Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 11.03.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.03.2020)
Protokoll (erschienen am 25.04.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 16.04.2020

PROTOKOLL

über die 37. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
am Mittwoch, den 11. März 2020 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn: 15.00 Uhr

Sitzungsende: Um 16.30 Uhr wurde die Sitzung von Ausschussvorsitzender Ratsfrau Zaman unterbrochen, s. hierzu auch TOP 15.

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Anwesende:

Ratsmitglieder:

Ratsfrau Zaman (SPD) - Ausschussvorsitzende -
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
- in Vertretung für Ratsherrn Bindert -
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
- in Vertretung für Ratsherrn Wiechert -
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandatsträger:

Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) - fehlte entschuldigt -


Verwaltung:

Stadtkämmerer Herr Dr. von der Ohe (Dez. II)
Herr Heidenbluth (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Frau Böker (18.7)
Frau Huep-Würzburg (19.3)
Herr Erdmann (57.2)
Frau Tödtmann (14.21)
Frau Klein (14.21)
Frau Trottnow (18.71)
Frau Deppe-Lorenz (19.15)



Herr Renneberg (aha)
Herr Janßen (GPR)
Herr Hupe (PR/II)
Frau Allner (20.11) - Ausschussbetreuung und Protokoll -

Presse:

Herr Voigt (NP)












































Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die
34. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 11. Dezember 2019
- öffentlicher Teil -

3. Antrag der AfD-Fraktion zum freien Eintritt für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren bei der „INTERSCHUTZ 2020“
(Drucks. Nr. 0318/2020)

4. Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 3321/2019 mit 2 Anlagen)

4.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
Drucks. Nr. 3321/2019: Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0411/2020)

4.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0411/2020; Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, B 90/die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 3321/2019: Menschenwürdige und verfassungskonforme Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0436/2020)

5. Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 0335/2020)

6. Sachstandsbericht zur Beteiligung der LHH an der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes – 10. SGB II ÄndG
(Informationsdrucks. Nr. 0373/2020)

7. Bericht des Dezernenten

7.1. Finanzbericht für den Monat Februar 2020 (Stand 02.03.2020)
(Informationsdrucks. Nr. 0739/2020 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -

7.2. Sonstiges






II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

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I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


Ausschussvorsitzende Ratsfrau Zaman eröffnete die 37. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Beigeordnete Seitz erklärte, dass sie für die CDU-Fraktion TOP 12 in die Fraktion ziehe.

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Zaman konstatierte, dass sowohl für diesen TOP als auch für TOP 13 die Verwaltung Vorbehaltsbeschlüsse erbeten habe.

Zudem weise sie darauf hin, dass TOP 4 inkl. TOP 4.1 in einer gemeinsamen Sondersitzung unter Federführung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 18.03.2020 beraten werden solle.

In Verbindung mit diesem Sondertermin solle auch die noch nicht vorliegende, vertrauliche Drucksache unter TOP 15 beraten werden. Stadtkämmerer Dr. von der Ohe bat infolgedessen, dass die heutige Sitzung am Ende nicht geschlossen werden, sondern ihre Fortsetzung im Anschluss an die gemeinsame Sitzung (s.o.) ebenfalls am 18.03.2020 finden möge.

Im Zuge einer entsprechenden Wortmeldung von Ratsherrn Dr. Menge bestätigte Frau Allner auf Nachfrage von Ausschussvorsitzender Ratsfrau Zaman, dass der nächste Termin am 22.04.2020 lediglich ein wegen der Osterferien vom üblichen Turnus abweichender Vorbehaltstermin sei. In dieser Sitzung sollte die Beschlussfassung über Vorlagen möglich gemacht werden, für die am Folgetag (23.04.2020) bereits der Rat zu befinden habe.

Frau Deppe-Lorenz ergänzte, dass dieser mögliche Vorbehaltstermin für die Behandlung der Drucksache Nr. 0444/2020 bereits zu spät sei, da in diesem Fall die Bindefrist in Kürze ende.

Beigeordnete Seitz und Ratsherr Klapproth äußerten sich generell verärgert über diese Verfahrensweise.

Ratsherr Klapproth sagte, seines Erachtens wäre dieses ein despektierliches Verhalten gegenüber den Gremienmitgliedern, wenn die federführenden Fachausschüsse nicht als erste zu den Vorlagen der Verwaltung gehört würden.

