Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 07.05.2020

Protokoll:

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Protokoll (erschienen am 16.09.2020)
Protokoll (erschienen am 05.10.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 20.06.2020

PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 7. Mai 2020,
Neues Rathaus (Ratssaal), Trammplatz 2, 30159 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.10 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schneider 19.12 - 21.10 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Carlson (PIRATEN Partei)
Bezirksratsherr Dipl.-Soz.päd. Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Gehle (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Jäger (SPD)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)
(Bezirksratsherr Kreiner) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Ohse ab TOP 2 (SPD)
Bezirksratsfrau Oppelt (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schädel (Parteilos)
(Bezirksratsfrau Starke) (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.- Geograph Teicher (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Wyborny (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) ( DIE HANNOVERANER)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Frau Baron (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Clausnitzer (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Gubbe (FB Wirtschaft)
Herr Mues (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Oelker (FB Wirtschaft)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 32. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

3. Genehmigung der Protokolle über die

3.1. 30. Sitzung am 06.02.2020 - Öffentlicher Teil -

3.2. 31. Sitzung am 05.03.2020 - Öffentlicher Teil -

4. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

5.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Polizei-Sportverein e. V. - 06/2020
(Drucks. Nr. 15-0974/2020)

5.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Firmengruppe Gundlach, Seniorenservice - 07/2020
(Drucks. Nr. 15-0975/2020)

6. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

6.1.2. Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

6.1.3. Aufstockung der Betreuungszeit für die Hortgruppe im Familienzentrum Kapellenbrink
(Drucks. Nr. 0784/2020)

6.1.4. Einrichtung einer Einzelintegration in der Hortgruppe der Kita "Haus Kunterbunt"
(Drucks. Nr. 0848/2020)

6.1.5. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0851/2020 mit 2 Anlagen)



6.1.6. Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

6.1.6.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0892/2020 "Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf"
(Drucks. Nr. 15-0976/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)

7.1.1. Parken am Osterfelddamm
(Drucks. Nr. 15-0507/2020)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Taubenplage an der Noltemeyerbrücke
(Drucks. Nr. 15-0830/2020)

7.3. der Fraktion DIE LINKE.

7.3.1. Ausbau von Radwegrouten
(Drucks. Nr. 15-0889/2020)

7.3.2. Temporäre Begegnungszonen / Shared Space einrichten
(Drucks. Nr. 15-0890/2020)

7.4. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)

7.4.1. Zeitnahe Übermittlung sicherheitsrelevanter Informationen für die potenziellen Opfer von rechtextremistischen Täter*innen
(Drucks. Nr. 15-0854/2020)

8. A N F R A G E N

8.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)

8.1.1. Parkverstöße
(Drucks. Nr. 15-0508/2020)

8.2. der Fraktion DIE LINKE.

8.2.1. Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0888/2020)





8.3. von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)

8.3.1. Rechtsgrundlage für die Aussetzung einer oder mehrerer Sitzungen des Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0859/2020)

9. M I T T E I L U N G E N

9.1. des Bezirksbürgermeisters

9.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 32. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Hofmann begrüßte die Anwesenden zur Sitzung im Ratssaal. Nachdem er auf die Hygienevorschriften hingewiesen und auch die Hinweise auf die Medienöffentlichkeit gegeben hatte, eröffnete er die 32. Sitzung. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die SPD die Drucksache unter TOP 7.3.1. in die Fraktion ziehe.
Bezirksratsherr Plotzki kündigte einen interfraktionellen Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0892/2020 (TOP 6.1.6.) an.
Bezirksratsherr Oppelt informierte darüber, dass die CDU die Drucksachen unter TOP 6.1.1. und TOP 6.1.2. zur Beratung nach Vorstellung in die Fraktionen ziehe.

Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.

Im Anschluss leitete Bezirksbürgermeister Hofmann mit einem Nachruf auf Bezirksratsherrn Busse eine Gedenkminute für ihn ein.



TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Hofmann beglückwünschte Herrn Dr. Ohse zur Berufung in den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld und verpflichtete ihn als Bezirksratsherrn. Er wies ihn auf die ihm obliegenden Pflichten und Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz wie z. B. Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot hin und bekräftigte die Verpflichtung durch einen symbolischen Handschlag.


TOP 3.
Genehmigung der Protokolle über die

TOP 3.1.
30. Sitzung am 06.02.2020 - Öffentlicher Teil -
Einstimmig


TOP 3.2.
31. Sitzung am 05.03.2020 - Öffentlicher Teil -
Einstimmig


TOP 4.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner*innen Fragestunde wurde von 18.42 Uhr bis 18.50 durchgeführt.

Ein Einwohner begrüßte die Tatsache, dass der Sonnenweg auf der TO stehe und bemerkte, dass der Weg bei Regen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen stellenweise unpassierbar sei. Dies liege u. a. daran, dass sich auf Höhe der Straße vor dem Annateich eine 10 cm tiefe Senke befinde, die bei Regen mit Wasser volllaufe. (Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund des Hinweises hat der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mitgeteilt, dass die Beseitigung der Senke der wassergebundenen Wegedecke im Bereich Sonnenweg/Am Annateich in die Reparaturliste mit aufgenommen wird und die Arbeiten werden bis zum 26.06.2020 ausgeführt.)

Des Weiteren thematisierte den Einwohner die Straße Am Annateich und regte an, diese für den öffentlichen Verkehr frei zu geben, da trotz des Verbotes für Fahrzeuge aller Art die Straße zugeparkt sei. Ggfs. sei auch das Zusatzschild „Für Anlieger frei“ abhanden- gekommen. Sein Vorschlag sei, das Schild „Verboten für Fahrzeuge aller Art“ zu entfernen.
Um die Situation in der Straße Am Annateich von der Karl-Wiechert-Allee kommend weiter zu vereinfachen, sprach er sich dafür aus, durchgängig eine Tempo-30-Zone bis zum Ende der Sackgasse einzurichten.
(Anmerkung der Verwaltung, Fachbereich Tiefbau: Von der Karl-Wiechert-Allee kommend beginnt die Tempo 30-Zone in der Haubergstraße und endet in der Straße Am Annateich unmittelbar vor der 90°-Kurve, da der nachfolgende Bereich kein öffentlicher Verkehrsraum ist, sondern eine Privatstraße. Insofern hat der Fachbereich Tiefbau in diesem Bereich (parallel zur S-Bahn-Trasse) keine Regelungsbefugnis und eine Änderung der Beschilderung ist somit nicht möglich.)
Als nächstes bezog sich der Einwohner auf die Nackenbergerstraße, einer Sackgasse. Am Ende der Sackgasse führen zwei Wege zur S-Bahn Haltestelle Karl-Wiechert-Allee. Da es sich bei der Nackenberger Straße um eine Tempo-30-Zone handele, dürfe laut dem Einwohner zu Beginn der beiden Wege keine Markierung mit einem Fuß- und Radweg erfolgen. Sobald die Wege zum Bahnhof aufbiegen, sei dies jedoch möglich. Er wünschte sich daher, dass dort ein Schild mit Radweg aufgestellt und der Radweg mit entsprechenden Piktogrammen versehen werde.

Des Weiteren gab er den Hinweis, dass der Fahrradweg auf Höhe der S-Bahn Haltestelle kaputt sei, da die Deutsche Bahn mit ihren LKWs den Radweg als Zufahrt nutze. Ggfs. könne diesbezüglich mit der Deutschen Bahn gesprochen werde.





Als letztes ging der Einwohner auf die Radwege in der Eilenriede ein. Bei der Breiten Wiese seien Teilstücke des Radweges erneuert worden. Er machte darauf aufmerksam, dass durch die Teilerneuerung der Weg holpriger als vor der Erneuerung sei.

Als letzten Punkt ging er auf den Hermann-Löns-Park ein. Er merkte an, dass er dort kaum Radwege gebe. Er gab zu Bedenken, dass die „Radwege“ im Hermann-Löns-Park genau genommen gar keine Radwege seien, sondern lediglich asphaltierte Fußwege, die für Fahrradfahrer*innen frei gegeben seien. Dies bedeute, dass die Radfahrer*innen dort über eine lange Strecke mit Schritttempo - sprich 5 km/h fahren dürften. Herr Gerdes regte eine konkrete Auszeichnung der Fuß- und Radwege an; insbesondere in dem Bereich, wo drei Wege parallel verlaufen.

Bezirksratsherr Oppelt bedankte sich bei dem Einwohner für die diversen Anregungen und stellte in Aussicht davon einige aufzugreifen.

Frau Rembecki dankte ebenfalls dem Einwohner und versprach die Anregung hinsichtlich der Reparatur an die Fachverwaltung weiterzugeben.

Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass der Hinweis von dem Einwohner in Bezug auf die fehlende Ausschilderung im Hermann-Löns-Park für den Radverkehrsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover wichtig sei.


TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Polizei-Sportverein e. V. - 06/2020
(Drucks. Nr. 15-0974/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Polizei Sportverein e. V.
Betrag: bis zu 3.000,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung von 4 Fußballtore (2 groß/2 klein)
(Zuwendung 06/2020)

Einstimmig



TOP 5.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Firmengruppe Gundlach, Seniorenservice - 07/2020
(Drucks. Nr. 15-0975/2020)

Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass sich die Fraktion DIE LINKE. enthalten werde. Der Bücherschrank an dieser Stelle sei eine gute Maßnahme. Sie seien jedoch der Auffassung, dass der Bauträger Gundlach diesen komplett selbst hätte finanzieren können.



Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Firmengruppe Gundlach, Seniorenservice
Betrag: bis zu 2.560,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines öffentlichen Bücherschrankes vor dem Warburghof 1 mit Lieferung, Aufbau und „Gebrauchsanweisung“
(Zuwendung 07/2020)

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 6.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (mit integriertem Nahversorgungskonzept) für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0782/2020 mit 1 Anlage)

Herr Mues erläuterte das Konzept anhand der als Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation und ging dabei auf den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld ein. Er stellte die einzelnen Nahversorgungszentren im Hinblick auf ihre Bedeutung vor. Ziel sei es, eine Nahversorgung innerhalb eines Radius Luftlinie von 500 m sicher zu stellen. So solle z. B. das Angebot an der Kirchröder Straße qualitativ und quantitativ aufrechterhalten werden. Dazu seien sie mit den einzelnen Nahversorgern im Gespräch. Für Groß-Buchholz hob er den neu hinzu gekommenen Edeka-Markt hervor, der eine deutliche Aufwertung des Nahversorgungszentrums gebracht habe und gut an den vorhandenen Roderbruchmarkt angebunden sei. Der Roderbruchmarkt sei mit dem Wochenmarkt und der Fußgängerzone gut aufgestellt.
Er ging auf weitere Bereiche wie z. B. die Berckhusenstraße, das E-Center Heideviertel oder die Silberstraße ein. Es gebe ein paar Bereiche, wo der Weg zum nächsten Nahversorger über 500 m liege. Dort bestehe ein Nachholbedarf.
Er merkte an, dass dieses Konzept nicht das Baurecht für Nahversorgungsbetriebe ändere.

Bezirksratsherr Oppelt dankte Herrn Mues für den Vortrag. Er erkundigte sich, ob das Konzept ein „Status quo Bericht“ sei oder ob daraus resultierend planerische Ziele verfolgt werden. Er könne sich eine Verknüpfung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung mit dem Fachbereich Wirtschaft vorstellen, um lokal tätig zu werden und Hilfestellungen zu geben. Er fragte nach, inwieweit eine Zusammenarbeit bereits umgesetzt werde bzw. für die Zukunft geplant sei.
Für die Breithauptstraße in Kleefeld sei eine Modernisierung denkbar. Er bat diesbezüglich um nähere Erläuterungen. Bezirksratsherr Oppelt ging darauf ein, dass der Bereich Uhlhornstraße nicht benannt worden sei. Er fragte nach, ob das „Zentrum“ um die Uhlhornstraße mit untersucht worden sei.




Herr Mues berichtete, dass regelmäßig mit den Betreibern der Nahversorger Gespräche geführt werden. Die Konzepte würden besprochen und zur Verfügung gestellt werden. So sei zum Beispiel mit dem Betreiber von Aldi geschaut worden, ob es Grundstücke gebe, die für den Markt interessant seien. Herr Mues verdeutlichte, dass die Stadt nicht als Makler auftreten könne, sondern nur Hinweise gebe. Er führte dies näher aus.
Des Weiteren informierte er darüber, dass der Fachbereich Wirtschaft bei der Erstellung des Konzeptes mitgewirkt habe. Über den Fachbereich Wirtschaft – Wirtschaftsförderung - werde der Kontakt zu den Händlergemeinschaften hergestellt. So konnte das Konzept bei einem Netzwerktreffen vorgestellt werden. Es wurden für die Betreiber wichtige Punkte hervorgehoben.
Zur Frage "Aufwertung der Breithauptstraße" entgegnete Herr Mues, dass dort ein paar Geschäfte angesiedelt seien und die Aufenthaltsqualität durch eine andere Straßengestaltung etwas angehoben werden könne.
In der Uhlhornstraße sei ein sonstiger Nahversorger zu finden. Er zeigte diesen anhand der Power-Point-Präsentation. Herr Mues informierte darüber, dass die Uhlhornstraße und Umgebung mit in die Untersuchung aufgenommen worden seien. Generell seien Einzelstandorte mit betrachtet worden. Da es in diesem Fall jedoch nicht besetzten Bereiche dazwischen gebe, sei die Uhlhornstraße bei den zentralen Versorgungsbereichen nicht mit aufgeführt.

Bezirksratsherr Dr. Ohse dankte Herrn Mues für die Ausführungen. Er wies darauf hin, dass im Einzelhandel viel Bewegung sei. Als Beispiel führte er den Roderbruch an, wo der Buchladen schließe und es Leerstände bei den Geschäften gebe. Er fragte nach, inwieweit das Konzept tagesaktuell angepasst werde. Er merkte an, dass verstärkt beobachtet werde, dass Banken auf Geldautomaten umstellen würden und keine Filialen mehr vor Ort vorhanden seien. Er erkundigte sich, inwieweit dies Auswirkungen auf Zentren habe und ob es dazu bereits Erfahrungswerten aus anderen Stadtbezirken gebe.
Darüber hinaus ging er auf das Thema „Wochenmärkte“ ein und hob deren Bedeutung für die Entwicklung der Zentren hervor. Er nahm Bezug auf eine durchgeführte Umfrage unter den Einwohner*innen zu den Wochenmärkten und fragte nach, inwieweit die Ergebnisse dem Bezirksrat zur Kenntnis gegeben werden.

Herr Mues erläuterte, dass das Konzept Grundzüge darstellen und nicht auf einzelne Märkte eingehen würde. Es sollen Standorte gesichert werden. Die Standorte sollen als Rahmen die planerischen Möglichkeiten geben, Geschäfte dort anzusiedeln. Schließungen von Geschäften, Neubesetzungen und Leerständen seien auch eine Frage der Vermietung und hier müssten die Eigentümer*innen und Betreiber*innen reagieren, z. B. mit der Senkung der Mietpreise. Er wies darauf hin, dass Betreiber*innen bestimmte Anforderungen an Immobilien stellen würden und es diesbezüglich zu Auseinandersetzungen und schlimmstenfalls zum Wegzug des Geschäftes kommen könne. Als Beispiel nannte er den Einbau von Automatiktüren.
Herr Mues berichtete, dass es nicht einfach sei, mit Banken ins Gespräch zu kommen. Daher sei es positiv zu sehen, wenn wenigstens ein Bankautomat vor Ort vorhanden sei. Der Fachbereich würde diesbezüglich Betreiber*innen ansprechen, ob sie sich vorstellen können, einen Geldautomaten im Vorraum aufzustellen.
Hinsichtlich der Wochenmärkte ging er auf das Konzept des Fachbereichs Wirtschaft zur Attraktivitätssteigerung der Wochenmärkte ein. Die Wochenmärkte seien in das Nahversorgungskonzept mit aufgenommen worden, um die Versorgung komplett abzubilden. Er wies darauf hin, dass die Wochenmärkte immer mehr an Bedeutung verlieren, da Discounter bzw. Supermärkte zunehmend frische Produkte anbieten, die in der Vergangenheit hauptsächlich auf dem Wochenmarkt angeboten wurden.



Bezirksratsherr Plotzki ging auf die Drucksache und den Passus, dass in dem Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld die niedrigsten Werte mit erreicht werden und die Versorgungslücken zu füllen seien. Er fragte nach einer Perspektive, da weitere Rückgänge zu verzeichnen seien z. B. in der Berckhusenstraße, wo ein Optiker geschlossen habe oder im Roderbruch sei im Gespräch, einen NP-Markt zu schließen. Er erkundigte sich, was perspektivisch für die Roderbruchmarktzeile, die Vogelsiedlung und die Bussestraße getan werde könne. Des Weiteren ging er auf die Planungen zur Entwicklung von inklusiven Wohnen im Nordbereich des Stephansstiftes ein und den Wunsch Wohnen und Handel miteinander zu verbinden – sprich unten einkaufen und oben wohnen. Er fragte nach, ob Herr Mues dazu Aussagen treffen könne.

Herr Mues informierte darüber, dass für die Existenz von Märkten eine bestimmte Bevölkerungszahl mit der entsprechenden Kaufkraft erforderlich sei. Bei einem Discounter müssen 4.000 bis 5.000 Menschen im Nahbereich wohnen und entsprechende Grundstücke für die Nahversorger verfügbar sein. Eine Mischnutzung mit Wohnen und Einkaufen werde bei den Betreibern angesprochen, müsse aber auch gewollt sein.
Er wies darauf hin, dass auf dem Gelände des Stephansstiftes ein Markt von ca. 800 qm mit vorgesehen sei.
Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung habe mit den Cap-Märkten Gespräche geführt, ob diese die Möglichkeit haben, kleine Standorte zu betreiben. Dies sei nicht der Fall, da es für diese Märkte kaum noch Förderung gebe und sie sich wirtschaftlich selbst tragen müssen. Die Cap-Märkte würden ebenfalls hoch frequentierte Lagen bevorzugen und in Konkurrenz zu den großen Nahversorgern gehen.
In der Bussestraße seien vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung im Rahmen der Neubauplanung Kontakte und Möglichkeiten für einen Markt aufgezeigt worden. Es gebe jedoch Konkurrenz aus den Nachbarstadtteilen, die Kaufkraft abziehen würde.
In der Vogelsiedlung sei ebenfalls versucht worden, einen Nachmieter zu finden. Das Grundstück sei jedoch zu klein gewesen.

Bezirksratsherr Fulst bat Herrn Mues seine Äußerungen hinsichtlich „Bereiche attraktiver machen“ zu konkretisieren. Darüber hinaus erkundigte er sich, wie und wo der Bezirksrat konkret unterstützen könne. Er fragte nach, ob es Erkenntnisse gebe, inwieweit das Abheben von Geld in Supermärkten an Bedeutung gewinne und ob dies eine Variante sei, die Nahversorgung mit Bargeld sicher zu stellen.

Herr Mues informierte darüber, dass eine Maßnahme, um Bereiche attraktiver zu gestalten, die Umgestaltung von Stadtteilplätzen unter Beteiligung der Bürger*innen sei. Darüber hinaus beschreibe das Gutachten jeden einzelnen Supermarkt anhand einer Checkliste mit Kategorisierungen wie z. B. nicht mehr zeitgemäß oder Modernisierungsbedarf. Dies werde vom Fachbereich zum Anlass genommen, an den Betreiber bzw. die Eigentümer*innen heranzutreten, z. B. wegen einer Fassadensanierung. Darüber hinaus werde geschaut, ob Bäume angepflanzt oder anderweitig die Aufenthaltsqualität erhöht werden könne. Es gebe ein Bündel an Maßnahmen, bei denen auch der Fachbereich Wirtschaft mit eingebunden sei.
Hinsichtlich der Banken gebe es keine Erkenntnisse, ob das Abheben von Geld bei den Supermärkten die Banken entlaste bzw. überflüssig mache. Aufgrund der diversen Zahlungsmöglichkeiten sei ein Wechsel erkennbar und die Bedeutung des Bargeldes und damit der Banken nehme ab. Die Studie habe dieses Thema nicht untersucht.






Bezirksbürgermeister Hofmann ergänzte, dass die Supermärkte dankbar seien, wenn sie Bargeld auszahlen können, da sie ansonsten „Strafgebühren“ bei der Einzahlung von Bargeld an die Banken zahlen müssen. Für die Banken sei ein bargeldloses Zahlen momentan auch attraktiver.

Bezirksratsherr Fulst bat darum, bei zukünftigen Untersuchungen die Banken als Nahversorger mit einzubinden und zu klären, wo über Bankautomaten in Supermärkten und über die Supermärkte direkt noch Bargeld abgehoben werden könne.

Bezirksratsherr Hunze ging auf den Weggang von Aldi 2012 in Groß-Buchholz ein. Seitdem gebe es nur den kleinen Aldi an der Kirchröder Straße. Er machte den Vorschlag auf dem Gelände der Firma Berstorff eine größere Aldi-Filiale anzusiedeln.

Herr Mues dankte für den Hinweis, den er mitnehme.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.1.2.
Neuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs

(Drucks. Nr. 0783/2020 N1 mit 1 Anlage)

Herr Mues berichtete, dass die Anzahl der Vergnügungsstätten in der Vergangenheit zugenommen habe und das Interesse an neuen Standorten für Spielhallen und Wettbüros groß sei. Diese würden verstärkt in bestehende Einzelhandelbetriebe hineingehen. Diese Entwicklung sei städtebaulich in Hannover nicht gewünscht. Mit dem Konzept seien Vorschläge erarbeitet worden, welche Standorte denkbar seien. Er erläuterte den Begriff „Vergnügungsstätten“ im Sinne des Gesetzes und stellte das Konzept anhand der als Anlage 2 beigefügten Power-Point-Präsentation vor.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider bemerkte, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Spielhallen in der Nähe von sozialen Brennpunkten kritisch sehen würde. Er fragte nach, welche Möglichkeiten es gebe, diese zu verhindern.

Herr Mues stellte fest, dass Vergnügungsstätten zulässig seien. Es gebe keine moralische nur eine städtebauliche Möglichkeit diese zu verhindern. Er wies darauf hin, dass der Roderbruch mit einer Spielhalle nicht auffällig sei.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 6.1.3.
Aufstockung der Betreuungszeit für die Hortgruppe im Familienzentrum Kapellenbrink
(Drucks. Nr. 0784/2020)

Der Bezirksrat empfahl,
  • die Betreuungszeit der Hortgruppe (20 Plätze, Ganzjahresöffnung) im Familienzentrum Kapellenbrink, Kapellenbrink 12, 30655 Hannover, in Trägerschaft der AWO Region Hannover e.V., um eine Stunde bis 17 Uhr auszuweiten sowie
  • ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 6.1.4.
Einrichtung einer Einzelintegration in der Hortgruppe der Kita "Haus Kunterbunt"
(Drucks. Nr. 0848/2020)

Der Bezirksrat empfahl,

die Hortgruppe der Kindertagesstätte "Haus Kunterbunt", Neue-Land-Str. 140, 30655 Hannover, mit 20 Plätzen in eine Hortgruppe mit einer Einzelintegration mit 19 Plätzen zum 01.08.2020 umzuwandeln.

Einstimmig


TOP 6.1.5.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0851/2020 mit 2 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Einstimmig


TOP 6.1.6.
Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 0892/2020 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat empfahl,

der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 der Region Hannover zuzustimmen.

Einstimmig mit den Änderungen aus dem Änderungsantrag Drucksache Nr. 15-0976/2020 beschlossen


TOP 6.1.6.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0892/2020 "Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf"
(Drucks. Nr. 15-0976/2020)



Bezirksratsherr Plotzki stellte den interfraktionellen Änderungsantrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplan 2020 der Region Hannover wird seitens der Verwaltung vor Übermittlung an die Region Hannover an geeigneter Stelle um folgenden Punkt ergänzt:

Der Bahnhof Karl-Wiechert-Allee dient zukünftig zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben auch als Haltestelle für die dort bislang nur durchfahrenden Regionalexpresse (RE).

Einstimmig


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)

TOP 7.1.1.
Parken am Osterfelddamm
(Drucks. Nr. 15-0507/2020)

Bezirksratsherr Jäger verlas den Antrag vor und begründete diesen ausführlich.

Bezirksratsherr Plotzki stimmte Bezirksratsherrn Jäger zu und erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag unterstütze.

Der Bezirksrat beschloss:
1. Die Bushaltestelle Roderbruch, vor allem auf der westlichen Seite, barrierefrei auszubauen und dafür die gesamte Länge eines Üstra-Gelenkbus der neuesten Generation zu berücksichtigen.
2. In Richtung Rotekreuzstraße direkt im Anschluss an die Bushaltestelle eine Taxi-Parkfläche für max. 3 Fahrzeuge zu ermöglichen.
3. Im weiteren Verlauf, vom Ende der Taxiplätze bis zur Einmündung Rotekreuzstraße alle Parkbuchten, Parkflächen etc. zu entfernen und im Zuge der Entsiegelung den Bereich zwischen Straße und angrenzendem Grünzug/Park so neu zu gestalten das neben einem Rad- und Fußweg an dieser Stelle weitere Grünflächen oder Begrünung entsteht, die nicht störend in den Verkehr eingreift. Die Möglichkeit den Osterfelddamm in der Höhe der Einmündung Kuckucksbusch zu queren, soll nach Möglichkeit dabei erhalten bleiben.
Einstimmig


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Taubenplage an der Noltemeyerbrücke
(Drucks. Nr. 15-0830/2020)

Bezirksratsherr Oppelt stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Dr. Ohse bemerkte, dass die Noltemeyerbrücke ein verbleibender Schwerpunkt der Taubenplage im Stadtbezirk sei. Er wies darauf hin, dass an der Berckhusenstraße versucht wurde, Abhilfe zu schaffen und an der Karl-Wiechert-Allee seien ebenfalls Schutzmaßnahmen gegen die Tauben unternommen worden. An der Karl-Wiechert-Allee und an der Noltemeyerbrücke sei jedoch zu beobachten, dass die Tauben gezielt gefüttert werden. Von der Stadtverwaltung werde erwartet, dass dies kontrolliert und entsprechend sanktioniert werde. Bezirksratsherr Dr. Ohse ging auf den Änderungsantrag der SPD im Rat Drucksache Nr. 2067/2018 zum Konzept „Hannover sauber“ ein, mit welchem ein Prüfauftrag hinsichtlich eines Pilotprojektes für einen öffentlichen Taubenschlag gefordert wurde. Der Antrag wurde mehrheitlich vom Rat angenommen. Im Sachstandsbericht „Hannover sauber“ vom Januar 2020 sei darauf hingewiesen worden, dass eine Lösungsmöglichkeit geprüft worden sei und für verschiedene Orte Konzepte entwickelt werden sollten, die u. a. auch Taubenhäuser berücksichtigen sollen. Als Pilotprojekt für ein Taubenhaus sei in dem Sachstandsbericht die Noltemeyerbrücke genannt worden. Evt. könne die Verwaltung zur Sachverhaltsaufklärung beitragen. Der Antrag der CDU werde als Unterstützung gesehen und die SPD-Fraktion werde diesem zustimmen.

Frau Rembecki erinnerte an den Antrag des Bezirksrates aus dem letzten Jahr, die Taubenplage einzudämmen. Damals sei darauf hingewiesen worden, dass eine Prüfung an der Noltemeyerbrücke erfolge. Frau Rembecki informierte darüber, dass die Planungen in der Endabstimmung seien und sie zum jetzigen Zeitpunkt kein Ergebnis präsentieren könne.





Bezirksratsherr Oppelt betonte, dass es der CDU-Fraktion nicht darum gehe, eine einzelne Maßnahme heraus zu greifen, sondern dass die Interessen der Bevölkerung berücksichtigt und schnell Abhilfe geschaffen werde.

Bezirksratsherr Plotzki ging nochmals an den einstimmig gefassten Beschluss zu diesem Thema und die Umsetzung ein. Er erinnerte an das Taubenfütterungsverbot und dass auf dieses evt. verstärkt mit Piktogrammen hingewiesen werden könne. Er machte darauf aufmerksam, dass am Bahnhof Karl-Wiechert-Allee täglich Futter ausgelegt werde. Er fragte nach, ob der Bahnhofskümmerer hier nicht etwas unternehmen könne.

Frau Rembecki ergänzte, dass sie sich dem Thema „Tauben“ sehr intensiv angenommen habe. Gemeinsam mit dem Fachbereich Tiefbau habe sie organisiert, dass die Schlitze an der Karl-Wiechert-Allee geschlossen werden. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung sei ebenfalls eingebunden gewesen. Der Lokale Kümmerer, der für den Bahnhof Karl-Wiechert-Allee zuständig sei, stehe wegen der Taubenfütterungen im Kontakt mit der Deutschen Bahn. Die Fütterungen erfolgen im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn und nicht der Stadt Hannover. Sie habe mit dem Lokalen Kümmerer vereinbart, an die Deutsche Bahn heranzutreten. (Anmerkung: Entsprechende Schilder wurden zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn angebracht.)
Bei der Eisenbahnbrücke Kleestraße konnte die Stadt Hannover einen Erfolg verzeichnen. Die Deutsche Bahn habe die Brücke von unten geschlossen, sodass die Tauben dort nicht mehr nisten können.
Im Fall der Eisenbahnbrücke Berckhusenstraße sei sie in Kontakt mit aha. Dort wurde von aha die Reinigungsleistung erhöht. Grund war der Taubenkot auf den Fußwegen und die Weigerung der Deutschen Bahn – wie bei der Kleestraße – die Brücke zu schließen. Ein Antrag könne bei weiteren Gesprächen mit der Deutschen Bahn unterstützend wirken.
Sie hob nochmals das Vorhandensein und die Arbeit des Lokalen Kümmerers an den Bahnhöfen Kleefeld und Karl-Wiechert-Allee lobend hervor.

Bezirksratsherr Plotzki erklärte, dass am Bahnhof Karl-Wiechert-Allee noch keine vollständige Abhilfe erfolgt sei, da die Tauben dort weiterhin nisten würden. Es fehle der Hinweis auf das Taubenfütterungsverbot und bat darum, dass der Ordnungsdienst diesen Bereich verstärkt bestreife. Des Weiteren fragte er nach, warum der Lokale Kümmerer das Taubenfutter nicht einfach wegfege.

Frau Rembecki erklärte, dass der Lokale Kümmerer mit dem städtischen Ordnungsdienst hinsichtlich der Taubenfütterung auf den öffentlichen Wegen in Kontakt stehe. Es werde jedoch auf Bereichen gefüttert, wo es für den städtischen Ordnungsdienst keine Befugnis gebe. Hier werde nach Lösungen gesucht.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Tauben an der Noltemeyerbrücke in Groß-Buchholz mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft ferngehalten werden. Die verschmutzten Bereiche sind zeitnah zu reinigen.
Gegebenenfalls sind hierfür Gespräche mit dem Baulastträger zu führen, mit dem Ziel Abhilfe zu schaffen.

Einstimmig




TOP 7.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 7.3.1.
Ausbau von Radwegrouten
(Drucks. Nr. 15-0889/2020)

Bezirksratsherr Plotzki verlas den ersten Passus und die Begründung.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.3.2.
Temporäre Begegnungszonen / Shared Space einrichten
(Drucks. Nr. 15-0890/2020)

Bezirksratsherr Teicher stellte den Antrag vor.

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen würde. Seine Recherche hinsichtlich der Thematik habe ergeben, dass andere Städte die Maßnahme als Pilotprojekt in ausgewählten Straßen durchgeführt haben. Der Antrag sehe kein Pilotprojekt vor und lege keine bestimmten Orte bzw. Straßen fest. Einem Pilotprojekt - evt. mit Bürgerbeteiligung - hätten sie sich anschließen können. Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass es laut Straßenverkehrsordnung keine Beschilderung für Shared Space sondern nur für verkehrsberuhigte Bereiche und ähnliches gebe. Für ein derartiges Pilotprojekt wünsche er sich im Vorfeld Aussagen der Fachverwaltung, wie dieses umsetzbar sei und welche Auswirkungen es auf den Straßenverkehr haben könne. Er fasste zusammen, dass der Antrag der SPD-Fraktion zu allgemein sei und diese ihn daher nicht unterstütze.

Auf Bitte von Bezirksbürgermeister Hofmann erklärte Frau Schulz sinngemäß, dass die Fachverwaltung nicht zu jedem politischen Antrag vorab Stellung beziehen könne. Um die Fachverwaltung zu bestimmten Themen zu hören, sei formal ein entsprechender Antrag zu stellen und zu beschließen.

Bezirksratsherr Borstelmann wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Antrag ebenfalls ablehnen werde. Im Antragstext sei beschrieben, dass Gehwege unter 3 m als Shared Spaces ausgelegt werden sollen. Ihm sei kein Gehweg in Groß-Buchholz und Kleefeld bekannt, der über 3 m breit sei und entsprechend müsste jeder Gehweg so ausgelegt werden. Das ergebe keinen Sinn. Er erläuterte, dass in Wien gesperrte Straße als Shared Space ausgewiesen worden seien.

Bezirksratsherr Plotzki machte nochmals darauf aufmerksam, dass die Bürgersteige teilweise zu eng seien, um die Abstandsregeln einzuhalten. Er warb für den Antrag und wies u. a. auf den Klimawandel hin und die Chance, die sich nunmehr aufgrund der bestehenden Regeln im Hinblick auf Corona ergebe. Bezirksratsherr Plotzki informierte über die geänderte Straßenverkehrsordnung und z. B. die neu aufgenommenen Fahrradzonen. Für Shared Space könne das „Spielstraßenschild“ mit Hinweisen aufgestellt werden. Intension des Antrages sei es, zu prüfen, wo das Mindestmaß an Abständen nicht eingehalten werden könne und in reinen Wohnbereichen solle die Möglichkeit des Shared Space geschaffen werden, um die Abständsregelungen einhalten zu können.



Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Behrendt auf Ende der Debatte wurde mit
13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zugestimmt.

Bezirksratsherr Hunze berichtete, dass laut Internetrecherchen „Shared Space“ bedeute, dass sich alle Verkehrsteilnehmer*innen auf der Straße bewegen würden. Die angeführte Begründung der Begegnung in „Corona Zeiten“ widerspreche dem.

Bezirksratsherr Fulst machte darauf aufmerksam, dass der Antrag kein Prüfauftrag sei, sondern es sich um einen Beschluss handele und diesem in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden könne.

Mit 3 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)


TOP 7.4.1.
Zeitnahe Übermittlung sicherheitsrelevanter Informationen für die potenziellen Opfer von rechtextremistischen Täter*innen
(Drucks. Nr. 15-0854/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson verlas den Antrag und begründete diesen ausführlich.

Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag vollumfänglich unterstütze. Menschen, die auf solchen Listen stehen, müssen geschützt werden. Der Schutz fange bei der Information an.

Bezirksratsherr Oppelt erläuterte, dass die CDU-Fraktion den Antrag nicht unterstütze. Durch diesen entstehe der Eindruck, dass die Polizei in Hannover ihre Arbeit nicht richtig machen würde. Dies sei nicht der Fall. Die verfolgte Intension des Antrages sei richtig. Er wies darauf hin, dass aufgrund der geltenden Rechtslage die Ermittlungsbehörden, wenn sie feststellen, dass Straftaten geplant seien, ermitteln würden. Der Antrag erwecke den Eindruck, dass dies nicht geschehe. Er erinnerte an die Veranstaltungsreihe der Polizei für Mandatsträger*innen, wo auf Gefahrensituationen hingewiesen worden sei. Er sehe auch nicht die Kompetenz des Bezirksrates in diesem Fall.

Bezirksratsherr Teicher warb für den Antrag.

Der Bezirksrat beschloss:
Die LHH fordert die Polizeidienststellen von Buchholz-Kleefeld auf, bei vorliegenden Informationen über die Gefährdung von Menschen (mit einem gemeldeten Wohnsitz im Stadtbezirk) durch ausdrückliche oder implizit angekündigte Gewalttaten von Rechtsextremist*innen, besonders, aber nicht nur, gegen folgende Personenkreise: Menschen mit Migrationshintergrund, Politiker*innen, Journalist*innen, Helfer*innen von geflüchteten Menschen, Anti-Faschist*innen sowie andere bekannte Feindbilder von Rassist*innen, Ausländerfeind*innen, Islamophob*innen und Anti-Demokrat*innen, die gefährdeten bzw. bedrohten Personen unverzüglich und vollumfänglich über die Gefahrenlage zu informieren. Dabei gilt u.a. allein schon die Nennung einer Person auf einer sog. Feindesliste als indiziell für eine vorliegende Gefährdung.

13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksratsfrau Kleinert-Pott (FDP)

TOP 8.1.1.
Parkverstöße
(Drucks. Nr. 15-0508/2020)

Bezirksratsherr Jäger verlas die Anfrage.

Im Stadtbezirk kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die StVO. Vor allem Falschparker werden ein größeres Problem. Ein Großteil dieser bleibt komplett ungeahndet, weil keinerlei und nur sehr unzureichende Kontrollen durch die Stadtverwaltung durchgeführt werden. Einige Bürger melden daher an den Fachbereich Recht und Ordnung Parkverstöße.
Daher Fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Verstöße wurden im vergangen Jahr durch Bürger gemeldet?
2. Wie viele von Bürgern gemeldete Verstöße wurden bearbeitet und führten zu Bußgeldbescheiden oder anderen Ordnungsmaßnahmen o.ä.?
3. Werden von Bürger gemeldete Orte, an den oft Verstöße vorliegen, strenger durch die Mitarbeiter kontrolliert, bzw. überhaupt in die Kontrolle aufgenommen?
Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:
1. Eine Abfrage nach Stadtbezirken ist mit dem im Fachbereich Öffentliche Ordnung (FB 32) eingesetzten EDV-Verfahren leider nicht möglich. Der Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld wird durch eine Außendienstkraft in der Früh- und der Spätschicht überwacht. Diese Kraft ordnet Abschleppmaßnahmen an, sie arbeitet auch Überwachungsaufträge ab, die im Innendienst unter anderem aufgrund von Hinweisen von Bürger*innen erteilt wurden. Rein rechnerisch hat der FB 32 pro Jahr ca. 550 telefonische Hinweise pro Stadtbezirk, allerdings geht der FB 32 davon aus, dass in den innenstadtnahen Stadtteilen mehr Hinweise gegeben werden als in den Stadtteilen, die mehr an der Peripherie liegen.
2. Alle Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen werden im Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Geschäftsgang gegeben und bearbeitet. Da in dem eingesetzten EDV-Verfahren nicht nach Stadtbezirken
abgefragt werden kann, ist es nicht möglich, die Anzahl der bearbeiteten Verstöße, die Anzahl der Bußgeldbescheide und die Anzahl anderer Ordnungsmaßnahmen zu ermitteln. Der FB 32 kann allerdings mitteilen, dass er insgesamt ca. 6750 Privatanzeigen pro Jahr für das gesamte Stadtgebiet erhalten hat. Diese werden einer Bearbeitung zugeführt, ohne Rücksicht darauf, in welchem Stadtteil Hannovers der Verstoß begangen worden sein soll.
3. Die Leitung des Verkehrsaußendienstes ist aber aufgrund von Rückmeldungen der eigenen Außendienstmitarbeitenden, von Bürgerbeschwerden und von Informationen anderer Fachbereiche (insbesondere. Fachbereich Tiefbau) sehr gut über die Parksituation in den Überwachungsbezirken informiert und setzt die Mitarbeitenden entsprechend ein. In Straßen, für die viele Beschwerden vorliegen, wird verstärkt kontrolliert.


Bezirksratsherr Dr. Ohse fragte nach, ob der Verkehrsaußendienst bei Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges unmittelbar Verstößen nach den neuen Tatbeständen nachgehen würde, um einen „erzieherischen Effekt“ zu erzielen. Als Beispiel nannte er, das Park- und Halteverbot auf Radfahrstreifen.

Frau Schulz sagte eine Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Öffentliche Ordnung: Die teilweise neuen bzw. geänderten Tatbestände werden seit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges (28.04.2020) angewendet. Park- und Haltverbote auf Radfahrstreifen werden, wie auch alle anderen Parkverstöße, im Rahmen der täglichen Kontrollen geahndet. Ob sich ein Rückgang der Parkverstöße aufgrund der erhöhten Bußgelder einstellt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

Bezirksratsherr Jäger erkundigte sich, ob dem Fachbereich Öffentliche Ordnung bekannt sei, dass auf dem Osterfelddamm PKWs in zweiter Reihe auf der Straße, auf dem Bürgersteig und teilweise auf dem Radweg parken würden. Er wies darauf hin, dass gerade in den Abendstunden das Fahren auf dem Osterfelddamm im Hinblick auf die vielen parkenden LKWs, die vorhandene Baustelle, die parkenden PKWs in zweiter Reihe und den einbiegenden Fahrzeugen, die keine Sicht aufgrund der vorhandenen Parksituation auf dem Osterfelddamm haben, gefährlich sei. Er stellte die Frage, ob diese Straße tatsächlich – auch in den Abendstunden - kontrolliert werde, um hier Abhilfe zu schaffen. Er habe weder Tickets an den Fahrzeugen noch Abschleppwagen auf dem Ostenfelddamm bisher wahrgenommen. Er bat um eine Antwort zu Protokoll.
Antwort des Fachbereichs Öffentliche Ordnung: Aus dem Bereich des Osterfelddammes liegen zahlreiche Anzeigen des Verkehrsaußendienstes bzw. der Polizei vor. Einen Schwerpunkt bildet tatsächlich das Parken auf dem Gehweg/Radweg. Die hohe Anzahl an Anzeigen zeigt jedoch, dass dieses Problem bekannt ist und regelmäßig durch den Verkehrsaußendienst sowie durch die Polizei kontrolliert wird. Das Parken in zweiter Reihe wird im Zusammenhang mit dem Osterfelddamm oftmals irreführend verwendet, da die Fahrzeuge am rechten Fahrbandrand parken, aber wegen der ausreichenden Restfahrbahnbreite keine Verkehrsordnungswidrigkeiten vorliegen.
Die am Osterfelddamm parkenden LKWs wurden auch von Anwohnenden wiederholt als Problem angesprochen. Daraufhin wurde diese Situation der Straßenverkehrsbehörde zur Stellungnahme vorgelegt. Diese hat jedoch, in Rücksprache mit der Polizei, festgestellt, dass keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass aufgrund ordnungsgemäß geparkter LKWs eine besondere Gefahrenlage besteht bzw. eine Verkehrsgefährdung durch diese verursacht werde. Die Restfahrbahnbreite ist grundsätzlich gewährleistet, da es sich bei dem Osterfelddamm um eine Haupterschließungsstraße mit einer Breite von 9 m handelt.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Borstelmann, ob die Software eine Auflistung nach Stadtbezirken nicht zulasse, bejahte Frau Schulz.

Bezirksratsherr Borstelmann erkundigte sich, ob geplant sei, dass die Landeshauptstadt Hannover in naher Zukunft eine entsprechende Software anschaffe.

Frau Schulz sagte eine Antwort zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Öffentliche Ordnung: Es ist derzeit nicht vorgesehen, die vorhandene in dem Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten eingesetzte Software um die Möglichkeit der statistischen Auswertung nach Stadtteilen zu erweitern oder aus diesem Grund eine andere Software zu beschaffen. Die Angabe des Stadtbezirkes ist für die




Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens nicht erforderlich. Die von Bürger*innen gemeldeten Verstöße müssen bereits aufwändig per Hand in das System eingepflegt werden.


TOP 8.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.2.1.
Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
(Drucks. Nr. 15-0888/2020)

Bezirksratsherr Plotzki stellte die Anfrage vor.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019 wurde in einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag einstimmig die zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße beschlossen. Die Ausweisung der Fahrradstraße ist seit über einem Jahr nicht durchgeführt worden. Die Zuschlagstraße ist als Radwegroute Bestandteil des Netzkonzeptes für den Radverkehr.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
  1. Ist die Verwaltung der Ansicht, dass sich Fahrradstraßen insbesondere im Hinblick auf die veränderte Situation durch die Coronavirus-Pandemie mit einer komfortablen Breite eignen, den vorgeschriebenen Abstand von 1, 5 Metern bei Begegnungen einzuhalten?
  2. Wann wird die Kennzeichnung und Beschilderung als Fahrradstraße umgesetzt?

Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Frage 1.) Nein, da die Ausweisung einer Straße zur Fahrradstraße nicht die Breite verändert und die StVO auch keine Unterschiede bezüglich des einzuhaltenden Abstandes bei Fahrradstraßen oder anderen Straßen definiert.
Frage 2.) Die Entscheidung zum fraglichen Dringlichkeitsantrag hat weiterhin Bestand. Im 2. Quartal 2020 werden voraussichtlich die Erkenntnisse darüber vorliegen, welche erweiterten Bedingungen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes anzuwenden sind. Im Anschluss können diese auf diejenigen Straßen angewendet werden, für die noch Prüfungen ausstehen. Bei erfolgreicher Prüfung der Zuschlagstraße kann es im Nachgang dann an die Umsetzung gehen. Ein genauer Termin für eine mögliche Umsetzung kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

Bezirksratsherr Plotzki ging auf die Änderungen in der Straßenverkehrsverordnung ein, wonach die Einrichtung von Fahrradzonen analog zu Tempo-30-Zonen vereinfacht ermöglicht werde. Es interessierte ihn, ob es aufgrund der Änderungen nicht sinnvoller sei, die Zuschlagstraße als Fahrradzone und nicht als Fahrradstraße auszuweisen.

Frau Schulz sagte eine Beantwortung zu Protokoll zu.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll: Für die Zuschlagstraße ist das Element der Fahrradzone nicht geeignet, da es sich lediglich um einen Straßenzug handelt. Die Idee der Fahrradzone soll dazu dienen, ein Quartier bzw. ein Straßensystem aus mehreren Fahrradstraßen als zusammengehörige Fahrradzone auszuweisen, analog zu einer Fußgängerzone.

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Dr. Christopher Nils Carlson
(PIRATEN Partei)


TOP 8.3.1.
Rechtsgrundlage für die Aussetzung einer oder mehrerer Sitzungen des Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0859/2020)

Bezirksratsherr Dr. Carlson stellte die Anfrage vor.

Vorbemerkung: Diese Anfrage ist grundsätzlicher Art und somit unabhängig von der jetzt eingegangenen Ankündigung, die Sitzung am 07.05. d.J. solle wie geplant stattfinden.
Am 16. März d.J. schrieb Frau Jeannette Leinenweber, Komm. Leiterin Fachbereich Oberbürgermeister und Büro des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Hannover:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
der OB hat entschieden, dass aufgrund der aktuellen Lage ab Montag, den 16.03.2020 alle Sitzung (sic!) (Kommissionen, Fachausschüsse, Bezirksräte, Rat) bis auf weiteres ausgesetzt werden. [...]"
Außerdem wird in dieser Anfrage Bezug genommen auf eine (hier nur auszugsweise zitierte) Nachricht von Frau Schulz v. 08.04. d.J.:
"Die nächste Sitzung des Bezirksrates würde planmäßig am 07.05.2020 stattfinden. Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich die Situation weiter entwickelt und ob die zunächst bis zum 19.04.2020 von der Landeshauptstadt Hannover festgelegte Sitzungspause verlängert wird. Ausschusssitzungen wurden bereits bis einschließlich 20.04.2020 abgesagt. Die nächste Bezirksratssitzung würde – soweit die Schulen geöffnet sind – im Mehrzweckraum der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule stattfinden. Die Einhaltung von Sicherheitsabständen ist dort nicht realisierbar.
Bezirksbürgermeister Hofmann denkt aus den genannten Gründen darüber nach, die Sitzung am 07.05.2020 zur Sicherheit aller Beteiligten abzusagen. Eine endgültige Entscheidung wird er nach Ostern bekannt geben. Hiermit setze ich Sie vorsorglich darüber in Kenntnis."

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welche Rechtsgrundlage wurde/wird für die v.g. Verfügung des Oberbürgermeisters bemüht?
2. Sofern als Rechtsquelle etwa die Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder aber eine der diversen Allgemeinverfügungen der Region Hannover zum selben Thema genannt werden sollen, inwieweit ist hier ausreichend der Artikel 20 des Grundgesetzes reflektiert worden? [1]
3. Strebt die LHH eine ähnliche Regelung an wie jene in Bayern [2], mit der am 17. März 2020 die 6 Fraktionen des Bayerischen Landtags sich darauf geeinigt haben, künftig mit nur einem Fünftel der Abgeordneten zu tagen sowie auf das Anzweifeln von Mehrheiten zu verzichten (Pairing-Vereinbarung) und - wenn ja - wie sollen dann die Rechte der Einzelvertreter*innen sichergestellt werden?
Anmerkungen:
[1] Art 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
[2] Diese wurde u.a. in einem Tagesschau-Beitrag über die Arbeitsfähigkeit des Bundestags mit erwähnt: https://www.tagesschau.de/inland/corona-bundestag-101.html


Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

zu 1.
Die am Anfang des Jahres festgelegten Termine für die Sitzungen des Rates und seiner Gremien und für die Sitzungen der Stadtbezirksräte dienen der Orientierung und Planung. Die festgelegten Termine sind nicht rechtsverbindlich. Entsprechend können sie abgesagt oder verschoben werden. Eine Rechtsgrundlage ist dafür nicht erforderlich.
In diesem Fall erfolgte die Absage aufgrund einer Empfehlung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 19.03.2020 an die Niedersächsischen Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover.
Rechtsgrundlage für die Einberufung einer Stadtbezirksratssitzung sind die §§ 92 Absatz 2, 91 Absatz 5 und 59 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie § 27 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover.
Danach beruft die/der Bezirksbürgermeister*in den Stadtbezirksrat ein. Die/der Bezirksbürgermeister*in trifft die Entscheidung über Ort, Tag und Tageszeit der Sitzung im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens. Der Stadtbezirksrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es die/der Oberbürgermeister*in unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
§ 59 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 5 NKomVG regelt, dass die/der Bezirksbürgermeister*in den Stadtbezirksrat unverzüglich einzuberufen hat, wenn die letzte Sitzung des Stadtbezirksrates länger als drei Monate zurückliegt und eine oder ein Abgeordnete*r die Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangt.
Laut Schreiben vom 19.03.2020 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bestehen keine Bedenken, wenn die für Sitzungen der Vertretungen geltende Dreimonatsfrist vorübergehend überschritten wird.
Die Sitzungen des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld finden wie geplant statt. Die Dreimonatsfrist wird nicht überschritten.

zu 2.
Die Entscheidung des Oberbürgermeisters, die Sitzungen der Bezirksräte aus Gründen des Infektionsschutzes ab dem 16.03.2020 vorübergehend auszusetzen, beruhte auf den unter Ziffer 1 beschriebenen Rechtsgrundlagen für die Einberufung der Stadtbezirksräte.

zu 3.
Eine sog. Pairing - Vereinbarung kann nur aufgrund einer interfraktionellen Vereinbarung der Abgeordneten zustande kommen. Die Verwaltung strebt den Abschluss von Pairing-Vereinbarungen auf der Ebene des Rates und der Bezirksräte weder an noch wäre sie rechtlich dazu befugt, am Abschluss einer solchen interfraktionellen Vereinbarung mitzuwirken.

Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Dr. Carlson, ob es stimme, dass der Bezirksrat es hinnehmen müsse, wenn die/der Bezirksbürgermeister*in nur vier Mal im Jahr alle 3 Monate tagen wolle, bejahte Frau Schulz.

Bezirksratsherr Teicher bemerkte, dass in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 05.04.2020 bereits eine Öffnungsklausel u.a. für Tagungen von Kommunalen Gremien enthalten gewesen sei. Er erkundigte sich, ob daher die heutige Sitzung habe stattfinden können.

Frau Schulz stimmte Bezirksratsherrn Teicher zu, dass die Sitzung habe stattfinden können, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben waren und die Vorgaben hinsichtlich des Abstandes im Ratssaal eingehalten werden können. In diesem Zusammenhang bedankte sich Frau Schulz bei allen Personen, die dies möglich gemacht haben.


Stellvertretender Bezirksbürgermeister Schneider übernahm die Sitzungsleitung und Bezirksbürgermeister Hofmann bat nochmals um Bestätigung, dass nicht der Oberbürgermeister, sondern der Bezirksbürgermeister entschieden habe, dass die Sitzung am 07.05.2020 stattfinde; insbesondere wegen der Fristsetzungen in der Drucksache Nr. 0892/2020.

Frau Schulz bejahte dies und wies darauf hin, dass auch der Oberbürgermeister bei
Dringlichkeit von Verwaltungsdrucksachen die Einberufung einer Sitzung verlangen könne. Dies hätte der Fall sein können, wenn die Sitzung des Bezirksrates am 07.05.2020 ausgefallen und in der Sitzung am 18.06.2020 bestimmte Verwaltungsdrucksachen in die Fraktion gezogen worden wären. Im Hinblick auf die Vielzahl der Verwaltungsdrucksachen und des Umstandes, dass der Sitzungsraum zur Verfügung gestellt wurde, habe der Bezirksbürgermeister entschieden, die Sitzung stattfinden zu lassen.

TOP 9.
M I T T E I L U N G E N

TOP 9.1.
des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Hofmann teilte mit, dass im Bereich des Bauvorhabens im Heideviertel – Karl-Wiechert-Allee - ab der 20. KW die Lärmschutzwand an der Bahn errichtet werde. Es habe vor Ort Untersuchungen des Bodens hinsichtlich Kampfmittel gegeben und die Anlieger*innen hätten bei ihm diesbezüglich und dem Bau der Lärmschutzwand nachgefragt.


TOP 9.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Rembecki berichtete über die Bike & Ride-Anlage am Endpunkt Roderbruch.
Sie wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover einen Betreibervertrag aufgesetzt habe. Laut Vertrag übernehme der Betreiber die Schlüsselausgabe, die Kontrolle der Berechtigung der Nutzung und die Hausmeistertätigkeiten. Die Nutzung der Anlage werde GVH-Abonnenten vorbehalten sein. Dieser Nutzerkreis könne einen Antrag stellen und erhalte gegen Hinterlegung eines Pfands in Höhe von 50,- € einen eigenen Schlüssel. Die Berechtigung werde im Jahresturnus kontrolliert.
Frau Rembecki informierte weiter, dass die Stadt den Träger erst mit Aufnahme des Betriebes benennen werde. Mit dem Betriebsstart werde vor Ort eine Infotafel installiert, aus der Einstellbedingungen und Kontaktmöglichkeiten zu entnehmen seien. Der derzeitig vorgesehene Betriebsstart sei der 18.05.2020. Dieser Termin könne sich aufgrund der Vorgaben des Landes Niedersachsen hinsichtlich der Corona-Pandemie noch ändern. Eine Veröffentlichung bzw. Bekanntgabe der Betriebsaufnahme unter Hannover.de sei wünschenswert und werde derzeit erarbeitet. (Anmerkung: Pressemeldung wurde am 26.05.2020 veröffentlicht.).Eine Warteliste mit Interessierten liege der Landeshauptstadt Hannover vor und werde im Bedarfsfall fortgeschrieben.

Bezirksratsherr Plotzki erkundigte sich, warum die Anlage nicht mit einem elektronischen Schließverfahren versehen worden sei, mit welchem ein*e GVH-Abonnent*in diese elektronisch freischalten könne. Er fragte nach, ob dies vorgesehen sei, um das etwas umständliche Verfahren abzulösen.



Frau Rembecki erläuterte, dass diese Möglichkeit nicht vorgesehen sei. Warum es keine Nutzung über App gebe, werde zu Protokoll beantwortet.

Antwort des Fachbereichs Tiefbau zu Protokoll:
Das Bike & Ride Angebot am Roderbruch (Endhaltestelle Stadtbahn) ist zum Start mit einem klassisches Schließsystem eingeweiht worden. Während der Planungsphase wurde mit der Region überlegt, ob der digitale Zugang ermöglicht werden könne. Das System war aber zu dem Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht so weit entwickelt, dass es hier hätte vorgesehen werden können. Maßnahmen zur späteren Umrüstung wurden aber eingeplant.

Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 21.10 Uhr.



Henning Hofmann Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)