Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 05.03.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 25.02.2020)
Protokoll (erschienen am 15.07.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09- Datum 20.04.2020

PROTOKOLL

28. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 5. März 2020,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.50 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kratzke (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
(Bezirksratsfrau Langrehr) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Nolte) (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD) 21.00 - 21.50 Uhr
Bezirksratsherr Roden (PIRATEN)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsherr Steuer (DIE LINKE.) 19.00 - 20.45 Uhr
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Ohlhorst (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Scharsky (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schwarze (Fachbereich Personal und Organisation)

Gäste:
Herr Hoppe (Expansionsleiter EDEKA)
Herr Wald (Geschäftsbereich Expansion EDEKA)
Herr Dr. Zühlke (Geschäftsführer Schäfer‘s)

Presse:
Herr Nöthel Fidele Dörp
Herr Schwarzenberger Hannoversche Allgemeine Zeitung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung am 06.02.2020

4. B E R I C H T E

4.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat am 12.02.2020

4.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.3. Informationen über Bauvorhaben

3. Einwohner*innenfragestunde

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Hundeauslaufflächen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0353/2020)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0422/2020)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Beschilderungssituation Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0453/2020)

6.1.2. Sitzbänke am Edeka Markt (Göttinger Chaussee)
(Drucks. Nr. 15-0454/2020)

6.1.3. Module Raumeinheit für Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-0455/2020)

6.1.4. Abriss eines Hauses (Stammestraße 65)
(Drucks. Nr. 15-0461/2020)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Nahversorgung auf dem Mühlenberg erhalten (Nachfrage)
(Drucks. Nr. 15-0479/2020)

6.2.2. Entsorgung von Einkaufswagen – Aktueller Stand
(Drucks. Nr. 15-0480/2020)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Deckensanierung der Straße „An der Kirche“ in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0462/2020)

6.3.2. Fußwegverbindung Wettbergen-Hemmingen über die neue B3
(Drucks. Nr. 15-0463/2020)

6.3.3. Evaluierung der Gewerbesozialplanung
(Drucks. Nr. 15-0464/2020)

6.3.4. Stand der Dinge Sanierung Humboldtschule
(Drucks. Nr. 15-0465/2020)

6.3.5. Status der Abarbeitung des Rahmenplanes des FREK für das Sanierungsgebiet Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0466/2020)

6.3.6. Trafohaus von Enercity auf dem Ricklinger Stadtweg, gegenüber der Einmündung der Straße Friedrich-Ebert-Platz
(Drucks. Nr. 15-0467/2020)

6.3.7. Verkehrsgefahren durch Baumbestand Erlen „Am Wacholder“
(Drucks. Nr. 15-0468/2020)

6.3.8. Wochenmarkt Butjerbrunnen
(Drucks. Nr. 15-0469/2020)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.2. der AfD-Fraktion

7.2.1. Wasseranschluss für das Außengelände der Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-0456/2020)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Bauprojekt Kaisercenter
(Drucks. Nr. 15-0471/2020)

7.3.2. Deckensanierung „Am Wacholder“
(Drucks. Nr. 15-0472/2020)

7.3.2.1. Deckensanierung „Am Wacholder“
(Drucks. Nr. 15-0472/2020 N1)

7.3.3. Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0473/2020)

7.3.4. Prüfauftrag Lehrschwimmbecken in Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0474/2020)

7.3.5. Prüfung der Machbarkeit einer Mehrzweckhalle im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0475/2020)

7.3.6. Bauprojekt Hauptstraße 71 im Stadtteil Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0476/2020)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 05.03.2020 -
(Drucks. Nr. 15-0485/2020 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Herr Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Herr Karger wünschte eine Einzelabstimmung zu TOP 5.2.1.
Herr Markurth und Frau Ohlhorst informierten, dass es sich um die Empfehlungen des Integrationsbeirates halte, über deren Mittel letztlich der Bezirksrat entscheide.
[Anmerkung zum Protokoll: Nach § 19 Absatz 2, Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover wäre eine Teilung der Drucksache möglich gewesen. Für das Abstimmungsergebnis war dies nicht relevant, da es mit 16 Ja-Stimmen eine deutliche Mehrheit für die Drucksache gab.]

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Zur Sitzung lag ein Dringlichkeitsantrag vor, der jedoch nicht die erforderlichen 14 Stimmen erhielt und somit erst im Mai behandelt wird.
TOP 7.2.1. und 7.3.6. wurden zurückgezogen.
Die Tagesordnung wurde bei einer Enthaltung festgestellt.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung am 06.02.2020
Herr Winnicki bat zu TOP 8.3.9.(Seite 26/27) zu ergänzen, dass er um eine Protokollantwort gebeten hatte.

Frau Schwarze sagte, dass auf die Zahlen des Fachbereiches gewartet wurde. Das Protokoll wurde entsprechend ergänzt.

Einstimmig


TOP 4.
B E R I C H T E

TOP 4.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat am 12.02.2020
Herr Schrader informierte aus der letzten Sitzung u.a. darüber, dass über die Zuwendungsanträge beraten wurde und zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit Flyer und eine Beachflag zur Werbung beschafft und eingesetzt werden sollen.


TOP 4.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Schwarze informierte über die Veranstaltung "Putzmunter" am 21. März.
[Anmerkung: Wegen der Corona-Krise wurde die Veranstaltung abgesagt/vertagt.]


TOP 4.3.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Scharsky und die Gäste stellten das Bauprojekt von EDEKA und Schäfer an der Hauptstraße 71 / B 217 nach Wettbergen vor, siehe beigefügte Präsentation.

Es gab von vielen Seiten Lob für dieses Vorhaben und Nachfragen zu folgenden Themenfeldern:

Gastronomie, Warenangebot und Öffnungszeiten
Es sei Mittagsgastronomie und abends bis ca. 19:00/20:00 Uhr geplant, keine Spätabendsgastronomie. Im Gebäude gebe es Toiletten, Räume zur Vorbereitung, Tiefkühlräume, z.B. für Brötchenrohlinge. Innen gebe es 75-80 Sitzplätze, draußen ca. 150. Wegen der Grundstücksgröße gebe es keinen Drive-in-Schalter.
Die Öffnung sei an 7 Tagen von 7:00 bis ca. 19:00 Uhr geplant.
Eine Gaststättenkonzession werde beantragt, das Angebot sei hauptsächlich Bio-Brot, Brötchen und Kuchen. Darüber hinaus gebe es Frühstücksbuffets, Snacks, Heißgerichte, Bowls, Fritten, Burger, Currywurst und Quiche. Dazu Fairtrade-Kaffee, losen Tee, Bediengetränke, evtl. Prosecco/Bier, aber nicht als Schwerpunkt. Es soll Bedienung an den Tischen geben. Zusätzlich können man Dinge kaufen, die zum Frühstück benötigt werden wie Eier, Milch, Marmelade.

Konzept zur Müllvermeidung
Kritisch wurde nachgefragt wegen der Kaffees zum Mitnehmen und dem damit verbundenen Müll an der vierspurigen Straße.
Es sei angedacht, dass man eigene Becher mitbringen könne und dann 10% weniger zahle (Bring your Becher), ebenso könnten Boxen für Kuchen mitgebracht werden, um Verpackungsmaterial zu sparen.

Parksituation
An der Hauptstraße soll Halteverbot bestehen, die geplanten 31 PKW-Stellplätze seien ausreichend. Am Wochenende werde mit 500-600 Verkehrsbewegungen gerechnet, d.h. 50-60 pro Stunde. Evtl. könne der Park-and-Ride-Platz mitgenutzt werden.

Gebäudehöhe
Das Gebäude sei 5 Meter hoch, innen seien es 4 Meter. Vor einigen Jahren seien dort deutlich mehr Geschosse geplant gewesen.

Zahl der entstehenden Arbeitsplätze
Es werde von 20-25 Personen ausgegangen.

Name: Daniels Genussstation
Dieses sei das erste für Hannover, es gebe bereits seit mehreren Jahren eins in Minden. Namensgeber sei der Gründer der Firma Schäfer, Daniel Rennekamp.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Es gab Fragen zu diesen Themen:

Halteverbot wegen Müllabfuhr:
Ein Anlieger erkundigte sich zum Halteverbot Grünlinde / Am Weißdorn wegen der Müllabfuhr. Er frage, ob dieses noch erforderlich sei, da die anderen Straßen zugeparkt würden.

Herr Markurth sagte, dass die Kontaktdaten vorliegen und nachgefragt werde, ob das Halteverbot noch akut sei oder entfernt werden könne.

Umsetzung von (Rats-) Beschlüssen:
Ein anderer Einwohner bezog sich auf die Umsetzung von Ratsbeschlüssen, die durch alle Gremien gegangen seien. Es ginge um die Querung der Straßenbahn. Die Üstra reagiere nicht. Die Sperrung Am Grünen Hagen sei trotz Ratsbeschlusses rückgängig gemacht worden. Vom Büro des Oberbürgermeisters sei ihm bestätigt worden, dass Ratsbeschlüsse einzuhalten seien. Er fragte, ob Rat oder Verwaltung das Sagen hätten und was Bürger tun können.

Herr Markurth erläutere, dass die Stadtbahnverlängerung in der Zuständigkeit von TransTec liege und es unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Stadt Hannover bzw. bei der Region Hannover gebe. Anregungen des Bezirksrates würden an die Verwaltung gegeben und dort geprüft und hierfür gebe es gesetzliche Vorgaben. Die Beschlüsse des Rates seien von der Verwaltung auszuführen.

Der Anlieger bezog sich auf die Göttinger Chaussee und die Haltestelle am Friedhof.
Herr Markurth verwies auf seine Ausführungen und die unterschiedlichen Rechte des Bezirksrates und des Rates gemäß NKomVG.

Raumnot an der Wilhelm-Busch-Schule:
Eine Einwohnerin schilderte die Raumnot an der Wilhelm-Busch-Schule und dass dort bald 400 Kinder unterrichtet würden und die Schulplanung dem nicht gerecht werde. Werkräume seien wegen Wasserschäden nicht nutzbar. Sie fragte, was unternommen werde, um der Raumknappheit zu begegnen, z.B. ob Container aufgestellt würden. Auch die Sporthalle sei zu klein und die Kinder müssten auf andere Schulen ausweichen.

Herr Markurth antwortete, dass die Situation bekannt sei und man in Kontakt mit der Schule stehe. Der Ärger sei verständlich. Es werde an vielen Schulen gebaut und das Gebäudemanagement habe ausführlich berichtet. Bei den Anfragen gebe es auch eine zu mobilen Raumeinheiten an dieser Schule (vgl. TOP 6.1.3. -Drucksache Nr. 15-0455/2020). Er werde mit der Schulleiterin sprechen.

Ein Bürger ergänzte, dass der eingebrachte Dringlichkeitsantrag zu Modulen Räumen in der kommenden Sitzung behandelt werde.

Herr Markurth bat um Verständnis, dass man sich mit allen Schulen beschäftige und jetzt die GS Mühlenberg die oberste Priorität habe.

Herr Karger wunderte sich, dass die Bürger auf die Anfrage zu den Containern vertröstet werden und fragte, ob die Fachverwaltung noch komme.

Frau Schwarze sagte, dass die Fachverwaltung nicht komme und verwies auf die Antwort.

Auflösung des DRK
Ein Einwohner fragte den Bezirksbürgermeister zur Zukunft des DRK, das sich vor über einem Jahr aufgelöst habe. Er habe es zur Chefsache erklärt. Deshalb frage er, was bisher passiert sei und wie es weitergehe.

Herr Markurth informierte, dass von der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim ein Mietvertrag angeboten und vom DRK Region-Hannover abgelehnt wurde.

wurde durchgeführt von 19:50 - 20:15 Uhr


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Hundeauslaufflächen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0353/2020)

Herr Markurth stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Antrag
den Hundeauslaufweg am Karl-Nasemann-Weg im Stadtteil Wettbergen und die Hundeauslauffläche an der Wallensteinstraße im Stadtteil Oberricklingen dauerhaft für den Freilauf von Hunden freizugeben.

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Roden fragte, ob das Fäkalaufkommen in die Planung einbezogen wurde. Er befürchte, dass die Bäume nach zehn Jahren überdüngt seien und Schaden nehmen.

Frau Walther sagte, dass die Hundebesitzer den Kot mitnehmen.

Frau Bergmann begrüßte die Drucksache. Eine Auslauffläche sei keine Idee des Bezirksrates, sondern der Wunsch von Bürger*innen gewesen, dem jetzt nachgekommen werde.

Antwort zum Protokoll:
Grundsätzlich ist jede/r Hundehaltende auch auf einer Hundeauslauffläche verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Vierbeiners zu entfernen. Aber selbst wenn das leider nicht von jedem beherzigt wird, ist die Verteilung auf Grund der Größe der Fläche erstmal nicht pflanzenschädlich.
Genauso verhält es sich mit dem Urin. Auch dieser wird auf einer Hundeauslauffläche eben auch eher flächiger verteilt, als z.B. im innerstädtischen Bereich an Straßenbäumen. Auf einer Hundeauslauffläche ist jede/r Hundehaltende im Prinzip noch mehr als im übrigen Raum daran interessiert, die Fläche sauber zu halten, da sie ja auch regelmäßig genutzt wird.


TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0422/2020)

Antrag,
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

IB 01-2020 Der Verein Miteinander für ein schönes Viertel (MSV e.V.) erhält für das Projekt "Garten Sonnenseite 2020 Kunterbunt und Kerngesund"
bis zu 2.150,00 €

IB 02-2020 Das Familienzentrum Beckstraße erhält für das Projekt "Achtsamkeitswochenende für Mütter"
bis zu 1.580,60 €

IB 03-2020 Das Familienzentrum Hort Canarisweg erhält für das Projekt "Vater-Kind-Wochenende"
bis zu 1.450,00 €

IB 04-2020 Die DRK Geflüchtetenunterkunft Munzeler Straße erhält für die Ausstattung eines Kinderspielraumes
bis zu 450,00 €

16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Karger bedauerte, dass eine Einzelabstimmung nicht zugelassen wurde und man hier gegen die Geschäftsordnung verstoße. Er hätte gern bei Punkt 1 und 4 zugestimmt (vgl. dazu TOP 1)

Herr Schrader erläuterte die beiden Anträge 2 und 3.

Herr Markurth dankte dem Integrationsbeirat für seine Arbeit und Unterstützung dieser Projekte.

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Beschilderungssituation Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0453/2020)

Herr Karger stellte die Anfrage.

Vor geraumer Zeit ist die Beschilderung an der Göttinger Chaussee/ Ecke Mühlenholzweg wegen einer Baustelle abmontiert worden und liegt seither am Straßenrand. Den Bürgern ist es nicht mehr möglich zu erkennen, wohin der Mühlenholzweg in westlicher Richtung führt. Da der Mühlenholzweg allerdings der Hauptzugangsweg für die Sportvereine: TSV Saxonia, SV1908 Ricklingen und SF Ricklingen ist, ist dieser Zustand nicht weiter hinnehmbar. Auch für das Waldschlösschen in Ricklingen fehlt an dieser Stelle jegliche Beschilderung.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wird die Beschilderung wieder ordnungsgemäß aufgestellt?

2. Warum musste die Beschilderung entfernt werden?

3. Warum wurde keine Ersatz- oder provisorische Beschilderung geschaffen?


Frau Schwarze antwortete wie folgt:

Die bisher fehlende Wegweisungsbeschilderung „Sportanlagen“ ist jetzt als provisorische Beschilderung wieder aufgestellt. Eine inhaltsgleiche ortsfeste Beschilderung kann erst nach Fertigstellung des Gleis- und Straßenbaus erfolgen.


TOP 6.1.2.
Sitzbänke am Edeka Markt (Göttinger Chaussee)
(Drucks. Nr. 15-0454/2020)

Herr Karger stellte die Anfrage.

An der Göttinger Chaussee auf der Höhe des dortigen Edeka Marktes und der Poststelle befindet sich ein kleiner Platz, an dem bis vor kurzem noch Sitzbänke aufgestellt waren. Leider wurden diese vor kurzem ohne Ankündigung entfernt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wem gehört der o.g. Platz auf dem die Bänke zuvor standen?

2. Warum wurden die Sitzbänke entfernt?

3. Ist die Aufstellung neuer Sitzbänke geplant oder gibt es andere Pläne für die Gestaltung des Platzes?


Frau Ohlhorst beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Es handelt sich nicht um eine städtische Fläche. Eigentümer des Objektes
Göttinger Chaussee 83 ist eine Grundstücksgesellschaft mit Sitz in Hildesheim.

Zu 2.:
Über den Grund des Abbaus hat die Verwaltung keine Kenntnis.

Zu 3.:
Da es sich um eine private Fläche handelt, gibt es seitens der Verwaltung keine
Planungen.


TOP 6.1.3.
Module Raumeinheit für Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-0455/2020)

Herr Karger stellte die Anfrage.

Laut Schulentwicklungsprognose sollen an der Wilhelm-Busch-Schule künftig weitaus mehr Schüler unterrichtet werden als bislang. Da aufgrund dessen auch einige Zusatzklassen entstehen werden, reichen die aktuellen Klassenräume in Zukunft nicht mehr aus. Die Verwaltung plant daher eine weitere Module Raumeinheit auf dem Gelände der Wilhelm-Busch-Schule aufzustellen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie lange dauert die Auf- bzw. Fertigstellung dieser Modulen Raumeinheit auf dem Gelände der Wilhelm-Busch-Schule und wie hoch sind die Kosten, die hierbei entstehen?

2. Sind diese Module bereits vollständig ausgestattet, sodass der Unterricht in diesen Raumeinheiten sofort aufgenommen werden kann?

3. Für wie viel Schüler bietet die Module Raumeinheit insgesamt Platz


Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Da die Baumaßnahme der Befriedigung eines vorübergehenden Mehrbedarfes an Unterrichtsräumen dient, soll das Gebäude in Form von modularen Raumeinheiten realisiert werden. Trotz des temporären Charakters des Bauwerks sind alle rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte bei der Planung, Genehmigungsverfahren, Vergabe und Ausführung einzuhalten. Eine valide Aussage zu Kosten und Terminen wird die Verwaltung nach Vorlage der Entwurfsplanung erteilen können.

Zu 2.:
Das Gebäude wird so von der Stadt zur Verfügung gestellt, dass der Unterricht nach Übergabe an die Schule stattfinden kann.

Zu 3.:
Eine übliche Modulanlage besteht aus fünf Raummodulen für den Unterrichtsraum und einem Raummodul als Vorraum und Garderobe. Diese Raumgröße ist für eine Grundschulklasse ausreichend.


Herr Karger fragte nach, wie lange es bis zur Errichtung der Container dauern werde und wie lange das Verfahren dauere.

Frau Schwarze werde nachfragen.

Herr Dr. Menge fragte, ob die Verwaltung beabsichtige, Raumeinheiten einzusetzen.

Frau Schwarze bejahte dies.

Herr Karger sagte, dass er davon ausgegangen sei, dass in diesem Jahr keine Container aufgestellt werden deshalb habe er den Dringlichkeitsantrag gestellt.

Herr Markurth sagte, dass es gut sei, dass die Container kommen und ergänzte, dass der zusätzliche Raum unbedingt gebraucht werde.

Antwort zum Protokoll:
Der Zeitraum für die Realisierungsphase, also die Aufstellung und den Ausbau der Module, die Installation und Inbetriebnahme der gebäudetechnischen Anlagen und die ggfs. erforderlichen Anpassungsmaßnahmen in den Außenanlagen, beträgt bei Raummodulanlagen, abhängig von der Größe und den Rahmenbedingungen, häufig nur 6 - 12 Wochen. Die entscheidenden zeitlichen Faktoren bei der Projektabwicklung sind vielmehr die vorausgehenden Phasen Planung, Bauantragsstellung und -prüfung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen sowie Werkplanung und Vorfertigung der Module durch den Auftragnehmer. Da die konkreten Zeiträume für diese Projektphasen stark von Art und Größe des zu erstellenden Gebäudes und den Planungsergebnissen abhängen, sind genauere Prognosen zu Terminen und Kosten erst nach Fertigstellung der Entwurfsplanung möglich. Das Ziel ist es, die zusätzliche Raummodulanlage im August 2021 in Betrieb nehmen zu können.


TOP 6.1.4.
Abriss eines Hauses (Stammestraße 65)
(Drucks. Nr. 15-0461/2020)

Herr Karger stellte die Anfrage.

Auf der Stammestraße, Hausnummer 65 in Ricklingen soll ein altes Wohngebäude (Baujahr um 1900) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann ist der geplante Baubeginn?

2. Was passiert mit den Mietern des Gebäudes, welches abgerissen werden soll?

3. Wie schützt die Verwaltung die Nachbargebäude während des Abriss bzw. des Neubaus? Besteht die Gefahr von Substanzschädigungen?


Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1-3) Der Verwaltung liegt bislang keine Bauvoranfrage bzw. kein Bauantrag bezüglich eines entsprechenden Bauvorhabens auf dem Grundstück Stammestraße 65 vor. Ein Abriss des Bestandsgebäudes wäre genehmigungsfrei und muss der Verwaltung nicht angezeigt werden. An Spekulationen bezüglich gegebenenfalls geplanter Vorhaben auf dem Grundstück beteiligt sich die Verwaltung nicht.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Nahversorgung auf dem Mühlenberg erhalten (Nachfrage)
(Drucks. Nr. 15-0479/2020)

Frau Hurtzig stellte die Anfrage.

Auf die Frage 2 unserer Anfrage „Nahversorgung auf dem Mühlenberg erhalten“ (Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, auch die kleineren Zentren zu deren Erhalt in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hannover aufzunehmen?) antwortete die Verwaltung u. a.:

„Fußend auf einer Bestandsaufnahme und der Bewertung der vorhandenen Einzelhandelsstandorte wurden die bestehenden Versorgungsstrukturen bei der Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch das Gutachterbüro Cima überprüft. Dabei kam die Cima zu dem Ergebnis, dass der Standort Schollweg nicht den Kriterien für die Ausweisung eines ZVB entspricht.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept berücksichtigt mit seiner Zielsetzung der Sicherung der Nahversorgung auch solitäre Nahversorgungsstandorte, zu denen der Standort Schollweg zählt.“

Diese Aussagen wirken widersprüchlich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was bedeutet diese Antwort konkret für den Erhalt der Nahversorgung am Schollweg?


Frau Schwarze antwortete wie folgt:

Die Ansiedlung eines Lebensmittelanbieters am Standort Schollweg wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt.

Der Standort Schollweg hat bisher nicht den Kriterien für die Ausweisung eines Zentralen Versorgungsbereichs entsprochen. Dies war schon bei der Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Jahr 2011 festgestellt worden.

Zentrale Versorgungsbereiche zeichnen sich durch ein gemischtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Handwerksbetriebe, Büronutzungen, Wohnungen) aus, die städtebaulich und funktional eine Einheit bilden.
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 – 4 C 1.08 und 4 C 2.08.) führen dazu aus: Zentrale Versorgungsbereiche sind „räumlich abgrenzbare Bereiche, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt“.
Bei der Beurteilung vor Ort, ob ein Einzelhandelsstandort als zentraler Versorgungsbereich einzustufen ist, wurden in Anlehnung an die angeführten Rechtsvorschriften folgende Bewertungsmaßstäbe angelegt.

Hierbei gilt es, die aktuelle Situation und die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten gleichermaßen zu berücksichtigen:
- Umfang des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes und Dienstleistungsbesatzes,
- städtebaulich integrierte Lage,
- Erreichbarkeit (insbesondere ÖPNV, fußläufige Erreichbarkeit),
- vorhandene funktionale, städtebauliche, räumliche Strukturen,
- heutige und geplante Versorgungsfunktion,
- städtebauliche Planungen der Stadt/ Gemeinde.

Nach Überprüfung dieser Kriterien kann eine rechtssichere Einstufung des Standortes Schollweg als Zentraler Versorgungsbereich nicht vorgenommen werden.

Damit die Nahversorgung auch außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche gesichert werden kann, wird ein Standort wie der Schollweg als solitärer Nahversorgungsstandort eingestuft.

Das Einzelhandelskonzept von 2011 trifft dazu folgende Grundsätze:
Grundsatz: Zentrenrelevanter Einzelhandel nur in den Zentren
Zentrenrelevante Sortimente (s. "Hannoversche Liste") sollen zukünftig als Hauptsortimente von Einzelhandelsbetrieben nur noch in den als zentralen Versorgungsbereichen abgegrenzten Zentren von Hannover angesiedelt werden.
In nicht integrierten Lagen sollen zentrenrelevante Sortimente grundsätzlich nicht angesiedelt werden.
Ausnahmsweise können sie als Randsortimente in Betrieben mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment zugelassen werden.

Grundsatz: Zentrenrelevanter Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit auch in den D- und E-Zentren
In den sonstigen Zentren (D- und E-Zentren) sollen nur nicht großflächige zentrenrelevante Angebote, d.h. mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m², angesiedelt werden.
Eine Ausnahme kann bei entsprechender Lage für die Ansiedlung bzw. die Erweiterung großflächiger Lebensmittelbetriebe innerhalb der D und E-Zentren sowie außerhalb der abgegrenzten Zentren zugelassen werden, sofern es sich um:
integrierte Standorte mit Nahversorgungslücken handelt und der Betrieb der Nahversorgung der Bevölkerung dient und vor dem Hintergrund der im Nahbereich lebenden Einwohner entsprechend dimensioniert ist.
Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, da in jedem Fall eine Gefährdung der Zentren bzw. bereits bestehender Strukturen, die zur Nahversorgung der Bevölkerung beitragen, zu vermeiden ist.

Für den Schollweg bedeutet das, dass hier zwar kein Zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen werden kann, falls seitens eines Investors oder Betreibers eines Lebensmittelmarktes aber ein Ansiedlungsinteresse besteht, kann ein solches Vorhaben im Einzelfall ggf. auch großflächig zugelassen werden, sofern die vorgenannten Voraussetzungen sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insofern wird die Verwaltung die Ansiedlung eines Lebensmittelanbieters ausdrücklich unterstützen.


Herr Markurth bedauerte, dass der Widerspruch nicht aufgelöst wurde.

Herr Dr. Menge sagte, dass sich die Verwaltung im ersten und letzten Satz zwar für die Erhaltung des Nahversorgungsstandortes ausspreche, es sei die Frage, wie die Verwaltung mit der Resolution der Sanierungskommission umgehe.

Frau Schwarze kannte diese Resolution nicht und fragt in der Fachverwaltung nach.

Herr Markurth fragte in welcher Art und Weise sich die Verwaltung dafür einsetzen werde.

Frau Schwarze nimmt die Fragen mit.

Frau Bergmann sagte zu Herrn Dr. Menge, dass die Sanierungskommission eine Resolution verfasst habe, die sie nicht kenne.
Evtl. sollte zur Maisitzung auch der Bezirksrat eine Resolution verfassen, damit es von mehreren Seiten an die Verwaltung komme.

Frau Hurtzig sagte, dass trotz der langen Antwort eine konkrete Antwort immer noch ausstehe, ob der Standort dazugehöre oder nicht.

Herr Markurth sagte, dass es unbefriedigend sei, wenn die Fragen nur mitgenommen werden. Er bat, dass die Fachverwaltung bei kritischen Punkten in den Sitzungen anwesend sein sollte, um Nachfragen direkt klären zu können.
Der Standort Schollweg soll geklärt werden. Die Bürger*innen wünschen kurze Wege zum Einkaufen.

Antworten zum Protokoll:
zu Frage 1. Wird der Schollweg in das Konzept aufgenommen?
Antwort: Nein, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

zu Frage 2. In welcher Form setzt sich die Verwaltung für die Ansiedlung eines Lebensmittelanbieters ein?
Antwort: Zurzeit werden Kaufverhandlungen zwischen der Grundeigentümerin (Eigentümergemeinschaft) und potenziellen Entwicklern geführt. Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) kann nicht aktiv in die Verhandlungen eingreifen, weil sie selbst nicht Grundeigentümerin ist. Gleichwohl führt die Verwaltung der LHH Beratungsgespräche mit der Grundeigentümerin und potenziellen Entwicklern bezogen auf die planungs- und sanierungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sie macht hierbei deutlich, dass die Ansiedlung eines Nahversorgers den städtebaulichen Entwicklungszielen der LHH entspricht und durchaus gewünscht ist. Bei den Beratungen wird das mit der Durchführung der Gewerbesozialplanung beauftragte Büro einbezogen.

Zu Frage 3: Wie geht die Verwaltung mit der Resolution aus der Sanierungskommission um?
Antwort: Die Verwaltung der LHH begrüßt das Engagement der Sanierungskommission und sieht sich durch die Resolution in ihrem Vorgehen bestärkt. Sie verweist zugleich auf die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der o. g. Kriterien.


TOP 6.2.2.
Entsorgung von Einkaufswagen – Aktueller Stand
(Drucks. Nr. 15-0480/2020)

Frau Walther stellte die Anfrage.

Am 22.08.2019 haben wir zur Entsorgung von widerrechtlich abgestellten Einkaufswagen eine Anfrage gestellt (Drucksache 15-1935/2019). Die Frage lautete: „Was können insbesondere Privatpersonen tun, um die widerrechtlich abgestellten Einkaufswagen gesetzeskonform entfernen zu lassen?“
Als Antwort bekamen wir eine Darstellung der rechtlichen Situation, aus der hervorging, dass derzeit eigentlich keine Möglichkeiten bestehen.

Da in vielen Bereichen des Stadtbezirks das Thema „Widerrechtlich abgestellte Einkaufswagen im öffentlichen Raum“ akut ist, ist es zu kurz gegriffen, dieses Problem – wie vorgeschlagen - auf die Sanierungskommission zu beschränken, denn es ist ein stadtbezirks- bzw. stadtweites Problem.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse z. B. zur Rechtslage oder zur Handhabung in anderen Städten?

2. Werden Gespräche zwischen der Verwaltung, aha und den in Frage kommenden Geschäften im Stadtbezirk geführt?

3. Wenn ja, welche Personen sind beteiligt, wie ist der aktuelle Stand / Zwischenstand?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

zu 1.
Die Rechtslage bezüglich des Umgangs mit im öffentlichen Raum abgestellter Einkaufswagen hat sich nicht verändert. Eine Entwendung eines Einkaufswagens stellt aus rechtlicher Perspektive noch keinen Diebstahl dar. Dafür wäre der Nachweis einer auf Dauer angelegten, willentlichen Eigentumsaneignung erforderlich.
Dieser Nachweis ist jedoch schwer zu erbringen, sodass Entwendungen von Einkaufswagen nur selten zur Anzeige gebracht werden. In dem Fall liegt eine sogenannte Gebrauchsanmaßung vor. Im Gegensatz zu einem Diebstahl ist eine Gebrauchsanmaßung straffrei. Den Einzelhändlern steht es jedoch frei, die Angelegenheit zivilrechtlich als Eigentumsverletzung verfolgen zu lassen, da es sich hierbei um eine "dauernde Sachentziehung" (§135 StGB) handelt.

Dem Zweckverband Abfallwirtschaft (aha) ist keine grundsätzliche Lösung anderer Städte für dieses Problem bekannt. Einige Städte versuchen mit Einzelaktionen wie z. B. das Verteilen einer „roten Karte“ im Wege offensiver Öffentlichkeitsarbeit darauf aufmerksam zu machen. Eine nachhaltige Vorgehensweise ist der Verwaltung nicht bekannt. Laut Medienberichten befinden sich aktuell neue Sicherungssysteme bei Aldi Nord und Lidl in der Erprobung. Mithilfe von Magnet- oder Funksystemen sollen Kunden daran gehindert werden, das Marktgelände mit dem Einkaufswagen verlassen zu können, da die Räder blockieren. Ob und inwieweit die getroffenen Maßnahmen Wirkung zeigen, ist derzeit nicht absehbar.

zu 2.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft (aha) befindet sich in einem stetigen Austausch mit diversen Einzelhändlern. Erreichen den Zweckverband Meldungen über Einkaufswagen im öffentlichen Raum, ermittelt dieser die entsprechenden Eigentümer und fordert diese auf, das Eigentum aus dem öffentlichen Raum unverzüglich zu entfernen.

zu 3.
Die Leitungen von Stadtreinigung und Abfallfahndung von aha sind derzeit mit größeren Handelsketten in Gesprächen über eine serviceorientierte, einheitliche Lösung dieser Situation. Aufgrund der schwierigen rechtlichen Problematik kann derzeit nicht abgesehen werden, ob und wann es hier eine finale Lösung geben wird.


Herr Dette bat um Beantwortung mit dem Protokoll, wie lange es dauert von der Information durch aha an den Eigentümer, die Wagen zu entfernen oder ob es für die Eigentümer zu teuer ist.

Antwort zum Protokoll:
Die Zeiten zwischen Information durch aha an den Eigentümer und das Entfernen der Einkaufswagen variiert in der Regel zwischen 4 Tagen und 2 Wochen.

Frau Ohlhorst verwies auf die neue MüllApp und dass von aha schnell reagiert werde.

Antwort zum Protokoll:
aha reagiert auf gemeldete Einkaufswagen nur in folgenden Situationen:
· wenn sich im Einkaufswagen Restmüll befindet, wird dieser entfernt.
· wenn der Einkaufswagen eine Behinderung darstellt, wird dieser soweit verbracht, bis er keine Behinderung mehr darstellt.
· wenn der Einkaufswagen eine Gefahr für den Verkehr darstellt, wird er gegen wegrollen gesichert, indem er auf den Kopf gedreht wird.
· wenn der Einkaufswagen eine Beschädigung mit Verletzungsgefahr aufweist, wird dieser entsorgt.
Herr Dette wandte ein, dass aha die Einkaufswagen nicht entferne. Eine weitere Frage sei, ob den Eigentümern eine Frist gesetzt werde und ob sie ihr Eigentumsrecht aufgeben, wenn die Wagen nicht innerhalb der Frist abgeholt werden?

Antwort zum Protokoll:
Fristen werden nicht gesetzt. Grund hierfür ist, dass nach Fristablauf keine Rechtsfolge oder Reaktion erfolgen würde.

Frau Walther sprach sich für die unverzügliche Entfernung der Einkaufswagen aus. Sie fragte, was passiere, wenn die Einkaufswagen nicht abgeholt werden und ob Bußgelder verhängt werden. Es nehme Überhand mit den Wagen, die überall herumstehen.

Antwort zum Protokoll:
Sollten Einkaufswagen über sehr langen Zeitraum an der gleichen Stelle stehen, erbitten wir unter Nachdruck beim Nahversorger diese doch nun endlich einzusammeln, da nachweislich die Untätigkeit auf die Filiale zurückzuführen ist.

Herr Markurth fragte ebenfalls nach Sanktionen.

Antwort zum Protokoll:
Sanktionen sind aus besagten Gründen nicht möglich.

Frau Schwarze informierte, dass es eine interne Klärung zwischen den Dezernaten II (Finanz- und Ordnungsdezernat) und VI (Baudezernat) geben soll.

Frau Walther fragte, wann die nächste Nachfrage gestellt werden soll.

Frau Schwarze sagte, dass jederzeit nachgefragt werden könne.

Herr Markurth regte an, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit zeitnah kreativ werden sollte.



TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Deckensanierung der Straße „An der Kirche“ in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0462/2020)
Herr Kumm stellte die Anfrage.

Der Zustand der Straße ist eine Katastrophe. Das Tiefbauamt kommt fast wöchentlich um die Schlaglöcher provisorisch auszubessern. Diese Straße ist in einem deutlich schlimmeren Zustand als der Ausgangszustand der in 2019 deckenerneuerten Hauptstraße. Die Schlaglöcher sind bis zu 8 cm tief und sind nach der provisorischen Reparatur in kürzester Zeit wieder da.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist geplant die Deckensanierung durchzuführen?
2. Kann der derzeit provisorische Reparaturzeitraum auf einmal wöchentlich verkürzt werden, ohne sie bei der Verwaltung einzufordern?
3. Wieso ist diese Straße durch die Verwaltung so vernachlässigt worden, zumal hier Gewerbesteuerzahler ansässig sind.

Frau Schwarze antwortete wie folgt:

zu 1.):
Die Deckensanierung ist für 2020 geplant. Die Festlegung des Ausführungstermins kann erst nach Vergabe des Rahmenvertrages und anschließender Auftragserteilung an die beauftragte Firma erfolgen.

Zu 2.):
Der betroffene Bereich wird regelmäßig durch den zuständigen Erhaltungsbezirk kontrolliert, um eventuell aufgetretene Schadstellen zu beseitigen. Die provisorischen Reparaturen müssen nicht bei der Verwaltung eingefordert werden.

Zu 3.):
Ursprünglich war im Rahmen der Erneuerung des Kurven- bzw. Kreuzungsbereichs Hauptstraße auch die Erneuerung der Straße An der Kirche geplant.
Die Absicht der Erneuerung der Straße An der Kirche wurde aufgrund von Anliegereinwänden zurückgenommen.
Daraufhin wurde eine Sanierung der Fahrbahndecke von der Verwaltung vorbereitet.
Aus diesem Grund wurden bis zur Deckensanierung in diesem Jahr nur die zwingend erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.


Herr Kumm fragte nach, warum Löcher von 8 cm Tiefe nicht nachgebessert wurden.

Herr Dr. Wilhelms fragte nach, wann die Maßnahme beendet sein wird.

Frau Schwarze gibt die Fragen weiter.

Antwort zum Protokoll:
Die Straße wird regelmäßig überprüft und notwendige Arbeiten erledigt. Aufgrund der Bausubstanz entstehen häufig Schäden. Das Ende der Arbeiten ist noch nicht absehbar.



TOP 6.3.2.
Fußwegverbindung Wettbergen-Hemmingen über die neue B3
(Drucks. Nr. 15-0463/2020)

Herr Kumm stellte die Anfrage.

Bürgerinnen und Bürger haben bemängelt das der Wegzustand in einem schlimmen Zustand und von einem vernünftigen Fuß- bzw. Radweg weit entfernt ist und das obwohl die Brücke fertig gestellt ist.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wird der Fuß, bzw. Radweg nicht in einen ordentlichen und gut nutzbaren Zustand versetzt?
2. Wann ist mit der Herstellung der Wegeverbindung zu rechnen?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1.)
Die NLSTBV weist „ausdrücklich darauf hin, dass die Fuß-/Radwegverbindung Wettbergen-Hemmingen innerhalb der Überführung über die neue B3 bislang weder fertiggestellt noch für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist!
Das Brückenbauwerk HEM 05 ist seinerseits zwar fertiggestellt; die daran anschließende Wegeverbindung an das Überführungsbauwerk harrt jedoch wie die Verbindung Wettbergen - Hemmingen an sich, noch einer Fertigstellung.
Ursächlich hierfür ist, dass die Herstellung der an das Brückenbauwerk anschließenden Wegeverbindung (Rampen) planmäßig in Betonbauweise erfolgen soll. Diese Bauweise ist in ihrer Ausführung stark witterungsabhängig. Nachdem die Ausführung bereits im Herbst 2019 witterungsbedingt nicht mehr zustande kam, ist sie den Richtlinien entsprechend auch absehbar gehindert.“

Zu 2.)
„Die Herstellung des Betonoberbaues erfolgt, sobald es die Witterungsbedingungen logistisch und fertigungstechnisch zulassen.
Zur Fertigstellung der Wegeverbindung sind im Anschluss daran noch die Absturzsicherungen (Geländer) entlang der Rampen zu ergänzen.
Die Gesamtfertigstellung im Sinne einer frühestmöglichen Verkehrsfreigabe der Wegeverbindung ist für Ende des II. Quartals 2020 geplant.“

Herr Dr. Wilhelms fragte, welche Witterungsbedingungen die Arbeiten verhindern.

Antwort zum Protokoll:
Die angeführte, witterungsbedingte Hinderung der Bautätigkeit an der Fußwegverbindung Wettbergen-Hemmingen geht auf die Spezifik des betreffenden Baufeldbereichs zurück.
Durch die Lage in der gemeinsamen Aue von Ihme (Beeke) und Hirtenbach und den hierdurch zwischen Herbst und Frühjahr korrespondierend zu regionalen Niederschlagsereignissen und Wasserstand der Fließgewässer unvermittelt anspringenden Grundwasserständen, waren zwischenzeitlich keine technologisch verlässlichen Rahmenbedingungen gegeben.
Die Ausführungsplanung sieht eine Wegeverbindung in Betonbauweise vor. Nicht zuletzt hinsichtlich von Logistik und Fertigereinsatz stellt dies konkrete Anforderungen an die Untergrundbeschaffenheit zum Einbauzeitpunkt.
Die genaue Termindisposition mitsamt Übernahme etwaiger Wetterrisiken obliegt letztlich dem ausführenden Bauunternehmen.


TOP 6.3.3.
Evaluierung der Gewerbesozialplanung
(Drucks. Nr. 15-0464/2020)

Herr Winnicki stellte die Anfrage.

Die Verwaltung hat für die Stadtteile Mühlenberg und Oberricklingen einen externen Dienstleister mit einer „Gewerbesozialplanung“ beauftragt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche konkreten Ziele werden verfolgt?
2. Welche Kennzahlen plant die Verwaltung für die Erfolgsmessung zu erheben bzw. wie soll der Erfolg konkret evaluiert werden bzw. wie wurde der Erfolg bisher überprüft?
3. In welchen Stadtbezirken wurde diese Maßnahme bisher umgesetzt und welche konkreten Erfolge konnten dort jeweils erreicht werden?

Frau Schwarze antwortete wie folgt:

Zu 1.: Der Auftragnehmer der Gewerbesozialplanung für die Sanierungsgebiete Mühlenberg und Oberricklingen Nord-Ost wurde durch ein öffentliches Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ermittelt. Die Leistungsbeschreibung zum vorgenannten Verfahren enthält Ziele und Aufgaben der Gewerbesozialplanung. Demnach ist es Ziel, die bestehende Situation der Gewerbetreibenden zu stabilisieren bzw. zu verbessern. Ferner ist es Ziel, die Sanierungsgebiete als Wohnort und Standort für lokales Gewerbe für die Menschen, die dort leben und arbeiten, aber auch für Menschen, die dort hinziehen und leben wollen, attraktiv werden zu lassen.


Die vorgenannten Ziele werden anhand einer Auflistung von Aufgaben der Gewerbesozialplanung konkretisiert. Wichtige Aufgaben sind demnach:

Grundlagenermittlung
• Bestandserhebung und Fortschreibung der aktuellen Gewerbe- und Nutzer*innenstruktur
• Mitwirkung bei der Entwicklung und Fortschreibung von Konzepten für Entwicklungs-
standorte

Vorortberatung
• Beratung von Gewerbetreibenden (u.a. Förderprogramme und Zuschüsse) sowie potenzieller Ansiedlungswilliger
• Konzeption und Unterstützung der Gewerbetreibenden von/bei imagefördernden Veranstaltungen

Gewerbesozialplanung
• Bestandserfassung sanierungsbetroffener Gewerbebetriebe
• Aufbau/ Förderung der Selbstorganisation von Gewerbetreibenden
• Marketing und Internetpräsenzen

Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsträgern des zweiten Arbeitsmarktes
• Koordinationsfunktion zwischen Unternehmen/ Arbeitgebenden/ Beschäftigungsträgern und Jobcenter Region Hannover und Bundesagentur für Arbeit
• Sanierungsgebietsübergreifender Informationstransfer
• Gemeinsame Veranstaltungen analog Jobmesse 2018 mit dem Jobcenter zur Akquise von Mitarbeitenden


Zu 2.: Die konkrete Durchführung der Gewerbesozialplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Sanierungsgebiets und des jeweils erreichten Kenntnisstandes. Aufgrund des integrativen Handlungsansatzes und der Bandbreite der Handlungserfordernisse ist eine quantitative Messung des Gesamterfolgs nicht angezeigt. Eine Erfolgskontrolle bezogen auf die gesamte Entwicklung erfolgt daher qualitativ und nicht anhand von standardisierten Kennzahlen (Dokumentation anhand von Berichten).

Vorgesehen ist gleichwohl eine Erhebung bezogen auf einzelne Handlungsfelder. Demnach erfolgen Bestandserhebung und Fortschreibung der aktuellen Gewerbestruktur (Flächenermittlung, Sortimentserfassung) sowie eine Erfassung der Leerstandsentwicklung (Leerstandskataster, Leerstandsmanagement). Quantitativ erfasst werden ferner die erfolgten Beratungsgespräche.


Zu 3.: In den Sanierungsgebieten Sahlkamp-Mitte (Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ / vormals „Soziale Stadt“) und Stöcken (Städtebauförderungsprogramme „Sozialer Zusammenhalt“ / vormals „Soziale Stadt“ sowie „Lebendige Zentren“ / vormals „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) ist die Gewerbesozialplanung seit über zehn (Sahlkamp-Mitte) bzw. 12 Jahren (Stöcken) tätig.

Der Schwerpunkt im Sanierungsgebiet Sahlkamp-Mitte liegt im Bereich des Nahversorgungszentrums an der Elmstraße. Mithilfe der kontinuierlichen Kontaktaufnahme und Beratung der ansässigen Gewerbetreibenden und Eigentümer*innen konnte die Entstehung von Leerstand bzw. seine drohende Ausweitung verhindert und der Standort in seiner Funktion als lokaler Versorgungspunkt gesichert werden. Der stetige Austausch sowie die Hilfe zur Selbsthilfe haben entscheidend dazu beigetragen, dass individuelle Probleme und Hindernisse beseitigt und dadurch bestehende Betriebe erhalten sowie langfristig stabile Nachfolgenutzungen etabliert werden konnten. In ihrer Funktion als Vermittler zwischen Mieter*innen und Eigentümer*innen konnte und kann die Gewerbesozialplanung zudem negativen Entwicklungen auf dieser Ebene frühzeitig entgegenwirken. Beigetragen hat hierzu auch eine breite Öffentlichkeitsarbeit in Form einer Internetpräsenz des Stadtteils, Informationsflyern und verschiedenen Veranstaltungen und Aktionstagen.

Die genannten Schwerpunkte bei den Zielsetzungen und Aufgabenbereichen stimmen zu großen Teilen mit den Anforderungen im Sanierungsgebiet Stöcken überein. Darüber hinaus wurde durch die Gewerbesozialplanung eine regelmäßig tagende Gewerberunde aufgebaut. Im Rahmen des Umbaus des Stöckener Marktes stellt die Gewerbesozialplanung die Einbindung und Beteiligung der ansässigen Gewerbetreibenden und Marktbeschicker sicher.


Herr Winnicki bat um Antwort zum Protokoll was unter "Hilfe zur Selbsthilfe" zu verstehen sei und wie diese erfolgt sei.

Frau Bergmann fragte nach der Planung für beide Sanierungsgebiete und wer die Gutachter bezahle (die Stadt Hannover oder aus Sanierungsmitteln) .
Die Sanierungskommission Oberricklingen Nord Ost sei nicht mit dem Thema befasst worden, über die Gelder wurde nicht abgestimmt.

Herr Markurth fragte, wann darüber in der Kommission beraten wurde. Die Verwaltung solle mitteilen wann das in der Kommission vorgetragen wurde.

Herr Winnicki fragte ebenfalls nach den Kosten, aufgeteilt nach Jahren und den Bezirken Mühlenberg und Oberricklingen.


Antworten zum Protokoll.
1. Was ist konkret unter „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu verstehen?
Mithilfe der Gewerbesozialplanung werden verschiedene Ziele verfolgt (s. Antwort zu Ziffer 1). Die Hilfe zur Selbsthilfe stellt einen von mehreren Ansätzen dar, die vorhandenen Gewerbestrukturen zu erhalten und zu stärken. Hierfür erfolgt u.a. die Beratung von ansässigen und ansiedlungswilligen Gewerbetreibenden sowohl zu Themen wie der Nutzung von Fördermitteln und Zuschüssen und dem Aufbau von Marketingstrategien, aber auch zur Vernetzung und Zusammenarbeit untereinander und mit weiteren relevanten Akteursgruppen (z.B. Jobcenter). Ziel ist es, dass die unterschiedlichen Entwicklungsansätze und Handlungsmöglichkeiten von den lokalen Akteuren selbständig und langfristig genutzt werden, um die eigenen Strukturen zu stärken und die Situation des Gewerbestandortes zu verbessern.

2. In welcher Weise wurde die Zielgruppe befähigt?
Siehe die Beantwortung zu Frage 1. Entsprechend wurde im Sanierungsgebiet Sahlkamp-Mitte verfahren.

3. Wer bezahlt die Gewerbesozialplanung?
Für die Durchführung der Gewerbesozialplanung werden Mittel aus der Städtebauförderung verwendet.

4. Wenn es Sanierungsmittel sind: Wann wurde das in den Sanierungskommissionen (vor allem Oberricklingen) beschlossen?
Aufgrund der Erfordernis einer Gewerbesozialplanung in mehreren Sanierungsgebieten (Mühlenberg, Oberricklingen Nord-Ost, Sahlkamp-Mitte) war die Verwaltung seitens des Rechnungsprüfungsamtes angehalten, potentielle Auftragnehmer*innen für die einzelnen Gebiete im Rahmen eines zusammenführenden Vergabeverfahrens (europaweite Ausschreibung) zu ermitteln. Ein politischer Beschluss ist nicht erfolgt, da die einzelnen Lose (pro Gebiet) unterhalb der Wertgrenze lagen, ab welcher ein Beschluss durch den VA oder Rat (inkl. Beteiligung der Sanierungskommission) erforderlich ist. Die Sanierungskommission Mühlenberg wurde regelmäßig (beginnend mit der Sitzung am 29.08.2018) über die Planungen zur Einsetzung einer Gewerbesozialplanung informiert. Eine entsprechende Information der Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost ist nach ihrer Konstituierung im Sommer des letzten Jahres ebenfalls erfolgt (siehe Protokoll der Sitzung am 16.12.2019).

5. Wie hoch sind die Kosten? Aufgeteilt nach Haushaltsjahren und den beiden Sanierungsgebieten.
Die Beauftragung in beiden Sanierungsgebieten erfolgte zunächst für den Zeitraum November 2019 bis Oktober 2023. Für das Sanierungsgebiet Mühlenberg beträgt das Kostenvolumen 272.094 Euro, für das Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost 138.964 Euro. Nach Haushaltsjahren sind dies für das Sanierungsgebiet Mühlenberg 2.297 Euro (2019) bzw. 67.449 Euro (jeweils 2020-2023) sowie für das Sanierungsgebiet Oberricklingen Nord-Ost 1.990 Euro (2019) bzw. 34.243 Euro (2020-2023).


TOP 6.3.4.
Stand der Dinge Sanierung Humboldtschule
(Drucks. Nr. 15-0465/2020)

Herr Winnicki stellte die Anfrage.

Die Humboldtschule ist für den Stadtbezirk Ricklingen das am besten erreichbare Gymnasium. Dementsprechend wird sie von zahlreichen Schulkindern aus dem Bezirk frequentiert. Die Schule ist baulich in einem maroden Zustand.
Die Verwaltung folgte mit DS 15-1158/2015 S1 einem Antrag auf Planung einer Sanierung. Mit DS 15-2308/2017 fragten wir nach dem Stand der Umsetzung und erhielten die Antwort, dass die Vorplanungsmaßnahmen Ende 2018 abgeschlossen sein sollten, zu den Kosten noch nichts gesagt werden könne und mit dem Abschluss der Sanierung nach damaligem Planungsstand bis 2024 gerechnet werden könne.
Seitdem haben wir nichts mehr gehört.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wie ist der Stand der Dinge, wie hoch wird der finanzielle Aufwand veranschlagt und ist der Abschluss der Sanierung bis 2024 noch realistisch?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Die Gesamtdrucksache „Gymnasium Humboldtschule, Teilsanierung Bestand und Erweiterung für G9“ (Drucksache 0213/2020) wurde am 05.02.2020 im Stadtbezirksrat Linden-Limmer vorgestellt und einstimmig zugestimmt. Ebenfalls der ASchuBi und AAWL haben einstimmig zugestimmt. Die Summe des Gesamtprojektes beläuft sich auf gerundet 41,19 Mio. € Brutto (ohne Sicherheitsbetrag von 15%).
Neben der Erweiterung des Standortes um die Anforderungen aus G9 wird der Bestand umfangreich saniert. Dies beinhaltet einerseits eine Schadstoffsanierung des Bestandsgebäudes Trakt A, die energetische Sanierung der Fassade, Ertüchtigung des Brandschutzes sowie die Sanierung der Aula in dem Gebäude. Die Planungen des Neubaus beinhalten einerseits die Errichtung eines Klassen- und Fachraumtrakts, das Errichten einer Dreifeldsporthalle mit Tribüne sowie die Herstellung der neuen Außenanlagen und Honorarkosten.

Nachdem der Verwaltungsausschuss zugestimmt hat, kann der Bauantrag gestellt werden.

Der Baubeginn soll mit dem Abriss der Sporthalle im Herbst 2021 starten. Es wird derzeit von einer Bauzeit von 2021 bis 2025 (Erläuterung s.u.) ausgegangen. Vorab wird zum Schuljahr 2020/2021 eine Containeranlage als Interim für die, durch die Baumaßnahme wegfallenden Klassenräume und zur Sicherstellung der Anforderungen an G9, gestellt.
Hierzu liegt eine separate genehmigte Drucksache (DS-2493/2019) vor.

Bauzeit:
1. Bauabschnitt – Abriss alte Sporthalle und Neubau Bauteil D+F 2021 – 2023
2. Bauabschnitt - Sanierung BT A und Rückbau BT C (nach Auslagerung) 2023 – 2025


Herr Winnicki fragte nach der Zahl der Felder der jetzigen Sporthalle und wo der Sportunterricht stattfinde, wenn sie abgerissen wird.
Antwort zum Protokoll:
Die Bestandssporthalle beinhaltet im Untergeschoss eine Einfeldsporthalle mit ca. 250 m², einen Ruderraum sowie einen Kraftraum. Im Erdgeschoss befindet sich eine weitere Einfeldsporthalle mit ca. 540 m².
Die Verwaltung wird während der gesamten Bauphase den Sportunterricht in Form eines Ersatzsportbetriebs sicherstellen. Eine abschließende Angabe, wo dieser stattfinden wird, kann derzeit noch nicht benannt werden. Die Kosten für einen Ersatzsportbetrieb sind Bestandteil der Drucksache.

Herr Dr. Wilhelms fragte, wie die Schule so marode werden konnte.
Antwort zum Protokoll:
Das Gymnasium Humboldtschule besteht aus mehreren Gebäudeteilen verschiedenster Baujahre. In den letzten Jahren wurden bereits einige Gebäudetrakte grundlegend saniert. Im Jahr 2010 schloss die energetische und nachhaltige Gebäudesanierung des Klassentraktes Bauteil C ab. Der Schulkomplex wurde 2011 um einen Mensa Neubau erweitert. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen werden durchgängig als laufendes Geschäft der Verwaltung durchgeführt.
Durch die Wiedereinführung des 13. Schuljahres und die geplante Rückführung der Schulaußenstelle an den Hauptstandort Gymnasium Humboldtschule ergibt sich ein zusätzlicher Raumbedarf. Für das Abbilden dieses zusätzlichen Raumbedarfs unter Beachtung des pädagogischen Konzeptes ist neben der Umstrukturierung des Bestandes auch der Neubau einer Dreifeldsporthalle sowie eines zusätzlichen Fachklassentraktes erforderlich.
In diesem Zuge werden alle Bestandsbereiche, die von den letzten umfangreichen Sanierungen in den Jahren 2010 und 2011 nicht erfasst wurden, saniert.
Die Maßnahmen beinhalten neben einer Schadstoffsanierung des Hauptgebäudes (Trakt A), die energetische Sanierung der Fassade, Ertüchtigung des Brandschutzes sowie die Sanierung der Aula in dem Gebäude.

TOP 6.3.5.
Status der Abarbeitung des Rahmenplanes des FREK für das Sanierungsgebiet Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0466/2020)

Herr Winnicki stellte die Anfrage und bat, Frage 1 schriftlich zu beantworten.

Mit Drucksache 1344/2018 wurde für das Sanierungsgebiet Mühlenberg ein Freiraumentwicklungskonzept mit einem Rahmenplan beschlossen. Zwecks Priorisierung wurden die verschiedenen Maßnahmen in die Kategorien I (kurzfristige-), II (mittelfristige-) und III (langfristige Maßnahmen) eingeteilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der konkrete Stand der Umsetzung und wann sind die avisierten Fertigstellungstermine bzw. –zeiträume für die einzelnen Maßnahmen?
2. Werden nach gegenwärtigem Stand der Dinge die Zeit- und Budgetvorgaben eingehalten?
3. Ist die Finanzierung aller Maßnahmen nach wie vor gewährleistet bzw. droht das Risiko einer Verfristung falls die städtebaulichen Mittel nicht rechtzeitig abgerufen werden und falls ja, welche Maßnahmen sind davon betroffen?

Frau Schwarze teilte mit, dass Frage 1 schriftlich beantwortet wird und verlas die Antwort zur Frage 2:

Zu 1.: Die Maßnahmen und Projekte des Freiraumentwicklungskonzepts haben aktuell nachfolgenden Umsetzungsstand erreicht:

Erledigt/gebaut

· Schollweg Neubau Spielplatz (2017)
· Anne-Frank-Weg / Beleuchtung (2018)
· Beleuchtung / Auslichtung Bewuchs (laufend)
· Beschilderung Laufstrecke (2019)
· Pflanzaktionen mit Kindern und Jugendlichen (laufend ab 2017)
· Neubau Container-KiTa (2018)
· Hort Canarisweg in ehem. Wohnungs-Kita (2019)
· Graffiti-Beteiligungsprojekt (2019)
· Kontakt- und Beratungsstelle Stauffenbergplatz „Buntes Haus“ (2018)

Baubeginn 2020

· Spielplatz Canarisweg (Baubeginn 2020 / Fertigstellung 2. Halbjahr 2020)
· Wegeverbindung Canarisweg (Baubeginn 2020 / Fertigstellung 2021)
· Familienzentrum Beckstraße (Baubeginn 2020 / Fertigstellung 2021)
· Bornumer Straße (Baubeginn 3. Quartal 2020), beinhaltend folgende Einzelmaßnahmen:
Ø Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Canarisweg
Ø Gesicherte Querung Bornumer Straße (mit neuer LSA)
Ø Erneuerung / Verbreiterung Geh- und Radweg
Ø Barrierefreie Verbindung Bornumer Straße / Weiße Rose (Neubau Rampe/Treppe)
Ø Ankunftsplatz Bornumer Straße
Ø Kreuzungsbereich Bornumer Straße, Beckstraße, Zufahrt B 65: Verkehrssicherung, Barrierefreie Übergänge, Umbau Lichtsignalanlagen, Neuordnung Radverkehrsspuren.

Weitere Projekte

· Weiterentwicklung Einzelhandelsstandort Schollweg (aktuell in Arbeit)
· Neubau Grundschule Mühlenberg / Familienzentrum Leuschnerstraße (Baubeginn 2021)
Inbetriebnahme Schule (2023), Familienzentrum + Sporthalle (2024)
· Gestaltung Vorplatz GS Mühlenberg, Verkehrssicherung (2024)

Aufgrund neuer Förderprogramme (ggf. außerhalb der Städtebauförderung) sowie der Änderung der Gegebenheiten im Sanierungsgebiet (Schließung Nahversorger, Eigentümerwechsel Canarisweg) kann es zur Verschiebung von Prioritäten kommen, die jedoch keineswegs zur Aufgabe einzelner Projekte führen sollen. Die Sanierungskommission wird fortlaufend über die Projektentwicklung unterrichtet.

Zu 2.: Trotz der zeitlichen Verschiebung bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen kann nach derzeitiger Einschätzung der Zeitplan innerhalb der Programmlaufzeit eingehalten werden.
Der Gesamtkostenrahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschöpft. In der zugrundeliegenden Kalkulation sind unvorhersehbare Ausgaben und konjunkturelle Preissteigerungen nicht berücksichtigt und können auch für die Zukunft nicht abschließend abgeschätzt werden.
Bei Bedarf kann beim Fördermittelgeber sowohl die Verlängerung des Sanierungszeitraums als auch die Anerkennung eines höheren Fördermittelbedarfs beantragt werden.

Zu 3.: Die Mittelabrufe beim Fördermittelgeber erfolgen nach Baufortschritt und Nachweis der tatsächlichen Kosten und nicht nach zeitlichen Vorgaben, so dass eine Verfristung nicht eintritt.


TOP 6.3.6.
Trafohaus von Enercity auf dem Ricklinger Stadtweg, gegenüber der Einmündung der Straße Friedrich-Ebert-Platz
(Drucks. Nr. 15-0467/2020)

Herr Kumm stellte die Anfrage.

Das Trafohaus steht zum einem Teil auf dem Betriebsgelände und zum anderen Teil ragt es in den öffentlichen Straßenraum. Davor befindet sich eine kleine Rasenfläche. Die Lage des Trafohauses lädt etliche Nutzer der umliegenden Kioske bzw. Trinkhallen zum öffentlichen Urinieren ein. Dieses Verhalten schädigt die Rasenfläche und auch den Ruf des Ricklinger Stadtweges und der Umsteigeanlage/Haltestelle Fischerhof. Ansässige Geschäftsleute beobachten mehrmals Stündlich diese Vorgänge.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist dieses nicht angemeldete Pissoir bzw. die Problemstellung der Verwaltung bekannt?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um diesen nicht tragbaren Zustand zu beseitigen?
3. Welchen Zeitraum braucht die Verwaltung um diesen Ort zu schließen, bzw. das wilde Urinieren zu beenden oder durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1.: Die Situation war weder der enercity Netz GmbH, noch dem städtischen Ordnungsdienst und der Stadtentwässerung bislang bekannt.
Insbesondere gab es bisher keine Beschwerden zu dieser Örtlichkeit.

Zu 2.: Die Trafostation und das nähere Umfeld werden von dem Städtischen Ordnungsdienst ab sofort in die regelmäßigen Routinestreifen im Stadtbezirk aufgenommen.

Zu 3.: Im Rahmen der erhöhten Präsenz und der damit einhergehenden Steigerung der Kontrollintensität wird von einer absehbaren Verbesserung der Situation ausgegangen.

Etwa 600 m südwärts, (entspricht ca. 8 Gehminuten) befindet sich eine öffentliche Toilettenanlage „Schünemannplatz“, weswegen ein zusätzlicher Standort nahe dem Trafohaus als nicht sinnvoll betrachtet wird.


Es wurde darauf hingewiesen, dass die Toilettenanlage geschlossen sei.

Anmerkung zum Protokoll:
Die Fachverwaltung teilte zu diesem Hinweis folgendes mit:
Die öffentliche Toilette Schünemannplatz ist seit Anfang des Jahres bis heute ohne Unterbrechung, das heißt zu den jeweiligen Betriebszeiten geöffnet gewesen und somit auch am 05. März 2020 zugänglich gewesen.

Ergänzende Information:
Es existiert seit mehreren Jahren eine Kabinentoilette, aufgestellt neben dem WC-Gebäude zur Nutzungsergänzung aufgrund der bekanntermaßen dort ansässigen Alkoholikerklientel. Diese Kabinentoilette kann grundsätzlich ebenfalls genutzt werden. Sie musste jedoch mehrfach wegen Vandalismus ausgetauscht beziehungsweise wiederhergestellt werden.


TOP 6.3.7.
Verkehrsgefahren durch Baumbestand Erlen „Am Wacholder“
(Drucks. Nr. 15-0468/2020)
Herr Deppe stellte die Anfrage.

In der Straße „Am Wachholder“ befinden sich vier alte Erlen. Sie ragen teilweise in den Straßenraum und verfügen offenbar über keine bzw. keine ausreichend dimensionierten Baumscheiben. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten Verkehrsgefahren durch Abknicken von Baumstämmen im Falle eines Sturmes sowie eine mögliche Beschädigung von darunter liegenden Gasleitungen durch Einwachsen von Wurzelwerk.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Gefahrenlage?
3. Welche Maßnahmen zur Verkehrssicherung kommen grundsätzlich in Betracht?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1. Ja, die Situation ist der Verwaltung bekannt. Die Bäume stehen wie alle anderen Bäume auch, unter der regelmäßigen Beobachtung der durchgeführten Baumkontrollen. Somit sind die Bäume und auch der Zustand der Bäume und der Baumscheiben bekannt.
Zu 2. Die Bäume wurden auf Grundlage dieser Anfrage nochmals begutachtet. Bedenken über die Standsicherheit bestehen hier seitens der Verwaltung nicht.
Zu 3. Grundsätzlich wäre es möglich, die Krone im Rahmen der Möglichkeiten etwas einzukürzen, damit diese nicht so stark den Windlasten ausgesetzt sind.
Weiter gibt es für Stadtbäume auf Gasleitungen seitens der Stadtwerke eine eigene Abteilung, die sich bei Konfliktfällen direkt an die Verwaltung wendet. Durch diese sehr frühzeitige Beteiligung der Verwaltung soll ein Einwachsen von Wurzeln rechtzeitig unterbunden werden. Die Verwaltung sieht auch von dieser Seite die Erlen als standsicher an.
Herr Deppe fragte, ob nur die Möglichkeit bestehe, die Baumkronen zu beschneiden oder ob tatsächlich Maßnahmen erfolgen.

Antwort zum Protokoll:
Die Rückschnittarbeiten werden erfolgen und sind bei der zuständigen Baumpflegekolonne für den Zeitraum Ende April / Anfang Mai terminiert.


Herr Winnicki fragte zur Gefahrenlage nach und wann die Stadtwerke zuletzt das Einwachsen in die Gasleitung geprüft hätten.
Antwort zum Protokoll:
Eine Antwort über die Gefahrenlage sowie zu einer Leitungsüberprüfung kann zuständigerweise nicht vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erfolgen. Insofern wird diese Nachfrage an die Stadtwerke weitergeleitet.

TOP 6.3.8.
Wochenmarkt Butjerbrunnen
(Drucks. Nr. 15-0469/2020)

Herr Dr. Wilhelms stellte die Anfrage.

Auf dem o.a. Markt, der durchaus Belebung braucht, gab es ein Gerüst, an dem die Marktbeschicker ein Werbe-/ Informationsplakat aufhingen. Dieses Gerüst verfiel, ohne erneuert zu werden. Das Werbebanner existiert noch.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Kann die Verwaltung kurzfristig eine Ersatzbeschaffung des Gerüstes vornehmen?
2. Wird die Verwaltung kurzfristig eine Ersatzbeschaffung des Gerüstes vornehmen?

Frau Schwarze antwortete wie folgt:

Das Gerüst, welches auf dem Butjerbrunnenplatz zum Anbringen eines Werbe-/Infoplakates durch die Händlerschaft benutzt wurde, war Eigentum des Landesverbandes Niedersachsen der Markt- und Schaustellerbetriebe (LVN). Da die Verwaltung nicht Eigentümer des abgängigen Gerüstes ist, kann sie keine Ersatzbeschaffung des Gerüstes vornehmen.
Die Verwaltung hat ein anderes fest installiertes Werbesystem zur Bewerbung der Wochenmärkte, bestehend aus einem ca. sechs Meter hohen Fahnenmasten und einem Banner in der Größe von 80cmx140cm. Auf dem Banner stehen Informationen zum jeweiligen Wochenmarkt. Auch am Butjerbrunnenplatz ist so ein Werbebanner der Stadt Hannover angebracht.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.2.
der AfD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Wasseranschluss für das Außengelände der Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-0456/2020)
Zurückgezogen


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Bauprojekt Kaisercenter
(Drucks. Nr. 15-0471/2020)

Herr Deppe brachte den Antrag ein und ergänzte, dass viele Ricklinger Bürger*innen das Center nutzen und es keine vergleichbare Anlage gebe.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Presse war zu entnehmen das der Gebäudekomplex Kaisercenter abgerissen wird und ein Neubau entsteht. Die Verwaltung bittet den Unternehmer, seine Vorstellungen und Pläne dem Bezirksrat vorzustellen.

Einstimmig


Herr Markurth bat, bei Drucksachen, die sich auf mehrere Stadtbezirks beziehen, alle zu informieren.

TOP 7.3.2.
Deckensanierung „Am Wacholder“
(Drucks. Nr. 15-0472/2020)

Herr Deppe brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Straße „Am Wacholder“ erhält eine neue Straßendecke.

wurde durch eine Neufassung ersetzt (vgl. TOP 7.3.2.1.)

Herr Dette regte den Zusatz "soweit dies technisch sinnvoll ist." an.

TOP 7.3.2.1.
Deckensanierung „Am Wacholder“
(Drucks. Nr. 15-0472/2020 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Straße „Am Wacholder“ erhält eine neue Straßendecke, soweit dies technisch sinnvoll ist.

Einstimmig


TOP 7.3.3.
Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0473/2020)

Frau Tzinopoulou-Gilch brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der neu gewählte Oberbürgermeister stellt sich in der Mai-Sitzung des Bezirksrates Ricklingen vor.


Der Antrag wurde mit 10 Stimmen beschlossen.

Der Antrag wurde begrüßt, aber es gab unterschiedliche Vorschläge zur Umsetzung, da nicht nur eine Vorstellung des Oberbürgermeisters gewünscht werde, sondern auch ausreichend Zeit für Fragen der Bürger*innen.

Herr Markurth wies darauf hin, dass 1/3 der Mitglieder (8 Personen) dem Antrag zustimmen müssten.

TOP 7.3.4.
Prüfauftrag Lehrschwimmbecken in Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0474/2020)

Herr Winnicki brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Machbarkeit eines Lehrschwimmbeckens in Stadtteil Mühlenberg und ermittelt Rahmenbedingungen, geeignete Standorte und mögliche Träger.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.5.
Prüfung der Machbarkeit einer Mehrzweckhalle im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0475/2020)

Herr Winnicki brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Machbarkeit der Errichtung einer Mehrzweckhalle im Stadtteil Wettbergen in der Nähe des Stadtbahn-Endpunktes. Hilfsweise prüft die Verwaltung andere infrage kommende, idealerweise verkehrsgünstig gelegene Standorte im Stadtbezirk Ricklingen.

Einstimmig


TOP 7.3.6.
Bauprojekt Hauptstraße 71 im Stadtteil Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0476/2020)
Zurückgezogen


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 05.03.2020 -
(Drucks. Nr. 15-0485/2020 mit 1 Anlage)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge.

Einstimmig



Herr Markurth schloss den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 21:46 Uhr.




Andreas Markurth Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung
für das Protokoll