So vorzugehen, möge in Zukunft bitte unterlassen werden, lautete der ausdrückliche Wunsch seitens der CDU-Fraktion.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 11. Dezember 2019
- öffentlicher Teil -


8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 3.
Antrag der AfD-Fraktion zum freien Eintritt für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren bei der „INTERSCHUTZ 2020“
(Drucks. Nr. 0318/2020)


Ratsherr Jacobs trug den Antrag der AfD-Fraktion vor, und begründete ihn.

Ratsherr Dr. Menge und Ratsherr Bingemer sowie Beigeordnete Seitz sprachen sich für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens aus, gemäß welchem die für die freiwilligen (Orts-) Feuerwehren zuständigen Stadtbezirksräte diese Eintritte aus ihren Mitteln finanzierten.


Antrag

für alle Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Hannover einen kostenlosen Eintritt zur „INTERSCHUTZ 2020“ zu ermöglichen.


1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 3321/2019 mit 2 Anlagen)


Antrag,

die als Anlage 1 der Drucksache beigefügte Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.


Beratung in der gemeinsamen Sondersitzung am 18.03.2020


Anmerkung der Ausschussbetreuerin:

Im Zuge der in der folgenden Woche stattfindenden Sitzungsausfälle ergab sich folgendes, neues Beratungsszenario:

1.) Planung:

AHaush 11.03.2020 Beratung in der gemeinsamen Sondersitzung am 18.03.2020

AVA Neufassung -

Rat Neufassung -

ASozial Neufassung -

AIntegration Neufassung -

AHaush Neufassung -

2.) Tatsächliche Entwicklung:

AVA 19.03.2020 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Rat 26.03.2020 41 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

ABau Erledigt Sitzungsausfall Corona


TOP 4.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu
Drucks. Nr. 3321/2019: Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0411/2020)


s. Anmerkung unter TOP 4.


Antrag,
zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 2 beigefügte Gebührenkalkulation so gestalten, dass Selbstzahler*innen nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Darüber hinaus wird die Satzung in Anlage 1 wie folgt geändert folgt zu ergänzen bzw. zu ersetzen (*Ergänzungen bzw. Änderungen sind fett kursiv gekennzeichnet.):


1. §4, Absatz 5: Als Aufgabe der Unterkunft gilt, wenn der/die Benutzer*in die Unterkunft länger als länger als zehn Tage ohne Unterbrechung nicht benutzt. Der §6, Absatz 2 wird entsprechend angepasst und um eine Frist von zehn Tagen ergänzt.

2. §7, Absatz 1: Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den zugewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Übernachtung oder ein Besuch in der Zeit von 22:00 bis 8:00 Uhr ist nur in Einzel- oder Familienzimmern oder in speziell vorgesehenen Besuchszimmern zulässig. Besuch ist grundsätzlich anzumelden und darf nicht zu einem Daueraufenthalt von mehr als drei aufeinanderfolgenden Nächten führen. Für den Aufenthalt in den Unterkünften gilt die jeweilige Hausordnung.

3. §7, Abs. 11: Die Beauftragung und Installation von Telefonfestnetz-, Internet- und Kabelfernsehanschlüssen in den Wohnheimen, Wohnprojekten und Notunterkünften ist nicht gestattet. Die Landeshauptstadt Hannover trägt dafür Sorge, dass in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen ein WLAN-Anschluss installiert ist.

4. §8, Abs. 4: Den Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, Bereich Unterbringung, sowie denen mit der Verwaltung der Unterkunft beauftragten Personen (z.B. Betreiber*innen) ist es nach vorheriger Absprache (Grund für das Betreten sowie Zeitpunkt) durch die Benutzer*innen zu ermöglichen, die Räume in den Unterkünften in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu betreten. Termine mit Handwerker*innen u.ä. sind nur bei vorheriger Terminabsprache mit den Bewohner*innen zulässig.

Die Benutzerinnen haben den Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, Bereich Unterbringung, den mit der Verwaltung der Unterkunft beauftragten Personen (z.B. Betreiber) sowie den von der Landeshauptstadt Hannover oder dem/der Betreiber*in beauftragten Dritten (Handwerksfirmen etc.) nach vorheriger Terminabsprache den Zutritt zu der Unterkunft zu ermöglichen, um den Zustand des Gebäudes, der technischen Gebäudeeinrichtung, des Inventars und — sofern Anhaltspunkte für einen Verstoß dagegen vorliegen — die Einhaltung dieser Satzung zu überprüfen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt eine Terminvereinbarung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zustande, sind die o.g. Personen berechtigt die Räume in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr auch ohne Anwesenheit der Benutzerin / des Benutzers zu betreten.

§8, Abs.6: Die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, sowie die mit der Verwaltung der Unterkunft beauftragten Personen (z.B. Betreiber) sind berechtigt, nach Ankündigung die Unterkunft jederzeit, auch ohne Einwilligung der Benutzerin / des Benutzers, aus wichtigem Grund zu betreten, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die ein berechtigtes Interesse am sofortigen Betreten begründen.
Benutzer*in zur Abwehr einer Gemein- oder Lebensgefahr oder zu unaufschiebbaren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu betreten.
5. Den oben genannten Gremien des Rates der Landeshauptstadt Hannover ist mindestens einmal pro Jahr Bericht zu erstatten, insbesondere hinsichtlich der Anwendung der §§ 5 und 15 der vorliegenden Satzung.

TOP 4.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0411/2020; Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, B 90/die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 3321/2019: Menschenwürdige und verfassungskonforme Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0436/2020)
s. Anmerkung unter TOP 4.


Antrag

Der erste Punkt des Änderungsantrags wird wie folgt abgeändert (die zusätzlichen Änderungen sind unterstrichen kenntlich gemacht):
1. §4, Absatz 5: Als Aufgabe der Unterkunft gilt, wenn der/die Benutzer*in die Unterkunft länger als länger als zehn Tage ohne Unterbrechung und ohne eine Abmeldung bei den Betreiber*innen der Unterkunft, nicht benutzt. Der §6, Absatz 2 wird entsprechend angepasst und um eine Frist von zehn Tagen ergänzt.
Weiterhin wird der Änderungsantrag um folgende Punkte erweitert:
6. In §5 ist festzuhalten, dass bei einem Hausverbot eine alternative Übernachtungsmöglichkeit organisiert sein muss.

7. §5 Absatz 4 ist zu streichen: die aktuelle Unterbringungsform nicht geeignet ist (verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe),

8. §5 Absatz 5 ist zu streichen: die Unterkunft nicht mehr ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt oder sie lediglich zur Aufbewahrung von Hausrat verwendet wird,

9. §5 Absatz 8 ist zu streichen: die Benutzerin / dem Benutzer nicht mehr zur selbstständigen Haushaltsführung in der Lage ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Unterkunft verbleiben kann,

10. §5 Absatz 9: die Benutzerin / dem Benutzer mehrfach gegen Bestimmungen dieser Satzung, die Hausordnung des Betreibers, des Vermieters oder der Landeshauptstadt Hannover verstö̈ßt,

11. §5 Absatz 14: die Benutzer*innen Benutzerin / dem Benutzer mutwillig Sachbeschädigungen an der Unterbringungseinrichtung, der Ausstattung, den Anlagen oder den zum Gebrauch überlassenen Gegenständen vornimmt

12. §6 Absatz 1: Die Räume in den Wohnprojekten, Wohnheimen und Notunterkünften sind von der Landeshauptstadt Hannover ausreichend möbliert. Das Mobiliar und die sonstigen Einrichtungsgegenstände gehören zum Inventar der jeweiligen Unterkunft. Der Benutzerin / dem Benutzer ist nur die Mitnahme von Handgepäck in die Unterkunft gestattet. Einschränkungen können sich durch geltende Brandschutzbestimmungen ergeben. Dieses umfasst im wesentlichen Kleidung, Nahrung, Verbrauchsgüter und Dinge des persönlichen Bedarfs. Die Ausstattung der zugewiesenen Unterkunft in Wohnprojekten, Wohnheimen und Notunterkünften mit eigenen Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen ist nur im Rahmen der Hausordnung der jeweiligen Unterkunft zulässig.

13. § 6 Absatz 2 ist zu streichen: Gegenstände, die entgegen der Regeln der jeweiligen Hausordnung in die Unterkunft eingebracht werden oder den Betrieb der Unterkunft beeinträchtigen, können beschlagnahmt und umgehend verwertet bzw. durch den Betreiber, die Landeshauptstadt Hannover oder einen beauftragten Dritten auf Kosten der Benutzerin / des Benutzers entsorgt werden, sofern die Benutzerin /der Benutzer diese nicht nach vorheriger Aufforderung und nach Ablauf einer angemessenen Frist entfernt.

14. §7 Absatz 3: Den Benutzerinnen und Benutzern ist das Aufstellen und/oder Anbringen von Gegenständen aller Art (insbesondere Firmentafeln, Reklameschildern, Satellitenschüsseln, Schildern, Grillen) am und/oder im Unterkunftsgebäude und/oder auf dem Unterkunftsgelände nicht gestattet. Das Lagern und Entsorgen von Gegenständen aller Art im Unterkunftsgebäude und/oder dem Unterkunftsgelände ist nicht gestattet. Geringfügige Veränderungen und Ergänzungen der Ausstattung sowie Dekoration (Verrücken vorhandener Möbel, Aufstellen weiterer Möbel, Anbringen von Bildern mit Nägeln) im üblichen Rahmen normaler Wohnraumnutzung werden geduldet, soweit sie beschädigungsfrei sind oder mit geringem Aufwand rückgängig gemacht werden können.

15. §7 Absatz 5: Der Benutzerin / dem Benutzer sind Veränderungen jeglicher Art (bspw. das Streichen von Wänden, das Verlegen von Fußbodenbelägen, das Anbringen von Satellitenempfängern oder Antennen, Sanitärinstallationen, Installation von Spielplatzelementen) an der Unterkunft dürfen nur in Absprache mit den Betreiber*innen vorgenommen werden nicht gestattet. Unterkunftsspezifische Regelungen können im Rahmen der jeweiligen Haus- oder Benutzungsordnung getroffen werden. Die Benutzerin / der Benutzer haftet für Schäden, die aufgrund von Veränderungen an der Unterkunft entstehen und stellt die Landeshauptstadt Hannover von Ansprüchen Dritter frei.

16. §7 Absatz 12: In den Unterkünften ist das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln und sonstigen Drogen nicht gestattet. Entsprechende Raucher*innenbereiche sind z. B. im Außenbereich vorzuhalten.

17. §8 Absatz 3: Die mit der Verwaltung der Unterkunft beauftragten Personen (z.B. Betreiber) können ein befristetes Hausverbot für maximal 12 Stunden für einzelne Unterkünfte aussprechen, wenn von der Benutzerin / dem Benutzer Beeinträchtigungen oder Gefahren für andere Benutzerinnen / Benutzer oder das Personal der Unterkunft ausgehen oder die Benutzerin / der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die nachhaltig den Hausfrieden stören. Sofern es sich um ein Hausverbot zur Nachtzeit handelt, muss eine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.

18. §8 Absatz 5 ist zu streichen: Zur Kontrolle von Flucht und Rettungswegen, brandschutztechnischen Anlagen und anderen Sicherheitseinrichtungen können die Landeshauptstadt Hannover und der Betreiber die Unterkunft in angemessenen Abständen in der Zeit von 8:00 bis 20:00 ohne zu betreten (Routinekontrollen). "

19. §9 Absatz 5: Eine Haftung der Landeshauptstadt Hannover besteht auch nicht für eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Benutzerinnen / der Benutzer. Insbesondere haftet die Landeshauptstadt Hannover nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft aufgrund der geistigen oder körperlichen Verfassung der Benutzerinnen / der Benutzer nicht geeignet ist.


20. §13 Absatz 4: Einzelpersonen gelten nicht als einzeln untergebracht unabhängig davon, ob wenn die zur Verfügung gestellte Wohneinheit oder das Zimmer mit einer anderen Person geteilt werden muss. Als Haushaltsgemeinschaft gelten Ehepaare und andere Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und gemeinsam untergebracht werden. Minderjährige Kinder die gemeinsam mit den sorgeberechtigten Personen untergebracht werden, werden der Haushaltsgemeinschaft zugerechnet.

21. Ebenso sind folgende Punkte der Satzung von der Verwaltung zu präzisieren und bis Ende des Jahres 2020 den oben genannten Gremien als Beschlussdrucksache vorzulegen. Die zu präzisierenden Punkte sind fett und kursiv gekennzeichnet:
§4 Absatz 1: Die Zuweisungsverfügung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, z.B. einer Befristung.

§5 Absatz 3: die Benutzer*in Benutzerin / dem Benutzer eine andere vergleichbare Unterbringung aus von ihm zu vertretenden Gründen verhindert (fehlende Mitwirkung),

§5 Absatz 10: die Benutzerin / dem Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Unterkunftsbewohnerinnen / Unterkunftsbewohner oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern oder Nachbarinnen / Nachbarn führen,

§8 Absatz 2: Die Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Hannover, Bereich Unterbringung, sind berechtigt, aus wichtigem Grund bestimmten Besucher*innen Besuchern das Betreten einzelner Unterkünfte und des Grundstückes auf Zeit oder Dauer zu untersagen.


22. Der Satzung sind Informationen anzuhängen, wie die Landeshauptstadt Hannover in §7 Absatz 7 ”technischen Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen” auswertet und über welchen Zeitraum und in welcher Form aufbewahrt. Darin sind die Aspekte des Datenschutzes und der Privatsphäre sicherzustellen.

23. In der Satzung ist zu vermerken, dass die Betreiber*innen verpflichtet sind, sich an die Empfehlungen und Grundsätze des Gewaltschutzes zu halten und die Maßnahmen auszubauen.

24. Die Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache sind in der Satzung anzuwenden.




TOP 5.
Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 0335/2020)


Die Abstimmung erfolgte ohne weiteren Austausch.


Antrag,

die zweckgebundene Spende der Sparkasse Hannover in Höhe von 18.500 Euro möge angenommen werden.


Einstimmig


TOP 6.
Sachstandsbericht zur Beteiligung der LHH an der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes – 10. SGB II ÄndG
(Informationsdrucksache Nr. 0373/2020)


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Bericht des Dezernenten

7.1. Finanzbericht für den Monat Februar 2020 (Stand 02.03.2020)
(Informationsdrucks. Nr. 0739/2020 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -


Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erklärte, im Wesentlichen könne er hier auf seine Ausführungen in der vorangegangenen Sitzung am 12.02.2020 verweisen. Der aktuell für den Monat Februar 2020 vorliegende Finanzbericht sei hinsichtlich seiner Aussagekraft noch relativ begrenzt. Einige sich abzeichnende Abweichungen wolle er dennoch kurz erläutern, auch wenn die Verwaltung insgesamt gesehen derzeit noch von einer planmäßigen Entwicklung des Haushalts ausgehe. Dass die hohen Gewerbesteuererträge des Haushaltsjahres 2019 in 2020 nicht erreicht würden, dieses sei bereits so im Plan für 2020 veranschlagt worden. Der Liquiditätsbedarf im Januar und Februar habe sich bis dato sehr im Rahmen gehalten. Jedoch sei es in diesen Tagen schwer, eine weitgehende Prognose abzugeben, wie sich der Coronavirus auf die wirtschaftliche Situation der Stadt Hannover in den nächsten Monaten auswirken würde.


Zur Kenntnis genommen


7.2. Sonstiges


Ratsfrau Falke erkundigte sich im Anschluss, wer in der LHH für etwaige Maßnahmen im Hinblick auf den Coronavirus SARS-CoV-2 zuständig sei.

Für die Schließung von Schulen sei das Niedersächsische Kultusministerium zuständig, die untere Gesundheitsbehörde sei bei der Region Hannover angesiedelt. Die Feuerwehr der LHH sei u.a. für das Krisenmanagement zuständig, für andere Maßnahmen ggfs. auch der städtische Ordnungsdienst und die Polizei mit dem Blick auf die gesamte Stadtgesellschaft.Die Stadtverwaltung an sich für ihre eigenen Einrichtungen und den organisatorischen Ablauf, sowie als öffentliche Arbeitgeberin für ihr eigenes städtisches Personal, antwortete Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe.

Ratsfrau Falke fragte, ob die Betroffenheit der LHH durch den Coronavirus möglicherweise die Höhe der Regionsumlage verändern könnte.

Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe berichtete daraufhin, was der Verwaltungsstab besprochen und welche Maßnahmen dieser festgelegt habe.






Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin







II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


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Ausschussvorsitzende Ratsfrau Zaman unterbrach um 16.30 Uhr die heutige 37. Sitzung, die am 18.03.2020 zur Behandlung der noch ausstehenden, vertraulichen Drucksache fortgesetzt werde.




Für die Niederschrift





gez. Dr. von der Ohe gez. Allner

Stadtkämmerer Ausschussbetreuerin