Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 03.06.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 22.05.2020)
1. Nachtrag (erschienen am 03.06.2020)
Protokoll (erschienen am 09.07.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.05.BRB - Datum 12.06.2020

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 3. Juni 2020,
Bürgerhaus Misburg, Seckbruchstraße 20, 30629 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.43 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt 18.05 - 20.43 Uhr (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
(Bezirksratsherr Becker) (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Riechel-Rabe (CDU)
Bezirksratsfrau Rusiecki (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (Einzelvertreter)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke
Herr Clausnitzer
Herr Mues
Frau Schwenger
Frau Mathieu
Herr Bernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.03.2020 (öffentlicher Teil)

3. Einwohner*innenfragestunde

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. Bauvorhaben im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1017/2020)

4.1.2. Kita- und Schulplätze für Kinder im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1018/2020)

4.1.3. Hygienemaßnahmen in Schulen
(Drucks. Nr. 15-1019/2020)

4.1.4. Ausfall Mai-Sitzung des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1025/2020)

4.1.5. Parkplatzsituation Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1027/2020)

4.1.6. Plattform schulen-hannover.de
(Drucks. Nr. 15-1028/2020)

4.2. der SPD-Fraktion

4.2.1. Berücksichtigung des Stadtbezirks bei der Bewerbung zur Kulturhauptstadt
(Drucks. Nr. 15-1031/2020)

4.2.2. Linksabbieger Kreuzung Hannoversche Straße/Louise-Schroeder-Straße/Grenzstraße
(Drucks. Nr. 15-1032/2020)

4.3. der Fraktion Die Linke./Piraten

4.3.1. Zeit- und Kostenplan für Neubau und Sanierung des Misburger (Hallen-)Bades
(Drucks. Nr. 15-1099/2020)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-0960/2020)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

6.2. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

6.3. Erweiterung und Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße
(Drucks. Nr. 0832/2020)

6.4. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

8. Informationen über Bauvorhaben

9. A N T R Ä G E

9.1. aus vorangegangener Sitzung

9.1.1. Unterstützung des Gnadenhofs „Heim für Tiere“ am Blauen See in Misburg
(Drucks. Nr. 15-0427/2020)

9.1.2. Neubau Grundschule im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0410/2020)

9.1.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0410/2020 (Neubau Grundschule im Stadtbezirk)
(Drucks. Nr. 15-1075/2020)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Grünflächen Schmetterlingswende/Grillenweg
(Drucks. Nr. 15-1030/2020)

9.2.2. PKW-Situation „Alte Gehägestraße“
(Drucks. Nr. 15-1050/2020)

9.2.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-1050/2020, PKW-Situation „Alte Gehägestraße“
in die Sitzung des Bezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
(Drucks. Nr. 15-1246/2020)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Grundsanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1033/2020)

9.3.1.1. Änderungsantrag zu Drs. 15-1033/2020: Grundsanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1247/2020)

9.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.4.1. Verbesserung der Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Lohweg/Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-1074/2020)

9.4.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1074/2020 (Verbesserung der Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Lohweg/Höversche Straße)
(Drucks. Nr. 15-1248/2020)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendung 01-2020, Kita "Ludwig-Jahn-Kids", Küchenzeile
(Drucks. Nr. 15-1065/2020)

10.2. Zuwendung 11-2020, DLRG, Ausbildungs- und Trainingsmaterial
(Drucks. Nr. 15-1068/2020)

10.3. Zuwendung 12-2020, Kita Mühlenweg, Go-Kart Bahn zum Sommerfest
(Drucks. Nr. 15-1072/2020)

10.4. Zuwendung 13-2020, Freunde Andertens e.V., Umweltsammlung
(Drucks. Nr. 15-1073/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Frau Mathieu wurde als neue Stadtplanerin vorgestellt.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
-TOPs 8, 13, 14 werden abgesetzt
- 3 Änderungsanträge liegen vor
- Die geänderte Tagesordnung wird Einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.03.2020 (öffentlicher Teil)
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Bürger aus Misburg stellte 3 Fragen, die Frau Herzog-Karschunke folgendermaßen beantwortete:
  • Zum Misburger Bad verwies sie auf eine folgende Anfrage.
  • Grundstücksverkäufe können auf Grund der Vertraulichkeit nicht im öffentlichen Teil der Sitzung besprochen werden.
  • Zum Bürgerhaus Misburg gibt es keinen neuen Sachstand.



TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
Bauvorhaben im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1017/2020)
Im Stadtbezirk stehen einige Bauvorhaben auf der Agenda.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie ist der Status quo hinsichtlich der Planungen und des Zeitplans zu
a) Neubau Misburger Bad,
b) Neubau Sporthalle Eisteichweg/ehem. AMK-Haus,
c) Neubau Feuerwehrhaus Misburg?
  1. Welche Verzögerungen sind wann und wodurch eingetreten?
  2. Welche Kosten sind dadurch entstanden und wie kann die Verwaltung mögliche Verzögerungen „aufholen“?

Zu 1)
a) Misburger Bad:
Die optimierten Angebote liegen seit 20.05. vor, die weiteren Verhandlungsgespräche sollen nach Prüfung der Angebotsinhalte im Juni durchgeführt werden. Nach Auswertung der Verhandlungsgespräche wird feststehen, ob weitere Verhandlungsgespräche erforderlich sind. In den vorliegenden Angeboten wird eine Fertigstellung des Hallenbads Ende des ersten Quartals 2023 in Aussicht gestellt, sofern ein zeitnaher Beschluss erfolgt, das Genehmigungsverfahren komplikationslos verläuft und keine Bauablaufstörungen eintreten.
b) Neubau Sporthalle Eisteichweg/ ehemaliges AMK-Haus
Die Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Sporthalle für den Schul- und Vereinssport am Schulzentrum Anderten (auf dem Gelände des ehemaligen „AMK-Hauses“) wurde Ende April fertig gestellt. Eine Reihe von Varianten wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzerbeteiligungen untersucht.
Die Ergebnisse der Studie befinden sich nun in der finalen verwaltungsinternen Abstimmung und sollen anschließend im Rahmen einer weiteren Nutzerbeteiligung vorgestellt werden.
Nach Klärung der Finanzierung für die favorisierte Variante soll dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten und den Ratsgremien eine entsprechende Grundsatzdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
c) Neubau Feuerwehrhaus Misburg
Nach kürzlich erfolgter Bereitstellung der notwendigen personellen Kapazitäten wird das Projekt derzeit im Rahmen der Eigenfertigung bearbeitet.
Die Planung für die Interimslösung ist abgeschlossen; die entsprechende Drucksache wird dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten und den Ratsgremien zeitnah vorgelegt.
Die Drucksache für den Neubau der Ortsfeuerwehr soll dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten und den Ratsgremien nach verwaltungsinterner Klärung aller relevanten Aspekte im 1. HJ 2021 vorgelegt werden. Bei störungsfreiem Verlauf ist die Fertigstellung des Neubaus ca. Mitte 2023 zu erwarten.

Zu 2) Angesichts politischer und verwaltungsinterner Priorisierungen, neu auftretender oder sich ändernder Bedarfe und damit verbundener Notwendigkeiten zur Bereitstellung von Personal und Finanzmitteln zur Entwicklung und Bearbeitung einer Vielzahl von Projekten, sich ständig weiterentwickelnder Regelwerke zu Haushalts-, Planungs-, Bau- und Vergaberecht sowie unvorhersehbarer Ereignisse müssen die zeitlichen Abläufe aller Projekte permanent angepasst werden.
Aufgrund dieser gegebenen, in der Regel nicht beeinflussbaren Abhängigkeiten von gesetzlichen Rahmenbedingungen, notwendigen Arbeitsabläufen und Entscheidungen Dritter muss die Verwaltung ggfs. ursprünglich vorgesehene Termine korrigieren.
Zu 3) Infolge der mit eigenem Personal erfolgten Bearbeitung der Machbarkeitsstudie und der Planung der Ortsfeuerwehr sind keine Mehrkosten, sondern im Gegenteil erhebliche Minderkosten im Vergleich zu Fremdvergaben entstanden.
Die Verwaltung nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beschleunigung konsequent, kann jedoch gesetzliche Zeitvorgaben zu Angebotsfristen, Bearbeitungszeiträumen, Genehmigungsverfahren und politischen Entscheidungsprozessen nicht außer Kraft setzen.
Aus dem Bezirksrat kamen folgende Nachfragen:
1. Warum kommt es beim Misburger Bad zu Verzögerungen, obwohl die Abgabefristen vor Corona lagen?
2. Wird der Bezirksrat vor der Nutzer*innenbeteiligung über die Varianten zum Neubau der Sporthalle Anderten informiert? Werden die Nutzer*innen zu einem gemeinsamen Termin eingeladen und nicht nur zu Einzelgesprächen?
3. Sowohl für die Drucksachenvorlage zum Neubau der Sporthalle als auch zum Feuerwehrhaus: Werden im Vorfeld Gespräche mit dem Bezirksrat stattfinden, um eine Verzögerung zu vermeiden?
Das Verfahren mit dem Ortstermin zu den Unterrichtscontainern Kardinal-Galen/Pestalozzischule hat sich aus Sicht des Bezirksrates bewährt.
4. Wann wird das Gespräch zum Brandschutz Rathaus Misburg mit den Nutzer*innen einschließlich Untermietverträgen stattfinden? Wird der Temin vor dem Bericht im Bezirksrat am 02.07.2020 liegen?
5. Der Bezirksrat hat generell angeregt, dass OE 19 im Vorfeld der Versendung und Erstellung von Drucksachen immer Kontakt mit dem Bezirksrat aufnimmt und einen Vorbesprechungstermin anberaumt. Kann sich OE 19 mit diesem Verfahren einverstanden erklären?
Die Antworten wird die Verwaltung in der Sitzung am 2.7. geben.
TOP 4.1.2.
Kita- und Schulplätze für Kinder im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1018/2020)
Vor dem Hintergrund des immer weiter wachsenden Steinbruchsfelds und somit gleichsam folgend einen Anstieg der Familien mit Kindern fragen wir die Verwaltung:
  1. Wie viele Kinder im kindergartenfähigen Alter und im Schulalter (bitte aufgeteilt) leben im Steinbruchsfeld?
  2. Wie viele Krippen-, Kindergarten- und Schulplätze stehen den Kindern aus dem Steinbruchsfeld im Einzugsgebiet zur Verfügung?
  3. Gibt eine Unterdeckung? Sofern ja: wie kann Abhilfe geschaffen werden?
Zu 1)
Das Baugebiet Steinbruchsfeld liegt im Stadtteil Misburg-Nord. In diesem Stadtteil wohnten zum 30.09.2019 (Stichtagserhebung für die Kindertagesstättenplanung) insgesamt 682 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbetreuungsplatz.

Im Bereich des Baugebietes Steinbruchsfeld lebten zum Stichtag 30.09.2019 146 Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren. Zu beachten ist, dass nicht alle diese Kinder aus den neu errichteten Wohngebäuden kommen. Vielmehr handelt es sich um eine Fläche, die auch Bestandsbauten umfasst. Eine kleinräumige Erfassung, die auf einzelne Gebäude bezogen ist, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zu 2)
Der Stadtbezirk Misburg-Anderten verfügt insgesamt über 20 Kindertagestätten. Hiervon liegen im Stadtteil Misburg-Nord, in dem sich das Steinbruchsfeld befindet, 12 Kindertagesstätten. Im Bereich der Tagespflege wurden zum Stichtag 01.03.2019 insgesamt 57 Krippen- und 5 Kindergartenkinder betreut. Davon befanden sich im Stadtteil Misburg-Nord 43 Krippen- und 4 Kindergartenkinder.

Institutionelles Betreuungsangebot
Krippen-plätze
Tages-pflege
Kiga
-plätze
Tages-pflege
Altersüber- greifende Plätze
Tages-pflege
Stadtbezirk Misburg-Anderten
279
57
773
5
37
2
davon im Stadtteil Misburg-Nord
167
43
576
4
17
2

Das Baugebiet Steinbruchsfeld befindet sich im Schuleinzugsbereich der Grundschule Mühlenweg. Die 4-zügige Grundschule hat Kapazitäten für maximal 416 Schüler*innen. Hierfür stehen 16 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Derzeit werden 381 Kinder in 18 Klassen beschult (ohne Doppelzählung auf Grund sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf). Die Schule wird durch drei mobile Raumeinheiten entlastet. Weitere Informationen finden Sie auch im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2020, Seite 119

Zu 3)
Die Darstellung der Betreuungsquoten basiert auf der Datenerhebung nach Stadtbezirken. Eine Betrachtung auf Stadtteilebene erfolgt nicht. Kleinräumigere Analysen führen zu erheblichen Ungenauigkeiten und stellen deshalb keine verlässliche Planungsgröße für die Versorgungsbedarfe dar. Die letzte Veröffentlichung von Versorgungsquoten erfolgte im 1. Halbjahresbericht 2019 (Info DS 2952/2019). Im Stadtbezirk Misburg-Anderten lag am 01.03.2019 die Versorgungsquote bei 45,6% im Krippenbereich und bei 82,4% im Kindergartenbereich. Sowohl im Krippen- wie auch im Kindergartenbereich liegen die Versorgungsquoten aufgrund der geographischen Lage und eines bisher geringeren Nachfrageverhaltens seitens der Eltern unterhalb der gesamtstädtischen Versorgungsquoten. Zur weiteren Verbesserung werden im Stadtbezirk Misburg-Anderten bis Ende dieses Jahres zusätzlich 55 Krippen- und 25 Kindergartenplätze entstehen.

Hierneben prüft die Verwaltung stets alle Möglichkeiten zum weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen.

Auch das städtische Familienservicebüro strebt weiterhin einen Ausbau der Tagespflegeplätze im Stadtbezirk an und steht in Verhandlungen mit interessierten Tagespflegepersonen.

TOP 4.1.3.
Hygienemaßnahmen in Schulen
(Drucks. Nr. 15-1019/2020)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Hygienemaßnahmen wurden an den Schulen im Stadtbezirk für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Externe getroffen?
  2. Gibt es in den sanitären Anlagen eine Versorgung mit Warmwasser?
  3. Wie oft werden die sanitären Anlagen gereinigt?
Zu 1)
Grundlage für die Hygienemaßnahmen in Schulen ist der Rahmenhygieneplan des Landes Niedersachsen, welcher am 23.04.2020 veröffentlicht wurde. Die Stadt Hannover hat bereits vor Veröffentlichung des Rahmenhygieneplans frühzeitig Vorkehrungen getroffen, um die Schulen beim Kauf verschiedener Materialien, die im Regelfall von den Schulen selbst über das zur Verfügung gestellte Budget beschafft werden (Reinigungseigenbedarf), zu unterstützen. So wurden Produkte, für die es eine schwierige Liefersituation gibt/gab wie z.B. Seife, Handtuchpapier und Desinfektionsmittel zentral durch die Landeshauptstadt Hannover beschafft. Des Weiteren wurden Materialien wie z.B. Absperrband, Klebeband etc. gekauft, nachdem die Schulen aufgrund ihrer Abstands- und Hygienekonzepte, die entsprechenden Bedarfe gemeldet hatten.

Darüber hinaus wird seitens der Verwaltung gemeinsam mit den Schulen ein besonderes Augenmerk auf die Situation der sanitären Einrichtungen in den Schulen gerichtet. So werden an Standorten, an denen es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Schwierigkeiten bzgl. der Umsetzung von Abstandsregelungen gibt, mobile Lösungen (Handwaschbecken, Toilettenwagen) wie z.B. im Schulzentrum Misburg eingesetzt.

Gemäß Rahmenhygieneplan sind die Schulen weiterhin gefordert, organisatorische Lösungen für die Durchführung des Schulbetriebes zu erarbeiten, um die Einhaltung von Abstandsregeln etc. einzuhalten. Hierzu gehören beispielsweise Regelungen wie Präsenzunterricht in halber Klassenstärke sowie Vorgaben zur Nutzung der Sanitäranlagen, zum Betreten des Schulgebäudes oder zur Durchführung des Pausenbetriebs.
Zu 2)
Warmes Wasser gibt es in der Regel nur in den Duschbereichen der Schulsporthallen. Die Waschbecken in den Toilettenräumen sowie in den Unterrichtsräumen sind meistens nur mit Kaltwasseranschlüssen ausgestattet. Das Händewaschen mit kaltem Wasser hat medizinisch/hygienisch gesehen in Bezug auf die Coronaviren jedoch die gleiche Wirksamkeit wie das Waschen mit warmen Wasser.

Zu 3)
Die Sanitäranlagen in den Schulgebäuden werden zweimal täglich, die in den Sporthallen einmal täglich gereinigt.
TOP 4.1.4.
Ausfall Mai-Sitzung des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1025/2020)
Die letzte Sitzung des Stadtbezirksrates fand Anfang März statt. Im April wurde planmäßig nicht getagt; die Mai-Sitzung fiel coronabedingt aus.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Sind in dieser Zeit Entscheidungen in der Stadtverwaltung getroffen worden, die regulärerweise im Bezirksrat Misburg-Anderten behandelt worden wären?
  2. Wenn ja: welche Entscheidungen/Themen waren dies und mit welcher Begründung wurden sie ohne Beteiligung des Bezirksrates herbeigeführt? (Bitte genaue Auflistung und Erläuterung)
  3. Wurde der Bezirksrat darüber informiert? Wenn nicht: warum nicht?


Zu 1.) bis 3.)
In dem angesprochenen Zeitraum gab es keine Drucksachen, die im Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten eingegangen sind und ohne vorgeschriebene Behandlung im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten durch andere Gremien des Rates der Landeshauptstadt entschieden wurden.

TOP 4.1.5.
Parkplatzsituation Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1027/2020)

Vor dem Hintergrund des immer weiter wachsenden Steinbruchsfelds und somit gleichsam folgend einem Anstieg des PKW-Aufkommens fragen wir die Verwaltung:
  1. Teilt die Stadtverwaltung die Ansicht vieler Bürgerinnen und Bürger, dass die Parkplatzsituation im Steinbruchsfeld unbefriedigend ist?
  2. Welche Möglichkeiten der Verbesserung des derzeitigen Zustandes gibt es?


Zu 1.) Das Baugebiet Steinbruchsfeld West ist ein aktives Baugebiet und wird fortschreitend endausgebaut. Daher sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle Stellplätze realisiert, die im Endzustand der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden. Dieses entbindet die Anlieger / Bewohner jedoch nicht, für ihre Nutzungszwecke für eigene Kfz grundsätzlich auf den eigenen privaten Flächen Vorsorge zu treffen. Ein Anspruch auf Stellplatzmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum kann nicht hergeleitet werden.

Zu 2.) Eine Verbesserung des derzeitigen Zustandes wird erreicht, sobald die öffentlichen Verkehrsflächen nach Abschluss der Hochbauarbeiten endausgebaut werden.


TOP 4.1.6.
Plattform schulen-hannover.de
(Drucks. Nr. 15-1028/2020)

Die digitale Bereitstellung von Lernmitteln sowie eine direkte digitale Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern sind insbesondere in der derzeitigen Corona-Krise unabdingbar. Während der Osterferien hat die Landeshauptstadt Hannover 46 weitere Schulen an die im städtischen Rechenzentrum betriebene Plattform schulen-hannover.de angeschlossen. Die anderen Schulen betreiben, laut der Pressemitteilung der Stadt, einen eigenen Schulserver.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Schulen im Stadtbezirk haben einen Zugriff auf schulen-hannover.de und welche haben Zugriff auf eigene Plattformen?
  2. Haben alle Schüler Zugriff auf eine Art der Plattform und inwieweit unterscheiden sich die Plattformen untereinander?
  3. Wie werden Lehrkräfte geschult und wie wird sichergestellt, dass die Plattformen auch genutzt werden
1. Welche Schulen im Stadtbezirk haben Zugriff auf schulen-hannover.de und welche haben Zugriff auf eigene Plattformen?
Im Stadtbezirk Misburg-Anderten haben folgende Schulen bereits Zugriff auf schulen-hannover.de:
· GS Kardinal-Galen-Schule
· GS Kurt-Schumacher-Schule
· GS Mühlenweg
· GS Pestalozzi-Grundschule
· OBS Pestalozzischule

Folgende Schulen verfügen über einen iServ-Schulserver:
· RS Realschule Misburg
· GY Kurt-Schwitters-Gymnasium
Beiden Schulen wurde am 29.04.2020 mitgeteilt, dass sie an die Plattform
schulen-hannover.de angebunden werden können. Hierfür muss ein*e Ansprechpartner*in benannt werden.

2. Haben alle Schüler*innen Zugriff auf eine Art der Plattform und inwieweit unterscheiden sich die Plattformen untereinander?
Durch den Anschluss im Rahmen der Osterferien verfügen alle Schüler*innen über die Möglichkeit eine Plattform zu nutzen (entweder schulen-hannover.de oder schuleigener Server iServ).
Die Plattform schulen-hannover.de wird im Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover betrieben. Für die Plattform gibt es auch einen Support durch die Administrator*innen der LHH. Die iServ Schulserver werden direkt in der Schule betrieben, der Support läuft über Lehrkräfte, Schuladministrator*innen oder Wartungsverträge der Schulen mit Externen.
Die Plattform schulen-hannover.de beinhaltet eine automatisierte Nutzer*innenverwaltung (Identity Management), die direkt aus der Schulverwaltungssoftware automatisiert die Nutzer*innendaten erstellt. An dieses Identity Management ist das Lernmanagentsystem Webweaver der Fa. DigiOnline angeschlossen, welches im Rechenzentrum der LHH betrieben wird. Zudem können weitere Dienste, wie z. B. die digitalen Inhalte der Stadtbibliothek Hannover angeschlossen werden. Über schulen-hannover.de erhalten die Nutzer*innen (Lehrkräfte und Schüler*innen) auch eine E-Mail-Adresse (vorname.nachname@schulen-hannover.de) zur Kommunikation.
Der inhaltliche Umfang der Plattformen schulen-hannover.de und iServ ähnelt sich insoweit, alsdass eine Dateiablage, Kommunikationstools und seit April auch eine Videokonferenz-Lösung angeboten werden. Auf den Inhalt der iServ Schulserver hat die LHH keinen Einfluss. Auf der Plattform schulen-hannover.de können schulische Anforderungen im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten realisiert werden.
Die Plattform schulen-hannover.de wird den Schulen vom Schulträger zur Verfügung gestellt, die Lizenzkosten werden im Haushaltsjahr 2020 durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt. Für die Folgejahre werden die Kosten in den Haushaltsplanberatungen aufgenommen.
Die Kosten für die Lizenzen von iServ erbringen die Schulen aus den zur Verfügung gestellten Schulbudgets.
3. Die Schulungen von Lehrkräften sind generell Aufgabe des Landes und werden vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) über die regionalen Medienzentren angeboten. Für schulen-hannover.de hat das Land aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Kapazitäten. Ebenso ist es nicht möglich Präsenztermine anzubieten.

Die Fa. Digionline hat einen Fortbildungsplan erarbeitet, welcher neben webbasierten Einstiegstutorials (wie funktioniert der Webweaver, wie funktioniert der „Lernplan“ zur Erstellung von wöchentlichen Lernplänen für die Schüler*innen) auch eine digitale Sprechstunde zu jeweils technischen und organisatorischen Themen anbietet.
Diese Angebote sollen zeitnah über schulen-hannover.de angeboten werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit den Support der LHH für einzelne Fragestellungen anzufragen.

Die tatsächliche Nutzung bleibt in der pädagogischen Hand der Schulen – hierauf kann der Schulträger keinen Einfluss nehmen.


TOP 4.2.
der SPD-Fraktion

TOP 4.2.1.
Berücksichtigung des Stadtbezirks bei der Bewerbung zur Kulturhauptstadt
(Drucks. Nr. 15-1031/2020)
Die Stadt Hannover bewirbt sich zur Kulturhauptstadt und entwickelt dazu ein entsprechendes Bewerbungskonzept. In der ersten Bewerbung wurde besonders das Thema Begegnung hervorgehoben. Diese Begegnung geschieht aber nicht nur im Stadtzentrum, sondern auch in den Randgebieten Hannovers, also in den Stadtbezirken und Stadtteilen. Auch hier gibt es intensives kulturelles Leben. Dieses ist allerdings in beiden Stadtteilen unseres Stadtbezirks stark eingeschränkt, weil es z.B. in Anderten das AMK-Haus nicht mehr gibt und es für kulturelle Begegnungen nur noch eine Gaststätte (Schützenhaus) und eine Begegnungsstätte bei der AWO gibt. Angesichts des sehr vielfältigen kulturellen Lebens in beiden Stadtteilen reichen die vorhandenen Räumlichkeiten nicht aus, zumal auch immer noch nicht vom Rat beschlossen wurde, das Bürgerhaus zu erhalten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welcher Form wird das kulturelle Leben der Stadtbezirke berücksichtigt und einbezogen für die Zielsetzungen?

2. Welche Maßnahmen werden in die Bewerbung mit aufgenommen, die dazu dienen das kulturelle Leben im Stadtbezirk zu sichern oder sogar auszubauen und zu fördern?

3. In welcher Weise wird in der Bewerbung auch sichergestellt, dass die räumlichen Voraussetzungen für die kulturellen Begegnungsmöglichkeiten sichergestellt werden sowohl im Stadtteil Misburg, als auch im Stadtteil Anderten?

Zu 1)
Begegnung ist nach wie vor das zentrale Thema der aktuellen Bewerbungsschrift. Die Programmstruktur für das Veranstaltungsjahr 2025 ist sehr stark auf das kulturelle Leben in der Landeshauptstadt und der Region Hannover ausgerichtet. Dabei werden alle Stadtbezirke gleichermaßen berücksichtigt.
Im Zentrum des Kulturhauptstadtjahres steht eine Agora als ein Ort für Begegnung und Verhandlung. Im Gegensatz zur antiken Versammlungsstätte hat sie keinen festen Platz, sondern wandert über das ganze Jahr und bleibt an 12 verschiedenen Orten je einen Monat lang stehen. Diese Stationen bilden einen thematischen Bezug zu den Einrichtungen in ihrer Nähe und zu den angrenzenden Stadtteilen sowie zu Gemeinden der Region Hannover bis hin zu europäischen Ländern. Konkret heißt das, dass jeder Stadtteil mit seinen Kulturschaffenden, kulturellen Einrichtungen und Initiativen sowie Netzwerken über unterschiedlichste Veranstaltungsformate einen Monat lang im Mittelpunkt des Kulturhauptstadtjahres stehen wird.

Zu 2)
Eine der geplanten zentralen Maßnahmen im Veranstaltungsjahr ist die Einrichtung eines Bürgerfonds. Er wird allen Hannoveraner*innen zugänglich sein und sich positiv auf das kulturelle Leben in den einzelnen Stadtteilen auswirken. Mit seinen finanziellen Mitteln werden niedrigschwellige Projekte mit lokalem Bezug gefördert. Neben der Bereitstellung von Fördermitteln werden Antragsteller*innen inhaltlich begleitet und unterstützt, u.a. bei offenen Fragen oder Mittelakquise. Die Details hierzu werden erst nach dem Titelgewinn erarbeitet.
Darüber hinaus sind besondere Formate als Ergebnisse des Dialogs mit den Bürger*innen vor Ort angedacht. Bei einzelnen Projekten wird es Beteiligung in Form des freiwilligen Engagements etc. geben.

Zu 3)
Für das Kulturhauptstadtjahr 2025 werden Begegnungsmöglichkeiten in allen Stadtteilen in Form von künstlerisch temporären Räumen geschaffen.
Die langfristige Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet ist ein fest im Kulturentwicklungsplan verankertes Ziel und liegt in der Zuständigkeit der Kulturverwaltung.

Auf Nachfrage des Anfragestellers antwortete Frau Herzog-Karschunke nochmals, dass die genauen Planungen erst nach dem Zuschlag für Hannover angegangen werden können und dass es dann in Misburg-Anderten, wie in allen anderen Stadtbezirken temporäre Aktionen und Projekte geben werde.

TOP 4.2.2.
Linksabbieger Kreuzung Hannoversche Straße/Louise-Schroeder-Straße/Grenzstraße
(Drucks. Nr. 15-1032/2020)

Nach einem Beschluss des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten am 4.9.2019 ist es mit Datum 19.12.2019 zu einer Entscheidung der Verwaltung gekommen, nach der an der oben genannten Kreuzung dort, wo man vor der Fußgängerampel (von Kleefeld kommend) entlang der Hannoverschen Straße in Richtung Mittellandkanal blickt, ein Schild „Bei Rot hier halten“ kurzfristig in Höhe der Wartelinie angebracht werden soll. Damit ist beabsichtigt, bei Rot das Linksabbiegen von der Hannoverschen Straße in die Louise-Schroeder-Straße zu unterbinden und so das Herausfahren aus den Seitenstraßen zu erleichtern. Dieses Schild ist bisher noch nicht vorhanden, wobei es dort immer noch und immer wieder zu gefährlichen Vekehrssituationen kommt.

Nach einem Beschluss des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten am 2.5.2018 und Entscheidung der Verwaltung vom 7.8.2018 wurden zudem in den beiden Seitenstraßen der bewussten Kreuzung Induktionsschleifen eingebracht, von denen nach einer gewissen Wartezeit die Fußgängerampel ausgelöst und es so ermöglicht wird, dass Autos in die Hannoversche Straße einfahren können. Offensichtlich ist in der Nähe des Einmündungsbereiches bei diesen Arbeiten der Tempo-30-Hinweis auf der Fahrbahn der Grenzstr. abhanden gekommen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum ist das Schild „Bei Rot hier halten“ noch nicht vorhanden?

2. Wann und unter welchen Bedingungen wird dieses Schild angebracht werden?

3. Wann und unter welchen Bedingungen wird der Tempo-30-Hinweis auf der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Grenzstr. in die genannte Kreuzung wiederhergestellt?

Zu.: 1+2


Das Verkehrszeichen wurde am 30.03.2020 aufgestellt.

Zu 3.:
Die Tempo-30 Piktogramme auf der Fahrbahn werden bis spätestens 26. KW erneuert werden.

TOP 4.3.
der Fraktion Die Linke./Piraten

TOP 4.3.1.
Zeit- und Kostenplan für Neubau und Sanierung des Misburger (Hallen-)Bades
(Drucks. Nr. 15-1099/2020)

Laut HAZ vom 19.5.2020 (Seite 14) wird im Rathaus wegen der zu erwartenden Mindereinnahmen im städtischen Haushalt aufgrund der Auswirkungen der ‚Corona-Krise‘ erwogen, bereits vorgesehene Investitionen zeitlich zu verschieben. Als Beispiel wird die Sanierung von Schwimmbädern genannt.

Nach bisherigem Zeitplan ist in diesem Jahr die Erteilung des Zuschlags für den Abriss und Neubau des ja inzwischen wegen Einsturzgefahr schon seit 2015(!) geschlossenen Hallenbereichs des Misburger Bades vorgesehen. Die Arbeiten dafür sollen Anfang 2021 beginnen und die Eröffnung des Neubaus ist bislang für Ende 2022 geplant. Anschließend muss und soll auch das Freibadgelände noch saniert werden.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

  1. Stimmen die Aussagen in der HAZ und werden die Pläne für den dringend notwendigen Neubau des Misburger Hallenbades betroffen sein?
  2. Wie sieht der (ggf. veränderte) Zeit- und Kostenplan bis zur Eröffnung des Neubaus des Hallenbades genau aus?
  3. Bis wann wird nach jetzigem Kenntnisstand die gesamte Sanierung des Misburger Bades (zu der ja auch die Sanierung und notwendige Aufwertung des Freibadbereichs gehört) abgeschlossen sein?
Zu 1)
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, welche Einsparungen künftig noch erforderlich sein werden. Aktuell ist das Projekt noch nicht von Einsparungen betroffen.

Zu 2.)
Die optimierten Angebote liegen seit dem 20.05.2020 vor, die weiteren Verhandlungsgespräche sollen nach Prüfung der Angebotsinhalte im Juni durchgeführt werden. Nach Auswertung der Verhandlungsgespräche wird feststehen, ob weitere Verhandlungsgespräche erforderlich sind. Sobald ein Angebot zuschlagsfähig ist, wird das Verhandlungsergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zu 3.)
Die Fertigstellung des Hallenbades ist avisiert auf Ende des ersten Quartals 2023.

Zur Nachfrage des Anfragestellers zur Modernisierung des Freibades wurde auf die Anwesenheit der Fachverwaltung in der nächsten Sitzung verwiesen.

TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-0960/2020)

Antrag,
zu beschließen

dem Förderverein „Buntstift“ Verein zur Förderung der Grundschule Mühlenweg e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2020/2021 Mittel in Höhe von bis zu 17.733,00 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Einstimmig


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Herr Mues erläuterte die wesentlichen Eckpunkte der Drucksache für den Stadtbezirk anhand einer bereits im Vorfeld an den Bezirksrat versandten Präsentation (Anlage 1)

Nachfragen aus dem Bezirksrat beantwortete Herr Mues wie folgt:
  • Kundenbefragungen werden nur vor Ort gemacht, aber nicht woher die Kunden kommen.
  • Einkäufe werden meist auf dem Heimweg erledigt.
  • Die Drucksache spiegelt die allgemeinen Handlungsansätze wieder, ist aber nicht so angelegt, gleich die Lösungen mit zu präsentieren.
  • Das Einzelhandelskonzept gibt (wie der Name bereits sagt) Konzeptschwerpunkte und Planungsrecht vor, nach denen sich die Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsvereine und Investoren dann richten können.
  • Die Wirtschaftsvereine des Stadtbezirkes (VGI und WAG) wurden beteiligt, es gab aber keine Rückmeldungen.
    Dies wurde durch die CDU-Fraktion bestritten, da ein Vertreter anwesend sei und dieser nichts von einer Beteiligung wisse.
  • Die Stadt habe wenig Einfluss auf die Ausgestaltung vor Ort und einen gesunden Branchenmix, da die Grundstücke und Gebäude meist privaten Besitzern gehörten und diese entschieden selbst, wen man als Mieter hinein nehme bzw. an wen man ein Grundstück verkaufe.
  • Man könne nur Bebauungspläne aufstellen, die bestimmte Gewerbe ausschließen.
  • Die PowerPoint Präsentation sei nicht Bestandteil der Drucksache, werde aber dem Protokoll beigefügt.
  • Man kenne die Position der Marktbeschicker und habe sie auch in dem Konzept erwähnt, allerdings gehörten sie nicht zum stationären Handel und habe sie deshalb auch nicht untersuchen können.
  • In der Hannoverschen Straße sei der Bestand leider zurück gegangen. Hier sei durch einen Umbau des Straßenraumes evtl. eine Aufwertung möglich. Pläne gebe es noch keine dazu.
  • Einzelhandel könne auch angesiedelt werden auf Flächen die nicht im Plan gekennzeichnet sind.

Antrag,

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.2.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt
Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Herr Mues trug zum Konzept anhand einer Präsentation vor (Anlage 2).
Nachfragen beantwortete er wie folgt:
  • Bordelle zählen als Gewerbebetriebe und gelten nicht entsprechend dem Vergnügungsstättenkonzept.
  • Im Moment gebe es keine Bestrebungen weitere Vergnügungsstätte im Stadtbezirk anzusiedeln.

Antrag,
1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.
Erweiterung und Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße
(Drucks. Nr. 0832/2020)

Antrag,

zu beschließen
  • die bestehenden 20 Hortplätze in der Kindertagesstätte Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Jahn-Str. 18, 30629 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen umzustrukturieren sowie
  • eine Kindergartengruppe mit derzeit 20 Plätzen auf 25 Plätze zu erweitern und


ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.4.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Herr Clausnitzer erläuterte anhand der Drucksache den Entwurf des Nahverkehrsplanes.

Folgende Antworten gab Herr Clausnitzer auf Nachfragen der Bezirksratsmitglieder:
  • Für die P+R Anlagen ist die Region zuständig. Die Forderungen der Stadt für die nächsten 5 Jahre stehen in diesem Planentwurf, nun kommt es darauf an, dass die Region diese aufgreift. Planungen gibt es von dieser Seite aus noch nicht.
  • Aus Verwaltungssicht ist die Errichtung eines P+R -Parkplatzes an der Endhaltestelle der Linie 5 in Anderten sinnvoll und eine gute Ergänzung zu den Anlagen der davor liegenden Stationen (z.B. Ostfeldstraße). Ziel ist es, diese Anlagen immer am Stadtrand, also möglichst stadtfern zu bauen, um den Autoverkehr aus der Stadt zu halten.
  • Die Frage der Fahrzeuggestaltung betreffs der Plätze für Rollstuhlfahrer werde immer mit der Behindertenbeauftragten der Stadt abgesprochen. Er werde sich aber noch einmal versichern, dass nicht Rollstuhlfahrer gegen Radfahrer ausgespielt werden.
  • Eine Fläche für die P+R Anlage sei auch aus Sicht der Stadt, von der Endhaltestelle Richtung Mühle. Diese Fläche sei aber in Privatbesitz. Allerdings ist diese weiterführende Planung dann bei der Region Hannover angesiedelt.


Antrag,
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Frau Herzog-Karschunke gab folgenden Punkt bekannt:
  • Die nächste Sitzung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten am 22.06.2020 fällt aus. Zuwendungsanträge liegen derzeit nicht vor und könnten auch im Umlaufverfahren schriftlich gefasst werden. Die nächste Sitzung findet am 14.09.2020 statt.
Bezirksratsherr Hoare merkte an, dass eine Frage bezüglich des Pollers im Insterweg aus der letzten Sitzung nicht beantwortet worden sei.
Frau Herzog-Karschunke sicherte eine Erledigung umgehend zu.

TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 9.1.1.
Unterstützung des Gnadenhofs „Heim für Tiere“ am Blauen See in Misburg
(Drucks. Nr. 15-0427/2020)

Die Antragsteller wiesen darauf hin, dass die Stadt nicht nur eine Beratungspflicht habe zu dem was nicht geht, sondern auch zu unterstützen hat um Lösungen zu finden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen verlasen auszugsweise Informationen der Region Hannover, in denen zum Ausdruck kam, dass es eine Reihe von Verstößen im Bereich des Gnadenhofes gab. Deshalb werden sie den Antrag nicht unterstützen.
Die SPD- und die CDU-Fraktion sprachen sich für ein Verfahren aus, welches unterstützend, aber auf dem Boden der Gesetze sei.

Antrag
Nach Auskunft der Verwaltung bei der Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 5.2.2020 gibt es ein „laufendes Verfahren“ bezüglich des Gnadenhofes in der Nähe des Naturfreundehauses am Blauen See in Misburg.

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich in diesem Verfahren dem Gnadenhof gegenüber, soweit es nur möglich ist, unterstützend, hilfsbereit und konstruktiv zu verhalten, was die Gestaltung von Genehmigungs- und Überprüfungsmaßnahmen, Auflagen, rechtlichen Schritten oder auch etwaigen Vergleichen betrifft. Die Verwaltung wird des Weiteren dazu aufgefordert, nach Möglichkeit so zu agieren, dass der Gnadenhof nicht in seiner Arbeit behindert oder gar in seiner Existenz bedroht wird, sondern fortbestehen kann.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 9.1.2.
Neubau Grundschule im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0410/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Planungen für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Misburg-Anderten aufzunehmen und dem Bezirksrat aus Verwaltungssicht geeignete Standorte vorzuschlagen.

Einstimmig mit den Änderungen aus DS 15-1075/2020


TOP 9.1.2.1.

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0410/2020 (Neubau Grundschule im Stadtbezirk)
(Drucks. Nr. 15-1075/2020)

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, Planungen für den Neubau einer Grundschule im
Stadtbezirk Misburg-Anderten aufzunehmen und dem Bezirksrat aus
Verwaltungssicht geeignete Standorte vorzuschlagen. Die Verwaltung wird zur Einbindung dieses Vorhabens in die Gesamtkonzeption für den Stadtbezirk (nach Schulentwicklungsplan) aufgefordert.

Einstimmig


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Grünflächen Schmetterlingswende/Grillenweg
(Drucks. Nr. 15-1030/2020)

Die Fraktion Die Linke/Piraten regte an, dass man im gesamten Stadtbezirk so verfahren sollte.
Die Antragsteller brachten zum Ausdruck, dass ihr Antrag einem konkreten Bedarf folge.

Antrag

Im Bereich der Grünflächen und Grünstreifen der Straßen Schmetterlingswende und Grillenweg fiel vermehrt das intensive Vorkommen von Hundekot auf.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, im Bereich Schmetterlingswende/Grillenweg eine Sonderreinigung der Grünflächen vorzunehmen und zugleich an entsprechend geeigneten Stellen Hinweisschilder aufstellen zu lassen, die darauf hinweisen, dass diese Grünflächen keine Hundeauslaufflächen sind.

Einstimmig



TOP 9.2.2.
PKW-Situation „Alte Gehägestraße“
(Drucks. Nr. 15-1050/2020)

Antrag



Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, in der Straße „Alte Gehägestraße“ zwischen Einmündung „Hannoversche Straße“ und „Lange Rade“ Möglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, die dazu führen, dass die Verstopfung der Straße durch beidseitiges Parken abgestellt werden kann. Denkbar wäre beispielsweise eine Einbahnstraßenregelung oder ein einseitiges Park- und Halteverbot.

Einstimmig mit den Änderungen aus DS 15-1246/2020

TOP 9.2.2.1.

Änderungsantrag zu DS 15-1050/2020, PKW-Situation „Alte Gehägestraße“
in die Sitzung des Bezirksrates Misburg-Anderten am 03.06.2020
(Drucks. Nr. 15-1246/2020)

Antrag


Der Antragstext wird folgendermaßen geändert:
Die Wörter „eine Einbahnstraßenregelung oder“ werden gestrichen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Grundsanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1033/2020)

SPD und Die Linke/Piraten äußerten sich ablehnend gegenüber dem Änderungsantrag, da dieser Zeitraum zu lang sei und den Nutzern nicht mehr zugemutet werden könne. Die Straße sei in einem erbärmlichen Zustand, das merke man bei jeder Bus- oder PKW-Fahrt. Die bisherige Flickschusterei würde keine Effekte bringen.
Die Antragsteller des Änderungsantrages betonten, dass es keine Alternative für eine Umleitung über die Gollstraße geben wird, wenn noch Brückenbaumaßnahmen an der Lehrter Straße erfolgen. Dies würde aber die Straße wieder stark abnutzen, da sie über das geplante Maß belastet werden würde. Es gebe auch andere Möglichkeiten eine Straße befahrbar zu halten, als die Grundsanierung. Die Stadt müsse es nach den Versäumnissen der vergangenen Jahre nur auch endlich mal tun.
Bündnis90/Die Grünen merkte an, dass die Brücke auch während der Bauarbeiten durchgängig für LKW passierbar sei, da die statischen Mängel behoben wurden.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Grundsanierung der Gollstraße in Anderten zu sorgen.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 9.3.1.1.
Änderungsantrag zu Drs. 15-1033/2020: Grundsanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1247/2020)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Grundsanierung der Gollstraße in Anderten zu sorgen.

Sollte für den geplanten Neubau der Brücken der Lehrter Straße und der Bundesstraße 65 über den Mittellandkanal wieder eine Umleitung über die Gollstraße geführt werden, so soll die Sanierung erst nach Abschluss dieser Arbeiten durchgeführt werden. In dem Fall ist so zeitig mit der Planung zu beginnen, dass unmittelbar im Anschluss an den Neubau der Brücken mit der Grundsanierung der Gollstraße begonnen werden kann.

6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.4.1.
Verbesserung der Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Lohweg/Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-1074/2020)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, die Signalisierung an der Kreuzung Lohweg/Höversche Straße so zu ändern, dass der Abbiegeverkehr von der Fahrbahn der Höverschen Straße aus dem und in den Lohweg einerseits und der Rad- und Fußverkehr auf den Nebenanlagen der Höverschen Straße und des Lohwegs andererseits nicht gleichzeitig grün erhalten.

Einstimmig mit den Änderungen aus DS 15-1248/2020


TOP 9.4.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1074/2020 (Verbesserung der Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Lohweg/Höversche Straße)
(Drucks. Nr. 15-1248/2020)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, die Signalisierung an der Kreuzung Lohweg/Höversche Straße so zu ändern, dass der Abbiegeverkehr von der Fahrbahn der Höverschen Straße aus dem und in den Lohweg einerseits und der Rad- und Fußverkehr auf den Nebenanlagen der Höverschen Straße und des Lohwegs andererseits nicht gleichzeitig grün erhalten.

Für den Fall, dass es aus triftigen Gründen nicht möglich sein sollte, diese Maßnahme in die Tat umzusetzen, wird die Verwaltung dazu aufgefordert, an der genannten Kreuzung dafür zu sorgen, dass 1. in der Ampelschaltung die Grünphase für Rad- und Fußgängerverkehr deutlich eher einsetzt als diejenige für den Abbiegeverkehr („Vorsprung geben“) und 2. die Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in der Farbe Rot markiert werden.

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendung 01-2020, Kita "Ludwig-Jahn-Kids", Küchenzeile
(Drucks. Nr. 15-1065/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Kita „Ludwig-Jahn-Kids“ eine Summe von bis zu

2.500,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Beschaffung einer separaten Küchenzeile zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 10.2.
Zuwendung 11-2020, DLRG, Ausbildungs- und Trainingsmaterial
(Drucks. Nr. 15-1068/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der DLRG eine Summe von bis zu

800,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Beschaffung von Trainings- und Ausbildungsmaterial zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 10.3.
Zuwendung 12-2020, Kita Mühlenweg, Go-Kart Bahn zum Sommerfest
(Drucks. Nr. 15-1072/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Lebenshilfe gGmbH, Kita Mühlenweg
eine Summe von bis zu

399,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Leihe einer Go-Kart Bahn zur Verfügung gestellt, wenn das geplante Sommerfest stattfindet.

Einstimmig


TOP 10.4.
Zuwendung 13-2020, Freunde Andertens e.V., Umweltsammlung
(Drucks. Nr. 15-1073/2020)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem Freunde Andertens e.V., eine Summe
von bis zu

290,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Umweltsammlung 2020 zur Verfügung gestellt, wenn diese stattfindet. Gefördert wird der Kauf von Speisen und nichtalkoholische Getränken.

Einstimmig

Für das Protokoll:



K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer