Sitzung Ratsversammlung am 27.02.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 21.02.2020)
Protokoll (erschienen am 09.06.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 28.04.2020

PROTOKOLL

40. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 27. Februar 2020,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.24 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Borstelmann) (CDU)
Ratsherr Braune
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Beigeordnete Gamoori (SPD)
Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Beigeordneter Hauptstein (AfD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hirche (AfD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
(Ratsherr Jeng) (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsfrau Kastning (SPD)
Beigeordneter Kelich (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kreisz (SPD)
Beigeordneter Machentanz (LINKE & PIRATEN)
Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Markurth (SPD)
Ratsherr Marski (CDU)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Prieß (AfD)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsherr Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Yildirim (LINKE & PIRATEN)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadträtin Beckedorf
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Rzyski
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe

Tagesordnung:

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Kündigung nach Maß"
(Drucks. Nr. 0113/2020)

2.2. Anfrage der CDU-Fraktion zur Förderung von studentischem Wohnen
(Drucks. Nr. 0114/2020)

2.3. der AfD-Fraktion

2.3.1. zu rechtswidrigen Praktiken des Sprengel-Museums bei der Honorierung von Arbeitsleistungen
(Drucks. Nr. 0115/2020)

2.3.2. zur Zweitwohnungssteuer in Hannover
(Drucks. Nr. 0116/2020)

2.3.3. zum „Kalkmagerrasen“ im Baugebiet „Kronsberg Süd“
(Drucks. Nr. 0258/2020)

2.4. Anfrage der Fraktion die Hannoveraner zu Diskriminierungen von Menschen asiatischer Herkunft in Zusammenhang mit dem Coronavirus
(Drucks. Nr. 0394/2020)

2.5. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Rechtsberatungen
(Drucks. Nr. 0288/2020)

3. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0505/2020)

4. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, Aufhebung der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 3079/2019 mit 2 Anlagen)

5. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Sachstandsbericht Hannover sauber!
(Informationsdrucks. Nr. 0187/2020 mit 1 Anlage)

6. Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
(Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)

6.1. dazu Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3270/2019 N1)




6.1.1. 2. Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
(Drucks. Nr. 3270/2019 N2)

7. Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 3165/2019 mit 2 Anlagen)

8. Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3263/2019)

9. Einführung einer Sonderregelung für stationsunabhängiges gewerbliches Carsharing (Freefloatingsystem) bei der Erhebung von Parkgebühren
(Drucks. Nr. 1882/2019 N1 mit 1 Anlage)

9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2487/2019)

9.2. und Änderungs- und Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 3311/2019)

10. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2531/2019)

10.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 3304/2019)

11. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung für Hannover
(Drucks. Nr. 2903/2019)

11.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3309/2019)

12. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zu einer kurzfristigen Einrichtung von Schulplätzen im Sekundarbereich 1
(Drucks. Nr. 2910/2019 N1)

13. Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Schützenplatz: wirtschaftlicher wirtschaften – auslasten, nicht ausladen
(Drucks. Nr. 3097/2019)

13.1. dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0191/2020)

14. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Entwicklung eines Konzeptes zur Verhinderung von Stromsperren
(Drucks. Nr. 3267/2019)

15. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Notrufnummer für Hilfsmaßnahmen für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0239/2020)

15.1. Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Die FRAKTION zu Drucks. Nr. 0239/2020: Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Notrufnummer für Hilfsmaßnahmen für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0569/2020)

16. A N T R Ä G E

16.1. Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung von Frauenrechten – Opfer von Genitalverstümmelung
(Drucks. Nr. 0378/2020)

16.2. Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu kostenlosen Golfkursen für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 0385/2020)

21. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Stelle des Fachbereichsleiters des Fachbereichs Büro Oberbürgermeister
(Drucks. Nr. 0582/2020)

17. Grundstücksangelegenheiten

17.1. Grundstücksverkauf Am Fahrhorstfelde 31 A
(Drucks. Nr. 2983/2019 mit 2 Anlagen)

17.2. Verkauf eines Grundstücks an der Hollerithallee
(Drucks. Nr. 0077/2020 mit 3 Anlagen)

17.3. Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Hollerithallee
(Drucks. Nr. 0078/2020 mit 4 Anlagen)

18. Betreiberverträge

18.1. für die Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft Munzeler Str. 25
(Drucks. Nr. 1842/2019 N1 mit 1 - bereits übersandt Anlagen)

18.2. für die Aussiedler*innen- und Flüchtlingsunterkunft Karlsruher Str. 2 F
(Drucks. Nr. 2964/2019 mit 1 Anlage)

19. Entscheidung über einen Vorschlag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel bezüglich eines Tabakwerbeverbotes
(Drucks. Nr. 2959/2019 mit 1 Anlage)



20. Anfrage von Ratsherrn Braune zu Rechtsberatungen
(Drucks. Nr. 0288/2020)



Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte Ratsvorsitzender Hermann der Opfer von Hanau.

Rede von Ratsvorsitzenden Hermann (SPD):

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Damen und Herren Dezernenten,
liebe Kolleg*innen im Rat,

wir denken an die Opfer des Verbrechens von Hanau, an die Familien, die Angehörigen und Freunde. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit und der Trauer.
Und dass ist mehr – nämlich ein Bekenntnis.
Hannover ist vielfältig und bunt, weltoffen und demokratisch. Darauf können wir sehr stolz sein. Das soll auch so bleiben und dazu bekennen wir uns.
Der Rat der Stadt wird mehrheitlich getragen von demokratischen Kräften, die dieses Hannover vertreten. Dazu bekennen wir uns.
Der Rat der Stadt, das sind auch Frauen und Männer mit Migrationsgeschichte. Die sind aufgewühlt, betroffen und empört. Wir stehen solidarisch zusammen. Dazu bekennen wir uns.
Wir bekennen uns gegen alle, die den Nährboden schaffen für Terrorismus, Hetze und Ausgrenzung. Die Verbrechen des NSU, der Mord an Walter Lübke, der Terroranschlag in Halle und jetzt die Morde in Hanau. Diese Liste des Schreckens zeigt, wie die furchtbare Saat auf diesem Nährboden gedeiht. Und dieser Nährboden heißt Rassismus, gespeist aus Ignoranz, Vorurteilen und Empathielosigkeit.
Das besonders Erschreckende: Diese Taten drohen alltäglich zu werden. Sodass das, was als Angriff auf die Menschlichkeit beginnt, mit dem Angriff auf Menschen endet.
Sodass das, was man eben noch sagen durfte, in unsäglichen Taten münden kann. Denn der Nährboden ist auch eine Sprache, die Minderheiten beleidigt, die entmenschlicht, die zu Sündenböcken macht, die attackiert und die manche Menschen in ihrem Eindruck bestärkt, Juden, Muslime, Sinti und Roma oder andere Minderheiten gehörten nicht dazu und müssten verschwinden – auch durch den Tod. Dazu Hasstiraden, bis hin zu Morddrohungen auf Landräte, Bürgermeister*innen und Kommunalpolitiker*innen, die sich schützend vor die Bedrohten stellen.
Und all das in diesem Land, 75 Jahre nach der Befreiung von der Nazi-Herrschaft. Nach dieser Hölle aus Menschenverachtung und Menschenvernichtung, dem schrecklichsten Zivilisationsbruch aller Zeiten. Wir wissen und erinnern uns, auch damals fing es mit Worten an. Die so geschürte Angst ist damals wie heute für viele real – auch in Hannover.
Das darf nicht sein. Daran wollen wir uns nicht gewöhnen. Nicht an die gezielten, verbalen Ausfälle und tätlichen Angriffe gegen Menschen mit Migrationsgeschichte, Juden, Muslime, Sinti und Roma, Menschen jeden Geschlechts. Nicht an Rassismus und völkische Kraftmeierei.
Dagegen bekenn wir uns. Dagegen stehen wir auf. Hannover steht dagegen auf – seit zehn Jahren im breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis „Bunt statt Braun“, mit vielen Initiativen zur Demokratiestärkung, für eine offene Gesellschaft, mit Schulen gegen Rassismus – Schulen mit Courage, durch Antidiskriminierungsarbeit und einer Offensive gegen Antisemitismus – allesamt von diesem Rat beschlossen.
In dem Bewusstsein, Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte, mit deutschen oder anderem Pass, egal welcher Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit. Alle die gehören gleichermaßen, mit der gleichen Würde zu dieser Stadt und zu diesem Land. Zu dieser Stadt und zu diesem Land, die durch das stark sind, was uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Leitfaden mit auf den Weg gegeben haben und woran Oberbürgermeister Belit Onay am vergangenen Freitag in Gedenken an die Opfer von Hanau erinnert hat – nämlich durch Einigkeit und Recht und Freiheit.
Dazu bekenn wir uns!"

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest,

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die neuen Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates, durch die Ergänzung des
§ 64 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Einfügung des § 3a in die Hauptsatzung des Rates hin.
Nach dem neu eingefügten Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden würden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

TOP
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune
(Drucks. Nr. 0505/2020)

Ratsherr Braune erläuterte, dass sich die Ereignisse zurzeit überschlügen und dass es deshalb geboten sei, über den Antrag abzustimmen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER keine Dringlichkeit sähe, da aktuell überall, von kompetenten Menschen Krisenstäbe gebildet würden und dass Schulen nicht geschlossen werden müssten, weil diese mit Desinfektionsmitteln ausgestattet werden sollten.
Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) des Ratsherrn Braune mit der Drucks. Nr. 0505/2020 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 19. März 2020 behandelt.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN den Tagesordnungspunkt 6.1. - Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mit der Drucks. Nr. 3270/2019 N1 zur weiteren Beratung in die Fraktion ziehe.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich die Änderung lediglich auf den Punkt 4 des Antrages beziehen würde, wonach die Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtsportbund einen Vorschlag erarbeiten möge. Das kurzfristig zur Kenntnis zu nehmen sollte eigentlich jeder in der Lage sein. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen würde den vorliegenden Antrag gern in der heutigen Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorlegen lassen.
Mit 45 Stimmen gegen 25 Stimmen beschloss der Rat die Dringlichkeit des Tagesordnungspunktes 6.1. - Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mit der Drucks. Nr. 3270/2019 N1.

Der Rat beschloss die Punkte 17 bis 20 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) sagte, dass man um den langjährigen Ehrenbürger der Landeshauptstadt Hannover Prof. Dr. Hinrich Seidel trauern würde, der Dienstag vor einer Woche im hohen Alter von 88 Jahren verstorben wäre. Hinrich Seidel habe Großes für die internationale Reputation der deutschen Universitäten und im Besonderen für den Wissenschaftsstandort Hannover getan. Mit zwei Jahren Unterbrechung sei Hinrich Seidel von 1976 bis 1997 Rektor und Präsident der heutigen Leibniz Universität Hannover gewesen. Unter seine Leitung habe sich die Hochschule, während dieser zwei Jahrzehnte, mit ständig steigenden Studierendenzahlen zur größten Universität Niedersachsens entwickelt. Für seine Verdienste habe das Land Niedersachsen Hinrich Seidel im Jahr 2001 die Landesmedaille anlässlich seines Ausscheidens aus dem Dienst verliehen. Im Jahr 1995 sei der Verstorbene vom Rat zum Ehrenbürger der Stadt ernannt und im Jahr 1990 sei dieser bereits mit dem großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt worden.
Die Gedanken wären bei seiner Witwe Dr. Brigitte Seidel sowie bei allen Angehörigen. Der Rat der Stadt würde Prof. Dr. Hinrich Seidel ein ehrendes Andenken bewahren.

TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Thema "Kündigung nach Maß"
(Drucks. Nr. 0113/2020)

Stadträtin Rzyski beantwortete die Fragen von Ratsherrn Klippert (Die FRAKTION) aus Drucks. Nr. 0113/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Stimmt es, dass die Verwaltung der LHH monatelang Probleme hatte, die Stellen des neu geschaffenen Ordnungsdienstes mit Personal zu besetzen und wenn ja, gestaltete sich eine paritätische Besetzung (gemäß Änderungsantrag 2346/2017) ähnlich schwierig oder gar noch schwieriger, und wie gedenkt die Verwaltung zukünftig eine Parität herzustellen?

Die Personalauswahl für den Ordnungsdienst erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach einem strukturierten Interview durchlaufen die daraus erfolgreich hervorgegangenen Bewerber*innen eine zweitägige Hospitation im Städtischen Ordnungsdienst. Die Stellen im Außendienst wurden zunächst stadtintern im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens unter Einbeziehung der eingegangenen Initiativbewerbungen besetzt. Eine interne und eine externe Ausschreibung erfolgten im Februar 2018. Hierauf gingen eine Vielzahl von Bewerbungen ein, die jedoch nach Durchlaufen des Auswahlverfahrens nur in 10% bis 15% als geeignet bewertet und eingestellt werden konnten. Eine weitere Ausschreibung zur Nachbesetzung bereits wieder frei gewordener Stellen ist in Vorbereitung.
In den bisherigen Verfahren lag der Anteil an Bewerbungen von Frauen bei unter 10%. Alle weiblichen Bewerber*innen, die die formellen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen, da wir ein hohes Interesse an einer Steigerung des Frauenanteils im Ordnungsdienst haben. Aktuell sind gut 13% der Beschäftigten Frauen (6 von 45).

Frage 2:
Verfügt die LHH über einen Ermessensspielraum für Kündigungen in der Probezeit bez. hält die LHH das Verschweigen einer gemeinhin gesellschaftlich geächteten und zum Großteil nur heimlich ausgeübten Tätigkeit wie die der Prostitution für eine nachvollziehbare Handlung und wenn nein, hätte die LHH ähnlich rigide reagiert, wäre die Frau Z. B. beschuldigt worden, nebenberuflich Tiere zu pflegen?

Eine Probezeitkündigung unterliegt nicht den strengen Maßgaben des Kündigungsschutzgesetzes. Sie muss sich jedoch am Willkürverbot messen lassen. Das bedeutet, dass ein sachlich nachvollziehbarer Grund für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit vorliegen muss. Aus diesem Grunde werden Probezeitkündigungen bei der Landeshauptstadt Hannover nur dann ausgesprochen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Die Tatsache, dass die Beschäftigte der Prostitution nachgegangen ist, war für die Kündigung unerheblich.
Erheblich und damit Kündigungsgrund war die Tatsache, dass die Beschäftigte gegenüber der Arbeitgeberin Landeshauptstadt Hannover in fortgesetztem Maße die Unwahrheit gesagt hat und dadurch das Vertrauensverhältnis zu den Vorgesetzen erheblich gestört war.
Darüber hinaus sind entgeltliche Nebentätigkeiten, ob Prostitution oder sonstige Nebentätigkeiten, der Arbeitgeberin gemäß den tarifrechtlichen Vorgaben anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht aus § 3 III TVöD stellt eine Dienstpflichtverletzung dar und kann zu personalrechtlichen Konsequenzen führen. Dabei ist der Landeshauptstadt Hannover der besondere Umstand und die mit der Beschäftigung als Prostituierte einhergehenden Ängste und Sorgen vor Ächtung oder Ausgrenzung durchaus bewusst.

Frage 3:
Haben sich Fachbereich bzw. Führungskräfte entsprechend der Dienstvereinbarung Nr. 11/320 „für die Häusliche Gewalt und ihre Auswirkung auf die Arbeitswelt“ verhalten (vor dem Hintergrund der häuslichen Gewalt durch Missbrauch von Macht und Ausüben von Kontrolle; Ausüben von psychischer und sozialer/ökonomischer Gewalt mit Einfluss auf das Arbeitsleben), Maßnahmen zur Unterstützung wie Erhalt des Arbeitsplatzes angeboten sowie auf Beratungsinstanzen innerhalb und außerhalb der LHH hingewiesen und wenn ja, auf welche?

Die Dienstvereinbarung 11/320 wurde in diesem Fall nicht angewandt. Die Beschäftigte befand sich, nach eigenen Angaben, hinsichtlich ihrer persönlichen Situation bereits länger sowohl in polizeilicher als auch in anwaltlicher Beratung. Darüber hinaus haben wir für die Mitarbeiterin direkten Kontakt zur Polizeidirektion Hannover vermittelt. Hinweise auf darüberhinausgehende Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Landeshauptstadt Hannover durch die Vorgesetzten erfolgten nicht.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es bei der Landeshauptstadt Hannover schon einmal ähnlich gelagerte Fälle gegeben habe.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass ihr persönlich kein ähnlich gelagerter Fall bekannt wäre.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Dame nur aufgrund ihrer Nebentätigkeit als Prostituierte entlassen worden sei.

Stadträtin Rzyski erläuterte, dass der Grund für die Entlassung nicht die Nebentätigkeit als Prostituierte gewesen sei, sondern dass vielmehr die Tatsache, dass die ehemalige Mitarbeiterin in Hinblick auf eine Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber mehrfach unwahre Angaben gemacht habe, zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geführt hätten.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, warum die Verwaltung die ehemalige Mitarbeiterin, aufgrund der Schwere der Vorwürfe, nicht noch intensiver an verschiedene Beratungsmöglichkeiten herangeführt habe.

Stadträtin Rzyski entgegnete, dass die Verwaltung diese Notwendigkeit nicht gesehen habe, da sich die ehemalige Mitarbeiterin bereits polizeilich und anwaltlich habe beraten lassen.

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob die Gleichstellungsbeauftragte in das Verfahren einbezogen worden sei. Ratsherr Wolf fragte zudem, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung sei, dass die getroffene Entscheidung, welche rechtlich tragbar sei, vor dem Hintergrund das die Landeshauptstadt Hannover Prostituierten generell hilfreich zur Seite stehen wolle, die Bemühungen der Verwaltung konterkariere.

Stadträtin Rzyski erörterte, dass es in dem Verfahren keinen Anlass gegeben habe die Gleichstellungsbeauftragte einzubinden. Es sei um eine reguläre Kündigung während der Probezeit gegangen, die nicht darin begründet gewesen sei, dass die ehemalige Mitarbeiterin nebenberuflich als Prostituierte gearbeitet habe. Stadträtin Rzyski betonte, dass die Verwaltung die Betroffene sehr intensiv begleitet, beraten und vor der Öffentlichkeit geschützt habe. Darüber hinaus habe die Verwaltung erst sehr spät in dem Verfahren wahrnehmen können, dass die ehemalige Mitarbeiterin wiederholt die Unwahrheit gesagt und dies dann schließlich auch eingestanden habe. Stadträtin Rzyski unterstrich, dass man der Betroffenen aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses gekündigt habe. Die Nebentätigkeit als Prostituierte sei dabei ohne Relevanz gewesen.

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe ergänzte, dass der ehemaligen Beschäftigten selbstverständlich im Vorfeld des Erstgesprächs und auch der Folgegespräche angeboten worden sei, dass diese eine Vertrauensperson zu den Gesprächen, sei es die Frauenbeauftragte, ein Mitglied des Gesamtpersonalrats oder eine sonstige Person, hinzuziehen könnte. Das habe die ehemalige Beschäftigte zunächst auch getan. Allerdings habe die ehemalige Mitarbeiterin darauf verzichtet sich begleiten zu lassen, nachdem man ihr in einem Vieraugengespräch mitgeteilt habe, was Gegenstand der Gespräche sein würde.

Ratsherr Klapproth (CDU) fragte, ob die Verwaltung in Bezug auf ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden eine Versetzung im Rahmen des Direktionsrechts in Erwägung gezogen habe oder ob man, ohne Prüfung weiterer Ausweichmöglichkeiten, umgehend die Kündigung ausgesprochen habe.

Stadträtin Rzyski erwiderte, dass es sich die Verwaltung keineswegs leicht gemacht habe und dass man im vorliegenden Fall auch nicht von schnellen Entscheidungen sprechen könnte. Vielmehr habe die Verwaltung die ehemalige Mitarbeiterin intensiv begleitet und beraten sowie nach Möglichkeiten im Rahmen einer Weiterbeschäftigung gesucht. Allerdings habe die Verwaltung nach wiederholten, nachhaltigen Zerrüttungen des Vertrauensverhältnisses keinen Spielraum in Hinblick auf eine Kündigung gesehen.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) fragte, ob die Verwaltung zukünftig alles dafür tun wolle, um eine Parität in diesem Bereich herstellen zu könne. Ratsherr Klippert fragte vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung durch den Bekanntenkreis der ehemaligen Mitarbeiterin auf die mutmaßliche Prostitution aufmerksam gemacht worden wäre, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung sei, dass durch monetäre, ökonomische Umstände Gewalt auf die Person ausgeübt worden sei.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung der ehemaligen Kollegin zunächst einmal im hohen Maße Schutz angeboten habe, weil man ihr gefolgt sei und von einer unwahren sowie unfairen Behauptung ausgegangen sei. Ferner habe man die ehemalige Mitarbeiterin sehr intensiv begleitet und beraten, bis irgendwann klar geworden sei, dass die gegenüber der Verwaltung getätigten Aussagen nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Stadträtin Rzyski machte deutlich, dass die Stadtverwaltung Hannover diejenige Arbeitgeberin in Niedersachsen sei, die vorbildlich alle erdenklichen Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich mache, um einer vorrangigen Beschäftigung in allen Bereichen von Frauen vor dem Hintergrund von Teilzeit, Kinderbetreuung sowie Fort- und Weiterbildung entsprechen zu können. Ebenso befördere die Landeshauptstadt Hannover Maßnahmen, um Männer in typischen Frauenberufen einsetzen zu können.

TOP 2.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Förderung von studentischem Wohnen
(Drucks. Nr. 0114/2020)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Semper (CDU) aus Drucks. Nr. 0114/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
In Hannover studieren gegenwärtig an der Leibniz-Universität, der Tierärztlichen Hochschule, der Hochschule Hannover und weiteren Bildungseinrichtungen 51.092 (1)
junge Menschen. Für deren Ausbildung und Unterbringung ist zu allererst das Land Niedersachsen zuständig. Das Studentenwerk hält aktuell 2.591 Plätze in Wohnheimen – darunter auch 162 Anmietungen in Garbsen - vor. Weitere ca. 350 Plätze kommen durch Angebote von privaten Trägern mit öffentlicher Förderung, wie z.B. in dem ehemaligen Schwesternwohnheim im Stadtteil Bult, hinzu. Darüber hinaus arbeitet das Studentenwerk daran, diesen Bestand weiter zu entwickeln. Der Bau von weiteren ca. 320 Plätzen ist in Planung.
Für private Investoren hat das Land Niedersachsen spezielle Programme für kleine Wohnungen, in denen auch Studenten wohnen können und für Wohnheimplätze aufgelegt. Auf dieser Basis haben kommerzielle Anbieter in den letzten Jahren Vorhaben mit 974 Plätzen neu an den Markt gebracht. In Summe stehen damit aktuell ca. 3.915 Wohnheimplätze zur Verfügung.

Auch ohne direkte Zuständigkeit misst die Stadt dem Thema Studentenwohnen eine hohe Bedeutung zu und unterstützt die Vorhabenträger im Rahmen ihrer Möglichkeiten oder wird durch ihre Tochter hanova selbst aktiv.


Frage 1:
Welche Einflussmöglichkeiten hat die LHH Studenten bei der Versorgung mit Wohnraum zu unterstützen?

Den direktesten Einfluss auf die Entwicklung der Wohnheimplätze hat die Stadt durch eine enge Kooperation mit dem Studentenwerk. Hier geht es darum, durch Bauberatung, ggf. auch durch die Bereitstellung von Baugrundstücken sowie die Schaffung von Baurecht zu unterstützen.
Im Detail betrifft das mehrere Neubauvorhaben des Studentenwerkes. 2019 wurde das Projekt Internationales Quartier in der Dorotheenstraße mit 68 Plätzen realisiert. An der Haltenhoffstraße ist ein Projekt mit 184 Plätzen im Bau. Geplant ist darüber hinaus durch Erweiterung bestehender Standorte 137 weitere Plätze zu schaffen. So kann der Bestand des Studentenwerkes in absehbarer Zeit um 389 Plätze anwachsen.
Bereits in den Jahren 2016 bis 2018 hatte das Studentenwerk durch Abriss, Umbau und Erweiterung an den Standorten Georgengarten (54 Bestand/ 80 neue Pl.), Klaus-Bahlsen-Haus (61 Bestand / 67 neue Pl.) seinen Bestand an Wohnheimplätzen qualitativ erneuert und zum Teil ergänzt. Der Heidjerhof mit 140 Plätzen wird ebenfalls saniert.
In ähnlicher Weise wurden und werden die privaten Investoren bei der Realisierung ihrer Vorhaben unterstützt. So wurden Am Weidendamm (306 Pl.), an der Chicago Lane (420 Pl.) und an der Kopernikusstraße (117 Pl.), am Weddigenufer (35 Pl) und Dreyerstraße (96 Pl) seit 2015 Wohnheime mit insgesamt 974 Plätzen realisiert.
Weitere private Vorhaben mit insgesamt 467 Plätzen befinden sich derzeit im Bau. Dazu gehören die Projekte Klagesmarkt 17 (122 Pl.), Schulenburger Landstr./ Chamissostraße (250 Pl.), Am Steinbruch (16 Pl.) und Göttinger Hof 4 (69 Pl). „Haus Miteinander“ = Gundlach in Linden Mitte

Hinzu kommen Planungen für 460 Wohnheimplätze wie am Boulevard der EU (360 PL), für das ein Bebauungsplanverfahren begonnen wurde. Die Baurechtschaffung an der Bodestraße auf einem ehemaligen städtischen Grundstück mit 24 Plätzen wurde bereits abgeschlossen, für den Körnerplatz (76 Pl.) steht sie unmittelbar bevor.
Damit sind insgesamt ca. 1.250 Wohnheimplätze in Bau bzw. Planung. Das bedeutet ein Anwachsen des Bestandes in der Stadt um ca. ein Drittel. Perspektivisch werden ca. 5.160 Plätze zur Verfügung stehen. Hanova als städtische Gesellschaft ist am Klagesmarkt, in der Kopernikusstraße und am Körnerplatz mit insgesamt 315 Plätzen beteiligt.
Unabhängig davon können im Rahmen des städtischen Wohnraumförderprogrammes auch Wohnungen für Studierende gefördert werden. Beispielhaft sei hier das Projekt Umwandlung der Uhlhornkirche in der Salzmannstraße genannt. Hier sind 4 Wohnungen für Studierende gefördert worden.

Frage2:
Welche zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücke eignen sich für den Bau von Studentenwohnheimen und welche städtische Immobilien könnten als Wohnraum für Studenten genutzt beziehungsweise für eine Nutzung umgebaut werden?

Städtische Grundstücke, wie z.B. am Engelbosteler Damm / Ecke Bodestraße und Körnerplatz, eignen sich für studentisches Wohnen und sind für diesen Zweck auch vermarktet worden. Die Expo-Grund als Miteigentümerin hat das Grundstück des Holländischen Pavillons verkauft, damit dort Studentenappartements entstehen können. Darüber hinaus sind städtische und private Grundstücke mit Wohngebietsausweisung immer auch für studentisches Wohnen geeignet.

Frage 3:
Inwiefern wird bei anstehenden baulichen Großprojekten, wie etwa Kronsberg oder Wasserstadt Limmer, hingewirkt, dass dort Studentenwohnheime entstehen können?

Studentenwohnheime sind in reinen Wohngebieten (WR), allgemeinen Wohngebieten (WA), Mischgebieten (Mi) und urbanen Gebieten (MU) regelzulässig. Damit können sie in den genannten Gebietskategorien in wesentlichen Teilen des Stadtgebietes zugelassen werden.
Dies gilt insbesondere auch für die großen Neubaugebiete, in denen überwiegend Wohngebietsausweisungen erfolgen. Bei der Vermarktung städtischer Grundstücke für Wohnungsbau können über die vorgesehenen Konzeptausschreibungen Angebote für besondere Zielgruppen besondere Berücksichtigung finden.
Denkbar ist auch, im Rahmen von großen Neubauvorhaben - wie der Verlegung des klinischen Teils der MHH an den Stadtfelddamm - freiwerdende Areale zum Schaffen neuer Wohnheimangebote zu nutzen.

Quelle:
© Statistisches Bundesamt (Destatis), Fachserie 11 Reihe 4.1 Bildung und Kultur, Studierende an Hochschulen, Wintersemester 2018/2019, erschienen 18.10.2019

Ratsherr Semper (CDU) fragte, wie die unterschiedlichen Zahlen aus dem Bericht zur Stadtentwicklung und den in der heutigen Sitzung genannten Daten zu erklären wären. Ratsherr Semper fragte ferner, ob die Verwaltung perspektivische Projekte zum studentischen Wohnen in Hannover benennen könnte. Ratsherr Semper fragte zudem, warum bei Großprojekten, wie z.B. Kronsrode oder Wasserstadt Limmer, studentisches Wohnen in der Planung nicht berücksichtigt worden sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, das die Zahlen zum studentischen Wohnen einer gewissen Dynamik unterworfen wären, da das Studentenwerk, die Landeshauptstadt Hannover und neuerdings auch private Investoren permanent zusätzliche Unterbringungen zur Verfügung stellen würden. Zudem sei der Anstieg, nicht zuletzt durch das Bereitstellen von städtischen Grundstücken, von 5 bis 7 % auf über 10 % nicht unbedingt als Erfolg, jedoch zumindest als positiver Trend zu bewerten. Stadtbaurat Bodemann machte darauf aufmerksam, dass man bei der Wasserstadt Limmer bislang nur den 1. Bauabschnitt mit 560 Wohnungen und in Kronsrode jeweils das erste und zweite Drittel geplant habe, sodass in den noch ausstehenden Bauabschnitten das studentische Wohnen durchaus in den Vordergrund gestellt werden könnte.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob es seitens der Verwaltung Ideen, wie beispielsweise mit Quoten oder Vorgaben bei Grundstücksverkäufen gäbe, um Bauherren dazu bringen zu können, dass diese vermehrt, dringend benötigte Wohnungen in der Größenordnung bis 50 m² errichten.

Stadtbaurat Bodemann führte aus, dass die Bauverwaltung bei der Arbeit zu ihren Großprojekten momentan die Erfahrung machen würde, dass beispielsweise in Kronsrode viel mehr Wohnungen als bislang geplant entstehen sollten. Das sei sicherlich ein Indiz dafür, dass die Errichtung von kleineren Wohnungen in den Fokus gerückt sei. Stadtbaurat Bodemann informierte darüber, dass man bei der Planung 80 m² Bruttogeschossfläche pro Wohneinheit veranschlagen würde und dass dieser Wert beim Projekt Kronsrode deutlich nach unten gedrückt würde. Stadtbaurat Bodemann machte ferner deutlich, dass die Verwaltung ebenso darauf drängen würde, dass große Wohnungen errichtet würden, um den Wohnungsmarkt in Hannover auch weiterhin für Familien attraktiv gestalten zu können.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, ob das Wohnen am Kronsberg für Studenten nicht ein wenig weit von der Mitte Hannovers läge und weiter, ob in Hannover diesbezüglich nicht ein Umdenken stattfinden müsste, wobei Hotels eher an der Peripherie Hannovers errichtet und dass studentische Wohnen in die City, nahe der Universität gebracht werden sollten.

Stadtbaurat Bodemann entgegnete, dass sehr wohl bekannt sei, dass der Kronsberg zum Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover gehöre und dass in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet Kronsberg Süd die auf dem Expo-Gelände befindliche Fachhochschule untergebracht sei, sodass auch dort wohnortnahes Studieren ermöglicht würde. Im Weiteren zählte Stadtbaurat Bodemann diverse Standorte in der Innenstadt in Bezug zum wohnungsnahen Studieren auf und gab verschiedene Neubauprojekte und Erweiterungen bekannt.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) fragte, warum bei der Landeshauptstadt Hannover nicht über ein Umschwenken nachgedacht würde, wenn doch das Problem mit den viel zu wenigen, kleinen, bezahlbaren Wohnungen noch lange nicht gelöst worden sei. Beigeordneter Machentanz fragte weiterhin, warum den Bauherren der Hotels nicht nahegelegt würde, dass in ihren Gebäuden auch kleine Wohneinheiten für Studenten im begehrten Innenstadtbereich entstehen könnten.

Stadtbaurat Bodemann empfahl, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN versuchen möge über das Landesparlament weiteren Druck auszuüben, da die Wohnungsbauförderung und die Förderung von studentischem Wohnen eine originäre Aufgabe des Landes sei. Stadtbaurat Bodemann hob hervor, dass die Verwaltung gemeinsam mit der städtischen Tochter hanova, in dessen Aufsichtsrat auch der Beigeordnete Machentanz tätig sei, am Klagesmarkt ein Bürogebäude in Studierenden Wohnungen umgestalte. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover, wie inzwischen viele andere Kommunen auch, ein eigenes Wohnungsbauförderprogramm aufgelegt habe und dass in den Förderbereichen D und C natürlich auch die geldliche Förderung von Studierenden Wohnungen möglich sei. Stadtbaurat Bodemann stellte fest, dass es tendenziell wenige Kommunen gäbe, die vergleichbar viel für speziell diese Personengruppe tun würden. Dabei sei nicht zu verhehlen, dass das Land und die Region die Landeshauptstadt Hannover dabei kräftig unterstützen könnte, was diese in Teilen auch schon tun würden.




TOP 2.3.
der AfD-Fraktion

TOP 2.3.1.
zu rechtswidrigen Praktiken des Sprengel-Museums bei der Honorierung von Arbeitsleistungen
(Drucks. Nr. 0115/2020)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Hauptstein (AfD) aus Drucks. Nr. 0115/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Haben sich die genannten Stellen schon zu der Sache geäußert; und wenn ja, wie?

Das Verfahren läuft, darüber hinaus kann hier nicht berichtet werden.

Frage 2:
Wurden die Beiträge zur Rentenversicherung bereits nachgezahlt?
– Wenn ja, in welcher Höhe?

Nein, das Verfahren läuft noch.

Frage 3:
Hat die Verwaltung die Absicht, die für diese rechtswidrige Praxis Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?

Das hängt von den Ermittlungen der laufenden Verfahren ab.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob absehbar wäre, wann die Verfahren soweit fortgeschritten wären, dass die Verwaltung in der Lage sei Auskunft erteilen zu können.
Stadträtin Beckedorf erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover anwaltlich vertreten würde und dass die Verwaltung immer noch Auskünfte an die zuständigen Behörden ausgäbe, sodass aktuell nicht absehbar sei, wann die einzelnen Behörden das Verfahren zum Abschluss brächten.

Beigeordneter Hauptstein (AfD) fragte, ob die Fraktion der AfD davon ausgehen könnte, dass unaufgefordert berichtet würde, wenn die Ergebnisse bei der Verwaltung vorlägen.

Stadträtin Beckedorf antwortete, dass die Verwaltung nach Abschluss des Verfahrens ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Auskunft an entsprechender Stelle unaufgefordert nachkommen würde.


TOP 2.3.2.
zur Zweitwohnungssteuer in Hannover
(Drucks. Nr. 0116/2020)

Stadtkämmerer Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Karger (AfD) aus Drucks. Nr. 0116/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Hannover die Zweitwohnsteuer?

Aktuell besteht ein steuerpflichtiger Fallbestand in Höhe von 1.371 Steuersätzen.



Frage 2:
Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Hannover durch die Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Jahren seit 2016?

Das realisierte Steueraufkommen betrug in den Kalenderjahren

2016: 482.679,93 €

2017: 481.082,15 €

2018: 581.987,37 €

2019: 696.080,58 €

Neben den vereinnahmten Steuerbeträgen darf in diesem Zusammenhang auch die Lenkungsfunktion der Satzung erwähnt werden. Je Kalenderjahr lässt sich ein Gesamtfallbestand von ca. 3.200 Neufällen feststellen wovon wiederum ca. 16 Prozent steuerpflichtig wurden. Bis zum Erhebungstag 21.01.2020 wandelten ca. 15 Prozent dieser Steuerpflichtigen ihren Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz um.

Die Zahlen im Detail:

Jahr
begründete Nebenwohn-
sitze
davon steuer-
pflichtig
in %
bis 21.01.2020 zum Haupt-
Wohnsitz gewandelt
in %
2016
3314
425
12,82%
59
13,88%
2017
2802
429
15,31%
66
15,38%
2018
3611
733
20,30%
123
16,78%
2019
3199
525
16,41%
68
12,95%






Durch
schnitt:
3231,5
528
16,21%
79
14,75%

Bezogen auf das letzte Kalenderjahr 2019 betrug der hierdurch generierte Anteil an Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches insgesamt rd. 34.000,- €, basierend auf einem Anteil von rd. 500,- € pro Person mit Hauptwohnsitz.

Frage 3:
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren?

Dem Aufgabengebiet sind 1,5 Planstellen der Entgeltgruppe E 09a TVöD zugeordnet.
Bei sehr schwierigen Fällen erfolgt die Folgebearbeitung durch eine*n Mitarbeiter*in des gehobenen Dienstes, Besoldungsgruppe A11 bzw. E10 TVöD. Bei schwierigen Fällen erfolgt dieses nach Absprache. Hier kann von einem zeitlichen Umfang in Höhe von mindestens einer halben bis ¾ Planstelle ausgegangen werden. Hinzu kommen die Sachkosten je Arbeitsplatz.

Die Bruttoaufwendungen betragen daher kalenderjahrbezogen bis zu

E09a: 1,5 x 83.268 € = 124.902,00 €
A11: 75 % x 109.963 € = 82.472,25 €
207.374,25 €

TOP 2.3.3.
zum „Kalkmagerrasen“ im Baugebiet „Kronsberg Süd“
(Drucks. Nr. 0258/2020)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hirche (AfD) aus Drucks. Nr. 0258/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Kosten entstanden bisher beim „Umzug" des sogenannten „Kalkmagerrasens" insgesamt?

Für die Umsiedlung des Kalkmagerrasenbiotops sind Gesamtkosten in Höhe von rd. 50.000,00 € entstanden. Hierin enthalten sind alle erforderlichen Bodenarbeiten zur Vorbereitung des Zielstandortes „Im langen Busche“, der Abtrag und Transport der Rasensoden und des gesamten ca. 70 cm mächtigen Unterbodens vom Ursprungsstandort des ehemaligen Wasserbehälters zum Zielstandort sowie die Anwachspflege und die gutachterliche Begleitung durch einen Landschaftsökologen.

Frage 2:
Wie stehen die Prognosen, dass sich der geschützte Rasen an seinem neuen Standort vollständig erholt?

Der Kalkmagerrasen, der sich auf der Dachabdeckung des ehemaligen Wasserhochbehälters Kronsberg-Süd befand, wurde im Frühjahr 2018 erfolgreich auf die Ersatzfläche südlich des Parks Kattenbrook umgesiedelt. Die für den naturschutzrechtlich geschützten Biotoptyp wertvollen und kennzeichnenden Pflanzenarten, wie z.B. Blaugrünes Labkraut, Gewöhnliches Zittergras, Wiesensalbei und Kleiner Wiesenknopf, konnten auf der neuen Fläche nachgewiesen werden. Die gutachterliche Überprüfung durch einen Landschaftsökologen hat die erfolgreiche Umsiedlung bestätigt.

Frage 3:
Wird auch in Kronsberg-Nord durch die Erweiterung der Kleingartenanlagen geschützter Kalkmagerrasen abgetragen?

Die für die Neuanlage von Kleingärten vorgesehene Fläche Gemarkung Bemerode, Flur 001, Flurstück 2 (B-Plan 1108) am nördlichen Kronsberg wird bisher als Grünland genutzt (Pferdeweide). Hier befindet sich kein gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop vom Typ Kalkmagerrasen.



TOP 2.4.
Anfrage der Fraktion die Hannoveraner zu Diskriminierungen von Menschen asiatischer Herkunft in Zusammenhang mit dem Coronavirus
(Drucks. Nr. 0394/2020)

Stadträtin Beckedorf beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (DIE HANNOVERANER) aus Drucks. Nr. 0394/2020 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Sind in der Verwaltung und hier speziell der Anti-Diskriminierungsstelle entsprechende Fälle bekannt?

In der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt sind bisher keine solchen Fälle gemeldet worden. Bekannt sind die Fälle dennoch, siehe auch Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 12.02.2020:
Im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus erreichen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zunehmend Anfragen von Menschen asiatischer Herkunft. „Wir erleben gerade, dass Menschen pauschal wegen ihres Aussehens oder ihrer Herkunft ausgegrenzt und benachteiligt werden“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Mittwoch in Berlin. Insgesamt haben sich in den vergangenen Tagen 19 Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle gewandt und Erfahrungen mit Diskriminierung geschildert. So verweigerte beispielsweise eine Arztpraxis einem Patienten chinesischer Herkunft eine Behandlung, obwohl die betroffene Person wegen gänzlich anderer Symptome beim Arzt und seit Monaten nicht in China gewesen war. Eine chinesische Studentin bekam eine Absage bei einer Wohnungsbewerbung mit der Begründung "Ich möchte keinen Coronavirus." Ein Gemüsehändler in einer süddeutschen Touristenmetropole verbot chinesischen Touristen den Zutritt zu seinem Laden https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200212_Coronavirus.html.
Wir weisen darauf hin, dass die in der ADS Hannover gemeldeten Fälle/nicht gemeldeten Fälle nicht die gesellschaftlichen bzw. hannoverschen Realitäten abbilden können.

Frage 2:
Wie ist man darauf vorbereitet, sollte das Problem mit dieser ansteckenden Krankheit größer werden und die Besorgnis in der Bevölkerung steigen, um der Angst und möglichen Diskriminierungen entgegenzuwirken?

Zur Bekämpfung von Diskriminierungen stehen die Instrumente des Antidiskriminierungsrechts zur Verfügung, dazu auch die ADS des Bundes:
„Menschen, die im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften Benachteiligungen wegen ihrer ethnischen Herkunft erleben, können dagegen auch vor Gericht vorgehen und die Verursacher der Diskriminierung auf Entschädigung und Schadensersatz verklagen. Hier ist es sinnvoll, dass Betroffene sich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen, z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“, sagte Franke. Die Angst vor Ansteckung sei zwar verständlich. "Das Coronavirus rechtfertigt aber niemals rassistische Diskriminierung", sagte Franke https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200212_Coronavirus.html.
Daneben müssen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung verstärkt gefördert werden – nicht nur im Hinblick auf die aktuellen Vorfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Rassistische Diskriminierung – die Schlechterbehandlung durch Strukturen, Institutionen und/oder Individuen – resultiert im Verständnis der Antidiskriminierungsarbeit nicht aus Angst, sondern gesellschaftlichen Bedingungen, in denen Menschen/vermeintliche Gruppen als fremd/anders markiert und als ungleich/schlechter bewertet werden.
Eine soziologische Auffassung sieht demgegenüber Angst als möglichen Katalysator für diskriminierende Handlungen:
"Die unklare Informationslage verursacht bei den Menschen Angst. Diese Angst wiederum kann Diskriminierung begünstigen, was zu Fehleinschätzungen führt und schließlich in einer rassistischen Anmutung enden kann", erklärt Prof. Dr. Mathias Bös vom Institut für Soziologie der Leibniz Universität Hannover https://www.antenne.com/niedersachsen/tipps_und_service/wissen/JeNeSuisPasUnVirus-Menschen-wehren-sich-gegen-Rassismus-und-Diskriminierung-id377655.html
Hinsichtlich möglicher Befürchtungen bei Begegnungen mit konkreten – als asiatisch wahrgenommenen – Menschen kann es hilfreich sein, sich anstelle diskriminierenden Verhaltens Fragen zu stellen:
„In solchen Augenblicken hilft es, über die Situation nachzudenken und sich die Frage zu stellen: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die mir in den letzten Tagen begegneten asiatisch aussehenden Person tatsächlich aus Wuhan stammen? Zumal in China Wuhan und die umliegende Provinz Hubei, die besonders schwer vom Coronavirus betroffen sind, weitgehend abgeschottet wurden?“

Ratsherr Braune fragte, ob bei der Stadtverwaltung ausreichend Desinfektionsmittel vorhanden wäre, um alle Schulen in Hannover damit ausstatten zu können.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Schulen täglich, in manchen Bereichen, wie Toiletten und Mensen, sogar zweimal täglich gereinigt würden, sodass es zunächst einmal keinen Anlass gäbe die Schulen zu desinfizieren. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Verwaltung eine Anleitung zu Antiviren und zur Ansteckungsvermeidung an die Schulen versandt habe. Darin gehe es um Hygiene im Allgemeinen, das Händewaschen und die Vermeidung des Händeschüttelns. Klassenräume würden nur in besonderen Notfällen desinfiziert. Wenn ein derartiger Fall eintrete, könne diesem jedoch nachgekommen werden.

Ratsherr Braune fragte, ob die Ressourcen für derartige Erfordernisse tatsächlich zur Verfügung stünden.

Stadträtin Rzyski bejahte die Frage.

Ratsherr Hirche (AfD) fragte, in welcher Höhe Ressourcen für derartige Eventualitäten zur Verfügung stünden.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung mit konkreten Zahlen temporär nicht dienen könnte. Stadträtin Rzyski versicherte, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stünden.

Ratsherr Braune fragte, ob ausreichend Mundschutz für die Mitarbeitenden in den Schulen vorhanden wäre.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung alles Notwendige umsetzen würde, wenn die Schüler*innen, die Lehrenden und die Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Mundschutz ausgestattet werden müssten.

TOP 2.5.
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Rechtsberatungen
(Drucks. Nr. 0288/2020)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass die Anfrage von Ratsherrn Braune im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt würde.

TOP 3.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0505/2020)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0505/2020.


TOP 4.
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover - Aufhebung der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 3079/2019 mit 2 Anlagen)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat, die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, Aufhebung der Kommission Sanierung Limmer, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3079/2019 mit 2 Anlagen.
TOP 5.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Sachstandsbericht Hannover sauber!
(Informationsdrucksache Nr. 0187/2020 mit 1 Anlage)

Ratsherr Kreisz (SPD) führte aus, dass die Fraktion der SPD den Sachstandsbericht der Verwaltung, die konsequente Umsetzung der von den Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD beschlossenen Maßnahmen sowie die Einrichtung der Müll Melde APP begrüßen würde. Darüber hinaus begrüße man die Umsetzung der öffentlichen Taubenschläge im Sinne der Sauberkeit in der Stadt und einer tiergerechten Haltung. Zudem sei zu begrüßen, dass der Bußgeldkatalog erweitert worden sei und dass konsequent gegen illegale Müllablagerungen vorgegangen würde. Abschließend erinnerte Ratsherr Kreisz an die Aktion „Putzmunter“ und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass möglichst viele der Anwesenden am 21. März 2020 daran teilnähmen.

Ratsherr Jacobs (AfD) bedankte sich bei allen Teilnehmern der Aktion „Putzmunter“ im vergangenen Jahr und der Einrichtung der Müll Melde APP, von der nachweislich reger Gebrauch gemacht würde.

Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 6.
Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
(Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage)

TOP 6.1.
dazu Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3270/2019 N1)
ersetzt durch Drucks. Nr. 3270/2019 N2

TOP 6.1.1. 2.
Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
(Drucks. Nr. 3270/2019 N2)


Ratsherr Klapproth (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion der CDU der guten Ursprungsdrucksache der Verwaltung, die mit dem Stadtsportbund abgestimmt worden sei, zugestimmt hätte. Im Weiteren dokumentierte Ratsherr Klapproth den Gremienverlauf mit Schwerpunkt auf die Vertagungen der vorliegenden Drucksachen. Ratsherr Klapproth erklärte, dass die Fraktion der CDU der Änderung der Neufassung und der daraus resultierend, geänderten Form der Ursprungsdrucksache nicht zustimmen könne, da man zum ersten datenschutzrechtliche Bedenken habe, dass man zum zweiten befürchte, dass Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) verletzt würden und dass man zum dritten der Ansicht sei, dass die dritte Neufassung des Änderungsantrages nicht mit dem Stadtsportbund abgestimmt worden wäre.

Ratsherr Alter (SPD) dementierte, dass sich die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD mit ihrem Änderungsantrag gegen den Stadtsportbund und seine ca. 340 Vereine in Hannover wenden würde. Ratsherr Alter erläuterte, dass der Stadtsportbund zunächst einmal die Ursprungsdrucksache mitgetragen habe. Dies habe der Stadtsportbund dann aufgrund von haftungsrechtlichen Vorbehalten revidiert. Daraufhin seien die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD tätig geworden, sodass der Stadtsportbund der aktuellen Neufassung kurzfristig habe zustimmen können. Darüber hinaus beabsichtige man mit dem Änderungsantrag Transparenz in Hinblick auf die Mittelverteilung und die Mittelverwendung herstellen zu können. Zudem sei nicht nachzuvollziehen was dagegenspräche, wenn man in sensiblen Trainingsbereichen, wie z.B. Kinder- und Jugendsparten, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Verwaltung fordere. Ratsherr Alter hob abschließend hervor, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD sicherlich nicht den Anspruch haben in ein seit dreißig Jahren gut funktionierendes Abrechnungsverfahren eingreifen zu wollen.

Ratsherr Bingemer (FDP) machte deutlich, dass die Fraktion der FDP eine Entbürokratisierung und Digitalisierung im Antragsverfahren durchsetzen wollte. Ferner wollte man eine Stärkung der Rechtssicherheit vor dem Hintergrund von Kinder- und Jugendschutz für Eltern, ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände sowie die Kinder und Jugendlichen erzielen. Zudem sollte Transparenz in Bezug auf die Verteilung und Verwendung der Zuschüsse für Trainingsleitende geschaffen werden.

Ratsherr Zingler (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) bemängelte, dass die aktuelle Neufassung des Änderungsantrages nicht noch einmal von den Fachleuten und Beratenden im Sportausschuss behandelt werden konnte. Im Übrigen schloss sich Ratsherr Zingler den Ausführungen des sportpolitischen Sprechers der Fraktion der CDU an.

Ratsherr Klapproth (CDU) unterstrich, dass man der Verwaltungsvorlage ausdrücklich positiv gegenübergestanden habe. Einen Änderungsantrag habe man hingegen nicht gebraucht. Denn die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Verwaltung sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Es sei leider so, dass im Trainingsbereich von Kindern und Jugendlichen heutzutage besondere Vorkehrungen getroffen werden müssten. Allerdings sollte es auch nach Ansicht des DOSB ausreichen, dass die Trainingsleitenden ihre erweiterten Führungszeugnisse zur Einsicht bei den Vereinen vorlegten.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass er die Verwaltungsvorlage zunächst nicht habe mittragen wollen, da diese zum einen datenschutzrechtliche Mängel aufgewiesen habe und zum anderen den Vereinen bürokratische Aufgaben aufgelastet habe. Das sei mit dem Änderungsantrag abgewandt worden. Zudem nähme man dem Stadtsportbund und den Vereinen die Last ab, dass sich diese um die erweiterten Führungszeugnisse zu kümmern hätten. Das würde nun Aufgabe der Verwaltung bzw. die Aufgabe einer von der Verwaltung beauftragten Person obliegen.

Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der vorliegende Änderungsantrag der richtige Weg sei. Die Intention wäre, dass Transparenz bei der Abrechnung der Pauschalen schaffen zu können. Ferner läge der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Besonderen die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiter*innen am Herzen. Darüber hinaus wolle man die Kooperation zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund stärken.

Ratsherr Karger (AfD) wies darauf hin, dass die Vorsitzende des Stadtsportbundes in Reaktion auf den Änderungsantrag angekündigt habe, dass man die Auszahlung der Zuschüsse für Trainingsleitende nicht mehr übernehmen wollte. Zudem sähe die Fraktion der AfD die Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse bei der Verwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch. Allein die Sportvereine sollten die erweiterten Führungszeugnisse zum Schutz für die Kinder und Jugendlichen einsehen dürfen. Insgesamt würde der Änderungsantrag den Eindruck erwecken, dass die Befugnisse des Stadtsportbundes eingeschränkt werden sollten, sodass die Fraktion der AfD die vorliegenden Anträge nur ablehnen könnte.

Beigeordnete Dr. Markowis (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, dass nachvollziehbar wäre, dass gegen die erste Fassung des Änderungsantrages Vorbehalte formuliert worden seien. Allerdings habe man sich nun Unterstützung aus der Verwaltung erbeten, sodass eine Rechtssicherheit in Bezug auf den Datenschutz erzielt werden könnte.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass der vorliegende Antrag in vielen Sitzungen mit dem Stadtsportbund abgestimmt worden sei. Darüber hinaus habe die Vorsitzende des Stadtsportbundes gemeinsam mit ihrem Vorstand öffentlich erklärt, dass man die Auszahlung der Zuschüsse weiterhin übernähme. Ferner sei es besonders beachtenswert, wenn ausgerechnet ein Jurist die Intention zur Erzielung von Rechtssicherheit ablehnen wollte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) sagte, dass der vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sicherlich gut mit der Verwaltung abgestimmt worden sei und bat darum, dass man nun endlich zur Abstimmung kommen möge.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) wies den Vorwurf der Fraktion der FDP zurück und erläuterte, dass der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion von den Ereignissen in der Sitzung des Sportausschusses berichtet habe und dass die FDP auf den aktuellen Antrag Bezug genommen habe.

Ratsherr Klapproth (CDU) bekräftigte, dass die Fraktion der CDU die vorliegenden Anträge ablehnen würde, da auch die aktuelle Fassung des Änderungsantrages rechtliche und inhaltliche Schwächen aufweisen würde. Denn es sei beispielsweise ausreichend, wenn die Vereine der Verwaltung mitteilen würden, ob Einträge in den erweiterten Führungszeugnissen vorhanden wären. Eine Vorlage desselben bei der Verwaltung sei nicht vorgesehen.
Mit 36 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3270/2019 N2.
Mit 37 Stimmen gegen 23 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 3270/2019 N2, die Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2403/2019 mit 1 Anlage.

TOP 7.
Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord
(Drucks. Nr. 3165/2019 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Neuanlage von Kleingärten am Kronsberg-Nord nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3165/2019 mit 2 Anlagen.

TOP 8.
Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung
(Drucks. Nr. 3263/2019)
Bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Annahme einer Spende der Dirk Rossmann GmbH für die Erneuerung der Steinbockbrücke in der Eilenriede und Ausstellung einer Spendenbescheinigung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3263/2019.
TOP 9.
Einführung einer Sonderregelung für stationsunabhängiges gewerbliches Carsharing (Freefloatingsystem) bei der Erhebung von Parkgebühren
(Drucks. Nr. 1882/2019 N1 mit 1 Anlage)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2487/2019)

TOP 9.2.

und Änderungs- und Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 3311/2019)



Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) stellte den Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN vor und bat um eine getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.

Ratsherr Semper (CDU) erläuterte, dass die Fraktion der CDU der Ansicht sei, dass man zumindest für einen mittelfristigen Zeitraum auf die Gebühr verzichten sollte, um deutlich machen zu können, dass man das Carsharing nicht nur ideell, sondern auch finanziell unterstützen wollte.

Beigeordneter Kelich (SPD) machte darauf aufmerksam, dass es sich bei den Flächen um bewirtschafteten Parkraum in der Innenstadt handeln würde und dass die Annahme der Anträge von der Fraktion der CDU und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN im städtischen Haushalt einen Fehlbetrag in sechsstelliger Höhe einbringen würden. Zudem handele es sich bei den Carsharing Betreibern um Wirtschaftsunternehmen, sodass ein im Großstädtevergleich mittlerer Ansatz von 800 € pro Jahr und Fahrzeug nicht zu hoch gegriffen sei.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich begrüße, dass die Freefloater und Carsharing Anbieter in Hannover unterstützt würden. Denn ein Betrag von um die zwei Euro pro Tag läge deutlich unter den regulären Gebühren fürs Parken in der Innenstadt. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass die Landeshauptstadt Hannover für die Instandhaltung der Parkflächen und die Infrastruktur verantwortlich sei und dass man nur dann über die Anträge der Fraktion der CDU und der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN diskutieren könnte, wenn die dadurch entgangenen Einnahmen auf die regulären Parkgebühren aufgeschlagen werden sollten. Eine derartige Maßnahme könnte tatsächlich eine Mobilitätswende in der City herbeiführen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass die Gebühr von 800 € eine positive Auswirkung habe, da jeder Betreiber darauf bedacht sei, dass die Fahrzeuge so schnell wie möglich die Gebühren wieder einfahren, um dann Umsatz bzw. Gewinn erzielen zu können. Ratsherr Böning erörterte, dass eine Evaluation nach einem Jahr sinnvoll wäre. Dem könnte die Fraktion DIE HANNOVERANER allerdings nur dann zustimmen, wenn der CDU-Antrag getrennt nach Punkten abgestimmt würde. Ansonsten würde man den Antrag komplett ablehnen.

getrennte Abstimmung:
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 1 des Änderungs- und Zusatzantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3311/2019 ab.

Gegen 9 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 2 des Änderungs- und Zusatzantrages der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3311/2019 ab.

Mit 39 Stimmen gegen 16 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2487/2019 ab.

Mit 46 Stimmen gegen 14 Stimmen beschloss der Rat die Einführung einer Sonderregelung für stationsunabhängiges gewerbliches Carsharing (Freefloatingsystem) bei der Erhebung von Parkgebühren nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1882/2019 N1 mit 1 Anlage.

TOP 10.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2531/2019)

TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN
(Drucks. Nr. 3304/2019)

Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) ging auf die Intention zur Einführung der Integrierten Gesamtschulen, den großen Zulauf sowie deren Geschichte im Allgemeinen und auf den Status und die sonderpädagogischen Anforderungen der IGS Linden im Besonderen ein. Ratsherr Wolf erläuterte, dass laut des Schulentwicklungsplans bereits zum Schuljahr 2022/2023 150 Plätze an den Integrierten Gesamtschulen in Hannover fehlen könnten. Das Gebäude der IGS Linden sei längst an seine räumlichen Kapazitätsgrenzen gestoßen und würde nun zusätzliche Modulbauten auf dem Schulhof erhalten, da der Platz in der ehemaligen Ihme Schule nun für die Oberstufe der Helene-Lange-Schule benötigt würde. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses in 2019 ein Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN, den Neubau der IGS Linden bis 2025 zu planen, abgelehnt worden wäre, weil keine personellen Kapazitäten vorhanden wären und somit andere wichtige Projekte zurückgestellt oder sogar unterbrochen werden müssten. Ratsherr Wolf stellte abschließend fest, dass es nicht sein könne, dass Schüler*innen, Lehrende und Eltern in Linden darunter leiden müssten, dass die Verwaltung wieder einmal viel zu spät und zudem dann auch noch zu zögerlich handeln würde.

Beigeordnete Gamoori (SPD) erörterte, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD, in Abstimmung mit den Schüler*innen, den Lehrenden und Eltern in Linden sowie dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer, einen Antrag zum Neubau der IGS Linden vorantreiben würde. Denn in diesem Fall würde man einmal nicht die Auffassung der Verwaltung teilen, wonach die Sanierung des Gebäudes ausreichend wäre. Ratsfrau Gamoori betonte, dass es perspektivisch richtig sei, dass man mit einer realistischen Zielvorgabe, den Neubau bis spätestens 2030 vergabereif zu planen, vorgehen sollte. Beigeordnete Gamoori verwies in diesem Zusammenhang auf die Errichtungen einer weiteren Integrierten Gesamtschule, eines zusätzlichen Gymnasiums, einer im Raum stehenden, zusätzlichen weiterführenden Schule, einer zusätzlichen Grundschule und die großen Wohnbauprojekte in Hannover. Beigeordnete Gamoori erklärte, dass in 2020 die Standortwahl dem Schul- und Bildungsausschuss vorgelegt werden sollte, um den Druck aufrecht zu erhalten.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der vorliegende Antrag in intensiver Zusammenarbeit mit dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer entstanden sei. Dieser sei nach vielen Besuchen in der IGS Linden und nach Gesprächen mit der Schulleitung, den Eltern und den Schüler*innen entwickelt worden. Dieser Prozess des Austauschs habe sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und habe letztendlich zu dem gemeinsamen Antrag geführt. In Linden-Limmer bestünde demnach ein Konsens über den notwendigen Neubau, die teilweise Einbeziehung der sanierten Gebäudetrakte und die Favorisierung des bisherigen Standortes.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass man sich vor Ort ein Bild über den maroden Zustand, im Besonderen der Schultoiletten sowie vieler Unterrichtsräume, gemacht habe. Deshalb sei eine vergabereife Planung bis 2025 unumgänglich. Beigeordneter Machentanz betonte, dass die Standortwahl, die im Jahr 2020 dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer und den Ratsgremien vorgestellt werden sollte, eine gute Verkehrsanbindung vorweisen müsste, wobei der bisherige Standort absolute Priorität habe. Darüber hinaus seien die notwendigen Sanierungen, auf ausdrücklichen Wunsch der Schüler*innen, zwingend voranzutreiben, damit der reibungslose Schulbetrieb bis zum Umzug aufrechterhalten bleiben könnte.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erklärte, dass die Fraktion Die FRAKTION den Antrag der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP unterstützen würde, da in diesem Zusammenhang die anderen großen Bauprojekte in Hannover nicht vergessen werden dürften.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem Antrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zustimmen und den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ablehnen würde. Ratsfrau Dr. Matz brachte zum Ausdruck, dass die späte Erkenntnis zum Neubau des Schulgebäudes absolut richtig und zudem ein sehr teurer Weg sei. Denn der Rat der Stadt und vor allem die Verwaltung habe es versäumt diesen Schritt rechtzeitig zu gehen, sodass zunächst einmal viel Geld in die notwendigen Sanierungen des Gebäudes geflossen seien.

Ratsfrau Kastning (SPD) sagte, dass die Fraktion der SPD die breite Mehrheit für den Antrag positiv bewerte und dass im Kern auch die Finanzierung eines derartigen Großprojektes ganz wesentlich eine schnellere Umsetzung verhindern würde. Ratsfrau Kastning machte deutlich, dass die Kritik an den sogenannten versunkenen Investitionen nur zum Teil berechtigt sei, da das Gebäude natürlich bis zur Fertigstellung des Neubaus unterhalten werden müsste. Denn Sanierungen an einem undichten Dach oder Vorgaben zum Brandschutz müssten umgehend umgesetzt bzw. erfüllt werden. Zudem sei am Beispiel des Neubaus der IGS Mühlenberg der Zeitaufwand und die Arbeit, von der Vorbereitung, über die Planung, bis hin zur Fertigstellung eines derartigen Großprojektes nachvollziehbar.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) wies darauf hin, dass man sich in eineinhalb Jahren erneut den Wähler*innen in Hannover würde stellen müssen und dass man deshalb Politik real umsetzen müsste und nicht nur Ankündigungen machen dürfte. Es würde nicht reichen zu sagen, dass Linden irgendwann das Fössebad bekäme und vielleicht in zehn Jahren ein anständiges Schulgebäude erhalten würde.

Ratsherr Braune erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zustimmen würde, obwohl der Zeitrahmen ein wenig großzügig bemessen sei.

Ratsherr Hirche (AfD) stellte klar, dass man den Bürger*innen mit der sogenannten Beteiligung, dem Einbezug aller Beteiligten sowie dem ganzen Gerede drumherum lediglich Sand in die Augen streuen würde. Das Einzige was zähle sei, dass man die finanziellen Mittel zur Verfügung stelle und mit der Umsetzung begonnen würde. Ansonsten würde es mit einem Neubau nicht zehn, sondern eher zwanzig, dreißig oder fünfzig Jahre dauern.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) wies den Vorwurf der Steuerverschwendung zurück und brachte zum Ausdruck, dass beim Neubau an einem anderen Standort das alte Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden könnte. Denn Bedarfe an Gebäuden gäbe es in Hannover genügende.

Ratsherr Döring (FDP) stellte fest, dass man weder einen Standort gefunden habe, noch ausreichend personelle Planungskapazitäten frei wären oder ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt oder der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stünden. Ratsherr Döring hob hervor, dass derjenige, der den Eindruck erwecken würde, dass dieses Großprojekt bis 2025 aus der hohlen Hand heraus umsetzbar sei, dem Problem und dessen Anforderungen nicht gerecht würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass ihm die in Linden lebenden Menschen, vor dem Hintergrund, dass dort so gut wie gar nichts Bauliches passieren würde, viel zu genügsam wären.

Ratsfrau Kastning (SPD) wies den Vorwurf vehement zurück und stellte klar, dass beispielsweise in der näheren Vergangenheit die Grundschule am Lindner Markt grundsaniert, die Schule im Fössefeld grundsaniert und umgenutzt und das Lindener Rathaus grundsaniert und modernisiert worden wären.

Ratsherr Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) brachte zum Ausdruck, dass die Verantwortlichen der IGS Linden mitgeteilt hätten, dass die beschlossenen, notwendigen Sanierungen die Schule in den Zustand versetzen würde, dass dort in den kommenden zehn Jahren gut weitergearbeitet werden könnte.

Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3304/2019 ab.

Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Neubau der IGS Linden nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2531/2019.

TOP 11.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung für Hannover
(Drucks. Nr. 2903/2019)

TOP 11.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
(Drucks. Nr. 3309/2019)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erläuterte, dass die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, etwaiger unbegründeter Wohnraumleerstand sowie andere bauliche Veränderungen, wodurch Wohnungen nicht mehr als Wohnraum nutzbar wären, durch eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung für Hannover nicht mehr einfach möglich sein würden. Beigeordneter Machentanz bemerkte, dass die Verwaltung ja schon bei der Antragseinbringung mit der Erhebung von Zahlenmaterial hätte beginnen können, um einen absehbaren Zeitverlust kompensieren zu können.

Beigeordneter Kelich (SPD) machte deutlich, dass der Einrichtung einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung die Erhebung von Zahlenmaterial vorangestellt werden müsste, um deren Auswirkungen, auch in Hinblick auf Kontrolle und Einhaltung, abschätzen zu können. Beigeordneter Kelich merkte an, dass mit einer solchen Satzung nur ein kleiner Beitrag geleistet werden könnte und dass das Wohnraumproblem nur durch Bauen zusätzlicher Wohnungen gelöst werden könnte.

Ratsfrau Falke (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) erörterte, dass anzunehmen sei, dass bereits ausreichend Zahlenmaterial für Hannover vorhanden sei, da der Niedersächsische Landtag ansonsten überhaupt keine Beschlussfassung dazu hätte verabschieden können. Ratsfrau Falke erklärte, dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zustimmen würde. Allerdings würde man es noch besser finden, wenn dem Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN ohne Änderungen zugestimmt würde.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass er das Thema des Antrages, aber auch die vorangestellte Erhebung von Zahlenmaterial, für richtig und wichtig halte. Deshalb würde er persönlich der Ursprungsdrucksache und ebenso dem Änderungsantrag zustimmen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung richtig und wichtig sein könnte, wenn dadurch unter anderen zusätzlicher, bezahlbarer Wohnraum generiert werden könnte. Dafür seien jedoch Voraussetzungen, wie z.B. das Erheben von Daten sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln, erforderlich.

Ratsherr Döring (FDP) brachte zum Ausdruck, dass zunächst einmal zu benennen sei, in welchen Stadtteilen das Problem konkret sei, welche Ausnahmen, wie berufliche Gründerzeit, Home Office oder teilweiser, temporärer Untervermietung zu Messezeiten, Beachtung finden sollten und mit welchen Maßnahmen eine derartige Satzung real zu Wohnraum für Wohnraumsuchende führen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) sagte, dass man es als positiv bewerten könnte, dass der Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zumindest geändert angenommen würde. Denn zu Zeiten prekärer Wohnungsnot könnten auch viele kleine Bausteine zusammen etwas Zählbares bewirken.

Ratsfrau Jeschke (CDU) betonte, dass die Fraktion der CDU die Diskussion zu dem Thema ausdrücklich begrüßen würde. Ferner würde man dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, sowie dem dadurch geänderten Ursprungsantrag zustimmen. Denn auch die CDU-Fraktion sei der Ansicht, dass vor der Erhebung einer Satzung zunächst eine Evaluation dazu stattfinden sollte.

Ratsherr Nicholls (SPD) bemerkte, dass er sich für einige Stadtbezirke ein schnelleres Vorgehen gewünscht hätte. Ansonsten würde auch im vorliegenden Fall die Faustregel Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten, sodass eine möglichst unbürokratische Satzung zur Zweckentfremdung von bezahlbaren Wohnraum erhoben werden könnte. Der Stadtbezirksrat Nord habe in einer Anhörung interessante Ansatzpunkte unter anderen von einem Ratsherrn aus Hamburg dazu wahrnehmen können.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) hob hervor, dass eine derartige Satzung einen schweren Eingriff in die Eigentumsrechte von Haus- und Wohnungsbesitzenden darstellen würde, sodass man eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung nur als allerletztes Instrument in Erwägung ziehen sollte. Ratsherr Wruck erklärte, dass er dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zustimmen würde, da einer solchen Satzung eine gewissenhafte Eruierung zwingend voranzustellen sei.

Ratsherr Karger (AfD) machte darauf aufmerksam, dass bei der Erhebung einer solchen Satzung sinnvolle Ausnahmeregelungen zu beachten wären. Denn Hannover würde Ferienwohnungen beispielsweise zur Unterbringung von Handwerker*innen benötigen, da eine Unterbringung derselben in Hotels zu Messezeiten nicht möglich wäre. Ratsherr Karger informierte darüber, dass der Brandschutz der Mensa Stammestraße in mehrwöchiger Arbeit von einer Firma aus Sachsen-Anhalt umgesetzt und dass die Verkabelung der Sparkasse am Raschplatz in einjähriger Arbeit von einer Elektroinstallationsfirma ebenfalls aus Sachsen-Anhalt ausgeführt worden sei. Die Einquartierungen von Handwerkenden in der Region oder darüber hinaus würden sich in Zeitverlusten und Kostensteigerungen beim Bauen ausdrücken.

Mit 58 Stimmen gegen 1 Stimme beschloss der Rat den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3309/2019.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 3309/2019), den Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung für Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus (Drucks. Nr. 2903/2019.

TOP 12.
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zu einer kurzfristigen Einrichtung von Schulplätzen im Sekundarbereich 1
(Drucks. Nr. 2910/2019 N1)

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erinnerte an den im Herbst 2019 ergangenen allerletzten Aufruf der Schulleiter*innen zur Schaffung von Schulplätzen im Sekundarbereich I. Darüber hinaus habe man im vergangenen Sommer drei zusätzliche Verteilerkonferenzen benötigt. Der Mangel an Schulplätzen an weiterführenden Schulen sei seit langer Zeit bekannt, sodass sich die Fraktion der CDU letztendlich daran gemacht habe einen entsprechenden Antrag zu formulieren und die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP daran teilhaben zu lassen. Der interfraktionelle Antrag fordere die Verwaltung auf, dass schon zum Schuljahr 2020/2021 eine mindestens zweizügige Außenstelle einer bestehenden Oberschule oder Integrierten Gesamtschule, parallel für die Stufen 5 bis 10, eingerichtet würde. Ratsfrau Dr. Matz unterstrich, dass diese Maßnahme zusätzlich zu der Errichtung des 18. Gymnasiums und der 12. Integrierten Gesamtschule umzusetzen sei.

Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, dass Bildung ein Menschenrecht sei und dass die Schaffung von Schulplätzen die oberste Priorität der Verwaltung sein müsste.

Ratsherr Bingemer (FDP) machte deutlich, dass unter anderen Zuzügler aus dem Umland und Schulformwechselnde für den Mangel an Schulplätzen an Oberschulen und Integrierten Gesamtschulen verantwortlich wären. Ratsherr Bingemer führte weiter aus, dass die Verwaltung am Nackenberg eine Außenstelle der Pestalozzi Schule mit Hauptsitz Anderten habe realisieren können. Die Pestalozzi Schule habe einen Migrationsanteil von 90 %, 85 % der Eltern wären Hartz-IV Empfänger und 80 % der Schüler*innen wären „Fahrschüler*innen“. Das würde bedeuten, dass diese aus dem gesamten Stadtgebiet und dem Umland nach Anderten fahren müssten.

Einstimmig beschloss der Rat den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zu einer kurzfristigen Einrichtung von Schulplätzen im Sekundarbereich 1 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2910/2019 N1.




TOP 13.
Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Schützenplatz: wirtschaftlicher wirtschaften – auslasten, nicht ausladen
(Drucks. Nr. 3097/2019)

TOP 13.1.
dazu Änderungsantrag der AfD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0191/2020)

Ratsherr Förste (Die FRAKTION) erläuterte, dass der vorliegende Antrag darauf abziele, dass der Fachbereich Wirtschaft bei der Bewirtschaftung des Schützenplatzes das Eventmanagement und den Fachbereich Kultur einbeziehen möge. Denn es könnte nur kontraproduktiv sein, wenn lediglich zwei Zirkusse pro Jahr ihr Veranstaltungsprogramm auf dem Schützenplatz präsentieren dürften.

Ratsherr Karger (AfD) erörterte, dass die Bewirtschaftung des Schützenplatzes weiterhin dem Fachbereich Wirtschaft obliegen sollte, wobei Absprachen mit dem Fachbereich Kultur vorausgesetzt würden. Ratsherr Karger wies darauf hin, dass der Schützenplatz in der Zeit von April bis Oktober mit dem Frühlings-, Schützen- und Oktoberfest gut ausgelastet sei. Allerdings müsste versucht werden in der kalten Jahreszeit mehr als zwei Zirkusveranstaltungen an der Stelle unterzubringen.

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die vorliegenden Anträge ablehnen würde, da sich diese direkt auf einen Veranstalter beziehe und somit keine konzeptionelle Änderung verfolgen würden. Zumal sich der betreffende Veranstalter nicht einmal am Vergabeverfahren beteiligt habe.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) räumte ein, dass der Anlass zum vorliegenden Antrag auf einem in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fall beruhen würde. Allerdings ziele der Antrag darauf ab, dass nicht allein der Fachbereich Wirtschaft darüber zu bestimmen haben sollte, wie viele kulturelle Veranstaltungen auf dem Schützenplatz zuzulassen wären. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Klippert, dass einigen Fraktionen ganz offensichtlich umfangreichere Informationen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt würden als anderen Fraktionen, Gruppen oder Einzelvertreter*innen.

Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die intensive Diskussion im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten dazu und entgegnete, dass alle Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretende dieselben Informationen von der Verwaltung erhalten könnten. Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian betonte, dass es unredlich sei, wenn man versuchen würde aus einem Einzelfall einen generellen Antrag zu konstruieren. Zumal am Veranstaltungskalender für Hannover sehr wohl erkennbar wäre, dass der Schützenplatz ausgelastet sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER sich zum Antrag der Fraktion Die FRAKTION enthalten würde, da man der Ansicht sei, dass die Zuständigkeit zur Bewirtschaftung des Schützenplatzes beim Fachbereich Wirtschaft verbleiben sollte. Dem Antrag der Fraktion der AfD würde man zustimmen.

Mit 50 Stimmen gegen 7 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der AfD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0191/2020 ab.

Gegen 7 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion Die FRAKTION: Schützenplatz: wirtschaftlicher wirtschaften – auslasten, nicht ausladen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3097/2019 ab.


TOP 14.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Entwicklung eines Konzeptes zur Verhinderung von Stromsperren
(Drucks. Nr. 3267/2019)

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) umschrieb ein Szenario zum Eintreten einer Stromsperre unter Einbezug des Oberbürgermeisters und verlas den Antragstext.

Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich den Worten ihres Vorredners an und ergänzte, dass die Sozialdezernentin Beckedorf in diesem Zusammenhang auf eine Kooperation hingewiesen habe, wonach bei Problemen mit Transferleistungen eine temporäre Aussetzung der Stromsperrung eintreten könnte. Ratsfrau David erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen würde.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entgegnete, dass der Stadtkämmerer Dr. von der Ohe in der damaligen Sitzung des Rates der Notwendigkeit eines Konzeptes abgesprochen habe und dass die Gruppe DIE LINKE & PIRATEN deshalb nun eines fordern würde. Denn jede einzelne Stromsperrung sei eine zu viel und darüber hinaus Menschen unwürdig.

Ratsfrau Kastning (SPD) richtete den Fokus auf die etwas weiter entfernte Vergangenheit und berichtete, dass seinerzeit der damalige Sozialdezernent Thomas Walter, auf einen politischen Antrag hin, ein gemeinsames Konzept mit enercity entwickelt habe.

Ratsherr Bingemer (FDP) stellte klar, dass die Einflussnahme einer Stadtverwaltung auf private Stromanbieter gegen Null tendieren würde. Zudem habe eine Stromsperrung einen gewissen Vorlauf. Zunächst das Mahnverfahren mit drei schriftlichen Mahnungen, dann das Inkassoverfahren und daran anschließend würden viele Unternehmen prepaid Stromkästen bei den Kund*innen installieren, die unter Anwendung von Kreditkarten oder Ähnlichem aktiviert werden könnten. Erst wenn sich die Kund*innen dann widerrechtlich Strom abzweigen würden, würde die Stromsperrung ausgelöst. Ratsherr Bingemer gab ferner zu bedenken, dass es als schwierig zu bezeichnen sei, wenn eine Stadtverwaltung als mehrheitlicher Anteilseigner einen geschäftspolitischen Einfluss auf das Unternehmen ausüben wollte.
Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) machte deutlich, dass das Beispiel mit dem Oberbürgermeister verdeutlichen sollte, dass nicht nur Geld, sondern auch Arbeit, Terminstress oder Abwesenheit Faktoren zum Auslösen einer Stromsperre sein könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) betonte, dass jeder im Rat frei seine Meinung äußern dürfte. Allerdings sei es respektlos, wenn man anderen Ratsmitgliedern, im Besonderen dem Oberbürgermeister gegenüber zu persönlich würde.

Ratsherr Kreisz (SPD) brachte seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass der vorliegende Antrag suggerieren würde, dass sich die entsprechenden Akteure im Raum von Untätigkeit und Gleichgültigkeit bewegen würden. Ratsherr Kreisz erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass beispielsweise im vergangenen Haushalt ein Antrag zum Stromcheck eingestellt worden sei, wonach Geringverdienenden das Entlarven von sogenannten Stromfressern im Haushalt angeboten werden könnte.

Beigeordneter Machentanz (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN) entschuldigte sich aufrichtig dafür, falls er dem Oberbürgermeister gegenüber zu persönlich geworden sei.

Ratsherr Nicholls (SPD) erinnerte an die Anfrage der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu Stromsperrungen aus der Ratsversammlung vom 28. November 2019 und machte deutlich, dass die Antwort der Verwaltung genau das beinhalten würde, was im vorliegenden Antrag gefordert würde, nämlich ein konzeptionelles Vorgehen in den Bereichen auf welche die Verwaltung tatsächlich einwirken könnte. Deshalb könnte man den vorliegenden Antrag nur ablehnen.
Gegen 7 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Entwicklung eines Konzeptes zur Verhinderung von Stromsperren nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3267/2019 ab.

TOP 15.
Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Notrufnummer für Hilfsmaßnahmen für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0239/2020)

TOP 15.1.
Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Die FRAKTION
(Drucks. Nr. 0569/2020)

Ratsherr Hellmann (CDU) wies darauf hin, dass die Maßnahme in Köln sehr erfolgreich sei und dass die Einführung einer eigenen Nummer dazu führen könnte, dass Hemmschwellen, vor dem Hintergrund von finanziellen Sanktionen durch übereiltes Alarmieren, beseitigt würden.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) machte deutlich, dass es sich beim vorliegenden Antrag lediglich um einen Prüfauftrag handeln würde, zu dem nach der Sommerpause berichtet werden sollte.

Ratsfrau David (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die Anträge der Fraktionen der CDU sowie Die FRAKTION ablehnen würde, da man zum einen die Klausurtagung des Sozialausschusses abwarten wollte und zum zweiten, dass im Zweifel das Wählen der Notrufnummern 110 oder 112 sinnvoll wäre.

Ratsherr Nicholls (SPD) berichtete, dass auf Nachfrage in Köln darauf verwiesen worden sei, dass man die Anrufenden der Sondernummer, bei jeglicher Form von Zweifel auffordern würde, dass diese sofort die Notrufnummern 110 oder 112 wählen sollten. Ratsherr Nicholls erklärte, dass die Fraktion der SPD die beiden vorliegenden Anträge ablehnen würde.

Ratsherr Klippert (Die FRAKTION) erwiderte, dass es immer wieder abenteuerlich sei zu erleben, warum die Fraktion der SPD auch sinnvolle Anträge der Opposition ablehnen müsste.


Mit 36 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Die FRAKTION nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0569/2020 ab.

Mit 36 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer zentralen Notrufnummer für Hilfsmaßnahmen für Obdachlose nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0239/2020 ab.

TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung von Frauenrechten – Opfer von Genitalverstümmelung
(Drucks. Nr. 0378/2020)

Eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 16.2.
Antrag von Ratsherrn Tobias Braune zu kostenlosen Golfkursen für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 0385/2020)

Eingebracht und überwiesen:
In den Internationalen Ausschuss!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Finanzausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 21.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Stelle des Fachbereichsleiters des Fachbereichs Büro Oberbürgermeister
(Drucks. Nr. 0582/2020)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4, Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion, Gruppe oder eines Einzelvertreters Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Beschlusses durch den Rat bedürfe es nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde gegenüber dem Rat bekannt gemacht und beziehe sich auf alle in der Verwaltung befindlichen Unterlagen.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD auf die Teilnahme am Akteneinsichtsverfahren verzichte.


Akteneinsicht erhalten:
Beigeordneter Seidel, Ratsherr Pohl (CDU),
Ratsfrau David, Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen),
Beigeordneter Hauptstein (AfD),
Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe DIE LINKE & PIRATEN),
Ratsherr Engelke (FDP),
Ratsherr Förste (Die FRAKTION),
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) und
Ratsherr Braune.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:


H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter


...


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) schloss daraufhin die Sitzung.


Für die Niederschrift:


H e r m a n n O n a y S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter