Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 04.03.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 21.02.2020)
Protokoll (erschienen am 05.06.2020)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.05.BRB- Datum 08.04.2020

PROTOKOLL

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am
Mittwoch, 4. März 2020,
Schützenhaus Anderten, Schützenplatz 7, 30559 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.17 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt 19.43 - 21.17 Uhr (Bündnis 90/ Die Grünen)
(Bezirksratsherr Amelung) (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
(Bezirksratsfrau Kuhn) (CDU)
(Bezirksratsherr Mansmann) (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Riechel-Rabe (CDU)
Bezirksratsfrau Rusiecki (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz 18.05 - 21.17 Uhr (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (Die LINKE und PIRATEN)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Braune) (parteilos)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe
Frau Herzog-Karschunke
Herr Hupe
Herr Titz
Herr Bernhardt
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2020 (öffentlicher Teil)

3. Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema „Sicherheit und
Ordnung im öffentlichen Raum“

4. Einwohner*innenfragestunde

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Pausenhof der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-0421/2020)

5.1.2. Kleingärten im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0423/2020)

5.1.3. Baugenehmigung für Kleinwindenergieanlagen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0424/2020)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Umsetzung Drs. 15-2065/2019
(Drucks. Nr. 15-0395/2020)

5.2.2. Stadtbezirksmanagement – Arbeit im Jahr 2019
(Drucks. Nr. 15-0396/2020)

5.2.3. Budget des Stadtbezirksmanagements
(Drucks. Nr. 15-0398/2020)

5.2.4. Wochenmärkte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0399/2020)

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Umbesetzungen im Patenschaftskomitee Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0443/2020)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

7.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 3286/2019 (Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit)
(Drucks. Nr. 15-0648/2020)

7.2. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 0284/2020 mit 2 Anlagen)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung

9. Informationen über Bauvorhaben

10. A N T R Ä G E

10.1. aus vorhergehender Sitzung

10.1.1. DS 2605/2019 – Kommission Stadtbezirksräte und Antwort der Verwaltung auf DS 15-3030/2019
(Drucks. Nr. 15-0126/2020)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Unterstützung des Gnadenhofs „Heim für Tiere“ am Blauen See in Misburg
(Drucks. Nr. 15-0427/2020)

10.2.2. Benennung/Beschilderung Waldfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-0429/2020)

10.2.3. Nutzung der ehemaligen Gastronomieräumlichkeiten des Bürgerhauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-0426/2020)

10.2.3.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0426/2020 (Nutzung der ehemaligen Gastronomieräumlichkeiten des Bürgerhauses Misburg)
(Drucks. Nr. 15-0647/2020)

10.2.4. Erhalt und Sanierung des Bürgerhauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-0425/2020)

10.3. der CDU-Fraktion

10.3.1. Bürgerhaus Misburg langfristig erhalten
(Drucks. Nr. 15-0397/2020)

10.3.2. Lichtverschmutzung Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-0409/2020)

10.3.3. Neubau Grundschule im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0410/2020)

10.4. von DIE LINKE./Piraten

10.4.1. Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten ermöglichen – Finanzbedarf ermitteln und für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0400/2020)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktionell

11.1.1. Zuw. 06-2020, BffL, Möbel und Zelt
(Drucks. Nr. 15-0432/2020)

11.1.2. Zuw. 08-2020, Ev. KG Misburg, Werbekosten für Konzert am Volkstrauertag
(Drucks. Nr. 15-0435/2020)

11.1.3. Zuw. 11-2020, OFW-en Misburg+Anderten, Eintrittskarten für Interschutz-Messe
(Drucks. Nr. 15-0437/2020)

11.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis90/Grüne, Die Linke./Piraten und FDP

11.2.1. Zuw. 07-2020, Schützengesellschaft Anderten, ecoKids-Woche
(Drucks. Nr. 15-0440/2020)

12. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

12.1. Zuw. IB-01-2020, Kl. Musiktheater Nds., Projekt „Treffpunkt Misburg Integratives Musiktheater gegen Einsamkeit“
(Drucks. Nr. 15-0445/2020)

12.2. Zuw. IB-02-2020, Integrationsbeirat, Werbemittel/give aways
(Drucks. Nr. 15-0449/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOP 5.1.2. wird abgesetzt
Tagesordnung einstimmig



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2020 (öffentlicher Teil)
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.
Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema „Sicherheit und
Ordnung im öffentlichen Raum“

Stadtkämmerer Herr Dr. von der Ohe führte mit einer kurzen Präsentation (Anlage 1) in das Thema ein und beantwortete dann Fragen aus dem Stadtbezirksrat wie folgt:
  • Den Hinweis von verdreckten Gullis, wo das Wasser nicht ablaufe, werde man an die Stadtentwässerung weitergeben.
  • So wie der Ordnungsdienst tätig ist, ist auch die Hotline 168 55555 zwischen 08:00-22:00 Uhr besetzt. Der Ordnungsdienst ist anlassbezogen manchmal auch bis 24:00 Uhr im Einsatz.
  • Die räumlichen Geltungsbereiche, also Schwerpunkte im Stadtbezirk sind der "Platz der Begegnung", die Endhaltestelle, "Meyers Garten", das Denkmal "Am Bache" und Spielplatzkontrollen.
  • Die Lärmschutzwand zwischen Endhaltestelle und "Am Forstkamp" wird nach ihrer Widmung ebenfalls in das Reinigungskataster aufgenommen.
  • Eine Intensivierung der Reinigungsintervalle ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Das begonnene Programm umfässt bereits einen Mehraufwand von mehr als 1 Mio. Euro. Die könne man natürlich nicht unendlich weiter steigern, aber man werde die Thematik über Kontrollen im Auge behalten.
  • Kontrolliert wurden vom Ordnungsdienst neben den Schwerpunkten, Kinderspielplätze und die Grünflächen an den Mergelgruben. Friedhöfe gehörten bisher nicht dazu, da es bisher keine Meldungen von dort gab. Man greife die Anregung aber auf.
  • Die eingenommenen Verwarngelder könne er nicht genau beziffern, aber man könne es sich bei 1.100 Ordnungswidrigkeiten im unteren Bereich in etwa ausrechnen. Diese seien nicht dazu da, den Stadthaushalt nennenswert zu stabilisieren, sondern sie sollen eine erzieherische Wirkung haben. Die Gelder fallen bei aha an und würden dem Gesamtgebührenhaushalt zugute kommen.
  • Die inhaltlichen Schwerpunkte der Kontrollen des Ordnungsdienstes lägen nicht im Bereich von Straftaten oder Belästigungen. Diese seien eher der Fall beim Stadtteilfest. Es handle sich eher um Lärmbelästigungen und diese seien meist durch Ansprachen lösbar.


Bezirksbürgermeister Dickneite wertete die Einrichtung des Ordnungsdienstes als eine wichtige und richtige Maßnahme.

TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Bürger fragte, wann die Situation mit den Containern an der GS Mühlenweg vorbei sei und wie es sich mit der Sperrung der Rutsche auf dem Schulhof verhalte.
Protokollantwort:
Die Standzeiten der mobilen Raumeinheiten am Standort GS Mühlenweg sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 genehmigt. Über einen möglichen darüber hinaus gehenden Bedarf entscheidet die Verwaltung zu gegebener Zeit.
Ein Anbau oder eine Erweiterung des Schulgebäudes ist derzeit nicht geplant.“
Betreffs der Rutsche verwies Frau Herzog-Karschunke auf die Anfragebeantwortung, die unter TOP 5.1.1. erfolgen werde.

Weiterhin fragte er nach der Fortführung der Alphabetisierungskurse für Flüchtlinge und die Aufteilung der 14 Mio. Euro vom Land dafür.
Protokollantwort:
Der Fachbereich Kultur/ das Netzwerk Album führt keine Alphabetisierungsmaßnahmen durch und nimmt deshalb keine Fördermittel des Landes in diesem Feld in Anspruch. Deshalb könne man keine Zahlen als Antwort beitragen.

Eine Bürgerin fragte, warum in ihrer Straße (Insterweg) als einziges im Viertel kein umlegbarer, sondern ein einbetonierter Pfosten installiert sei. Man habe Angst, dass in einem Notfall die Häuser von Rettungskräften nicht erreichbar seien.
Aus dem Bezirksrat kam die Bitte nach einem Tausch des Pfostens.
Protokollantwort:
Der 3,0 m breite Insterweg ist auf gesamter Länge 93 m als Gehweg gewidmet. Feuerwehr und Rettungsdienste befahren solche Wege grundsätzlich nicht, sondern erreichen die Häuser im Notfall zu Fuß, da immer die Gefahr besteht, dass sich die Fahrzeuge festfahren, da der (Rück) Weg versperrt ist.

Ein weiterer Bürger fragte, betreffs der Hundehinterlassenschaften, die er als großes Ärgernis empfinde.
Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe erläuterte, dass bei einer Umfrage in der Stadtgesellschaft das Thema Hundekot ebenfalls als eines der größten Ärgernisse benannt wurde. Hier wolle nicht nur aha das Thema intensivieren, sondern auch in den Sanktionierungskriterien solle sich das niederschlagen. Natürlich könne man nicht hinter jeden der etwa 14.000 Hunde in Hannover einen Abfallfahnder stellen, aber jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er sich eventuell auch zutraut einem solchen Hundehalter zu sagen, dass er mit öffentlichem Raum so nicht umgehen dürfe.
Bezirksbürgermeister Dickneite gab aber zu bedenken, dass dies auch zu Anfeindungen führen könne.

Ein anderer Bürger bemängelte, dass teilweise viel Müll rund um die Abfallkörbe liege. Desweiteren erkannte er an, dass sich rund um die Endhaltestelle schon etwas in puncto Sauberkeit getan hätte, dass aber noch immer Glasscherben rumlägen.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Pausenhof der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-0421/2020)

Laut Auskunft einer Reihe von Schülerinnen und Schülern ist der Pausenhof der Grundschule Mühlenweg seit Monaten weitgehend gesperrt, nur auf einer kleinen Grünfläche sei der Aufenthalt noch möglich. Röhren und Rutschen, die beliebte Spielgeräte darstellen, können derzeit nicht genutzt werden. Nachdem sie sich am 9.12.2019 mit einem Brief an die Stadt Hannover gewandt haben, warten die Schülerinnen und Schüler noch auf eine Antwort.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwiefern handelt es sich bei der weitgehenden Sperrung des Pausenhofs bzw. von dortigen Spielgeräten um Maßnahmen der Verkehrssicherung seitens der Stadt Hannover?

2. Welche weiteren Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang auf dem Pausenhof geplant, und wann plant die Verwaltung die Beantwortung des Briefes?

3. Wann kann der Pausenhof inklusive Spielgeräten wieder voll von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden?

Zu 1.:
Die Spielhügellandschaft inkl. der Kriechtunnel wurde abgezäunt, um der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen.

Zu 2.:
Derzeit wird die Hangrutsche demontiert und die Steinquader wurden bereits entfernt. Ein Angebot zur Demontage der Kriechtunnel ist angefragt, das Ergebnis liegt der Verwaltung bislang noch nicht vor.
Nach Abbau der Betonröhren wird die Hügellandschaft verkehrssicher hergerichtet, um auf Wunsch der Schulleitung den Kindern bis zur Überplanung des Außengeländes diese besondere Form der Spielfläche zur Verfügung zu stellen.
Der Brief der Schüler*innen wurde Anfang Februar dahingehend beantwortet.

Zu 3.:
Die Spielhügellandschaft wird nach der Wiederherstellung – wie unter Pkt. 2. beschrieben –bespielbar sein.
Der zeitliche Ablauf für die Überplanung des Außengeländes steht noch nicht fest, die Verwaltung informiert sobald feststeht wann die Umsetzung erfolgen wird.

Bezirksratsfrau Scholvin bemängelte die Informationspolitik gegenüber den Schüler*innen.
Auf Nachfrage erläuterte Frau Herzog-Karschunke, dass der Hügel und die Rutsche wahrscheinlich bestehen bleiben, der Kriechtunnel wird aus Sicherheitsgründen aber nicht weiter bestehen.

TOP 5.1.2.
Kleingärten im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0423/2020)

Kleingärten sind wichtige und besonders unterstützenswerte Elemente der Naherholung und der Kultur. Neben dem wichtigen ökologischen Beitrag sind zunehmend auch interkulturelle Aspekte von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Speziell die sogenannten Mikro-Kleingärten werden von immer mehr Menschen als willkommenes und naturnahes Refugium wahrgenommen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Kleingärten gibt es derzeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten und an welchen Orten dort?

2. Wie viele Kleingärten gibt es in anderen Stadtbezirken wie z.B. Buchholz-Kleefeld, und wo dort – und in welchem Umfang – werden Kleingärten von Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtbezirks Misburg-Anderten genutzt?

3. Welche Maßnahmen und welche zahlenmäßige Entwicklungen sind für die kommenden Jahre im Zusammenhang mit den Kleingärten im Stadtbezirk Misburg-Anderten geplant oder sogar bereits absehbar?

Zu 1. Derzeit gibt es 284 Kleingärten im Stadtbezirk 05 Misburg-Anderten. Davon sind 229 stadteigen sowie 55 privat. Die Verteilung im Stadtgebiet bzw. im Stadtbezirk ist in der Anlage „Karte 4_Kleingartenbestand je Quadrant und Stadtbezirk“ (Auszug aus Kleingartenkonzept 2016-2025) abgebildet.

Zu 2. Die Verteilung der übrigen Kleingärten im Stadtgebiet bzw. in den anderen Stadtbezirken ist ebenfalls in der Anlage „Karte 4_Kleingartenbestand je Quadrant und Stadtbezirk“ (Auszug aus Kleingartenkonzept 2016-2025) abgebildet:

Es zeigt sich, dass einige Stadtbezirke wenige (Südstadt-Bult, Misburg-Anderten) bis keine (Mitte) Kleingartenflächen aufweisen. Andere sind mit einem hohen Anteil an der Gesamtfläche und Gesamtparzellenanzahl gut ausgestattet.

Der größte Teil der Gärten umgibt in nahezu ringförmiger Anordnung die innere Stadt mit ihrer dichten Bebauung und einem hohen Anteil an Geschosswohnungen. Diese Anlagen existieren überwiegend seit über 50 Jahren. Weitere Kleingartenanlagen in Streulage am Stadtrand (z.B. Badenstedt, Davenstedt oder Kirchrode) kamen in den 1980er Jahren hinzu.

Anzahl der Kleingarten-Parzellen in den Stadtbezirken


insgesamt
stadteigen
privat
Stadtbezirk 1
Mitte
0
0
0
Stadtbezirk 2
Vahrenwald-List
1.966
1.343
623
Stadtbezirk 3
Bothfeld-Vahrenheide
2.358
1.820
538
Stadtbezirk 4
Buchholz-Kleefeld
2.375
2.182
193
Stadtbezirk 5
Misburg-Anderten
284
229
55
Stadtbezirk 6
Kirchrode-Bemerode-Wülferode
1.175
463
712
Stadtbezirk 7
Südstadt-Bult
115
77
38
Stadtbezirk 8
Döhren-Wülfel
2.487
946
1.541
Stadtbezirk 9
Ricklingen
1.608
1.129
479
Stadtbezirk 10
Linden-Limmer
1.198
780
418
Stadtbezirk 11
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
2.388
1.764
624
Stadtbezirk 12
Herrenhausen-Stöcken
2.072
2.027
45
Stadtbezirk 13
Nord
1.977
1.779
198

gesamtes Stadtgebiet
20.003
14.539
5.464

Verteilung der Kleingärten auf die Quadranten

Verteilung der Kleingärten auf die 13 Stadtbezirke

Hinsichtlich der Klärung, in welchem Umfang Kleingärten im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld von Einwohner*innen des Stadtbezirks Misburg-Anderten genutzt werden, haben wir den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (BZV) um unterstützende Auskunft über die vom Verband im August 2019 angekündigte Durchführung eines aktuellen Postleitzahlenabgleichs für Misburg-Anderten gebeten. Hierzu hat uns der BZV am 10.03.2020 nachfolgende Auswertung des Postleitzahlenabgleichs (in Diagramm- und Tabellenform, ohne textliche Erläuterung) überliefert:
Übersicht der Pächter*innen von Kolonie Kleeblatt des KGV Kleefeld (Umnutzung durch MHH-Neubau)

Übersicht Pächter*innen des BZV aus Misburg (PLZ 30627, 30629, Akeleiweg 30655)



Übersicht Pächteranteil pro Verein aus Misburg (PLZ 30627, 30629, Akeleiweg 30655)

Tabellarische Übersicht Pächteranteil pro Verein aus Misburg (PLZ 30627, 30629, Akeleiweg 30655):

Verein
Nr.
Anz. Pächter
Abendfrieden
101
4
Alte Treue
108
11
Anderten
112
8
Annateich
116
36
Am Davenstedter Platz
118
1
Badenstedt
120
1
Bemerode
124
2
Berggarten und Umgebung
128
1
Bischofshole
132
4
Bornumer Holz
136
4
Bothfeld
140
4
Breite Wiese
144
112
Buchholz
148
22
Buchholzer Mühle
152
100
Burgfrieden
156
6
Burgland
160
4
Davenstedt
164
1
Deichwiesen
168
15
Döhren
172
5
Döhrener Masch
176
3
Dreieck
180
6
Hannover-Eilenriede
184
150
Farrelheide
192
17
Feierabend
196
3
Flora
198
24
Friedenstal
208
125
Germania List
212
3
Grüne Aue
216
21
Hahnenburg
220
4
Hainholz
224
2
Heide-Kamp
232
84
Im Apfelgarten
248
2
Jacobus-Sackmann
250
2
Kiebitzwiese Misburg
254
1
Kleefeld
256
112
Klein-Burgdorf
260
4
Krügersruh
268
1
Langefeld
272
12
Lange Hop
274
2
Linden
288
3
List
292
12
Lister Damm
296
8
Mittelfeld
302
2
Morgensonne
304
1
Neue Hoffnung
310
23
Neuland List
312
5
Nibelungen
316
3
Ostfeld an der Trift
320
4
Rehhagen
328
1
Ricklingen
332
4
Sahlkamp-Bahnstrift
336
1
An der Saline
340
1
Seelrode
344
3
Sonnenland
352
2
Spannhagen
356
8
Spannriede
360
1
Schleusengrund
372
1
Staatswiesen
376
13
Steuerndieb
380
23
Strandrose
384
4
Tannenberg-Allee
388
5
Tannenkamp-Mecklenheide
392
3
Tiefland
394
2
Vahrenwalder Heide
404
3
Verein. Steintormasch
408
6
Waldfrieden
424
48
Gartenfreunde Waldfrieden
428
8
Walkenriede
436
4
Weidengrund
440
5
Sonstige

3


1129


Übersicht PLZ-Bereiche der Pächter vom Verein Kleefeld


Tabellarische Übersicht PLZ-Bereiche der Pächter vom Verein Kleefeld:

PLZ
Anz. Pächter

30159
4

30161
28

30163
19

30165
3

30167
2

30169
4

30171
21

30173
12

30175
13

30177
14

30179
2

30419
3

30449
2

30451
1

30457
1

30459
2

30519
5

30539
6

30559
11
(2,1 % aus Kirchrode, Anderten, Misburg-Süd)
30611
1

30625
217
(41,3 % aus Kleefeld- Heideviertel)
30627
66
(12,6 % aus Groß-Buchholz, Misburg)
30629
18
(3,4 % aus Misburg)
30655
28
(5,3 % aus Groß-Buchholz, Misburg-Nord)
30657
1

30659
12

30823
2

30853
3

30880
4

30916
1

30926
2

30952
1

30982
1

31199
1

31275
5

31303
2

31555
1

31718
1

31832
1

40789
1

49504
1

72076
1

80809
1

Summe:
525
(100%)

Eine weitergehende Analyse und Aufbereitung dieser Daten durch die Verwaltung war aufgrund der Kurzfristigkeit der Übermittlung nicht innerhalb der eingeräumten Frist möglich.

Zu 3. Potentielle Inanspruchnahme von KG

Gemäß Verhandlungsergebnis zum Kleingartenkonzept 2016-2025 (KGK) sind im Stadtbezirk 05 Misburg-Anderten für das Projekt „Sportpark Misburg“ (aus Wohnkonzept 2025) 22 private Kleingärten potentiell von einer Umnutzung betroffen. Ob und zu wann das Bauprojekt zur Umsetzung kommt, steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht fest. Von dem ursprünglichen Realisierungshorizont (Umsetzung in 2019) wurde durch das Moratorium Abstand genommen (vgl. Info-DS 0523/2019).

Potentielle Neuanlage und Arrondierung von KG

Gemäß B-DS 3165/2019 plant die Verwaltung im Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungen am Kronsberg-Süd derzeit den Bau neuer Kleingärten am Kronsberg-Nord. In einem ersten Bauabschnitt sollen dort in den nächsten drei Jahren mindestens 51 neue Kleingärten entstehen (s. Fläche A in Anlage „3165-2019_Anlage1“, Auszug aus B-DS 3165/2019). Die planerische Entwicklung und Ausweisung der neuen Kleingärten am Kronsberg-Nord sollen einer Unterversorgung mit Kleingärten vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnbauentwicklung sowie der negativen Abweichung von der durchschnittlichen Kleingartenversorgung 1:12 (1 Kleingarten auf 12 Geschosswohnungen) im Quadrant Südost mit den Bezirken 06 (Kirchrode-Bemerode-Wülferode, 07 (Südstadt-Bult) und 08 (Döhren-Wülfel) entgegenwirken.

Für die bedarfsgerechte Versorgung mit Kleingärten wurden angrenzend – im Randbereich des Stadtbezirks 05 (Anderten-Misburg) – weitere Kleingartenentwicklungsflächen (s. Flächen 05B und 05C in der Anlage „Karte 11_Kleingarten-Erwartungsland“) zur (schrittweisen) Aktivierung von ca. 930 weiteren Kleingärten im KGK ausgewiesen.

Zudem ist im KGK eine weitere Kleingartenentwicklungsfläche im Bereich Misburg-Süd (Grünland Steinstraße) für die Arrondierung von ca. 12 Kleingärten bis 2030 in dem Stadtbezirk 05 (Anderten-Misburg) ausgewiesen (s. Fläche 17 in der Anlage „Karte 11_Kleingarten-Erwartungsland“).

TOP 5.1.3.
Baugenehmigung für Kleinwindenergieanlagen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0424/2020)

Presseberichten war aktuell zu entnehmen, dass es in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern (Saarland) eher schwierig ist, für kleine Windräder eine Baugenehmigung zu erhalten. Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Klimawandels halten wir jeden Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emission jedoch für grundsätzlich begrüßenswert. Die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen und aus Kleinwindenergieanlagen sind bei privaten Betreibern und kleineren Gewerbebetrieben mit Sicherheit eine willkommene und wirtschaftliche Ergänzung des Strombezugsportfolios.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es im Stadtbezirk Baugenehmigungsanfragen zum Bau und Betrieb von Kleinwindenenergieanlagen, und wenn ja, welche?

2. Gab es seitens der Verwaltung bereits Initiativen zur Vereinfachung des entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens, und wann sind solche Initiativen geplant?

3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, um z.B. Kleingartenvereine oder Schulen bei der Planung von Kleinwindenergieanlagen zu unterstützen?


Zu 1.
In den Stadtteilen Misburg Nord und Misburg Süd und Anderten sind Baugenehmigungsanfragen zum Bau und Betrieb von Kleinwindenenergieanlagen nicht bekannt.

Zu 2.
Initiativen zur Vereinfachung des entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens sind uns nicht bekannt.

Zu 3.
Derzeit ist es nicht sinnvoll, Kleinwindanlagen verwaltungsseitig zu unterstützen. Sie sind in der Regel ökologisch nicht sinnvoll und ökonomisch nicht wirtschaftlich.

Windenergieanlagen wandeln die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie um. Für die Effektivität spielt das Verhältnis des Aufwandes für Aufstellung und Betrieb gegenüber des Ertrages die entscheidende Rolle.

Die gesetzliche Förderung bzw. die am Markt erzielbaren Preise für Windstrom sind auf große Windenergieanlagen ausgelegt. Bei Kleinwindanlagen, die eine elektrische Leistung bis zu 75 Kilowatt (kW) haben, liegen die Gestehungskosten pro Kilowattstunde (kWh) regelmäßig über den Kosten einer kWh aus dem Netz. Dies liegt u. a. an der auf Großanlagen ausgerichteten Förderung: Kleine Anlagen erreichen mangels Wirtschaftlichkeit keine großen Stückzahlen, werden – anders als Photovoltaik-Module – nicht im industriellen Maßstab hergestellt und auch nicht kontinuierlich weiterentwickelt.

Somit bleibt die Herstellung der Kleinwindanlagen auch in der ökologischen Betrachtung hinter großen Windenergieanlagen zurück: Die Produktion ist im Vergleich zur Vermeidung von Treibhausgasen während der Nutzungsdauer sehr energieaufwändig. Deshalb beträgt die Treibhausgasemission einer kWh Kleinwind-Strom nach der Studie „Ökobilanzierung von Schweizer Windenergie“ (2015) mehr als das Fünffache einer kWh aus Großwindanlagen, wodurch die energetische Amortisation sich sehr verzögert und bei Kleinverbrauch (z. B. in Kleingärten) fraglich ist.

Kleinwindanlagen können – anders als große Windenergieanlagen – zwar auch in bebauten Gebieten zum Einsatz kommen, jedoch sind die Erfahrungen eher negativ. Selbst Mikroanlagen mit bis zu 1,5 kW Leistung können Schwingungen auf das Gebäude, an dem sie angebracht sind, übertragen. Auch wenn heutige Anlagen wenig Geräusche abgeben, können diese in Wohn- und Erholungsgebieten (wie Kleingärten) als störend empfunden werden. Vor allem aber der schnelle Wechsel von Licht und Schatten, der auf Wohnräume und Arbeitsstätten einwirkt, bildet erhebliches Störungs­potenzial. Ein hannoversches Wohnungsunternehmen hatte vor Jahren einen Versuch mit einer Kleinwindanlage in einem Wohngebiet unternommen, der wegen massiver Beschwerden aus der Nachbarschaft sehr schnell beendet wurde.

Energetische Autarkie, die entgegen der wirtschaftlichen Betrachtung als Grund für eine Kleinwindanlage herangezogen werden könnte, ist in der Großstadt ein sehr seltenes Bedürfnis. Auch wird die Kleinwindverstromung im Vergleich mit anderen Arten der regenerativen Stromerzeugung, z. B. Photovoltaik, eher nachteilig zu bewerten sein.

Kleinwindanlagen werden gelegentlich als Werbeträger in Gewerbegebieten eingesetzt. Hierbei spielt nicht die Stromerzeugung, sondern die werbliche Wirkung der als ökologisch geltenden Anlage die Hauptrolle. Allerdings sind der Verwaltung solche Beispiele in Hannover nicht bekannt.

Insgesamt sieht die Verwaltung in Kleinwindanlagen derzeit kein lohnendes Feld für eine Unterstützung oder Förderung im hannoverschen Stadtgebiet.

Allerdings unterstützt die Region Hannover derzeit in ihrem „Leuchtturm“-Förderprogramm die Entwicklung der Software KARE, die im Internet zur Verfügung gestellt werden soll, um damit den schwer überschaubaren Markt transparenter machen, indem sie für Kleinwind-Standorte im Regionsgebiet Angaben zur Stromproduktion, zur Wirtschaftlichkeit und zur Treibhausgas-Vermeidung liefert.

Sollten sich aus dieser Anwendung oder aus anderen Quellen Gründe für eine bessere ökologische und ökonomische Bewertung ergeben, wird die Verwaltung daraus ggf. Maßnahmen ableiten.

Bezirksratsherr Tegeder bezweifelte Angaben aus der Antwort, die seiner Meinung nach veraltet seien. Mittlerweile sei die Effizienz der Kleinwindanlagen mindestens gleich denen von Photovoltaikanlagen und auch die Störeinflüsse konnten weitgehend ausgeschlossen werden. Er bat die Verwaltung um Aktualisierung ihrer Argumentation.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Umsetzung Drs. 15-2065/2019
(Drucks. Nr. 15-0395/2020)
Da eine finale Antwort zu dieser Drucksache noch aussteht bzw. eine Umsetzung womöglich nicht erfolgte, fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Flächen erhielten eine Einsaat - wann und wo ist dies erfolgt?
  2. Welche Flächen werden kurzfristig vorbereitet?

Zu 1. Nachfolgende Flächen wurden 2019 eingesät:
Anderten
· Hasenkamp
· Anderterstraße
· Käuzchenweg
· Stahlstraße
Misburg
· Gertsertsweg
· Albrechtstraße
· Mittellandkanal beide Seiten
· Buchholzerstraße/Rückhaltebecken
· BMX-Bahn/Rodelberg
· Seckbruchstraße
· Stadtteilpark Steinbruchsfeld

Zu 2. Vorbereitung von Ansaatflächen 2020
· Lohweg bis Höversche Straße, Höversche Straße bis Kanal (Anderten)
· Grenzweg (Misburg)

TOP 5.2.2.
Stadtbezirksmanagement – Arbeit im Jahr 2019
(Drucks. Nr. 15-0396/2020)

Vor dem Hintergrund, dass das Stadtbezirksmanagement nach Aussagen der Stadtverwaltung ein „Bindeglied“ auch zwischen Verwaltung und Politik sein soll, ist verwunderlich, dass zum entsprechenden Tagesordnungspunkt „Bericht des Stadtbezirksmanagements“ in Bezirksratssitzungen oftmals wenig oder nichts berichtet wird und ein von der CDU-Fraktion erbetener Bericht für die Sitzung am 4.12.2019 über eine durch die Stadtbezirksmanagerin besuchte Veranstaltung der AWO Anderten abgelehnt wurde, fragen wir die Verwaltung:
  1. Wie viele Termine hat die Stadtbezirksmanagerin für Misburg-Anderten im Jahr 2019 bei Vereinen und Institutionen wahrgenommen?
  2. Wie stellt sich das Verhältnis von auswärtigen Terminen und Arbeitszeit im Büro dar?
  3. Wie kann ein besserer Informationsaustausch zwischen Stadtbezirksmanagement und Bezirksratsmitgliedern erreicht werden?


Vor der Beantwortung der Anfrage gab es eine kontroverse Diskussion über die Art der Anfrage. Dabei lobte Bezirksbürgermeister Dickneite die engagierte Arbeit von Frau Herzog-Karschunke im Stadtbezirk.
Der Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion die Antwort der Verwaltung vor den weiteren Wortmeldungen zu verlesen wurde mit
5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Die SPD-Fraktion und die Gruppe Die Linke./Piraten brachten zum Ausdruck, dass die Anfrage zwar rechtmäßig, aber "inquisitorisch" formuliert sei.
Die CDU-Fraktion wies die Vorwürfe zurück. Man habe eine Anfrage gestellt und wolle nicht die Stadtbezirksmanagerin kritisieren, sondern Antworten auf Fragen haben, die sich daraus ergeben haben, dass relativ wenig in den Berichtspunkten über ihre Arbeit zu hören gewesen sei. Zudem sei es unüblich eine Anfrage vor der Antwort zu diskutieren.

Antwort der Verwaltung:
Vorbemerkung:
Die Tätigkeiten des Stadtbezirksmanagements sind vielfältiger Art; sowohl in der auf den jeweils betreuten Stadtbezirk bezogenen Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben innerhalb der Verwaltung mit den verschiedenen Fachbereichen als auch hinsichtlich der Kommunikation und Kooperation mit Gremien und Organisationen im Außenkontakt im Rahmen der stadtbezirklichen Arbeit. Die Relation dieser Aufgaben zueinander in der internen Betrachtung ist von den jeweiligen, sich auch verändernden Themenstellungen abhängig, ebenso von spezifischen Gegebenheiten in den 13 Stadtbezirken mit ihren unterschiedlichen Strukturen, aus denen sich – auch wechselnde – Arbeitsschwerpunkte ergeben können.
Die Tagesordnungen der Stadtbezirksräte beinhalten – entsprechend der kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben – eine Gliederung in Verwaltungsdrucksachen, Anträge und Anfragen der Fraktionen, Gruppen und Mitglieder sowie die Einwohner*innen-Fragestunde. Beim „Bericht des Stadtbezirksmanagements“ handelt es sich um einen freiwilligen Informations-Tagesordnungspunkt der Verwaltung, der nach Bedarf gegeben und ausgestaltet wird. Die Berichtspunkte des Stadtbezirksmanagements in den Stadtbezirksräten beinhalten Informationen aus der Verwaltung und der Stadtgesellschaft. Hierbei handelt es sich in der Regel um Themen, die das Stadtbezirksmanagement ganz oder teilweise selbst initiiert hat oder zu denen es den Wunsch aus der Verwaltungsspitze zum Bericht gibt.

Zu 1.
Die Stadtbezirksmanagerin hat im Jahr 2019 – neben der obligatorischen Teilnahme an den Sitzungen des Stadtbezirksrates und des Integrationsbeirates – etwa 80 Außentermine, zu einem großen Teil in den späteren Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden, wahrgenommen. Zu den Arbeitsschwerpunkten zählten hier u. a. das vom Stadtbezirksrat initiierte Beteiligungsverfahren zur Benennung des Platzes der Begegnung und sowie die Vorbereitung und Durchführung des Familienfestes am und rund ums Bürgerhaus, des Kleinen Festes Am Bache in Anderten und des Europäischen Nachbarschaftstages im Rathaus Misburg. Die Stadtbezirksmanagerin hat u. a. an den Stadtteilgesprächsrunden in Anderten und Misburg (jeweils sechs pro Jahr), dem Netzwerk Senioren (4x im Jahr), Treffen mit dem Verein für Gewerbe und Industrie Misburg und Umgebung e. V. (vgi) zur Vorbereitung des Stadtteilfestes 2020 und an Veranstaltungen zur alternsgerechten Quartiersentwicklung in Anderten teilgenommen. Daneben fielen Termine auf Einladung von Vereinen und Institutionen, der Neujahrsempfang des Stadtbezirksrates sowie Veranstaltungen des Integrationsbeirates, wie z. B. eine Präventionsveranstaltung der Polizei zum Einbruchschutz an. Darüber hinaus erfolgte zweimal im Jahr die Teilnahme an der Seniorenbeirats-Delegiertenversammlung, gemeinsam für die Stadtbezirke Misburg-Anderten und Bothfeld-Vahrenheide.

Zu 2
Das Verhältnis wird nicht statistisch erfasst, weil es keinerlei Rückschlüsse auf die Qualität der Arbeit des Stadtbezirksmanagements zulassen würde.

Zu 3.
Die Verwaltung sieht hier für den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten kein Informationsdefizit.

Die Anfragesteller zeigten sich mit der Beantwortung zufrieden.
Bezirksbürgermeister Dickneite machte darauf aufmerksam, dass es manchmal der Ton in der Anfragestellung macht, ob etwas als Unterstellung gewertet wird, oder als sachliche Frage. Seine Aufgabe sei es auch, dann die Verwaltungsmitarbeiter in Schutz zu nehmen.
Herr Wescher lobte die Arbeit der beiden Verwaltungsmitarbeiter seines Sachgebietes in diesem Bezirksrat ausdrücklich. Auf einen Zweifel betreffs der Antwort unter Punkt 2 antwortete er den Anfragestellern, dass es diese Erfassung tatsächlich nicht gebe, da jeder Stadtbezirk anders strukturiert sei und sich dadurch gar keine Vergleichsmöglichkeiten ergeben würden. Der angesprochene Versicherungsschutz gelte im Innen- wie im Außendienst.

Bezirksratsfrau Bockentin-Müller hielt die Anfrage für gerechtfertigt vom Inhalt, fand aber die Art und Weise geeignet um die ausgelösten Emotionen hervorzurufen. Frage 2 sollte ein Bezirksrat nicht stellen, da dies in den Bereich der Arbeitskontrolle gehe und das stehe dem Bezirksrat nicht zu.
Die SPD-Fraktion bedankte sich ebenfalls für die geleistete Arbeit von Frau Herzog-Karschunke und Herrn Selig, anerkannte nochmals die Rechtmäßigkeit der Anfrage, aber machte auch noch einmal darauf aufmerksam, dass man eine Anfrage wertschätzend, oder aber provokativ stellen könne.
Die CDU-Fraktion betonten auch in Zukunft Anfragen zu stellen, so wie sie es wollten und die nicht immer der Verwaltung gefallen. Auch dafür seien sie von den Bürger*innen gewählt worden.

TOP 5.2.3.
Budget des Stadtbezirksmanagements
(Drucks. Nr. 15-0398/2020)
Das Stadtbezirksmanagement bekommt in allen Stadtbezirken zur Erfüllung von Aufgaben Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch waren die Mittel des Stadtbezirksmanagements Misburg-Anderten jeweils in den letzten drei Jahren?
2. Welche Kriterien gibt es für die Mittelvergabe?
3. Wofür und in welcher Höhe wurden die Mittel jeweils in den letzten drei Jahren ausgegeben (bitte einzelne Auflistung nach Maßnahme und Jahr)?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Hannover findet man unter der Finanzposition 74310800 als sonstige Geschäftsaufwendungen die Mittel, die dem Stadtbezirksmanagement für 13 Stadtbezirke zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2017 stand ein Betrag in Höhe von 25.000€ zur Verfügung. Auf den Stadtbezirk 05 entfielen bei einer 100%igen Freigabe 1.825€.

Im Jahr 2018 stand dieselbe Gesamtsumme zur Verfügung, wurde jedoch nur zu 80% ausgenutzt, wodurch sich für den Stadtbezirk 05 eine Summe in Höhe von 1.460€ ergab.

Im Jahr 2019 entfielen von 15.000€ Haushaltsmitteln bei voller Freigabe 1.090€ für das Stadtbezirksmanagement 05.

Antwort der Verwaltung zu Fragen 2 – 3:
Die Geschäftsaufwendungen werden grundsätzlich nicht für investive Maßnahmen eingesetzt. Sie können jedoch bedarfsabhängig und flexibel auch in den unterschiedlichen Stadtbezirken sowie für stadtbezirksübergreifende, zentrale Aufgaben eingesetzt werden.

Beispiele für den Einsatz der Haushaltsmittel sind u.a.:
· Bewirtschaftungen für Gespräche, Konferenzen und Workshops
· Mieten für Veranstaltungsräume
· Honorarmittel für Referent*innen, Moderator*innen oder externe Auftragnehmer*innen
· Materialien für Workshops oder Veranstaltungen
· stadtbezirksbezogene bzw. projektbezogene Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
· Anschub- und Mitfinanzierung von Projekten

Das Stadtbezirksmanagement Misburg-Anderten hat aus den o.g. Haushaltsmitteln in den vergangenen Jahren beispielsweise Ausgaben für die Familienfeste im und rund um das Bürgerhaus getätigt und den Europäischen Nachbarschaftstag im Rathaus Misburg seit 2017 initiiert und finanziell unterstützt. Darüber hinaus gab es eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Feier am Platz der Begegnung nach dem mehrstufigen Bürger*innenbeteiligungsverfahren zur Namensbenennung des Platzes.
Im Rahmen des Jugendaustausches mit Bollnäs/Schweden wurden Mietkosten für die Raummiete eines Kirchenraumes übernommen.
Weitere Mittel wurden für die Bewirtung von unterschiedlichen Sitzungen im Rathaus Misburg verwendet.

Bei den einzelnen Ausgaben handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung, über die die Verwaltung gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt nachweispflichtig ist.

Die CDU-Fraktion fragte nach dem Grund der Abschmelzung des Geldes.
Herr Wescher antwortete, dass die Finanzen bei jeder Aufstellung des Haushaltsplanes nach Bedarf neu bewertet werden und es sei der Gesamtlage des Haushaltes geschuldet, dass nicht immer die Arbeit des Stadtbezirksmanagements als am dringlichsten eingestuft wird.
Auf Nachfrage der Gruppe Die Linke./Piraten antwortete Herr Wescher, dass er noch nicht sagen könne, ob wieder mehr Mittel beantragt werden, er rechne aber nicht mit einer erheblichen Zunahme.

TOP 5.2.4.
Wochenmärkte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0399/2020)

Immer wieder wird über eine Verlegung des Misburger Wochenmarktes diskutiert und das Fehlen eines Wochenmarktes in Anderten beklagt.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie ist die Zufriedenheit der Betreiber des Misburger Wochenmarktes mit dem bisherigen Standort?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung die potenzielle Möglichkeit zur Verlegung auf den „Platz der Begegnung“?
  3. Gibt es Neuigkeiten zur Einrichtung eines Wochenmarktes in Anderten?
Frage 1
Die Verwaltung hat aktuell eine Befragung der Marktbeschicker*innen auf dem Misburger Wochenmarkt durchgeführt. Das Ergebniss ist eindeutig und einstimmig. Die gesamte Händlerschaft möchte weiterhin auf dem bisherigen Platz bleiben.

Frage 2
Die Möglichkeit zur Verlegung besteht grundsätzlich. Sie ist aber nur umsetztbar, wenn die Marktbeschicker*innen zustimmen. Zum jetzigen Zeitpunkt stimmen diese einer Platzverlegung entsprechend der aktuell durchgeführten Befragung jedoch nicht zu.

Frage 3
Die Verwaltung sieht zurzeit leider nicht die Möglichkeit, Wochenmarkthändler*innen für einen Wochenmarkt in Anderten zu gewinnen. Bewerbungen oder Anfragen liegen ebenfalls nicht vor.

Die SPD-Fraktion und die Gruppe Die Linke./Piraten bestätigten, dass die Marktbeschicker kein Interesse an einer Verlegung des Marktes haben. Diese Anfrage gebe es regelmäßig.
Die CDU-Fraktion wollte ein aktuelles Meinungsbild zu diesem Thema. Man wolle den Markt nach dieser Antwort natürlich nicht gegen den Willen der Beschicker verlegen.
Herr Selig antwortete auf Nachfrage, dass die Umfrage bei den Marktbeschickern in der Zeit der Bearbeitung der Anfrage erfolgt ist.

TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Umbesetzungen im Patenschaftskomitee Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-0443/2020)

Antrag,

im Patenschaftskomitee des Stadtbezirkes Misburg-Anderten folgende Umbesetzungen/Besetzungen zu beschliessen:
  1. Stellvertretendes Mitglied im Patenschaftskomitee:
  2. Bisher :
    Herr Lukas Wollenzien

    Neu:
    Herr Klaus Tegeder

    Einstimmig

TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)
Zu Beginn fand auf Antrag der SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung statt, um den vorliegenden Änderungsantrag zu beraten.

Sitzungsunterbrechung von 19:36- 19:43 Uhr

Bezirksratsherr Hoare antwortete auf Nachfrage der SPD-Fraktion, dass er so wie immer bei Anträgen die die AMK betreffen in seiner Funktion als AMK-Vorsitzender nicht an der Abstimmung teilnehmen werde.
Herr Selig trug die zwischenzeitlich neu eingetroffene Erkenntnisse aus dem Fachbereich Kultur vor:
zur AMK:
1. Die Zuwendung an die AMK für das Jahr 2020 wird –wie in den Vorjahren – als Einzelbeschlussdrucksache in den Stadtbezirksrat gegeben werden. Beabsichtigt ist, die Drucksache vor der Sommerpause 2020 vorzulegen. Eine Auszahlung ist unmittelbar nach Beschluss des Bezirksrats möglich. Sollte vorher unerwartetermaßen ein dringender Auszahlungsbedarf bestehen, kann der Verein eine Vorschusszahlung beantragen.
2. Bisher hat die AMK gegenüber der Verwaltung keinen Wunsch nach einem mehrjährigen Vertrag geäußert. Die Verwaltung wird unabhängig davon beim nächsten Routinegespräch mit dem Verein diese Möglichkeit ansprechen. Eine entsprechende Beschlussvorlage könnte frühestens Ende 2020 (nach Beschluss des Haushalts 21/22 durch den Rat) mit Wirkung ab 2021 ins Beratungsverfahren gegeben werden.
Zu den Freunden Andertens:
1. Bis zum Beschluss der Drucksache erhalten die Freunde Andertens auf Anforderung notwendige Vorschusszahlungen. Nach Beschluss der Drucksache und Unterzeichnung des Vertrages wird die Zuwendung regelmäßig in monatlichen Raten ausgezahlt.
2. Mit den Freunden Andertens wird im Sommer 2020 über die Förderung ab 2021 gesprochen. Sollte der Verein erneut einen Zuwendungsvertrag abschließen wollen wird die entsprechende Beschlussvorlage im Anschluss an die Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 21/22 frühestens Ende 2020 ins Beratungsverfahren gegeben.
In der kurzen Diskussion zwischen den Antragstellern des Änderungsantrages und der Gruppe Die Linke./Piraten wurden unterschiedliche Standpunkte ausgetauscht, ob die AMK hätte auf die Verwaltung zugehen müssen, oder umgekehrt.

Antrag,
auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen zuzustimmen.

Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2019/2020 je 244.655,94 € und 2021/2022 je 253.173,58 €, gesamt 995.660 €,

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2019/2020 je 244.917 € und 2021/2022 je 252.829 €, gesamt 995.492 €,

3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2019/2020 je 197.428 € und 2021/2022 je 203.844 €, gesamt 802.544 €,

4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2019/2020 je 205.625 € und 2021/2022 je 212.444 €, gesamt 836.138 €,

5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2019/2020 je 169.818 € und 2021/2022 je 176.530 €, gesamt 692.696 €,

6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2019/2020 je 159.725 € und 2021/2022 je 169.070 €, gesamt 657.590 €,

7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2019: 32.443 €, 2020: 33.126 €, 2021: 33.366 und 2022: 33.487 €,
gesamt 132.422 €,

8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2019: 82.972 €, 2020: 84.909 €, 2021: 85.589 und 2022: 85.933 €,
gesamt 339.403 €,

9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2019: 70.975 €, 2020: 72.774 €, 2021: 73.404 und 2022: 73.724 €,
gesamt 290.877 €,

10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2019: 70.975 € und 2020: 72.445 €, gesamt 143.420 €,

11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2019: 145.950 €, 2020: 148.984 €, 2021: 150.052 € und 2022: 150.590 €,
gesamt 595.577 €,

12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2019: 5.750 €, 2020: 5.794 €, 2021: 5.810 € und 2022: 5.817 € gesamt 23.171 €,

13. Freunde Andertens e.V.
2019: 2.972 € und 2020: 3.015 €, gesamt 5.987 €.
Mit den Änderungen aus dem Änderungsantrag DS 15-0648/2020 beschlossen
12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung


TOP 7.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 3286/2019 (Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit)
(Drucks. Nr. 15-0648/2020)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Drucksache wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass auch mit der AMK zeitnah ein Zuwendungsvertrag mit vierjähriger Laufzeit geschlossen wird bzw. Gespräche mit dem Ziel eines solchen Abschlusses begonnen werden.

5 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen



TOP 7.2.

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 0284/2020 mit 2 Anlagen)

Aus Anlass eines Bürgerschreibens fragte Bezirksratsherr Becker nach, ob das Ansinnen des Bürgers berücksichtigt worden sei in der Drucksache. Frau Herzog-Karschunke bejahte dies aus ihrer Sicht.
Eine Verständnisfrage von Bezirksratsfrau Scholvin beantwortete Herr Bernhardt dahingehend, dass es sich wahrscheinlich um die Strecke entlang der Stadtbahn handele.

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Einstimmig


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und der Bezirksratsbetreuung
Frau Herzog-Karschunke berichtete über folgende 2 Punkte:
  • Die neue Öffentliche Toilette am Platz der Begegnung ist seit heute Morgen vollständig funktionsfähig. (bereits durch Herrn Dr. von der Ohe mitgeteilt)
  • Am Freitag, 29. Mai 2020, wird auch im Stadtbezirk Misburg-Anderten wieder der Europäische Nachbarschaftstag gefeiert. Die 1. Vorbesprechung findet am Dienstag, 24.03.2020 um 16.00 Uhr im Rathaus Misburg statt. Interessierte Bezirksratsmitglieder sind herzlich zur Mitgestaltung des Programmes eingeladen.
    Anmerkung zum Protokoll:

  • In der Sitzung gab es keinen Mitwirkungswunsch, aber es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich direkt an das Stadtbezirks- management zu wenden.
Herr Selig berichtete ebenfalls über 2 Punkte, zu denen ihn Fragen erreicht hätten:
  • Die Uhr an Meyers Garten sei abgebaut worden, da sie durchgerostet ist, sie soll aber so schnell wie möglich durch die Firma Stroer ersetzt werden.
  • Die Fahrbahnmarkierung in der Uferzeile werde in der kommenden Woche auf die Fahrbahn aufgebracht.


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Herr Bernhardt berichtete, dass man mit dem Waldpädagogischen Zentrum auf einem guten Weg sei und sich alle Beteiligten geeinigt hätten.
Als weiteres kündigte er an, dass er ab dem 1.4.2020 eine neue Aufgabe übernehme und zwar als Stadtplaner für den Stadtbezirk Vahrenwald-List. Die Sitzungen im Mai und Juni werde er aber dann als Vertretung noch in Misburg-Anderten absolvieren.
Bezirksbürgermeister Dickneite bedankte sich mit einem kleinen Präsent bei ihm für die über 14 Jahre währende Arbeit im Stadtbezirk, in der er immer ein kompetenter Ansprechpartner war, dessen Engagement auch über seinen eigentlichen Tätigkeitsbereich hinaus ging.


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus vorhergehender Sitzung

TOP 10.1.1.
DS 2605/2019 – Kommission Stadtbezirksräte und Antwort der Verwaltung auf DS 15-3030/2019
(Drucks. Nr. 15-0126/2020)

Antrag

Die Verwaltung der Stadt Hannover und die Arbeitsgruppe Kommission Stadtbezirksräte werden aufgefordert, zur Kenntnis zu nehmen, dass alle im Bezirksrat Misburg – Anderten gestellten Anträge und Anfragen einen durchaus ernst gemeinten Hintergrund haben und nicht, wie behauptet, in einigen Fällen dazu dienen, die Verwaltung zu diskreditieren.

Darüber hinaus werden die Verwaltung und die Kommission Stadtbezirksräte eindringlich aufgefordert, die DS 2605/2019 (Anlage 1 Seite 2) im Sinne dieses Antrages zu ändern.

5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Unterstützung des Gnadenhofs „Heim für Tiere“ am Blauen See in Misburg
(Drucks. Nr. 15-0427/2020)

Die CDU-Fraktion befürwortet den Antrag, damit der Gnadenhof eine Zukunft hat.
Bündnis90/Die Grünen erläuterte, dass sie den Antrag in die Fraktion ziehen möchte, um mehr Informationen zu bekommen, da diese Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet liege.

Antrag

Nach Auskunft der Verwaltung bei der Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 5.2.2020 gibt es ein „laufendes Verfahren“ bezüglich des Gnadenhofes in der Nähe des Naturfreundehauses am Blauen See in Misburg.

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich in diesem Verfahren dem Gnadenhof gegenüber, soweit es nur möglich ist, unterstützend, hilfsbereit und konstruktiv zu verhalten, was die Gestaltung von Genehmigungs- und Überprüfungsmaßnahmen, Auflagen, rechtlichen Schritten oder auch etwaigen Vergleichen betrifft. Die Verwaltung wird des Weiteren dazu aufgefordert, nach Möglichkeit so zu agieren, dass der Gnadenhof nicht in seiner Arbeit behindert oder gar in seiner Existenz bedroht wird, sondern fortbestehen kann.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 10.2.2.
Benennung/Beschilderung Waldfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-0429/2020)

Aus der SPD-Fraktion kam die Nachfrage, wo das schmiedeeiserne Schild "Waldfriedhof" hingekommen sei.
Von der CDU-Fraktion kam der Hinweis, dass man sich die in der Begründung erwähnte "Heimatverbundenheit" auch bei der Schleuse Anderten gewünscht habe.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert,

künftig in den Publikationen der Landeshauptstadt Hannover und auch auf ausgehängten Schildern die Bezeichnung „Stadtteilfriedhof Misburg“ mit der Zusatzbezeichnung „Waldfriedhof“ zu verwenden.

Einstimmig


TOP 10.2.3.
Nutzung der ehemaligen Gastronomieräumlichkeiten des Bürgerhauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-0426/2020)

Auf den eingereichten Änderungsantrag der CDU reagierte die SPD-Fraktion mit Ablehnung, da sie ihren Antrag bewusst offen halten möchte.
Dies sei der CDU-Fraktion zu offen, so der Fraktionsvorsitzende, da die Gefahr bestünde, dass ein Umbau erfolge (z.B. zu einer Kita) und dadurch eine spätere gastronomische Nutzung verbaut werde.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die zukünftigen Verwendungsmöglichkeiten der alten Gastronomieräumlichkeiten im Seitentrakt des Bürgerhauses Misburg zu prüfen. Angeregt wird erneut eine gastronomische Nutzung, oder aber auch die Einrichtung zusätzlicher Räume für Vereine, Verbände, Parteien, das Angebot zur Ganztagsschulbetreuung und sonstige kulturelle sowie private Veranstaltungen oder eine Nutzung für eine Kindertagesstätte.

Von der Verwaltung sind diese Möglichkeiten jeweils zu bewerten, dazu eventuelle Betreiber anzufragen und ist eine entsprechende Bauplanung einzuleiten.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 10.2.3.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0426/2020 (Nutzung der ehemaligen Gastronomieräumlichkeiten des Bürgerhauses Misburg)
(Drucks. Nr. 15-0647/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die zukünftigen Verwendungsmöglichkeiten bzw. Wiederherstellung der alten Gastronomieräumlichkeiten im Seitentrakt des Bürgerhauses Misburg zu prüfen. Angeregt wird prioritär erneut eine gastronomische Nutzung. oder aber auch die Einrichtung zusätzlicher Räume für Vereine, Verbände, Parteien, das Angebot zur Ganztagsschulbetreuung und sonstige kulturelle sowie private Veranstaltungen oder eine Nutzung für eine Kindertagesstätte. Alternativ ist eine umkehrbare, temporäre Nutzung der Fläche für Übungs- oder Versammlungsräume zu prüfen. Diese wären so einzurichten, dass einer späteren gastronomischen Nutzung kein Nachteil entsteht.

Von der Verwaltung sind diese Möglichkeiten jeweils zu bewerten, dazu eventuelle Betreiber anzufragen und ist eine entsprechende Bauplanung einzuleiten.

6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.4.
Erhalt und Sanierung des Bürgerhauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-0425/2020)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, für den längerfristigen Erhalt und die Sanierung des Bürgerhauses Misburg zu sorgen. Als Vorbedingung dafür soll die Verwaltung einen Beschluss vorbereiten und einfordern, dass die sogenannte HSK-Maßnahme (Haushaltssicherungskonzept) für das Bürgerhaus von 2011/12 aufgehoben wird. Zudem soll die Verwaltung in Abstimmung mit gegenwärtigen und zukünftigen Nutzern ein Nutzungskonzept für das Bürgerhaus entwickeln.

Einstimmig


TOP 10.3.
der CDU-Fraktion

TOP 10.3.1.
Bürgerhaus Misburg langfristig erhalten
(Drucks. Nr. 15-0397/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, das Bürgerhaus Misburg aus dem Haushaltssicherungskonzept VIII (HSK) mit sofortiger Wirkung zu streichen.

Einstimmig


TOP 10.3.2.
Lichtverschmutzung Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-0409/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, dass im Schulzentrum Misburg das Licht nur so lange eingeschaltet bleibt, wie es die jeweilige Nutzung zwingend erfordert. Unnötige Lichtverschmutzung ist, ggf. durch Einsatz von Zeitschaltungen etc., zu vermeiden.

5 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 10.3.3.
Neubau Grundschule im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0410/2020)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Planungen für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Misburg-Anderten aufzunehmen und dem Bezirksrat aus Verwaltungssicht geeignete Standorte vorzuschlagen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 10.4.
von DIE LINKE./Piraten

TOP 10.4.1.
Regelmäßige Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Misburg-Anderten ermöglichen – Finanzbedarf ermitteln und für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 vorsehen
(Drucks. Nr. 15-0400/2020)

Der Antragsteller wies auf eine fehlerhafte Jahreszahl in der Begründung hin.

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu ermitteln, welcher Finanz- und Personalbedarf besteht, um künftig (auch) im Stadtbezirk Misburg-Anderten eine regelmäßige Straßensozialarbeit an Orten wie z.B. ‚Meyers Garten‘, Platz der Begegnung‘ und anderen Treffpunkten der Trinker*innen-, Drogen- und Obdachlosenszene zu ermöglichen.
Dieser Finanz- und Personalbedarf ist dem Stadtbezirksrat anschließend in der Entscheidung zum Antrag mitzuteilen und dann im Verwaltungsentwurf des kommenden Doppelhaushalts 2021/2022 einzustellen.

Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktionell

TOP 11.1.1.
Zuw. 06-2020, BffL, Möbel und Zelt
(Drucks. Nr. 15-0432/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem BffL eine Summe von bis zu

1.200,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH für die Beschaffung von Möbeln und einem Zelt zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.1.2.
Zuw. 08-2020, Ev. KG Misburg, Werbekosten für Konzert am Volkstrauertag
(Drucks. Nr. 15-0435/2020)

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird der Ev. Kirchengemeinde Misburg eine Summe von bis zu

500,00 €

einmalig aus dem Ergebnis-HH für Werbekosten zum Konzert „Verleih uns Frieden“ am Volkstrauertag zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 11.1.3.
Zuw. 11-2020, OFW-en Misburg+Anderten, Eintrittskarten für Interschutz-Messe
(Drucks. Nr. 15-0437/2020)

Antrag
Es werden der Freiwilligen Feuerwehr Misburg und Anderten jeweils bis zu 500 € aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates zweckgebunden zur Verfügung gestellt, um den Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtbezirk Misburg-Anderten ausreichend personalisierte Freikarten für die Interschutz 2020 und den Deutschen Feuerwehrtag zur Verfügung zu stellen. Sollten die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht voll ausgeschöpft werden, so wird der Beitrag aus den eigenen Mitteln um den entsprechenden Restbetrag gesenkt.

Einstimmig


TOP 11.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis90/Grüne, Die Linke./Piraten und FDP

TOP 11.2.1.
Zuw. 07-2020, Schützengesellschaft Anderten, ecoKids-Woche
(Drucks. Nr. 15-0440/2020)

Die CDU-Fraktion wies darauf hin, dass dieser Antrag ja regelmäßig in dieser Form wiederkomme und damit nicht den Zuwendungsrichtlinien entspräche.

Antrag

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V. eine Summe von bis zu

800,00 €

einmalig für die Ausrichtung der ecoKids-Woche vom 30.3. bis 3.4.2020 zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 12.1.
Zuw. IB-01-2020, Kl. Musiktheater Nds., Projekt „Treffpunkt Misburg Integratives Musiktheater gegen Einsamkeit“
(Drucks. Nr. 15-0445/2020)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Kleines Musiktheater Niedersachsen
Projekt: „Treffpunkt Misburg Integratives Musiktheater
gegen Einsamkeit“
Zuwendungssumme: bis zu 1.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2020

Einstimmig



TOP 12.2.
Zuw. IB-02-2020, Integrationsbeirat, Werbemittel/give aways
(Drucks. Nr. 15-0449/2020)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat Misburg-Anderten
Projekt: Werbemittel/give aways für
Öffentlichkeitsarbeit
Zuwendungssumme: bis zu 1.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-02-2020

Einstimmig


Für das Protokoll:




K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer