Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 11.03.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 28.02.2020)
Protokoll (erschienen am 12.06.2020)
Protokoll (erschienen am 12.06.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 12.03.2020

PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 11. März 2020,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4, 30451 Hannover

Beginn 17.00 Uhr
Ende 21.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Bulut) (FDP)
Bezirksratsherr Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.50 - 21.20 Uhr
Bezirksratsfrau Fiedler (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Geffers (SPD)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE Partei) 17.00 - 20.00 Uhr
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
Bezirksratsfrau Laube (SPD) 17.00 - 19.00 Uhr
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Beigeordneter Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 17.00 - 20.00 Uhr
(Bezirksratsherr Zielke) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau David) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Kastning) (SPD)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
(Ratsfrau Steinhoff) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Wolf (PIRATEN) 18.00 - 21.20 Uhr

Verwaltung:
Herr Jäger Fachbereich Recht
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Winters Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Leugner Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Mingers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Pfingsten Fachbereich Personal und Organisation


Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2020

3. P E R S O N E L L E S

3.1. Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Schmalz
(Drucks. Nr. 15-0483/2020)

3.2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

3.3. Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

4. A N H Ö R U N G zum Thema: Wasserstadt Limmer

5. Bericht der Verwaltung zum Thema Wasserstadt

6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

6.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

6.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0650/2020)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0705/2020 mit 5 Anlagen)

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Bau und Betrieb einer
Durchwegung im Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 0354/2020 mit 3 Anlagen)

8.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0354/2020
(Drucks. Nr. 15-0748/2020)

8.2. Zuwendung zur Förderung des Vereinsportstättenbaus an den Kanu-Club Limmer e.V.
(Drucks. Nr. 15-0492/2020)

9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell / Gemeinsam

9.1.1. Umrüstung von Fußgängerampeln für Sehbehinderte der Kreuzung Davenstedter Straße / Am Lindener Hafen / Bauweg
(Drucks. Nr. 15-0542/2020)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Verkehrsberuhigung Lindener Markt - testweise Entlastung vom motorisierten Individualverkehr
(Drucks. Nr. 15-0139/2020)

9.2.2. Lückenschluss Radverkehrsverbindung Benno-Ohnesorg-Brücke
(Drucks. Nr. 15-0493/2020)

9.2.3. Tischtennisplatten für ältere Jugendliche und Erwachsene anbieten
(Drucks. Nr. 15-0541/2020)

9.2.3.1. Tischtennisplatten für ältere Jugendliche und Erwachsene anbieten
(Drucks. Nr. 15-0541/2020 N1)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Lindener Marktplatz, Falkenstraße, Posthornstraße und Egestorffstraße
(Drucks. Nr. 15-0520/2020)

9.3.2. Installation von Fahrradbügeln in der Konkordiastraße
(Drucks. Nr. 15-0540/2020)

9.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

9.4.1. Behinderung der Feuerwehr durch zugeparkte Straßen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0556/2020)

10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Flächenpotenziale für mehr Wohnraum im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0497/2020)

10.1.2. Anfrage zur Veräußerung von Gebäuden der Betriebsfeuerwehr und der Betriebskrankenkasse auf dem Gelände der Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-0498/2020)

10.1.3. Anfrage zu nicht erledigten Fahrradfragen (4.Versuch)
(Drucks. Nr. 15-0504/2020)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Erneuerung des Hallenbelages in der Sporthalle I der IGS Linden am Lindener Stadion
(Drucks. Nr. 15-0519/2020)

10.2.2. Situation der Obdachlosen im Stadtbezirk/Alternative Unterbringungsmöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0538/2020)


10.2.3. Barrierefreiheit der Wahllokale im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0539/2020)

10.3. der Fraktion DIE LINKE.

10.3.1. Baumschäden durch Biber in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-0551/2020)

10.3.2. Auswirkungen des Manövers ‚DEFENDER-Europe 20‘ in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0552/2020)

10.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

10.4.1. Zugänglichkeit der geplanten Durchwegung im Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0555/2020)

11. Informationen über Bauvorhaben

12. Bericht des Stadtbezirksmanagements

13. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die 32. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Grube weist daraufhin, dass sich Einwohner*innen in der Sitzung zu -vorab durch den Stadtbezirksrat festgelegten- Tagesordnungspunkten inhaltlich äußern können. Es können Statements zu den Themen geäußert werden, eine Diskussion findet nicht statt.

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates beschließen einvernehmlich, den Tagesordnungspunkt 4. (Anhörung Wasserstadt), Tagesordnungspunkt 8. (Verwaltungsvorlagen) und Tagesordnungspunkt 9. ff. (eigene Anträge des Stadtbezirksrates) für die Beteiligung der Einwohner*innen zu öffnen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt anschließend die Tagesordnung fest.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2020

Einstimmig genehmigt





TOP 3.
P E R S O N E L L E S

TOP 3.1.
Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Schmalz
(Drucks. Nr. 15-0483/2020)

Bezirksbürgermeister Grube erklärt, dass die stellvertretende Bürgermeisterin Schmalz in einen anderen Stadtbezirk gezogen ist und somit auch ihre Mitgliedschaft als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Linden-Limmer endet.
Hieraus resultiert auch, dass anschließend die Wahl einer neuen stellvertretenden Bürgermeisterin bzw. eines neuen stellvertretenden Bürgermeisters stattfinden muss.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die jahrelange gute Zusammenarbeit und wünscht Frau Schmalz für die Zukunft alles Gute.

Antrag,

gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Schmalz die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 2 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden - Limmer vorliegen.

Der Sitzverlust von Bezirksratsfrau Schmalz wurde einstimmig festgestellt


TOP 3.2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt Herrn Dirk Machentanz als neues Mitglied im Stadtbezirksrat Linden-Limmer.

Bezirksratsherr Dirk Machentanz wurde als neues Mitglied verpflichtet


TOP 3.3.
Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Grube erläutert zunächst das Verfahren der Wahl.

Aufgrund des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Schmalz gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
hat der Stadtbezirksrat gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte
für die verbleibende Zeit der Wahlperiode die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister zu wählen.

Nach § 67 Satz 1 - 3 NKomVG wird schriftlich gewählt.

Ausnahme:
Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand der Wahlberechtigten widerspricht.

In diesem Fall wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt.

Hinweis:
Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes ist geheim zu wählen, dies verlangte jedoch kein Mitglied des Stadtbezirksrates.

Entsprechend § 67 Satz 3 NKomVG ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Mitglieder gestimmt hat. Bei 21 gesetzlich vorgesehenen Bezirksratsmandaten wären das 11 Stimmen.
Sollte dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht werden, findet ein zweiter Wahlgang statt, für den auch andere als für den im ersten Wahlgang vorgeschlagene Personen benannt werden können. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben werden.

Die Gesetzeslage setzt die Anwesenheit eines/r vorgeschlagenen Kandidaten*in nicht zwingend voraus. Im Umkehrschluss kann somit auch ein nicht anwesendes Bezirksratsmitglied zum/zur stellvertretenden Bezirksbürgermeister*in gewählt werden.

Bezirksbürgermeister Grube bittet nunmehr um Wahlvorschläge.
(Vorschlagsberechtigt ist jedes Bezirksratsmitglied, auch jedes beratende Mitglied)

Bezirksratsherr Müller schlägt Bezirksratsherrn List vor.
Bezirksratsherr Voß schlägt Bezirksratsfrau Steingrube vor.
Bezirksratsherr Ganskow schlägt Bezirksratsfrau Grobleben vor.
Bezirksratsfrau Grobleben schlägt Bezirksratsherrn Ganskow vor.

Da schriftlich zu wählen ist, ist eine Wahlkommission zu bilden.

Bezirksbürgermeister Grube bittet nun um die Bildung einer Wahlkommission.

Der Wahlkommission gehören an:
Bezirksratsherr Dr. Gardemin
Bezirksratsherr Machentanz
Bezirksratsherr Voß
Bezirksratsherr Klenke

Nach Verteilung der Stimmzettel bittet Bezirksbürgermeister Grube nun die Mitglieder Ihre Entscheidung auf dem Stimmzettel zu treffen.

Zur Ermittlung des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission unterbricht Bezirksbürgermeister Grube die Sitzung und verkündet anschließend das Ergebnis.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich eröffne die Sitzung wieder und gebe das Wahlergebnis bekannt.

Stimmberechtigt waren 17 Bezirksratsmitglieder.

Abgegeben wurden __17__Stimmen.

Davon sind gültig __17__Stimmen.

Ungültig sind ___0__ Stimmen.



Auf Herrn List entfielen 4 Stimmen

auf Frau Steingrube entfielen 11 Stimmen

auf Frau Grobleben entfielen 1 Stimme

auf Herrn Ganskow entfielen 1 Stimme


Damit hat Frau Steingrube die nach § 67 Satz 3 NKomVG erforderliche absolute Mehrheit
von 11 Stimmen erhalten und ist

zur stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.

Ich frage Sie, nehmen Sie die Wahl an?

Dies wird von Bezirksratsfrau Steingrube bejaht.

Bezirksbürgermeister Grube beglückwünscht Sie zu Ihrer Wahl.

Bezirksratsfrau Steingrube erhielt im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von 11 Stimmen und wurde zur neuen stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt. Sie hat die Wahl angenommen.


TOP 4.
A N H Ö R U N G zum Thema: Wasserstadt Limmer

Herr Berus berichtet für die Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer.

[Präsentation als Anlage zum Protokoll]

Bezirksratsherr List bedankt sich für den informativen Vortrag. Er führt aus, dass die Altgebäude nun seit mehr als 10 Jahren der Witterung ohne Schutz ausgesetzt sind und es kaum vorstellbar sei, dass die Substanz der Gebäude nicht darunter gelitten habe. Er möchte wissen, ob es aktuelle Erkenntnisse zur Substanz der Gebäude gebe.

Herr Berus antwortet, dass ihm hierzu leider keine Informationen bekannt seien.


Herr Jungesblut berichtet für die Wasserstadt Limmer Projektentwicklung GmbH.

Herr Jungesblut steht der Gesellschaft seit 2018 vor. Die Gesellschaft gehöre anteilig zu jeweils 50 % Herrn Papenburg und der Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg. Er führt aus, dass auch er die Altgebäude gerne erhalten würde. Die Schwierigkeit bestehe darin, wie mit den Gebäuden umzugehen sei, da diese mit Nitrosaminen belastet sind. Für Nitrosaminen gelte auch keine Untergrenze, werden diese gemessen, so ist von einer Gefahr für die Gesundheit auszugehen. Als Alternative zur reinen Wohnbebauung wurde beispielsweise die Möglichkeit eines Parkhauses mit Wohnbebauung im Dachgeschoss geprüft. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme würde nach aktuellen Berechnungen bei minus 10 Millionen Euro liegen und wurde folglich verworfen.



Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte wissen, ob die Statik der Gebäude eine Ertüchtigung noch zulässt und ob sich der Eigentümer an der Ausschreibung zur Unterbringung des Stadtarchivs beworben hat.

Herr Jungesblut antwortet, dass die Statik der Gebäude nach in Augenscheinnahme wohl intakt ist. Ihm ist zudem bekannt, dass sich der Eigentümer in der ersten Bewerbungsrunde mit dem gesamten Ensemble beworben hat. Einen aktuellen Stand kann er jedoch nicht mitteilen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin ergänzt, dass nun ein zweites Bewerbungsverfahren mit geänderten Voraussetzungen angelaufen ist. Er ermutigt zu einer neuerlichen Bewerbung.

Bezirksratsherr Müller möchte wissen, welche Rolle die Altgebäude im Rahmen des zweiten Bauabschnitts spielen wird. Weiter möchte er wissen, wie sich die Anzahl der geforderten sozialgeförderten Wohnungen entwickelt.

Herr Jungesblut antwortet, dass zunächst die Umsetzung des rechtsverbindlich beschlossenen ersten Bauabschnittes Priorität genießt, also der Bau und der Vertrieb der Wohnungen. Dies gestalte sich aufgrund der kontinuierlichen Baukostensteigerung von ca. 1 % pro Monat als schwierig genug.
Die Entwicklung von gefördertem Wohnraum hänge häufig davon ab, wer die Gebäude erwirbt. Am Beispiel des Baufeldes 11 wird jedoch deutlich, dass man sich innerhalb der Forderungen befinde. Hier entstehen 379 Wohnungen, wovon 88 gefördert sind, was einer Quote von rund 23 % entspricht.

Bezirksratsherr Machentanz fragt, ob man sich Sorgen um die Wirtschaftskraft des Investors machen müsse, wenn es diesem nicht gelinge Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro aufzubringen, um ein Parkhaus zu realisieren.

Herr Jungesblut antwortet, dass es nicht um Baukosten in Höhe von 10 Millionen Euro gehe, sondern die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme einen Verlust von 10 Millionen Euro ausweisen würde. Die Kosten seien wesentlich höher anzusetzen.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube möchte wissen, ob auch alten- und behindertengerechte Wohnungen vorgehalten werden.

Herr Jungesblut antwortet, dass bspw. im Baufeld 12 eine Pflegeeinrichtung und Wohnraum für betreutes Wohnen vorgehalten wird. Zudem ist die Vorgabe, dass jede 8. Wohnung rollstuhlgerecht sein muss und grundsätzlich sind alle Wohnungen barrierefrei auszubauen.

Die Frage des Bezirksratsherrn Ganskow, ob das gesamte Baugebiet mit Glasfaserkabel erschlossen wird, wird von Herrn Jungesblut bejaht.

Bezirksratsherr Klenke möchte wissen, wann das letzte Gutachten zur Belastung mit Nitrosaminen erstellt wurde und ob dies veröffentlicht werden kann.

Herr Jungesblut antwortet, dass das letzte Gutachten aus dem Jahr 2014 oder 2015 sein müsste. Hierbei wurden drei unterschiedliche Räume mit unterschiedlichen Methoden auf eine Belastung überprüft. Eine Veröffentlichung ist aktuell nicht vorgesehen.

Bezirksratsherr List zeigt sich nicht zufrieden mit den gemachten Aussagen zum möglichen Erhalt der Altgebäude und stellt zudem einen Widerspruch in den Aussagen der

Bürgerinitiative und der Projektentwicklung GmbH hinsichtlich der Nitrosaminbelastung fest.

In Bezug auf den Erhalt der Altgebäude teilt Herr Jungesblut mit, dass er hierzu keine weitere Aussage treffen könne und dies nur von Herrn Papenburg direkt beantwortet werden könne.

Herr Berus ergänzt hinsichtlich der Nitrosaminbelastung, dass seinem Kenntnisstand nach im letzten Gutachten aus 2013, eine Belastung nachgewiesen wurde. Im Gutachten aus 2018 ließ sich keine Belastung feststellen. Wichtig wäre es, den aktuellen Stand zu ermitteln und zu erfahren.

Er möchte zudem wissen, wie die ökologisch nachhaltige verkehrliche Anbindung der Wasserstadt sichergestellt werden soll.

Herr Jungesblut verweist hierzu auf den städtebaurechtlichen Vertrag, aus dem sich dieses ergebe. Zudem ist eine Stromversorgung für Elektroautos vorgesehen. Man befinde sich zudem in Gesprächen mit verschiedenen Car-Sharing Anbietern.

Beigeordneter Wolf möchte wissen, ob Gespräche hinsichtlich eines unterirdischen Müllentsorgungssystems stattgefunden haben oder Ideen hierzu bestehen.

Herr Jungesblut antwortet, dass bereits der erste Bauabschnitt auf diese Möglichkeit und mögliche Stationen geprüft wurde, jedoch lassen die Abfuhrfahrzeuge des Entsorgers aha die Aufnahme nicht zu.

Beigeordneter Wolf ergänzt, dass auch die Möglichkeit besteht mit Entsorgungsröhren zu arbeiten, welche den Müll an einen bestimmten Punkt transportieren und die Abholung von dort stattfinden könnte. Ein solcher Entsorgungspunkt ließe sich mit Sicherheit auch im Gebiet der Wasserstadt finden.

Bezirksbürgermeister Grube äußert, dass der Presse zu entnehmen war, dass sich eine gewünschte soziale Mischung der Bewohnenden schwierig gestaltet. Die vorhandenen Wohnungen seien entweder sehr hoch im Preis oder sozial gefördert. Er möchte wissen, ob hier Änderungen in den nächsten Bauabschnitten zu erwarten sind.

Herr Jungesblut antwortet, dass die sozial geförderten Wohnungen über die anderen Wohnungen quer subventioniert werden. Die geforderte Anzahl an Stellplätzen werden bspw. durch Tiefgaragen geschaffen. Auch diese Kosten werden umgelegt, da niemand bereit ist den Selbstpreis der Herstellungskosten zu zahlen. Er sagt aus, dass es aktuell noch an Ideen fehle, wie zukünftig eine andere Preisstruktur erreicht werden kann.

Bezirksbürgermeister Grube erklärt weiter, dass einerseits ein ÖPNV-Anschluss der Wasserstadt von den Verantwortlichen durchaus begrüßt wird, diese andererseits anscheinend aber nicht bereit seien, entsprechende Grundfläche hierfür zur Verfügung zu stellen. Er möchte wissen wie dies zu erklären ist.

Herr Jungesblut antwortet, dass ein Streckenverlauf technisch nicht einfach umzusetzen sei. Ein Entwurf sah bspw. vor, dass auf dem Gelände ein Damm errichtet wird, auf dem die Stadtbahn fährt. Ein solcher Damm hätte zur Folge, dass die Bewohnenden des Erdgeschosses auf den Damm schauen würden und die Bewohnenden des 1. Obergeschosses auf die Schienen. Das kann nicht gewünscht sein und wäre schwer vermittelbar.


Bezirksratsherr Machentanz äußert, dass die gesetzliche Anforderung an Stellplätzen zukünftig verringert wird und es zu überlegen sei, ob die frei werdenden Mittel nicht für weiteren sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden können.


Herr Dralle berichtet für den Arbeitskreis „Ein Mahnmal für das Frauen-KZ in Limmer“.

Herr Dralle erläutert, dass sich der Arbeitskreis bereits seit 12 Jahren für einen Gedenkort am ehemaligen Standort des Konzentrationslagers Limmer einsetzt. Auf städtischer Fläche soll nun perspektivisch ein solcher Gedenkort entstehen. Die Idee ist bei den Einwohner*innen des Stadtteils gut angekommen.
Er erklärt, dass die ehemaligen Conti Gebäude ein Bezugspunkt für die Häftlinge gewesen sind, dies ist in persönlichen Gesprächen mit lebenden Zeitzeugen mehrfach geäußert worden. Bei der Konzeption eines Gedenkortes müsse diese Tatsache berücksichtigt werden.
Nach seinem Kenntnisstand, ergänzt Herr Dralle, sind Nitrosamine flüchtig und eine festgestellte Belastung könnte sich zwischenzeitlich erledigt haben. Daher sei jetzt der richtige Zeitpunkt für eine neue Messung.
Er richtet den Wunsch an die Projektentwicklung GmbH , dass man zu möglichen Überresten des Lagers im Gespräch bleibe und über weitere Baufortschritte informiert wird. Zudem wünsche er sich von der Landeshauptstadt Hannover, dass der Lagerumriss auf dem Gelände und in öffentlichen Karten sichtbar wird, eine zeitnahe Beteiligung zur Anlage der Grünflächen und eine breite Bürgerbeteiligung zu weiteren Bauabschnitten.

Bezirksratsherr Machentanz möchte wissen, ob nicht im Rahmen der Altlastensanierung nach Überresten gesucht wurde.

Herr Jungesblut antwortet, dass eine Aushebung bis zur sogenannten Basisschicht erfolgt sei. Sobald tiefer gegraben wird, ist ein Archäologe einzuschalten, welcher die Arbeiten begleitet.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bedankt sich für den Vortrag und die jahrelange beharrliche Arbeit an diesem Thema. Er möchte wissen, ob es bereits konkrete Planungen zum beabsichtigten Projekt gibt.

Herr Dralle antwortet, dass erste Vorstellungen entwickelt wurden und diese in Zusammenarbeit mit den Einwohner*innen des Stadtteils noch verfeinert werden sollen. Die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover funktioniere gut und ein entsprechendes Budget wurde auch bereitgestellt. Das Projekt soll als Gedenkort bezeichnet werden. Es wird nun perspektivisch an der konkreten Umsetzung gearbeitet werden.

Anhörung wurde durchgeführt


TOP 5.
Bericht der Verwaltung zum Thema Wasserstadt

Herr Mingers berichtet für die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zur Chronologie der Wasserstadt.

[Präsentation als Anlage zu Protokoll]


Herr Dr. Schlesier ergänzt und äußert sich zu folgenden Themengebieten:

Denkmalgeschützte Altgebäude
Tatsächlich sind die Altgebäude der Witterung von oben und unten schutzlos ausgesetzt und sie weisen erhebliche Schäden auf. Die entstandene Situation ist auch für Menschen, die sich illegal Zugang verschafften, gefährlich. Die Landeshauptstadt Hannover hat deshalb insbesondere auf eine Zugangssicherung der Gebäude gedrängt. Als der Eigentümer nicht tätig wurde, musste diese Sicherung im Rahmen einer Ersatzvornahme durchgeführt werden. Im kürzlich abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass die Ersatzvornahme rechtmäßig war und die Kosten vom Eigentümer zu tragen sind.

Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt zudem, auch die Gebäudesicherung des Dachstuhls –bei ausbleibender Reaktion des Eigentümers- per Ersatzvornahme durchzuführen.

Darüber hinaus wurde geurteilt, dass auch die denkmalschutzrechtliche Versagung des Abrissantrages der Altgebäude rechtmäßig ergangen ist. In Bezug auf diese Entscheidung wurden vom Eigentümer weitere Rechtsmittel angekündigt.

Die Altgebäude insgesamt seien auch für Landeshauptstadt Hannover ein wichtiges Thema und werden es auch in Zukunft bleiben.

Soziale Mischung / Mietpreise
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Entwicklung der Mietpreise im Stadtteil Limmer durch Bezug der Wasserstadt prognostiziert werden. Sollte eine Steigerung erkennbar sein, so gilt es nach passenden Möglichkeiten der Eingrenzung zu suchen.
Zukünftig werden im Stadtgebiet deutlich weniger Pkw-Stellplätze gefordert und dies könnte Bauträger entlasten. Es bestehe zudem kein Zwang, kostenintensive Tiefgaragen zu errichten.

Daneben könne natürlich auch die Landeshauptstadt Hannover durch eine geänderte Wohnungspolitik zu einer besseren Mischung beitragen, indem bspw. geförderter Wohnraum auch für die Mittelschicht ermöglicht wird. Die Stadt Hamburg hat hierzu ein beachtetes Programm angekündigt. Dies ist jedoch keine alleinige Entscheidungskompetenz der Landeshauptstadt Hannover, sondern müsse von der Politik eingefordert werden.

Verkehrskonzept / Verkehrsbelastung / Baustellenverkehr
Ein Beschluss des Verwaltungsausschusses hierzu liegt vor, dieser fordert eine Entwicklung Verkehrskonzeptes parallel zum Ausbau des Gebietes. Vorrangig muss dieses Thema zu weiteren Gesprächen mit der Region Hannover führen, da diese hier zuständig sei.

Mögliche zusätzliche Belastungen durch Lärm oder Luftverschmutzungen werden dauerhaft durch die Landeshauptstadt Hannover geprüft.

Aus den Erfahrungen des ersten Bauabschnittes heraus, ist zukünftig nicht mit verkehrlichen Problemen zu rechnen, der Baustellenverkehr könne zudem gelenkt werden.

Ausblick /Beteiligungsverfahren
Auf Grundlage des gültigen Flächennutzungsplanes werden die folgenden Bebauungspläne erarbeitet. Für jeden folgenden Bebauungsplan wird es eine Bürger*innenbeteiligung geben. Denkbar ist, dass ein Satzungsbeschluss für den nächsten Bauabschnitt bereits Ende 2021 eingebracht werden kann

Ein Beteiligungsverfahren wird mit jedem neuen Bauabschnitt ermöglicht und wird in seiner Qualität nicht hinter das Niveau des Beteiligungsverfahren zum ersten Bauabschnitt zurückfallen.

Bezirksratsherr Mallast möchte wissen, ob der Eigentümer der Altgebäude bereits aufgefordert wurde Sicherungsmaßnahmen am Dach auszuführen und welche Rückmeldung man hierzu erhalten habe. Zudem fragt er, wie die Umsetzung der Idee des Gedenkortes durch die Landeshauptstadt Hannover begleitet wird.

Herr Dr. Schlesier antwortet, dass das Verfahren angeschoben wurde und nun verschiedene Phasen durchlaufen werden müssen.

Zum Thema „Gedenkort“ verweist er auf die Zuständigkeit des Bereichs der Erinnerungskultur der Landeshauptstadt Hannover.

Bezirksratsherr Geffers teilt seinen Eindruck mit, dass die weitere Entwicklung des Baugebietes stark an das Schicksal der Altgebäude geknüpft ist. Man müsse sich darauf einstellen, dass aufgrund des anhängenden Verfahrens eine jahrelange Verzögerung möglich ist.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Steingrube merkt an, dass der Bedarf die „Sanierungskommission“ fortzuführen offensichtlich ist. Auch ein runder Tisch mit einer breit gefächerten Besetzung sei eine denkbare Idee.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass die Mittel, die seinerzeit für den Quartierfonds Linden-Limmer vorgesehen waren, nun dafür genutzt werden können, eine breit aufgestellte Bürger*innenbeteiligung zu ermöglichen.

Bezirksratsherr Machentanz möchte wissen, ob der städtebauliche Vertrag nachverhandelt werden kann.

Herr Dr. Schlesier antwortet, dass dies aus seiner Sicht keinen Sinn macht, da der auch der Eigentümer dann nicht weiter an die ursprünglich ausgehandelten Verpflichtungen gebunden wäre.

Bezirksratsherr Knoke weist daraufhin, dass die Region Hannover zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt, einen Stadtbahnanschluss der Wasserstadt Limmer zu ermöglichen. Er appelliert an Stadt und Region, dass diese nochmals das Gespräch suchen und eine zufriedenstellende Lösung erreichen.

Ein Einwohner (Projektentwickler) äußert erneut sein Interesse an der Übernahme der Altgebäude, um diese im weiteren Verlauf herzurichten. Er ist der Überzeugung, dass dies möglich und wirtschaftlich darstellbar ist.

Es wurde berichtet


TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T





TOP 6.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsherr Ganskow berichtet aus der vergangenen Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 02.03.2020. Vorrangig hat man sich mit den eingegangenen Zuwendungsanträgen beschäftigt. Grundsätzlich waren alle gestellten Anträge förderfähig, es konnten jedoch nicht alle in voller Höhe bedacht werden, da die Mittel begrenzt sind und es die erste von vier Sitzungen des Jahres war. Man wolle auch noch weiteren Antragstellenden die Möglichkeit geben einen Antrag zu stellen.

Herr Mallast ergänzt, dass man zudem über die nicht zufriedenstellende Teilnahmefrequenz einzelner Mitglieder an den Sitzungen beraten habe. Man habe sich verständigt, dass Bezirksbürgermeister Grube zunächst das Gespräch mit den angesprochenen Mitgliedern suchen werde und er die weitere Teilnahmebereitschaft abfragt. ehe das weitere Vorgehen beraten wird.

Es wurde berichtet


TOP 6.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0650/2020)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine mit ihren Projekten vor, die vom Integrationsbeirat Linden-Limmer für eine Zuwendung vorgeschlagen wurden.

Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer zu beschließen:

1. Empfänger: Fahrradwerkstatt Drahtesel*innen
Zuwendungsbetrag: 920,00 €
Verwendungszweck: Selbsthilfe Fahrradwerkstatt
2. Empfänger: Haus der Religionen - Zentrum für interreligiöse und interkulturelle Bildung e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Verwendungszweck: Erneuerung der Dauerausstellung
3. Empfänger: Grupo Canela Intercultural e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Verwendungszweck: Treffpunkt interCulturale

Einstimmig


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates



TOP 7.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0705/2020)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die Vereine mit ihren Projekten vor, die eine Zuwendung erhalten sollen.

Antrag

die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
- Empfänger: Wanderwerke SGmbH
- Zuwendungsbetrag: 279,25 €
- Verwendungszweck: Kostenübernahme Bilderrahmen
(Anlage 1)
- Empfänger: Faust e.V.
- Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
- Verwendungszweck: Förderung Kinderkulturprogramm – 01. Mai 2020
(Anlage 2)
- Empfänger: AK Stadtteilentwicklung Limmer
- Zuwendungsbetrag: 1.100,00 €
- Verwendungszweck: Förderung Steinblock am Limmer Brunnen
(Anlage 3)
- Empfänger: Werk-statt-Schule e.V.
- Zuwendungsbetrag: 1.970,82 €
- Verwendungszweck: Zuschuss Beschaffung Smartboard
(Anlage 4)
- Empfänger: Grupo Canela Intercultural Peru e.V.
- Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
- Verwendungszweck: Treffpunkt interCulturale
(Anlage 5)
Einstimmig


TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Bau und Betrieb einer
Durchwegung im Ihme-Zentrum

(Drucks. Nr. 0354/2020 mit 3 Anlagen)
Bezirksratsherr Ganskow möchte wissen, warum die Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unbefristet läuft und die des Eigentümers lediglich auf 10 Jahre beschränkt ist. Zudem möchte er wissen was passiert, wenn die WEG dem Vertrag nicht zustimmt.



Herr Jäger antwortet, dass die Verpflichtung für beide Parteien grundsätzlich unbefristet gilt. Der Zeitraum von 10 Jahren bezieht sich auf die festgelegte Dienstbarkeit der Durchwegung. Weiter führt er aus, dass ohne Mehrheitsbeschluss der WEG, kein Vertrag zustande kommen wird.

Bezirksratsherr Mallast stellt die Sinnhaftigkeit einer Dienstbarkeit von lediglich 10 Jahren in Frage und kündigt einen Änderungsantrag an, der das Ziel haben soll, nachzuverhandeln und eine Dienstbarkeit von mindestens 25 Jahren zu erreichen.

Bezirksratsherr Geffers hält dies für nicht unbedingt notwendig. Vorrangiges Ziel sollte es sein, dass die Durchwegung jetzt tatsächlich umgesetzt wird.

Bezirksratsherr Mallast ergänzt, dass die erhöhte Forderung nicht unwichtig ist, damit auch möglicherweise nachfolgende Investoren an die vertraglichen Inhalte gebunden sind. Die Forderung nach 25 Jahren sei schon ein Kompromiss - eigentlich sollte sie noch länger laufen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin möchte wissen, welche Sicherheit es gibt, dass der Uferweg nicht - infolge eines höheren störenden Verkehrsaufkommens durch die Durchwegung - seitens der Eigentümer geschlossen wird.

Herr Jäger antwortet, dass der Vertrag ausschließlich für die Flächen der Durchwegung gilt und keine Aussagen zu angrenzenden Flächen trifft. Ein Verkehrsplaner wird jedoch bei der Umsetzung beteiligt und umgehend nach Vertragsschluss auch beauftragt.

Herr Dr. Schlesier ergänzt, dass der Bebauungsplan entlang der Ihme grundsätzlich keine öffentliche Verkehrsfläche vorsieht. Nach seinem Kenntnisstand ist entlang der Ihme jedoch die Entfluchtungsmöglichkeit der Gebäude vorgesehen, so dass eine Schließung dieses Abschnittes nicht zur Debatte stehen dürfte.

Antrag,

dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Bau einer Durchwegung im Ihme-Zentrum zu den in Anlage 1 genannten Konditionen zuzustimmen.

Mit den Änderungen der Drucks. Nr. 15-0748/2020 einstimmig angenommen


TOP 8.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0354/2020
(Drucks. Nr. 15-0748/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der öffentlich rechtliche Vertrag zwischen der LHH und der PIZ sowie der WEG (Anlage 1) wird unter Punkt 5.b) dahingehend geändert, dass die dingliche Dienstbarkeit für mind. 25 Jahre gesichert wird.

11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 8.2.
Zuwendung zur Förderung des Vereinsportstättenbaus an den Kanu-Club Limmer e.V.
(Drucks. Nr. 15-0492/2020)

Antrag,

zu beschließen, dem Kanu-Club Limmer e. V. für den Einbau einer Schmutzwasser-Rückstausicherung (Pumpenanlage) eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von

29.600,00 €

zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell / Gemeinsam

TOP 9.1.1.
Umrüstung von Fußgängerampeln für Sehbehinderte der Kreuzung Davenstedter Straße / Am Lindener Hafen / Bauweg
(Drucks. Nr. 15-0542/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, baldmöglichst alle Fußgängerampeln an der Kreuzung Davenstedter Straße / Am Lindener Hafen / Bauweg mit Akustiksignalen und Signalpflasterung umzurüsten.

Einstimmig


TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Verkehrsberuhigung Lindener Markt - testweise Entlastung vom motorisierten Individualverkehr
(Drucks. Nr. 15-0139/2020)

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bringt den Antrag ein und begründet diesen.




Ein Einwohner (Mitglied der freiwilligen Feuerwehr Linden) erklärt, dass der im Antrag angesprochene Bereich, im Notfall die Anfahrt zur Feuerwache für viele Kameraden*innen der freiwilligen Feuerwehr ist. Er befürchtet eine weitere Zunahme des (Falsch-) Parkens in den umliegenden Seitenstraßen und in der Einfahrt der Feuerwache. Dies erschwert zum einen die Anfahrt, aber auch die Durchfahrt mit den Einsatzfahrzeugen. Besonders hier gilt es, zeitintensive Verzögerungen zu vermeiden. Er spricht sich folglich gegen einen Verkehrseingriff in der beantragten Form aus.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin macht deutlich, dass ihm bewusst ist, dass es zu einer Einschränkung des Individualverkehrs kommen wird, aber das direkt Umfeld in die Ausgestaltung mit einbezogen werden soll. Die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr wird sehr geschätzt und darf natürlich nicht behindert werden. Ausnahmen sind denkbar und müssten definiert werden.

Bezirksratsherr Ganskow erwidert, dass Ausnahmen im vorliegenden Antrag jedoch nicht zur Sprache kommen. Er befürchtet, dass ein Testgebiet auch schnell zu einer Dauerlösung werden kann. Da jedoch noch weitere verkehrliche Änderungen im angesprochenen Bereich anstehen, beispielsweise die Planung des Hochbahnsteiges, ist der Zeitpunkt der Antragstellung für ihn grundsätzlich ungeeignet.

Auch Bezirksratsherr Müller und Bezirksratsherr Machentanz sprechen sich gegen den vorliegenden Antrag aus. Sie favorisieren nach wie vor die Arbeit an einem Gesamtverkehrskonzept für den Stadtbezirk und lehnen Einzelmaßnahmen ab.

Bezirksratsherr Voß befürchtet ebenfalls eine Verdrängung des Individualverkehrs auf die umliegenden Seitenstraßen und macht deutlich, dass es Menschen, wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, gibt, die diese Straßen mit Kraftfahrzeugen nutzen müssen. Diese wurden im Antrag nicht bedacht.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin kritisiert, dass sich einige Fraktionen immer auf ein Gesamtverkehrskonzept zurückziehen, einen entsprechenden Entwurf habe bisher aber noch niemand vorgestellt. Auch eine Einladung zur gemeinsamen Arbeit hieran, hat es bisher noch nicht gegeben. Sein Eindruck ist jedoch, dass die Menschen im Stadtbezirk die verkehrliche Wende einleiten wollen.
Er erklärt weiter, dass der Antrag zunächst zurückgezogen wird, um ihn inhaltlich zu überarbeiten. Es werden Ideen und Anregungen der übrigen Mitglieder erwartet.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird gebeten, die Straßen Lindener Marktplatz, das Teilstück Stephanusstraße zwischen Lindener Marktplatz und Gartenallee sowie das Teilstück der Davenstedter Straße auf der Höhe des Lindener Marktes testweise für drei Monate vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten. Für die Umsetzung ist externer Sachverstand einzubeziehen, wie bspw. das Mobilitätsnetzwerk der Region Hannover. Für die ansässigen Geschäfte werden für den Zeitraum der Sperrung Lieferzonen eingerichtet und Lieferzeiten ausgewiesen. Der Linienbus kann weiterhin die Durchwegung nutzen oder über die Blumenauer Straße ausweichen. Es wird angeregt, auch den Parkplatz auf dem Lindener Markt in die Testphase einzubeziehen.
2. Während der Testphase werden im Rahmen einer Bürger*innen-Beteiligung, in die Anwohnende und Gewerbetreibende mit einbezogen werden, ein Ideenwettbewerb initiiert und die Erfahrungen evaluiert.

3. Im Nachgang zur testweisen Verkehrsberuhigung des Lindener Marktplatzes erarbeitet die Verwaltung für den Lindener Markt ein Entwicklungskonzept, das als eine Variante auch die Schließung der Straße Lindener Markt für den motorisierten Individualverkehr und eine Erweiterung der Marktfläche für die Markttage im Straßenbereich der Straße Lindener Markt einbezieht. Das Konzept soll als Zielstellung den Lindener Markt zu einem zentralen Stadt- und Marktplatz mit hoher Aufenthaltsqualität entwickeln und für zukünftige Nutzungsanforderungen ertüchtigen. Dazu sind Aufpflasterungen, Begrünungen, Sitzgelegenheiten, nachhaltige Mobilitätsangebote, Angebote für Kinder und Jugendliche etc. mit einzubeziehen. Das Konzept ist dem Stadtbezirksrat vorzulegen. Dem Aspekt der Verkehrssicherheit ist ein hoher Stellenwert einzuräumen.


Zurückgezogen

TOP 9.2.2.
Lückenschluss Radverkehrsverbindung Benno-Ohnesorg-Brücke
(Drucks. Nr. 15-0493/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Ein Teil der rechten Fahrspur Schwarzer Bär/Benno-Ohnesorg-Brücke stadteinwärts wird in dem Teilstück zwischen der Lichtzeichenanlage Schwarzer Bär und dem Einfahrbereich der Benno-Ohnesorg-Brücke in einen Radweg umgewidmet. Der Radweg ist an den aus der Deisterstraße kommenden Radweg anzuschließen und auf der Benno-Ohnesorg-Brücke auf den vorhandenen Radweg auf der Brücke zu führen. Vorzuziehen ist bei der Maßnahme entsprechend der Radwegergänzung auf der stadtauswärtigen Fahrspur eine Aufpflasterung auf derzeitiges Radwegniveau. Gegebenenfalls zusätzlich benötigte Mittel sind verwaltungsseits in die Haushaltsberatungen einzubringen. Ersatzweise ist der Radweg auf Fahrbahnniveau zu führen und mit Baken entsprechend vor Überfahrung zu schützen. Die Ampelschaltung ist an die Maßnahme anzupassen.

Zurückgezogen


TOP 9.2.3.
Tischtennisplatten für ältere Jugendliche und Erwachsene anbieten
(Drucks. Nr. 15-0541/2020)

Bezirksratsherr Mallast bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Bezirksratsherr Ganskow stellt einen Änderungsantrag in Aussicht, welcher zum Inhalt hat, dass für die Aufstellung weiterer Tischtennisplatten keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden sollen.

Bezirksratsherr Mallast sagt zu, diesen Aspekt in eine Neufassung des Antrages mit aufzunehmen, wenn der Änderungsantrag zurückgezogen werden sollte.


Bezirksratsherr Ganskow zieht seinen Änderungsantrag daraufhin zurück.

Bezirksratsherr Mallast bringt eine Neufassung des Antrages ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass in allen vier Stadtteilen des Stadtbezirkes, an mindestens einem Standort, jeweils mindestens zwei öffentliche Tischtennisplatten stehen, die auch von Menschen über 18 Jahren bespielt werden dürfen.
Ob dafür weitere Platten aufgestellt werden oder bestehende Standorte durch Zuschnittsänderungen der Spielplätze von derzeitigen Einschränken befreit werden, obliegt der Verwaltung im Einzelfall.
Des Weiteren kommt die Verwaltung dem wiederholt geäußerten Wunsch der Nutzer*innen und des Bezirksrates nach und stellt am namenlosen Platz zwischen Velvet und Pfarrlandstraße eine vierte Tischtennisplatte auf.

Ersetzt durch Neufassung


TOP 9.2.3.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0541/2020
(Drucks. Nr. 15-0780/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Antragstext wird zwischen zweitem und dritten Absatz hinzugefügt:

Flächenversiegelung ist zu vermeiden.

Zurückgezogen


TOP 9.2.3.2.
Tischtennisplatten für ältere Jugendliche und Erwachsene anbieten
(Drucks. Nr. 15-0541/2020 N1)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass in allen vier Stadtteilen des Stadtbezirkes, an mindestens einem Standort, jeweils mindestens zwei öffentliche Tischtennisplatten stehen, die auch von Menschen über 18 Jahren bespielt werden dürfen.

Ob dafür weitere Platten aufgestellt werden oder bestehende Standorte durch Zuschnittsänderungen der Spielplätze von derzeitigen Einschränken befreit werden, obliegt der Verwaltung im Einzelfall.

Zusätzliche Flächenversiegelungen sind zu vermeiden.

Des Weiteren kommt die Verwaltung dem wiederholt geäußerten Wunsch der Nutzer*innen und des Bezirksrates nach und stellt am namenlosen Platz zwischen Velvet und Pfarrlandstraße eine vierte Tischtennisplatte auf.

Einstimmig


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Lindener Marktplatz, Falkenstraße, Posthornstraße und Egestorffstraße
(Drucks. Nr. 15-0520/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im gesamten Kreuzungsbereich in der Breite der Fußgängerüberwege die Bordsteine abzusenken.

Einstimmig


TOP 9.3.2.
Installation von Fahrradbügeln in der Konkordiastraße
(Drucks. Nr. 15-0540/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, im Bereich der sanierten Konkordiastraße eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln zu installieren.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 9.4.1.
Behinderung der Feuerwehr durch zugeparkte Straßen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0556/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover klären gemeinsam sowie unter Einbeziehung von Vertretern der freiwilligen Ortsfeuerwehren

Limmer und Linden ab, wo im Stadtbezirk Linden-Limmer eine verstärkte Kontrolle der Zugänglichkeit zu Häusern im Brandfall stattfinden muss.
Diese Kontrollen werden im Rahmen der Bestreifung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes durchgeführt und/oder durch regelmäßige Befahrungen der entsprechenden Bereiche mit Großfahrzeugen der Feuerwehr.
Dauerhaft beparkte Eckbereiche von Straßen sind durch geeignete Maßnahmen gegen behindernde Beparkung in geeigneter Weise zu sichern, beispielsweise durch umlegbare oder in den Boden versenkbare Poller.

Einstimmig


TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Flächenpotenziale für mehr Wohnraum im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0497/2020)
Der angespannte Wohnungsmarkt im Stadtbezirk Linden-Limmer macht die Suche nach Baugrundstücken dringlicher. Wer durch die Wohnquartiere geht, sieht nach wie vor dauerhaft ungenutzte Grundstücke und gewerblich genutzte Wohngebäude sowie leerstehende Wohnungen. Um mehr Wohnraum den Wohnungssuchenden in unserem Stadtbezirk zur Verfügung stellen zu können, bietet sich die bereits auf Ratsebene angeschobene Zweckentfremdungssatzung an. Aber auch im Stadtbezirk kann einiges erkannt und bewegt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Führt die Verwaltung eine Bestandsliste, welche Grundstücke und nicht als Wohnraum genutzte Wohnliegenschaften im Stadtbezirk Linden-Limmer für Mietwohnungen ertüchtigt werden könnten?
2. Plant die Verwaltung, mittels geänderter Bebauungspläne im Stadtbezirk oder durch sonstige Maßnahmen, weiteren Mietswohnungsbau zu realisieren und wenn ja, wo?
3. Werden im Stadtbezirk Grundstücke in städtischem Eigentum oder im Eigentum städtischer Tochterunternehmen, wie beispielsweise das Garagengrundstück neben der Ricklinger Straße 114 oder auch Privatgrundstücke, wie der bereits von Hannover Voids als Wohnbaufläche vorgeschlagene Garagenhof im Carree Röttgerstraße / Otto-Wels-Straße / Stockmannstraße, für den Wohnungsbau vorbereitet bzw. was passiert konkret mit diesen beispielhaft angeführten Grundstücken?

Wird auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet


zu 1.)
Bedingt durch die Attraktivität Lindens als Wohnstandort sind die meisten nicht oder untergenutzten Baulücken im Stadtbezirk bebaut. Die wenigen verbiebenen Lücken sind der Verwaltung in der Regel bekannt. Sie werden aber nicht systematisch gelistet und überprüft.




zu 2.)
Ja, aus Sicht der Verwaltung soll in absehbarer Zukunft das Beteiligungs- und Planverfahren für einen weiteren Bauabschnitt der Wasserstadt starten. Dort kann insgesamt noch Baurecht für 1100 – 1300 Wohnungen geschaffen werden.
Auch auf dem Rampengrundstück am Küchengarten könnte bei einer Überbauung, da wo schalltechnisch möglich, Wohnungsbau realisiert werden.
Sollte die Lindener Volksbank ihren Standort an der Minister-Stüve-Straße aufgeben, könnten auch auf diesem Grundstück Wohnungen gebaut werden.

zu 3.)
Das Grundstück Ricklinger Straße 106 und der dahinter liegende Garagenhof sind im Eigentum von hanova. Der Bereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 911. Für die Baulücke an der Straße besteht Baurecht für Wohnbebauung. Im Blockinneren ist nach gültigem Baurecht eine Bebauung nicht zulässig. Der Bebauungsplan müsste geändert werden.
Hanova hat Bebauungsvorschläge erarbeitet. Die Planungen sollen fortgeführt werden.

Der Block Röttgerstraße / Otto-Wels-Straße / Stockmannstraße liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Wohnbebauung wäre hier grundsätzlich baurechtlich zulässig. Nach Kenntnisstand der Verwaltung besteht derzeit seitens des Eigentümers kein Interesse das heute mit Stellplätzen genutzte Grundstück für Wohnungsbau zu entwickeln.

TOP 10.1.2.
Anfrage zur Veräußerung von Gebäuden der Betriebsfeuerwehr und der Betriebskrankenkasse auf dem Gelände der Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-0498/2020)

Auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer hat es in Folge zu hoher Preiserwartungen seitens des Investors wiederholt Zeitverzug gegeben, der bis heute die Fertigstellung von dringend benötigtem Wohnraum verzögert. Zudem widersprechen die spekulativen Preisvorstellungen der Investoren für
Grundstücke und geplante Wohneinheiten von bis zu 1 Million Euro der Gemeinwohlorientierung der Kommune. In der Rückbetrachtung erweist es sich daher als Fehler, das Grundstück vor über 20 Jahren privatisiert zu haben. In der öffentlichen Hand hätte der Baugrund günstiger, zielgerichteter, sozialer und schneller entwickelt werden können. Auch die städtische Tochter hanova sowie gemeinwohlorientierte Investoren, wie bspw. Transition Town, die für die ehemaligen Gebäude der Betriebsfeuerwehr und der Betriebskrankenkasse bereits ein fertiges Baukonzept für gemeinschaftliches Wohnen für 5,50-Euro Kaltmiete vorgelegt hatten, hätten für eine soziale und auch städtebaulich vielfältigere Entwicklung der Wasserstadt Limmer einbezogen werden können.
Dazu sind eine Reihe von Fragen offen geblieben, von denen wir zwei an dieser Stelle gerne beantwortet haben möchten. Falls Teile der Antwort der Vertraulichkeit bedürfen, können diese auch im nichtöffentlichen Teil des Bezirksrates mitgeteilt werden.

1. Zu welchem Quadratmeterpreis sind die Grundstücke der Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) seinerzeit an die Firma Papenburg veräußert worden und zu welchem Quadratmeterpreis sind diese Grundstücke dann später dem städtischen Tochterunternehmen hanova angeboten worden, das dann offensichtlich

wegen des zu hohen Kaufpreises Abstand nahm vom Vorhaben des sozialen Wohnungsbau auf dem Wasserstadtgelände?
2. Gab es beim Verkauf der Grundstücke der Betriebsfeuerwehr und der Betriebskrankenkasse an die HRG eine Klausel, nach der die HRG nicht an bestimmte Kaufinteressenten hätte weiterveräußern dürfen und wenn ja, welche Firmen und Personen wurden in der Klausel genannt?


TOP 10.1.3.
Anfrage zu nicht erledigten Fahrradfragen (4.Versuch)
(Drucks. Nr. 15-0504/2020)

Vor über einem Jahr, am 12.12.2018, hatten wir eine Anfrage „zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer“ gestellt (DS 15-2760/2018).
Mit 1. Antwort hat die Stadtverwaltung mit Datum vom 14.12.2018 um Aufschub der Beantwortung gebeten: „Die Verwaltung wird sich mit den 11 benannten Verkehrssituationen befassen und im Frühjahr 2019 eine Bewertung einschließlich möglicher Handlungsbedarfe an den Stadtbezirksrat liefern.“
Im Dezember 2019 fragten wir 2. in einer offiziellen Anfrage (Nr. 15-3212/2019) die Verwaltung höflichst um den Verbleib der Antwort und bekamen im Bezirksrat mitgeteilt, noch im Laufe des Dezembers 2018 mit einer Antwort rechnen zu können. Im Januar 2020 baten wir 3. mündlich abermals die Verwaltung um Erläuterung der weiteren Verzögerung. Uns wurde wiederum eine baldige Antwort in Aussicht gestellt.
Da uns wiederum keine Antwort zugestellt wurde, ist uns 4. sehr daran gelegen, mit vorliegender Anfrage rechtsverbindliche Stellungnahme zu erhalten. Die Nichtbeantwortung der Fragen aus dem Jahr 2018 behindert unsere inhaltliche Arbeit als gewählte Vertreter*innen des Bezirksrates und untergräbt das Vertrauen in der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Auch ist es den Mitarbeitern des Bezirksmanagements nicht zuzumuten, wegen Unterlassung anderer jede Bezirksratssitzung mit dem Unmut der Bezirksräte konfrontiert zu werden. Zudem stehen wir als gewählte Bezirksräte in der Pflicht unserer Wählerschaft gegenüber, die nicht verstehen kann, weshalb nicht einmal eine einfache Auskunft in zeitlich zumutbarer Frist erteilt wird. Das schwächt die demokratische Willensbildung und die Akzeptanz von politischen Gremien und Verwaltungshandeln. Wir bitte um Beantwortung folgender Fragen.

1.) Ist nach über einem Jahr Bearbeitungszeit zur Anfrage 15-2760/2018 noch mit einer Antwort zu rechnen und wenn ja, wann erfolgt diese?
2.) Welche weiteren kommunalrechtlichen Möglichkeiten haben wir Bezirksratsleute, verbindliche Antwort auf unsere Anfragen nach § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu erhalten?

3.) Ist es aus Sicht der Verwaltung der Sache dienlich, die Fragen eher in Form von Anträgen zu stellen oder ggf. die Anfrage noch einmal zu formulieren?

Wird auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet



zu 1.)
Die Beantwortung der Anfrage erfolgte am 02.03.2020 und wurde den Mitgliedern des Stadtbezirksrates zwischenzeitlich zugestellt. Der bei der vorliegenden Anfrage zu lange Beantwortungszeitraum bleibt ein Ausnahmefall. Die Verwaltung bittet, dies zu entschuldigen.

zu 2.)
Hinsichtlich der kommunalrechtlichen Möglichkeiten des Bezirksrates ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Stadtbezirksräte in allen Angelegenheiten des Stadtbezirkes Vorschläge unterbreiten, Anregungen geben oder Bedenken äußern können (§ 94 Abs. 3 S. 1 NKomVG). Der Bezirksrat kann also unabhängig von einem Vorschlag der Verwaltung auch selbst die Initiative ergreifen. Dies entbindet die Verwaltung allerdings nicht von ihrer Verpflichtung, Anfragen aus dem Rat oder den Stadtbezirksräten wahrheitsgemäß, unverzüglich und vollständig zu beantworten. Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde an das Innenministerium als für die LHH zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde. Das MI wird dann ggf. zu überprüfen haben, ob die Verwaltung die Rechte des Stadtbezirksrates oder einzelner Abgeordneter verletzt hat. Daneben können Mitglieder der Stadtbezirksräte sich wie jeder Bürger auch im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzen (also an den Oberbürgermeister) wenden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein spezifisch kommunalrechtliches Aufsichtsmittel, sondern um ein Jedermann-Recht. Schließlich kann eine den Anforderungen des § 56 S. 2 NKomVG genügende Antwort der Verwaltung auch gerichtlich eingeklagt werden. Die Stadtbezirksräte können als kommunales Organ vor dem Verwaltungsgericht gegen die LHH klagen, soweit sie sich in ihren Mitwirkungsrechten verletzt sehen.

zu 3.)
Da nunmehr eine Beantwortung erfolgt ist, ist es nicht notwendig die Anfrage noch einmal zu formulieren oder den Inhalt der Anfrage in einem Antrag zu verarbeiten.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Erneuerung des Hallenbelages in der Sporthalle I der IGS Linden am Lindener Stadion
(Drucks. Nr. 15-0519/2020)
Im Januar 2020 musste die Sporthalle I der IGS Linden gesperrt werden, da der Fußboden teilweise abgesackt war. Der Fußboden wurde teilweise erneuert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurde der gesamte Hallenboden auf weitere Schäden überprüft?
2. Wenn dieser Mangel — Absenkung des Hallenbodens — an vielen Stellen festgestellt wurde, warum wurde nicht der gesamte Hallenboden ausgetauscht/erneuert?

Wird auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet
zu 1.)
Die Reparaturen aller festgestellten schadhaften Stellen erfolgte im Rahmen der baulichen Unterhaltung. Eine Überprüfung auf nicht sichtbare Schäden wurde nicht veranlasst. Die Sporthalle ist seit dem 14.02.2020 wieder vollumfänglich zur Nutzung freigegeben.

zu 2.)
Eine Komplett-Erneuerung des Hallenbodens kann aus Mitteln der baulichen Unterhaltung nicht beauftragt werden. Eine Erneuerung des gesamten Hallenbodens erfolgt sobald die notwendigen personellen Kapazitäten sowie die finanziellen Mittel zu Verfügung stehen.

TOP 10.2.2.
Situation der Obdachlosen im Stadtbezirk/Alternative Unterbringungsmöglichkeiten
(Drucks. Nr. 15-0538/2020)


Am 19.02.2020 wurde vor dem Verwaltungsgericht Hannover die Klage einer obdachlosen Dame (Name bekannt) gegen die Landeshauptstadt Hannover verhandelt. Gegenstand der Klage war die Tatsache, dass die Verwaltung das sogenannte „Little Home“ (mit ca. 3qm Wohnfläche) der Dame aufgrund fehlender straßenrechtlicher Erlaubnis auf dem öffentlichen Straßenraum entfernt und auf dem städtischen Bauhof in Verwahrung genommen hatte. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht endete mit einem Vergleich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die (geschätzte) Zahl der obdachlosen Personen im Stadtbezirk Linden-Limmer und was hält die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover für Möglichkeiten für deren Unterbringung vor?
2. Sieht die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover eine Möglichkeit, besagter obdachloser Dame auf einem städtischen Gelände innerhalb des Stadtbezirkes Linden-Limmer oder anderswo im Stadtgebiet eine Örtlichkeit anzubieten, die ihr ein längerfristiges Verweilen mit ihrem „Little Home“ ermöglichen würde (evtl. bei der Bauwagengruppe von Wägen e.V. oder einem vergleichbaren Projekt)?

Wird auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet

zu 1.)
Die Landeshauptstadt Hannover hält im Stadtbezirk Linden-Limmer keine Obdachlosenunterkunft vor. Im Stadtbezirk Linden-Limmer sind derzeit 28 obdachlose Personen dezentral durch die Landeshauptstadt Hannover untergebracht.
Die Zahl der obdachlosen Personen, welche nicht von der Landeshauptstadt Hannover untergebracht sind, liegt uns nicht vor.

zu 2.)
Die Verwaltung kann kein städtisches Gelände zur Verfügung stellen, welches für die Aufstellung eines „Little Home“ geeignet wäre.


TOP 10.2.3.
Barrierefreiheit der Wahllokale im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0539/2020)

In den Medien wurde bekannt, dass im Rahmen der vergangenen Bürgerschaftswahl in Hamburg ein mobilitätseingeschränkter Bürger dort nicht ungehindert an dieser Wahl teilnehmen konnte, da das Wahllokal nicht barrierefrei war.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Über welche Anzahl von Wahllokalen verfügt der Stadtbezirk Linden-Limmer und wie viele davon sind barrierefrei?
2. Ist damit zu rechnen, dass zur nächsten Kommunalwahl 2021 alle Wahllokale im Stadtbezirk barrierefrei sind?
3. Wie sollte sich ein*e Bürger*in (auch im Vorhinein) verhalten, um ungehindert an einer Wahl teilnehmen zu können?


Wird auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet

zu 1.)
Im Stadtbezirk Linden-Limmer gibt es aktuell 29 Wahlbezirke. Die Wahlräume für die 29 Wahlbezirke sind auf insgesamt 12 Gebäude im Stadtbezirk verteilt.

Für 26 Wahlbezirke steht ein Wahlraum mit rollstuhlgerechter Zugangsmöglichkeit zur Verfügung.

3 Wahlbezirke verfügen nicht über einen entsprechend geeigneten Wahlraum. Konkret betroffen sind die Wahlbezirke 3404, 3405 und 3502. Die Wahlräume für diese Wahlbezirke sind in der Außenstelle des Gymnasiums Helene-Lange-Schule (ehem. Ihmeschule), Badenstedter Str. 14, untergebracht.


zu 2.)
Ab Herbst 2020 sind Baumaßnahmen an der Außenstelle des Gymnasiums HeleneLange-Schule geplant, in derem Zuge auch ein rollstuhlgerechter Zugang geschaffen wird. Da die Fertigstellung erst zu den Herbstferien 2021 geplant ist, wird das Gebäude für die Kommunalwahlen 2021 noch nicht zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung geht aber davon aus, dass nach Fertigstellung der Maßnahmen an der Außenstelle des Gymnasiums Helene-Lange-Schule, künftig allen Wähler*innen im Stadtbezirk Linden-Limmer Wahlräume mit rollstuhlgerechter Zugangsmöglichkeit angeboten werden können.
Für die Kommunalwahlen 2021 benötigt die Verwaltung Ersatzräume für die drei betroffenen Wahlbezirke. Hier kommen aus jetziger Sicht die Grundschule Am Lindener Markt und die Hauptstelle des Gymnasiums Helene-Lange-Schule in Betracht. Beide Gebäude verfügen über rollstuhlgerechte Zugangsmöglichkeiten. Die ebenfalls in der Nähe befindliche IGS Linden scheidet als Ersatzstandort aus, da dort eine umfangreiche Sanierung ansteht und das Gebäude somit im September 2021 nicht gesichert als Wahlraum zur Verfügung steht.



Im Ergebnis wird die Verwaltung mit den angedachten Ersatzstandorten allen Wähler*innen bereits zur Kommunalwahl 2021 einen Wahlraum mit rollstuhlgerechter Zugangsmöglichkeit anbieten können.

zu 3.)
Es ist der Verwaltung ein wichtiges Anliegen, auch mobilitätseingeschränkten Menschen eine einfache Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte werden alle wahlberechtigten Personen bereits mehrere Wochen vor dem Wahltermin darüber informiert, wo sich ihr Wahllokal befindet und ob dieses über eine rollstuhlgerechte Zugangsmöglichkeit verfügt. Für konkrete Rückfragen zur Barrierefreiheit ist zudem die Rufnummer eines Info-Telefons angegeben.
Bei Bundestags-, Landtags-, Europa- und Direktwahlen (Regionspräsident*in / Oberbürgermeister*in) können Wahlberechigte im Bedarfsfall auf ein anderes, für ihre persönliche Situation besser geeignetes Wahllokal desselben Wahlkreises ausweichen. Hierzu müssen sie einen Wahlschein beantragen. Bei Kommunalwahlen ist diese Möglichkeit rechtlich nicht gegeben.
Als Alternative zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal bietet sich die Briefwahl an, die bequem persönlich, schriftlich, online, per E-Mail und inzwischen auch per Smartphone mittels des auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Codes beantragt werden kann.
Zudem stellt das Wahlamt in den Wochen vor dem Wahltag regelmäßig mobile Wahlhelferteams zur Verfügung, die auf Wunsch der Alten- und Pflegeeinrichtungen die (Brief-) Wahl vor Ort betreuen. Somit wird insbesondere auch mobilitätseingeschränkten Wähler*innen eine Wahl in der entsprechenden Einrichtung ermöglicht.

TOP 10.3.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 10.3.1.
Baumschäden durch Biber in Linden-Nord
(Drucks. Nr. 15-0551/2020)

Im Herbst/Winter 2019/2020 machten sich erhebliche Biberfraß-Schäden an vielen ufernahen Bäumen an der Leine in Linden-Nord bemerkbar. Die angenagten Bäume sind nicht mehr zu retten. Die Stadt Hannover unternimmt dagegen bislang nichts. In einem Telefonat wurde uns seitens der Stadt Hannover mitgeteilt, man würde abwarten, bis die Biberfamilien weiterziehen (wenn hier nichts mehr zu holen ist). Zwar ist es erfreulich, dass sich hier wieder Biber ansiedeln, jedoch sollte auch der Baumschutz von Bedeutung sein.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
  1. Warum werden im betroffenen Gebiet keine Baumschutz-Maßnahmen getroffen, etwa durch Gitter rund um die Baumstämme der Bäume, die schützenswert erscheinen (denn für die Biber gibt es dann immer noch genug andere, z.B. kleinere Bäume)?
  2. Eine kreative Lösung könnte beispielsweise auch darin bestehen, Rinden, die bei der Holzverarbeitung anfallen, in der Landschaft zu verteilen, um so die Biber zu animieren, sich daran gütlich zu tun.
  3. Hannover ist nicht die erste Stadt, wo sich wieder vermehrt Biber aufhalten. Was haben andere Städte und Gemeinden für Lösungen gefunden?
  4. Was beabsichtigt die Stadt Hannover zu unternehmen, wenn im Herbst/Winter 2020/2021 wieder Baumrinde auf dem Speiseplan der Biber steht (im Frühling und Sommer ernähren sich Biber vorwiegend von Blattwerk)?



Wird auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet


zu 1.)
Die vermeintlichen Schäden durch Biberfraß zeigen sich erst seit kurzer Zeit. Die Verwaltung ist schon aktiv geworden, indem sich alle beteiligten Fachbereiche
zusammengesetzt haben, um evtl. notwendige Maßnahmen zu besprechen.

Grundsätzlich wurde hierbei festgestellt, dass die sich zeigende Rückkehr des Bibers als positiv zu werten ist.

Es wurde vereinbart, dass erhaltenswerte und wertvolle Bäume durch Fraßschutzmaßnahmen wie Drahthosen o.ä. geschützt werden sollen.

Rinde, die bei der Holzverarbeitung anfällt, ist für den Biber keine Alternative. Er nimmt nur frische Rinde, die er selbst von den Ästen und Stämmen nagt.

zu 2.)
In Mecklenburg-Vorpommern ist für das Jahr 2020 die Bejagung von Bibern bei drohenden Gefährdungen wie Deichbrüchen oder Überschwemmungen erleichtert worden.

In einigen Bundesländern dürfen Biberdämme trotz des Schutzes der Tiere entfernt werden, wenn großflächige Überschwemmungen drohen.
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben Programme zum Bibermanagement aufgelegt.

zu 3.)
Auch in Hannover wird im Rahmen eines Bibermanagements die weitere Entwicklung beobachtet. Es werden die gewässernahen Bereiche intensiver kontrolliert. Angenagte, umsturzgefährdete Bäume werden kurzfristig gefällt, soweit sie eine Gefährdung herbeiführen.
Außerdem soll versucht werden, durch Neuanpflanzungen junger Bäume ein Nahrungsangebot zu schaffen, mit welchem man die Biber von den intensiv genutzten innerstädtischen Flächen wieder in die südlich und nördlich von Hannover gelegenen Auebereiche leitet.

Grundsätzlich steigert sich die Population des Bibers nicht unbegrenzt. Jeder junge Biber zieht in ein eigenes Revier. Es wird also mittelfristig zu einer „Sättigung“ des Bereiches der Landeshauptstadt Hannover kommen, deren Auswirkungen man dann leichter steuern kann.

Der Biber (Castor Fiber) genießt im Naturschutz den höchsten Schutzstatus. Er ist zwar Bestandteil des Jagdrechtes, hat in Niedersachsen jedoch keine Jagdzeiten, ist also ganzjährig geschützt. Der Schutzstatus (Bundes-NatSchG.) beinhaltet zum Beispiel auch, dass negative Einflüsse (Veränderung, Zerstörung o.ä.) auf sein Habitat und Lebensstätte untersagt sind.







TOP 10.3.2.
Auswirkungen des Manövers ‚DEFENDER-Europe 20‘ in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0552/2020)

Mit der Anlandung des ersten Schiffes mit schwerem Kriegsgerät aus den USA am 21. Februar 2020 in Bremerhaven hat der sichtbare Teil des Manövers ‚DEFENDER-Europe 20‘ in Deutschland begonnen. Zu der mit diesem Manöver geübten Truppenverlegung an die Ostgrenze des NATO-Gebietes ist auf der Internetseite der Bundeswehr zu DEFENDER-Europe-20 folgendes zu lesen:

„Unter den 37.000 Soldatinnen und Soldaten werden über 20.000 sein, die aus Kontinental-Amerika mitsamt Material und Fahrzeugen in West-Europa ankommen und danach durch 10 Länder gen Osten fahren. Personen und Material kommen mit Schiffen und Flugzeugen bei Nutzung von 14 See- und Flughäfen in den Niederlanden, in Belgien, Frankreich und Deutschland an, per Schienen- und Straßentransport geht die Verlegung weiter Richtung Polen und Baltikum. Der Hauptverlegezeitraum der US-Verbände in Europa reicht von Februar bis in den Mai 2020. Die etwa 4.000 km Konvoi-Routen sind eine große Wegstrecke für eine Übung. An der Übung unmittelbar beteiligt sind auch Soldaten und Soldatinnen verschiedener Bereiche der Bundeswehr.“
(https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/uebungen/defender-europe-20)

Auch Hannover liegt an der Wegstrecke der Kampftruppenverlegungen im Rahmen des Manövers ‚DEFENDER-Europe 20‘.

Dazu fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Infrastruktur (welche Straßen, Schienen, der Bahnhof, sonstige Infrastruktur?) in Linden-Limmer wird während des Manövers ‚DEFENDER-Europe 20‘ genutzt werden?
  2. Mit welchen Auswirkungen und/oder Einschränkungen ist während der manöverbedingten Kampftruppenverlegung in Linden-Limmer zu rechnen?
  3. Wann und wie werden die Einwohner*innen Linden-Limmers über solche Auswirkungen und/oder Einschränkungen informiert?


Wird auf Wunsch der Mitglieder des Stadtbezirksrates schriftlich beantwortet

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage insgesamt wie folgt:

Der Verwaltung liegen keine Informationen vor, welche Auswirkungen das benannte Manöver auf das Stadtgebiet von Hannover haben könnte. Auch eine Nachfrage bei der Polizeidirektion Hannover zu den dort vorliegenden Informationen hat keine Erkenntnisse ergeben.

TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 10.4.1.
Zugänglichkeit der geplanten Durchwegung im Ihme-Zentrum
(Drucks. Nr. 15-0555/2020)
Die Eigentümer im Ihme-Zentrum begrüßen jegliche Art der
Attraktivitätssteigerung ihrer Immobilie und die dafür durch die Stadt Hannover

eingebrachten Anstrengungen. Dazu gehört auch die geplante Durchwegung von der Blumenauer Straße zur Ida-Arenhold-Brücke.
Diese befindet sich zu etwa 80 Prozent auf Sondereigentum des
Mehrheitseigentümers, die restlichen rund 20 Prozent sind auf einer zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Fläche.
Die Verwaltung bringt mit Drs. 0354/2020 https://e-government.hannover-stadt.de//hhsimwebre.nsf/DS/0354-2020 eine Vorlage ein, die Folgendes vorsieht: Mittels einer persönlichen Dienstbarkeit im Sondereigentum des Mehrheitseigentümers soll die Zugänglichkeit der Durchwegung für mindestens 10 Jahre sichergestellt werden, wie es die Bundesrepublik Deutschland als Drittmittelgeber verlangt.
In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Wie ist die Zugänglichkeit für die restlichen 20 Prozent abgesichert?
2. Wie wird Konflikten zwischen auf dem Ihmeuferweg Radfahrenden und Zufußgehenden Rechnung getragen vor dem Hintergrund, dass mit einer attraktiveren Gestaltung eine Zunahme des Radverkehrs einhergehen wird?

In der Sitzung beantwortet

zu 1.)
Die WEG wird sich im Vertrag zur Durchwegung schuldrechtlich dazu verpflichten, die für die Durchwegung benötigten Flächen im Gemeinschaftseigentum der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Dafür genügt ein mit einfacher Mehrheit getroffener bestandskräftiger Beschluss der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft.

Dieser vertragliche Anspruch besteht zeitlich unbefristet und kann von Seiten der WEG nicht ordentlich gekündigt werden. Der Anspruch gegenüber der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft ist dabei unabhängig vom Kreis der jeweiligen Eigentümer, sondern richtet sich immer an die Gemeinschaft als Ganzes.

Die LHH könnte daher ihren vertraglichen Anspruch auf Zugang zu den Flächen im Gemeinschaftseigentum unabhängig von den konkreten Eigentumsverhältnissen im Ihmezentrum jederzeit gerichtlich durchsetzen, weil der Beschluss der WEG zum Abschluss dieses Vertrages auch für zukünftige Eigentümer verbindlich ist.


zu 2.)
Die geplante Durchwegung öffnet sich zum Ihmeufer platzartig weit. So ist gewährleistet, dass sich alle Verkehrsteilnehmer gegenseitig gut sehen können und ihr Verhalten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme gem. StVO der jeweiligen Situation anpassen. Besondere Maßnahmen, um Zufußgehende vor Radfahrenden und umgekehrt zu schützen oder einer der beiden Gruppen Vorrechte einzuräumen, ist nicht geplant und aufgrund der räumlichen Situation auch nicht erforderlich.

TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben

Es gab keine Berichtspunkte






TOP 12.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Mingers berichtet über das Kollektiv Siebzehn, das mit dem Projekt LimmernLabor an einem Konzept für die Verbesserung des Zusammenlebens im Lebensraum Limmerstraße (sowie Küchengartenplatz und bis zum Ihmeufer) arbeitet. Das Projekt will dem Eindruck der Anwohner*innen und aller Menschen auf der Limmerstraße entgegenwirken, dass beim Thema „Lärm, Abfall und Partytourismus“ immer nur „die Anderen“ sprechen und deren Interessen berücksichtigt werden.
Herr Mingers informiert über die geplanten Auftaktveranstaltung zum LimmernLabor am Samstag, den 28.03.2020 ab 11.00 Uhr am Küchengarten. Weitere Veranstaltungen folgen bis zum 04.04.2020 an unterschiedlichen Standorten rund um die Limmerstraße.

Die dann folgenden Ideenlabore finden im Zeitraum vom 18.04.2020 – 09.05.2020 jeweils Samstag um 14.00 Uhr im Freizeitheim Linden statt. Fragen und Anregungen können gerichtet werden an: kontakt@limmernlabor.de

Die Ergebnisse des LimmernLabors können die Grundlage für eine anschließende Kampagne im Stadtteil darstellen

Anmerkung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, ist mit weiteren Veranstaltungsabsagen zu rechnen. Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

kontakt@limmernlabor.de

oder

stadtbezirksmanagement10@hannover-stadt.de


Es wurde berichtet


TOP 13.
Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Es waren keine Einwohner*innen anwesend, um von ihrem Fragerecht Gebrauch zu machen

Für das Protokoll:



Grube Pfingsten
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer