Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 02.07.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 19.06.2020)
Protokoll (erschienen am 04.12.2020)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.05.BRB- Datum 08.07.2020

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Donnerstag, 2. Juli 2020,
Bürgerhaus Misburg, Seckbruchstraße 20, 30629 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.01 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
(Bezirksratsherr Becker) (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
(Bezirksratsherr Riechel-Rabe) (CDU)
Bezirksratsfrau Rusiecki (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich 18.18 - 22.01 Uhr (Die LINKE und PIRATEN)
(Bezirksratsherr Weidemann) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Frau Mathieu
Frau Kniep
Herr Bär
Herr Clausnitzer
Herr Peters
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.06.2020
(öffentlicher Teil)

3. Einwohner*innenfragestunde

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion

4.1.1. Kiosk/Verkaufsstand am Misburger Freibad
(Drucks. Nr. 15-1335/2020)

4.1.2. Betreuungszeiten in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-1337/2020)

4.1.3. Raumnutzung und -bedarf der Schulen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1339/2020)

4.1.4. Preisgestaltung an den öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1359/2020)

4.2. der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

4.2.1. Nutzung Misburger Wassertum
(Drucks. Nr. 15-1371/2020)

4.2.2. Bau eines Aldi-Marktes in Misburg
(Drucks. Nr. 15-1372/2020)

4.3. der CDU-Fraktion

4.3.1. Anschlussarbeiten an der B 65
(Drucks. Nr. 15-1388/2020)

4.3.2. Geplanter Radschnellweg Hannover-Lehrte / Velorouten
(Drucks. Nr. 15-1391/2020)

4.3.3. Baustraße Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-1392/2020)

4.3.4. Baumaßnahmen/Erweiterung Kurt-Schwitters-Gymnasium
(Drucks. Nr. 15-1396/2020)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

5.1.1. Änderungsantrag zu Beschlussdrucks. Nr. 0782/2020, Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1340/2020)

5.1.2. Änderungsantrag zu Drs. 0782/2020: Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1572/2020)

5.2. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

5.3. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

5.3.1. Änderungsantrag zu Beschlussdrucks. Nr. 0892/2020, Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover – Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 15-1336/2020)

5.3.2. Änderungsantrag zu Drs. 0892/2020: Stellungnahme der LHH zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Region Hannover
(Drucks. Nr. 15-1390/2020)

5.4. Feuerwehrgerätehaus Misburg, Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Interimsgebäude
(Drucks. Nr. 1309/2020 mit 3 Anlagen)

5.5. Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 1402/2020 mit 1 Anlage)

5.5.1. Änderungsantrag zu DS 1402-2020, Ausbau der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1594/2020)

5.6. Ausbau der Hannoverschen Straße zwischen Zum Brookland und Aubryweg
(Drucks. Nr. 1405/2020 mit 1 Anlage)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Ausweisung eines Gebietes „Bürgerinnen und Bürger pflanzen Bäume“
(Drucks. Nr. 15-1400/2020)

8.1.2. Wegsanierung nach Ahlten
(Drucks. Nr. 15-1401/2020)

8.1.3. Car-Sharing-Flächen und E-Ladesäulen Neubaugebiet Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1403/2020)

8.2. der Fraktion Die Linke./Piraten

8.2.1. Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-1429/2020)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Einladung an den Oberbürgermeister der LHH
(Drucks. Nr. 15-1592/2020)

8.3.1.1. Zusatzantrag zu DS 15-1592/2020, Einladung an den Oberbürgermeister der LHH
(Drucks. Nr. 15-1593/2020)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendung 15-2020, Bauverein St. Martin, Neuanlage Kirchvorplatz
(Drucks. Nr. 15-1361/2020)

14. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

14.1. Zuwendung IB-03-2020, Freunde Andertens, "Kultur in der Nachbarschaft"
(Drucks. Nr. 15-1573/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
- Die Dringlichkeit der DS 15-1592/2020 und 15-1573/2020 wurde einstimmig festgestellt.
- Die TOPs 6 und 13.3. wurden abgesetzt
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.06.2020 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsherr Ederhof bemängelte unter TOP 4.1.6. die fehlende Antwort zur 3. Frage.
Protokollantwort:
Durch ein technisches Versehen fehlte diese Antwort im Druckexemplar, wurde aber im SIM und im Internet ergänzt.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt bat um Korrektur unter TOP 9.1.1. von ...Informationen der Region... in ...Hintergrundinformationen...
Protokollantwort:
Diesem Wunsch kann nach erneutem Anhörung der Bandaufnahme nicht entsprochen werden, da die Aussage im Protokoll der Bandaufnahme entsprach.

Mit 2 Änderungswünschen einstimmig bestätigt.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Eine Bürgerin fragte nach, wann das alte Misburger Bad abgerissen und das neue gebaut wird.
Herr Bär antwortete, dass man nach der Klärung aller offenen Fragen bei der Ausschreibung und einem Ratsbeschluss im Jahr 2022 mit dem Abriss rechne und Ende 2023, Anfang 2024 mit der Fertigstellung des Neubaus.
Bezirksratsherr Hoare antwortete der Bürgerin, dass nach seiner Information das Bad im 1. Quartal 2023 fertiggestellt werden soll.

Ein Bürger wollte wissen, ob eine Verlegung des Wochenmarktes auf den neuen "Platz der Begegnung geplant sei.
Bezirksbürgermeister Dickneite berichtete, dass dieses Thema schon oft Gegenstand von Diskussionen im Bezirksrat gewesen sei, dass der Bezirksrat auch prinzipiell dafür sei, dass aber die Marktbeschicker kein Interesse an einer Verlegung hätten. Sie wollen an dem jetzigen Platz bleiben.




TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion

TOP 4.1.1.
Kiosk/Verkaufsstand am Misburger Freibad
(Drucks. Nr. 15-1335/2020)

Laut einer Antwort der Verwaltung (DS 15-2083/2019 F1) vom 2.9.2019 auf eine Anfrage im Bezirksrat Misburg-Anderten befand sich zu dieser Zeit der zuständige Fachbereich im Austausch mit dem Mieter bzw. dessen Rechtsvertreter. Gesprächsinhalt sollte der Betrieb von Kiosk oder Verkaufsstand im Misburger Bad sein. Ziel sollte sein, den Nutzer*innen in der Freibadesaison 2020 zumindest den Bezug von Snacks und Getränken zu ermöglichen. Vertraglich war unklar, ob der Betrieb von Kiosk oder Verkaufsstand im Misburger Bad grundsätzlich auch durch Dritte möglich ist. [Zum Thema gab es des Weiteren am 8.6.2020 eine Entscheidung der Verwaltung (DS 15-0125/2020 S1) auf einen vom Bezirksrat beschlossenen Antrag hin.]

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwieweit wird es in der Freibadesaison 2020 einen Kiosk/Verkaufsstand für das Misburger Freibad geben?

2. Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter aufgrund seines Mietvertrages mit der Stadt Hannover?

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Mieter wegen Nichterfüllung seines Vertrages in Regress zu nehmen oder den Vertrag zu kündigen bzw. Dritten die Vertragserfüllung zu übertragen (bitte genau mit dem dafür relevanten Text des Vertrages belegen, da die SPD-Fraktion plant, eine eigene rechtliche Bewertung durchführen zu lassen)?

Antwort:
1. Das Bewirtschaftungsrecht für das Misburger Bad ist vertraglich bis 2024 vergeben. In der Vergangenheit haben wir bereits vergeblich versucht, vom Mieter eine Genehmigung für die Aufstellung eines Verkaufswagens und/oder einen Snackautomaten zu erhalten. Die Verwaltung ist mit dem Mieter und seinem Rechtsanwalt dazu weiter im Gespräch. Der Mieter ist grundsätzlich offen dafür, dass die Verwaltung die Aufstellung eines Imbisswagens oder Snackautomaten im Misburger Bad veranlasst, sofern eine Beteiligung an den Einnahmen erfolgt. Auf Grund der derzeitigen Corona-bedingten Ausnahmesituation mussten die Abstimmungen leider unterbrochen werden. Die Verwaltung wird in Kürze die Gespräche wiederaufnehmen und versuchen dabei, eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden.

2. Der zwischen der s.a.b. Gesundheits- und Badepark Hannover GmbH & Co. KG und der Mieter geschlossene Vertrag, in den die LHH eingetreten ist und welcher im Jahr 2017 mittels einer Vereinbarung zwischen der LHH und dem Mieter dahingehend geändert wurde, dass das ehemals angemietete Gebäude geschlossen wird, begründet das Recht des Mieters ein Fitnessstudio und ein Restaurant oder Imbiss zu betreiben. Des Weiteren begründet der Vertrag in § 6 Abs. 2 ausdrücklich das Recht des Mieters, auch das Freibad zu bewirtschaften.
Darüber hinaus wurde dem Mieter in § 14 mittels einer Wettbewerbsschutzklausel vertraglich zugesichert, dass während seiner Mietzeit (bis zum 30.09.2024) weder auf seinem Mietgrundstück noch auf den Nachbargrundstücken gewerbliche Räume eines Wettbewerbers eröffnet werden.

Der Mieter ist seinerseits natürlich verpflichtet, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Da die Zahlung des Mietzinses wegen der Gebäudeschließung wegfällt, erstreckt sich diese Pflicht grundsätzlich nur noch auf die Bewirtung des Freibades.

3. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dem Mieter wegen Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflicht fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht ist in § 5 Abs. 1 b) des Vertrages geregelt. Für eine Kündigung wegen der Verletzung einer vertraglichen Pflicht bedarf es einer schuldhaften Nichterfüllung dieser Pflichten. Zudem muss der Mieter gemahnt werden und auch nach Ablauf einer in der Mahnung bestimmten Frist seiner vertraglichen Pflicht weiterhin nicht nachkommen.

(Vertragswortlaut:
„§ 5 Fristlose Kündigung
Abs. 1 Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter
a) (…….)
b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Zugang einer Mahnung erfüllt.“)

Sofern die Gespräche mit dem Mieter nicht zu einer Lösung des Problems führen und er sich im Ergebnis doch weigert, eine Bewirtschaftung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, wird die Verwaltung eine Vertragskündigung prüfen. nach erfolgter rechtskräftiger Kündigung könnte dann das Bewirtschaftungsrecht für das Misburger Freibad neu vergeben werden.
Aus der SPD-Fraktion gab es Verwunderung, dass nach jetzt schon Jahren dieses Zustandes noch immer keine Kündigung ausgesprochen wurde. Man verlieh der Erwartung Ausdruck, dass die Verwaltung an diesem Punkt endlich handelt und dem Freibad eine adäquate Bewirtschaftung zur Verfügung stellt.

TOP 4.1.2.
Betreuungszeiten in Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-1337/2020)

In unserer Gesellschaft hat die Berufstätigkeit von Eltern über viele Jahre stetig zugenommen. Deshalb kommt der Kinderbetreuung durch Kindertagesstätten eine immer wichtigere Rolle zu. Im Stadtbezirk Misburg-Anderten gibt es eine ganze Reihe von Kindertagesstätten, aber noch nicht in ausreichender Zahl.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche festen und flexiblen Betreuungszeiten gibt es in den Kindertagesstätten im Stadtbezirk?

2. Welche speziellen geeigneten Angebote für Eltern, die im Schichtdienst arbeiten (z.B. im Krankenhaus), gibt es bei den Betreuungszeiten?
3. Inwieweit sind die gegenwärtigen Betreuungszeiten durch die Coronakrise bedingt (z.B. Notbetreuung), welche entsprechenden Perspektiven gibt es für die Zeit nach der Krise?

Antwort:
  1. Das Angebot an Betreuungszeiten ist wie folgt gegliedert: halbtags ohne Essen (entspricht im Kindergarten dem Rechtsanspruch), ¾-Betreuung und Ganztagsbetreuung. Über das gesamte Stadtgebiet zeigt sich, dass sich die Betreuungszeitbedarfe auf ¾-Betreuung und auf Ganztagsbetreuung konzentrieren. Halbtagsbetreuungsplätze sind daher in der Vergangenheit dauerhaft zeitlich aufgestockt worden.
    Sonderbetreuungszeiten wie Früh- und Spätdienste werden individuell zwischen den Einrichtungen und den Eltern bedarfsgerecht abgefragt und realisiert.
  2. Insbesondere die krankenhauseigenen Kindertagesstätten bieten besondere Betreuungs-zeiten für ihr Personal an. Hier ermitteln die Einrichtungsträger individuelle Bedarfe und gestalten darauf ausgerichtete Betreuungskonzepte.
    In den Einrichtungen, die durch Eltern genutzt werden, die z. B. in Kliniken oder als Feuerwehrkräfte arbeiten, sind besondere Früh- und Spätdienste vereinbart. Es können auch bedarfsgerechte Öffnungszeiten angeboten werden, z. B. für die Feuerwehr, wenn spontane Einsätze eine besondere Betreuung notwendig machen.
  3. Aktuell, in der Corona-Zeit, sind die Betreuungszeiten von den jeweils gültigen Landesvorgaben einerseits, von den personellen und räumlichen Kapazitäten in den jeweiligen Einrichtungen andererseits abhängig. Sofern möglich und umsetzbar sollen die im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeiten angeboten werden.

Unabhängig von der Corona-Krise gilt im Übrigen der Grundsatz der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe: Sofern Träger einen zusätzlichen Bedarf an Betreuungszeiten ausmachen, kommen wir über die Umsetzbarkeit und ggbfs. eine Finanzierung ins Gespräch; dies erfolgt im Regelfall auf Initiative der betroffenen Träger.

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion antwortete Herr Selig, dass die Betreuungszeiten im Normalfall wie folgt geregelt sind:
  • 08-12 Uhr halbtags,
  • 08-14 Uhr dreivierteltags und
  • 08-16 Uhr ganztags
  • sowie Früh- und Spätdienst nach Absprache mit den Einrichtungen.


TOP 4.1.3.
Raumnutzung und -bedarf der Schulen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1339/2020)

In der Fortschreibung des Kommunalen Schulentwicklungsplans 2020 der Stadt Hannover finden sich Angaben zu Raumnutzung und -bedarf der Schulen im Stadtbezirk. Diese Angaben sind in unübersichtlicher Weise über den Text verteilt und möglicherweise nicht ganz vollständig bzw. aktuell. Es ist allerdings grundsätzlich dokumentiert, dass die eigentlichen Schulgebäude den Raumbedarf der Schulen im Stadtbezirk nicht decken.



Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche baulichen Maßnahmen bezüglich der eigentlichen Schulgebäude (Sanierung, Anbau, Neubau etc.) sind von der Verwaltung im Stadtbezirk Misburg-Anderten geplant (bitte einzeln nennen)?

2. Welche Nutzung von Modulanlagen (Containern) gibt es bei den Schulen im Stadtbezirk bzw. ist geplant (bitte einzeln den Umfang nennen)?

3. Mit welchen anderen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, dem vorhandenen Mangel an Räumlichkeiten entgegenzuwirken und zeitnahe Lösungen anzubieten und umzusetzen?
Antwort:

Zu 1.
a) GS Mühlenweg:
- Instandsetzung der Gebäudehüllen am Schulgebäude und der Sporthalle (Vorentwurfs-planung)
- Sanierung der Schüler WC-Bereiche im EG und 1. OG, Start 1. BA 10/2020 (derzeit Vorbereitung der Vergabe)

b) GS Pestalozzi und GS Kardinal-Galen:
- Aufstellung von Modulanlagen für 4 AUR zum Schuljahresbeginn am 01.08.2021,
- Erneuerung des Ziegeldaches an der GS Kardinal-Galen (Entwurfsplanung)

c) RS Misburg:
- Aufstellung von Modulanlagen für 2 AUR zum Schuljahresbeginn am 01.08.2021,
- Erneuerung von Treppenhausverglasungen (Entwurfsplanung),
- Sanierung der Fassaden in Teilbereichen (Bestandsaufnahme und Vorentwurfsplanung)
- Sanierung der Schüler WC-Bereiche (Vorentwurfsplanung)

d) Gy Kurt-Schwitters:
- Aufstellung von Modulanlagen für 5 AUR zum Schuljahresbeginn am 01.08.2021,
- Neubau des Gymnasiums im Rahmen der Umsetzung G9

e) GS Kurt-Schumacher und OBS Pestalozzi:
- Aufstellung von weiteren Modulanlagen für 4 AUR zum Schuljahresbeginn am 01.08.2021,
- Unterdeckensanierung in der kleinen Pausenhalle
- Machbarkeitsstudie zum Neubau der Sporthalle am Standort des ehemaligen AMK-Hauses,
- Machbarkeitsstudie zum Neubau des kompletten Schulzentrums

Zu 2.
An welchen Schulstandorten mobile Raumeinheiten errichtet wurden und welcher Grund dazu geführt hat, entnehmen sie bitte dem Kommunalen Schulentwicklungsplan 2020 ab Seite 15ff (s. Anlage). Darüber hinaus sind mobile Raumeinheiten geplant, die Sie in der Antwort zu Frage 1 wiederfinden.

Zu 3.
Durch die Errichtung der Grundschule Buchholz-Kleefeld II am Standort Paracelsusweg und dem in Vorbereitung befindlichen neuen Zuschnitt der umliegenden Schuleinzugsgebiete wird auch eine Entlastung der Grundschule Mühlenweg und der Grundschule Pestalozzi-Grundschule angestrebt.
Weiterhin führt der geplante Erhalt des Schulstandortes Nackenberger Straße zu einer weiteren positiven Auswirkung auf die Grundschule Mühlenweg. Näheres dazu wird in der Informa-tionsdrucksache Nr. 1273/2020 unter dem Titel „Informationen zur geplanten Neugründung einer zusätzlichen Grundschule am Standort Nackenberger Straße und damit verbundene Auswirkungen“ erläutert (siehe Anlage).
Mit diesen schulplanerischen Maßnahmen werden die Grundschulen Mühlenweg und Pestalozzi-Grundschule in ihre definierte Zügigkeit zurückgeführt. Die Grundschule Kurt-Schumacher-Schule wird mittelfristig ihre Zügigkeit nicht überschreiten. Gleiches gilt für die Konfessionsschule Kardinal-Galen-Schule.
Das Obergeschoss (vier AUR) des sogenannten D-Traktes der Realschule befindet sich derzeit noch in Nutzung durch das Gymnasium. Perspektivisch werden mit der geplanten Realisierung eines Neubaus für das Gymnasium diese Räume frei und können durch die Realschule Misburg genutzt werden. Zudem wird der NTW-Trakt zurzeit noch durch beide weiterführende Schulen genutzt und steht nach Fertigstellung des Neubaus des Gymnasiums der Realschule zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.
Die Maßnahmen für die Oberschule Pestalozzischule sind unter Punkt 1e aufgeführt.

Aus dem Bezirksrat kommende Nachfragen wurden wie folgt beantwortet:
  • In welchem Umfang und für welche Zeit findet Schulunterricht in Räumen des Bürgerhauses statt? Welche Auswirkungen hat das auf das kulturelle Leben im Bürgerhaus?
    Protokollantwort:
    Im Schuljahr 2019/2020 wurden vom Ganztagskooperationspartner der beiden Grundschulen Kardinal-Galen und Pestalozzi, die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., der Gruppenraum 4 des Bürgerhaus Misburg dienstags, mittwochs und donnerstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr angemietet. Die abschließende Planung für das nächste Schuljahr steht noch aus, es ist aber davon auszugehen, dass wieder ein Raum für den gleichen Zeitraum benötigt wird.
  • Ergeben sich dadurch Nutzungseinschränkungen für die Vereine, die Räumlichkeiten gerne zeitgleich nutzen würden?
    Protokollantwort:
    Im letzten Schuljahr lagen keine Anfragen anderer interessierter Nutzer*innen vor. Bei der Planung für das nächste Schuljahr wird eine aktuelle Anfrage der Musikschule nach einer Räumlichkeit bei der Planung berücksichtigt und eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
  • Wann kommen die Machbarkeitsstudien zum Neubau der Schulen?
    Protokollantwort:
    - Gy Kurt-Schwitters, Neubau des Gymnasiums im Rahmen der Umsetzung G9

  • Zurzeit wird die Standortfrage für einen Neubau des Gymnasiums unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und städtebaulicher Rahmenbedingungen verwaltungsintern erörtert. Nach einem entsprechenden Grundsatzbeschluss ist mit einer Planungs- und Bauzeit von ca. 5 Jahren zu rechnen, da infolge der hier vorliegenden Größenordnung sämtliche Beschaffungsprozesse europaweit auszuschreiben und zu vergeben sind (siehe auch Antwort zur Anfrage 1396/2020). Eine Fertigstellung kann voraussichtlich in den Jahren 2025 oder 2026 erfolgen.

    - GS Kurt-Schumacher und OBS Pestalozzi, Machbarkeitsstudie zum Neubau des kompletten Schulzentrums
    Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen des derzeit gültigen Bebauungsplans und des Gebäudezustands erscheint der Bestand hinsichtlich der Zügigkeiten der beiden Schulen und der Anforderungen aus den jeweiligen aktuellen Standardraumprogrammen nicht zukunftsfähig.
    Die Studie im städtebaulichen Maßstab zum Neubau des kompletten Schulzentrums wurde als Diskussionsgrundlage für die zukünftige bauliche Entwicklung am Standort erarbeitet. Die Studie beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, die das Grundstück bietet. Unter Beachtung von Baugrenzen, sinnvoller Erschließung, Anzahl der möglichen Geschosse u.Ä. wurden erste Überlegungen dargestellt, wie ein mögliches Gebäude aussehen kann.
    Auf dieser Basis kann nun die verwaltungsinterne Erörterung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und städtebaulicher Rahmenbedingungen erfolgen. Ein Zeitraum für Planungs- und Bauzeit kann zurzeit noch nicht belastbar benannt werden.
  • Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie zum alten AMK-Haus war für April avisiert, wann erfolgt die Vorstellung im Bezirksrat?
    Protokollantwort: Die Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt und befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Verwaltung wird in dem Termin am 16.09.20 zum Sachstand berichten.
Bezirksbürgermeister Dickneite regte an, die schriftlichen Antworten/Protokollantworten ebenfalls im Rathaus auszuhängen.

TOP 4.1.4.
Preisgestaltung an den öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
(Drucks. Nr. 15-1359/2020)

Im Stadtbezirk gibt es weiterhin nur sehr wenige öffentliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Eigentümer bei den vorhandenen Ladesäulen scheint der Netzbetreiber enercity zu sein. Die Preispolitik obliegt nach der Internetinformation des Abrechnungsunternehmens, der www.plugsurfing.com, offensichtlich dem Netzbetreiber.

Auf dem P+R-Parkplatz am Endpunkt „Platz der Begegnung“ beispielsweise wird neben einem kWh-Preis für die entnommene Energie (0,35 €/kWh) eine „Standgebühr“ von 0,02 €/Minute erhoben.

Im Ohefeldweg wiederum wird lediglich ein kWh-Preis von 0,45 €/kWh fällig. Diese Preisinformationen sind an den Ladesäulen nicht ohne weiteres ersichtlich, sondern nur über das Internet zu erlangen.

Im Ergebnis zeigt eine im Anhang beigefügte Abrechnung, dass für eine überschaubare Lademenge von 3,34 kWh auf Grund der verdeckten Parkgebühr ein Bruttobetrag von 6,03 € abgerechnet wurde, mithin 1,80 €/kWh. Es ist insbesondere zu bedenken, wie sich ein solcher Einmalbetrag bei regelmäßiger Nutzung der Ladesäule aufsummiert.

Auf einem P+R-Parkplatz, der ansonsten keine Parkgebühren erhebt, grenzt diese verdeckte und damit asymmetrische Informationsverteilung über erhobene Gebühren zu Lasten eines Vertragspartners an rechtlich relevanten Wucher.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie rechtfertigt sich diese Preispolitik im Hinblick auf eine Absichtserklärung der Landeshauptstadt zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität?

2. Warum stockt der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur im Stadtbezirk?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Abrechnungspreise erhoben und sodann an den Ladesäulen nicht öffentlich klar ersichtlich dokumentiert?

Antwort:


Zu 1.
Die Bemühungen der Stadt für eine zukunftsfähige Mobilität streben vorrangig die Verbesserung der modalen Aufteilung hin zu mehr zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Strecken an. Hierbei spielt die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur keine Rolle.

Innerhalb des Verkehrssegments „motorisierter Individualverkehr“ stellen Elektrofahrzeuge, die konventionelle Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen, eine Verbesserung dar. Dafür baut die enercity AG als Konzessionärin in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen auf. Dabei handelt es sich nicht um eine finanzielle Förderung für die Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen, sondern um den Aufbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur.

Die Grundzüge der Tarifgestaltung sind im Konzessionsvertrag festgelegt. Danach darf enercity im öffentlichen Verkehrsraum nur einen Tarif mit einer verbrauchsabhängigen und einer zeitabhängigen Komponente anbieten. Die Zeitkomponente dient der Unterstützung eines häufigen Fahrzeug­wechsels, um die Auslastung der mit hohen Investitionskosten verbundenen Ladeplätze zu fördern und eine Fehlnutzung als bloßen Parkplatz unattraktiv zu machen.

Im halböffentlichen Raum gilt diese Vorgabe nicht, weder für enercity noch für andere Anbieter. Die Ladeeinrichtung auf dem REWE-Parkplatz im Ohefeldweg ist nicht Bestandteil der öffentlichen Ladeinfrastruktur und wird nicht von enercity betrieben.

Zu 2.
Tatsächlich liegt der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet hinter der Planung, bis zum 31.12.2020 insgesamt 480 öffentlich zugängliche Ladepunkte zu errichten, zurück. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Das Verfahren zur Standortfindung sieht vor, dass halböffentliche Flächen dem öffentlichen Verkehrsraum vorzuziehen sind. Diese Prüfung kann sich wider Erwarten wochen- und monatelang hinziehen, z. B. weil die Verantwortlichen von Firmen, die solche Parkplätze besitzen, gefunden werden müssen und dann eine nicht alltägliche Entscheidung treffen müssen.
- Technischen Regeln für die Einhaltung des Eichrechts und die eichrechtliche Zulassung der in Hannover verwendeten Ladeeinrichtungen haben längere Zeit in Anspruch genommen, als beim Abschluss des Konzessionsvertrags vermutet.
- Die Schutzmaßnahmen zur CoVid-19-Pandemie haben hinsichtlich Lieferung, Planung, Kommunikation und Bauausführung weitere Verzögerungen hervorgerufen.

- Die Standorte von Ladeeinrichtungen für elektromobile Einwohner*innen, die weder zu Haus noch am Arbeitsplatz einen Zugang zu privaten Stromquellen haben, sind schwierig zu planen. Wenig oder nicht genutzte Ladestandorte stellen Fehlinvestitionen dar, die es zu vermeiden gilt. Deshalb wurde die sogenannte Drei-Nachbarn-Regel aufgestellt, wonach drei Fahrzeug­standorte ohne nutzbaren Netzzugang in engem räumlichen Zusammenhang die Aufstellung einer Ladesäule auslösen. Leider ist diese Konstellation bisher sehr selten.

Zu 3.
Im Rahmen des bürgerlichen Rechts und des Konzessionsvertrags kann enercity die Preise weitgehend selbst gestalten. Nach § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) hat das Unternehmen die Kunden-Endpreise dafür – für die verbrauchsabhängige Komponente pro Kilowattstunde und für die Zeitkomponente pro Stunde oder Minute – im Zusammenhang anzugeben. Dieser Forderung kommt enercity nach, indem die Personen, die die Ladeeinrichtung nutzen, die geltenden Preise per Smartphone-App in Erfahrung bringen können. Die Ladesäulenbetreiberin enercity verwendet bei allen neu errichteten Ladesäulen das Backend der Anbieterin plugsurfing GmbH, bei der enercity den Preis vorgibt.

Allerdings ist die Nutzung anderer Fahrstromanbieter*innen via Roaming an allen öffentlichen Ladeeinrichtungen möglich. Je nach Anbieter*in, mit der der*die Ladende vertraglich verbunden ist (RFID-Karte, App), können die Endpreise dabei variieren. In der App der Fahrstromanbieter*in ist der jeweilige Preis erkennbar.

Enercity strebt an, zunächst an gut frequentierten Ladesäulen eine Zahlungsmöglichkeit mit EC-Karte (Girocard) oder Kreditkarte einzurichten. Sie funktioniert per NFC (Nahfeld-Kommunikation), der Preis wird dann vor Beginn des Ladens im Display der Ladesäule angezeigt.

Folgende Nachfragen aus dem Bezirksrat wurden gestellt und in Abstimmung mit enercity wie folgt beantwortet:
  • Warum ist das alles nur noch per App zu händeln? Nicht jede/r kennt sich mit der Elektronik entsprechend aus.
  • Protokollantwort:
    Die angebotenen Zahlmöglichkeiten an Ladestationen sind abhängig vom Betreiber der Ladestation. An Ladestationen, die von enercity betrieben werden, haben Nutzer*innen die Wahl zwischen einer Ladekarte, der Nutzung von Apps oder dem Einscannen eines QR-Codes. An einzelnen Ladestationen wird zukünftig zusätzlich das Bezahlen über GiroCard oder Kreditkarte möglich sein.
  • Warum ist die Sprache auf den Ausdrucken der Ladesäulen englisch?
  • Protokollantwort:
    Die Sprache auf Aufklebern oder in Displays der Ladestationen ist abhängig vom Betreiber der Ladestation. Die Konzessionärin für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, enercity, verwendet durchgängig die deutsche Sprache. Im Display können die Nutzer*innen für einzelne Ladevorgänge auf die englische Sprache umstellen.
  • ·Warum sind die Preise nicht als Aufkleber oder Schilder an den Säulen ersichtlich?
  • Protokollantwort:
    Generell können Nutzer*innen von Ladestationen ihre Anbieter*in für Ladestrom frei auswählen. Der Preis an der Ladestation ist somit davon abhängig, mit welcher Kundenkarte dort geladen wird. Aber auch ohne registrierte*r Kund*in bei bestimmten Ladestromanbieter*innen zu sein, kann an den Ladestationen über den QR-Code geladen werden. Dieser Preis ist für alle Nutzer*innen gleich. Es ist in Planung, diesen einheitlichen Preis zukünftig im Display der Ladestation anzuzeigen. Da diese Funktion erst programmiert werden muss, steht der genaue Zeitpunkt noch nicht fest.
  • Kommt der Betreiber seiner Informationspflicht nach, wenn Texte nur noch in Englisch sind?
  • Protokollantwort:
    Wie bei der zweiten Frage beantwortet, trifft die Fragestellung auf die von enercity bereitgestellten, öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen nicht zu.
  • Bis wann wird die Zahl von 480 Ladesäulen im Stadtgebiet erreicht sein?
  • Protokollantwort:
    Aus den bereits mitgeteilten Gründen verzögert sich der Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Ein genauer Termin kann zurzeit nicht genannt werden, angestrebt ist eine Verzögerung um deutlich weniger als ein Jahr. Da die prognostizierte Zahl an Elektrofahrzeugen, aufgrund derer die 480 Ladepunkte festgelegt wurden, noch im höheren Maß hinter der Prognose zurückbleibt, ist der Gesamtbedarf an Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet summarisch weiterhin gedeckt.
  • Warum stehen Fuß- und Radverkehr, sowie ÖPNV von der Priorität vor dem motorisierten Individualverkehr (auch bei der Elektromobilität)?
  • Protokollantwort:
    Die Verbesserung der modalen Aufteilung unter den Verkehrsmitteln – weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu den klimafreundlichen Varianten zu Fuß, per Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – ist seit Jahrzehnten ein deutliches Ziel der Landeshauptstadt Hannover zur Erreichung von Klimazielen, für die Luftreinhaltung und für eine gerechte Aufteilung des öffentlichen Raumes. Wenn Carsharing und Elektromobilität dazu beitragen, individuellen Verkehr mit Verbrennungsmotoren zurückzudrängen, dienen auch sie diesen Zielen. Dennoch ist in nahezu allen Fällen der Verzicht auf die Nutzung eines Autos der Lebensqualität in der Stadt zuträglicher als der bloße Wechsel vom Verbrennungs- auf den Elektromotor.
  • Warum werden durch enorm hohe Standgebühren an den Endpunkten der Stadtbahn diejenigen benachteiligt, die dort vom e-Auto in die Stadtbahn umsteigen wollen?
  • Protokollantwort:
    Generell sollen Stellplätze an Ladestationen nach einem Ladevorgang möglichst schnell für das nächste Fahrzeug mit Ladebedarf wieder freigegeben werden. Dieses Freigeben wird durch eine Zeit-Komponente im Ladetarif angereizt. Für Pendler*innen, die während des gesamten Arbeitstags an einem P+R-Standort laden, mag dies im Einzelfall kostenträchtig sein. Nachteiliger wäre aber, wenn es an P+R-Standorten gar kein Ladeangebot für Elektrofahrzeuge gäbe. An P+R-Standorten, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (halböffentliche Parkplätze), ist der Zeittarif nicht zwingend vorgegeben.
TOP 4.2.
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

TOP 4.2.1.
Nutzung Misburger Wassertum
(Drucks. Nr. 15-1371/2020)
Der Wassertum in der Hannoverschen Straße/Am Seelberg soll dem Vernehmen nach als Probenraum für Bands in der Nutzung sein. Der Wassertum macht allerdings einen vernachlässigten Eindruck. Er befindet sich in Privateigentum, ist ein Baudenkmal und wird auch als Wahrzeichen des Stadtteils von Misburg angesehen. Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Anbau kürzlich erheblich beschädigt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wird der Wassertum aktuell genutzt und wer ist der Eigentümer?
2. Gibt es Angebote der LHH im kulturellen Bereich, um die Nutzung des Wassertums auch für die Bürger*innen des Stadtbezirks und darüber hinaus erfahrbar zu machen?
3. Wird der Wassertum mit Hilfe der LHH und des Eigentümers äußerlich verschönert, um den augenscheinlichen Verfall aufzuhalten und das Wahrzeichen zu sanieren? Wenn ja, wann ist mit dem Beginn der Maßnahmen zu rechnen?

Antwort:

1. Der Hochbunker mit aufgesetztem Wasserturm ist in Privateigentum. Einige Räumlichkeiten werden als Proberäume vermietet/ genutzt. Der Fachbereich Kultur/ das Musikzentrum Hannover ist an dem Übungsräumen nicht beteiligt.
2. Maßnahmen bezüglich einer Umnutzung erfordern die Initiative des privaten Eigentümers. Die Stadtverwaltung kann den Wasserturm nicht für städtische Kulturangebote nutzen und beabsichtigt dies auch nicht.
3. Alle Maßnahmen, die die Verschönerung, Sanierung, die Umnutzung oder die Nutzungserweiterung betreffen benötigen die Initiative des Eigentümers. Die Stadtverwaltung kann den Wasserturm nicht sanieren und beabsichtigt dies auch nicht.
TOP 4.2.2.
Bau eines Aldi-Marktes in Misburg
(Drucks. Nr. 15-1372/2020)
In der letzten Bezirksratssitzung wurde von der Verwaltung der LHH im öffentlichen Teil erwähnt, dass in der Misburger Stadtmitte ein großer Aldi-Markt gebaut werden soll, der für eine städtebauliche Aufwertung und Verbesserung des Einzelhandels sorgen wird. Die bisherigen Aldi-Märkte in Misburg Nord und Misburg-Süd würden geschlossen. Von zusätzlichem Wohnraum in einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wurde nicht gesprochen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wurde dem Ratsbeschluss vom September 2019 (DS Nr. 1843/2019), in dem es wörtlich heißt "bei der Genehmigung von Neubauten für Einzelhandel und Gastronomie (soll) darauf hingewirkt werden, dass diese künftig grundsätzlich als mehrgeschossige Bauten mit Wohn- und/oder gewerblicher Nutzung realisiert werden, soweit dies städtebaulich verträglich ist" gefolgt, indem mit dem Investor die Zweigeschossigkeit geprüft wurde? Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

2. Ist es zutreffend, dass es keine Beteiligung der politischen Gremien und der Bevölkerung zum Bauvorhaben geben wird, weil es nach § 34 Baugesetzbuch im unbeplanten Innenbereich genehmigt ist? Wenn ja, warum wird in einem so wichtigen städtebaulichen Innengebiet von Misburg kein Bebauungsplan aufgestellt?

3. Inwieweit berücksicht die Beplanung der für den Aldi-Markt vorgesehenen Fläche, dass die unmittelbar daran angrenzende Thönser Straße in Zukunft eine sehr wichtige Bedeutung für die Erschließung eines zukünftig städtebaulich entwickelten Deurag-Nerag-Nord-Geländes erhalten könnte?

Antwort:

1. Der geplante Aldi-Markt ist insofern zweigeschossig als die Stellplätze platzsparend nicht neben sondern unter den Verkaufsraum gebaut werden. Aufgrund der Hanglage des Grundstückes wirkt er zur Straße eingeschossig, was aber durchaus der Höhe der umliegenden Gebäude entspricht. Eine weitere Aufstockung wurde mit dem Bauherren erörtert, von diesem jedoch am konkreten Standort als schwer vermietbar eingeschätzt.

2. Ein Bebauungsplan kann nur dann aufgestellt werden, wenn ein sogenanntes Planerfordernis festgestellt wird. Im konkreten Fall ist das Bauprojekt nach § 34 BauGB genehmigungsfähig, der Antragsteller hat damit ein Recht auf einen positiven Baubescheid. Die Planungen wurden am 5.2.2020 sowohl im Bauausschuss als auch im Bezirksrat vorgestellt.

3. Die neue Bebauung steht der Erschließbarkeit des Deurag-Nerag-Geländes nicht entgegen. Die Thönser Straße wird durch das Vorhaben nicht verändert. Die Anfahrbarkeit über die Thönser Straße bleibt erhalten. Eine Anfahrbarkeit des Deurag-Nerag-Geländes ist zudem über mehrere weitere Straßen sowohl von Norden als auch von Osten her möglich. Für eine Verbreiterung der Thönser Straße im Bereich des Anschlusses zur Anderter Straße müssten Bäume gefällt werden. Somit wurde eine Verbreiterung nicht in Betracht gezogen.


Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zeigte sich nicht einverstanden mit der Aussage, dass der Aldi-Markt durch die Tiefgarage zweigeschossig sei.

Die Fraktion der CDU bat um eine Projektvorstellung im Herbst im öffentlichen Teil einer Sitzung.

TOP 4.3.

der CDU-Fraktion

TOP 4.3.1.

Anschlussarbeiten an der B 65

(Drucks. Nr. 15-1388/2020)


Im Oktober 2018 haben wir uns bezüglich der Arbeiten zwischen der B 65 und der dort geplanten Anschlussstelle und dem Lohweg in Anderten erkundigt.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung zwischen Oktober 2018 und heute erlangt?
  2. Welche Planungen und Zeiträume zum Weiterbau sind angedacht?


Antwort:
Zu 1.) Die Erstellung eines Vorentwurfes sah eine Trassenführung über ein Privatgelände vor. Nach den daraufhin geführten Verhandlungen wurde jedoch keine Einigung erzielt und die Verhandlungen als gescheitert erklärt. Weitere Trassenvorschläge wurden nach einer Prüfung verworfen.

Zu 2.) Derzeit findet kein weiterer Entwicklungsprozess statt, da der Anschluss im Zusammenhang mit der Ortsumgehung zu sehen ist. Eine planerische Weiterentwicklung wird derzeit nicht weiterbetrieben.

Die CDU-Fraktion forderte die Verwaltung auf, bei Projekten, wo sich neue Sachstände ergeben, über diese proaktiv im Bezirksrat zu berichten.
Bezirksbürgermeister Dickneite bat um Weiterleitung dieser Kritik und des Wunsches in die Verwaltung hinein und kündigte an, dies auch bei einem Besuch des Oberbürgermeisters im Gremium zu thematisieren. Gleichzeitig zeigte er Verständnis, dass die anwesenden Verwaltungsmitarbeiter aus dem Bereich Stadtbezirksangelegenheiten natürlich nur die Informationen weitergeben können, die sie selbst zuvor bekommen haben.

TOP 4.3.2.
Geplanter Radschnellweg Hannover-Lehrte / Velorouten
(Drucks. Nr. 15-1391/2020)

2018 wurden dem Bezirksrat Pläne über einen zu bauenden Radschnellweg zwischen der Innenstadt und Anderten vorgestellt, welcher in einem späteren Bauabschnitt bis zur Stadtgrenze verlängert werden soll. Mittlerweile werden sogenannte Velorouten geplant, von denen eine auf der Trasse des geplanten Radschnellwegs verlaufen soll.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Welche Auswirkungen hat die Planung der Velorouten auf die Umsetzung des Radschnellwegs?
  2. In den aktuellen Unterlagen zu den Velorouten wird der 2. Bauabschnitt des Radschnellwegs nach Lehrte in Anderten nun auf einer gegenüber der Planung von 2018 leicht geänderten Trasse geführt. Welche Änderungen gibt es hier in der Planung?
  3. Wann ist mit einer Fertigstellung des Radschnellwegs zu rechnen?
Antwort:
Zu 1.: Die Veloroute 05 nach Anderten orientiert sich am Trassenverlauf des Radschnellweges Hannover nach Lehrte, somit hat die Planung der Veloroute keinerlei Auswirkung auf den Radschnellweg.

Zu 2.: Für den 2. Bauabschnitt des Radweges von Hannover nach Lehrte sind noch kleine Veränderungen in der Trassenführung im Bereich Anderten in Anlehnung an die Erarbeitung des Veloroutennetzes denkbar.

Zu 3.: Es ist beabsichtigt in diesem Jahr mit den ersten Bauarbeiten zur Realisierung des Radschnellweges zu beginnen und im Jahr 2022 die Baumaßnahme abzuschließen.

Frau Kniep antwortete auf Nachfragen aus dem Bezirksrat:
  • Die Route über eine Brücke über den Mittellandkanal sei aus Kostengründen verworfen worden.


TOP 4.3.3.
Baustraße Eisteichweg
(Drucks. Nr. 15-1392/2020)

Bereits seit Anfang 2016 wird die Verlängerung des Eisteichwegs in Richtung Hermann-Löns-Park als Baustraße genutzt und befindet sich deshalb in einem schlechten Zustand. Der ursprüngliche Fertigstellungstermin der Baumaßnahmen im Jahr 2017 liegt nun schon mehr als drei Jahre in der Vergangenheit. Von der Verwaltung genannte Termine wurden nicht eingehalten, neue Termine nur auf Nachfrage des Bezirksrats genannt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Bis zu welchem konkreten Datum werden die Bauarbeiten beendet sein?
  2. Wann wird die Baustraße wieder in einen für Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmer gefahrlos benutzbaren Zustand gesetzt? (Keine Schlaglöcher, gefahrlos nutzbare Oberfläche, etc.)
  3. Warum hat die Verwaltung in den vergangenen vier Jahren den Bezirksrat nicht von sich aus über die Bauverzögerungen in Kenntnis gesetzt?

Antwort:
Zuständigerweise wurde die Anfrage an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Von dort kam heute Nachmittag folgende Antwort:

1. Die den Eisteichweg und seine Verlängerung bis zur Eisenbahnbrücke Tiergarten betreffenden Bauarbeiten wurde Ende Juni 2020 abgeschlossen sein.

2. Die Wiederherstellung des Wegeabschnittes stadteinwärts von der Eisenbahnbrücke Tiergarten bis zur Kurve neben dem Eisenbahnkreuzungsbauwerk soll bis Ende Juli 2020 wiederhergestellt sein. Der restliche Wegeabschnitt stadteinwärts, von der Kurve bis zur asphaltierten Decke des Eisteichweges, wird unter Regie des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün wieder hergestellt. Hier ist uns nicht bekannt, wann die Arbeiten genau fertiggestellt sein sollen.

3. Hierzu können wir keine Stellung nehmen.


Auch an diesem Punkt bemängelte die CDU-Fraktion, dass erst eine Anfrage gestellt werden müsse um auf einen aktuellen Stand gebracht zu werden. Und dass die 3. Frage nicht beantwortet worden sei, sei aus Sicht der Bahn zwar logisch, aber sie hätte von der Verwaltung beantwortet werden können.
Protokollantwort:
Der Fachbereich Tiefbau teilte uns zu Frage 3 mit:
Die dort bis vor kurzem tätige Deutsche Bahn ist an dieser Stelle auskunftspflichtig, da Sie dort eigenständig tätig ist und den Weg in Anspruch nimmt.

Bezirksratsherr Hoare sagte, dass man diesbezüglich wohl erst wieder Herrn Kallenberg in die Sitzung einladen müsse, um zu vermitteln, was für eine Art von Qualität und Proaktivität man sich bei der Beantwortung von Anfragen und Anträgen wünsche. Man sei auch enttäuscht, dass Anträge erst kurz vor Ablauf der 4-Monatsfrist entschieden werden. Dies alles wolle man nicht mehr hinnehmen.
Aus der SPD-Fraktion kam die Bitte an die Verwaltung darzulegen, mit welchen Planungs- und Umsetzungszeiträumen bei der Wiederherstellung des Eisteichweges man rechne.

Herr Selig erwiderte, dass die Antwort der Bahn tatsächlich erst eine halbe Stunde vor Abfahrt zur Sitzung ankam und ihm einfach die Zeit fehlte dazu in der Verwaltung noch ergänzende Informationen zu holen.
Protokollantwort:
Die Arbeiten zur Wiederherstellung des stadteigenen Abschnittes des Eisteichwegs sind ausgeschrieben. Die Submission ist am 27.07.2020, der Baubeginn ist für den 26.08.2020 vorgesehen. In dem Zuge soll auch der DB-eigene Abschnitt des Eisteichwegs mit hergestellt werden.

An Herrn Hoare gerichtet verbat er sich die Unterstellung, dass die Verwaltung ihre Arbeit nicht mache, wenn hier die Fertigstellung von Entscheidungen bemängelt werde, deren gesetzliche Frist überhaupt noch nicht abgelaufen sei.
Bezirksbürgermeister Dickneite bat die anwesenden Mitarbeiter*innen nochmals um Verständnis, wenn sie immer den Unwillen des Stadtbezirksrates abbekommen und bat gleichzeitig darum, diesen an die zuständigen Adressaten weiterzuleiten.

TOP 4.3.4.
Baumaßnahmen/Erweiterung Kurt-Schwitters-Gymnasium
(Drucks. Nr. 15-1396/2020)

Am 6. November 2019 äußerte die Verwaltung: „Beim Gymnasium Kurt-Schwitters hat sich im Zuge der Planungen herausgestellt, dass die ursprünglich nur für den infolge G9 notwendigen Zuwachs an Flächen kalkulierten Kosten nicht auskömmlich sind. Es ist vielmehr notwendig, auch im Bestandsgebäude umfangreiche Sanierungen, Modernisierungen und Umstrukturierungen vorzunehmen, um zu einer bedarfsgerechten Lösung zu gelangen. Derzeit wird geprüft, ob die dafür notwendigen Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen oder ob die Bestandsgebäude alternativ zurückgebaut und das Gymnasium Kurt-Schwitters insgesamt neu gebaut werden sollte.“

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung zwischen November 2019 und heute erlangt?
  2. Welche Planungen und Zeiträume sind angedacht?

Antwort:
Zu 1)
Die Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes ist nicht wirtschaftlich. Das
Kurt-Schwitters-Gymnasium soll daher neu gebaut werden. Weiterhin wurde nach Überprüfung aller Rahmenbedingungen festgestellt, dass ein
Neubau auf einem anderen Grundstück - insbesondere infolge der Vermeidung einer
ansonsten notwendigen Interimslösung zur Auslagerung der ganzen Schule -
wirtschaftlicher als ein Neubau am derzeitigen Standort ist.
Die Standortfrage für einen Neubau wird derzeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und städtebaulicher Rahmenbedingungen verwaltungsintern erörtert.

Zu 2)
Nach einem entsprechenden Grundsatzbeschluss ist mit einer Planungs- und Bauzeit von
ca. 5 Jahren zu rechnen, da infolge der hier vorliegenden Größenordnung sämtliche
Beschaffungsprozesse europaweit auszuschreiben und zu vergeben sind.

Aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kam Unverständnis, dass so viele Jahre nach einem Beschluss des Bezirksrates man nun zu der Erkenntnis komme, dass das Gymnasium neu gebaut werden müsse und nun solle man noch einmal 5 Jahre warten, bis das Projekt umgesetzt werde.
Insgesamt bekomme man zu wenig Informationen über die Bauvorhaben im Stadtbezirk von der Verwaltung. Da habe man Informationen meist eher aus anderen Kanälen.
Von der CDU-Fraktion wurde der Verwunderung Ausdruck verliehen, dass man erst kürzlich eine Mensa gebaut und eingeweiht worden sei, die auch für das Gymnasium sei (neben anderen Schulen) und nun wolle man das Gymnasium an einem anderen Standort neu bauen. Da stelle sich nicht nur die Frage, wie mit Steuergeldern umgegangen werde, sondern auch, ob die Mensa nicht für den Bedarf überdimensioniert sei.

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Mit den Änderungen aus den DS 15-1340/2020 und DS 15-1572/2020 verabschiedet.
14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


TOP 5.1.1.
Änderungsantrag zu Beschlussdrucks. Nr. 0782/2020, Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1340/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Anschließend an S. 31, wird in Abschnitt 4 am Ende nach der Aufstellung über „Nicht-zentrenrelevante Sortimente (nicht abschließend)“ eingefügt:

Sofern die Stadt Hannover mittels eigener Grundstücke und Immobilien sowie der Erstellung von Bebauungsplänen Einfluss auf die Ansiedlung von Einzelhandel hat, sollen dabei nicht nur Betriebe zum Zug kommen, die die höchsten Preise bzw. Mieten bezahlen (wie z.B. Ein-Euro-Läden), sondern vor allem auch solche, die mit ihrem Sortiment vor Ort eine qualitative Bereicherung darstellen. Dies ist beispielsweise in den Zentren von Misburg und Anderten erwünscht, die dringend neue Impulse benötigen.

Einstimmig


TOP 5.1.2.
Änderungsantrag zu Drs. 0782/2020: Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1572/2020)

Bezirksratsherr Ullrich bat um Einzelabstimmung der Punkte.
Der Antragsteller begründete den Antrag mündlich.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die stärkere Berücksichtigung des Stadtbezirks Misburg-Anderten mit seinen spezifischen Notwendigkeiten einzutreten und das Einzelhandels- und Zentrenkonzept daher an den geeigneten Stellen wie folgt zu ergänzen:

  1. Da die Einzelhandelssituation im Ohefeldweg Zentrenpotenzial hat, ist dieses Gebiet hinsichtlich von Einzelhandelsansiedlung und Aufenthaltsqualität aufzuwerten.
  2. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im C-Zentrum Meyers Garten sind Lösungen zu erarbeiten, die den LKW-Durchgangsverkehr minimieren.
  3. Am „Platz der Begegnung“ ist zur Belebung des Standortes eine Ladenzeile zu prüfen und unter Einbeziehung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten umzusetzen (vgl. Drs. 15-0547/2019).
  4. Der Bereich Sparkasse/Bäckerei Engelke soll eine Aufwertung hinsichtlich der Aufenthaltsqualität erhalten.
Einzelabstimmung der Punkte:

1.) einstimmig

2.) einstimmig

3.) 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

4.) 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung



TOP 5.2.

Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Einstimmig

TOP 5.3.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Mit den Änderungen aus den DS 15-1336/2020 und DS 15-1390/2020 verabschiedet
14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


TOP 5.3.1.
Änderungsantrag zu Beschlussdrucks. Nr. 0892/2020, Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover – Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 15-1336/2020)

Antrag
Auf S. 7 der Stellungnahme ist unter Abschnitt 4.1.2.7 zu ergänzen:

„Auf S.80 des Entwurfs für den NVP ist am Ende des Abschnitts 4.1.2.7 einzufügen: ‚Nicht mehr zeitgemäße Taktungen einzelner Busverbindungen sind im Sinne einer häufigeren Frequenz zu verbessern. Dies betrifft beispielsweise im Stadtbezirk Misburg-Anderten den 60-Minuten-Takt, den es bisher auf der Buslinie 125, der einzigen ÖPNV-Verbindung zwischen den Stadtteilen Misburg und Anderten, von sonntags morgens bis mittags gibt und von dem insbesondere Kirchgänger stark betroffen sind.‘“

Auf S. 7 der Stellungnahme ist unter Abschnitt 4.2.3.1 zu ergänzen:

„An den fünften Absatz auf S. 85 des Entwurfs für den NVP, der mit ‚...Akzeptanz zu erreichen‘ endet, ist anzuhängen: ‚Über das Schaffen der Akzeptanz der Fahrradmitnahme hinaus sind die Voraussetzungen dahingehend zu verbessern, die Fahrradmitnahme etwa durch ein besseres zusätzliches Platzangebot zu erleichtern, was auch anderen Fahrgästen, beispielsweise mit Kinderwagen oder Krankenfahrstühlen zu Gute käme."

Auf S. 8 der Stellungnahme ist unter „Park+Ride/Bike+Ride“ der zweite Absatz wie folgt zu ändern:

Statt Neben Misburg soll auch Anderten (Endpunkt Linie 5) in die Tabelle P+R aufgenommen werden. Für den Stadtbahnendpunkt der Linie 7 in Misburg soll eine B+R-Maßnahme umgesetzt (und in der Tabelle auf S. 105 vermerkt) werden, inklusive der Einrichtung einer Fahrradgarage.

Einstimmig


TOP 5.3.2.
Änderungsantrag zu Drs. 0892/2020: Stellungnahme der LHH zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 der Region Hannover
(Drucks. Nr. 15-1390/2020)

Es gab einen kurzen Meinungsaustausch zur geplanten Haltestelle Wilhelm-Tell-Straße, in dem der Antragsteller die Notwendigkeit dieser Haltestelle begründete, durch das Neubaugebiet und das Waldpädagogische Zentrum, welches entstehen soll.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

In der Stellungnahme der Stadt Hannover wird darauf hingewiesen, dass auf Seite 102 konkrete Zeiträume für die Planung und Umsetzung der Maßnahme „Neuer Hochbahnsteig – Wilhelm-Tell-Str.“ genannt werden und mindestens eine „Priorität 2“ erteilt werden soll.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 5.4.


Feuerwehrgerätehaus Misburg, Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Interimsgebäude
(Drucks. Nr. 1309/2020 mit 3 Anlagen)

Herr Bär erläuterte das Projekt anhand der Drucksache.
Folgende Antworten auf Nachfragen aus dem Bezirksrat gab er anschließend:
  • Die Maßnahme hat in der Tat einen sehr langen zeitlichen Vorlauf, was in erster Linie an der Finanzplanung liegt und dann daran, dass man aus Kostengründen zuerst einen Alternativstandort für den Neubau gesucht hat, was aber letztendlich keinen Erfolg hatte. Man hätte so die Interimslösung eingespart.
  • Zudem habe man von Anfang an kommuniziert, dass es vor 2019/2020 keine Gelder für den Bau geben würde, da in der Stadt zuerst Kitas und Schulen bedacht werden müssten. Jetzt seien die Mittel fest eingeplant.
  • Es sei nicht geplant, dass die Interimslösung ein Dauerprovisorium wird.
  • Mit der vorliegenden Beschlussdrucksache sei die Zusage zum Beginn der Maßnahme und die entsprechende Zeitleiste verbunden.
  • Eine Gewähr könne man auf Grund der Gesamtlage der Finanzen zwar nicht geben, aber gegenwärtig sei der Stand so wie vorgesehen und man sei optimistisch.
  • Es sind Gespräche mit einer ganzen Reihe an Grundstücksbesitzern geführt worden, sowohl wegen einem Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus, als auch wegen der Interimslösung.
  • Die bisherige Grundstück hat 450 qm, die Interimslösung 500 qm und das neue Haus steht auf etwa 1.100 qm. Daran sei schon ersichtlich, dass man auf dem Interimsgrundstück nicht die neue Feuerwehr beheimaten könne.
  • Die Interimslösung wurde in einer eigenen Drucksache vorgestellt, um 1/2 Jahr Zeit zu gewinnen gegenüber der Variante, wenn man gleich die Hauptdrucksache vorlegen würde.
Aus dem Bezirksrat gab es Enttäuschung, dass der gesamte Stadtbezirk mit seinen vielen Bauprojekten immer wieder hingehalten werde.
Man wolle den Prozess kritisch begleiten, habe aber auch die Hoffnung, dass sich die Arbeitsbedingungen der Feuerwehr für die Menschen im Stadtbezirk bald verbessern.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für eine Interimslösung auf einem anderen Grundstück für das Feuerwehrgerätehaus Misburg in Höhe von insgesamt 478.000 € und jährlichen Mietkosten von 283.500 €

und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 5.5.
Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 1402/2020 mit 1 Anlage)
Frau Kniep erläuterte die vorliegende Drucksache.
Auf Nachfragen aus dem Bezirksrat antwortete sie folgendermaßen:
  • Die extra Stadtbahnhaltestelle ist in den Planungen enthalten, man habe auch Flächen dafür freigehalten. Für den Bau sei aber die Region verantwortlich.
  • Der Ausbau der W.-Tell-Str. hat keine Auswirkung auf den Ausbau der Querung.
  • Die beiden Baumaßnahmen auf den verschiedenen Seiten des Steinbruchsfeldes werden nicht parallel erfolgen.
  • Die anliegenden Grundstücke bleiben so wie bisher.
  • Die durch die Aufweitung wegfallenden Bäume wurden begutachtet und als nicht mehr standsicher eingestuft, sie hätten also eh kurzfristig weg gemusst.
  • Die Weiterführung des Radweges werde ebenfalls geplant, sei aber nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
  • Es werde der "Hannover-Standard" geplant, weil Asphalt schneller Wurzelaufbrüche zeige und bei Leitungsarbeiten mehr leide.
  • Der Förderantrag für diese Maßnahme kann immer nur jährlich zum 1. September gestellt werden.


Aus dem Bezirksrat kam der Wunsch, dass der Radweg gleich komplett an der Buchholzer Straße gemacht wird und man wies darauf hin, dass das Pflaster des Hannover-Standard über die gesamte Strecke Radfahrer und Rollstuhlfahrer durchrüttelt.

Sitzungsunterbrechung von 20:19-20:28 Uhr

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen brachte einen Änderungsantrag ein.

Antrag,

1. dem Umbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 685.000 € zuzustimmen,

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 5410101904

Bezeichnung Gemeindestraßen / Buchholzer Straße

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt werden.

Für die Baumaßnahme wurden Zuwendungen nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsausgaben und Finanzhilfen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragt.

Mit den Änderungen aus der DS 15-1594/2020 einstimmig verabschiedet.


TOP 5.5.1.
Änderungsantrag zu DS 1402-2020, Ausbau der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1594/2020)

Antrag

Abweichend werden folgende Punkte beschlossen:
  1. Den Oberflächenbelag auf Fuß- und Radweg in Asphalt auszuführen und nicht wie geplant in Pflaster ("Hannover-Standard").
  2. Den Ausbau des Geh- und Radweges auf der gesamten Strecke zwischen Scholandstraße und Kampstraße einzuplanen.
  3. Die Maßnaheme in dem Antrag soll mit anderen Baumaßnahmen, z.B. DS 1405/2020, so koordiniert werden, dass sie nicht gleichzeitig stattfinden.

Einstimmig

TOP 5.6.
Ausbau der Hannoverschen Straße zwischen Zum Brookland und Aubryweg
(Drucks. Nr. 1405/2020 mit 1 Anlage)

Frau Kniep erläuterte die Drucksache und beantwortete Fragen dazu aus dem Gremium.

  • Zur Zeit wird die Leitungsfähigkeit dieses Knotens errechnet.
  • Die Aufstellflächen sind groß genug berechnet.
  • Für den Busverkehr hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Aus dem Bezirksrat kam die Aufforderung an die Verwaltung, dass man die Pläne und Zeichnungen von Drucksachen endlich wieder so gestaltet, dass sie von den Bezirksratsmitgliedern auch lesbar sind.

Antrag,

1. dem Umbau des Knotenpunktes Hannoversche Straße / Zum Brookland / Aubryweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 365.000 € zuzustimmen,

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 5410101904

Bezeichnung Gemeindestraßen / Verkehrsanlagen

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt werden.

Für die Baumaßnahme wurden Zuwendungen nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsausgaben und Finanzhilfen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragt.

Einstimmig


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Abgesetzt


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Mathieu berichtete zum Bauvorhaben "Waldpädagogisches Zentrum". Der Bauantrag konnte im Juni positiv beschieden werden, nachdem bei den Außenanlagen noch Anpassungen vorgenommen wurden.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Ausweisung eines Gebietes „Bürgerinnen und Bürger pflanzen Bäume“
(Drucks. Nr. 15-1400/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, ein Gebiet im Stadtbezirk auszuweisen, auf dem Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Firmen und Vereine unter Anleitung des zuständigen Fachbereiches Bäume pflanzen können und/oder eine Patenschaft für einen Baum übernehmen können. Die Baumspender erhalten eine Urkunde.

Einstimmig

TOP 8.1.2.


Wegsanierung nach Ahlten
(Drucks. Nr. 15-1401/2020)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Weg entlang der Bahnstrecke von Anderten nach Ahlten im Bereich zwischen Lohweg und der Stadtgrenze in einen für Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmer gefahrlos nutzbaren Zustand ohne Schlaglöcher und durch Regen hervorgerufene Rinnen zu versetzen.

Einstimmig



TOP 8.1.3.

Car-Sharing-Flächen und E-Ladesäulen Neubaugebiet Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1403/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:  

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, Gespräche mit den zuständigen Akteuren zu führen, die darin münden, dass im Neubaugebiet Steinbruchsfeld an geeigneten Stellen E-Ladesäulen für PKW sowie Car-Sharing-Flächen errichtet werden.

Einstimmig
TOP 8.2.
der Fraktion Die Linke./Piraten

TOP 8.2.1.
Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
(Drucks. Nr. 15-1429/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, mit dem Regeln für die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Misburg-Anderten per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Grundstücksverkäufe an Privat sollen zukünftig im Regelfall nicht mehr stattfinden.

Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:

a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen
b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können
c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH

Dies „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Beschlussfassung - verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung - vorzulegen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Einladung an den Oberbürgermeister der LHH
(Drucks. Nr. 15-1592/2020)

Die CDU-Fraktion bat um Erweiterung der thematischen Punkte in der Einladung und stellte einen Zusatzantrag.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, den Oberbürgermeister der LHH zur nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten einzuladen.

Die Themen, zu denen wir den OB um Stellungnahme bitten werden:
1. Schulentwicklungsplan der Verwaltung
2. Rücknahme des HSK-Beschlusses zum Bürgerhaus

Mit den Änderungen aus DS 15-1593/2020 einstimmig verabschiedet

TOP 8.3.1.1.
Zusatzantrag zu DS 15-1592/2020, Einladung an den Oberbürgermeister der LHH
(Drucks. Nr. 15-1593/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen, den Oberbürgermeister der LHH zur nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten einzuladen.

Die Themen, zu denen wir den OB um Stellungnahme bitten werden:
1. Schulentwicklungsplan der Verwaltung
2. Rücknahme des HSK-Beschlusses zum Bürgerhaus
3. Qualität der Bearbeitung der Anfragen/Anträge/Informationspolitik

Einstimmig


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendung 15-2020, Bauverein St. Martin, Neuanlage Kirchvorplatz
(Drucks. Nr. 15-1361/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem Bauverein St. Martin e.V., eine Summe von bis zu

4.000,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Neuanlage des Kirchvorplatzes zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Originalrechnungen und der Gesamtabrechnung.

Einstimmig


TOP 14.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 14.1.
Zuwendung IB-03-2020, Freunde Andertens, "Kultur in der Nachbarschaft"
(Drucks. Nr. 15-1573/2020)

Antrag,
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Freunde Andertens
Projekt: Projekt "Kultur in der Nachbarschaft"
Zuwendungssumme: bis zu 2.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-03-2020
Einstimmig


Für das Protokoll:



K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer