Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 09.07.2020

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 25.08.2020

PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 9. Juli 2020,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Lindenberg (SPD)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
(Bezirksratsfrau Dr. Matz) (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (Die Linke)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Schröder (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
(Bezirksratsherr Weinmann) (Die Partei)
Bezirksratsherr Zitzke (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Schollmeyer) (SPD)

Verwaltung:
Herr Fulge Fachbereich Schule
Frau Groenigk Stadtbezirksmanagement
Frau Heinrich Fachbereich Schule
Frau Klinke Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Michaelis Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung

Gäste zu TOP 3:
Herr Fürst FIH Fürst Immobilien Hannover GmbH
Herr Klinge Plan und Praxis GbR Ingenieurbüro für Stadt- und Regionalplanung
Herr Lambrecht Achte World Investment Bauträger GmbH

Presse:
Herr Zgoll Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

3. Informationen zum Bauvorhaben "Wohnpark Brabrink" (ca. 30 Minuten)

4. Einwohner*innenfragestunde

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1863 - ehem. Holländischer Pavillon
(Drucks. Nr. 1459/2020 mit 1 Anlage)

6. Bericht zum Schulentwicklungsplan, insbesondere zu den Zahlen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel (vgl. Drucks. Nr. 0972/2020)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements
-Entwicklungen im Stadtbezirk-

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Der Stadtbezirksrat beschließt und nichts passiert
(Drucks. Nr. 15-1365/2020)

8.1.2. Was geschieht am Baudenkmal „Altes Jagdhaus“?
(Drucks. Nr. 15-1524/2020)

8.1.3. Welche Planungen gibt es für das freie Grundstück Friedhofsallee Nr. 4-6, (Flurstück Gemarkung Döhren, Flur 7, Flurstück 10/16)?
(Drucks. Nr. 15-1526/2020)

8.1.4. Hoher Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-1528/2020)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Gaststätte Wichmann
(Drucks. Nr. 15-1546/2020)

8.2.2. Informationen bezüglich der Poller auf der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1547/2020)

8.2.3. Umweltverträglichkeitsprüfung Wülfeler Laubenkolonie
(Drucks. Nr. 15-1548/2020)

8.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

8.3.1. Aufstellflächen Überweg Gänseanger 3
(Drucks. Nr. 15-1498/2020)

9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung: Antrag der SPD-Fraktion

9.1.1. Ausweis von P+R Plätzen sowie Bereitstellung einer zeitgemäßen abschließbaren Fahrradgarage an der Haltestelle Seelhorster Friedhof; Ausweisung möglicher weiterer Standorte für Fahrradgaragen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1182/2020)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Erweiterung des CARA-Portals der Landeshauptstadt Hannover durch weitere Parameter
(Drucks. Nr. 15-1363/2020)

9.2.2. Unterstützung des Schaustellergewerbes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1364/2020)

9.2.3. Vorschriften der Erhaltungssatzung müssen eingehalten werden
(Drucks. Nr. 15-1532/2020)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Fahrradfurt Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1549/2020)

9.3.2. P+R am Endhaltepunkt der Linie 8
(Drucks. Nr. 15-1550/2020)

9.3.2.1. P+R am Endhaltepunkt der Linie 8
(Drucks. Nr. 15-1550/2020 N1)

9.3.3. Poller auf der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1551/2020)

9.3.4. „STOP“-Schild Peiner Straße/Elsenborner Straße - Errichtung einer roten Radwegefurt Hoher Weg/Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1604/2020)

9.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.4.1. Blühende Landschaften in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1552/2020)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendung für die Kolpingfamilie Hannover-Döhren St. Bernward
(Drucks. Nr. 15-1495/2020)

10.2. Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-1496/2020)

10.3. Zuwendung für das Gemeinschaftsprojekt "Leineleuchten" des FZH Döhren, des RSV Hannover, des Paddel-Clubs Hannover und der DLRG
(Drucks. Nr. 15-1497/2020)

10.4. Zuwendung für das Wandbild Trogstrecke Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1605/2020)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11. Juni 2020
(öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Zur Sitzung lagen drei Dringlichkeitsanträge vor.
Die Dringlichkeit wurde nur bei zwei Anträgen festgestellt.
Diese wurden als TOP 9.3.4. und TOP 10.4. auf die Tagesordnung genommen.
TOP 9.3.1. wurde zurückgezogen.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt



TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Herr Lindenberg wurde als neues Mitglied verpflichtet


TOP 3.
Informationen zum Bauvorhaben "Wohnpark Brabrink" (ca. 30 Minuten)
Herr Lambrecht stellte sich persönlich und das Projekt kurz vor. Er habe das Projekt bereits im Januar in der Bauverwaltung vorgestellt, wozu auch der Bezirksrat eingeladen war. Er sei seit einer Woche Eigentümer, da sich die Grundbucheintragung coronabedingt verzögert habe.

Herr Klinge informierte mit der Präsentation (siehe Anlage) über das Projekt und die Rechts- und Sachlage. Er sagte, dass die bisherigen Anregungen und Bedenken aufgegriffen werden und in die Planungen aufgenommen werden.

Frau Kellner dankte für die Informationen und fasste zusammen, dass der Plan überarbeitet werde und erneut öffentlich ausgelegt werde und die Bürger*innen sich dazu schriftlich und mündlich äußern könnten.

Herr Klinge sagte, dass es coronabedingt die neue Situation gebe, dass vorrangig im Internet informiert werde. Der nächste Schritt könnte seinerseits nach der Sommerpause erfolgen

Frau Waase dankte für das Entgegenkommen des Vorhabenträgers. Sie erkundigte sich nach den Dingen außerhalb des Gesetzes und dem 11-geschossigen Gebäude in der Nähe des Naturschutzgebietes.

Herr Klinge sagte, dass es lediglich ein höheres Gebäude geben soll, die anderen zu den Leineauen seien niedriger. Es gebe dort rechtswidrige Nutzungen, die dort nicht hingehören. Die Stadt Hannover müsste dort eingreifen. Illegales dürfe nicht legalisiert werden.

Frau Jakob bezog sich auf die Belegung mit 30% Sozialwohnungen. Es gebe Menschen, die seit vielen Jahren dort leben. Der Bezirksrat vertrete die Interessen der Bürger*innen vor Ort. Sie fragte, ob es Lösungen für die Menschen gebe, die auf dem Grabeland wohnen und dort angemeldet seien, ihre Post bekommen und dort geduldet seien. Sie habe ebenfalls Bedenken bei den höheren Häusern.

Herr Lambrecht antwortete, dass es für ihn überraschend war, dass dort Menschen wohnen. Dennoch sei es auch ein Problem für die Menschen, die dort wohnen, insbesondere, falls dort ein Feuer ausbreche. Er sei als Eigentümer in der Haftung, deshalb habe er mit allen gesprochen und individuelle Angebote gemacht. Die Gebäude seien ohne Bauanträge errichtet worden. Dies sei jetzt sein Problem. Zu einem neuen Termin sei leider niemand gekommen.

Frau Kellner sagte, dass dieser private Konflikt hier nicht gelöst werden könne.

Frau Maschke-Scheffler fragte nach der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Herr Lambrecht bestätigte, dass es vor zwei Jahren eine Überprüfung gab. Wegen zwischenzeitlicher Veränderungen wurde jetzt eine neue beauftragt.

Ein Vertreter der Pächter kritisierte, dass nur mit einem Teil der Pächter gesprochen wurde und 1.000,- € angeboten wurden, wenn man schnell das Grundstück räume. Es wohne dort lediglich eine Person.

Herr Lambrecht sagte, dass es bei Kleingartenvereinen einen Vorstand als Ansprechpartner gebe. Die Situation sei hier anders, deshalb halte er an Einzelgesprächen fest. Er bedauerte, dass es keine Reaktion auf sein Angebot gab. Sein letzter Vorschlag sei, dass er der Gemeinschaft 25.000,- € anbiete, den sich die Pächter eigenständig aufteilen müssten.

Der dort lebende Pächter sagte, dass er aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen den Termin nicht wahrnehmen konnte. Er fragte, was mit ihm passiere, obwohl er eine Bescheinigung vom Meldeamt habe.

Frau Lahde-Fiedler sagte, dass es in der Bauverwaltung keine Bauakte gibt und keine Hausnummernvergabe erfolgte.

Herr Klinge bestätigte, dass es bei diesem Zielkonflikt einerseits eine Meldebescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz geben könne, obwohl andererseits nach dem Planungs- und Bauordnungsrecht eine Baugenehmigung fehle.

Frau Jakob wies darauf hin, dass seit mehreren Monaten über das eingetragene Wohnrecht gestritten werde. Die Verwaltung sei groß, müsse aber mit einer Stimme sprechen. Die Grundrisse seien nicht verändert und es gebe die Meldebescheinigung, deshalb könne nicht von illegalem Wohnen gesprochen werden.

Frau Lahde-Fiedler erläuterte, dass es im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung keine Bauakte gebe. Üblicherweise würden in die Stadtkarte alle Gebäude mit Hausnummer eingemessen. Man müsse differenzieren zwischen Bau- und Melderecht. Man könne zwar gemeldet sein, das Meldeamt überprüfe die Adresse aber nicht.
Gebäudeerweiterungen seien ohne Genehmigung vorgenommen worden und seien in diesem Gebiet nicht genehmigungsfähig. Wichtig sei z.B. für die Feuerwehr, wo sie im Falle eines Brandes hinfahren muss.

Herr Schade unterschied ebenfalls nochmals zwischen dem öffentlich-rechtlichen Wohnungsnutzungsrecht, dass man ein Gebäude nutzen dürfe und dem Melderecht mit der Verpflichtung, sich anzumelden. Ohne baurechtliche Genehmigung sei es illegal.

Herr Rinker dankte dem Investor, dass er sich den Fragen gestellt habe und auch persönlichen Anschuldigungen.
Er fragte, was Ende des Jahres zu erwarten sei, wenn die Pachtverträge auslaufen und es kein neues Baurecht gebe. Er fragte nach den Hürden, z.B. Verwaltungshürden und dem Umweltbericht.

Herr Lambrecht sagte, dass nach der Übergabe des Grundstücks mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werde. Für die Räumung entstünden enorme Kosten. Zum Jahresende werden dort keine Pächter mehr sein. Tücken seien u.a. ein Störfallbetrieb und Fledermäuse. Der Verwaltungsausschuss habe dem Projekt zugestimmt. Der Vorschlag, das Bauvorhaben um die Gärten herumzubauen, käme nicht in Betracht, da diese nicht legalisierbar seien.

Frau Kellner fasste zusammen, dass die neue Planung erneut ausgelegt werde und man seine Bedenken äußern könne.

Frau Lahde-Fiedler ergänzte, dass die Drucksache zum Auslegungsbeschluss dem Bezirksrat vorgelegt werde und abschließend vom Rat beschlossen werde. Hinsichtlich der Untersuchung zum Artenschutz müsse die gesamte Vegetationsperiode berücksichtigt werden. Die Begutachtung laufe noch und die Ergebnisse fließen dann in den Umweltbericht ein. Im Juni endete die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nun fände die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen statt.

Frau Kellner bedankte sich für die Informationen und die Antworten.
Sie hoffe auf eine gute Lösung, leider sei der Bezirksrat das falsche Gremium.


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Anlieger überreichte dem Bezirksrat ein Schreiben bezüglich der Kostenregelung bei dem Verkauf des Klubhauses eines Sportvereins.
Das Anliegen wird mit der Fachverwaltung geklärt.

durchgeführt von 19:19-19:22 Uhr


TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1863 - ehem. Holländischer Pavillon
(Drucks. Nr. 1459/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,

dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1863 - ehem. Holländischer Pavillon - mit der i Live Expo Campus GmbH, geschäftsansässig Schiffgraben 19, 30159 Hannover (nachfolgend "Vorhabenträgerin") zu den in der Begründung aufgeführten, wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 6.
Bericht zum Schulentwicklungsplan, insbesondere zu den Zahlen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel (vgl. Drucks. Nr. 0972/2020)

Frau Heinrich und Herr Fulge stellten die Zahlen der einzelnen Schulen im Stadtbezirk vor (siehe beigefügte Präsentation) und standen für Nachfragen zur Verfügung.

Herr Lindenberg bezog sich auf einen Artikel in der NP zum Schulformwechsel.

Herr Fulge antwortete, dass ein Schulformwechsel der persönliche Wunsch von Schüler*innnen /Eltern sein könne oder das Ergebnis der Klassenkonferenzen.

Frau Jakob fragte, ob die Bautätigkeiten einbezogen wurden.

Herr Fulge bestätigte, dass Geburtenzahlen und Neubaugebiete in die Planung einfließen.

Frau Heinrich informierte, dass an der GS Beuthener Straße von 3,5 Zügigkeit ausgegangen werde, dies seien 2 Räume mehr. Die provisorische Mensa wird derzeit erweitert. Ziel sei die Essenseinnahme für alle. Daraus ergibt sich eine Umstrukturierung im Gebäude, die den Hort und den Ganztag betrifft.

Frau Dr. Schröder bezog sich auf das Neubaugebiet am Annastift und die Anforderungen wegen der Inklusion. Es sei mit erhöhten Anmeldezahlen an der Schule Beuthener Straße und Doppelzählungen zu rechen. Deshalb sei 3-Zügigkeit gewagt und sicherlich mit 4-Zügigkeit zu rechnen.

Frau Heinrich antwortete, dass die Verwaltung reagieren müsse, wenn der Bedarf bestehe.

Bei der GS Loccumer Straße sei eine vollwertige Mensa geplant. Trotz der Mängel in allen Gebäudeteilen sei das Hauptgebäude erhaltenswert. Man befinde sich am Anfang von Abstimmungsprozessen.

Frau Miskovic verwies auf den Wohnungsneubau in Wülfel. Sie hatte den Eindruck, dass die Zahl der Kinder zugenommen habe.

Frau Heinrich sagte, dass man bei der Planung von einem bestimmtem Stand ausgehe.

Herr Fulge bestätigte, dass es ein subjektives Empfinden gebe. Bei den Berechnungen werden u.a. die Daten des Melderegisters zugrunde gelegt. Die Daten zu den 3-jährigen fließen in die Prognosen ein und Trends aus der Vergangenheit werden in die Zukunft übertragen.

Frau Dr. Schröder wandte ein, dass die Prognosen die Zahlen oft zu spät abbilden und die Schulen dann zu klein seien. Sie rechne mit steigenden Zahlen der Schüler*innen insbesondere für die GS Loccumer Straße.

Frau Heinrich ging davon aus, dass die Zahlen die Kapazitäten nicht übersteigen werden.

Frau Kellner fragte zur Schule Suthwiesenstraße nach, wie es dort mit einer baulichen Überarbeitung /Neubau aussehe.

Frau Dr. Schröder bedauerte, dass die Schule seit Jahren nur über eine provisorische Mensa verfüge.

Frau Heinrich wird Informationen zur Planung nachliefern.

Ergänzung zum Protokoll:
Im Rahmen der Entscheidung zur Umwandlung von provisorischen Mensen in vollwertige Mensen erscheint für den Standort GS Suthwiesenstraße eine Gesamtüberplanung sinnvoll. Der Standort muss daher noch näher betrachtet werden. Hierzu sind ab 2022 erste Mittel für Planungen vorgesehen.

Frau Jakob hielt die Zahl von 26 Schüler*innen an der Kardinal-Bertram-Schule für sehr hoch.

Frau Heinrich verwies auf den Förderbedarf, deshalb werde doppelt gezählt.
Sie verwies auf Seite 157 des Schulentwicklungsplans ,wo eine fehlerhafte Aussage abgedruckt ist. Es gebe sehr wohl eine Interessenbekundung für den Ganztag.

Frau Dr. Schröder wies auf die immer neuen Herausforderungen an der Schule Beuthener Straße hin: Deutsch als Zweitsprache, extreme Heterogenität zwischen Hochbegabungsprofil und Tiefbegabung, Flüchtlingsunterkünfte etc.. Hier sollten mehr Räume und ein barrierefreier 4-zügiger Ausbau vorgesehen werden.

Frau Heinrich dankte für den Hinweis zur Hochbegabung.

Herr Lindenberg fragte nach zum Anteil der Schüler*innen aus dem Stadtteil.

Herr Fulge hatte dazu keine Zahlen. Grundsätzlich erfolge der Übergang zu weiterführenden Schulen in der Nähe.

Zur Rückverlegung der Dietrich Bonhoeffer Realschule von der Loccumer Straße an den Standort Helmstedter Straße gebe es noch keinen Termin.

Frau Dr. Schröder bezog sich auf die Anfrage zum hohen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (vgl. Drucksache 15-1528/2020 -TOP 8.1.4.) und fragte, ob man evtl. eine inklusive Klasse mit besonderem Unterstützungsbedarf einrichten könne.

Frau Heinrich erläuterte, dass die Schulplanung lediglich für die Räume zuständig sei, die pädagogische Arbeit liege bei den jeweiligen Schulen.



TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
-Entwicklungen im Stadtbezirk-

Herr Michaelis stellte die Planungen zur Gestaltung der Grünfläche vor (siehe beigefügte Präsentation).


Frau Jakob hatte eine Nachfrage zur Bebauung. Diese soll teilweise fertig gestellt sein.

Herr Sommerkamp erkundigte sich nach dem alten Baumbestand und möglichen Tieren wie Vögeln und Fledermäusen, die sich dorthin zurückgezogen haben.

Herr Michaelis bestätigte, dass eine naturschutz-fachliche Untersuchung erfolge. Der alte wertvolle Baumbestand bleibe erhalten.


Frau Groenigk berichtete über das beginnende Beteiligungsverfahren zum neuen Stadtteilzentrum Döhren.
In der nächsten Sitzung soll es dazu weitere Informationen geben.


TOP 8.
A N F R A G E N
Herr Seela beantragte die schriftliche Beantwortung der Anfragen.

Da es bereits diverse Nachfragen gab, wurden die Anfragen und Antworten verlesen.


TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Der Stadtbezirksrat beschließt und nichts passiert
(Drucks. Nr. 15-1365/2020)

Herr Zitzke verlas die Anfrage.

In seiner Sitzung vom 11. März 2004 hat der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel einstimmig den Antrag in der Drucksache 15-0471/2004 beschlossen.

Der damalige Antragstext lautete:

„Eine der Straßen im Neubaugebiet Peiner Straße / Hoher Weg wird nach Oskar Schrader benannt.“

als Begründung wurde seinerzeit vorgetragen:

„Oskar Schrader wurde in Wülfel geboren und lebte viele Jahre in Döhren. Er war viele Jahre in unserem Stadtbezirk als Schiedsmann ehrenamtlich tätig.
In der zweiten Wahlperiode, ab 1986 bis zu seinem Tod, stand er als Bezirksbürgermeister dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vor. Es ist an der Zeit, ihm mit der Benennung einer Straße ein ehrendes Andenken zu bewahren.“

Noch 2004 teilte die Verwaltung mit, dass dem Antrag gefolgt werde, jedoch erst in den kommenden Jahren.

Wir fragen die Verwaltung:
Wann wird der Beschluss des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel umgesetzt?


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Die Benennung der Straßen im Neubaugebiet Peiner Straße / Hoher Weg erfolgte durch Ratsbeschluss am 08.06.2006 auf Grundlage der Beschlussdrucksache Nr. 0459/2006. In Folge des Ratsbeschlusses vom 09.12.1999, Ds Nr. 2810/99 – „Bei Straßenneubenennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden“ – wurden hier drei verdiente Hannoveranerinnen berücksichtigt
(Hedwig Bollhagen, Martel Schwichtenberg und Irmgard Woldering).

Der im Stadtbezirk Döhren-Wülfel von der SPD-Fraktion zur DS Nr. 0459/2006 gestellte Änderungsantrag Nr. 15-0686/2006, eine der drei Straßen nach Oskar Schrader zu benennen, erhielt am 16.03.2006 im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel keine Mehrheit.
Somit konnte der Antrag (DS Nr. 15-0471/2004), eine der Straßen im Neubaugebiet Peiner Straße / Hoher Weg nach Oskar Schrader zu benennen, nicht umgesetzt werden.
Gemäß § 93 Absatz 1 Ziffer 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kann seit November 2011 der Stadtbezirksrat nunmehr alleinig über die Benennung einer Straße nach Oskar Schrader im eigenen Stadtbezirk entscheiden.
Der Benennungsvorschlag Oskar Schrader wird von der Verwaltung in der umfangreichen Vorschlagssammlung für Straßenbenennungen geführt.

TOP 8.1.2.
Was geschieht am Baudenkmal „Altes Jagdhaus“?
(Drucks. Nr. 15-1524/2020)

Herr Schade verlas die Anfrage.

Wie Bürger mitteilten, soll es im Bereich des „Alten Jagdhauses“ an der Straße „Vor der Seelhorst“ bauliche Aktivitäten gegeben.
Das Alte Jagdhaus ist denkmalgeschützt. Schon vor längerer Zeit wurde ein ebenfalls denkmalgeschütztes Nebengebäude illegal abgerissen. Insoweit besteht ein besonderes Interesse am Geschehen auf diesem Grundstück.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Welches Bauvorhaben ist auf dem Grundstück des Alten Jagdhauses nunmehr konkret geplant und in Angriff genommen?
2.) Wird das rechtswidrig abgebrochene Nebengebäude wieder rekonstruiert?
3.) Wurde wegen des damaligen Abbruches ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet, ggf. weshalb nicht?
Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Der Eigentümer erwägt das Objekt zu veräußern. Für eine sensible und denkmalgerechte Reaktivierung der Liegenschaft hat die Verwaltung Kontakt zum Eigentümer aufgenommen.
Über den weiteren Verlauf der Entwicklung kann daher nach dem Termin berichtet werden.

Frau Lahde-Fiedler sagte, dass zu Frage 3 aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts gesagt werden könne. Die Antwort werde vom zuständigen Bereich Bauordnung gegeben

Frau Jakob fragte, inwieweit eine Antwort für die politische Arbeit erforderlich sei.

Frau Meier sagte, dass es um den Umgang mit dem Denkmalschutz gehe.


TOP 8.1.3.
Welche Planungen gibt es für das freie Grundstück Friedhofsallee Nr. 4-6, (Flurstück Gemarkung Döhren, Flur 7, Flurstück 10/16)?
(Drucks. Nr. 15-1526/2020)

Herr Lindenberg verlas die Anfrage.

Wie Bürger mitteilten, gibt es im Bereich der Friedhofsallee Nr.4-6 ein freigeräumtes Grundstück.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Ist der Verwaltung bekannt, welche Planungen es für die Nutzung des Grundstückes gibt?
2.) Sollen auf dem Gelände neue Wohnungen entstehen?
3.) Gibt es Abstimmungen über die Nutzung des Grundstückes zwischen dem Eigentümer und der Bauverwaltung der LHH?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Für das Grundstück gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes 446. Der Bebauungsplan setzt dort ein Allgemeines Wohngebiet fest. Dort ist Wohnungsbau zulässig.

Auf Anfrage wurde einem Investor mitgeteilt, dass im Rahmen des geltenden Baurechts auch eine KITA zulässig wäre.
Weitere Gespräche fanden nicht statt. Bisher liegen weder eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag vor.

TOP 8.1.4.
Hoher Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
(Drucks. Nr. 15-1528/2020)

Frau Dr. Schröder verlas die Anfrage.

Im vorliegenden Kommunalen Schulentwicklungsplan 2020 werden die Schülerzahlen der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule als steigend angegeben.
Besondere Auffälligkeiten ergeben sich in folgenden Punkten:
1. Im derzeitigen 5. Jahrgang werden insgesamt 64 Schüler*innen beschult. Bei 19 Schüler*innen dieses Jahrgangs wurde ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Konkret bedeutet dies, dass ungefähr ein Drittel der Kinder dieses Jahrgangs auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen ist.
2. Wenn man die Schülerzahlen eines durchwachsenden Jahrgangs betrachtet, steigt die Anzahl der Schüler*innen in der DBR vor allem in den Jahrgängen 6, 7 und 8 sprunghaft an. Für den 5. Jahrgang 2019/20 würde eine weitere Steigerung der Schülerzahlen die Vierzügigkeit bedeuten.

Wir fragen die Verwaltung:
1.- Wie viele Schüler*innen mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden im 5. Jahrgang (2019/20) pro Klasse beschult und welche Förderschwerpunkte wurden festgestellt? Bitte um detaillierte und separate Auflistung.
2.- Wie viele Förderschullehrer*innenstunden sind im Schuljahr 2019/20 in die 5. Klassen der DBR geflossen, d.h. während wie vielen Unterrichtsstunden ist jede Klasse des 5. Jahrgangs (2019/20) doppelt gesteckt? Bitte um separate Auflistung.
3.- Ist die Schule räumlich auf eine Vierzügigkeit des 5. Jahrgangs (2019/20) eingestellt und ist diese voraussichtliche Raumerfordernis bei der geplanten Rückführung der Außenstelle an den Hauptstandort zusätzlich eingeplant?


Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Aussage, dass im aktuellen Schuljahr im 5. Jahrgang der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule 19 Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung beschult werden, kann bestätigt werden. Davon entfallen 15 auf den Förderschwerpunkt Lernen und 4 auf den Schwerpunkt emotionale / soziale Entwicklung.
Bei drei gebildeten fünften Klassen entspricht dies einem Durchschnitt von 6,33 Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung je Klasse.

Zu Frage 2:
Diese Frage wurde zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesschulbehörde mit der Bitte um Stellungnahme weiter geleitet, die wie folgt antwortet:

Die Niedersächsische Schulbehörde weist die Stunden der sonderpädagogischen Lehrkräfte im Rahmen der Verfügbarkeit an die jeweilige Schule zu.

Im ersten Schulhalbjahr 2019/2020 wurden der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule 32 Förderschullehrer*innenstunden und im zweiten Schulhalbjahr 102 Förderschullehrer*innenstunden zugewiesen.

Im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit entscheidet die Schulleitung vor Ort unter Abwägung pädagogischer Entscheidungen, wie der Einsatz der sonderpädagogischen Expertise erfolgt.

Informationen zur Verteilung der zugewiesenen Forderschullehrer*innenstunden auf die einzelnen Jahrgänge liegen demnach nicht vor.

Zu Frage 3:
Eine Erhöhung der Zügigkeit der 3-zügigigen Realschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist nicht angestrebt. Der Schulbezirk der Stadt Hannover erstreckt sich bei den weiterführenden Schulen auf das gesamte Stadtgebiet, womit bei dem derzeitigen Anwahlverhalten der Eltern insgesamt genügend Plätze in Jahrgang 5 für die Schulform Realschule zur Verfügung stehen. Der Zuwachs in den höheren Jahrgängen ist durch die Schulformwechsel bedingt (s. Kapitel 1 des Schulentwicklungsplanes)

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Gaststätte Wichmann
(Drucks. Nr. 15-1546/2020)

Frau Waase verlas die Anfrage.

Was wird aus dem Bauvorhaben der Gaststätte Wichmann an der Hildesheimer Straße; von dem bestehenden Gebäude stehen seit Monaten nur noch zwei Wände. Wie in der Zeitung zu lesen ist, wird von dem Investor ein neues Konzept für den Neubau entwickelt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Informationen hat die Stadt zu dem neu geplanten Neubau?
2. Sind an diesem Standort zwei Vollgeschosse plus ausgebautes Dach zulässig?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1: Der Verwaltung ist der beantragte und 2019 genehmigte Bauantrag bekannt. Neuere, von dieser Genehmigung abweichende Überlegungen sind der Verwaltung nicht bekannt.
zu 2: Die Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230 schreibt fest, dass das Ensemble aus Gastwirtschaft, „Remise“ und Kegelbahn in seiner Kubatur zu erhalten bzw. wiederherzustellen ist. Da das historische Gebäude über nur ein Vollgeschoß verfügte, darf auch der Neubau, wie genehmigt, nur über ein Vollgeschoß verfügen. Die Flächen im Obergeschoß unter dem großen Dach wurden genutzt und wurden auch so genehmigt. Ein zweites Vollgeschoß ist aktuell nicht zulässig.

Herr Schade fragte, wie lange die Stadt Hannover abwarten werde und ob es ein Baugebot gebe.

Frau Lahde-Fiedler berichtete, dass es die Hoffnung gebe, dass der Investor auf die Bauverwaltung zukomme. Zur Erhaltungssatzung und einem Baugebot werde sie sich erkundigen.

Frau Ohlhorst ergänzte, dass es bereits in der letzten Sitzung eine Anfrage gab und der Investor coronabedingt keine Gaststätte oder Hotel plane. Ein neues Konzept liege aber noch nicht vor.

Herr Rinker fragte, wie in der zweiten Antwort das Wort "aktuell" zu verstehen sei.

Frau Lahde-Fiedler sagte, dass eine neue Planung eine Rechtsgrundlage benötige. Nach der Erhaltungssatzung gehe es nicht.

Herr Milkereit fragte, ob man warte, bis der Bauträger auf die Verwaltung zukomme.

Frau Lahde-Fiedler bat um Verständnis, dass es nicht ihr Bezirk sei. Sie werde es in Erfahrung bringen.

Frau Jakob befürchtete, dass der Investor seine Planungen durchsetze. Sie fragte, ob es eine Baupflicht innerhalb von drei Jahren gebe.

Frau Röttger bezog sich auf ein Bauprojekt in Bothfeld, wo es gelungen sei, durch Teilgeschosse ein 5-geschossiges Gebäude zu errichten.

Frau Lahde-Fiedler erläuterte, dass es hier wegen der Erhaltungssatzung nur ein Vollgeschoss zuzüglich Dach geben könne.

TOP 8.2.2.
Informationen bezüglich der Poller auf der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1547/2020)
Frau Maschke-Scheffler verlas die Anfrage.

Die Neugestaltung der Güntherstraße ist vor ca. 8 Jahren mit Beteiligung der Anlieger geplant worden und vor 6 Jahren fertig gestellt. Vor ein paar Wochen sind nun dort 30 Poller aufgestellt, die die Straße sinnlos verunstalten. Eine Einbeziehung der Anlieger hat nicht stattgefunden. Nach Auskunft der Bezirksbürgermeisterin soll es lediglich eine Begehung der Verwaltung gegeben haben.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum und zu welchem Zeitpunkt gab es eine Begehung der Verwaltung und wer hat diese veranlasst?
2. Warum sind die Anlieger und der Bezirksrat nicht informiert worden?
3. Wie viele Beschwerden und Strafzettel gab es seit Fertigstellung der Straße in den vergangenen 6 Jahren?

Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu 1.
Aufgrund von Beschwerden zu widerrechtlichem Parken, zuletzt in Form eines Anliegerschreibens, das der Verwaltung durch die Stadtbezirksbürgermeisterin übermittelt wurde, fanden Begehungen des genannten Teilbereichs der Güntherstraße am 13.05.2020 und 14.05.2020 zur Abschätzung der Beschwerdeargumente und am 28.05.2020 nach Abschluss der Arbeiten statt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden 13 Absperrbügel zum Schutze der Grünflächen, sowie 20 Poller zum Schutze des Gehweges und Kenntlichmachung der Grundstücküberfahrten gesetzt.

Zu 2.
Ziel der Umgestaltung der Güntherstraße im Jahr 2017 war es unter anderem, den Anteil der Grünflächen in der Straße zu erhöhen und damit auch die Vitalität der Bäume in den Grünstreifen zu stärken. Durch die Hochborde zur Abgrenzung der Gehwege und der Grünstreifen von der Fahrbahn wurde baulich verdeutlicht, dass weder Gehweg noch Grünstreifen zum Parken zur Verfügung stehen.

Die Anlieger*innen wurden im Zuge des Neubaus durch eine entsprechende Anliegerinformation über die neue Parkordnung informiert. Dennoch wurde nach der Umgestaltung massiv in diesen Bereichen und insbesondere auf den angelegten Grünstreifen geparkt, so dass der Bewuchs zerstört und der Boden verdichtet wurde.
Die Verwaltung hat in der Konsequenz Maßnahmen zur Unterbindung des illegalen Parkens umgesetzt. Die Notwendigkeit einer erneuten Information wurde von Seiten der Verwaltung daher nicht gesehen.

Zu 3.
Beschwerden werden nicht statistisch erfasst. Die Anzeigen des Verkehrsaußendienstes können für die letzten 18 Monate ausgewertet werden.
Demnach wurden in der Güntherstraße seit dem 01.01.2019 drei Anzeigen aufgenommen.
Außerdem liegen dem Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten aktuell 8 Privatanzeigen zu Parkverstößen in der Güntherstraße vor.


Frau Jakob bezweifelte, dass dort Grünflächen beschädigt wurde, da diese in einem katastrophalen Zustand seien und dort keine Gestaltung erfolgt sei. Sie hätte eine Information an den Bezirksrat erwartet, wenn die Bezirksbürgermeisterin die Verwaltung beauftragt. Sie hätte statt der 30 Poller ein Parkverbotsschild und Kontrollen begrüßt.

Herr Schade sagte, dass es üblich sei, dass sich Bürger*innen mit ihren Anliegen an die Bezirksbürgermeisterin wenden und diese dann an die Verwaltung gegeben werden.

Herr Rinker sagte, das illegales Parken nicht geduldet werden könne.

Frau Kellner informierte, dass sie zahlreiche Briefe und Emails erhalte, die sie an Frau Groenigk zur Weiterleitung an die Fachverwaltung gebe, um Lösungen für die Bürger*innen zu finden. Zum anderen seien nicht alle Anwohner*innen gegen die Poller, es gebe auch Lob in der HAZ und bei facebook.

Ein Anlieger regte an, statt auf der verdichteten Rasenfläche auf den Gehwegen zu parken.

Frau Kellner sagte, dass der Untergrund nicht für das Parken geeignet sei und dadurch zerstört werde.

Frau Jakob sagte, dass zahlreiche Unterschriften gegen die Poller gesammelt wurden.

TOP 8.2.3.
Umweltverträglichkeitsprüfung Wülfeler Laubenkolonie
(Drucks. Nr. 15-1548/2020)

Herr Sommerkamp verlas die Anfrage.

Auf dem Gelände der Wülfeler Laubenkolonie an der Hildesheimer Straße ist beabsichtigt, Wohngebäude zu errichten. Die sich dort befindenden Kleingärten werden exzessiv genutzt. Das hat zur Folge, dass sich dort wertvolle Biotope entwickeln konnten. Beispielsweise sind dort Fledermäuse und geschützte Insekten heimisch. Diese haben eine besondere Bedeutung, da das Gelände an das Landschaftsschutzgebiet angrenzt. Eine Bebauung würde dem entgegenstehen. Es ist daher nötig, dass in einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor einer endgültigen Baugenehmigung die ökologischen Gesichtspunkte geklärt sind.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist im Vorfeld der Bauanfrage auf dem geplanten Baugelände eine Bestandsaufnahme zum Vorkommen von Tieren und Pflanzen erfolgt?
2. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
3. Falls nein, wird noch eine entsprechende Untersuchung erfolgen?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1: Das BauGB gibt im § 1 vor, dass in Bauleitplanverfahren „soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen“ sind, um so eine „nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten“. Deshalb werden selbstverständlich die Vorkommen von Tieren und Pflanzen von einem Fachgutachter ermittelt. Auf dieser Basis wird nach dem hannoverschen EIBE-Modell* der zu erwartende Eingriff und die dadurch ausgelösten Minimierung- und Ersatzmaßnahmen ermittelt und im Bebauungsplan festgeschrieben. Die Erhebungen sind im Gang und müssen vor dem nächsten Verfahrensschritt (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) abgeschlossen sein.

zu 2 +3: Die Ergebnisse werden als Abwägungsmaterial in das weitere Planverfahren eingestellt und abschließend behandelt. Dies geschieht unter Einbeziehung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün und der Unteren Naturschutzbehörde (Region Hannover).

* „Bewertungsmodell für Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Hannover-Modell“ (kurz: EIBE)

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 8.3.1.
Aufstellflächen Überweg Gänseanger 3
(Drucks. Nr. 15-1498/2020)

Herr Milkereit verlas die Anfrage.

In der Sitzung des Bezirksrats am 08.11.2018 hatte Die Linke eine Anfrage zum Überweg am Gänseanger. Die Anfrage wurde damals damit beantwortet, dass ein Gutachten von der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde, in welchem Lösungsmöglichkeiten für die Situation an der Lichtsignalanlage in Höhe Gänseanger / Bernwardstraße entwickelt werden sollen. Auf Nachfrage wurde dem Bezirksrat am 14.03.19 mitgeteilt, dass die Verwaltung „im nächsten Schritt eine Lösung für eine deutliche Erweiterung bzw. Trennung der Aufstellflächen an Fußgänger-/Radfahrer-Lichtsignalanlage in Höhe Gänseanger / Bernwardstraße unter Berücksichtigung der beiden Baumstandorte“ entwickeln wird. Die „zeitliche Perspektive zur Vorlage der Planungen“ konnte damals „aus Kapazitätsgründen nicht aufgezeigt werden.“

Deshalb frage ich die Verwaltung erneut:

1. Hat die Verwaltung eine Lösung für eine deutliche Erweiterung bzw. Trennung der Aufstellflächen an Fußgänger-/Radfahrer- Lichtsignalanlage in Höhe Gänseanger / Bernwardstraße unter Berücksichtigung der beiden Baumstandorte entwickelt?

2. Wie ist die Planung der zeitlichen Umsetzung?


Frau Groenigk antwortete wie folgt:

Zu 1: Ja die Verwaltung hat eine Lösung entwickelt.

Zu 2: Die Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit der Baumaßnahme GiB-Nebenanlagen entlang der Schützenallee. Derzeit wird eine Ausschreibung vorbereitet.
Der Bau wird voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.


Herr Milkereit fragte, welche Lösung entwickelt wurde.

Frau Groenigk wird in der Fachverwaltung nachfragen.

Antwort zum Protokoll:
Es wird eine zweite Furt parallel zur bestehenden Furt realisiert, die dem Fußgängerverkehr dient und die rechtwinklig an die Schützenallee anschließenden Fußgängerbeziehungen miteinander verbindet. Die Bestandsfurt wird als eigenständige Radfurt ausgebildet. Somit werden die Aufstellbereiche nach Nutzergruppen getrennt und somit die Verkehrsverhältnisse verbessert, der Baumbestand bleibt erhalten.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung: Antrag der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Ausweis von P+R Plätzen sowie Bereitstellung einer zeitgemäßen abschließbaren Fahrradgarage an der Haltestelle Seelhorster Friedhof; Ausweisung möglicher weiterer Standorte für Fahrradgaragen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1182/2020)

Herr Zitzke brachte den Antrag ein.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert gemeinsam mit der Region Hannover einen Teil des Parkplatzes am Seelhorster Friedhof als P+R Parkplätze auszuweisen und auf einem weiteren Teil des Parkplatzes eine zeitgemäße abschließbare Fahrradgarage für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV zu errichten.

Des Weiteren wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Region gebeten, zeitnah weitere mögliche Standorte für abschließbare Fahrradgaragen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu benennen.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Frau Jakob sprach sich gegen eine Ausweisung zur Nutzung als Park&Ride -Parkplatz aus, da der Parkplatz während der Messen und auch bei Beerdigungen gut belegt sei. Der Verkehr werde sich dann zum Parken in andere Straßen in Mittelfeld verlagern. Park&Ride sei besser am Rand in der Nähe der Messe.

Herr Schade wandte ein, dass der Parkplatz groß genug sei und vor ein paar Jahren sogar bebaut werden sollte.

Herr Milkereit sprach sich für das Parken an den Endhaltestellen aus. Dieser Parkplatz sollte für die Friedhofsnutzer*innen bestehen bleiben. Er regte eine getrennte Abstimmung an.

Frau Waase sagte, dass dort der größte Friedhof sei. Bei der An- und Abfahrt zur Messe sollte dort dort geparkt werden.

Frau Meier beantragte das Ende der Debatte.


TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Erweiterung des CARA-Portals der Landeshauptstadt Hannover durch weitere Parameter
(Drucks. Nr. 15-1363/2020)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das CARA-Portal der Landeshauptstadt Hannover durch weitere Parameter zu erweitern, um weitere Suchergebnisse zwischen den einzelnen Parametern zu ermöglichen. So sollen z.B. der Bearbeitungsstand bzw. das Beschlusscontrolling besser abgefragt werden können.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Herr Rinker fragte, inwieweit der Bezirksrat dafür zuständig sei.

Herr Seela hatte Bedenken zur Umsetzung, da dies ein Mehraufwand für die Verwaltung sei, da diese Angaben bisher nicht erfasst würden.

Frau Miskovic erläuterte im Zusammenhang mit dem Antrag der letzten Sitzung, dass zusätzliche Abfragen technisch möglich seien, wenn man dies programmiere.

TOP 9.2.2.
Unterstützung des Schaustellergewerbes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1364/2020)

Frau Dr. Schröder brachte den Antrag ein.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah im Stadtbezirk Döhren-Wülfel Möglichkeiten zu schaffen, damit volksfesttypische Produkte, Waren und kleinere Fahrgeschäfte durch Schaustellerbetriebe angeboten werden können. Auf die Interessen der Unternehmer*innen und Anwohner*innen in der unmittelbaren Umgebung ist dabei Rücksicht zu nehmen. Bei der Nutzung städtischer Flächen sollten den Gewerbetreibenden dabei soweit wie möglich bei der Erhebung von Gebühren entgegengekommen und diese auf einen symbolischen Betrag reduziert werden.

Einstimmig


TOP 9.2.3.
Vorschriften der Erhaltungssatzung müssen eingehalten werden
(Drucks. Nr. 15-1532/2020)

Herr Schade brachte den Antrag ein und wies auf ein mögliches Baugebot hin.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem Baugrundstück Hildesheimer Straße 230 (ehemalige Gastwirtschaft Wichmann) keine Abweichungen oder Ausnahmen von der Erhaltungssatzung zuzulassen.

Einstimmig


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Fahrradfurt Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-1549/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend die beiden Radfurten über die Garkenburgstraße an der Kreuzung Loccumer/Thurnithistraße zu entfernen.

Zurückgezogen


TOP 9.3.2.
P+R am Endhaltepunkt der Linie 8
(Drucks. Nr. 15-1550/2020)


Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, am Endhaltepunkt der Linie 8 Messegelände P+R Parkplätze einzurichten.


wurde durch Neufassung ersetzt (vgl. TOP 9.3.2.1.)



In der Diskussion wurde erörtert, dass es sich dort um Grundstücke der Messe handle, deren Einnahmen der Stadt zugute kommen. Die Stadt habe dort vermutlich keine Grundstücke. Außerhalb der Messezeiten seien die Messeparkplätze leer.

Auf Anregung von Frau Meier wurde der Antrag ergänzt, vgl. Neufassung


TOP 9.3.2.1.
P+R am Endhaltepunkt der Linie 8
(Drucks. Nr. 15-1550/2020 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen am Endhaltepunkt der Linie 8 Messegelände P+R Parkplätze einzurichten, außerhalb von Messen und Veranstaltungen .



Einstimmig


TOP 9.3.3.
Poller auf der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-1551/2020)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit Vertretern des Bau- und des Grünflächenamts, dem Bezirksrat und den Anliegern der Güntherstraße Richtung Vierthaler Teich eine Begehung durchzuführen.

4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


Herr Schade fragte nach dem Sinn des Antrags, da die Fachverwaltung bereits mehrfach vor Ort war.

TOP 9.3.4.
„STOP“-Schild Peiner Straße/Elsenborner Straße - Errichtung einer roten Radwegefurt Hoher Weg/Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-1604/2020)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,

1. die Peiner Straße/Ecke Elsenborner Straße in Fahrtrichtung Hildesheimer Straße. mit einem sogenannten „STOP“-Schild (gem. § 41 Abs. 1 Anlage 2 Zeichen 206 StVO) zu versehen
2. vom Hohen Weg aus im Kurvenbereich der abknickenden Vorfahrt zur Peiner Straße in Fahrtrichtung Hildesheimer Straße eine rote Radwegefurt (Schutzstreifen für den Radverkehr gem. § 42 Abs. 2 Anlage 3 Zeichen 340 StVO) einzurichten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
Herr Rinker sagte, dass dem Antrag nicht zugestimmt werde, da dort kein zweites STOP-Schild montiert werden soll.

Herr Lindenberg regte eine Expertenkommission an, die sagen solle, wie es besser geregelt werde könne.

Frau Waase sagte, dass sie nicht beurteilen könne, ob ein zweites STOP-Schild zulässig ist. Die Situation müsse verbessert werden.

Herr Milkereit regte an, den Antrag in die Fraktionen zu ziehen. Evtl. könne das Stadtbezirksmanagement beauftragt werden, Lösungsvorschläge der Fachverwaltung erarbeiten zu lassen.

Eine Anliegerin sagte, dass die Situation dort sehr kompliziert sei für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen (Fußgänger, Haltestelle, Radverkehr, Autofahrer*innen).

Der Kontaktbeamte der Polizei sagte, dass die rote Radwegefurt und das STOP-Schild auf Anregung des Radverkehrsbeauftragten markiert/montiert wurden. Es sei zu klären, inwieweit man die abknickende Vorfahrt verändern könne. Es gebe auch ein neues Schild "Vorfahrt geändert".

TOP 9.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.4.1.
Blühende Landschaften in Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1552/2020)

Frau Röttger brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechend dem Konzept „Insektenfreundliches kommunales Grün in Hannover“, den gesamten Döhrener Maschpark zwischen Gänseanger und Brückstraße, sowie den Döhrener-Wolle-Platz zwischen Brückstraße und Johann-Duve-Weg zum Jahr 2021 durch Aussaat von regional- und standort-passenden Blumensaaten zu blüten- und artenreichen Flächen zu entwickeln.

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendung für die Kolpingfamilie Hannover-Döhren St. Bernward
(Drucks. Nr. 15-1495/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen :
Die Kolpingsfamilie Hannover- Döhren ,,St. Bernward" erhält eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro als Zuschuss zur Reparatur des Daches der Begegnungsstätte auf der Bernwardswiese.

Einstimmig


TOP 10.2.
Zuwendung an die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-1496/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen :
Die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld erhält eine Zuwendung in Höhe von
1.000,00 Euro als Zuschuss zur Durchführung von Hofkonzerten im Stadtbezirk.

Einstimmig


TOP 10.3.
Zuwendung für das Gemeinschaftsprojekt "Leineleuchten" des FZH Döhren, des RSV Hannover, des Paddel-Clubs Hannover und der DLRG
(Drucks. Nr. 15-1497/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen :
Das Freizeitheim Döhren erhält eine Zuwendung in Höhe von 500,00.Euro als Zuschuss
zur Durchführung eines Gemeinschaftsprojektes mit dem RSV Hannover, dem Paddel-Club
Hannover, der DLRG und dem Freizeitheim.

Einstimmig


TOP 10.4.
Zuwendung für das Wandbild Trogstrecke Zeißstraße
(Drucks. Nr. 15-1605/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Frau Gundula Zimmermann erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro für Sachmittel als Zuschuss zur Durchführung des Projektes “Wandbild Trog Zeißstraße“.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11. Juni 2020
(öffentlicher Teil)

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:49 Uhr



Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin