Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.02.2020

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.01.2020)
Protokoll (erschienen am 25.03.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 24.02.2020

PROTOKOLL

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 6. Februar 2020,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn 18:30 Uhr
Ende 21:26 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (parteilos)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
(Bezirksratsherr Breitkreuz) (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
(Bezirksratsfrau Dudda) (CDU)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Guaqueta-Korzonnek) (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
Bezirksratsherr Politze (SPD)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:

(Ratsfrau Falke) (LINKE & PIRATEN)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)

Verwaltung:

Frau Sufin (FB Personal und Organisation)
Herr Löpp (FB Personal und Organisation)
Herr Graen (FB Planen und Stadtentwicklung)




Frau Weymann (FB Kultur)
Herr Dr. Kreter (FB Kultur)
Frau Schunke (FB Umwelt und Stadtgrün)
Frau Wächtler (FB Umwelt und Stadtgrün)

Presse:

Frau Schröder (HAZ / Stadtanzeiger)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 05.12.2019


3. B E R I C H T

3.1. Bericht der Verwaltung über das Konzept Mahnmal Ahlem


4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

5.1. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)


6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Zustand der Straße Am Lohgraben/Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0159/2020)

6.1.2. Probierbäume im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0160/2020)

6.1.3. Seniorenangebote im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0161/2020)

6.1.4. Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 15-0162/2020)




6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0188/2020)

6.2.2. Tischtennisplatte Spielplatz Auerhahnhof
(Drucks. Nr. 15-0189/2020)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Veränderung/Schwenk der Stadtbahnlinie 10 über die "Wasserstadt Limmer" und Verlängerung der Stadtbahntrasse nach Velber
(Drucks. Nr. 15-0202/2020)

6.3.2. Verzögerungen beim Abriss/Neubau der Wohnhäuser der "KSG" in der Richard-Lattorf-Straße
(Drucks. Nr. 15-0204/2020)


6.4. von Bezirksratsherrn Egyptien (PIRATEN)

6.4.1. Altersarmut im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0207/2020)


7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Nutzung des Baumstumpfs der Platane vor dem Rathaus Ahlem als Kunstobjekt
(Drucks. Nr. 15-0199/2020)

7.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0199/2020 "Nutzung des Baumstumpfs der Platane vor dem Rathaus Ahlem als Kunstobjekt"
(Drucks. Nr. 15-0308/2020)

7.1.2. Sanierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Fössebrücke (H.-Joachim-Harig-Brücke) an der Ecke Benther-Berg-Straße/Salzhemmendorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0201/2020)

7.1.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0201/2020 "Sanierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Fössebrücke"
(Drucks. Nr. 15-0306/2020)

7.1.2.1.1. NEUFASSUNG: Sanierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Fössebrücke (H.-Joachim-Harig-Brücke) an der Ecke Benther-Berg-Straße/Salzhemmendorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0201/2020 N1)




7.2. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

7.2.1. Errichtung einer öffentlichen Toilette
(Drucks. Nr. 15-2966/2019)

7.2.2. Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-3303/2019)

7.2.3. Spielfläche Im Reihpiepenfelde/Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0084/2020)


7.3. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

7.3.1. Baumpflanzung in der Lenther Straße in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0097/2020)

7.3.2. Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0098/2020)

7.3.3. Temporäre Unterstellmöglichkeit für Ausstellungsstücke des Heimatvereins Ahlem und Arbeitsmaterialien Ahlemer Vereine bereitstellen
(Drucks. Nr. 15-0341/2020)


7.4. von Bezirksratsherrn Egyptien (PIRATEN)

7.4.1. Vorbeugender Brandschutz sowie Verbesserung der Zu- und Abwegung
für die Gebäude Basaltweg 16 und 18 am Weg Neutral-Moresnet
(Drucks. Nr. 15-0205/2020)


7.5. Interfraktioneller Antrag

7.5.1. Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Bürgergemeinschaftshaus
in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0339/2020)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

8.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0236/2020 mit 3 Anlagen)










II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. B E R I C H T

9.1. Bericht der Verwaltung zum Sachstand Stadtteilfriedhof Badenstedt

10. Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 05.12.2019











































I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen.

Anschließend eröffnet Bezirksbürgermeister Göbel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Bezirksratsfrau Grammel schlägt vor, dass die Anfrage der SPD-Fraktion „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ (Drucks. Nr. 15-0162/2020) zu TOP 6.1.4. zurückgezogen wird, da diese Thematik bereits hinlänglich behandelt und letztlich auch durch eine Drucksache der Landeshauptstadt Hannover dargestellt worden sei.

Bezirksratsherr Politze antwortet, dass die SPD-Fraktion an dieser Anfrage festhalten werde, da man sich hieraus durchaus Erkenntnisse erwarte, welche durch die bereits erfolgten Ausführungen noch nicht abschließend beantwortet worden seien.

Bezirksratsherr Sorge teilt mit, dass die SPD-Fraktion die Anfrage „Probierbäume im Stadtbezirk“ (Drucks. Nr. 15-0160/2020) zu TOP 6.1.2. zurückzieht.

Bezirksratsherr Egyptien ergänzt, dass sein Antrag „Vorbeugender Brandschutz sowie Verbesserung der Zu- und Abwegung für die Gebäude Basaltweg 16 und 18 am Weg Neutral-Moresnet“ (Drucks. Nr. 15-0205/2020) zu TOP 7.4.1. ebenfalls zurückgezogen wird, da sich die Angelegenheit zwischenzeitlich erledigt habe.

Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass durch Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) ein Änderungsantrag zu Drucks. 15-0199/2020 „Nutzung des Baumstumpfs der Platane vor dem Rathaus Ahlem als Kunstobjekt“ eingebracht wird. Dieser wird zu Drucks. Nr. 15-0308/2020 unter TOP 7.1.1.1. behandelt.

Darüber hinaus verweist Bezirksbürgermeister Göbel auf einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-0201/2020 „Sanierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Fössebrücke (H.-Joachim-Harig-Brücke) an der Ecke Benther-Berg-Straße/ Salzhemmendorfer Straße“, welcher als Drucks. Nr. 15-0306/2020 unter TOP 7.1.2.1. geführt wird.

Ferner teilt Bezirksbürgermeister Göbel mit, dass ein interfraktioneller Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem“ von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie Einzelvertreter Egyptien (PIRATEN) vorliegt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Darstellung der Dringlichkeit.

Bezirksratsherr Politze führt aus, dass die Landeshauptstadt Hannover für Räumlichkeiten im Bürgergemeinschaftshaus Ahlem eine Nutzungsänderung anstrebe, woraus sich kurzfristige, drastische Auswirkungen für die beheimateten und interessierten Vereine und Nutzer*innen ergeben könnten. Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und Einzelvertreter Egyptien (PIRATEN.) würden daher ein angetragenes Anliegen der Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände (AGAV) aufgreifen, um hierzu schnellstmöglich einen Beschluss des Bezirksrates zu erwirken.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die bestehende Dringlichkeit dieses Antrags.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Der Antrag erreicht somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder und wird im weiteren Sitzungsverlauf als Drucks. Nr. 15-0339/2020 unter TOP 7.5.1. geführt.

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf einen weiteren Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wegen Dringlichkeit zum Thema „Temporäre Unterstellmöglichkeit für Ausstellungsstücke des Heimatvereins Ahlem und Arbeitsmaterialien Ahlemer Vereine bereitstellen“, welcher durch Bezirksratsfrau Grammel eingebracht wird. Auch hierzu bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Begründung der Dringlichkeit.

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass die Landeshauptstadt Hannover ursprünglich für den heutigen Tag eine Räumung der derzeit im zweiten Obergeschoss des Bürgergemeinschaftshauses genutzten Räume vorgesehen hat. Da sich hieraus kurzfristiger Handlungsbedarf für den betroffenen Nutzer ergibt, wird eine Dringlichkeit erkannt. In den Räumlichkeiten befänden sich Arbeitsmaterialien von Vereinen und Ausstellungsstücke des Heimatmuseums, für welche eine alternative Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden müsse.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet wiederum um Abstimmung über die vorgetragene Dringlichkeit.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Der Antrag erreicht somit ebenfalls die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bezirksratsmitglieder und wird damit im weiteren Sitzungsverlauf als Drucks. Nr. 15-0341/2020 unter TOP 7.3.3. geführt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nunmehr um Abstimmung über die geänderte Tagesordnung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 2.

Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 05.12.2019



Einstimmig genehmigt.


TOP 3.
B E R I C H T

TOP 3.1.
Bericht der Verwaltung über das Konzept Mahnmal Ahlem

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt hierzu Frau Weymann (Fachbereich Kultur, Bereichsleitung Zentrale Angelegenheiten), Herrn Dr. Kreter (Fachbereich Kultur, Sachgebietsleitung Erinnerungskultur) und Frau Schunke (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Planung und Bau, Sachgebiet Übergeordnete Planung) der Landeshauptstadt Hannover.



Frau Weymann bedankt sich für die Möglichkeit der heutigen Präsentation im Stadtbezirksrat und verweist eingangs auf die Historie der Gedenkstätte. Auf Initiative engagierter Einwohner*innen des Stadtbezirks habe man in den 1980er Jahren begonnen die Geschichte des Ortes und die Ereignisse, die sich dort zugetragen haben, für die Bürger*innen der Stadt Hannover unter dem Titel „Arbeitskreis Bürger gestalten ein Mahnmal“ zu bewahren und zu dokumentieren. Frau Weymann bedankt sich ausdrücklich für dieses besondere bürgerschaftliche Engagement. So habe man unter anderem fortwährend den Kontakt zu Holocaust-Überlebenden gehalten und einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass sich solche Geschehnisse niemals wiederholen.
Aufgrund veränderter Eigentumsverhältnisse habe sich schließlich 2011 die Möglichkeit für die Landeshauptstadt Hannover ergeben, das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Ahlem zu pachten und zu erschließen. In enger Kooperation mit den Mitgliedern des "Arbeitskreises Bürger gestalten ein Mahnmal“ habe man in der Folgezeit ein Konzept für die Gedenkstätte erarbeitet.

Herr Dr. Kreter und Frau Schunke stellen im weiteren Verlauf die Planungen und die konkrete Konzeption, welche unter anderem die Errichtung eines Rundweges über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslager beinhaltet, vor. Herr Dr. Kreter erläutert darüber hinaus den geschichtlichen Hintergrund der Gedenkstätte und die historische Bedeutung dieses Ortes.

[Protokollhinweis: Die vorgetragene Präsentation befindet sich als Anlage 1 in der Protokollanlage.]

Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, ob eine vertragliche Kooperation mit der Stadt Seelze bestehe, zumal sich ein Teilgebiet der Gedenkstätte auf deren Gemeindegebiet befände. Insofern stelle sich die Frage, ob von der Stadt Seelze ggf. auch eine finanzielle Beteiligung an den nun entstehenden Bau- und Gestaltungskosten bestehe. Darüber hinaus verweist Bezirksratsherr Höhne auf vorangegangene Ausführungen, nach welchen der Pachtvertrag für das Gebiet erheblich verlängert werden konnte. Er bittet hierzu um eine Konkretisierung dieser Angabe und möchte zudem in Erfahrung bringen, ob ggf. auch ein Kauf des Grundstückes möglich sei, damit es nicht ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zu einer neuerlichen Verschiebung der Eigentumsverhältnisse oder womöglich einer anderweitigen Widmung oder Nutzung des Bereiches komme. Außerdem bittet er um Auskunft, durch welche Institution eine archäologische Begleitung der Gestaltungsmaßnahmen erfolge.

Frau Weymann antwortet, dass in der Tat ein Teilbereich des Grundstückes auf dem Gemeindegebiet der Stadt Seelze verlaufe. Man sei letztlich auf privatrechtlicher Ebene mit dem Eigentümer des Grundstückes in Kontakt getreten, und habe auf diesem Weg einen Pachtvertrag abschließen können. Man sei seitens der Landeshauptstadt Hannover durchaus an einem Kauf interessiert gewesen, was sich jedoch aufgrund privater Erwägungen des Eigentümers noch nicht habe bewerkstelligen lassen. Man werde diese Absicht aber auch weiterhin verfolgen, sofern sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Realisierungsmöglichkeit darstellen werde. Die Pachtdauer sei mittlerweile an der maximal möglichen Höchstzeit ausgerichtet, welche sich bei der Gestaltung entsprechender Verträge vereinbaren lasse.

Frau Schunke ergänzt, dass das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers zwischenzeitlich für unbestimmte Zeit zu einem sogenannten Bodendenkmal erklärt worden sei. Eine anderweitige Nutzung des Geländes – etwa zu Bauzwecken oder anderen Absichten – sei damit grundsätzlich ausgeschlossen. Die archäologische Begleitung erfolge durch das Unternehmen „Arcontor Projekt GmbH“ aus Cremlingen, welche für Orte mit entsprechender historischer Bedeutung spezialisiert sei und bereits im Jahr 2016 eine erste Sondage dieses Geländes vorgenommen habe.

Bezirksratsherr Bretthauer möchte in Erfahrung bringen, weshalb der Grundstücksverlauf einen keilförmigen Einschnitt beinhalte und ob und in welcher Form das auf südlicher Seite befindliche Waldgebiet Bestandteil der Konzeptionierung sei.

Frau Schunke erklärt, dass der beschriebene Einschnitt im Grundstücksverlauf auf eine privatrechtliche Nutzung des Nachbargrundstücks zurückzuführen sei, da sich dort eine Garage befinde. Leider habe man hierauf aus rechtlicher Sicht nicht einwirken können. Das südliche Grundstück befinde sich ebenfalls im Eigentum der Privatperson, mit welcher man auch den bezeichneten Pachtvertrag geschlossen habe. In Bezug auf die grundsätzlichen Eigentumsverhältnisse werde man die Entwicklung in den kommenden Jahren beobachten müssen, sodass sich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt erweiterte Möglichkeiten für die Landeshauptstadt Hannover ergeben könnten.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich – auch im Namen des Stadtbezirksrates – ausdrücklich für den Einsatz der Mitglieder des „Arbeitskreises Bürger gestalten ein Mahnmal“ und den heutigen Vortrag der städtischen Mitarbeiter*innen.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 19:11 Uhr.

Die erste Sprecherin stellt sich als Mitglied des „Arbeitskreises Bürger gestalten ein Mahnmal“ vor und bedankt sich herzlich für die jahrelange Unterstützung durch den Bezirksrat, die jeweiligen Bezirksbürgermeister*innen, die Landeshauptstadt Hannover und vor allem auch durch die Polizei, welche in enger Kooperation stets ein wachsames Auge auf den Bereich der Gedenkstätte gehabt habe. Ohne die Unterstützung der vielen Protagonisten hätte man die heute präsentierte Gedenkstättengestaltung nicht erreichen können.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt sich dieser Ausführung an und stellt heraus, dass die Unterstützung solch wichtiger Projekte zentraler Bestandteil politischer Arbeit sei. Gerade in heutiger Zeit, in welcher es von elementarer Bedeutung sei, ein starkes Signal gegen jede Form von extremistischen Tendenzen zu setzen.

Ein zweiter Sprecher ergreift das Wort und erkundigt sich, weshalb der Stadtbezirksrat keine Sitzungen in Badenstedt abhalte, zumal die Anreise nach Ahlem für viele Einwohner*innen Badenstedts sehr beschwerlich sei. Darüber hinaus möchte er wissen, wann sich der Stadtbezirk in die Bezeichnung „Hannover West“ umbenennen werde. Schließlich bittet er um Auskunft, wann ein Austausch politischer Vertreter*innen mit den im Stadtbezirk verorteten Wohnungsbaugesellschaften erfolgen werde, damit möglichst zeitnah ein Umzug des Kulturtreffs Plantage auf den Davenstedter Marktplatz erfolgen könne.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze führt aus, dass nach ihrem Kenntnisstand ein baldiger Fortgang bezüglich des Umzuges des Kulturtreffs Plantage zu erwarten sei. Offenbar mangele es derzeit noch an einer nicht erteilten Baugenehmigung. Zudem sei zum Thema Davenstedter Markt ein durch die SPD initiierter Bürgertreff am 19.02.2020 ab 17:30 Uhr am Jugendtreff „Desperados“ in Davenstedt vorgesehen.

Bezirksbürgermeister Göbel teilt hierzu ergänzend mit, dass er im März 2020 ein Gespräch mit der Wohnungsgenossenschaft Meravis zu dieser Thematik führen werde. Darüber hinaus führt Bezirksbürgermeister Göbel aus, dass der Wunsch nach Stadtbezirksratssitzungen in anderen Stadtteilen bislang nicht an die politischen Vertreter*innen herangetragen worden sei. Über die Jahre habe sich das Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem als fester Sitzungsort etabliert. Man werde diese Frage im interfraktionellen Rahmen weiterverfolgen. Ein Umbenennungsansinnen sei zudem im Rahmen des Stadtbezirksrates ebenfalls noch nicht diskutiert oder erörtert worden. Sofern diese Absicht von der Politik aufgegriffen werde, werde man sich hierzu in eine entsprechende Diskussion begeben.

Eine dritte Sprecherin stellt sich als Mitglied des Heimatbundes Ahlem vor und teilt mit, dass von dieser Seite Widerstand gegen eine Umbenennung in den – nach ihrer Ansicht – geschichtslosen Namen „Hannover West“ zu erwarten sei. Durch eine entsprechende Bezeichnung sei ein Identitätsverlust zu erwarten, welchem man entschieden widersprechen würde.

Bezirksbürgermeister Göbel bestätigt die mit einem solchen Ansinnen einhergehenden Vorbehalte. Für den Fall, dass eine solche Initiative Eingang in den politischen Austausch finden sollte, stellt er hierzu eine entsprechend sensibel geführte Diskussion in Aussicht.

Eine vierte Sprecherin stellt sich als Einwohnerin Ahlems vor und verweist auf den Bereich Am Asphaltberge. Die dortige Bushaltestelle sei nicht mit einem Wetterschutzhäuschen ausgestattet, zudem sei der Haltestellenbereich uneben. Die genauen Haltepositionen der einfahrenden Busse seien ebenfalls unbestimmt, was gerade für mobilitätseingeschränkte Personen ein gravierendes Problem darstelle. Es lasse sich im gesamten Streckenverlauf der dort verkehrenden Buslinien keine vergleichbare Haltestelle erkennen, die in einem ähnlichen Maß vernachlässigt worden sei. Sie bittet daher um eine Verbesserung der Verhältnisse, ggf. durch Nachdruck der politischen Vertreter*innen. In der Vergangenheit habe sie die Aussage erhalten, dass entsprechende Umgestaltungsmaßnahmen nach Fertigstellung einer dort neu errichteten Supermarktfiliale zu erwarten seien. Diese sei zwischenzeitlich eröffnet worden, sodass nun auch ein Umbau des Haltestellenbereiches erfolgen könne.

Herr Graen führt aus, dass die verkehrliche Situation in dem beschriebenen Bereich bereits durch den Fachbereich Tiefbau behandelt werde. Dies entspreche auch den hierzu bereits beschlossenen Anträgen durch den Stadtbezirksrat. Insbesondere werde derzeit die Installation einer Querungshilfe vorangetrieben, an welche sich eine weitere Bewertung der Verkehrslage anschließend werde. In Folge dessen komme ggf. die Einrichtung einer weiteren Querungshilfe in Betracht. Im Zuge dieser Maßnahmen werde eine Gesamtüberplanung des dortigen Verkehrsraumes betrieben, was voraussichtlich auch eine Verbesserung und Neugestaltung der Nebenanlagen (Fußwege, Radwege, Haltestellen) beinhalten werde.

Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie zu Beginn des vergangenen Jahres einen Antrag auf Installation von Wetterschutzhäuschen an beiden Fahrbahnseiten eingebracht habe. Dieser sei durch die Verwaltung bzw. die Verkehrsbetriebe abgelehnt worden, da diese lediglich ein festes Kontingent an Wetterschutzhäuschen bewirtschaften könnten. Die dortige Installation von entsprechenden Wartehäuschen würde demnach an anderer Stelle die Entfernung eines Unterstandes nach sich ziehen.

Bezirksratsherr Höhne bestätigt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Errichtung von Wartehäuschen in der Tat budgetiert seien. Somit könne es in jedem Haushaltsjahr nur eine begrenzte Zahl von Neuinstallationen geben. In Teilen der Region Hannover bestehe aus infrastruktureller Sicht ein erheblicher Installationsbedarf, sodass im Bereich Asphaltberge/Heisterbergallee nach seiner Einschätzung wohl zeitnah eher nicht mit einer Nachbesserung zu rechnen sei.

Ein fünfter Sprecher stellt sich als Anwohner der Tegtmeyerallee in Ahlem vor. Im Bereich der dortigen Hausnummer 25 sei nun ein veränderter Parkbereich eingerichtet worden, welcher das Parken nur noch für die Dauer von 1 Stunde an Werktagen gestatte. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme erschließe sich für ihn nicht. Vermutlich sei diese Maßnahme aufgrund der dort bestehenden Kindertagesstätte bzw. einer Schule vollzogen worden. Letztlich entstehe durch diese Parkregelung jedoch nach seiner Beurteilung keine Verbesserung der Situation. Zudem sei ein Abstellen der Autos mit vollem Fahrzeugumfang auf der Straße vorgesehen, was beim Ein- und Ausstieg speziell für Kinder eine Gefährdung nach sich ziehe. Ferner seien Verkehrsbehinderungen und Stausituationen zu befürchten, da aufgrund der parkenden Fahrzeuge Hindernisse für die in beiden Fahrtrichtungen fahrenden Autos entstehen würden.

Darüber hinaus regt der fünfte Sprecher eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen für angemietete Schulen an, welche zum Beispiel bei größeren Veranstaltungen, etwa dem jährlichen Neujahrsempfang, genutzt würden. Es bestehe ein grundsätzliches Verbot für den Ausschank von alkoholischen Getränken in diesen Räumlichkeiten. Zwar würden die angemieteten Schulbereiche bei entsprechenden Anlässen nicht für den Schulbetrieb genutzt, allerdings könnte man dennoch über eine gänzlich alkoholfreie Abhaltung solcher Veranstaltungen nachdenken.

Herr Graen berichtet, dass verwaltungsseitig die Einrichtung der beschriebenen Parkplätze initiiert worden sei, um eine bessere verkehrliche Erschließung der dort verorteten Kindertagesstätte zu ermöglichen. Diesbezüglich habe es in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bezüglich des Bringens und Abholens der Kita-Kinder gegeben. Es sei davon auszugehen, dass die einzuhaltenden Abgrenzungen und Abstandsregelungen seitens der Straßenverkehrsbehörde fachgerecht umgesetzt worden seien. Es handele sich um eine temporäre Maßnahme, die sich an den zeitlich begrenzten Standort der beschriebenen Kindertagesstätte ausrichte.

Eine sechste Sprecherin stellt sich als Vorsitzende des Vereins für Kunstradsport vor. Von diesem Verein werde die Turnhalle des ehemaligen Schulzentrums in Ahlem in der Petit-Couronne-Straße zu Trainings- und Wettkampfzwecken genutzt. Sie habe sich im Rahmen der Berichterstattung über die vergangenen Bezirksratssitzungen überrascht gezeigt, da sie widersprüchliche Schilderungen über den Turnhallenzustand wahrnehmen musste. Einerseits seien erhebliche Instandsetzungsbedarfe konstatiert worden, andererseits sei nur von kleineren Ausbesserungsbedarfen gesprochen worden. Sie könne aus eigener Erfahrung berichten, dass massive Mängel vorhanden seien, die einen Betrieb der Einrichtungen annähernd unmöglich machen würden. So seien die sanitären Anlagen zeitweise nicht nutzbar, da aufsteigendes Abwasser in die Duschbereiche eingedrungen sei. Die elektrischen Anlagen seien zu einem weiteren Anlass mit Wasser in Kontakt gekommen, was zu gefährlichen Situationen und einer Störung des Nutzungsbetriebes geführt habe. Diese Störungen seien auch durch die mehrfache Auslösung von Feueralarmen aufgetreten, was auf ein schadhaftes Warnsystem zurückzuführen sei. Sie sei irritiert, dass entsprechende Mängel offenbar der Schulleitung bzw. Teilen der Verwaltung nicht bekannt seien. Seitens des Vereins sei immer wieder auf die prekäre Gesamtsituation hingewiesen worden.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verweist auf einen in der letzten Sitzung beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion, der eine schnellstmögliche Instandsetzung der Turnhalle beinhalte. Zudem würden weitere Gespräche mit der Stadtverwaltung sowie der Sport-AG der Landeshauptstadt Hannover stattfinden, an welchen sie – in ihrer Rolle als Sportausschussvorsitzende – teilnehmen werde. Sie sei ebenfalls verwundert, dass die enormen Instandsetzungsbedarfe offenbar einzelnen Personen und Institutionen nicht bekannt seien. Speziell der Verwaltung seien die Schäden immer wieder aufgezeigt worden. Bezirksratsfrau Klebe-Politze habe sich außerdem sehr gewundert, dass ihr durch einzelne Vertreter*innen auch im Bezirksrat vermittelt worden sei, dass sie sich die geschilderten Missstände in der Turnhalle womöglich nur ausgedacht habe. Die Turnhalle habe durch eine Bewertungskommission das Urteil „mangelhaft“ erhalten, was einen untragbaren Zustand abbilde und die heute vorgebrachten Verhältnisse noch einmal deutlich untermauern würde.

Die sechste Sprecherin ergänzt, dass sich besondere Probleme ergeben würden, wenn Sportveranstaltungen aufgrund vorhandener Schäden spontan abgesagt werden müssten, zumal man gegenüber Verbänden und anderen Vereine in einer Durchführungsverpflichtung stehe.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass er sich aufgrund des bezeichneten Antrags der SPD-Fraktion ein Bild von der Situation in der Turnhalle durch einen Ortsbesuch verschafft habe. Durch die stellvertretende Schulleitung und das Schulsekretariat seien ihm auf Nachfrage seinerzeit keine erheblichen Mängel oder gravierende Instandsetzungsbedarfe aufgezeigt worden. Auch durch eine Sportlehrerin, welche während seiner Besichtigung gerade eine Sportstunde abgehalten habe, seien keine wesentlichen Probleme benannt worden, abgesehen von kleineren Mängeln, wie etwa eine schadhafte Schließanlage. Er sei erbost darüber, dass er in diesem und anders gelagerten Fällen mit völlig unterschiedlichen Wahrnehmungen konfrontiert werde. Einerseits müsse er durch Vereinsmitglieder von gravierenden Mängeln erfahren, andererseits werde durch die Verwaltung ein völlig anderes Bild dargestellt. Er wünsche sich daher die zeitnahe Anwesenheit einer/s verantwortlichen Vertreters*in des Fachbereiches Gebäudemanagement in einer der nächsten Bezirksratssitzungen. Die zum fließenden Sportbetrieb erforderliche Wartung und Instandsetzung von Sport- und Turnhallen betrachte er als selbstverständliches Geschäft der laufenden Verwaltung. Es dürfe daher unter keinen Umständen zu solch massiven Schäden und Mängeln kommen, wie sie nun zum wiederholten Mal geschildert worden seien.

Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass ein/e Vertreter*in des Fachbereiches Gebäudemanagement in einer der nächsten Sitzungen im interfraktionellen Rahmen anwesend sein werde. Zu dieser Gelegenheit sollte man dann die geschilderte Situation näher erörtern.

Die sechste Sprecherin äußert die Befürchtung, dass eine Sanierung und Instandsetzung womöglich deshalb nicht vorangetrieben werde, da ein möglicher Abriss der Sportstätte weiterhin im Raum stehe. Der beschriebene Missstand bestehe bereits seit Jahren und sei mehrfach kommuniziert worden.



Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 19:33 Uhr.



TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 5.1.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

Antrag,
auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen zuzustimmen.




Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2019/2020 je 244.655,94 € und 2021/2022 je 253.173,58 €, gesamt 995.660 €,

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2019/2020 je 244.917 € und 2021/2022 je 252.829 €, gesamt 995.492 €,

3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2019/2020 je 197.428 € und 2021/2022 je 203.844 €, gesamt 802.544 €,

4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2019/2020 je 205.625 € und 2021/2022 je 212.444 €, gesamt 836.138 €,

5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2019/2020 je 169.818 € und 2021/2022 je 176.530 €, gesamt 692.696 €,

6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2019/2020 je 159.725 € und 2021/2022 je 169.070 €, gesamt 657.590 €,

7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2019: 32.443 €, 2020: 33.126 €, 2021: 33.366 und 2022: 33.487 €,
gesamt 132.422 €,

8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2019: 82.972 €, 2020: 84.909 €, 2021: 85.589 und 2022: 85.933 €,
gesamt 339.403 €,

9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2019: 70.975 €, 2020: 72.774 €, 2021: 73.404 und 2022: 73.724 €,
gesamt 290.877 €,

10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2019: 70.975 € und 2020: 72.445 €, gesamt 143.420 €,

11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2019: 145.950 €, 2020: 148.984 €, 2021: 150.052 € und 2022: 150.590 €,
gesamt 595.577 €,

12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2019: 5.750 €, 2020: 5.794 €, 2021: 5.810 € und 2022: 5.817 € gesamt 23.171 €,

13. Freunde Andertens e.V.
2019: 2.972 € und 2020: 3.015 €, gesamt 5.987 €.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.




TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Zustand der Straße Am Lohgraben/Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0159/2020)

Bezirksratsherr Sorge verliest die Anfrage.

Die Straße Am Lohgraben, in dem Streckenabschnitt zwischen dem Bereich Am Soltekampe und Lenther Str., ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Straßenbelag ist an vielen Stellen sehr uneben, brüchig und weist einige Schlaglöcher auf.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung der Straßenzustand bekannt?

2. Wenn ja, sind Ausbesserungen geplant und wann werden sie durchgeführt?


Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Ja, der Straßenzustand ist der Verwaltung bekannt.

zu 2.:

Die Straße Am Lohgraben ist in dem beschriebenen Bereich (Lenther Straße bis Am Soltekampe) für das Deckenprogramm 2021 vorgesehen.
Bis zur geplanten Instandsetzung wird die Fahrbahn durch den zuständigen Erhaltungsbezirk in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.


TOP 6.1.2.
Probierbäume im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0160/2020)

Zu Sitzungsbeginn zurückgezogen.


TOP 6.1.3.
Seniorenangebote im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0161/2020)

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest die Anfrage.

Die Stadtgesellschaft altert erfreulicherweise und verjüngt sich auch durch steigende Geburtenzahlen. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Alter länger mobil und nutzen auch die vielfältigen Angebote der Stadtgesellschaft. Häufig sind allerdings auch ältere Mitmenschen eingeschränkt in ihrer Mobilität, sei es durch ein Handicap oder finanzielle Möglichkeiten. Die Landeshauptstadt Hannover hat ein großes Angebot an Maßnahmen im Bereich des Kommunalen Seniorenservice.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Verbände im Stadtbezirk beteiligen sich an den Angeboten des Kommunalen Seniorenservice?

2. Welche Angebote des Kommunalen Seniorenservice gibt es im Stadtbezirk?

Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Über das stadtbezirkliche Netzwerk der Senior*innenarbeit im Stadtbezirk 11 sind prinzipiell alle Wohlfahrtsverbände (z.B. SoVD, Caritas, Diakonie, AWO, Johanniter) vertreten, die aktiv an der Gestaltung der Angebote im Bezirk mitwirken können. Hinzu kommen Vertreter*innen von Kirchengemeinden, Pflegediensten, Wohnungswirtschaft und Seniorenbeirat, die sich ebenfalls in den Austausch einbringen können.

zu 2.:

Im Stadtbezirk 11 gibt es folgende Angebote des Kommunalen Seniorenservice:

• Information und Beratung im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen in der Ihmepassage 5 oder im Stadtbezirksbüro in der Krugstraße. Dort wird zu allen Fragen des Alter(n)s beraten, eben auch zu den Angeboten, die es für Senior*innen im Stadtbezirk gibt. Für mobilitätseingeschränkte Senior*innen wird Beratung auch über Hausbesuche ermöglicht.

• Insgesamt stehen für Senior*innen in Ahlem, Badenstedt und Davenstedt 38 offene Freizeit- und Kreativangebote zur Verfügung. Diese Angebote sind in aller Regel kostenlos, sodass auch älteren Menschen mit „schmalem“ Geldbeutel teilhaben können.

• Die Mobile Einzelfallhilfe als Kriseninformation kümmert sich stadtweit (auch im Bezirk 11) um Senior*innen, die in schwierigen Lebenssituationen sind. Sie ist ausschließlich zugehend unterwegs.

• Ehrenamtliche Begleitdienste unterstützen stadtweit Senior*innen zu Hause (auch im Bezirk 11):
- Ehrenamtliche vom Handwerkerdienst übernehmen kleinere Reparaturen
- Ehrenamtliche Alltagsbegleiter*innen unterstützen nach Tätigwerden der beruflichen Sozialarbeit weiter, um zu einer Stabilisierung der häuslichen Situation beizutragen
- Formularlots*innen leisten bei mobilitätseingeschränkten Senior*innen Ausfüllhilfe bei Antragsformaten wie Grundsicherung, Wohngeld, Wohnberechtigungsschein und Schwerbehindertenausweis
- Partnerbesuchsdienst besucht Senior*innen regelmäßig zu Hause, um einer Einsamkeit entgegenzuwirken
- Ehrenamtliche von PAUL (Partnerschaftliche Unterstützungsleistungen) übernehmen Einkäufe, Begleitung zu Ärzten, Friseur, kulturellen Ereignissen im Stadtgebiet
TOP 6.1.4.
Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 15-0162/2020)

Bezirksratsherr Politze verliest die Anfrage.

In der letzten Sitzung des Schulausschusses der Landeshauptstadt Hannover wurde das Programm für Schulen mit besonderen Herausforderungen mit einem Gesamtvolumen von 750.000 EURO beschlossen. Auch die IGS Badenstedt gehört zu diesen Schulen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen werden an der IGS Badenstedt gefördert?

2. Welchen finanziellen Umfang haben diesen Maßnahmen im Einzelnen?

Frau Sufin verliest die Antwort der Verwaltung.

Vorbemerkungen:

Die IGS Badenstedt ist eine der acht Schulen, die gemeinsam vom Land und von der Landeshauptstadt Hannover für das Landesprogramm „Schule Plus“ vorgeschlagen wurde.

Den Auftrag des Schulträgers für die Mitwirkung an diesem Programm hat die Landeshauptstadt Hannover in der Drucksache Nr. 1220/2018 N1 „Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen“ formuliert und beschlossen. Hierfür wurden finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 750.000,- € für die Jahre 2019 und 2020 für die acht Schulen in den Haushalt eingestellt. Parallel wird zur Deckung auch die Nutzung von Mitteln aus dem Digitalpakt geprüft und ggf. beantragt.

zu 1.:

Die IGS Badenstedt erhält Mittel zur Unterstützung des digitalen Unterrichts und der Ausgestaltung eines Ruhebereichs.

Die IGS Badenstedt hat den Prozess der Schulentwicklung mit Hilfe von Impulsen der Initiative „Schule im Aufbruch“ in enger Begleitung des Schulentwicklungsteams (SET) der Niedersächsischen Landesschulbehörde begonnen. Die Schule möchte individualisierte Unterrichtsfächer im Stundenplan verorten, die den Schüler*innen individuelles, selbständiges und verantwortungsvolles Arbeiten vermitteln sollen.

Als erstes Pilotprojekt wurde das Unterrichtsfach „Verantwortung“ für den Jahrgang 5 in den Stundenplan aufgenommen. Hier soll den Schüler*innen u.a. der verantwortungsvolle Umgang mit Mensch und Natur vermittelt werden.

Um die Schule bereits zu Beginn des langen Prozesses der pädagogischen Neuausrichtung zu unterstützen, soll die IGS Badenstedt für den Unterrichtsalltag im Bereich der Digitalisierung besser ausgestattet werden.

Unabhängig davon wünscht sich die Schule die Gestaltung eines Ruhebereichs, in dem Möglichkeiten des Entspannens und Zurückziehens geschaffen werden sollen.

Im heutigen Schulalltag haben viele Schüler*innen das Bedürfnis, sich in den unterrichtsfreien Zeiten wie den Pausen oder Freistunden ausruhen und zurückziehen zu können. Dafür soll eine Aufenthaltsfläche im 1. OG umgestaltet werden.

zu 2.:

Für den digitalen Unterricht werden Mittel in Höhe von 70.200,- € zur Verfügung gestellt, die zur Ertüchtigung des veralteten Netzwerkes und zur Unterstützung durch digitale Präsentationsmedien in einigen Klassenräumen eingesetzt werden sollen.

In diesem Zusammenhang soll ein Klassensatz an digitalen Endgeräten für die Schüler*innen sowie zwei Laptopwagen angeschafft werden. Weiterhin sollen interaktive Tafelsysteme in weiteren sieben Klassenräumen zum Einsatz kommen.

Für die Gestaltung des Ruhebereiches sollen Mittel in Höhe von 27.000,- € bereitgestellt werden.

Insgesamt erhält die IGS Badenstedt Mittel in Höhe von 97.200,-€.

Die Verwaltung verweist auf die beschlossene Drucksache 3271/2019 N1.


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Grundschulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0188/2020)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest die Anfrage.

Die Verwaltung tat am 25.11.im Interkreis kund, dass die Situation der Grundschulen im Stadtbezirk in Ordnung wäre und sogar noch Potential hätte.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Schule hat Potential und ist die sofort nutzbar?

2. Wie kommen die Schüler zu dieser/en Schule/n?



Frau Sufin verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Interkreises am 25.11.2019 die Situation der Grundschulen vorgestellt. Dies beinhaltete sowohl eine Gesamtbetrachtung aller vier Grundschulen im Stadtbezirk, als auch detaillierte Einzeldarstellungen der Grundschulen. Neben der aktuellen Situation in Bezug auf die Anzahl der Schüler*innen im Schuljahr 2019/20, der Raumsituation und den bisher durchgeführten schulplanerischen Maßnahmen,
wurde auch ein prognostischer Ausblick auf die zu erwartenden Schüler*innenzahlen für die kommenden Jahre gegeben.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung dargelegt, dass bezogen auf die Gesamtkapazität der zur Verfügung stehenden Schulplätze der vier Grundschulen die Kapazitätsgrenze nicht erreicht ist, jedoch standortbezogen ein Ungleichgewicht in Bezug auf die Auslastung der einzelnen Grundschulen besteht.
Die GS Ahlem weist aktuell und prognostisch auch in den kommenden Jahren nicht die Gesamtschülerzahl einer 4-zügigen Grundschule auf und hat damit freie Kapazitäten. Um eine gleichmäßigere Verteilung der Schüler*innen zu erreichen, hat der Ausbau der Grundschule Ahlem zu einer Ganztagsschule eine hohe Priorität.

Des Weiteren werden dauerhafte räumliche Erweiterungen an den bestehenden Grundschulstandorten geprüft.

zu 2.:

Da alle vier Grundschulen aktuell und in den kommenden Jahren die Schüler*innen aus ihrem jeweiligen Einzugsgebiet beschulen können, liegen die Schulwegebeziehungen im fußläufigen Bereich für Grundschulkinder.

Bezirksratsherr Hirche weist darauf hin, dass im Umfeld der Friedrich-Ebert-Schule weitere Containermodule errichtet werden, um den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. Er möchte daher wissen, wie lange diese Containeranlagen bestehen bleiben und wann mit einem Schulausbau zu rechnen sein könne.

Frau Sufin antwortet, dass von der Verwaltung heute kein Termin genannt werden könne, zu dem ein Rückbau der mobilen Raumeinheiten auf dem Grundstück der Friedrich-Ebert-Schule erfolgen werde. Frau Sufin sagt mit Bezug auf die Antwort zur Anfrage Drucks. Nr. 15-0188/2020 F1, dass dauerhafte räumliche Erweiterungen an den bestehenden Grundschulstandorten geprüft werden.

Bezirksratsherr Hirche äußert Unverständnis, dass die Verwaltung keine Kenntnis von der geplanten Aufstellung weiterer mobiler Raumeinheiten im Bereich der Friedrich-Ebert-Grundschule habe.

Frau Sufin verweist auf die Beschlussdrucksache Nr. 3114/2019, welche die Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 05.12.2019 eingebracht und vorgestellt habe.


TOP 6.2.2.
Tischtennisplatte Spielplatz Auerhahnhof
(Drucks. Nr. 15-0189/2020)

Bezirksratsherr Rosenzweig verliest die Anfrage.

Der Bezirksrat beschloss auf Anraten der Verwaltung eine Tischtennisplatte auf dem Spielplatz Auerhahnhof. Diese ist nun aufgestellt.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der momentane Standort und die Ausführung der finale Platz für diese?



Herr Löpp verliest die Antwort der Verwaltung:

Die Tischtennisplatte auf dem Spielplatz Auerhahnhof soll auf dem aktuellen Standort verbleiben. Die wassergebundene Wegedecke um die Tischtennisplatte herum wird noch überarbeitet.


Bezirksratsherr Rosenzweig ergreift das Wort und erläutert den Hintergrund der Anfrage. Demzufolge wurde ursprünglich die Installation einer Tischtennisplatte auf dem Spielplatz Trappenkehre beabsichtigt. Diesem Vorschlag sei die Verwaltung nicht gefolgt und habe letztlich eine Einrichtung auf dem Spielplatz Auerhahnhof vorgeschlagen.
Ein Ortstermin an der Trappenkehre sei von einem Vertreter des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün begleitet worden, welcher eine dortige Installation aufgrund der bereits bestehenden (Kleinkind-)Spielgeräte aus Sicht der Verwaltung abgelehnt habe. Eine Installation auf einer angrenzenden Grünfläche zwischen zwei Bäumen sei ebenfalls verwehrt worden, da dies mit erheblichen Eingriffen und Baumaßnahmen verbunden sei. Anschließend habe man den Bereich des Spielplatzes Auerhahnhof gemeinsam in Augenschein genommen, wo man durch die Verwaltung einen geeigneten Platz aufzeigte. Bezirksratsherr Rosenzweig habe bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass die Tischtennisplatte an diesem Standort keine Nutzung finden werde, da sich dort keine Kinder und Jugendlichen aufhalten würden, die an einer Tischtennisplatte interessiert seien. Nunmehr sei eine Aufstellung der Anlage erfolgt – allerdings in Kniehöhe und inmitten eines Kleinkindspielbereiches. Dieses Verwaltungshandeln sei letztlich eine Katastrophe.
Genau dieses Gebaren setze sich jedoch fort, wenn man einen Blick auf die Verwaltungsausführungen zur derzeitigen Schulsituation im Stadtbezirk werfe. Demnach konstatiere man einerseits keinen gesteigerten Platz- und Raumbedarf, andererseits würde eine Vielzahl neuer Containeranlagen installiert, um die Schüler*innen unterrichten zu können. Bereits vor etwa 5 Jahren habe man gegenüber der Verwaltung auf den sich abzeichnenden Zuwachs an Kindern im Stadtbezirk hingewiesen. In der Folge sei jedoch nichts geschehen, um dieser Entwicklung entgegenzuschreiten. Aus der Not heraus habe man mit hohem Kostenaufwand eine temporäre Kindertagesstätte einrichten müssen, die für zahlreiche Probleme sorge, welchen man nun mit weiterem Kostenaufwand begegnen müsse. Es sei ernüchternd, dass offenbar die Anträge, Hinweise und Initiativen aus dem Stadtbezirksrat weitgehend ignoriert würden.

Bezirksbürgermeister Göbel unterstützt diese Ausführung. Er habe im Rahmen eines Gespräches mit leitenden Verwaltungsvertreter*innen unter anderem den beabsichtigten Umzug des Kulturtreffs Plantage erörtert. Er habe hierbei den Eindruck gewinnen müssen, dass man über verschiedene Aspekte auf Verwaltungsseite nicht informiert gewesen sei und auch nicht die Ernsthaftigkeit der Thematik erkannt habe.
Er appelliere daher speziell an die anwesenden Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eigenen Einfluss künftig stärker zur Geltung zu bringen.
Darüber hinaus vertritt Bezirksbürgermeister Göbel die Ansicht, dass es zum Alltag der politischen Arbeit gehöre, dass nicht alle beschlossenen Anträge die gewünschte Umsetzung fänden. Umso wichtiger sei es, die zentralen Themen nicht aus den Augen zu verlieren und sie weiterhin zu verfolgen.

Bezirksratsherr Rosenzweig würde es begrüßen, wenn man die allgemeine Zusammenarbeit mit der Verwaltung durch die Anwesenheit entsprechender Vertreter*innen im Rahmen einer Bezirksratssitzung erörtern könnte. Wenn die zuvor geschilderten Ergebnisse und Reaktionen die Früchte der ehrenamtlichen Tätigkeit auf Bezirksratsebene darstellten, müsse man grundsätzlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Engagements stellen.

Bezirksratsherr Höhne mutmaßt abschließend, dass die zu klein geratene Tischtennisplatte womöglich die finanziellen Möglichkeiten der Landeshauptstadt Hannover symbolisiere.




TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Veränderung/Schwenk der Stadtbahnlinie 10 über die "Wasserstadt Limmer" und Verlängerung der Stadtbahntrasse nach Velber
(Drucks. Nr. 15-0202/2020)

Bezirksratsherr Höhne verliest die Anfrage.

Am 1. November 2019 berichtete die "Neue Presse" über einen geplanten Prüfauftrag der Region Hannover zu einem Schwenk der Stadtbahnlinie 10 über die "Wunstorfer Straße" in Limmer, damit die "Wasserstadt Limmer" an die Stadtbahn angeschlossen werden kann. Dies bedeutet den Wegfall /Verlegung der jetzigen Haltestellen "Brunnenstraße" und "Harenberger Straße". Die geplante Linie führt über den ehemaligen Conti-Parkplatz parallel zur Güterumgehungsbahn in Höhe "Zum Schleusengrund" wieder zurück auf die alte Trasse zur "Heisterbergallee". Im Zusammenhang mit der Neuplanung favorisieren wir die Verlängerung der jetzigen Stadtbahnlinie 10 mit einer neuen Anbindung und Endhaltestelle "Velber" in Höhe des "Englischen Friedhofs".

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wann ist mit dem Abschluss der Untersuchung zu rechnen und wann wir diese dem Bezirksrat vorgelegt?

2. Wird die Möglichkeit einer Verlängerung des jetzigen Streckenverlaufs nach Velber zum "Englischen Friedhof" ebenfalls geprüft und falls nicht, warum?

3. Wie wird sich die veränderte und verlängerte Streckenführung zeitlich in der Fahrtzeit zur "Ehrhartstraße" und Endhaltestelle "Ahlem" auswirken?

Herr Graen verliest die Antwort der Verwaltung.

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet. Die Region teilt mit:

zu 1.:

Erste Ergebnisse der Untersuchung werden spätestens im 2. Quartal 2020 erwartet. Über die Form, wie die Ergebnisse den politischen Gremien mitgeteilt werden, werden sich die Regionsverwaltung und die infra anschließend mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover austauschen.

zu 2.:

Die Möglichkeit einer Verlängerung des jetzigen Streckenverlaufs nach Velber zum ‚Englischen Friedhof‘ steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Prüfung einer Anbindung der Wasserstadt Limmer und ist daher nicht Gegenstand der Untersuchung. Angesichts der fußläufigen Entfernung zwischen der Bebauung Velbers und der potenziellen Haltestelle am ‚Englischen Friedhof‘ ist dort jedoch das unmittelbare Fahrgastpotenzial sehr gering. Fußwege von über 500m zu Haltestellen werden in der Regel als unattraktiv wahrgenommen, so dass eine geringe Akzeptanz zu erwarten wäre.

zu 3.:

Die derzeit untersuchte Streckenführung ist etwa 250m länger als die Bestandsstrecke. Unter Berücksichtigung der Kurvenradien ist mit einer Fahrzeitverlängerung von ein bis maximal zwei Minuten zu rechnen.


TOP 6.3.2.
Verzögerungen beim Abriss/Neubau der Wohnhäuser der "KSG" in der Richard-Lattorf-Straße
(Drucks. Nr. 15-0204/2020)

Bezirksratsherr Höhne verliest die Anfrage.

Vor einigen Jahren stellte die Geschäftsführung der KSG die geplanten Veränderungsmaßnahmen ihrer Wohnhäuser dem Bezirksrat vor. Damals wurde den Mietern Unterstützung (auch durch andere Vermieter) beim vorübergehenden Umzug in andere Wohnungen des näheren Umfelds, sowie die Möglichkeit eines priorisierten Einzugs in die neu errichteten Gebäude, zugesagt.
Offenbar ist es zu zeitlichen Verzögerungen beim Abriss/Neubau gekommen. Darüber hinaus hören wir, dass die zugesagte angekündigte Unterstützung der KSG offenbar nicht in dem notwendigen Umfang stattfindet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchem Rahmen bewegt sich die zeitliche Verzögerung, wodurch wurde sie verursacht und wie sieht die aktuelle Zeitplanung aus?

2. Wie viele Mieter/Bewohner sind ausgezogen und haben sich einen Wiedereinzug in die neuen Wohnungen gewünscht, bzw. wie viele Mieter/Bewohner sind ausgezogen, werden nicht wieder in die neuen Wohnungen einziehen und welche Gründe haben sie hierfür angegeben?

3. Wie sieht die tatsächliche Unterstützung seitens der KSG für die Umzüge in andere Wohnungen aus und werden diese auch in Anspruch genommen?

Herr Graen verliest die Antwort der Verwaltung.

zu 1.:

Die zeitliche Verzögerung für den ersten Bauabschnitt liegt derzeit bei einigen Monaten. Sie ist u.a. auch durch verlängerte Bearbeitungszeiten aufgrund eines hohen Antragsaufkommens und veränderter Zuständigkeiten in der Bauverwaltung begründet. Seitens der KSG ist derzeit geplant, die ersten drei Bauabschnitte mit etwa 80 Wohnungen bis zum Jahr 2023 zu realisieren. Die Bauabschnitte 4 und 5, südlich der Petit-Couronne-Straße, werden zu einem etwas späteren Zeitpunkt realisiert.

zu 2.:

Von vormals 12 Mietparteien im Bereich des 1. Bauabschnitts wohnen heute 8 Mieter
in anderen Wohnungen der KSG, davon wollen 3 nach Fertigstellung in den Neubau
ziehen. Von den übrigen Mietparteien sind 3 anderweitig verzogen, ein Mieter war
verstorben.


Aus den beiden Altgebäuden im 2. Bauabschnitt sind von 12 Mietparteien bisher 7
ausgezogen, 4 Parteien haben bisher eine Wohnung im Neubau vorgemerkt.
Die KSG macht allen Altmietern Angebote für eine Wohnung im späteren Neubau, die
Absagegründe der Mietparteien hierzu werden jedoch nicht dokumentiert.

zu 3.:

Die KSG hat den gekündigten Mietparteien aus dem 1. Bauabschnitt verschiedene
Wohnungen im eigenen Bestand angeboten. Darüber hinaus wurden in Kooperation
mit der Firma Gundlach auch Wohnungen im direkten Umfeld angeboten. Den Mietern
im 2. Bauabschnitt wurden direkt Neubauwohnungen im 1. Bauabschnitt und ggf. auch
andere Bestandswohnungen angeboten.
Interessierte Mieter aus den weiteren Bauabschnitten haben Exposés der künftigen
Wohnungen erhalten. Die Rückmeldung aus diesen Bereichen ist aber bisher gering.

Da einige Mietparteien in Bestandswohnungen umgezogen sind, geht die KSG davon
aus, dass die gewährte Unterstützung durchaus angenommen wird.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Egyptien (PIRATEN)

TOP 6.4.1.
Altersarmut im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0207/2020)

Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass er von der Verwaltung den Hinweis erhalten habe, dass die sechsseitige Anfrageantwort sehr umfassend sei. Er fragt Bezirksratsherrn Egyptien daher, ob dieser auch mit einer schriftlichen Anfragebeantwortung einverstanden sei.

Herr Löpp bestätigt diese Darstellung und verweist zudem auf beinhaltete Zahlen- und Diagrammdarstellungen, welche sich am ehesten durch eine verschriftlichte Kenntnisnahme verinnerlichen ließen. Er stellt die Aushändigung der Anfrageantworten an die interessierten Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter*innen zum Sitzungsende in Aussicht.

Bezirksratsherr Egyptien erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden und verliest anschließend den Text der Anfrage.

Das Rentenniveau in Deutschland ist durch die sog. Rentenreformen der letzten dreißig Jahre insgesamt gesunken. Insbesondere der von der CDU/SPD-Bundesregierung mit dem sogenannten RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz initiierte Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. März 2007 zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Lebensjahre hat zu einer deutlichen Niveau-Senkung beigetragen. Bei Inanspruchnahme von
Altersrente vor Vollendung des 67. Lebensjahres müssen Regel-Rentner*innen nunmehr für jeden vorzeitigen Monat Abschläge in Höhe von jeweils 0,3 % in Kauf nehmen.

Zeitgleich steigen die Wohnkosten im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und
damit die Unterkunftsbedarfe seit Jahren sehr stark - wie insgesamt in Hannover und in ganz Deutschland. Die Folge ist, dass der für den Lebensunterhalt verbleibende Teil der Altersrente immer weiter absinkt. Die Anzahl der potenziell Leistungsberechtigten auf Sozialleistungen dürfte damit immer weiter ansteigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich mit Bezug auf unseren Stadtbezirk:

1. Wie viele Personen nehmen im Stadtbezirk (aufgeschlüsselt nach Stadtteilen)
ihren Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Wohngeld wahr und wie hat sich die Inanspruchnahme derartiger Leistungen in den letzten 30 Jahren, also z.B. auch gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Vorgängergesetz des SGB XII, entwickelt? (Bitte jeweils absolut und prozentual angeben, bezogen auf die als Rentner*innen bzw. Pensionär*innen geführten Personen).

2. Wie hoch sind nach Schätzung der Verwaltung die Anzahl und die Quote der grundsätzlich Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII oder nach dem Wohngeldgesetz (WGG), die bisher keine Leistungen beantragt haben, und bestehen Konzepte der Landeshauptstadt, diese zur Antragstellung zu animieren?

3. Bietet die Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk oder für Bewohner*innen des Stadtbezirks auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten (zum Beispiel in Senior*innenkreisen, im betreuten Wohnen, in Alten- und Pflegeheimen o.ä.m.) Beratung und Informationen für potenziell Anspruchsberechtigte an und wenn Ja, wo?

Bezirksratsherr Höhne äußert eine Verständnisfrage zur vorgetragenen Anfrage und erkundigt sich bei Bezirksratsherrn Egyptien, weshalb aufgrund der Erhöhung des Renteneintrittsalters von einer Senkung des Rentenniveaus auszugehen sei. Nach seinem Kenntnisstand sei die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf die gestiegene Lebenserwartung zurückzuführen. Zudem seien ihm auch weitergehende Modelle bekannt, die sich mit dem Zeitpunkt des Renteneintritts beschäftigen würden und welche sich derzeit in der Erörterung befänden.

Bezirksratsherr Egyptien antwortet, dass er zu Beginn seiner eigenen Beitragszahlungen auf Basis des damals geltenden Rechts von einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren ausgehen konnte. Durch die zwischenzeitliche Rentenreform sei diese Altersgrenze auf 67 Lebensjahre angehoben worden. Allerdings habe er ab diesem Zeitpunkt dieselbe Rente erhalten, die er – unter Maßgabe des „alten“ Rechts – auch mit 65 Jahren bekommen hätte. Faktisch habe er jedoch länger in die Rentenkasse eingezahlt, was letztlich eine Absenkung des Rentenniveaus darstelle.

Die Anfrageantwort erfolgt schriftlich.

Vorbemerkungen:

Zur Armutsmessung wird auf kommunaler Ebene – so auch in der Stadt Hannover - die Transferleistungsquote herangezogen. Transferleistungen umfassen Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und (zusätzlich seit 2015) dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Altersarmut wird gemessen an der Transferleistungsquote der Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und älter.

Ein Rückblick auf die vergangenen 30 Jahre ist nicht möglich. Die folgende Darstellung beginnt mit der Gültigkeit des SGB II und des SGB XII (Hartz IV-Reform im Jahr 2005). Es wird darüber hinaus ein nicht vergleichbarer Blick auf HLU-Leistungen nach dem BSHG der Jahre 2000 bis 2003 geworfen.

zu 1.:

Ende 2018 lebten im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt insgesamt 833 Senior*innen, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhielten. Die meisten hiervon hatten ihren Wohnsitz im Stadtteil Badenstedt (355) (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter im Dezember 2018 im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt nach Stadtteilen

Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Die Transferleistungsquote der Senior*innen (Empfänger*innen von Transferleistungen im Alter von 60 plus in Bezug auf alle Senior*innen) betrug für den Stadtbezirk 8,6 Prozent und liegt damit unter dem Stadtdurchschnitt (9,8 Prozent). Überdurchschnittlich hoch ist die Transferleistungsquote mit 11 Prozent in Badenstedt (vgl. Abb. 1).

Abb. 2: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und in der Stadt Hannover insgesamt

Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Seit 2006 ist der Anteil der Senior*innen mit Transferleistungen in der Stadt Hannover deutlich von 6,4 Prozent auf 9,8 Prozent angestiegen. Die Entwicklung im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat die gleiche Dynamik erfahren, allerdings auf niedrigerem Niveau (vgl. Abbildung 2).

In absoluten Zahlen stellt sich die Entwicklung in den Stadtteilen des Stadtbezirks wie folgt dar:

Abb. 3: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt nach Stadtteilen

Quelle: Landeshauptstadt Hannover: Fachbereich Soziales und Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Rückblick auf Leistungen des BSHG

Für dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt kann ein Rückblick auf Senior*innen im Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem BSHG für die Jahre 2000 bis 2003 vorgenommen werden. In all diesen Jahren bezogen am Ende eines Jahres im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt knapp 3,5 Prozent der Senior*innen HLU.

Das waren jeweils rund 300 Personen. In der Stadt Hannover betrug die HLU-Quote in diesen Jahren rund 4 Prozent.

Wohngeld als Hinweis auf Altersarmut

Einen weiteren Hinweis auf finanziell prekäre Lebenslagen gibt der Wohngeldbezug. Bei den im folgenden dargestellten Daten handelt es sich um Angaben für die Stadt Hannover insgesamt mit Rückblick bis ins Jahr 2014. Daten für die Stadtbezirke liegen nicht vor.

Im Jahr 2019 haben durchschnittlich 2.268 Rentner*innen Wohngeld bezogen. Damit liegt die Zahl der Empfänger*innen seit 2016 auf ähnlich hohem Niveau. Deutlich ablesbar ist die Wohngeldnovelle im Jahr 2016 mit einem Anstieg von stadtweit mehr als 600 Wohngeldempfänger*innen. Einerseits stieg hierdurch der Kreis der Anspruchsberechtigten und andererseits wurde diese Novelle durch vielfältige Aktivitäten des Fachbereichs Soziales - Bereich Wohngeld (50.3) in der Ansprache von Senior*innen im Stadtgebiet begleitet. Wie sich die Wohngeldnovelle 2020 auswirken wird, ist abzuwarten.









Abb. 4: Rentner*innen mit Wohngeldbezug in der Stadt Hannover im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2019

Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziales

zu 2.:

(a) Schätzung der Anspruchsberechtigten

Mit dem Thema der verdeckten Altersarmut oder der Dunkelziffer von Altersarmut beschäftigen sich bundesweit verschiedene Studien. Aktuell liegt eine Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vor (DIW Wochenbericht 49/2019). Demnach nehmen 62 Prozent der Senior*innen die Grundsicherung, die ihnen zustünde, nicht in Anspruch. Das heißt im Umkehrschluss, dass von 100 Berechtigten nur 38 die Grundsicherung in Anspruch nehmen, z. B. aus Scham, Unkenntnis oder (der meist unbegründeten) Sorge, dass Familienangehörige finanziell behelligt werden oder das Sozialamt zum Umzug in eine billigere Wohnung auffordern könnte oder auch aufgrund bürokratischer Hürden.

Legt man diese bundesweite Berechnung zu Grunde, muss man von einer Anzahl von Anspruchsberechtigten im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt von rund 2.192 Senior*innen ausgehen, von denen nur 833 Senior*innen ihren Anspruch geltend machen.

Eine Schätzung der Wohngeldberechtigten, die ihre Ansprüche nicht geltend machen, ist seriös nicht darzustellen.

(b) begleitende Konzepte

Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem 01.01.2020 das Land Niedersachsen unter Kostenträgerschaft des Bundes. Durch das BMAS werden Publikationen und Informationsbroschüren zur Grundsicherung sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Insbesondere informiert auch die Deutsche Rentenversicherung auf der Internetseite und mit Broschüren über die Voraussetzungen und Ansprüche. Von dort werden zusätzlich Rentner*innen konkret mit dem Rentenbescheid informiert. Sofern Renten bis zu einem Betrag von 865 EUR bewilligt werden, liegt dem Bescheid auch bereits ein Antragsformular bei.

Für etwaige Antragsteller*innen von Grundsicherungsleistungen steht im Fachbereich Soziales - Hilfen nach dem SGB XII und AsylBLG (50.1) die individuelle Beratung im Vordergrund. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und Beratung besteht aber erst, wenn die betroffenen Personen sich mit der Leistungsabteilung in Verbindung gesetzt haben. Eine aufsuchende Sozialarbeit durch Mitarbeiter*innen des Bereichs 50.1 kann mit vorhandenem Personal nicht stattfinden. Sofern hier eine Notwendigkeit bekannt wird, erfolgt diese in der Regel durch den Kommunalen Seniorenservice des Fachbereichs Senioren.

Der Bereich Wohngeld (50.3) hat mit Einsetzen der Wohngeldreform 2016 vielfältige Aktivitäten unternommen, um Wohngeld gezielt als Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut einzusetzen. In allen Stadtbezirken Hannover haben Informationsveranstaltungen stattgefunden, um Betroffene oder Multiplikatoren über mögliche Ansprüche auf Wohngeld und damit einhergehenden Rahmenbedingungen zu informieren und zu beraten. Diese Veranstaltungen erfolgten in Zusammenarbeit des Fachbereiche Soziales und des Fachbereichs Senioren, dem Seniorenbeirat Hannover und dem Landesseniorenrat Niedersachsen. Insgesamt wurden zwischen 2016 und 2019 im Stadtgebiet Hannover und Umgebung ca. 110 Veranstaltungen durchgeführt. Hierbei wurden ca. 1.900 Menschen erreicht.

Darüber hinaus hat der Bereich Wohngeld einen Flyer speziell zum Thema „Wohngeld für Seniorinnen und Senioren“ entwickelt und setzt diesen gezielt bei Informationsveranstaltungen ein. Der Flyer findet große Akzeptanz. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde dieser Flyer aktualisiert. Entsprechend wurde auch auf der Homepage des Bereiches Wohngeld Informationen speziell zu dieser Zielgruppe mit weiterführenden Informationen eingestellt.

Gemeinsam mit der Region Hannover und dem Jobcenter Region Hannover hat der Bereich Wohngeld im Rahmen eines Übergabemanagements ein Informationsschreiben entwickelt. Dieses Schreiben erhalten die Kund*innen, die aus Altersgründen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausscheiden. Hierin werden sie systematisiert über mögliche Ansprüche im Wohngeld und im SGB XII hingewiesen und die jeweiligen Rahmenbedingungen werden erläutert.

Alter, Armut, Schulden:

Im letzten Jahrzehnt hat sich in der Schuldner- und Insolvenzberatung die Überschuldung älterer Menschen als Problematik herauskristallisiert. Das daraufhin entstandene Präventionsprojekt „Alter, Armut, Schulden“ zielt darauf ab, Teilhabe im Alter – trotz verringerter finanzieller Mittel – zu gewährleisten und Armut sowie prekäre Einkommenssituationen von Betroffenen zu erkennen und zu überwinden. Zu den Maßnahmen zählen u. a. die Budgetberatung, der Aufbau von grundlegenden Entschuldungskonzepten und die Verhinderung von Pfändungs- und Zwangsmaßnahmen. Sozialarbeiter*innen der Schuldnerberatung schulen Multiplikatoren*innen des Fachbereiches Senioren, die mit älteren Einwohner*innen zum Thema Schuldenentstehung und Schuldenvermeidung arbeiten. Ziel ist es, das Angebot der Schuldnerberatung für ältere Einwohner*innen bekannt und niedrigschwellig nutzbar zu machen. Es werden kontinuierlich Kooperationen im haupt- und ehrenamtlichen Bereich aufgebaut. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch bei der Zusammenarbeit mit eingesetzten Betreuer*innen.

In allen stadtbezirklichen Netzwerken für Senior*innen, die vom Kommunalen Seniorenservice Hannover (KSH) organisiert werden, stellt die Schuldnerberatung das Projekt regelmäßig vor. Die Schuldnerberatung wird vom Kommunalen Seniorenservice bei Kriseninterventionen eingeschaltet.

zu 3.:

Durch Mitarbeiter*innen im Fachbereich Soziales - 50.1 werden auf Anfrage verschiedener Institutionen (z. B. Seniorenbüros, Beratungsstellen) Informationsvorträge zum Thema Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem SGB XII durchgeführt. Der Bereich 50.3 wird auch im Jahr 2020 die Informationsveranstaltungen zum Wohngeld vor Ort fortführen.

Im stadtbezirklichen Netzwerk der Senior*innenarbeit im Stadtbezirk 11 sind prinzipiell alle Wohlfahrtsverbände (z.B. SoVD, Gemeinde-, Caritas, Diakonie, AWO, Johanniter) vertreten, die aktiv an der Gestaltung der Angebote im Stadtbezirk mitwirken können. Hinzu kommen Vertreter*innen von Kirchengemeinden, Pflegediensten, Wohnungswirtschaft und Seniorenbeirat, die sich ebenfalls in den Austausch einbringen können.

Um der verdeckten Armut entgegenzuarbeiten, werden folgende Strategien ergriffen:
· Thematisierung von Altersarmut im Seniorennetzwerk des Stadtbezirks. Dort sind Multiplikator*innen versammelt, die die Informationen weitertragen.
· Beziehungsarbeit der Sozialarbeiterin zu den ehrenamtlichen Leitungen der Neigungsgruppen, die ihre Gruppenteilnehmenden in der Regel sehr gut kennen und sensibel reagieren können, wenn sie verdeckte Armut wahrnehmen.
· Information und Beratung im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen in der Ihmepassage 5 oder im Stadtbezirksbüro in der Krugstraße. Dort wird zu allen Fragen des Alter(n)s beraten, eben auch zu den Angeboten, die es für Senior*innen im Stadtbezirk gibt. Für mobilitätseingeschränkte Senior*innen wird Beratung auch über Hausbesuche ermöglicht.
· Insgesamt stehen für Senior*innen in Ahlem, Badenstedt und Davenstedt 38 offene Freizeit- und Kreativangebote zur Verfügung. Diese Angebote sind in aller Regel kostenlos, sodass auch älteren Menschen mit „schmalem“ Geldbeutel teilhaben können.
· Die Mobile Einzelfallhilfe als Krisenintervention kümmert sich stadtweit (auch im Bezirk 11) um Senior*innen, die in schwierigen Lebenssituationen sind. Sie ist ausschließlich zugehend unterwegs.
· Die Ehrenamtlichen in den zugehenden Senior*innen-Begleitdienste des Kommunalen Seniorenservice (Handwerkerdienst, Alltagsbegleitung in schwierigen Lebenssituationen, Partnerbesuchsdienst, Formularlots*innen und Medien- und Techniklots*innen) sind sensibilisiert für das Thema Altersarmut und geben entsprechende Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bzw. Rückmeldung an die beruflich Mitarbeitenden, wenn sie von prekären finanziellen Verhältnissen erfahren.
· Formularlots*innen leisten bei mobilitätseingeschränkten Senior*innen Ausfüllhilfe bei Antragsformaten wie Grundsicherung, Wohngeld, Wohnberechtigungsschein und Schwerbehindertenausweis
· Über den Fachbereich Senioren - Bereich „Wirtschaftliche Hilfen“ (57.1) ist dafür gesorgt, dass bei einem Einzug einer*s Senior*in in ein Alten- und Pflegeheim über Sozialhilfezahlungen eine pflegerische Versorgung sichergestellt ist, sollte das eigene Einkommen und das Pflegegeld nicht ausreichen, um den Pflegesatz zu decken.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Nutzung des Baumstumpfs der Platane vor dem Rathaus Ahlem als Kunstobjekt
(Drucks. Nr. 15-0199/2020)
Bezirksratsfrau Loß verliest den Antrags- und Begründungstext.


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die vor dem Rathaus in Ahlem zu fällende 70jährige Platane nicht vollständig zu entfernen, sondern fest verwurzelt als Kunstobjekt zu nutzen. Hierzu sollte ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben und dem Bezirksrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Darüber hinaus sollte an einem geeigneten Standort eine Ersatzbepflanzung erfolgen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet nun um Verlesung des hierzu eingebrachten Änderungsantrags.


TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0199/2020 "Nutzung des Baumstumpfs der Platane vor dem Rathaus Ahlem als Kunstobjekt"
(Drucks. Nr. 15-0308/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge folgende, veränderte bzw. ergänzte Fassung der Drs. 15-0199/2020 beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die vor dem Rathaus in Ahlem stehende 70jährige Platane zu fällen und durch eine Neupflanzung zu ersetzen. Aus dem Holz der Platane wird durch ein*e Bildhauer*in eine Skulptur geschaffen. Hierzu sollte ein Ideenwettbewerb mit dem Thema "Leben und Abschied, ein Lebenskreislauf" ausgeschrieben und das Ergebnis dem Bezirksrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Anfertigung der Skulptur erfolgt vor Ort.

Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Änderungsantrag grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehe, zumal dieser der Durchführung eines angedachten Ideenwettbewerbs nicht widerspreche.

Bezirksratsherr Bretthauer verweist auf die Intention des Ursprungsantrags, welcher die Errichtung einer Skulptur aus dem Fragment des zurückgeschnittenen Baumes vorsehe. Der Änderungsantrag würde jedoch eine gänzliche Beseitigung der Platane und eine anschließende Bearbeitung des gefällten Baumes beinhalten. Insofern stehe er dem Änderungsantrag ablehnend gegenüber.

Bezirksratsherr Höhne befürchtet, dass eine Ersatzbepflanzung möglicherweise an einem ganz anderen Ort im Stadtgebiet erfolgen könnte. Es wäre jedoch von großer Wichtigkeit, dass am jetzigen Standort der Platane erneut wieder eine stadtbildprägende Nachbepflanzung vorgenommen werde.

Bezirksratsherr Sorge führt aus, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich die Fällung des geschädigten Baumes aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht befürworte. Zudem sei es fraglich, ob der verbleibende Baumstumpf bzw. der gefällte Baumstamm für eine künstlerische Verwertung geeignete sein werde.

Bezirksratsherr Rosenzweig fasst noch einmal den Kern des Änderungsantrages zusammen, demgemäß eine Fällung und gänzliche Entfernung des geschädigten Baumes vorgesehen sei. Der dann verbleibende Baumstumpf sei für eine künstlerische Bearbeitung vorgesehen, zugleich solle an dem alten Standort die Nachbepflanzung eines neuen Baumes erfolgen.

Bezirksratsfrau Grammel bestätigt dies und verweist darauf, dass das Holz der Platane nach ihrem Kenntnisstand für eine Bearbeitung bestens geeignet sei. Sie habe jedoch die Information erhalten, dass die Nachbepflanzung einer Platane eher unwahrscheinlich sei, da man – aus Klimaerwägungen – zur Bepflanzung mit anderen Baumarten im Stadtgebiet übergegangen sei.

Bezirksratsfrau Loß ergänzt, dass das verbleibende Holz sicherlich gut für eine künstlerische Verwertung geeignet sei. Zudem müsse man bedenken, dass die Platane über Jahrzehnte Teil des Ahlemer Stadtbildes gewesen sei und auch aus dieser Erwägung heraus – in Form einer Skulptur – erhalten bleiben sollte. Gerade im kanadischen Raum habe man besondere Holzbearbeitungen hervorgebracht, welche als Beispiel für ein beabsichtigtes Kunstwerk dienen könnten.

Bezirksbürgermeister Göbel lässt zunächst über den Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel abstimmen.

Einstimmig zugestimmt.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung über den Ursprungsantrag – mitsamt den zuvor beschlossenen Änderungen.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.1.2.
Sanierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Fössebrücke (H.-Joachim-Harig-Brücke) an der Ecke Benther-Berg-Straße/
Salzhemmendorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0201/2020)

Bezirksratsherr Stamer verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, den von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzten Weg über die Fössebrücke in der Kurve Benther-Berg-Straße und Salzhemmendorfer Straße zu sanieren und Vertiefungen im Boden auszugleichen, damit sich dort kein Morast/Schlamm und keine Wasserlachen mehr bilden können.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet anschließend um Vorstellung des hierzu eingebrachten Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.


TOP 7.1.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0201/2020 "Sanierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Fössebrücke"
(Drucks. Nr. 15-0306/2020)

Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Bezirksrat möge beschließen, den Antragstext wie folgt zu ergänzen:


"Außerdem ist der Fußweg zu sanieren, der südlich der Fösse zwischen der Carlo-Schmid-Allee und der H.-Joachim-Harig-Brücke verläuft."

Bezirksratsherr Alfermann erkennt in dem vorgetragenen Antrag keinen Änderungsantrag, da dieser – nach seiner Auffassung – lediglich Ergänzungen bzw. Erweiterungen enthalte.

Bezirksratsherr Stamer schlägt vor, dass man die Ergänzungen aus dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion übernehmen könne. Man stehe diesen Zusätzen aufgeschlossen gegenüber.

Bezirksratsherr Reglitz erklärt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesem Verfahren einverstanden sei.

Der Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0306/2020 wird daher zurückgezogen und findet inhaltlichen Eingang in den Hauptantrag der CDU-Fraktion.


TOP 7.1.2.1.1.
NEUFASSUNG:
Sanierung des Fuß-/Radweges im Bereich der Fössebrücke (H.-Joachim-Harig-Brücke) an der Ecke Benther-Berg-Straße/
Salzhemmendorfer Straße
(Drucks. Nr. 15-0201/2020 N1)

Herr Löpp verliest die vereinbarten Erweiterungen.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, den von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzten Weg über die Fössebrücke in der Kurve Benther-Berg-Straße und Salzhemmendorfer Straße zu sanieren und Vertiefungen im Boden auszugleichen, damit sich dort kein Morast/Schlamm und keine Wasserlachen mehr bilden können. Zudem ist der Fußweg zu sanieren, der südlich der Fösse zwischen der Carlo-Schmid-Allee und der H.- Joachim-Harig-Brücke verläuft.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über den neugefassten Antrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-0201/2020 N1.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.2.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 7.2.1.
Errichtung einer öffentlichen Toilette
(Drucks. Nr. 15-2966/2019)

[Protokollhinweis: der Antrag wurde in der Sitzung des Bezirksrates am 05.12.2019 durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.]


Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, ein öffentliches Toilettenhäuschen auf dem Spielplatz „Im Reihpiepenfeld/ Plantagenstraße“ zu errichten und diesen zusätzlich mit einem Wickeltisch auszustatten.

Bezirksratsherr Alfermann teilt mit, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde, da er die Notwendigkeit einer solchen Installation an dem bezeichneten Standort nicht nachvollziehen könne. Zudem müsse befürchtet werden, dass anschließend auch an anderen öffentlichen Plätzen, insbesondere Spielplätzen, ebenfalls Toiletten eingerichtet werden sollen. Dies sei weder erforderlich, noch finanzierbar.

Bezirksratsherr Bretthauer steht dem Antrag positiv gegenüber, zumal es sich bei dem beschriebenen Spielplatz um eine sehr große Anlage handele, an welcher zudem ein Fußballplatz gelegen sei. Der Bereich werde sehr stark von Nutzer*innen als auch Spaziergänger*innen frequentiert. Die Installation einer öffentlichen Toilette sei daher sinnvoll.

Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass der Platz in der Tat von vielen Kindern, Jugendlichen und Eltern genutzt werde, wie er aus eigener Erfahrung und Beobachtung bestätigen könne. Natürlich müsse nicht jeder Spielplatz im Stadtbezirk mit öffentlichen Toiletten ausgestattet werden, an dieser Stelle sei eine entsprechende Installation jedoch sinnvoll und begrüßenswert.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.


TOP 7.2.2.
Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-3303/2019)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen eine Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat zu verfassen.

Bezirksratsherr Politze erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Geschäftsordnung des Rates grundsätzlich für alle Gremien der Landeshauptstadt Hannover Gültigkeit besitze.

Herr Löpp führt aus, dass die Integrationsbeiräte im Sinne der Drucks. Nr. 2545/2008, welche die Grundlage für die Einführung von Integrationsbeiräten in den Stadtbezirken darstellt, als lokale Beratungsorgane so wenig wie möglich in formalisierte Verfahren eingebunden werden sollen. Dennoch bedürfe es eines Mindestmaßes an Regularien, die sich insbesondere dann, wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann, an den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bzw. der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover orientieren sollen. Ergänzend teilt Herr Löpp mit, dass sich dieses Verfahren auch am Umgang mit Zuwendungsanträgen ableiten lasse, welche an den Integrationsbeirat gerichtet würden. Über die entsprechende Mittelvergabe werden durch die Mitglieder des Integrationsbeirates lediglich Empfehlungen ausgesprochen; die abschließende Beschlussfassung obliege letztlich dem Stadtbezirksrat.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass die CDU-Fraktion ebenfalls den Standpunkt vertrete, dass der Integrationsbeirat lediglich eine Untergliederung des Stadtbezirksrates darstelle. Dieser obliege den Maßgaben der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover. Demzufolge sei eine eigene Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat überflüssig.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.2.3.
Spielfläche Im Reihpiepenfelde/Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-0084/2020)

Der Antrag wird durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

[Protokollhinweis: der Antrag wird somit erneut in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 12.03.2020 behandelt.]


TOP 7.3.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 7.3.1.
Baumpflanzung in der Lenther Straße in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0097/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH (hier der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) wird aufgefordert, auf dem ehemaligen Fahrradweg in der Lenther Straße in Badenstedt Bäume zu pflanzen.



Bezirksratsherr Höhne ergänzt, dass allen Einwohner*innen der Landeshauptstadt im Rahmen des sogenannten „1000 Bäume-Programmes“ die Möglichkeit obliege, geeignete Standorte für Baumbepflanzungen vorzuschlagen. Allerdings überprüfe die Verwaltung vor einer möglichen Umsetzung, ob an den beschriebenen Standorten ggf. Leitungen verlegt seien oder ggf. künftig verlegt werden müssten. Dies könne einer tatsächlichen Umsetzung letztlich entgegenstehen.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.




TOP 7.3.2.
Straßensozialarbeit im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0098/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, regelmäßig Straßensozialarbeiter*innen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt einzusetzen.



Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.3.3.
Temporäre Unterstellmöglichkeit für Ausstellungsstücke des Heimatvereins Ahlem und Arbeitsmaterialien Ahlemer Vereine bereitstellen
(Drucks. Nr. 15-0341/2020)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antrags- und Begründungstext.

Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover prüft, ob die in den ehemaligen Räumen der Polizeistation Ahlem befindlichen Ausstellungsstücke des Heimatvereins Ahlem und die Arbeitsmaterialen der Arbeitsgemeinschaft Ahlemer Vereine in den Räumlichkeiten des ehemaligen Schulzentrums in der Petit-Couronne-Straße in Ahlem temporär untergestellt werden können.

Bezirksratsherr Höhne weist darauf hin, dass die Räumlichkeiten des ehemaligen Schulzentrums Ahlem aus Brandschutzerwägungen vermutlich ebenfalls nicht zur Unterbringung von Arbeitsmaterialien bzw. Ausstellungsstücken zur Verfügung stünden. Dennoch stellt er die Zustimmung der CDU-Fraktion in Aussicht.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Egyptien (PIRATEN)

TOP 7.4.1.
Vorbeugender Brandschutz sowie Verbesserung der Zu- und Abwegung
für die Gebäude Basaltweg 16 und 18 am Weg Neutral-Moresnet

(Drucks. Nr. 15-0205/2020)

Zu Sitzungsbeginn zurückgezogen.


TOP 7.5.
Interfraktioneller Antrag

TOP 7.5.1.
Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0339/2020)

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf den Sitzungsbeginn und teilt mit, dass der vorliegende Antrag durch die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und Einzelvertreter Egyptien (PIRATEN) eingebracht wird.

Bezirksratsherr Höhne verliest den Antrags- und Begründungstext.

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, umgehend für die obere Etage des Bürgergemeinschaftshauses in Ahlem, mit seinen seit 2012 leerstehenden Räumen, ein Nutzungskonzept unter Beteiligung bisheriger Nutzer und Nutzerinnen sowie weiterer Interessierter zu erstellen.

Bezirksratsherr Höhne teilt ergänzend mit, dass sich der Antrag inhaltlich an Ausführungen der Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und Verbände (AGAV) orientiere, deren Anliegen man aufgrund der gebotenen Dringlichkeit aufgegriffen habe.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

TOP 8.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0236/2020)

Bezirksbürgermeister Göbel stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und lässt anschließend einzeln über diese abstimmen.


Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2020-03-STBR 11
Empfänger: Badenstedter SC e.V.
Verwendungszweck: Tischtennisturnier - 26. Internationale Einzelmeisterschaften
Zuwendungsbetrag: 400,00 €

2. Antrag Nr. 2020-04-STBR 11
Empfänger: Willy-Spahn-Park e.V.
Verwendungszweck: Licht- und Tontechnik / Dachboden Kalkbrennofen
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €



3. Antrag Nr. 2020-05-STBR 11
Empfänger: Grundschule In der Steinbreite
Verwendungszweck: Projekt "Icando" - Gewaltprävention
Zuwendungsbetrag: 1.200,00 €

Allen vorgestellten Zuwendungsanträgen wird einstimmig zugestimmt.


Bezirksbürgermeister Göbel schließt den öffentlichen Sitzungsteil. Er bedankt sich bei den anwesenden Einwohnern*innen für die Anwesenheit und die Beteiligung im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 21:26 Uhr.


Für das Protokoll:


Göbel Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer