Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 07.07.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.07.2020)
Protokoll (erschienen am 18.09.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 08.07.2020

PROTOKOLL

34. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Dienstag, 7. Juli 2020,
Gymnasium Limmer (Aula), Wunstorfer Straße 14, 30453 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Steingrube (CDU)
(Bezirksratsherr Bulut) (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
(Bezirksratsherr Knoke) (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Mallast) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Martin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsherr Voß (SPD) 18.20 - 22.25 Uhr
(Bezirksratsfrau Weist) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Zielke) (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wolf) (Piraten)

Verwaltung:
Herr Vinken Region Hannover
Herr Weske infra
Frau Aurich TransTecBau
Herr Kottmann Region Hannover
Herr Bakker infra


Frau Winters FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Clausnitzer FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Kaminski FB Tiefbau
Herr Mingers FB Personal und Organisation
Herr Pfingsten FB Personal und Organisation

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.06.2020

3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

3.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1603/2020)

3.2. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1602/2020 mit 5 Anlagen)

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

4.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr 0892/2020
(Drucks. Nr. 15-1525/2020)

4.2. Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Ungerstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 1110/2020 mit 4 Anlagen)

4.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1110/2020
(Drucks. Nr. 15-1504/2020)

4.2.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1110/2020
(Drucks. Nr. 15-1606/2020)

4.2.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1606/2020
(Drucks. Nr. 15-1607/2020)

5. A N T R Ä G E

5.1. Interfraktionell

5.1.1. Stadtteilverträgliche Aufwertung des Margarethe- und Max- Rüdenberg-Platzes aus Mitteln des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung
(Drucks. Nr. 15-1534/2020)


5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Wasserstadt Limmer - Fortführung der Bauleitplanung
(Drucks. Nr. 15-1512/2020)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Mehr Straßenbäume im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0863/2020)

5.3.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0863/2020
(Drucks. Nr. 15-1316/2020)

5.3.2. Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1503/2020)

5.3.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1503/2020
(Drucks. Nr. 15-1608/2020)

5.3.3. Prüfung alternativer Standorte Hochbahnsteig Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1505/2020)

5.3.4. Bremsschwelle und Tempo 30 für den Kötnerholzweg
(Drucks. Nr. 15-1506/2020)

5.3.4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1506/2020
(Drucks. Nr. 15-1609/2020)

5.3.5. Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Gymnasium Limmer in der Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-1508/2020)

5.3.6. Öffnungszeiten Limmer Volksbad
(Drucks. Nr. 15-1509/2020)

5.4. der CDU-Fraktion

5.4.1. Dauerhafte Einrichtung von Parkplätzen auf der Badenstedter Straße zwischen der Erichstraße und der Bernhard-Caspar-Straße
(Drucks. Nr. 15-1114/2020)

5.4.1.1. Dauerhafte Einrichtung von Parkplätzen auf der Badenstedter Straße zwischen der Erichstraße und der Bernhard-Caspar-Straße
(Drucks. Nr. 15-1114/2020 N1)

5.4.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1114/2020 N1
(Drucks. Nr. 15-1610/2020)

5.4.2. Installation von Zusatzschildern bei der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich Posthornstraße / Von-Alten-Allee
(Drucks. Nr. 15-1527/2020)



5.4.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1527/2020
(Drucks. Nr. 15-1611/2020)

5.5. der Fraktion DIE LINKE.

5.5.1. (Regelmäßige) Information des Stadtbezirksrates Linden-Limmer über den Stand beim Neubau des Fösse-Hallen- und Freibades
(Drucks. Nr. 15-1536/2020)

5.6. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

5.6.1. Ausweisung von Flächen für die legale Nutzung für Graffiti
(Drucks. Nr. 15-1166/2020 N1)

5.6.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1166/2020 N1
(Drucks. Nr. 15-1612/2020)

5.6.2. Versetzung eines Verkehrszeichens zur Sicherstellung der Zugänglichkeit eines Hydranten
(Drucks. Nr. 15-1510/2020)

5.6.3. Städtische Grundstücke in Linden-Limmer zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-1511/2020)

5.7. von Bezirksratsfrau Grobleben (Die PARTEI)

5.7.1. Fahrradbügel für die Fössestraße
(Drucks. Nr. 15-1520/2020)

5.7.2. Lixit – Linden raus aus Hannover!
(Drucks. Nr. 15-1522/2020)

5.7.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1522/2020
(Drucks. Nr. 15-1613/2020)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Industrie- und Gewerbegebiet Linden-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1500/2020)

6.1.2. Eigentumsverhältnisse von Grundstücken am Lindener Hafen
(Drucks. Nr. 15-1501/2020)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Erreichbarkeit der geplanten Stadtbahnhaltestellen Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1499/2020)

6.3. der Fraktion DIE LINKE.


6.3.1. Volksbad Limmer – Corona-bedingte Einschränkungen
(Drucks. Nr. 15-1535/2020)

6.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.4.1. Nachfragen zu Ersatzpflanzungen
(Drucks. Nr. 15-1502/2020)

7. Informationen über Bauvorhaben

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 34. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Bezirksratsherr Ganskow bringt einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung ein. Für die Feststellung der Dringlichkeit war nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder anwesend.
Der Antrag wird daher automatisch Bestandteil der Tagesordnung der kommenden Sitzung.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10.06.2020

Bezirksratsherr List wünscht die Aufnahme eines aus seiner Sicht fehlenden Wortbeitrages aus der vergangenen Sitzung zu Tagesordnungspunkt 4.2.1. „Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer“.

[Nachdem Bezirksratsherr List den Antrag eingebracht hat führte Frau Winters aus, dass die im Antrag geforderte Maßnahme bereits im Verfahren ist. Die Rückfrage von Bezirksbürgermeister Grube hierzu, ob der Antrag daher entbehrlich wäre, wurde im Folgenden bejaht.

Bezirksratsherr List macht hierzu deutlich, dass seine Anträge keiner (Vorab-) Bewertung durch die Verwaltung bedürfen. Er bringe diese nach besten Wissen und Gewissen ein und der vorliegende greife den Wunsch der Einwohner*innen des Stadtbezirks auf.]

Genehmigt

TOP 3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 3.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1603/2020)

Bezirksbürgermeister Grube stellt den Verein mit seinem Projekt vor, der vom Integrationsbeirat Linden-Limmer für eine Zuwendung vorgeschlagen wurde.

Antrag,

die nachfolgende Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer zu beschließen:


1. Sportverein von 1907 Linden e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.200,00 €
Verwendungszweck: "Verpflegungskosten Fußballballschule “
Einstimmig

TOP 3.2.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1602/2020)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine und Initiativen mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.

Antrag

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
- Empfänger: Gymnasium Limmer
- Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
- Verwendungszweck: Bücherschrank
(Anlage 1)
- Empfänger: Sport-Club Linden 1907 e.V.
- Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
- Verwendungszweck: Ballfangzaun
(Anlage 2)
- Empfänger: Freizeitheim Linden
- Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
- Verwendungszweck: Hofkonzerte
(Anlage 3)
- Empfängerin: Frau Susanne Böhmer
- Zuwendungsbetrag: 1.400,00 €
- Verwendungszweck: Digitalisierung des Stadtteilarchivs
(Anlage 4)
- Empfänger: PLATZprojekt e.V.
- Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
- Verwendungszweck: Feminist week
(Anlage 5)
Einstimmig

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin spricht die fehlende Haltestellenplanung der 700er Linie an und möchte wissen ob diese zeitlich nur verschoben ist oder in 5 Jahren wieder auf der Tagesordnung steht.

Herr Clausnitzer antwortet, dass die einzelnen Linien durchaus im Plan angesprochen werden, jedoch eher unter dem Aspekt der Neuorganisation der Sprintlinien. Er stimmt zu, dass der Plan an dieser Stelle im Detail nicht abschließend ist und geht davon aus, dass weitere Details im Durchführungsverlauf des Nahverkehrsplans durch die Region Hannover festgelegt werden.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bedankt sich für die Ausführungen, welche seinen Eindruck bestätigen.

Er stellt weiter fest, dass die Anbindung der Wasserstadt Limmer im Nahverkehrsplan fehlt. Er fragt, ob die Anbindung nicht mehr beabsichtigt ist.

Herr Clausnitzer antwortet, dass eine mögliche Anbindung der Wasserstadt Limmer im Nahverkehrsplan der Region Hannover angesprochen wird, aber nicht umfassend dargestellt wird. In der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Plan wird hierauf mehrfach eingegangen. Die Anbindung ist für die Landeshauptstadt Hannover weiterhin ein wichtiges Thema. Die Gespräche und Planungen hierzu befinden sich allerdings noch im Anfangsstadium und das Thema wird daher wahrscheinlich erst im nächsten Nahverkehrsplan eine Rolle spielen

Bezirksratsherr Dr. Gardemin führt aus, dass es erste Ideen aus dem Bezirksrat zu einer möglichen Anbindung bereits 2016 gegeben habe. Dass diese nicht berücksichtigt werden, sieht er kritisch und teilt seinen Eindruck mit, dass zukünftigen Anwohner*innen auch eine Perspektive hinsichtlich der Anbindung gegeben werden muss.

Herr Clausnitzer macht erneut deutlich, dass der Nahverkehrsplan und auch die Anbindung der Wasserstadt Limmer in der Zuständigkeit der Region Hannover liegen. Die Landeshauptstadt Hannover ist in ihrer Stellungnahme zum Nahverkehrsplan auf dieses Thema eingegangen.

Bezirksratsherr List ergänzt, dass die Anbindung nicht nur für zukünftige Bewohner*innen interessant ist, sondern auch für die, die bereits jetzt dort wohnen und darüber hinaus auch für den gesamten Stadtbezirk. Der Bedarf ist eindeutig da und die Region Hannover müsse zum Handeln gebracht werden.

Einwohner 1 macht deutlich, dass die Initiative Wasserstadt Limmer bereits seit Jahren ein Stadtteilverkehrskonzept fordert und dieses weder im Nahverkehrsplan, noch in der Stellungnahme zu finden ist. Die Diskussion zeige deutlich, dass ein Konzept jetzt folgen müsse.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin befürchtet, dass ein neuer Nahverkehrsplan erst in 5 Jahren aufgelegt wird und die Diskussion dann erneut begonnen werde.

Herr Vinken teilt mit, dass sich die Region Hannover bemühe, nur Projekte im Nahverkehrsplan zu formulieren, deren Realisierung auch innerhalb von 5 Jahren möglich ist. Er stellt jedoch in Aussicht, dass die Region Hannover bis zum Jahresende Ideen zu einer Anbindung der Wasserstadt Limmer erarbeitet hat und diese auch entsprechend präsentieren wird.

Bezirksratsherr Müller ergänzt kritisch, dass sich die Prüfung der Anbindung nicht nur auf den 700er Bus beschränken dürfe, da dessen Kapazität bereits jetzt ausgereizt ist.

Herr Vinken antwortet, dass die Sprintlinien und der barrierefreie Ausbau des Angebots im Fokus der Maßnahmen stünden. Es gebe zudem viele Ansprüche und Wünsche, jedoch auch Grenzen bei den Finanzen.

Bezirksratsherr Klenke bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Geffers teilt seine Einschätzung mit, dass der Antrag in dieser Form überflüssig ist, da in der Stellungnahme der Landeshauptstadt zum Nahverkehrsplan dieses Thema bereits enthalten ist.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, warum es bei der Hafenbahn in kurzer Zeit möglich war eine Änderung der Streckenführung zu realisieren und bei anderen Vorhaben nicht.

Herr Clausnitzer antwortet, dass dieses Thema bereits lange diskutiert wird und dass das Thema der Anbindung der Wasserstadt Limmer im Vergleich hierzu noch relativ neu sei.

Herr Weske ergänzt, dass eine Machbarkeitsstudie zum Thema Hafenbahn bereits im Jahr 1998 in Auftrag gegeben wurde und die Anbindung der Wasserstadt Limmer wird erst seit Anfang 2020 diskutiert.

Antrag,

der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1525/2020 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen beschlossen


TOP 4.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr 0892/2020
(Drucks. Nr. 15-1525/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in Kapitel 4, 4. Zielstrategie 2, 4.1 . 1 .4, die Planungen und Prüfungen für den Top

„Spange der Stadtbahnlinie 9 ab der Haltestelle Bernhard-Caspar-Straße bis zur Haltestelle Bauweg über die Trasse der Lindener Hafenbahn (in engem Zusammenhang mit der Planung für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bernhard-Caspar-Straße)"

bis auf weiteres auszusetzen, da es sich bei der sonst entfallenen Stadtbahnhaltestelle Am Lindener Hafen um eine wichtige Versorgung mit dem öffentlichen Nahverkehr für das Gewerbegebiet im Bereich des Lindener Hafens sowie der angrenzenden Straßenzüge handelt.

Die Planung für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bernhard-Caspar-Straße soll hierdurch ausdrücklich nicht beeinträchtigt oder verzögert werden.

10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 4.2.
Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Ungerstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 1110/2020 mit 4 Anlagen)

Frau Aurich (TransTecBau) und Herr Weske (infra) berichten anhand einer Präsentation.

[Präsentationen als Anlage 1und 2 zum Protokoll]

Bezirksratsherr Müller zeigt sich irritiert, dass mit dem Planfeststellungsverfahren bereits am 08.07.2020 begonnen wird. Er möchte wissen, welche Auswirkungen es hat, wenn der Stadtbezirksrat dieser Vorlage heute nicht zustimmt. Er zeigt sich besorgt, da der Ferienstart bevorsteht und deswegen viele Betroffene nicht beteiligt werden können. Auch bietet es sich an, für die Einwendungen juristischen Rat zu suchen. Aufgrund des engen Zeitplans könnte auch diese Hilfestellung schwierig zu realisieren sein. Zudem sieht die Planung vor, eine Bahnsteigbreite von 4 Metern zu errichten, obwohl vermehrt wieder eine Breite von 6 Metern gefordert wurde. (in Linden oder stadtweit?)

Herr Weske erklärt, dass die Ablehnung der Vorlage durch den Bezirksrat im Anhörungsverfahren der Landeshauptstadt Hannover zur Maßnahme ggf. Erwähnung finden und dokumentiert werden würde. Ein Entscheidungsrecht hat in diesem Fall aber weder der Stadtbezirksrat Linden-Limmer noch die Landeshauptstadt Hannover. Zuständig ist alleine die Region Hannover und ihre Gremien.

Er erläutert, dass die 6 Meter Bahnsteigbreite eine neuere Forderung der Landeshauptstadt Hannover ist. Im Bundesgebiet sind 4 Meter der Standard und diese sind auch hier vorgesehen. Im Bedarfsfall wird auch breiter gebaut, aber eine Breite von 4 Metern ist hier ausreichend.


Bezirksratsherr Machentanz kritisiert weiter, dass keine Beschlüsse des Stadtbezirksrates bzw. die alternativen Positionierungen für die Hochbahnsteige im Vorhaben berücksichtigt werden.


Herr Weske erneuert seine Aussage, dass die Zuständigkeit allein bei der Region Hannover liege. Gefasste Beschlüsse des Stadtbezirksrates müssen von der Region Hannover im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, ob durch die Errichtung des Hochbahnsteiges auch Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen zu erwarten sind. Zudem möchte er wissen, ob der Baumbestand, trotz Errichtung des Gehweges in Höhe des Freizeitheims Linden, erhalten bleibt.

Herr Weske antwortet, dass es keinen Nachweis für eine Steigerung der Fahrgastzahlen durch die Errichtung von Hochbahnsteigen gebe. Aber man hoffe natürlich, dass der Öffentliche Personennahverkehr in Zukunft eine noch größere Rolle spiele und es zu einer Steigerung der Fahrgastzahlen insgesamt komme.

Frau Aurich ergänzt, dass der Gehweg so errichtet werden soll, dass alle Bäume erhalten werden, eher werde man die Wegeführung anpassen

Bezirksratsherr Ganskow fragt ergänzend, bei wieviel Fahrgästen eine Bahnsteigbreite von 6 Metern erforderlich wird.

Frau Aurich führt aus, dass zum Beispiel an der Haltestelle Wunstorfer Straße in der Spitze mit 1.700 Fahrgästen gerechnet wurde und hier eine Bahnsteigbreite von 5,50 Metern ausreichend ist.

Bezirksratsherr Klenke möchte wissen, ob am beabsichtigen Hochbahnsteig Ungerstraße auch ein breiterer Bahnsteig als 4 Meter denkbar sei.

Frau Aurich antwortet, dass zu Lasten aller übrigen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich in der Breite des Hochbahnsteiges noch etwas mehr möglich sei.

Bezirksratsherr Müller erklärt, dass seine Fraktion der vorgelegten Drucksache nicht zustimmen wird. Bei der Planung wurden offensichtlich die Interessen des Stadtbezirksrates und der Anwohner*innenschaft nicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass sie auch den vorliegenden Änderungsanträgen im Ergebnis nicht zustimmen, obwohl diese grundsätzlich gut sind. Es ist zu befürchten, dass die weiteren Standorte der Hochbahnsteige feststehen, wenn mit der Zustimmung zum Hochbahnsteig Ungerstraße Fakten geschaffen werden.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube möchte wissen, wie auf einen erhöhten Bedarf an Fahrgastzahlen reagiert werden kann, da an den neuen Hochbahnsteigen nur noch 2-Wagen-Züge halten können.

Herr Weske antwortet, dass dies über eine Takterhöhung der Bahn oder der 700er Buslinie aufgefangen werden müsste.

Bezirksratsherr Voß bezeichnet die Diskussion als widersprüchlich. Früher hat sich der Stadtbezirksrat dafür eingesetzt, dass die Bahnsteige möglichst schmal errichtet werden und heute wird sich über die Möglichkeiten der Verbreiterung erkundigt. Der vorgelegte Plan berücksichtigt die Interessen aller Verkehrsteilnehmer*innen und ermöglicht endlich die barrierefreie Nutzung der Stadtbahn. Dies sei das vorrangige Ziel und seine Fraktion werde folglich auch dafür stimmen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt zwei Änderungsanträge ein und begründet diese.


In Bezug auf den Änderungsantrag Drucksache Nummer 15-1606/2020 teilt Bezirksratsherr Geffers mit, dass es sich bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nicht um eine Angelegenheit aus der Bauleitplanung handelt. Die Forderung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann in diesem Fall nicht vom Bezirksrat gefordert werden.
Zudem hat der Stadtbezirksrat in dieser Angelegenheit kein Entscheidungsrecht, sondern lediglich ein Anhörungsrecht.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin antwortet, dass der Antrag beinhalte, dass genau dies durch die Verwaltung geprüft wird.

Bezirksratsherr Ganskow bringt einen weiteren Änderungsantrag und begründet diesen.

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Ungerstraße auf Grundlage der als Anlagen 1-4 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Mit den Änderungen der Drucksachen Nummern 15-1606/2020 und 15-1504/2020 mit 10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen


TOP 4.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1110/2020
(Drucks. Nr. 15-1504/2020)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt den Antrag wie folgt im Anschluss an Absatz 1 des Antragstextes zu ergänzen:
„Dabei wird zusätzlich die Anregung des Bezirksrates aus der Drucksache 15-2112/2017 einbezogen, einen Alternativstandort zwischen Ende der Fußgängerzone Limmerstraße und Ungerstraße als eine weitere Planungsvariante in die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“

8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 4.2.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1110/2020
(Drucks. Nr. 15-1606/2020)

Antrag


Der Bezirksrat beschließt den Antrag wie folgt im Anschluss an den ersten Spiegelstrich des Antragstextes zu ergänzen:

„Wegen der für den Stadtbezirk Linden-Limmer besonderen Bedeutung der Maßnahme werden alle Einwohner*innen des Stadtbezirks in besonderem Maße beteiligt. Dazu gehört, der Öffentlichkeit Gelegenheit zur ausführlichen Äußerung und Erörterung vor Ort zu geben. Die Auslegung der Bebauungsplanangelegenheiten hat im Stadtbezirk Linden-Limmer zu erfolgen und ist aus wichtigen Gründen über die üblichen 30 Tage hinaus zu verlängern. Besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen wie Geschäftsleuten, Kindern, Jugendlichen und Senior*innen wird gesondert Gelegenheit der Beteiligung gegeben. Dabei sind unterschiedliche Beteiligungsformate wie Versammlungen, Aussendungen per Post, Aktionen vor Ort etc. einzubeziehen. Nach Paragraph 94, Abs. 1, Satz 3 NKomVG ist eine Einwohner*innenversammlung zur Planung der Haltestelle durchzuführen. Der Bedeutung wegen ist gemäß Paragraph 9, Abs. 1, Nr. 12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover die eigenständige Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Bezirksrat Linden-Limmer zu beschließen.“

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-1607/2020 mit 7 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen beschlossen


TOP 4.2.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1606/2020
(Drucks. Nr. 15-1607/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2020 werden im
Beschlusstext- und Begründungsverlauf (5. Absatz) hinter dem Wort „Jugendliche“ ein Komma und die Worte
„mobilitätseingeschränkte Personen, Nutzer*innen von Kinderwagen“
zugefügt.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Stadtteilverträgliche Aufwertung des Margarethe- und Max- Rüdenberg-Platzes aus Mitteln des Sonderprogramms zur ökologischen Aufwertung
(Drucks. Nr. 15-1534/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Margarethe- und Max- Rüdenberg-Platz im Stadtbezirk Linden-Limmer aus den Mitteln des Sonderprogramms stadtteilverträglich zu entwickeln.

Hierbei ist nur der Ansatz des Haushaltsjahres 2020 zu verwenden (21.900,00 €).

Eine Beteiligung der zukünftigen Nutzer*innen des Platzes ist sicherzustellen. Der Stadtbezirksrat wird über die Ergebnisse in geeigneter Form informiert.

Einstimmig


TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Wasserstadt Limmer - Fortführung der Bauleitplanung
(Drucks. Nr. 15-1512/2020)

Bezirksratsherr Geffers bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin beantragt Einzelabstimmung zu den Punkten des Antrages, da seiner Meinung nach über die Bebauungsdichte noch diskutiert werden müsste.

Bezirksratsherr Geffers erläutert, dass eine verdichtete Bebauung nicht gewünscht ist und eine solche auch Probleme mit sich bringen könne, gerade unter sozialen Gesichtspunkten.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin teilt seinen Eindruck mit, dass eine verdichtete Bebauung nicht zwangsläufig soziale Probleme mit sich bringe. Im Falle des Baugebietes der Wasserstadt Limmer müsse eine stärkere soziale Durchmischung gewährleistet sein.

Bezirksratsherr List ergänzt, dass auch der Erhalt der denkmalgeschützten Altgebäude hier eine Rolle spiele. Wenn sie erhalten werden, so könnten die Objekte bspw. auch für soziale Einrichtungen und für einen erhöhten Anteil an sozial geförderten Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Er plädiert dafür, dass die Sicherung der Gebäude schnellstmöglich per Ersatzvornahme zu gewährleisten sei. Zudem möchte er wissen, ob es bezüglich des Kaufangebotes anderer Investoren für die Altgebäude einen neuen Informationsstand gebe.

Frau Winters antwortet, dass ihr nicht bekannt ist, ob in diesem Zusammenhang weitere Gespräche mit Interessenten stattgefunden haben.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Fortführung der Bauleitplanung für das Gelände der Wasserstadt Limmer folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
1. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan für den nächsten Bauabschnitt wird erst begonnen, wenn das Schicksal der denkmalgeschützten Altgebäude geklärt ist.
2. Im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan für den nächsten Bauabschnitt wird zuerst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.
3. In dem Bebauungsplan für den nächsten Bauabschnitt wird keine Erhöhung der
Bebauungsdichte gegenüber dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht, die vom 19.11.2014 (Auftaktveranstaltung) bis Februar 2015 stattfand (siehe DS 2096/2015).
Getrennte Abstimmung zu den Ziffern des Antrages:
Ziffern 1.) und 2.): einstimmig
Ziffer 3.) mit 10 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung


TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Mehr Straßenbäume im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0863/2020)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr List begrüßt den vorliegenden Antrag, bewertet die Aufzählung der Standorte für die Pflanzung von Straßenbäumen jedoch als nicht abschließend.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erläutert, dass die Aufzählung nicht abschließend sein muss und als Startsignal zu verstehen ist.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube bezweifelt, dass an allen genannten Standorten eine Umsetzung realistisch ist. Sie erinnert, dass bspw. in der Brauhofstraße an der genannten Stelle ein Radweg errichtet werden soll.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin entgegnet, dass es an allen Standorten genügend gestalterische Möglichkeiten zur Umsetzung gebe und diese im Zweifel von der Verwaltung zu prüfen seien.

Bezirksratsherr Ganskow bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf den Straßenabschnitten
- Wittekindstraße zwischen Wittekindstraße 10 und Nieschlagstraße
- Nieschlagstraße zwischen Davenstedter Straße und Rampenstraße
- Fössestraße zwischen Bardowicker Straße und Mathildenstraße
- Davenstedter Straße zwischen Billungstraße und Nieschlagstraße
- gesamte Brauhofstraße
- Ricklinger Straße zwischen Auestraße/Allerweg sowie zwischen Plinckestraße/Tonstraße
- Göttinger Straße zwischen Haspelmathstraße und Tonstraße
Bepflanzungen mit Straßenbäumen zu veranlassen.

Die Bepflanzungsdichte soll an der Baumaßnahme Kötnerholzweg orientiert werden.
Die Baumart ist entsprechend der Standortsituation auszuwählen. Sie muss an das Klima und die räumlichen Gegebenheiten angepasst sein.
Bei den Pflanzungen soll für ein gesundes Wachstum auf ausreichend große Baumgruben geachtet werden. Die Standardgröße der Baumgrube sollte 12 m³ betragen.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-1316/2020 mit 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen beschlossen

TOP 5.3.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0863/2020
(Drucks. Nr. 15-1316/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antrag DS 15-0863/2020 wird um folgenden Passus ergänzt:
An wenigstens einem der benannten Standorte werden probeweise alle neu zu pflanzenden Bäume mit einer gegenüber der bisherigen Vorgehensweise des Einbaus eines Drainage-Systems alternativen Technik (z.B. Vliesnetze) versehen, die wenigstens eine identisch zum DrainageSystem Wasseraufnahmemöglichkeit garantieren.
An bestehenden oder sonstigen Baumstandorten sind versuchsweise Gießringe [2] einzusetzen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.3.2.
Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1503/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen


TOP 5.3.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1503/2020
(Drucks. Nr. 15-1608/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit der
Eigentümerinnen und Eigentümer einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. in einen solchen für das Abstellen von Lastenfahrrädern umzuwandeln, sofern keine Hinweise darauf bestehen, dass dadurch ein benötigter KFZ-Parkplatz entfällt mit Ausnahme, dass dieser durch Schaffung eines in unmittelbarer Nähe befindlichen öffentlichen Parkplatzes kompensiert werden kann.
Die Möglichkeit des Abstellens von Fahrrad-Anhängern auf derartigen Flächen ist zu prüfen.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen


TOP 5.3.3.
Prüfung alternativer Standorte Hochbahnsteig Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1505/2020)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsfrau Fiedler fragt, ob bereits geprüft wurde, wie die Flucht- und Rettungswege eingehalten werden können.

Frau Aurich antwortet, dass die angesprochenen Behörden am Planungsprozess beteiligt sind und ein reger Austausch stattfindet. Für den geplanten Hochbahnsteig Ungerstraße ist die Prüfung abgeschlossen und die Voraussetzungen zur Errichtung sind gegeben.

Herr Weske ergänzt, dass die Feuerwehr auch bereits zu den beiden anderen geplanten Standorten Leinaustraße und Küchengarten angehört wurde, die Prüfung hier aber noch nicht abgeschlossen ist. Man könne sich darauf verlassen, dass nur Projekte vorgeschlagen werden, die auch realisiert werden können. Zudem stimmt die Regionsversammlung dem Vorschlag „Ungerstraße“ vermutlich nur dann zu, wenn die anderen beiden Hochbahnsteige realisiert werden können.

Bezirksratsfrau Martin äußert, dass es unverständlich und nicht nachvollziehbar ist, warum die drei beabsichtigten Standorte nicht als Gesamtmaßnahme geplant werden, sondern jeder Hochbahnsteig für sich.

Einwohner 2 unterstützt diese Aussage und bezeichnet es als unverantwortlich, dass es kein Gesamtkonzept gibt.

Herr Weske teilt mit, dass die bisherigen Prüfungen der übrigen beiden Standorte, eine Realisierung nicht ausschließen.

Bezirksbürgermeister Grube teilt seinen Eindruck mit, dass die Region Hannover zunächst mit dem am einfachsten umzusetzenden Vorhaben beginnt und dann auf dieser Grundlage die übrigen plant.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte wissen, ob das Planungsverfahren für den Hochbahnsteig Ungerstraße neu gestartet wird, wenn sich herausstellen sollte, dass die beiden anderen Standorte nicht umzusetzen sind.

Herr Weske entgegnet, dass gegebenenfalls die Region Hannover über ein neues Verfahren entscheiden müsste. Er bestätigt das Ziel, einen möglichst schnellen Zugang zum barrierefreien ÖPNV zu schaffen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wirkt auf die für den öffentlichen Nahverkehr zuständige Region Hannover ein, die Standorte der Hochbahnsteige auf der Limmerstraße neu zu prüfen. Die Vor- und Nachteile aus verkehrlicher, brandschutzrechtlicher und städtebaulicher Sicht sind der bisherigen Planung

gegenüber zu stellen. In die Gegenüberstellung sind die seit der Planung entstandenen neuen Voraussetzungen aufzunehmen, unter anderem:
a) Bauvorhaben Limmerstraße/Spinnereistraße/Elisenstraße (sogenannter Grüner Hügel),
b) gestiegene Anforderungen von Standards der Barrierefreiheit
(Regelbreite Mittelhochbahnsteige 6 Meter),
c) erforderliche Polizei-, Rettungs- und Fluchtwege und Zufahrten nach Brandschutzrecht.
Als Alternative für die bislang von der Region geplanten Örtlichkeiten sind folgende Standorte auf ihre Vor- und Nachteile hin zu prüfen:
1. Standort Limmerstraße 15-17 (Höhe sogenannte Toblerone Häuser)
2. Standort zwischen Limmerstraße und Spinnereistraße (Höhe sogenannter Grüner Hügel)
3. Standort Limmerstraße 72-84 (zwischen Ende Fußgängerzone und Ungerstraße)

10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 5.3.4.
Bremsschwelle und Tempo 30 für den Kötnerholzweg
(Drucks. Nr. 15-1506/2020)
Bezirksratsfrau Martin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube führt aus, dass eine Streckenführung des 700er Busses zukünftig über den Kötnerholzweg führen könnte - für den der Antrag Bremsschwellen vorsieht. Aus andern Bezirken ist ihr bekannt, dass dort vergleichbare Anträge abgelehnt wurden, da Bremsschwellen auf Straßen von Buslinien nicht zulässig sind. Sie bezweifelt die Erfolgsaussichten des Antrages.

Bezirksratsfrau Martin spricht sich dafür aus, die Prüfung der möglichen Realisierung der Verwaltung zu überlassen. Bremsschwellen erscheinen ihr nicht als unüberwindbares Hindernis für einen Bus.

Bezirksratsherr List spricht sich dafür aus, auch die angrenzende Velberstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen und bringt einen entsprechenden Änderungsantrag ein.

Den Einwand von Bezirksbürgermeister Grube, dass die Velberstraße bereits Tempo-30-Zone ist, nimmt Bezirksratsherr List zur Kenntnis und führt aus, dass diese als solche aber nicht zu erkennen ist und dann an der Kennzeichnung nachgebessert werden müsse.

Bezirksratsherr Ganskow bezweifelt, dass es zu einer Ausweisung des Kötnerholzweges als Tempo-30 Zone kommen wird, da keine rechtliche Grundlage für die Einrichtung erkennbar ist, da es weder ein Altenheim noch eine Schule gibt.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, auf dem Kötnerholzweg auf Höhe des Schmuckplatzes eine bauliche Erhebung, eine sogenannte Bremsschwelle zur Reduktion der Geschwindigkeit des Autoverkehrs zu errichten. Dabei ist zu beachten, dass Fahrradfahrer*innen durch die Bremsschwelle nicht behindert werden.

Außerdem wird die Verwaltung der Landeshauptstadt damit beauftragt, eine Tempo-30-Zone für den Kötnerholzweg auszuweisen.

Getrennte Abstimmung zu den Ziffern des Antrages:
Ziffer 1.) mit 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen somit abgelehnt
Ziffer 2.) Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-1609/2020 mit 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen


TOP 5.3.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1506/2020
(Drucks. Nr. 15-1609/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Beschlusstext wird hinzugefügt, dass auch die Velberstraße als Tempo 30 Zone ausgewiesen wird.

9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.3.5.
Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Gymnasium Limmer in der Wunstorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-1508/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, vor dem Gymnasium Limmer in der Wunstorfer Straße eine Tempo-30-Zone einzurichten.

Einstimmig


TOP 5.3.6.
Öffnungszeiten Limmer Volksbad
(Drucks. Nr. 15-1509/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, Kontakt mit dem Betreiber des Limmer Volksbads aufzunehmen und auf eine deutliche Ausweitung der Öffnungszeiten
hinzuwirken. Außerdem soll auch die Nutzung der Liegewiese mit entsprechenden Abständen ermöglicht werden, wie dies auch in den städtischen Bädern möglich ist. Dem Betreiber des Limmer Bads soll finanzielle Unterstützung bei der Durchsetzung der corona-bedingten Auflagen zur Verfügung gestellt werden, sowie ggf. eine Aufnahme in das städtische Online- Reservierungssystem angeboten werden.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.4.
der CDU-Fraktion

TOP 5.4.1.
Dauerhafte Einrichtung von Parkplätzen auf der Badenstedter Straße zwischen der Erichstraße und der Bernhard-Caspar-Straße
(Drucks. Nr. 15-1114/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die zurzeit auf der Badenstedter Straße zwischen Erichstraße und Bernhard-Caspar-Straße eingerichteten Parkplätze werden dauerhaft angelegt.


Ersetzt durch Neufassung


TOP 5.4.1.1.
Dauerhafte Einrichtung von Parkplätzen auf der Badenstedter Straße zwischen der Erichstraße und der Bernhard-Caspar-Straße
(Drucks. Nr. 15-1114/2020 N1)

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube bringt eine Neufassung ihres Antrages ein und begründet diese.

Bezirksratsherr Dzenius bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Müller sieht keine Veranlassung zur dauerhaften Errichtung weiterer Stellplätze und kann zudem keinen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Hauptantrag und dem Änderungsantrag erkennen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die zurzeit auf der Badenstedter Straße zwischen Erichstraße und Bernhard-Caspar-Straße eingerichteten Parkplätze werden dauerhaft nur für PKW angelegt.


7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 5.4.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1114/2020 N1
(Drucks. Nr. 15-1610/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Beschlusstext wird um folgenden zweiten Satz ergänzt:

Durch die neugeschaffenen Parkplätze sollen die aktuell bestehenden Parkplätze auf der Badenstedter Straße zwischen Kirchstraße und Hallermünderstraße (stadteinwärts) entfallen, um den dort nur teilweise vorhandenen Radweg zu schließen.

4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.4.2.
Installation von Zusatzschildern bei der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich Posthornstraße / Von-Alten-Allee
(Drucks. Nr. 15-1527/2020)

Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bewertet alle Anträge, die die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zum Ziel haben, als gut.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in dem o.g. Bereich die Verkehrszeichen für die Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (§ 42 Abs. 2 Anlage 3 Zeichen 325.1 StVO) mit einem Zusatzschild mit dem Schriftzug „Schrittgeschwindigkeit 4-7 km/h - Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt“ zu ergänzen.


Mit der Änderung aus Drucks. Nr. 15-1611/2020 zu Ziffer 1 mit 11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen

TOP 5.4.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1527/2020
(Drucks. Nr. 15-1611/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in dem o.g. Bereich die
Verkehrszeichen für die Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (§ 42 Abs. 2 Anlage 3 Zeichen 325.1 StVO) mit einem Zusatzschild mit dem Schriftzug „Schrittgeschwindigkeit 4-7 km/h - Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt“ zu ergänzen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung für verkehrsberuhigte Bereiche (7 km/h) in regelmäßigen Abständen auf geeignete Art zu überprüfen. Zusätzlich wird der städtische Ordnungsdienst dahingehend sensibilisiert, die Einhaltung der Parkvorschriften sicherzustellen.
Die Verwaltung prüft weiterhin, ob zusätzliche gekennzeichnete Parkflächen eingerichtet werden können und realisiert diese.

Getrennte Abstimmung zu den Ziffern des Antrages:
Ziffer 1.) mit 8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung
Ziffer 2.) mit 2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen somit abgelehnt



TOP 5.5.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 5.5.1.
(Regelmäßige) Information des Stadtbezirksrates Linden-Limmer über den Stand beim Neubau des Fösse-Hallen- und Freibades
(Drucks. Nr. 15-1536/2020)

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

0. den Stadtbezirksrat Linden-Limmer unverzüglich über den aktuellen Stand der Planung und Umsetzung des vorgesehenen Neubaus des Fösse-Hallenbades, sowie des dazugehörigen Freibadbereichs zu informieren. Insbesondere sollen vorgelegt werden: Der Projekt- und Bauzeitplan, sowie der Inhalt der Verdingungs- und Ausschreibungsunterlagen.

0. dem Bezirksrat eine ausführliche Begründung offenzulegen, sollte Teilen dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden können.
0. in regelmäßigem Abstand, mindestens quartalsweise, den Bezirksrat Linden-Limmer über den jeweiligen Sachstand bezüglich des Neubaus, insbesondere hinsichtlich Baufortschritt und Planungs- sowie Verfahrensfortschritt zu informieren.

Einstimmig


TOP 5.6.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 5.6.1.
Ausweisung von Flächen für die legale Nutzung für Graffiti
(Drucks. Nr. 15-1166/2020 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung ermittelt geeignete Flächen im Stadtbezirk Linden-Limmer (z.B. an städtischen Gebäuden), die für die legale Nutzung für die Anbringung von Graffiti zugelassen werden, weist diese gut sichtbar und erkennbar aus und übermittelt eine entsprechende Auflistung von Flächen an den Bezirksrat.
Weiterhin tritt die Verwaltung mit privaten Immobilienbesitzern in Kontakt mit dem Ziel, auch deren Flächen bereit stellen zu können.


Sollten derartige Flächen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung gebeten, Objekte aufzustellen, die für künstlerische Tätigkeiten zu Verfügung stehen. Eine Inspiration könnte das Modell „Schiefe Bahn Express“ sein [2], welches auf dem Außengelände des Kinder- und Jugendkreativzentrums Anne Frank in Minden steht. Dem Bezirksrat Linden-Limmer sind bis Jahresende eventuelle Stellen zur Aufstellung zu benennen. Es bieten sich Flächen am Kulturzentrum Faust oder dem Küchengartenplatz an.

Mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 15-1612/2020 einstimmig beschlossen


TOP 5.6.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1166/2020 N1
(Drucks. Nr. 15-1612/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover führt Gespräche mit dem Netzwerk "Graffiti-Netz", um entsprechende Flächen im Stadtbezirk Linden-Limmer für kreative zu finden.

Einstimmig


TOP 5.6.2.
Versetzung eines Verkehrszeichens zur Sicherstellung der Zugänglichkeit eines Hydranten
(Drucks. Nr. 15-1510/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung versetzt das Verkehrszeichen „Ende des eingeschränkten Halteverbots" (Zeichen 28620) auf Höhe Hurlebuschweg 24 soweit in Richtung Süden, dass der innerhalb dieses Bereichs in die Fahrbahn eingelassene Hydrant innerhalb des eingeschränkten Halteverbots liegt und im Bedarfsfall erreichbar ist. Ersatzweise ist der betreffende Bereich als Sperrfläche (Zeichen 298) zu kennzeichnen.
Die Verwaltung setzt sich weiterhin mit den Feuerwehren Hannover und Linden-Limmer ins Benehmen, um diesen bekannte andere bei ordnungsgemäßem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer möglicherweise schwer erreichbare Hydranten zu identifizieren und dort passende Abhilfe anzuwenden.

11 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.6.3.
Städtische Grundstücke in Linden-Limmer zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-1511/2020)

Antrag


Die Verwaltung erstellt ein Konzept, mit dem Regeln für die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Linden-Limmer per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Grundstücksverkäufe an Privat sollen zukünftig im Regelfall nicht mehr stattfinden.
Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:
a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen

b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können

c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH
Dieses „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer zur
Beschlussfassung - verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung - vorzulegen.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.7.
von Bezirksratsfrau Grobleben (Die PARTEI)

TOP 5.7.1.
Fahrradbügel für die Fössestraße
(Drucks. Nr. 15-1520/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, an der Fössestraße zwischen der Hausnummer 42 und 44 in der Breite eines Parkplatzes Fahrradbügel zu installieren.

8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 5.7.2.
Lixit – Linden raus aus Hannover!
(Drucks. Nr. 15-1522/2020)

Bezirksratsfrau Grobleben bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Machentanz bewertet den vorliegenden Antrag zwar grundsätzlich als unterstützenswert, plädiert aber dafür, diesen zunächst als Prüfauftrag ins Verfahren zu geben.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirk Linden-Limmer tritt als Stadtteil aus Hannover aus, erhält seine Stadtrechte zurück und verwaltet sich zukünftig selbst.

4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 5.7.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1522/2020
(Drucks. Nr. 15-1613/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirk Linden-Limmer tritt als Stadtteil aus Hannover aus, erhält seine Stadtrechte zurück und verwaltet sich zukünftig selbst.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorfeld der Kommunalwahl 2021 einen Bürgerentscheid nach
§33 NkomVG durchzuführen, ob Linden-Limmer aus dem Stadtgebiet Hannover austreten, seine
Stadtrechte (zurück-)erhalten und sich zukünftig selbst verwalten soll. Die Möglichkeit der Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohnern ab wenigstens 14 Jahren ist zu prüfen. Auch jüngere Menschen, die sich der Tragweite der Entscheidung bewusst sind, sind aufzurufen, ihre Stimme einzusetzen.
Diese Abstimmung hat frühzeitig genug stattzufinden, die Kommunalwahl 2021 zum allgemeinen Termin im Bezirksgebiet durchführen zu können sowohl für den Fall des Wunsches nach einem Verbleib im Stadtgebiet Hannover wie auch für den Fall des LiLixit.
Weiterhin ist von der Verwaltung ein Abkommen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der dann möglicherweise freien Stadt Linden-Limmer vorzubereiten und dem aktuellen Bezirksrat Linden-Limmer wie auch der Wohnbevölkerung im Stadtbezirk auf geeignete Weise zugänglich zu machen.
Der Bürgerentscheid wird begleitet durch eine umfassende, einfach verständliche, alle Vor- und Nachteile eines Austritts und eines Verbleibs darstellende Information an alle Menschen im Stadtbezirk.

5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Industrie- und Gewerbegebiet Linden-Mitte
(Drucks. Nr. 15-1500/2020)

Die Stadtverwaltung hat von der Empirica AG, Berlin, ein Konzept für das Industrie- und Gewerbegebiet Linden-Mitte ausarbeiten lassen. Dazu haben im Jahr 2018 mehrere Workshops stattgefunden. Inzwischen müsste der Ergebnisbericht vorliegen. In der Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zu der Untersuchung (DS 15-1340/2018 F1 vom 07.06.2018) wurde am Ende erklärt: „Die Ergebnisse der Untersuchung werden nach deren Vorliegen ausführlich vorgestellt.“ Da ist bisher nicht geschehen.

Wir fragen daher die Verwaltung
1. Wann wurde der Ergebnisbericht zu der Untersuchung „Konzept für das Industrie- und Gewerbegebiet Linden-Mitte“ der Empirica AG der Stadtverwaltung vorgelegt.

2. Wann wird die Stadtverwaltung die Ergebnisse der Untersuchung „Konzept für das Industrie- und Gewerbegebiet Linden-Mitte“ im Stadtbezirksrat „ausführlich vorstellen“?

schriftliche Beantwortung

Zu 1.)
Der Bericht wurde im August 2019 vorgelegt.

Zu 2.)
Veranlassung für die Konzepterstellung war wie in der oben zitierten Antwort der Stadtverwaltung dargestellt das Gewerbeflächenkonzept aus 2012 (DS 0231/2012). Dessen Aussagen zu einem Pilotprojekt zum Gewerbegebiet „Linden-Mitte“ waren Mitte 2018 unverändert aktuell.

Anders als im Zeitablauf ursprünglich vorgesehen, lag ein neuer, von der Verwaltung beauftragter Bericht zu Perspektiven der Gewerbeflächenentwicklung 2030 mit Handlungsempfehlungen in der gesamten Stadt vor dem Bericht zum Lindener Hafen vor.

Aus diesem Bericht wurden die Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030 (DS 3166/2019 N1) entwickelt.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zeitablaufs ein Konzept für das Industrie- und Gewerbegebiet Linden-Mitte aus den mittlerweile vorliegenden Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030 der Stadt Hannover und deren aktuellen Analysen und Empfehlungen abzuleiten und zu entwickeln.

Diese Aufgabe wird derzeit durchgeführt. Wegen der Einschränkungen der letzten Monate aus Corona kann eine verlässliche Angabe zum Zeitpunkt des Vorliegens der Ergebnisse nicht gemacht werden.

TOP 6.1.2.
Eigentumsverhältnisse von Grundstücken am Lindener Hafen
(Drucks. Nr. 15-1501/2020)

An das Hafenbecken des Lindener Hafens grenzende Grundstücke sind aktuell in vielen Fällen un-, unter- oder fehlgenutzt.
Zur künftigen Entwicklung dieser Grundstücke braucht es Transparenz über die Eigentumsverhältnisse seitens der Landeshauptstadt Hannover auf diesen Flächen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche an das Hafenbecken grenzende Grundstücke stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover und welche davon sind vermietet oder verpachtet?
2. Welche Laufzeit haben diese Miet- oder Pachtverträge?
3. Welche dieser Grundstücke sind mit Erbaurechten belastet und welche Laufzeiten haben diese?

schriftliche Beantwortung

Zu 1.)
Die an das Hafenbecken grenzenden Grundstücke befinden sich gemäß Allgemeinverfügung vom 16.03.2013 in einem „Hafengebiet“ zum Umschlag von gewerblichen Gütern mit eingeschränktem Zugang. Diese sind mit den Ausnahmen der Grundstücke Davenstedter Straße 136, Am Lindener Hafen 20 sowie Eichenbrink 9 im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Die von den Städtischen Häfen verwalteten Grundstücke sind komplett vermietet, verpachtet oder mit Erbbaurechten belegt. Für das noch nicht bebaute Grundstück Am Lindener Hafen 30 befindet sich eine Drucksache zur Vergabe eines Erbbaurechts im Beschlussverfahren des Rates (Drucks. Nr. 1167/2020). Es handelt sich für die angesiedelten Industrie- und Gewerbebetriebe um einen wichtigen zentralen Standort in Hannover.

Die Vermarktungssituation der Industrie- und Gewerbegrundstücke ist sehr positiv und die hohe Nachfrage kann derzeit nicht komplett befriedigt werden.

Zu 2.)
Die Miet- und Pachtverträge haben unterschiedliche Laufzeiten zwischen unbefristeten Verträgen mit einer halbjährlichen Kündigungsmöglichkeit und Laufzeiten inklusive Verlängerungsoptionen bis 2046. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu den einzelnen Verträgen keine Angaben zu den Mietern und den Vertragslaufzeiten gemacht werden.

Zu 3.)
Es existieren östlich des Hafenbeckens vier langfristige Erbbaurechtsverträge. Diese enden inklusive Verlängerungsoptionen zwischen 2068 und 2086. Durch den bevorstehenden Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit einer Laufzeit von 50 Jahren zur Ansiedlung eines Produktionsbetriebes für das Grundstück Am Lindener Hafen 30, wird das letzte bisher als Lagerfläche genutzte Grundstück an der Hafenseite Am Lindener Hafen bebaut. Zusammen mit den geplanten Neu- und Umbauten der Gebäude an den Standorten Eichenbrink 5 und Am Lindener Hafen 32 wird das Gebiet erheblich aufgewertet.

TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Erreichbarkeit der geplanten Stadtbahnhaltestellen Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1499/2020)
1.)
Welche Höchstentfernung des Wohnortes von der nächstgelegenen Stadtbahnhaltestelle darf aus Sicht der Stadt Hannover vernünftiger Weise nicht überschritten werden bzw. an welche rechtlichen Vorgaben sind Stadt und Region gebunden?

2.)
Wie viele Menschen aus welchen Straßen in Linden-Nord und Linden-Mitte haben in Zukunft einen weiteren Fußweg als 500 Meter zu der wohnortnächsten der geplanten Stadtbahnhaltestellen der Linie 10 auf der Limmerstraße zurückzulegen, ohne gleichzeitig eine Stadtbahnhaltestelle einer anderen Linie erreichen zu können bzw. wie viele von diesen können alternativ nicht einmal eine Bushaltestelle in 500 Metern Fußweg-Entfernung erreichen?

3.)
In welcher Größenordnung verändern sich durch das geplante Bauvorhaben am Beginn der Limmerstraße (im Bereich des sogenannten Grünen Hügels) und bei einer Vollauslastung aller Büro- und Gewerbe- und Einzelhandelsflächen im Ihmezentrum die perspektivischen Fahrgastzahlen an der Haltestelle Küchengarten?

In der Sitzung beantwortet

Die Drucksache wurde zuständigkeitshalber an die Region Hannover weitergeleitet. Die Region Hannover teilt mit:

Zu 1.)
Die Region rechnet standardmäßig mit Einzugsradien von 500 m bei Stadtbahnhaltestellen, was je nach Straßenführung zu realen Fußwegen von durchschnittlich maximal ca. 750 m
führen kann. Das entspricht einer Fußwegezeit von ca. 10 min. Der Radius von 500 m deckt sich mit den Vorgaben der Standardisierten Bewertung und ist auch eine Vorgabe im sog. „Hannover-Standard“ gemäß Nachverkehrsplan. Erfahrungsgemäß nimmt die Akzeptanz des ÖPNV bei längeren Fußwegen deutlich ab.
Es ist stets eine Balance zu finden zwischen weitestgehender Erschließung des Fahrgastpotenzials und möglichst hoher Reisegeschwindigkeit des ÖV, so dass in dünn besiedelten Gebieten durchaus größere Haltestellenabstände denkbar sind als in dicht besiedelten Bereichen.

Zu 2.)
Gemäß Auswertung des aktuellen Verkehrsmodells (Sachstand der Strukturdaten 2015) haben auf Basis der vorgesehenen Haltestellenstandorte (Am Küchengarten, Offensteinstraße und Freizeitheim) insgesamt ca. 4370 Einwohnerinnen und Einwohner einen weiteren Fußweg als 500 m zur wohnortnächsten der geplanten Stadtbahnhaltestellen der Linie 10 auf der Limmerstraße zurückzulegen, ohne gleichzeitig eine Stadtbahnhaltestelle einer anderen Linie erreichen zu können (siehe nachstehende Tabelle, Gebiete 1 und 2). Davon können ca. 2650 Personen alternativ auch keine Bushaltestelle innerhalb einer Fußwegentfernung von 500 m erreichen (siehe Tabelle, Gebiet 1). Diese Gebiete sind bereits im heutigen Zustand nicht an die Stadtbahn angebunden.

Nr.
Gebiet
Betroffene Straßenabschnitte
Bevölkerung 2015
1
Linden Nord Leine
Steigertahlstr. (westlicher Bogen);
Röttgerstr. (zw. Stockmannstr. u. Köthnerholzweg)
Wilh.-Blumstr (zw. Köthnerholzweg u. Ungerstr., sowie Ecke Leinaustr. bis östl. Ende);
Herbartstr. (komplett inkl. Ecken mit Unger- u. Bennostr.);
Salzmannstr. (ab Grundschule);
Berdingstr. (komplett inkl. Ecke Brackebuschstr.);
Leinaustr. (ab Ecke Wilh.-Blum-Str);
FAUST (komplett);
Rad/Fußweg an der Leine (komplett).
2650
2
Linden Nord Westschnellweg-Fössestr.
Fössestr. (Bardowicker Str. bis Mitte zw. Lüderstr. u. Rodenstr.);
Platenstr. (inkl. Ecke mit Rodenstr.);
Asseburgstr.;
Sudersenstr. (zwischen Asseburgstr. u. Noltestr.);
Quirrestr. (ab Mitte zw. Noltestr. u. Asseburgstr.);
1720

Zu 3.)
Es liegen keine belastbaren Zahlen für die zukünftig geplanten Arbeitsplätze und Kundenzahlen der genannten Vorhaben bei der Landeshauptstadt Hannover und bei der Region Hannover vor. Generell wird das geplante Bauvorhaben am Beginn der Limmerstraße (im Bereich des sogenannten Grünen Hügels) aufgrund seiner Dimension in Relation zu den bestehenden Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen zu keiner signifikanten Veränderung der Fahrgastzahlen führen. Bei einer Vollauslastung aller Büro- und Gewerbe- und Einzelhandelsflächen im Ihmezentrum wird es zu einer derzeit nicht abschätzbaren Erhöhung der Fahrgastzahlen aus diesem Bereich kommen.

Aus dem gesamten Ihmezentrum ist mit maximal 500 m fußläufiger Entfernung mindestens eine der Haltestellen Schwarzer Bär (Linien 9 und 17), Humboldtstraße (Linie 17), Glocksee (Linie 10) oder Am Küchengarten (geplanter Standort) (Linie 10) zu erreichen.“

TOP 6.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.3.1.
Volksbad Limmer – Corona-bedingte Einschränkungen
(Drucks. Nr. 15-1535/2020)

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie kommt es momentan in vielen Bereichen zu Einschränkungen. Während Hallenbäder bislang gar nicht öffnen, gibt es mit den vorhandenen Freibädern, insbesondere bei den momentanen Temperaturen, eine gut nutzbare Alternative.

Weil das Fössebad seinen Freibad-Bereich nicht mehr nutzen kann, bleibt nur das Volksbad Limmer als das momentan letzte offene Schwimmbad im Stadtteil. Allerdings müssen Beschränkungen bei der Besucher*innenzahl und vor allem bei den Öffnungszeiten (13-18 Uhr) hingenommen werden.

Aus einem Zeitungsartikel der Neuen Presse vom 13.6.2020 lässt sich entnehmen, dass dieser Betrieb auch nur durch eine erhöhte Förderung der Stadt Hannover zustande gekommen ist.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

0. Wieso können die Öffnungszeiten im Volksbad Limmer nicht verlängert werden?
Viele Schwimmer*innen nutzten beispielsweise das Fössebad auch vormittags und könnten einigermaßen gut auf das Volksbad Limmer ausweichen, wenn dieses geöffnet wäre.

0. Auf welche Höhe belaufen sich die zusätzlichen Zuschüsse?
0. Wird das Volksbad Limmer auch über den Neubau des Fössebad als Kombibad hinaus von der Stadt weiterfinanziert und welche Maßnahmen werden in den nächsten 5 Jahren getroffen, um den Betrieb im Volksbad Limmer für die Zukunft zu sichern?

In der Sitzung beantwortet

Zu 1.)
Das Volksbad Limmer wird eigenständig von der Volksbad Limmer GbR betrieben. Die GbR teilte uns auf Nachfrage mit, dass die Rahmenbedingungen einer Freibadesaison während

einer Pandemie hohe Ausgaben für den Betrieb erfordern. Gleichzeitig sinken die Einnahmen aufgrund der beschränkten Besucherzahlen. Die GbR kann keine weiteren Öffnungszeiten anbieten.

Zu 2.)
Erst am Ende der Saison steht fest, ob die GbR möglicherweise weitere Zuschüsse beantragen wird.

Zu 3.)
Zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Pläne und Überlegungen, die finanziellen Zuschüsse für das Volksbad Limmer einzustellen. Mit der Fortschreibung des Bäderkonzeptes wird die Verwaltung die weiteren Pläne zur Sanierung der Bäder vorlegen.

TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.4.1.
Nachfragen zu Ersatzpflanzungen
(Drucks. Nr. 15-1502/2020)

Mit der Entscheidung zu Antrag 15-2658-2019N1S1 [1] führt die Verwaltung wie folgt aus:
„Leider können manche Standorte weder an gleicher Stelle noch in der Nähe ersetzt werden, da der Untergrund, gerade in der Innenstadt, durch eine Vielzahl an Kanälen, Kabeln und Leitungen so belegt ist, dass eine Nachpflanzung nicht mehr möglich ist.
Die Leitungsfreiheit muss also bei jedem Standort erst geprüft werden. Aufgrund der Vielzahl der Leitungsträger kann dieser Vorgang bis zu einem Jahr dauern.“
Eine Neupflanzung an alter Stelle sollte bei selber Baumart möglich sein, wenn die Leitungsträger der Verwaltung mitteilen, wo neue Leitungen gelegt bzw. gezogen werden. Dies sollte sich auch den Unterlagen des Tiefbaus entnehmen lassen. Und dass an dem im Antrag benannten Standort, der Teil quasi einer Allee ist, eine grundlegend andere Baumart mit anderem Wurzelwerk gepflanzt wird, erscheint unwahrscheinlich.

Ich frage daher die Verwaltung:

1) Sind Umwelt- und Gartenbau mit Tiefbau dahingehend vernetzt, dass erstere auf Unterlagen letzter zugreifen können und würde eine derartige Zusammenarbeit zu verkürzten Prüfzeiträumen führen?
2) Was wäre ansonsten die Voraussetzung, um den Prüfzeitraum so zu verkürzen, dass sichergestellt ist,dass mit Beginn der Fällperiode entnommene Bäume an gleicher Stelle innerhalb der neuen Pflanzperiode wieder ersatzbepflanzt werden können?
3) Warum wurden diese Voraussetzungen bislang noch nicht geschaffen und was tut die Verwaltung, um Ersatzpflanzungen wie unter 2) beschrieben, schneller vornehmen zu können?
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2658-2019N1S1

schriftliche Beantwortung

Zu 1.)
Bei jeder Leitungsabfrage werden mehr als 25 Leitungsträger wie enercity, Stadtentwässerung, Telekom, htp, Avacon, deutsche Bahn etc. angefragt. Eine zentrale, koordinierende Dienststelle zur Leitungsabfrage mit externen Leistungsträger gibt es nicht. Insofern wird kein aktueller, zusammengefaster Leitungsbestandsplan vorgehalten.

Eine Koordinierungsstelle, die eine stetige Fortschreibung und Aktualisierung von Leitungsplänen vornehmen würde, könnte zu verkürzten Prüfzeiten führen, müsste aber auch selbständig von externen Leistungsträgern über alle Veränderungen zeitnah informiert werden.


Zu 2.)
Grundsätzliches Ziel der Verwaltung ist es, Ersatzpflanzungen in der jeweils der Fällung folgenden Pflanzperiode (Frühling und Herbst) vorzunehmen.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Konzept, um die Abläufe, auch im Bereich der Leitungsabfragen, zu verbessern.

Zu 3.)
Die Zusammenarbeit mit den Leitungsträgern und diesbezüglichen Koordinierungsaufgaben betreffen unterschiedliche Organisationseinheiten und Dezernate der Stadtverwaltung und werden aktuell dezentral wahrgenommen. Die Verwaltung wird Leitungsabfragen zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor Fällung (Ausnahme: Fällung aus akutem Verkehrssicherheitsgründen / Unfallgefahr, Sturmschäden etc.) eines Bestandsbaumes stellen.

TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben

Es wurde berichtet


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es wurde nicht berichtet


TOP 9.
Einwohner*innenfragestunde nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
Einwohner 1 erkundigt sich nach dem Sachstand zum Stadtteilverkehrskonzept für den Bereich der Wasserstadt Limmer und zum Beteiligungsverfahren der Grünflächenplanung in der Wasserstadt Limmer.

Frau Winters antwortet, dass es ihrer Kenntnis nach aktuell keinen neuen Sachstand bezüglich eines Stadtteilverkehrskonzeptes gebe, dieses aber im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum zweiten Bauabschnitt eine stärkere Rolle spielen soll. Das Beteiligungsverfahren zur Grünflächenplanung soll starten, sobald die ersten 100 Bewohner*innen das Baugebiet bezogen haben.

Einwohnerin 3 beklagt eine zunehmende Vermüllung des Stadtteils Linden-Nord, besonders durch den sogenannten Partytourismus. Sie möchte wissen, ob es Konzepte hinsichtlich dieser Probleme gibt.

Herr Mingers antwortet, dass es kein Konzept für den gesamten Stadtbezirk gebe, punktuell wie z.B. am Küchengartenplatz, wurde der Reinigungsintervall jedoch erhöht.



Einwohnerin 3 regt einen erhöhten Reinigungsintervall auch am Leineufer und im Bereich der Dornröschenbrücke an.

Bezirksbürgermeister Grube führt aus, dass in Bezug auf die Gemengelage rund um die Limmerstraße ein Konzept in Arbeit ist. Ein Zusammenschluss junger Menschen wird sich unter dem Titel „LimmernLabor“ mit der Situation beschäftigen und versuchen Lösungswege aufzuzeigen. Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie konnte der vorgesehene Zeitplan jedoch nicht eingehalten werden und auch die beabsichtigten Bürger*innenbeteiligungen mussten an die aktuellen Vorgaben angepasst werden. In einem zweiten, zukünftigen Schritt könnten die Ergebnisse in einem Konzept umgesetzt werden.

Einwohner 4 begrüßt grundsätzlich die Vorbereitung eines Konzeptes. Da die mögliche Umsetzung jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen wird, plädiert er zunächst für einen verstärkten Einsatz des städtischen Ordnungsdienstes.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin führt aus, dass seine Fraktion bereits im Jahr 2018 die Ausarbeitung eines Nachtkonzeptes gefordert hat. Seinerzeit wurde dies von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass die Ausarbeitung eines parallelen Konzeptes nicht beabsichtigt ist. Er kritisiert, dass nunmehr 2 Jahre vergangen sind und noch kein Konzept vorliegt.

Bezirksratsfrau Grobleben entgegnet, dass ihr das nun in Aussicht gestellte Konzept zielführender erscheint als eines, dass zentral von der Verwaltung ausgearbeitet wird. Den Eindruck, dass in dieser Hinsicht nichts passiere, kann sie nicht bestätigen.

Einwohnerin 5 spricht sich dafür aus, jeweils an beiden Seiten der Brücken über die Ihme große Gitterkörbe für Müll aufzustellen. Auch spricht sie sich für die Prüfung eines generellen Alkoholverbotes aus.

Einwohner 6 regt an, zumindest die Objekte der Alten- und Pflegeheime mit einem großen Banner zu versehen, auf dem auf die Interessen der Bewohnenden hingewiesen wird.

Einwohner 7 kritisiert den Zustand der öffentlichen Toilettenanlagen und regt eine Erhöhung des Reinigungsintervalls an.

Durchgeführt in der Zeit von 20:30 Uhr - 21:05 Uhr


Für das Protokoll:




Grube Pfingsten
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer