Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 12.06.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.06.2020)
1. Nachtrag (erschienen am 09.06.2020)
Protokoll (erschienen am 16.09.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 15.06.2020

PROTOKOLL

der 38. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 12. Juni 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.45 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) 14.00 - 14.55 Uhr
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) 14.15 - 15.45 Uhr
Ratsherr Karger (AfD)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU) für RH Oppelt
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bebek)
Frau Gahbler
(Frau Herz)
Herr Karst

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) 14.00 - 15.25 Uhr

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette (Dez. V)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Herr Schatz (OE 23.1)
Frau Ernst (OE 23.11)
Frau Krolop (OE 23.12
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Peters (OE 23.32)
Frau Berg (OE 23.32)
Herr Schikowski (OE 23.03)
Frau Leinenweber (OE 19)
Herr Gronemann (OE 19)
Herr Dix (OE 15.31)
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff)
Frau Ubert (OE 23.02)
Frau Weineck (OE 23.021)
Frau Reschke (OE 23.02 Praktikantin)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der 37. Sitzung des AWL am 08.05.2020 - öffentlicher Teil

3. Verwaltungsgebäude Leinstraße 14, Brandschutzmaßnahme
(Drucks. Nr. 0939/2020 mit 3 Anlagen)

4. Feuerwehrgerätehaus Misburg, Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Interimsgebäude
(Drucks. Nr. 1309/2020 mit 3 Anlagen)

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0980/2020)

5.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Mehr Reparaturen, Wartungen und kleinere Sanierungen in Eigenleistung im Fachbereich Gebäudemanagement
(Drucks. Nr. 1049/2020)

5.3. Antrag der SPD-Fraktion auf Anhörung zum Thema "Welchen Beitrag können städtische Erbbaurechte für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnungsbau und für die Schaffung von Gewerbeflächen leisten?"
(Drucks. Nr. 1090/2020)

5.4. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die FRAKTION: Historische Kultur retten!
(Drucks. Nr. 1300/2020)

6. Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

7. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der 37. Sitzung des AWL am 08.05.2020 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache bei 3 Enthaltungen genehmigt.


TOP 3.
Verwaltungsgebäude Leinstraße 14, Brandschutzmaßnahme
(Drucks. Nr. 0939/2020 mit 3 Anlagen)

Ratsfrau Falke beantragte, den Punkt erneut in die Fraktionen zu ziehen, was von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich abgelehnt wurde.

Anschließend warf Ratsfrau Falke die Fragen auf, seit wann der Verwaltung bekannt sei, dass es nicht ausreichend nutzbare Arbeitsplätze gebe, in wie vielen Objekten durch den Wegfall des Bestandschutzes Sanierungsmaßnahmen ausgelöst worden seien und ob eine übergeordnete Stelle existiere, die Sanierungen, Umbauten, Umzüge und dergleichen koordiniere, wie viele Mitarbeiter auch nach der Corona-Regelung Homeoffice in Anspruch nehmen könnten, um die Arbeitsplatzsituation zu entschärfen, ob die hier diskutierten Kosten nicht durch ein effizienteres Gebäudemanagement zu vermeiden gewesen wären und wie lange der gesamte Zustand noch andauern werde.

Es werde eine Fehleranalyse erwartet, wie es zu dem Wegfall des Bestandsschutzes und der Raumkapazitätssituation habe kommen können und es bestehe nicht die Bereitschaft, der Drucksache und den Ausgaben von über 500.000,00 € für Bauschrott zuzustimmen.

Ratsherr Karger hob hervor, dass das Gebäude über die gesamten Jahre keine Brandschutzertüchtigung erhalten habe und unerklärlich sei, warum das kurz vor dem Abriss geschehen müsse. Es werde gefragt, ob eine Verpflichtung bestehe, diese Maßnahme durchzuführen und es nicht die Möglichkeit gebe, entsprechende Arbeiten in reduzierter Form umzusetzen. In diesem Zusammenhang werde um Mitteilung gebeten, ob es eine Frist gebe, wie lange in dem Gebäude noch gearbeitet werden solle.

Des Weiteren werde gefragt, welche Kosten für die geplante Neugestaltung der Teeküche entstünden.

Ratsherr Spiegelhauer erinnerte an die intensive Diskussion in der letzten Sitzung und erklärte, dass diese zusammen mit den Ausführungen der Verwaltung und dem Austausch mit dem Stadtbezirksrat zu der Entscheidung geführt habe, der Vorlage zuzustimmen, da die Kriterien nachvollziehbar seien, obwohl zunächst wenig für eine Ausgabe von über 500.000,00 € bei einer Nutzungszeit von etwa zwei Jahren spreche.

Die Maßnahme sei auch deshalb notwendig, weil keine Alternative für die Unterbringung von 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennbar und für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen eine Brandschutzertüchtigung unerlässlich sei.

Herr Gronemann betonte, dass es in der Presse einige falsche Behauptungen zu dem Thema gegeben habe, so zum Beispiel, dass es keinen Bestandsschutz gebe und Planungsfehler gemacht worden seien. Trotz des bestehenden Bestandsschutzes habe es aber bereits in der Vergangenheit Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes gegeben. Diesbezügliche Anforderungen erhöhten sich im Laufe der Zeit und die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer habe absolute Priorität.

Bei der ursprünglichen Planung zur Ertüchtigung des gesamten Gebäudes sei es um ein Volumen von über 2 Mio. Euro gegangen. Da Zuschnitte suboptimal gewesen seien und die Fläche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ausgereicht hätten, seien für den Fachbereich Öffentliche Ordnung Räume am Schützenplatz angemietet worden.

Nach dem Auszug sei geplant gewesen, das Gebäude in der Leinstraße aufzugeben, was jedoch aufgrund des noch nicht erfolgten Umzuges des Rechenzentrums nicht möglich gewesen sei. Aus diesem Grunde, und weil es leer stehe und sich an zentralem Platz befinde, sei der Entschluss gefasst worden, Personal aus anderen Bereichen dort unterzubringen, was an anderer Stelle je nach Standort zwischen 970.000,00 € und 1,1 Mio. € pro Jahr an Miete gekostet hätte – und das für mindestens zwei Jahre.


Dabei sei auch fraglich, ob entsprechende Räumlichkeiten für einen so kurzen Zeitraum in zentraler Lage schnell hätten gefunden werden können. Hinzu komme die Problematik der Schaffung entsprechender Infrastrukturen, beispielsweise für das Datennetz.

Somit sei die vorgeschlagene Variante gewählt worden und es werde noch einmal hervorgehoben, dass es keine Planungsfehler gegeben habe und Bestandsschutz für das Gebäude in der Leinstraße entgegen anderslautender Behauptungen vorhanden sei.

Zu den Fragen von Ratsfrau Falke sei zu sagen, dass es ständig Aufgabenzuwächse und Bewegungen bei den Flächenbedarfen gebe und an anderen Stellen Anmietungen beendet würden, so dass die Unterbringung der Kolleginnen und Kollegen als fließender Prozess zu bezeichnen sei.

Die Frage nach einer übergeordneten Planung sei dahingehend zu beantworten, dass selbstverständlich die Gesamtsituation geprüft und alle Gegebenheiten und Anforderungen einbezogen würden. In diesem Falle habe es sowohl einen Bedarf als auch freie Flächen gegeben und daraus sei die sinnvollste und kostengünstigste Lösung erarbeitet worden.

Zum Thema Homeoffice sei zu betonen, dass aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Arbeit sicherlich nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür infrage kämen.

Der Komplex des Bestandsschutzes sei bereits thematisiert worden und es werde herausgestellt, dass in diesem Zusammenhang die Verpflichtung bestehe, die Sicherheit an den aktuellen Standard anzupassen, was auch geschehen sei.

Bezogen auf die Frage von Ratsherrn Karger sei zu bemerken, dass das Gebäude bis zum Auszug der Kolleginnen und Kollegen vom Fachbereich Öffentliche Ordnung regelmäßig im Bereich des Brandschutzes so ertüchtigt worden sei, dass von Feuerwehr und Brandschutz keine Bedenken geäußert worden seien.

Die hier vorgeschlagene Brandschutzmaßnahme sei in enger Zusammenarbeit mit den Fachleuten erarbeitet worden und beinhalte alle elementaren Aspekte aktueller Brandschutzanforderungen.

Bezüglich der angesprochenen Teeküche handele es sich um die Anschaffung einer neuen Küchenzeile, was Kosten von in etwa 2.500,00 € verursache.

Ratsherr Döring bezeichnete die Entscheidung über die Maßnahme als nicht einfach und gab zu bedenken, dass bereits bei der Diskussion in der letzten Sitzung die Argumente der Verwaltung nachvollziehbar gewesen seien und es verwunderlich sei, wer sich in jüngster Zeit zu dem Thema geäußert und anscheinend bei der Betrachtung die Marktlage und Möglichkeiten der IT-Ertüchtigung verkannt habe.

Diese Maßnahme sei als schmerzhaft zu bezeichnen, aber eine andere Lösung hätte zur Folge gehabt, dass mit Sicherheit die Frage aufgekommen wäre, warum das leerstehende Gebäude nicht genutzt würde. Für die Zukunft werde die Möglichkeit des shared desk, also dem Teilen von Arbeitsplätzen, ins Spiel gebracht. Insgesamt könne gesagt werden, dass die vorgelegte Lösung die noch am wenigsten schlechte von vielen schlechten sei.

Ratsherr Karger fragte nach, ob es sich bei den Maßnahmen für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um eine Fürsorgepflicht mit gesetzlicher Grundlage handele und bis wann das Gebäude genutzt werde bzw. zu welchem Zeitpunkt das Rechenzentrum umziehen könne.

Ratsherr Emmelmann machte deutlich, dass der Zustand der Immobilie seit Jahren bekannt und dieser von der Verwaltung ignoriert worden sei. Das Flächenmanagement der vergangenen Jahre sei bezüglich der Nutzungsanforderungen, der Menge an Büroflächen und des vorhandenen arbeitsplatztechnisch sicheren Angebotes als miserabel zu bezeichnen.

Die hier diskutierten Maßnahmen seien nicht vom Himmel gefallen und zwängen zum plötzlichen Handeln, sondern hätten bereits seit mindestens 10 Jahren Standard sein müssen. Es bestehe die Verpflichtung, das Gebäude auf einem aktuellen Stand zu halten und regelmäßig zu überprüfen. Es stellten sich die Fragen, wann es die letzte intensive Begehung gegeben habe, welche Aussagen der Gutachter getätigt und welche Fristen zur Behebung der Missstände gesetzt worden seien. Wenn die Maßnahmenliste des Gebäudemanagements beispielsweise beinhalte, dass „die Nutzbarkeit des ersten und zweiten Rettungsweges sicherzustellen sei“ und dies nicht erfolge, stelle das einen Grund dar, die Immobilie zu schließen und nicht noch eine Drucksache zu erstellen.

Auch aufgeführt im Maßnahmenkatalog seien die Sicherstellung der Brandabschnittstrennung und der Angriffswege für die Feuerwehr sowie des Brandschutzes in den Fluren. Schon seit vielen Jahren sei es für die Erlangung einer Baugenehmigung unabdingbar, Flure durch die Feuerwehr genehmigen zu lassen, was aber in bestimmten Fällen nur möglich sei, wenn Maßnahmen zur Kompensation vorhanden seien – zum Beispiel eine intakte Brandmeldeanlage.

neu:.., dass notwendige Flure von der Feuerwehr je nach Gebäudeklasse genehmigt werden müssten. Abweichungen hiervon müssten z.B. mit Brandmeldeanlagen oder anderen geeigneten Mitteln kompensiert werden.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum der schlechte Zustand in einer städtischen Immobilie seit Jahren gehalten werde. Es werde um Mitteilung gebeten, wie lange die Missstände bekannt seien, wie lange die Stadt aus damaliger Sicht diese Zustände habe dulden wollen und wie viele Gebäude der Stadt in den vergangenen Jahren von der Feuerwehr nicht begangen worden seien.

Dabei gehe es insbesondere um die Schulen, den Zeitraum von fünf Jahren und die Frage, welche eklatanten Mängel dort bislang geduldet worden seien und nun abgearbeitet werden müssten. Das gelte auch für sämtliche Verwaltungsgebäude und nach Vorlage einer Gesamtliste könne das Thema Brandschutz im Wirtschaftsausschuss intensiv diskutiert werden.

Der hier vorliegenden Drucksache werde nicht zugestimmt, da nicht klar sei, ob es nicht andere Lösungen geben könnte und es nicht vermittelbar sei, für einen Zeitraum von zwei Jahren über 500.000,00 € für eine Brandschutzertüchtigung auszugeben, die vermutlich schon seit zehn Jahren bekannt sei.

Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller zeigte wenig Verständnis für die Ausführungen von Ratsherrn Emmelmann und hob hervor, dass durch die Drucksache gewährleistet werden solle, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher untergebracht würden und mangels Alternativen auch in einem Gebäude, das in nicht allzu ferner Zukunft abgerissen werde. Aus diesem Grund würden auch nur die absolut notwendigen Maßnahmen zum Thema Brandschutz in Angriff genommen.

Bei der ersten Durchsicht der Drucksache seien einige Zweifel aufgekommen, die jedoch in der intensiven Diskussion in der letzten Sitzung und durch die Erläuterungen der Verwaltung relativiert worden seien. Es sei nahezu unmöglich, für die Personenanzahl und die technischen Anforderungen zeitlich begrenzt bezahlbare Räumlichkeiten in zentraler Lage anzumieten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten Anrecht auf einen sicheren Arbeitsplatz, was auch in der Verantwortung der Politik liege. Einige Aussagen im Stadtbezirksrat und hier im Ausschuss erzeugten nur Kopfschütteln. Umso wichtiger sei die Zustimmung zu der Drucksache – auch, wenn es um sehr viel Geld gehe.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette merkte an, dass die Landeshauptstadt Hannover als wachsende Stadt immer wieder vor Herausforderungen gestellt werde, was auch die Aufgaben in der Verwaltung und die damit verbundene Anzahl von Stellen betreffe. Dieser Stellenzuwachs werde oft auch unterjährig und nicht nur zum Beschluss des Stellenplanes umgesetzt.

Hinzu komme, dass viel Bewegung auf dem Immobilienmarkt herrsche und die Verwaltung an diversen Stellen Anmietungen laufen habe, die teilweise auch kurzfristig gekündigt würden bzw. werden müssten. Dies werde von einer Haushaltslage begleitet, die immer schon herausfordernd gewesen sei und aktuell noch schwieriger werde.

Die erforderlichen Begehungen, zu denen auch die Brandschutzaspekte gehörten, würden regelmäßig durchgeführt und aus diesen ergebe sich kontinuierlich Nachbesserungsbedarf, was sich in den immer wieder vorgelegten Drucksachen widerspiegele und dessen Arbeitsergebnis am Objekt oft kaum zu sehen sei.

Es sei eine immerwährende Herausforderung, alle Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Arbeitsplätze, Immobilienmarkt und an die Sicherheit unter einen Hut zu bringen, so dass darum gebeten werde, unter Berücksichtigung der Ausführungen von Herrn Gronemann, der hier vorgestellten Drucksache zuzustimmen. Es werde noch einmal betont, dass diese Lösung deutlich günstiger sei, als Büroräume anzumieten, so dass der teilweise zum Ausdruck gebrachte Widerstand nicht nachzuvollziehen sei.

Der Verwaltungsvorschlag berücksichtige alle Aspekte und auch nach der gesamten Diskussion werde die Ansicht vertreten, dass die präsentierte Lösung die richtige und wirtschaftlichste sei.

Herr Gronemann ergänzte, dass die Stadt etwa 11.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe, der Stellenplan ständig in Bewegung sei und sich Fachbereichs- und Dezernatszuschnitte veränderten, so dass es wichtig sei, wirtschaftlich zu arbeiten und Leerstände, verbunden mit laufenden Mietkosten, zu vermeiden.

Momentan lägen die Mietpreise in zentraler Lage bei 15,00 bis 20,00 €/m², was im aktuellen Fall für zwei Jahre zu Anmietkosten in Höhe von etwa 2 Mio. € führen würde. Nach den zwei Jahren werde es einen bereits beschlossenen Umzug in die Breite Straße geben und das Rechenzentrum in die Feuerwache 1 umgesiedelt.

Bezüglich der Leinstraße habe es im Vorfeld intensive Untersuchungen und Begehungen durch die Feuerwehr und den Brandschutzgutachter gegeben, um festzustellen, welche Arbeiten für die Gewährleistung der Sicherheit durchzuführen seien. Nachdem sich herauskristallisiert habe, dass der Fachbereich Öffentliche Ordnung einen Neubau beziehen werde, seien die Planungen gemeinsam mit Feuerwehr und dem Brandschutzgutachter angepasst und der Umfang der Maßnahmen reduziert geworden.

Trotz des bestehenden Bestandsschutzes bestehe bei neuen Erkenntnissen zum Thema Sicherheit die Verpflichtung, nachzusteuern – etwa durch organisatorische Maßnahmen, was angesichts der neuen Planungen dadurch vereinfacht werde, dass der Besucheransturm entfalle und sich nur noch ortskundige Personen im Gebäude befänden. Insgesamt werde das Minimum an Maßnahmen umgesetzt, um das Maximum an Sicherheit zu erlangen.

Der Vorwurf, die städtischen Gebäude würden hinsichtlich des Brandschutzes vernachlässigt, könne nicht nachvollzogen werden. Bei den Schulen gebe es ein großes Programm, was gemeinsame Begehungen in einem Team aus Feuerwehr, Gebäudemanagement und Schulen beinhalte und zu einer Begehungsquote von etwa 99% und baulichen Veränderungen in den meisten Schulen geführt habe. Eine entsprechende Auflistung werde zum Protokoll gegeben. Hierzu wird auf die beiden Anlagen verwiesen.

Eine Alternative zu der vorgeschlagenen Unterbringung sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu finden – auf den Aspekt der Anmietungen sei bereits eingegangen worden und ein ausschließliches Arbeiten im Homeoffice sei aufgrund der Arbeitsstruktur der betroffenen Bereiche nicht überall möglich.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian bedankte sich für die Geduld der Verwaltung, bereits in der zweiten Sitzung ausführlich über die Maßnahme zu berichten und Fragen zu beantworten. Sie (Sprecherin) sei entsetzt darüber, dass bereits nach der letzten Sitzung unzutreffende Informationen an die Presse gelangt seien und aufgrund der heutigen Fragen der Eindruck entstanden sei, dass nichtanwesende Mitglieder falsch oder gar nicht über den Verlauf der Diskussion informiert worden seien.

In Richtung von Ratsherrn Emmelmann sei zu sagen, dass die CDU sich ständig als die große Wirtschaftspartei präsentiere, aber bei der Betrachtung von Wirtschaftlichkeit einige Schwächen zu erkennen seien. Ziel einiger Ausführungen sei es vielmehr, die Mär von der unfähigen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Ein solches Herangehen an ein wichtiges Thema werde als unredlich bezeichnet.

Ratsherr Karger vertrat die Meinung, dass kritische Fragen zu der Verwendung von Steuergeldern erlaubt sein müssten und schloss die Frage an Herrn Gronemann an, ob die Landeshauptstadt Hannover gesetzlich verpflichtet sei, die Brandschutzmaßnahmen in der Leinstraße jetzt umzusetzen oder es sich um eine Art Fürsorgepflicht handele.

Herr Gronemann führte aus, dass Bestandsschutz grundsätzlich bedeute, dass ein Gebäude in dem genehmigten Zustand ohne Änderungen betrieben werden dürfe, was aber nur solange gelte, bis neue Erkenntnisse zu Sicherheitsvorgaben vorlägen. Der Standard beim Brandschutz steige kontinuierlich – beispielsweise die Pflicht, zwei bauliche Rettungswege zu gewährleisten.

Die Betreiberverpflichtung sehe vor, dass die Stadt sowohl als Arbeitgeberin hinsichtlich des Arbeitsschutzgesetzes als auch als Eigentümerin bzw. Besitzerin die Verpflichtung habe, die Gebäude auf Stand zu halten. Dazu komme selbstverständlich noch der eigene Anspruch, die Kolleginnen und Kollegen an einem sicheren Arbeitsplatz unterzubringen und dabei den aktuellsten Stand zu berücksichtigen.

Ratsherr Karger fragte nach, welche Konsequenz die Nichtumsetzung der Brandschutzmaßnahmen hätte, worauf Herr Gronemann entgegnete, dass dies zu einer Stilllegung des Objektes führte.

Nach mehrheitlichem Beschluss, ein erneutes Ziehen in die Fraktionen nicht zuzulassen, mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen angenommen.


TOP 4.
Feuerwehrgerätehaus Misburg, Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Interimsgebäude
(Drucks. Nr. 1309/2020 mit 3 Anlagen)
Ohne Aussprache unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtbezirksrates einstimmig beschlossen.


TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Förderung Radfahren von Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0980/2020)
Ohne Aussprache auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.


TOP 5.2.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: Mehr Reparaturen, Wartungen und kleinere Sanierungen in Eigenleistung im Fachbereich Gebäudemanagement
(Drucks. Nr. 1049/2020)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian erklärte, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, zu prüfen, ob eine Ausweitung der Eigenfertigung durch das Sachgebiet Werkstatt im Gebäudemanagement und damit gegebenenfalls eine personelle Ausweitung des Sachgebietes wirtschaftlich wäre und welche Vorteile dies brächte.

Ziel sei es, mehr Reparaturen, Wartungen und kleinere Sanierungen in Eigenleistung zu bearbeiten, um angesichts der Marktlage über eigene Kapazitäten zeitliche und nach Möglichkeit auch wirtschaftliche Vorteile zu erschließen. Dabei sollten auch die Möglichkeiten zum Angebot von mehr Ausbildungsplätzen in dem Bereich geprüft werden.
Einstimmig beschlossen.


TOP 5.3.
Antrag der SPD-Fraktion auf Anhörung zum Thema "Welchen Beitrag können städtische Erbbaurechte für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnungsbau und für die Schaffung von Gewerbeflächen leisten?"
(Drucks. Nr. 1090/2020)

Ratsherr Spiegelhauer führte aus, dass der Auftrag an die Verwaltung gegeben werden solle, gemeinsam mit dem Stadtentwicklungs- und Bauausschusses zum nächstmöglichen Termin eine Anhörung zum Thema „Welchen Beitrag können städtische Erbbaurechte für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnungsbau und für die Schaffung von Gewerbeflächen leisten?“ durchzuführen.

Aktuell gebe das Thema Erbbaurechte viele Impulse hinsichtlich der Frage, mit welchen Instrumenten eine Steuerung der kommunalen lnnenentwicklung wirksam gelingen könne. Dabei rücke auch das Thema Gewerbeansiedlung in den Fokus, und die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen - dem Beispiel der Städte Hamburg und München folgend - Gewerbeflächen nicht mehr verkauft, sondern nur noch in Erbbaurecht vergeben werden könnten.

Im Rahmen der Anhörung sollte thematisiert werden, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, damit Erbbaurechte ein Instrument einer aktiven kommunalen Boden- und Liegenschaftspolitik sein könnten, und zwar sowohl hinsichtlich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als auch von Gewerbeflächen, für welche Bauvorhaben sich das Erbbaurecht als Instrument einer strategischen Boden- und Liegenschaftspolitik anbiete und welche Möglichkeiten die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Mobilisierung bundeseigener Grundstücke für Zwecke des Wohnungsbaus und die Bereitstellung von Gewerbeflächen biete.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette kündigte ein Schreiben an die Fraktionen und Gruppen zur Nachbenennung von Anzuhörenden an und wies darauf hin, dass die Anhörung frühestens nach der Sommerpause durchgeführt werden könne.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.4.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die FRAKTION: Historische Kultur retten!
(Drucks. Nr. 1300/2020)

Ohne Aussprache auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 6.
Bericht der Dezernentin - öffentlicher Teil

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette merkte an, dass es mehrere Berichtspunkte geben und das Wort zunächst an Herrn Gronemann für einen Sachstandsbericht zu G 9 übergeben werde. Hierzu wird auf die mit dem Ergebnisprotokoll versandte Anlage verwiesen.

Im Anschluss erklärte Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette, dass aus der CDU-Fraktion der Wunsch gekommen sei, über den Zeitplan und mögliche Verschiebungen bei der Sanierung von Objekten und Schultoiletten zu berichten. Dazu sei zu sagen, dass alles weitgehend im Plan sei und es keine wesentlichen Verzögerungen gebe.

Näheres werde Herr Gronemann erläutern, der darlegte, dass, entgegen immer wieder aufkommender Meldungen, keine Maßnahmen verschoben oder gestreckt worden seien.

Bei der Sanierung der Schultoiletten seien alle Schulen angesprochen worden, da die in diesem Jahr beginnenden Sanierungen mit den Hygienekonzepten der Schulen koordiniert werden müssten und lediglich die Grundschule in Wettbergen Bedenken angemeldet habe und die Maßnahme daraufhin in das nächste Jahr verschoben werde.

Ratsherr Spiegelhauer bat darum, diesen Bericht auch im Schul- und Bildungsausschuss zu geben.

Anschließend informierte Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette darüber, dass der Vergleich mit Züblin bezüglich der Feuerwache 1 unterzeichnet worden sei, die Abnahme nun nach und nach umgesetzt werde und das Inkrafttreten der Vereinbarung unter die aufschiebenden Bedingungen gestellt worden sei, dass eine sogenannte "TÜV IT-Bescheinigung" und darüber hinaus eine Baugenehmigung vorliege.

Die Stadt dürfe nun mit ihren Gewerken in das Gebäude und könne mit den eigenen Arbeiten beginnen. Insofern bestehe die berechtigte Hoffnung, in eine geordnete Endphase des Projektes zu kommen, wobei darauf hingewiesen werde, dass die noch vorzunehmenden Maßnahmen und Nacharbeiten mehr als ein Jahr dauern würden.

Ratsherr Pohl regte an, aufgrund der noch ausstehenden Abnahme und der fehlenden Baugenehmigung seitens der Stadt nur vorbereitende Maßnahmen zu treffen und noch keine Einbauten vorzunehmen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erklärte, dass es zunächst darum gehe, mit den involvierten Firmen konkrete Zeitpläne abzusprechen, um zu gegebener Zeit mit den Arbeiten beginnen zu können.

Als weiteren Berichtspunkt werde es in Abstimmung mit Stadträtin Beckedorf eine Kurzinformation über das Historische Museum geben. Bei der Untersuchung hätten sich die erforderlichen Arbeiten als deutlich umfangreicher herausgestellt, als zunächst angenommen. Insbesondere sei in einigen Bereichen eine Schadstoffsanierung aufgrund einer PCB-Belastung erforderlich. Hinzu komme auch hier, dass seit der Ermittlung des Finanzbedarfs die Kosten für die Maßnahme gestiegen seien.

Alles zusammengenommen bedürfe es einer Abstimmung bezüglich des weiteren Vorgehens und Verfahrens auf Verwaltungsleitungsebene. Diese finde zeitnah statt und dabei dürfe auch der Blick auf die Gesamtsituation des Haushalts, ausgelöst durch die Corona-Krise, nicht vergessen werden. Zurzeit gebe es zu den erforderlichen Arbeiten noch keine Beschlussfassung und dementsprechend auch noch keinen beschlossenen Zeitplan, der sich verzögern könne.

Selbstverständlich seien sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung für das Historische Museum als wichtige Kultureinrichtung der LHH bewusst, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Bewerbung als Kulturhauptstadt 2025. Trotzdem müsse das Projekt im Rahmen der Gesamtsituation bewertet werden und dafür werde noch um etwas Geduld gebeten. Die Verwaltung werde der Politik nach der notwendigen Aufbereitung und Beratung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Ähnlich wie heute werde Stadträtin Beckedorf die Situation in der kommenden Woche auch im Kulturausschuss darstellen

Anschließend berichtete Herr Schikowski über den Sachstand zum „Bünte-Café“. Bis April 2017 habe die Stadt Hannover das Gebäude Bünteweg 43a als Café vermietet. Laut B-Plan sei die Fläche als öffentliche Spiel- und Erholungsfläche festgesetzt. Bei Aufstellung des B-Plans 1985 sei dem damals bereits vorhandenen Gebäude Bestandsschutz als Ladenfläche attestiert worden. Im Dezember 2017 sei die Rücknahme des Objektes vom Insolvenzverwalter des Betreibers erfolgt.

Im Rahmen der Prüfung in Bezug auf eine Nachnutzung des Gebäudes seien verschiedene Mängel der Bausubstanz festgestellt worden - so z.B. bei der Statik und der Haustechnik. Geschätzt würde die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Gebäudes Sanierungskosten in Höhe von ca. 370.000,- € verursachen.

Mitte März sei der beabsichtigte Abbruch des Gebäudes zurückgestellt und einer Nachbarschaftsinitiative der erforderliche Zeitrahmen eingeräumt worden, um für das Gebäude ein Nachnutzungskonzept im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und ein Finanzierungsmodell zur baulichen Ertüchtigung zu erarbeiten. Am 03.06.20 hätten die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative schriftlich den Rückzug ihres Engagements erklärt.

Die Verwaltung werde daher das Verfahren zum Abbruch des Gebäudes mit einem geschätzten Kostenvolumen in Höhe von ca. 25.000,- € einleiten und die Fläche künftig, wie im B-Plan vorgesehen, als Spiel- und Erholungsfläche nutzen.

Des Weiteren informierte Frau de Cassan darüber, dass nach ausgiebiger Beratung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Teilnahme an der EXPO REAL 2020 im Vorfeld entschieden worden sei, weder mit einem eigenen Stand noch in einem gemeinsamen Auftritt mit der Metropolregion präsent zu sein. Unabhängig davon sei die Messe später in der ursprünglichen Form abgesagt und durch eine digital-virtuelle Veranstaltung mit einem geringen analogen Anteil ersetzt worden. Nach Vorliegen detaillierter Informationen werde entschieden, in welcher Form sich Hannover dort präsentieren könne.

Zur Kenntnis genommen.

TOP 7.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Ratsherr Karger führte aus, dass er (Sprecher) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in der Paul-Dohrmann-Schule gewesen sei und die Frage gestellt werde, warum diese nicht verschlossen und was mit dem Objekt in Zukunft geplant sei, worauf Herr Schikowski darlegte, dass sich die Immobilie im finalen Vermarktungsprozess befinde und derzeit übergangsweise und vertraglich festgelegt von verschiedenen Gruppen unter der Leitung von Transition Town Hannover genutzt werde.

Ratsherr Karger bezeichnete den Zustand als chaotisch und bat um Mitteilung, ob Transition Town an die Stadt Miete zahle, worauf Herr Schikowski darauf hinwies, dass es sich um ein vertraulich zu behandelndes Vertragsdetail handele. Vorsitzender Ratsherr Hellmann bat darum, die Frage im nichtöffentlichen Teil erneut zu stellen.

Zur Kenntnis genommen.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 15.45 Uhr.

gez. Tegtmeyer-Dette gez. Bartels