Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 13.05.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.05.2020)
1. Nachtrag (erschienen am 08.05.2020)
Protokoll (erschienen am 13.10.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 04.06.2020

PROTOKOLL

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am Mittwoch, 13. Mai 2020,
HCC, Niedersachsenhalle B, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.48 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic (SPD)
(Bezirksratsfrau Armagan) (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
Bezirksratsherr Bredow (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
(Bezirksratsherr Depenbrock) (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Grandt (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Jacobs (AfD)
Bezirksratsfrau Lukac (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)



Gäste:
Herr Niemann, Beratungsbüro Sicht.weise
Herr Marlow, Architekturbüro Mosaik

Verwaltung:
Frau Deppe-Lorenz, OE 19.15
Herr Ebel, OE 19.15
Herr Clausnitzer, OE 61.15
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Presse:
Frau Ebeling

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. Einwohner*innenfragestunde

3. I N F O R M A T I O N E N

3.1. Vorstellung der Planungen zum Neubau der IGS Bothfeld

4. M I T T E I L U N G E N

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

5. A N F R A G E N

5.1. aus der abgesagten Sitzung am 26.03.2020

5.1.1. der CDU-Fraktion

5.1.1.1. Osterfeuer in der Nähe von Wohnbebauung
(Drucks. Nr. 15-0609/2020)

5.1.1.2. Spielplatz „Berliner Viertel“
(Drucks. Nr. 15-0610/2020)

5.1.1.3. Umsetzung der Interessenbekundung Ganztagsschule Gartenheimschule
(Drucks. Nr. 15-0611/2020)




5.1.2. der SPD-Fraktion

5.1.2.1. Lärmschutz in den Umkleideräumen der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben
(Drucks. Nr. 15-0729/2020)

5.1.2.2. Beschattung und Sitzgelegenheiten Schulhof Grundschule Grimsehlweg
(Drucks. Nr. 15-0730/2020)

5.1.3. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

5.1.3.1. Barrierefreiheit Bezirkssportanlage
(Drucks. Nr. 15-0751/2020)

5.1.3.2. Zukunft des Stadtteiltreffs Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-0752/2020)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Eis- und Rollsport-Club e. V. Hannover
(Drucks. Nr. 15-0570/2020)

6.2. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Oststädter Sportverein Hannover von 1923 e. V.
(Drucks. Nr. 15-0651/2020)

6.3. Erneuerung Spielplatz Magdeburger Straße, Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0572/2020 mit 2 Anlagen)

6.4. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-0922/2020)

6.5. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
(Drucks. Nr. 15-0955/2020)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Naturnahe Umgestaltung und Verlegung der Wietze und Entwicklung einer Auenlandschaft mit Wald im Landschaftsraum Fuhrbleek, Isernhagen-Süd
(Drucks. Nr. 0743/2020 mit 3 Anlagen)

7.2. Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 0797/2020)

7.3. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)


7.4. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

7.5. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

8. A N T R Ä G E

8.1. aus der abgesagten Sitzung am 26.03.2020

8.1.1. der CDU-Fraktion

8.1.1.1. Rekonstruierung Bouleplatz Elmstraße
(Drucks. Nr. 15-0612/2020)

8.1.1.2. Einheitliche Organisation für das Aufstellen und Befüllen von Hundekotbeutelspender
(Drucks. Nr. 15-0613/2020)

8.1.1.2.1. Einheitliche Organisation für das Aufstellen und Befüllen von Hundekotbeutelspender
(Drucks. Nr. 15-0613/2020 N1)

8.1.1.3. Langfristiger Mietvertrag für die Kleinkindergruppe Kallamatsch e.V. in der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-0744/2020)

8.1.2. der SPD-Fraktion

8.1.2.1. Installation einer Solarleuchte
(Drucks. Nr. 15-0731/2020)

8.1.2.2. Befestigung der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof
(Drucks. Nr. 15-0732/2020)

8.1.2.3. Bepflanzung des Stadtgrüns mit Insektenfreundlichen Pflanzen
(Drucks. Nr. 15-0734/2020)

8.1.2.3.1. Bepflanzung des Stadtgrüns mit Insektenfreundlichen Pflanzen
(Drucks. Nr. 15-0734/2020 N1)

8.1.2.4. Bereitstellung von Parkplätzen für Eltern und Besucher der Kita Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-0735/2020)

8.1.3. von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

8.1.3.1. Aufstellung von Objekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide für künstlerische Tätigkeiten mit dem Medium Graffiti und Urban Art
(Drucks. Nr. 15-0754/2020)


8.1.3.1.1. Aufstellung von Objekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide für künstlerische Tätigkeiten mit dem Medium Graffiti und Urban Art
(Drucks. Nr. 15-0754/2020 N1)

8.1.4. Interfraktionell

8.1.4.1. Vergaberichtlinien des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0753/2020)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Anpassung des Verfahrens zur Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0914/2020)

8.2.1.1. Beteiligungsverfahren zur Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0914/2020 N1)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Senior*innen-Aktiv-Zentrum, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Instandsetzung der defekten Klimaanlage Elmstr. 17
(Drucks. Nr. 15-1035/2020)

9.2. AWO Region Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Mama lernt Deutsch" für Bewohnerinnen der Unterkunft AltePeiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1036/2020)

9.3. Werk-statt-Schule, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Erneuerung der Sanitäranlagen der Kita „Kunterbunte Kindervilla“
(Drucks. Nr. 15-1037/2020)

9.4. TSV Schwarz-Weiss Hannover e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Bau eines Brunnens
(Drucks. Nr. 15-1038/2020)

9.5. TuS Vahrenwald 08 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sanierung des Vereinsheimes
(Drucks. Nr. 15-1039/2020)

9.6. TuS Bothfeld von 1904 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Erneuerung der Diskusanlage
(Drucks. Nr. 15-1040/2020)

9.7. Befüllung von Gassiboxen
(Drucks. Nr. 15-1043/2020)

10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 18.12.2019

10.2. Genehmigung des Protokolls über die 30. Sitzung am 22.01.2020

10.3. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 19.02.2020 - Öffentlicher Teil

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Informationen über Bauvorhaben

12. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 19.02.2020 - Nichtöffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und gratulierte Bezirksratsherrn Butz, Bezirksratsherrn Bredow, Bezirksratsherrn Yilmaz und Bezirksratsherrn Mader nachträglich zum Geburtstag.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Grunenberg die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Die Neufassung zu TOP 8.2.1. wurde unter TOP 8.2.1.1. aufgenommen.

Die DS zu schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen an der GS Hoffmann-von-Fallersleben wurde unter TOP 6.5. aufgenommen.

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 3. - 8.ff beteiligen können.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies auf die Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen und die Abstands- und Hygieneregeln bezüglich der Corona Pandemie hin.

Einstimmig


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Keine Beiträge







TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 3.1.
Vorstellung der Planungen zum Neubau der IGS Bothfeld

Bezirksbürgermeister Grunenberg begrüßte Herrn Niemann vom Büro SichtWeise, Herrn Marlow von MOSAIK architekten bda, Frau Deppe-Lorenz und Herrn Ebel von OE 19.

