Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.06.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.06.2020)
Protokoll (erschienen am 13.03.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 17.08.2020

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 18. Juni 2020,
Grundschule In der Steinbreite, Aula,
In der Steinbreite 54, 30455 Hannover

Beginn 18:30 Uhr
Ende 21:55 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (CDU)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsherr Politze (SPD)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
(Bezirksratsherr Stamer) (CDU)

Beratende Mitglieder:

(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Verwaltung:

Frau Sufin (FB Personal und Organisation)
Herr Löpp (FB Personal und Organisation)
Herr Graen (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Goerzig-Swierzy (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Luft (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Wächtler (FB Umwelt und Stadtgrün)



Presse:

Frau Eimermacher (HAZ / Stadtanzeiger)


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.03.2020


3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 0578/2020 mit 2 Anlagen)

3.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 15-1236/2020)

3.1.1.1. Änderungsantrag zu Drs. 15-1236/2020 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs. 0578/2020 - Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes)
(Drucks. Nr. 15-1433/2020)

3.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 15-1245/2020)


3.2. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

3.2.1. Änderungsantrag von Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 0782/2020 Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover (Kapitel 5.3. Wochenmärkte)
(Drucks. Nr. 15-1260/2020)




3.2.2. Änderungsantrag von Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. 0782/2020 Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover (Kapitel 7. Grundsätze zur räumlichen Entwicklung)
(Drucks. Nr. 15-1261/2020)


3.3. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)


3.4. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)


3.5. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Sternheimweg
(Drucks. Nr. 1063/2020)


4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE


5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Umzug Kulturtreff Plantage
(Drucks. Nr. 15-1215/2020)

5.1.2. Kita In der Steinbreite / Kita Wunstorfer Landstraße 7f
(Drucks. Nr. 15-1216/2020)

5.1.3. Schulformwechsler*innen an der IGS Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1217/2020)


5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Plattform "schulen-hannover.de"
(Drucks. Nr. 15-1238/2020)

5.2.2. Tätigkeit des Ordnungsdienstes in 2019
(Drucks. Nr. 15-1239/2020)

5.2.3. Vermüllung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1244/2020)




5.3. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

5.3.1. Hygienesicherheit in Schulen
(Drucks. Nr. 15-0968/2020)

5.3.2. Modernisierung der Kolpingstraße
(Drucks. Nr. 15-0969/2020)

5.3.3. Blitzer am Geveker Kamp
(Drucks. Nr. 15-1015/2020)


5.4. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

5.4.1. Sargbestattungen für Einwohner*innen aus Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1258/2020)


6. A N T R Ä G E

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Aufstellen von zwei Halteverbotsschilder in der Petermannstraße
(Drucks. Nr. 15-1214/2020)

6.1.1.1. NEUFASSUNG: Aufstellen von zwei Halteverbotsschilder in der Petermannstraße
(Drucks. Nr. 15-1214/2020 N1)


6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Mobile Geschwindigkeitsmessung in der Fränkischen Straße/ Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1237/2020)

6.2.2. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion: Betreutes Beratungs- und Gesprächsangebot für Roma-Familien
(Drucks. Nr. 15-1424/2020)


6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Pflege der Bänke im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1241/2020)

6.3.2. Trinkerszene in Hannover-Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1242/2020)

6.3.2.1. NEUFASSUNG: Trinkerszene in Hannover-Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1242/2020 N1)




6.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

6.4.1. Infotafeln auf der Grünfläche Im Reihpiepenfelde / Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0807/2020)

6.4.2. Umgestaltung der Grünfläche Im Reihpiepenfelde/ Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0808/2020)

6.4.3. „Blauer Faden“ durch den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0809/2020)

6.4.4. Straßenbenennung im Neubaugebiet „Benther Blick“
(Drucks. Nr. 15-1052/2020)

6.4.5. Aufstellung von Infotafeln
(Drucks. Nr. 15-1162/2020)


6.5. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

6.5.1. Einrichtung von 3 Grill- und Picknick-Plätzen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1259/2020)


7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

7.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1299/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen. Er verweist auf die besonderen Umstände, unter welchen diese Sitzung stattfinden müsse. Durch die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen, welche sich aus der Verordnung des Landes Niedersachsen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ableiten, müsse nicht nur auf einen anderen Sitzungsort zurückgegriffen werden, sondern auch eine begrenzte Anzahl an Teilnehmenden in Kauf genommen werden. Er bittet daher alle Anwesenden, die bestehenden Maßgaben zu beachten und im Sinne des Gesundheitsschutzes insbesondere die Abstandsregelungen einzuhalten. Zudem wird die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, welcher für alle Anwesenden im Vorfeld durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt worden sei. Es handele sich für alle Beteiligten um eine schwierige Situation, die die gegebenen Umstände unvermeidlich machten. Gemeinsam müsse daher jede/r einzelne seinen Beitrag zu einem rücksichtsvollen Miteinander leisten.

Anschließend eröffnet Bezirksbürgermeister Göbel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass zwei Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung eingebracht worden seien, die im Folgenden kurz in Hinblick auf ihre Dringlichkeit vorgestellt werden.

Zunächst verweist Bezirksbürgermeister Göbel auf einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Betreutes Beratungs- und Gesprächsangebot für Roma-Familien“ der SPD-Fraktion

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt die Dringlichkeit dar. Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Bezug auf eine Massenschlägerei in Badenstedt unter Beteiligung von dort wohnhaften Roma-Familien, sei die Einrichtung eines Beratungs- und Gesprächsangebotes dringend geboten, um der Situation begegnen und den involvierten Personen entsprechende Hilfestellungen anbieten zu können. In diesem Zusammenhang sei auch die Einbeziehung der vor Ort befindlichen Christkönig-Kirchengemeinde ratsam, die mit der entsprechenden Sensibilität Unterstützung leisten könnte.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

Der Antrag erreicht somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder und wird im weiteren Sitzungsverlauf als Drucks. Nr. 15-1424/2020 unter TOP 6.2.2. geführt.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf den zweiten Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Familienclan-Schlägerei in Badenstedt“, welcher von Einzelvertreter Hirche (AfD) eingebracht wird. Auch hierzu bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass die Geschehnisse im Zusammenhang mit der bereits thematisierten Massenschlägerei gezeigt hätten, dass es zu Rechtsbrüchen und ausufernder Gewalt gekommen sei, die von den dort wohnenden Roma-Familien ausgegangen sei. Mit entsprechender Dringlichkeit müsse nun überprüft werden, ob bestehende Freizügigkeitsrechte einzelner Personen weiterhin aufrechterhalten bleiben könnten. Es müsse ein deutliches Zeichen gesetzt werden, da der Bestand der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keinesfalls beeinträchtigt werden dürfe.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

Der Antrag erreicht somit nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder. Der Antrag wird daher in der kommenden Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.09.2020 zu Drucks. Nr. 15-1376/2020 Eingang auf die Tagesordnung finden.

Bezirksbürgermeister Göbel erklärt anschließend, dass außerdem ein Änderungsantrag von Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.) zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Thema „Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes“ (Drucks. Nr. 15-1236/2020) vorliege. Dieser werde im weiteren Sitzungsverlauf unter TOP 3.1.1.1. zu Ducks. Nr. 15-1433/2020 geführt.

Beigeordneter Seidel bittet um das Wort und unterbreitet im Namen der CDU-Fraktion den Vorschlag, dass TOP 3.1. „Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes“ (Drucks. 0578/2020) noch einmal vertagt und in der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.09.2020 abschließend behandelt werden solle. Er begründet dieses Anliegen mit der besonderen Sensibilität der Angelegenheit und des dringenden Erfordernisses, hierzu einen weiteren Austausch zwischen den Fraktionen herbeizuführen. Es werde ein gemeinsamer oder interfraktioneller zu dieser Thematik angestrebt.

Die zu diesem Sachverhalt anwesende Vertreterin des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün, Frau Wächtler, bekundet Zustimmung zu diesem Verfahren.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet hierzu um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 3.1. wird demgemäß erneut vertagt und somit in der 30. Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.09.2020 beraten. Somit werden auch die vorliegenden Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drucks. Nr. 15-1236/2020), der CDU-Fraktion (Drucks. Nr. 15-1245/2020) und von Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.) (Drucks. Nr. 15-1433/2020) bis zur nächsten Sitzung vertagt.

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt jedoch vor, dass seitens der Fachverwaltung dennoch in der heutigen Sitzung der zugrundeliegende Sachverhalt vorgestellt und erläutert werden sollte. Zudem sollte den zu diesem Thema anwesenden Einwohner*innen anschließend die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen an die Politik und die Verwaltung richten zu können.

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates signalisieren ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die geänderte Tagesordnung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 2.

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.03.2020


Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.



TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 0578/2020 mit 2 Anlagen)

[Anm.: zu Sitzungsbeginn durch mehrheitlichen Beschluss auf die nächste Sitzung am 10.09.2020 vertagt].





Antrag,

1. durch den Stadtbezirksrat gem. § 93 NKomVG i.V.m. § 9 (1) Nr. 1 der Hauptsatzung der LHH:
zu beschließen, das Angebot für Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) schnellstmöglich einzustellen,
2. durch den Rat gem. § 58 NKomVG zu beschließen:
a. den Einschränkungen des Grabartenangebotes sowie den Alternativen in Form von Umwidmung von Erd- zu Urnengrabstätten und in Form von Umbettungen zuzustimmen,
b. der erforderlichen Neufassung des § 4 der Friedhofssatzung zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt Frau Wächtler, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereichsleitung Städtische Friedhöfe, und bittet zu dieser Thematik – wie zuvor vorgeschlagen – um nähere Erläuterungen.

Frau Wächtler ergreift das Wort und führt in den Sachverhalt ein. Sie mutmaßt, dass der Hintergrund der Angelegenheit einigen Anwesenden bereits bekannt sei, da dieser auch in der Vergangenheit bereits kontrovers problematisiert worden sei. Der Stadtteilfriedhof sei 1909 eröffnet worden, viele der bestehenden Abteilungen seien zwischenzeitlich zweifach belegt worden. Aufgrund der schwierigen Grundwasser- und Erdbeschaffenheiten sei der Friedhof 1983 für Erdbestattungen geschlossen worden, 1991 sei dann eine neuerliche Öffnung auf politischen Beschluss erfolgt. Dies habe dann in den Folgejahren dazu geführt, dass auch die verbliebenen Reihengräber ebenfalls mit einer zweiten Belegung versehen worden seien. Dies Zweitbelegung sei nun für fast alle bestehenden Reihengräber annähernd abgeschlossen.

Eine seit wenigen Jahren bestehende Novellierung des Wasserrechtes mache nun jedoch ein Wiederaufgreifen der Grundproblematik auf diesem Friedhof erforderlich.

Frau Wächtler stellt im Folgenden eine ausführliche Präsentation dar, durch welche insbesondere die bestehende Grundwasserproblematik erklärt wird, welche durch die herrschenden Boden- und Erdbeschaffenheiten zusätzlich erschwert werde. Hieraus würde sich ein deutlich verlangsamter Zersetzungsprozess von organischen Stoffen ableiten. Weitere Erdbestattungen könnten – als Resultat aus den vorgebrachten Umständen –
aus wasserrechtlichen, aber auch aus moralischen Gesichtspunkten im Grunde nicht mehr befürwortet werden. Urnenbestattungen seien jedoch auch weiterhin bedenkenlos durchführbar. Zudem bestehe natürlich die Möglichkeit, bei dem bestehenden Wunsch nach einer Erdbestattung, auf angrenzende Friedhöfe auszuweichen. Zudem seien auch Umbettungen denkbar, wenn zum Beispiel Familiengräber beibehalten werden sollen.

[Anm.: Die Präsentation der Fachverwaltung ist als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt].

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die detaillierten Ausführungen und eröffnet nun den zu diesem Sachverhalt anwesenden Einwohnern*innen die Möglichkeit, Fragen an die Verwaltungsvertreterin oder die politischen Vertreter*innen zu richten.

Ein erster Sprecher stellt sich als Mitglied des Bürgervereins Badenstedt und Umgebung vor. Der Verein setze sich dafür ein, dass auch weiterhin Sargbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt möglich sein sollen. Dieser Appell richte sich insbesondere an die Mitglieder des Bezirksrates. Man habe anhand der vorangegangenen Ausführungen zwar durchaus zur Kenntnis genommen, dass es teilweise zu problematischen Zersetzungsprozessen komme, allerdings seien ähnliche Verhältnisse auch von anderen Friedhöfen bekannt. Ferner könnten die geschilderten Grundwassergutachten hinsichtlich der Aktualität, der Erfassungsweise und der Quelle nicht gänzlich nachvollzogen werden. Der Tagespresse habe man außerdem entnehmen können, dass der Grundwasserspiegel in weiten Teilen Niedersachsens besorgniserregend abgefallen sei. Es stehe daher zu befürchten, dass die zugrundegelegten Grundwasserdaten womöglich keinen aktuellen Sachstand aufweisen würden. Es sei darüber hinaus kritisch zu betrachten, dass die Stadtverwaltung die betroffenen Einwohner*innen nicht frühzeitiger und offensiver über die herrschenden Schwierigkeiten und die hieraus entstehenden Überlegungen informiert habe. Viele Informationen habe man bislang lediglich der Presse entnehmen können. Es müsse nun über eine Erweiterung des Stadtteilfriedhofs durch einen angrenzenden Bereich nachgedacht werden. Auf diese Weise könne auch weiterhin die Durchführung von Erd- bzw. Sargbestattungen gewährleistet werden. Außerdem stelle sich die Frage, welche Maßnahmen die Verwaltung seit 1983 eingeleitet habe, um die Bodensituation auf dem Stadtteilfriedhof nachhaltig zu verändern. Eine weitere Teillösung könne sich zudem ergeben, wenn man einen Teil des Friedhofs auskoffern und durch geeignetes Erdmaterial auffüllen würde. Sicherlich könne so auch ein kostengünstigerer Weg eingeschlagen werden, welcher zum Beispiel durch viele aufwändige Umbettungen nicht erwartet werden könne. Der Sprecher teilt mit, dass man zwischenzeitlich eine Unterschriftenaktion in Badenstedt gestartet habe, welche man auch weiterhin fortsetzen werde. Es zeichne sich bereits jetzt eine rege Beteiligung ab, die eindeutig unterstreiche, dass sich viele Einwohner*innen für eine Beibehaltung der Sargbestattungen aussprechen würde.

[Anm.: Der Sprecher überreicht die bereits bestehenden Unterschriftenlisten an den Bezirksbürgermeister – dieser veranlasst bis zur nächsten Sitzung des Bezirksrates eine Weiterleitung an alle Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter*innen].

Eine zweite Sprecherin stellt sich als Einwohnerin Badenstedts vor, die durch ihren Beitrag die Interessen ihrer demenzkranken Mutter vertrete. Ihr Vater sei bereits vor Jahren im Rahmen einer Urnenbestattung auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt beigesetzt worden. Der seinerzeit formulierte Wunsch der Mutter habe beinhaltet, dass sie nach ihrem Ableben neben der Urne des Ehemannes in Form einer Sargbestattung beigesetzt werden wollte. Diese Lösung würde nun bei einer Einstellung von Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof ausscheiden. Es sei jedoch der unumstößliche Wille der Mutter gewesen, fußend auf religiösen Überzeugungen, keinesfalls eine Urnenbestattung zu erhalten. Die Beisetzung auf einem anderen Friedhof komme ebenfalls nicht in Frage, zumal die beiden Ehepartner über eine Dauer von 40 Jahren verheiratet gewesen seien. Es sei nicht zumutbar und auch mit dem Gewissen nicht vereinbar, die Elternteile an unterschiedlichen Orten beizusetzen. Eine Umbettung der Urne des Vaters stelle ebenfalls keine akzeptable Lösung dar, da sich hieraus nach ihrem Empfinden eine Störung der Totenruhe ergebe. Überdies dieses Verfahren ebenfalls dem Willen der Mutter widersprechen. Es zeichne sich daher keine Lösung ab, die mit ihrem Gewissen vereinbart werden könne. Als sie das bestehende Familiengrab im Jahr 2013 gekauft habe, seien ihr die bestehenden Schwierigkeiten nicht bekannt gewesen. Sie habe hierzu auch keinen Hinweis erhalten. Insofern zeige sie sich enttäuscht über die Informationspolitik der Verwaltung. Es stelle sich daher die Frage, wie es damals zum Abschluss eines solchen Vertrages kommen konnte, obwohl sich die Verwaltung der herrschenden Grundwasser- und Bodenverhältnisse bewusst gewesen sei und offenkundig eine Sperrung für Erdbestattungen bereits zu diesem Zeitpunkt hätte befürchtet werden müssen.




Frau Wächtler äußert Verständnis für die vorangegangenen Darstellungen der Sprecherin. Die Friedhofsverwaltung werde jeden Tag mit Menschen konfrontiert, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, da sie den Verlust eines geliebten Menschen betrauern würden. Es sei das dringendste Anliegen der Friedhofsverwaltung, diesen Menschen einen solchen Abschied so leicht wie möglich zu gestalten. Die 1991 getroffene Entscheidung, Sargbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof wieder aufzunehmen, habe auf einem Beschluss der damaligen politischen Vertreter*innen gefußt. Obwohl auch zu diesem Zeitpunkt bereits ungünstige Grundwasser- und Bodenverhältnisse geherrscht hätten, habe man diesem Beschluss auf Verwaltungsebene Folge leisten müssen. Die zwischenzeitliche beschlossene EU-Wasserrichtlinie aus dem Jahr 2000 habe nach jahrelangen Abstimmungen und Umsetzungsverfahren erst jetzt Einzug in die kommunalen Maßgaben erlangt. Insofern müsse man davon ausgehen, dass man bei Abschluss des von der Sprecherin geschilderten Vertrages noch keinen Überblick über die sich abzeichnende Entwicklung haben konnte. Man sei nun jedoch gezwungen zu prüfen, ob die wasserrechtlichen Verordnungen möglicherweise zu einem Ausschluss von Sargbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof führen müssten. Aufgrund der eingangs geschilderten Verhältnisse stehe dies zumindest zu befürchten. Man sei sich den hiermit einhergehenden persönlichen Schwierigkeiten bewusst und sei bemüht, im individuellen Austausch geeignete Lösungen zu finden.
Die Empfindung, dass es im Fall einer Umbettung zu einer Störung der Totenruhe komme, sei aus persönlichen Gründen unbedingt nachvollziehbar. Frau Wächtler weist ergänzend darauf hin, dass zumindest aus rechtlichen Erwägungen ein Tatbestand der Störung der Totenruhe nicht gegeben sei, wenn aus unabweisbaren Gründen eine Umbettung erforderlich sei. Dies sei unter Anbetracht der geschilderten Umstände auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt zweifellos zu bejahen.

Darüber hinaus führt Frau Wächtler aus, dass man auf dem Friedhof auf massive Störungen bei den beschriebenen Zersetzungsprozessen stoße. Aufgrund der Boden- und Grundwasserverhältnisse werde man regelmäßig mit unverwestem organischen Material konfrontiert, was für alle Beteiligten eine erhebliche Belastung darstelle und noch einmal unterstreiche, dass eine übliche Zersetzung von Leichnamen auch über einen jahrzehntelangen Zeitraum nicht festzustellen sei.
Es obliege nun der Politik eine Entscheidung zu dieser Thematik zu treffen, welche dann durch die Verwaltung aufgegriffen und im Rahmen der bestehenden Gesetze und Richtlinien umgesetzt werden müsse. Möglicherweise komme man im Rahmen dieses Prozesses auch zu eventuellen Übergangslösungen, die besonders schwierige Einzelfallsituationen erleichtern könnten.

Die zweite Sprecherin fragt, weshalb man seitens der Verwaltung nicht längst auf die bestehenden Schwierigkeiten reagiert habe, obwohl diese seit Jahrzehnten bekannt gewesen seien. So wären nach Ihrem Verständnis beispielsweise Drainagen oder Auskofferungen denkbar gewesen, um eine Senkung des Grundwasserspiegels und günstigere Verhältnisse zu erreichen.

Frau Wächtler führt aus, dass es sich insgesamt um ein ca. 30.000 m² großes Areal handelt, welches stellenweise ein derartiges Übermaß an Grundwasser aufweise, dass man diesem mit Drainagen keinesfalls hätte begegnen können. Die wasserrechtlichen Verordnungen würden überdies eine Einleitung von belastetem Grundwasser in den normalen Wasserhaushalt nur dann erlauben, wenn dies auf einer Notsituation basieren würde. Eine solche Notlage könne jedoch nicht konstatiert werden, da es auf den zahlreichen Friedhofsflächen im Stadtgebiet ausreichend viele Bestattungsflächen gebe. Auskofferungen seien zu keinem Zeitpunkt in Frage gekommen, da sich hieraus keinerlei Verbesserung dargestellt hätte. Das nachfließende Grundwasser hätte in kürzester Zeit zu einer Wiederherstellung der ungünstigen Verhältnisse geführt, was zudem durch die schwierigen tonigen Bodenverhältnisse noch unterstützt worden wäre. Aufschüttungen seien ebenfalls ausgeschlossen worden, da man – ebenfalls begründet durch den erheblichen Grundwasserpegel – bis zu einer Höhe von 1 Meter auf einem großflächigen Teil des Friedhofsgebietes Erdmaterial hätte aufbringen müssen. Dies wäre weder technisch, finanziell noch praktisch durchführbar gewesen. Obwohl es zu all diesen Überlegungen keinen politischen Auftrag gegeben habe, seien entsprechende Prüfungen zu all den vorgenannten Optionen durchgeführt worden. Allesamt seien aus den beschriebenen Gründen nicht in Frage gekommen.

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt der zweiten Sprecherin vor, weitere Fragen zu ihrer individuellen Situation ggf. in einem direkten Austausch mit der zuständigen Fachverwaltung zu erörtern.

Frau Wächtler bezieht sich anschließend auf die Ausführungen des ersten Sprechers und teilt mit, dass es durchaus aktuelle Grundwassergutachten gebe, die die beschriebenen Verhältnisse bestätigen würden. Dies beziehe sich auch auf gutachterliche Bewertungen der Bodenverhältnisse. Grundproblem sei unter anderem das Fehlen von Filterschichten, was einen derart hohen Grundwasserstand begünstige.
Die Verwaltung habe zudem sehr deutlich über die bestehende Problematik und die Empfehlung der Einschränkung des Grabartenangebotes informiert, indem man sich mit der heute begründeten Drucksache an den Bezirksrat gewendet habe. Auf diesem Weg sei ein Informationstransfer an die Einwohner*innen und eine entsprechende Kontaktaufnahme gewährleistet worden, sodass heute auch eine Aussprache zu diesem Thema in der Öffentlichkeit erfolgen könne.
Die benannte Erweiterungsfläche, welche als eine Teillösung benannt worden sei, weise noch schlechtere Grundwasserbegebenheiten auf, als diese auf dem jetzt genutzten Friedhofsbereich bereits gegeben seien. Dort stoße man teilweise bereits auf einen Grundwasserpegel, der sich im Bereich von 50 Zentimetern unterhalb der Erdoberfläche befinde. Es sei zwar zutreffend, dass die Dürreperioden der vergangenen Jahre zu einem latenten Rückgang des Grundwasserpegels geführt hätten, allerdings bewege sich dieser noch immer in einem immens ungünstigen Bereich. Auch die sehr nachteiligen Kapillarkräfte und Bodenbegebenheiten würden selbst in niederschlagsarmen Phasen zu einem kaum merklichen Rückgang des Grundwasserspiegels führen. Ferner müsse bedacht werden, dass die Effekte des Klimawandels zu Ausschlägen in beide Richtungen führen würden, was ebenfalls aus dem mehrjährigen Mittel der gutachterlichen Bewertungen hervorgehe. So müsse in einzelnen Perioden auch wieder mit enorm niederschlagsreichen Jahren gerechnet werden, welche dann unweigerlich zu einem erheblichen Pegelanstieg führen würden.

Der erste Sprecher erkundigt sich, wie sich die Verhältnisse auf anderen städtischen Friedhöfen darstellen. Auch hier werde ja sicherlich organisches Material in das Grundwasser einsickern.

Frau Wächtler bestätigt dies. Der übliche und vorgesehene Verwesungsprozess beinhalte immer auch das Austreten von organischem Material in den jeweiligen Friedhofsboden. Allerdings bestehe auf anderen Friedhöfen, die eine idealere Bodenbegebenheit aufweisen würden, unter der Sargebene eine Filterschicht, welche zu einem stark verlangsamten Durchsickern der Substanzen führen würde. Auch auf anderen Friedhofsflächen seien vereinzelt schwierigere Bodenflächen festzustellen. Allerdings bestünden dort räumliche Ausweichmöglichkeiten und vor allem keine zusätzliche Grundwasserproblematik, wie sie obendrein in Badenstedt festzustellen sei.



Der dritte Sprecher möchte in Erfahrung bringen, ob eine fundierte und kontinuierliche Wasseruntersuchung für das Friedhofsgebiet in Badenstedt vorliege. Zudem bittet er um Auskunft zu der konkreten Bodenbeschaffenheit, insbesondere ob es sich ggf. um sogenannte Stauwasserböden handele. Ferner sei es von Interesse, wo sich die konkreten Messstellen befinden würden.

Anhand der vorangegangenen Präsentation verweist Frau Wächtler auf die eingerichteten Messstellen. Ergänzend berichtet sie, dass eine qualitative Beprobung nicht vorgenommen werde, sodass momentan keine eindeutige Aussage bezüglich der im Grundwasser enthaltenen Substanzen möglich sei. Die regelmäßigen und kontinuierlichen Beprobungen hätten zu dem heute dargestellten Karten- und Informationsmaterial geführt. Demzufolge sei flächenübergreifend auf dem Stadtteilfriedhof ein kritischer Grundwasserstand festzustellen, welcher die vorgesehenen Bestattungstiefen annähernd vollständig überschreite.

Der dritte Sprecher bittet um Auskunft, ob die genannten Messstellen und Beprobungsergebnisse für die Einwohner*innen öffentlich einsehbar und auszulesen seien.

Frau Luft teilt ergänzend mit, dass es sich hierbei nicht um spezielle Messstellen der Friedhofsverwaltung handele, sondern um gesetzlich vorgesehene Messpunkte der Stadtentwässerung, auf Basis umweltrechtlicher Verordnungen. In diesem Zusammenhang erfolge stadtweit eine stetige Überprüfung der Grundwasserstände, wovon selbstverständlich auch die Friedhofsbereiche umfasst seien. Natürlich könne man die entsprechenden Messergebnisse dort auch einsehen.

Der dritte Sprecher fügt an, dass er den Darstellungen nur folgen könne, wenn er die zugrundeliegenden Zahlen und Daten auch selbst analysieren könne. Dies sei nur möglich, wenn ihm die entsprechenden Erhebungen zugänglich gemacht würden.

Bezirksbürgermeister Göbel empfiehlt auch in diesem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit der Fachverwaltung, da sich eine solch komplexe Datenanalyse keinesfalls im Rahmen der Bezirksratssitzung darstellen lasse.
Sicherlich werde man von dieser Seite auf die entsprechenden Ansprechpartner verweisen bzw. das gewünschte Zahlenmaterial zur Verfügung stellen.

Der dritte Sprecher teilt mit, dass von der Verwaltung ein Horrorszenario dargestellt werde, welches sich aufgrund der fehlenden Datenerhebungen jedoch für einen Außenstehenden jedoch nicht nachvollziehen lasse. Dies empfinde er als unangebracht und ärgerlich.

Frau Wächtler teilt mit, dass die Verwaltung selbstverständlich gern bei der Bereitstellung der entsprechenden Daten behilflich sein werde. Ohne Zweifel sei es jedoch für Laien schwierig, diese auch entsprechend auszuwerten, sodass man im Rahmen der heutigen Präsentation letztlich auch eine graphische Auswertung vorgestellt habe, um die Problematik verständlich erläutern zu können.

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet nun den Mitgliedern des Stadtbezirksrates die Möglichkeit, weitere Fragen zu diesem Thema an die Verwaltung zu richten.

Bezirksratsfrau Grammel schlägt vor, zu diesem Sachverhalt eine gesonderte Veranstaltung abzuhalten, in dessen Rahmen sich die interessierten Einwohner*innen an die Verwaltung wenden könnten. Bei einem solchen Austausch sollte dann die Politik auch nicht aktiv teilnehmen. Es sei offenkundig, dass der Rahmen der Sitzung nicht ausreiche, um alle Fragen der Einwohner*innen zu würdigen. Dies empfinde sie nicht als bürgernah.

Bezirksbürgermeister Göbel erwidert, dass den interessierten Einwohnern*innen im Rahmen der eigens für diesen Tagesordnungspunkt geöffneten Fragestunde Raum für Nachfragen und die Artikulation von Befürchtungen gegeben worden sei. Zudem müsse man unbedingt bedenken, in welchen Zeiten man sich derzeit bewege. Vor wenigen Wochen sei die Durchführung einer jeglichen Veranstaltung aus Gründen des Infektionsschutzes fast unmöglich gewesen. Man müsse froh sein, dass man an dem heutigen Sitzungsort zumindest die Möglichkeit zur Durchführung einer Bezirksratssitzung habe.

Bezirksratsfrau Grammel entgegnet, dass die nächste Sitzung des Bezirksrates erst am 10.09.2020 stattfinde, sodass man den Einwohner*innen bis zu diesem Zeitpunkt durchaus die Möglichkeit einer Informationsveranstaltung einräumen könne. Auch die Infektionslage habe sich zwischenzeitlich glücklicherweise etwas verbessert, sodass entsprechende Termine – unter Einhaltung der bestehenden Regelungen – durchaus durchführbar seien.

Frau Wächtler teilt mit, dass bereits vor einiger Zeit der Bürgerverein Badenstedt und Umgebung zu dem heutigen Sachverhalt an sie herangetreten sei. Sie könne sich daher durchaus vorstellen - nach Verständigung mit den involvierten Vereinsmitgliedern - zu einem entsprechenden Informationsbesuch zusammenzukommen. Insbesondere der genannte Verein habe sehr großes Interesse an diesem Sachverhalt gezeigt. Sicherlich könnten an einem solchen Treffen auch weitere Einwohner*innen teilhaben, die sich hierzu informieren und austauschen möchten. Frau Wächtler werde hierfür - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - gern für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, ggf. andere Flächen innerhalb des Stadtteiles bzw. des Stadtbezirkes zur Verfügung zu stellen, welche für eine alternative Friedhofsfläche genutzt werden könnten.

Frau Wächtler teilt mit, dass sie nach jetzigem Kenntnisstand nicht davon ausgeht, dass hierfür geeignete Flächen zur Verfügung stünden. Die im Rahmen der heutigen Diskussion benannte Erweiterungsfläche, welche aufgrund des noch ungünstigeren Grundwasserstandes jedoch keinerlei Eignung aufweist, konnte bereits damals nur unter größten Anstrengungen als ein solches Gebiet ausgewiesen werden.

Frau Luft bekräftigt diese Ausführung und geht aufgrund der damaligen Erfahrung ebenfalls nicht davon aus, dass geeignete Flächen vorhanden seien. Letztlich müsste dies aber entsprechend überprüft bzw. untersucht werden. Diesbezüglich sei sicherlich eine politische Initiative, zum Beispiel in Form eines Antrags denkbar.
Bezüglich der zuvor aufgeworfenen Detailfragen zu Messstellen und Datenerhebungen empfiehlt Frau Luft eine Sammlung der entsprechenden Aspekte und Nachfragen, damit diese im Vorfeld einer Sitzung durch die zuständigen Fachleute beantwortet und aufgeklärt werden könnten. Ohne eine detailbezogene Vorbereitung sei es nur schwerlich möglich, zufriedenstellende Antworten zur vollsten Zufriedenheiten abgeben zu können.

Bezirksratsherr Reglitz würde ein Treffen des Bürgervereins mit der Fachverwaltung begrüßen. Allerdings lasse sich kein geeigneter Sitzungsort erkennen – erst recht nicht unter Beachtung der Corona-bedingten Einschränkungen. Hierzu sollte man noch einmal mit der Fachverwaltung in den Austausch kommen.
Ferner bemängelt er den Informationstransfer der Verwaltung zu dieser Gesamtthematik. Es sei zwar zutreffend, dass man an den Bezirksrat herangetreten sei, jedoch hätte es zur Information der Einwohner*innen auch zusätzliche Möglichkeiten gegeben. Zum Beispiel hätte man durch einen Aushang im Friedhofsschaukasten oder durch eine Einbeziehung der Kirchengemeinde Auskünfte erteilen und weitgehender informieren können.

Frau Wächtler erwidert, dass der eingeschlagene Weg der Verwaltung zunächst nur zum Bezirksrat hätte führen können. Der aktuell geltende Beschluss der Politik, welcher im Jahr 1991 eine Wiederaufnahme von Sargbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof bewirkt habe, habe zum heutigen Zeitpunkt weiterhin Bestand und spiegele die aktuelle Verfahrensweise wieder. Durch die jetzt erfolgte Schilderung der bestehenden Verhältnisse empfehle die Verwaltung dringend eine Abkehr von diesem Verfahren. Eine offensive Information der Öffentlichkeit könne erst dann erfolgen, wenn hierfür auch eine entsprechende Basis, nämlich ein neuer Beschluss des Bezirksrates, vorliege. Jede andere Verhaltensweise hätte aus Sicht der Verwaltung zu einer Illoyalität gegenüber den politischen Vertretern*innen geführt.

Bezirksratsherr Hirche teilt die Auffassung von Bezirksratsfrau Grammel, dass im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung die Thematik für die Interessierten noch einmal aufgegriffen werden sollte. Durch die enge zeitliche Bemessung hätten heute nicht alle Beiträge und Fragen platziert werden können. Dies sei zu kritisieren, da man in diesem Gremium als Vertreter des Volkes in Erscheinung trete und diesem daher auch in ausreichender Weise das Wort erteilen müsse.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf die zuvor erfolgte Verständigung zwischen dem Bürgerverein Badenstedt und der Fachverwaltung. Möglicherweise werde sich auf diesem Weg die Möglichkeit eines gesonderten Austausches darstellen lassen.


TOP 3.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 15-1236/2020)

Antrag:

Ziffer 1 der Drucksache 0578/2020 wird in folgender Fassung beschlossen:

1. durch den Stadtbezirksrat gemäß § 93 NKomVG i.V.m. § 9 (1) Nr. 1 der Hauptsatzung der LHH zu beschließen, dass das Angebot für Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt in der Weise verändert wird, dass

a) bis 2040 nur noch Erdbestattungen in bestehenden Familiengrabstätten weiterhin möglich sind

b) keine Umbettungen von Familiengrabstätten auf andere Friedhöfe erfolgen

c) für neue Erdbestattungen die Möglichkeit auf dem Ahlemer Friedhof auch für BürgerInnen aus Badenstedt und Davenstedt ermöglicht wird.

Vertagt auf die 30. Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.09.2020.








TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drs. 15-1236/2020 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs.
0578/2020 - Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des
Grabartenangebotes)
(Drucks. Nr. 15-1433/2020)

Der Stadtbezirksrat möge Drs. 15-1236/2020 mit folgenden Streichungen und Ergänzungen beschließen:

Ziffer 1 der Drucksache 0578/2020 wird in folgender Fassung beschlossen:

1. durch den Stadtbezirksrat gemäß § 93 NKomVG i.V.m. § 9 (1) Nr. 1 der Hauptsatzung der LHH zu beschließen, dass das Angebot für Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt in der Weise verändert wird, dass

a) bis 2040 nur noch Erdbestattungen in bestehenden Familiengrabstätten weiterhin möglich sind

b) keine Umbettungen von Familiengrabstätten auf andere Friedhöfe erfolgen

c) für neue Erdbestattungen die Möglichkeit auf dem Ahlemer Friedhof auch für BürgerInnen aus Badenstedt und Davenstedt ermöglicht wird.

d) jährliche Untersuchungen des Grundwassers auf Substanzen im Zusammenhang mit Erdbestattungen im nahen Umfeld des Friedhofes durchgeführt werden.



Vertagt auf die 30. Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.09.2020.


TOP 3.1.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof
Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 15-1245/2020)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Betrieb des Friedhof Badenstedt (Neu) auch weiterhin für Sargbestattungen beizubehalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, diese auch zukünftig durchführen zu können.

Vertagt auf die 30. Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.09.2020.













TOP 3.2.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem
Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Luft vom
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Sachgebiet Flächennutzungsplanung.

Frau Luft führt einlassend aus, dass das Einzelhandelskonzept angepasst worden und anhand einer umfassenden Kartierung übersichtlich dargestellt worden sei. Aspekte wie Größe und Funktion seien erneut aufgegriffen und die jeweiligen Zentren neu bewertet worden. Im Großen und Ganzen seien die früheren Zentren jedoch weitgehend übernommen worden, da sich die bisherigen Klassifizierungen grundsätzlich bestätigt hätten. So sei weiterhin eine Unterteilung in A- bis E- Zentren erkennbar, die sich über eine Bandbreite vom Großhandel im Innenstadtbereich bis zum täglichen Nahversorgungskonzept in den Stadtteilbereichen erstrecken würden. Hinzu kämen zudem sogenannte Sonderstandorte, die einzelfallbezogenen Großhandel zulassen würden, wie es zum Beispiel bei Baumärkten der Fall sei.

Frau Luft weist darauf hin, dass die zugrundeliegenden Anlagen und Verwaltungspräsentationen bereits im Sitzungsvorfeld an die politischen Vertreter*innen übersandt worden seien. Dies sollte vor allem die Möglichkeit einräumen, eventuelle Nachfragen und Einlassungen bereits vor Sitzungsbeginn an die Fachverwaltung weiterzuleiten, damit hierauf in angemessenem Rahmen eingegangen werden könne. Frau Luft erkundigt sich, ob seitens der politischen Vertreter*innen Interesse an einer vollständigen Präsentation des erarbeiteten Konzeptes für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bestehe, oder ob ggf. nur auf punktuelle Aspekte eingegangen werden solle.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass sowohl die anwesenden Einwohner*innen als auch die Pressevertreterin nicht über die vorab zugestellten Dokumente verfügen würden. Insofern sei eine Präsentation wünschenswert und zielführend.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf die fortgeschrittene Sitzungsdauer und schlägt vor, dass möglicherweise nur auf bestimmte Schwerpunkte eingegangen werden könnte.

Frau Luft stellt eine komprimierte Darstellung in Aussicht, durch welche insbesondere die für den Stadtbezirk elementaren Schwerpunktzentren thematisiert würden.

Bezirksratsherr Höhne stimmt diesem Verfahren zu.



Im Folgenden stellt Frau Luft das für den Stadtbezirk erarbeitete Einzelhandelskonzept dar.

[Anm.: Die Präsentation der Fachverwaltung ist als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt].

Bezirksratsherr Höhne bezieht sich auf den thematisierten Sonderstandort Am Bahndamm, welcher nach erfolgter Darstellung sieben Einzelhandelsbetriebe umfasse. Aus Sicht der Verwaltung sei es demzufolge offenkundig wünschenswert, wenn es in diesem Bereich zu keiner weiteren Konzentration von niedergelassenen Geschäften kommen würde, da sich die Nahversorgungsbetriebe mehr auf den angrenzenden Wohnbebauungsbereich orientieren sollten. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass durch die künftigen Bewohner*innen der Wasserstadt Limmer ein erheblicher Bedarf entstehen werde, der durch den Standort Am Bahndamm befriedigt werden könnte. Insofern sei die dortige Ansiedlung durchaus zu begrüßen.

Frau Luft führt aus, dass für die künftigen Bewohner*innen der Wasserstadt zweifellos separate Einkaufsmöglichkeiten entstehen würden. Verwaltungsseitig würde man es begrüßen, wenn Einzelhändler Standorte bevorzugen würden, die das fußläufige Einkaufen für die unmittelbar wohnhaften Einwohner*innen ermöglichen würde. Zudem handele es sich in diesem Bereich um einen Sonderstandort, welcher grundsätzlich eher für andere, großflächigere Handelskonzepte, zum Beispiel Baumärkte, ausgerichtet sei. Dennoch bestünden natürlich keinerlei Bestrebungen, den bestehenden Betrieb des vorhandenen Kleinhandels in irgendeiner Form einzuschränken.

Bezirksratsfrau Dudda bezieht sich darauf, dass speziell für den Stadtteil Ahlem Bereiche mit einer Unterversorgung im Einzelhandel bestehen würden. Sie weist darauf hin, dass in diesem Bereich Neubaugebiete entstanden seien, die entsprechende Bedarfe nach sich ziehen würden. Man müsse jedoch bedenken, dass diese Gebiete für die großen Einzelhandelsketten meist wenig lukrativ seien, da sie das vorhandene Großsortiment raumbedingt kaum umfänglich anbieten könnten. Da davon auszugehen sei, dass die Mietpreise für Grund, Boden und Flächen im Bereich der künftigen Wasserstadt eine erhebliche Preisexplosion nach sich ziehen würden, sei in der Tat davon auszugehen, dass die entsprechenden Handelsketten bevorzugt auf die jetzigen Standorte – insbesondere Am Bahndamm – setzen würden, um die hinzuziehenden Anwohner*innen der Wasserstadt mit den dort bereits verorteten Filialen versorgen zu können. Insofern könne sie der Einschätzung ihres Vorredners nur zustimmen.

Frau Luft bestätigt, dass die Präferenzen der großen Einzelhandelsketten natürlich auch verwaltungsseitig bekannt seien. Man könne nur durch kontinuierliche Begleitung, Beratung und Steuerung darauf dringen, dass eine bedarfsorientierte Ansiedlung von Einzelhandelszentren erfolge. Die Landesshauptstadt Hannover sei bei den angesprochenen Einzelhandelsketten durchaus als hilfreicher und geschätzter Ansprechpartnerin bekannt, um geeignete Standorte zu finden, die für alle Beteiligten ein möglichst hohes Maß an bestehenden Bedarfen abdecke – unter Einhaltung städteplanerischer Aspekte.

Bezirksratsherr Breitkreuz weist darauf hin, dass sich der in Ahlem befindliche „Festplatz“ durchaus als geeignete Fläche für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes erweisen könnte. Voraussetzung sei hierfür jedoch die Umwidmung des Bereiches in ein Mischgebiet.

Herr Graen teilt mit, dass der angesprochene Standort in der Tat auch in der Vergangenheit bereits als geeignete Fläche benannt worden sei. Gerade aus Sicht des Einzelhandelskonzeptes sei dieser Bereich jedoch nicht für die Ansiedlung weiterer (oder ausgeweiteter) Einzelhandelsketten vorgesehen. Es handele sich – wie zuvor von Frau Luft ausgeführt – um einen Sonderstandort, der für Großhandel vorgesehen sei. Die in diesem Umfeld bereits bestehenden Einzelhandelsfilialen sollten dort auch weiterhin auf den eingeräumten Bestandschutz vertrauen dürfen – eine Ausweitung dieses Gewerbespektrums sei dort jedoch nicht angedacht.

Bezirksratsherr Rosenzweig befürwortet eine Stärkung der bestehenden Zentren im Stadtbezirk. Darüber hinaus kritisiert er, dass der Stadtteil Davenstedt nicht eingehender dargestellt worden sei, zumal in diesem Bereich eine Unterversorgung mit Einzelhandelsunternehmen festzustellen sei.

Herr Graen entgegnet, dass in Davenstedt, aufgrund der Verortung von drei Supermärkten, grundsätzlich eine ausreichende Versorgung gegeben sei.

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, ob das vorgestellte Einzelhandelskonzept auch Aspekte des Online-Einkaufs umfassen bzw. bewerten würde. Diesbezüglich sei sicherlich eine gestiegene Nutzung festzustellen. Insgesamt sei zudem die für den Stadtbezirk konstatierte Kennzahl einer Zentrenkapazität von 88% als positiv zu bewerten, da man auch bedenken müsse, dass nach wie vor viele Einwohner*innen ihre Einkäufe im Innenstadtbereich tätigen würden.

Frau Luft stellt dar, dass eine konkrete Aussage zum Online-Handel zum Stadtbezirk nicht getroffen werden könne. Dennoch gebe es durchaus stadtweite Betrachtungen, die die allgemein bekannten Entwicklungen und Eindrücke untermauern würden. Deutschlandweit – insbesondere in den großen Ballungsräumen – sei eine vermehrte Nutzung von Online-Käufen festzustellen, welche sich insbesondere auf das Bekleidungssegment ausrichten würden. Natürlich fördere dies zunehmend eine Schwächung der verorteten Einzelhändler, die mit einem entsprechenden Rückgang an Kunden*innen umgehen müssten. Insgesamt sei festzustellen – auch auf Basis von Bürgerbefragungen – dass unter dem zunehmenden Einfluss von Online-Händlern jedoch weniger die üblichen Einzelhandelsketten zu leiden hätten, die für die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs eintreten würden.

Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass es sie nachdenklich stimme, dass die Verwaltung letztlich im Alleingang über die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsfilialen entscheide. So sei der CDU-Fraktion durchaus ein namhafter Interessent bekannt, dem sehr an einer Ansiedlung im Bereich des Standorts Am Bahndamm gelegen sei. Letztlich seien es die politischen Vertreter*innen des Bezirksrates, die sich mit den Gegebenheiten in ihrem Stadtbezirk auskennen würden und denen sehr an einer Stärkung der dort beheimateten Zentren gelegen sei. Insofern erwarte man zumindest Informationen über positive oder negative Entscheidungen gegenüber Einzelhändlern, die an der Eröffnung von Filialen im Stadtbezirk interessiert seien. Die Verwaltung müsse an dieser Stelle größere Transparenz zeigen und dürfe sich im Zweifel nicht stoisch an planerischen Einstufungen festhalten. Gerade eine Ausweitung und Erweiterung des Gewerbegebietes Am Bahndamm sei sinnvoll und wünschenswert, wenn man die bereits erwähnte Entstehung der Wasserstadt Limmer betrachte.

Frau Luft erläutert, dass sich die Verwaltung keinesfalls leichtfertig für oder gegen interessierte Investoren oder Einzelhändler ausspreche. Basis jeglicher Entscheidung sei das aktuell bestehende Einzelhandelskonzept, welches sowohl durch die Stadtbezirksräte als auch den Stadtrat diskutiert und beschlossen worden sei. Dieses geltende Konzept weist den Bereich Am Bahndamm als Sonderstandort aus, welcher vorrangig nicht für die Ansiedlung von Nahversorgern vorgesehen sei. Aufgrund hinzugekommener Wohngebiete, veränderter Infrastruktur, etc. habe man nun eine gutachterliche Neubewertung des gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes veranlasst. Dieses stelle nun die Diskussionsgrundlage für die Politik dar, welche letztlich darüber entscheiden müsse, ob die beibehaltenen und neuen Maßgaben künftig durch die Verwaltung Umsetzung finden sollten. Aus diesem Grund werde heute auch über einen sogenannten Aufstellungsbeschluss abgestimmt, der anschließend Eingang in die weiteren Gremien finden werde. Im anstehenden Entscheidungsprozess werde es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Einwände und Veränderungswünsche vorzubringen, um das entwickelte Konzept anzupassen und zu modifizieren.

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass zuletzt sogenannte Stadtteilspaziergänge stattgefunden hätten, deren Erkenntnisse dann Eingang in einem Bericht über die Quartiersentwicklung ("Mein Quartier 2030") gefunden hätten. Hieraus hätte man unter anderem deutlich entnehmen können, dass speziell für den Stadtteil Davenstedt ein erheblicher Bedarf an Nahversorgern konstatiert worden sei. Stattdessen habe die Stadtverwaltung ein gutachterliches Unternehmen beauftragt, in Bezug auf die Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten hätte man sich sparen können, wenn die bereits erhobenen Daten und Erkenntnisse eine entsprechende Würdigung erfahren hätten.

Frau Luft erklärt, dass das beauftragte Unternehmen eine gesamtstädtische Betrachtung vorgenommen habe. Die hiermit einhergehende Bestandsaufnahme habe eine monatelange Begehung und Katalogisierung der Einzelhändler und Nahversorger im gesamten Stadtgebiet beinhaltet. Hieraus hätten Erkenntnisse, Resultate und Daten gewonnen werden können, die die einzelnen Quartiersanalysen nicht hätten abbilden können. Dennoch sei man dankbar für jedweden Hinweis, der auf Bedarfe und Missstände hinweise. Man sei wahrlich bemüht, alle Aspekte der zahlreichen Stadtteile aufzunehmen, sodass letztlich ein möglichst ausgewogenes, zukunftsorientiertes und tragbares Konzept entstehe. Eine solch umfassende Bestandsaufnahme, auch unter Zuhilfenahme von außenstehenden Fachinstitutionen, sei mit Hinblick auf ein belastbares Handelskonzept unabdingbar. Es gelte auch zu bedenken, dass ein solches Konzept letztlich auch Einfluss auf die Aufstellung künftiger Bebauungspläne nehme. Somit sei gerade aus städteplanerischer Sicht der besondere Wert eines fundierten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes hervorzuheben.


TOP 3.2.1.
Änderungsantrag von Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 0782/2020 Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover (Kapitel 5.3. Wochenmärkte)
(Drucks. Nr. 15-1260/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge Drs. 0782/2020 mit folgender Ergänzung in Kapitel 5.3. der Anlage (Wochenmärkte, Seite 37) beschließen:

Wochenmärkte bieten ein besonderes Einkaufserlebnis unter freiem Himmel, ermöglichen den Kauf frischer Lebensmittel und können die Nahversorgung in Stadtteilen ergänzen, die im Bereich des stationären Handels mit Gütern des täglichen Bedarfs unterversorgt sind. Sie erfüllen jedoch zunehmend auch andere Funktionen als sozialer Treffpunkt, sind ein fester Bestandteil der Stadtteilkultur und tragen somit zu einer funktionierenden Stadtgesellschaft bei.

Die Landeshauptstadt Hannover beherbergt zurzeit insgesamt 26 Wochenmärkte mit bis zu 90 Verkaufsständen, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe privat organisierter Bauernmärkte, z.B. in Kirchrode, Bemerode oder an der Marktkirche. Im Vergleich zu anderen Städten mit einer ähnlichen Größe liegt Hannover mit dieser Vielzahl an Wochenmärkten weit vorne. Damit das so bleibt, hat sich die Landeshauptstadt dazu entschlossen, die Wochenmärkte in der Stadt zu erhalten und deren Attraktivität zu steigern. Dafür haben sich Händlerinnen und Händler, Politikerinnen und Politiker sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zusammengesetzt und im April 2018 einen 10-Punkte-Plan erarbeitet. Dieser soll ein Anfang auf dem Weg der Marktkulturstärkung sein und für die kontinuierliche Erneuerung und Verbesserung der Märkte sorgen. Die Wochenmärkte sollen wieder an Attraktivität gewinnen und auch in Zukunft erhalten bleiben. Zum Maßnahmenkatalog zählen u.a. Gutscheinaktionen (z.B. Lose, Rabatte, Einkaufsgutscheine, Gewinnspiele, etc. durch die Händler) und eine postalische Befragung im Arbeits- und Wohnumfeld ausgewählter Märkte, die ergründen soll, warum die Menschen auf dem Markt einkaufen oder warum eben nicht und was ggf. verbessert werden kann oder gewünscht wird. Diese Maßnahme ist bereits umgesetzt und die ersten Umfragen sind gestartet

An Attraktivität gewinnt ein Wochenmarkt, wenn er nicht nur als Nahversorger fungiert, sondern auch Waren aus dem aperiodischen Bedarf anbietet. Ein Wochenmarktbesuch wird so über die schon erwähnten positiven Funktionen hinaus zu einem Ort für einen Erlebniseinkauf. Die LHH unterstützt schwächelnde Wochenmärkte, indem sie die Aufnahme eines Warenangebotes aus dem aperiodischen Bereich auf den hannoverschen Wochenmärkten ermöglicht.



Bezirksbürgermeister Göbel bittet hiernach um Abstimmung über den vorgebrachten
Änderungsantrag.

13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 3.2.2.
Änderungsantrag von Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. 0782/2020 Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover (Kapitel 7. Grundsätze zur räumlichen Entwicklung)
(Drucks. Nr. 15-1261/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge Drs. 0782/2020 mit folgender Streichung sowie Ergänzung in Kapitel 7 der Anlage (Grundsätze zur räumlichen Entwicklung, Grundsatz 1, Seite 40) beschließen:

Grundsatz 1: Das A-Zentrum Mitte genießt Entwicklungspriorität, zentrenrelevanter Einzelhandel grundsätzlich nur in den Zentren

Der Verkaufsflächenanteil des A-Zentrums Mitte liegt bei einem relativ hohen Anteil von 29,0 % am gesamten Einzelhandel in Hannover. Eine Vielzahl namhafter Filialisten ist, teils sogar mehrfach, im A-Zentrum Mitte vertreten. Darüber hinaus sind trotz anhaltend steigendem Filialisierungsgrad auch zahlreiche inhabergeführte Fachgeschäfte im A-Zentrum Mitte ansässig.

Weiterer großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollte neben dem A-Zentrum Mitte ausschließlich im B-Zentrum Lister Meile sowie den C-Zentren angesiedelt werden. Das A-Zentrum genießt hierbei Entwicklungspriorität. Die weitere Entwicklung des A-Zentrums Mitte sollte in den kommenden Jahren aufgrund von Markttendenzen eher von qualitativer als von quantitativer Natur sein. Wenngleich es im A-Zentrum Mitte grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich Verkaufsflächengröße geben soll, gilt es dennoch, bei Neuansiedlungen auf angemessene Dimensionierungen abzuzielen. Ansonsten würde eher ein Verdrängungswettbewerb innerhalb des Stadtgebietes gefördert, als dass mehr Kaufkraftzuflüsse erzielt werden können. Dies gilt ebenso für die nachrangigen B- und C-Zentren.

Damit das Verhältnis zwischen großen Filial-Ketten und inhabergeführten Läden in der Innenstadt Hannovers wieder ausgewogener wird, fördert die LHH mit finanzieller Unterstützung vorrangig die Ansiedelung kleinerer Läden im zentrenrelevanten Einzelhandel. Händler mit individuellen Warenangeboten im mittleren und unteren Preissegment stehen dabei im Fokus. Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit bestimmen das Sortiment des inhabergeführten Einzelhandels. Die LHH stellt dafür Haushaltsmittel ein.



Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über den vorgebrachten
Änderungsantrag.

5 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über den Ursprungsantrag der Verwaltung zu Drucks. Nr. 0782/2020 „Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover“ mit den Änderungen aus dem zuvor beschlossenen Änderungsantrag von Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 15-1260/2020.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 3.3.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Bezirksratsfrau Grammel führt an, dass Hannover im Vergleich zu anderen Großstädten
vergleichsweise schlecht abschneide, da eine recht hohe Dichte an Spielhallen und
Spielotheken festzustellen sei. Die Stadtverwaltung müsse mittelfristig darauf einwirken,
dass es diesbezüglich zu keiner weiteren Ansiedlung entsprechender Einrichtungen komme.
Darüber hinaus müsse man bedenken, dass obendrein auch in vielen Gaststätten
Spielautomaten aufgestellt seien, die in der entsprechenden Statistik gar keine Rolle spielen
würden. Viele Menschen würden unter einer Spielsucht leiden, welche bis zur
Privatinsolvenz führen könne. Man müsse dieser Entwicklung begegnen und eine weitere
Ausbreitung fördernder Etablissements unbedingt vermeiden und bestenfalls den
Ist-Bestand deutlich reduzieren.

Frau Luft teilt mit, dass das vorliegende Konzept keinesfalls als förderndes Programm für die weitere Ansiedlung von Spielstätten zu betrachten sei. Vielmehr diene es als wirksames Instrument, um auf maßvolle und regulierende Weise die Eröffnung und Errichtung von Spielstätten steuern zu können. Ein Verbot von entsprechenden Einrichtungen sei nicht möglich, da es sich letztlich um rechtlich zulässige Gewerbe handele, deren Ausübung durch den Gesetzgeber erlaubt und gestattet sei. Aus städtebaulicher Sicht komme einem entsprechenden Vergnügungsstättenkonzept daher eine immense Bedeutung zu, da auf diese Weise – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen – Einfluss auf die Verortung und Ansiedlung entsprechender Anbieter genommen werden könne. So könne zum Beispiel der Betrieb in besonders schutzwürdigen Umgebungen vermieden und ausgeschlossen werden.

Bezirksratsfrau Grammel erkundigt sich, weshalb es dennoch in Hannover zu einer vergleichsweise starken Ansiedlung entsprechender Gewerbe gekommen sei.

Frau Luft weist erklärt, dass die grundsätzliche Eröffnung von Spielstätten nicht vermieden werden könne – da die Gesetzgebung den Betrieb solcher Betriebe nicht ausschließe. Man könne aber – wie bereits dargestellt – in planerischer Sicht darauf einwirken, dass sensible Bereiche vor der unmittelbaren Ansiedlung dieser Gewerbebetriebe geschützt würden. Besonders in Großstädten und Ballungsräumen bestehe aus Sicht der Betreiber*innen ein hohes Interesse an der Eröffnung von Spielstätten, da in diesem Umfeld eine besonders rege Nachfrage bestehe.

Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek weist darauf hin, dass bei Durchsicht des Konzeptes aufgefallen sei, dass im Umfeld des hinduistischen Tempels grundsätzlich die Ansiedlung von erotischen Gewerbebetrieben möglich sei. Dies sei so nicht hinnehmbar, zumal gerade religiösen Einrichtungen einer besonders sensiblen Schutzwürdigkeit unterliegen sollten.

Frau Luft bedankt sich für diesen Hinweis und räumt ein, dass der bezeichnete Tempel bei Erstellung des Konzeptes in der Tat übersehen worden sei. Auch durch den Bezirksbürgermeister habe sie hierzu im Sitzungsvorfeld bereits einen entsprechenden Hinweis erhalten. Selbstverständlich sei die Ansiedlung von Erotik-Gewerbe im Umfeld religiöser Institutionen keinesfalls tolerierbar. Das Vergnügungsstättenkonzept sei diesbezüglich angepasst worden.

In diesem Zusammenhang stellt Frau Luft durch eine kurze Präsentation die wesentlichen Inhalte des überarbeiteten Vergnügungsstättenkonzeptes vor.

[Anm.: Die Präsentation der Fachverwaltung ist als Anlage 3 diesem Protokoll beigefügt].

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.

TOP 3.4.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,

der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau
Goerzig-Swierzy vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Sachgebiet
Flächennutzungsplanung.

Frau Goerzig-Swierzy führt aus, dass die Region Hannover im Sinne des Nds. Nahverkehrsgesetzes für die Aufstellung des öffentlichen Nahverkehrs sowie des schienengebundenen Nahverkehrsplanes zuständig sei. Der zugrundeliegende Entwurf wurde im März 2020 in der Regionsversammlung beschlossen, sodass anschließend das vorgesehene Beteiligungsverfahren eröffnet werden konnte. Der Landeshauptstadt Hannover obliege demzufolge bis zum 01.10.2020 die Möglichkeit einer Stellungnahme zu diesem Nahverkehrsplan. Diese Stellungnahme könne der übersandten Anlage zur Drucksache entnommen werden. Bis zum Beginn der Sommerpause sei nun eine Anhörung der Stadtbezirksräte vorgesehen, sodass dann im September 2020 - unter Würdigung der hierzu eingegangenen Änderungsanträge - eine abschließende Beratung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie im Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover erfolgen könne. Auf diesem Weg sei dann die Einhaltung der vorgesehenen Zeitschiene gewährleistet.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet somit um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 3.5.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Sternheimweg
(Drucks. Nr. 1063/2020)

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Sternheimweg, Sternheimweg 16, 30455 Hannover, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit (GGpS), die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.


Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20:50 Uhr.

Eine erste Sprecherin stellt sich als Anwohnerin des Bereiches Am Soltekampe in Badenstedt vor. Sie bezieht sich auf die kürzlich erfolgte Massenschlägerei im Umfeld von dort wohnhaften Roma-Familien. Viele der dort auftretenden Schwierigkeiten seien bislang weder in der Öffentlichkeit noch im Kreis der politischen Vertreter*innen bekannt gewesen. Unter anderem müsse man beobachten, dass Angehörige der bezeichneten Roma-Familien mit ihren Kraftfahrzeugen auf den Fußgängerwegen fahren würden. Sie habe diesbezüglich eine Anzeige bei der Polizei gestellt, dennoch habe sie auch weiterhin Angst um das Wohl ihrer Kinder. Zudem erkenne man im dortigen Umfeld eine Vermüllungsproblematik. Es komme dort Woche für Woche zur rechtswidrigen Ablagerung von Sperrmüll oder Müllsäcken. Der Abfallwirtschaftsbetrieb aha müsse dort jede Woche anrücken und den Unrat entsorgen. Kritik richte sich hierbei auch an den Eigentümer der von den Roma-Familien bewohnten Immobilie, da sich dieser offenkundig nicht der Problematik annehme. Man müsse bedenken, dass diese Müllablagerungen auch Schädlinge, insbesondere Ratten, anziehen würden, sodass eine weitere Gefährdung der im Umfeld lebenden Anwohner*innen entstehe.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die Hinweise und teilt mit, dass die Verwaltung über die Vorgänge informiert sei und sich unter Beteiligung der involvierten Fachbereiche mit der Gesamtsituation auseinandersetzen und Lösungen erarbeiten werde. Auch der Eigentümer sei namentlich bekannt, sodass man sich im Laufe des weiteren Verfahrens auch an diesen wenden könne. Bezüglich der Müllproblematik rät Bezirksbürgermeister Göbel zudem zur ausgiebigen Nutzung der sogenannten Müllmelde-App des Abfallwirtschaftsbetriebes aha. Dies garantiere nicht nur eine zeitnahe Entsorgung des Mülls, sondern erhöhe auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Verursacher des regelwidrig entsorgten Materials ermittelt werden könnten.

Die erste Sprecherin ergreift noch einmal das Wort und weist darauf hin, dass auf den angrenzenden Spielplätzen des thematisierten Bereiches von Jugendlichen und Erwachsenen regelmäßig geraucht und zudem eine rücksichtslose Entsorgung der Zigarettenstummel vorgenommen werde. Direkte Ansprachen würden keine Verhaltensänderung herbeiführen, vielmehr würde man verlacht oder beschimpft. Abschließend verweist die Sprecherin auf mehrere abgemeldete Kraftfahrzeuge, die man im Bereich Am Soltekampe, Kolpingstraße und Nauheimer Straße erkennen könne. Diese würden dort seit längerer Zeit ohnehin verknappten Parkraum einschränken. Ferner ließen sich keine Bestrebungen erkennen, diese Fahrzeuge zu entfernen, obwohl diese bereits behördlich gekennzeichnet worden seien.

Bezirksratsherr Alfermann führt aus, dass aus rechtlichen Gründen eine Frist von vier Wochen verstreichen müsse, bis das gekennzeichnete Fahrzeug tatsächlich entfernt werden dürfe. Darüber hinaus bestätigt er die Wirksamkeit der genannten Müllmelde-App in Fällen achtlos entsorgten Mülls. In der Regel sei es aber schwierig die Verursacher*innen zu ermitteln, da man nur selten Adressrückschlüsse oder ähnliche Indizien finden könne. Hilfreich seien immer gezielte Zeugenaussagen, sofern einzelne Personen bei der Müllentsorgung beobachtet würden. Zweifellos setze dies aber ein hohes Maß an Zivilcourage voraus.

Bezirksratsherr Hirche entgegnet, dass dieses hohe Maß an Zivilcourage kaum von den Anwohnern*innen erwartet werden könne. Nicht zuletzt habe sich im Rahmen der mehrfach benannten Massenschlägerei das hohe Aggressionspotential der beteiligten Personen gezeigt. Eine direkte Ansprache der Verursacher*innen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer entsprechend massiven Reaktion führen.

Bezirksbürgermeister Göbel erwidert, dass die zuvor benannten Themen nicht miteinander verbunden und in einen direkten Zusammenhang gebracht werden dürften. Man könne von den Einwohner*innen natürlich keinesfalls erwarten, im Fall einer gewalttätigen Auseinandersetzung schlichtend einzuschreiten. Im Fall einer illegalen Müllentsorgung, welche zudem nicht ausschließlich auf die dort wohnhaften Roma-Familien zurückgeführt werden könnte, könne man jedoch durchaus ein gewisses Maß an Zivilcourage erwarten, um die Arbeit der tätigen Abfallfahndung ggf. zu erleichtern.

Bezirksratsherr Hirche verweist auf die Zuständigkeiten und Verpflichtungen der Verwaltung. Auch ohne das aktive Eintreten von Anwohner*innen, welche sich hierdurch womöglich einer Gefahrensituation aussetzen würden, müsse man erwarten, dass die Verwaltung auch selbständig ihren Aufträgen nachkomme und die beschriebenen Missstände beseitige und dieser Entwicklung präventiv entgegenwirke. Die dortigen Verhältnisse habe man seit langer Zeit beobachten können, sodass sich wieder einmal zeige, dass erst dann über Maßnahmen nachgedacht werde, wenn es tatsächlich zu einer Eskalation gekommen sei.

Ein zweiter Sprecher stellt sich als Anwohner des Gustav-Schenk-Weges in Badenstedt vor. Im angrenzenden Bereich des Sternheimweges befinde sich eine Wertstoffinsel, in deren Umfeld es wieder und wieder zu massiven Verschmutzungen und Müllablagerungen komme. Regelmäßig müssten die Abfallentsorger von aha anrücken, um den angehäuften Müll zu beseitigen. Es stelle sich die Frage, ob die Positionierung der Wertstoffinsel an diesem Standort tatsächlich sinnvoll sei.

Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass jeder Stadtbezirk auf Wertstoffinseln angewiesen sei, um eine umweltgerechte Entsorgung des Abfalls zu gewährleisten. Letztlich seien die Einwohner*innen froh, dass entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten vorgehalten würden. Dennoch zeige sich bei der Suche nach geeigneten Standorten immer wieder, dass niemand in seinem näheren Umfeld eine solche Insel wissen möchte. Beispielhaft benennt Bezirksbürgermeister Göbel eine versetzte Wertstoffinsel, welche vom Bereich Heisterbergallee auf den aktuellen Standort Am Bahndamm umgesiedelt worden sei. Auch dort müsse man entsprechenden Widerstand zur Kenntnis nehmen, da sich ein dort ansässiges Gewerbeunternehmen durch den neuen Standort beeinträchtigt und gestört fühle. Er hoffe, dass in diesem Fall eine zeitnahe Lösung herbeigeführt werden könne, zumal man weiterhin die abschließende Ansiedlung der bezeichneten Wertstoffinsel auf dem Gelände eines neu errichteten Supermarktes an der Heisterbergallee erwarte. Letztlich zeige sich aber, dass es sich um ein immer wiederkehrendes Problem handele, da sich allgemein akzeptierte Standorte nur schwerlich finden ließen.

Bezirksratsherr Alfermann bestätigt diese Darstellungen. Den Einwohner*innen sei sehr an fußläufig erreichbaren Wertstoffinseln gelegen, andererseits würde niemand die entsprechenden Installationen in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnbereich haben wollen. Es sei schier unmöglich Standorte zu lokalisieren, die allen Anforderungen und Befindlichkeiten Rechnung tragen könnten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb aha sei jedoch stets bemüht, die jeweiligen Wertstoffinseln regelmäßig zu säubern, um eine zusätzliche Vermüllung in diesen Bereichen möglichst gering zu halten.

Eine dritte Sprecherin stellt sich als Anwohnerin des Friedrich-Rasche-Winkels vor und bezieht sich auf den in diesem Bereich befindlichen Spielplatz. Die Nutzung dieses Spielplatzes sei – wie auch durch ein Hinweisschild ausgewiesen – bis 20:00 Uhr gestattet. Überschreitungen dieser Zeiten seien zweifellos tolerierbar, sofern sich die hiermit einhergehenden Lärmbelästigungen auch tatsächlich auf spielende und lachende Kinder zurückführen ließen. Stattdessen müsse man jedoch zunehmend bis zur einbrechenden Dunkelheit Prügeleien, Auseinandersetzungen unter lautem Geschrei und lautstarke Fäkalsprache zur Kenntnis nehmen. Eine direkte Ansprache sei nur bedingt möglich, da sich die verursachenden Kinder und Jugendlichen meist rasch dieser Situation entziehen würden. In wenigen Fällen habe man das Gespräch mit den Eltern suchen können, jedoch habe auch dies keine Besserung der Situation herbeigeführt. Zudem handele es sich vermehrt um junge Männer, denen man aufgrund des harschen Auftretens zunehmend ungern entgegentrete, da man mit aggressiven Reaktionen rechnen müsse.

Frau Sufin zeigt die Möglichkeit auf, bei Regelverstößen den städtischen Ordnungsdienst zu kontaktieren. Die Mitarbeiter*innen seien von montags bis samstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr telefonisch unter 168 - 55555 und per E-Mail unter ordnungsdienst@hannover-stadt.de erreichbar.

Ein vierter Sprecher bezieht sich auf den zuvor genannten Einsatz des Ordnungsdienstes der Landeshauptstadt Hannover. Er äußert mit Nachdruck Unverständnis, dass der Ordnungsdienst die heute bereits mehrfach angesprochenen Missstände im Bereich Am Soltekampe / Ecke Badenstedter Straße nicht zu einem früheren Zeitpunkt festgestellt habe. Man müsse die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten bedenken, die durch präventive Maßnahmen hätten vermieden werden können. Im Folgenden nimmt er Bezug auf den zur heutigen Sitzung eingebrachten Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zum Thema „Familienclan-Schlägerei in Badenstedt“. Der beinhaltete Prüfauftrag zum möglichen Verlust des Freizügigkeitsrechts entsprechender Verursacher*innen sei von großer Wichtigkeit. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung dürften nicht folgenlos toleriert werden.



Frau Sufin erwidert, dass es in der Vergangenheit keine Hinweise an das Stadtbezirksmanagement gegeben habe, die auf derartige Probleme in dem Bereich hingedeutet hätten. Vielmehr würden sich Anlieger*innen nach der Berichterstattung zu dem Vorfall nun mit Hinweisen an die Verwaltung wenden, sodass die zuständigen Stellen Kenntnis erlangen. In Bezug auf den Einsatz des städtischen Ordnungsdienstes teilt Frau Sufin mit, dass die Mitarbeiter*innen im Rahmen der Zuständigkeit und Möglichkeiten die Stadtbezirke kontrollieren würden. Hinsichtlich der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem bezeichneten Vorfall vom 03.06.2020 liege die Zuständigkeit bei der Polizei.

Bezirksratsherr Hirche vertritt die Meinung, dass der städtische Ordnungsdienst keine Bestreifungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vornehme und sich das Einsatzgebiet vielmehr auf den Stadtteil Mitte beschränke.

Frau Sufin widerspricht dieser Darstellung, indem sie darauf hinweist, dass das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes das komplette Stadtgebiet umfasse. Sie bezieht sich auf entsprechende Informationen der Verwaltung im Zusammenhang mit Anfragen aus dem Kreis der Politik. Anschließend zitiert Frau Sufin aus der Anfragebeantwortung zu Drucks. Nr. 15-1239/2020 (TOP 5.2.2. der heutigen Sitzung): demzufolge sei der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt im Jahr 2019 insgesamt 97 Mal ohne Anlass routinemäßig zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen kontrolliert worden. Hinzu kämen Kontrollen vorwiegend in den Abendstunden, insbesondere von Spielplätzen aufgrund von Hinweisen von Bürger*innen zu Missnutzungen bzw. Ruhestörungen.



Ein fünfter Sprecher nimmt ebenfalls Bezug auf die Massenschlägerei in Badenstedt. Der Presse habe man entnehmen können, dass die Verwaltung nun in Form eines breit gefächerten Austausches unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche zu dieser Thematik ins Gespräch kommen werde. Es sei bedauerlich, dass dieser Austausch keine Beteiligung der involvierten Mitglieder der benannten Roma-Familien vorsehe. Auf diesem Weg hätte man nach seiner Auffassung sicherlich einige der Problemlagen besprechen und unkompliziert lösen können. So bestehe hingegen die Befürchtung, dass es zur Stigmatisierung einer bestimmten Gesellschaftsgruppe kommen werde.

Eine sechste Sprecherin verweist auf eine vermüllte Grünfläche in Badenstedt, welche trotz ihrer Hinweise bislang nicht gesäubert worden sei.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass für diesen Bereich keine Zuständigkeit von aha gegeben sei, sodass deshalb ein Hinweis an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover sicherlich zielführend sei.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 21:17 Uhr.


TOP 5.
A N F R A G E N

Aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit schlägt Bezirksbürgermeister Göbel vor, die vorliegenden Anfragen schriftlich durch die Verwaltung beantworten zu lassen.

Er bittet hierzu um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Umzug Kulturtreff Plantage
(Drucks. Nr. 15-1215/2020)

Schon seit länger Zeit ist der Umzug des Kulturtreffs Plantage, momentan untergebracht in den Räumlichkeiten der IGS Badenstedt, auf den Davenstedter Markt geplant. Im Bezirksrat war der Umzug zum letzten Mal im September 2019 auf der Tagesordnung. Ein Umzug auf den Davenstedter Markt hätte für alle Beteiligten nur Vorteile. Die IGS Badenstedt hätte mehr Platz für die ständig steigenden Schülerzahlen, der Kulturtreff wäre am Markt barrierefrei und könnte so mehr Menschen ansprechen und dem Marktplatz mit der Ansiedlung des Kulturtreffs wieder einer Verödung entgegenwirken. In der Zeitung war neulich zu lesen, dass die Gespräche ins Stocken geraten sind.

Unter diesem Gesichtspunkt fragen wir die Verwaltung:

1. Warum sind die Gespräche zum Umzug des Kulturtreffs Plantage auf den Davenstedter Markt ins Stocken geraten?

2. Wann werden die Gespräche wieder aufgenommen?

3. Warum wird nicht der gesamte Bezirksrat, zeitnah, über den aktuellen Stand der Verhandlungen informiert, sondern nur die SPD?

Schriftlich beantwortet.



zu 1. und 2.:

Die Verwaltung ist mit dem Vermieter zur Anmietung des Kulturtreffs kontinuierlich im Gespräch. Der Vermieter benötigt die nachbarschaftliche Zustimmung zu der geplanten Umnutzung. Die beiden Parteien sind in der Abstimmung, um eine gemeinsame tragbare Lösung zu finden. Sobald diese vorliegt, kann seitens der Verwaltung der bereits abgestimmte Mietvertrag unterzeichnet werden.

zu 3.:

Aus der Verwaltung gab es bisher an die Politik keine Informationen zum Stand der Verhandlungen. Mietvertragliche Angelegenheiten werden ausschließlich im vertraulichen Teil der Ausschüsse behandelt. Die Drucksache zur Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages wird nach Beendigung der Verhandlungen dem Bezirksrat zur Kenntnis vorgelegt. Der Bezirksbürgermeister wurde von der Ersten Stadträtin, dem Stadtbaurat und der Stadträtin für Kultur bei einem persönlichen Gespräch informiert. Es ist davon ausgegangen worden, dass die hier ausgetauschten Informationen anschließend entsprechend im Bezirksrat kommuniziert werden.


TOP 5.1.2.
Kita In der Steinbreite / Kita Wunstorfer Landstraße 7f
(Drucks. Nr. 15-1216/2020)

Die Stadt Hannover plant seit längerem eine 5-Grupppen-Kita am Standort „In der Steinbreite“ im Stadtteil Davenstedt. Um die Zeit bis zur Fertigstellung der Kita zu überbrücken, wurde die temporäre Kita Wunstorfer Landstraße (am Berta-Makowski-Anger) errichtet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum dauert die Planung der „Kita In der Steinbreite“ so lange?

2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

3. Wann läuft der Nutzungsvertrag der temporären „Kita Wunstorfer Landstraße“ aus?

Schriftlich beantwortet.



zu 1.:

Die Kita soll im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens realisiert werden - mit den Bestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren. Der Planungsprozess ist in das ÖPP-Verfahren integriert. Die Ausschreibung für das EU-weite Verhandlungsverfahren wurde Anfang Juni veröffentlicht. (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft).


zu 2.:

Nach derzeitigem Stand ist mit dem Baubeginn im Sommer 2022 zu rechnen.


zu 3.:

Der Pachtvertrag läuft am 30.09.2023 aus.


TOP 5.1.3.
Schulformwechsler*innen an der IGS Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1217/2020)

Jedes Jahr müssen Schüler*innen aufgrund von mangelhaften Leistungen an den Gymnasien in Hannover abgeschult werden und die Schule verlassen. In der Regel wechseln die Schüler*innen auf Integrierte Gesamtschulen (IGS).

Die IGS Badenstedt hat aus diesem Grund in den vergangenen Jahren viele neue Schüler*innen aufnehmen müssen und war gezwungen deshalb sogar neue Klassen zu gründen. Dies führte in dieser „Schule mit besonderen Herausforderungen“ für noch mehr Unruhe, als es ohnehin schon gibt.

Unter diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist für das Schuljahr 20/21 wieder mit so einer Vielzahl von Schulformwechsler*innen an der IGS Badenstedt zu rechnen?

2. Was gedenkt die Verwaltung dafür zu tun, dass die Unterrichtsversorgung an der IGS Badenstedt auch im kommenden Jahr sichergestellt sein wird?

3. Warum ist es nicht möglich, die abgeschulten Schüler*innen der Gymnasien nicht auch dort schulisch weiter zu versorgen? Die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien ist grundsätzlich besser als die der IGSen, und sollte dann auch lokal genutzt werden. So könnte man explizite Klassen für die Schulformwechsler bilden, oder - sollte dieses aus bildungspolitischen, und damit gegen Schüler*innen und Eltern gerichteten Gründen nicht vorgesehen sein - es können dann entsprechend Lehrer*innen aus den Gymnasien für die Beschulung in der IGSen abgestellt werden. Es ist nicht einsehbar, wieso Schulen wie die IGS Badenstedt, deren Versorgungslage ohnehin zu knapp bemessen ist, noch mehr Schüler*innen aufnehmen müssen, die dann durch die schlechte Versorgung weiter demotiviert werden.

Schriftlich beantwortet.



zu 1.:

Eine konkrete Aussage über die Anzahl der zum kommenden Schuljahr insgesamt vorhandenen Schulformwechsler*innen kann derzeit nicht getroffen werden. Eine Abfrage an den Schulen hat ergeben, dass zum kommenden Schuljahr bisher weniger Schüler*innen, die die Schulform wechseln, zu erwarten sind. Ob und welchen Anteil an Schüler*innen an die IGS Badenstedt wechseln werden, kann daher derzeit nicht beziffert werden. Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, dass die zur Verfügung stehenden Restkapazitäten an der IGS Badenstedt von Schulformwechsler*innen zum Schuljahr 2020/21 belegt werden könnten. Die Einrichtung von zusätzlichen Klassen für das nächste Schuljahr ist derzeit jedoch nicht geplant.

zu 2.:
Die Versorgung allgemeinbildender Schulen mit Lehrer*innenstunden liegt im Zuständigkeitsbereich des Landes. Die Schulträgerin hat keinen direkten Einfluss darauf.

zu 3.:
Bei der schulischen Versorgung von Schulformwechsler*innen an ihrer angestammten Schule durch die Bildung gesonderter Klassen handelt es sich um eine zieldifferente Beschulung der abzuschulenden Schüler*innen. Diese Form der Beschulung ist rechtlich entsprechend des Niedersächsischen Schulgesetz nur für Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ vorgesehen. Eine rechtliche Prüfung diesbezüglich ist unter Beteiligung der Landesschulbehörde sowie des Kultusministeriums erfolgt.
An den einzelnen Standorten verlassen nur selten so viele Schüler*innen die Schule, dass Klassenzusammenlegungen rechnerisch möglich wären und damit Raumkapazitäten geschaffen werden könnten. Insofern reduziert sich auch der Bedarf an Lehrer*innenstunden an den Gymnasien nicht. Die Klärung, ob Abordnungen dennoch möglich wären, liegt im Zuständigkeitsbereich der Landesschulbehörde.


TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Plattform "schulen-hannover.de"
(Drucks. Nr. 15-1238/2020)

Die digitale Bereitstellung von Lernmitteln sowie eine direkte digitale Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern sind insbesondere in der derzeitigen Corona-Krise unabdingbar. Während der Osterferien hat die Landeshauptstadt Hannover 46 weitere Schulen an die im städtischen Rechenzentrum betriebene Plattform ‘schulen-hannover.de‘ angeschlossen. Die anderen Schulen betreiben, laut der Pressemitteilung der Stadt, einen eigenen Schulserver.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Schulen im Stadtbezirk haben einen Zugriff auf ‘schulen-hannover.de‘ und
welche haben Zugriff auf eigene Plattformen?


2. Haben alle Schüler Zugriff auf eine Art der Plattform und inwieweit unterscheiden sich die Plattformen untereinander?

3. Wie werden Lehrkräfte geschult und wie wird sichergestellt, dass die Plattformen auch genutzt werden?


Schriftlich beantwortet.




zu 1.:

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt haben folgende Schulen seit dem 22.04.2020 Zugriff auf schulen-hannover.de:
· GS Ahlem
· OBS Heisterbergschule

Folgende Schulen haben seit dem 29.05.2020 Zugriff auf schulen-hannover.de und verfügen zusätzlich über einen selbst betrieben iServ-Schulserver:
· GS Gebrüder-Körting-Schule
· GS In der Steinbreite
Folgende Schulen hätten seit dem 29.05.2020 Zugriff auf schulen-hannover.de, haben aber noch keinen Ansprechpartner gemeldet. Sie verfügen zusätzlich über einen selbst betrieben iServ-Schulserver:
· GS Friedrich-Ebert-Schule
· IGS Badenstedt

Außerdem gibt es die Möglichkeit den Support der LHH für einzelne Fragestellungen anzufragen.


zu 2.:

Durch den Anschluss im Rahmen der Osterferien verfügen alle Schüler*innen über die Möglichkeit eine Plattform zu nutzen (entweder schulen-hannover.de oder schuleigener Server iServ).

Die Plattform schulen-hannover.de wird im Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover betrieben. Für die Plattform gibt es auch einen Support durch die Administrator*innen der LHH. Die iServ Schulserver werden direkt in der Schule betrieben, der Support läuft über Lehrkräfte, Schuladministrator*innen oder Wartungsverträge der Schulen mit Externen.

Die Plattform schulen-hannover.de beinhaltet eine automatisierte Nutzer*innenverwaltung (Identity Management), die direkt aus der Schulverwaltungssoftware automatisiert die Nutzer*innendaten erstellt. An dieses Identity Management ist das Lernmanagentsystem Webweaver der Fa. DigiOnline angeschlossen, welches im Rechenzentrum der LHH betrieben wird. Zudem können weitere Dienste, wie z. B. die digitalen Inhalte der Stadtbibliothek Hannover angeschlossen werden.

Über schulen-hannover.de erhalten die Nutzer*innen (Lehrkräfte und Schüler*innen) auch eine E-Mail-Adresse (vorname.nachname@schulen-hannover.de) zur Kommunikation.

Der inhaltliche Umfang der Plattformen schulen-hannover.de und iServ ähnelt sich insoweit, alsdass eine Dateiablage, Kommunikationstools und seit April auch eine Videokonferenz-Lösung angeboten werden. Auf den Inhalt der iServ Schulserver hat die LHH keinen Einfluss. Die Plattform schulen-hannover.de wird den Schulen vom Schulträger zur Verfügung gestellt, die Lizenzkosten werden im Haushaltsjahr 2020 durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt. Für die Folgejahre werden die Kosten in den Haushaltsplanberatungen aufgenommen.

Die Kosten für die Lizenzen von iServ erbringen die Schulen aus den zur Verfügung gestellten Schulbudgets.

zu 3.:

Die Schulungen von Lehrkräften sind generell Aufgabe des Landes und werden vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) über die regionalen Medienzentren angeboten. Für schulen-hannover.de hat das Land aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Kapazitäten. Ebenso ist es nicht möglich Präsenztermine anzubieten.

Die Fa. Digionline hat einen Fortbildungsplan erarbeitet, welcher neben webbasierten Einstiegstutorials (wie funktioniert der Webweaver, wie funktioniert der „Lernplan“ zur Erstellung von wöchentlichen Lernplänen für die Schüler*innen) auch eine digitale Sprechstunde zu jeweils technischen und organisatorischen Themen anbietet.
Diese Angebote sollen zeitnah über schulen-hannover.de angeboten werden.

Die tatsächliche Nutzung bleibt in der pädagogischen Hand der Schulen – hierauf kann der Schulträger keinen Einfluss nehmen.


TOP 5.2.2.
Tätigkeit des Ordnungsdienstes in 2019
(Drucks. Nr. 15-1239/2020)

Seit 2018 ist der städtische Ordnungsdienst im Einsatz. Im Oktober 2019 stellten Polizei und Stadt den zweiten Sicherheitsbericht für die Jahre 2014-2018 vor, der auch Zahlenmaterial des Ordnungsdienstes von Juli bis Dezember 2018 enthielt. Diese Zahlen beziehen sich jedoch nur auf die gesamte Stadt und nicht auf die jeweiligen Stadtbezirke. Für die Stadtbezirke erfolgt lediglich eine kurze Bilanz ohne Zahlenmaterial.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie oft, zu welchen Tageszeiten und aus welchem Anlass war der Ordnungsdienst im Jahr 2019 im Stadtbezirk unterwegs?

2. Welche Ordnungswidrigkeiten konnte der Ordnungsdienst im Jahr 2019 im Stadtbezirk feststellen und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

3. Inwiefern gibt es Bestrebungen den Ordnungsdienst personell aufzustocken, die
Kontrollzeiten auszuweiten bzw. die Kontrolldichte im Stadtbezirk zu erhöhen?

Schriftlich beantwortet.

zu 1.:

Der Ordnungsdienst hatte im Jahre 2019 neben aktuellen Hinweisen v.a. die in der Sondersitzung des Stadtbezirksrats genannten Themen und Örtlichkeiten im Blick. Besondere Aufmerksamkeit wurde bisher der Kreuzung Badenstedter Str. / Bauweg (Kontrolle des ruhenden Verkehrs), dem Davenstedter Marktplatz (Langzeitnutzer) sowie der Umgebung der Unterkunft für Obdachlose in der Petit-Couronne-Str. (abgemeldete Fahrzeuge, Vermüllung und Verschmutzung durch KFZ-Reparaturen) zuteil.


Der Stadtbezirk wurde 2019 insgesamt 97-mal ohne Anlass routinemäßig zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen kontrolliert.

Dazu kommen zahlreiche Kontrollen vorwiegend in den Abendstunden (nach 20.00 Uhr) von etlichen Spielplätzen im Bezirk aufgrund von Hinweisen von Bürger*innen zu Missnutzungen bzw. Ruhestörungen. 106 Personen wurden auf Spielplätzen angesprochen und mündlich verwarnt.


zu 2.:

Größtenteils wurden Verstöße gegen die Spielplatzsatzung (Nutzung nach 20:00 Uhr) und im Bereich des ruhenden Verkehrs festgestellt. Weiterhin wurden vereinzelt Ruhestörung, nicht angeleinte Hunde, das Füttern von Tauben, Straßenmusik und Schlafen und Lagern festgestellt.

188-mal hat eine mündliche Verwarnung ausgereicht. 7 Platzverweise wurden ausgesprochen und eine Anzeige wegen der Leinenpflicht aufgenommen.


zu 3.:

Aktuell gibt es keine entsprechenden Bestrebungen.


TOP 5.2.3.
Vermüllung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1244/2020)

In den letzten Monaten kommt es im Stadtbezirk in unmittelbarer Umgebung von Parkbänken mit Mülleimern immer wieder zur wilden Müllentsorgung. Dies ist vermehrt in den wärmer werdenden Jahreszeiten und insbesondere zum Wochenende hin zu beobachten. Besonders auffällig ist dabei die Entsorgung von Restmüll in die nicht davor vorgesehenen ‘Gelben Säcke‘. Zweifelsohne handelt es sich hier um ein rücksichtsloses Verhalten, das von der Bevölkerung nicht länger toleriert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Ist dies der Verwaltung bekannt und wenn ja, welche Maßnahmen wurden von der
Verwaltung mit Erfolg dagegen bereits eingeleitet?

2) In welchen Abständen werden Leerungen der Mülleimer vorgenommen und könnte evtl. eine Erhöhung der Taktung Abhilfe schaffen?

3) Welche Möglichkeiten, i.e. durch den vermehrten Einsatz von Abfallfahndern und/oder das evtl. Aufstellen von Bewegungskameras in den Abend- und Nachtstunden, können zusätzlich ergriffen werden?

Schriftlich beantwortet.





zu 1.:

Die Situation ist der Verwaltung bekannt. Durch die Corona-bedingte Schließung der Wertstoffhöfe und Einstellung der Sperrmüllabfuhr haben sich illegale Müllablagerungen gehäuft. Die Entfernung von gemeldeten und von uns festgestellte Müllablagerungen wurde unverzüglich vorgenommen. Nach Wiedereröffnung der Wertstoffhöfe ist die Situation wieder rückläufig.


zu 2.:

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt objektbezogen entsprechend des
Nutzungsdruckes. Während der Sommerzeit (März - Oktober) sind die
Leerungsintervalle vor dem Hintergrund der aktuellen Problematik bereits erhöht
worden. Bei erhöhtem Nutzungsdruck, z.B. bei Veranstaltungen, wird mit zusätzlichen
Leerungsterminen gesteuert.

zu 3.:

Der Einsatz von „Abfallfahndern“ und/oder das Aufstellen von Bewegungskameras sind aus personalwirtschaftlicher Sicht sowie aus Datenschutzgründen keine Option.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 5.3.1.
Hygienesicherheit in Schulen
(Drucks. Nr. 15-0968/2020)

Noch immer wird unser tägliches Leben vom Coronavirus beeinflusst. Masken sind zum Alltag geworden, Großveranstaltungen noch in weiter Ferne. Auch in den Schulen sind strenge Maßnahmen zum Schutz der Schüler- und Lehrerschaft vorgeschrieben. Die Frage ist jedoch, ob es überhaupt möglich ist, diese Maßnahmen einzuhalten. Vorschriften allein sind wenig wirksam, wenn es an unseren maroden Schulen aufgrund fehlender Mittel nicht möglich ist seine Hände zu desinfizieren oder Sicherheitsabstände einzuhalten, weil man als Schüler gezwungen ist in einem Container unterrichtet zu werden, anstatt in einem echten Klassenraum. Da wir uns um die Zustände unserer Schulen bewusst sind, welche ein fortführende Misswirtschaft der SPD in den letzten Jahrzehnten mit sich gebracht hat, fühlen wir uns verpflichtet, gezielte Fragen an die Verwaltung zu stellen, damit die Sicherheit unserer Schüler und Lehrer in den Klassen auch wirklich gewährleistet ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind genügend Desinfektionsmittel und nötige Hygieneartikel in den Schulen dieses Bezirkes vorrätig oder gibt es Mängel?

2. Bieten die behelfsmäßigen Container-Klassenräume genügend Platz, um Sicherheitsabstände einzuhalten, wie sie derzeit vorgeschrieben sind?

3. Wie viele sanitäre Anlagen (Toiletten, Waschbecken) stehen für welche Anzahl von Schülern zur Verfügung? Stimmt das Verhältnis oder ist das Angebot zu niedrig?

Schriftlich beantwortet.



zu 1.:

Die Schulen sind seitens der Landeshauptstadt Hannover mit ausreichend Seife, Handtuchpapier und Desinfektionsmitteln ausgestattet worden. Es ist davon auszugehen, dass sich der Markt hinsichtlich der Nachfrage dieser Produkte. in absehbarer Zeit wieder normalisieren wird, so dass die Schulen dann, wie gewohnt, bei ihren Lieferanten die notwendigen Bedarfe decken können. Bis dahin wird die Landeshauptstadt Hannover aber in jedem Fall die Ausstattung der Schulen sicherstellen.

zu 2.:

Die Einhaltung der Abstandsregeln stellt auch in den mobilen Unterrichtseinheiten kein Problem dar, da diese in der Regel annährend so groß sind wie die allgemeinen Unterrichtsräume im Schulgebäude. Derzeit findet der Unterricht, entsprechend den Vorgaben des Landes, nur in halber Klassenstärke statt.

zu 3.:

Die Anzahl der Waschbecken und Toiletten in Schulgebäuden in Abhängigkeit zur Schüler*innenzahl ergibt sich grundsätzlich aus den Schulbaurichtlinien und ist daher ausreichend. Im Rahmen der besonderen Situation um Corona sind die Schulen gefordert, organisatorische Lösungen zu finden, um die notwendigen Abstandsregeln in den vorhandenen Sanitäranlagen zu gewährleisten.

An Standorten, an denen dies nicht möglich ist, unterstützt die Landeshauptstadt Hannover die Schulen, z.B. durch die Zurverfügungstellung von mobilen Waschtischen.


TOP 5.3.2.
Modernisierung der Kolpingstraße
(Drucks. Nr. 15-0969/2020)

Schon lange ist die Modernisierung der Kolpingstraße und des Wachtelstiegs eine beschlossene Sache. Noch vor der Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung sollte die Straße hinreichend modernisiert, repariert und ausgebaut werden. Ein großes Ärgernis war ebenfalls die Debatte, dass diese Maßnahmen von den Bürgern bezahlt werden sollte. Doch was wurde aus dem Vorhaben, die marode Straße zu erneuern, wo doch vor der Entscheidung zu einer unglaublich hohen Dringlichkeit gemahnt wurde? Getan hat sich bisher zumindest nichts. Unsere Geduld hat nun ein Ende.

Wir wollen Bewegung in dieser nicht tragbaren Situation und möchten daher die Verwaltung in dieser Lage um eine ausreichende Begründung bitten.

1. Wann beginnen die Sanierungsarbeiten der o.g. Straßen?

2. Warum haben die Sanierungsarbeiten bisher noch nicht beginnen können und was ist die Begründung für eine solche Verzögerung?

3. Sind weitere Kosten durch die Verzögerung entstanden, die der Bürger nun tragen muss?

Schriftlich beantwortet.



zu 1. und 2.:

Für das Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand wurden mit DS 0176/2018 von der Fachverwaltung verschiedene Straßen bzw. Straßenteile für eine Erneuerung vorgeschlagen. Der Vorschlag beinhaltete auch die Erneuerung der Kolpingstraße und des Wachtelstieges in gesamter Länge. Der Stadtbezirksrat Ahlem- Badenstedt- Davenstedt hat jedoch in 2018 die Erneuerung beider Straßen abgelehnt.

Wir werden weiterhin die Verkehrssicherheit gewährleisten. Vollflächige Instandsetzungen als Geschäft der laufenden Verwaltung sind jedoch durch die Erhaltungsbezirke nicht mehr möglich, da Frostsicherheit und Schadensbild eine Erneuerung erforderlich machen. Die Maßnahmen wurden für die Aufnahme in das reguläre Bauprogramm des Fachbereich Tiefbau angemeldet. Die Anzahl erneuerungsbedürftiger Straßen und die Möglichkeiten der Realisierung stehen bedingt durch fehlende finanzielle und personelle Kapazitäten in einem Missverhältnis. Wann eine Realisierung erfolgt, kann daher nicht gesagt werden.

zu 3.:

Nein.


TOP 5.3.3.
Blitzer am Geveker Kamp
(Drucks. Nr. 15-1015/2020)

Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen zu dem Blitzer in der Tempo-30-Zone am Geveker Kamp, der zwischen den Straßen „In der Steinbreite“ und „Davenstedter Holz“ installiert ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was hat die Anschaffung des Blitzers gekostet und wie hoch sind die monatlichen Kosten für den Blitzer?

2. Wie hoch waren die bisherigen Einnahmen durch die Bußgeldbescheide?

3. Haben sich die bisherigen Kosten des Blitzers bereits rentiert oder wann ist damit zu rechnen?

Schriftlich beantwortet.



zu 1.:

Die Anschaffungskosten für die Säule (ohne Messtechnik) belaufen sich einschließlich Stromanschluss (Tiefbau und Zählerschrank) auf etwa 47.000 €.
Die monatlichen Kosten betragen etwa 4.000 € (Mietgebühr für zwei Messgeräte und Stromkosten).

zu 2.:

Die Anlage ist seit etwa 8 Monaten im Betrieb. In dieser Zeit wurden etwa 2.000 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt und etwa 50.000 € eingenommen
(ca. 6.250 €/Monat).

zu 3.:

Rein rechnerisch würde sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Werte eine Amortisationszeit von etwa 24 Monaten ergeben.


TOP 5.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 5.4.1.
Sargbestattungen für Einwohner*innen aus Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1258/2020)

Der Badenstedter Friedhof wird aus den bekannten Gründen zukünftig nicht mehr für Sargbestattungen zur Verfügung stehen. Wer eine Sargbestattung wünscht, kann - so wird es kommuniziert - auf den Ricklinger Stadtfriedhof ausweichen.

Gerade für Senior*innen aus Badenstedt ist der Weg nach Ricklingen mit einer besonderen Erschwernis verbunden. Dagegen liegt der Ahlemer Waldfriedhof im Stadtbezirk. Sargbestattungen sind dort möglich und er liegt in Ortsnähe.

Dazu frage ich die Verwaltung:


1. Wieso ist nur der Ricklinger Stadtfriedhof als Alternative zum Badenstedter Friedhof im Gespräch?

2. Steht der Ahlemer Friedhof für Sargbestattungen auch für Einwohner*innen aus Badenstedt zur Verfügung?
Schriftlich beantwortet.

zu 1.:

Der Stadtteilfriedhof Badenstedt wird vom Stadtfriedhof Ricklingen mitverwaltet und ist unter den großen Stadtfriedhöfen mit ausreichend Kapazität der räumlich Nächste. Das erklärt die Nennung, die aber nicht abschließend ist. Gemäß Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover steht allen Einwohner*innen der LHH jeder Stadtfriedhof zur Bestattung zur Verfügung, wohingegen die Stadtteilfriedhöfe im Allgemeinen nur von Einwohner*innen des entsprechenden Stadtteils genutzt werden können.

zu 2.:

Ja. Für die Stadtteilfriedhöfe Ahlem und Badenstedt hatte der Bezirksrat bereits vor Jahren entschieden, dass beide Friedhöfe gewählt werden können.










TOP 6.
A N T R Ä G E

Bezirksbürgermeister Göbel verweist noch einmal auf die fortgeschrittene Sitzungszeit und den Umstand, dass der heutige Sitzungsort lediglich eine Sitzungsdauer bis 22:00 Uhr ermögliche. Er schlägt insofern vor, dass bei der Verlesung der nun folgenden Anträge auf den Begründungsteil verzichtet werden sollte. Der Beschluss beziehe sich ohnehin lediglich auf den eigentlichen Antrag.


TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Aufstellen von zwei Halteverbotsschilder in der Petermannstraße
(Drucks. Nr. 15-1214/2020)

Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antragstext.

Antrag,

in der Petermannstraße, beginnend an der Ecke Badenstedter Straße, auf einer Länge von ca. 5 PKW-Längen ein Haltverbotsschild auf beiden Seiten der Straße aufzustellen.

Bezirksratsfrau Dudda führt an, dass die CDU-Fraktion dem Antrag grundsätzlich zustimmen würde, sofern man sich auf eine Änderung des Antragstextes einigen könne. Die Länge des beschriebenen Halteverbotes sollte sich lediglich auf zwei PKW-Längen erstrecken, da man andernfalls dringend benötigte Parkflächen für die dort lebenden Anwohner*innen zu stark einschränke.

Bezirksratsherr Reglitz teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dieser Änderung einverstanden sei.

Es wird eine Neufassung des Antrags veranlasst.


TOP 6.1.1.1.
NEUFASSUNG: Aufstellen von zwei Halteverbotsschilder in der Petermannstraße
(Drucks. Nr. 15-1214/2020 N1)

Antrag,

in der Petermannstraße, beginnend an der Ecke Badenstedter Straße, auf einer Länge von ca. 5 (NEU: ZWEI) PKW-Längen ein Haltverbotsschild auf beiden Seiten der Straße aufzustellen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.





TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Mobile Geschwindigkeitsmessung in der Fränkischen Straße/ Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1237/2020)

Bezirksratsherr Sorge verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Fränkischen Straße in Badenstedt eine Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe eines mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes durchzuführen und den Bezirksrat über die Ergebnisse zu informieren.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 6.2.2.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion: Betreutes Beratungs- und Gesprächsangebot für Roma-Familien
(Drucks. Nr. 15-1424/2020)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Christkönig ein durch Sozialarbeiter*innen betreutes Beratungs- und Gesprächsangebot für Roma-Familien aus dem Wohnumfeld der Kirche eingerichtet werden kann.

Bezirksratsherr Hirche bemängelt, dass sich der Antrag auf das Bereitstellen von Beratungsangeboten konzentriere und somit insbesondere Maßnahmen der Sozialarbeit präferiere. Die bei der Massenschlägerei in Erscheinung getretenen Personen hätten sich als kriminelle Täter erwiesen, die sich durch die Art ihres Auftretens und der an den Tag gelegten Gewalttätigkeit außerhalb des Rechtssystems gestellt hätten. Entsprechende Gruppierungen ließen sich nicht durch Maßnahmen, wie sie die SPD beantrage, befrieden. Dies habe sich zuletzt auch im Umfeld der Unterkunft in der Petit-Couronne-Straße gezeigt. Schließlich dürfe man nicht vergessen, dass der Einsatz von Sozialarbeit auch sehr viel Geld koste. Es komme darauf an, dass man geltenden Gesetzen und Vorschriften einfach Geltung verleihe und diese auch umsetze.

Bezirksratsherr Egyptien weist vehement darauf hin, dass es sich bei den benannten Personen aus dem Kreis der Roma-Familien nicht um Täter handele, sondern allenfalls um Beschuldigte. Die Entscheidung darüber, ob es sich tatsächlich um Täter handelt, obliege letztlich der Gerichtsbarkeit. Der durch die Ausführung des Vorredners an den Tag gelegte Fremdenhass sei nicht tolerierbar.

Bezirksratsherr Hirche verwahrt sich gegen den Vorwurf, eine fremdenfeindliche Haltung an den Tag zu legen. Allein in seiner beruflichen Vergangenheit habe er eng mit Menschen aus unterschiedlichsten Herkunftsländern zusammengearbeitet. Er empfinde es als dummes Gerede, wenn man stets als rassistisch oder fremdenfeindlich bezeichnet werde, nur weil man den Mut habe, seine eigene Meinung zu einem gravierenden Problem zu äußern. Es sei offenkundig, dass viele Einwohner*innen eine ähnliche Einstellung vertreten würden – andernfalls hätte er sein Mandat nicht durch ein entsprechend deutliches Votum bei der Kommunalwahl errungen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 4 Enthaltungen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Pflege der Bänke im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1241/2020)

Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die im Stadtbezirk stehenden Parkbänke zu kontrollieren und einer regelmäßigen Pflege zu unterziehen.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 6.3.2.
Trinkerszene in Hannover-Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1242/2020)

Bezirksratsfrau Dudda verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird gemeinsam mit dem Ordnungsdienst und den
Kontaktbeamten der Polizei im Stadtbezirk aufgefordert, die neu etablierte Trinkerszene in Hannover-Badenstedt wieder aufzulösen.

Bezirksratsfrau Dudda ergänzt, dass der beschriebene Aufenthaltsbereich in dem genannten Wartehäuschen zwischenzeitlich durch Sicherheitsmitarbeiter*innen der Üstra aufgelöst worden sei. Allerdings müsse man bedenken, dass dies lediglich eine Problemverlagerung herbeiführen werde. Man müsse feststellen, dass es mittlerweile zahlreiche Schwierigkeiten im Stadtbezirk gebe, die in den Bereich Sicherheit und Ordnung fallen würden.

Bezirksratsfrau Grammel bezeichnet den vorgestellten Antrag als äußerst schwierig. Man habe bewirkt, dass eine obdachlose Person ihren Rückzugsort verloren habe. Es handele sich um einen sanften, im Stadtbezirk integrierten Menschen. Dieser habe keine Vermüllung herbeigeführt und würde zudem auch keinen Alkohol konsumieren. Es sei daher schändlich, dass von einer Trinkerszene gesprochen werde. Sie selbst habe den Kontakt zu der obdachlosen Person gesucht und sich davon überzeugen können, dass von ihm keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehe. Von mehreren Menschen erhalte er kleinere Spenden, so zum Beispiel heiße Getränke oder Lebensmittel.

Bezirksratsfrau Grammel verweist auf einen im Vorjahr von ihr eingebrachten Antrag, der die Stärkung der Straßensozialarbeit im Stadtbezirk bezweckt habe. Dieser sei jedoch leider von der Stadtverwaltung abgelehnt worden, da die personellen Ressourcen eine entsprechende Ausweitung nicht erlauben würden. Letztlich sei es verwerflich, dass der beschriebenen Person nun das Obdach genommen worden sei. Die mit ihm bekannten Menschen seien entsetzt über den heute vorgestellten Antrag der CDU-Fraktion.

Bezirksratsherr Rosenzweig weist darauf hin, dass sich kein Problem im Nichts auflösen würde, nur weil man es auf einen anderen Ort verlagere. Man sollte an dieser Stelle nicht auf Verdrängung setzen, sondern geeignetere Wege einschlagen.

Bezirksratsherr Politze bestätigt die vorherigen Darstellungen von Bezirksratsfrau Grammel. Der beschriebene, ortsansässige Obdachlose sei in der Tat bei vielen Einwohnern*innen bekannt und werde von diesen immer wieder mit kleinen Zuwendungen versorgt. Mitglieder einer sogenannten Trinkerszene habe man seit Aufstellung der Tagesordnung der heutigen Sitzung in dem beschriebenen Bereich nicht beobachten können. Vor Jahren habe es im Bereich des Badenstedter Marktes schwierige Gruppierungen gegeben, welchen man durch den Einsatz der aufsuchenden Jugendarbeit jedoch habe begegnen können. Eine Trinkerszene könne derzeit nicht erkannt werden, sodass die SPD-Fraktion dem Antrag eher nicht zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Dudda zeigt sich nachdenklich, dass der Antrag der CDU-Fraktion durch Bezirksratsfrau Grammel als schändlich bezeichnet werde. Es wäre angebracht eine entsprechende Wortwahl besser zu überdenken, da man hierdurch Menschen in eine Ecke manövriere, in welche diese nicht hineingehören würden. Sie habe die beschriebene Szenerie im Bereich des thematisierten Wartehäuschens häufig erleben müssen, da sie sich aus geschäftlichen Gründen häufiger in diesem Bereich bewege. Unter anderem habe sie dort vier Personen angetroffen, von welchen mindestens eine Person merklich angetrunken gewesen sei und zudem einen Hund bei sich geführt habe. Dies sei Anlass gewesen, die Polizei und die Verkehrsbetriebe von den dortigen Verhältnissen in Kenntnis zu setzen. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass es sich um einen Wartebereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe handele. Die von ihr mehrfach beobachteten Umstände würden in der Tat auf eine manifestierte Trinkerszene hindeuten, der man durch geeignete Maßnahmen begegnen müsste, bevor sich diese womöglich ausweite.

Bezirksratsherr Bretthauer geht davon aus, dass die beschriebenen Mitglieder der Trinkerszene von den Mitarbeitern*innen der Üstra bereits aus dem Wartehäuschen verwiesen worden seien, bevor Bezirksratsherr Politze diesen Bereich in Augenschein genommen habe. Insofern habe dieser dort nach seiner Einschätzung keine Personen mehr beobachten können.

Bezirksratsfrau Loß empfindet es als unfair, dass die beschriebene Trinkerszene durch Bezirksratsfrau Grammel lediglich auf eine obdachlose Person reduziert werde, die vielen Einwohnern*innen bekannt sein und welche nicht als störend empfunden werde. Nicht umsonst werde diese Person vielfach unterstützt und mit kleineren Gaben bedacht. Selbstverständlich richte sich der Antrag der CDU-Fraktion auch nicht gezielt auf den beschriebenen Obdachlosen, sondern gegen eine Gruppierung mehrerer Personen, die die von Bezirksratsfrau Dudda dargestellten Umstände herbeiführe.

Bezirksratsherr Egyptien beschreibt, dass sich die genannte Trinkerszene häufig an einem am Badenstedter Markt gelegenen Kiosk mit Getränken versorge und sich dann zu den auf der Südseite des Marktplatzes gelegenen Bänken zurückziehe.

Bezirksratsfrau Grammel erkundigt sich, ob Bezirksratsfrau Dudda bereits das direkte Gespräch mit den beobachteten Personen gesucht habe.

Bezirksratsfrau Dudda fügt an, dass sie sich durch den Beitrag der Vorrednerin kein mangelndes Sozialverhalten vorwerfen lasse und dass sie sich gegen entsprechende Äußerungen verwehre. Sie habe durch jahrelanges Engagement im Stadtbezirk mehrfach bewiesen, dass es ihr nicht an Sozialbewusstsein mangele.

Bezirksratsherr Reglitz teilt mit, dass auch ihm der nun bereits mehrfach thematisierte Obdachlose bekannt sei und von diesem sicherlich keine Gefährdung oder Belästigung ausgehe. Zweifellos gebe es im Bereich des Badenstedter Marktes jedoch eine aktive Trinkerszene, die man nicht ignorieren sollte.

Bezirksratsherr Alfermann stellt fest, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem vorliegenden Antrag zustimmen werde, wenn dieser inhaltlich teilweise neugefasst werde. Demnach solle keine Auflösung der Trinkerszene betrieben werden, sondern im gemeinsamen Austausch mit der verorteten Klientel Wege gesucht werden, um die bestehende Problematik zu lösen.

Bezirksratsfrau Dudda antwortet, dass die CDU-Fraktion einer solchen Anpassung des Antragstextes zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Grammel weist auf die Wichtigkeit hin, dass sich die diesbezüglich zu erwartenden Maßnahmen der Verwaltung auf Bereiche der Sozialarbeit beschränken und nicht etwa auf den Ordnungsdienst ausgeweitet werden sollten.


TOP 6.3.2.1.
NEUFASSUNG: Trinkerszene in Hannover-Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1242/2020 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird gemeinsam mit dem Ordnungsdienst und den
Kontaktbeamten der Polizei im Stadtbezirk aufgefordert, die neu etablierte Trinkerszene in Hannover-Badenstedt wieder aufzulösen.
Wege zu suchen, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und im Austausch mit der verorteten Klientel Lösungen zu finden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.




TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 6.4.1.
Infotafeln auf der Grünfläche Im Reihpiepenfelde / Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0807/2020)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, die karge Grünfläche Nr. 240501 mit Infotafeln und Schaukästen auszustatten, die die Geschichte des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt erzählen.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ablehnen werde. Man zeige sich verwundert, dass die AfD einerseits den Standpunkt vertrete, dass man kein Geld für Sozialarbeit investieren solle, andererseits aber für die Installation von Infotafeln eintrete, die letztlich niemanden nachhaltig interessieren würden.

Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass auch die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Man befürchte Vandalismus, wie man es zuvor bereits bei anderen Installationen habe beobachten müssen. Zudem verweise man auf das bereits bestehende Ahlemer Heimatmuseum, wo man sich bereits jetzt über die Historie und markante Orte informieren könne.

Bezirksratsherr Hirche empfindet es als enttäuschend, dass der Antrag auf Ablehnung stoße, zumal dem beschriebenen Platz bereits seit Jahren keine Nutzung zukomme. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch andere Fraktionen des Bezirksrates der Thematik annehmen würden, sodass entsprechende Themen nicht allein von der AfD aufgegriffen werden müssten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 6.4.2.
Umgestaltung der Grünfläche Im Reihpiepenfelde/ Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0808/2020)

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, die bespielbare Grünfläche Nr. 240501 mit Insektenhotels und Fledermauskästen auszustatten.

Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass er den Antrag zurückzieht.







TOP 6.4.3.
„Blauer Faden“ durch den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0809/2020)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, einen „Blauen Faden“ für unseren Stadtbezirk zu entwickeln. Interessierte können sich hier an den einzelnen Stationen der Rundtour an Infotafeln über die jeweilige Örtlichkeit und die vielfältige Geschichte des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt informieren.

Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass es im Stadtgebiet bereits einen "roten Faden" gebe,
der Interessierte entlang der historischen Punkte der Landeshauptstadt herumführe. Man
sollte dieses Alleinstellungsmerkmal nicht durch ähnliche Vorhaben schmälern. Zudem
verfüge die Stadt bereits über ein breitgefächertes touristisches Angebot, durch welches
man sich hinreichend über die Aspekte der Stadtgeschichte informieren könne. Nicht zuletzt
auch durch das bereits benannte Heimatmuseum in Ahlem. Außerdem gebe es sogenannte
Audio-Touren, welche auch vom Stadtbezirksrat unterstützt worden seien. Eine Ausweitung
dieser vielfältigen Angebote sei nicht notwendig.

Bezirksratsherr Bretthauer weist darauf hin, dass der sogenannte rote Faden im zentralen Stadtgebiet voraussichtlich eingestellt werden solle. Insofern sei auch die Installation eines blauen Fadens überflüssig.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 6.4.4.
Straßenbenennung im Neubaugebiet „Benther Blick“
(Drucks. Nr. 15-1052/2020)

Antrag,

eine zentrale Straße oder einen Platz im Neubaugebiet „Benther Blick" nach dem fünften Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Helmut Schmidt, zu benennen.

Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass er auch diesen Antrag sowie den folgenden Antrag
zu Drucks. Nr. 15-1162/2020 zurückziehen und zur nächsten Bezirksratssitzung erneut
einbringen werde. Es sei ihm daran gelegen, auch den Begründungstext vorzutragen, was
aber nicht gewünscht sei. Auch andere Bezirksratsmitglieder hätten ihre Begründungstexte
schließlich vortragen dürfen.

Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass sich auch alle anderen politischen
Vertreter*innen auf die Verlesung des Antragstextes beschränkt hätten, um angesichts der
fortgeschrittenen Sitzungsdauer ein wenig Zeit sparen zu können. Ein Beschluss erfolge
lediglich über den Antragstext; zudem sei der Begründungstext bereits in schriftlicher Form
übersandt und veröffentlicht worden.



TOP 6.4.5.
Aufstellung von Infotafeln
(Drucks. Nr. 15-1162/2020)

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, am Badenstedter Marktplatz, am Davenstedter Marktplatz und am Endpunkt Ahlem Infotafeln aufzustellen.

Der Antrag wird von Bezirksratsherrn Hirche zurückgezogen.


TOP 6.5.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 6.5.1.
Einrichtung von 3 Grill- und Picknick-Plätzen im Stadtbezirk
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1259/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Antrag:

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der LHH richtet im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in jedem Stadtteil jeweils einen Grill- und Picknick-Platz mit Sitzgelegenheiten und einem kleinen Schutzhäuschen ein. Ökologische Sondermittel, soweit sie zur Verfügung stehen, Haushaltsmittel und Bezirksratsmittel können zur Finanzierung eingesetzt werden. Die LHH stellt hierfür Mittel in den Haushaltsplan 2021/2022 ein.

Bezirksratsfrau Dudda führt aus, dass die romantische Vorstellung zusätzlicher Grill- und Picknickplatzes zwar wünschenswert sei, man aber immer wieder feststellen müsse, dass diese Plätze vor allem Unmengen an achtlos zurückgelassenen Hinterlassenschaften produzieren würden, die im Anschluss durch aha entsorgt werden müssten. Es sei bereits jetzt mühevoll und kostenintensiv, die bereits vorhandenen Grill- und Picknick-Flächen sauber und in einem gepflegten Zustand zu halten. Die Vorstellung, wie im Begründungstext zum vorgetragenen Antrag dargestellt, dass einer solchen Vermüllung durch das Führen von Nutzungslisten Vorschub geleistet werden könne, sei als weltfremd zu bewerten.

Bezirksratsherr Egyptien würde die Einrichtung zusätzlicher Picknick-Plätze grundsätzlich begrüßen, zumal es verschiedene attraktive Grünflächen gebe, die sich hierfür sinnvoll anbieten würden. Das benannte Müllproblem würde sich nach seiner Einschätzung zumindest nicht vergrößern.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.






TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

TOP 7.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1299/2020)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2020-13-STBR 11
Empfänger*in: Arbeits- und Sozialberatungs-Gesellschaft ASG e.V.
Verwendungszweck: Anschaffung eines Gastro-Geschirrspülers
Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €

2. Antrag Nr. 2020-18-STBR 11
Empfänger*in: WOHNEN PLUS e.V.
Verwendungszweck: Förderung einer Sitz-Tanz-Gruppe
Zuwendungsbetrag: 650,00 €

3. Antrag Nr. 2020-19-STBR 11
Empfänger*in: Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V.
Verwendungszweck: Einrichtung einer Homepage
Zuwendungsbetrag: 500,00 €

4. Antrag Nr. 2020-20-STBR 11
Empfänger*in: Uniformierte Schützengesellschaft Ahlem v. 1895 e.V.
Verwendungszweck: Anschaffung von Luftgewehren
Zuwendungsbetrag: 800,00 €

5. Antrag Nr. 2020-21-STBR 11
Empfänger*in: Uniformierte Schützengesellschaft Ahlem v. 1895 e.V.
Verwendungszweck: 125jähriges Vereinsjubiläum
Zuwendungsbetrag: 500,00 €

6. Antrag Nr. 2020-22-STBR 11
Empfänger*in: TV Badenstedt v. 1891 e.V.
Verwendungszweck: Anschaffung von Jugendtoren
Zuwendungsbetrag: 600,00 €

7. Antrag Nr. 2020-23-STBR 11
Empfänger*in: Kleingärtner-Verein Limmer e.V.
Verwendungszweck: Förderung eines Brunnenbaus
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

8. Antrag Nr. 2020-24-STBR 11
Empfänger*in: Grundschule Ahlem
Verwendungszweck: Zirkusprojekt "ZappZarap"
Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €



9. Antrag Nr. 2020-25-STBR 11
Empfänger*in: TV Badenstedt bv. 1891 e.V.
Verwendungszweck: Montage eines Fußballfangzaunes
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

Bezirksbürgermeister Göbel bittet einzeln um Abstimmung über die vorliegenden
Zuwendungsanträge.

Die Anträge Nr.

2020-13-STBR 11
2020-22-STBR 11
2020-24-STBR 11
2020-25-STBR 11

werden einstimmig beschlossen.


Der Antrag Nr.

2020-18-STBR 11

wird mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen beschlossen.


Der Antrag Nr.

2020-19-STBR 11

wird mit 6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 10 Enthaltungen beschlossen.


Der Antrag Nr.

2020-20-STBR 11

wird mit 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.


Die Anträge Nr.

2020-21-STBR 11
2020-23-STBR 11

werden mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.







Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die Teilnahme der anwesenden
Einwohner*innen, wünscht allen Anwesenden weiterhin beste Gesundheit und schließt die
Sitzung um 21:55 Uhr.




Für das Protokoll:



Göbel Löpp
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuer)