Sitzung Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) am 13.02.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.02.2020)
Protokoll (erschienen am 17.07.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.60 - Datum 08.04.2020

PROTOKOLL

30. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation
(Internationaler Ausschuss)

am Donnerstag, 13. Februar 2020, Rathaus, Hodlersaal
Beginn 17.00 Uhr
Ende 18.37 Uhr
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Anwesend:

Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP) i.V. Ratsherr Döring
Ratsherr Finck (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Seitz (CDU) 17.00 - 18.20 Uhr i.V. Ratsfrau Dr. Matz
Ratsherr Wolf (LINKE & PIRATEN) 17.42 - 18.37 Uhr i.V. Ratsherr Yildirim

Beratende Mitglieder:
Frau Al-Amin
Frau Bokah Tamejani
Herr Dipl.-Ing. Faridi
Frau Kage 17.00 - 18.31 Uhr
Herr Lam
Herr Rademaker
Herr Dr. Ramani

Grundmandat:
Ratsherr Klippert (Die FRAKTION)

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf Dezernat III
Dr. Bettina Doering 50.6
Marcel Mevissen 51.47
Saskia Ritter-Brandl 51.P
Bärbel Kuhlmey 51.F
Susanne Pech 51.31
Elke Sauermann Dezernat III
Andreas Martin 18.04
Massih Khoshbeen 50.60 / Berichterstattung
Theresia Hannig-Schohaus 50.60 / Protokoll

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung von Protokollen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 12.12.2019

3.2. Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 23.01.2020

4. Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 0082/2020 mit 1 Anlage)

5. Familienmonitoring 2018/2019
(Informationsdrucks. Nr. 0028/2020 mit 1 Anlage)

6. Bericht und Handlungsempfehlungen Allein- und getrennterziehend – vom Kind her denken
(Informationsdrucks. Nr. 0058/2020 mit 1 Anlage)

7. Bericht der Dezernentin

8. Aktuelles



















TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Bürgermeister Hermann eröffnet die Sitzung.

Ratsfrau Jeschke weist darauf hin, dass ein beratendes Mitglied ihrer Fraktion keine Einladung erhalten habe. Stattdessen sei vorzeitig ein Protokoll zugegangen.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann stellt fest, dass eingeschränkt fristgerecht eingeladen worden sei und die Verwaltung in diesem Punkt Besserung gelobe. Beschlussfähigkeit liege vor. Punkt 3 der Tagesordnung müsse abgesetzt werden, da die Protokolle den Ausschussmitgliedern noch nicht vorlägen.

Beschlussfähigkeit festgestellt.
Ein Beratendes Mitglied hat die Einladung nicht fristgerecht erhalten.

Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Keine Wortmeldungen


TOP 3.
Genehmigung von Protokollen

TOP 3.1.
Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 12.12.2019

Vertagt


TOP 3.2.
Genehmigung des Protokolls über die 29. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 23.01.2020

Vertagt


TOP 4.
Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 0082/2020 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Iri informiert, dass die SPD-Fraktion der Drucksache zustimmen werde. Die Kinderbetreuung laufe vom 1.1. bis zum 31.12.2020. Daher frage sie, ob es problematisch sei, wenn die Förderung erst Mitte Februar beschlossen werde. Es interessiere sie zudem, wie viele Stellen mit der Summe von 92.270 Euro finanziert würden.

Herr Mevissen antwortet, dass dies unproblematisch sei, da dem Träger bereits der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt worden sei. Auf die Frage zur personellen Ausstattung könne er mitteilen, dass zwei Sozialassistent*innen sowie zusätzliche Honorarkräfte zur Abdeckung weiterer Zeiten beschäftigt seien.

Ratsfrau Neveling fragt, warum das Angebot weiterhin erforderlich sei, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jetzt wieder Integrationskurse mit Kinderbetreuung finanziere. Sie frage des Weiteren, ob die Betreuung vorwiegend hauptamtlich oder ehrenamtlich erfolge und wie die genaue prozentuale Aufteilung sei. Zudem wolle sie wissen, wo die Betreuung stattfinde und wie die Familien von dem Angebot erführen. Sie bitte um Information darüber, ob auch die VHS Integrationskurse mit Kinderbetreuung anbiete.

Herr Mevissen antwortet, dass das BAMF auf seiner Webseite aktuell über die Möglichkeit einer Förderung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds informiere. Diese Möglichkeit komme hier allerdings nicht zum Tragen, da nur Projekte ab einer Mindestausgabenhöhe von 133.000 Euro zugelassen seien. Da man beim vorliegenden Projekt unter dieser Summe liege, sei es dem Träger nicht möglich gewesen, hier entsprechend Fördermittel als Ergänzung oder Ersatz einzuwerben. Im Projekt seien zwei Sozialassistentinnen mit jeweils 36,5 Wochenstunden hauptamtlich eingesetzt. Beworben werde das Angebot über Netzwerkkooperationen mit Familienbildungsstätten, den intensiven Kontakt der Stadt mit der AWO und eigene Kanäle der AWO. Bei den von der Volkshochschule angebotenen Integrationskursen gebe es keine Kinderbetreuung.

Ratsfrau Jeschke bezieht sich auf die Aussage im Bericht, dass Eltern nach Absolvierung der Integrationskurse ihre Kinder gerne wieder zu sich nähmen, und merkt an, dass dies nicht dem Integrationsziel von Berufstätigkeit im Verbund mit Betreuung der Kinder in Krippe oder Kindertagesstätte entspreche. Die CDU stimme der Betreuung in diesem Jahr noch zu, rege aber an, dass die AWO gegen Ende des Jahres dieses Projekt noch einmal mit aktuellen Zahlen und einer Evaluation vorstelle. Das Projekt laufe bereits seit 2014 oder 2015. In dieser Zeit seien auch viele Krippen- und Kitaplätze geschaffen worden. Eine Unterstützung der CDU im kommenden Jahr werde von der Evaluation der AWO abhängig gemacht.

Ratsherr Engelke äußert, dass die FDP-Fraktion dieses Angebot für sehr wichtig und sinnvoll halte. Er frage, wie man auf die scharf kalkulierte Summe der Sachausgaben komme. Er würde in diesem Zusammenhang die Formulierung „bis zu einer Höhe von“ bevorzugen, damit nicht benötigtes Geld zurückfließen könne. Er frage des Weiteren, ob die in der Drucksache erwähnte Warteliste durch das Angebot abgebaut werde oder ob diese weiterbestehe.

Herr Mevissen erläutert, dass die Kostenangaben auf dem Zuwendungsantrag des Trägers beruhten. Die Sachkosten umfassten beispielsweise pädagogisches Spielmaterial. Er nehme an, dass die Zahlen auf Erfahrungswerten aus den Vorjahren beruhten. Es sei zudem sichergestellt, dass der Träger nicht mehr Mittel bekomme, als er an Ausgaben habe, da er seine Ausgaben nachweisen müsse. Die Frage zur Warteliste und zu den Bedarfen könne über die Evaluation zum Jahresende beantwortet werden. Er gehe davon aus, dass die AWO der Bitte nach einer Evaluation gerne nachkommen werde.

Frau Bokah Tamejani fragt, ob das Personal altersgerecht und in Hinblick auf den Migrationshintergrund der betreuten Kinder ausgewählt werde und wie man die alleinerziehenden Mütter und Väter dazu bewege, das Angebot anzunehmen. Es interessiere sie außerdem, ob an Vertretungskräfte im Falle von Krankheit oder anderer Verhinderung gedacht worden sei.

Herr Mevissen antwortet, dass die im Projekt beschäftigten Mitarbeiter*innen der AWO für die Betreuung von Kindern gut qualifiziert seien. Anhand der Namen der beschäftigten Personen könne er erkennen, dass es sich um Mitarbeiter*innen handele, die vermutlich einen Migrationshintergrund hätten und somit auf diese Kinder speziell eingehen könnten. Sie begleiteten das Projekt bereits seit längerer Zeit. Die Beantwortung der Frage, ob alleinerziehende Personen speziell angesprochen seien, könne zum Protokoll nachgeliefert werden.
Nachrichtlich zum Protokoll:
Herr Mevissen teilt mit, dass der Familienstand der Teilnehmenden in der Regel nicht explizit erfasst werde. Natürlich seien aber auch Alleinerziehende dabei. Je nach Kulturkreis könnten jedoch auch in Partnerschaften lebende Mütter nicht immer auf den Vater oder andere Verwandte zur Betreuung der Kinder zurückgreifen, weil z.B. die Aufgabe der Kinderbetreuung in der Familie den Frauen zugeschrieben werde oder der Partner arbeite oder ebenfalls einen Kurs besuche. Es gebe sicher noch eine Reihe weiterer Gründe, die Kinder durch das Kinderbetreuungsangebot betreuen zu lassen, außer dem Umstand alleinerziehend zu sein.


Frau Al-Amin informiert, dass sie aus der Beratung zu Integrationskursen der VHS komme. Tatsächlich habe man dort viele Anfragen von Müttern und Vätern, die einen Betreuungsplatz während der Zeit des Kurses suchten. Einen vom BAMF geförderten Integrationskurs mit Kinderbetreuung gebe es an der VHS nicht. Die Mütter und Väter meldeten sich zudem erst dann zu einem Integrationskurs an, wenn die Betreuung der Kinder gesichert sei, z.B. durch einen festen Krippenplatz. Mütter und Väter teilten sich oft zeitlich die Betreuung. Es werde zukünftig schwieriger werden, sowohl vor- als auch nachmittags Integrationskurse anzubieten. Somit werde es ihrer Ansicht nach auch zukünftig einen Bedarf an solchen Betreuungsplätzen geben.

Ratsherr Jacobs sagt, dass die AfD-Fraktion den Antrag nicht mittragen werde. Die Kinderbetreuung bei „normalen Menschen“, die bereits länger in der Stadt lebten, müsse auch organisiert werden. Dies geschehe völlig unabhängig davon, um wen es sich handele. Er sei dafür, die Menschen gleich zu behandeln. Er sehe nicht ein dies zu unterstützen, wenn gleichzeitig andere Personen zusehen müssten, wo sie ihre Kinder ließen.

Bürgermeisterin Kramarek fragt hinsichtlich des Umfeldes der bisherigen Teilnehmer*innen, wie weit der Einzugsradius sei und aus welchen Stadtteilen die Personen gekommen seien.

Herr Mevissen kündigt an, dass diese Informationen zum Protokoll nachgereicht würden. Die AWO biete das Integrationsangebot zentral in Linden an, sodass von einer guten Erreichbarkeit für die Eltern ausgegangen werden könne.
Nachrichtlich zum Protokoll:
Herr Mevissen teilt mit, dass die Teilnehmenden derzeit schwerpunktmäßig aus den Stadtteilen Linden, Südstadt-Bult, Davenstedt, Badenstedt, Wettbergen und Mühlenberg sowie Misburg und Anderten kämen. Generell werde der Einzugsbereich der Landeshauptstadt Hannover bedient. Ausgehend vom Kursort betrage der Radius 0,5 bis 10 km.

Ratsherr Engelke geht auf die Äußerung von Ratsherren Jacobs ein und sagt, dass die Verwendung des Ausdrucks „normale Menschen“ impliziere, dass es sich bei den anderen Menschen im Umkehrschluss um „nicht normale Menschen“ handele. Er empfinde diese Äußerung als widerlich und wolle betonen, dass alle Menschen gleich seien. Er gehe noch einmal auf seine vorab gestellte Frage zur Warteliste ein. Im Sachbericht der AWO stehe, dass die Gruppen zeitweise nicht voll belegt gewesen seien. Gleichzeitig sei von Wartelisten die Rede. Auf Seite 4 heiße es dann im letzten Absatz, dass die AWO im Jahr 2019 alle Kinder zuverlässig und kompetent habe betreuen können. Er bitte Herrn Mevissen darum, bei der AWO zeitnah nachzufragen, wie es zu diesen unterschiedlichen Aussagen komme.
Nachrichtlich zum Protokoll:
Herr Mevissen teilt mit, dass hier auf folgenden Absatz angesprochen werde: „Teilweise entstehen freie Plätze, durch Umzug von Teilnehmenden oder dadurch, dass die Kinder doch in eine KiTa wechseln können. Tritt letzteres ein, kann der Platz nicht immer neu vergeben werden, weil im Integrationskurs selbst kein Platz frei geworden ist, da der Elternteil dort verbleibt. Es gibt jedoch nach wie vor eine Warteliste von - in der Regel - Müttern, die eine Kinderbetreuung während des Integrationskursbesuches benötigen.“
Im Fall 1 verhalte es sich wie folgt: Verlasse ein Teilnehmender den Kurs, z.B. weil sie/er umziehe, müsse der frei gewordene Platz mit einer Person besetzt werden, die gerade diesen Platz für das entsprechende Sprachniveau benötige u n d ein Kind mitbringen wolle. Das sei nicht immer der Fall. Sehr viele Teilnehmende begönnen im 1. oder 2. Modul in einen Integrationskurs. Wenn jemand in einem höheren Modul den Kurs verlasse, könne man nicht „irgendeiner“ Person, z.B. einer Mutter mit Kind, den frei gewordenen Platz geben. Das Vergabekriterium des Platzes in einem Kurs sei nicht das Vorhandensein eines Kindes, sondern an das Sprachniveau gebunden. Somit könne es sein, dass über einen kurzen Zeitraum der Platz in der Kinderbetreuung nicht besetzt werden könne, weil die Eltern, die den Platz benötigten, in einem anderen Modul beginnen müssten, in dem aber kein Platz im Kurs frei sei. Fall 2 stelle sich wie folgt dar: Wenn das Kind in eine KiTa wechsele, könne man den Platz auch nicht immer sofort neu besetzen, weil das Elternteil in der Regel im Kurs verbleibe und somit kein neues Elternteil mit einem Kind aufgenommen werden könne. Die Warteliste bleibe bestehen, weil es keinen geeigneten Platz für das Elternteil gebe. Festzuhalten sei, dass diese Lücken recht selten aufträten und man diese in der Vergangenheit zumeist doch relativ schnell wieder habe schließen können.


Ratsfrau Seitz ergänzt, dass es sie interessiere, ob auch Personen aus dem Umland das Angebot nutzten. Diese Information könne auch in die Evaluation eingearbeitet werden.
Nachrichtlich zum Protokoll:
Herr Mevissen informiert, dass Eltern aus dem Umland der Landeshauptstadt Hannover das Angebot eher nicht in Anspruch nähmen.

Antrag,
zu beschließen, der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. eine Zuwendung in Höhe von 92.270,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020 für Personal- und Sachausgaben zur Durchführung von Kinderbetreuungsmaßnahmen während der Teilnahme an Integrationskursen zu gewähren und somit die bestehende Maßnahme im Jahr 2020 fortzusetzen.

9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen




TOP 5.
Familienmonitoring 2018/2019
(Informationsdrucksache Nr. 0028/2020 mit 1 Anlage)

Vorsitzender Bürgermeister Hermann weist darauf hin, dass über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam berichtet werde.

Frau Ritter-Brandl sagt, dass das Querschnittsthema „Familie“ sämtliche Bereiche betreffe. Das Monitoring basiere auf einer Sammlung von relevanten Daten zur Darstellung des familialen Kontextes. Die Datengrundlage für den „Allein- und Getrennterziehend-Bericht“ und für das Familienmonitoring sei teilweise die gleiche. Aus diesem Grund habe man einen gemeinsamen Vortrag vorbereitet. Die wichtigsten Eckdaten seien, dass die Anzahl der in der Stadt lebenden Kinder und Jugendlichen gestiegen sei, dass die Familien internationaler geworden seien und dass rund die Hälfte der Allein- und Getrennterziehenden einen Migrationshintergrund hätten. Es sei zudem ein leichter Rückgang bei der Familienarmut festzustellen, und die Stadt verfüge über deutlich mehr Betreuungsplätze im Kleinkindbereich. Familien lebten insgesamt häufiger in den randstädtischen Stadtteilen. Die Stadt definiere den Begriff „Migrationshintergrund“ durch das Vorliegen der deutschen und einer weiteren Staatsangehörigkeit oder ausschließlich einer ausländischen Staatsangehörigkeit. „Familien mit Migrationshintergrund“ seien dadurch gekennzeichnet, dass entweder alle Haushaltsmitglieder einen Migrationshintergrund hätten oder im Haushalt Personen mit und ohne Migrationshintergrund zusammenlebten. Von 2012 bis 2017 sei die Anzahl der Familien mit Migrationshintergrund um 4,8 Prozent gestiegen. Im Vergleich zu 2012 habe es Ende 2017 2.289 Paarfamilien mehr gegeben, dies sei ein Anstieg auf 74,7 Prozent. Die Anzahl der allein- und getrennterziehenden Familien sei in der Zeit von 2012 bis 2017 um 484 zurückgegangen. Es habe früher mehr Scheidungen gegeben, es seien aber weniger Kinder von Scheidungen betroffen gewesen. Diese Zahlen erfassten nicht alle Kinder, die von Trennung betroffen seien, da nicht-verheiratete Paarfamilien, die sich trennten, hier ebenso wenig auftauchten wie Familien, deren Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Die Familienarmut sei um 2,1 Prozentpunkte zurückgegangen. Bei den von Kinderarmut betroffenen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liege der Rückgang bei 1,3 Prozentpunkten und bei den Alleinerziehenden sei ein Rückgang von 3,7 Prozentpunkten zu verzeichnen. Die Zunahme der Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Zeitraum von 2012 bis 2017 liege bei rund 6.500 Personen, was Ende 2017 einem Anteil von 15,4 Prozent an der hannoverschen Gesamtbevölkerung entsprochen habe. Von 2013 bis 2017 seien 1.775 Kleinkinder unter drei Jahren hinzugekommen. Bei den deutschen Kindern im Alter von null bis drei Jahre habe die Steigerung bei fünf Prozent gelegen, bei den Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit habe die Steigerung 100,9 Prozent betragen. 2017 habe man über 2.591 mehr Betreuungsplätze im Kleinkindbereich verfügt als im Jahr 2008. Mit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Kleinkindbereich für die Ein- und Zweijährigen im Jahr 2013 liege man seitdem konstant bei einer Betreuungsquote von über 50 Prozent. Die Steigerung bei den Betreuungsplätzen habe im Zeitraum von 2013 bis 2017 4,6 Prozent betragen.

Frau Kuhlmey erläutert, dass sie ihren Beitrag auf den Fachbericht zu „Allein- und Getrennterziehend“ fokussieren werde. Hinsichtlich der Methodik stütze sich dieser Bericht auf verschiedene quantitative hannoversche Studien sowie auf das Familienmonitoring. Qualitative Antworten habe man aus den in den Jahren 2012 bis 2015 in verschiedenen Stadtteilen durchgeführten Familienkonferenzen, aus einer Repräsentativerhebung aus dem Jahre 2013 sowie aus einer Onlinekonferenz in 2016 gewonnen. In 2017 habe man zudem Expert*innen aus 13 verschiedenen Institutionen befragt. Des Weiteren habe man landes- und bundesweite Expertisen herangezogen. Die wichtigsten Erkenntnisse seien, dass trotz des Rückgangs der Scheidungen mehr Kinder von Trennung betroffen seien. Zwei Drittel der betroffenen Kinder und Jugendlichen seien zwischen sechs und 18 Jahren alt. Diese fänden kaum Gehör in den Trennungsprozessen ihrer Eltern. Der Wunsch von Müttern und Vätern nach gleichberechtigter Sorge und Erwerbsarbeit steige. Väter würden jedoch zu wenig mitgedacht. Die Hälfte aller Alleinerziehenden habe einen Migrationshintergrund. Auch hier gebe es eine hohe und steigende Diversität, sodass die Hauptfrage sei, wie man mit der steigenden Diversität umgehe. In einer niedersächsischen Studie falle auf, dass es eine große Gruppe verheirateter, aber getrennt lebender Eltern gebe. Das liege nach Ansicht von Expert*innen daran, dass Scheidungsverfahren durch den individuellen rechtlichen Status und den Zuwanderungshintergrund sehr stark beeinflusst seien. Im Scheidungsprozess kläre zunächst das deutsche Familiengericht, welches Landesrecht zur Anwendung komme. Diese Familienform sei ökonomisch sehr belastet und sehr störanfällig. 42 Prozent der allein- und getrennterziehenden Mütter mit Migrationshintergrund seien erwerbstätig. Arbeitslose Mütter über 35 seien im Migrationsbereich in mehrfacher Hinsicht beim Zugang zu qualifizierter und existenzsichernder Arbeit benachteiligt. Die steigenden Mieten würden diese Zielgruppe obendrein sehr stark treffen. Dies beträfe mit 18.661 Kindern fast ein Viertel der Kinder in Hannover. Über die Daten der Arbeitsagentur habe man herausgefunden, dass ein Großteil der betroffenen Eltern 35 Jahre und älter sei und eigentlich über relativ gute Startvoraussetzungen aufgrund ihrer Schul- und Berufsabschlüsse verfüge. Dennoch gebe es relativ wenig Zugänge zum Erwerb von Berufsabschlüssen bzw. zu existenzsichernden Beschäftigungen. Damit beschäftige sich in Hannover auch die „Allianz für Fachkräfte“.

Frau Pech sagt, dass sie in der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung der Stadt Hannover arbeite und pro Jahr Kontakt zu ungefähr 1.500 Familien habe. 70 Prozent der Anfragen bezögen sich auf das Thema Trennung und Scheidung sowie auf die Regelung der Umgangskontakte. Trennung und Scheidung belaste alle Beteiligten sehr und Eltern benötigten in dieser Situation Halt, um ihren Kindern Schutz, Sicherheit und Rückhalt vermitteln zu können. Vorhandene Kränkungen und Verletzungen würden häufig über Unterhaltsforderungen und den Streit um Umgangspflichten und -rechte oder auch über psychischen Druck ausgelebt. In der Beratung treffe sie auf Mütter, die auf Unterhalt verzichteten, um möglichst wenig Ärger zu haben. Zur Sorge für das Kind gehöre aber auch, für dessen materielle Ansprüche zu sorgen, wozu auch der Anspruch auf Unterhalt gehöre. Die Überwindung der Trennungskrise sei unter anderem abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten zur Konfliktlösung und von der Aussicht auf Existenzsicherheit. Das Mehrgenerationenverhältnis sei immer mit beeinträchtigt. Der rechtliche Status der Eltern beeinflusse die Trennungsfolgen, da der Aufenthaltsstatus an die Ehe oder an das Vorhandensein von Kindern und der Sorge für diese gebunden sein könne.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann bittet darum, den Bericht auf die Fragestellungen des Internationalen Ausschusses und die Unterschiede zwischen Haushalten mit und ohne Migrationshintergrund zuzuspitzen.

Frau Pech führt aus, dass ungefähr die Hälfte der Klient*innen in der Beratung einen Migrationshintergrund habe. Im Falle von Trennung und Scheidung sei die Situation der Kinder besonders prekär, da es auch aufgrund des kulturellen Hintergrundes Konflikte gebe. Migrant*innen kämen häufig sehr früh in die Beratung, um zu erfahren, wie das deutsche Rechtssystem sei. Andere kämen aber auch erst, wenn die Problemlage schon sehr verkompliziert sei. Hinzu kämen bei den Kindern Leistungsproblematiken in der Schule, soziale Auffälligkeiten oder Erkrankungen. Die Vermutung sei, dass die erste Problemlage häufig von einem größeren Familienzusammenhalt aufgefangen werde. Ein wichtiger Punkt sei generell, dass Weltentdeckung und Mitarbeit in der Schule nur möglich sei, wenn das Bindungssystem der Kinder nicht gestört sei. Wichtig sei auch, dass die Kinder ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen hätten. Je früher die Beratung einsetze, desto besser gestalte sich die gemeinsame weitere Sorge für die Kinder, auch in getrennten Haushalten. Ziel sei eine kooperative Elternschaft.

Frau Kuhlmey sagt, dass es unter den mittellosen und einkommensarmen Eltern viele getrennte Familien im Migrationsbereich gebe. Diese Familien träfen auf ein System von nicht synchronisierten monetären Leistungsarten. Aufgrund der fehlenden Abstimmung in diesem Bereich gebe es keine „Günstiger-Prüfung“. Hannover verfüge zwar über ein ausdifferenziertes Unterstützungssystem, das auch den Migrant*innen zur Verfügung stehe, Anlaufstellen würden aber häufig zu spät aufgesucht oder seien nicht bekannt. Der Zersplitterung im Leistungssystem müsse in irgendeiner Form begegnet werden. Es sei nicht klar, wer die Betroffenen zum richtigen Ort lenke. Handlungsbedarfe bestünden auch bei der Armutsbekämpfung und der Eröffnung von beruflichen Perspektiven.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann dankt für die sehr umfangreichen Berichte, die eine Datenfundgrube seien und Hinweise böten, in welche Richtung Jugend- und Familienpolitik in den nächsten Jahren in Hannover steuern solle.

Ratsherr Finck merkt an, dass der Bericht zum Familienmonitoring eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplan bilde. Der Bericht zu „Allein- und getrennterziehend“ zeige, dass es zwar viele Leistungen und Einzelmaßnahmen gebe, bei der Armutsbekämpfung stelle sich aber die Frage, ob nicht eine koordinierende Stelle fehle. Er frage nach Best-Practice-Beispielen und gut funktionierenden Modellen aus anderen Großstädten.

Frau Kuhlmey antwortet, dass es eine solche Koordinierungsstelle nicht gebe. Sie selbst sei in einem Netzwerk von zehn Großstädten aktiv. In den letzten Jahren hätten sich die Leistungen enorm ausdifferenziert, auch deren Anzahl sei gestiegen. Die Familienbeauftragten meldeten zurück, dass sie nach einer Lösung dafür suchten, wie man das Lotsen und gezielte Verweisen besser und anders organisieren könne. Ihr Eindruck sei, dass man nicht mehr brauche, sondern etwas Anderes.

Ratsfrau Neveling bedankt sich für die informativen Statistiken über Familien in Hannover und fragt, ob die Erkenntnisse des Berichtes in Verwaltungshandeln bezüglich beispielsweise Kita-Planung, herkunftssprachlichem Unterricht oder bilinguale Kitas einflössen.

Frau Kuhlmey informiert, dass man die Berichte den verschiedenen Abteilungen zur Verfügung stelle. Man gebe die Informationen auch an die freien Träger weiter. In einem nächsten Schritt entschieden die Fachabteilungen, was sie damit machten. In Bezug auf das Thema „Alleinerziehende“ sei man bereits in entsprechende Netzwerke der Region und des Landes Niedersachsen eingeladen.

Ratsherr Klapproth sagt, dass im Bericht zu „Allein- und Getrennterziehend“ der Verwaltung und dem politischen Raum Anregungen und Maßnahmen an die Hand gegeben würden, aus denen man eventuell Anträge machen könne. Er habe eine Verständnisfrage zu der Feststellung, dass Sozialleistungen nicht synchronisiert seien. Zu der Aussage, dass Kinder und Jugendliche im Trennungsprozess der Eltern kaum Gehör fänden, wolle er anmerken, dass dies, wenn es um Entscheidungen der Gerichte gehe, sehr wohl der Fall sei.

Frau Kuhlmey erläutert die nicht vorhandene Synchronisierung anhand eines Beispiels, das auch im Bericht aufgeführt sei und das zeige, dass man unterschiedliche Aussagen bekomme, wenn man beispielweise zur Wohngeldstelle oder zum Jobcenter gehe. Die Leistungen schlössen sich teilweise auch gegenseitig aus. Das Beispiel habe man genannt, da auch Kolleg*innen in den Beratungsstellen immer wieder darauf hinwiesen, wie unterschiedlich Laufzeiten und Zugangsvoraussetzungen seien.

Frau Pech weist darauf hin, dass es für Kinder eine Extremsituation sei, wenn diese vor Gericht gehört würden. In der Beratung erlebe man zudem häufig, dass Jugendliche an Spätfolgen von Trennung litten und diese Nöte artikulierten.

Herr Lam geht auf den Punkt „Armut in der Familie entgegenwirken“ ein und sagt, dass dies auch ein wichtiges Thema für Menschen mit Migrationsgeschichte sei. Zum Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ wolle er anmerken, dass die Migrant*innenorganisationen diesen Begriff nicht mehr akzeptierten. Es gehe um die Frage, was Hintergrund und was Vordergrund sei. Man verwende jetzt den Begriff „Menschen mit Migrationsgeschichte“.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann merkt an, dass diese Begriffsdiskussion auch beim LIP 2.0-Prozess geführt werde.

Ratsherr Engelke nimmt Bezug auf eine Grafik, in der Zahlen aus 2017 verwendet worden seien und sagt, dass er keine Entscheidungen hinsichtlich aktueller Probleme treffen könne, wenn die Zahlen nicht aktuell seien.

Frau Kuhlmann informiert, dass dies die Zahlen gewesen seien, die zum Redaktionsschluss vorgelegen hätten.

Herr Faridi betont, dass es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handle. Es seien Situationen und Problematiken, von denen Familien und Kinder der Zuwandererfamilien besonders betroffen seien. Deutschland sei ein reiches Land und dennoch sei bekannt, dass Alleinerziehende zu den Ärmsten gehörten und auch am meisten von Altersarmut bedroht seien. Dies träfe insbesondere die Personen mit Migrationshintergrund. Er glaube nicht, dass man mit Verwaltungsmaßnahmen sehr viel dagegen unternehmen könne, es sei denn, man betrachte Kindererziehung und -betreuung als Zukunftsgestaltung, die es aber nicht zum Nulltarif gebe. In einigen europäischen Ländern sei die Situation für Alleinerziehende mit und ohne Migrationshintergrund besser. Dort könne man sich Anstöße und Anregungen holen.

Frau Kuhlmey sagt hierzu, dass man auch Anregungen aus Studien aus dem europäischen Ausland einbezogen habe. Letztendlich ginge es jetzt darum zu entscheiden, was man mit diesem Wissen mache. Die Verwaltung könne im Rahmen von Beschlüssen tätig werden. Innerhalb der Verwaltung und bei den Trägern gehe es auch um Haltungsänderung.

Frau Sauermann fügt hinzu, dass man auf kommunaler Ebene an der finanziellen Situation der Betroffenen nichts ausrichten könne, da diese von den gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes abhinge. Die Stadt könne bei Maßnahmen zur Ermöglichung von Teilhabe trotz Armut ansetzen. Dies reiche von der Kinderbetreuung, die es ermögliche, erwerbstätig zu sein, bis hin zur Einrichtung von Familienzentren, mit denen die Benachteiligung durch die finanzielle Situation abgepuffert werden könne.

Bürgermeisterin Kramarek merkt an, dass dieser Bericht ein guter Wegweiser sei und ganz deutlich zeige, dass man massiv in zusätzliche unterstützende Maßnahmen investieren müsse, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Möglichkeiten, Alleinerziehende in Beschäftigung zu bringen, weiter auszubauen. Sie frage, ob die Zahl der Alleinerziehenden steige oder konstant bleibe. Wenn Alleinerziehende aus dem Migrationsbereich mangels Beschäftigung erheblich stärker von Armut betroffen seien, dann müsse in dem Bereich massiv nachgearbeitet und investiert werden.

Frau Ritter-Brandl antwortet, dass die Zahl der Alleinerziehenden in den letzten Jahren leicht gesunken sei.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Bericht und Handlungsempfehlungen Allein- und getrennterziehend – vom Kind her denken
(Informationsdrucksache Nr. 0058/2020 mit 1 Anlage)

Siehe TOP 5

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Beckedorf informiert, dass Anfang März die Informationsdrucksache zum umfänglichen Rückblick auf zwölf Jahre Lokaler Integrationsplan und zur internen Evaluation vorgelegt werde. Auf der Internetseite hannover.de/LIP2.0 werde über die zweitägige Auftaktveranstaltung zum LIP 2.0 berichtet. Weitere Termine kämen im Nachgang zur Sitzung per E-Mail. Am 6.3. werde es die erste gemeinsame Arbeitstagung der Expert*innengruppen im Plenum geben. Dies sei keine öffentliche Veranstaltung. Dort werde es vor allem um Verfahrensfragen gehen. Am 9.3. werde das Einwohner*innen-Beteiligungstool auf der Website des Sachgebietes Integration online gehen und am 25.3. gebe es eine große Arbeitstagung mit dem Internationalen Ausschuss, den Integrationsbeiräten, dem Runden Tisch und allen Bewerber*innen für die Expert*innengruppen, bevor dann voraussichtlich am 24.4. eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung zum LIP und am 9.5. der Klausurvormittag des Internationalen Ausschusses im Leibniz-Haus stattfinden werde. Auf den Tischen liege die Einladung zur 117. Plenarsitzung des Niedersächsischen Integrationsrates aus, auf der der Oberbürgermeister sprechen werde.

Ratsfrau Iri fragt, wie der Bürger erfahre, dass es das Online-Beteiligungstool gebe.

Frau Dr. Doering antwortet, dass man hierzu Pressearbeit mache und über Facebook informiere. Für die größere Beteiligungsveranstaltung plane man ein Panel in Form einer Zufallsbefragung von Bürger*innen, um auch die zu erreichen, die man über die klassischen Einladungswege nicht erreiche. Dies habe auch bei den Bürger*innendialogen im Rahmen von „Mein Hannover 2030“ gut funktioniert. Über die eigenen Verteiler informiere man selbstverständlich auch, ebenso versuche man über die Integrationsbeiräte in die Stadtbezirke zu kommen. Die vergangenen Erfahrungen hätten gezeigt, dass man sehr viele Menschen einladen müsse, um am Ende 100 oder 200 Teilnehmer*innen zu haben.

Ratsherr Klippert merkt an, dass der Klausurvormittag am 9. Mai mit einem halben Tag sehr kurz angesetzt sei.

Frau Dr. Doering erläutert, dass man dies auch so sehe. Aus diesem Grund seien zwei Klausurtagungen geplant. Neben dem Klausurtag im Mai sei eine weitere Veranstaltung in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen. Der Termin sei noch nicht festgelegt. Aufgrund des Wunsches aus dem politischen Raum, dass der Internationale Ausschuss mitsprechen wolle, sei die Veranstaltung am 25.3. auch für alle Mitglieder des Internationalen Ausschusses gedacht.

Stadträtin Beckedorf bittet darum, dass man den Termin für die Klausurtagung nach der Sommerpause bald festlege.


TOP 8.
Aktuelles

Bürgermeisterin Kramarek fragt, wie angesichts des Themas Coronavirus in Hannover in bestimmten Kontexten der Migration verfahren werde. In der Ausländerbehörde hielten sich viele Studierende auf, unter anderem auch aus China, die dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragten. Sie selbst sei gelegentlich vor Ort und habe dort Personen wahrgenommen, die einen Mundschutz getragen hätten. Sie frage sich, inwieweit die Mitarbeiter*innen des Hauses diesbezüglich sensibilisiert würden, und wie man mit den Sorgen der Personen, die dort verkehrten, umgehe. Die Stadt Hannover habe zudem eine Städtepartnerschaft zu Changde. Sie wolle fragen, ob diese Städtepartnerschaft durch die gegenwärtige Situation beeinträchtigt sei. Hierzu gebe es bislang keine Informationen.

Dr. Doering informiert, dass sie nur für den Fachbereich Soziales sprechen könne. Aufgrund der Zuständigkeit für das Asylbewerberleistungsgesetz und der Tätigkeit in Geflüchtetenunterkünften gebe es Kontakt. Sie sei über einen Fall informiert worden, in dem es Kontakt zu einer Person aus China gegeben habe. Eine Infektion mit dem Coronavirus habe aber nicht vorgelegen. Jeder Fachbereich sei über Fragen zu ansteckenden Krankheiten sinnvoll informiert und es gebe in allen Fachbereichen Pandemiepläne. Als Bereichsleiterin wisse sie im Regelfall, was getan werden müsse. Sie könne nicht sagen, wie sich dies auf die Partnerstädte auswirke. Dies könne aber zum Protokoll nachgereicht werden. Die Personen mit Kundenkontakt seien umfassend informiert. Die Stadtverwaltung beschäftige sich zudem derzeit mit der Frage der Masernschutzimpfung. Auf der Fachbereichs- und Bereichsebene gebe es durchaus eine große Auseinandersetzung mit dem Thema.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann regt an, dass die Fragen nicht nur über das Protokoll des Internationalen Ausschusses, sondern per allgemeiner Information seitens der Verwaltung an alle Ratsmitglieder beantwortet werden könnten, da der Umgang mit dem Coronavirus sicherlich alle Ratsmitglieder interessiere.

Herr Lam sagt, dass er über eine Veranstaltung des Niedersächsischen Integrationsrates informieren wolle, die am 7. März um 13 Uhr im Hodlersaal des Rathauses beginne und zu der alle Anwesenden herzlich eingeladen seien.



Vorsitzender Bürgermeister Herrmann schließt die Sitzung um 18:37 Uhr.

Stadträtin Beckedorf Hannig-Schohaus (für das Protokoll)