Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12.03.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.02.2020)
Protokoll (erschienen am 19.06.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 31.03.2020

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 12. März 2020,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn 18:30 Uhr
Ende 20:05 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
(Bezirksratsfrau Dudda) (CDU)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsherr Politze (SPD)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:

(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:
Frau Sufin (FB Personal und Organisation)
Herr Löpp (FB Personal und Organisation)
Herr Graen (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Schwalbach (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Wächtler (FB Umwelt und Stadtgrün)

Presse:
Frau Ebeling (HAZ / Stadtanzeiger)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung
am 06.02.2020


3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. Körtingsdorf-Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen
(Drucks. Nr. 0580/2020 mit 1 Anlage)

3.2. Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 0578/2020 mit 2 Anlagen)

3.3. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Turn- und Sportverein Davenstedt e. V.
(Drucks. Nr. 15-0416/2020)

3.4. Beihilfe für eine städtepartnerschaftliche Begegnung des Vereins zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V.
(Drucks. Nr. 15-0583/2020)


4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE


5. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

5.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0669/2020)


6. A N F R A G E N

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Budget des Stadtbezirksmanagements
(Drucks. Nr. 15-0510/2020)

6.1.2. Übersicht über den Feuerwehrtopf
(Drucks. Nr. 15-0511/2020)





6.1.3. Zustand der Straße zwischen Badenstedter Str. Nr. 99 (Hochbahnsteig Körtingsdorf) und Badenstedter Carré
(Drucks. Nr. 15-0512/2020)


6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Anfrage an die Kriminalpolizei PI West bzw. zuständige Dienststelle hinsichtlich der gestiegenen Einbruchszahlen
(Drucks. Nr. 15-0533/2020)

6.2.2. Onlineportal zur Kita-Anmeldung
(Drucks. Nr. 15-0534/2020)


6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. Verlegung der Glascontainer in der Heisterbergallee/ Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0571/2020)


6.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

6.4.1. Illegale Abfallentsorgung auf einem öffentlichen Grundstück - Trappenkehre
(Drucks. Nr. 15-0428/2020)

6.4.2. Lehrermangel an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0430/2020)


6.5. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

6.5.1. Angebotsverbesserung auf der Buslinie 120
(Drucks. Nr. 15-0514/2020)

6.5.2. Angebot von Schulobst im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0515/2020)


7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Reinigung und neuer Anstrich der Holzbänke und Sitzgelegenheiten aus Holz an den Baumscheiben sowie Anbringung größerer Papierkörbe auf dem Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0513/2020)

7.1.2. Ausstattung der Haltestellen in der "Richard-Lattorf-Straße" mit Bänken
(Drucks. Nr. 15-0576/2020)




7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Einladung Personaldezernent/in
(Drucks. Nr. 15-0535/2020)

7.2.2. Neue Tischtennisplatte im Auerhahnhof
(Drucks. Nr. 15-0536/2020)

7.2.3. Verbesserung des Online-Anmeldeverfahrens für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 15-0537/2020)


7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Übernahme sozialer Verantwortung und Einrichtung von Quartiersmanagement am Davenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-0573/2020)

7.3.2. Aufstellen einer Sitzbank auf dem Spielplatz Im großen Büchenfeld
(Drucks. Nr. 15-0574/2020)

7.3.2.1. NEUFASSUNG: Aufstellen einer Sitzbank auf dem Spielplatz
Im großen Büchenfeld
(Drucks. Nr. 15-0574/2020 N1)

7.3.3. Niedrigschwelliges Angebot für Kinder in der Unterkunft Am Nordhang
(Drucks. Nr. 15-0762/2020)

7.3.4. Installation von Handwaschbecken in Modulanlagen in der Friedrich-Ebert-Schule
(Drucks. Nr. 15-0761/2020)


7.4. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

7.4.1. Spielfläche Im Reihpiepenfelde/Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0084/2020)

7.4.2. Objektive und neutrale Pressemitteilungen
(Drucks. Nr. 15-0325/2020)


7.5. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

7.5.1. Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie 9
(Drucks. Nr. 15-0516/2020)

7.5.2. Informationsschreiben zum Thema "Wohngeld" für alle Senior*innen
im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0592/2020)




7.6. Interfraktionelle Anträge

7.6.1. Neufassung der Bewilligungsrichtlinien für die Vergabe von eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0644/2020)

7.6.2. Ehrenpreis-Verleihung des Stadtbezirksrates

7.6.3. Gabionenmauer Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 15-0760/2020)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

8.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0645/2020)

8.2. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung aus den eigenen Mitteln und auf eigene Initiative des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0759/2020)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung
am 06.02.2020

























I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen.

Anschließend eröffnet Bezirksbürgermeister Göbel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass insgesamt vier Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung eingebracht worden seien, die im Folgenden kurz in Hinblick auf ihre Dringlichkeit vorgestellt werden.

Zunächst verweist Bezirksbürgermeister Göbel auf einen interfraktionellen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag“ von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Einzelvertreter Bretthauer (FDP) und Egyptien (PIRATEN).

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die Dringlichkeit dar. Allen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren solle die Möglichkeit eingeräumt werden, an der Feuerwehr-Messe „Interschutz 2020“ teilzunehmen, welche in diesem Jahr in Hannover stattfinden soll. Um den Feuerwehren für den nahenden Termin Planungssicherheit einräumen zu können, sei eine Entscheidung über eine entsprechende Zuwendung aus Mitteln des Stadtbezirksrates bereits jetzt zu treffen.

Bezirksratsherr Alfermann weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Mittel ausschließlich für die Beschaffung von Eintrittskarten verwendet werden sollten, was entsprechend deutlich aus dem Antrag hervorgehen solle. Ggf. sei davon auszugehen, dass den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren ein Zugang zur Interschutz aus zentralen Mitteln der Feuerwehr ermöglicht werde. In diesem Fall müsste der hierfür nicht verwendete Betrag wieder in das verfügbare Budget des Stadtbezirksrates zurückfließen.

Bezirksbürgermeister Göbel veranlasst eine entsprechende Verdeutlichung des vorliegenden Antragstextes.

Bezirksratsherr Alfermann teilt auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Egyptien mit, dass die Interschutz-Messe in der Zeit vom 15.06 bis 20.06.2020 stattfinden soll.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.

Einstimmig zugestimmt.

Der Antrag erreicht somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder und wird im weiteren Sitzungsverlauf als Drucks. Nr. 15-0759/2020 unter TOP 8.2. geführt.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf den zweiten Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Gabionenmauer Heisterbergallee“, welcher von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Einzelvertreterin Grammel (DIE LINKE.), Einzelvertreter Bretthauer (FDP) und Einzelvertreter Egyptien (PIRATEN) eingebracht wird. Auch hierzu bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsherr Stamer führt aus, dass durch die Verwaltung eine Entfernung der beschriebenen Gabionenmauer an der Heisterbergallee angestrebt werde, da diese ohne die notwendige Bauerlaubnis errichtet worden sei. Letztlich sei den politischen Vertreter*innen durch den Rechtsbeistand der Bauherrin jedoch eindringlich der Nutzen und die Sinnhaftigkeit dieser Anlage vermittelt worden. Um nun möglichst noch in den laufenden Rechtsstreit eingreifen und eine Beibehaltung der Gabionenmauer ermöglichen zu können, sei eine schnelle Beschlussfassung geboten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.

Einstimmig zugestimmt.

Der Antrag erreicht somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder und wird im weiteren Sitzungsverlauf als Drucks. Nr. 15-0760/2020 unter TOP 7.6.3. geführt.

Bezirksbürgermeister Göbel benennt den dritten Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Niedrigschwelliges Angebot für Kinder in der Unterkunft Am Nordhang“, welcher von der SPD-Fraktion eingebracht wird. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze stellt dar, dass in der benannten Unterkunft derzeit bei voller Belegung 68 Kinder untergebracht seien. Da die nächste Bezirksratssitzung erst im Mai 2020 stattfinden und auch der Integrationsbeirat erst in einigen Monaten wieder zusammenkommen werde, sei zum jetzigen Zeitpunkt ein dringendes Handlungsbedürfnis in Form von Sprachangeboten und unterstützender Jugendarbeit geboten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.

Der Antrag erreicht ebenfalls die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder und wird im weiteren Sitzungsverlauf als Drucks. Nr. 15-0762/2020 unter TOP 7.3.3. geführt.

Schließlich verweist Bezirksbürgermeister Göbel auf den vierten vorliegenden Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Installation von Handwaschbecken in Modulanlagen in der Friedrich-Ebert-Schule“, welcher ebenfalls von der SPD-Fraktion eingebracht wird. Bezirksbürgermeister Göbel bittet auch hierzu um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsherr Politze teilt mit, dass man erfahren habe, dass die Einrichtung der vorgesehenen Modulanlagen ohne die Bereitstellung von Handwaschbecken durch die Verwaltung vorgesehen sei. Man müsse jedoch bedenken, dass in zwei der Containeranlagen Erstklässler*innen und auch der Schulkindergarten untergebracht werden sollen. Gerade bei den jüngsten Kindern werde häufig mit Farben, Knete und anderen Materialien gearbeitet; zudem werde auch Schulobst an die Kinder ausgeteilt. Die Einrichtung von Waschbecken innerhalb der vorgesehenen Anlagen sei daher unbedingt geboten. Die Dringlichkeit ergebe sich auch hier aus dem Umstand, dass die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates erst im Mai stattfinden werde und eine Installation der beschriebenen Anlagen bereits in Kürze zu erwarten sei.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet erneut um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit des Antrags.

Einstimmig zugestimmt.

Auch dieser Antrag erreicht somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder und wird im weiteren Sitzungsverlauf als Drucks. Nr. 15-0761/2020 unter TOP 7.3.4. geführt.

Bezirksbürgermeister Göbel bezieht sich anschließend auf TOP 7.2.1. der heutigen Tagesordnung (Antrag der Fraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN, „Einladung der Personaldezernentin“). Hierzu befinde sich eine schriftliche Unterschriftenliste im Umlauf, durch welche die Bezirksratsmitglieder Ihre Zustimmung zu dem Verlangen erklären können. Sofern sich gemäß § 87 Abs. 2 NKomVG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz) ein Drittel der gesetzlichen Mandatsträger*innen für eine Einladung der Personaldezernentin ausspreche, sei dieses Verlangen auch umzusetzen. Insgesamt seien hierfür 8 Zustimmungen erforderlich.

Bezirksratsherr Rosenzweig erkundigt sich, ob dieses Verfahren dann faktisch eine Absetzung des genannten Tagesordnungspunktes nach sich ziehen würde.

Herr Löpp verneint dies und teilt mit, dass dennoch eine Aussprache zu TOP 7.2.1. erfolgen könne, sofern entsprechende Wortmeldungen vorgebracht würden.

Bezirksbürgermeister Göbel teilt ferner mit, dass TOP 7.6.2. (interfraktioneller Antrag zur Verleihung des Ehrenpreises) abgesetzt werde, da eine Änderung des hierzu ohnehin bestehenden Dauerbeschlusses nicht notwendig sei. Die bisherigen Regelungen zur Vergabe des Ehrenpreises würden in der bekannten Form beibehalten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nunmehr um Abstimmung über die geänderte Tagesordnung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 2.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 06.02.2020


Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

[Anm.: die Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 06.02.2020 ist an dieser Stelle bereits möglich, sofern keine inhaltlichen Anmerkungen zum nichtöffentlichen Teil abgegeben werden.]


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
Körtingsdorf-Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen
(Drucks. Nr. 0580/2020 mit 1 Anlage)

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt hierzu Herrn Dr. Schwalbach (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Sachgebietsleitung Stadterneuerung).




Antrag,

1. zu beschließen, Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Hannover-Badenstedt durchzuführen

2. die grundsätzliche Bereitschaft zu erklären, im Falle einer positiven Vorbereitenden Untersuchung und der daraus folgenden Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm die Gegenfinanzierung der gewährten Fördermittel sicherzustellen.

Herr Dr. Schwalbach stellt dar, dass die Verwaltung die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Körtingsdorf vornehmen möchte, um in diesem Rahmen feststellen zu können, ob in diesem Umfeld ein sogenannter städtebaulicher Missstand konstatiert werden kann. Hierbei würden sowohl städtebauliche als auch soziale Gesichtspunkte beurteilt. Die entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen würden zunächst verwaltungsintern erfolgen. Zudem weist Herr Dr. Schwalbach darauf hin, dass im Rahmen des Stadtgebietes bereits zwei weitere Bereiche mit städtebaulichen Voruntersuchungen betrachtet werden. Für dieses Jahr seien zunächst keine weiteren Bereiche beim Land Niedersachsen angemeldet worden, welche im Rahmen des Städtebauförderprogrammes ggf. bezuschusst werden könnten. Die derzeit bereits laufenden Verfahren würden noch viel Arbeit nach sich ziehen, sodass in diesem Jahr keine weiteren Kapazitäten zur Verfügung stünden. Die neuerliche Anmeldung eines weiteren Gebietes käme demzufolge in 2021 in Betracht, sodass man die Zwischenzeit nutzen könnte, um in Frage kommende Bereiche näher zu betrachten und die gegebenen Verhältnisse zu dokumentieren. Auf das Gebiet Körtingsdorf sei man aufgrund der Ergebnisse des Sozialberichtes der Landeshauptstadt Hannover aufmerksam geworden. Man treffe in diesem Umfeld auf eine große Zahl von Menschen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen seien, zudem habe man auch aus städtebaulicher Sicht einen teils erheblichen Sanierungsrückstau beim Gebäudebestand erkennen können. Dies zeige sich insbesondere beim Geschosswohnungsbau entlang der Badenstedter Straße, welcher in den vergangenen Jahren vernachlässigt worden sei. Es liege der Verwaltung am Herzen, einerseits Sanierungsbedarfe aufzulösen, andererseits den Bereich aber auch weiterhin für bedürftige Menschen aufrechtzuerhalten und einen Beitrag zum Erhalt bezahlbaren Wohnraumes zu leisten. Diese Ziele könnten erreicht werden, wenn das Gebiet im Rahmen des niedersächsischen Förderprogrammes Anerkennung finden würde. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gewähr gegeben werden, ob eine solche Anerkennung tatsächlich realisiert werden könne. Es sei jedoch eine Voraussetzung für eine möglicherweise erfolgreiche Berücksichtigung, dass im Vorfeld eine umfassende vorbereitende Untersuchung durchgeführt werde.

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, ob die bestehenden Sanierungsbedarfe in vollem Umfang durch öffentliche Fördermittel abgedeckt werden könnten, oder ob ggf. auch eine finanzielle Beteiligung durch die ansässigen Gebäudeeigentümer notwendig wäre.
Darüber hinaus stelle sich die Frage, inwieweit Eigentümer*innen zu einer Beteiligung verpflichtet werden könnten. Nicht jedem/r Eigentümer*in obliege ggf. die Möglichkeit entsprechende Sanierungsmittel zu investieren.

Herr Dr. Schwalbach antwortet, dass es sich bei den beschriebenen Fördermitteln um nachrangige Zuschüsse handele. Demzufolge müsste vor einem möglichen Abruf eine Prüfung erfolgen, ob ggf. andere Zuschüsse oder Förderungen durch weitere Organisationen oder Institutionen in Anspruch genommen werden können. Die Eigenbeteiligung von Eigentümer*innen belaufe sich erfahrungsgemäß unterhalb von 50% der insgesamt anfallenden Kosten. In diesem Zusammenhang erfolge im Vorfeld eine Vergleichsberechnung zwischen den anfallenden Sanierungskosten und den zu erwartenden Mieterträgen. Hierzu könne zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine verlässliche Angabe getroffen werden, da sich diese einzelfallbezogene Bewertung aus den ausstehenden Untersuchungen ergeben werde. Unter anderem müsse auch festgestellt werden, ob ggf. Teilsanierungen ausreichend sein könnten oder ob möglicherweise Vollsanierungen vorgenommen werden müssten, welche einen deutlich höheren Mitteleinsatz nach sich ziehen würden.
Investitionsausfälle könnten durch das Förderprogramm abgedeckt und aufgenommen werden. Herr Dr. Schwalbach weist vorsorglich noch einmal darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Gewähr besteht, ob der Bereich Körtingsdorf letzten Endes tatsächlich für das Förderprogramm angemeldet und bezuschusst werden könne.

Bezirksratsherr Höhne befürchtet die Entstehung eines sozialen Verdrängungsprozesses, wenn die möglichen Sanierungskonzepte Umsetzung fänden. Es sei zu befürchten, dass der modernisierte Wohnraum dann nicht mehr von der derzeitigen Mieterklientel finanziert werden könnte.

Herr Dr. Schwalbach bekräftigt, dass solche Verdrängungen möglichst vermieden werden sollen. Sofern sich entsprechende Entwicklungen tatsächlich abzeichnen würden, wäre die Verwaltung zur Erstellung eines Sozialplanes verpflichtet, um entstehende Schwierigkeiten und Probleme bei der Wohnraumversorgung aufzufangen.
Eines der zentralen Sanierungsziele, welche zu Beginn entsprechender Maßnahmen festgelegt werden müssten, sei die Beibehaltung der Wohnräume für die dort zum jetzigen Zeitpunkt bereits wohnhaften Mietergruppen.
Im Rahmen von Sanierungsvereinbarungen würden zudem Mietobergrenzen und Belegrechte zum Tragen kommen, die befürchtete Verdrängungsprozesse zusätzlich einschränken würden.
Theoretisch könnten Eigentümer*innen auch zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden, sofern Verhältnisse festgestellt würden, die ein gesundes Wohnumfeld im Sinne des Baugesetzbuches nicht gewährleisten. Allerdings sei auch in diesem Fall ein Kostenzuschuss durch öffentliche Mittel für unrentierliche Investitionsbestandteile denkbar. Grundsätzlich sei der Verwaltung aber stets daran gelegen, mit den verorteten Eigentümer*innen Sanierungsverträge zu schließen, die in beidseitigem Einvernehmen getroffen werden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 3.2.
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes
(Drucks. Nr. 0578/2020 mit 2 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Wächtler (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereichsleitung Städtische Friedhöfe).

Antrag,

1. durch den Stadtbezirksrat gem. § 93 NKomVG i.V.m. § 9 (1) Nr. 1 der Hauptsatzung der LHH:
zu beschließen, das Angebot für Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) schnellstmöglich einzustellen,


2. durch den Rat gem. § 58 NKomVG zu beschließen:
a. den Einschränkungen des Grabartenangebotes sowie den Alternativen in Form von Umwidmung von Erd- zu Urnengrabstätten und in Form von Umbettungen zuzustimmen,
b. der erforderlichen Neufassung des § 4 der Friedhofssatzung zuzustimmen.
Bezirksratsherr Alfermann teilt einlassend mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltungsvorlage in die Fraktionen zieht.

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, zu dieser Thematik dennoch Fragen aus dem Kreis der Einwohner*innen – außerhalb der Einwohner*innenfragestunde – zuzulassen, da diese durch die öffentliche Bekanntmachung der Einladung auf das heutige Thema hingewiesen worden seien.

Diesem Vorschlag wird aus dem Kreis der Bezirksratsmitglieder nicht widersprochen.

Ein erster Sprecher stellt sich als Leiter einer Friedhofsgärtnerei vor, welche u.a. auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt tätig sei. Er müsse vermehrt feststellen, dass auf städtischen Friedhöfen vieljährige Nadelgehölze ersatzlos entfernt würden, obwohl diese auch ohne größeren Aufwand lediglich zurückgeschnitten werden könnten. Auf Nachfrage erhalte er stets die Antwort, dass zu einem späteren Zeitpunkt Nachbepflanzungen vorgenommen würden, welche er jedoch nicht wahrnehmen könne. Er möchte deshalb in Erfahrung bringen, weshalb es zur Vornahme solcher Gehölzentnahmen überhaupt komme.
Fragen zur eigentlichen Thematik (Änderungen des Grabartenangebotes) könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht stellen, da noch keine Informationen der Verwaltung zu den geplanten Maßnahmen erfolgt seien.

Frau Wächtler teilt mit, dass im Rahmen einer jährlichen Bestandsaufnahme, die durch Begehungen aller städtischen Friedhöfe erfolge, der vorhandene Gehölzbestand betrachtet und dokumentiert werde. Hierbei komme es immer wieder auch zu der Schlussfolgerung, dass einzelne Bäume gänzlich entfernt, zurückgeschnitten oder ersetzt werden müssten. Aus ihrer langjährigen Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich könne sie guten Gewissens feststellen, dass sich die städtischen Friedhöfe mit einem gesunden Baumbestand entwickelt hätten, der aber auch nur deshalb zu konstatieren sei, da man in einzelnen Fällen auch Entnahmen anordnen müsse. Zudem müsse man bedenken, dass nicht alle festgestellten Bedarfe umgehend umgesetzt werden könnten. Insofern falle es dann in der öffentlichen Wahrnehmung besonders auf, wenn im Rahmen konzertierter Maßnahmen Bäume und Gehölze entfernt würden.

Bezirksratsherr Höhne würde es begrüßen, wenn – trotz der Vertagung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – die ursprünglich vorgesehene Präsentation der Verwaltung bereits heute erfolgen könne, um den Einwohner*innen weitere Einlassungen zu ermöglichen.

Bezirksbürgermeister Göbel kann das Begehren nachvollziehen, verweist jedoch auf die Vertagung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Thematik werde demzufolge in der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates erneut Eingang auf die Tagesordnung finden und werde dann auch im Rahmen von Ausführungen der Verwaltung näher dargestellt.

[Anm.: die Drucks. Nr. 0578/2020 wird somit in der 29. Sitzung des Stadtbezirksrates erneut behandelt.]



TOP 3.3.
Zuwendung zur Förderung des Vereinsportstättenbaus an den Turn- und Sportverein Davenstedt e. V.
(Drucks. Nr. 15-0416/2020)

Antrag,

zu beschließen, dem Turn- und Sportverein Davenstedt von 1920 e.V. (TuS Davenstedt) für
1. die Sanierung der Warmwasserbereitung und Lüftung sowie die Sanierung der Sanitärräume im Vereinsheim am Geveker Kamp eine Zuwendung zur Förderung der energetischen Sportstättensanierung in Höhe von 53.700,00 €
2. das Errichten einer neuen behindertengerechten WC-Anlage im Vereinsheim eine Zuwendung zur Förderung des inklusiven Vereinssportstättenbaus in Höhe von
15.000,00 €

zu bewilligen.

Bezirksratsherr Egyptien fragt, ob die beinhalteten Mittel ausreichen, um die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen finanzieren zu können.

Bezirksratsherr Stamer antwortet, dass die geschilderten Maßnahmen bereits vollzogen worden seien. Eine Vorfinanzierung sei über Kredite erfolgt. Die ausgewiesenen Beträge würden ausreichen, um die Ausgaben zu decken und die vereinbarten Darlehen nun ausgleichen zu können.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 3.4.
Beihilfe für eine städtepartnerschaftliche Begegnung des Vereins zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V.
(Drucks. Nr. 15-0583/2020 mit 3.4. Anlagen)

Antrag,

zu beschließen, dem Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V. eine Beihilfe in Höhe von 1.566,00 € für die in der Zeit vom 21.05.2020 bis 24.05.2020 durchzuführende partnerschaftliche Begegnung zu gewähren. Die städtischen Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 18 zur Finanzposition 18620011 - 42712000 "Pflege partnerschaftlicher Beziehungen des Stadtbezirkes Ahlem-Badenstedt-Davenstedt" - zur Verfügung.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.



TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 19:05 Uhr.

Ein zweiter Sprecher teilt mit, dass im Bereich des Badenstedter Marktplatzes eine zuvor installierte Uhr vor einigen Wochen aus dem öffentlichen Raum entfernt worden sei. Er möchte daher in Erfahrung bringen, weshalb diese deinstalliert worden sei und ob mit einer Ersatzvorrichtung gerechnet werden könne.



Frau Sufin berichtet, dass die älteren Uhren, die im öffentlichen Straßenraum gestanden haben, zurückgebaut und Großuhren in einem neuen Design von der Firma Ströer aufgestellt worden seien. Der von dem Sprecher benannte Standort sei aufgegeben worden. Der neue Standort im Stadtteil Badenstedt befindet sich an der Badenstedter Straße / Am Soltekampe.

Aus dem Kreis der politischen Vertreter*innen wird Bedauern über die Versetzung des Standortes bekundet. Man kündigt hierzu die mögliche Einbringung eines politischen Antrags zu diesem Thema an.

Weitere Wortmeldungen liegen aus dem Kreis der Einwohner*innen nicht vor.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 19:07 Uhr.


TOP 5.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 5.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0669/2020)

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2020-01-IB 11
Empfänger*in: Café Kiezbook / Annette Bochynek-Friske
Verwendungszweck: Europäischer Nachbarschaftstag - Veranstaltung
auf dem Davenstedt Marktplatz
Zuwendungsbetrag: 700,00 €


2. Antrag Nr. 2020-02-IB 11 - eigene Initiative des Integrationsbeirates
Empfänger*in: Integrationspreisträger*innen
Verwendungszweck: Verleihung des Integrationspreises 2020 /
Barpreise
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €





3. Antrag Nr. 2020-03-IB 11 - eigene Initiative des Integrationsbeirates
Empfänger*in: Mitglieder des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sowie die Integrationspreisträger*innen
Verwendungszweck: Beschaffung von 22 Ausgaben des "Buches der Religionen"
Zuwendungsbetrag: 220,00 €

Bezirksbürgermeister Göbel lässt einzeln über die vorliegenden Zuwendungsanträge abstimmen.



Der Antrag Nr. 2020-01-IB 11 wird einstimmig beschlossen.

Der Antrag Nr. 2020-02-IB 11 wird mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und
0 Enthaltungen beschlossen.

Der Antrag Nr. 2020-03-IB 11 wird mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und
1 Enthaltung beschlossen.


TOP 6.
A N F R A G E N

Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, die nachfolgenden Anfragen schriftlich durch die Verwaltung beantworten zu lassen und bittet hierzu um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

Herr Löpp ergänzt, dass die Anfrageantworten nach Sitzungsende bereits an die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter*innen ausgehändigt werden. Zudem würden die Antworten bereits am Tag nach der Sitzung veröffentlicht und seien über das Internet einsehbar.


TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Budget des Stadtbezirksmanagements
(Drucks. Nr. 15-0510/2020)

Das Stadtbezirksmanagement bekommt in allen Stadtbezirken zur Erfüllung von Aufgaben
Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch waren die Mittel des Stadtbezirksmanagements jeweils in den letzten drei
Jahren?

2. Welche Kriterien gibt es für die Mittelvergabe?

3. Wofür und in welcher Höhe wurden die Mittel jeweils in den letzten drei Jahren
ausgegeben (bitte einzelne Auflistung nach Maßnahme und Jahr)?

Antwort der Verwaltung:

zu 1.:

Im Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Hannover findet man unter der Finanzposition 74310800 als sonstige Geschäftsaufwendungen die Mittel, die dem Stadtbezirksmanagement für 13 Stadtbezirke zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2017 stand ein Betrag in Höhe von 25.000€ zur Verfügung. Auf den Stadtbezirk 11 entfielen bei einer 100%igen Freigabe 1.825 €.

Im Jahr 2018 stand dieselbe Gesamtsumme zur Verfügung, wurde jedoch nur zu 80% freigegeben, wodurch sich für den Stadtbezirk 11 eine Summe in Höhe von 1.460 € ergab.

Im Jahr 2019 entfielen von 15.000€ Haushaltsmitteln bei voller Freigabe 1.090 € für das Stadtbezirksmanagement 11.

zu 2. und 3.:

Die Geschäftsaufwendungen werden grundsätzlich nicht für investive Maßnahmen eingesetzt. Sie können jedoch bedarfsabhängig und flexibel auch in den unterschiedlichen Stadtbezirken sowie für stadtbezirksübergreifende, zentrale Aufgaben eingesetzt werden.

Beispiele für den Einsatz der Haushaltsmittel sind u.a.:
· Bewirtschaftungen für Gespräche, Konferenzen und Workshops
· Mieten für Veranstaltungsräume
· Honorarmittel für Referent*innen, Moderator*innen oder externe Auftragnehmer*innen
· Materialien für Workshops oder Veranstaltungen
· stadtbezirksbezogene bzw. projektbezogene Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
· Anschub- und Mitfinanzierung von Projekten

Das Stadtbezirksmanagement Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat aus den o.g. Haushaltsmitteln in den vergangenen Jahren beispielsweise den Flyer „Wohnen im Stadtbezirk“, die Veranstaltungen zur Zukunftswerkstatt der Arbeitsgemeinschaften der Vereine, Verbände und Organisationen im Stadtbezirk, die Reinigung der Bodenhülse auf dem Davenstedter Marktplatz für den Weihnachtsbaum, den Einbau der Bank im Willy-Spahn-Park (Gastgeschenk der Städtepartnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne) und Hundekottüten für den Spender in Ahlem finanziert. Zudem wurden Veranstaltungen wie beispielsweise Stadtteilfeste, ein Kinderfest sowie die vom Kinder- und Jugendforum Hannover-West organisierten Spielplatzaktionen bei der Ausrichtung unterstützt. Für einen Stadtbezirkslauf 2018 sind Kosten für die Zeitmessanlage übernommen worden. Weitere Mittel wurden für die Bewirtung von Arbeitsgesprächen verwendet.

Bei den einzelnen Ausgaben handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung, über die die Verwaltung gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt nachweispflichtig ist.






TOP 6.1.2.
Übersicht über den Feuerwehrtopf
(Drucks. Nr. 15-0511/2020)

Der Stadtbezirksrat hat für eilbedürftige Entscheidungen über Zuwendungsmittel die Bildung
eines „Feuerwehrtopfes“ beschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wofür und in welcher Höhe wurde aus dem „Feuerwehrtopf“ in den vergangenen drei Jahren jeweils zurückgegriffen (bitte einzelne Auflistung nach Maßnahme und Jahr)?

Antwort der Verwaltung:

Die für den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beschlossenen Bewilligungsrichtlinien für die Vergabe von eigenen Mitteln weisen unter Punkt 6.) aus, dass der/die Bezirksbürgermeister*in ermächtigt wird, in Eilfällen Zuwendungsmittel bis zu einer Höhe von 500,00 € zuzusagen bzw. auszahlen zu lassen.

Auf diese Weise soll auf eventuelle Notfälle reagiert werden können, in welchen die Zeitspanne bis zur nächsten Bezirksratssitzung nicht abgewartet werden kann.

In der Zeit vom 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wurde auf diesen sogenannten „Feuerwehrtopf“ nicht zurückgegriffen.


TOP 6.1.3.
Zustand der Straße zwischen Badenstedter Str. Nr. 99 (Hochbahnsteig Körtingsdorf) und Badenstedter Carré
(Drucks. Nr. 15-0512/2020)

Die Badenstedter Straße ab Hausnummer 99 bis zum Badenstedter Carré ist in einem sehr
schlechten Zustand. Der Beton ist brüchig und an vielen Stellen gerissen und ausgebrochen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung der schlechte Zustand der Straße bekannt?

2. Wenn ja, wann und wie werden die Mängel behoben?


Antwort der Verwaltung:

zu 1.:

Ja, der Zustand ist der Verwaltung bekannt.

zu 2.:

Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover antwortet hierzu zuständigkeitshalber wie folgt:


Die gröbsten Schäden wurden bereits behoben. Noch in diesem Jahr werden wir weitere Reparaturen durchführen, um die Verkehrssicherheit bis zum Beginn des Gleisbaus für den Ausbau der Badenstedter Straße zu gewährleisten.


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Anfrage an die Kriminalpolizei PI West bzw. zuständige Dienststelle hinsichtlich der gestiegenen Einbruchszahlen
(Drucks. Nr. 15-0533/2020)

Im Rahmen der Krimininalitätsbetrachtung durch die Polizei Hannover wird im „Einbruchsradar 2020“ (https://www.pd-h.polizeinds.
de/kriminalitaet/einbruchradar/einbruchradar-112924.html) der Sachstand der Einbruchskriminalität in unserem Bezirk geschildert. Leider ist die Anzahl der Einbrüche
hier, bezogen auf die Einwohnerzahl, sehr hoch.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.) Kann man einen Grund für diesen Anstieg lokalisieren?

2.) Ist die Kripo in der Lage, zeitnah Beratungen der Einwohner*innen im Bürgerhaus
oder vergleichbaren Institutionen durchzuführen, um die Einwohner*innen der besonders betroffenen Gegenden zu sensibilisieren (Einbau von entsprechenden
Fenstergriffen, Türverriegelungen etc.)?

3.) Welcher Stadtteil des Stadtbezirkes ist besonders betroffen?



Antwort der Verwaltung:

Die vorliegenden Antworten wurden durch die Polizeiinspektion Hannover-West übermittelt.

zu 1.:

Das genannte Einbruchsradar bildet neben den vollendeten Taten auch die Versuchstaten ab. Mehr als die Hälfte der abgebildeten Taten waren Versuchstaten. In der Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruchsdiebstahl werden aktuell eine Reihe von Straftaten bearbeitet, die im Tatzusammenhang stehen dürften.

Die Tatorte der in Rede stehenden Taten liegen in den Stadtbezirken Ahlem, Badenstedt und Davenstedt. Durch die Ergreifung einer ortsansässigen Tätergruppe Ende Januar 2020 lässt sich der Rückgang der Fallzahlen im Februar 2020 erklären. Dieser Trend setzt sich mit Stand von heute augenscheinlich fort.

zu 2.:

Ja. Für Beratungen steht die Zentralstelle Technische Prävention der Polizeidirektion Hannover, Dezernat 11 zur Verfügung. Termine können dort, auch kurzfristig, unter der Rufnummer 0511-1091111 oder 9511-1091114 (Anrufbeantworter), sowie unter der E-Mail-Adresse techpraevention@pd-h.polizei.niedersachsen.de vereinbart werden.


zu 3.:

Im Januar 2020 war der Stadtteil Ahlem mit 6 (zum Teil versuchten) Wohnungseinbrüchen am stärksten betroffen. Im Februar 2020 war es der Stadtteil Davenstedt mit 4 (zum Teil versuchten) Wohnungseinbrüchen. In allen drei Stadtteilen ereigneten sich im Januar 12 (zum Teil versuchte) Wohnungseinbrüche, im Februar 7 (zum Teil versuchte) Einbruchdiebstähle. Im März ereigneten sich in Ahlem und Davenstedt bislang keine weiteren Einbrüche, in Badenstedt ein Einbruch. Die Polizeiinspektion West hat auf die gestiegene Anzahl der Einbruchdiebstähle in Wohnraum mit stark erhöhter Streifentätigkeit (zivil und uniformiert) mit Pkw, Fahrrädern oder zu Fuß reagiert. Weitere zielgerichtete Maßnahmen dauern an. Im Zusammenspiel der beteiligten Dienststellen konnten Ende Januar, wie unter 1.) bereits erwähnt, nach einer Tat in Ahlem 4 Tatverdächtige festgenommen werden, die teilweise mit der richterlichen Anordnung der Untersuchungshaft endeten.


TOP 6.2.1.
Onlineportal zur Kita-Anmeldung
(Drucks. Nr. 15-0534/2020)
Am 23. Januar 2019 startete das Onlineportal der Landeshauptstadt Hannover unter
www.kinderbetreuung-hannover.de zur zentralen Anmeldung für einen
Kindergartenplatz.
Leider beschweren sich heute, über ein Jahr nach der Einführung des Onlineportals,
noch immer viele Eltern über die besonders unübersichtliche und benutzerunfreundliche
Oberfläche des Portals.
Eine normalerweise einfache Einrichtung eines Benutzerkontos führt auf diesem Portal
zu Frustration und die Eltern (auch deutschsprachige) überlegen sich, das Kind nicht
mehr im Kindergarten anzumelden.
Hinzu kommt, dass das Portal nicht einwandfrei auf allen digitalen Medien funktioniert.
Eine Anmeldung über ein Mobiltelefon war vor kurzem nicht möglich, weil manche
Schaltflächen außerhalb des Sichtfelds des Benutzers lagen.
Für Eltern, die noch nicht lange in Deutschland leben und deshalb noch Schwierigkeiten
haben mit der deutschen Sprache, ist es quasi unmöglich sich allein anzumelden. Sie
brauchen dringend Unterstützung.
Noch immer fehlen Anleitungen in mehreren Sprachen, wie z. B. polnisch. Dies führt
dazu, dass diese Kinder keinen Kindergartenplatz bekommen, obwohl sie diesen
dringend benötigen, weil die Eltern zu Hause kein Deutsch sprechen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist es der Verwaltung bekannt, dass es vielen Eltern schwerfällt sich auf diesem
Portal zurechtzufinden?

2. Ist es von der Verwaltung beabsichtigt, die Anmeldung für einen kostenfreien
Kindergartenplatz möglichst kompliziert zu halten, um damit weniger
Anmeldungen für einen Kindergartenplatz zu bekommen?

3. Wann läuft das Onlineportal benutzerfreundlich auf allen digitalen Medien?





Antwort der Verwaltung:

zu 1.:

Die Verwaltung entwickelt das Portal seit dem Start im Januar 2019 kontinuierlich weiter. Dabei fließen auch die Erfahrungen und Rückmeldungen mit ein, die von Eltern, Trägern, Einrichtungen und anderen Nutzer*innen des Portals an die Verwaltung herangetragen werden. Diese beinhalten auch Rückmeldungen, dass Eltern mit Migrationshintergrund oder nur geringen Deutschkenntnissen oder auch geringen technischen Kenntnissen Schwierigkeiten mit der Anwendung haben.

Neben den bereits seit Beginn des Onlinestarts bestehenden Hilfestellungen, die die Verwaltung über
· einen Mailsupport,
· eine Telefon-Hotline
· sowie das Beratungsangebot des Familienservicebüros
anbietet, sind zudem seit Oktober 2019 Anleitungen in neun Sprachen auf der Startseite des Portals aufrufbar.


Darüber hinaus ist geplant, weitere Akteure (sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in Frage kommende Institutionen in der Stadt) in der Handhabung des Portals zu schulen, so dass diese die Familien bei den ersten Schritten zur Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz unterstützen können.

zu 2.:

Nein.
Wie unter Frage 1 ausgeführt, will die Verwaltung die Handhabung des Portals laufend optimieren und auf diese Weise Eltern die Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz erleichtern.
Die Verwaltung verwahrt sich an dieser Stelle gegen eine solche Unterstellung.
Das Onlineportal wird aktuell bereits von über 13.000 Familien aktiv genutzt. Die Kontaktzahlen im Familienservicebüro zum Thema „Anmeldung des Rechtsanspruchs“ steigen weiterhin, so dass von einem Rückgang der Anmeldungen nicht zu sprechen ist und dieser auch nicht intendiert ist.

zu 3.:

Die benutzerfreundliche Menüführung des Portals auf digitalen Endgeräten war eine Vorgabe der Verwaltung an den Softwareanbieter. Auch hierzu bereits vorliegende Rückmeldungen wurden an den Anbieter mit der Aufforderung weitergegeben, hier eine optimierte Programmversion zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung erwartet hierzu eine zeitnahe Anpassung und wird die praxisgerechte Umsetzung der Funktionalität intensiv anhand eigener Tests weiterverfolgen.









TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Verlegung der Glascontainer in der Heisterbergallee/ Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0571/2020)

Vor dem neu erbauten REWE-Markt, Heisterbergallee 99, befinden sich seit einigen Jahren Glascontainer und behindern Fahrzeuge beim Ein- und Ausfahren des REWE-Kundenparkplatzes. Mit der Beschluss-Drucksache 1073/2016 "Durchführungsvertrag zum vorhabebezogenen Bebauungsplan Nr. 1070" wurde beschlossen, dass die Firma HELIOS Wirtschaftsberatungsgesellschaft & Grundstücks KG sich u.a. verpflichtet, unentgeltlich auf dem REWE-Kundenparkplatz eine Fläche für Wertstoffcontainer auszuweisen. Der neu erbaute REWE-Markt wurde am 30.01.2020 eröffnet. Die Glascontainer wurden bisher noch nicht auf den REWE-Kundenparkplatz verlegt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Aus welchem Grund sind die Glascontainer noch nicht umgesetzt worden?

2. Wann wird die Umsetzung der Glascontainer auf den REWE-Kundenparkplatz erfolgen?


Antwort der Verwaltung:

zu 1.:

Die Platzierung von Altglasbehältern auf den Flächen des Rewe-Marktes ist unabhängig von der Umsetzung der Wertstoffinsel auf der Heisterbergallee zu betrachten, da es sich nicht um öffentliche Fläche handelt.

In Umsetzung der Beschlussdrucksache 1073/2016 ist die Verwaltung bemüht, die Wertstoffinsel nicht ersatzlos zu streichen, sondern an einem geeigneten Standort eine Alternative für die Bewohner des Quartiers zu schaffen.

Die Planung für eine Umsetzung in Ahlem läuft und wird voraussichtlich vor Ostern abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Behälter versetzt werden.

zu 2.:

Die Firma HELIOS ist derzeit in Beratung mit dem Betreiber Remondis über eine mögliche Aufstellung von Behältern auf dem Grundstück des Nahversorgers. Die Verwaltung kann keine Auskunft über den Sachstand geben.









TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 6.4.1.
Illegale Abfallentsorgung auf einem öffentlichen Grundstück - Trappenkehre
(Drucks. Nr. 15-0428/2020)

In der Bezirksratssitzung am 07.11.2019 machte ein Bürger auf die illegale Müllentsorgung auf einem öffentlichen Grundstück im Bereich Trappenkehre / Am Schnepfenweg aufmerksam. Bezirksbürgermeister Göbel sicherte zu, diese Information an den Abfallwirtschaftsbetrieb AHA weiterzuleiten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wurde der Abfallwirtschaftsbetrieb AHA mit der Entsorgung des Mülls beauftragt und wurde die Verunreinigung schon beseitigt?

2. Wie viele Mitarbeiter und Reinigungsmaschinen wurden/ werden benötigt und welche Kosten entstehen hierbei? – Wer trägt diese Kosten?

3. Wurde bereits ein Verursacher ermittelt?


Antwort der Verwaltung:

Die Anfrage wurde zur Beantwortung an den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover weitergeleitet. Dieser antwortet wie folgt:

zu 1.:

Die Meldung über die Verunreinigung in der Trappenkehre 22 ist am Freitag, den 08.11.2019 bei aha – Team Abfallfahndung – eingegangen. Am Dienstag, den 12.11.2019 wurde die Entsorgung der Abfälle durchgeführt.

zu 2.:

Für die Beseitigung des Abfalls wurden 13 Mitarbeiter, ein Sperrabfallfahrzeug sowie zwei Transportfahrzeuge für das Personal benötigt. Der Arbeitseinsatz inklusive An- und Abfahrt dauerte zwei Stunden. Es wurden ca. 9 m³ Sperrabfälle abgeholt und entsorgt. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf ca. 2.500 €. Die Kosten zur Beseitigung der o.g. illegalen Abfälle im öffentlichen Raum sind von der LHH zu tragen.

zu 3.:

Ein Verursacher konnte nicht ermittelt werden. Es gab keine Zeugen. In den Abfällen wurden keine Hinweise auf einen Verursacher gefunden.








TOP 6.4.2.
Lehrermangel an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0430/2020)
Seit mehreren Jahren beklagen viele Schuleinrichtungen den anhaltenden Mangel an Lehrkräften in öffentlichen Schulen. Viele der offenen Personalstellen können nur unzureichend mit ausreichend qualifiziertem Fachpersonal besetzt werden. Diese sich immer weiter verschärfende Situation hat erhebliche Folgen für den Unterrichtsalltag an deutschen Schulen (auch Radio NDR 1 berichtete Anfang Februar).

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie stellt sich die aktuelle Lehrerversorgung an öffentlichen Schulen im Stadtbezirk dar? Bitte schlüsseln Sie diese nach der jeweiligen Schule und Schulform auf.

2. Wie hat sich die Personalversorgung in den letzten 5 Jahren entwickelt, und wie viele Quereinsteiger wurden eingestellt? Bitte schlüsseln Sie diese nach der jeweiligen Schule und Schulform auf.

3. Wie hat sich die durch Lehrermangel bedingte Quote des Unterrichtsausfalls in den einzelnen Schulen / Schulformen in den letzten 5 Jahren entwickelt?



Antwort der Verwaltung:

zu 1. - 3.:

Die Fragen zum Stand der Lehrer*innenversorgung an den Schulen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat der Schulträger zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesschulbehörde weitergeleitet.

Die Antwort der Landesschulbehörde liegt nun in Form einer Tabelle vor, aus der die gewünschten Angaben zu entnehmen sind.

[Anm.: Aus Darstellungsgründen ist die Tabelle dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.]


TOP 6.5.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 6.5.1.
Angebotsverbesserung auf der Buslinie 120
(Drucks. Nr. 15-0514/2020)

Der Verkehrsausschuss der Region Hannover soll sich dafür ausgesprochen haben, das Angebot der Buslinie 120 zu verbessern. Vorgesehen ist ein 10-Minuten-Takt über den gesamten Tag an sechs Tagen der Woche. Der Sonntag findet keine Berücksichtigung. Im 10-Punkte-Programm der Region Hannover und der ÜSTRA, das die Verkehrswende in der Region Hannover vorantreiben soll, wurde die Taktverdichtung der Linie 120 nicht aufgeführt (siehe: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Region-Hannover/%EF%BB%BFZehn-Punkte-Programm,-um-die-Verkehrswende-voranzutreiben).

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Stimmt es, dass der Verkehrsausschuss der Region Hannover einen 10-Minuten-Takt tagsüber während der Woche (außer sonntags) auf der Buslinie 120 beschlossen hat?

2. Wenn ja, warum wurde diese Maßnahme nicht im 10-Punkte-Programm aufgeführt

3. Wird die beschlossene Taktverdichtung mit dem nächsten Fahrplanwechsel angeboten?



Antwort der Verwaltung:

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Region Hannover versendet. Die Region Hannover nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung:

zu 1. - 3.:

Das Zehn-Punkte-Programm der Region Hannover zur Verkehrswende wurde am 18.02.2020 im Verkehrsausschuss der Region Hannover vorgestellt. Das Programm beinhaltet auch eine Taktverdichtung und Verlängerung der Linie 120 bis zur Haltestelle Kröpcke. Ein Beschluss liegt noch nicht vor. Es ist beabsichtigt, in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.03.2020 einen Grundsatzbeschluss für eine Taktverdichtung der Linie 120 auf 10 Minuten in der Hauptverkehrszeit werktags von ca. 7 – 9 Uhr und 13 – 19 Uhr und die Verlängerung bis Kröpcke einzubringen. Werktags in der Nebenverkehrszeit und samstags ist ein 15-Minuten-Takt vorgesehen.

Vorbehaltlich eines positiven Beschlusses und der Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Verlängerung soll die Maßnahme zum Fahrplan 2021 umgesetzt werden.


TOP 6.5.2.
Angebot von Schulobst im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0515/2020)

In den vergangenen Jahren haben die Grundschulen im Stadtbezirk Schulobst erhalten und den Schüler*innen angeboten. Viele Kinder müssen auf Obst verzichten oder essen es nur sehr selten, weil das Einkommen der Familien zu gering ist. Eine gute und gesunde Alimentation ist für viele Kinder keine Selbstverständlichkeit.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Bieten die Grundschulen im Stadtbezirk den Schüler*innen weiterhin kostenlos Obst an?

2. Wenn nein, stehen keine Fördermittel mehr dafür zur Verfügung?

3. Wenn weiterhin Fördermittel abgerufen werden können, warum beantragen die Grundschule diese nicht mehr?






Antwort der Verwaltung:

zu 1.:

Die vier Grundschulen im Stadtbezirk (GS Ahlem, GS In der Steinbreite, GS Friedrich-Ebert-Schule und die GS Gebrüder-Körting-Schule) bieten alle das EU- Schulobstprogramm an.

zu 2.:

Das EU-Schulprogramm wird in Niedersachsen mit den beiden Programmkomponenten „Schulmilch“ und „Schulobst- und -gemüse“ angeboten und umgesetzt.
Nach wie vor kann sich jede interessierte niedersächsische Bildungseinrichtung (Schule und Kindertageseinrichtung) über das Online-Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine Teilnahme im jeweiligen Schuljahr bewerben.

zu 3.:

Die Beantragung des Schulobstprogramms ist ein freiwilliges Angebot des Landes. Die Schulen entscheiden darüber, ob sie sich für das Programm bewerben wollen oder nicht.
Die Grundschulen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bieten ihren Kindern alle das Schulobst an. Auch die meisten anderen Grundschulen im Stadtgebiet Hannover tun dies. Warum es eventuell einige Schulen nicht tun, ist der Verwaltung nicht bekannt.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Reinigung und neuer Anstrich der Holzbänke und Sitzgelegenheiten aus Holz an den Baumscheiben sowie Anbringung größerer Papierkörbe auf dem Davenstedter Marktplatz
(Drucks. Nr. 15-0513/2020)

Bezirksratsherr Stamer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die sechs Holzbänke und die vier Sitzgelegenheiten aus Holzlatten rund um die Baumscheiben zu reinigen und neu zu streichen. Ferner sind die vier vorhandenen Papierkörbe an den Straßenlaternen durch größere Körbe mit mehr Aufnahmevolumen zu ersetzen.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.1.2.
Ausstattung der Haltestellen in der "Richard-Lattorf-Straße" mit Bänken
(Drucks. Nr. 15-0576/2020)

Bezirksratsherr Höhne verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die beiden Haltestellen der Linie 581 in der "Richard-Lattorf-Straße" mit Bänken auszustatten.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Einladung Personaldezernent/in
(Drucks. Nr. 15-0535/2020)

Einlassend verkündet Bezirksbürgermeister Göbel, dass der zu Sitzungsbeginn
durchgeführte Unterschriftenumlauf ergeben hat, dass sich insgesamt 10
Bezirksratsmitglieder für die Einladung der Personaldezernentin ausgesprochen
haben. Die gesetzlich vorgesehene Ein-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Mandate sei
somit erfüllt.

Bezirksratsherr Rosenzweig verzichtet auf eine Verlesung des Antrags- und
Begründungstextes.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Personaldezernent/in der LHH zwecks Gesprächs in Bezug auf die zukünftige Zusammenarbeit, zeitnah in eine der nächsten Sitzungen einzuladen.

Bezirksratsherr Rosenzweig teilt ergänzend mit, dass das Ziel des Gespräches mit
der Personaldezernentin ein konstruktiver Austausch sein solle, um gemeinsam
erörtern zu können, wie die Verwaltung hinsichtlich von Bezirksratsbeschlüssen
eingestellt sei. In Kooperation mit der Verwaltung solle eine Stärkung der
Bezirksratsarbeit erreicht werden, damit das Gremium durch sein Engagement auch
tatsächlich etwas erreichen könne.

Darüber hinaus appelliert Bezirksratsherr Rosenzweig an alle Mitglieder des
Bezirksrates, die in diesem Gremium beschlossenen Anträge an die jeweiligen
Parteikolleg*innen weiterzutragen, um auf diesem Weg eine nachdrückliche
Umsetzung dieser Beschlüsse auf Ratsebene bewerkstelligen zu können.



Bezirksratsherr Politze teilt mit, dass er – auch anhand der vorangegangenen
Ausführungen des Vorredners – froh sei, dass er dem Antrag nicht zugestimmt habe.
Ganz offensichtlich habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den falschen
Adressaten für die Einladung gewählt. Bei bestehender Unzufriedenheit über die
Beschlussumsetzung sei der Oberbürgermeister erster Ansprechpartner. Dieser sei
Chef der Verwaltung und somit auch für die Vorgabe der Handlungsrichtlinien
verantwortlich. Zudem müsse man bedenken, dass die derzeitige Personaldezernentin
eigentlich für ein anderes Hauptressort zuständig sei und das Personaldezernat
lediglich interimsweise mitübernommen habe. Der Zeitpunkt für die Einladung sei daher
ebenfalls unglücklich gewählt worden, zumal man sinnvollerweise die personelle
Entscheidung über die künftige Übernahme des Personaldezernates hätte abwarten
sollen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze wundere sich über die Aussage von Bezirksratsherrn
Rosenzweig, welcher eine nachhaltigere Kontaktaufnahme der Bezirksratsmitglieder
mit den Parteikolleg*innen auf Ratsebene gefordert habe. Sie selbst stehe in
fortwährendem Austausch mit den Parteiangehörigen. Möglicherweise sei es vor allem
sinnvoll, wenn sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einen intensiveren
Austausch mit den Ratskolleg*innen begebe.

Bezirksratsherr Rosenzweig antwortet, dass offenkundig übergreifend ein
Kommunikationsproblem bestehe, wie man an nicht umgesetzten Beschlüssen dieses
Gremiums ableiten könne.

Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass er den Argumentationen von Bezirksratsherrn
Politze und Bezirksratsfrau Klebe-Politze grundsätzlich folgen könne. Andererseits
begrüße er die Einladung der Personaldezernentin dennoch, zumal diese mindestens
zu personalwirtschaftlichen Themen Auskunft geben könne. Auch wenn diese die
derzeitige Funktion nur interimsweise ausübe. Er könne überdies nachvollziehen, dass
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht eine Sitzungsteilnahme des
Oberbürgermeisters verlangt hätten, zumal dieser der eigenen Partei angehöre.


TOP 7.2.2.
Neue Tischtennisplatte im Auerhahnhof
(Drucks. Nr. 15-0536/2020)

Bezirksratsherr Rosenzweig verzichtet auf eine Verlesung des Antrags- und
Begründungstextes.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Installation der Tischtennisplatte an dem dafür, lt. Begehung, vorgesehenen Platz und
Herstellung der Bespielbarkeit für die entsprechende Altersklasse.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.




TOP 7.2.3.
Verbesserung des Online-Anmeldeverfahrens für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 15-0537/2020)

Bezirksratsherr Alfermann verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Hannover wird aufgefordert, das Onlineportal zur Kita-
Anmeldung so zu verbessern, dass es auch für Menschen zu bedienen ist, die keine
oder nur wenig Erfahrung mit digitalen Medien haben.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Übernahme sozialer Verantwortung und Einrichtung von Quartiersmanagement am
Davenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-0573/2020)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden beauftragt einen organisierten Prozess mit den Wohnungsbauunternehmen MERAVIS, ZVK und HANOVA zur Einrichtung eines Quartiersmanagements am Davenstedter Markt aufzunehmen.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass die CDU-Fraktion nicht ersehen könne, welcher Kostenaufwand mit dieser Maßnahme verbunden sei und wer diesen letztlich tragen solle. Die im Begründungstext benannten Wohnungsbauunternehmen seien überwiegend in öffentlicher Hand und würden somit im weitesten Sinne der Einflussnahme der Politik unterliegen.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze antwortet, dass die SPD-Fraktion von einer Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Hannover ausgehe.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.






TOP 7.3.2.
Aufstellen einer Sitzbank auf dem Spielplatz Im großen Büchenfeld
(Drucks. Nr. 15-0574/2020)

Bezirksbürgermeister Göbel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, auf dem Spielplatz Im großen Büchenfeld eine weitere Sitzbank aufzustellen.

Bezirksratsherr Höhne schlägt vor, den verlesenen Antragstext hinsichtlich der zusätzlichen Einrichtung eines Abfallbehälters neben der geforderten Sitzbank zu ergänzen.

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass die SPD-Fraktion diesem Vorschlag zustimme.



TOP 7.3.2.1.
NEUFASSUNG: Aufstellen einer Sitzbank auf dem Spielplatz Im großen Büchenfeld
(Drucks. Nr. 15-0574/2020 N1)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, auf dem Spielplatz Im großen Büchenfeld eine weitere Sitzbank aufzustellen sowie einen zusätzlichen Abfalleimer.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Abstimmung über den neugefassten Antrag.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.3.3.
Niedrigschwelliges Angebot für Kinder in der Unterkunft Am Nordhang
(Drucks. Nr. 15-0762/2020)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit einem Träger der Jugendhilfe wie z.B. dem VCP (Jukimob) und Mannigfaltig e.V. ein niedrigschwelliges Angebot für die Kinder in der DRK-Flüchtlingsunterkunft Am Nordhang zeitnah anzubieten.

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, ob für diese Maßnahme finanzielle Mittel vorhanden seien und ob diese ggf. dem Integrationsbudget entnommen würden.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze geht davon aus, dass Mittel der Landeshauptstadt Hannover für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung stünden. Sie habe sich zudem selbst ein Bild über die dringend unterstützungswürdigen Verhältnisse vor Ort verschafft und bitte daher nachdrücklich um Zustimmung des Bezirksrates.

Bezirksratsherr Hirche bekundet, dass er ebenfalls die Höhe der Kosten in Erfahrung bringen möchte. Es gebe eine Vielzahl weiterer Kinder im Stadtbezirk, welche ebenfalls auf Unterstützung angewiesen seien. Der Landeshauptstadt Hannover mangele es nach seiner Auffassung an finanziellen Mitteln, um entsprechende Maßnahmen durchführen zu können.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze führt aus, dass die Unterkunft Am Nordhang bis vor kurzem durch den VCP (Jukimob) unterstützt und im Rahmen eines Inklusionsprojektes gefördert worden sei. Dieses Projekt sei jedoch zwischenzeitlich ausgelaufen. Da die Unterkunft nun wieder voll belegt sei, sei eine weitere Förderung dringend geboten. Die zu erwartenden Kosten seien erfahrungsgemäß überschaubar, besonders wenn man den hiermit einhergehenden Mehrwert betrachte. Die begünstigten Kinder würden an die bestehenden Strukturen gewöhnt und auch auf die bevorstehende Schulzeit vorbereitet.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.3.4.
Installation von Handwaschbecken in Modulanlagen in der Friedrich-Ebert-Schule
(Drucks. Nr. 15-0761/2020)

Bezirksratsherr Politze verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, die Drucksache 3114/2019 insoweit zu verändern, dass in den in der Friedrich-Ebert-Schule zum Schuljahresbeginn 2020/2021 aufzustellenden Modulanlagen (zumindest in den zwei Einheiten für die eine 1. Klasse und den Schulkindergarten) Handwaschbecken vorzusehen.

Bezirksratsfrau Grammel erkundigt sich, weshalb sich der Antrag lediglich auf die Friedrich-Ebert-Schule beziehe, zumal auch andere Schulen durch die Installation von Modulanlagen betroffen seien.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze teilt mit, dass in der Tat auch andere Schulen mit Modulanlagen ausgestattet seien. Im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule seien aber insbesondere Erstklässler*innen betroffen, für welche besondere Bedarfe festzustellen seien. Ob dies auch auf andere Schulen zutreffe, sei derzeit nicht bekannt.

Bezirksratsfrau Grammel schlägt vor, den Antrag auf alle Schulen im Stadtbezirk auszuweiten, sodass die Stadt in einem Zug an allen Standorten ggf. entsprechende Ausstattungen bzw. Anpassungen vornehmen könne.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze führt aus, dass die im Bereich der Friedrich-Ebert-Schule thematisierten Modulanlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht aufgestellt seien, sodass man nun bereits im Vorfeld entsprechende Installationen vornehmen könne. Die Modulanlagen im Umfeld anderer Schulen seien bereits aufgestellt worden.

Bezirksratsherr Rosenzweig berichtet, dass für den Bereich der Grundschule In der Steinbreite ein gesonderter Container mit Waschbereichen installiert worden sei.



Bezirksratsherr Politze stellt dar, dass der vorliegende Antrag auf dem konkreten Hinweis von Einwohner*innen des Stadtbezirkes basiere. Insofern lägen zum jetzigen Zeitpunkt auch nur für die Friedrich-Ebert-Schule gesicherte Erkenntnisse über die Ausstattung der Modulanlagen vor. Es sei zumindest davon auszugehen, dass sich von anderen Schulleitungen Hinweise ergeben hätten, wenn andernorts vergleichbare Schwierigkeiten bestehen würden. Insofern werde man den eingebrachten Antrag in der jetzigen Form beibehalten.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 7.4.1.
Spielfläche Im Reihpiepenfelde/Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0084/2020)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen,
die Verwaltung zu beauftragen, die bespielbare Grünfläche Nr. 240501 mit Mülleimern und Sitzgelegenheiten auszustatten, sowie diese mit einem entsprechenden Hinweisschild als Spielfläche zu kennzeichnen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Spielfläche mit Spielgeräten, wie Fußballtoren o.ä., ausgestattet werden kann.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Antrag nicht zustimmen werde. Der problematisierte Spielplatz sei vor Jahren aufgegeben
worden, da er von Kindern keine Nutzung mehr erfahren habe. Zudem müsse man
bedenken, dass sich am Siegfriedplatz und an der Schildstraße zwei große Spielplätze und
Spielflächen befinden würden, welche zudem unter erheblichem finanziellen Aufwand
saniert worden seien. Die genannten Spielflächen würden sich außerdem großer Beliebtheit
bei den Kindern erfreuen. Diese Kapazitäten seien völlig ausreichend. Eine Wiederbelebung
des Spielplatzes Im Reihpiepenfelde/Lenther Straße sei nicht sinnvoll, zumal die zur
Verfügung stehende Fläche auch viel zu begrenzt sei.

Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Antrag ebenfalls nicht
zustimmen werde. Man teile die Ansicht, dass die vorhandene Fläche nicht ausreichend sei,
um dort ein adäquates Spielangebot für die Kinder herstellen zu können.

Bezirksratsherr Bretthauer bekräftigt die Ausführungen und verweist ebenfalls auf die
bestehende Enge des Raumes. Das Aufstellen von Bänken würde in diesem Bereich zudem
die Gefahr entstehen lassen, dass sich dort eine Trinkerszene etablieren könnte.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 15 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.





TOP 7.4.2.
Objektive und neutrale Pressemitteilungen
(Drucks. Nr. 15-0325/2020)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,

Herrn Rainer Göbel zu beauftragen, alle beteiligten Mitglieder des Bezirksrates in seinen Pressemitteilungen zu Bezirksratssitzungen entsprechend ihrer Abstimmungen zu erwähnen.

Bezirksratsherr Alfermann stellt die Ablehnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in Aussicht. Der Bezirksbürgermeister stelle die Abstimmungsergebnisse in angemessener
Weise und sachbezogen dar, ohne hierbei persönliches und parteiliches
Abstimmungsverhalten in den Vordergrund zu stellen. Außerdem müsse man das Prinzip
der Pressefreiheit beachten, welche den Autoren und Presseorganen die Freiheit der
Darstellung von Abstimmungsergebnissen offenhalte. Das vorgebrachte Begehren müsse
insgesamt als schwachsinnig betrachtet werden.

Bezirksratsherr Politze stellt dar, dass auch die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde.
Die Einwohner*innen könnten sich anhand von Sitzungsprotokollen ein Bild von dem
grundsätzlichen Abstimmungsverhalten verschaffen, überdies seien bei den Sitzungen auch
Medienvertreter*innen anwesend, welche über die Verläufe und Abstimmungen berichten
würden.

Bezirksratsherr Hirche wundere sich nicht über die ablehnende Haltung der SPD-Fraktion.
Mit Bezug auf Bezirksratsherrn Alfermann führt er aus, dass die Partei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN einst als Bürgerpartei angetreten sei, um den Menschen reinen Wein
einzuschenken. Dieses Bestreben lasse sich heute nicht mehr erkennen. Zudem bemängelt
Bezirksratsherr Hirche die vorgebrachte Wortwahl. Für die Nutzung des Wortes
„Schwachsinn“ habe er in einer der vergangenen Sitzungen des Rates eine Rüge erteilt
bekommen. Man solle sich daher parteiübergreifend Gedanken über die Wortwahl machen.

Bezirksratsherr Alfermann entgegnet, dass er lediglich den Antragsinhalt als
schwachsinnig bezeichnet habe, aber keinesfalls den Verfasser.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass auch die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde.
Eine Dokumentation des persönlichen bzw. parteilichen Abstimmungsverhaltens würde
letztlich zu weit gehen und auch den Dokumentationsrahmen sprengen. Eine ausreichende
Darstellung sei durch die Sitzungsprotokolle gewährleistet, wenngleich man hieraus nicht
entnehmen könne, wie das Abstimmungsverhalten einzelner Parteivertreter*innen
ausgefallen sei. Nicht zuletzt müsse man zudem bedenken, dass die Bezirksratssitzungen
öffentlich seien und somit den interessierten Einwohner*innen die Möglichkeit gegeben
werde, dem Sitzungsverlauf im Detail zu folgen.

Bezirksratsherr Hirche könne nicht nachvollziehen, weshalb die vertretenen Parteien
offenkundig so viel Angst vor der Veröffentlichung eines transparenten
Abstimmungsverhaltens hätten. Gerade ältere Menschen seien im Umgang mit dem
Internet oftmals nicht vertraut, sodass für diese Personen eine detaillierte Darstellung in den
Regionalzeitungen sinnvoll sei.



Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.5.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 7.5.1.
Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie 9
(Drucks. Nr. 15-0516/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Region Hannover als Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie 9 von Montag bis Freitag in den Stunden vorzunehmen, in denen das Fahrgastaufkommen durch Schüler*innen und Berufstätige besonders hoch ist. Ein genereller 5-Minuten-Takt zwischen 7 Uhr und 8 Uhr stadteinwärts von Empelde kommend und zwischen 16 Uhr und 17.30 Uhr stadtauswärts in Richtung Empelde wird fahrplanmäßig eingeführt. Der 5-Minuten-Takt gilt nur an Schultagen.

Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Man gehe jedoch davon aus, dass die Verkehrsgesellschaften durch
Kund*innenbefragungen selbst zu entsprechenden Erkenntnissen gelangen würden.
Außerdem müsse man beachten, dass die beantragten Maßnahmen zusätzliche Kosten
verursachen würden. Letztlich sei auch zu bedenken, dass eine Taktverdichtung den
Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge notwendig mache. Es sei fraglich, ob dieser Bedarf durch
den vorhandenen Fuhrpark gedeckt werden könne.

Bezirksratsherr Hirche bekundet Unterstützung für den vorgetragenen Antrag. Es lasse
sich anhand des bestehenden Fahrgastaufkommens die Notwendigkeit einer
Taktverdichtung erkennen. Außerdem müsse eine Stärkung des öffentlichen
Personennahverkehrs betrieben werden, wenn man tatsächlich eine Verkehrswende
herbeiführen wolle. Sicherlich sei mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, allerdings müsse ein
Anfang gemacht werden, sodass die Kostenfrage nicht im Vordergrund stehen dürfe.

Bezirksratsherr Egyptien begrüßt den Antrag ebenfalls und würde diesen – nach seiner
Denkweise – sogar noch weiter fassen wollen. Das Angebot im öffentlichen
Personennahverkehr sollte deutlich verbessert werden. Es wäre begrüßenswert, wenn man
sich an der Initiative Luxemburgs orientieren und zu einer gänzlich kostenfreien Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel übergehen würde.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.








TOP 7.5.2.
Informationsschreiben zum Thema "Wohngeld" für alle Senior*innen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0592/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat fordert den Fachbereich Soziales, Bereich Wohngeld der Landeshauptstadt Hannover auf, ein Informationsschreiben an alle im Stadtbezirk 11 wohnenden Seniorinnen und Senioren zu überreichen, das über Wohngeld informiert und auf mögliche Ansprüche hinweist. Dieses Schreiben wird regelmäßig aktualisiert und erneut an alle Ruheständler*innen im Stadtbezirk verschickt.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich die beinhaltete Forderung nach mehr Bürgerinformation unterstütze.


Man sehe aber durchaus auch die Angehörigen älterer Menschen in der Pflicht. Darüber hinaus vertrete man die Ansicht, dass allgemein ein unkomplizierteres Antragsverfahren herbeigeführt werden sollte. Dies beginne bereits mit der Beschaffung von Antragsformularen. So könne man beispielsweise überlegen, ob entsprechende Dokumente von der Verwaltung nicht bei Hausärzt*innen ausgelegt werden könnten. Dies könne für viele ältere Menschen einen kürzeren Bezugsweg darstellen. Das Anschreiben aller Senior*innen im Stadtbezirk betrachte man hingegen skeptisch, da die Vielzahl der Adressaten vermutlich über keinen Leistungsanspruch verfügen würde.

Bezirksratsfrau Grammel stellt dar, dass es nahezu unmöglich sei, alle anspruchsberechtigten Personen herauszufiltern und anzuschreiben. Insofern sollten möglichst alle betroffenen Personen im entsprechenden Alterssegment durch ein Schreiben kontaktiert werden. Man hätte auf diesem Weg eine weitreichende Aufklärungsarbeit betrieben, über den rechtlichen Anspruch informiert und vor allem auch deutlich herausgestellt, dass eine Inanspruchnahme ohne die Belastung von Angehörigen erfolgen könne. Eine tatsächliche Beantragung obliege dann letztlich der individuellen Entscheidung des/der Einzelnen.

Bezirksratsherr Rosenzweig verweist auf das Verfahren in Estland. Dort werde man offensiv über bestehende Leistungsansprüche informiert. Durch bloße Unterschrift bestätige man dort, dass man zum Kreis der Berechtigten gehöre, sodass anschließend eine unbürokratische Auszahlung von Leistungen erfolge. Es handele sich demnach um eine Dienstleistungspflicht des Staates. So stehe nicht nur im Vordergrund, welche Abgaben man zu leisten hätte und welche Pflichten erbracht werden müssten. Insofern begrüße die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Intention des vorliegenden Antrags und werde diesen unterstützen.

Bezirksratsherr Egyptien stellt ebenfalls Zustimmung in Aussicht. Bezüglich der Ausführungen von Bezirksratsherrn Höhne gibt er jedoch zu bedenken, dass eine Auslage von Antragsformularen in Arztpraxen womöglich auch dazu beitragen könne, dass die dort tätigen Arzthelfer*innen mit der vermehrten Bitte um Ausfüllhilfe konfrontiert würden.

Bezirksratsherr Hirche begrüßt den Antrag grundsätzlich. Er gibt allerdings die zu erwartenden Kosten zu bedenken und verweist zudem darauf, dass vielerorts die Briefkästen mit dem Hinweis versehen seien, dass keine Werbeschreiben eingeworfen werden dürften. Auch hieraus könnte sich ein praktisches Hindernis ergeben.


Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.6.
Interfraktionelle Anträge

TOP 7.6.1.
Neufassung der Bewilligungsrichtlinien für die Vergabe von eigenen Mitteln des
Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0644/2020)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

die Grundsätze für die Vergabe von Haushaltsmitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gemäß der beigefügten Anlage (Zuwendungsrichtlinien) zu beschließen.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.6.2.
Ehrenpreis-Verleihung des Stadtbezirksrates

Zu Sitzungsbeginn abgesetzt.


TOP 7.6.3.
Gabionenmauer Heisterbergallee
(Drucks. Nr. 15-0760/2020)

Bezirksratsherr Stamer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Bauverwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert die Gabionenmauer
an der Seite zur Heisterbergallee nachträglich zu genehmigen und auf die Entfernung
des als Schallschutzwand dienenden Bauwerkes zu verzichten. Die Bauverwaltung
möge eine Sondergenehmigung für den dauerhaften Erhalt erteilen und auf
Rechtsmittel gegen den Bauherrn verzichten.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

TOP 8.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0645/2020)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2020-07-STBR 11
Empfänger*in: Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne e.V.
Verwendungszweck: Einrichtung einer Homepage
Zuwendungsbetrag: 500,00 €


2. Antrag Nr. 2020-08-STBR 11
Empfänger*in: AWO / Familienzentrum Petermannstraße
Verwendungszweck: Einrichtung eines Wand-Schaukastens
Zuwendungsbetrag: 357,80 €


3. Antrag Nr. 2020-10-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände AGAV
Verwendungszweck: Ersatzbäume Mahnmal Ahlem
Zuwendungsbetrag: 150,00 €


4. Antrag Nr. 2020-11-STBR 11
Empfänger*in: Freiwillige Feuerwehr Davenstedt
Verwendungszweck: Wochenendfreizeit Kinderfeuerwehr / Hildesheim
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €


5. Antrag Nr. 2020-12-STBR 11
Empfänger*in: Freiwillige Feuerwehr Davenstedt
Verwendungszweck: Freizeit Jugendfeuerwehr / Glückstadt
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €


6. Antrag Nr. 2020-14-STBR 11
Empfänger*in: Netzwerk 11 / Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit
Verwendungszweck: Gruppensupervision
Zuwendungsbetrag: 376,80 €

Bezirksbürgermeister Göbel lässt einzeln über die vorliegenden Zuwendungsanträge abstimmen.




Die Anträge Nr. 2020-07-STBR 11
2020-08-STBR 11
2020-10-STBR 11
2020-11-STBR 11
2020-12-STBR 11


werden einstimmig beschlossen.

Der Antrag Nr. 2020-14-STBR 11

wird mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 8.2.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung aus den eigenen Mitteln und auf eigene
Initiative des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0759/2020)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

7. Antrag Nr. 2020-17-STBR 11
Empfänger*in: Fachbereich Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr)
Verwendungszweck: Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich bei den anwesenden Einwohner*innen für ihre Anwesenheit und Beteiligung und schließt die Sitzung um 20:05 Uhr.





Für das Protokoll:



Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer