Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 06.02.2020

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.01.2020)
Protokoll (erschienen am 28.03.2020)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - Datum 01.03.2020

PROTOKOLL

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 6. Februar 2020,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.40 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
(Bezirksratsherr Kratzke) (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsfrau Langrehr (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte (CDU)
Bezirksratsherr Prieß (AfD) 21.00 - 21.40 Uhr
Bezirksratsherr Roden (PIRATEN)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
(Bezirksratsherr Steuer) (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch (CDU)
Bezirksratsfrau Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Scholz (CDU)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Frau Büchle (Fachbereich Gebäudemanagement)
Frau Scharsky (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schwarze (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)







Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 07.11.2019

3. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0164/2020)

4. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

5. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

6. B E R I C H T E

6.1. Bericht zum Ausbau Südschnellweg Planfeststellungsverfahren

6.2. Bericht aus der Sanierungskommission Mühlenberg

6.3. Bericht aus der Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost

6.4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

6.5. Informationen über Bauvorhaben

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

7.1.2. Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Teilsanierung Fachunterrichtstrakt
(Drucks. Nr. 3242/2019 mit 3 Anlagen)

7.2. E N T S C H E I D U N G E N

7.2.1. Zuwendung an "Lernkonzept hilft - gemeinnützige UG" (haftungsbeschränkt) für das Projekt "Fit für die Schule durch Sprachförderung" aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0122/2020)

7.2.2. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0121/2020)

7.2.2.1. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0121/2020 N1)

7.2.3. Nachbesetzung im Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0123/2020)

8. A N F R A G E N

8.1. der AfD-Fraktion

8.1.1. Abfallfahndung
(Drucks. Nr. 15-0146/2020)

8.1.2. Baumkrankheiten im Ricklinger Holz
(Drucks. Nr. 15-0147/2020)

8.1.3. Entsorgung von größeren E-Geräten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0148/2020)

8.1.4. Überfüllte Altkleidercontainer: Stammestraße und Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-0149/2020)

8.1.5. Projekt „Little Homes“ in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0165/2020)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Sehbehindertengerechte Lichtsignalanlage (Blindenampel)
(Drucks. Nr. 15-0150/2020)

8.2.2. Nahversorgung auf dem Mühlenberg erhalten
(Drucks. Nr. 15-0151/2020)

8.2.3. Stand Umbaumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0152/2020)

8.2.4. Lärmschutz für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) südliche Leineaue
(Drucks. Nr. 15-0153/2020)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Ansiedlung von Weißstörchen in der Ricklinger Masch
(Drucks. Nr. 15-0172/2020)

8.3.2. Termine diverser zentraler Straßenbauvorhaben im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0173/2020)

8.3.3. Baufortschritt Rehre
(Drucks. Nr. 15-0174/2020)

8.3.4. Zustand der Gebäude der Ortsfeuerwehren Wettbergen und Bornum
(Drucks. Nr. 15-0175/2020)

8.3.5. Park & Ride Anlage Wettbergen Endpunkt
(Drucks. Nr. 15-0176/2020)


8.3.6. Umsetzung Beleuchtung Manele-Süß-Weg
(Drucks. Nr. 15-0177/2020)

8.3.7. Wennigser Straße
(Drucks. Nr. 15-0178/2020)

8.3.8. Kneippweg - Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
(Drucks. Nr. 15-0192/2020)

8.3.9. Ermessensgrundlagen für die Aufrechterhaltung von Straßensperren im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-0206/2020)

9. A N T R Ä G E

9.1. Gemeinsam von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke., Piraten

9.1.1. Umbenennung eines Teilabschnittes des Ricklinger Stadtweges in Anne-Stache-Allee
(Drucks. Nr. 15-0156/2020)

9.1.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-0156/2020 - Umbenennung eines Teilabschnittes des Ricklinger Stadtweges in Anne-Stache-Allee
(Drucks. Nr. 15-0327/2020)

9.1.1.2. Änderungsantrag der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten zu DS 15-0156/2020 - Umbenennung eines Teilabschnittes des Ricklinger Stadtweges in Anne-Stache-Allee
(Drucks. Nr. 15-0338/2020)

9.1.2. Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 15-0157/2020)

9.2. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke., Piraten

9.2.1. Dem Raummangel in der Grundschule Wettbergen entgegenwirken
(Drucks. Nr. 15-0155/2020)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Vorstellung der Pläne zur Untertunnelung des Ricklinger Stadtweges aus den 90er Jahre
(Drucks. Nr. 15-0179/2020)

9.3.1.1. Vorstellung der Pläne zur Untertunnelung des Ricklinger Stadtweges aus den 90er Jahre
(Drucks. Nr. 15-0179/2020 N1)

9.3.2. Versetzung des Halteverbotsschild (Nr.283) auf der Deveser Straße an der Einmündung Pastor-Bartels-Weg
(Drucks. Nr. 15-0180/2020)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 06.02.2020 -
(Drucks. Nr. 15-0124/2020)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Die TOPS 2. und 6.1. wurden abgesetzt.
Zu TOP 9.1.1. wurden zwei Änderungsanträge eingereicht.
Zu TOP 7.2.2. lag eine Neufassung vor.

Die so festgestellte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 25. Sitzung am 07.11.2019
Wurde abgesetzt.


TOP 3.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-0164/2020)

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag vor.

Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Frank Weber die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßte Frau Hurtzig als neues Mitglied des Stadtbezirksrates Ricklingen und führte die Verpflichtung per Handschlag durch.


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde

Die Einwohner*innenfragestunde wurde in der Zeit von 19.15 Uhr bis 19.30 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgenden Themen angesprochen:
- Andauernde Straßensperre Am Sauerwinkel
- Umsetzung von beschlossenen Anträgen

Der 1. Sprecher nahm Bezug auf die über eine lange Zeit andauernde Straßensperre in der Straße Am Sauerwinkel, wodurch Nutzer*innen dieser Straße gezwungen seien, den Weg über andere Seitenstraßen zu nehmen. Der Sprecher wollte wissen, durch wen und aus welchem Grund dies entschieden worden sei.

Bezirksbürgermeister Markurth erklärte, dass sich der Bezirksrat in der Vergangenheit mit diesem Anliegen beschäftigt und darüber bereits diskutiert habe. Fakt sei, dass die Straßensperre aus Aspekten der Verkehrssicherheit eine Entscheidung der Fachverwaltung gewesen sei. Diese Sperre werde voraussichtlich gegen Sommer dieses Jahres nach Abschluss des 1. Bauabschnittes aufgehoben.

Der 2. Sprecher monierte die mangelnde Umsetzung von beschlossenen Rats- und Bezirksratsanträgen.

Bezirksbürgermeister Markurth nahm Bezug auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und erläuterte kurz das Entscheidungs- und Anhörungsrecht der Bezirksräte.

Der Sprecher entgegnete, dass ihm die Gesetze und Befugnisse der Bezirksräte bekannt seien. Dennoch würden Entscheidungen dieses Gremiums durch die Verwaltung nicht umgesetzt werden. Selbst der Klageweg über das Verwaltungsgericht sei aufgrund des fehlenden Rechtsbedürfnisses nicht gegeben. Der Sprecher wies ebenso darauf hin, dass er schon einige Briefe an die Verwaltung gerichtet habe, jedoch bisher unbeantwortet geblieben seien.

Frau Schwarze sagte zu, im Büro des Oberbürgermeisters nach der Beantwortung des Schreibens zu fragen und den Sprecher über den Sachstand zu informieren.


TOP 6.
B E R I C H T E

TOP 6.1.
Bericht zum Ausbau Südschnellweg Planfeststellungsverfahren

Wurde abgesetzt.


TOP 6.2.
Bericht aus der Sanierungskommission Mühlenberg

Bezirksratsherr Dr. Menge berichtete aus der Sanierungskommission Mühlenberg.

TOP 6.3.
Bericht aus der Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost

Bezirksratsherr Schrader berichtete aus der Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost.


TOP 6.4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze berichtete u.a., dass die Üstra im Rahmen der Elektrobus-Offensive in den nächsten Monaten Arbeiten zur technischen Nachrüstung der Ladeinfrastruktur durchführen werde. In diesem Zuge sollen 48 neue Elektrobusse angeschafft werden. Als erstes soll die Buslinie 100/200 mit diesen Bussen ausgestattet werden. Hiefür müssten die Lademasten am August-Hohlweg-Platz erweitert werden, was diverse Sperrungen um den Platz mit sich bringe, die bis Juni dieses Jahres andauern könnten.

Bezirksratsfrau Bergmann wollte wissen, ob von dieser Maßnahme auch der Wochenmarkt betroffen sei und wenn ja, ob diese auch rechtzeitig informiert werden würden.

Frau Schwarze antwortete, diese Bedenken an die Fachverwaltung weiterzuleiten.


TOP 6.5.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Scharsky informierte kurz darüber, dass das Planfeststellungsverfahren zum Südschnellweg in Kürze beginnen werde. Der Bezirksrat werde Anfang März darüber informiert werden.


TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.1.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3286/2019 mit 7 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag vor.

Antrag,
auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen zuzustimmen.

Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2019/2020 je 244.655,94 € und 2021/2022 je 253.173,58 €, gesamt 995.660 €,

2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2019/2020 je 244.917 € und 2021/2022 je 252.829 €, gesamt 995.492 €,

3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2019/2020 je 197.428 € und 2021/2022 je 203.844 €, gesamt 802.544 €,

4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2019/2020 je 205.625 € und 2021/2022 je 212.444 €, gesamt 836.138 €,

5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2019/2020 je 169.818 € und 2021/2022 je 176.530 €, gesamt 692.696 €,

6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2019/2020 je 159.725 € und 2021/2022 je 169.070 €, gesamt 657.590 €,

7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2019: 32.443 €, 2020: 33.126 €, 2021: 33.366 und 2022: 33.487 €,
gesamt 132.422 €,

8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2019: 82.972 €, 2020: 84.909 €, 2021: 85.589 und 2022: 85.933 €,
gesamt 339.403 €,

9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2019: 70.975 €, 2020: 72.774 €, 2021: 73.404 und 2022: 73.724 €,
gesamt 290.877 €,

10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2019: 70.975 € und 2020: 72.445 €, gesamt 143.420 €,

11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2019: 145.950 €, 2020: 148.984 €, 2021: 150.052 € und 2022: 150.590 €,
gesamt 595.577 €,

12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2019: 5.750 €, 2020: 5.794 €, 2021: 5.810 € und 2022: 5.817 € gesamt 23.171 €,

13. Freunde Andertens e.V.
2019: 2.972 € und 2020: 3.015 €, gesamt 5.987 €.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.1.2.
Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Teilsanierung Fachunterrichtstrakt
(Drucks. Nr. 3242/2019 mit 3 Anlagen)

Frau Büchle stellte den Antrag vor.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung des Fachunterrichtstrakts an der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.030.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)

zuzustimmen.

Bezirksratsherr Winnicki fragte, ob bei einer Investition von 6,5 Mio. Euro auch eine energetische Sanierung angedacht sei oder es sich bei dieser Maßnahme nur um die Erhaltung der Substanz wie bspw. die Erneuerung von Fenstern oder Verstärkung von Wanddämmungen gehe. Und ob die in Rede stehenden Fenster im Obergeschoss, welche aus Verkehrssicherungsgründen verdübelt worden seien, aus energetischen Gesichtspunkten auch ausgetauscht werden könnten.

Frau Büchle antwortete, dass die verdübelten Fenster im Zuge dieser Maßnahme ausgetauscht werden. Aufgrund des Denkmalschutzes könne gesagt werden, dass das maximal mögliche an Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Bezirksratsherr Karger wollte wissen, ob die Aula noch als Lagerraum für die Musikinstrumente diene oder ob diese wieder vollumfänglich genutzt werden könne.

Protokollantwort:
Die Musikinstrumente könnten nach Fertigstellung der jetzt laufenden Sanierung des 1. FUR-Traktes wieder in den Musikraum eingebracht werden. Während der kommenden Bauphasen kann es jedoch zu weiteren Beeinträchtigung der Aula, z.B. durch weitere erforderliche Zwischenlagerungen kommen.

Des Weiteren wollte Bezirksratsherr Karger, ob noch Original-Fenster erhalten seien und ob die Fenster schon einmal saniert, bzw. ausgetauscht worden seien.

Protokollantwort:
Die vorhandenen Originalfenster wurden bereits zum Teil mit Isolierverglasung ausgestattet. Aufgrund der Dreh-Wendeflügel der ursprünglichen Konstruktion kann jedoch eine Dichtigkeit nachhaltig nicht gewährleistet werden. Das Sanierungskonzept beinhaltet in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde neue Holz-Integralfenster, die optisch den originalen Fenstern sehr nahe kommen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.2.1.
Zuwendung an "Lernkonzept hilft - gemeinnützige UG" (haftungsbeschränkt) für das Projekt "Fit für die Schule durch Sprachförderung" aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt
(Drucks. Nr. 15-0122/2020)

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag vor.

Antrag,
dem Träger Lernkonzept hilft – gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) für das Projekt „Fit für die Schule durch Sprachförderung“ aus dem Ergebnishaushalt 2020, Teilhaushalt 50 / Produkt 35102 – eine Zuwendung in Höhe von bis zu
5.960,00 Euro
zu bewilligen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 7.2.2.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Ricklingen

(Drucks. Nr. 15-0121/2020)

Antrag,
Frau Friederike Masanke für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Schiedsfrau für den Bezirk Hannover-Ricklingen zu wählen.

Wurde ersetzt durch Drucks. Nr. 15-0121/2020 N1


TOP 7.2.2.1.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Ricklingen

(Drucks. Nr. 15-0121/2020 N1)

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag vor.

Antrag,
Frau Friederike Masanke für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Schiedsfrau für den Bezirk Hannover-Ricklingen zu wählen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig ohne Beteiligung von Bezirksratsfrau Masanke.


TOP 7.2.3.
Nachbesetzung im Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0123/2020)

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag vor.

Antrag,

folgende Nachbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglied aus dem Bezirksrat:

bisher: neu:

Herr Andreas Fauteck Herr Joachim Roden
(Piratenpartei) (Piratenpartei)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Ricklingen bleibt unberührt.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der AfD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Abfallfahndung
(Drucks. Nr. 15-0146/2020)

Bezirksratsherr Karger verlas die Anfrage.

Im vergangenen Jahr hat die Verwaltung fünf zusätzliche, sogenannte Abfallfahnder eingestellt. Der Auftrag dieser Abfalldetektive ist es, Verstöße bei illegaler Müllentsorgung im Stadtgebiet zu ahnden und ggf. Verwarn- und Bußgelder zu verhängen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Einsätze hatten die Abfallfahnder im Jahr 2019 im Stadtbezirk Ricklingen?

2. Welche Straßen in unserem Stadtbezirk bildeten die Schwerpunkte der Kontrolle und wo bildeten sich die meisten Ordnungswidrigkeiten ab?

3. Wie oft wurden Verwarn- und/oder Bußgelder verhängt bzw. wie oft wurde abgelegter Müll Personen zugeordnet?Beantwortet



Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Eine Auswertung der Einsätze der Abfallfahnder nach Stadtbezirken ist über die eingerichtete „Müllmelde-App“ vorgesehen, derzeit jedoch noch nicht verfügbar, deshalb können diese Daten bezirksweise derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

Zu 2.:
Im Stadtbezirk Ricklingen wurden 2019 durch die Abfallfahndung schwerpunktmäßig folgende Straßen kontrolliert: Canarisweg, Delpweg, Beckstraße, Leuschnerstraße, Friedrich-Ebert-Platz, Auf dem Rohe, Gronostraße, Haster Weg. Die Kontrollen finden aufgrund eingehender Bürger*innenmeldungen und Eigensichtungen statt. Auch gehäuft auftretende Meldungen per Mängelmelder-App führen zu einer genaueren Überprüfung der betroffenen Flächen.

Eine bezirksweise Zuordnung der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren kann aufgrund der noch nicht verfügbaren gebietsbezogenen statistischen Auswertung (s.o.) derzeit nicht getroffen werden.

Zu 3.:
Im Stadtgebiet Hannover wurden im Jahr 2019 insgesamt 1.099 Ordnungswidrigkeitsanzeigen bezüglich Littering durch die aha-Abfallfahndung angezeigt (in 2018 insgesamt 64 Anzeigen).

Darüber hinaus wurden im Stadtgebiet 2019 5.077 illegal im öff. Raum abgestellte Alt-Kraftfahrzeuge bearbeitet (2018: 3.498), 3.885 Alt-Fahrräder im öff. Raum überprüft (2018: 1.373) und davon 1.428 entfernt (2018: 262)

Zudem wurden insgesamt 16.577 illegale Abfallablagerungen aus dem öff. Raum entfernt und fachgerecht entsorgt (2018: 4.557). Das Gesamtgewicht des entsorgten Abfalls betrug 912 Tonnen (2018: 695 Tonnen).


TOP 8.1.2.
Baumkrankheiten im Ricklinger Holz
(Drucks. Nr. 15-0147/2020)

Bezirksratsherr Karger verlas die Anfrage.

Viele Bäume sind in den letzten Jahren anfälliger für Baumkrankheiten, Schädlingsbefall und Pilzbesiedlung geworden. Dies hat zur Folge, dass die befallenden Bäume gefällt werden müssen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche für den Bestand der Bäume im Ricklinger Holz schädlichen Baumkrankheiten sind auf dem Gebiet des Ricklinger Holz bekannt?

2. Welche Schutzmaßnahmen wurden bezüglich der für den Menschen gesundheitlich bedenklichen Krankheiten getroffen?

3. Wie viele Bäume wurden im Ricklinger Holz in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgrund vom Baumkrankheiten gefällt?



Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Bislang ist im Ricklinger Holz nur das Eschentriebsterben bekannt.

Zu 2.:
Schutzmaßnahmen für den Menschen müssen nicht getroffen werden, da die für
den Menschen gesundheitsbedenkliche Russrindenkrankheit und der
Eichenprozessionsspinner noch nicht nachgewiesen wurden.

Zu 3.:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wurden im Jahr 2017 insgesamt 17
Bäume, in 2018 insgesamt 18 Bäume und in 2019 insgesamt 46 Bäume gefällt.


TOP 8.1.3.
Entsorgung von größeren E-Geräten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0148/2020)

Bezirksratsherr Karger verlas die Anfrage.

Seit Mitte 2018 ist es nicht mehr möglich große Elektrogeräte, wie Fernseher, auf dem Wertstoffhof an der Bornumer Straße abzugeben. Den Bürgern aus unserem Stadtbezirk ist der alternative Weg zur Deponie im Moorwaldweg 312 in Altwarmbüchen oder zum Aha Wertstoffhof in der Schörlingstraße 3a zu weit oder sie wissen nicht, dass sie ihre Elektrogeräte dort abgeben können. Dies führt unter anderem dazu, dass größere Elektrogeräte im öffentlichen Raum entsorgt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, obgleich die Zuständigkeit der Wertstoffhöfe bei der Region Hannover liegt, diese Regelung wieder rückgängig zu machen?

2. Die Information der Neuregelung ist bisher nur auf der Homepage der Wertstoffhöfe zu finden. Hat die Verwaltung geplant die Neuregelung der Entsorgung von großen Elektrogeräten bekannter machen?



Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Durch die letzte Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz in der Fassung vom 15.08.2018 wurde die Rücknahme von Elektrogeräten geschärft. Vor dieser Gesetzesänderung waren die Sammelstellen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers verpflichtet die Elektronikgeräte in fünf verschiedene Gruppen zu unterteilen. Nach der Änderung ist aha verpflichtet, an der Annahmestelle darüber hinaus in akkubetriebene und kabelgebundene Geräte zu differenzieren.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover ermöglicht die kostenlose Annahme auf seinen Wertstoffhöfen. Leider ist nicht jeder Hof baulich dazu geeignet, die geforderte Differenzierung zu leisten. Somit war aha gezwungen das Annahmespektrum auf den Wertstoffhöfen abzustufen. Die Abgabe von Großgeräten ist nicht mehr auf allen Wertstoffhöfen möglich.

Da aha ergänzend zur Annahme auf den Wertstoffhöfen eine haushaltsnahe Sammlung der Geräte anbietet, können alle Bürger*innen die Elektrogroßgeräte bequem entsorgen.

Mangels der entsprechenden Zuständigkeit und da es sich bei der gesetzlichen Neuregelung um ein Bundesgesetz handelt, sowie den bau-faktischen Unmöglichkeiten auf den verschiedenen Wertstoffhöfen, sieht die Verwaltung momentan leider keine Möglichkeit diese Regelungen zu ändern.

Zu 2.:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft hat zur Umstellung im Dezember 2018 durch umfangreiche Pressemitteilungen, Information über den aha-Planer und im Internet informiert. Die Kolleg*innen im aha-Service, auf den Wertstoffhöfen, den Deponien und im Kundenbüro in der Innenstadt informieren die fragenden Kund*innen gerne.
Auch im aktuellen aha-Planer 2020 sind auf Seite 13 die Entsorgungsmöglichkeiten ausführlich beschrieben.


TOP 8.1.4.
Überfüllte Altkleidercontainer: Stammestraße und Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-0149/2020)

Bezirksratsherr Karger verlas die Anfrage.

An der Stammestraße in Höhe der Enercity AG, sowie an der Pfarrstraße in Höhe des Schünemannplatzes befinden sich Altkleidercontainer der Toruntex GmbH. Die Sammelcontainer sind mit einem Aufkleber der Stadt Hannover versehen und mit Genehmigung der LHH aufgestellt. Leider ist es zunehmend der Fall, dass die Container mehrere Tage bzw. Wochen nicht geleert werden und somit vollkommen überfüllt sind. Durch diese Verwahrlosung entsteht der sogenannte „Broken-Window-Effekt“, bei dem sich die Menschen ermutigt fühlen, ihre Textilien und weiteren Abfall direkt neben den Altkleidercontainern zu entsorgen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung der Zustand der überfüllten Altkleidercontainer und das vermüllte Umfeld bekannt?

2. Werden die Container nach einem bestimmten Turnus geleert oder geschieht dies bei Bedarf?

3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung auf den Textilverwerter einzuwirken, damit dieser die Container häufiger leert?



Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Das des Öfteren vermüllte Umfeld im Bereich der Wertstoffbehälter ist der Verwaltung
bekannt. Eingehenden Beschwerden wird sofort nachgegangen und die Betreiber der
Behälter werden informiert.

Zu 2.:
Die Behälter werden mindestens einmal wöchentlich donnerstags geleert. Bei
gemeldeten Vermüllungen oder überfüllten Behältern reagiert der Betreiber nach
eigenen Angaben am Folgetag.

Zu 3.:
Die Verwaltung hat bereits mit allen Erlaubnisnehmer*innen im Stadtgebiet Kontakt
aufgenommen, um auf die Zustände der letzten Wochen zu reagieren und die
Reinigung und Leerung auf einen Turnus zweimal wöchentlich anzupassen.


TOP 8.1.5.
Projekt „Little Homes“ in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0165/2020)

Bezirksratsherr Karger verlas die Anfrage.

Zurzeit werden Deutschlandweit ca. 117 „Little Homes“ von obdachlosen Menschen bewohnt. Auch in Hannover wollte der Verein „Little Home e. V.“ dieses Projekt realisieren und startete mit der Errichtung der ersten Unterkunft im Stadtgebiet. Dieses „Little Home“ einer obdachlosen Frau sollte nach einem Gerichtsentscheid im letzten Jahr geräumt werden, da die Stadt keine Sondererlaubnis für das Abstellen der Unterkunft erteilt hat.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Auf welche Gesetze oder Verordnungen bezog sich die Verwaltung, um sich gegen das Aufstellen des „Little Homes“ im öffentlichen Raum auszusprechen und somit keine Sondergenehmigung zu erteilen?

2. In Berlin, Hamburg und zehn weiteren Städten wurden bereits Ausnahmegenehmigungen für das Aufstellen von „Little Homes“ erteilt. Gibt es außer § 9 Abs. 1 Nr.1 - Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH weitere gesetzliche Grundlagen, die beim Aufstellen von sogenannten „Little Homes“ einbezogen werden müssen?



Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder kommen die
Erlaubnisnehmer*innen ihren Verpflichtungen nicht nach, so kann die für die Entscheidung
der Erlaubnis zuständige Behörde nach §22 NStrG die erforderlichen Maßnahmen zur
Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen.

Durch die Aufstellung der Little Homes im öffentlichen Straßenraum wird die Straße über
den Gemeingebrauch hinaus benutzt. (Sondernutzung). Eine Sondernutzung bedarf der
Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast gemäß §14 Abs. 1 in Verbindung mit §18 Abs. 1
des Nds. Straßengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt
Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der
Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) vom 13.11.2008 (bekannt gemacht
im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 49 vom 18.12.2008).

Ein dauerhaftes Übernachten im öffentlichen Straßenraum ist zudem nach § 9 Absatz 1 Nr.
1 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt
Hannover untersagt und nach § 16 Absatz 1 Nr. 9a der gleichen Verordnung auch
ordnungswidrig.

Die Landeshauptstadt Hannover bietet obdachlosen Menschen in Hannover andere
Möglichkeiten der Unterbringung. Little Homes sind hierzu keine Alternative.

Zu 2.:
Siehe Antwort 1.

Bezirksratsherr Karger fragte nach, ob es noch weitere Little Homes in Hannover gebe.

Protokollantwort:
Es gab vier Little Homes in Hannover, von denen drei aus dem öffentlichen Straßenraum
entfernt wurden. Ein Little Homes steht auf einem Privatgrundstück in Linden.


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Sehbehindertengerechte Lichtsignalanlage (Blindenampel)
(Drucks. Nr. 15-0150/2020)

Bezirksratsfrau Bergmann verlas die Anfrage.

Die Installierung einer sehbehindertengerechten Lichtsignalanlage über die B 217, Kreuzung Hauptstraße / Tresckowstraße, wurde bereits in unterschiedlichen Wahlperioden von unterschiedlichen Fraktionen beantragt – ohne Erfolg.

2018 lautete die Entscheidung: „Die Lichtsignalanlage befindet sich in der Baulast der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Nach Rückmeldung der NLStBV wird zum Antrag wie folgt Stellung genommen: Der blindengerechte Ausbau der Lichtsignalanlage wird voraussichtlich 2019 erfolgen“. Das ist bislang nicht geschehen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es bereits Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, wann diese Maßnahme durchgeführt wird??

2. Falls ja, wann ist mit dem Baubeginn dieser Querungshilfe zu rechnen?

Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr (NLSTBV) weitergeleitet. Die NLSTBV teilt mit:

Zu 1. und 2.:
„Die Maßnahme zur Erweiterung der betroffenen Lichtsignalanlage um eine Signalisierung für Sehbehinderte wird in einer Prioritätenliste mit dem Ziel der Umsetzung geführt.
Erste vorbereitende Schritte haben bereits stattgefunden, jedoch kann in Anbetracht der aktuellen Personalsituation momentan kein endgültiger Umsetzungstermin benannt werden.“


TOP 8.2.2.
Nahversorgung auf dem Mühlenberg erhalten
(Drucks. Nr. 15-0151/2020)

Bezirksratsfrau Hurtzig verlas die Anfrage.

Mit der Schließung des Einkaufszentrums im Schollweg ist nun auch die letzte dezentrale Versorgungsstelle für den Mühlenberg weggefallen. Die Vielfalt des Angebotes in der Fußgängerzone ist ebenfalls rückläufig. Als Einkaufsmöglichkeit ist fast nur noch der Rewe-Markt verblieben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Dem Einzelhandel in Hannover kommt eine wesentliche funktionale Bedeutung zu. Dies gilt auch für die Stadtteile. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um der Abwanderung des Einzelhandels auf dem Mühlenberg entgegenzuwirken?

2. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, auch die kleineren Zentren zu deren Erhalt in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hannover aufzunehmen?

Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Stadtverwaltung setzt mit den Möglichkeiten des Planungsrechts (BauGB, BauNVO), insbesondere durch die Festsetzungen in den Bebauungsplänen, einen Rahmen u.a. für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels bildet dabei das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover aus dem Jahr 2011, das zurzeit neu aufgestellt wird.
Direkten Einfluss auf die einzelnen Betriebe hat die Stadtverwaltung jedoch nicht, so darf sie nicht in den freien Wettbewerb eingreifen. Allerdings bemüht sich die Verwaltung um einen direkten Kontakt (konstruktiver Dialog) zu den Betreiber*innen von Einzelhandelsbetrieben und -ketten sowie den Eigentümer*innen, um mit diesen über die Standorte und deren Entwicklung zu sprechen. Dabei werden u.a. die Planungsziele der Stadt angesprochen. Dies ist auch am Standort Mühlenberg und am Schollweg geschehen. Im Zuge des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt“) erfolgt zudem im Sanierungsgebiet Mühlenberg eine Beratung der Einzelhandelsbetriebe im Rahmen der Gewerbesozialplanung. Direkten Einfluss auf die Standort- und Investitionsentscheidungen von Dritten kann die Stadtverwaltung aber nicht ausüben, gleichfalls darf sie nicht als Maklerin für leerstehende Ladengeschäfte auftreten.

Zu 2.:
Für die Einstufung von Einzelhandelsstandorten als sog. Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) und ihrer funktionalen Zuordnung in die Zentrenhierarchie gelten bestimmte Voraussetzungen, die mittlerweile durch mehrere Gerichtsurteile definiert worden sind.

Als Mindestkriterium für die Ausweisung als E-Zentrum wurde das Vorhandensein mindestens eines Nahversorgungsbetriebes (Lebensmittelvollsortimenter, -discounter, sonstiger Lebensmittelmarkt) sowie ein ergänzendes Einzelhandels- und Dienstleistungsangebots definiert. Die Versorgungsfunktion eines solchen ZVB muss dabei über die unmittelbare Nachbarschaft hinausgehen und ein größeres Einzugsgebiet versorgen.

Fußend auf einer Bestandsaufnahme und der Bewertung der vorhandenen Einzelhandelsstandorte wurden die bestehenden Versorgungsstrukturen bei der Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch das Gutachterbüro Cima überprüft. Dabei kam die Cima zu dem Ergebnis, dass der Standort Schollweg nicht den Kriterien für die Ausweisung eines ZVB entspricht.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept berücksichtigt mit seiner Zielsetzung der Sicherung der Nahversorgung auch solitäre Nahversorgungsstandorte, zu denen der Standort Schollweg zählt.


TOP 8.2.3.
Stand Umbaumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0152/2020)

Bezirksratsherr Dr. Menge verlas die Anfrage.

Für das mittlerweile in die Jahre gekommene Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Wettbergen sind schon seit längerer Zeit Umbaumaßnamen angekündigt. Diese sollten – so auch die offizielle Information der Ortsfeuerwehr – im Sommer 2019 durchgeführt werden, um bestehende und den Feuerwehrbetrieb massiv beeinträchtigende Missstände abzustellen. Beispielsweise müssen im Einsatzfall immer zunächst die Fahrzeuge herausgefahren werden, um an die Umkleidungsspinte zu gelangen, wodurch wertvolle Zeit verlorengeht.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1.) Für wann ist die Umsetzung der Maßnahmen im Feuerwehrgerätehaus Wettbergen geplant?

2.) Ist der Informationsfluss an die Ortsfeuerwehr über den Zeitplan sichergestellt?

3.) Sind für die Zwischenzeit kleinere Maßnahmen geplant, um den Einsatzbetrieb zu erleichtern?

Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Vorbereitende Arbeiten, wie das Pflastern und Umzäunen des Hofes, sind bereits im
letzten Jahr erfolgt.
Dieses Jahr werden in zwei Bauabschnitten die Umstrukturierungen im Gebäude vorgenommen.
Zunächst werden die Werkstatt, das Getränkelager und ein Umkleideraum so umgestaltet, dass hier die Umkleidebereiche (Schwarz-Weiß-Trennung), die sich momentan noch in den Fahrzeughallen befinden, untergebracht werden können. In diesem Zuge wird aus dem ehemaligen Getränkelager eine weitere Tür zum Hof erstellt.
Ab Mitte des Jahres wird in einem zweiten Bauabschnitt der Sanitärbereich umgestaltet.
Zu 2.:
Der Fachbereich Gebäudemanagement spricht die Jahresplanungen für Sanierungen und bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an den Standorten der Feuerwehr grundsätzlich frühzeitig und eng mit der baulichen Unterhaltung des Fachbereichs Feuerwehr ab.
Gleichzeitig werden die von Bau-/Sanierungsmaßnahmen betroffenen Ortsfeuerwehren generell über die Ortsbrandmeister*innen sowohl vom Gebäudemanagement als auch von der Bauunterhaltung der Feuerwehr (OE 37.33) rechtzeitig bei den Maßnahmenplanungen beteiligt, um hohe Funktionalitäten der Maßnahmen zu gewährleisten und mögliche Wünsche zu berücksichtigen. Der Informationsfluss an die Ortsfeuerwehren ist parallel über die regelmäßig stattfindenden Routinen im Fachbereich Feuerwehr sichergestellt.
Zu 3.:
Kleinere Renovierungsmaßnahmen wurden und werden laufend durchgeführt, so wurde z. B in Teilbereichen neuer Boden verlegt, ein neues Fenster eingebaut und Malerarbeiten ausgeführt. Die vorhandene Küche soll zeitnah erneuert werden.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2018 eine neue Garage errichtet.


TOP 8.2.4.
Lärmschutz für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) südliche Leineaue
(Drucks. Nr. 15-0153/2020)

Bezirksratsfrau Walther verlas die Anfrage.

Die südliche Leineaue, im Volksmund als Ricklinger Kiesteiche bekannt, ist ein Landschaftsraum, der aus dem Süden bis weit in das Stadtgebiet hineinragt. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) umfasst den gesamten Verlauf der Leine. Im Südwesten reicht das Gebiet bis zum Ricklinger Holz, aus dem die von Westen kommende Ihme der Leine zufließt.
Für den Neubau des Südschnellweges ist auf döhrener Seite eine Tunnellösung vorgesehen. Der Südschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet in Ricklingen wird auch weiterhin ein Brückenbauwerk sein.
Durch das hohe Verkehrsaufkommen ist die Lärmbelastung bereits jetzt sehr hoch. Dies könnte sich durch den Neubau der Straße ändern.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Schallschutzmaßnahmen sind für die neue Trasse im Bereich des Landschaftsschutzgebietes in Ricklingen vorgesehen?

2. Welche weiteren Schutzmaßnahmen (für Vögel, Fledermäuse etc.) sind vorgesehen?

Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Verwaltung hat bei den Planungsgesprächen und Vorabstimmungen mit dem
Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) darauf
hingewiesen, dass das Landschaftsschutzgebiet „Obere Leine“ und
insbesondere die Ricklinger Kiesteiche ein überragend bedeutsames
Erholungsgebiet sind und dass der Wegfall der Baumkulisse durch die
Verbreiterung des Südschnellwegs durch Sicht- und Lärmschutzmaßnahmen
kompensiert werden müsse. Es wurde ein Sichtschutz durch Pflanzungen
zugesagt, für Schall- bzw. Lärmschutzmaßnahmen fehlen allerdings die
rechtlichen Voraussetzungen.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat keine Kenntnis über die genauen
Planungen. Die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren sollen in
Kürze bei der Stadt zur Stellungnahme eingereicht werden. Die Verwaltung ist
bemüht, die Forderung nach einem Lärm- und Sichtschutz im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens einzubringen.

Zu 2.:
Maßnahmen zum Artenschutz für u. a. Vögel, Fledermäuse, Biber müssen im
landschaftspflegerischen Begleitplan zu dem Vorhaben dargelegt werden. Die
Untere Naturschutzbehörde in der Region Hannover ist federführend für die
Bewertung der dort dargestellten Maßnahmen zuständig. Aus den unter Punkt 1
genannten Gründen ist der Verwaltung auch hierzu derzeit nichts bekannt.


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Ansiedlung von Weißstörchen in der Ricklinger Masch
(Drucks. Nr. 15-0172/2020)

Bezirksratsfrau Tzinopoulou-Gilch verlas die Anfrage.

Vor einigen Jahren ist in der Öffentlichkeit die Ansiedlung von Weißstörchen (Ciconia ciconia) diskutiert worden, nachdem wieder vermehrt Brutpaare in der Region gesichtet worden sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Möglichkeit diskutiert worden, durch gezielte Maßnahmen die Ansiedlung von Weißstörchen in der Ricklinger Masch zu fördern, die aber seinerzeit als nicht sinnvoll bewertet worden sind, da insbesondere für die Störche ein zu geringes Nahrungsangebot bestehe und es zu unruhig sei.

Wir fragen die Verwaltung bzw. bitten die Verwaltung sich ggf. zur Beantwortung mit der Region ins Benehmen zu setzen:
1. Wie viele Störche brüten aktuelle in der Region Hannover und wie haben diese Zahlen sich entwickelt?
2. Kann die Ansiedlung von Störchen in der Ricklinger Masch neu bewertet werden oder haben sich die äußeren Bedingungen nicht verändert?
3. Wäre alternativ die gezielte Ansiedlung anderer Vogelarten möglich und sinnvoll?
Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach dem Bericht von Dr. Löhmer als Naturschutzbeauftragter für die
Storchenbetreuung der Region Hannover, aus dem im Folgenden zitiert wird,
gab es 2019 in der Region Hannover 73 Brutpaare (mit und ohne Jungen), 12
mehr als 2018. Das entspricht einem Zuwachs von mehr als 16 % und ist
populationsbiologisch gesehen ein beachtlicher Sprung. Von den 73 Paaren
haben 63 erfolgreich gebrütet und 157 Junge aufgezogen, 43 mehr als im Jahr
zuvor. Nur 10 Paare sind ohne Junge geblieben.

Zu 2.:
Vor wenigen Jahren hatte Dr. Löhmer eine Anfrage der SPD-Ricklingen zum
Aufstellen einer Nisthilfe für den Weißstorch negativ beantwortet mit Rücksicht
auf benachbarte Nester in Döhren und Wülfel und befürchtete territoriale
Probleme. Im letzten Jahr jedoch hat sich die Situation stark verändert und auch
benachbarte Paare in Döhren und Wülfel haben sich auf engem Raum vertragen
und Junge aufgezogen. Der Grund lag wahrscheinlich an dem optimalen
Nahrungsangebot durch die Massenvermehrung der Feldmaus und guten
Heuschreckenvorkommen. Es ist jedoch zu befürchten, dass die
Mäusepopulation zusammenbricht und die Nahrungsgrundlage dann anders
aussieht. In 2019 gab es einen Ansiedlungsversuch eines Paares in Ricklingen.
Der Standort wird von Dr. Löhmer näher in Augenschein genommen werden. Es
ist abzuwarten, wie sich die Rückkehrer in diesem Frühjahr verhalten und wie
sich die Nahrungssituation entwickelt. Die Verwaltung wird hierzu in engem
Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde in der Region Hannover bleiben.

Zu 3.:
Über die Ansiedlung anderer Vogelarten muss die Untere Naturschutzbehörde in
der Region Hannover entscheiden.

Aus der Sicht der Verwaltung stellt es bereits jetzt eine Herausforderung dar, die
Wiesen und Weiden in der Leineaue als Lebensräume des Storches und anderer
wildlebender Tiere zu sichern und zu erhalten. Insbesondere die Missachtung
des ganzjährigen Leinenzwangs für Hunde, das Nutzen von Grünlandflächen
zum Hundeauslauf, Joggen, Picknicken und das Verjagen von Störchen mit
Drohnen führt zu erheblichen Störungen des ansässigen Tierbestandes.


TOP 8.3.2.
Termine diverser zentraler Straßenbauvorhaben im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0173/2020)

Bezirksratsherr Dr. Wilhelms verlas die Anfrage.

Die derzeitigen und anstehenden Baustellen stellen nach wie vor eine große Belastung für die Einwohnerinnen und Einwohner dar.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann ist die Freigabe bzw. Baubeginn folgender Baustellen nach gegenwärtigem Stand der Planung vorgesehen:

1. B3Neu
2. Göttinger Chaussee
3. Dritte Spur Landwehrkreisel
Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
„Ein konkreter Termin für die Verkehrsfreigabe kann z.Zt. nicht benannt werden.

Da in einem Teilabschnitt der B 3 OU Hemmingen in größerem Ausmaß als erwartet Grundwasser angetroffen wurde, wird dieser Bereich derzeit noch einmal planerisch betrachtet. In diesem Zusammenhang müssen auch Abstimmungen mit anderen Behörden herbeigeführt werden. Erst wenn eine abschließende Entscheidung zum Umgang mit dem „Grundwasserproblem“ getroffen ist bzw. wenn die damit zusammenhängenden Fragen in bautechnischer Hinsicht geklärt sind, lässt sich der restliche Bauablauf bis zur Verkehrsfreigabe verlässlich prognostizieren. Die erforderlichen Entscheidungen sind in den nächsten Wochen zu erwarten. Danach wird die NLSTBV bezüglich des weiteren Bauablaufs informieren.“

Zu 2.:
„Die Gleis-und Straßenbauarbeiten im Zuge der Göttinger Chaussee werden voraussichtlich im Wesentlichen zum Jahreswechsel 2021/22 abgeschlossen“.

Zu 3.:
„Die eigentlichen Bauarbeiten zum Umbau des Landwehrkreisels werden voraussichtlich in der Zeit vom 26.03.2020 bis 17.04.2020 durchgeführt. Während der ersten Bauphase (26.03. bis 05.04.) werden nicht alle Fahrbeziehungen möglich sein. Lediglich die Fahrbeziehungen von Hemmingen Richtung Südschnellweg und vom Südschnellweg Richtung Ricklinger Kreisel bleiben in dieser Zeit offen (jeweils einspurig).
Vom 06.04. bis 09.04.2020 sind dann alle Fahrbeziehungen gesperrt.
Ab dem 10.04. bis zum 17.04.2020 stehen dann alle Fahrbeziehungen eingeschränkt mit provisorischer Lichtsignalanlage zur Verfügung“.


TOP 8.3.3.
Baufortschritt Rehre
(Drucks. Nr. 15-0174/2020)

Bezirksratsherr Winnicki verlas die Anfrage.

Nach Aussagen von Anwohnern wurde im Dezember über einen Zeitraum von ca. 3 Wochen auf der Baustelle Rehre nicht gearbeitet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wird der Zeitplan eingehalten?
2. Gibt es einen vertraglichen Anreiz für die beauftragten Unternehmen die Bauarbeiten früher als geplant abzuschließen?
3. Gibt es Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen für die Ausführung und welche Fristen wurden konkret vereinbart?
Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Baufirma war nur in der Weihnachtswoche und der Neujahrswoche nicht vor Ort. Der vertraglich festgelegte Zeitplan wird eingehalten.

Zu 2.:
Ein vertraglicher Anreiz ist für die beauftragte Baufirma nicht vorgesehen.

Zu 3.:
Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen werden bei der Landeshauptstadt Hannover für Straßenbaufirmen nicht vereinbart. In den Sommerferien werden die Arbeiten abgeschlossen sein.


TOP 8.3.4.
Zustand der Gebäude der Ortsfeuerwehren Wettbergen und Bornum
(Drucks. Nr. 15-0175/2020)

Bezirksratsherr Winnicki verlas die Anfrage.

Die Gebäude der Ortsfeuerwehren Wettbergen und Bornum sind substanziell marode, funktionell sowie energetisch nicht mehr zeitgemäß und daher dringend sanierungsbedürftig.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand der Gebäude insbesondere hinsichtlich der Bausubstanz, Funktionalität und Energieeffizienz?
2. Welche Pläne verfolgt die Verwaltung kurz-, mittel- und langfristig?
Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Beide Gebäude entsprechen dem in den Erbauungsjahren üblichen Standard. Die Bausubstanz befindet sich in Wettbergen in einem grundsätzlich guten Zustand; in Bornum ist die Bausubstanz als vergleichsweise weniger gut zu bewerten, weswegen auch eine Entwicklungsplanung für die Ortsfeuerwehren Bornum/Ricklingen vorbereitet wird.
Aus Bauunterhaltungsmitteln wurden an den Standorten grundsätzlich alle notwendigen Reparaturen durchgeführt.
Die Freiwillige Feuerwehr Wettbergen hat zudem in den letzten Jahren ein flachgeneigtes wärmegedämmtes Dach erhalten.

Hinsichtlich der Energieeffizienz sind bei den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich andere Maßstäbe als bei anderen öffentlichen Gebäuden anzusetzen, da diese Feuerwehrhäuser nicht dauerhaft besetzt sind und die Fahrzeughallen einen Großteil des Raumvolumens einnehmen, die lediglich eine niedrige Innentemperatur aufweisen müssen.
Eine Beheizung auf Raumtemperaturen > 20° C ist daher nur in begrenzteren Zeiträumen und Bereichen, z. B. während der Aus- und Fortbildungsdienste und bei Veranstaltungen erforderlich. Ansonsten besteht nur eingeschränkter Bedarf an dauerhafter Beheizung; eine Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Wärmedämm-Maßnahmen kann daher nicht grundsätzlich unterstellt werden; sondern bedarf der Beurteilung im Einzelfall.

Die Funktionalität der beiden Feuerwehrhäuser wird nach Abschluss der geplanten Baumaßnahmen deutlich verbessert.

Zu 2.:
Das Feuerwehrhaus Wettbergen wird nach Durchführung der gemäß Drucksache 15-0152/2020 beschriebenen Maßnahmen auf dem für die Freiwilligen Feuerwehren üblichen Stand sein.

Das Gebäude der Ortsfeuerwehr Bornum/Ricklingen befindet sich in einem dem Alter entsprechenden baulichen Zustand. Für die Erneuerung der Sanitäranlagen und die Durchführung von Renovierungsarbeiten laufen bereits Planungen.
Seit November stehen den Feuerwehren Bornum/Ricklingen zur Verbesserung der Funktionalität je ein zusätzlicher Lager-/Übungscontainer zur Verfügung.

Perspektivisch soll die komplette Feuer- und Rettungswache 4 inklusive der Ortsfeuerwehren Bornum und Ricklingen neu strukturiert werden. Eine Machbarkeitsstudie dafür ist in Arbeit.


TOP 8.3.5.
Park & Ride Anlage Wettbergen Endpunkt
(Drucks. Nr. 15-0176/2020)

Bezirksratsherr Kumm verlas die Anfrage.

Die vorhandenen Parkmöglichkeiten sind jeden Tag komplett ausgelastet. Es wird außerhalb der gekennzeichneten Flächen gnadenlos geparkt und wer hier nichts findet parkt in den Seitenstraßen beidseitig der B 217. Blockierte Ausfahrten sind keine Seltenheit. Die Überlastung findet nicht nur an Arbeitstagen, sondern auch bei Großveranstaltungen statt. Aus einer vorherigen Anfrage der CDU zu dieser Problematik kam seitens der Verwaltung der Hinweis, man könne ja zum Mühlenberg ausweichen. Was jeglicher Realität widerspricht.
In jüngster Vergangenheit ist vom jetzigen Oberbürgermeister die autofreie Innenstadt in Aussicht gestellt worden. Dadurch müssten noch mehr Menschen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Um vom Umland zu den Zusteigepunkten zu kommen müssen sie aber weiterhin das Auto benutzen. In Anbetracht der in Hannover üblichen Planung-, Diskussion-, Arbeits-, und Durchführungszeiten ist es zwingend notwendig schon jetzt die lang geforderte Erweiterung (z.B. Parkpalette o.Ä.) anzugehen. Hinzu kommt das Abstellproblem für Fahrräder. Denn auch hier ist eine Zunahme der Nutzer zu erwarten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es mittlerweile Planungen, um das Problem anzugehen? Bzw. ist beabsichtigt finanzielle Mittel im Haushalt einzustellen oder an anderer Stelle einzufordern?
2. Welche Überlegungen sind grundsätzlich für diese Problematik im Stadtbezirk Ricklingen gemacht oder angedacht worden?
3. Sind dann für die zu erwartenden Fahrräder ausreichend Abstellplätze vorhanden und wie denkt die Verwaltung darauf zu reagieren?
Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Für den Themenkomplex P+R als Bestandteil des ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs), wie für den ÖPNV in der Landeshauptstadt Hannover insgesamt, ist die Region Hannover zuständig.

Zu einer Erweiterung des P+R-Platzes in Wettbergen gibt es erste Überlegungen der Region für eine Erweiterung, die zunächst ausgearbeitet und abgestimmt werden müssen. Insofern kann hierzu noch nicht berichtet werden. Abstellanlagen für Fahrräder werden selbstverständlich in die Überlegungen einbezogen.


TOP 8.3.6.
Umsetzung Beleuchtung Manele-Süß-Weg
(Drucks. Nr. 15-0177/2020)

Bezirksratsfrau Langrehr verlas die Anfrage.

Mit DS 15-2049/2019 hat der Stadtbezirksrat einstimmig die Beleuchtung des Manele-Süß-Weges zwischen Mühlenberg und Wettbergen-West beschlossen. Die Verwaltung hat die Umsetzung für den Herbst/Winter 2019 vorgesehen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Zu wann kann nunmehr mit der Umsetzung gerechnet werden?
2. Was war der Grund für die Verzögerung?
Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Sofern es die Witterungslage zulässt, ist der Baubeginn für Beleuchtung und
Wegebefestigung des Manele-Süß-Weges für Anfang März 2020 vorgesehen.

Zu 2.:
Ein frühzeitigerer Baubeginn ist aufgrund der großen Anzahl zeitgleicher
Beleuchtungsprojekte und der damit einhergehenden Auslastung infrage kommender
Fachfirmen auf Seiten der LHH und enercity nicht möglich.


TOP 8.3.7.
Wennigser Straße
(Drucks. Nr. 15-0178/2020)

Bezirksratsherr Dr. Wilhelms verlas die Anfrage.

Derzeit wird die Wennigser Straße mit Einschränkungen auf der Gehrdener- und Springerstraße grunderneuert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wann war Baubeginn?

2. Wann ist Fertigstellung/Bauende?

3. Müssen die Anlieger während der Bauzeit Straßenreinigungsgebühren bezahlen?

Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 3.:
Die Bauarbeiten in der Wennigser Straße finden in zwei Bauabschnitten statt.
Im ersten Bauabschnitt zwischen Gehrdener Straße und Rohrskamp war der Beginn der Kanalbauarbeiten am 06.12.2018. Im zweiten Bauabschnitt zwischen Barsinghäuser Straße und Gehrdener Straße war der Baubeginn für den Kanalbau am 26.08.2019 und wird voraussichtlich im März/April 2020 abgeschlossen sein. Der Straßenbau erfolgt danach spätestens ab Juni 2020. Anfang 2021 werden die Arbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein.

Laut Straßenreinigungssatzung wird die Straßenreinigungsgebühr für die Anlieger gemindert, wenn die Straßenreinigung infolge von Bauarbeiten länger als einen zusammenhängenden Kalendermonat nicht durchgeführt werden kann.


TOP 8.3.8.
Kneippweg - Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
(Drucks. Nr. 15-0192/2020)

Bezirksratsherr Deppe verlas die Anfrage.

Mit der Drucksache 15-1183/2019 wurde der Anfrage gestellt, wann der ursprüngliche Zustand des Parkplatzes am Kneippweg wieder hergestellt wird. Auf dem Parkplatz am Kneippweg wurden unter anderem Bäume gefällt in Vorbereitung eines Flüchtlingsheimes.
Die Antwort lautete, dass die Parkplatzfläche Kneippweg, welche als Standort eines Flüchtlingswohnheimes vorgesehen war, im Laufe dieses Jahres (Anmerkung: 2019) wiederhergestellt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind die Planungen nunmehr erstellt und mit weiteren Beteiligte abgestimmt?

2. Sind die Arbeiten mittlerweile ausgeschrieben?
3. Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?
Frau Yildiz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Planungen sind abgeschlossen und mit allen Beteiligten abgestimmt.

Zu 2.:
Die Ausschreibung ist in Bearbeitung.

Zu 3.:
Die Maßnahme wird in diesem Frühjahr 2020 umgesetzt. Die Bepflanzung ist für den Herbst 2020 vorgesehen.

Bezirksratsherr Winnicki wollte wissen, warum es zu der Verzögerung gekommen sei. Die Maßnahme sollte schon im Jahr 2019 durchgeführt werden.

Protokollantwort:
Im Bereich der Planung ist es in 2019 wegen zu starker Arbeitsbelastung zu Verzögerungen gekommen, wodurch es der Ausschreibung jetzt erst ermöglicht macht, das Projekt auf den Markt zu bringen.


TOP 8.3.9.
Ermessensgrundlagen für die Aufrechterhaltung von Straßensperren im Grünen Hagen
(Drucks. Nr. 15-0206/2020)

Bezirksratsfrau Nolte verlas die Anfrage.

In den Drucksachen 15-3049/2019 F1 bzw. 15-2905/2019S1 erklärt die Verwaltung, den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Bezirksrates nicht folgen zu können. Dem Entscheidungsrecht des Bezirksrates gem. Hauptsatzung der LHH bzw. NKomVG stünde in diesem Fall Bundesrecht entgegen. Bei Aufhebung von Sperren sei mit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Die Verwaltung begründet die erhöhte Verkehrsgefahr mit einer prognostizierten Zunahme des Verkehrs um 4.000 KFZ/h und einer Gefährdung von Senioren und Schulkindern. Die Ermessensgrundlagen werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk hinsichtlich der Plausibilität der gemachten Angaben bezweifelt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie erklärt sich die Verwaltung, dass ihr "Städtisches Verkehrsmodell“ bei Wegnahme der Sperrungen eine Verkehrszunahme von 4.000 Kfz/24h im Vergleich zur Situation vor der Sperrung der Straße „In der Rehre“ prognostiziert, wenn eine Verkehrszählung kurz vor Aufstellung der Sperren ergeben hat, dass die Verkehrsfrequenz der Rehre von insgesamt ca. 7.000 Kfz/24h beträgt (15-0546/2019 S1)? Welchen Anteil haben die Verkehre, die beispielsweise von und nach Wettbergen, Mühlenberg, Ronnenberg, Davenstedt, Linden und über die Bornumer Straße in das Stadtzentrum und den östlichen Teil der Stadt und somit nicht über die Umleitungsstrecke führen bzw. potentiell durch den Grünen Hagen führen könnten?
2. Welcher Anteil der auf die Umleitungsstrecke entfallenden Verkehre würde aus Sicht der Verwaltung bei Aufhebung der Sperren nicht mehr die ausgewiesene Umleitungsstrecke nutzen und worauf basiert diese Annahme?
3. Inwieweit und wieviele Senioren und Schulkinder würden aus Sicht der Verwaltung gefährdet und worauf basiert diese Annahme?
Frau Schwarze beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Fragen 1. und 2.:
Im Vergleich der werktäglichen Verkehrsstärken in der Straße Im Grünen Hagen vor Einrichtung der Vollsperrung In der Rehre und der Sperren im Quartier (zuletzt erhoben im Mai 2019) und nach Einrichtung der Vollsperrung In der Rehre bei gleichzeitiger Wegnahme der Sperren ergeben sich nach den modelltechnischen Berechnungen Mehrverkehre in der Straße Im Grünen Hagen von etwa 2.500 Kfz/24h (siehe DS 15-3049/2019 F1).
Diese Mehrverkehre resultieren aus Verkehrsverlagerungen von der Straße In der Rehre, die über die Straße Im Grünen Hagen die dann für ihre Fahrtrelation günstigste Verbindung finden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Verkehre zwischen der B217/Wettbergen und der B3.
Die weiteren etwa 4.500 Kfz/24h, die die Straße In der Rehre aufgrund der Sperrung nicht befahren können, verlagern sich nach den Berechnungen je nach Quelle und Ziel der Fahrten im Wesentlichen auf die ausgewiesene Umleitungsstrecke bzw. auf die B65 und im Übrigen auf das weitere Straßennetz.

Zu Frage 3.:
Die Polizeidirektion Hannover begründet ihre schriftliche Ablehnung der Aufhebung der Sperren im Wesentlichen mit dem zu erwartenden erhöhten Kfz-Verkehrsaufkommen insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs in denen sich „im betreffenden Wohnquartier viele „ungeschützte“ Verkehrsteilnehmende wie zu Fuß gehende Personen und Radfahrende im Verkehrsraum“ befinden. Nach Einschätzung der Polizei wird ein „Queren der Straßen im Rahmen des Schulweges oder aber auch ein Besuch des angrenzenden Friedhofes für die Risikogruppen Kinder und Senioren mit einer deutlich gestiegenen Gefahr verbunden sein, durch einen Verkehrsunfall geschädigt zu werden“.
Die exakte Anzahl der potenziell gefährdeten Personen ist in diesem Zusammenhang nicht von Relevanz sondern das generelle Sicherheitsrisiko für die beschriebenen Personengruppen, die sich in diesen Straßen fortbewegen.

Bezirksratsherr Winnicki stellte folgende Fragen, für die er um Protokollantwort bat:
1. -Welcher Altersbereich der in der Antwort angesprochenen gefährdeten Schulkinder ist hier gemeint? Bzw. aus welchen Schulen kommen die Kinder?

2. Mit den bestehenden Straßensperren sei der Strom der Autos im Stadtteil verteilt und gefährde so mehr Personen, als wenn der gesamte Umleitungsverkehr über den Grünen Hagen geleitet würde. Außerdem sei dort Tempo 30 und der Verkehr ohnehin gemäßigt.

Protokollantwort:
Zu Frage 1:
Der Begriff „Schulkinder“ umfasst sowohl Kinder, die eine Grundschule als auch eine weitergehende Schule besuchen. Der Begriff „Schulkinder“ umfasst formal die Altersgruppe von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Es ist davon auszugehen, dass auch Schulkinder der vorgenannten Altersgruppe auf Ihrem Schulweg die Straße Am Grünen Hagen auf dem Weg zu den unterschiedlichen Schulen passieren bzw. queren.

Zu Frage 2:
Mit den Sperren sollte insbesondere der Durchgangsverkehr aus dem Quartier herausgehalten werden. Das ist nach den vorliegenden Erkenntnissen auch gelungen. Richtig ist, dass durch die Sperren und den daraus resultierenden geänderten Fahrwegen die Verkehrsmenge in einzelnen Straßen im Quartier geringfügig gestiegen ist. Aufgrund der Geringfügigkeit der Steigerung kann daraus dort aber keine Verkehrsgefährdung für andere Verkehrsteilnehmer*innen (insb. für Fußgänger*innen und Radverkehr) abgeleitet werden. Wäre die Möglichkeit verblieben, die Straße Am Grünen Hagen durchgängig zu befahren, hätte das Durchgangsverkehr in deutlichem größerem Umfang (wie in der Drucksache 15-0206/2020 benannt) ausgelöst. Die Erfahrungen zeigen zudem, dass insbesondere Durchgangsverkehre die zulässige Höchstgeschwindigkeit oft nicht einhalten.
Die prognostizierte erhebliche Zunahme der Verkehrsmenge in der Straße Am Grünen Hagen in Verbindung mit dem vorgenannten Aspekt würde dann aber durchaus Verkehrsgefährdungen insbesondere für die vorgenannte Gruppe von Verkehrsteilnehmer*innen nach sich ziehen.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Gemeinsam von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke., Piraten

TOP 9.1.1.
Umbenennung eines Teilabschnittes des Ricklinger Stadtweges in Anne-Stache-Allee
(Drucks. Nr. 15-0156/2020)

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der bisherige Straßenabschnitt des Ricklinger Stadtweges zwischen Göttinger Chaussee und Beekestraße wird zum 8. April 2020 in Anne-Stache-Allee umbenannt.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der DS 15-0338/2020 mit 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 9.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0156/2020 - Umbenennung eines Teilabschnittes des Ricklinger Stadtweges in Anne-Stache-Allee
(Drucks. Nr. 15-0327/2020)

Bezirksratsherr Karger stellte den Änderungsantrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
nur den bisherigen Teil-Straßenabschnitt des Ricklinger Stadtweges zwischen Göttinger Chaussee und Kreuzung Kreipestraße / An den Eichhölzern zum 8. April 2020 in Anne-Stache-Allee umzubenennen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt.


TOP 9.1.1.2.
Änderungsantrag der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten zu DS 15-0156/2020 - Umbenennung eines Teilabschnittes des Ricklinger Stadtweges in Anne-Stache-Allee
(Drucks. Nr. 15-0338/2020)

Stellv. Bezirksbürgermeister Dette stellte den Änderungsantrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Teilstück des Ricklinger Stadtweges zwischen Göttinger Chaussee und
Beekestraße wird in Anne-Stache-Allee umbenannt. Die Verwaltung wird
aufgefordert, das Verfahren zur Umbenennung einzuleiten. Die Umbenennung sollte
möglichst bis zum 8. April 2020 erfolgen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen beschlossen.


TOP 9.1.2.
Freikarten für Interschutz 2020 und Deutschen Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 15-0157/2020)

Bezirksratsfrau Bergmann stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren 12 Stadtbezirke werden dem Fachbereich Feuerwehr OE 37.5 (Freiwillige Feuerwehr) bis zu 1000 Euro aus eigenen Mitteln des Bezirksrates zur Verfügung gestellt, um den Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren (hier Bornum, Ricklingen und Wettbergen) ausreichend personalisierte Freikarten für die Interschutz 2020 und den Deutschen Feuerwehrtag zur Verfügung zu stellen.
Sollten die zur Verfügung gestellten Mittel nicht voll ausgeschöpft werden, so wird der Bei-trag aus den eigenen Mitteln um den gleichmäßig verteilten Restbetrag gesenkt.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.2.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke., Piraten

TOP 9.2.1.
Dem Raummangel in der Grundschule Wettbergen entgegenwirken
(Drucks. Nr. 15-0155/2020)

Bezirksratsherr Dr. Menge stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Rückabwicklung der Verträge für die momentane Über-lassung der Räumlichkeiten an die FöS Selma-Lagerlöf-Schule (Region Hannover) zu prüfen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Vorstellung der Pläne zur Untertunnelung des Ricklinger Stadtweges aus den 90er Jahre
(Drucks. Nr. 15-0179/2020)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung stellt die ursprünglichen Pläne für die Untertunnelung des Ricklinger Stadtweges aus den 90er Jahren vor.

Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-0179/2020 N1


TOP 9.3.1.1.
Vorstellung der Pläne zur Untertunnelung des Ricklinger Stadtweges aus den 90er Jahre
(Drucks. Nr. 15-0179/2020 N1)

Bezirksratsherr Winnicki stellte den Antrag vor.


Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung stellt die ursprünglichen Pläne für die Untertunnelung des Ricklinger Stadtweges aus den 90er Jahren vor. Bei der Gelegenheit stellt die Verwaltung weiter Pläne für die Entlastung des Ricklinger Stadtweges, wie z.B. die Streckenführung der Stadtbahn über die Göttinger Straße vor.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 9.3.2.
Versetzung des Halteverbotsschild (Nr.283) auf der Deveser Straße an der Einmündung Pastor-Bartels-Weg
(Drucks. Nr. 15-0180/2020)

Bezirksratsherr Kumm stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten das Verkehrsschild (Nr. 283) in Richtung Hauptstraße bis zur Grundstücksgrenze zu Hausnummer 14 vor zu verlegen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 06.02.2020 -
(Drucks. Nr. 15-0124/2020)

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage unter Bewilligungen aufgeführten Zuwendungsanträge.

Bezirksbürgermeister Markurth bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 21:40 Uhr.

für das Protokoll:




Andreas Markurth Funda Yildiz
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung