchem Budget diese gezahlt würden.

Frau Schulte-Vieting erklärte, dass bei vielen Angeboten eine Kombination aus internen und externen Expert*innen bestehe, wobei manche Maßnahmen auch rein extern vergeben worden seien. Alle Schulungen und weitere Angebote würden aus dem zentralen Budget der Aus- und Fortbildung und Personalentwicklungsmaßnahmen gezahlt werden.

Ratsherr Wruck ergänzte, dass er es ebenfalls begrüße, dass derartige Schulungen für viele Führungskräfte der Stadtverwaltung angeboten würden, allerdings sei es eine Frage der Quantität. Er erachte es als kritisch, wenn öffentlich bekannt würde, dass derart viele Führungskräfte in Personalentwicklungsmaßnahmen seien, während bestimmte Dienstleistungen der Stadtverwaltung eine lange Wartezeit hätten, weil eben kein Personal vor Ort sei.

Frau Diers erklärte, dass die Führungskräfte nicht dauerhaft in Fortbildungen, sondern überwiegend am Arbeitsplatz und nur temporär zu bestimmten Maßnahmen abwesend seien. Dies sei jedoch stets vor Ort kommuniziert, sodass insbesondere keine eiligen Entscheidungen verzögert würden.

Ratsherr Markurth zeigte sich irritiert über die Fragen von Ratsherrn Wruck, da es zunehmend wichtiger sei, gut ausgebildete Beschäftigte und insbesondere Führungskräfte in der Stadtverwaltung zu haben. Durch derartige Personalentwicklungsmaßnahmen präsentiere sich die Landeshauptstadt Hannover als gute Arbeitgeberin. Dies sei vor dem Hintergrund geringerer Bezahlung als in der Privatwirtschaft essenziell.

Ratsherr Wruck erwiderte, dass er lediglich die Formulierung kritisch sehe, dass es sich um mehrere 100 Teilnehmer*innen handele. Es könne passieren, dass die Presse dies in Hinblick der bestehenden Personalnot negativ auslege.

Beigeordnete Kastning ergänzte, dass es in dieser Sache entscheidend sei, eine Relation zur Gesamtzahl der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover herzustellen.


Zur Kenntnis genommen

TOP 6.
Sachstand Onlinezugangsgesetz (OZG)
(Informationsdrucksache Nr. 1669/2020)

Frau Diers erläuterte die in der Drucksache aufgeführten Einzelpunkte zum Sachstand Onlinezugangsgesetz.

Ratsherr Engelke fragte nach, wie die hohe Anzahl an Onlineformularen nutzer*innenfreundlich zu finden sein werden, ohne, dass man lange auf unterschiedliche Seiten klicken müsse. Zudem stellte er die Nachfrage, ob man für die Beantragung den elektronischen Personalausweis brauche und wie viele Einwohner*innen diesen bereits hätten. Außerdem fragte er, ob sich die Verwaltung dadurch eine schnellere und einfachere Bearbeitung von Fällen verspreche.

Frau Diers gab an, dass die Stadtverwaltung vermehrt Werbung für den elektronischen Personalausweis machen müsse, da dieser noch nicht flächendeckend bei den Einwohner*innen vorhanden sei. Auch müssten die bereits bestehenden digitalen Angebote der Stadtverwaltung besser kommuniziert werden, da bislang ein nur sehr geringer Anteil der Einwohner*innen derartige Angebote nutze. Es solle zudem eine App geben, mit der die Beantragung und Identifizierung erleichtert werden solle. Hinsichtlich der Prozesse erläuterte sie, dass geplant sei, diese aufzunehmen und zu verbessern, um damit im Ergebnis effizienter zu arbeiten.

Anmerkung der Verwaltung
Zahl Einwohner*innen mit elektronischen Personalausweis: Lt. Auskunft des Fachbereichs Öffentliche Ordnung gibt es bei der Landeshauptstadt Hannover zur Zeit 205.821 Personalausweise mit aktiver eID und 167.394 Personalausweise ohne aktive eID. Seit 2017 werden alle Personalausweise mit aktiver eID ausgegeben.

Herr Bergmann ergänzte, dass eine Navigation über die Lebenslage denkbar sei. Eine weitere Möglichkeit sei über den Behördenführer gegeben, welcher auf die verschiedenen Services verweise. Darüber hinaus biete das Land Niedersachsen über das Serviceportal BUS eine Übersicht der öffentlichen Dienstleistungen mit entsprechender Verlinkung zu den jeweiligen Stellen. Es sei nicht für jede Leistung erforderlich, den elektronischen Personalausweis zu besitzen. Dies hänge von dem Vertrauensniveau der jeweiligen Maßnahme ab. In einigen Fällen reiche bereits die Anmeldung mit einer E-Mail-Adresse.

Dezernentin Rzyski ergänzte, dass bereits jetzt eine systematische Suche möglich sei, welche durch die Maßnahmen aus dem Onlinezugangsgesetz noch verbessert würden. Wichtig sei auch eine klare Zuordnung der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover bzw. der Region Hannover.

Ratsherr Pohl stellte die Nachfrage, inwieweit ab Oktober 2020 digitale Leistungen abrufbar seien und ab wann Einwohner*innen tatsächlich mit einer voll umfassenden digitalen Beantragung und Bearbeitung ihres Antrags rechnen können. Den Zeitplan erachte er dahingehend als sehr eng ausgelegt.

Herr Bergmann erklärte, dass durch das Servicekonto mehr Komfort gegeben sei, da dort ein Single-Sign-on für mehrere Services möglich sei und die Nachverfolgung über das angeschlossene Postfach vereinfacht würde. Eine Nutzung von Services sei auch schon vorher möglich, zum Beispiel mittels Anmeldung über die E-iD.

Dezernentin Rzyski gab an, dass man in der Umsetzung auch vom Land Niedersachsen abhängig sei. Man sei daran interessiert, durch engen Kontakt und Zusammenarbeit an guten Lösungen hinsichtlich des Serviceportals zu arbeiten. Bestimmte Maßnahmen würden von der Stadtverwaltung selbst angeschoben werden können, in weiteren Fällen müsse man aber auf Ansätze des Landes Niedersachsen oder des Bundes warten.

Ratsherr Wruck gab den Hinweis, dass die vorliegende Informationsdrucksache inhaltlich teilweise schwer verständlich sei und die Verwaltung darauf achten solle, eine geeignete Sprache zu wählen, wenn mit der Drucksache der Ausschuss informiert werden oder sogar darüber abstimmen solle. Als Ausschussmitglied habe er den Anspruch, die Dinge zu verstehen, über die er entscheide. Zudem stellte er die Nachfrage, was innerhalb des Punktes 7 unter „Service Design“ zu verstehen sei. Er wünsche sich zukünftig bei derartigen Begriffen eine kurze Erläuterung innerhalb des Textes.
Herr Bergmann erläuterte, dass es dabei darum gehe, eine Dienstleistung zu gestalten. Dabei würden verschiedene Perspektiven berücksichtigt werden. Dafür gebe es verschiedene Ansätze und Workshoparten, um den Service möglichst nutzer*innenfreundlich anzubieten.

Frau Diers ergänzte, dass die Verwaltung bereits beim Ideen- und Beschwerdemanagement drei Kund*innen eingeladen und sich mit Ihnen ausgetauscht habe. Dabei seien wichtige Anregungen aufgenommen und in die Umsetzung der App eingeflossen worden.

Ratsherr Braune stellte die Nachfrage, auf welcher Software die Server laufen würden und ob diese durch die eigene IT- Abteilung ausgewählt worden sei.

Herr Vogel erklärte, dass man beim Onlinezugangsgesetz von einer Vielzahl an Komponenten spreche. Im Rechenzentrum setze man bei Infrastrukturdiensten zunehmend Linux Systeme ein, es würden allerdings auch Windows Server Einsatz kommen. Zudem gab er an, dass er hoffe, dass im Frühjahr 2021 alle notwendigen Komponenten ins System eingepflegt und integriert würden, sodass die Infrastrukturanforderungen erfüllt seien. Die Stadtverwaltung Hannover habe bereits viele digitale Formulare abrufbar, perspektivisch liege eine Herausforderung dann in der Integration der entsprechenden Fachverfahren. Dabei sei man auch von der Industrie abhängig. Bei Interesse und um ein gutes Beispiel zu erhalten, empfehle er einen Blick auf servicekonto.hamburg.de. Dort könne auch die Suchfunktion getestet werden.

Ratsherr Gill fragte nach, wie der Zugriff bzw. die Beantragung erfolge, wenn man keinen deutschen Personalausweis besitze. Dies sei bei vielen in Hannover lebenden Menschen durchaus der Fall.

Herr Bergmann gab an, dass mindestens ein europäischer Ausweis genüge und alternativ müsse man den elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.

Dezernentin Rzyski erklärte, dass es insbesondere bei einem hohen Vertrauensniveau eine eindeutige Personifizierung geben müsse. Dies sei denkbar durch den Personalausweis, Reisepass oder andere einmalige ID.

Anmerkung der Verwaltung
Ausführungen zur Identifizierung: Zu dieser Thematik gibt es mehrere Varianten, die noch technisch geprüft und implementiert werden müssen. Im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Servicekonto wurde eine Abstimmung im Programm DVN angestoßen, bisher jedoch ohne Rückmeldungen. Mögliche Varianten:
a. Der elektronische Aufenthaltstitel verfügt ebenfalls über ein eID-Funktionalität
b. Bei EU-Bürger*innen ist es z.T. möglich, die eID aus dem Herkunftsland zu benutzen. Dieses Vorgehen ist in der EIDAS-Verordnung der EU geregelt. Wichtig ist, dass das eID-System bei der EU registriert/notifiziert ist. Die technische Anbindung muss bei der Landeshauptstadt Hannover bei der Einführung des Serviceportals bzw. bei der Anbindung des Servicekontos berücksichtigt werden.
c. Es soll in Deutschland eine Unionsbürger*innenkarte eingeführt werden, welche die eID-Funktionalität beinhaltet und von EU-Bürger*innen beantragt werden kann. Geplant ist die Umsetzung für Ende 2020.
d. Rechtlich sollte es möglich sein, auch andere Identitätsprovider zu nutzen (z.B. Elster, Banken).



Ratsherr Marski erläuterte, dass mittlerweile jedes moderne Smartphone in der Lage sei, Daten zur persönlichen Identifikation auszulesen, sodass in der Tat vermehrt Werbung angestrebt werden solle. Die Möglichkeit der Video-Identifikation sei wesentlich komplizierter, nicht kund*innenorientiert und teuer.

Zur Kenntnis genommen

TOP 7.
Finanzbericht 2020 des Fachbereichs Personal und Organisation sowie des Fachbereichs Feuerwehr
(Informationsdrucksache Nr. 1667/2020 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen

TOP 8.
Aktueller Stand Fördergeldverfahren 5G-Projekt (5GAPS)
(Informationsdrucksache Nr. 1674/2020)

Herr Kuru informierte die Anwesenden zum aktuellen Stand im Fördergeldverfahren 5G-Projekte.

Ratsherr Engelke stellte die Nachfrage, ob die Fördermittel i. H. v. 4 Mio. € auf alle Förderberechtigten aufgeteilt würden oder ob jede Kommune diese Summe erhalte. Zudem würde ihn interessieren, welchen Nutzen die Einwohner*innen von dem Projekt hätten.

Herr Kuru erklärte, dass die 4 Mio. € pro Projekt gezahlt würden. Diese Summe unterteile sich dann innerhalb des Projekts an die unterschiedlichen Projektpartner*innen, die jeweils ihre individuellen Budgets angemeldet hätten. Hinsichtlich des Nutzens erläuterte er, dass man sich vorstellen müsse, man lege eine virtuelle Decke über das Stadtbild. Diese Decke sei in viele kleine Würfel mit jeweils eindeutiger ID unterteilt, sodass eine bestimmte Fläche anhand ihrer eindeutigen Würfel-IDs bestimmt werden könne. Damit bestünde die Möglichkeit, Flächen dynamisch zu bewirtschaften, um beispielsweise die Fläche einer Bushaltestelle zu buchen, solange dort kein Bus steht. Durch die Buchung der jeweiligen Würfel könne gleichermaßen eine Abrechnung bzw. Sanktionierung bei nicht erfolgter Buchung und gleichzeitiger Nutzung erfolgen. Ein zweiter Nutzen, der getestet werden solle, sei die Schaffung einer virtuellen Realität. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben sein, durch virtuelles Zeigen auf dem Handy nähere Informationen, beispielsweise zu Gebäuden, zu erhalten.

Ratsherr Markurth stellte die Nachfrage, warum es sich um Würfel handele.

Herr Kuru erwiderte, dass der Würfel alle für das Projekt notwendigen Dimensionen an Raumeinheiten, also die Dreidimensionalität, abdecke.

Beigeordnete Kastning gab den Hinweis, dass der Ausschuss die virtuelle Realität dann sicher gerne erproben wolle. Die Projekte zur Digitalisierung seien vermehrt spürbar und man habe großes Interesse, sich daran aktiv zu beteiligen.

Anmerkung der Verwaltung: Videolink 5G Video: https://www.hannover.de/Urbane-Logistik-Hannover/Dialog/5GAPS-5G-Access-to-Public-Spaces

Zur Kenntnis genommen

TOP 9.
Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
(Informationsdrucksache Nr. 1492/2020 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen

TOP 10.
Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2019
(Informationsdrucksache Nr. 1434/2020 mit 3 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen

TOP 11.
Beitritt Rainbow Cities Network
(Drucks. Nr. 1626/2020)

Antrag,

zum Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Rainbow Cities Network

Begründung

Das Rainbow Cities Network ist ein internationales aktives Netzwerk, welches sich der Arbeit kommunaler LSBTIQ Stellen widmet. In den vergangenen Jahren haben viele Verwaltungen erkannt, wie wichtig es ist, Anstrengungen zu den einzelnen Dimensionen der Vielfaltsmerkmale zu leisten. Trotzdem bleibt die queere Arbeit in Kommunen oft ein „Nischenthema“. Deshalb wurde 2012 in Amsterdam ein zunächst informelles Netzwerk gegründet. Mit finanzieller Unterstützung des Königreichs Niederlande wuchs es schnell weit über die Grenzen Europas. Es vernetzt auf der einen Seite die Kommunen und ihre Mitarbeitenden. Hierbei werden aktuelle Handlungsfelder für Verwaltungen genauer beleuchtet und der Austausch gefördert. Auf der anderen Seite vertritt das Netzwerk die Wichtigkeit des Themas nach außen. Es steht als Verband ein für die Interessen der angehörigen Kommunen gegenüber verwaltungsfremden Institutionen und Vereinigungen.
Mittlerweile gehören diesem Netzwerk über 30 Städte an. Es wird im Vorfeld geprüft, ob und in welchem Umfang die Verwaltung inhaltlich zum Thema arbeitet. Das ist wichtig, um Beitritte zu vermeiden, die kommerzielle Absichten haben.

Die Stadt Hannover nahm in Person der Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ab 2013 an den informellen Treffen teil. Seit 2018 ist die Förderung ausgelaufen, weshalb das Netzwerk 2019 einen Verein mit Sitz in Amsterdam gegründet hat. Gemäß der ADA 02/8 der LHH benötigt der Beitritt der Landeshauptstadt zu einem Verein einen Ratsbeschluss.

Die Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt haben ein großes Interesse, dem Netzwerk beizutreten. In den vergangenen Jahren hat die Stadtverwaltung von der Arbeit des Rainbow Cities Network profitiert. Zum einen erfuhren wir über die Arbeit anderer Städte, der Handlungsfelder, aber auch Probleme, Hürden und Erfolge und Erfahrungswerten. Zum anderen ist 18.LS über das Netzwerk mit vielfältigen Trägern queerer Arbeit in Kontakt gekommen. So konnte viel über Arbeiten in diversen LSBTIQ Arbeitsgebieten erfahren werden, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse wurden präsentiert und Strategiemöglichkeiten entwickelt. Hierbei konnten des Weiteren auch die Erfolge der Landeshauptstadt anderen kommunalen LSBTIQ Beauftragten nähergebracht werden.
Der Teilnahmebeitrag beträgt jährlich derzeit 2000 € und wird aus den vorhandenen Mitteln von 18.LS finanziert. Außerdem verpflichten sich die Mitglieder am jährlichen Vernetzungstreffen teilzunehmen.

Einstimmig

TOP 12.
Bericht der Dezernentin

Für die Niederschrift


Rzyski Lüders