Herr Niemann und Herr Marlow stellten die geplante Beteiligung anhand einer Präsentation vor (Anlage 1).

Bezirksratsfrau Heinrich bekräftigte noch einmal, dass auch schon in dieser frühen Phase einige Punkte entsprechend der Beschlusslage im Bezirksrat zu beachten seien. Es handele sich dabei um eine neu zu schaffende kulturelle Mitte und einen Versammlungsraum für Bothfeld und die durchgängige Nutzbarkeit der Sporthallen.
Sie wollte dann wissen, wie alternativlos die Durchführung als ÖPP-Vorhaben sei.

Frau Deppe-Lorenz antwortete, dass eine kulturelle Mitte diskutiert werde. Im Hinblick auf einen Versammlungsraum könne man sich vorstellen, dass die Aula so geplant werde, dass sie für verschiedene Nutzungen zur Verfügung stehe.
Es sei bekannt, dass es einen großen Bedarf an Sportflächen gebe und daher habe man die durchgängige Nutzung der Sporthalle ja schon zugesagt.
Die ÖPP-Finanzierung sei alternativlos, da die Stadt sonst keine Möglichkeit habe, ein so großes Projekt zu finanzieren.

Bezirksratsfrau Barth wies darauf hin, dass man sich im Interkreis einig gewesen sei, dass die Aula als möglicher Versammlungsraum für kulturelle und sonstige Zwecke nicht ausreiche, weil dann doch wieder die Gefahr bestünde, dass es zu Problemen bei der Abwägung zwischen schulischer und sonstiger Nutzung kommen könnte.

Frau Deppe-Lorenz antwortete, dass man versuchen wolle, die Ausschreibung so zu formulieren, dass es zusätzlich zur Aula einen weiteren Versammlungsraum geben werde. Im Flächenraumprogramm sei ein großer Raum vorgesehen und für die Kultur kleinere Räume und daher müsse man im Prozess versuchen, es so hinzubekommen, dass alle angesprochenen Belange Berücksichtigung finden.

Bezirksratsherr Bredow regte an, dass der Bezirksrat in jeder zukünftigen Sitzung über den Fortgang des Prozesses informiert werde.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wann die Phase 0 beendet werden solle und für wann die Ausschreibung vorgesehen sei.

Herr Ebel antwortete, dass die Phase 0 im Frühherbst abgeschlossen werden solle und dass die Ausschreibung so erfolgen solle, dass der europaweite Teilnahmewettbewerb im Frühjahr 2021 starten könne. Die Submission der Angebote solle dann gegen Ende 2021 erfolgen.

Frau Hogrefe als Vertreterin für den Kulturtreff Bothfeld bat darum, in die weiteren Planungen eingebunden zu werden.

Herr Niemann erwiderte, dass sie schon wahrgenommen hätten, dass es sehr wichtig sei, die Perspektiven Sport, Bibliothek und Kultur einzunehmen, zu hören und zu berücksichtigen. Er sagte zu, mit allen zukünftigen Nutzern zu sprechen und sie zu hören. Nach einem Interviewtermin werde man sicherlich noch mehrmals zusammenkommen, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.

Bezirksratsfrau Barth wies darauf hin, dass die IGS Bothfeld zwar Kulturschule sei, die Belange des Kulturtreffs Bothfeld aber teilweise andere seien und auch bei den weiteren Planungen Berücksichtigung finden müssten.

Bezirksratsherr Hedrich verdeutlichte, dass es im Hinblick auf einen barrierefreien Veranstaltungsraum um mehr gehe, als das, was die Schule benötige. Es müsse sich um einen Raum mit separater Zugangsmöglichkeit handeln, der von der Öffentlichkeit unabhängig von der Schule nutzbar sein sollte. Mit einer Aula werde das wahrscheinlich nicht funktionieren.

Herr Niemann meinte, dass es im weiteren Verlauf die Aufgabe sei, diese unterschiedlichen Ansprüche an den Neubau einzuplanen und verwies auf ein Beispiel in einer Kommune in Dänemark, in der das sehr gut gelungen sei, indem man vor die Schule einen Baukörper für die unterschiedlichen sozialen und kulturellen Belange positioniert habe.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen sei.

Herr Ebel antwortete, dass derzeit mit dem Baubeginn 2023 angestrebt werde. Wie lange der Bau dann dauere, hänge von verschiedenen Faktoren ab und könne im Moment noch nicht gesagt werden.

Bezirksbürgermeister Grunenberg dankte allen Beteiligten für die Vorstellung und beendete dann diesen TOP.


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab informierte zu folgendem Thema:
· Hochbahnsteig Bothfeld
Die Informations-Veranstaltung zu den Bauarbeiten zur Errichtung des Hochbahnsteigs Bothfeld an der Kugelfangtrift solle nachgeholt werden, ggf. auch erst nach den Sommerferien.
Vorab seien bereits Stromkabel umgelegt worden. Wenn die notwendigen Messarbeiten abgeschlossen sein werden, würden die Baugruben markiert. Planmäßig sollten die Arbeiten am 02.06.2020 beginnen und die Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden.

TOP 4.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Grunenberg informierte darüber, dass zu Beginn der nächsten Sitzung der Nachfolger von Herrn Schulz als neuer Kontaktbeamter vorgestellt und Herr Schneider verabschiedet werden solle. Herr Pütsch werde dann kurz zur polizeilichen Lage im Stadtbezirk berichten.
Des Weiteren teilte er mit, dass die Verleihung des Ehrenamtspreises des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide in diesem Jahr nicht während des Sommerempfangs stattfinden könne, da dieser leider abgesagt werden musste. Er habe in Absprache mit der Verwaltung entschieden, dass die Verleihung in diesem Jahr im Rahmen einer Bezirksratssitzung im Herbst vorgenommen werden solle.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
aus der abgesagten Sitzung am 26.03.2020

TOP 5.1.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.1.
Osterfeuer in der Nähe von Wohnbebauung
(Drucks. Nr. 15-0609/2020)

In einer wachsenden Stadt wie Hannover erfolgt eine immer stärkere Verdichtung der Wohnbebauung. Somit rücken auch die Osterfeuer immer dichter an die Menschen heran.

Für uns handelt es sich bei Osterfeuern um ein erhaltenswertes Brauchtum, das aber nicht unkontrolliert stattfinden sollte. Dass Ruheplätze und Zufluchtsorte wildlebender Tiere nicht angezündet werden sollen, sollte mittlerweile selbstverständlich sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Wann wurden die Abstände zur Wohnbebauung zum letzten Mal überprüft?
0. Wann wurden die Vorschriften was verbrannt werden darf zuletzt aktualisiert und wird die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht?
0. Werden die Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte überprüft?

schriftlich beantwortet

1. Der FB Öffentliche Ordnung gibt mit der Genehmigung des Feuers auch den Mindestabstand zu Gebäuden vor:
„Bei einer Grundfläche der Brennstelle bis zu 16 m² ist zu Garagen, Gartenlauben, Geräteschuppen, Gebäuden mit brennbarer Bedachung, Massivgebäuden mit nicht brennbarer Bedachung sowie zu leicht brennbaren Stoffen und Wasserwegen ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m einzuhalten.“
Diese Mindestabstände werden seit vielen (mehr als 10) Jahren per Auflage verfügt. Wir halten sie nach wie vor für sachgerecht.
2. Die Auflage
„Zum Schutz der Umwelt dürfen nur Holz- und Strauchschnitt verbrannt werden. Wir weisen darauf hin, dass überwiegend trockenes Holz- und Strauchschnitt verwendet werden soll. Das Verbrennen von Abfällen wie Laub, Rasenschnitt, bearbeitetem oder behandeltem Holz jeglicher Art (also auch keine Holzpaletten, Kisten, Bretter) sowie Papier ist untersagt.“
wurde im letzten Jahr aktualisiert. Insbesondere aufgrund von Bürgerbeschwerden wurden hierauf bereits im letzten Jahr Kontrollen durchgeführt.
3. Die Messung von Luftschadstoffen und die Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten ist Aufgabe der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim. In Hannover gibt es zwei Messstellen, eine in der Göttinger Straße (Verkehrsstation) und eine auf dem Lindener Berg (Hintergrundstation).
Zu Ostern (vor allem am Ostersamstag) werden in der Stadt Hannover rund 50 Osterfeuer abgebrannt, hinzu kommen zahlreiche Osterfeuer in den angrenzenden Gemeinden. Die durch die Feuer verursachte Feinstaubbelastung erzeugt in manchen Jahren entsprechend hohe Feinstaub-(PM10-)Werte an den o. g. Messstationen und führt zu Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwertes von 50 µg/m³ PM10. Allerdings sind 35 Überschreitungstage innerhalb eines Jahres zulässig. Die Osterfeuer „verbrauchen“ in diesen Fällen ein bis zwei der zulässigen Tagesmittel-Grenzwertüberschreitungen.
Ob eine Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes stattfindet, hängt vor allem von der jeweiligen Wettersituation ab. Ist es sehr windig, können Ostersonntag und Ostermontag relativ geringe Tagesmittelwerte erreicht werden. So lagen diese Ostern 2016 zwischen 5 und 15 µg/m³ PM10. Bei austauscharmen Wetterlagen kann die Feinstaubbelastung dagegen deutlich höher sein. 2015 wurden am Ostersonntag 67 µg/m³ PM10 (Verkehrsstation) bzw. 63 mg/m³ PM10 (Hintergrundstation) gemessen. Damit lag eine Überschreitung des Tagesmittel-Grenzwertes vor.

TOP 5.1.1.2.
Spielplatz „Berliner Viertel“
(Drucks. Nr. 15-0610/2020)
Der Spielplatz „Berliner Viertel“ macht einen ungepflegten und sanierungsbedürftigen Eindruck. Bänke fehlen oder sind defekt, Spielgeräte nicht mehr zeitgemäß und der Sand im Sandkasten wirkt ungepflegt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Wann wurde zum letzten Mal der Sand in der Sandkiste ausgetauscht?
0. Bänke und Spielgeräte sind mit Algen überzogen, sind diese für Kinder und Eltern schädlich und was denkt die Verwaltung dagegen zu tun?
0. Wann wurden die Spielgeräte zum letzten Mal ausgetauscht/gewartet und entsprechen sie noch heutigen Anforderungen?

schriftlich beantwortet
Zu 1. Ein Sandaustausch im Standard wird nicht ausgeführt. Spiel- und Fallschutzsandflächen werden bei Bedarf in einer jährlichen Sandreinigungsaktion mit einer speziellen Sandreinigungsmaschine ausgesiebt, belüftet und gereinigt. Fehlender Sand wird ergänzt. Sofern verschmutzungsbedingt notwendig, erfolgt ein Austausch des Sandes.
Zu 2. Die Bildung von Algen bzw. Flechten an Bänken und Geräten ist witterungs- und standortbedingt (Feuchte) und kann auch auf eine geringe Frequentierung der Gerätschaften hinweisen.
Gesundheitsrisiken dieser Algenbeläge sind nicht dokumentiert. Eine Überarbeitung der Bankbelattung soll im Frühjahr 2020 erfolgen.
Zu.3. Alle Spielgeräte werden wöchentlich auf Verkehrssicherheit kontrolliert, dabei festgestellte Schäden werden schnellstmöglich behoben. Die vorhandenen Spielgeräte entsprechen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen.




TOP 5.1.1.3.
Umsetzung der Interessenbekundung Ganztagsschule Gartenheimschule
(Drucks. Nr. 15-0611/2020)

Bezirksratsfrau Barth trug die Anfrage vor.

Vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Ganztagsschulplätzen und der Abwanderung von Schülern zur Grimsehlwegschule, die jetzt schon aus allen Nähten platzt,

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Wann gedenkt die Stadt, das Interessenbekundungsverfahren der Gartenheimschule zum Ganztagsausbau umzusetzen?
0. Wie sehen die Pläne und vor allen Dingen deren zeitliche Umsetzung aus?
0. Wie werden die Schülerzahlen aus dem Neubaugebiet Herzkamp berücksichtigt und eine Abwanderung zur Grimsehlwegschule verhindert?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Vor dem Hintergrund des Konzepts zur Umsetzung des Investitionsmemorandums 500 plus und dem darin enthaltenen Investitionsvolumen von 20 Mio. € für den weiteren Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen hat die Verwaltung mit der Informationsdrucksache 0669/2017 die „Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/21“ dargestellt. Dabei wurden alle Grundschulen berücksichtigt, die bis 2017 eine Interessenbekundung zum Ganztagsausbau abgegeben hatten. Dies trifft auf die GS Gartenheimstraße nicht zu, die Interessenbekundung erfolgte im Mai 2018. Da über die Mittel im Rahmen des Investitionsmemorandums hinaus derzeit keine Finanzmittel für den Ausbau weiterer Ganztagsgrundschulen verfügbar sind, kann die GS Gartenheimstraße für das aktuelle Ausbauprogramm nicht berücksichtigt werden.

Zu Frage 2:
Aus den oben genannten Gründe kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen über eine Planung und Umsetzung des Ganztagsausbaues in der Grundschule Gartenheimstraße treffen.

Zu Frage 3:
In den Jahren 2022 bis 2025 rechnen die Prognosen jährlich mit bis zu 13 Sechsjährigen, die aus dem Baugebiet Herzkamp auf die GS Gartenheimstraße zukommen werden. In den Jahren 2026 und 2027 wird mit jährlich 12 Sechsjährigen gerechnet. Diese Zahlen sind in die Prognose der zu erwartenden Schüler*innenzahlen für die Grundschule Gartenheimstraße mit eingeflossen.

Bezüglich der Aufnahme von Schüler*innen durch die GS Grimsehlweg gilt grundsätzlich:
Die Grundschule Grimsehlweg ist - wie alle anderen Grundschulen auch – daran gehalten, vorrangig nur Kinder aus dem eigenen Einzugsgebiet aufzunehmen. Sollten darüber hinaus noch Kapazitäten frei sein, können mit bewilligtem Ausnahmeantrag auch Kinder aus anderen Einzugsgebieten aufgenommen werden.

Sollte der Wunsch zur Ganztagsbeschulung bestehen und im eigenen Einzugsgebiet keine Ganztagschule zur Verfügung stehen, kann vom Einzugsgebiet abgewichen werden. Ein Ausnahmeantrag ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings gilt auch in diesem Fall, dass die Kapazität der aufnehmenden Schule nicht überschritten werden soll.


Bezirksratsfrau Barth wollte wissen, ob der 31.12.2017 eine Ausschlussfrist für das Interessenbekundungsverfahren gewesen sei.

Frau Raab meinte, dass sie nach der vorliegenden Antwort davon ausgehe.


TOP 5.1.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.2.1.
Lärmschutz in den Umkleideräumen der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben
(Drucks. Nr. 15-0729/2020)

In der Bezirksratssitzung vom 28.08.2019 hat unser Gremium einstimmig auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, die Verwaltung möge die o.g. Umkleideräumen mit Lärmschutz versehen.
In der Entscheidung der Verwaltung mit Drucksache 15-2037/2019 N1 S1 wird mitgeteilt, dass die Umsetzungsmöglichkeiten für Lärmschutz und die akustischen Belastungen geprüft werden.
Weiterhin soll folgende Prüfung erfolgen:
Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob auch durch die Schulleitung das Verhalten der Schüler*innen beeinflusst werden kann.
Unsere Fraktion geht an jeder Schule davon aus, dass das Verhalten der Schüler und Schülerinnen durch die Schulleitungen beeinflusst wird und dass von den zur Verfügung stehenden pädagogischen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird. Da die Umkleideräume sehr beengt sind und zudem verhältnismäßig hoch, besteht in diesen Räumen eine sehr ungewöhnliche Akustik. Dass diese Besonderheit von neugierigen Schülerinnen und Schülern gern stets aufs Neue getestet wird, ist für das Grundschulalter nachvollziehbar. Da die Lehrkräfte parallel zum Umkleiden der Schülerinnen und Schüler den Unterricht in der Halle vorbereiten und beide Umkleiden von Kindern genutzt werden, können die Pädagogen nicht zeitgleich an diesen drei Orten arbeiten. Die Schulleitung kann nicht vor und nach jedem Sportunterricht aller Klasse zugegen sein. Daher ist dieser Lösungsansatz der Verwaltung für uns nicht nachvollziehbar.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Welches Ergebnis haben die Prüfungen der akustischen Belastung ergeben, wurden Lärmmessungen vorgenommen?

2. Welche Möglichkeiten für baulichen Lärmschutz wurden geprüft und sind möglich?

3. Wann wird eine bauliche Maßnahme umgesetzt?

schriftlich beantwortet

Zu 1)
Aufgrund personeller Engpässe konnten noch keine Messungen durchgeführt werden. Diese sollen voraussichtlich nach den Osterferien erfolgen.

Zu 2)
Zur Verbesserung der Raumakustik werden in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen im Bereich von Decken oder Wänden akustisch wirksame Elemente eingebaut.

Zu 3)
Eine bauliche Umsetzung ist in den Sommerferien 2020 geplant.

Bezirksratsfrau Heinrich verzichtete auf einen Vortrag der Anfrage, wollte aber wissen, wie der Stand des Verfahrens sei.

Protokollantwort:
Die Verwaltung beabsichtigt in den kommenden Sommerferien Maßnahmen in Form von akustisch wirksamen Paneelen zur Reduzierung des Lärmpegels in den beiden Umkleideräumen der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben durchzuführen. Aktuell bemustert die Verwaltung das zur Ausführung kommende Material.


TOP 5.1.2.2.
Beschattung und Sitzgelegenheiten Schulhof Grundschule Grimsehlweg
(Drucks. Nr. 15-0730/2020)

In der Bezirksratssitzung vom 20.11.2019 hat unser Gremium einstimmig auf Antrag der SPD-Fraktion folgendes Anliegen beschlossen:
Die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Beschattung des Schulhofs der Grundschule Grimsehlweg und informiert den Bezirksrat Bothfeld- Vahrenheide sowie die Schulleitung der Grundschule Grimsehlweg über das Ergebnis. Dabei wird auch eine grobe Kostenschätzung vorgenommen und es werden auch Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.
Weiterhin sollen auf den beschatteten Flächen Sitzmöglichkeiten für geschaffen werden.
Seitens der Verwaltung wurde folgende Entscheidung der Verwaltung mit Drucksache 15-2884/2019 am 26.02.2020 mitgeteilt:
Die Verwaltung sucht das Gespräch mit der Schulleitung, um die Bedarfe im Schulalltag abzuklären. Weiterhin wird in diesem Gespräch auch der zukünftige Standort für die demontierten Sitzbänke besprochen.
Der SPD-Fraktion im Bezirksrat ist es ein Anliegen, sich für die Schulgemeinschaft einzusetzen und gemeinsam mit der Schule und der Verwaltung die bestmögliche Lösung zu suchen.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Haben zwischenzeitlich Gespräche mit der Schulleitung in dieser Sache stattgefunden und welche Möglichkeiten der Beschattung wurden festgestellt?

2. Welchen Grund hat die Verwaltung, die Ergebnisse der Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Beschattung nicht wie beantragt im Bezirksrat vorzustellen?

3. Welche Kosten entstehen für die Beschattungsmöglichkeiten und zusätzliche Sitzgelegenheiten?

schriftlich beantwortet
zu 1) Die Gespräche haben stattgefunden und die Schulleitung hat gegenüber der Verwaltung keine Bedarfsmeldung angezeigt.

zu 2) Für die zusätzliche Verschattung stehen im Jahr 2020 keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

zu 3) Eine Kostenermittlung hat aus den in den Ausführungen zu den Punkten 1 bis 2 genannten Gründen noch nicht stattgefunden.

TOP 5.1.3.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 5.1.3.1.
Barrierefreiheit Bezirkssportanlage
(Drucks. Nr. 15-0751/2020)

Barrierefreiheit ist ein Ziel, an dem wir schon lange arbeiten. Bekanntermaßen ist die
Gaststätte mit ihren Clubräumen für Menschen mit Einschränkungen fast unerreichbar. Es gab schon Initiativen, dies zu ändern, aber es passiert nichts.
Allerdings soll es bereits behindertengerechte WC-Anlagen geben, die aus diesem Grund nicht genutzt werden können.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wie ist der Sachstand zur Erreichung der Barrierefreiheit?
2. Warum hat sich in dieser Angelegenheit noch nichts bewegt?

schriftlich beantwortet
Zur Drucksache Nr. H0283/2019 hat der Rat im Dezember 2019 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen, 50.000 € für die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Sportfunktions- und Gastronomiegebäude auf der Bezirkssportanlage Bothfeld zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss wurde die Betreibergemeinschaft (bestehend aus den Sportvereinen TuS Bothfeld und TV Grün-Weiß Hannover), mit der für das Gebäude ein Erbbaurechtsvertrag besteht, seitens der Verwaltung über den Beschluss informiert und gebeten, in eigener Zuständigkeit die Planungen für die Umsetzung der Maßnahme voranzutreiben.

Die Betreibervereine haben sich daraufhin, fachplanerisch von einem Architekturbüro beraten lassen und sich für eine Rampenlösung ausgesprochen, die von der Carl-Loges-Straße vor dem Funktionsgebäude einerseits den Geschäftsstelleneingang als auch den Eingang zur Gastronomie mit den multifunktional genutzten Besprechungsräumen erschließt. Die Kosten für die notwendigen Arbeiten werden unter Beachtung der Leitlinien der Landeshauptstadt Hannover für barrierefreies Bauen auf mindestens 100.000 € geschätzt. Von diesem Betrag müssen die Vereine nach den derzeit geltenden Grundsätzen der Sportförderung einen Eigenanteil von 25.000 € erbringen. Die weitere Deckungslücke von 25.000 € könnte durch weitere Zuschüsse gedeckt werden. Die Vereine haben mitgeteilt, dass sie ihren Eigenanteil derzeit nicht aufbringen können. Von daher kann das Vorhaben zurzeit nicht umgesetzt werden.

Bezirksratsherr Butz verzichtete auf einen Vortrag der Anfrage, fragte aber nach, was mit den in der Antwort genannten 50.000 €, die von der Verwaltung im Haushalt für dieses Vorhaben eingestellt seien, passiere, wenn die Vereine ihren Eigenanteil nicht zusammenbrächten.

Protokollantwort:
Sollte das Projekt auf der Bezirkssportanlage Bothfeld nicht umgesetzt werden, würden die Mittel zur Förderung von Projekten zur Barrierefreiheit bei anderen hannoverschen Sportvereinen verwendet werden.



TOP 5.1.3.2.
Zukunft des Stadtteiltreffs Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-0752/2020)

Die „Deutsche Wohnen“ plant eine Sanierung des Hochhauses und des Einkaufszentrums „Hägewiesen“. Zumindest soll es Machbarkeitsstudien geben.
Der Bezirksrat hat in den vergangenen Jahren mit breiter Mehrheit deutlich gemacht, dass eine Erweiterung des Stadtteiltreffs aufgrund mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten wünschenswert ist.
Da die Planungen in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und „Deutsche Wohnen“ erfolgen, ergeben sich folgende Fragen:
1. Hat die Verwaltung den Wunsch nach Erweiterung des STT in die Gespräche eingebracht?
2. Ist die mögliche Alternative, die Verlegung des Bürgeramtes, in den Besprechungen Thema gewesen?

schriftlich beantwortet
Frage 1:
Der Wunsch nach Erweiterung des Stadtteiltreffs wurde in den Abstimmungsgesprächen zur Ausschreibung der Machbarkeitsstudie thematisiert. Das Gebäude Elmstraße 15, in dem sich der Stadtteiltreff befindet, wurde entsprechend in den Untersuchungsbereich mit aufgenommen.

Frage 2:

Eine Verlegung des Bürgeramtes, als mögliche Alternative, wird als Überlegung in die Gespräche mit dem noch zu beauftragenden Planungsbüro eingebracht werden.

TOP 6.

E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Eis- und Rollsport-Club e. V. Hannover
(Drucks. Nr. 15-0570/2020)


Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Eis- und Rollsport-Club e. V. Hannover (ERC Hannover) für die Sanierung des Rollhockeyspielfeldes eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

24.800,00 €

zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 6.2.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Oststädter Sportverein Hannover von 1923 e. V.
(Drucks. Nr. 15-0651/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Oststädter Sportverein Hannover von 1923 e. V. (OSV Hannover) für die Installation einer Beregnungsanlage eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

8.300 €

zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 6.3.
Erneuerung Spielplatz Magdeburger Straße, Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0572/2020 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat beschloss,
der neuen Ausstattung des öffentlichen Spielplatzes Magdeburger Straße in Hannover-Vahrenheide entsprechend der Anlage 2 mit Baukosten in Höhe von
250.000,00 € zuzustimmen

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

Einstimmig


TOP 6.4.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-0922/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Förderverein der Grundschule Gartenheimstraße e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2020/2021 Mittel in Höhe von bis zu 44.867,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Einstimmig




TOP 6.5.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
(Drucks. Nr. 15-0955/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat beschloss,
dem Förderverein der Grundschule Hoffmann-von-Fallersleben Die Schatzinsel e.V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2020/2021 Mittel in Höhe von bis zu 18.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Einstimmig


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Naturnahe Umgestaltung und Verlegung der Wietze und Entwicklung einer Auenlandschaft mit Wald im Landschaftsraum Fuhrbleek, Isernhagen-Süd
(Drucks. Nr. 0743/2020 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Bezirksratsherr Hedrich wollte wissen, wie sich die geplanten Maßnahmen auf die Wasserqualität auswirken.

Protokollantwort:
Naturnahe Fließgewässer und ihre Auen funktionieren in der Landschaft wie große Reini-gungsanlagen. Durch ihre Selbstreinigungskraft sind sie in der Lage, selbstständig mit dem Eintrag umweltfremder bzw. umweltschädlicher Stoffe fertigzuwerden. Hierfür sind die Lebewesen im Gewässer essentiell: Neben Kleinstlebewesen wie Bakterien, Algen und Pilzen filtern Muscheln, Schnecken, Würmer, Insekten und Insektenlarven das Wasser und nehmen z.B. Phosphate und Nitrate auf. Auch die Kies- und Sandschichten der Gewässersohle filtern das versickernde Wasser und können belastende Stoffe umwandeln oder festlegen.
Die Erhöhung oder Wiederherstellung der natürlichen Selbstreinigungskraft ist daher eines der wesentlichen Ziele bei der Renaturierung von Fließgewässern. Die Gewässerstruktur und die Wasserqualität stehen dabei in einem eng verzahnten Wechselverhältnis. Bei technisch ausgebauten Gewässern fehlt zum einen ein Großteil des Wirkraums, als auch die typische Besiedlung, welche die Abbauprozesse maßgeblich gewährleistet.
Durch den naturnahen Ausbau werden die Bedingungen für eine angemessene Selbstreinigung hergestellt: Das Gewässerbett wird vergrößert, sodass der Wirkraum für den Abbau von Stoffen erweitert wird. Strukturelemente wie Totholz bedingen Verwirbelungen im Wasser, was die Verweilzeit und damit die Reinigungsleistung erhöht. Eine naturnahe Gewässersohle wird vom Wasser durchströmt und stellt so die wesentliche Oberfläche für den mikrobiellen Abbau von Stoffen. Gehölze am Ufer beschatten die Wasseroberfläche und verbessern den Sauerstoffhaushalt – eine wesentliche Voraussetzung für den Stoffabbau. Die im Gegensatz zu einem grabenartigen Ausbau vielfältigen Lebensbedingungen erlauben eine Besiedlung durch die gewünschten Tier- und Pflanzenarten, welche die verbesserte Reinigungsleistung komplementieren.
Es werden dennoch weiterhin toxische Umweltchemikalien aus z.B. Straßenabläufen oder industriellen Einleitungen eingetragen, die im Gewässer nicht biologisch abgebaut werden können. Sie verringern auch nach einem Umbau die Reinigungsleistung durch die Schädigung der Lebensgemeinschaft.
Ganz allgemein gilt: Naturnahe Fließgewässer haben, auf gleiche Belastung mit Schadstoffen bezogen, eine viel bessere Wasserqualität als begradigte. Die Renaturierung verbessert die Qualität auf jeden Fall.

Der Bezirksrat empfahl:

1. Der naturnahen Umgestaltung und Verlegung der Wietze und der Entwicklung einer Auenlandschaft mit Wald im Landschaftsraum „Fuhrbleek“ laut beiliegendem Entwurf sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 NkomVG in Verbindung mit
§ 10 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

2. Der Mittelfreigabe für die Entwicklung einer Auenlandschaft mit Wald zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 7.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 0797/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat empfahl,
  1. in der Kindertagesstätte der Epiphaniaskirchengemeinde (Ev.-luth. Familienzentrum unterm Kirchturm), Hägewiesen 117, 30657 Hannover-Sahlkamp, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (16 Kinder, 3/4-Betreuung) und einer Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung), sowie
  2. in der Kindertagesstätte der Philippus Kirchengemeinde, Große Heide 19, 30657 Hannover-Isernhagen-Süd, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung), sowie
  3. in der Kindertagesstätte St. Edith Stein, Tegelweg 2, 30179 Hannover-Vahrenheide, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Kinder, 3/4-Betreuung),
auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

ab dem 01.08.2020, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, dem Träger zu

a. und b. laufende Zuwendungen auf der Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagesstätten in verbandlicher Trägerschaft (VBE)

c. laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in der Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE)
zu gewähren.

Einstimmig


TOP 7.3.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat empfahl,

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.4.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die
Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Der Bezirksrat empfahl,

1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Einstimmig





TOP 7.5.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die DS ein.

Bezirksratsfrau Barth zog die Drucksache in die CDU-Fraktion.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
aus der abgesagten Sitzung am 26.03.2020

TOP 8.1.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.1.
Rekonstruierung Bouleplatz Elmstraße
(Drucks. Nr. 15-0612/2020)

Bezirksratsherr Fiege brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
0. Den Bouleplatz Elmstraße wieder so herzurichten, dass ein adäquates Spielen möglich ist.
0. Ein wetterfestes Schild mit den Spielregeln für Boule aufzustellen.
0. Die Feuerwehrzufahrt so abzusichern, dass ein Befahren des Bouleplatzes mit PKW verhindert wird.
Einstimmig

TOP 8.1.1.2.
Einheitliche Organisation für das Aufstellen und Befüllen von Hundekotbeutelspender
(Drucks. Nr. 15-0613/2020)

Bezirksratsherr Mader brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Butz befürchtete, dass bei Annahme des Antrags das bisherige ehrenamtliche Engagement von Bürger*innen, die sich um die Befüllung der Boxen kümmern, nicht mehr gewürdigt werde.

Bezirksratsfrau Heinrich schlug eine Änderung (s. Neufassung) des Antragstextes vor.

Bezirksratsherr Bredow wies darauf hin, dass das Befüllen der Gassiboxen durch Ehrenamtliche in der Regel sehr gut funktioniere, es aber problematisch für Hundehalter*innen sei, wenn die Boxen nicht befüllt wurden. Hier sehe er durch den Antrag eine Verbesserung.

siehe Neufassung




TOP 8.1.1.2.1.
Einheitliche Organisation für das Aufstellen und Befüllen von Hundekotbeutelspender
(Drucks. Nr. 15-0613/2020 N1)

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt in den Stadtbezirken nachzufragen, ob eine Zustimmung signalisiert wird, eine einheitliche Verteilung, Unterhaltung und Pflege dieser speziellen Entsorgungseinrichtungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.1.1.3.
Langfristiger Mietvertrag für die Kleinkindergruppe Kallamatsch e.V. in der Grundschule Gartenheimstraße
(Drucks. Nr. 15-0744/2020)

Bezirksratsherr Bredow brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass ihre Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe und zog ihn in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen




TOP 8.1.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.2.1.
Installation einer Solarleuchte
(Drucks. Nr. 15-0731/2020)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, am Schnittpunkt der Verlängerung Saaleweg und dem Magarete-Hofmann-Weg eine Straßenlaterne in Form einer Solarleuchte aufzustellen.

Einstimmig




TOP 8.1.2.2.
Befestigung der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof
(Drucks. Nr. 15-0732/2020)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen einzuleiten und schnellstmöglich umzusetzen:
1. Widmung:
Das Flurstück 36/113 für die öffentliche Nutzung als Weg und Stellplatzfläche offiziell zu widmen, damit diese Nutzungsmöglichkeiten eröffnet werden.

2. Haushaltsmittel bereitstellen:
Die für die Pflasterung mit Plattenbelag oder Rasenfugenpflaster erforderlichen Mittel in Höhe von 40.000,- bis 50.000,- € sollen in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellt werden.

3. Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme:
Nach Durchführung der Punkte 1 und 2 soll umgehend die Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgen und der Bezirksrat über die geplante Umsetzung informiert werden. Bei der Planung soll geprüft werden, ob Rasenfugenpflaster ohne zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen ausreichend sind oder ein Plattenbelag mit Entwässerung vorzusehen ist.
Pflasterung der Zuwegung:
Die Baumaßnahme soll nach Durchführung der Punkte 1-3 umgehend erfolgen.

Einstimmig


TOP 8.1.2.3.
Bepflanzung des Stadtgrüns mit Insektenfreundlichen Pflanzen
(Drucks. Nr. 15-0734/2020)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth schlug eine Änderung (s. Neufassung) hinsichtlich der Jahreszahlen vor.

Bezirksratsfrau Heinrich war damit einverstanden und betonte, dass es wichtig sei, dass die Flächen, die im kommenden Jahr genutzt werden sollen, bekannt gemacht werden.

siehe Neufassung


TOP 8.1.2.3.1.
Bepflanzung des Stadtgrüns mit Insektenfreundlichen Pflanzen
(Drucks. Nr. 15-0734/2020 N1)

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in erheblich größerem Umfang als bisher in unserem Stadtbezirk Grünflächen an Straßenrändern und in Parks mit Insektenfreundlichen Dauerbepflanzungen, Saaten, Frühblühern und Wiesen zu begrünen.
Gerade auch unter Straßenbäumen, die neu gepflanzt werden, sollten bodenbedeckende Pflanzen gesetzt werden, die möglichst die Feuchtigkeit im Boden halten und Kleintieren und Insekten Unterschlupf ermöglichen. Der Bezirksrat soll über den Erfolg der Maßnahmen im Jahr 2019 sowie die Ausweitung der Flächen, die entsprechend künftig begrünt werden, im September 2020 informiert werden.

Einstimmig


TOP 8.1.2.4.
Bereitstellung von Parkplätzen für Eltern und Besucher der Kita Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-0735/2020)

Bezirksratsfrau Heitmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung überprüft die 1. Entscheidung Nr. 15-2459/2019 S1 vom 14.1.2020 (Bereitstellung von Parkplätzen für bringende und abholende Eltern sowie Besuchern der Kindertagesstätte Sahlkamp) unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Begründung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 8.1.3.
von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

TOP 8.1.3.1.
Aufstellung von Objekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide für künstlerische Tätigkeiten mit dem Medium Graffiti und Urban Art
(Drucks. Nr. 15-0754/2020)

siehe Neufassung


TOP 8.1.3.1.1.
Aufstellung von Objekten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide für künstlerische Tätigkeiten mit dem Medium Graffiti und Urban Art
(Drucks. Nr. 15-0754/2020 N1)

Bezirksratsherr Yilmaz brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, welche Kosten durch das Vorhaben entstehen.

Bezirksratsherr Yilmaz antwortete, dass sein Antrag auf ein Projekt des Jugendzentrums Camp Vahrenheide abziele, für das die Kosten bereits gedeckt seien. Es gebe aber innerhalb der Verwaltung Probleme bei den erforderlichen Genehmigungen.


Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Objekte aufzustellen, die für künstlerische Tätigkeiten zu Verfügung stehen. Eine Inspiration könnte das Modell „Schiefe Bahn Express“ sein, welches auf dem Außengelände des Kinder- und Jugendkreativzentrums Anne Frank in Minden steht.

Mögliche Orte zur Aufstellung der Objekte könnten die Jugendzentren im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide sein. Falls es ein geplantes Projekt gibt, welches in eine ähnliche Richtung zielt, wie „Schiefe Bahn Express“, sollte dies möglichst schnell gefördert und umgesetzt werden.


Der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide sollte bis spätestens zur Mai Juli-Sitzung vom verantwortlichen Fachbereich informiert werden, wie der Sachstand ist.

Einstimmig


TOP 8.1.4.
Interfraktionell

TOP 8.1.4.1.
Vergaberichtlinien des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0753/2020)

Bezirksbürgermeister Grunenberg stellte den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Grundsätze zur Vergabe eigener Haushaltsmittel des
Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat in seiner Sitzung am 13.05.2020
nachfolgende Grundsätze für die Vergabe von eigenen Haushaltsmitteln beschlossen:

Präambel

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide wird mit den ihm zugewiesenen Haushaltsmitteln auf Antrag Maßnahmen und Projekte fördern, die im Interesse des Stadtbezirkes und dessen Einwohner*innen sind. Zu diesem Zweck und um den Einwohner*innen eine Hilfestellung vor der Antragstellung an die Hand zu geben, werden Zuwendungen des Stadtbezirksrates grundsätzlich nur unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt.

A. Grundsätze

Die Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates dienen der Förderung von Maßnahmen und
Projekten, bei denen ein Bezug zum Stadtbezirk gegeben ist und die in diesem
durchgeführt werden. Insbesondere:

· Projekte für oder mit Einwohner*innen des Stadtbezirkes.
· Projekte von Einrichtungen, Vereinen oder Verbänden oder Einzelpersonen, die ihren Sitz im Stadtbezirk haben und/oder Projekten, deren Teilnehmer*innen zum überwiegenden, zumindest aber großen Teil im Stadtbezirk wohnen.

· Projekte, die dem Stadtbezirk zu Gute kommen und/oder seine Aufenthaltsqualität steigern.


Für die Vergabe von eigenen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksrates gelten die folgenden Grundsätze:
1. Die Stadtbezirksratsmittel sollen die Eigeninitiative der Antragsteller*innen unterstützen und kommunalpolitische Akzente im Stadtbezirk setzen.
2. Jährlich wiederkehrende Verpflichtungen, wie Miet- und Personalkosten sowie laufende Ausgaben der Verwaltung werden nicht bezuschusst.
3. Die Förderung eines einzelnen Antrags soll 10% der gesamten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates für ein Jahr nicht übersteigen. Die Mittel sind zweckgebunden zu vergeben. Der/die Antragsteller*in hat ggf. den Nachweis zu erbringen, dass der zuständige Fachbereich eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ablehnt oder nur Teile davon übernehmen will/kann.
4. Bereits veranlasste oder durchgeführte Vorhaben sollen nachträglich nicht berücksichtigt werden.
5. Es kann grundsätzlich nur ein Antrag in einem Kalenderjahr gestellt werden
Der Stadtbezirksrat kann in begründeten Einzelfällen von diesen Grundsätzen abweichen.

B. Vorgaben für Anträge

Die Anträge werden „formlos“ eingereicht und sollen die nachfolgenden Angaben
enthalten:

· Genaue Bezeichnung der antragstellenden Person und Unterzeichnung des Antrags durch die aktuell Verantwortlichen (Leitung/Vorsitzende/Geschäftsführung). Bei Anträgen zugunsten Dritter ist die Zustimmung dieser beizufügen.

· Beschreibung des Projekts oder der Maßnahme,

· Begründung des Antrags,

· Zeitplan für die Realisierung (Mittelabforderung möglichst innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung),

· Kalkulierte Gesamtkosten des Projekts oder der Maßnahme; Spezifizierung mit drei Kosten- oder Angebotsnachweisen,

· Vorgesehene Eigenleistung(en) der Antragsteller*innen,

· Eingeplante oder beantragte Drittmittel (Fremdfinanzierung),


C. Pflichten der Antragsteller*innen

Den Antragsteller*innen obliegen folgende Pflichten:
· Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, alle evtl. eintretenden Veränderungen / Abweichungen vom Ursprungsantrag dem Stadtbezirksrat anzuzeigen.
· Die Zuwendungsempfänger*innen sind verpflichtet, als Verwendungsnachweis für die erhaltene Zuwendung möglichst Originalbelege vorzulegen.
· Die Zuwendungsempfänger*innen sind verpflichtet, dem Stadtbezirksrat nach Abschluss des Projektes oder der Maßnahme einen kurzen Bericht über die Umsetzung/Durchführung abzugeben.

D. Verfahren

Anträge können bei dem/der Bezirksbürgermeister*in, den Fraktionen, einzelnen Mitgliedern des Stadtbezirksrates oder der Verwaltung eingereicht werden. Ebenso sind Fraktionen und Einzelvertreter*innen berechtigt, Anträge einzureichen. Die Anträge sind von den Empfängern unverzüglich dem Fachbereich Personal und Organisation zu übersenden und von dort an die Bezirksratsmitglieder weiterzuleiten.

Anträge sind zu richten an:

Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
- z.Hd. Bezirksbürgermeister Grunenberg-
Fachbereich Personal und Organisation
Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten, OE 18.62.03 BRB
Theodor-Lessing-Platz 1
30159 Hannover

Die eingehenden Anträge werden zunächst interfraktionell vorgestellt, in den Fraktionen beraten und abschließend in öffentlicher Sitzung des Bezirksrates durch interfraktionellen- oder Gruppenantrag beschlossen.
Antragsteller, deren Anträge nicht aufgegriffen werden, erhalten von Amts wegen Nachricht.


Die Grundsätze treten am 01.06.2020 in Kraft und ersetzen die
Drucks.-Nr. 15 - 2268 / 2017 vom 20.09.2017.

Einstimmig


TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Anpassung des Verfahrens zur Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0914/2020)

siehe Neufassung


TOP 8.2.1.1.
Beteiligungsverfahren zur Umbenennung der General-Wever-Straße
(Drucks. Nr. 15-0914/2020 N1)

Bezirksratsherr Steiner brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Bredow lehnte den Antrag für seine Fraktion ab und widersprach der Aussage, dass die Beteiligung der Einwohner*innen im Kern bestehen bleibe. Damit werde im Kern der frühere Beschluss, eine Veranstaltung zur Umbenennung durchzuführen, aufgelöst.

Bezirksratsfrau Heinrich sah das ganz anders. Der Antrag trage der derzeitigen Lage Rechnung, in der nicht vorherzusehen sei, wann wieder größere Veranstaltungen möglich sein könnten. Man habe nach wie vor Interesse an einer Info-Veranstaltung. Diese sei ja auch schon terminiert gewesen, habe aber abgesagt werden müssen. Da das Beteiligungsverfahren nach dieser Veranstaltung starten sollte, konnte es nicht losgehen. Es gebe Nachfragen aus der Einwohnerschaft, wann das Verfahren endlich losgehe. Mit dem Antrag werde versucht, die Arbeit fortzusetzen und die Beteiligung der Bürger*innen weiter aufrecht zu halten und zeitnah abzuwickeln.

Bezirksratsherr Ahmetovic meinte, dass ja über dieses Thema nun schon lange gesprochen werde und dass die Beteiligung daher nicht erst beginnen solle, sondern schon seit einiger Zeit laufe. Es habe schon viele Gelegenheiten gegeben, in eine Sitzung des Bezirksrates zu kommen und seine Zustimmung oder Ablehnung zu äußern.

Bezirksratsherr Steiner bekräftigte diese Einschätzung und meinte, dass sich der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide in puncto Beteiligung nicht verstecken müsse und dem Thema der Umbenennung schon sehr viel Zeit gewidmet habe. Die Beteiligung der Bürger*innen sei dabei immer sehr überschaubar gewesen. Beteiligung sei kein Selbstzweck, sondern müsse auch nachgefragt werden. Damit ein Votum bei einer Beteiligungsveranstaltung ein gewisses Gewicht haben kann, müssten eben auch genug Menschen anwesend sein.

Bezirksratsherr Butz plädierte dafür, dieses Thema nicht dem nächsten Bezirksrat zu vererben. Man müsse auch mal zu einem Ende kommen. Der vorliegende Antrag sei aber nicht geeignet, den Vorgang zu beschleunigen, da er unter Pkt. 6 zu vage sei. Im Hinblick auf ein Rankingverfahren müsse der Antrag bestimmter sein.

Bezirksratsherr Bredow fand es unpassend, den ursprünglichen Beschluss nur einen Tag nach dem eigentlich vorgesehenen Termin komplett zu revidieren und sprach sich dafür aus, mindestens die kommende Sitzung abzuwarten.

Bezirksratsfrau Heinrich wies darauf hin, dass eine Veranstaltung, wie die eigentlich geplante, einen Vorlauf von 2-3 Monaten habe. Dazu käme dann noch die 8-Wochenfrist. Daher sei es besser, möglichst schnell zu entscheiden.

Bezirksratsherr Bredow zog den Antrag anschließend in die Fraktion.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Grunenberg teilte mit, dass alle Anträge von allen Fraktionen und Einzelvertretern mitgezeichnet worden seien und lies dann en bloc abstimmen.


TOP 9.1.
Senior*innen-Aktiv-Zentrum, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Instandsetzung der defekten Klimaanlage Elmstr. 17
(Drucks. Nr. 15-1035/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Senior*innen-Aktiv-Zentrum
Betrag : bis zu 3.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Instandsetzung der defekten Klimaanlage
Elmstr. 17
(Beihilfeantrag Nr. 05/2020)

Einstimmig





TOP 9.2.
AWO Region Hannover, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Mama lernt Deutsch" für Bewohnerinnen der Unterkunft AltePeiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1036/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : AWO Region Hannover
Betrag : bis zu 800,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt "Mama lernt Deutsch" für Bewohnerinnen der Unterkunft AltePeiner Heerstraße
(Beihilfeantrag Nr. 11/2020)

Einstimmig


TOP 9.3.
Werk-statt-Schule, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Erneuerung der Sanitäranlagen der Kita „Kunterbunte Kindervilla“
(Drucks. Nr. 15-1037/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Werk-statt-Schule
Betrag : bis zu 4.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Erneuerung der Sanitäranlagen der Kita
„Kunterbunte Kindervilla“
(Beihilfeantrag Nr. 12/2020)

Einstimmig


TOP 9.4.
TSV Schwarz-Weiss Hannover e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Bau eines Brunnens
(Drucks. Nr. 15-1038/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : TSV Schwarz-Weiss Hannover e.V.
Betrag : bis zu 1.700,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Bau eines Brunnens
(Beihilfeantrag Nr. 14/2020)

Einstimmig




TOP 9.5.
TuS Vahrenwald 08 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Sanierung des Vereinsheimes
(Drucks. Nr. 15-1039/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : TuS Vahrenwald 08 e.V.
Betrag : bis zu 3.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Sanierung des Vereinsheimes
(Beihilfeantrag Nr. 15/2020)

Einstimmig


TOP 9.6.
TuS Bothfeld von 1904 e.V., Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Erneuerung der Diskusanlage
(Drucks. Nr. 15-1040/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : TuS Bothfeld von 1904 e.V.
Betrag : bis zu 3.000,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Erneuerung der Diskusanlage
(Beihilfeantrag Nr. 16/2020)

Einstimmig


TOP 9.7.
Befüllung von Gassiboxen
(Drucks. Nr. 15-1043/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
Betrag : bis zu 500,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Befüllung von Gassiboxen
(Beihilfeantrag Nr. 17/2020)

Einstimmig








TOP 10.
Genehmigung von Protokollen

TOP 10.1.
Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung am 18.12.2019

Einstimmig


TOP 10.2.
Genehmigung des Protokolls über die 30. Sitzung am 22.01.2020

Einstimmig


TOP 10.3.
Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 19.02.2020 - Öffentlicher Teil

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 21:48 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer