Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 13.05.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 11.05.2020)
Protokoll (erschienen am 19.06.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07 - Datum 12.06.2020

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 13. Mai 2020,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.00 Uhr
Ende 19.20 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsherr Hauptstein (AfD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Ike (CDU)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsherr Neumann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Niculescu (CDU)
Bezirksratsherr Pöppelwiehe (CDU)
(Bezirksratsherr Schmitz-Justen) (SPD)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
(Bezirksratsherr Straßburger) (SPD)
Bezirksratsfrau Straßburger (SPD)
Bezirksratsherr Weinem (PIRATEN)
(Bezirksratsherr Zingler) (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Beigeordnete Dr. Markowis) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)

Verwaltung:
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Berger (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Ballmüller (Fachbereich Tiefbau)
Frau Lahde-Fiedler (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Luft (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Wohnrade (Fachbereich Schule)
Herr Dr. Kreter (Fachbereich Kultur)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.02.2020

3. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0926/2020)

4. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

5. Einwohner*innenfragestunde

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Neuanlage Fitnessparcours in der Grünverbindung Haspelfelder Weg, Hannover-Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0649/2020 mit 2 Anlagen)

6.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-0916/2020)

6.3. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0920/2020)

6.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885 - Höltystraße/Hildesheimer Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0918/2020 mit 3 Anlagen)

6.5. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung - Höltystraße/Marienstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0919/2020 mit 3 Anlagen)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Widmung der Grabstätte Arthur Menge als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 0486/2020)

7.2. Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirkes Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 0801/2020)

7.3. Grunderneuerung der Straße Am Südbahnhof zwischen Stolzestraße und Anna-Zammert-Straße
(Drucks. Nr. 0642/2020 mit 1 Anlage)

7.3.1. Gemeinsamer Änderungantrag zu Drucks.Nr. 0642/2020, hier:
Grunderneuerung der Straße Am Südbahnhof – Elektro-Ladestation/en
(Drucks. Nr. 15-1021/2020)

7.4. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

7.4.1. Gemeinsamer Zusatzantrag zu Drucks. Nr. Drucks. Nr. 0892/2020,
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf hier: Taktverdichtung Buslinie 121
(Drucks. Nr. 15-1022/2020)

7.5. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

7.6. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover - Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

7.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestraße 14 c - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0927/2020 mit 3 Anlagen)

7.8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus
Hildesheimer Straße 114 - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0928/2020 mit 3 Anlagen)

8. I N T E G R A T I O N S B E I R A T Südstadt-Bult

8.1. Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0671/2020)

8.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Ausstellung „Der mobile Mensch“
(Drucks. Nr. 15-0652/2020)

9.1.2. Bessere Busanbindung des Fachmarktzentrums „An der Weide“ für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stiftes zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 15-0904/2020)

9.1.3. Rückerstattung von im Voraus geleisteten Gebühren für die Gewerbetreibenden im Stadtbezirk Südstadt- Bult
(Drucks. Nr. 15-0913/2020)



9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Verkehrssicherheit in der Bandelstraße
(Drucks. Nr. 15-0653/2020)

9.2.2. Gelände Esso Schneider
(Drucks. Nr. 15-0654/2020)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. E-Bus-Lademasten am Heinrich Heine-Platz
(Drucks. Nr. 15-0655/2020)

9.3.2. Reinigung des Maschsees
(Drucks. Nr. 15-0656/2020 mit 1 Anlage)

9.3.3. Abbau von Spielgeräten auf den Spielplätzen Hoppenstedtwiese, Stephansplatz und Wildermuthweg
(Drucks. Nr. 15-0906/2020 mit 1 Anlage)

9.3.4. Fällarbeiten am Bahndamm entlang Alter Bult
(Drucks. Nr. 15-0907/2020 mit 1 Anlage)

9.3.5. Grundversorgung mit Spielplätzen in Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0908/2020)

9.3.6. Zukunft des Rats-und-von-Soden-Klosters als Senior*innenwohnanlage
(Drucks. Nr. 15-0909/2020)

10. A N T R Ä G E

10.1. Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE., PIRATEN

10.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0657/2020 mit 1 Anlage)

10.1.2. Ausrichtung des Neujahrsempfangs 2021 - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-0658/2020)

10.1.3. Vergabe des Ehrenpreises 2021 - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-0659/2020)

10.2. Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN

10.2.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0915/2020 mit 1 Anlage)

10.3. Gemeinsame Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.3.1. Instandsetzung des Fußweges Stresemannallee Höhe GS Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-0660/2020 mit 1 Anlage)

10.3.2. Erneuerung der Absperrmarkierung an der Feuerwehrzufahrt Roseggerstraße
(Drucks. Nr. 15-0661/2020 mit 1 Anlage)

10.3.3. Gehweg Altenbekener Damm in einem Teilabschnitt wieder passierbar machen
(Drucks. Nr. 15-0662/2020 mit 1 Anlage)

10.3.4. Baumschutz in der Wißmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0910/2020)

10.3.5. Entfernung des Abfallkorbs Fußweg Oesterleystr., Parkplatzseite Seite - Höhe Taxistand
(Drucks. Nr. 15-0911/2020 mit 1 Anlage)

10.3.6. Ökologische Spielplatzsanierung Hoppenstedtwiese
(Drucks. Nr. 15-0912/2020)

10.4. der CDU-Fraktion

10.4.1. Erneuerung Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen
(Drucks. Nr. 15-0665/2020)

10.5. von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

10.5.1. Errichtung einer öffentlichen Toilette am Südufer des Maschsees
(Drucks. Nr. 15-0905/2020)

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Bezirksratsfrau Adolph erklärte für die SPD-Fraktion, die TOPs 7.1., 10.4.1. und 10.5.1. in die Fraktionen zu ziehen.

Es wurden Änderungsanträge zu TOP 7.3. und 7.4. eingebracht.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.02.2020

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Wortmeldungen. Es lagen keine vor.

Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.


TOP 3.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0926/2020)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn
Frank Straßburger die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung festgestellt.


TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Pollähne führte die Verpflichtung von Bezirksratsfrau Straßburger durch.


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde

Die Einwohner*innenfragestunde wurde in der Zeit von 18.10 bis 18.15 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Fahrradanlehnbügel an Hauseinfahrt auf der Stüvestraße
- Öffentliche Toilette am Maschsee

Der 1. Sprecher nahm Bezug auf die kürzlich montierten Fahrradanlehnbügel an einer Hauseinfahrt auf der Stüvestraße, welche dazu beitrügen, dass das Parken auf dem Fußweg verhindert werde. Es stelle sich die Frage, ob nicht auch an einer weiteren Hauseinfahrt (Nr. 11) auf der Stüvestraße Fahrradanlehnbügel montiert werden könnten.

Bezirksratsherr Kluck antwortete, dass diese Anregung mitzunehmen.

Der 2. Sprecher stellte sich als Betreiber eines kleinen Crêpes/Eis-Standes am Maschsee vor dem Insel-Restaurant und erklärte, dass er mehrmals am Tag darauf angesprochen werde, wo es denn eine öffentliche Toilette gebe. Diese fehle definitiv in diesem Bereich am Maschsee. Die Errichtung einer öffentlichen Toilette sollte in Erwägung gezogen werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Einwohner*innenfragestunde um 18:15 Uhr.


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Neuanlage Fitnessparcours in der Grünverbindung Haspelfelder Weg, Hannover-Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0649/2020 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Ausstattung des öffentlichen Fitnessparcours in der Grünverbindung Haspelfelder Weg in Hannover-Südstadt entsprechend der Anlage 2 mit Baukosten in Höhe von 165.000,00 € zuzustimmen

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-0916/2020)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen
dem Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule e.V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2020/2021 Mittel in Höhe von bis zu 20.100,- Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.3.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-0920/2020)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen
dem Förderverein Freunde der Grundschule Kestnerstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2020/2021 Mittel in Höhe von bis zu 58.883,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885 - Höltystraße/Hildesheimer Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0918/2020 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1885
- Ausschluss von Vergnügungsstätten, Wettbüros und Bordellen -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.



Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.5.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 124, 3. Änderung - Höltystraße/Marienstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0919/2020 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 124, 3. Änderung
- Ausschluss von Vergnügungsstätten, Wettbüros und Bordellen -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

1. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.


Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.



TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Widmung der Grabstätte Arthur Menge als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 0486/2020)

Antrag,
zu beschließen,
die Grabstätte von Arthur Menge, geboren am 02.04.1884, gestorben am 16.05.1965, auf dem Stadtfriedhof Engesohde, Abteilung 1 Nummer 71a, als bedeutende Grabstätte gemäß der am 16.7.2015 vom Rat beschlossenen Ehrengräbersatzung zu widmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.2.
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirkes Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 0801/2020)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen, in den folgenden verbandseigenen Einrichtungen in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover zum 01.08.2020 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte Bugenhagen-Kirchengemeinde, Stresemannallee 34, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung

2. Kindertagesstätte Nazareth, Heidornstr. 21, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung und ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.3.
Grunderneuerung der Straße Am Südbahnhof zwischen Stolzestraße und Anna-Zammert-Straße
(Drucks. Nr. 0642/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. der Grunderneuerung der Straße Am Südbahnhof zwischen Stolzestraße und Anna-Zammert-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.280.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-1021/2020 einstimmig beschlossen.


TOP 7.3.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0642/2020, hier:
Grunderneuerung der Straße Am Südbahnhof – Elektro-Ladestation/en

(Drucks. Nr. 15-1021/2020)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
dass die o. g. Drucksache dahingehend erweitert und präzisiert wird, dass mindestens eine E-Ladestation mit mindestens zwei dafür dementsprechend kenntlich zu machenden Parkplätzen im öffentlichen Raum geschaffen werden.

Bezirksratsherr Siekermann monierte die geplante Straßenverengung an der Einmündung Am Südbahnhof und bat darum, dieses Vorhaben nochmal zu überdenken. Da auch große LKW diese Straße befahren würden, könne die Verengung zu Problemen führen.

Frau Ballmüller erklärte, dass eine Verengung der Straße als übliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet diene. Damit soll gerade verhindert werden, dass besonders LKW schnell durch die Straße fahren.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 7.4.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-1022/2020 mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 7.4.1.
Gemeinsamer Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 0892/2020,
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf hier: Taktverdichtung Buslinie 121

(Drucks. Nr. 15-1022/2020)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Drucksache 0892/2020 „Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf” Punkt 4.1.2.7 um den folgenden Satz zu ergänzen:
Die Buslinie 121 wird Werktags und an Sonn- und Feiertagen in den Zeiten von 7 bis 20 Uhr im Takt verdichtet
Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.
Mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 7.5.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.

TOP 7.6.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt
Hannover - Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)
Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.


Antrag,
1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.7.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und
Geschäftshaus Tiestestraße 14 c - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0927/2020 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1802 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.8.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus
Hildesheimer Straße 114 - Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0928/2020 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1879 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.







TOP 8.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T Südstadt-Bult

TOP 8.1.
Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0671/2020)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.

Antrag,
die nachfolgende Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2020-01
Empfänger: Grundschule Tiefenriede
Verwendungszweck: Projektwoche "Kinder aus aller Welt"
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Der Bericht aus dem Integrationsbeirat wurde diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Ausstellung „Der mobile Mensch“
(Drucks. Nr. 15-0652/2020)

Die Ausstellung „Der mobile Mensch“ (vgl. https://dermobilemensch.de/) ist noch bis zum 26. August 2020 im Universum Bremen (https://universum-bremen.de/) zu sehen.

Die Dynamik und Geschwindigkeit der Entwicklungen im Bereich Mobilität machen es nicht nur Expert*innen schwer, Schritt zu halten. Auch viele Bürger*innen fragen sich, was die Zukunft des Verkehrs noch mit sich bringt: Muss ich auf E-Mobilität umsteigen? Wie kann ich noch verreisen? Und wie wird sich meine Stadt verändern? Viele Fragen, die sich aufgrund rasanter gesellschaftlicher Veränderungen stellen (vgl. https://dermobilemensch.de/making-of/).

In Anbetracht der allgegenwärtigen Parkplatznot, insbesondere in der Südstadt, könnte diese für Jung und Alt interessante und interaktive Ausstellung dazu beitragen, dass die Menschen im Stadtteil mehr über mobile Alternativen zum Auto erfahren. Dies könnte dazu beitragen, den Autoverkehr im Stadtteil zu verringern. Dies dient der Umwelt und der Gesundheit der Menschen.

Zu prüfen wäre daher, ob die Ausstellung nach Ausstellungsende am 26. August 2020 nach Hannover Südstadt-Bult geholt werden könnte. Ein denkbares Forum wäre eine Sonderausstellung im Landesmuseum, das damit auch für sich werben könnte. Zudem müssten die Requisiten der Ausstellung nach Ablauf des Ausstellungszeitraums nicht entsorgt, sondern könnten umweltschonend und zweckmäßig wiederverwendet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Könnte die Ausstellung nach Ausstellungsende am 26.08.2020 im Stadtbezirk Südstadt-Bult, z.B. im Landesmuseum, als Sonderausstellung gezeigt werden (ggf. unter Anpassung der vereinzelten Ausstellungselemente, die Bezug auf die Stadt Bremen nehmen auf die Stadt Hannover)?
2. Könnte die skizzierte Ausstellung im Stadtbezirk Südstadt-Bult aus vorhandenen Haushaltsmitteln, ggf. unter Einbeziehung von Sponsoren (die Ausstellung wird auch jetzt schon gesponsort) und unter Berücksichtigung von Eintrittsgeldern finanziert werden?
3. Würde die Verwaltung eine solche Ausstellung befürworten und wann und wo könnte dieses Projekt umgesetzt werden?
Wurde schriftlich beantwortet:
Zu 1.:
Zur Präsentation der Ausstellung „Der mobile Mensch“ steht im Stadtbezirk Südstadt-Bult ein städtisches Gebäude mit geeigneter Infrastruktur aktuell nicht zur Verfügung. Das Landesmuseum bestimmt sein Ausstellungsprogramm in eigener Verantwortung, deswegen können wir hierzu keine Aussagen treffen.
Als Museum in städtischer Trägerschaft kommt hinsichtlich seiner Sammlungs- und Ausstellungsschwerpunkte v.a. das Historische Museum am Hohen Ufer in Frage.
Das Haus ist allerdings zurzeit bis auf Weiteres wegen Sanierungsmaßnahmen geschlossen.

Zu 2.:
Haushaltsmittel für eine Ausstellung im Stadtbezirk Südstadt-Bult stehen nicht zur Verfügung. Förder- und (zu versteuernde) Sponsorenmittel gehören obligatorisch zu den Einnahmepositionen bei der Finanzierung von Ausstellungen und Vermittlungsprogrammen.
Erlöse aus Eintrittsentgelten werden stets als Einnahmen dem städtischen Haushalt zugeführt und können nicht zur Finanzierung von Einzelprojekten verwendet werden.

Zu 3.:
Vom 14. 02. bis 14. 06. 2015 zeigte das Historische Museum unter dem Titel „Hannover aufgeladen – Elektromobilität zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ bereits eine vielbeachtete und mit 25.000 Besuchenden gut nachgefragte Sonderausstellung*. Sie stellte die besondere Tradition der Elektromobilität in Hannover (ÜSTRA, HAWA, VWN) heraus. Eine so zeitnah veranstaltete Ausstellung ähnlichen Inhalts erscheint nicht sinnvoll.
Nach Wiedereröffnung des Historischen Museums könnte die Ausstellung „Der mobile Mensch“ hier umgehend gezeigt werden. Zwischenzeitlich kommen die VW-Heritage (Oldtimer) und die „Mobilen Welten“ (Louis-Eilers-Werke) als Partner in Frage.

*Vgl. Presseresonanz:
https://www.autosieger.de/ausstellung-hannover-aufgeladen-%E2%80%93-elektromobilitaet-zwischen-wunsch-und-wirklichkeit-article30646.html

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Die-ewigen-Hoffnungstraeger-bei-Hannover-aufgeladen!-im-Historischen-Museum

https://www.electrive.net/2015/02/12/reichweiten-verdopplung-ausstellung-hannover-aufgeladen/


TOP 9.1.2.
Bessere Busanbindung des Fachmarktzentrums „An der Weide“ für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stiftes zum Heiligen Geist
(Drucks. Nr. 15-0904/2020)

Das neue Fachmarktzentrum „An der Weide“ ist für mobilitätseingeschränkte Menschen momentan sehr schwer zu erreichen. Gerade die Bewohnerinnen und Bewohner im Stift zum Heiligen Geist haben keine Einkaufsmöglichkeit in fußläufiger Nähe.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist es möglich, eine der beiden Buslinien 134 und 128, die derzeit vom Bismarckbahnhof über das Kinderkrankenhaus Bult und dann zum Braunschweiger Platz fahren, neu direkt vom Bismarckbahnhof über die Jordanstraße und die Straße „An der Weide“ zum Braunschweiger Platz zu führen, um die Anbindung zu verbessern?
Wurde schriftlich beantwortet:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet.
Die Region teilt zu der Frage folgendes mit:

„Würde die Buslinienführung der Linien 128 oder 134 so verändert wie vorgeschlagen, würde zwar das Fachmarktzentrum „An der Weide“ an diese Linie angebunden, jedoch nicht mehr die zu dem „Stift zum heiligen Geist“ am nächsten gelegene Bushaltestelle „Brehmstraße“. Die nächstgelegene Haltestelle zu dem veränderten Linienweg wäre dann die weiter entfernt liegende Haltestelle „Braunschweiger Platz“. Somit würde sich die Verbindung zwischen dem „Stift am Heiligen Geist“ und dem Fachmarktzentrum gerade für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht verbessern.“


TOP 9.1.3.
Rückerstattung von im Voraus geleisteten Gebühren für die Gewerbetreibenden im Stadtbezirk Südstadt- Bult
(Drucks. Nr. 15-0913/2020)

In der jetzigen Situation können viele Angebote aufgrund der notwendigen Allgemeinverfügungen und Verordnungen nicht so wie gewohnt in Anspruch genommen werden. Die sonst gut wahrgenommenen Angebote und Dienstleistungen der Gewerbetreibenden im Stadtbezirk Südstadt-Bult können nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es seitens der Stadt Bestrebungen die im Voraus gezahlten Gebühren wieder zu erstatten (vielleicht auch teilweise), da diese noch vor der jetzigen Krise entrichtet wurden und deren Ausmaß derzeitig nicht absehbar ist?
2. Müssen die jeweiligen Gewerbetreibenden selbst tätig werden, um Rückerstattungen zu beantragen?
Wurde schriftlich beantwortet:

Soweit sich die Frage auf Sondernutzungsgebühren bezieht:
Der Fachbereich Wirtschaft/Bereich Marktwesen hat nur die Tische-und-Stühle-Bescheide widerrufen. Gebühren sind daher im Augenblick auch nicht zu entrichten und nicht zu erstatten.
Alle anderen Sondernutzungen werden nur auf Antrag geändert, weil die Nutzung zum größten Teil nicht eingeschränkt worden ist (z.B.: Warenbänke im Lebensmittelhandel).
Es hat die Verwaltung eine einstellige Zahl von Anträgen (Blumen und Bücher) erreicht, die entsprechend bearbeitet worden sind.

Soweit das Thema Steuern angesprochen ist:
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse beim Fachbereich Finanzen Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Grund – oder Gewerbesteuern, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer stellen.
Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird in den o.g. Fällen aktuell bis zum 30. Juni 2020 grundsätzlich verzichtet.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Verkehrssicherheit in der Bandelstraße
(Drucks. Nr. 15-0653/2020)

Mit der Beantwortung der Drucksachen Nr. 15-2956/2018 und Drucksache Nr. 15-1866/2015 hat die Verwaltung zugesagt, jeweils im Folgejahr, die dazugehörigen Anträge des Bezirksrates Südstadt-Bult umzusetzen. Im Kreuzungsbereichen Bandelstraße /Albert-Niemann-Straße und Bandelstraße/Simrockstraße sollte für die Sicherung dieser Kreuzungsbereiche gesorgt werden. Bis dato sind diese Zusagen nicht umgesetzte
Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Warum ist es hier nicht zu einer Umsetzung der Beschlüsse gekommen?

2. Kann die Verwaltung ein verlässliches Datum nennen zu dem es zur Umsetzung kommt?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Auf Grund anderweitiger dringender Planungsaufgaben, bei gleichzeitig nur begrenzt zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten, kommt es zu Verzögerungen bei der Umsetzung des politischen Antrages (15-2956/2018), gem. dessen die Verkehrssicherheit in der Bandelstraße mit Hilfe von Markierung und zusätzlichen Pollern/Baken verbessert werden soll.

Zu 2.:
Die Kosten für eine bauliche Veränderung der Kreuzungsbereiche Albert-Niemann-Str./Bandelstr. und Simrockstr./Bandelstraße belaufen sich nach überschlägigen Schätzungen auf ca. 300.000 Euro und sind im Haushalt für 2022 angemeldet.
Die vorgezogenen Maßnahmen in Form von Markierungen und Poller/Baken befinden sich in Vorbereitung. Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen in den Sommermonaten 2020 umgesetzt werden können.


TOP 9.2.2.
Gelände Esso Schneider
(Drucks. Nr. 15-0654/2020)

Das ehemalige Gelände und das dazugehörige Gebäude der Firma „ Esso Schneider Mineralöl GmbH.“ An der Weide 20 ist seit dem Wegzug von „Esso Schneider“ sichtbar am Verfallen. In der letzten Zeit sind auch deutlich Spuren von Vandalismus zu beobachten zu einem Einsatz der Feuerwehr ist es hier auch schon gekommen. Als Außenstehend*er könnte man den Eindruck bekommen das Gebäude und das Gelände nicht mehr verkehrssicher sind

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Kann die Verwaltung sagen ob das Gelände durch die vorherige Nutzung belastet ist?

2. Sind das Gelände und das Gebäude so abgesichert, dass Unbefugtes Betreten im Sinne der
Verkehrssicherungspflicht nicht mehr möglich ist?

3. Von welchen Planungen für die weitere Nutzung von Gebäude und Gelände kann die
Verwaltung berichten?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Die Untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover gibt folgende Auskunft: Der Untergrund des angefragten Geländes ist mit folgenden tankstellentypischen Schadstoffen belastet: Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und aromatische Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX). Aktuell werden Grundwasseruntersuchungen durch eine vom Grundstückseigentümer beauftragte Fachfirma auf dem Gelände durchgeführt. Der Ergebnisbericht wird der Region Hannover nach Fertigstellung zur Bewertung vorgelegt.

Zu 2.:
Die erfolgte Überprüfung des Außendienstes hat ergeben, dass das Gelände nicht hinreichend abgesichert ist. Seitens der Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover wurde ein Verfahren eingeleitet, um diesen baurechtswidrigen Zustand zu beseitigen.

Zu 3.:
Für die Grundstücke Spielhagenstraße 31 und An der Weide 20 (ehemals Esso Schneider) gelten die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 620, 621 und 1783, die für die Grundstücke in Gewerbegebiet festsetzen. Einer gewerbliche Nachnutzung stände planungsrechtlich nichts im Wege, wenn sie den Festsetzungen der Pläne entspricht- Aktuelle Erwägungen der privaten Eigentümer hinsichtlich einer Nachnutzung sind der Stadt nicht bekannt.


TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
E-Bus-Lademasten am Heinrich Heine-Platz
(Drucks. Nr. 15-0655/2020)

Die Landeshauptstadt Hannover hat als Entscheidung zum Antrag Grünflächen auf dem
Heinrich-Heine-Platz mit der 1. Entscheidung Nr. 15-2863/2019 S1 am 02.03.2020 mitgeteilt, „dass gemäß vorliegenden Informationen in nächster Zeit mit dem Umbau des Platzes hinsichtlich einer neuen Bushaltestelle für den neuen E-Bus der Linie 121 begonnen werde. Das Konzept der E-Bus-Ladeinfrastruktur der ÜSTRA sieht am Heinrich-Heine-Platz die Errichtung zweier Lademasten vor“. Lt. aktuellen ÜSTRA-Informationen sind für die dort endende Buslinie 121 10 Elektro-Gelenkbusse vorgesehen, die dort jeweils in 7 Minuten schnellgeladen werden sollen. Lt. Interview im ÜSTRA-Profil 02/2018 will die ÜSTRA im innerstädtischen Bereich und auch auf der Buslinie 121 bis 2023 nur noch elektrisch fahren.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist mit den geplanten zwei Lademasten am Altenbekener Damm/Heinrich-Heine-Platz eine Schnellladung auch für Spitzenzeiten, in denen der 121er im 5-Minuten-Takt fährt, möglich?
2. Wie ist sichergestellt bei dieser Baumaßnahme, dass eine Taktverbesserung der Buslinie 121 auf 5-Minuten-Takt auch schnelladetechnisch gewährleistet ist?
3. Ist die Ausschreibung der E-Gelenkbusse für die 121er-Linie bereits auf diese mögliche Taktverbesserung eingestellt und wenn nein wie soll darauf reagiert werden?
Wurde schriftlich beantwortet:
Zu 1.:
Die Linie 121 gehört zu den Buslinien, die im ersten Schritt in der Innenstadt
elektrifiziert werden sollen. In diesem ersten Schritt ist geplant, die Grundlast
der Buslinien elektrisch durchzuführen. Das bedeutet, dass alle Busse, die zur
Durchführung des Grundtaktes erforderlich sind, durch E-Busse ersetzt werden.
Sie starten den Tagesablauf mit vollen Batterien vom nächtlichen Laden auf
dem Betriebshof und werden anschließend vor jeder neuen Linienfahrt am
Heinrich-Heine-Platz nachgeladen.

Verstärkereinsätze sind in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, da sie häufig
nur für eine oder zwei Fahrten am Tag auf der Linie eingesetzt werden. Häufig
kommen diese Busse aus dem Umlauf einer anderen Linie oder fahren direkt
vom Betriebshof aus zur Einsatzhaltestelle, um danach direkt wieder auf den
Betriebshof zurückzukehren. Dieses Vorgehen trifft auch auf die Spitzenstunde
der Linie 121 zu.
Somit sind diese Verstärkerfahrten bislang nicht als E-Fahrzeuge vorgesehen.

Zu 2.:
Eine generelle Taktverdichtung auf einen Fünfminutentakt ist bisher noch nicht
Stand der Planungen und müsste mit ihren Auswirkungen und Betriebsabläufen
im Detail genauer überprüft werden.
Eine Taktverdichtung bzw. Angebotsveränderung ist auch in jedem Fall vorher
mit der Region Hannover als Aufgabenträger abzustimmen.

Zu 3.:
Bisher sind nur die geplanten Fahrzeuge des aktuellen Angebotes
berücksichtigt und entsprechend zur Förderung durch den Bund beantragt. Bei
einer generellen Taktverdichtung müssten zusätzliche Busse unter
Berücksichtigung der Förder­richtlinien beschafft werden. Die benötigte Menge
hängt vom dann festgelegten Angebot und der entsprechenden
Betriebsabwicklung ab.


TOP 9.3.2.
Reinigung des Maschsees
(Drucks. Nr. 15-0656/2020 mit 1 Anlage)

Nach Großveranstaltungen um und auf dem Maschsee sind die Uferbereiche, Wasserflächen und der Seeboden zum Teil erheblich verschmutzt. Die Uferbereiche werden, nach Berichten von Bürger*innen, regelmäßig gesäubert. Leider trifft dieses nicht für die Wasserflächen im Uferbereich und den Seeboden zu.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie oft werden die Uferbereiche, die Wasserflächen und der Seeboden gereinigt?
2. Gibt es Sonderreinigung des Gewässers nach Großveranstaltung?
3. Werden die Reinigungen aus Frage 2 den Veranstalter*innen oder dem/der Verursacher*in in Rechnung gestellt?
Wurde schriftlich beantwortet:
Zu 1.:
In der Zeit von Mitte März bis Ende Oktober wird die Wasserfläche des Maschsees durch die städtische Maschseeaufsicht täglich kontrolliert und angefallener Müll entfernt. Von Ende Oktober bis Mitte März ist die Maschseeaufsicht nicht im Einsatz. Angefallener Müll wird in diesem Zeitraum anlassbezogen entfernt, so zum Beispiel Anfang des Jahres der Müll der Silvesternacht.

Zu 2.:
Sonderreinigungen gibt es in der Regel nur zur Großveranstaltung „Maschseefest“, die über einen Zeitraum von rund 3 Wochen läuft. Vom Veranstalter des Maschseefestes werden dann die Uferbereiche inkl. der ufernahen Wasserfläche täglich zusätzlich von Land aus gereinigt. Da der weitaus größte Teil des anfallenden Mülls in Richtung des Nordufers und an die Stege treibt, kann dort mit Harken und Schaufeln der Müll vom Veranstalter aus dem See entfernt werden. Die Müllentsorgung auf der übrigen Wasserfläche erfolgt weiterhin durch die Maschseeaufsicht vom Boot aus.

Zu 3.:
Die Kosten für die Seereinigung von Land aus trägt der Veranstalter selbst. Die Kosten für die Seereinigung durch die Maschseeaufsicht trägt die LHH.


TOP 9.3.3.
Abbau von Spielgeräten auf den Spielplätzen Hoppenstedtwiese, Stephansplatz und Wildermuthweg
(Drucks. Nr. 15-0906/2020 mit 1 Anlage)

Besorgte Eltern berichten, dass auf den Spielplätzen „Am Stephansplatz“ und
„Wilderrmuthweg“ zwei kleine Drehkarussells abgebaut wurden, die bei den Kindern sehr beliebt waren und intensiv genutzt wurden. Ebenso intensiv bespielt wurde die große Schaukel auf dem Spielplatz „Hoppenstedtwiese“, die jetzt mit dem gesamten Fundament entfernt wurde.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Aus welchen Gründen ist der Abbau erfolgt und warum ist der Bezirksrat nicht
darüber informiert worden?

2. Ist eine Aufstellung gleicher oder sehr ähnlicher Bewegungsgeräte in naher Zukunft
geplant?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Im Rahmen der Unterhaltung mussten die alten Karussells und deren
Bodenbeläge wegen technischer Mängel abgebaut bzw. entsorgt werden. Dies
geschieht im Rahmen des laufenden Geschäftes der Verwaltung.

Zu 2.:
Auf dem Spielplatz im Wildermuthweg wurde ein neues Karussell für kleinere
Kinder und auf dem Stephansplatz eine Drehscheibe auch für größere Kinder
installiert. Für den Spielplatz Hoppenstedtwiese ist ein ähnliches Schaukelgerät
bestellt, die Lieferung steht jedoch noch aus.

Grundsätzlich werden an den entsprechenden Kinderspielplätzen die
Spielgeräte kurzfristig und adäquat ersetzt. Mitunter kann es jedoch aufgrund
der derzeitigen Marktlage zu Verzögerungen in der Lieferkette kommen.


TOP 9.3.4.
Fällarbeiten am Bahndamm entlang Alter Bult
(Drucks. Nr. 15-0907/2020 mit 1 Anlage)

Kurz vor Beginn der gesetzlichen Vegetationsperiode 01.03. sind am Bahndamm zwischen Lindemannallee und Gustav-Brandt-Straße brachiale Rodungsarbeiten vorgenommen worden. Es wurden sämtliche Bäume und Sträucher mittels eines Baggers niedergemacht.
Alles wurde mit Stumpf und Stiel herausgezogen und danach begradigt und verdichtet. Auch die erst vor nicht allzu langer Zeit in der Nähe des Bahnhofs aufgestellte Sitzbank wurde beim Rangieren des Baggers aus ihrer Verankerung gerissen. Der Sinn der von der DB in Auftrag gegebenen bzw. durchgeführten Rodungsarbeiten ist weder im Vorfeld kommuniziert worden noch erschließt sie sich, da eine Gefährdung für den Bahnverkehr nicht ersichtlich war. Auch wurde keinerlei Rücksichtnahme auf den Naturschutz genommen, da in mindestens einem Teilbereich eine Zaunrübenbienenpopulation vernichtet wurde inklusive der roten Zaunrübe als Pflanze. Nur von dieser nehmen diese Bienen Nahrung auf.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Unterlagen die gefällten Bäume der städtischen Baumschutzsatzung und welches
waren die Gründe der jeweiligen Fällung und inwieweit war die Landeshauptstadt
Hannover informiert?

2. Sind seitens des Veranlasser Informationen bei der Unteren Naturschutzbehörde
eingeholt worden über die nach, die nach § 44 Abs. 1 BNatSchG schützenswerte
Pflanzen und Tiere und welche vorbereitenden Maßnahmen gab es?

3. Welche naturschutzrechtlichen Maßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) sind
seitens der Unteren Naturschutzbehörde gegenüber dem Veranlasser bzw.
Durchführer dieser Maßnahme geplant?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Nein. Die Fläche ist dem Bahnverkehr gewidmet und gem. § 2 Abs. 2 b)
Baumschutzsatzung i.V.m. § 4 BNatschG aus dem Geltungsbereich der
Baumschutzsatzung ausgenommen. Daher erging weder eine Anfrage noch
eine Information an die Landeshauptstadt Hannover. Die Gründe der Fällung
sind deswegen ebenfalls nicht bekannt.

Zu 2. u. 3.:
Die Fragestellungen zu 2. und 3. werden zur Stellungnahme an die hierfür
zuständige Region weitergeleitet. Die Verwaltung wird nach Erhalt der
Stellungnahme berichten.


TOP 9.3.5.
Grundversorgung mit Spielplätzen in Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0908/2020)

Durch die momentane Sperrung von Spielplätzen kommt es auf Grünflächen und im
angrenzenden Stadtwald im Stadtbezirk zu großem Kinderaufkommen. Diese sind als
Ausweichflächen auch dringend notwendig, um überschüssige Energie abzubauen und das innere Gleichgewicht der Kinder zu stabilisieren. Angesicht des großen Anteils an Familien mit Kindern in der Südstadt-Bult ist es deshalb auch zukünftig wichtig ausreichende Spielflächen und Spielplätze vorzuhalten.
Mit der Drucksache Nr. 1775/2009 „Orientierungswerte zur Berücksichtigung des Bedarfs an Spielflächen für Kinder und Jugendliche im kommunalen Einflussbereich” hat der Rat einen Wert von 2,55 m² je Einwohner*in als Spielplatzfläche beschlossen. In der Bezirksratssitzung am 19.02.2020 hat die zuständige Mitarbeiterin aus dem Fachbereich „Umwelt und Stadtgrün” anschaulich dargestellt, dass in dem Bereich des Schmuckplatzes dieser Wert nicht erreicht wird und somit eine Unterversorgung an Spielplätzen herrscht.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Ist die Versorgung mit Spielplätzen und Spielplatzflächen im gesamten Stadtbezirk
gewährleistet und entspricht damit dem o. g. Ratsbeschluss (DS 1775/2009)?

2. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wo sind unterversorgte Bereiche und welche
Maßnahmen muss die Verwaltung ergreifen, um diese Missstände zu beheben?

3. Könnte die Bauaufsichtsbehörde Eigentümer*innen in solch unterversorgten
Wohnquartieren gemäß NBauO § 9 Abs. 3 die Herstellung von
Kleinkinderspielplätzen auf dem jeweiligen Privatgrundstück auferlegen?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.:
Die Versorgung mit Spielflächen gem. der Drucksache 1775/2009 entspricht im
Stadtbezirk Südstadt-Bult insgesamt nicht dem Orientierungswert von 2,55 m²
je Einwohner*in. Der Versorgungsgrad liegt bei circa 46 %.

Zu 2.:
Von insgesamt 16 Spielbereichen im Stadtbezirk weisen zwölf Bereiche einen
Versorgungsgrad von maximal 30 % auf und sind damit deutlich unterversorgt
(Abbildung 1):
· Spielbereich 1302
· Spielbereich 1303
· Spielbereich 1305
· Spielbereich 1306
· Spielbereich 1309
· Spielbereich 1310
· Spielbereich 1311
Spielbereich 1313
· Spielbereich 1315
· Spielbereich 1317
· Spielbereich 1318
· Spielbereich 1319
Aufgrund der dichten Bebauung in der Südstadt ist es nahezu unmöglich,
geeignete Flächen für zusätzliche Spielplätze zu finden. Daher sind aktuell
keine Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation durchführbar.

Um einer Verschlechterung der Situation vorzubeugen, wird im Rahmen von
Bauleitplanverfahren der Belang der Spielflächenversorgung berücksichtigt.
Entsteht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens neues Wohnbaurecht
und ist der Bedarf an Spielflächen nicht gedeckt, so muss ein neuer Spielplatz
geschaffen oder ein naheliegender Spielplatz erweitert oder qualitativ (in der
Regel auf Kosten des Investors) aufgewertet werden.

Folgende Spielbereiche weisen eine gute Versorgung von 75 bis 100 % auf
(Abbildung 1):

· Spielbereich 1307 zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, Hildesheimer Straße, Geibelstraße und Maschpark
· Spielbereich 1314 zwischen Stresemannstraße, Jordanstraße und Altenbekener Damm
· Spielbereich 1316 zwischen Hildesheimer Straße, Altenbekener Damm, Bahnhof Hannover-Bismarckstraße und Gustav-Brandt-Allee
· Spielbereich 1320 zwischen Hans-Böckler-Allee und Bischofsholer Damm östl. Freundallee



Zu 3.:
Bei Neubauvorhaben ist gemäß NBauO § 9 Abs. 3 der*die Eigentümer*in
verpflichtet, Kleinkinderspielplätze für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren auf
dem Baugrundstück vorzuhalten. Bei vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren gem. NBauO § 63 wird der Nachweis von
Kleinkinderspielplätzen von der Bauaufsichtsbehörde nicht geprüft, was den
Bauherren allerdings nicht von seiner*ihrer Verpflichtung entbindet. Diese
Kleinkinderspielplätze stehen in der Regel nicht der Öffentlichkeit zur
Verfügung und bringen somit keine Entlastung der Spielplatzversorgung
(Spielplätze für Kinder von 6 bis 12 Jahren) im Bezirk.




TOP 9.3.6.
Zukunft des Rats-und-von-Soden-Klosters als Senior*innenwohnanlage
(Drucks. Nr. 15-0909/2020)

Die Landeshauptstadt Hannover verwaltet treuhänderisch seit mehr als 430 Jahren das in der Bult angesiedelte Rats-und-von-Soden-Kloster als unselbstständige Stiftung. Im
Ensemble mit dem Stift zum Heiligen Geist ist es in der Liste der Baudenkmale im
Stadtbezirk Südstadt-Bult der Landeshauptstadt Hannover verzeichnet. Von den insgesamt 18 Wohnungen in unterschiedlicher Größe ist derzeit maximal eine bewohnt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was sind die Gründe, dass Vermietungen in dieser Wohnanlage seit längerer Zeit
nicht mehr vorgenommen wurden und es quasi einen absoluten Leerstand gibt?

2. Sofern Sanierungsbedarfe bestehen wie hoch werden sie quantifiziert und aus
welchen Gründen?

3. Welche Zukunftsplanungen verfolgt die Verwaltung, und welche Maßnahmen zur
dauerhaften Sicherstellung als Seniorenwohnanlage verfolgt sie?
Oliver Kluck

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1. und zu 2.
Mit Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserverordnung und den damit verbundenen Auflagen wurde im Jahr 2015 erstmalig eine Trinkwasserbeprobung durchgeführt und ein hoher Legionellenbefall in den Trinkwasserleitungen festgestellt. Der Legionellenbefall war meldepflichtig und das Gesundheitsamt Region Hannover wurde informiert. Die anschließend erstellte Gefährdungsanalyse ergab, dass eine komplette Sanierung des gesamten Trinkwassersystems erforderlich ist, um den weiteren Betrieb gewährleisten zu können. Zum Schutz der Gesundheit der Bewohner*innen erfolgten Sofortmaßnahmen wie z.B. eine thermische Desinfektion der Wasserleitungen und der Austausch der Duschköpfe gegen Duschköpfe mit Legionellenfilter. Diese Maßnahmen ersetzen jedoch nicht die Sanierung der Trinkwasserleitungen.

Durch eine Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riedel + Partner wurde für die Sanierung der Trinkwasserleitungen eine Summe in Höhe von ca. 800.000,- € ermittelt, die für die Stiftung nicht zu finanzieren ist. Bei dem Rats- und von-Soden-Kloster handelt es sich um eine rechtlich unselbstständige Stiftung. Sie ist privates Sondervermögen der Kommune. Sie muss sich aus eigener Kraft finanzieren und erhält keine öffentlichen Mittel.

Eine betriebswirtschaftliche Betrachtung ergab, dass die Immobilie aufgrund des Denkmalschutzes, des Gebäudezuschnittes und des gesamten Zustands des Gebäudes aus dem Jahr 1894 nicht mehr wirtschaftlich als Seniorenwohnanlage zu betreiben ist. Die Fenster, der Fahrstuhl sowie die Heizungsanlage sind veraltet und müssten ebenfalls erneuert werden. In Anbetracht der Gesamtsituation kam die Verwaltung zu der Auffassung, dass das Gebäude veräußert werden müsste, um dem Stiftungszweck weiterhin zu entsprechen.

Zum Schutz der Gesundheit der Bewohner*innen und um die Veräußerung zu ermöglichen wurde daraufhin seitens der Verwaltung aktiv die Umsiedelung und Hilfestellung bei der Vermittlung von neuem Wohnraum und Auszug in die Wege geleitet.
Ein Mieter lebt derzeit noch in dem Gebäude. Es konnte noch kein passender Wohnraum vermittelt werden.

Im Mai 2019 erreichte die Stiftungsverwaltung die Anfrage des benachbarten Stifts zum Heiligen Geist, ob es möglich wäre, das inzwischen fast leergezogene Rats- und von Soden-Kloster für eine Zeitdauer von zwei bis drei Jahren anzumieten. Das Stift zum Heiligen Geist ist ein Alten- und Pflegeheim, das für seine erforderlichen Sanierungsmaßnahmen eine Möglichkeit der temporären alternativen Unterbringung für seine Bewohner*innen benötigt. Daraufhin erfolgten diverse Prüfungen, u.a. durch das Gesundheitsamt der Region Hannover, dazu, ob eine temporäre Nutzung durch das Stift zum Heiligen Geist möglich wäre.

Der Stift zum Heiligen Geist wurde durch die Region Hannover über das Prüfergebnis informiert, nachdem einer Nutzung der Anlage ohne vorherige Sanierung nicht zugestimmt wird (s. Anlage).
Eine abschließende Klärung hinsichtlich der Vermietungsanfrage und die finale Absichtserklärung seitens des Stifts zum Heiligen Geist steht aktuell noch aus.
Bisher vereinbarte Termine mit dem Stift zum Heiligen Geist mussten aufgrund der aktuellen Lage im Kontext „Corona“ abgesagt werden, das Dezernat für Personal, Bildung, Jugend und Familie der LHH wird aber zeitnah zu einem Ersatztermin einladen.

Zu 3.
Der Fortbestand der Stiftung soll durch den Verkauf und aus dem durch den Erlös erzielten Mitteln ermöglicht werden. Der dafür erforderliche Ratsbeschluss ist in Vorbereitung.


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE., PIRATEN

TOP 10.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0657/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Weinem stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 10.1.2.
Ausrichtung des Neujahrsempfangs 2021 - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-0658/2020)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.


Antrag
Für die finanzielle Ausstattung des Neujahrsempfanges 2021 werden Mittel in Höhe von bis zu 4000,- € zur Verfügung gestellt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.1.3.
Vergabe des Ehrenpreises 2021 - Mittelbereitstellung
(Drucks. Nr. 15-0659/2020)

Bezirksbürgermeister Pollähne stellte den Antrag vor.

Antrag
für den anlässlich des Neujahrsempfanges 2021 zu vergebenden Ehrenpreis wird ein Betrag in Höhe 1500,- € zur Verfügung gestellt.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.2.
Gemeinsame Anträge der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN

TOP 10.2.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0915/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten
Zuwendungen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.3.
Gemeinsame Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.3.1.
Instandsetzung des Fußweges Stresemannallee Höhe GS Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-0660/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Neumann stellte den Antrag vor.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg der Stresemannallee, im südlichen Abschnitt zwischen Grundschule Tiefenriede bis zum Vorplatz der Bugenhagen Kirche, so ertüchtigt bzw. wieder herzurichten, dass bei Starkregenereignissen ein Begehen künftig wieder ermöglicht wird.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.3.2.
Erneuerung der Absperrmarkierung an der Feuerwehrzufahrt Roseggerstraße
(Drucks. Nr. 15-0661/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass die Absperrmarkierung an der Feuerwehrzufahrt in der Roseggerstraße Ecke Heinrich-Heine-Straße wieder vervollständigt wird.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.3.3.
Gehweg Altenbekener Damm in einem Teilabschnitt wieder passierbar machen
(Drucks. Nr. 15-0662/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg des Altenbekener Damms, im nördlichen Abschnitt zwischen Alte Döhrener Straße und der Straße An der Bismarckschule, so ertüchtigt bzw. verändert wird, dass bei Starkregenereignissen ein Begehen künftig wieder ermöglicht wird.


Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.3.4.
Baumschutz in der Wißmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0910/2020)

Stellv. Bezirksbürgermeister Meese stellte den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass die Bäume im südlichen Bereich der
Wißmannstraße, im Abschnitt Heinrich-Heine-Straße bis Altenbekener Damm,
vor auf dem Wurzelwerk parkenden Pkw geschützt werden durch Maßnahmen
wie z. B. Fahrradanlehnbügel.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.3.5.
Entfernung des Abfallkorbs Fußweg Oesterleystr., Parkplatzseite Seite - Höhe
Taxistand

(Drucks. Nr. 15-0911/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den
Abfallbehälter, der sich auf der Höhe des Taxistandes in der Oesterleystraße
befindet, zu entfernen.

Bezirksratsherr Niculescu fragte, ob es eine Vorgabe dafür gebe, wie viele Abfallbehälter in einer bestimmten Gegend vorhanden sein müssten.

Herr Berger antwortete, dass ihm dies nicht bekannt sei. Es sei aber davon auszugehen, dass die Anzahl der Abfallbehälter vom Bedarf abhängen.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.3.6.
Ökologische Spielplatzsanierung Hoppenstedtwiese
(Drucks. Nr. 15-0912/2020)

Bezirksratsherr Kluck stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Spielplatz an der Hoppenstedtwiese in das Programm zur
ökologischen Spielplatzsanierung aufzunehmen und mit der Sanierung zu beginnen. Für
dieses Projekt soll der Mitteleinsatz aus beiden Haushaltsjahren für den Doppelhaushalt
2019/20 aufgewandt werden.

Bezirksbürgermeister Pollähne bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.4.
der CDU-Fraktion

TOP 10.4.1.
Erneuerung Spielplatz Sallstraße/Struckmeyerbrunnen
(Drucks. Nr. 15-0665/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert den Schmuckplatz wie folgt umzugestalten:

1. Reinigung, Ausbesserung und Imprägnierung der 4 Steinquader an den Ecken des Platzes.
2. Ersetzen der bisherigen Zaunkonstruktion durch einen ca. 90 cm hohen Gitterdrahtzaun (wie am Spielplatz Große Barlinge / Ecke Lutherstraße), um das Entstehen einer Hundetoilette zu verhindern.
3. Die bisherige Bepflanzung mit Sträuchern bleibt zumindest an den beiden Längsseiten sowie an der Rückseite zur Dieckmannstraße erhalten. Abgestorbene Sträucher sind zu ersetzen, gesunde Sträucher fachgerecht zurückzuschneiden und der Boden gründlich durchzuarbeiten.
4. Die gesamte Innenfläche ist mit Rasen zu versehen.
5. Im hinteren Teil zur Dieckmannstraße hin sind 3-4 Sitzbänke aufzustellen, sowie ein kleines Sandbecken (wie z.B. auf der Spielfläche Sonnenweg / Ecke Rautenstraße vorhanden), 2-3 kleine Wipptiere und evtl. eine kleine Wippe aufzustellen.
6. Im vorderen Bereich sind ebenfalls 3-4 Sitzbänke aufzustellen.
7. Die Eingänge an den beiden Längsseiten sind zur besseren Sicherheit für die Kleinkinder etwa 3-4 m nach den vorderen Steinquadern einzurichten. Oder alternativ: Es ist nur ein Eingang an der Längsseite zur kleinen Düwelstraße vorzusehen und zusätzlich ein weiterer Eingang von ca. 3 m Breite an der Vorderseite mit Blick auf den Struckmeyer-Brunnen einzurichten.
8. Alle 4 Baumscheiben, sowohl in den Steinquadern an der Dieckmannstraße als auch beiderseits des Brunnens sollten mit Buchsbaum o.ä. bepflanzt werden, wie es bereits (möglicherweise auf Privat-Initiative) an der Bushaltestelle auf der gegenüber liegenden Straßenseite erfolgt ist.
9. Der Struckmeyerbrunnen sollte nach Rücksprache mit dem Denkmalschutz ebenfalls einer Sanierung unterzogen werden.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 10.5.
von Bezirksratsherrn Hauptstein (AfD)

TOP 10.5.1.
Errichtung einer öffentlichen Toilette am Südufer des Maschsees
(Drucks. Nr. 15-0905/2020)

Antrag
eine öffentliche und behindertengerechte Toilette am Südufer des Maschsees einzurichten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Berger informierte über folgende Themen:

· Sanierung eines Gehwegs am Rudolf-von Bennigsen-Ufer

An der Ostseite des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers wird seit 13.05.20 bis voraussichtlich Ende Mai ein parallel verlaufender Gehweg zwischen dem Spielplatz am Funkhaus und dem Altenbekener Damm saniert. In drei Teilstücken werden jeweils die oberen fünf bis zehn Zentimeter Deckschicht abgetragen und durch einen neuen Belag ersetzt. Die Kosten für die Maßnahme liegen bei 18.000 bis 20.000 Euro. Begonnen wurde mit dem Abschnitt Kinderspielplatz bis Geibelstraße. Im Anschluss wird von dort das Stück bis Höhe Bismarckschule bearbeitet. Zum Schluss folgt der Abschnitt bis zum Altenbekener Damm.

· Eröffnung der Brunnensaison

Die langwierigen Sanierungsarbeiten am Constructabrunnen sind fertiggestellt, allerdings läuft der Brunnen noch nicht. Die städtischen Brunnen werden gleichzeitig, voraussichtlich in der letzten Maiwoche, in Betrieb genommen. Der Stadtbezirksrat erhält eine Ankündigung, wann es losgeht.


TOP 12.
Informationen über Bauvorhaben
Es lagen keine vor.

Bezirksbürgermeister Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:08 Uhr.


Bezirksbürgermeister Pollähne schloss die Sitzung um 19:20 Uhr.


für das Protokoll:




Lothar Pollähne Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung