Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 07.05.2020

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 08.05.2020

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag,
7. Mai 2020, Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.50 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU)
(Bezirksratsfrau Masanke) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
(Bezirksratsherr Prieß) (AfD)
Bezirksratsherr Roden (PIRATEN)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsherr Steuer (DIE LINKE)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
(Bezirksratsherr Wilhelms) (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Boss Fachbereich Stadtplanung
Frau Goerzig-Swierzy Fachbereich Stadtplanung
Herr Hillebrandt Fachbereich Stadtplanung
Frau Höppner Fachbereich Stadtplanung
Frau Kniep Fachbereich Stadtplanung
Frau Luft Fachbereich Stadtplanung
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Spreen Bezirksratsbetreuung
Herr Tiemann Fachbereich Gebäudemanagement
Gäste:
Frau Beckmann RMA Rainer Müller Architekten
Herr Leonhardt Sachverständiger zur Straßenumbenennung

Presse:
Herr Nötel "Fidele Dörp"
Herr Schwarzenberger "HAZ"

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung von Protokollen über Sitzungen

2.1. Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 07.11.2019

2.2. Genehmigung des Protokolls über die 26. Sitzung am 05.12.2019

2.3. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 05.03.2020

3. B E R I C H T E

3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2. Informationen über Bauvorhaben

4. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

5.1.2. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

5.1.3. Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0790/2020)

5.1.3.1. Änderungsantrag zur Drucksache "Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost"

5.1.4. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

5.1.5. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 580, 3. Änderung - Nenndorfer Chaussee 9 - vormals AS Solar -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0895/2020 mit 4 Anlagen)

5.1.6. Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn
(Drucks. Nr. 0938/2020 mit 13 Anlagen)

5.1.6.1. (Zusatz-) Änderungsantrag
zur Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
zum Planfeststellungverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover
zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn
(Drucks. Nr. 15-0977/2020)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Erneuerung der Warmwasseraufbereitungsanlage Turn- und Spielvereinigung Saxonia 1912 e.V.
(Drucks. Nr. 15-0704/2020)

5.2.2. Straßenumbenennung in den Stadtteilen Ricklingen und Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0887/2020 mit 3 Anlagen)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Halteverbote „Am Weißdorn“
(Drucks. Nr. 15-0884/2020)

6.2. der AfD-Fraktion

6.2.1. Drohende Insolvenzen für Unternehmer in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0885/2020)

6.2.2. Wirtschaftliche Krisensituation in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0886/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Module Raumeinheit für die Wilhelm-Busch-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0674/2020)


7.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

7.2.1. Maßnahmen zur Entlastung des Ricklinger Stadtweges ab 2023
(Drucks. Nr. 15-0878/2020)

7.2.2. Piktogramme Tempo 30-Zone
(Drucks. Nr. 15-0879/2020)

7.2.3. Nahverkehrsplan 2020 – keine Schlechterstellung ab Wallensteinstraße bis Endpunkt Wettbergen.
(Drucks. Nr. 15-0880/2020)

7.2.4. Verkehrszeichen „Tempo 30“ für die Menzelstraße
(Drucks. Nr. 15-0881/2020)

7.2.5. Beschilderung von Kunstwerken im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0882/2020)

7.2.6. Digitalisierung des Stadtbezirksarchiv Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0883/2020)

7.3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.3.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 07.05.2020 -
(Drucks. Nr. 15-0877/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

> Die SPD-Fraktion zog die Drucksachen 0892/2020 (TOP 5.1.4.) und 0895/2020 (TOP 5.1.5.) in die Fraktion
> TOP 10 im nichtöffentlichen Teil wurde gestrichen

Die Tagesordnung wurde einschließlich der Änderungen einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung von Protokollen über Sitzungen

TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 07.11.2019

Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über die 26. Sitzung am 05.12.2019

Das Protokoll wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.3.
Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 05.03.2020

Auf Anregung von Bezirksratsherr Karger wurde die Erläuterung unter TOP 1 zur Einzelabstimmung unter TOP 5.2.1. von der Verwaltung nochmal überprüft.

Ergänzung der Verwaltung:
Die Richtigkeit der Ausführungen wurden im Nachgang zu dieser Sitzung bei der Überprüfung bestätigt, so dass das Protokoll unverändert bleibt.

Das Protokoll wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze informierte zum Stand im Zusammenhang mit dem Brandbrief des Schulelternrates der Wilhelm-Busch-Schule, Stand der Sanierung:

Das niedersächsische Kultusministerium hat am 23.04.2020 den „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht, der für alle Schulen Anwendung findet. Die Schulen wurden und werden durch die Landeshauptstadt Hannover mit Flüssigseife, Einmalhandtüchern sowie einer Basisausstattung an Desinfektionsmittel sowie Materialien zur Sicherstellung von Abstandsregeln (Schutzwände, Flatterband, etc.) ausgestattet. Die Schulen im Stadtbezirk Ricklingen haben zum größten Teil auch in den Unterrichtsräumen ausreichend Waschbecken. Ansonsten werden alternative Lösungen über mobile Waschbecken bzw. Desinfektionsmöglichkeiten in die Wege geleitet. Die Einhaltung der Abstandsregeln etc. obliegt den Schulleitungen/ dem Lehrpersonal.

Entsprechend den Ausführungen des Rahmenhygieneplans des Landes wird Mund-Nase-Schutz für Schüler*innen und Schüler sowie für Lehrkräfte nicht vom Schulträger gestellt. Diese sind von den genannten Personengruppen selbst mitzubringen. Für Notfälle, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, stellt die Stadt Hannover den städtischen Mitarbeiter*innen und den Lehrkräften einen kleinen Vorrat an Mund-Nase-Schutz zur Verfügung.

Der niedersächsische Rahmenhygieneplan gibt hier Folgendes vor:
„Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Die Schulen sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z.B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder an den Wänden erfolgen. Eine zeitliche Trennung ist z.B. durch gestaffelte Pausenzeiten möglich.
Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze für die Schülerbeförderung oder den öffentlichen Personennahverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.

Aufgrund der bestehenden Landesverordnung ist Freizeitsport in Schulsporthallen derzeit noch nicht genehmigt.


TOP 3.2.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Beckmann berichtete zum Stand der Pläne der Scheune auf dem Grundstück Deveser Straße 12 (Drucksache 1510/2018).

Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Winnicki ergänzte Frau Beckmann, dass die alten Klinker nicht wieder verwendet werden könnten, aber vergleichbare neue Klinker verbaut würden. Die Wohnfläche betrage ca. 160 m². Der Energieausweis werde nachgereicht.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette wünschte die Ergänzung des Energiestandardwertes

Auf Wunsch von Bezirksratsherr Dr. Menge informierte Frau Beckmann, dass die Fertigstellung für Dezember 2020 geplant sei.
Frau Beckmann antwortete Bezirksratsherrn Karger, dass noch nicht geklärt sei, ob die Wohneinheiten vermietet oder verkauft würden.

Die Präsentation und der Energieausweis sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Protokollergänzung von Frau Beckmann:
Es werde fast den Standard KfW-Effizienzhaus 55 erreichen.


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner äußerte sich kritisch zu den Plänen, in der Nenndorfer Chaussee 9 ein neues Obdachlosenheim zu planen. Es gäbe im dortigen Umfeld schon genug Brennpunkte.
Ein weiteres Anliegen war die Kritik, dass der Weg zwischen Tresckowstraße und Sportheim geteert würde.

Protokollergänzung der Verwaltung:
Das Asphaltieren des Weges ist eine der Maßnahmen der Drucksache "Wegebeleuchtung und -befestigung Manele-Süß-Weg" (Nr. 15-2049/2019), die am 19.9.2019 im Bezirksrat einstimmig beschlossen wurde.

Ein zweiter Einwohner äußerte sich besorgt über die weitreichenden Auswirkungen während der Bauzeit der geplante Baumaßnahme am Südschnellweg. Insbesondere sei nur eine Querung unter dem Südschnellweg geplant. Das sei für diesen großen Bereich zu wenig.

Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 19.30 Uhr bis 19.45 Uhr durchgeführt.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Frau Luft stellte die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Antrag,
1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der „Hannoverschen Liste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsmitglied Winnicki erläuterte Frau Luft, dass als Kriterium für die Einstufung der aktuelle Bestand herangezogen werde. Auf die Entwicklung habe die Verwaltung sehr wenig Einfluss und hinge vorrangig von den Interessen der Investoren ab. Die Probleme am Schollweg seien bekannt. Der Eigentümer wolle die Immobilie verkaufen.

Bezirksratsherr Kratzke äußerte sich erfreut über das Ziel der "kurzen Wege".

Auf Anfrage von Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch entgegnete Frau Luft, dass Geschäfte wie z.B. Möbelhäuser anzusiedeln schwierig sei, weil diese zu großflächig seien.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 5.1.2.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Frau Luft stellte die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Antrag,

1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.


Auf Anfrage von Bezirksratsherr Dr. Menge bestätigte Frau Luft, dass die Stadtteilkultur von dieser Drucksache nicht betroffen sei.

Die Drucksache wurde mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung angenommen.


TOP 5.1.3.
Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0790/2020)

Antrag,
die aufgeführten Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost zu beschließen:

01 Herstellung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse
Energetische Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Wohnungsbestands unter Berücksichtigung der Belange der vorhandenen Wohnbevölkerung sowie die Vermeidung von sozialen Verdrängungseffekten, u.a. mithilfe der Sicherung tragbarer Mieten.
02 Aufwertung öffentlicher und privater Freiräume
Verbesserung der Gestaltung und Aufenthaltsqualität öffentlicher und nichtöffentlicher Freiflächen unter Berücksichtigung der sozialen Aneignung von Freiflächen durch die Bewohnerschaft.
03 Erhalt und Weiterentwicklung des städtebaulichen Charakters
Städtebauliche Entwicklung des Quartiers unter Orientierung am Erhalt des städtebaulichen Maßstabs sowie am Schutz prägender Gebäudeensembles hinsichtlich Raumgrößen und -kanten, Kubaturen und der baulichen Gestaltung.

04 Schaffung bedarfsgerechter öffentlicher Verkehrsräume
An den Bedarfen aller Verkehrsarten orientierte Gestaltung der bestehenden Verkehrsräume unter Berücksichtigung einer geeigneten Verkehrsführung, der übergeordneten Verkehrsbeziehungen sowie der Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

05 Stärkung der lokalen Ökonomie und Versorgung
Weiterentwicklung des lokalen Gewerbes durch die Förderung zukunftsfähiger Betriebsgrößen und -strukturen bei gleichzeitiger Vermeidung von Nutzungen mit negativen Folgewirkungen (Nutzungskonflikte, optische Beeinträchtigungen, Jugendgefährdung), Beratung und Unterstützung der Gewerbetreibenden sowie die Stärkung des Versorgungs- und Gesundheitsangebots.
06 Umwelt- und Klimaschutz
Förderung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung, zum Umweltbewusstsein sowie zur Umweltgerechtigkeit.

07 Barrierefreie Gestaltung
Einbeziehung und Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Inklusion, barrierefreier Gestaltung von Wohnungen, Wohnumfeld und öffentlichem Raum, barrierefreiem ÖPNV sowie Teilhabemöglichkeiten für alle Angebote im Quartier.
08 Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen
Schaffung zielgruppenorientierter Angebote zur Unterstützung aller Menschen in belasteten und/oder benachteiligten Lebenslagen im Quartier zur Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie Motivation zur Eigeninitiative/Eigenverantwortlichkeit - „Hilfe zur Selbsthilfe“.
09 Aufbau eines Maßnahmenpakets im Bereich Prävention
Stärkung der Präventionsarbeit mit gefährdeten Personengruppen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Sauberkeit, Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut, zum Schutz vor Benachteiligungen und Belastungen.

10 Aufbau eines Bildungs- und Qualifizierungsnetzwerks
Fokussierung auf Bildung als Schlüssel zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe durch Stärkung und Ausbau von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und informeller Bildungsorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insb. Menschen mit Migrationsgeschichte, ohne Erwerbstätigkeit und Alleinerziehende. Verbesserung der Zugänge zu Bildung und zur nachhaltigen Integration in Beschäftigung, sowie Förderung von Maßnahmen zum Demokratieverständnis und zur politischen Bildung.
11 Stärkung bestehender und Aufbau neuer sozialer Netze
Förderung von Begegnungs- und Teilhabemöglichkeiten für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur Stärkung von Nachbarschaften und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf.

12 Etablierung einer Beteiligungskultur
Ausbau bestehender und Schaffung neuer dauerhafter Kontakt- und Beteiligungsangebote für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur gleichberechtigten Teilhabe sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

13 Herausbildung eines positiven Images
Stärkung der Identifikation der Bewohnerschaft mit dem Quartier sowie die Herausbildung eines positiven Quartiersimages nach außen in Begleitung eines Marketing- und Branding-Prozesses.

Bestandteil aller Sanierungsziele und der daraus abgeleiteten Handlungsansätze und Projekte sind die Zielsetzungen des Programms "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, die städtischen Richtlinien, das Konzept des „Gender Mainstreaming“, die von der Stadt Hannover beschlossenen Klimaschutzzielsetzungen sowie die Förderung der Inklusion und Integration von Bevölkerungsgruppen.

In der LHH werden ab sofort die Sanierungsgebiete Stöcken, Sahlkamp-Mitte, Hainholz, Mühlenberg und Oberricklingen Nord-Ost im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ geführt (vormals „Soziale Stadt“). Zudem wird in allen Schriftstücken mit Bezug auf die Städtebaufördergebiete (insbes. Drucksachen, Konzepte, Planwerke, Veröffentlichungen und Sanierungszeitungen) anstelle der Bezeichnung „Soziale Stadt“ die Bezeichnung „Sozialer Zusammenhalt“ verwendet.

Die Drucksache wurde durch 0790/2020 N1 ersetzt.


TOP 5.1.3.1.
Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0790/2020 N1)


Bezirksratsfrau Walther trug den Antrag 15-0977/2020 vor, dass die Ziffern der einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch Spiegelstriche ersetzt werden sollen, um zu vermeiden, dass eine Wertigkeit der Maßnahmen interpretiert werden könne.

So geänderte Beschlussdrucksache,
die aufgeführten Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost zu beschließen:
- Herstellung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse
Energetische Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Wohnungsbestands unter Berücksichtigung der Belange der vorhandenen Wohnbevölkerung sowie die Vermeidung von sozialen Verdrängungseffekten, u.a. mithilfe der Sicherung tragbarer Mieten.
- Aufwertung öffentlicher und privater Freiräume
Verbesserung der Gestaltung und Aufenthaltsqualität öffentlicher und nichtöffentlicher Freiflächen unter Berücksichtigung der sozialen Aneignung von Freiflächen durch die Bewohnerschaft.
- Erhalt und Weiterentwicklung des städtebaulichen Charakters
Städtebauliche Entwicklung des Quartiers unter Orientierung am Erhalt des städtebaulichen Maßstabs sowie am Schutz prägender Gebäudeensembles hinsichtlich Raumgrößen und -kanten, Kubaturen und der baulichen Gestaltung.
- Schaffung bedarfsgerechter öffentlicher Verkehrsräume
An den Bedarfen aller Verkehrsarten orientierte Gestaltung der bestehenden Verkehrsräume unter Berücksichtigung einer geeigneten Verkehrsführung, der übergeordneten Verkehrsbeziehungen sowie der Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
- Stärkung der lokalen Ökonomie und Versorgung
Weiterentwicklung des lokalen Gewerbes durch die Förderung zukunftsfähiger Betriebsgrößen und -strukturen bei gleichzeitiger Vermeidung von Nutzungen mit negativen Folgewirkungen (Nutzungskonflikte, optische Beeinträchtigungen, Jugendgefährdung), Beratung und Unterstützung der Gewerbetreibenden sowie die Stärkung des Versorgungs- und Gesundheitsangebots.
- Umwelt- und Klimaschutz
Förderung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung, zum Umweltbewusstsein sowie zur Umweltgerechtigkeit.
- Barrierefreie Gestaltung
Einbeziehung und Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Inklusion, barrierefreier Gestaltung von Wohnungen, Wohnumfeld und öffentlichem Raum, barrierefreiem ÖPNV sowie Teilhabemöglichkeiten für alle Angebote im Quartier.
- Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen
Schaffung zielgruppenorientierter Angebote zur Unterstützung aller Menschen in belasteten und/oder benachteiligten Lebenslagen im Quartier zur Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie Motivation zur Eigeninitiative/Eigenverantwortlichkeit - „Hilfe zur Selbsthilfe“.
- Aufbau eines Maßnahmenpakets im Bereich Prävention
Stärkung der Präventionsarbeit mit gefährdeten Personengruppen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Sauberkeit, Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut, zum Schutz vor Benachteiligungen und Belastungen.
- Aufbau eines Bildungs- und Qualifizierungsnetzwerks
Fokussierung auf Bildung als Schlüssel zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe durch Stärkung und Ausbau von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und informeller Bildungsorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insb. Menschen mit Migrationsgeschichte, ohne Erwerbstätigkeit und Alleinerziehende. Verbesserung der Zugänge zu Bildung und zur nachhaltigen Integration in Beschäftigung, sowie Förderung von Maßnahmen zum Demokratieverständnis und zur politischen Bildung.
- Stärkung bestehender und Aufbau neuer sozialer Netze
Förderung von Begegnungs- und Teilhabemöglichkeiten für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur Stärkung von Nachbarschaften und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf.
- Etablierung einer Beteiligungskultur
Ausbau bestehender und Schaffung neuer dauerhafter Kontakt- und Beteiligungsangebote für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur gleichberechtigten Teilhabe sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
- Herausbildung eines positiven Images
Stärkung der Identifikation der Bewohnerschaft mit dem Quartier sowie die Herausbildung eines positiven Quartiersimages nach außen in Begleitung eines Marketing- und Branding-Prozesses.

Bestandteil aller Sanierungsziele und der daraus abgeleiteten Handlungsansätze und Projekte sind die Zielsetzungen des Programms "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, die städtischen Richtlinien, das Konzept des „Gender Mainstreaming“, die von der Stadt Hannover beschlossenen Klimaschutzzielsetzungen sowie die Förderung der Inklusion und Integration von Bevölkerungsgruppen.

In der LHH werden ab sofort die Sanierungsgebiete Stöcken, Sahlkamp-Mitte, Hainholz, Mühlenberg und Oberricklingen Nord-Ost im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ geführt (vormals „Soziale Stadt“). Zudem wird in allen Schriftstücken mit Bezug auf die Städtebaufördergebiete (insbes. Drucksachen, Konzepte, Planwerke, Veröffentlichungen und Sanierungszeitungen) anstelle der Bezeichnung „Soziale Stadt“ die Bezeichnung „Sozialer Zusammenhalt“ verwendet.


Der Antrag 15-0977/2020 wurde zur Kenntnis genommen.

Mit Einverständnis der anwesenden Fachverwaltung und im Vorgriff bzw. vorbehaltlich der so beschlossenen Änderung im SIM wurde der so geänderten Drucksache einstimmig zugestimmt.


TOP 5.1.4.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Antrag,
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Die Drucksache wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.

Da die Fachverwaltung anwesend war, wünschte der Bezirksrat trotz der Vertagung von seinem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen.

Frau Goerzig-Swierzy trug die Drucksache vor.

Bezirksratsfrau Bergmann begrüßte die Forderungen, wünschte aber noch Zeit, um ggf. Änderungsanträge vorbringen zu können.
Bezirksratsherr Kumm wünschte mehr über die Planungen zur Parksituation am Endhaltepunkt Wettbergen und in dem Zug auch zur Haltestelle Mühlenberg zu erfahren.

Bezirksratsherr Winnicki fragte, ob es möglich sei, die neue Stadtbahnlinie, sobald die Haltestelle am Friedhof Ricklingen fertig sei, schon eher bis dorthin z.B. mit einer provisorischen Kehranlage in Betrieb zu nehmen.

Frau Goerzig-Swierzy sagte zu, die Anmerkungen und Fragen an die Region weiterzuleiten und die Antworten dem Bezirksrat zukommen zu lassen.

Protokollergänzung der Region Hannover:
zu 1.: Die Erweiterung in Wettbergen soll durch eine Parkpalette / Parkhaus im Bereich der vorhandenen P+R Anlage erfolgen. Die Planungsleistungen für die ersten Schritte wurden bei der infra angefragt.
Mühlenberg ist aufgrund der hohen Auslastungszahlen ebenfalls in Ausbaupriorität 1, hier sind aber zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die dem hohen Fremdparkeranteil entgegen wirken.

zu 2.: Aus betrieblichen Gründen wird es voraussichtlich keine Teileröffnung geben, weil die Buslinien aus Hemmingen zunächst weiter verkehren müssten mangels einer Umsteigemöglichkeit am Stadtfriedhof. Damit würde der Verkehrswert einer Teilbetriebnahme äußerst gering sein.


TOP 5.1.5.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 580, 3. Änderung - Nenndorfer Chaussee 9 - vormals AS Solar -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0895/2020 mit 4 Anlagen)

Die Drucksache wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 580, 3. Änderung
    - Festsetzung Fläche für den Gemeinbedarf, Aufhebung der Festsetzung "geschlossene Bauweise" -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 580, 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu beschließen.
  4. Die Drucksache wurde auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.


Da die Fachverwaltung anwesend war, wünschte der Bezirksrat trotz der Vertagung von seinem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen.

Frau Höppner trug die Drucksache vor.

Bezirksratsfrau Bergmann merkte kritisch an, dass die Belegung mit 250 Plätzen sehr groß sei und fragte, ob die Planung tatsächlich nur eine Notunterkunft und nicht doch eine Dauerlösung vorsehe und ob eine Belegung auch mit Flüchtlingen angedacht sei. Darüber hinaus fragte sie nach dem Sicherheitskonzept.

Frau Höppner versicherte, dass es sich lediglich um eine Notunterkunft handle, in der auch ggf. Flüchtlinge untergebracht würden. Das hielt sie aber eher für unrealistisch.
Das Sicherheitskonzept werde zurzeit noch erarbeitet.

Bezirksratsherr Kumm erinnerte daran, dass bei Erwerb des Objektes von einer Nutzung als Lagerfläche gesprochen worden sei.

Frau Höppner bestätigte das und ergänzte, dass eine Lagernutzung für einen Teil des Gebäudes weiterhin geplant sei.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Dette äußerte große Bedenken, ob es möglich sei, so viele Menschen mit besonderen Problemen konfliktfrei untergebracht werden könnten.

Frau Höppner entgegnete, dass vorwiegend eher mit einer geringen Auslastung gerechnet wird.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Nolte erläuterte Frau Höppner, dass die Menschen von überfüllten Unterkünften mit Busshuttle zu der Notunterkunft gebracht werden sollen.

Bezirksratsherr Winnicki äußerte seine Skepsis, dass die Unterkunft entgegen der jetzigen Aussagen nicht doch in eine Dauerunterkunft umgewandelt würde. Die Nähe zum Mühlenberg sehe er ebenfalls als kritisch an.

Frau Boss entgegnete, dass durch die Bundesstraße eine klare Trennung zum Mühlenberg bestehe.

Die Frage nach Verpflegung von Bezirksratsherrn Deppe wurde von Frau Höppner bejaht.

Bezirksbürgermeister Markurth übergab den Vorsitz an den stellvertretenden Bezirksbürgermeister Dette, um in der Sache sprechen zu können.


Bezirksbürgermeister Markurth berichtete, dass er sich ein Bild von der zum Vergleich herangezogenen Unterkunft am Alten Flughafen habe machen können. Die Situation sei dort im Hinblick auf Sicherheit und Hygienesschutz nicht akzeptabel. Bedingt durch die vielen Menschen sei das ein unkontrollierbarer Infektionsherd.
Es sei nachvollziehbar, dass sich eine dezentrale Unterkunft nur in einer solchen Größenordnung rentiere, aber für den Stadtbezirk Ricklingen nicht akzeptabel sei.

Bezirksbürgermeister Markurth übernahm wieder den Vorsitz.

Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Dette ergänzte noch, dass zu der Nutzungsplanung als reine Notunterkunft überdies feste ganzjährige Öffnungszeiten nicht passten.

Ergänzung der Verwaltung:
  • In den Jahren 2015-2018 wurden Notunterkünfte in dieser Größenordnung wie der Deutsche Pavillion oder Messehallen zur temporären Flüchtlingsunterbringung genutzt.
  • Die Herrichtung des Objektes als Reserveunterkunft für Flüchtlinge ermögliche eine dauerhafte Unterbringung von Personen (24 Std./“rund um die Uhr“). Eine temporäre Unterbringung von Personen, wie in einer Notschlafstelle über Nacht, sei folgerichtig ohne Änderungen an der Ausstattung möglich.
  • An diesem Standort solle, wie in der Drucksache 0917/2019 dargelegt, keine feste Unterkunft errichtet werden, welche durchgehend in Betrieb ist. Ein zentraler Standort sei daher nicht zwingend erforderlich. Vielmehr handele es sich um eine Reserveunterkunft für Flüchtlinge, welche für den Fall plötzlich steigender Flüchtlingszahlen vorgehalten werde. Je größer eine solche Reserveunterkunft sei, desto eher sei diese geeignet, steigende Flüchtlingszahlen kurzfristig und effektiv bewältigen und abfangen zu können.
  • Die Einrichtung einer Notschlafstelle für obdachlosen Personen würde temporär v.a. in den Wintermonaten erfolgen. Die Notschlafstelle würde von einer Betreiberfirma mit dem notwendigen Personal (Sozialarbeit, Wachdienst, Reinigung) betrieben werden. Das Sicherheitspersonal sei während der Übernachtung durchgehend anwesend. Der Personaleinsatz erfolge nach den Vorgaben der Verwaltung.
  • Sofern die Reserveunterkunft aufgrund steigender Zahlen in Betrieb genommen werde, richte sich die Nutzungsdauer nach den Bedarfen an Unterbringungsplätzen. Da es sich bei dieser Reserveunterkunft um eine Notunterkunft handele, würde diese nur solange betrieben, wie der Bedarf nicht mit festen Unterbringungsplätzen gedeckt werden könne. Auch die Nutzung als Notschlafstelle für obdachlose Personen richte sich nach den notwendigen Bedarfen.


TOP 5.1.6.
Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn
(Drucks. Nr. 0938/2020 mit 13 Anlagen)

Bevor Frau Kniep das Wort zur Vorstellung der Drucksache übergeben wurde, fand ein intensiver, sehr verärgerter Austausch dazu statt, dass die Drucksache dem Bezirksrat erst zwei Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden sei. Eine inhaltliche Befassung wurde aus diesem Grund vom Bezirksrat mehrheitlich nicht gewünscht.

Bezirksratsherr Karger wünschte formale Behandlung.

Bezirksratsherr Winnicki äußerte sehr verärgert seinen Protest gegen dieses Verfahren und wünschte detaillierte Aufklärung, warum die Drucksache nicht eher vorgelegt worden sei. Abstimmen wolle die CDU-Fraktion über die Drucksache aus diesem Grund nicht.

Frau Kniep erklärte, dass die Frist zur Stellungnahme für die Stadt Hannover insgesamt sehr kurz gesetzt worden sei und aufgrund der vielfältigen Auswirkungen sehr viele Dezernate und Fachbereiche im Vorfeld beteiligt werden mussten.
Sie sagte zu, dass es dazu eine ausführliche, gesonderte Stellungnahme geben werde.

Bezirksratsfrau Bergmann informierte, dass trotz der Kurzfristigkeit ein Änderungsantrag vorläge. Dieser sei ein wichtiges Signal und ergänze bzw. verstärke die Forderungen der Stadt Hannover, da die Veränderungen durch den Ausbau der Bundesstraße sehr große, negative Auswirkungen auf den Stadtbezirk habe.

Frau Spreen erläuterte, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Vertagung keine aufschiebende Wirkung habe und der Änderungsantrag in der Stellungnahme der Stadtverwaltung dann auch keine Berücksichtigung fände. Wenn das aber gewünscht sei, müsse über beides, Drucksache 0938/2020 und Änderungsantrag 15-0977/2020, abgestimmt werden.

Bezirksbürgermeister Markurth ließ daraufhin abstimmen.

Die Drucksache wurde einschließlich des Änderungsantrags 15-0977/2020 mit 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 4 Enthaltungen (unter Protest) angenommen.


Antrag,
der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren zuzustimmen.

- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
TOP 5.1.6.1.
(Zusatz-) Änderungsantrag
zur Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
zum Planfeststellungverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover
zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn

(Drucks. Nr. 15-0977/2020)
Die Beratung zu diesem Antrag wurde unter TOP 5.1.6. geführt.

Antrag
Der Bezirksrat Ricklingen fordert in Anlehnung an die Stellungnahme der Landeshauptstadt
  • Keine Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten für die betroffenen Sportvereine während der Bauphase. Die Neuordnung der Sportaußenflächen bzw. die Verfügungs-tellung von Ersatzflächen muss rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
  • Die Kleinspielfläche des SV 08 darf nicht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden, da es keine Ausweichfläche dafür gibt
  • Der Busch- und Baumbestand zwischen Südschnellweg und Sportanlagen (TuS Ricklin-gen e.V., SV 08 Ricklingen e.V., Freibad Ricklingen) bzw. Freizeitanlagen (Ricklinger Teiche), der der Trassenverbreiterung zum Opfer fällt, war als Sichtschutz, Lärmschutz, Ballfang und für das Kleinklima wichtig. Hier sind rechtzeitig vor Baubeginn ausreichend hohe Lärmschutzwände zu installieren, die – wenn der Platz vorhanden ist – durch Neuanpflanzungen ergänzt werden.
  • Die Beeke ist sofort nach der Verlegung wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen. Das beinhaltet die beidseitige Anpflanzung von geeigneten Gehölzen.
  • Im Bereich der Ricklinger Kiesteiche und der Leine ist zur Sicherung der Aufenthaltsqualität sowie zur Sicherung der Rückzugsgebiete für Tiere auf einer Länge von ca. 400 m ein beidseitiger Lärm- und Kollisionsschutz erforderlich.
  • Wenn die Wege unter der Leineflutbrücke nicht passierbar sind, ist zusätzlich eine Passage durch das Bauwerk BW3 sicher zu stellen (Bezug S.29, DS Nr. 0938/2020)
Zum Schutz der den Südschnellweg überfliegenden Störche ist Kollisionsschutz in Form Schutzwänden erforderlich. Ebenso für Fledermäuse, da ein Großteil der Leitgehölze abgeholzt wird.

Der Antrag wurde mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 4 Enthaltungen angenommen.


TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.

Erneuerung der Warmwasseraufbereitungsanlage Turn- und Spielvereinigung Saxonia 1912 e.V.

(Drucks. Nr. 15-0704/2020)

Antrag,
zu beschließen, der Turn- und Spielvereinigung Saxonia 1912 e.V. (TSV Saxonia) für die Erneuerung der Warmwasseraufbereitungsanlage in seinem Vereinshaus eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

6.000,00 €

zu bewilligen.


Der Antrag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 5.2.2.
Straßenumbenennung in den Stadtteilen Ricklingen und Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0887/2020 mit 3 Anlagen)

Herr Leonhardt erläuterte den Vorschlag zur Straßenbenennung und erinnerte als Sachverständiger an das große Engagement Anne Staches für den Stadtbezirk.

Nach dem Beschluss wurde der Wunsch geäußert, die Umbenennung am Geburtstag (28.6.) vorzunehmen.

Information der Verwaltung:
Da der 28.6. ein Sonntag ist, wurde zwischenzeitlich der Termin für die Umbenennung für den 29.6. um 10 Uhr festgelegt.


Antrag,
folgende Straßenumbenennung zu beschließen:

Das Teilstück des Ricklinger Stadtweges, welches zwischen der Beekestraße und der Göttinger Chaussee verläuft, wird umbenannt in
Anne-Stache-Allee.
Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Die Drucksache wurde ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Halteverbote „Am Weißdorn“
(Drucks. Nr. 15-0884/2020)

Im südlichen Teilstück der Straße „Am Weißdorn“ (Hausnummern 6 – 13) wurde Anfang des Jahres ein Halteverbotsschild aufgestellt mit der Begründung, dass aha dort Probleme mit der Müllabfuhr hat. Eine Darstellung, die nicht von allen Müllfahrern geteilt wird.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Warum wird diese Entscheidung jetzt getroffen, obwohl sich an der örtlichen Situation lt. einem Anwohner seit den letzten 10 Jahren nichts verändert hat?
  2. Warum wird hier ein absolutes Halteverbot angeordnet, obwohl im nördlichen Teilstück bei identischer Situation nur ein eingeschränktes Halteverbot besteht?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover hat im Herbst 2019 für die Straße „Am Weißdorn“ wiederholte Behinderungen bei der Abfall- und Wertstoffabfuhr durch parkende Fahrzeuge mitgeteilt. Bei einem Fahrversuch mit einem Müllfahrzeug hat der Zweckverband das Erfordernis von Haltverboten belegt. Der Verwaltung sind die in der Bezirksratsanfrage erwähnten anderslautenden Äußerungen von Müllfahrern nicht bekannt.
Sollten derartige Äußerungen von Müllfahrern gegenüber Anliegern „Am Weißdorn“ getätigt worden sein, dürfen sie von der Verwaltung nicht ungeprüft als Basis von Entscheidungen herangezogen werden. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover als offizieller Ansprechpartner der Verwaltung sieht weiterhin keine Möglichkeit, die Abfall- und Wertstoffabfuhr ohne die beschilderten Haltverbote zu gewährleisten.

Zu Frage 2:
Ein eingeschränktes Haltverbot erfüllt verkehrsrechtlich nicht den Zweck, ein Halten während der Abfall- und Wertstoffabfuhr zu untersagen. Sofern an anderen Standorten vorhandene eingeschränkte Haltverbote die Abfall- und Wertstoffabfuhr nicht ermöglichen, werden sie künftig durch absolute Haltverbote ersetzt.


TOP 6.2.
der AfD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Drohende Insolvenzen für Unternehmer in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0885/2020)

Die Coronakrise hält das Land weiter in festem Griff. Läden bleiben geschlossen, Arbeitsplätze sind verwaist und das öffentliche Leben wurde bis auf das Notwendigste heruntergefahren. Unternehmen, besonders kleinen Unternehmen, drohen hohe Verdienstausfälle. Gastronomen bis zum Tante-Emma-Laden klagen über fehlende Einnahmen und daraus resultierende Bedrohungen für ihre Existenzen. Auch durch die Maßnahmen des finanziellen Rettungsschirmes der Bundesregierung, drohen weiterhin Konkurse, Insolvenzen und der Verlust von tausenden Arbeitsplätzen. Auch die Unternehmer in Ricklingen sind von dieser Krise betroffen. Viele sind in Sorge um ihre Betriebe und auch selbständige Einzelpersonen sind besorgt um das zukünftige bestreiten ihres Lebensunterhalts. Es ist für uns wichtig zu ermitteln, wie es um die Unternehmen und Betriebe in Ricklingen bestellt ist, um regulierende Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können, bevor es zu spät ist und Gewerbetreibende schließen müssen. Aus diesem Grund muss sich der Bezirksrat ein ständiges Bild von der temporären Situation machen, um handlungsfähig zu bleiben und schnell eingreifen zu können.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Unternehmen in Ricklingen mussten bereits Kredite aufnehmen?

2. Mussten Unternehmen bisher, seit Beginn der Krise, bereits Insolvenzen anmelden? Wenn ja, welche?

3. Wie viele Arbeitsplätze sind zum derzeitigen Zeitpunkt durch Insolvenzen oder drohender Zahlungsunfähigkeit von Betrieben bedroht?


Antwort der Verwaltung:

Eine gesonderte Beantwortung der drei Fragen ist nicht möglich, da es sich um Informationen handelt, die der Verwaltung nicht vorliegen. Insolvenzen werden zwar im Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht, dazu gibt es aber keine systematische Erfassung in der LHH.

Eine aktuelle Suche in den PLZ-Bezirken 30453 und 30459 ergab zwischen dem 01.03.2020 und 24.04.2020 keine entsprechende Eintragung. Insbesondere über Zahlungsschwierigkeiten und drohende Insolvenzen gibt es in der Regel keine Erkenntnisse, da Unternehmen größten Wert darauf legen, dass derartige Informationen nicht bekannt werden, um die Lage des Unternehmens nicht noch weiter zu gefährden. Daher kann die Verwaltung auch keine Aussagen zu drohenden Arbeitsplatzverlusten machen.

Auch aus der Betreuung der Standortgemeinschaften sind keine aktuellen Fälle bekannt.

TOP 6.2.2.

Wirtschaftliche Krisensituation in Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0886/2020)


Vor kurzem hat die Bundesregierung bekanntlich ein Maßnahmenpaket beschlossen, um u.a. Selbstständigen und kleinen Unternehmen in dieser schweren, wirtschaftlichen Situation vor finanziellen Schäden und Insolvenzen zu bewahren. Besonders diesen genannten Gruppen fehlen oft die dringend nötigen Informationen, wie diese Gelder zu beantragen sind. Fehlt der Zugriff auf eine Rechts- oder Wirtschaftsberatung ist es grade für Einzelpersonen und kleine Ladenbesitzer schwierig, sich in diesem „Dschungel“ aus Formularen zurechtzufinden.

Da es nötig ist auf Fragen vom Kurzarbeitergeld, über Liquiditätshilfen der KfW, bis zu Hilfszahlungen bei drohender Insolvenz schnell reagieren zu können, bietet die hannoverimpuls GmbH eine Beratung zu den o.g. Themen an. Wichtig ist es zu erfahren, ob diese Bemühung auch zielführend für die vielen Unternehmer in Ricklingen sind, oder ob noch weitere Maßnahmen und Änderungen nötig sind, um die Wirtschaft in diesen Belangen zu unterstützen und vor finanziellen Gefahren zu schützen. Es ist uns, wie auch anderen ein dringendes Bedürfnis eine möglichst schnelle Hilfe den Menschen in diesen schweren Zeiten zu bringen, die sie dringend benötigen. Daher müssen die Wege, wie diese Hilfe realisiert wird, stets hinterfragt und optimiert werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Unternehmen aus Ricklingen haben sich bisher bei der Stadt gemeldet, um Hilfe bei der Beantragung von Hilfsgeldern zu erhalten?

2. Wie viele Beratungen hat die hannoverimpuls GmbH bisher durchgeführt?

3. Wie vielen konnte nicht geholfen werden und wenn ja, aus welchen Gründen?




Antwort der Verwaltung:
Zu 1)
Sofern sich die Frage auf die Zahl der Anträge von Firmen im Rahmen der Corona-Soforthilfe bezieht: 49 Anträge sind dem Stadtbezirk Ricklingen zugeordnet. Soweit sich die Frage auf weitergehende Hilfen richtet, ist die Antwort bei den Fragen 2 und 3 enthalten.


zu 2)
hannoverimpuls (Anfragen laufen über gemeinsame Online-Hotline
coronahilfe@hannoverimpuls.de) hat bisher 772 unterschiedliche Betriebe in mehr als 2.500 Gesprächen individuell in der Corona-Krise beraten (Stand: 24.4.2020). Die Frageninhalte waren sehr heterogen und im Wesentlichen sehr sachorientiert mit Verständnis für die aktuelle Lage. Ein klarer Schwerpunkt lag bei Anfragen zu den Soforthilfen von Stadt, Land und Bund. Neben den Direkthilfen wurde auch nach möglichen Steuer –und Gebührenstundungen bzw. Erlassungen gefragt. Da bei vielen Anfragen (vor allem den telefonischen) nicht immer die vollständige Adresse erfasst wurde, kann die genaue Anzahl der Unternehmen aus Ricklingen nicht abschließend beantwortet werden. Nach der Einschätzung von hannoverimpuls verteilen sich die Anfragenden recht gleichmäßig auf das ganze Stadtgebiet.

zu 3)
Alle Anfragen bzgl. der Themen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten wurden von hannoverimpuls beantwortet. Für die Soforthilfeprogramme von Stadt, Land und Bund wurde bei Bedarf auch eine direkte Unterstützung zum Ausfüllen der Formulare angeboten. Es gab selbstverständlich auch sehr spezielle Anfragen auf die hannoverimpuls selbst nicht antworten konnte. Hierfür wurden aber geeignete Ansprechpartner und Institutionen (z.B. Gesundheitsamt, Amtsgericht, Justizministerium) recherchiert und an diese verwiesen. In den meisten Fällen waren dies Fragen zu den Allgemeinverfügungen (Welche Betriebe dürfen wann öffnen? Was muss beachtet werden?). Diese Anfragen wurden an die zuständige Stelle der Region weitergeleitet.
Es gab auch Anfragen von Unternehmen außerhalb der Region Hannover. Hier hat hannoverimpuls mit einer Standardantwort auf die lokalen Wirtschaftsfördereinrichtungen verwiesen und nicht weiter beraten.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Module Raumeinheit für die Wilhelm-Busch-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0674/2020)

Bezirksratsherr Karger trug den Antrag vor.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Bergmann bestätigte Frau Schwarze, dass es keine neuen Erkenntnisse in dieser Sache gäbe.

Antrag
Der Wilhelm-Busch-Grundschule mindestens eine Module Raumeinheit als zusätzliches Klassenzimmer zur Verfügung zu stellen.


Die Drucksache wurde mit 1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

TOP 7.2.1.
Maßnahmen zur Entlastung des Ricklinger Stadtweges ab 2023
(Drucks. Nr. 15-0878/2020)

Bezirksratsfrau Bergmann trug die Drucksache vor.

Antrag
Der Bezirksrat Ricklingen fordert die Verwaltung auf, zusammen mit den Verantwortlichen der Region ein Konzept vorzulegen, wie durch geeignete Maßnahmen rechtzeitig zur Fertigstellung der Linie 7 nach Hemmingen noch mehr Verkehrsbehinderungen auf dem Ricklinger Stadtweg durch eine vierte Bahn vermieden werden können. Eine Möglichkeit wäre z. B., die Linie 17 an die Linie 3 (nach Wettbergen) am Allerweg an- und auf dem Rückweg abzukoppeln.


Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.2.2.
Piktogramme Tempo 30-Zone
(Drucks. Nr. 15-0879/2020)

Bezirksratsfrau Walther trug den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, an der Einfahrt in die Springer Straße von der Wallensteinstraße aus zusätzlich zum entsprechenden Verkehrszeichen ein Piktogramm „Tempo-30-Zone“ aufzubringen.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, an welchen anderen von der Wallensteinstraße und der Göttinger Chaussee in das Wohngebiet führenden Straßen zusätzliche Hinweise dieser Art erforderlich sind.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.3.

Nahverkehrsplan 2020 – keine Schlechterstellung ab Wallensteinstraße bis Endpunkt Wettbergen.
(Drucks. Nr. 15-0880/2020)


Bezirksratsfrau Bergmann trug den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat Ricklingen bittet die Verwaltung,
  1. die Region Hannover aufzufordern, im Nahverkehrsplan 2020 alle geplanten Änderungen für die Zeit nach Inbetriebnahme der Linie 7 nach Hemmingen textlich aufzuführen.


  2. in der Diskussion zum Nahverkehrsplan 2020 auf der bisherigen Taktung der Stadtbahnen ab Wallensteinstraße bis Endhaltestelle Wettbergen zu bestehen.
Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.2.4.

Verkehrszeichen „Tempo 30“ für die Menzelstraße
(Drucks. Nr. 15-0881/2020)


Bezirksratsfrau Hurtzig trug den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, an der Einfahrt zur Menzelstraße zusätzlich zum Piktogramm „30“ ein entsprechendes Verkehrszeichen gut sichtbar aufzustellen.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.5.
Beschilderung von Kunstwerken im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0882/2020)

Bezirksratsherr Dr. Menge trug den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kunstwerke im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen mit angemessenen Informationstafeln zu versehen. Diese sollen mindestens Angaben zum Titel, zum Künstler und zum Entstehungsdatum enthalten. In erster Linie ist hierbei an den „Anna-Blume-Brunnen“ von Max Sauk und den „Friedensstein“ von Hans-Jürgen Breuste am Mühlenberger Markt sowie die Skulptur „Sternengucker“ von Siegfried Pietrusky vor dem ehemaligen Wettberger Rathaus zu denken, ebenso wie an Kunstwerke auf dem Friedrich-Ebert-, Schünemann-, August-Holweg- und Butjerbrunnenplatz und vor dem Stadtteilzentrum Ricklingen.

Die anfallenden Kosten sind aus vorhandenen Haushaltsansätzen zu tragen.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.


TOP 7.2.6.
Digitalisierung des Stadtbezirksarchiv Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0883/2020)


Bezirksratsherr Kratzke trug den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Digitalisierung zumindest von Teilen von Dokumenten aus dem Stadtbezirksarchiv zu prüfen und umzusetzen.

Die anfallenden Kosten sind aus vorhandenen Haushaltsansätzen zu tragen.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.

TOP 7.3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.3.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 07.05.2020 -
(Drucks. Nr. 15-0877/2020)



Bezirksbürgermeister Markurth
trug den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge.

Die Drucksache wurde einstimmig angenommen.





Bezirksbürgermeister Markurth beendete die Sitzung um 22:50 Uhr.


Ulrike Spreen
Protokollführung