Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 04.03.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 27.02.2020)
Protokoll (erschienen am 09.06.2020)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - Dez.VI-DC - Datum 05.03.2020

PROTOKOLL

58. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 4. März 2020,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.55 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Semper (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
(Herr Dipl.-Ing. Fahr)
Herr Dipl.-Ing. Kleine
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
(Herr Weh)
Herr Wippach
Frau Wohlfarth

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Frau Hager PR
Frau Gruber Dezernatscontrolling
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Zunft Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bernhardt Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Fröhlich Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Biederbeck Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Schalow Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schwalbach Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Aki Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Kaminski Fachbereich Tiefbau
Frau Steigerwald Büro Oberbürgermeister

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.12.2019

3. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Entwicklung eines Konzeptes zur Verhinderung von Zwangsräumungen
(Drucks. Nr. 3266/2019)

4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Straße 451
(Drucks. Nr. 0331/2020 mit 3 Anlagen)

5. Bebauungsplan Nr. 1835 - Steinbruchsfeld Ost -
Petition von Herrn Enrico Böhland, Bürgerinitiative Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 0066/2020 mit 1 Anlage)

6. Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 3099/2019 N2 mit 1 Anlage)

6.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 3099/2019 N1 (Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover)
(Drucks. Nr. 0238/2020)

7. Abschluss der Sanierung Vinnhorst – Aufhebung Stadtumbaugebiet
(Drucks. Nr. 0061/2020 mit 2 Anlagen)

8. Straßenbenennungen in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 0099/2020 mit 2 Anlagen)

9. Info-Touchscreens für die analogen Rathausmodelle
(Informationsdrucks. Nr. 0380/2020 mit 1 Anlage)

10. Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 2470/2019 mit 1 Anlage)

10.1. Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
(Drucks. Nr. 2470/2019 E1 mit 1 Anlage)

11. Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich
(Drucks. Nr. 3276/2019 mit 1 Anlage)

12. Ausbau Bushaltestelle „Grabbestraße“, Erneuerung Fahrbahnoberbau und Nebenanlagen in der Grabbestraße
(Drucks. Nr. 0227/2020 mit 1 Anlage)

13. Bericht der Verwaltung

14. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

15. Betreiberverträge

15.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 0286/2020 mit 1 Anlage)

15.2. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 3308/2019 mit 1 Anlage)

15.3. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 3167/2019 mit 1 Anlage)

16. Bericht der Verwaltung

17. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Albrecht eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Er gab Hinweise zu Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Sitzungen (§ 64 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 3a Hauptsatzung der LHH).

TOP 4 wurde von der Gruppe Linke & Piraten in die Fraktion gezogen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

1. Einwohner*innenfragestunde gemäß §36 der Geschäftsordnung des Rates

Herr Jockel regte eine Verbesserung des Wohnmobilstellplatzes an den Herrenhäuser Gärten an. Er kritisierte, dass es dort keine Mülleimer, keine elektrischen Anschlüsse, keinen Wasseranschluss und keine Entsorgungsmöglichkeiten für Fäkalien gebe. Er bat darum, diese Verbesserungen schnellstens umzusetzen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass hierzu zurzeit Gespräche mit dem MTV Herrenhausen, der sich in direkter Nachbarschaft befinde, geführt werden, um die Infrastruktur für diesen Standplatz zu verbessern.

Herr Schumann fragte, bezogen auf die Sanierung des Bremer Damms, wann diese vorgenommen werde. Dort sei Tempo 60 vorgeschrieben, was aber größtenteils nicht eingehalten werde.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Sanierung des Bremer Damms in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen liege. Eine Antwort des Landes werde zum Protokoll nachgereicht.

(Protokollantwort: „Die für den Bremer Damm zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover teilt auf Nachfrage mit, dass die grundhaften Arbeiten zur Fahrbahnsanierung nicht vor dem Jahr 2021 stattfinden werden. Bis dahin werden lediglich im Bedarfsfall Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt.


Es ist davon auszugehen, dass das aufgrund der Fahrbahnschäden eingerichtete Tempolimit (60 km/h) bis auf Weiteres bestehen bleiben wird.“)

Herr Schumann wies darauf hin, dass die Bürger*innen mit einer voraussichtlichen Schließung der Schmiedestraße nicht einverstanden seien. Auch könne so das Parkhaus nur über Umwege angefahren werden. Er halte stattdessen ein Fahrradparkhaus in der Innenstadt für überlegenswert.

Ratsherr Albrecht äußerte, hierbei handele es sich lediglich um ein Statement, was keine Antwort erfordere.

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.12.2019

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte dem Protokoll mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

3. Antrag der Gruppe Linke & Piraten zur Entwicklung eines Konzeptes zur Verhinderung von Zwangsräumungen


(Beschlussdrucks. Nr. 3266/2019)

Beigeordneter Machentanz stellte den Antrag vor.

Beigeordneter Kelich erläuterte, dass es bereits ein mehrstufiges Verfahren gebe, um Zwangsräumungen zu vermeiden, denn die Stadt Hannover habe kein Interesse daran, dass eine Wohnung zwangsgeräumt werde. Er bitte deshalb um weitere Details, was sich ändern bzw. anders laufen solle als jetzt.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian wies daraufhin, dass zum Haushaltsjahr 2019/2020 ein Antrag beschlossen worden sei, mit dem Auftrag, ein Konzept für eine Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit einzurichten. Dieser Antrag müsse aus Ihrer Sicht nun nicht noch einmal in abgewandelter Form beschlossen werden.

Ratsherr Engelke machte darauf aufmerksam, dass die erheblichen Kosten für eine Zwangsräumung bei der*dem Vermieter*in liegen. Er führte aus, dass die Durchführung einer Zwangsräumung erst beim Gericht beantragt werde, wenn mehrere Mahnungen verschickt worden seien. Dann erhalten Vermieter*innen einen Titel, Gerichtsvollzieher*innen werden hinzugezogen und Schlüsseldienst und Möbelwagen werden beauftragt. Grundsätzlich fallen zusätzlich zu den Mietausfällen weitere erhebliche Ausgaben an. Während dieser Zeit bekomme die Stadt eine Mitteilung über die geplante Zwangsräumung und schicke insgesamt 3 Karten mit Hilfsangeboten. Auch Mitarbeiter*innen der Stadt versuchen, persönlich Kontakt aufzunehmen und hinterlassen bei Nichtantreffen Kontaktdaten. Auch dieses Verfahren werde zweimal durchgeführt. Darüber hinaus versuche meistens auch der Stromversorger enercity, Kontakt aufzunehmen, da in vielen Fällen auch die Stromversorgung nicht bezahlt werde.

Beigeordneter Machentanz äußerte, er stelle sich eine Betreuung der traumatisierten Menschen durch die Stadt vor.

Beigeordneter Kelich stellte fest, dass es demnach gar nicht um die Vermeidung von Zwangsräumungen gehe, sondern um die Situation, wenn bereits geräumt worden sei. Er wies darauf hin, dass sowohl das Ampelbündnis als auch die Stadt ein anderes Konzept bevorzugen, das viel früher ansetze.

Herr Wippach äußerte, er habe gerade eine Zwangsräumung miterlebt und sei der Meinung, dass die Menschen genug Unterstützung bekommen. Wenn Hilfe nicht angenommen werde, könne man nicht viel machen.

Ratsherr Albrecht übergab den Vorsitz an Ratsherrn Dr. Gardemin.

Ratsherr Albrecht stellte fest, dass das Problem des Antrags bereits sehr ausführlich im Sozialausschuss erörtert worden sei.


Aufgrund der Anfrage der Gruppe Linken & Piraten in der Ratssitzung im November sei belegt worden, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur Unterstützung habe. Im Rahmen dieser Anfrage seien viele verschiedene Nachfragen ausführlich beantwortet worden.

Ratsherr Dr. Gardemin übergab den Vorsitz wieder an Ratsherr Albrecht.

Beigeordneter Machentanz äußerte sich ungebührlich und nicht zum wesentlichen Inhalt der Verhandlungen.

Ratsherr Albrecht belegte Beig. Machentanz mit einem Ordnungsruf. Es sei unparlamentarisch und nicht in Ordnung, sich so zu äußern.

(Änderung bei Genehmigung am 03.06.2020:


Beigeordneter Machentanz äußerte sich.

Ratsherr Albrecht belegte ihn mit einem Ordnungsruf.)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 3266/2019 mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1877 – Hildesheimer Straße 451 (Beschlussdrucks. Nr. 0331/2020)

Die Beschlussdrucks. Nr. 0331/2020 wurde von der Gruppe Linke & Piraten in die Fraktion gezogen.

5. Bebauungsplan Nr. 1835 – Steinbruchsfeld Ost – Petition von Herrn Enrico Böhland, Bürgerinitiative Steinbruchsfeld


(Beschlussdrucks. Nr. 0066/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0066/2020 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

6. Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover


(Beschlussdrucks. Nr. 3099/2019 N2)

6.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 3099/2019 N1 (Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover) (Beschlussdrucks. Nr. 0238/2020)

Ratsherr Semper betonte, es sei gut und richtig, die Stellplatznachweise zu regeln und von einer Reduzierung Gebrauch zu machen. Dies könne ein Beitrag dazu sein, dass im Wohnungsbau durch weniger erforderliche Tiefgaragenstellplätze auch die Baukosten ein Stück gesenkt werden können. Der vorliegende Satzungsentwurf gehe ihm jedoch noch nicht weit genug. In diesem Zusammenhang stellte er den Änderungsantrag seiner Fraktion vor.


Um für Arbeitserleichterung zu sorgen, bitte er darum, künftig die Veränderungen in den Drucksachen in einer Art Synopse darzustellen. Er fragte, ob die Verwaltung die wesentlichen Änderungen skizzieren könne und bat um eine Aussage, für welche Bauvorhaben und ab wann die Satzung gelten solle.

Herr Gerstenberger erläuterte, dass die Satzung Gültigkeit erlange, wenn sie öffentlich bekannt gemacht worden sei. Das erfolge etwa 3-4 Wochen nachdem Rat und VA den Beschluss gefasst haben.
Zum Änderungsantrag erläuterte er, dass die Stellplatznutzung bei Gewerbebetrieben ausschlaggebender sei als die Lage. In die Satzung seien die unteren Grenzen der neuen Richtlinien des Landes übernommen worden. Der §3 biete jedoch eine weitere Möglichkeit der Abminderung. Da die NBauO keine Ermächtigung zur Regelung von Fahrradstellplätzen vorsehe, sei das Thema Fahrrad nicht aufgenommen worden. Dieses bedeute aber nicht, dass in einzelnen Bauprojekten nicht trotzdem Regelungen zu Fahrradstellplätzen getroffen werden können.
Darüber hinaus wies er darauf hin, dass es zum Thema Ablösebeiträge keinen Ratsauftrag gebe. Es sei jedoch geplant, dass die Verwaltung in naher Zukunft eine Drucksache zum Thema Ablösesatzung erstelle.
Bezüglich der Stellplatzrichtzahl bei Studentenwohnheimen folge die Verwaltung den Landesrichtzahlen vom 15.01.2020. Der Schlüssel des Änderungsantrages von 1 Stellplatz je 15 Betten entspreche nicht den aktuellen Erfahrungswerten. Von daher halte die Verwaltung die aktuell verwendeten Richtzahlen weiterhin für richtig.
Bei der Erarbeitung der 2. Neufassung der Drucksache sei noch einmal überprüft worden, ob es Widersprüche oder günstigere Regelungen zwischen den neuen Landesrichtzahlen verglichen mit der Stellplatzsatzung gebe. Außerdem sei versucht worden, die Wirksamkeit der Regelungen der Satzung im Sinne der Förderung bezahlbaren Wohnraums zu stärken.
Eine wesentliche Anpassung sei in §4 (Konkurrenzregelungen) vorgenommen worden, damit die neue Satzung auch für bestehende Bebauungspläne und Satzungen Gültigkeit erhalte. Auch in bereits laufenden Antragsverfahren könne der Bauherr, wenn er wolle, noch Änderungen vornehmen.

Beigeordneter Kelich hob die Meistbegünstigungsregelung heraus und begrüßte ausdrücklich den Versuch, die Hürden weiter abzubauen. Seiner Meinung nach handele es sich um ein indirektes Förderprogramm, was den Wohnungsbau deutlich attraktiver mache.

Ratsherr Engelke meinte mit Hinweis auf §3 Abs. 2 der Stellplatzsatzung, dass eine vertraglich gesicherte Existenz von Car-Sharing-Fahrzeugen in fußläufiger Entfernung angeboten werden könne. Er bitte jedoch um Auskunft, was passiere, wenn der Anbieter das Angebot an der Stelle nicht mehr vorhalte.

Frau Malkus-Wittenberg antwortete, dass die gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich einzuhalten seien. Wenn Carsharing-Anbieter*innen nicht mehr zur Verfügung stehen, müsse eine Fläche für Stellplätze angemietet werden oder von der Möglichkeit, Stellplätze abzulösen, Gebrauch gemacht werden.

Ratsherr Engelke fragte, ob es sein könne, dass ein*e Eigentümer*in nach 10 oder 15 Jahren aufgefordert werde, Ablösebeträge zu zahlen, wenn sie*er entsprechend weniger Parkplätze gebaut und sich die Situation geändert habe. Darüber hinaus betonte er, der Markt der Anbieter*innen von Car-Sharing sei gewaltig in Bewegung.


Frau Malkus-Wittenberg meinte, in diesen Fällen sei mit der*dem Vorhabenträger*in ins Gespräch zu kommen, um mögliche verträgliche Lösungen entsprechend der Gesetzeslage zu finden.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian meinte, es handele sich für alle um eine win-win-Situation. Das Bauen werde günstiger und darüber hinaus werden für die Mobilitätswende Anreize geschaffen. So können Modelle und Konzepte entwickelt werden, wie z.B. für Fahrradabstellplätze oder das Anbieten von Abonnements oder Jahreskarten bei Gewerbebetrieben.

Beigeordneter Machentanz äußerte, seiner Meinung nach handele es sich bei der Stellplatzsatzung um eine gute Arbeit der Verwaltung zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucks. Nr. 0238/2020 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 3099/2019 N2 einstimmig zu.

7. Abschluss der Sanierung Vinnhorst – Aufhebung Stadtumbaugebiet (Beschlussdrucks. Nr. 0061/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0061/2020 einstimmig zu.

8. Straßenbenennungen in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld (Beschlussdrucks. Nr. 0099/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0099/2020 einstimmig zu.

9. Info-Touchscreens für die analogen Rathausmodelle


(Informationsdrucks. Nr. 0380/2020)

Ratsherr Dr. Gardemin regte an, darüber nachzudenken, diese Art der Informationen auch direkt auf mobile Endgeräte zu übertragen. Eine andere Möglichkeit wäre eine Überkopfprojektion mit kleinen Lichtern oder die Stadtmodelle durch Visualisierungen in einen anderen Kontext zu setzen. So könne man zum Beispiel in einem historischen Modell die Straßenzüge der heutigen Zeit hineinlegen lassen oder sich in einem Modell die Sehenswürdigkeiten anzeigen lassen. Wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, sei dies ausbaufähig, und man könne für Besucher*innen des Rathauses sogar weitere Informationsmöglichkeiten bieten, z.B. über Veranstaltungen an verschiedenen Standorten in Hannover.

Ratsherr Engelke betonte, dass die Stadtmodelle immer ein beliebter Anlaufpunkt für Besucher*innen seien. Die Technik sei schon sehr weit, koste aber Geld. Es sei aber Aufgabe einer Stadt, dieses Angebot auch modern zu gestalten. Er regte an, anstelle von zusätzlichem Personal, eine erfahrene Firma oder eine Person aus dem neuen Fachbereich Digitalisierung mit der Umsetzung zu beauftragen.


Beigeordneter Kelich dankte, wie seine beiden Vorredner, der Verwaltung für diese Arbeit. Er wies darauf hin, dass man bei dem Modell des zerstörten Hannovers ein Stück Aufklärung erhalte, was einen gesellschaftlichen Mehrwert an politischer Bildung schaffe. Die Kosten erscheinen im ersten Moment zwar relativ hoch, sie seien jedoch gut investiertes Geld in die historische und politische Bildung.

Beigeordneter Machentanz schloss sich den Ausführungen an. Es sei eine sinnvolle und zeitgemäße Sache. Es ärgere ihn jedoch, dass man den finanziellen Betrag so ohne weiteres für dieses Vorhaben zur Verfügung stelle. In anderen Fällen, wie bei der Aufstockung der Stunden für Reinigungskräfte oder dem Wohnungsbau stelle man dies jedoch nicht einfach außerhalb des Haushaltsplanes zur Verfügung.

Ratsherr Semper meinte, er sehe in dem Vorhaben eine sinnvolle Ergänzung der analogen Modelle. Die Euphorie zeige, wieviel Nachholbedarf die Stadt beim Thema Digitalisierung habe. Er äußerte den Wunsch, dass man dieses vielleicht zum Anlass nehmen könne, die Zettelgalerie mit den Tagesordnungspunkten der Ausschüsse und Bezirksräte im Erdgeschoss des Neuen Rathauses ebenfalls zu verändern.

Ratsherr Dr. Gardemin fand es eigenartig, dass die Vorhaben gegeneinander ausgespielt werden - die Rathausmodelle gegen Wohnungsbau oder Reinigungskräfte und die Zettelwirtschaft gegen die Digitalisierung. Er regte an, Kontakte zur Universität zu nutzen, um Synergien für eine inhaltliche Umsetzung zu erhalten.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nahm die Drucks. Nr. 0380/2020 zur Kenntnis.

10. Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee


(Beschlussdrucks. Nr. 2470/2019)

10.1. Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee


(Beschlussdrucks. Nr. 2470/2019 E1)

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian meinte, die Intention die der Stadtbezirksrat Mitte mit seinem Änderungsantrag formuliert habe, sei nachvollziehbar. Jedoch habe das eine mit dem anderen nichts zu tun. Sie nehme dies jedoch zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die bauliche Situation und die damit zusammenhängende Wegeführung, auch im Hinblick auf die künftige Mobilität, überplant und neu gedacht werden könne.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2470/2019 E1 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 2470/2019 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung zu.

11. Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich


(Beschlussdrucks. Nr. 3276/2019)

Ratsherr Engelke äußerte, seiner Meinung nach sei der Bahnhofsvorplatz sehr schön. Er erinnerte an das gigantische Lichtnetz, das dort geschaffen worden sei. Dieses werde zurzeit noch vom Belag und von den Straßenbahnschienen gestört. Das Karomuster des Bahnhofsvorplatzes finde sich in dem Lichtnetz wieder. Ihm gefalle an den Planungen, dass sich die neue Busspur städtebaulich gefälliger in den bestehenden Platzbereich integrieren werde. Wenn die Schienen entfernt seien, werde der gesamte Vorplatz vom Ernst-August-Platz durchgehend mit der gleichen Pflasterung gestaltet. Dies diene seiner Meinung nach damit als Visitenkarte Hannovers.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian meinte, ihr sei aufgefallen, dass aufgrund der hohen Belastung bei der Busspur mit einem erhöhten Unterhaltungsaufwand zu rechnen sei. Sie fragte, ob es nicht andere, geeignetere Alternativen gebe.


Weiter führte sie aus, dass der Ernst-August-Platz ein schönes Entree in die Stadt sei. Sie fragte, ob es Überlegungen gebe, die Tunnel an beiden Seiten umzugestalten, um die Verkehrsführung zu verbessern und die Situation zu entspannen. Die Tunneldurchfahrten seien für Fußgänger*innen und Radfahrende recht eng, werden aber viel genutzt. Sie könne sich an dieser Stelle eine Art Shared Space wie am Platz der Weltausstellung vorstellen.

Herr Kaminski teilte mit, dass man nach derzeitigem Planungsstand die Busspur oberhalb der Betonplatte, auf der die Straßenbahn gefahren sei, in einer gebundenen Bauweise aufbauen werde, die der hohen Belastung durch den Busverkehr möglichst dauerhaft standhalten soll.


Der in den Planungen ebenfalls zum Umbau dargestellte Bereich des Knotenpunktes mit der Luisenstraße und der Joachimstraße werde im ersten Bauabschnitt noch nicht realisiert. Sobald die Überlegungen zu möglichen Veränderungen der verkehrlichen Funktion einzelner oder mehrerer Innenstadtstraßen im Zusammenhang mit einer autoarmen Innenstadt abgeschlossen sein werden, würde dieser Bereich entweder in dem in der Drucksache dargestellten Sinne umgebaut oder aber noch planerisch angepasst. In diesem zweiten Fall würde die veränderte Planung erneut zum Beschluss vorgelegt

Ratsherr Semper warf ein, dass der Fernrodertunnel in keinem benutzerfreundlichen Zustand sei, was aber ausschließlich damit zu tun habe, dass dieser dunkel und sehr schmutzig sei. Es entspreche seiner Ansicht nach jedoch nicht der Wahrheit, dass es prekäre Verhältnisse für Fußgänger*innen und Radfahrenden gebe. Richtig sei, dass die Radfahrenden auf der Fahrbahn fahren. Seinem Eindruck nach klappe das Miteinander ganz hervorragend. Allerdings müsse man an der Sauberkeit arbeiten.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian widersprach. Sie erlebe regelmäßig, dass insbesondere unsichere Radfahrende oder Eltern mit Kindern auf die Fußwege ausweichen, um nicht auf der Straße fahren zu müssen. Zudem sei die Straße für den Radverkehr überhaupt nicht ausgelegt. Die Problematik des Fernrodertunnels sei nicht nur der Schmutz, sondern auch der Verkehr und die bauliche Ausrichtung. In Aussicht auf die Verkehrswende solle die Situation für die Radfahrenden verbessert werden.

Ratsherr Albrecht bat, darauf zu achten, künftig möglichst nicht mehr vom Thema abzuschweifen. Die Fernroder Straße habe mit der Drucksache nichts zu tun.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 3276/2019 einstimmig zu.

12. Ausbau Bushaltestelle „Grabbestraße“, Erneuerung Fahrbahnoberbau und Nebenanlagen in der Grabbestraße


(Beschlussdrucks. Nr. 0227/2020)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucks. Nr. 0227/2020 einstimmig zu.

13. Bericht der Verwaltung

- Ausstellung Wohnbauinitiative ab 25.03.20 in der Bauverwaltung

Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass der Anlass der Ausstellung 5 Jahre Wohnbauinitiative 2016 sei. Im Rahmen der Ausstellung gebe es einen kleinen Rück- und Ausblick auf die 20er Jahre. Alle Anwesenden seien herzlich eingeladen. Eine separate Einladung werde allen noch zugehen.

- Repräsentativerhebung

Stadtbaurat Bodemann informierte darüber, dass alle 3-4 Jahre mit einem Fragebogen zu vielen Themen des städtischen Lebens, Erkundigungen eingezogen werden. Die aktuelle Erhebung liege nun vor. Die Ergebnisse befinden sich in Heftform in den Fächern der Mitglieder und werden darüber hinaus auch öffentlich zugänglich sein.

14. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Semper merkte an, dass ein 3. Anbieter für e-scooter auf dem Markt sei und es seiner Ansicht nach zu eng auf den Bürgersteigen werde. Er fragte, welche Möglichkeit die Stadt habe, die Anzahl zu regulieren.


Eine weitere Frage betreffe die Obdachlosenunterkunft am Waterlooplatz. Auf eine Anfrage im Stadtbezirksrat Mitte habe die Verwaltung geantwortet, dass die Anlage ursprünglich für Flüchtlinge bzw. Asylbegehrende nach vereinfachten Vorschriften errichtet worden sei. Zur jetzigen Nutzung als Obdachlosenunterkunft liege wohl keine Baugenehmigung vor. Vor diesem Hintergrund bitte er um Informationen zum Genehmigungsstand.
Außerdem wies er darauf hin, dass es bei der Steintorveranstaltung viel Kritik gegeben habe, insbesondere zum Fahrradverkehr. Seiner Ansicht nach sei der Entwurf insgesamt sehr gut gelungen. Er fragte deshalb nach dem Zeitplan und dem weiteren Vorgehen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es im Moment keine Möglichkeit gebe, die Anzahl der e-scooter zu begrenzen. Seit dem Vorhandensein des 3. Anbieters gehe man nun jedoch noch einmal einer Möglichkeit nach. Hierzu sei die Verwaltung jedoch auf eine rechtliche Prüfung angewiesen.


Für die Obdachlosenunterkunft am Waterlooplatz werde aktuell der Antrag gestellt, so dass man hoffe, schnell eine Genehmigung zu erhalten. Die Genehmigung werde voraussichtlich auf 3 Jahre befristet sein. Aufgrund der aktuellen Situation und Notwendigkeiten im Bereich von Flüchtlingen oder im Obdach müsse man die Einrichtung weiter vorhalten.
Zum Steintor führte er aus, dass es im Januar 2020 die Wettbewerbsentscheidungen gegeben habe und die Planungen vorliegen. Man gehe mit dem Büro jetzt in die weitere Entwurfsplanung und müsse neben der Freiraumplanung sehr viel technische und Ingenieurexpertise einbeziehen. Anschließend werde dann politisch beraten, so dass im nächsten, spätestens im übernächsten Jahr mit dem Leitungsbau begonnen werden könne.

Ratsherr Semper gab zu Bedenken, dass man die Unterkunft am Waterlooplatz vorübergehend schließen müsse, wenn keine Genehmigung vorliege. Er könne sich vorstellen, dass es Haftungsprobleme geben könne. Beispielsweise können bei einem Brand die brandschutztechnischen Vorgaben nicht erfüllt sein.

Stadtbaurat Bodemann erwiderte, dass die Anlage materiell bauordnungsrechtlich in Ordnung sei.

Beigeordneter Machentanz fragte nach freien Plätzen in den Flüchtlingsunterkünften, um weiteren Personen aus Krisengebieten einen Platz anbieten zu können.

Stadtbaurat Bodemann machte darauf aufmerksam, dass in den letzten Jahren turnusmäßig über die aktuelle Situation in den Unterkünften berichtet worden sei. Die Stadt bekomme nach wie vor Zuweisungen gemäß der Landesquote. Es sei immer noch so, dass die Zu- und Abgänge der Flüchtlinge relativ ausgewogen seien, und es somit keine Leerstände gebe. Aktuell gebe es eine Quote für die Landeshauptstadt von 1.059 Personen, die von Februar 2020 bis zum ersten Quartal 2021 gelte. Wenn die Lage wie in den letzten Jahren bliebe, seien die Kapazitäten ausreichend. Unklar sei allerdings, wie sich die Situation international weiterentwickele. Wenn es zu Verschärfungen komme, müsse man über weitere Kapazitäten nachdenken.

Ratsherr Hirche meinte, dass die Landesregierung vorhabe, noch mehr Flüchtlinge zu holen. Er fragte, ob die Stadt wisse, wie viele Flüchtlinge, zusätzlich zu der genannten Quote, kommen sollen.

Stadtbaurat Bodemann meinte, dass von der laufenden Quotierung auszugehen sei, so dass die Kapazitäten auskömmlich seien.

Ratsherr Hirche erläuterte, dass jetzt bereits in den Schulen und Kitas Container stehen und keine Plätze vorhanden seien. Er halte es für ungewöhnlich, dass noch mehr Menschen hergeholt werden und dies auch für die Bevölkerung zumutbar sei.

Ratsherr Engelke führte aus, dass es eine moralische Verpflichtung gebe, Menschen in Not zu helfen.


Bezüglich der Obdachlosenunterkunft am Waterlooplatz bat er um Auskunft, ob es sich um einen Schwarzbau handele. Auch wenn eine Baugenehmigung zwar beantragt sei, stelle sich ihm die Frage, wie man die Nutzung in der Zwischenzeit regele. Des Weiteren wollte er wissen, ob damit zu rechnen sei, dass eine Nutzung nach 3 Jahren verlängert werde oder dann definitiv Schluss sei. Denn seiner Ansicht nach handele es sich beim Waterlooplatz um einen Schmuckplatz.

Herr Biederbeck merkte an, dass ein Schwarzbau eine illegal errichtete bauliche Anlage sei. Dieses sei hier nicht der Fall, da die Anlage legal errichtet worden sei. Die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft und einer Obdachlosenunterkunft sei auch hinsichtlich der sicherheitsrelevanten bauordnungsrechtlichen Anforderungen nahezu identisch. Der Unterschied bestehe hier in einer rechtstechnischen Kleinigkeit, da die Flüchtlingsunterkunft auf einer anderen speziellen Rechtsgrundlage errichtet worden sei. Deshalb müsse die Genehmigung nun transferiert werden, um die Anlage als Obdachlosenunterkunft nutzen zu können. Die Antragstellung sei im Vorfeld abgestimmt worden, sodass das Planungs- und Bauordnungsrecht im Dialog vorbesprochen sei und voraussichtlich kurzfristig genehmigt werden könne.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, es sei ein tiefes Anliegen der Verwaltung, Menschen, die in Not seien, zu helfen. Er glaube, dass die bauliche Anlage als Flüchtlingsheim oder umfunktioniert als Obdachlosenunterkunft, zu erhalten, ein Gebot der Stunde sei.

Ratsherr Engelke sah auf der einen Seite den Akt der Menschlichkeit. Auf der anderen Seite müsse es rechtlich einwandfrei sein. Wenn etwas errichtet worden sei, und die Genehmigung sei abgelaufen, schicke die Stadt bei anderen Bauherren schnell eine Abrissverfügung. Er fragte, ob die Anlage legal am Waterlooplatz stehe oder es sich momentan um eine Grauzone handele und wann es den rechtlichen Vorschriften entsprechen werde.

Stadtbaurat Bodemann meinte, es bestehe keine Grauzone. Die bauliche Anlage sei in ihrer Substanz legal genehmigt. Sie sei materiell in Ordnung. Die Umstellung auf die Nutzung als Obdachlosenunterkunft werde nun formal geregelt. Darüber hinaus wies er darauf hin, es sei mitnichten so, dass bei Nichtgenehmigung automatisch eine Abrissverfügung versandt werde.

Ratsherr Hirche wies daraufhin, dass die Bundesregierung die Einreisen erteilen müsse. Ein Akt der Menschlichkeit sei auch, dass Kinder nicht in Containern unterrichtet werden und genügend Kitaplätze vorhanden seien.

Stadtbaurat Bodemann erwiderte, dass von Rat und Verwaltung ein Sonderinvestitionsprogramm von vielen hundert Millionen Euro aufgelegt worden sei, um diese Problematik aufzulösen.

Ratsherr Wruck fragte, ob bei der Umwandlung von Flüchtlings- zu Obdachlosenunterkünften definitiv Umbauten nötig werden. Er sehe hier nur einen formalen Akt und fragte, warum eine Baugenehmigung notwendig sei.

Stadtbaurat Bodemann stimmte zu, dass keine baulichen Veränderungen notwendig seien. Die Anlage sei ursprünglich in ihrer Substanz genehmigt und materiell baurechtlich in Ordnung. Es handele sich lediglich um einen formalen Akt. Die Unterkunft sei ursprünglich nach dem Sonderrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt worden. In dieser Baulichkeit seien nun Obdachlose und man müsse die Rechtsgrundlage durch einen neuen Antrag formell neu bedienen.

Ratsherr Semper widersprach der Aussage, dass es baurechtlich in Ordnung sei. Privatleute hätten schon längst eine Nutzungsuntersagung. Die Flüchtlingsunterkunft sei ohne formelles Baugenehmigungsverfahren errichtet worden. Jetzt werde sie aber als Obdachlosenunterkunft genutzt, wofür eine Baugenehmigung notwendig sei und sich die Nutzungsänderung noch im Verfahren befinde. Es fordere niemand, die Unterkunft abzureißen oder die Unterbringung von Obdachlosen einzustellen. Es handele sich allerdings nicht um eine Lappalie. Es müsse ein formelles Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden.

Stadtbaurat Bodemann führte noch einmal aus, dass die Flüchtlingsunterkunft eine Baugenehmigung habe. Die planungsrechtliche Grundlage sei ein Sondergesetz des Bundes aus den Jahren 2014/15, das befristet gegolten habe. Auf der Rechtsgrundlage des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende (NEFUG) gebe es für die Einrichtung am Waterlooplatz eine Baugenehmigung. Die Nutzung sei auf Obdachlose geändert worden, und für diesen formellen Aspekt wurde ein neuer Antrag gestellt. Er gehe von einer befristeten rechtssicheren Genehmigung für Obdachlose in der Einrichtung aus, da die Unterbringung in einer in ihrer Substanz genehmigten Anlage erfolge, in der der Brandschutz und alles, was einzuhalten sei, schon heute eingehalten werde.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L




Ratsherr Albrecht schloss die Sitzung um 16.55 Uhr.




Bodemann Döring
Stadtbaurat Schriftführerin