Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 19.02.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.02.2020)
Protokoll (erschienen am 20.05.2020)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 BRB - Datum 30.03.2020

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 19. Februar 2020,
Stadtteiltreff Sahlkamp (großer Saal), Elmstr. 15, 30657 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.54 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Hölscher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmetovic (SPD)
Bezirksratsfrau Armagan (CDU)
Bezirksratsfrau Barth (CDU)
(Bezirksratsherr Bredow) (CDU)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Depenbrock (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Grandt (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
(Bezirksratsherr Jacobs) (AfD)
Bezirksratsfrau Lukac (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
Bezirksratsherr Stanke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Braune)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
(Ratsherr Finck) (SPD)
(Beigeordnete Gamoori) (SPD)
(Ratsfrau Keller) (SPD)
(Ratsherr Marski) (CDU)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
(Ratsfrau Steinhoff) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)




Verwaltung:
Herr Holland, OE 61.13
Herr Krebs, OE 18.62.03 BRB
Frau Raab, OE 18.62.03 SBM

Presse:
Frau Ebeling

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

2. Einwohner*innenfragestunde

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.2. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters

4. Sachstandsberichte / Informationen der Verwaltung

4.1. Vorstellung des Kommunalen Schulentwicklungsplans 2019 - Weiterführende Schulen

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Zustand des Gehweges Kampsriede
(Drucks. Nr. 15-0264/2020)

5.1.2. Budget des Stadtbezirksmanagements für Stadtbezirk 03
(Drucks. Nr. 15-0265/2020)

5.2. der SPD-Fraktion

5.2.1. Herstellung eines multifunktionalen Raumes in der jetzigen Aula der Fridtjof-Nansen-Schule
(Drucks. Nr. 15-0307/2020)

5.2.2. Flüchtlingsunterkunft Rendsburger Straße: Festnetzanschluss und W-LAN
(Drucks. Nr. 15-0309/2020)

5.2.3. Fahrradabstellanlage Haltestelle Fasanenkrug Isernhagen-Süd
(Drucks. Nr. 15-0310/2020)

5.2.4. Geplante Schließzeiten für das Nord-Ost-Bad und das Lister Bad
(Drucks. Nr. 15-0311/2020)

5.2.5. Geplante Baumaßnahmen an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0312/2020)

5.3. von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

5.3.1. Bewilligungskriterien für den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket
(Drucks. Nr. 15-0302/2020)

5.3.2. Parkraumproblem im Braaschweg
(Drucks. Nr. 15-0303/2020)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. aus der letzten Sitzung

6.1.1. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

6.2. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 0283/2020 mit 2 Anlagen)

7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Alte Peiner Heerstraße vor ehemaliger Obdachlosenunterkunft
(Drucks. Nr. 15-0266/2020)

7.1.2. Sicherung Fuß-Radweg Alte-Peiner-Heer-Str. vor der Obdachlosenunterkunft
(Drucks. Nr. 15-0267/2020)

7.1.3. Haltestellenschutzhäuschen Uslarplatz - Sichtbehinderung
(Drucks. Nr. 15-0268/2020)

7.1.4. Gratis W-LAN in städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen im
Stadtbezirk 03
(Drucks. Nr. 15-0269/2020)

7.1.5. Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0270/2020)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Informationen zum baulichen Zustand und zu den erforderlichen Sanierungsarbeiten an der Sporthalle der Grundschule Gartenheim
(Drucks. Nr. 15-0313/2020)

7.2.2. Beleuchtung Fußweg am Bothfelder Anger
(Drucks. Nr. 15-0314/2020)

7.2.3. Radweg „Alter Peiner Heerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0315/2020)

7.2.3.1. Radweg „Alter Peiner Heerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0315/2020 N1)

7.3. von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

7.3.1. Kunst als Aufgabe des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0304/2020)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 15-0487/2020)

8.2. GS Grimsehlweg, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Projektwoche "Lernen durch Bewegung"
(Drucks. Nr. 15-0488/2020)

8.3. Jugendfeuerwehr Hannover-Vinnhorst, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu einer Jugendfeuerwehrfreizeit in Hamburg
(Drucks. Nr. 15-0489/2020)

8.4. GWA Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt ‘Buntes Flair auf dem Sahlkampmarkt 2020‘
(Drucks. Nr. 15-0494/2020)

8.5. Sommerempfang und Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-0495/2020)

8.6. STT Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Sahlino 2020"
(Drucks. Nr. 15-0496/2020)

9. Eigene Mittel des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide

9.1. STT Sahlkamp, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Offene Nähwerkstatt im Stadtteiltreff"
(Drucks. Nr. 15-0381/2020 mit 1 Anlage)

9.2. MSV e.V., Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Garten für Kids"
(Drucks. Nr. 15-0382/2020 mit 1 Anlage)

9.3. Iser/Duda GbR Schneewittchen, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Bremer Stadtmusikanten"
(Drucks. Nr. 15-0386/2020 mit 1 Anlage)

9.4. Unterstützung der Integration von Flüchtlingen aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0389/2020)

10. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 20.11.2019

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. A N H Ö R U N G E N

11.1. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 0286/2020 mit 1 Anlage)

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer Stellung nehmen können

Bezirksbürgermeister Grunenberg eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden.

Stv. Bezirksbürgermeister Hölscher gratulierte Bezirksbürgermeister Grunenberg nachträglich zum Geburtstag.

Anschließend stellte Bezirksbürgermeister Grunenberg die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

TOP 4.1. wurde abgesetzt, da die Fachverwaltung auf Grund anderer Termine nicht teilnehmen konnte.

TOP 7.1.2. wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen. Stattdessen wurde aus dem SPD-Antrag zu TOP 7.2.3. ein gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion.

Bezirksratsfrau Heinrich zeigte sich sehr unzufrieden mit der Tatsache, dass TOP 4.1. abgesetzt wurde. Das sei untragbar, da jetzt schon absehbar sei, dass es bald schon wieder einen neuen Schulentwicklungsplan gebe. Alle weiterführenden Schulen hätten bauliche und andere Probleme und der Bezirksrat habe jetzt nicht die Möglichkeit, trotz des akuten Bedarfs, diese Themen zu behandeln.

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Es wurde festgelegt, dass sich anwesende Einwohner*innen zu den TOP 3. - 7.ff beteiligen können.

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies auf die Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen hin.

Einstimmig






TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Bürger bemängelte, dass der Radweg entlang des Sahlkamps im Bereich zwischen Sporthalle und Krasseltweg durch nicht ordnungsgemäß beschnittene Hecken teilweise sehr stark eingeschränkt sei. Einzelne Zweige würden so weit in den Radweg ragen, dass Radfahrende teilweise auf die stark befahrene Straße ausweichen. Hier sei Abhilfe erforderlich.

Bezirksbürgermeister Grunenberg erwiderte, dass er mit den anliegenden Kleingartenvereinen gesprochen habe und dass ihm Abhilfe zugesagt worden sei. Er werde aber auch noch Kontakt mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün aufnehmen, damit dieser Missstand abgestellt werde, notfalls auch unter Androhung von Bußgeldern.

Protokollhinweis:
Auf Nachfrage des Stadtbezirksmanagements teilte der zuständige Fachbereich Umwelt und Stadtgrün folgendes mit:
Nachdem wir im letzten Herbst ein längeres Gespräch über die Hecken am Sahlkamp geführt haben, sind wir über den Winter tätig geworden. Folgendes Schreiben haben wir mit dem Bezirksverband der Kleingärtner abgestimmt und über diesen an die drei betroffenen Kleingartenvereine KGV Neue Hoffnung e.V., Flora e.V. und Buchholz e.V versenden lassen:

„Sehr geehrte Damen und Herren der Kleingartenvereine entlang des Sahlkamps,

wir erhalten als Landeshauptstadt regelmäßig Beschwerden betreffend der Verkehrssicherheit des kombinierten Fuß- und Radweges am Sahlkamp, der parallel zu Ihren Kleingartenanlagen verläuft und immer wieder durch nicht geschnittene Hecken der Kleingärtner zur Gefahr für Radfahrer und Fußgänger wird.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, die regelmäßige Kontrolle der Hecken und Anpflanzungen sowie das sofortige Handeln bei Gefahr durch auf den Weg ragenden Bewuchs, selbstständig in jedem Verein zu organisieren. Im Falle einer Gefährdung der Verkehrssicherheit dürfen Hecken, nach sorgfältiger Kontrolle, ob Vogelnester vorhanden sind, ganzjährig geschnitten werden (Vgl. BNatschG § 39). Bereiche mit Nest müssen selbstverständlich per Handheckenschere nur auf das Nötigste zur Wiedererstellung der Verkehrssicherheit gekürzt werden.

Bitte organisieren Sie im Rahmen des Gemeinschaftsdienstes eine zuständige Hecken-Kolonne, die diese Aufgabe übernimmt. Andernfalls, wenn dies nicht leistbar ist, beauftragen Sie die regelmäßige Kontrolle und Pflege der Hecke extern.

Im Fall zukünftiger Beschwerden bzgl. der Hecken, werden auf Kosten des jeweiligen Vereins, der seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, Ersatzmaßahmen durch die LHH getroffen, wie zum Beispiel die kurzfristige Beauftragung eines Gartenbauunternehmens auf Ihre Kosten.“

Darüber hinaus werden wir zeitnah eine Überprüfung durchführen, ob die Verkehrssicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Sahlkamp derzeit gegeben ist und bei Bedarf den Rückschnitt wie oben beschrieben beauftragen.

18:15 - 18:30 Uhr


TOP 3.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Raab informierte zu folgenden Themen:

General-Wever-Straße
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die General-Wever-Straße im Bereich zwischen Sahlkamp und Mittellandkanal als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Podbielskistraße sowie ein Radfahrstreifen in Gegenrichtung liege jetzt vor.

Nachpflanzung von Bäumen am Eulenkamp
Diese sollen im März oder April 2020 stattfinden.

Witterungsschutzdächer Plauener Straße
Durch den aktuell verstärkten barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen sei es zu Verzögerungen gekommen. Die Witterungsschutzdächer in der Plauener Straße stünden mit 28 weiteren Bushaltestellen auf der Liste zur Abarbeitung. Es solle aber an anderer Stelle auch schon Wartezeiten von 1 ½ Jahren gegeben haben.

Hochbahnsteig Bothfeld
Wie schon öffentlich angekündigt, werde es eine Informationsveranstaltung der Infra zum Bau des Hochbahnsteigs Bothfeld geben, und zwar am 16.04.2020, ab 17:00 Uhr in der IGS Bothfeld.
Die Bauarbeiten mit Kanal- und Leitungsbau sollen vor den Sommerferien beginnen. Der Kanalbau werde voraussichtlich bis Sommer 2021 dauern. In den Sommerferien 2021 beginne dann der Gleis- und Bahnsteigbau der bis Frühjahr 2022 andauern werde. Die Inbetriebnahme solle dann im Frühjahr 2022 sein.

Informationsveranstaltung Umbenennung General-Wever-Straße
Mit den Fraktionen habe man sich auf den 12.05.2020, 19 Uhr im Stadtteiltreff Sahlkamp geeinigt.
Protokollhinweis:
Der Termin wird auf Grund der Corona-Pandemie zum geplanten Zeitpunkt nicht stattfinden können.

Container-Kita im Rotkäppchenweg
Sie solle bedarfsgerecht für zwei Kindergartengruppen umgebaut werden.
Die entsprechenden Planungsaufträge hierfür seien auch schon erteilt.
Die Umbauten seien in Abstimmung mit dem bisherigen Träger der Kita Rotkäppchenweg, dem DRK Region Hannover, beauftragt worden.
Das DRK werde daher auch die Trägerschaft für die umgebauten Kindergartengruppen behalten. Durch die Trägerschaft für beide Einrichtungen (Sahlkamp 143 und Rotkäppchenweg 27) könnten die Kindertagesstätten weiterhin eng kooperieren.
Das sog. "Durchwachsen" der Krippenkinder werde an diesen Standorten unter der Trägerschaft des DRK erleichtert.

Verkehrssituation Heidkampe/Podbielskistraße
Die Verkehrserhebung, die mit DS 15-1726/2019 N1 beauftragt wurde, habe stattgefunden. Die Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten sei bislang noch nicht angeschlossen. Sobald diese vorliegt, werde der Stadtbezirksrat informiert.


TOP 3.2.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters


TOP 4.
Sachstandsberichte / Informationen der Verwaltung

TOP 4.1.
Vorstellung des Kommunalen Schulentwicklungsplans 2019 - Weiterführende Schulen

Abgesetzt


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Zustand des Gehweges Kampsriede
(Drucks. Nr. 15-0264/2020)

Bezirksratsherr Fiege trug die Anfrage vor.

Eine Bürgerin machte die CDU-Stadtbezirksratsfraktion auf den Zustand des Gehweges in der Kampsriede aufmerksam (ca. Kampsriede 22) und bat um entsprechende Abhilfe.

Konkret fehlen auf mehreren Metern die Gehwegplatten auf der kompletten Breite des Gehweges, sodass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen oder auch Kinderwagen teilweise auf die Straße ausweichen müssen. Dieser nicht hinnehmbare Zustand ist dem angefügten Bild zu entnehmen und soll nicht kurzfristig bestehen, sondern bereits seit über 20 Jahren andauern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Was sind die Ursachen dieses Zustandes und wie lange hält dieser schon an?
2. Wer ist hierfür verantwortlich und warum wurde bisher nichts unternommen?
3. Kann (kurzfristig) Abhilfe geschaffen werden?



Herr Krebs
beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Der Haus- und Grundstückseigentümer hat eigenwillig die Gehwegplatten beim Hausbau entfernt.

Zu 2.) Der Haus- und Grundstückseigentümer ist der Verantwortliche. Er wurde vom Fachbereich Tiefbau aufgefordert eine Gehwegüberfahrt zu beantragen. Dieses ist bislang ausgeblieben.

Zu 3.) Der Fachbereich Tiefbau wird den Gehweg kurzfristig mit Gehwegplatten schließen.

Herr Brandes von der Polizei bestätigte, dass die Arbeiten schon erledigt worden seien.

TOP 5.1.2.
Budget des Stadtbezirksmanagements für Stadtbezirk 03
(Drucks. Nr. 15-0265/2020)

Bezirksratsherr Mader trug die Anfrage vor.

Das Stadtbezirksmanagement bekommt in allen Stadtbezirken zur Erfüllung von Aufgaben Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  • Wie hoch waren die Mittel des Stadtbezirksmanagements jeweils in den letzten drei Jahren?
  • Welche Kriterien gibt es für die Mittelvergabe?
  • Wofür und in welcher Höhe wurden die Mittel jeweils in den letzten drei Jahren ausgegeben (bitte einzelne Auflistung nach Maßnahme und Jahr)?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Im Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Hannover findet man unter der Finanzposition 74310800 als sonstige Geschäftsaufwendungen die Mittel, die dem Stadtbezirksmanagement für 13 Stadtbezirke zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2017 stand ein Betrag in Höhe von 25.000€ zur Verfügung. Auf den Stadtbezirk 03 entfielen bei einer 100%igen Freigabe 1.825€.

Im Jahr 2018 stand dieselbe Gesamtsumme zur Verfügung, wurde jedoch nur zu 80% ausgenutzt, wodurch sich für den Stadtbezirk 03 eine Summe in Höhe von 1.460€ ergab.

Im Jahr 2019 entfielen von 15.000€ Haushaltsmitteln bei voller Freigabe 1.090€ für das Stadtbezirksmanagement 03.

Antwort der Verwaltung zu Fragen 2 – 3:

Die Geschäftsaufwendungen werden grundsätzlich nicht für investive Maßnahmen eingesetzt. Sie können jedoch bedarfsabhängig und flexibel auch in den unterschiedlichen Stadtbezirken sowie für stadtbezirksübergreifende, zentrale Aufgaben eingesetzt werden.

Beispiele für den Einsatz der Haushaltsmittel sind u.a.:
· Bewirtschaftungen für Gespräche, Konferenzen und Workshops
· Mieten für Veranstaltungsräume
· Honorarmittel für Referent*innen, Moderator*innen oder externe Auftragnehmer*innen
· Materialien für Workshops oder Veranstaltungen
· stadtbezirksbezogene bzw. projektbezogene Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
· Anschub- und Mitfinanzierung von Projekten

Das Stadtbezirksmanagement Bothfeld-Vahrenheide hat aus den o.g. Haushaltsmitteln in den vergangenen Jahren beispielsweise den Flyer „Wohnen im Stadtbezirk“, einen Workshop des I-Beirates und die Aufstellung der Bank in der Kurze-Kamp-Straße finanziert.

Bei den einzelnen Ausgaben handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung, über die die Verwaltung gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt nachweispflichtig ist.


TOP 5.2.
der SPD-Fraktion

TOP 5.2.1.
Herstellung eines multifunktionalen Raumes in der jetzigen Aula der Fridtjof-Nansen-Schule
(Drucks. Nr. 15-0307/2020)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Die Fridtjof-Nansen-Schule hat es durch jahrzehntelange intensive innovative pädagogische Arbeit geschafft, als Schule im sozialen Brennpunkt den gestellten Aufgaben gerecht zu werden.
Als „Bewegte Schule – Schule als lernendes System im Stadtteil“ hat sie sich profiliert.
Doch die Herausforderungen haben weiter erheblich zugenommen. Diese Schule bedarf besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Die Raumsituation an der Fridtjof-Nansen-Schule ist trotz der dort aufgestellten Module sehr angespannt. Die Schüler*innenzahl hat in den letzten Jahren stetig zugenommen (Doppelzählung berücksichtigt). Für die verschiedensten Bedarfe fehlen adäquate Räumlichkeiten.
So wird u.a. Raum benötigt, um Inklusion leben zu können (z.B. Differenzierungsräume, Möglichkeiten für Kleingruppenarbeit). Es fehlt ein Ort mit entsprechender technischen Ausstattung und Möblierung für die Durchführung von Präsentationen, Gesamtkonferenzen und Elternabende. AG Angebote (z.B. Theater, Chor, Tanz) benötigen einen Übungsraum.
Darüber hinaus fehlt es im Stadtteil an Möglichkeiten, größere Arbeitsgruppentreffen durchführen zu können.

Die Schule wünscht sich die Herstellung eines multifunktionalen Raumes in der jetzigen Aula, auch um den Ansprüchen des Ganztagsbetriebes gerecht werden zu können.
Bereits Ende 2018 hat der Schulleiter im Namen der schulischen Raumkonzeptgruppe eine entsprechende Bedarfsmeldung an die Verwaltung der LHH gerichtet.

Notwendige Begehungen u.a. auch mit der Denkmalpflege haben stattgefunden.
Die Ideen der Schule erhielten ein positives Echo.

Anlässlich der Vorstellung des Schulentwicklungsplanes 2019 im vergangenen November teilte die Verwaltung mit, dass die Aula umgebaut werden soll.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Herstellung des multifunktionalen Raumes in der jetzigen Aula der Fridtjof-Nansen-Schule?
2. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?
3. Welche Kosten entstehen und wie ist deren Deckung im Haushalt abgesichert?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1 ) Die Verwaltung hatte bis Ende 2019 den Planungsstart zur Herstellung eines multifunktionalen Raumes aufgrund kapazitiver Engpässe zugunsten von Projekten mit absoluter Dringlichkeit zurückgestellt. Ein externes Architekturbüro ist nunmehr hierzu beauftragt. Die Planungen starten im ersten Quartal 2020. Erste Aussagen zu Kosten und Terminen wird die Verwaltung nach Abschluss der ersten Vorplanung geben können.

Zu 2) Siehe Antwort 1.

Zu 3.) Die Finanzierung der Maßnahme ist bislang nicht im Haushalt gesichert.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, ob es nicht so sei, dass die Verwaltung den zuständigen Bezirksrat bei einer Änderung der Priorisierung zu informieren habe und wollte wissen, warum das hier unterblieben sei und man erst eine Anfrage habe stellen müssen.

Protokollantwort:
Bei aktuell rd. 800 laufenden Hochbauprojekten ist es der Verwaltung nicht möglich, über jede Prioritätsveränderung zu berichten. Grundsätzlich wird das Projekt an der Fridtjof-Nansen-Schule weiterbearbeitet. Auf aktuell akute Prioritätenänderungen für Maßnahmen mit hoher Dringlichkeit (sicherheitsrelevante Maßnahmen) reagiert die Verwaltung eigenverantwortlich, um Gefahren für Leib und Leben von Nutzer*innen auszuschließen.

TOP 5.2.2.
Flüchtlingsunterkunft Rendsburger Straße: Festnetzanschluss und W-LAN
(Drucks. Nr. 15-0309/2020)

Bezirksratsfrau Heitmann trug die Anfrage vor.

Die Flüchtlingsunterkunft Rendsburger Straße besitzt bis heute weder einen Festnetzanschluss noch W-LAN. Der Leiterin der Unterkunft wurde ursprünglich für die Umsetzung Oktober 2019
avisiert.
Zur Zeit behelfen sich die Bewohner*innen der Unterkunft dadurch, dass sie freie Internet-anschlüsse der umliegenden gewerblichen Einrichtungen nutzen.
Um Kontakt mit der Heimat zu halten, sind diese Verbindungen von großer Bedeutung für die Menschen in der Flüchtlingsunterkunft.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt?
2. Wann ist mit der Einrichtung von Festnetzanschluss und W-LAN zu rechnen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.)
Die Situation ist der Verwaltung bekannt. Da das Grundstück bislang nicht versorgt war, ist ein Hausanschluss bei der Telekom beauftragt worden. Der erste Antrag erfolgte am 09.06.2016. Dieser konnte jedoch auf Nachfragen bei der Telekom nicht „wiedergefunden“ werden, weshalb die Verwaltung am 22.01.2018 einen erneuten Antrag auf Erstellung eines Hausanschlusses stellte. Auf vielfache Nachfragen erfolgte keinerlei Reaktion seitens der Telekom. Dieses Problem ist uns bekannt und kommt leider immer wieder vor, weshalb in Flüchtlingsunterkünften, in denen kein neuer Hausanschluss erforderlich war, grundsätzlich mit HTP zusammengearbeitet wurde. Aktuell hat die Telekom uns mitgeteilt, dass der Auftrag für die Rendsburger Straße (gemeinsam mit einem Antrag für den Osterfelddamm) storniert wurde. Diese Stornierung ist nicht von der Landeshauptstadt Hannover ausgegangen! Die Anträge wurden zwischenzeitlich nochmals von dem Bereich Informations- und Kommunikationssysteme (18.5) bei der Telekom neu beauftragt!

Zu 2.)
Aufgrund des oben beschriebenen Geschäftsgebarens der Telekom sind Terminaussagen zu dort beauftragten Angelegenheiten schwierig. Bei Liegenschaften ohne Hausanschluss sind wir jedoch auf die Zusammenarbeit mit der Telekom angewiesen, da Hausanschlüsse nur von der Telekom ausgeführt werden. Eine Beauftragung von anderen Telekommunikationsunternehmen (z. B. HTP) ist in diesen Fällen nicht möglich.

TOP 5.2.3.
Fahrradabstellanlage Haltestelle Fasanenkrug Isernhagen-Süd
(Drucks. Nr. 15-0310/2020)

Bezirksratsfrau Lukac trug die Anfrage vor.

An der Fahrradabstellanlage Haltestelle Fasanenkrug soll es zu Vandalismus und Diebstählen gekommen sein.
Der Umstieg in den ÖPNV ist gewünscht und soll gefördert werden. Dazu unterstützen wir für den individuellen PKW-Verkehr die Anlage von PR-Plätzen und für Radfahrer*innen sichere Abstellmöglichkeiten für ihr Verkehrsmittel.
Für den Endpunkt Fasanenkrug ist bisher kein Fahrrad-Parkhaus geplant.

Hierzu fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung und der Polizei bekannt, dass es an der o.g. Abstellanlage Haltestelle Fasanenkrug gehäuft zu Vandalismus und Diebstählen an bzw. von Fahrrädern gekommen ist?
2. Kann kurzfristig die Beleuchtungssituation an der Fahrradabstellanlage verbessert werden?
3. Welche Möglichkeiten der Überwachung dieses Standortes sehen Verwaltung und Polizei?
Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA und das Polizeikommissariat Lahe weitergeleitet. Frage 1 hat das Polizeikommissariat Lahe beantwortet und Frage 2 die ÜSTRA.
Zu Frage 1.)
Eine Auswertung der angezeigten Straftaten für den Zeitraum 01.01.2019 bis 13.02.2020 ergab für die Örtlichkeit der Endhaltestelle Fasanenkrug ein aus polizeilicher Sicht unauffälliges Straftatenaufkommen. Es wurden 16 Fahrraddiebstähle sowie eine Sachbeschädigung angezeigt. Polizeiliche Ermittlungen führten zur Aufklärung von mehreren Fahrraddiebstählen, die an der Endhaltestelle Fasanenkrug begangen worden waren. Die Ermittlungen dauern noch an.

Zu Frage 2.)
Am Endpunkt Fasanenkrug wurde im Bereich der Fahrradabstellanlage vor kurzem zusätzliche Beleuchtung montiert.
Zu Frage 3.)
Es handelt sich hierbei um eine Privatfläche, die in der Zuständigkeit der ÜSTRA liegt, insofern besteht für die Verwaltung keine Handlungsmöglichkeit, die ÜSTRA ist hiervon in Kenntnis gesetzt. Das Polizeikommissariat Lahe äußerte sich zum Thema der Überwachung, wie folgt: „Im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung wird auch der Bereich Endhaltestelle Fasanenkrug regelmäßig, d.h. mehrmals täglich durch die Polizei bestreift. Bei der Durchführung von Schwerpunkteinsätzen im Hinblick auf Fahrraddiebstähle im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Lahe wird auch diese Örtlichkeit regelmäßig einbezogen.“


TOP 5.2.4.
Geplante Schließzeiten für das Nord-Ost-Bad und das Lister Bad
(Drucks. Nr. 15-0311/2020)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Folgenden Öffnungs- bzw. Schließzeiten sind aktuell geplant:
- Nord-Ost-Bad Schließzeit: 14.04. bis 13.09.2020
- Lister Bad Öffnungszeit: 01.05. bis 06.09.2020
Damit ist die Schließzeit des Nord-Ost-Bads länger geplant, als die Öffnungszeit des Lister Bads.
Aufgrund der aktuellen Situation (Schließung des Stadion-Bads und des Misburger Bads) wird es häufig eng in den Becken der anderen Bäder. Schulklassen, Freizeitsportler und Vereinsschwimmer nehmen zum Teil weite Wege in Kauf, um schwimmen zu können. Daher sind die o.g. Öffnungszeiten aus Sicht der SPD-Fraktion zu verlängern.
Viele Kinder lernen das Schwimmen erst im Rahmen des Schwimmunterrichts in der Grundschule. Der Schwimmunterricht, der von den Grundschulen häufig nur ein Halbjahr in Klasse 4 erteilt werden kann, wird durch die eingeschränkten Öffnungszeiten noch weiter verkürzt, so dass der Unterricht häufig nicht ausreicht, um die erforderlichen Schwimmfähigkeiten zu erlangen. Auch in den umliegenden weiterführenden Schulen wird der Schwimmunterricht zunehmend für wichtig erachtet. Lange Wege zum jeweiligen Bad verkürzen die Schwimmstunde auch hier.
Da Hallen- und Freibäder hohe Unterhaltungskosten verursachen, muss erreicht werden, dass diese Fixkosten durch entsprechend umfangreiches Angebot (=Öffnungszeiten) begründet werden können.
Ein geschlossenes Bad ist das teuerste Bad!

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Wie ist die sehr lange Schließzeit des Nord-Ost-Bads von mehr 5 Monaten zu begründen?
2. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Schließzeiten des Nord-Ost-Bads deutlich zu verkürzen?
3. Warum kann das Lister Bad nicht deutlich über den 06.09.2020 hinaus bis in den Oktober geöffnet werden?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
1. Die Landeshauptstadt Hannover betreibt seit dem Jahr 2019 vier Hallenbäder und vier Freibäder. Das Personal, das für den Betrieb der Bäder zur Verfügung steht, ermöglicht keine weiteren Öffnungszeiten als die momentan geplanten. Die Öffnungs- und Schließungszeiten der städtischen Bäder bedingen sich ausschließlich durch den Abgleich von für die Sommersaison in den Freibädern benötigtem Personal und dem tatsächlich vorhandenen Personal. Das Personal aus dem Nord-Ost-Bad arbeitet beispielsweise die gesamte Sommersaison im Lister Freibad.

2. Mit dem vorhandenen Personal können die Schließzeiten nicht verkürzt werden. Hierfür wäre eine Aufstockung der Stellen erforderlich.

3. Bei dem Personal, das im Sommer im Lister Bad arbeitet, handelt es sich um die Mitarbeitenden aus dem Nord-Ost-Bad zuzüglich einiger Saisonkräfte. Für den Betrieb eines Schwimmbades werden Schichtleiter*innen benötigt, die u. a. den täglichen Betriebsablauf organisieren, die Verkehrssicherheit sicherstellen, die Betriebsleitung vertreten und die Bade- und Betriebsaufsicht durchführen. Saisonpersonal, das nur für wenige Wochen eingestellt wird, hat für diese Aufgaben nicht die benötigte Qualifikation. Für eine Verlängerung der Öffnungszeit würde also Personal aus den Hallenbädern abgezogen werden müssen, welches jedoch dort gebraucht wird, weil ab dem 14.09.2020 wieder alle Hallenbäder geöffnet haben werden.

Bezirksratsfrau Heinrich fragte, wie es dann im vergangenen Jahr sein konnte, dass das Nord-Ost-Bad und das Lister Bad gleichzeitig geöffnet waren. Insofern passe die Antwort nicht zur beobachteten Praxis.

Protokollantwort:
Aufgrund der Personalsituation kann das Lister Bad nur betrieben werden, wenn ein Hallenbad geschlossen wird. Im Jahr 2019 war das Vahrenwalder Bad während der gesamten Freibadesaison geschlossen, weil das Personal im Lister Bad gearbeitet hat. Um nicht in jedem Jahr das gleiche Bad für mehrere Monate zu schließen, wechseln in diesem Jahr die Mitarbeitenden aus dem Nord-Ost-Bad ins Lister Bad.

TOP 5.2.5.
Geplante Baumaßnahmen an Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0312/2020)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Im Grundschulbereich und in den weiterführenden Schulen im Stadtbezirk machen sich die seit Jahren stetig steigenden Schülerzahlen bemerkbar. Die ausgewiesenen Neubaugebiete im Stadtbezirk werden bereits in wenigen Jahren zum weiteren, sprunghaften Anstieg der Schülerzahlen führen.
So erfreulich die steigenden Schülerzahlen sind, so sehr führen sie seit längerer Zeit zu räumlicher Enge in den bestehenden Schulgebäuden. In fast allen Schulgebäuden fehlen Klassenräume, Fachräume und/oder Differenzierungsräume, obwohl auf den Schulhöfen bereits über viele Jahre Schulcontainer stehen, um die bestehenden Gebäudekapazitäten zu erweitern. Auch wenn die Schulcontainer in den vergangenen Jahren qualitativ höherwertiger errichtet wurden, die teilweise sehr lange Nutzungsdauer der Container führt zu unverhältnismäßig hohen laufenden Kosten.
Daher ist es aus Sicht der SPD-Fraktion wichtig, die Schulgebäude im Stadtbezirk nicht nur laufend zu sanieren, sondern auch die Kapazitäten der Schulgebäude den sich ändernden Anforderungen anzupassen!

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung
1. Welche Baumaßnahmen sind mittelfristig (in den nächsten 5 Jahren) und langfristig aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um den Bedarf der Schulen entsprechend dem Standardraumprogramm abdecken zu können?
2. Welche Baumaßnahmen sind bereits konkret geplant?
3. Welche Rahmenbedingungen verhindern ggf. erforderliche Baumaßnahmen?
Frau Raab und Herr Krebs beantworteten die Anfrage wie folgt:
Zu 1) Das Standardraumprogramm gibt den Rahmen für Schulneubauten und bei umfangreichen Sanierungen vor. Eine Anpassung an das Standardraumprogramm findet daher nur in diesen Fällen statt. Eine kleinteilige Ermittlung der vorhandenen bzw. fehlenden Flächen erfolgt im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für einen Neubau/Grundsanierung. Ihre Anfrage kann die Verwaltung daher nur wie folgt beantworten:
GS Tegelweg: Die Grundschule Tegelweg wird derzeit im zweiten Bauabschnitt nach dem Standardraumprogramm für Grundschulen auf 4 ½ Züge ausgebaut. Die fehlenden Räume werden derzeit durch die Nutzung von Mobilen Raumeinheiten kompensiert.
GS Fridtjof-Nansen-Schule: Auf Grund von steigender Schüler*innenzahlen werden in den nächsten 5 Jahren bis zu 19 Klassen erwartet. Das Schulgebäude verfügt über 18 allgemeine Unterrichtsräume. Es besteht daher ein Fehlbedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen und Differenzierungsmöglichkeiten, der zurzeit durch die Nutzung von Mobilen Raumeinheiten gedeckt wird.
GS Gartenheimstraße: Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bebauung der Wohngebiete Herzkamp, Bothfelder Kirchweg und Im Heidkampe wird sich die GS Gartenheimstraße nach den aktuellsten Prognosen mittelfristig zu einer 4-zügigen Schule entwickeln, deren Schüler*innen im vorhandenen Bestand beschult werden können. Die Schule ist noch nicht für den Ganztagsschulbetrieb ausgestattet. Eine Interessenbekundung der Schule zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes liegt vor. Personelle und finanzielle Ressourcen für die bauliche Realisierung sind dafür allerdings aktuell nicht etatisiert.
GS Grimsehlweg: Die Schule hat ihre Zügigkeit überschritten und erwartet in den nächsten fünf Jahren bis zu 19 Klassen. Das Schulgebäude verfügt über 16 allgemeine Unterrichtsräume. Die Schule benötigt neben allgemeinen Unterrichtsräumen einen Fachunterrichtsraum Musik sowie Differenzierungs- und Ruheräume. Eine räumliche Entlastung wird derzeit durch die Nutzung von mobilen Raumeinheiten erreicht.
GS Hägewiesen: Durch erfolgte Umbaumaßnahmen im Bestand stehen der 4-zügigen Schule 17 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Nach den Prognosen im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2019 sind in den nächsten fünf Jahren bis zu 19 Klassen zu erwarten, die durch den Einsatz von Mobilen Raumeinheiten untergebracht werden sollen.
GS Hoffmann-von-Fallersleben: Die Schule ist noch nicht für den Ganztagsschulbetrieb ausgestattet. Im jetzigen Schulgebäude fehlen insbesondere Differenzierungsräume und ausreichende Sporthallenflächen.
IGS Bothfeld: Die IGS wird Im Zuge einer Sanierung mit Erweiterung bzw. eines Neubaus entsprechend des aktuellen Standardraumprogramms ausgebaut werden.
IGS Vahrenheide-Sahlkamp: Die IGS erhält zur Kompensation des Raumdefizits eine Modulanlage mit vier Klassenräumen, einem großen teilbaren Mehrzweckraum u.a. für Differenzierung und einer Lehrer*innenstation, die zum nächsten Schuljahr in Betrieb genommen werden soll.
Eine Raumbedarfsanerkennung für 3 Doppelzimmer sowie angrenzende Beratungsbereiche, um den Raumengpässen für pädagogisches Personal wie z.B. Schulsozialarbeit zu begegnen, liegt ebenfalls vor. Die Planungen für die Umsetzung hierzu haben begonnen.
GY Herschelschule: Durch die Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren (G9) sind bauliche Erweiterungen notwendig, um das SRP abbilden zu können. Aufgrund der gleichzeitigen Anhebung um einen halben Zug auf dann vier Züge, wird der Ausbau auf Basis des SRP für vierzügige Gymnasien erfolgen. Da die Fertigstellung keinesfalls zum Sommer 2020 erfolgen wird, bereitet der Fachbereich Gebäudemanagement aktuell eine Übergangslösung in mobilen Raumeinheiten vor. Unabhängig von einer endgültigen baulichen Erweiterung, werden die Maßnahmen zur Sanierung und Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege des Bestandsgebäudes durchgeführt und damit erste Verbesserungen der räumlichen Situation der Schule erreicht.
FöS Albrecht-Dürer-Schule: Die Förderschule läuft zum 31. Juli 2022 aus. Bauliche Maßnahmen für die auslaufende Förderstufe sind nicht geplant. Der Schulstandort/ das Schulgrundstück soll weiterhin als Standort für schulische Zwecke genutzt werden.

Zu 2) Folgende Baumaßnahmen sind konkret geplant:
Gymnasium Herschelschule – Baumaßnahmen im Rahmen zur Umsetzung G9
IGS Vahrenheide-Sahlkamp – Sanierung Teilbereiche
GS Tegelweg – Erweiterungsbau
IGS Bothfeld – Neubau/Sanierung
Zu 3) Weitere umfangreichere Baumaßnahmen sind im Teilhaushalt vom Fachbereich Gebäudemanagement derzeit nicht vorgesehen, so dass die finanziellen wie auch personellen Ressourcen nicht bereitstehen. Daneben sind hinsichtlich der unter Punkt 1 benannten Punkte die baurechtlichen Notwendigkeiten, die für Erweiterungsbauten notwendige verfügbare Flächen und die Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen etc. noch nicht geprüft.
Bezirksratsfrau Heinrich bittet im Hinblick auf die Aussagen zur Albrecht-Dürer-Schule um Auskunft, ob schon andere bauliche Maßnahmen geplant seien, die auf eine andere schulische Nutzung hinweisen.

Protokollantwort:
Die Verwaltung verweist auf die Entscheidung vom 27.03.2020 zur DS 15-3228/2019 N1 S1 „Sanierung Schulgebäude Ebelingstraße“ (als Anlage beigefügt).


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Yilmaz (DIE LINKE.)

TOP 5.3.1.
Bewilligungskriterien für den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket
(Drucks. Nr. 15-0302/2020)

Bezirksratsherr Yilmaz trug die Anfrage vor.

Herr Krebs teilte mit, dass die Fragen sich vorwiegend an das Jobcenter, bzw. die Region Hannover richten und dass es von dort noch keine Antwort gebe. Die Anfrage müsse daher schriftlich beantwortet werden.

Bezirksratsherr Steiner wollte wissen, ob die Antwort in der nächsten Sitzung vorgestellt werden könne.

Herr Krebs sagte das zu.

In der PISA-Studie 2019 hat Deutschland nur mittelmäßig abgeschnitten. Das Resultat ist nicht überraschend, da Kinder aus Familien aus dem sozial schwachen Milieu nur wenig bis keine Förderung bekommen. So wird der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und die damit zusammenhängende Förderung nur in Ausnahmefällen bewilligt. Seit den Sommerferien 2019 werden vermehrt Anträge über das Jobcenter abgelehnt, wenn die betroffenen Schüler*innen nicht eine Note 5 oder schlechter in einem Fach haben. Dieses Kriterium schränkt die möglichen Bildungsabschlüsse, die die Schüler*innen erreichen können, ein.

Daher frage ich die Verwaltung:

  • Wieso sind die Bewilligungen für Nachhilfe seit den Sommerferien 2019 über das Jobcenter rückläufig?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, um die Förderung für Schüler*innen von sozialschwachen Familien zu gewährleisten auch, wenn das Kriterium der Note 5 oder schlechter nicht erfüllt ist?
  • Besteht die Möglichkeit das Kriterium „Note“ zu ändern, so dass unabhängig der Note, der Zugang zur Nachhilfe gewährleistet ist? Wenn nein, wieso nicht?
Wurde schriftlich beantwortet
1. Ob die Bewilligungen von Lernförderung als Leistung für Bildung und Teilhabe ab dem Schuljahr 2019/2020 im Rechtskreis SGB II zurückgegangen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da entsprechende Auswertungen bislang nicht erfolgt sind. Auch wird im Rahmen der Auswertung für den BuT-Jahresbericht nur die tatsächliche Inanspruchnahme ausgewertet – die Anzahl der abgelehnten Anträge wird nicht ermittelt.
Sollte sich herausstellen, dass die Inanspruchnahme der Lernförderung in 2019 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, ist dies nicht zwangsläufig auf eine höhere Zahl an abgelehnten Anträgen, sondern ggf. auch auf eine gesunkene Zahl an gestellten Anträgen oder generell eine geringere Anzahl von Leistungsberechtigten zurückzuführen.
Dass eine Lernförderung als Leistung für Bildung und Teilhabe nur in Einzelfällen bewilligt wird, kann von Seiten der Region Hannover nicht bestätigt werden.

2. Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 wurde in den Gesetzestext aufgenommen, dass es bei der Bewilligung von Lernförderung auf eine bestehende Versetzungsgefährdung nicht ankommt. In der Region Hannover war dies allerdings noch nie das alleinige Entscheidungskriterium. Bereits vor Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes war eine Bewilligung von Lernförderung möglich, wenn - neben den weiteren Voraussetzungen - durch die Schule bestätigt wurde, dass der Erwerb der wesentlichen Kompetenzen gefährdet ist.
Der Erwerb der wesentlichen Kompetenzen bezieht sich laut der Gesetzesbegründung auf das wesentliche Lernziel, das sich wiederum im Einzelfall je nach Schulform und Klassenstufe aus den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes ergibt. Das wesentliche Lernziel in der jeweiligen Klassenstufe ist regelmäßig die Versetzung in die nächste Klassenstufe beziehungsweise ein ausreichendes Lernniveau. Ein ausreichendes Lernniveau entspricht der Schulnote 4. So kann die Erreichung der zu erwerbenden Kompetenzen z. B. nur in einem Fach gefährdet sein, wodurch zwar nicht die Versetzung bedroht ist, gleichwohl eine Lernförderung aber erforderlich wäre.
Dieser Punkt ist bereits seit langem und somit auch in der aktuellen Version des Antragsformulars der Region Hannover bzw. des Jobcenters Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover durch die Schule zu bestätigen: „Der Erwerb der wesentlichen Kompetenzen ist gefährdet. (Indikatoren: z.B. Gefährdung der Versetzung oder kein ausreichendes Leistungsniveau in einzelnen Fächern)“

Zu beachten ist, dass laut den Gemeinsamen Hinweisen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der 2. Auflage Lernförderung als Ausnahme zu betrachten und in der Regel nur kurzzeitig erforderlich ist, um eine vorübergehende Lernschwäche zu beseitigen (Seite 17). Das weitere Verbessern von Noten (über ein ausreichendes Leistungsniveau hinaus) oder die Erreichung eines höheren Schulabschlusses sind daher keine notwendige Lernförderung im Sinne der Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Sofern ein Kind laufend sehr gute, gute oder befriedigende Leistungen erzielt, ist somit grundsätzlich kein Bedarf vorhanden. Allerdings kann auch bei einer befriedigenden letzten Zeugnisnote aktuell ein Bedarf bestehen, sofern jetzt Mängel bestehen und das Erreichen des Lernziels des neuen Schuljahrs gefährdet ist. Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, in dem die Entscheidung im Rahmen des Ermessens getroffen werden muss.

Wird demnach von der Lehrkraft im Antragsformular bestätigt, dass die letzte Note befriedigend oder besser ausfiel, sollte im Freifeld auf der dritten Seite des Antragsformulars kurz begründet werden, aus welchem Grund das Erreichen der wesentlichen Lernziele trotz der angegebenen Note gefährdet sind.


3. Wie bereits unter Nr. 2 erläutert, sieht das Gesetz nicht nur eine Bewilligung bei mangelhaften und ungenügenden Leistungen vor, sondern öffnet auch die Möglichkeit, bei nachgewiesenem Bedarf früher Lernförderung zu bewilligen.

Die Abfrage der Noten im Antragsformular dient der ersten Beurteilung der Notwendigkeit von Lernförderung. Sofern im Begründungsfeld durch die Lehrkraft weitere Angaben gemacht werden, werden diese in die Antragsprüfung mit einbezogen, sodass eine Bewilligung im Rahmen des Ermessens auch bei vermeintlich guten oder befriedigenden letzten Noten erfolgen kann. Im Einzelfall können zusätzlich weitere Informationen (z.B. Begründungen, Förderpläne, Zeugnisse) erforderlich sein und angefordert werden, falls Angaben widersprüchlich sind oder fehlen.


TOP 5.3.2.
Parkraumproblem im Braaschweg
(Drucks. Nr. 15-0303/2020)

Bezirksratsherr Yilmaz trug die Anfrage vor.

Nach Angaben von Anwohner*innen des Braaschwegs wird die Straße regelmäßig von Mitarbeiter*innen und Besucher*innen der HDI-Zentrale zum kurz-, aber auch längerfristigen Parken ihrer Autos benutzt.

Dazu frage ich die Verwaltung:

  • Ist es möglich, die Einfahrt in den Braaschweg durch ein Einfahrts-Verbotsschild mit dem Verkehrs-Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) zu regulieren?
    Wenn nein, warum nicht?
  • Welche weiteren Möglichkeiten gäbe es seitens der Verwaltung noch, das Parkraumproblem im Braaschweg zu lösen?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
An der Einmündung Weidkampshaide / Riethorst (die einzige Einfahrt in das Wohnquartier) befindet sich bereits seit über 35 Jahren die Beschilderung Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) StVO mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) StVO.
Somit ist die Zufahrt in das Quartier nur dann zulässig, wenn in den gesperrten Straßen etwas privat, geschäftlich oder dienstlich zu besorgen ist. Voraussetzung ist, dass die aufgesuchten Grundstücke einen Zu- oder Eingang zu den gesperrten Straßen haben. Ob die Grundstücke auch auf einem anderen Wege erreichbar sind, ist ohne rechtliche Bedeutung.
Zu 2:
Grundsätzlich steht der öffentliche Straßenraum allen mit gleichen Rechten und Pflichten zur Verfügung. Die Reservierung von Parkraum für einzelne Nutzer*innen oder – gruppen unterliegt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung strengen Regeln.
In dem vorliegenden Fall käme allenfalls die Einrichtung einer Bewohnerparkzone in Frage. Die Einrichtung einer solchen Zone (die in der Regel 2-3 Straßen umfasst und nicht deutlich größer als 1.000 Quadratmeter sein sollte) setzt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eine umfangreiche Vorabprüfung voraus.
Zu den Prüfpunkten gehören unter anderem:
.
a) Mangelt es an privaten Stellflächen? – Alle privaten Stellplätze müssen erfasst werden
b) Herrscht erheblicher Parkraummangel (z.B. Parkquote über 100%, also viele illegal Parkende)?
c) Herrscht ein erheblicher allgemeiner Parkdruck insbesondere durch nicht ortsansässige Pendler und Besucher?
d) Finden Bewohner regelmäßig keine Parkmöglichkeit, die in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung liegt?
e) Stünden im öffentlichen Straßenraum ausreichend Parkraum für die innerhalb der Zone gemeldeten Bewohner zur Verfügung? (d.h. auch alle öffentlichen Stellflächen müssen erfasst werden und unter Berücksichtigung der privaten Stellplätze in Relation zu den potentiell berechtigten Antragssteller*innen für Bewohnerparkausweise gesetzt werden)
f) Können ausreichend Flächen auch dem Gemeingebrauch (ggf. durch Ausweisung einzelner Bereiche für eine Mischnutzung als Bewohnerparkplätze und bewirtschaftete Flächen) zur Verfügung gestellt werden?

Anhand der derzeit vorliegenden Daten/Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, dass in dem Quartier die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, so dass eine rechtmäßige Einrichtung einer Bewohnerparkzone – die vorab förmlich durch einen Ratsbeschluss festzusetzen wäre – nach aktuellem Kenntnisstand nicht möglich wäre.


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grunenberg stellte die Drucksache vor.

Bezirksratsfrau Heinrich bat um Zustimmung, da die im Stadtbezirk ansässigen Einrichtungen dringend auf die Entscheidung warteten.

Frau Raab stellte Fragen und die entsprechenden Antworten des Fachbereichs zu der Drucksache kurz vor:

Protokollhinweis:
Im Protokoll wird die ausführliche Beantwortung wiedergegeben.
1. Warum kommt die Drucksache für die Gewährung der Zuwendungen so spät?

Die Vereine sind überwiegend seit Jahrzehnten wichtiger Bestandteil der kulturellen Infrastruktur. Sie sind unterschiedlich wie die Stadtteile, für die sie arbeiten. Die Förderung der Stadt Hannover war aus einvernehmlicher Sicht der Vereine im Vorfeld zur Haushaltsplanung 2019/ 2020 nicht mehr auskömmlich, da Kostensteigerungen der letzten Jahre im Personal- und Sachkostenbereich stattgefunden hatten, die durch die verwaltungsseitig eingeplante Steigerung nicht ausreichend abgedeckt werden konnten.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 hat der Rat nach einem entsprechenden Änderungsantrag im Kulturausschuss 0418/2019 zusätzlich 100.000 € für die Stadtteilkultureinrichtungen zur Verfügung gestellt. Dieser Beschluss (der Anlage zur jetzt vorgelegten Verwaltungsdrucksache ist) war mit der Maßgabe verbunden, den Vereinen 4jährige Zuwendungsverträge anzubieten und eine Drucksache zur Entscheidung vorzulegen, die die Verteilung der Mittel auf die 13 Einrichtungen beinhaltet.

Die Verwaltung hat in der Folge mit jedem der Vereine mindestens 2 Gespräche geführt, bis ein für alle tragfähiger Fördervorschlag möglich wurde. Im Ergebnis ergaben sich aus den Gesprächen mit den Vereinen Auswirkungen auf den kommenden Doppelhaushalt 2021/2022. Dieser Vorgriff auf den kommenden Haushalt, der mit einer erneuten Erhöhung der Zuwendungsansätze verbunden ist, musste wiederum verwaltungsintern insbesondere mit dem Fachbereich Finanzen abgestimmt werden. Da zeitgleich auch die künftigen Regelungen des Zuwendungscontrollings und der Zuwendungsdynamisierung in Bearbeitung waren, ergaben sich weitere Abstimmungsnotwendigkeiten.
2. Haben die Vereine im Jahr 2019 bereits Auszahlungen erhalten?
Diese Vereine, die jedes Jahr eine institutionelle Förderung erhalten haben, haben bisher die Möglichkeit, einen Vorschuss von der Verwaltung zu erhalten. Dieses Verfahren ist im Jahr 2019 mit den 13 Vereinen praktiziert worden und innerhalb der Verwaltung als Ausnahmemöglichkeit abgestimmt. Jeder Verein hat auf Anforderung Vorschusszahlungen erhalten, damit das reguläre Vereinsgeschäft ungehindert stattfinden kann. Die Vereine sind natürlich darüber informiert, dass die Auszahlungen unter dem Vorbehalt der positiven Beschlussfassung des Rates über die Zuwendungsverträge steht. 2019 nicht ausgezahlte Zuwendungsmittel sind als Rückstellung 2019 in das Jahr 2020 übertragen worden und stehen den Vereinen im Rahmen der Vertragslaufzeit zur Verfügung.
3. Sind alle in der Drucksache aufgeführten Vereine mit der Förderhöhe, der Laufzeit, den Regelungen in dem Zuwendungsvertrag einverstanden?
Ja. Alle Vereine haben uns bestätigt, dass sie diesen der Drucksache beigefügten Vertrag in der in der Drucksache benannten Höhe unterschreiben werden. Sie betrachten die lange Laufzeit als einen Vorteil gegenüber der bisherigen kürzeren Förderdauer.
4. Warum ist die Laufzeit in der mehrjährigen Drucksache für die Freunde Anderten kürzer (2 Jahre), als die der anderen Einrichtungen (teilweise 4 Jahre)?
Den Freunden Andertens ist ein Vertrag über 4 Jahre angeboten worden. Der Verein hat sich entschieden, eine kürzere Laufzeit zu bevorzugen.
5. Welches Gremium ist entscheidungszuständig, Bezirksrat oder Rat?
Die Förderung von Vereinen, deren Wirkung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht (<10%) ist nach NKomVG (§93 Abs. 1 Nr. 6) und Hauptsatzung (§9Abs. 1 Nr.4) ein Entscheidungsrecht der Bezirksräte. Jetzt werden die Bezirksräte nur noch angehört dazu. Wieso ist das so und wie ist das mit dem Gesetz vereinbar?
Die generelle Zuständigkeit des Bezirksrates ist der Verwaltung natürlich bekannt. Die Entscheidungszuständigkeit liegt hier (Drucksache 3286/2019) nicht in den Bezirksräten, weil die Zuwendung bzw. der Zuwendungsvertrag mit der Bereitstellung und Verteilung von mehr Geld verbunden ist, als für den Verein im Zuwendungsverzeichnis steht. In solchen Fällen ist immer der VA Entscheidungsgremium und hier werden entsprechende Entscheidungen getroffen, sogar noch über den laufenden Doppelhaushalt hinaus. Außerdem hat der Kulturausschuss sich mit der Bereitstellung entsprechender Mittel (100.000 € zusätzlich, Beschluss liegt der Drucksache bei) eine Gesamtverteilungsdrucksache über das gesamte Stadtgebiet ausbedungen.

Anschließend brachte Bezirksbürgermeister Grunenberg die Drucksache ein.


Der Bezirksrat empfahl,
auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen zuzustimmen.

Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2019/2020 je 244.655,94 € und 2021/2022 je 253.173,58 €, gesamt 995.660 €,

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2019/2020 je 244.917 € und 2021/2022 je 252.829 €, gesamt 995.492 €,

3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2019/2020 je 197.428 € und 2021/2022 je 203.844 €, gesamt 802.544 €,

4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2019/2020 je 205.625 € und 2021/2022 je 212.444 €, gesamt 836.138 €,

5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2019/2020 je 169.818 € und 2021/2022 je 176.530 €, gesamt 692.696 €,

6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2019/2020 je 159.725 € und 2021/2022 je 169.070 €, gesamt 657.590 €,

7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2019: 32.443 €, 2020: 33.126 €, 2021: 33.366 und 2022: 33.487 €,
gesamt 132.422 €,

8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2019: 82.972 €, 2020: 84.909 €, 2021: 85.589 und 2022: 85.933 €,
gesamt 339.403 €,

9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2019: 70.975 €, 2020: 72.774 €, 2021: 73.404 und 2022: 73.724 €,
gesamt 290.877 €,

10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2019: 70.975 € und 2020: 72.445 €, gesamt 143.420 €,

11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2019: 145.950 €, 2020: 148.984 €, 2021: 150.052 € und 2022: 150.590 €,
gesamt 595.577 €,

12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2019: 5.750 €, 2020: 5.794 €, 2021: 5.810 € und 2022: 5.817 € gesamt 23.171 €,

13. Freunde Andertens e.V.
2019: 2.972 € und 2020: 3.015 €, gesamt 5.987 €.
Einstimmig

TOP 6.2.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 0283/2020 mit 2 Anlagen)

Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Grunenberg wurde die Drucksache zur Kenntnis genommen.

Der Bezirksrat nahm den Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße rückwirkend zum 01.03.1970 als Gemeindestraße zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

zur Kenntnis.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Alte Peiner Heerstraße vor ehemaliger Obdachlosenunterkunft
(Drucks. Nr. 15-0266/2020)

Bezirksratsfrau Barth brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung möge prüfen, ob die alte Straßenführung Alte-Peiner-Heer-Str. an der alten Obdachlosenunterkunft als Rad-Fußweg freigegeben werden kann.

Einstimmig

TOP 7.1.2.
Sicherung Fuß-Radweg Alte-Peiner-Heer-Str. vor der Obdachlosenunterkunft
(Drucks. Nr. 15-0267/2020)

Zurückgezogen


TOP 7.1.3.
Haltestellenschutzhäuschen Uslarplatz - Sichtbehinderung
(Drucks. Nr. 15-0268/2020)

Bezirksratsfrau Armagan brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung möge mit den zuständigen Stellen prüfen, ob die mit Reklame belegte linke Seite des Haltestellenschutzhäuschens transparent gestaltet werden kann.

Einstimmig




TOP 7.1.4.
Gratis W-LAN in städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadtbezirk 03
(Drucks. Nr. 15-0269/2020)

Bezirksratsherr Grandt brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Butz regte an, den Antrag nicht nur auf den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zu beschränken, da kostenfreies WLAN in allen Einrichtungen in Hannover Standard sein sollte.

Bezirksratsherr Hedrich wies darauf hin, dass Festnetzanschlüsse in städtischen Pflegeheimen immer noch sehr teuer seien. Hier werde für eine Einheit 20ct verlangt.

Bezirksratsfrau Barth meinte, dass man ja abwarten könne, wie der Antrag umgesetzt werde und dann eventuell einen weiteren Antrag stellen, dass auch das Telefonieren für Senior*innen kostenfrei werden solle. Im Übrigen wolle man den Antragstext nicht ändern.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass baldmöglichst die städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide einen kostenlosen drahtlosen Zugang zum Internet (Gratis W-LAN) für Bewohner, Besucher und eigener Verwaltung bekommen.

Einstimmig


TOP 7.1.5.
Einladung des neuen Oberbürgermeisters in die Bezirksratssitzung
(Drucks. Nr. 15-0270/2020)

Bezirksratsherr Mader brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Heinrich meinte, dass ihre Fraktion den Antrag mittrage. Mit der nicht zu beschließenden Begründung habe man aber ein Problem. Die Tagesordnungen der Sitzungen des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide seien immer sehr umfangreich und sie könne sich insofern nicht vorstellen, wie dort noch eine Befragung des OB hineinpassen könnte. Eine bloße Vorstellung unterstütze man.

Bezirksratsfrau Barth erwiderte, dass man natürlich keine Bürgerfragestunde haben wolle. Man wolle nur keine drängenden Fragen von Bürger*innen unterdrücken. Den Antrag selbst wolle man nicht ändern und die Begründung werde ja nicht mit beschlossen.

Bezirksratsherr Butz gab zu bedenken, dass man dem Oberbürgermeister die Freiheit lassen sollte, selbst zu entscheiden, in welcher Form er sich vorstellen wolle.

Der Bezirksrat beschloss:
Der neu gewählte Oberbürgermeister stellt sich im ersten Halbjahr dem Bezirksrat 03 vor.

Einstimmig



TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Informationen zum baulichen Zustand und zu den erforderlichen Sanierungsarbeiten an der Sporthalle der Grundschule Gartenheim
(Drucks. Nr. 15-0313/2020)

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Barth stellte fest, dass man diesen Antrag gerne unterstütze, da man der Meinung sei, dass man verstärkt darauf achten müsse, dass die Schulen im Stadtbezirk in einen besseren Zustand kämen.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Fachbereich Schule sowie der Fachbereich Gebäudemanagement werden gebeten, dem Stadtbezirksrat Bothfeld- Vahrenheide in der Bezirksratssitzung am 26.03.2020 die aktuellen Erkenntnisse zum baulichen Zustand der Sporthalle der Grundschule Gartenheim sowie die Planung der Verwaltung zur Sanierung der Halle vorzustellen.

Einstimmig


TOP 7.2.2.
Beleuchung Fußweg am Bothfelder Anger
(Drucks. Nr. 15-0314/2020)

Bezirksratsherr Ahmetovic brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg „Bothfelder Anger“, der vom Bothfelder Kirchweg abzweigend nach Süden zum Laher Kirchweg führt, besser zu beleuchten.

Einstimmig


TOP 7.2.3.
Radweg „Alter Peiner Heerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0315/2020)

siehe Neufassung


TOP 7.2.3.1.
Radweg „Alter Peiner Heerstraße“
(Drucks. Nr. 15-0315/2020 N1)

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies darauf hin, dass es sich jetzt um einen gemeinsamen Antrag handele.

Bezirksratsfrau Heinrich brachte den Antrag ein und begründete ihn.


Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob:
1. auf der Grünfläche vor der Obdachlosenunterkunft eine begrenzte Zahl öffentlicher Parkplätze angelegt werden kann,
2. der Fuß- und Radweg entlang der Alten Peiner Heerstraße als Zweirichtungsradweg und Fußweg ausgewiesen werden kann und
3. selbiger Fuß- und Radweg als solcher auf der gesamten Länge gekennzeichnet werden kann.
Alternativ ist zu prüfen, ob entlang des o.g Fuß- und Radwegs ein absolutes Halteverbot ausgeschildert werden kann, insbesondere sollte dies im Umfeld der Obdachlosenunterkunft deutlich erkennbar sein.
Das Prüfergebnis soll dem Bezirksrat in der Sitzung am 01.07.2020 vorgestellt werden.

Einstimmig


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Butz (FDP)

TOP 7.3.1.
Kunst als Aufgabe des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0304/2020)

Bezirksratsherr Butz brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:
Rat und Verwaltung werden aufgefordert sicherzustellen, dass die Rechte der Bezirksräte im Bereich der Kunst zukünftig gewahrt werden.

Einstimmig


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Grunenberg wies darauf hin, dass der Antrag zu TOP 8.2. zurückgestellt werde und lies dann über die restlichen Anträge en bloc abstimmen.


TOP 8.1.
Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 15-0487/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Freiw. Feuerwehren Hannover
Betrag : bis zu 1.000,-- €
Verwendungszweck : Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
(Beihilfeantrag Nr. 04/2020)

Einstimmig


TOP 8.2.
GS Grimsehlweg, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Projektwoche "Lernen durch Bewegung"
(Drucks. Nr. 15-0488/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : GS Grimsehlweg
Betrag : bis zu 400,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Projektwoche "Lernen durch Bewegung"
(Beihilfeantrag Nr. 06/2020)

Einstimmig


TOP 8.3.
Jugendfeuerwehr Hannover-Vinnhorst, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zu einer Jugendfeuerwehrfreizeit in Hamburg
(Drucks. Nr. 15-0489/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Jugendfeuerwehr Hannover-Vinnhorst
Betrag : bis zu 300,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zu einer Jugendfeuerwehrfreizeit in Hamburg
(Beihilfeantrag Nr. 07/2020)

Einstimmig


TOP 8.4.
GWA Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt ‘Buntes Flair auf dem Sahlkampmarkt 2020‘
(Drucks. Nr. 15-0494/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : GWA Sahlkamp
Betrag : bis zu 1.100,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt ‘Buntes Flair auf dem Sahlkampmarkt 2020‘
(Beihilfeantrag Nr. 08/2020)

Einstimmig






TOP 8.5.
Sommerempfang und Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-0495/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat führt auch in 2020 seinen alljährlichen Bezirksratsempfang durch und vergibt in diesem Rahmen den Ehrenamtspreis. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 3.000 € werden aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 8.6.
STT Sahlkamp, Zuschuss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Sahlino 2020"
(Drucks. Nr. 15-0496/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : STT Sahlkamp
Betrag : bis zu 2.300,-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zum Projekt "Sahlino 2020"
(Beihilfeantrag Nr. 10/2020)

Einstimmig


TOP 9.
Eigene Mittel des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide

Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte die Anträge ein und lies darüber en bloc abstimmen.

TOP 9.1.
STT Sahlkamp, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Offene Nähwerkstatt im Stadtteiltreff"
(Drucks. Nr. 15-0381/2020 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 1.700,--€ für das Projekt "Offene Nähwerkstatt im Stadtteiltreff" verwendet.

Einstimmig









TOP 9.2.
MSV e.V., Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Garten für Kids"
(Drucks. Nr. 15-0382/2020 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 1.190,--€ für das Projekt "Garten für Kids" verwendet.

Einstimmig


TOP 9.3.
Iser/Duda GbR Schneewittchen, Zuschuss aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide zum Projekt "Bremer Stadtmusikanten"
(Drucks. Nr. 15-0386/2020 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 1.190,--€ für das Projekt "Bremer Stadtmusikanten" verwendet.

Einstimmig


TOP 9.4.
Unterstützung der Integration von Flüchtlingen aus Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0389/2020)

Der Bezirksrat beschloss:
Aus den Mitteln des Integrationsbeirates Bothfeld-Vahrenheide werden 2.000,--€ zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen verwendet.

Einstimmig


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 20.11.2019

Einstimmig


Bezirksbürgermeister Grunenberg schloss die Sitzung um 20:54 Uhr.

Für das Protokoll




Grunenberg Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer