Sitzung Ratsversammlung am 28.05.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.05.2020)
Protokoll (erschienen am 17.12.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 14.07.2020

PROTOKOLL

44. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 28. Mai 2020,
Hannover Congress Centrum, Glashalle, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, Haupteingang

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.02 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borstelmann (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Beigeordnete Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU) 15.00 - 18.20 Uhr
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) 15.00 - 18.45 Uhr
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN) 15.00 - 18.25 Uhr
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Ratsherr Prieß) (AfD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Beigeordnete Seitz) (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolle über die Sitzungen am 27. Februar 2020 und am 26. März 2020

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der AfD-Fraktion zur Sanierung des Stadionbads Hannover
(Drucks. Nr. 0866/2020)

3.2. Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Luftmessungswerten vor und während der Corona-Pandemie
(Drucks. Nr. 0903/2020)

3.3. Anfrage der CDU-Fraktion zu freien Kapazitäten in der Kinderbetreuung elternfreundlich nutzen
(Drucks. Nr. 0966/2020)

3.4. Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Betrug bei Corona Soforthilfen
(Drucks. Nr. 1057/2020)

3.5. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Servern in Schulen
(Drucks. Nr. 1046/2020)

4. Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1048/2020)

5. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5.1. Neues Mitglied des Filmbeirates des Kommunalen Kinos
(Drucks. Nr. 0614/2020)

5.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1164/2020)

5.2.1. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1164/2020 N1)

6. Neufassung der Satzung „Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0943/2020 mit 2 Anlagen)

7. Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030
(Drucks. Nr. 3166/2019 N1 mit 3 Anlagen)

8. Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 0930/2020 mit 6 Anlagen)


9. Bebauungsplanangelegenheiten

9.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung, Nordmannblock, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0470/2020 mit 3 Anlagen)

9.2. Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 für den künftigen Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung (vormals Nr. 1831), Nordmannpassage
(Drucks. Nr. 0867/2020 mit 3 Anlagen)

9.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299 3. Änderung,
In den Sieben Stücken, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0896/2020 mit 3 Anlagen)

9.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung, Borstelmannstraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0945/2020 mit 4 Anlagen)

9.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung,
nördlich Steinkampweg, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0947/2020 mit 4 Anlagen)

9.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823, Jöhrenshof, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0970/2020 mit 3 Anlagen)

21. Sukzessive Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1163/2020 mit 2 Anlagen)

10. Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu ertastbaren Straßenschildern für Menschen mit Sehbehinderung
(Drucks. Nr. 0016/2020)

10.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0670/2020)

11. Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates: Grundmandat für den Eilenriedebeirat im Umweltausschuss
(Drucks. Nr. 0051/2020)

12. Antrag der AfD-Fraktion zu Sondernutzungserlaubnissen für sogenannte „Little Homes“
(Drucks. Nr. 0817/2020)

13. Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Konzeptes „Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0831/2020)



14. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung des Fördertopfes der Stadt Hannover für die lokale Wirtschaft
(Drucks. Nr. 0845/2020)

15. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung des Musterhygieneplans
(Drucks. Nr. 0855/2020)

16. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Anhaltender Verzicht auf die Erhebung der Kitagebühren
(Drucks. Nr. 0872/2020)

17. Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Haushaltssperre aufgrund der Coronakrise
(Drucks. Nr. 0873/2020)

18. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: hanova in der Coronakrise stärken – Verzicht auf Ausschüttung
(Drucks. Nr. 0875/2020)

19. A N T R Ä G E

19.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur digitalen Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen im Angesicht des Coronavirus
(Drucks. Nr. 0940/2020)

19.2. Antrag der AfD-Fraktion zur beidseitigen Abbiegemöglichkeiten von der Göttinger Chaussee in den südlichen (unteren) Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 1051/2020)

19.3. von Ratsherrn Braune

19.3.1. zur Soforthilfe für Künstler und Kulturschaffende
(Drucks. Nr. 0868/2020)

19.3.2. zur Schließung von mobilen Raumeinheiten Raumeinheiten
(Drucks. Nr. 0870/2020)

19.3.3. zur sofortigen Öffnung der Restaurants
(Drucks. Nr. 0871/2020)

20. Grundstücksangelegenheiten



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des
§ 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des
§ 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass für die nicht teilnehmenden Ratsmitglieder zu Hause an den Bildschirmen die Möglichkeit eröffnet worden sei, die Ratsversammlung in Form einer Videokonferenz zu verfolgen. Aus kommunalrechtlicher Sicht würden per Videokonferenz zugeschaltete Mitglieder als nicht anwesend gelten. Es bestünde kein Rederecht, kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein Recht auf eine Berücksichtigung bei der Feststellung von Mehrheiten.
Die zugeschalteten Mitglieder wären gebeten worden die Kameras ausgeschaltet zu lassen. Die Mikrofone seien zentral stummgeschaltet worden.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass den Ratsmitgliedern zum Tagesordnungspunkt 5 der Antrag zur Umbesetzung in verschiedenen Gremien mit der Drucks. Nr. 1164/2020 auf die Tische gelegt worden sei und wies darauf hin, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den Punkt 2 des Antrages zur Umbesetzung im Kulturausschuss zurückgezogen habe, sodass nur die Punkte 1 und 3 des Antrages zu behandeln wären.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) machte vor dem Hintergrund der letzten Ratsversammlung deutlich, dass bei Wortbeiträgen zur Dringlichkeit nicht der Inhalt des Antrages, sondern ausschließlich die Dringlichkeit für die Aufnahme in die Tagesordnung maßgeblich sei.


TOP
Dringlichkeitsantrag zur sukzessiven Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gemäß der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gemäß der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1163/2020 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) zur sukzessiven Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gemäß der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gemäß der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege mit der Drucks. Nr. 1163/2020 mit 2 Anlagen.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 21, nach Punkt 9 der Tagesordnung behandelt.


TOP
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zu öffentlichen Äußerungen des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 1089/2020)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) sagte, dass die Stadtgesellschaft erwarten könnte, dass der Rat der Stadt umgehend und dringlich ein Zeichen dahin gehend setze, wonach der Rat der Landeshauptstadt für ein tolerantes und pluralistisches Miteinander und eben nicht für eine pauschal verunglimpfende Ausgrenzung von Wählergruppen und deren Meinungsbild stünde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN keine Dringlichkeit erkennen könnte, da nicht einmal die antragstellende Fraktion in der Lage sei diese zu formulieren.

Ratsherr Braune bat darum, dass man die Dringlichkeit anerkennen möge, damit auch inhaltlich dazu debattiert werden könne.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die Dringlichkeit ablehnen würde, da es für die SPD-Fraktion ganz und gar nicht dringlich sei zu diskutieren, was der Oberbürgermeister dürfe und was nicht.
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der AfD-Fraktion zu öffentlichen Äußerungen des Oberbürgermeisters mit der Drucks. Nr. 1089/2020 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 25. Juni 2020 behandelt.
Gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, den Punkt 20 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 27. Februar 2020 und am
26. März 2020

Ratsherr Braune brachte seine unmissverständliche Ablehnung der gendergerechten Sprache zum Ausdruck.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) monierte die Ausführungen ihres Vorredners inhaltlich.

Ratsherr Hirche (AfD) wies die Kritik der Vorsitzenden der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen als ungerechtfertigt zurück.

Ratsherr Braune erklärte, dass er keine Änderung im Protokolls erreichen wollte, sondern die Erstellung eines Wortprotokolls wünsche.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) stellte klar, dass die Protokolle gemäß der Geschäftsordnung des Rates als sinngemäße Zusammenfassung erstellt würden.
Bei 3 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
27. Februar 2020 in der vorliegenden Fassung.

Bei 5 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
26. März 2020 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der AfD-Fraktion zur Sanierung des Stadionbads Hannover
(Drucks. Nr. 0866/2020)

Bei einer Begehung des Sportausschusses im Stadionbad Hannover sind bekanntlich mehrere gravierende Mängel aufgefallen, die die Sanierungskosten des Bades stark erhöhen werden. Die Holzkonstruktion auf dem die großen Panoramafenster aufliegen sind defekt, sie lösen sich auf. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht wurden diese mit Netzen von innen abgesichert und müssen bei einer Sanierung ausgetauscht werden. Im Nichtschwimmerbecken sind von unten Risse zu erkennen, aus denen Wasser austritt. Die Verwaltung kann nicht genau bestimmen, wie lange das Betonbecken noch benutzbar ist. Aufgrund des Denkmalschutzes werden kleine Reparaturen und das Austauschen von Fliesenabschnitten die Sanierung stark verteuern. Aufgrund dieses alarmierenden Zustandes des Stadionbads möchten wir einige Fragen an die Verwaltung richten.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Was wird die Sanierung des Stadionbades nach Annahme der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt kosten?
2. Wie lange wird das Bad für die Sanierung voraussichtlich geschlossen sein?





Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 0866/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Was wird die Sanierung des Stadionbades nach Annahme der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt kosten?

Die Kosten für die Sanierung des Stadionbades wurden gemäß Gutachten zum Bäderkonzept (Drucksache Nr. 2741/2014) mit 6,03 Mio. € beziffert. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch nicht bekannt, dass aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sämtliche Glasscheiben im Stadionbad sowohl von innen als auch von außen mit Netzen abgehängt werden müssen, damit ein Betrieb des Bades zunächst erst einmal so lange möglich wird, bis das neue Fössebad mit dem 50 m Becken für die Durchführung von Sportwettkämpfen zur Verfügung steht.

Es entstehen dabei zusätzliche, nicht unerheblichen Kosten für die Sanierung der Glasfassade. Im Rahmen eines Planungsauftrages soll eine Ermittlung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und eine aktualisierte Kostenannahme erfolgen.

Frage 2: Wie lange wird das Bad für die Sanierung voraussichtlich geschlossen sein?

Das Stadionbad muss während der Sanierungsphase ca. 2 Jahre geschlossen werden.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, ob in den veranschlagten Kosten in Höhe von 6,03 Mio. € die Sanierung des Nichtschwimmerbeckens enthalten sei.

Stadträtin Beckedorf bejahte die Frage.

Ratsherr Braune fragte, ob die Verwaltung aufgrund der durch Corona bedingten Lieferkettenunterbrechungen mit Verzögerungen rechnen würde.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Verwaltung nach heutigen Kenntnisstand nicht davon ausgehe, dass die Corona Krise einen Einfluss auf die Sanierung des Bades haben würde, da man nicht beabsichtige, inmitten der Krise mit der Sanierung beginnen zu wollen und dass man ferner davon ausgehe, dass die Corona Krise, mit all ihren Auswirkungen, irgendwann überstanden sein würde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, wann mit der Sanierung des Stadionbades begonnen werden sollte.

Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass die Verwaltung einen Ratsauftrag zur Überarbeitung des Bädergutachtens erhalten habe und dass man dieses zeitnah vorlegen würde. Stadträtin Beckedorf sagte, dass mit der Sanierung des Stadionbades begonnen würde, sowie man den Neubau des Fössebades in Betrieb genommen habe.


TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu Luftmessungswerten vor und während der Corona-Pandemie
(Drucks. Nr. 0903/2020)

Vor der Corona-Krise gab es auch in Hannover eine kontroverse Debatte zur Schädlichkeit von Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2).
Die jetzige Corona-Pandemie mit Lockdown und Shutdown hat seit Mitte März dazu geführt, dass der motorisierte Verkehr in Hannover sich merkbar verringert hat.
Dies ist eine fast einmalige Gelegenheit, die Messdaten der hannoverschen Messstationen zur Luftverunreinigung zu Normalzeiten mit den Werten während der Corona-Pandemie zu vergleichen und daraus mögliche Schlüsse und Konsequenzen für den Anteil und die Wirksamkeit einiger Aerosole auf die Luftqualität zu ziehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die Messwerte von NO2 und Feinstaub in Hannover vor und während der Pandemie? (Bitte Messdaten vom 01.02.2020, 15.02.2020, 01.03.2020, 15.03.2020, 31.03.2020, 15.04.2020 und 30.04.2020 angeben)
2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Vergleich der Messdaten?

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wruck (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 0903/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Wie hoch sind die Messwerte von NO2 und Feinstaub in Hannover vor und während der Pandemie? (Bitte Messdaten vom 01.02.2020, 15.02.2020, 01.03.2020, 15.03.2020, 31.03.2020, 15.04.2020 und 30.04.2020 angeben)?

An den genannten Tagen wurden an der vom Land Niedersachsen betriebenen Verkehrsstation Göttinger Straße folgende Tagesmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) ermittelt:

Samstag, 01.02.2020: 23 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) NO2 und 9 µg/m³ PM10
Samstag, 15.02.2020: 23 µg/m³ NO2 und 10 µg/m³ PM10
Sonntag, 01.03.2020: 18 µg/m³ NO2 und 7 µg/m³ PM10
Sonntag, 15.03.2020: 14 µg/m³ NO2 und 8 µg/m³ PM10
Dienstag, 31.03.2020: 34 µg/m³ NO2 und 15 µg/m³ PM10
Mittwoch, 15.04.2020: 49 µg/m³ NO2 und 22 µg/m³ PM10
Donnerstag, 30.04.2020: 30 µg/m³ NO2 und 7 µg/m³ PM10

Hinweis: Die Messwerte sind vorläufig und haben noch nicht alle Validierungsschritte durchlaufen.

Frage 2: Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Vergleich der Messdaten?

Aus dem Vergleich der oben angeführten, willkürlich ausgewählten Tagesmittelwerte können keinerlei Schlüsse gezogen werden. Da die Messwerte durch meteorologische Effekte (z. B. Windrichtungsverteilung und atmosphärische Stabilität) beeinflusst werden, ist ein Vergleich einzelner Tagesmittelwerte wenig sinnvoll, zumal für NO2-Tagesmittelwerte kein Grenzwert existiert.

Hinzu kommt, dass für den Zeitraum vor der Corona-Pandemie ausschließlich Daten von Wochenenden und für den Zeitraum während der Corona-Pandemie ausschließlich Daten von Werktagen ausgewählt wurden. An Wochenenden treten aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens (der übliche Berufsverkehr findet nicht statt) in der Regel immer geringere NO2-Belastungen auf, da diese in den Hauptverkehrsstraßen zu 60 bis 70 % vom Kfz-Verkehr verursacht werden. Bei der Feinstaubbelastung tritt der „Wochenendeffekt“ seltener auf, da der Anteil des Verkehrs als Verursacher deutlich geringer (maximal 30 %) ist. Die Feinstaubbelastung hat seit Einführung des Partikelfilters für Diesel-Kfz insgesamt deutlich abgenommen. Seit 2006 werden die Feinstaubgrenzwerte für das Jahresmittel und das Tagesmittel sicher eingehalten.

Für Aussagen zur Entwicklung der Luftqualität aufgrund der Corona-Situation müssen längere Zeiträume, z. B. NO2-Monatsmittelwerte, betrachtet werden. Ein Vergleich der „Corona-Monate“ März und April 2020 mit den entsprechenden Monaten des Vorjahres 2019 zeigt an der Verkehrsstation Göttinger Straße folgende Werte:

März 2019: 40 µg/m³ NO2 und 19 µg/m³ PM10
März 2020: 31 µg/m³ NO2 und 16 µg/m³ PM10

April 2019: 33 µg/m³ NO2 und 23 µg/m³ PM10
April 2020: 29 µg/m³ NO2 und 19 µg/m³ PM10

Der Vergleich zeigt, dass in den „Corona-Monaten“ 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten geringere Monatswerte gemessen wurden. Das ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Kfz-Verkehrsmenge (dem Hauptverursacher der NO2-Belastung) seit Inkrafttreten der Corona bedingten Beschränkungen des öffentlichen Lebens zurückzuführen. Dieser „Corona-Effekt“ wird auch vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim in seinem Zwischenbericht „Stickstoffdioxid-Belastung in Niedersachsen vor und während der Corona Pandemie“ bestätigt. Eine entsprechende Pressemeldung ist unter dem Titel „Weniger Verkehr, bessere Luft“ am 30.04.2020 in der Neuen Presse erschienen.

Ratsherr Braune fragte, ob die Verwaltung den Zeitraum bis zur Validierung der Daten durch das Gewerbeaufsichtsamt benennen könnte und ob der Verwaltung auch die Daten für Mannheim und Stuttgart vorlägen.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass der Jahresmittelwert für die Einhaltung der Grenzwerte entscheidend sei. Deshalb würden die Daten auch nur jährlich validiert. In der Regel würden die validierten Daten ein halbes Jahr nach Ablauf des Vorjahres übermittelt. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Verwaltung die validierten Daten für das Jahr 2019 noch nicht erhalten habe und erklärte, dass der Verwaltung die Daten zu Mannheim und Stuttgart nicht vorlägen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob der Verwaltung Erhebungen dazu vorlägen, um wie viel Prozent sich das Verkehrsaufkommen zur Hochzeit der Pandemie verringert habe. Ratsherr Wruck fragte ferner, ob die Verwaltung einen Trend aus dem vorliegenden Zahlenmaterial herauslesen könnte.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte wiederholt, dass aus den gegriffenen Daten keine Ergebnisse ableiten ließen, da sich alle Daten vor der Pandemie auf Wochenendtage und alle Daten während der Pandemie auf Werktage bezögen. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette wies darauf hin, dass die Verwaltung der Antwort deshalb Vergleichsmittelwerte aus März/April 2019 und März/April 2020 beigefügt habe. Daraus sei eine deutliche Abnahme der Schadstoffwerte lesbar. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette merkte an, dass die Vergleichswerte zum Verkehrsaufkommen nachgereicht werden könnten, falls das Bauamt dazu Erhebungen vorgenommen habe.

TOP 3.3.
Anfrage der CDU-Fraktion zu freien Kapazitäten in der Kinderbetreuung elternfreundlich nutzen
(Drucks. Nr. 0966/2020)

Derzeit findet in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen lediglich eine Notbetreuung statt und die Kapazitäten sind heruntergefahren. Es gilt nun, das Beste aus der Situation zu machen und sich gleichzeitig auf eine Zeit nach der Krise vorzubereiten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es seitens der Stadt Überlegungen, dass das städtische Kita-Personal sowie das Personal bei freien Trägern in der aktuellen Situation verstärkt Überstunden abbaut sowie Urlaub vorzieht? Wenn nein, wieso nicht?


2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, während der coronabedingt eingeschränkten Öffnung der Kitas Fortbildungen (insbesondere onlinegestützt) für das Betreuungspersonal durchzuführen?
3. Wird es im Laufe des aktuellen Jahres noch Schließzeiten in den Kitas von Stadt und Freien Trägern geben, die nicht auf coronabedingte Anordnungen zurückgehen?


Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 0966/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Gibt es seitens der Stadt Überlegungen, dass das städtische Personal sowie das Personal bei freien Trägern in der aktuellen Situation verstärkt Überstunden abbaut
sowie Urlaub vorzieht? Wenn nein, wieso nicht?

Die freien Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe üben ihre Funktion als Arbeitgeber*innen in Trägerhoheit aus. Hier ist uns trägerübergreifend nichts verbindlich bekannt, es gibt aber mündliche Aussagen einzelner Träger*innen dazu, dass ein Abbau von Überstunden und (Alt-)Urlaub vorrangiges Ziel sei.

Für die städtischen Kindertagesstätten regelt die Dienstvereinbarung Corona: „Beschäftigte, die bereits einen Antrag auf Urlaub oder Freizeitausgleich gestellt oder genehmigt bekommen haben, können diese Anträge in Absprache mit ihrem Fachbereich zurückziehen.“ Im Bereich Kindertagesstätten wurden dennoch Überstunden und Resturlaub im Rahmen des Möglichen abgebaut. Da die Kitas zu keiner Zeit vollständig geschlossen waren, waren die Mitarbeiter*innen wechselnd in der Betreuung eingesetzt.

Aktuell werden alle verfügbaren Mitarbeiter*innen der Kitas gebraucht, um die im Erlass vorgesehene schrittweise Erhöhung der Nutzung auf 50% der Plätze auch umsetzen zu können.

Frage 2: Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, während der Corona bedingt eingeschränkten Öffnung der Kitas Fortbildungen (insbesondere onlinegestützt) für das Betreuungspersonal durchzuführen?

In der zurückliegenden Zeit der Corona bedingten Schließung der Kitas haben sich die Fachkräfte der städtischen Kindertagesstätten, die nicht in der Notbetreuung eingesetzt wurden, unter anderem zu fachlichen und einrichtungsspezifischen Themen im Homeoffice fortgebildet. In der anfänglichen Notbetreuung im März 2020 waren ca. 60 Personen in 21 Kitas im Notbetreuungseinsatz, das restliche Personal wurde in die Heimarbeit oder in den Hintergrunddienst geschickt.

Unter anderem wurden Einrichtungskonzepte ergänzt und überarbeitet; es wurde ein Ideenpapier erstellt mit inhaltlichen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Bildungsangeboten für die Kinder und Familien, die nicht in der Notbetreuung aufgenommen wurden. Mitarbeiter*innen haben während der Osterzeit spezielle Bastelangebote für die Eltern erstellt und verteilt. Es gab aber auch die Ausarbeitung von Vorschulangeboten, es erfolgten Portfolio-Arbeit und die Dokumentation im Rahmen von Sprachförderung, Early Excellence und Vorbereitung der Schuleingangsuntersuchungen. Darüber hinaus wurden in einigen Einrichtungen gerade in den Schließzeiten noch ohne Notbetreuung Räume aufgeräumt, grundgesäubert und gestrichen. Es wurden Verwaltungs- und Statistiktätigkeiten nachgeholt, Betreuungsverträge und Platzzusagen gemacht.

Sofern die weiteren Lockerungen und die weitere Ausweitung der Notbetreuung bis hin zu einer gemäß dem Phasenplan der Landesregierung vorgesehenen Regelbetreuung ab August 2020 vollzogen werden können, wird das Personal vollumfänglich für die Notbetreuung der Kinder benötigt werden.

(Onlinegestützte) Fortbildungen sind daher bis zu den Sommerferien vorbehaltlich der aktuell gültigen Auswirkungen der Schließverordnung nicht geplant. Sofern eine erneute verschärftere Schließung von Kindertagesstätten abermals weniger Personal in der Notbetreuung und in den Kindertagesstätten vor Ort vorsieht, sind (onlinegestützte) Fortbildungen für uns eine Tätigkeitsmöglichkeit.

Frage 3: Wird es im Laufe des aktuellen Jahres noch Schließzeiten in den Kitas von Stadt und freien Trägern geben, die nicht auf Corona bedingte Anordnungen zurückgehen.

Die städtischen Kindertagesstätten haben keine Schließzeiten.

Bei den freien Träger*innen gibt es keine einheitliche Regelung. Vorrangig die kleinen Einrichtungen planen eine jährliche Schließzeit. Hier ist gerade eine entsprechende Abfrage gestartet worden.

Trägerübergreifend wird die nächste Verordnung dahingehend abgewartet, ob bzw. wann es eine Rückkehr in den Regelbetrieb geben wird. Danach entscheiden die Träger in Eigenregie, ob sie an geplanten Schließzeiten festhalten. Von den bisherigen 120 Rückmeldungen auf die Abfrage haben bereits einige Träger in Aussicht gestellt, in diesem Jahr auf Schließzeiten zu verzichten. Ob diese Tendenz sich trägerübergreifend fortsetzt, wird in der ersten Juniwoche, also nach Abschluss der Abfrage, festzustellen sein.

Die Landeshauptstadt Hannover wird sich koordinierend in der Frage von Betreuungsangeboten der Kitas einbringen. Sollte es aufgrund von Schließungszeiten einzelner Träger zu Betreuungsengpässen kommen, wird seitens der Landeshauptstadt Hannover ein Ersatzangebot vorgehalten. Ziel ist, dass alle Eltern auch während der Ferienzeiten ein Betreuungsangebot wahrnehmen können. Die Vorgaben der Corona-Verordnung sind dabei selbstverständlich zu beachten.

Ratsherr Braune fragte, ob der Einsatz von mobilen Raumeinheiten geplant sei, ob die Spielzeuge jeweils nur von einem Kind benutzt werden dürften, sodass die Betreiber in zusätzliches Spielzeug investieren müssten. Ratsherr Braune fragte ferner, ob man aufgrund der sozialen Distanz psychische Probleme bei den Kindern erwarte und wie man dagegen vorgehen wollte.



Stadträtin Rzyski antwortete, dass im Rahmen der Kinderbetreuung keine mobilen Raumeinheiten geplant wären und dass die Betreiber zurzeit ihre Raumkonzepte veränderten. Allerdings seien die offenen Raumkonzepte zu Zeiten einer Pandemie nicht durchführbar. Demzufolge würden einzelne geschlossene Raumbereiche geschaffen, in denen die Kinder alle Möglichkeiten wahrnehmen könnten. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass der Hygienerahmenplan darauf abziele, dass die Betreuungseinrichtungen 50 %
- tendenziell ansteigend - aufnehmen könnten. Dazu wären die kommunalen Betreiber und sicherlich auch die freien Träger aufgefordert worden, eine spezielle Gefährdungsbeurteilung vor dem Hintergrund der Corona Pandemie vorzunehmen. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass natürlich spezielle Schutzkleidung, intensivere Reinigung und veränderte Bring- und Abholsituationen nachhaltig thematisiert worden wären. Zudem gäbe es zurzeit keine Hinweise darauf, dass sich Viren oder Ähnliches besonders lange auf glatten Oberflächen halten würden. Es seien zwar zusätzliche Reinigungsintervalle vorgesehen, allerdings würde nicht beabsichtigt, dass ein Kind den ganzen Tag ein Spielzeug festhalten müsste. Dazu seien auch im Rahmenhygieneplan keine besonderen Ausführungen gemacht worden. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass nicht absehbar wäre, ob den Kindern durch die soziale Distanz psychologische Schäden drohten. Einschätzungen zufolge könnten den Kindern Nachteile bei der Entwicklung ihres sozialen Gruppenverhaltens entstehen. Stadträtin Rzyski betonte, dass keinerlei Erkenntnisse darüber vorlägen, dass den Kindern ernsthafte psychologische Schäden drohen könnten, die einer ärztlichen Behandlung bedürften.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie viel Prozent der Mitarbeitenden zur Risikogruppe gehören würden, die zurzeit nicht in den Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt werden könnten und warum es diese Risikogruppen nicht in den Pflegeeinrichtungen geben würde.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass man derzeit 40 Mitarbeitende habe, die durch ärztliches Atteste als Risikogruppe gelten würden. Der Verwaltung sei nicht bekannt, dass diese Regelung in den Alten- und Pflegeeinrichtungen nicht angewandt würde. Es sei grundsätzlich gesundheitlich geregelt, dass Risikogruppen bei individuellen, gesundheitlichen Gefahrensituationen einem besonderen, ärztlichen Schutz unterlägen. In der aktiven Kinderbetreuung der Landeshauptstadt Hannover wären etwa 1.000 Mitarbeitende tätig und davon wären ca. 40 Personen mit einem ärztlichen Attest ausgestattet.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, wie denn überhaupt die Kindertagesstätten geöffnet werden könnten, wenn nicht einmal bekannt wäre, wie viele Mitarbeitende zur Arbeit kommen könnten.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass der Verwaltung sehr wohl bekannt sei, wie viele Mitarbeitende zu den Risikogruppen gehören würden. Was die Verwaltung natürlich nicht einschätzen könnte, wie sich die Anzahl derjenigen Mitarbeitenden entwickle, die sich kurzfristig arbeitsunfähig melden würden. Deshalb würde die Personaldecke mit einer Krankenquote geplant. Allerdings könnte auch diese Quote nicht verhindern, dass temporär immer wieder einmal personelle Engpässe zu überwinden wären.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Verwaltung dahingehend Vorkehrungen treffen würde, falls sich weitere Mitarbeitende spontan dazu entschließen würden der Arbeit aus Angst vor der Corona Pandemie fernzubleiben und sich arbeitsunfähig schreiben lassen würden.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass nicht davon auszugehen sei, dass die Mitarbeitenden spontan eine Angst vor Corona entwickeln würden. Vielmehr wüssten diese ihre individuellen Risiken einzuschätzen, um etwaige Folgen mit ihren Ärzt*innen abklären zu können. Die Verwaltung könnte nicht mit bestimmter Sicherheit davon ausgehen, dass nicht weiter Krankenfälle hinzukämen. Die Verwaltung gehe jedoch davon aus, dass man die Anzahl der den Risikogruppen zugehörigen Mitarbeitenden kennen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, ob er Falschinformationen aus der Presse aufgesessen sei, wonach Menschen, die Älter als 55 Jahre wären, zurzeit nicht zur Arbeit gehen müssten.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass das Alter nicht das entscheidende Kriterium zur Einstufung von Risikopersonen sei. Es gehe grundsätzlich immer um gesundheitliche Risiken, die mit dem Alter einhergehen könnten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte wiederholt, ob die Verwaltung kein Konzept dafür aufgestellt habe, falls sich doch wesentlich mehr Mitarbeitende arbeitsunfähig meldeten.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Verwaltung immer in Betracht ziehen würde, dass größere Teile der Mitarbeitenden ausfallen könnten. Dafür gäbe es einen vom Land vorgegebenen Vertretungsschlüssel. Dieser könne jedoch nicht kompensieren, wenn 20, 30 oder sogar 40 % der Mitarbeitenden aufgrund einer Pandemie arbeitsunfähig ausfallen würden. Die Krankheitsfälle müssten zusammen mit den Vertretungskräften so gut wie möglich ausgefüllt werden, wobei personelle Engpässe, aus welchen Gründen auch immer, niemals ausgeschlossen werden könnten.

Ratsherr Braune fragte, ob sich die Verwaltung zum Thema Folgeschäden durch soziale Distanz mit Psychotherapeuten beraten würden.

Stadträtin Rzyski sagte, dass es zunächst einmal Aufgabe der Eltern sei auf schwere, psychische Schäden ihrer Kinder zu reagieren. Natürlich würde man dann gemeinsam mit den Eltern beraten, wie das Kind in der Betreuungseinrichtung entsprechend begleitet werden könnte. Bislang habe die Verwaltung keine Kenntnis davon erhalten, dass es zu schweren, psychischen Schäden gekommen sei.


TOP 3.4.
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Betrug bei Corona Soforthilfen
(Drucks. Nr. 1057/2020)

Aus verschiedenen deutschen Städten und Regionen kommen Meldungen über die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Corona Soforthilfen. Dabei sind es anscheinend nicht nur professionelle kriminelle Banden, sondern auch bereits schon vorher überschuldete Unternehmer, und den Medienberichten zufolge, auch Privatpersonen wie Rentner, Angestellte und Beamte, die versuchen, durch falsche Angaben an die Soforthilfen zu gelangen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Gab es solche Betrugsversuche auch in Hannover, und wenn ja, wie viele?

2. Wurden die Antragsteller, die unberechtigt Hilfsgelder erhalten haben, zur Rechenschaft gezogen? Und wenn ja, wie und mit welchem Erfolg? (Konnte z. B. das zu Unrecht ausgezahlte Geld erfolgreich zurückgefordert werden?)

3. Wie gedenkt die Verwaltung sich in Zukunft gegen derartigen Betrug abzusichern?


Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning
(DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 1057/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Gab es solche Betrugsversuche auch in Hannover und wenn ja, wie viele?

Zur Corona Soforthilfe gab es zwar eine Vielzahl von Anträgen, bei denen die Antragsvoraussetzungen z.B. keine Betriebsstätte in Hannover nicht erfüllt waren. Dabei wurde allerdings kein betrügerisches Handeln unterstellt.

Anders als andere Leistungsverfahren der Länder hat die Stadt Hannover im Dialog mit den Antragsteller*innen gestanden. Es wurde direkt per E-Mail oder per Telefon der Kontakt hergestellt, die Antragsteller*innen mussten diverse Dokumente, wie z.B. Personalausweis, Meldebescheinigungen, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszüge oder betriebswirtschaftliche Auswertungen einreichen. Damit konnte festgestellt werden, ob die Personen bzw. die Unternehmen auch tatsächlich existieren. Jeder Fall wurde auf unterschiedlichen Stufen von verschiedenen Prüfer*innen individuell bearbeitet.

Betrugsversuche sind bei der Bearbeitung der Anträge nicht aufgefallen. Im Gegenteil, es gab vielfach Antragsteller*innen, die nach der Bewilligung die Soforthilfe nicht annehmen wollten, weil sie andere Möglichkeiten der Krisenbewältigung gefunden haben.


Frage 2: Wurden die Antragsteller, die unberechtigt Hilfsgelder erhalten haben, zur Rechenschaft gezogen? Und wenn ja, wie und mit welchem Erfolg? (Konnte z. B. das zu Unrecht ausgezahlte Geld erfolgreich zurückgefordert werden?)

Da bisher keine unberechtigten Leistungen festgestellt wurden, ist die Frage so nicht zu beantworten. Käme es zu einer Rückforderung, würde die Verwaltung die üblichen Verfahren über die Mahnung bis hin zur Vollstreckung einleiten. Wie erfolgreich evtl. Rückforderungen dann sind, kann heute nicht beantwortet werden.


Frage 3: Wie gedenkt die Verwaltung sich in Zukunft gegen derartigen Betrug abzusichern?

Auch wenn es bisher keinen Betrugsverdacht gab, ist geplant, nach der Abarbeitung des gesamten Hilfspaketes eine stichprobenartige Prüfung der Antragsunterlagen vorzunehmen. Sollten sich Ungereimtheiten ergeben, wird die Verwaltung dem nachgehen bis hin zur Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen. Der Vorbehalt einer nachträglichen Überprüfung der Richtigkeit der Angaben der Antragsteller*innen ist in dem Antragsvordruck ausdrücklich aufgenommen worden. Darüber hinaus ist in der Richtlinie ausdrücklich festgelegt worden, dass die Stadt Hannover jeden Fall der wissentlichen Falscherklärung an Eides statt und des Betruges zur Anzeige bringt.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) fragte, ob dich die Verwaltung erklären könnte, warum in Hannover bislang kein Fall von Betrug bzw. versuchten Betrug in Zusammenhang mit Corona Hilfen aufgefallen wäre.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe konstatierte, dass die Hannoveraner*innen ganz einfach bessere Menschen wären. Möglicherweise könnte es aber auch daran liegen, dass im gewählten Verfahren der Verwaltung im Einzelfall eine sehr intensive Prüfung der einzelnen Angaben stattgefunden habe. Denn dadurch sei eine große Anzahl Anträge nicht zur Bewilligung gekommen. Das würde folglich bedeuten, dass eine Vielzahl der Anträge Angaben enthalten habe, die eine Bewilligung verhindert hätten. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe machte deutlich, dass man in diesen Fällen nicht von einem Betrugsversuch ausgegangen sei, da eine dahinterstehende Intention auch nur als ungeschickt zu bezeichnen wäre, wenn man als Firmensitz beispielsweise Laatzen angeben würde. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe stellte fest, dass im vorliegenden Fall die intensive Behandlung des Einzelfalles relevant gewesen sei.

Ratsherr Karger (AfD) fragte, wie viele der eingehenden Anträge stichprobenartig überprüft worden wären und ob für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen sei, dass alle Anträge noch einmal eingehend geprüft würden.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass sich die Verwaltung auf eine stichprobenartige Prüfung im Umfang von 5 % der bewilligten Anträge verständigt habe. Man beabsichtige nicht 100 % der bewilligten bzw. gestellten Anträge zu überprüfen. Man würde die fünfprozentige Stichprobe nur dann erhöhen, wenn eine erhebliche Anzahl an betrügerischen Anträgen festgestellt werden könnte.

TOP 3.5.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Servern in Schulen
(Drucks. Nr. 1046/2020)

Durch den Digitalpakt sind in Hannover schon erste Strukturen aufgebaut worden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie und die Verwaltung:
  1. Welche Serverleistung steht den Schulen insgesamt zur Verfügung ?
  2. Auf welches Betriebssystem wird dabei zurückgegriffen oder in wie weit werden die Schulen in den Entscheidungsprozess mit eingebunden ?
  3. Wer ist bei den Schulen verantwortlich für die Abwehr bei DDoS-Angriffen und mit welchen Maßnahmen und wo werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darauf geschult ?

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Braune aus Drucks. Nr. 1046/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Welche Serverleistung steht den Schulen insgesamt zur Verfügung?
Um die Digitalisierung in den Schulen zu ermöglichen sind 3 vmWare-Hosts im Einsatz. Die Spezifikationen der vmWare-Hosts werden, falls erforderlich, erweitert um möglichen zukünftigen Kapazitätsengpässen vorzubeugen.

Definition VMHost:
Das VMHost steht für: Gastgeber (Host) von virtuellen Maschinen. Die von uns betriebenen Server für das MEP laufen in einer virtualisierten Umgebung, sprich die Server sind als „Software-Server“ in einer großen Serverlandschaft konfiguriert. Da wir mehrere VMHosts betreiben sind diesen in einem Cluster zusammengefasst. Dieser Cluster ermöglicht uns beispielsweise Wartungsarbeiten durchzuführen ohne den Betrieb zu unterbrechen. Die Dienste des gewarteten Servers werden auf die anderen Hosts verlagert. Angebunden an diese Hosts ist ein performantes und redundantes Speichersystem. Dem gesamten MEP Cluster wird ein großer Speicher bereitgestellt. Je nach Bedarf greifen die Anwendung die Ihnen zugewiesenen Speicherbedarfe ab. Benötigt ein Host mehr Speicher, so werden ihm diese, automatisch, zugeordnet und bereitgestellt.

Wie ermitteln wir nun den Speicherbedarf (die Kapazität) für das MEP?
Die Rechenleistung der einzelnen Server wurde im Rahmen einer Kapazitätsplanung nach den Anforderungen der Softwarehersteller bemessen. Nach den bisherigen Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb, sind diese mehr als ausreichend. Die drei Hardwareserver bieten ausreichende Reserven, um den einzelnen Maschinen im Bedarfsfalle sehr kurzfristig mehr Leistung zuzuweisen. Die im MEP Projekt genutzten Applikationen sind bekannt und deren Speicherbedarfe ebenfalls. Für die LuL und SuS werden die Speichergrenzen für E-Mail und Dateiablage im Vorfeld definiert (Quota) und hochgerechnet. Dadurch werden die hinreichenden Speicherkapazitäten ermittelt. Um Engpässen vorzubeugen wird ein zusätzlicher Puffer von 25% auf die Hosts verteilt.

Wie überwachen wir die Ressourcen der Hosts?
Mit speziellen Monitoring Programmen und darin implementierten Alert Messaging Systemen, werden unsere Kollegen benachrichtigt, falls ein Schwellenwert erreicht ist. Dieser Schwellenwert liegt meist bei 75% Auslastung. Dadurch stellen wir sicher, dass noch ausreichend Zeit, von der Bestellung bis zur Bereitstellung, vorhanden ist.


Frage 2: Auf welches Betriebssystem wird dabei zurückgegriffen oder in wie weit werden die Schulen in den Entscheidungsprozess mit eingebunden?

Die LHH setzt überwiegend Linux als Serverbetriebssystem ein. Es werden aber auch Windows-Serverbetriebssysteme eingesetzt. Die Schulen werden in den Entscheidungsprozess über Change Prozesse eingebunden, hier bringen sie funktionale Anforderungen ein. Betriebssystementscheidungen werden von der Verwaltung als Infrastrukturverantwortlichem festgelegt.

Frage 3: Wer ist bei den Schulen verantwortlich für die Abwehr bei DDoS-Angriffen und mit welchen Maßnahmen und wo werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darauf geschult?
Der Aufbau der Internet-Infrastruktur ist nach Empfehlungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) erfolgt. Jede Datenkommunikation durchläuft ausnahmslos und zwingend eng gefasste Regelwerke in zwei Firewall Systemen unterschiedlicher Hersteller. Jeder Zugriff auf Internetressourcen wird zusätzlich über ein Sicherheitsgateway geführt, dass eine Prüfung auf Schadcode (Viren), eine Prüfung der Reputation und Kategorie des Zieles (unerwünschte Inhalte) sowie eine Prüfung der Sicherheitszertifikate (vortäuschen falscher Serveridentitäten) durchführt und die Datenkommunikation ggfs. sperrt. Schadcode- und Reputationsdatenbanken werden automatisch laufend aktualisiert. Diese Sicherheitssysteme und deren Betriebsparameter werden laufend von Management-Systemen überwacht. Die Schulung der Mitarbeiter erfolgt durch Einweisung von zertifizierten Technikern vor Ort bzw. Besuch von herstellerspezifischen Schulungen.

Ratsherr Braune fragte, wie die Datensicherung bei den Microsoft Servern vor dem Hintergrund der sich nicht in Deutschland befindlichen Clouth gewährleistet würde.

Stadträtin Rzyski verwies auf die vorangegangene Antwort.


TOP 4.
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters

(Drucks. Nr. 1048/2020)

Mit 59 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1048/2020.


TOP 5.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 5.1.
Neues Mitglied des Filmbeirates des Kommunalen Kinos
(Drucks. Nr. 0614/2020)

Mit 59 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat das neue Mitglied des Filmbeirates des Kommunalen Kinos nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0614/2020.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 5.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1164/2020)

Neufassung!

TOP 5.2.1.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1164/2020 N1)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1164/2020 N1.

Die Besetzung der übrigen Gremien bleibt unberührt.

TOP 6.
Neufassung der Satzung „Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0943/2020 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der Satzung „Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0943/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 7.
Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030
(Drucks. Nr. 3166/2019 N1 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich bei der Vermarktung von Gewerbeflächen gewesen sei. Der Neubau der Zentrale der Continental AG wäre dafür nur ein prominentes Beispiel aus jüngster Vergangenheit. Eine Begleiterscheinung dieser erfolgreichen Entwickelung sei jedoch auch, dass derzeit nur noch 10,3 Hektar mit Baurecht belegter Gewerbeflächen zur Verfügung stünden. Die Gefahr, dass der Bedarf anfragender Unternehmen nicht mehr gedeckt werden könnte und dass diese abwanderten oder sich in anderen Gemeinden ansiedelten, sei groß. Die Stadt benötige deshalb dringend ein größeres Portfolio, als die aktuell bestehende Nachfrage. Ratsherr Spiegelhauer erklärte, dass die Fraktion der SPD der vorliegenden Drucksache zustimmen würde, da die Leitlinien die entsprechenden Flächenpotentiale mit über 187 Hektar ausweise, die bis zum Jahr 2030 einer gewerblichen Entwickelung zugeführt werden sollten.

Ratsherr Braune fragte, ob die George Consulting die Landeshauptstadt Hannover noch in anderen Bereichen beraten würde und ob alternativ dazu Gutachten anderer Unternehmen eingeholt worden seien.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette antwortete, dass eine Abfrage in allen Fachbereichen erfolgen müsste, um weitere Geschäftsverbindungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Consulting Gruppe erfassen zu können. Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette erläuterte, dass die Verwaltung das Unternehmen verpflichtet habe, da dieses im Vorfeld bereits die Region Hannover zur Entwicklung von Gewerbeflächen beraten habe und dem Unternehmen dadurch die Flächensituation und die Bedarfe in der Landeshauptstadt Hannover bekannt wären. Die Region habe ein Gutachten für die gesamte Region Hannover in Auftrag gegeben, welches allerdings nicht in der Tiefe erstellt worden sei, die die Landeshauptstadt Hannover benötigen würde, um einen entsprechenden Überblick und den daraus entstehenden Notwendigkeiten vorweisen zu können. Die Landeshauptstadt Hannover habe deshalb ein Folgegutachten in Auftrag gegeben, um das vorhandene Wissen vertiefen zu können.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man mit der vorliegenden Drucksache ein Exempel dahingehend statuiert habe, wie man Wirtschaft und Umwelt sehr erfolgreich miteinander verknüpfen könnte. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen beabsichtige ansässige Unternehmen zu unterstützen und Weitere ansiedeln zu wollen. Man favorisiere die Innenentwicklung und die Nutzung von Brachflächen bevor an Freiflächen herangegangen würde. Man habe die Flächenknappheit erkannt und wolle versuchen die vorhandenen Flächen, beispielsweise durch mehrgeschossigen Gewerbebau, intensiver zu nutzen. Darüber hinaus wolle man eine Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen schaffen, um nachhaltige Gewerbeflächen entsprechend dem Leitbild entwickeln zu können.
Mit 54 Stimmen und bei 6 Enthaltungen beschloss der Rat die Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3166/2019 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 8.
Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 0930/2020 mit 6 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0930/2020 mit 6 Anlagen.


TOP 9.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 9.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung, Nordmannblock,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0470/2020 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 103, 2. Änderung, Nordmannblock, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0470/2020 mit 3 Anlagen.


TOP 9.2.
Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 für den künftigen Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung (vormals Nr. 1831), Nordmannpassage (Drucks. Nr. 0867/2020 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 für den künftigen Bebauungsplan Nr. 103, 2. Änderung (vormals Nr. 1831), Nordmannpassage, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0867/2020 mit 3 Anlagen.


TOP 9.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299 3. Änderung, In den Sieben Stücken,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0896/2020 mit 3 Anlagen)

Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass mit der vorliegenden Drucksache die Satzung für das Bauprojekt In den Sieben Stücken mit 240 Wohneinheiten beschlossen werden sollte. Das sei ein sehr wichtiger Beitrag zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, zumal auch die städtische Tochter bei der Umsetzung des Ganzen beteiligt sei. Die Umsetzung des Projektes würde eine gewaltige Aufwertung des gesamten Bereichs an der Stelle erwirken.
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299 3. Änderung, In den Sieben Stücken, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0896/2020 mit 3 Anlagen.

TOP 9.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung, Borstelmannstraße,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0945/2020 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung, Borstelmannstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0945/2020 mit 4 Anlagen.

TOP 9.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung, nördlich Steinkampweg,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0947/2020 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung, nördlich Steinkampweg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0947/2020 mit 4 Anlagen.

TOP 9.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823, Jöhrenshof,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0970/2020 mit 3 Anlagen)
Mit 6 Enthaltungen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823, Jöhrenshof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0970/2020 mit 3 Anlagen.

TOP 21.
Sukzessive Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1163/2020 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die CDU-Ratsfraktion den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da die Einführung mit der bereits von der Fraktion der CDU abgelehnten Beitragsstaffelung und im Besonderen der Erhebung von Essengeld sowie der Höchstbeiträge in den höchsten Beitragsstufen einhergehe.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die schrittweise Erhebung der Beitragspflicht als überaus angemessen empfände. Die Eltern, deren Kinder zu 100 % betreut würden, zahlten 100 % der Beiträge. Die Eltern, deren Kinder zu mindestens 50 % der Betreuungszeit betreut würden, zahlten 50 % der Beiträge und diejenigen Eltern, deren Kinder weniger als 50 % der Betreuungszeit betreut würden, blieben weiterhin beitragsfrei.

Ratsherr Finck (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die vorliegende Drucksache begrüße, da man der Ansicht sei, dass es nun an der Zeit sei, den Wiedereinstieg in die Gebührenpflicht zu finden. Ratsherr Finck wies darauf hin, dass mit der Beschlussvorlage die Änderung der Satzung, vor dem Hintergrund etwaiger Krisensituationen, angezeigt sei, sodass dann angemessen und schnell reagiert werden könnte und die Eltern von Beginn an Planungssicherheit hätten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) machte deutlich, dass sich die AfD der Argumentation der Fraktion der CDU anschließe, wonach die Beitragsstaffelung die Eltern mit mittleren Einkommen, die sowieso schon der maßgebliche Stützpfeiler der Gesellschaft insgesamt wären, unverhältnismäßig hoch belasten würden. Darüber hinaus sei die Corona Krise noch lange nicht beendet und viele Menschen müssten Einkommenseinbußen oder sogar den Verlust des Arbeitsplatzes hinnehmen.

Ratsherr Braune schloss sich den Ausführungen der Fraktionen der CDU und der AfD an und unterstrich, dass die Auswirkungen der Pandemie erst in den kommenden Monaten spürbar würden. Ratsherr Braune regte an, dass die Verwaltung eine Umfrage bei den Eltern durchführen möge, ob diese das Essengeld noch für angemessen halten würden.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Vorlage ablehnen würde, da die Satzung nicht geeignet sei, Menschen in einer Krise weiterzuhelfen. Ratsherr Wolf betonte, dass die Auswirkungen der Krise erst in den kommenden Monaten durchschlage und dass viele Menschen harte Einkommenseinbußen oder den Verlust der Arbeitstelle hinnehmen müssten. Ratsherr Wolf stellte fest, dass den Eltern einfach kein Geld mehr für die Kinderbetreuung übrig hätten.

Ratsherr Finck (SPD) stellte klar, dass der Rat der Stadt in den vergangenen Monaten eine Satzung beschlossen habe, die sozial viel differenzierter und gerechter greifen würde als die Vorangegangene. Zudem sollte jedem in Bezug auf das Essengeld klar geworden sein, dass qualitativ hochwertige, gesunde Kost Geld koste. Darüber hinaus sollte ebenfalls bekannt sein, dass der ganz überwiegende Teil der Eltern nicht zur Zahlung von Essengeld herangezogen würde, da die finanziellen Voraussetzungen dafür nicht vorhanden wären.

Ratsherr Döring (FDP) stellte fest, dass der Rat der Stadt, gegen die Stimmen aus einigen Fraktionen und der Gruppe, eine Beitragsstaffel beschlossen habe. Die Stadt Hannover habe als eine der ersten Kommunen in Deutschland die Entlastung der Eltern durch Aussetzung der Gebührenpflicht für die Dauer der Kita-Schließungen, ohne Betrachtung der Beitragsstaffel und mit den Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe, verabschiedet. Ratsherr Döring machte deutlich, dass es nun nicht um die Beitragsstaffel, sondern in einer Phase, in der die Kindertagesstätten wieder öffneten, um die Wiederaufnahme der Beitragspflicht gehen würde. Ratsherr Döring betonte, dass er sich nur schwer vorstellen könnte, dass die Fraktion der CDU der Auffassung sei, dass die Kinder wieder in die Betreuungseinrichtungen zurückkehren könnten, ohne das die Eltern dafür bezahlen sollten. Es sei ebenso wenig vorstellbar, dass andere Fraktionen das Haushaltsloch dadurch noch vergrößern wollten, dass man Betreuungsleistungen anböte, ohne dafür finanzielle Leistungen zu erheben. Ratsherr Döring hob hervor, dass diejenigen, die der vorliegenden Drucksache zustimmten, nicht der Beitragsstaffel, sondern dem Prinzip zustimmen würden, dass für erbrachte Leistungen auch Gebühren erhoben würden. Ferner sei ihm keine Fraktion bekannt, die jemals einen Antrag eingebracht habe, wonach auf alle Gebühren zur Kinderbetreuung verzichtet werden sollte. Einzig und allein die AfD-Fraktion habe dies im Rahmen der vergangenen Haushaltsplanberatungen gefordert. Ratsherr Döring führte zu den finanziellen Auswirkungen der Krise aus, dass der Rat eine einkommensorientierte Gebührenstaffel beschlossen habe, sodass die Eltern entsprechend entlastet werden könnten, wenn ihnen finanzielle Einbußen durch Kurzarbeit oder dem Verlust der Arbeitsstelle entstünden. Ratsherr Döring erklärte, dass die Fraktion der FDP der vorliegenden Drucksache zustimmen würde, da die vorgetragenen Argumente gegen die Verwaltungsvorlage nicht schlüssig wären.



Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Gebührenhöhe den aktuellen Einkommensverhältnissen angepasst würde, wenn die Eltern ein deutlich geringeres Einkommen als regulär bei der Verwaltung melden würden. Diese Möglichkeit sei in der Satzung ausdrücklich festgehalten worden.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Verwaltungsvorlage ablehnen würde. Es sei für ihn eine echte Horrorvorstellung wenn er, als letzter verbliebener Sozialdemokrat, die Beitragsfreiheit für Bildung verteidigen müsste. Deshalb sei er froh, dass er 2007 aus der SPD ausgetreten sei.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass man mit der heutigen Beschlussfassung natürlich auch die bereits beschlossene Beitragsstaffel wieder einsetzen würde. Trotz allem sei die Fraktion der AfD auch weiterhin der Meinung, dass die aktuelle Gebührenstaffel die Familien mit mittleren Einkommen unverhältnismäßig hoch belasten würde. Auch wenn sie dies vielleicht in geringerem Maße tun würde, als die vorherige Gebührenstaffelung.

Ratsherr Pohl (CDU) stellte klar, dass mit der vorliegenden Drucksache eben doch Bezug auf die Beitragssatzung genommen würde, da explizit eine Änderung der Satzung beschlossen werden sollte. Es sei ferner widersprüchlich, dass die Verwaltung nun von sich aus einen Passus für kommende Zeiten einfüge, nachdem in der vergangenen Ratsversammlung ein Antrag der CDU-Fraktion zu einer diesbezüglichen Planungssicherheit abgelehnt worden wäre. Ratsherr Pohl merkte an, dass die damalige Kritik der CDU-Fraktion zum Essengeld dahingehend zu verstehen gewesen sei, dass man diese als versteckte Gebührenerhöhung erkannt habe. Darüber hinaus hätte man jetzt das Essengeld in die Gebührenstaffel einpflegen können, um für mehr Klarheit sorgen zu können.

Stadträtin Rzyski stellte richtig, dass die Verwaltung den Passus mit Eintritt zum 1. August 2020 in die Satzung vor dem Hintergrund aufgenommen habe, dass dann keine Notverordnung mehr gelten würde. Die Änderung der Satzung zum 1. August 2020 habe man vorgelegt, da nicht davon auszugehen sei, dass zukünftig keine Krisensituationen mehr entstehen könnten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION dem vorliegenden Antrag zustimmen würde, obwohl er persönlich auch auf die Beitragspflicht verzichten könnte. Die Alternative sei allerdings, dass die Landeshauptstadt Hannover die Kinderbetreuung nicht wieder hochfahren könnte. Im Ergebnis könnte das für die Eltern bedeuten, dass diese ihre Arbeitszeit weiterhin verkürzten und langfristig um den Erhalt ihrer Arbeitsstelle fürchten müssten.

Ratsherr Döring (FDP) erläuterte, dass laut des Statistischen Bundesamtes das median Bruttoeinkommen bei 3.304 € läge. Die höchste Beitragsstaffel in Hannover beginnt bei einem Nettoeinkommen von mehr als 6.000 € Familieneinkommen. Die zweithöchste Staffel beginnt bei 4.001 € Netto-Haushaltseinkommen. Wenn die Eltern bei Steuerklasse 3 mit einem Kind ungefähr 4.000 € erwirtschaften, dann müssten beide zusammen etwa 7.500 € brutto verdienen. Ratsherr Döring stellte fest, dass man diese Mitte der Gesellschaft mit den aus der Beitragsstaffel ausgewiesenen Gebühren nicht überfordern würde. Ratsherr Döring fragte, bei welchem Einkommen man denn die Spitzenverdiener einordnen würde. Denn wenn man die Mitte der Gesellschaft entlasten wollte, müsste man wissen, wo dann angesetzt werden sollte. Ratsherr Döring bemerkte abschließend zum Redebeitrag des Vorsitzenden der AfD-Fraktion, dass man sicherlich vertreten könnte, was dieser verträte. Allerdings würde das nicht mit der Tatsache zusammenpassen, dass die Fraktion der AfD in der Ratsversammlung am 23. April 2020 eine Haushaltssperre beantragt habe.
Mit 35 Stimmen gegen 23 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die sukzessive Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1163/2020 mit 2 Anlagen.


TOP 10.
Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu ertastbaren Straßenschildern für Menschen mit Sehbehinderung
(Drucks. Nr. 0016/2020)

TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0670/2020)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER die Maßnahme zum Einsatz von ertastbaren Straßennamensschildern durchaus als sinnvoll erachten würde. Ratsherr Böning erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Änderungsantrag der CDU-Fraktion unterstützen würde, da dieser eine gute Alternative zum eigenen Antrag darstellen würde. Ratsherr Böning fragte, warum eine Maßnahme, die in der Stadt Wedel funktioniere, nicht auch für Hannover sinnvoll sein könnte.

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) berichtete, dass der Sehgeschädigten- und Blindenverband Niedersachsen auf Anfrage mitgeteilt habe, dass man dort von taktilen Straßennamensschildern nichts halten würde. Viel wichtiger wäre der Ausbau der taktilen und akustischen Leitsystemen in der Landeshauptstadt Hannover. Darüber hinaus sei der Einsatz von Navigationssystemen mittels einer APP in Verbindung mit einem Smartphone die wesentlich bessere Lösung.

Ratsherr Nicholls (SPD) verwies auf die Schwierigkeit beim Auffinden der ertastbaren Straßennamensschilder und betonte, dass der Ausbau der taktilen und akustischen Leitsysteme an Verkehrsquerungen und im öffentlichen Personennahverkehr Priorität haben sollte. Ratsherr Nicholls erklärte, dass die Fraktion der SPD den Änderungsantrag und die Ursprungsdrucksache ablehnen würde.

Beigeordneter Kelich (SPD) merkte an, dass der vorliegende Antrag aus städtebaulicher Sicht nicht umsetzbar sei, da viele Straßennamensschilder beispielsweise an Gebäuden befestigt worden wären. Zudem sei der Antrag nicht mit den betreffenden Verbänden und Vereinen abgestimmt worden.

Ratsherr Hellmann (CDU) erläuterte, dass sich die CDU-Fraktion das Vorhaben als Pilotprojekt für den Innenstadtbereich vorstellen könnte, da eine flächendeckende Umsetzung einen Mitteleinsatz in haushaltsrelevanter Höhe notwendig machen würde.

Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass die Fraktion der AfD mit Spannung, vor dem Hintergrund der bislang getätigten Aussagen, beobachten würde, in welchem Maße die Barrierefreiheit in Hannover vorangetrieben würde. Ratsherr Jacobs stellte die Einrichtung einer APP zur Unterstützung aller Menschen mit Behinderungen in Hannover in Frage und regte eine Erhebung der Kosten zur Ursprungsdrucksache an, sodass wenigstens der Mitteleinsatz beziffert werden könnte.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN die Drucksache der Fraktion DIE HANNOVERANER ablehnen und dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen würde. Die Gespräche mit den betreffenden Vereinen und Verbänden hätten ergeben, dass in diesem Zusammenhang digitale Lösungen in Verbindung mit Smartphones bevorzugt würden. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass die fortschreitende Elektromobilität und damit verbunden die Geräuschlosigkeit der Fahrzeuge ein viel gravierenderes Problem für blinde und sehgeschädigte Menschen darstellen würde. Die beteiligten Verbände und Vereine hätten die Bitte an die Politik formuliert, dass man eine Geräuschregelung für E-Mobile in die Umsetzung bringen möge, damit E-Bikes, E-Motorräder, E-Autos und E-Mobile des öffentlichen Personennahverkehrs wieder hörbar würden.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da die Fachleute zu dem Thema, der Blinden- und Sehgeschädigtenverband Niedersachsen, eine klare Ablehnung zu dem Vorhaben formuliert habe. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass zur Durchführung eines Pilotprojektes ein entsprechender Antrag in das Verfahren gegeben werden müsste. Darüber hinaus würde der Ausbau der Barrierefreiheit in Hannover kontinuierlich vorangetrieben, denn bei allen Bauvorhaben an Straßen, Straßenquerungen und im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs würden akustische Ampeln, taktile Markierungen oder die Möglichkeiten von Sprachinformation in die Umsetzung gebracht.

Ratsherr Braune bat um die Zustimmung für den Antrag der CDU-Fraktion.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich, dass man sich im vorliegenden Fall an den Aussagen des Blinden- und Sehgeschädigtenverbandes Niedersachsen orientieren sollte. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian stellte fest, dass die Durchführung eines Pilotprojektes die Bindung von dringend benötigter Mittel für den weiteren Ausbau der Barrierefreiheit bedeuten würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) bekräftigte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion sehr gut leben könnte. Ratsherr Böning sagte, dass man Wedel nicht mit Hannover vergleichen könnte und betonte, dass es dort auch sehgeschädigte Menschen gäbe, dass der Stadtrat dem Ganzen zugestimmt habe und dass die Sache dort funktioniere.
Mit 35 Stimmen gegen 25 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0670/2020 ab.

Mit 53 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER zu ertastbaren Straßenschildern für Menschen mit Sehbehinderung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0016/2020 ab.


TOP 11.
Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates: Grundmandat für den Eilenriedebeirat im Umweltausschuss
(Drucks. Nr. 0051/2020)

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den Antragstext inklusive Begründung sowie einen Artikel aus der Tagespresse aus dem Monat Dezember 2019 zur Behinderung der Arbeit des Eilenriedebeirates durch die Verwaltung.

Ratsherr Braune regte an, dass der Rat der Stadt einmal davon absehen möge, wer den Antrag in das Verfahren gegeben habe. Ratsherr Braune erläuterte, dass dem Antrag zuzustimmen sei, da dieser die Bürger*innen in den Vordergrund stellen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) erörterte, dass der Eilenriedebeirat die Verwaltung zu allen Fragen in Zusammenhang mit der Eilenriede beraten würde. Darüber hinaus würde allen Ratsmitgliedern die Einladung des Eilenriedebeirates übermittelt, sodass allen Interessierten die Möglichkeit offenstünde, an den Sitzungen teilzunehmen. Ratsherr Engelke gab zu bedenken, dass die Vergabe eines Grundmandats an ein Mitglied des Eilenriedebeirates auch Begehrlichkeiten aus anderen Gremien (Kommissionen, AGs, Runden Tischen etc.) der Landeshauptstadt Hannover wecken könnte. Zudem könnten sich alle Mitglieder des Rates Anträge des Eilenriedebeirates zu eigen machen und einen entsprechenden Antrag dazu in das Verfahren geben.

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette stellte klar, dass der Eilenriedebeirat gemäß § 3 seiner Satzung den Rat der Stadt in allen Fragen zur Eilenriede beraten würde und nicht die Verwaltung.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Dezernentin im Umweltausschuss berichtet habe, dass eine Einigung zu den Anliegen des Eilenriedebeirates längst getroffen worden wäre.

Ratsherr Hirche (AfD) verlas den § 2 der Satzung des Eilenriedebeirates zum Umgang des Rates mit Gutachten des Eilenriedebeirates.

Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass die CDU-Fraktion den Eilenriedebeirat für ein überaus wichtiges Gremium halte und dass man sich schon seit mehreren Jahren für eine stärkere Beteiligung desselben, vor allem im Umweltausschuss, einsetzen würde. Die dazu im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen vorgestellte Einigung halte man für einen guten Kompromiss.

Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die Mitglieder des Rates die Beschlüsse des Eilenriedebeirates mit entsprechenden Kommentaren per E-Mail erhalten würden, sodass diese eine gute Reichweite und Kenntnisnahme erzielen würden. Zudem könnten zusätzliche Informationen niemals zu größerer Bildungsferne führen, sodass die FDP-Fraktion grundsätzlich immer einem Beitrag aus dem Eilenriedebeirat im Umweltausschuss zulassen würde.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) monierte dem Umgang mit den demokratisch gewählten Mitgliedern der AfD-Fraktion und bedankte sich für den von der Verwaltung gefundenen Kompromiss im Umgang mit dem Eilenriedebeirat. Trotzdem sei es legitim, wenn die Intention der AfD-Fraktion darüber hinausginge und man ein Grundmandat für ein Mitglied des Eilenriedebeirates im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen fordern würde.

Ratsherr Braune kritisierte, dass die vielzitierte Wertschätzung für den Eilenriedebeirat nicht so weit reichen würde, um dem vorliegenden Antrag zustimmen zu können.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass längst alle Argumente ausgetauscht wären, dass die Redebeiträge immer skurriler würden und dass er deshalb den Antrag zur Geschäftsordnung zum Schluss der Debatte stellen würde.
Mit 53 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.
Ratsherr Hirche (AfD) stellte fest, dass er in den dreieinhalb Jahren seiner Ratszugehörigkeit kein Mitglied des Eilenriedebeirates in den benannten Gremien angetroffen habe und kritisierte, dass wieder einmal eine wichtige Diskussion ohne Not abgebrochen würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION damit einverstanden wäre, dass der Eilenriedebeirat überall dort ein Grundmandat erhalte, wo die AfD-Fraktion auf ihr Mandat verzichten würde. Allerdings sollte man dazu vorher die entsprechende Gesetzgebung konsultieren.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass man dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen könnte, da Grundmandatsträger gleichzeitig stimmberechtigte Mitglieder des Rates wären. Das würde für die Mitglieder des Eilenriedebeirates nicht zutreffen.
Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates: Grundmandat für den Eilenriedebeirat im Umweltausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0051/2020 ab.


TOP 12.
Antrag der AfD-Fraktion zu Sondernutzungserlaubnissen für sogenannte „Little Homes“
(Drucks. Nr. 0817/2020)

Ratsherr Karger AfD) verlas den Antragstext inklusive Begründung und erläuterte, dass nicht beabsichtigt sei, für 5.000 Obdachlose in Hannover Little Homes zur Verfügung stellen zu wollen. Allerdings könnten einigen verlässlichen, steuerbaren Personen, nach gründlicher Antragsprüfung, an geeigneten Stellen Little Homes zur Verfügung gestellt werden. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass viele Obdachlose aus Angst vor Gewalt, Diebstahl oder Diskriminierung die Obdachlosenunterkünfte meiden würden. Diese würden auf Essen, Trinken, Waschmöglichkeiten, Heizung und einer trockenen Bettstelle verzichten, um ein wenig Privatsphäre, Sicherheit und Unabhängigkeit genießen zu können. In Hamburg, Berlin und zehn weiteren Städten in Deutschlang gäbe es inzwischen Sondernutzungssatzungen zur Aufstellung von Little Homes.

Ratsherr Döring (FDP) konstatierte, dass die Little Homes nicht an der konservativen Haltung der Verwaltung oder einer nicht vorhandenen Bereitschaft zur Änderung der Sondernutzungssatzung gescheitert wären. Ratsherr Döring wies darauf hin, dass es einige Menschen in Hannover sehr schnell bereut hätten, dass sie der Aufstellung von Little Homes auf ihren Privatgrundstücken zugestimmt hätten. Diese Tatsache habe dazu geführt, dass sich der Initiator der Little Homes aus Hannover zurückgezogen habe. Darüber hinaus seien diejenigen Standorte, die von den Obdachlosen favorisiert würden, nicht zur langfristigen Aufstellung der kleinen Häuser geeignet. Ferner sei zu bedenken, was für Auswirkung es für einen Stadtbezirk, einen Wohnbereich, eine Straße oder das direkte Umfeld haben könnte, wenn dort Little Homes aufgestellt würden.

Ratsherr Braune erklärte, dass alles dafür getan werden müsste, dass die Obdachlosen von der Straße kämen und dass das Projekt Little Homes dazu beitragen könnte. Ratsherr Braune fragte, ob der Verwaltung Zahlen aus Köln oder anderen Großstädten vorlägen, die belegen könnten, dass das Projekt dort ein Erfolg sei.

Ratsherr Karger (AfD) entgegnete, dass es für die Anwohner nicht wirklich schöner und dass es für die Obdachlosen sehr viel unsicherer wäre, wenn diese ihre Habseligkeiten um sich verteilt, unter freiem Himmel in Schlafsäcken oder Ähnlichem campieren würden. Es würde ferner nicht beabsichtigt, dass hunderte von Little Homes auf ganz Hannover verteilt würden. Ratsherr Karger betonte, dass einigen wenigen Menschen auf Antrag und nach gründlicher Prüfung desselben die Möglichkeit eröffnet werden sollte, dass diese selbstständig und unabhängig in einem kleinen Holzhaus leben könnten. Dabei ginge es weniger um das Projekt Little Homes selbst, sondern um das Leben in kleinen Holzhütten, die von jedem Tischler zusammengebaut werden könnten. Ratsherr Karger forderte die Anwesenden auf, dass diese ihre wahren Gründe zur Ablehnung des Projektes nennen mögen, da es offensichtlich wäre, dass die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum nur ein vorgeschobenes Thema sei.

Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen das Projekt vor dem Hintergrund von Standards aus fachlichen Gründen ablehne. Die Maßnahme in der Jugendherberge mit all seinen Angeboten habe gezeigt, wie man erfolgreich auf die Belange von Obdachlosen eingehen sollte.

Ratsherr Hirche (AfD) erläuterte, dass man in Hannover sicherlich einen Ort finden könnte, um Obdachlosen in einem Modellversuch die Chance auf ein sicheres, selbstbestimmtes Leben in kleinen Holzhäusern eröffnen zu können. Ratsherr Hirche sagte, dass in Hannover immer ein großes Aufsehen darum gemacht würde, wenn es um die Unterstützung der Schwächsten in der Gesellschaft ginge. Allerdings würden den großen Worten nur selten Taten folgen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) schickte voraus, dass die Intention der AfD eigentlich nicht falsch sei. Problematisch sei, wer diesen Antrag stelle. Denn die Fraktion der AfD habe in der Vergangenheit immer wieder unter Beweis gestellt, dass sie die Schwachen der Gesellschaft auf das Tiefste verachte und dass sie keine Migranten und Flüchtlinge in Hannover bzw. in Deutschland haben wollten. Die AfD-Fraktion habe beispielsweise bei den letzten Haushaltsplanberatungen mit ihren Anträgen versucht, dass sämtliche Hilfen für sozial schwache Menschen ersatzlos gestrichen werden sollten. Deshalb könnte niemand diesen Antrag, den die AfD-Fraktion von den LINKEN in Köln abgeschrieben habe, Ernst nehmen. Die AfD-Fraktion versuche mit dem vorliegenden Antrag vorzugaukeln, dass einzig und allein sie sich für die Schwachen in der Gesellschaft einsetzen wollten. Ratsherr Wolf stellte klar, dass der Rat der Stadt, die Verwaltung, die Politik und die unendlich vielen Ehrenamtlichen in Hannover unglaublich viel für die Benachteiligten in der Stadt tun würden. Allein die Maßnahmen für Obdach- und Wohnungslose in Verbindung mit der Coronakrise wären Beispiel dafür, dass in Hannover mehr für Obdachlose getan würde als in den meisten anderen Städten in Deutschland. Ratsherr Wolf erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da die Fraktion der AfD mit so einem Antrag nichts anderes im Sinn habe, als sich damit profilieren zu wollen. Es gehe der AfD-Fraktion nicht um Little Homes, für die es in Hannover ohnehin keine Bewerber mehr gäbe und sicherlich auch nicht um potentielle Bewohner*innen derselben.

Ratsherr Braune fragte erneut, ob es nicht möglich wäre von den positiven Erfahrungen der Stadt Köln mit den Little Homes profitieren zu können.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe antwortete, dass die Verwaltung wahrgenommen habe, dass auch in Köln eine deutliche Distanzierung zu diesem Projekt stattgefunden habe, sodass nicht davon auszugehen sei, dass eine Erfolgsgeschichte in Köln seinen Lauf genommen habe und die Anzahl der Little Homes anwachsen würde. Deswegen sähe sich die Verwaltung von den Ausführungen der meisten Ratsmitglieder in ihrer Wahrnehmung bestätigt.

Ratsherr Döring (FDP) machte deutlich, dass es nicht unproblematisch wäre, eine Ausnahmegenehmigung zur Sondernutzungssatzung für Holzgebäude zur Unterbringung von obdachlosen Menschen zu schaffen. Ferner gehe aus dem Antrag hervor, dass von der Verwaltung nicht nur die Antragstellenden, sondern auch die Bewohner*innen geprüft und bewertet werden sollten. Es sei zum einen schwierig, das auf rechtssichere Beine stellen zu können und zum anderen interessant, wer diese Prüfungen und Bewertungen vornehmen sollte. Ratsherr Döring bemerkte, dass es überaus fragwürdig sei, dass ein derartiger Antrag ausgerechnet von denjenigen in das Verfahren gegeben würde, die sich ansonsten durch ihre besondere soziale Kälte auszeichneten. Im Weiteren schloss sich Ratsherr Döring den Ausführungen seines Vorredners an.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) skizzierte die Zustände in einem Auffanglager für geflüchtete Menschen im Mittelmeerraum und hob hervor, dass die AfD-Fraktion für diese Menschen niemals eine menschliche Wärme übrig hätte. Deshalb sollte die AfD-Fraktion versuchen davon Abstand zu nehmen, anderen eine soziale Kälte vorzuwerfen. Ratsherr Klippert wies darauf hin, dass auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungshilfe e.V. sich im Januar 2020 kritisch zu dem Thema geäußert und betont habe, dass die Little Homes mittelfristig keine Lösung darstellten. Ratsherr Klippert stellte klar, dass letztendlich nur die Schaffung von zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraum weiterhelfen könnte.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag nicht nur deswegen ablehnen würde, weil man die Glaubwürdigkeit der AfD-Fraktion in dieser Thematik in Frage stelle, sondern man würde diesen auch ablehnen, weil dieser inhaltliche Schwächen aufweise. Die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN halte die Little Homes nicht für die Lösung. Allerdings könnten diese in limitierter Anzahl eine Option darstellen. Beigeordneter Machentanz kündigte an, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN einen eigenen Antrag zu den Little Homes in das Verfahren geben würde.

Ratsherr Karger (AfD) kritisierte die vorangegangenen Wortbeiträge und merkte an, dass es wieder einmal interessant sei beobachten zu können, wie sich die übrigen Fraktionen winden würden, um den Antrag ablehnen zu können. Ratsherr Karger sagte, dass es natürlich überall dort zu Unruhen, Bedrohungen, Diskriminierungen und Schlägereien kommen würde, wo viele Menschen mit psychischen Problemen und/oder Suchtproblemen untergebracht wären. Ratsherr Karger stellte fest, dass es entgegen der Meinung der übrigen Fraktionen Bewerber*innen für ein Little Home gäbe und dass eine Interessentin davon sogar unter den Zuschauer*innen zu finden sei. Abschließend erklärte Ratsherr Karger, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht für die Verhältnisse im Mittelmeerraum zuständig wäre.

Beigeordnete Gamoori (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“, da man sich ausreichend ausgetauscht habe. .
Mit 50 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Hirche (AfD) bemerkte, dass sich die meisten Anwesenden sicherlich nicht in die Lage von Obdachlosen hineinversetzen könnten und dass es unbestritten möglich wäre, eine Fläche für zehn Little Homes in Hannover finden zu können.

Ratsherr Albrecht (CDU) erörterte, dass der vorliegende Antrag eine tolle Geschichte sein könnte, wenn man sich in der Landeshauptstadt Hannover überhaupt nicht um die obdachlosen Menschen kümmern würde. Im Stadtbezirk Mitte, in dem sich der ganz überwiegende Teil der Obdachlosen aufhalte und versorgt würde, kümmere sich der zuständige Bezirksrat seit Jahren intensiv um die auf der Straße lebenden Menschen. Dazu habe die Fraktion der CDU, in Zusammenarbeit mit dem anderen Fraktionen, Anstöße formuliert, um die Gesamtsituation dieser Menschen verbessern zu können. Ratsherr Albrecht wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht nur die Notunterkünfte, die immer wieder von einigen Fraktionen kritisiert würden, anbieten würde. In Hannover gäbe es Obdachlosenunterkünfte mit Ein- und Zweibettzimmerunterbringung. Man biete den Menschen Wohnprojekte in kleinen Apartments an, in denen diese, mit Unterstützung durch die Sozialarbeit, das Wohnen wieder lernen könnten. Man stelle den Menschen abgeschlossene Wohnungen zur Verfügung, in denen diese eigenständig leben könnten. Ratsherr Albrecht resümierte, dass die Landeshauptstadt Hannover überhaupt nicht auf ein Projekt mit kleinen Holzhütten im öffentlichen Raum eingehen müsste. Er persönlich wollte keine dieser kleinen Holzhütten, die ihn eher an Hundehütten erinnerten, im Straßenbild von Hannover sehen müssen.

Ratsherr Braune machte deutlich, dass die Obdachlosenzahlen in Hannover jedes Jahr um zehn Prozent wachsen würden. Die Little Homes seien nur ein Puzzleteil in einem großen Gesamtkonzept, welches angeboten werden müsste. Ratsherr Braune betonte, dass das Projekt zwingend erforderlich sei, da im Besonderen in Frauenhäusern ein unglaubliches Potential an Gewaltbereitschaft bestünde.

Mit 55 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zu Sondernutzungserlaubnissen für sogenannte „Little Homes“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0817/2020 ab.


TOP 13.
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Konzeptes „Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 0831/2020)

Ratsherr Klapproth (CDU) erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr das erste Mal in Hannover ein Kunstrasenprogramm verabschiedet worden wäre und dass dadurch zwei Vereine in den Genuss eines Kunstrasenplatzes gekommen wären. In diesem Jahr würde der zweite Lauf des Programms durchgeführt und die Fraktion der CDU würde den vorliegenden Antrag als Evaluation zu diesem Programm betrachten. Ratsherr Klapproth erläuterte, dass der Antrag zum einen ein Produkt der direkten Ansprache der Vereine an die CDU-Ratsfraktion und zum anderen ein Ergebnis aus dem zu Beginn des Jahres stattgefundenen Meetings der Sportverwaltung mit den hannoverschen Vereinen wäre. Im Weiteren stellte Ratsherr Klapproth die fünf Punkte aus dem Antragstext vor, die zu mehr Gerechtigkeit bei der Vergabe führen sollten, vor und bat um die Zustimmung für den Antrag.

Ratsherr Braune brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass kein Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag eingebracht worden sei und bat den sportpolitischen Sprecher der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen um eine Stellungnahme dazu. Denn eigentlich sei es das selbsterklärte Ziel der Bündnis 90/Die Grünen, das man die Natur bewahren wollte.

Mit 35 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Konzeptes „Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0831/2020 ab.

TOP 14.
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung des Fördertopfes der Stadt Hannover für die lokale Wirtschaft
(Drucks. Nr. 0845/2020)

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass es vor allem die mittelständischen Unternehmen wären, die Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen würden. Hilfe und Unterstützung für den Mittelstand bedeute, dass man die Sicherung der Arbeitsplätze und damit einhergehend die Sicherung von Existenzen initiiere. Dabei dürfte nicht aus den Augen verloren werden, dass auch nur die wirklich bedürftigen Unternehmen von den Hilfen profitierten.

Ratsherr Braune erklärte, dass er den vorliegenden Antrag nur befürworten könnte. Ferner bedankte sich Ratsherr Braune bei der Verwaltung für die Hilfen in Höhe von 3 Mio. € für die Kulturschaffenden in Hannover und ergänzte, dass in diesem Bereich noch mehr Hilfen notwendig wären, da die Künstler*innen immer noch nicht wieder auftreten dürften.

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) machte deutlich, dass die Landeshauptstadt Hannover als eine der ersten Kommunen in Deutschland mit ihrem 10 Mio. € Hilfsfonds und dem kürzlich beschlossenen Stabilitätspaket in Höhe von 1,5 Mio. € eine absolut wichtige Nothilfe geleistet habe. Das wären gezielte Unterstützungsmaßnahmen für wesentliche Wirtschaftsbereiche. Ratsherr Spiegelhauer machte deutlich, dass der Rat der Stadt auch immer die gesamtstädtische Haushaltslage im Blick behalten müsste und dass nicht noch einmal einfach so 10 Mio. € leistbar wären. Vielmehr sei es daran, dass die Wirtschaft mit gezielten Maßnahmen wieder in Gang gebracht würde. Ratsherr Spiegelhauer erklärte, dass die Fraktion der SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde, da man zuversichtlich sei, dass man die Wirtschaft über die bereits beschlossenen und eingeleiteten Maßnahmen wieder stabilisieren könnte.

Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Ausweitung des Fördertopfes der Stadt Hannover für die lokale Wirtschaft nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0845/2020 ab.

TOP 15.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung des Musterhygieneplans
(Drucks. Nr. 0855/2020)


Ratsfrau Dr. Matz (CDU) schilderte die Ereignisse seit der Ablehnung der Dringlichkeit des Antrages der CDU-Fraktion in der Ratsversammlung am 23. April 2020, machte auf die zum Teil immer noch aus hygienetechnischen Belangen, desolaten Zustände in den Schulen aufmerksam und erklärte, dass man dem vorliegenden Antrag zustimmen könnte, da dieser auch nach verspäteter Behandlung unschädlich sei.

Mit 38 Stimmen gegen 13 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung des Musterhygieneplans nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0855/2020 ab.


TOP 16.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Anhaltender Verzicht auf die Erhebung der Kitagebühren
(Drucks. Nr. 0872/2020)

Von der Fraktion der CDU zurückgezogen.


TOP 17.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Haushaltssperre aufgrund der Coronakrise
(Drucks. Nr. 0873/2020)

Beigeordneter Hauptstein (AfD) erörterte, dass die Fraktion der AfD der Auffassung sei, dass man schleunigst dafür sorgen sollte, die Ausgabenseite auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben zu begrenzen. Ferner sollte die Verwaltung den gesamten Haushalt dahingehend durchforsten, welche Bereiche, in Anbetracht der finanziellen Verwerfungen die auf die Stadt zukämen, die nicht ganz so systemrelevant sowie erheblich wären und auf die man demzufolge verzichten könnte, bevor man das normale Wirtschaften wieder aufnähme. Beigeordneter Hauptstein wies darauf hin, dass beispielsweise die Beschäftigung mit dem Themen „autoarme Innenstadt“ oder „das Etablieren von homosexuellen Ampelmännchen“ zu Zeiten einer Pandemie nicht zu den zwingend notwendigen Betätigungsfeldern gehörten. Eine Haushaltssperre könnte dabei helfen, dass fehlverwendete Ressourcen gebunden würden. Beigeordneter Hauptstein hob hervor, dass der vorliegende Antrag nicht im Widerspruch zu den anderen Anträgen der AfD-Fraktion stünde, da man im Antrag festgehalten habe, dass die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronakrise ausdrücklich ausgenommen wären. Denn auch die Fraktion der AfD habe ein erhebliches Interesse daran, dass der Mittelstand am Laufen gehalten würde.

Ratsherr Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass die Fraktion der SPD das Instrument Haushaltssperre für ausdrücklich ungeeignet und kontraproduktiv halte, um sinnvoll handeln zu können. Denn es würden genau die Ausgaben betreffen, die krisenbedingt als Mehrausgaben anstünden, nämlich alle außerplanmäßigen Maßnahmen. Ratsherr Dr. Menge machte deutlich, dass der Hinweis, wonach die, die Pandemie betreffenden Maßnahmen, von der Haushaltssperre nicht berührt werden sollten, nicht umsetzbar sei, da sich die Coronakrise auf alle Bereiche des städtischen Haushalts ausbreite. Ratsherr Dr. Menge stellte fest, dass auf der zweiten Seite des Antrages dann erkennbar würde, welche Intention tatsächlich hinter dem vorliegenden Antrag stünde. Ratsherr Dr. Menge konstatierte, dass die AfD-Fraktion plane, die von ihr bereits abgelehnten Anträge durch die Hintertür kippen zu können. Ratsherr Dr. Menge erklärte, dass die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag nicht zustimmen würde, da dieser nur einen sehr geringen finanziellen Nutzen haben könnte und im Gegenzug einen großen infrastrukturellen Schaden anrichten würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) stellte klar, dass eine komplette Haushaltssperre eine ganz andere Dimension habe, als den Haushalt gründlich zu durchforsten und alles auf den Prüfstand zu stellen. Die Fraktion DIE HANNOVERANER sei nicht der Ansicht, dass alles auf Null heruntergefahren werden sollte, da dadurch ein nicht unerhebliches Stück Lebensqualität auf der Strecke bleiben würde. Ratsherr Böning bemerkte, dass es deutlich sinnvoller wäre, wenn man beim nächsten Haushalt überaus diszipliniert vorginge und den Worten des Stadtkämmerers tatsächlich folgen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) sagte, dass es allgemein bekannt sei, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen gern Geld ausgeben würden. Allerdings würden sich schon sehr bald einige im Rat darüber wundern, wo die Reise hingehe, wenn man nicht sehr zeitnah mit dem Sparen beginnen würde.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da man die Intention der AfD-Fraktion hinter dem Antrag natürlich durchschauen würde.

Ratsherr Hirche (AfD) machte deutlich, dass bislang noch keiner der Anwesenden eine Vision zur Zukunft in Hannover vorgelegt habe. Was sehr schade sei, da am Ende des Jahres nichts mehr so sein würde wie bisher. Alle im Rat müssten sich von Liebgewordenem verabschieden und würden neue Wege bestreiten müssen.

Ratsherr Klapproth (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte“.
Mit 49 Stimmen gegen 5 Stimmen beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass es zwingend notwendig wäre einige Vorbereitungen dahingehend zu treffen, dass im kommenden Jahr einige Projekte ganz sicher nicht fortgeführt werden könnten. Es sei ferner nicht nachvollziehbar, warum alle Beteiligten die Planungssicherheit vorenthalten würde. Man sollte denjenigen, die mit ihren Projekten an staatlichen Zuwendungen hängen würden, dringend darauf hinweisen, dass diese zukünftig andere Wege der Förderung bestreiten müssten.

Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Haushaltssperre aufgrund der Coronakrise nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0873/2020 ab.


TOP 18.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: hanova in der Coronakrise stärken – Verzicht auf Ausschüttung
(Drucks. Nr. 0875/2020)

Mit 31 Stimmen gegen 14 Stimmen und bei 6 Enthaltungen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: hanova in der Coronakrise stärken – Verzicht auf Ausschüttung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0875/2020 ab.


TOP 19.
A N T R Ä G E

TOP 19.1.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur digitalen Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen im Angesicht des Coronavirus
(Drucks. Nr. 0940/2020)

Eingebracht und überwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 19.2.
Antrag der AfD-Fraktion zur beidseitigen Abbiegemöglichkeiten von der Göttinger Chaussee in den südlichen (unteren) Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 1051/2020)

Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.3.
von Ratsherrn Braune

TOP 19.3.1.
zur Soforthilfe für Künstler und Kulturschaffende
(Drucks. Nr. 0868/2020)

Eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Finanzausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.3.2.

zur Schließung von mobilen Raumeinheiten Raumeinheiten
(Drucks. Nr. 0870/2020)

Eingebracht und überwiesen:
In den Schul- und Bildungsausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.3.3.
zur sofortigen Öffnung der Restaurants
(Drucks. Nr. 0871/2020)

Eingebracht und überwiesen:
In den Finanzausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt den Saal zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:


H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter