Sitzung Jugendhilfeausschuss am 28.05.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 26.05.2020)
Protokoll (erschienen am 30.09.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 29.05.2020

PROTOKOLL

Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, 28. Mai 2020,
Hannover Congress Centrum, Glashalle, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Beginn 13.00 Uhr
Ende 13.36 Uhr

Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 29.05.2020

PROTOKOLL

Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, 28. Mai 2020,
Hannover Congress Centrum, Glashalle, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Beginn 13.00 Uhr
Ende 13.36 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Herr Breitling
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Finck (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) 13.23 - 13.36 Uhr
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
(Frau Jörk)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Frau Kniesz-Nettlau)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Prante)
Herr Rauls
(Herr Rüter)
(Herr Dr. Schubert)
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wilke
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
Herr Wolf
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bergen)
(Frau Bloch)
(Frau Braecklein)
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
(Frau Löbcke)
Frau Merkel
(Frau Panafidina)
(Herr Pohl)
(Frau Schnieder)
(Frau Venzke)
(Frau Voigt)
(Frau Wenzel)
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Herr Voigt (Neue Presse)

Verwaltung:
Herr Borg (Dez. IV)
Frau Frischen (51.5)
Herr Pietzko (51.0)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)

Gremienbetreuung:
Frau Fritz (51.02-R)
Herr Tietz (51.02-R)
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Anwesend:

(verhindert waren)

(Beigeordneter Hauptstein) (AfD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Herr Boes)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Herr Breitling
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Finck (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) 13.23 - 13.36 Uhr
(Ratsherr Gill) (SPD)
(Ratsfrau Jeschke) (CDU)
(Frau Jörk)
(Ratsherr Karger) (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
(Frau Kniesz-Nettlau)
Ratsherr Pohl (CDU)
(Herr Prante)
Herr Rauls
(Herr Rüter)
(Herr Dr. Schubert)
Herr Steimann
Herr Teuber
Frau Wilke
(Ratsherr Wolf) (LINKE & PIRATEN)
Herr Wolf
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
(Herr Bergen)
(Frau Bloch)
(Frau Braecklein)
(Frau Israel)
(Herr Jantz)
(Frau Löbcke)
Frau Merkel
(Frau Panafidina)
(Herr Pohl)
(Frau Schnieder)
(Frau Venzke)
(Frau Voigt)
(Frau Wenzel)
(Frau Wittenberg)

Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Herr Voigt (Neue Presse)

Verwaltung:
Frau Frischen (51.5)
Frau Fritz (51.02-R)
Herr Pietzko (51.0)
Stadträtin Rzyski (Dez. IV)

Herr Tietz für das Protokoll (Dez. IV)

Tagesordnung:



1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2 Sukzessive Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1163/2020 mit 2 Anlagen)

3. NEUFASSUNG: Dringlichkeitsantrag vom Stadtjugendring Hannover e.V. (Felix Breitling, Tobias Rauls und Volkmar Wolf): Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen
(Drucks. Nr. 1111/2020 N1)



Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.


TOP 1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Dr. Carl eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. Zudem verwies sie auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Im Anschluss stellte Ratsfrau Dr. Carl die Erweiterung der Tagesordnung um die Neufassung des Dringlichkeitsantrags des Stadtjugendring Hannover e.V. gem. § 34 Abs.4 S.1 GO zur Abstimmung. Die Erweiterung wurde einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.



TOP 2
Sukzessive Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
(Drucks. Nr. 1163/2020 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Döring fragte, ob es eine Übersicht gebe, aus der ersichtlich sei, welche Träger in welchem Umfang perspektivisch eine Betreuung anböten.

Stadträtin Rzyski informierte, dass man zwischen der tatsächlichen Belegungsmöglichkeit in der aktuellen Situation und der vertraglich geregelten Betreuung unterscheiden müsse. Eine Übersicht mit den aktuellen Belegungsmöglichkeiten und -quoten werde bereitgestellt. Man werde ebenfalls prüfen, in welchem Umfang die Betreuungsverträge erfüllt würden.

Die CDU-Fraktion werde die Drucksache ablehnen, so Ratsherr Pohl. Ausschlaggebend sei die bereits mitgeteilte ablehnende Haltung gegenüber der im Vorfeld beschlossenen Beitragsstaffel.

Die Betreuung in den Kindertagesstätten laufe wieder an, so Ratsherr Finck. Es sei daher wichtig, die Finanzierbarkeit sowie den Weg in die normale Betreuungssituation zu regeln.

Die Annahme von Ratsherrn Finck, dass nur eine hundertprozentige Betreuung eine hundertprozentige Beitragszahlung verursache, wurde durch Stadträtin Rzyski bestätigt. Eine geringere Betreuungsquote zwischen fünfzig und neunundneunzig Prozent mache einen hälftigen Beitrag aus.

Auf die Frage von Ratsherrn Finck, wie aufwendig die Abrechnung dieses Verfahrens sei, antwortete Herr Pietzko, dass ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren entwickelt werde und dass voraussichtlich die Träger auf einem Formular ankreuzten, ob eine null-, fünfzig- oder hundertprozentige Betreuung vorgelegen habe.

Herr Steimann fragte, ob die tatsächliche Belegung oder die Verfügbarkeit der Plätze für die Abrechnung relevant sei, da ggf. Eltern ihre Kinder nicht zur Betreuung brächten, obwohl der Platz zur Verfügung stehe. Eine Abrechnung nach tatsächlicher Belegung sei nicht leistbar.

Das Informationsschreiben sei in Bearbeitung, so Herr Pietzko. U.a. solle die Anwesenheit erfasst werden.

Herr Teuber informierte, dass in Einrichtungen des Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. die Betreuungszeiten vertragskonform angeboten würden. Sodann bat er um Erläuterung des Punktes 3. zweiter Spiegelstrich.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass aufgrund des eingeschränkten Angebots Eltern nicht die vertraglich vereinbarte Betreuung in Anspruch nehmen könnten. Das Angebot werde durch die Infektionsschutzmaßnahmen des Landes bestimmt. Wenn die Träger keine hundertprozentige Betreuung anbieten könnten, so müsse der Beitrag reduziert werden. Im Rahmen dieser Vorgaben könnten die Träger selbständig entscheiden, das einzelfallabhängige Angebot zu erweitern oder zu reduzieren. So könne aufgeteilt werden, dass das eine Kind an drei Tagen und das andere Kind an zwei Tagen der Woche betreut werde oder ein Kind an allen Tagen.

Herr Teuber ergänzte, dass aufgrund der Hygieneregeln eine gemischte Gruppe nicht möglich sei. Bei so einer Konstellation müsse eine geschlossene Gruppe für zwei Tage und eine geschlossene Gruppe für drei Tage angeboten werden. Eventuell werde der Vorschlag eines solchen Schichtmodells die Eltern dazu animieren, solche Angebote anzufragen.

Herr Steimann wiederholte seine vorherige Frage, ob die tatsächliche Belegung oder die Verfügbarkeit der Plätze für die Abrechnung relevant sei.

Stadträtin Rzyski bestätigte, dass die Zurverfügungstellung abgerechnet werde. So könne sechzig Prozent der Eltern ein vereinbarungsgemäßes Platzangebot angeboten werden und vierzig Prozent nur ein reduziertes. Die vierzig Prozent der Eltern würden dementsprechend einen geringeren Beitrag zahlen.

Ratsherr Döring bedankte sich für die Erläuterung und ergänzte, dass es nicht auf das individuelle Verhalten der Eltern ankommen dürfe, wenn der Betreuungsvertrag erfüllt werden könne.

Antrag,
für alle Einrichtungen und Tagespflegeverhältnisse, für die ein Entgelt gem. der Entgeltregelung bzw. ein Kostenbeitrag gem. der Satzung erhoben wird, zu beschließen:

1. Mit Wirkung ab dem 01.06.2020 sind die Kostenbeiträge gem. § 5 der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege wieder vollumfänglich zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn die Förderung in Kindertagespflege aufgrund behördlicher Verfügung oder gesetzlicher Regelung untersagt wird.

2. Die Neufassung der in der Anlage 1 beigefügten Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege mit Wirkung ab dem 01.08.2020.


§ 5 wird wie folgt ergänzt:
(5) Ist die Förderung in Kindertagespflege aufgrund behördlicher Verfügung oder gesetzlicher Regelung untersagt, wird kein Kostenbeitrag gem. Absatz 1 erhoben.

3. Mit Wirkung ab dem 15.06.2020 gilt bei Inanspruchnahme von Notgruppen in Kindertagesstätten für die Erhebung des Entgelts einschließlich des Essengeldes (gem. §§ 1 und 9 der Entgeltreglung) Folgendes:
· Erfolgt die Betreuung im vertraglich vereinbarten Umfang, ist hierfür das gem. Entgeltregelung festgesetzte Entgelt zu entrichten.
· Erfolgt die Betreuung nicht im vertraglichen Umfang, jedoch mindestens hälftig, sind 50% des gem. Entgeltregelung festgesetzten Entgeltes zu entrichten.
· Erfolgt die Betreuung nicht im vertraglichen Umfang und nicht mindestens hälftig, wird weiterhin auf die Erhebung des Entgeltes verzichtet.

4. Die Ergänzung des § 1 Abs. 3 Satz 2 der Entgeltregelung gem. Anlage 2 mit Wirkung ab dem 01.08.2020:
„Bei Schließung der Einrichtung aufgrund behördlicher Verfügung oder gesetzlicher Regelung sind hingegen kein Betreuungsentgelt und kein Essengeld zu zahlen.“

5. Gem. Ziffer 3 ausfallende Entgelte (einschl. Essengeld) werden den Einrichtungen erstattet. Von Seiten der Landeshauptstadt Hannover geförderte Betriebskindertagesstätten erhalten maximal den jeweiligen Höchstbeitrag der städtischen Entgeltregelung. Zugleich sind sie aufgefordert, ihre Betriebsausgaben auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen.

6. Die laufende Förderung von Kindertageseinrichtungen erfolgt weiter auf Grundlage der jeweiligen Fördersystematik. Sind Nachweise über Kinderlisten zu erbringen, gilt als Grundlage die Durchschnittsbelegung der Kinder mit Erstwohnsitz in Hannover während der letzten drei Monate.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen



TOP 3.
NEUFASSUNG: Dringlichkeitsantrag vom Stadtjugendring Hannover e.V. (Felix Breitling, Tobias Rauls und Volkmar Wolf): Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen
(Drucks. Nr. 1111/2020 N1)

Der Antrag habe inhaltlich substanzielle Bedeutung, so Ratsherr Finck. In Zeiten von Corona müsse geschaut werden, wie Jugendverbandsarbeit aufrechterhalten werden könne. Eine Entformalisierung sei geeignet, um Verfahren praktikabler zu gestalten.

Herr Teuber wiederholte eine Aussage der Verwaltung, dass es auch andere Wege gegeben habe, diese Verfahren umzusetzen. Der Beschluss dieses Antrags sei nachvollziehbar, um Rechtssicherheit zu erlangen. Eine Abstimmung im Vorfeld zwischen Verwaltung und Stadtjugendring Hannover e.V. sei sinnvoll gewesen.

Herr Rauls berichtete, dass es eine Abstimmung mit der Verwaltung gegeben habe. Als beste Variante sei die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses hervorgegangen.

Antrag,
zu beschließen:

dass die Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen ab 01.07.2019 mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 16.03.2020 folgendermaßen verändert wird:

1. Die Ziffer 7.3.3 „Förderungsfähige Vorhaben mit einer Mindestteilnehmer*innenzahl von zehn Personen" wird in ihrer Aufzählung um den Punkt „digitale Angebote der Jugendarbeit, z.B. Online-Maßnahmen wie webinare mit einer Mindestgesamtdauer von 1,5 Stunden" ergänzt und

2. Die Ziffer 7.4.5 wird um folgenden Passus erweitert: „Bei Online-Maßnahmen entfällt der Eigenbeteiligungsbeitrag."

3. Die Ziffer 7.5 wird in zwei Punkten geändert in „die vollständige Teilnehmer*innenliste mit Name, Alter, Anschrift und Anwesenheitstage der Teilnehmer*innen" und „einschließlich einer Bestätigung der Teilnehmer*innen über die Teilnahme an dem Vorhaben durch persönliche Unterschrift, bei Online-Maßnahmen reicht die Unterschrift des/der Leiter*in der Maßnahme als Bestätigung der Richtigkeit der Teilnehmer*innen-Liste".

Einstimmig

Daraufhin schloss Ratsfrau Dr. Carl die Sitzung um 13:36 Uhr.

(Rzyski) (Tietz)
Stadträtin für das Protokoll