Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 10.06.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.05.2020)
Protokoll (erschienen am 09.07.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 11.06.2020

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 10. Juni 2020, Aula Gymnasium Limmer,
Wunstorfer Str. 14, 30453 Hannover

Beginn 17.00 Uhr
Ende 19.15 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Fiedler) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Geffers) (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Mallast) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Martin (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Zielke (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Kastning) (SPD)
(Ratsherr Klippert) (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wolf) (Piraten)

Verwaltung:
Frau Thierbächer FB Gebäudemanagement
Herr Schulze FB Gebäudemanagement
Herr Dr. Poensgen FB Kultur
Herr Wittig FB Sport und Bäder
Frau Winters FB Planen und Stadtentwicklung

Herr Clausnitzer FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers FB Personal und Organisation
Herr Pfingsten FB Personal und Organisation

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.03.2020

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0864/2020)

3.2. Freiwillige Feuerwehr Linden, Instandsetzung Dach Gebäudeflügel Teichstraße 8
(Drucks. Nr. 15-0958/2020 mit 3 Anlagen)

3.3. Ersatzneubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0668/2020)

3.4. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

3.5. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

3.6. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

3.7. Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Ungerstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 1110/2020 mit 4 Anlagen)

3.8. Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 0964/2020)

3.9. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz
(Drucks. Nr. 1064/2020)

4. A N T R Ä G E

4.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



4.1.1. Schulwegsicherheit Übergang Weckenstraße / Ecke Pestalozzistraße
(Drucks. Nr. 15-0860/2020)

4.1.2. Mehr Straßenbäume im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0863/2020)

4.1.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0863/2020
(Drucks. Nr. 15-1316/2020)

4.1.3. Bordsteinabsenkungen Kreuzungsbereiche Rampenstraße
(Drucks. Nr. 15-1171/2020)

4.1.4. Einbahnstraßenregelung Comeniusstraße
(Drucks. Nr. 15-1172/2020)

4.1.5. Anpassung der Verkehrssituation im Stadtbezirk an Novelle der StVO
(Drucks. Nr. 15-1174/2020)

4.1.6. Umwidmung der rechten Fahrspur Spinnereistraße stadteinwärts zum temporären Pop-Up-Radweg
(Drucks. Nr. 15-1175/2020)

4.1.6.1. Umwidmung der rechten Fahrspur Spinnereistraße stadteinwärts zum temporären Pop-Up-Radweg
(Drucks. Nr. 15-1175/2020 N1)

4.2. der Fraktion DIE LINKE.

4.2.1. Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0959/2020)

4.3. der CDU-Fraktion

4.3.1. Installation von Fahrradbügeln in der Konkordiastraße
(Drucks. Nr. 15-0540/2020)

4.3.2. Dauerhafte Einrichtung von Parkplätzen auf der Badenstedter Straße zwischen der Erichstraße und der Bernhard-Caspar-Straße
(Drucks. Nr. 15-1114/2020)

4.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

4.4.1. Ausweisung von Flächen für die legale Nutzung für Graffiti
(Drucks. Nr. 15-1166/2020)

4.4.1.1. Ausweisung von Flächen für die legale Nutzung für Graffiti
(Drucks. Nr. 15-1166/2020 N1)

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



5.1.1. Anfrage zu öffentlichen Grundstücken zur Unterbringung von Little Homes
(Drucks. Nr. 15-0862/2020)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Vermehrtes Aufkommen von illegalen Graffiti / Tags im Bereich Linden-Mitte / Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-0861/2020)

5.2.2. Bolzplätze im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1115/2020)

5.3. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

5.3.1. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeiten am Ihmezentrum
(Drucks. Nr. 15-1165/2020)

6. Informationen über Bauvorhaben

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 33. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Stellvertretende Bürgermeisterin Steingrube teilt mit, dass sie die Drucksache Nr. 15-0863/2020 zu Tagesordnungspunkt 4.1.2. und die Drucksache Nr. 15-1166/2020 zu Tagesordnungspunkt 4.4.1. zur weiteren Beratung in die CDU-Fraktion zieht.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin teilt mit, dass er die Drucksache Nr. 0892/2020 zu Tagesordnungspunkt 3.6. zur weiteren Beratung in die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zieht.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.03.2020

Genehmigt

TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0864/2020)

Antrag,

Herrn Rolf Mueller, wohnhaft in Hannover-Linden für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zum Schiedsmann für den Bezirk Linden-Limmer zu wählen.

Einstimmig


TOP 3.2.
Freiwillige Feuerwehr Linden, Instandsetzung Dach Gebäudeflügel Teichstraße 8
(Drucks. Nr. 15-0958/2020 mit 3 Anlagen)

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Ganskow, ob diese Verwaltungsdrucksache der Auftakt einer Never-Ending-Story wie bei mancher Schule sein würde antwortet Frau Thierbächer, dass trotz des Alters des Gebäudes und bis auf hin und wieder anfallende Instandsetzungen, die aus dem laufenden Geschäftsbetrieb bearbeitet würden, keine weiteren großen Investitionen zu erwarten sind.


Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Instandsetzung des Daches der Freiwilligen Feuerwehr Linden in Höhe von insgesamt 175.000 €

und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 3.3.
Ersatzneubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0668/2020)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin begrüßt die vorliegende Verwaltungsdrucksache und hält die Entscheidung ein Kombibad (Hallen- und Freibad) zu planen für richtig. Er sagt aus, dass hier ein beliebtes Bad mit großer Reichweite entstehen wird.

Auch Bezirksratsherr Müller begrüßt den Entschluss der Verwaltung ein Freibad mitzuplanen. Gerade in der aktuellen Zeit im Zeichen der Corona-Pandemie wird deutlich, welchen hohen Stellenwert Freiluftaktivitäten haben.
Er beantragt zudem Einzelabstimmung zu den einzelnen Sätzen des Beschlusstextes, da seine Fraktion eine Umsetzung der Maßnahme in einem ÖPP-Modell ablehnt.

Bezirksratsherr List möchte wissen, welchen Vorteil sich die Verwaltung durch ein ÖPP-Modell erhofft. Das Beispiel „Misbuger Bad“ sollte seiner Meinung nach Lehre genug sein, dort, so führt er aus, misslang die Öffentlich-Private Partnerschaft.

Herr Schulze antwortet, dass die Verwaltung aus dem Beispiel „Misburger Bad“ gelernt hat und es nicht zu einer Wiederholung kommen wird. Das ÖPP-Modell für das Fössebad

bezieht sich ausschließlich auf die Projektteile Planung, Bauen und Finanzierung. Der Betrieb verbleibt alleine in der Verantwortung der Landeshauptstadt Hannover. Dies ist auch der entscheidende Unterschied zum Misburger Bad. Auch das Grundstück verbleibt beim Fössebad im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover.

Stellvertretende Bürgermeisterin Steingrube fragt nach, ob das ÖPP-Modell noch in Prüfung ist. Aus der vorgelegten Drucksache könnte man diesen Eindruck gewinnen.

Herr Wittig antwortet, dass das Freibad bisher noch nicht Bestandteil der Prüfung im Rahmen des ÖPP-Modells war. Mit dem Beschluss der vorgelegten Drucksache würde die Verwaltung das Einverständnis der Politik für diese Prüfung erhalten.

Bezirksratsherr Machentanz erkundigt sich zum Sachstand der Gespräche mit dem Veranstaltungszentrum „Bei Chez Heinz“.

Herr Dr. Poensgen berichtet, dass sich das Kulturdezernat in Gesprächen mit dem Chez Heinz befindet und diese auch zukünftig führen wird. Die Standortsuche des Veranstalters wird aktiv unterstützt. Die Club- und Barszene ist zudem Bestandteil des Kulturentwicklungsplans der Landeshauptstadt Hannover. Er führt weiter aus, dass noch ein Ratsbeschluss notwendig ist, der die zukünftige Unterstützung der Landeshauptstadt Hannover an das bei Chez Heinz konkretisiert.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bewertet die Aufnahme der Club- und Barszene in den Kulturentwicklungsplan als guten Baustein. Ein möglicher neuer Standort für das bei Chez Heinz wäre dicht an der Fösse (am alten Wasserspielplatz) und würde den Neubau des Freibades nicht tangieren. Es könnte Sinn machen, Synergien -die Baustellen betreffend- zu nutzen. Es sollte nicht dazu kommen, dass erst das Bad errichtet wird und dann ab 2024 eine neue Baustelle zur Errichtung des Chez Heinz eröffnet wird.

Herr Dr. Poensgen teilt diese Einschätzung und hält es ebenfalls für notwendig, dass der Club keine lange Schließzeit hat. Auch eine gemeinsame Koordinierung der Baustellen würde sinnvoll sein. Er verweist erneut auf den ausstehenden Ratsbeschluss.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin fragt, ob der jetzige Standort des bei Chez Heinz erhalten werden kann bis das neue Bad fertig gestellt ist.

Herr Wittig antwortet, dass die aktuelle Planung dies vorsieht.

Antrag,

ergänzend zu der bereits beschlossenen Drucksache Nr. 1220/2017 N1 und dem Änderungsantrag Nr. 1646/2017 die Verwaltung zu beauftragen,

1. den Bau eines Außenbeckens mit einer Wasserfläche von ca. 500 m² mit Kindererlebnisbereich und dazugehörigen Außenanlagen im Rahmen des beschlossenen ÖPP-Modells umzusetzen
2. und das neue Fössebad als Kombibad zu betreiben.


Getrennte Abstimmung zu den einzelnen Sätzen des Antrages:



Satz 1a.)
Den Bau eines Außenbeckens mit einer Wasserfläche von ca. 500 m² mit Kindererlebnisbereich und dazugehörigen Außenanlagen umzusetzen.

Einstimmig

Satz 1b.)
Dies im Rahmen des beschlossenen ÖPP-Models umzusetzen.

mit 11 Stimmen dafür 4 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen

Satz 2.)
Das neue Fössebad als Kombibad zu betreiben.

Einstimmig


TOP 3.4.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Einstimmig


TOP 3.5.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Einstimmig

TOP 3.6.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,

der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 3.7.
Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Ungerstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 1110/2020 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsherr Müller sagt aus, dass die heutige Zustimmung zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Hochbahnsteig Ungerstraße Fakten schaffen würde und damit auch keine weitere Diskussion zu den übrigen Standorten der Hochbahnsteige möglich wäre. Außerdem berücksichtigen die Pläne auch nicht die Beschlüsse des Bezirksrates und die Vorstellungen der Bürger*innen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin teilt diese Auffassung und meint ebenfalls, dass der Bezirksrat mit der Drucksache vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Eine alternative Standortsuche ist unterblieben und es steht zudem gegenwärtig nicht fest, ob die anderen beiden geplanten Standorte (Leinausstraße und Küchengartenplatz) in der baulichen Umgebung umsetzbar sind. Es ist für ihn unverständlich, warum zu diesem, für den Stadtbezirk wichtigen Thema, keine Fachverwaltung von der Region Hannover oder der Landeshauptstadt Hannover anwesend ist, um Auskünfte zu geben.

Dies wird von Bezirksratsherr Müller unterstützt und er zieht die Drucksache zur weiteren Beratung in die Fraktion DIE LINKE..

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Ungerstraße auf Grundlage der als Anlagen 1-4 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Auf Wunsch der DIE LINKE. in die Fraktionen gezogen






TOP 3.8.
Fortführung und Förderung des Innovativen Modellprojektes des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
(Drucks. Nr. 0964/2020)

Antrag,

zu beschließen,
dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Salz und Pfeffer", Salzmannstraße 5, 30451 Hannover
  • für das Schuljahr 2020/2021 vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr.: 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

  • Einstimmig


  • TOP 3.9.
  • Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz
  • (Drucks. Nr. 1064/2020)

  • Antrag,

  • zu beschließen,


  • in der Kindertagesstätte Pfarrlandplatz, Pfarrlandplatz 11, 30451 Hannover, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten


  • und
  • dem Träger ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.


  • Einstimmig





















  • TOP 4.
  • A N T R Ä G E

  • TOP 4.1.
  • der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  • TOP 4.1.1.
  • Schulwegsicherheit Übergang Weckenstraße / Ecke Pestalozzistraße
  • (Drucks. Nr. 15-0860/2020)

  • Antrag


  • Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nimmt, möglichst noch vor Beginn des neuen Schuljahres, eine bauliche Veränderung an der Kreuzung Weckenstr./Pestalozzistr. vor, die ein Parken vor den abgesengten Bordsteinen verunmöglicht. Wünschenswert wäre, wenn auf Höhe der Laterne die Gehsteigpflasterung um rund 50cm als „Nase“ in den Fahrbahnbereich hineinragen würde um eine bessere Sicht auf den Verkehr zu ermöglichen.
    Falls sich diese Maßnahme kurzfristig nicht umsetzen lassen sollte, sind Alternativen, wie z.B. eine auf die Fahrbahn vorgezogene Markierung mit separater Abpollerung (Foto 1) vorzunehmen.

    Einstimmig

    TOP 4.1.2.
    Mehr Straßenbäume im Stadtbezirk Linden-Limmer
    (Drucks. Nr. 15-0863/2020)

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf den Straßenabschnitten
    - Wittekindstraße zwischen Wittekindstraße 10 und Nieschlagstraße
    - Nieschlagstraße zwischen Davenstedter Straße und Rampenstraße
    - Fössestraße zwischen Bardowicker Straße und Mathildenstraße
    - Davenstedter Straße zwischen Billungstraße und Nieschlagstraße
    - gesamte Brauhofstraße
    - Ricklinger Straße zwischen Auestraße/Allerweg sowie zwischen Plinckestraße/Tonstraße
    - Göttinger Straße zwischen Haspelmathstraße und Tonstraße

    Bepflanzungen mit Straßenbäumen zu veranlassen.

    Die Bepflanzungsdichte soll an der Baumaßnahme Kötnerholzweg orientiert werden.
    Die Baumart ist entsprechend der Standortsituation auszuwählen. Sie muss an das Klima und die räumlichen Gegebenheiten angepasst sein.
    Bei den Pflanzungen soll für ein gesundes Wachstum auf ausreichend große Baumgruben geachtet werden. Die Standardgröße der Baumgrube sollte 12 m³ betragen.

    Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

    TOP 4.1.2.1.
    Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0863/2020
    (Drucks. Nr. 15-1316/2020)

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Der Antrag DS 15-0863/2020 wird um folgenden Passus ergänzt:
    An wenigstens einem der benannten Standorte werden probeweise alle neu zu pflanzenden Bäume mit einer gegenüber der bisherigen Vorgehensweise des Einbaus eines Drainage-Systems alternativen Technik (z.B. Vliesnetze) versehen, die wenigstens eine identisch zum DrainageSystem Wasseraufnahmemöglichkeit garantieren.
    An bestehenden oder sonstigen Baumstandorten sind versuchsweise Gießringe [2] einzusetzen.

    Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


    TOP 4.1.3.
    Bordsteinabsenkungen Kreuzungsbereiche Rampenstraße
    (Drucks. Nr. 15-1171/2020)

    Bezirksratsfrau Martin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Herr Mingers berichtet, dass er zu der Beschwerdeführerin, die Anlass zu diesem Antrag gegeben hat, Kontakt aufgenommen hat. Die Beschwerdeführerin kritisiert demnach, dass sie als gehandicapte Person im Rollstuhl, keine gerade Wegeflucht bspw. zwischen Rampenstraße und Küchengartenplatz vorfindet. Das nun im besagten Bereich Straßenbauarbeiten stattgefunden haben und auf diese Form der Barrierefreiheit nicht geachtet wurde, hat die Beschwerdeführerin als unverständlich bezeichnet. Im Ergebnis wurden von ihr zwei Lösungsvorschläge aufgezeigt. Sie spricht sich dafür aus, dass entweder weit mehr Straßenkanten im Bereich der Rampenstraße abgesenkt werden oder gänzlich auf Straßenkanten verzichtet wird und der gesamte Kreuzungsbereich von Küchengarten- und Rampenstraße asphaltiert wird.

    Bezirksratsherr Zielke teilt seinen Eindruck mit, dass die Flucht genau an der richtigen Stelle ist.

    Einwohner 1 teilt mit, dass die Arbeiten an besagter Stelle bereits beendet sind und es als Schilderbürgerstreich verstanden werden könnte, wenn die Straße an gleicher Stelle wieder aufgerissen wird.

    Bezirksratsherr Voß würde es begrüßen, wenn der Antrag zunächst zurückgezogen werden würde, damit sich die Bezirksratsmitglieder genauer über die Situation am Ort informieren können.

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin sagt aus, dass der Antrag aufrechterhalten wird, da der zu beschließende Antragstext der Verwaltung alle Möglichkeiten biete, um angemessen auf die Situation zu reagieren.




    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Falls nicht bereits vorgesehen, werden im Rahmen der derzeit laufenden Arbeiten an allen Einmündungs- und Kreuzungsbereichen der Rampenstraße die Bordsteine abgesenkt, um eine bessere Querung für alle Menschen zu ermöglichen.
    Bei der Wiederherstellung der Pflasterung im Kreuzungsbereich ist auf eine gute Überfahrbarkeit, auch mit Rollstühlen und Rollatoren, zu achten.

    15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 4.1.4.
    Einbahnstraßenregelung Comeniusstraße
    (Drucks. Nr. 15-1172/2020)

    Bezirksratsfrau Martin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Bezirksratsherr Voß kann keinen übermäßigen Verkehr feststellen und mit Beschluss des Antrages würde lediglich eine Verdrängung des Verkehrs auf die Ausweichstraßen erreicht werden. Er lehnt den Antrag ab.

    Bezirksratsherr Ganskow sagt, dass es der falsche Zeitpunkt ist, um die Verkehrsführung zu ändern. Er führt weiter aus, dass die Änderung der Verkehrsführung im Rahmen der Errichtung der Hochbahnsteige aussteht und mit Sicherheit zu diesem Zwecke geändert werden muss. Zudem weist er -den dokumentierten Bereich betreffend- darauf hin, dass der Ampel-Umfahr-Verkehr auf die Pestalozzistr. ausweichen würde

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, folgende Änderungen der verkehrlichen Situation vorzunehmen:
    Von der Limmerstraße kommend wird die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die Comeniusstraße untersagt (Zeichen 267 i.V.m. Zusatzzeichen 1022-10).
    Vom Bethlehemplatz kommend wird die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die Comeniusstraße untersagt (Zeichen 267 i.V.m. Zusatzzeichen 1022-10).
    Von der Fröbelstraße kommend ist eine Einfahrt in die Comeniusstraße in beide Richtungen für alle Verkehrsarten weiterhin uneingeschränkt erlaubt.
    Die Verwaltung prüft, ob im Zuge der einzuführenden Einbahnstraßenregelung eine Neuanordnung der Parkplätze möglich wäre, die zu einer Verbesserung der jetzigen Stellplatzsituation führen könnte.

    Zurückgezogen


    TOP 4.1.5.
    Anpassung der Verkehrssituation im Stadtbezirk an Novelle der StVO
    (Drucks. Nr. 15-1174/2020)

    Bezirksratsfrau Martin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Bezirksratsherr Ganskow verweist auf die Antwort der Verwaltung auf seine Anfrage (Drucks. Nr. 15-0134/2020) aus der zu erwarten ist, dass der erste Teil des Antrags schon durch den städtischen Fahrradbeauftragten bearbeitet wird.

    Antrag


    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, an allen Ampelkreuzungen im Stadtbezirk zu prüfen, ob und wie eine Anbringung des neuen Verkehrszeichens 721 (Abbiegepfeil für Radfahrende) sinnvoll durchgeführt werden kann.
    Darüber hinaus sind die weiteren Auswirkungen der StVO-Novelle, wie bspw. vergrößerter Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern, auf die Straßenverhältnisse im Stadtbezirk zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen noch in diesem Jahr dem Stadtbezirksrat zur Kenntnis vorgelegt werden.

    Einstimmig


    TOP 4.1.6.
    Umwidmung der rechten Fahrspur Spinnereistraße stadteinwärts zum temporären Pop-Up-Radweg
    (Drucks. Nr. 15-1175/2020)

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Bezirksratsherr Voß erklärt, dass im Zuge der Fassadensanierung am Ihmezentrum, eine Verlegung des Fußweges auf die Fahrbahn stattgefunden hat. Er kritisiert, dass, wenn dieser Abschnitt jetzt für den Fahrradverkehr genutzt werden soll, für Fußgänger*innen kein Platz mehr vorhanden wäre.

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin erwidert, dass der Antrag auch als Auftrag an die Verwaltung zu verstehen sei, eine sinnvolle Durchwegung unter Berücksichtigung der Interessen der Fußgänger*innen zu realisieren.

    Bezirksratsherr Knoke kritisiert, dass die Fußgänger*innen dann auch im Antragstext berücksichtigt werden sollten.

    Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt eine Neufassung des Antrages ein.

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Für die Dauer der Baumaßnahmen am Ihmezentrum wird die rechte Fahrspur der Spinnereistraße stadteinwärts auf Höhe des Ihmezentrums als temporärer Pop-Up-Radweg ausgewiesen. Der Pop-Up-Radweg wird mit Baken oder anderen Distanzhaltern gegen Überfahrung gesichert.

    Ersetzt durch Neufassung


    TOP 4.1.6.1.
    Umwidmung der rechten Fahrspur Spinnereistraße stadteinwärts zum temporären Pop-Up-Radweg
    (Drucks. Nr. 15-1175/2020 N1)

    Antrag


    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Für die Dauer der Baumaßnahmen am Ihmezentrum wird die rechte Fahrspur der Spinnereistraße stadteinwärts auf Höhe des Ihmezentrums als temporärer Pop-Up-Radweg - unter Berücksichtigung der Fußgänger*innen - ausgewiesen. Der Pop-Up-Radweg wird mit Baken oder anderen Distanzhaltern gegen Überfahrung gesichert.

    Einstimmig


    TOP 4.2.
    der Fraktion DIE LINKE.

    TOP 4.2.1.
    Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer
    (Drucks. Nr. 15-0959/2020)

    Bezirksratsherr List bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Frau Winters ergänzt, dass das gewünschte Verfahren bereits von der Verwaltung angestoßen wurde.

    Bezirksratsherr List äußert, dass der Antrag dann als politische Unterstützung zum Verfahren zu verstehen ist.

    Antrag

    Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung wird aufgefordert, dringend und unmittelbar Maßnahmen zur Gebäudesicherung der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer per Ersatzvornahme durchzuführen. Die anfallenden Kosten sind vom Eigentümer einzufordern.

    Einstimmig


    TOP 4.3.
    der CDU-Fraktion

    TOP 4.3.1.
    Installation von Fahrradbügeln in der Konkordiastraße
    (Drucks. Nr. 15-0540/2020)

    Bezirksratsherr Klenke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

    Bezirksratsherr Voß sagt aus, dass man im Bereich der Konkordiastraße eher schmale Gehwege vorfinde und diese Straße daher ungeeignet sein könnte. Grundsätzlich seien mehr Fahrradbügel aber wünschenswert.

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, im Bereich der sanierten Konkordiastraße eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln zu installieren.

    12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


    TOP 4.3.2.
    Dauerhafte Einrichtung von Parkplätzen auf der Badenstedter Straße zwischen der Erichstraße und der Bernhard-Caspar-Straße
    (Drucks. Nr. 15-1114/2020)

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die zurzeit auf der Badenstedter Straße zwischen Erichstraße und Bernhard-Caspar-Straße eingerichteten Parkplätze werden dauerhaft angelegt.


    Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


    TOP 4.4.
    von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

    TOP 4.4.1.
    Ausweisung von Flächen für die legale Nutzung für Graffiti
    (Drucks. Nr. 15-1166/2020)

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:

    Die Verwaltung ermittelt geeignete Flächen im Stadtbezirk Linden-Limmer (z.B. an städtischen Gebäuden), die für die legale Nutzung für die Anbringung von Graffiti zugelassen werden, weist diese gut sichtbar und erkennbar aus und übermittelt eine entsprechende Auflistung von Flächen an den Bezirksrat.
    Weiterhin tritt die Verwaltung mit privaten Immobilienbesitzern in Kontakt mit dem Ziel, auch deren Flächen bereit stellen zu können.

    Ersetzt durch Neufassung


    TOP 4.4.1.1.
    Ausweisung von Flächen für die legale Nutzung für Graffiti
    (Drucks. Nr. 15-1166/2020 N1)

    Antrag

    Der Bezirksrat möge beschließen:



    Die Verwaltung ermittelt geeignete Flächen im Stadtbezirk Linden-Limmer (z.B. an städtischen Gebäuden), die für die legale Nutzung für die Anbringung von Graffiti zugelassen werden, weist diese gut sichtbar und erkennbar aus und übermittelt eine entsprechende Auflistung von Flächen an den Bezirksrat.
    Weiterhin tritt die Verwaltung mit privaten Immobilienbesitzern in Kontakt mit dem Ziel, auch deren Flächen bereit stellen zu können.

    Sollten derartige Flächen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung gebeten, Objekte aufzustellen, die für künstlerische Tätigkeiten zu Verfügung stehen. Eine Inspiration könnte das Modell „Schiefe Bahn Express“ sein [2], welches auf dem Außengelände des Kinder- und Jugendkreativzentrums Anne Frank in Minden steht. Dem Bezirksrat Linden-Limmer sind bis Jahresende eventuelle Stellen zur Aufstellung zu benennen. Es bieten sich Flächen am Kulturzentrum Faust oder dem Küchengartenplatz an.

    Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


    TOP 5.
    A N F R A G E N

    TOP 5.1.
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    TOP 5.1.1.
    Anfrage zu öffentlichen Grundstücken zur Unterbringung von Little Homes
    (Drucks. Nr. 15-0862/2020)

    Die Frage mach einem Standort für Little Homes ist kürzlich vor dem Verwaltungsgericht in einem Vergleich bewertet worden. Dort heißt es, die betroffene Person könne ihr von der Landeshauptstadt Hannover konfiszierte Little Home bis zum 31.5.2020 wiedererhalten, sofern sie einen Stellplatz auf Privatgelände nachweisen könne. Im Stadtbezirk Linden-Limmer gibt es Bereitschaft, Little Homes auch im öffentlichen Raum aufzunehmen. Die betroffenen Personen befinden sich in einer existenziellen Notlage und haben durch Spender*innen der Little Homes die Möglichkeit erhalten, zumindest mit einem eigenen Dach über dem Kopf leben zu können. Das sollte kein Dauerzustand sein, da Menschen zu einem dauerhaften menschenwürdigen Leben mehr Platz und Ausstattung benötigen, als die kleinen Häuschen hergeben. Gleichzeitig heißt die Alternative aber vollständige Obdachlosigkeit, da es einen Personenkreis gibt, der aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage ist, in einem Obdachlosenheim zu wohnen. Es gibt im Stadtbezirk Linden-Limmer den erklärten Willen, mit gemeinsamer Hilfe einen Stellplatz von Little Homes zu unterstützen. Wir bitten die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover, in der Beantwortung unserer Fragen diesem solidarischen Gedanken Rechnung zu tragen.
    1. Wäre es möglich, einen Teil des Geländes der Stadtentwässerung am Westschnellweg oder ein anderes kommunales Grundstück im Stadtbezirk Linden-Limmer temporär für zwei bis vier Little Homes bei ehrenamtlicher Betreuung des Teilstücks inkl. der Beachtung von Sauberkeit und Ordnung zur Verfügung zu stellen?
    2. Wäre es denkbar, insofern rechtliche Bedenken gegen die temporäre Überlassung einer öffentlichen Teilfläche sprächen, eine entgeltliche Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks der Stadtentwässerung oder

    eines anderen öffentlichen Grundstücks im Stadtbezirk Linden-Limmer in einer Größenordnung von ca. 50 Quadratmetern an eine solidarische Bürgergemeinschaft zum Zwecke der Aufstellung von zwei bis vier Little Homes zu ermöglichen?

    In der Sitzung beantwortet

    Zur Beantwortung der Fragestellungen stellt die Landeshauptstadt Hannover einleitend fest, dass die unter dem Namen „Little Home“ angebotenen Unterbringungen weder ein Bestandteil der Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe noch eine menschenwürdige Unterbringung nach Ordnungsgesetz sein können.

    Sie unterschreiten die bundesweit fachlich anerkannten Standards für die Notunterbringung (https://www.bagw.de/de/publikationen/pos-pap/position_notversorgung.html) bei weitem und in mehrfacher Hinsicht. Eine Nutzung als vorübergehender Wohnraumersatz entspricht weder in der Art noch der Größe der Little Homes nicht der Menschenwürde. Diese Sichtweise wird geteilt von weiteren engagierten Organisationen in der Region Hannover. Zur Notunterbringung von Menschen sind die Kommunen verpflichtet und kommen dieser Pflicht auch nach. Angebote für Menschen, die in der Kältezeit des Winters nicht in die Notunterkünfte gehen, werden auch in diesem Jahr im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover von den freien Trägern vorgehalten und ausgebaut.

    Auch in anderen Ausnahmesituationen, wie z.B. der aktuellen Corona-Pandemie, kommt die Landeshauptstadt Hannover mit der Menschenwürde angemessenen Angeboten (z.B. wie der Jugendherberge) als vorübergehendem Wohnraumersatz nach.

    Zu 1. und 2.
    Die Stadtentwässerung Hannover kann in dem angefragten Bereich keine Flächen anbieten. Die Flächen des Klärwerks Herrenhausen stellen notwendige Betriebsanlagen dar und gehören zu den besonders zu schützenden Einrichtungen der kritischen Infrastruktur nach der BSI-Kritisverordnung. Derzeit und in den kommenden Jahren finden dort zudem umfangreiche Baumaßnahmen zur Erneuerung der Klärwerksanlagen statt, sodass die Stadtentwässerung keinerlei Flächen zur Verfügung stellen kann.

    Der Stadtbezirk Linden-Limmer zeichnet sich durch eine hohe bauliche Verdichtung aus, sodass nur sehr beschränkt Flächen mit einer Eignung zu Wohnzwecken vorhanden sind. Von diesen sind zudem nur ein kleiner Anteil in städtischem Eigentum. Angesichts dieser Flächenknappheit kann sich die Verwaltung nur sehr schwer vorstellen, aus diesen Teilflächen in der beschriebenen Größe auszuparzellieren und mittels eines Vertrages einer Bürgergemeinschaft zu überlassen, da damit die Nutzungsmöglichkeiten der verbleibenden Flächen stark beschnitten würden.

    TOP 5.2.
    der CDU-Fraktion

    TOP 5.2.1.
    Vermehrtes Aufkommen von illegalen Graffiti / Tags im Bereich Linden-Mitte / Linden-Süd
    (Drucks. Nr. 15-0861/2020)

    In den vergangenen Wochen wurden in dem Bereich Linden-Mitte/Linden-Süd verstärkt illegale Graffiti/Tags aktuelleren Datums festgestellt. Zwei Tags wurden in den

    vergangenen Tagen bei Geschäftsleuten in der Posthornstraße an der Außenfassade angebracht (Vorfälle möglicherweise nicht zur Anzeige gebracht).

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
    1. Ist der Verwaltung bekannt, das es in den vergangenen Wochen in dem Bereich zu einer Zunahme von Beschädigungen durch Graffiti/Tags gekommen ist?
    2. Was gedenkt die Verwaltung zukünftig zu tun, um weitere Beschädigungen in diesem Bereich zu unterbinden?
    3. Ist es möglich, im Stadtbezirk Linden-Limmer weitere Flächen (städtische und private) aufzutun, um hier dann Raum für legales Graffiti zu schaffen?

    Antwort lag vor wird schriftlich beantwortet


    Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die zuständige Polizeidirektion Hannover weitergeleitet und wie folgt beantwortet:

    Die Bearbeitung des Delikts Sachbeschädigung durch Graffiti erfolgt bei der Polizeidirektion Hannover zentral bei der Ermittlungsgruppe Graffiti.
    Die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich sind stark abhängig vom Anzeigeverhalten der Geschädigten. Der Stadtteil Linden ist seit Jahren bekannter Schwerpunkt im Bereich von Sachbeschädigungen durch Graffiti. In diesem Bezirk erfolgen oftmals auch Festnahmen von Beschuldigten, welche illegales Graffiti anbringen.

    zu 1.)
    Schwerpunkte sind seit vielen Jahren in den Stadtteilen Linden-Mitte und Linden-Nord feststellbar. Die Stadtteile Limmer und Linden-Süd spielen eher eine untergeordnete Rolle.

    In der Anfrage der CDU wurde explizit nach den „vergangenen Wochen“ gefragt. Hierzu kann ich mitteilen, dass es im Vergleich der Monate Januar und Februar 2020 zu den Monaten April und Mai 2020, einen leichten Anstieg der angezeigten Fallzahlen im Bereich
    Linden-Mitte und Linden-Nord gegeben hat. Der März war eher unauffällig. Der Anstieg der Fallzahlen bewegt sich jedoch im einstelligen Bereich. Anzeigen werden oft erst Monate nach der Tat erstattet werden, so dass mit einer weiteren leichten Steigerung zu rechnen ist.
    Eine detaillierte Recherche für die Posthornstraße als Tatörtlichkeit, ergab lediglich eine Anzeige bzgl. einer Sachbeschädigung durch Graffiti, angebracht an einem LKW.

    zu 2.)
    Seitens der Polizei erfolgen fortlaufend themenbezogene Präventions- und Repressionsmaßnahmen im Bereich der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover.
    Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der örtlichen Dienststellen werden fortlaufend durch die Ermittlungsgruppe Graffiti geschult. Hierbei erfolgen auch Hinweise auf aktuelle Schwerpunkte.

    Dieser Hinweis seitens der CDU wurde sowohl allen Beamtinnen und Beamten der Ermittlungsgruppe Graffiti, als auch der örtlich zuständigen Polizeiinspektion West zur Kenntnis gegeben. Aus der Weitergabe dieser Informationen resultieren oftmals auch Festnahmen.




    zu 3.)
    Das Sachgebiet Junge Kultur hat zusammen mit der Graffiti Szene in den letzten Jahren eng zusammengearbeitet und auch innerhalb der Stadt mit dem Fachbereich Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün und der Stadtplanung. Ein Ergebnis ist die Ihme-Hall, eine legale Graffitiwand am Ihmeufer zwischen Spinnereistrasse und Faustgelände. Diese ca. 1000 qm große Wand wird gut genutzt und es wird daran gearbeitet weitere Flächen zu generieren. Auch nach Rücksprache mit Teilen der Szenen kann man sagen, dass weitere Graffitiflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dafür sorgen, dass weiterhin illegale Tags an Wänden geschrieben werden, da es sich bei diesen um eine Ausdrucksform handelt die nicht an legalen Wänden ihren Platz findet und deren Urheber auch nicht in der Graffitiszene zu finden sind.


    TOP 5.2.2.
    Bolzplätze im Stadtbezirk Linden-Limmer
    (Drucks. Nr. 15-1115/2020)

    Vor dem Hintergrund, dass es im Stadtbezirk Linden-Limmer viele Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende gibt, die gerne Fußball spielen möchten, ohne einem Verein anzugehören, fragen wir die Verwaltung:

    1. Wie viele Bolzplätze gibt es im gesamten Stadtbezirk?

    2. Sieht die Verwaltung das als ausreichend an?

    3. Plant die Verwaltung den weiteren Bau von Bolzplätzen im Stadtbezirk?



    Antwort lag vor wird schriftlich beantwortet


    Zu 1.)
    Insgesamt gibt es 16 ausgewiesene Bolzplätze im Stadtbezirk. Diese teilen sich wie folgt in den Stadtteilen auf:

    Linden-Nord: 5
    Linden-Mitte: 6
    Linden-Süd: 3
    Limmer: 2

    Zu 2.)
    Grundsätzlich wird die Anzahl der Bolzplätze als nicht ausreichend angesehen. Aufgrund der nach aktuellem Recht einzuhaltenden Lärmwerte in Wohngebieten ist es im dicht bebauten Stadtbezirk nicht möglich, weitere Standorte für Bolzplätze in bestehenden Wohngebieten auszuweisen. Bestehende Bolzplätze haben aber Bestandsschutz.


    Zu 3.)
    Der Bau eines weiteren Bolzplatzes im Baugebiet der Wasserstadt Limmer ist vorgesehen.


    TOP 5.3.
    von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

    TOP 5.3.1.
    Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeiten am Ihmezentrum
    (Drucks. Nr. 15-1165/2020)

    Seit geraumer Zeit stocken die Arbeiten bei der Fassadensanierung am Ihmezentrum.

    Daher frage ich die Verwaltung:

    1. Ist absehbar, dass die Termine zur teilweisen und kompletten Fertigstellung der Fassade entlang der Blumenauer Straße nicht gehalten werden können und ist dies auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen?

    2. Ist in diesem Fall eine Verlängerung der Fristen für die Fertigstellung möglich, angedacht oder sogar schon beantragt?

    Für die Errichtung einer Durchwegung von der Blumenauer Straße zur Ida-Arenhold-Brücke ist eine Große Eigentümerversammlung notwendig, die aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht stattfinden konnte und deren zeitlicher Horizont bis zur Durchführung nicht absehbar ist.

    3. Welche Auswirkungen hat die dadurch entstehende Verzögerung bei der Errichtung der Durchwegung auf die zeitlichen Vorgaben hinsichtlich Nutzung der Fördermittel von Bund und Stadt Hannover?

    Antwort lag vor wird schriftlich beantwortet


    Mit dem Hinweis, dass die Landeshauptstadt Hannover weder Eigentümerin noch Bauherrin ist, beantworten wir die Fragen, auf Basis der aktuell in der Verwaltung vorliegende Erkenntnisse, wie folgt:

    Zu 1.)
    Der Mietvertrag sieht eine Fertigstellung der Fassade zu mindestens 70 Prozent bis zum 30.06.2021 und zu 100 Prozent bis zum 30.06.2022 vor. Die Einhaltung dieser Termine ist mit einer Vertragsstrafe und einem Sonderkündigungsrecht der LHH bewehrt. Die Einhaltung dieser Termine erscheint aus Sicht der Verwaltung angesichts des bisherigen

    Baufortschritts und der noch verbleibenden Zeit zunehmend ambitioniert. Die Verzögerungen beim Baufortschritt sind aber nicht primär auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen.

    Zu 2.)
    Die LHH befindet sich noch in der Klärung mit dem Vermieter, welche konkreten Flächen in das 30-Prozent-Kontingent fallen. Eine Verlängerung der vertraglich vereinbarten Fristen ist aus Sicht der Verwaltung aber derzeit nicht angedacht.

    Zu 3.)
    Zur bisherigen Zeitplanung, die die Vergabe der Planungsleistungen zur Durchwegung im März 2020 vorsah, wird eine weitere zeitliche Verzögerung von ca. einem viertel Jahr zu erwarten sein, da die dafür notwendige Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages

    erst am 09.06.2020 erfolgen konnte. Der Fördermittelgeber ist über die Situation informiert. Über die Verlängerung des Förderzeitraums wird seitens der LHH zu gegebener Zeit mit dem Bund verhandelt werden.

    TOP 6.
    Informationen über Bauvorhaben

    Es wurde nicht berichtet


    TOP 7.
    Bericht des Stadtbezirksmanagements

    Herr Mingers berichtet, dass der Erlöserbrunnen aus dem Stadtteil Linden-Süd aktuell restauriert wird und die Wiederaufstellung vielleicht noch dieses Jahr erfolgen wird.

    Weiter berichtet Herr Mingers, dass die Beteiligungsveranstaltungen der Gruppe LimmernLabor aufgrund der Corona-Pandemie etwas ausgebremst wurden, die Mitglieder nun aber langsam wieder die Arbeit aufnehmen werden und das Beteiligungskonzept den Umständen anpassen wollen.

    Es wurde berichtet


    TOP 8.
    Einwohner*innenfragestunde
    nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


    Einwohner 2 fragt die Verwaltung, ob es einen neuen Sachstand zu einem Verkehrskonzept für Limmer gibt und ob ein Ersatzgremium für die Sanierungskommission Limmer geplant ist. Aufgrund der bevorstehenden weiteren Bauabschnitte im Bereich der Wasserstadt Limmer ist ein solches Gremium gewünscht.

    Herr Mingers antwortet, dass ihm kein Sachstand zum Verkehrskonzept Limmer bekannt ist. Er erklärt weiter, dass ein dauerhaftes Beteiligungsformat für die Wasserstadt Limmer nicht vorgesehen ist, eine themenbezogene Beteiligung zu den nächsten Bauabschnitten aber sehr wohl. Für diese Beteiligungsformen seien Projektanträge auf Zuwendung aus dem städtischen Quartiersfond möglich.

    Einwohnerin 3 kritisiert, dass das Limmer Volksbad lediglich im Zeitraum von 14:00 Uhr – 19.00 Uhr geöffnet hat und bittet Bezirksbürgermeister Grube, sich für die Ausweitung der Öffnungszeiten einzusetzen.

    Durchgeführt in der Zeit von 18:50 Uhr - 19:15 Uhr


    Für das Protokoll:

    Grube Pfingsten
    Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer